Projekt RE-BEM Dokumentation Die wissenschaftlichen Ergebnisse

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Projekt RE-BEM Dokumentation Die wissenschaftlichen Ergebnisse"

Transkript

1 Projekt RE-BEM Dokumentation Die wissenschaftlichen Ergebnisse

2

3 Vorwort Gliederung des Dokumentation Das Projekt Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement hat nach einjähriger Arbeit seine Forschungsphase abgeschlossen. Wir möchten uns bei allen bedanken, die uns in dieser Zeit bei der Arbeit unterstützt haben, ob als Teilnehmende an der Befragung, als Multiplikator_in oder Interviewpartner_in. Ein besonderer Dank geht an unseren Beirat, der uns stets mit Rat und Tat zur Seite stand. Teil 1 Das BEM-Verfahren eine betriebliche Bestandsaufnahme Zusammenfassung der wissenschaftlichen Ergebnisse im Projekt RE-BEM Christine Zumbeck Teil 1 Das BEM-Verfahren eine betriebliche Bestandsaufnahme Zusammenfassung der wissenschaftlichen Ergebnisse im Projekt RE-BEM Wir freuen uns, Ihnen mit dieser Dokumentation unsere umfangreichen Ergebnisse zur Verfügung stellen zu können. Es erwartet Sie eine Fülle von Informatio- Ergebnisse der Sekundärstudie Teil 2 Teil 2 Ergebnisse der Sekundärstudie nen und Anregungen. Wir hoffen, dass das BEM von diesen Erkenntnissen profitieren kann. Dr. Christiane Stegmann Das Team RE-BEM und Dr. Regina Richter von ipeco Teil 3 Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Abschlussbericht zur begleitenden Online-Umfrage 2016 Teil 3 Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Abschlussbericht zur begleitenden Online-Umfrage 2016 ipeco Hamburg

4 Teil 1 Das BEM-Verfahren eine betriebliche Bestandsaufnahme Zusammenfassung der wissenschaftlichen Ergebnisse im Projekt RE-BEM Christine Zumbeck

5 Teil 1 Inhaltsverzeichnis 1. Kurzgefasst Der Projektauftrag Die zwei Studien Die Sekundäranalyse Die Online-Befragung Rechtsentwicklungen, die durch die Projektergebnisse nicht erfasst wurden Präventive Arbeitsgestaltung Teilhabe von Menschen mit Behinderung Flexibilisierung der Rentenübergänge Aktuelle Rechtsdiskussion zum Gesundheitsschutz Mitbestimmung beim BEM Ergebnisse Ergebnisse, die sich auf beide Studien stützen Nicht über uns ohne uns Die Beschäftigten im Mittelpunkt des BEM betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit Datenschutz Leitungsziele BEM-Praxis fördert die Vertrauensbasis Interne Aufbauhelfer: Die Interessenvertretungen als Unterstützer und Kümmerer Betriebliche Strukturen bestimmen die Stabilität des BEM Betriebliche Steuerungsinstrumente Qualifizierung zum BEM Interne Kooperationen Externe Unterstützung nur teilweise nachgefragt Ergebnisse aus der Sekundäranalyse ohne Stütze aus der Befragung Dezentrale Strukturen als Herausforderung Folgen gesetzlicher Regelungen Ergebnisse, die sich nur auf die Befragung stützen Gemeinsame Zielsetzung fördert die Zusammenarbeit der Akteure Einfluss auf personenbedingte Kündigungen Beschäftigungssicherung kein hemmender Faktor Gesamtschau Zusammenfassende Ergebnisbetrachtung Schlussfolgerungen für die Zukunft des BEM in den Betrieben Betriebliche Handlungsoptionen Überbetriebliche Veränderungsvorschläge Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 3

6 1. Kurzgefasst Der wissenschaftliche Teil des Projekts RE-BEM hat das Ziel, Steuerungsinstrumente für die Entwicklung des BEM in den Betrieben zu eruieren, die das BEM passgenauer und effizienter als bisher steuern. Diese Steuerungsinstrumente wurden mithilfe einer Sekundärstudie und einer bundesweiten Online-Befragung ermittelt und die Ergebnisse zusammengeführt. Ein entscheidender Faktor für das Gelingen des BEM ist das Vertrauen der Beschäftigten in die Zielrichtung des Verfahrens. Die Vermittlung des Reha-Anliegens des BEM ist in der Aufklärungsarbeit noch nicht in breitem Umfang präsent, sodass zusätzliche Vertrauensbildungsmaßnahmen empfohlen werden. Das Projekt hat für die Vertrauensbildung verschiedene ausbaufähige Maßnahmen ermittelt, u.a. verbesserte Öffentlichkeitsarbeit, Sicherstellung des Datenschutzes, Bereitstellung von Ressourcen durch Ausbau der Zusammenarbeit mit den Reha-Trägern. Wichtig für die Existenz des BEM ist, dass es Kümmerer und Anschieber gibt. Diese finden sich auf verschiedenen Ebenen in der Betriebshierarchie, sie sind jedoch eher zufällig anzutreffen. Wo es keine Kümmerer gibt, läuft ein Anspruch von Beschäftigten auf ein ordnungsgemäßes BEM immer noch in einer Reihe von Betrieben ins Leere. In der Vergangenheit gewonnene Erfahrungen im Strukturaufbau z.b. eines Gesundheitsoder Qualitätsmanagements unterstützen den Aufbau einer funktionierenden BEM-Struktur. Kleinere Betriebe ohne diese Erfahrungen können sich einzelne Angebote der Sozialleistungsträger zunutze machen. Eine Betriebs-/Dienstvereinbarung stützt die BEM-Struktur. Dies gilt insbesondere dann, wenn darin Essentials, wie beschäftigtengerechte Zielsetzung, Zuständigkeitenregelung und Ressourcen auch Platz finden. Durch die Zuordnung des BEM in das Schwerbehindertenrecht des SGB IX tritt hinsichtlich des Aufbaus einer BEM-Struktur in den Betrieben eine Zuständigkeitslücke bei den Sozialversicherungsträgern auf, die es zu schließen gilt. Nach den Ergebnissen der Studien bietet sich an, die BEM-Struktur in die Arbeitsschutzregularien einzureihen. Die hierauf bezogene betriebliche Mitbestimmung könnte dann ihre strukturstützende Rolle besser ausfüllen als bisher. Auch Tarifvereinbarungen, z.b. zur Demografie, könnten die Qualität des BEM stärken, indem sie BEM-Maßnahmen, die noch finanziell von den Beschäftigten abgefedert werden müssen, in ihren Leistungskatalog aufnehmen. Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 5

7 2. Der Projektauftrag Das im 84 SGB IX verortete Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist nach zwölfjähriger Laufzeit in den Betrieben noch nicht so etabliert, wie es der Gesetzgeber intendiert hatte. Während die Eingliederung der Beschäftigten in Großbetrieben relativ stabil organisiert wird, hängen die Klein- und Mittelbetriebe mit der formellen Einführung eines BEM noch zurück. Die Etablierung eines verlässlichen Präventions- und Nachsorgesystems, wie es das BEM darstellt, ist jedoch für Menschen mit Schwerbehinderung von besonderer Bedeutung. Dieses aktuelle Manko lässt sich durch verschiedene Barrieren erklären, aber auch durch noch nicht ausreichend in die Betriebspraxis eingeführte Unterstützungswege. Das Projekt Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement kurz RE-BEM hat sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung des BEM in den Betrieben passgenauer und damit effizienter als es in der Vergangenheit möglich war, zu steuern und damit den Betrieben mehr Sicherheit bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zu geben. Dahinter steht die Absicht, sowohl den gesetzlich verankerten Gedanken des Arbeitsplatzerhalts bei Krankheit wie auch übergreifend den Inklusionsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention zu stärken. Für eine Nachjustierung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zugunsten einer verlässlichen Präventionskultur insbesondere für Menschen mit Behinderung war es sinnvoll, zunächst eine Bestandsaufnahme der Integration des BEM in das betriebliche Geschehen vorzunehmen. Die Umsetzungserfahrungen aus Projekten und Studien der vergangenen Jahre sollten dabei in diese Bestandsaufnahme einfließen. Die Ermittlung der Steuerungsmaßnahmen sollte deshalb im Rahmen einer quantitativen, bundesweiten und branchenübergreifenden Online-Befragung und zeitlich parallel dazu einer Auswertung von bereits gewonnenen Ergebnissen aus bisherigen Studien und Projekten erfolgen (Bausteine 1 und 2). Baustein 1: Online-Befragung Baustein 2: Sekundärforschung Auswertung der Ergebnisse und Überführung in mögliche Handlungsoptionen Baustein 3: Praxisphase Konkretisierung der Handlungsoptionen in Zusammenarbeit mit Unternehmen Handlungsleitend für die Bearbeitung beider Bausteine sollte aufgrund der bisherigen Umsetzungserfahrungen folgendes Erkenntnisinteresse sein: 1. Welches Wissen ist in den Betrieben zum BEM vorhanden? In welcher Einführungs-/ Umsetzungsphase befinden sich die Betriebe? 2. Welche Korrelationen der Akteure im Betrieb bzw. welche gegensätzlichen Interessen befördern oder behindern eine Entwicklung hin zu einer guten BEM-Qualität? Gibt es hier charakteristische Einwirkungen der Schwerbehindertenvertretung und der anderen betrieblichen Interessenvertretungsorgane, die regelhafte Wirkungen auf Einrichtung und Durchführung eines BEM haben? 3. Welchen Einfluss haben Betriebsalter, Größe und Branche der Betriebe sowie das Belegschaftsalter auf Entstehung und Entwicklung des BEM? Lassen sich hier, auch gesetzlich verankerte, förderliche oder hemmende Faktoren ausmachen? 4. Gibt es unabhängig von der Größe der Betriebe Unternehmensstrukturen mit entsprechenden Interessenvertretungsformen, die hemmend oder förderlich sind, z.b. durch die Zersplitterung der Betriebe oder -im Gegensatz- in Unternehmen mit paritätischen Aufsichtsräten? 5. Wie wirkt die Ausbreitung besonderer Beschäftigungsformen (Leiharbeit, Befristung, Werkvertrag) in den Betrieben auf die Entwicklung von BEM? 6. Gibt es konkrete Faktoren, wie z.b. ein bestehendes Gesundheitsmanagement, eine demografieorientierte Personalplanung, langjährige Betriebszugehörigkeiten oder die bei Beschäftigten mit Schwerbehinderung über den gesetzlichen Kündigungsschutz hinausgehende Beschäftigungssicherung, die ein wirksames BEM befördern oder eher hindern, z.b. Widerstand seitens der Beschäftigten in Betrieben mit einem hohen Altersdurchschnitt? 7. Tragen bestimmte Ausgestaltungsmerkmale eines BEM, wie z.b. eine klare Prozessstruktur mit Betriebsvereinbarung und Datenschutzregelungen oder eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema, zur Akzeptanz in der Belegschaft bei? Spielen bestehende Inklusionsvereinbarungen eine Rolle und wenn ja welche? 8. Konnten zunächst für unvermeidbar gehaltene krankheitsbedingte Kündigungen durch die Durchführung eines BEM tatsächlich abgewendet werden? Welche Faktoren spielten in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle? 9. Gibt es Personengruppen, mit denen ein BEM besser gelingt als bei anderen? Was wären dann die förderlichen Aspekte? Spielt hier die Schwerbehinderung eine beachtliche Rolle? 10. Wie wirken die Sozialversicherungsträger und der Markt rund um das BEM auf die Entstehung und Qualität des BEM in den Betrieben ein, wie und mit welchem Erfolg tragen die verschiedenen Träger aktiv zur Verbreitung bei? Welche Qualitätskriterien am Markt haben tatsächlich positiven Einfluss auf das BEM im Betrieb? 6 Teil 1 DGB Bildungswerk BUND Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 7

8 Mit der Befragung (Baustein 1) wurde unmittelbar nach Projektbeginn das Institut für Personalentwicklung und Coaching, ipeco, beauftragt. Der Baustein 2, die Sekundärforschung, wurde projektintern durchgeführt und durch eine Interviewphase bisheriger Studien-/Projektforscher erweitert. Ein Projektbeirat stand dem Projekt im Verlauf der Durchführung beider Bausteine fachlich zur Seite. Die Ergebnisse der Projektbausteine wurden bis Ende 2016 fertiggestellt. Nachfolgend wird eine Zusammenfassung der Einzelergebnisse eine Gesamtschau des aktuellen BEM-Geschehens in den Betrieben liefern und Handlungsoptionen aufzeigen. 3. Die zwei Studien 3.1 Die Sekundäranalyse Bereits vor Beginn des Projekts RE-BEM hat es eine Reihe von Studien und Projekten zum Thema BEM gegeben, die auf die Projektfragestellungen bezogen umfangreiche Erkenntnisse erbracht hatten. Dieses Wissen sollte in einer Studie zusammengefasst werden, um den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand und mögliche Entwicklungen seit Beginn des BEM zu erfassen. In die Sekundärstudie eingegangen sind vier empirische Studien aus den Jahren , die sowohl eine Online-Befragung, eine umfangreiche Telefonbefragung und verschiedene Expert_inneninterviews unterschiedlicher Akteur_innen des BEM umfassten (vgl. Sek., S. 07 f). Die Mehrheit der Studien bezog sich auf kleinere und mittlere Unternehmen. Neben den Studien wurden ausgewählte, für die Fragestellungen des Projekts RE-BEM relevante, Praxisprojekte, Fallstudien und verschriftlichte Praxisfälle aus den Jahren herangezogen, die die Ergebnisse aus den Studien auf eine breitere Basis stellen und um Zusatzinformationen ergänzen sollten. Im Nachgang der ersten Ergebniszusammenstellung wurden mit einzelnen Autor_innen der untersuchten Studien und Projekte Expert_inneninterviews geführt, um das bereits gewonnene Bild, bezogen auf die Projektfragestellungen, ergänzen und abrunden zu können. 3.2 Die Online-Befragung Die Online-Befragung stellt, neben der auf die Erkenntnisse der Vergangenheit bezogenen Sekundärstudie, die zweite Säule der wissenschaftlichen Erkenntnisse dar. Sie beleuchtet den aktuellen Stand des BEM in den Betrieben - bezogen auf die Projektfragestellungen. Der Fragebogen wurde speziell für diese Befragung erstellt. Er enthielt, je nach Stand des BEM im Betrieb, zwischen 18 und 58 Fragen, die durchgängig oder mit einer Wiederaufnahmeoption versehen, beantwortet werden konnten. Die Befragung war so strukturiert, dass sich drei Auswertungsgruppen ergaben: Befragte, die das BEM nicht anwenden, Befragte, die sich in der Planung des BEM befinden (Planer), Befragte, die das BEM anwenden (Praktiker). Die Online-Befragung wurde in der Zeit vom partiell-öffentlich durchgeführt, das heißt, jeder, der die Einstiegsseite bem.zensus.de kannte, konnte teilnehmen. Die Befragung ist aus dem Projekt auf unterschiedlichen Wegen (u.a. Mailing, Newsletter, Pressearbeit, direkte Ansprache von Multiplikator_innen) beworben worden. Es wurde darauf Wert gelegt, dass möglichst ein breites Spektrum der betrieblichen Akteure im BEM erreicht wird. Dies gilt für die Betriebsgröße, die Funktion im Betrieb, die Branche und auch das Bundesland des Betriebs. Dennoch konnte das Spektrum an Befragten nicht in der gewünschten Pluralität erreicht werden. Insbesondere in den Bereichen Betriebsgröße und Funktionsbereiche blieben die Gruppen recht homogen. Es überwiegen bei den Teilnehmenden sowohl die Betriebe größer 500, wie auch die Interessenvertretungen deutlich. Dies ist bei den gewonnenen Ergebnissen zu berücksichtigen, wenngleich durch Einzelauswertungen auch unterschiedliche Parameter berücksichtigt wurden. Eine weitere Einschränkung ergibt sich aus den Fragestellungen, die teilweise eine Einschätzung der Befragten über Einstellungen von Dritten abfragten. Die Antworten auf diese Fragen stellen dann lediglich eine subjektive Sichtweise der Befragten dar. Insgesamt wurden von Teilnehmenden verwertbare Antworten in die Auswertung einbezogen. Die Auswertung wurde am abgeschlossen (siehe Teil 3). Sie ist Bestandteil der vorliegenden Zusammenfassung der Ergebnisse. Die Sekundärstudie wurde im ersten Projektjahr, parallel zur Online-Befragung, erstellt. Sie konnte Ende 2016 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse (siehe Teil 2) sind Bestandteil dieser Zusammenfassung. 8 Teil 1 DGB Bildungswerk BUND Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 9

9 4. Rechtsentwicklungen, die durch die Projektergebnisse nicht erfasst wurden Seit Projektbeginn gab es vielfältige Rechtsänderungen und Initiativen mit indirekten Auswirkungen auf das BEM-Geschehen in den Betrieben, die wegen ihrer Aktualität nicht oder nur marginal in die Studienergebnisse einfließen konnten. Diese neuen Einflussfaktoren sollen an dieser Stelle im Rahmen eines Überblicks dargestellt werden. Zunächst sei das unmittelbar vor Projektbeginn am in Kraft getretene, richtungsweisende Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG) genannt, welches mit verschiedenen nachfolgenden Gesetzes- und Verordnungsinitiativen aus dem Themenspektrum präventive Arbeitsgestaltung, Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Flexibilisierung des Rentenübergangs in Verbindung steht oder diese angeschoben hat. 4.1 Präventive Arbeitsgestaltung Das PrävG fördert die zielgerichtete Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in Fragen der Gesundheitsförderung und Prävention. Am hat die Nationale Präventionskonferenz (NPK) erstmals bundeseinheitliche, trägerübergreifende Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten und Betrieben verabschiedet, in der gesund aufwachsen, gesund leben und arbeiten und gesund im Alter als gemeinsame Ziele definiert und entsprechende Handlungsfelder, jeweilige Beiträge der Sozialversicherungsträger und konkrete Maßnahmen vereinbart wurden. Die Krankenkassen werden künftig deutlich mehr Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung in den Betrieben aufwenden. Inzwischen haben die Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung eine konkrete Zusammenarbeit bei der Unterstützung der Betriebe zum BEM vereinbart, die auch auf die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung erweitert werden kann. Gemäß dem PrävG ist außerdem vorgesehen, bei Gesundheitsuntersuchungen stärker die individuellen Belastungen und Risikofaktoren in Augenschein zu nehmen und den Ärzt_innen die Möglichkeit zu geben, auch Präventionsempfehlungen auszustellen. An die Regelungen des PrävG knüpft das Flexirentengesetz mit seinen Neuregelungen zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben an, die auch Bestandteil der nationalen Präventionsstrategie sind. Die im SGB VI verankerten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden danach um Präventions- und Nachsorgeleistungen erweitert. Präventionsleistungen sind zu erbringen, wenn Versicherte erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Nachsorgeleistungen werden erbracht, wenn sie erforderlich sind, um den Erfolg der vorangegangenen Leistung zur Teilhabe abzusichern. Die Leistungen sind als gesetzliche Pflichtleistungen ausgestaltet, die bei Vorliegen der Voraussetzungen unabhängig von der Haushaltslage zwingend zu erbringen sind. Geändert wurde Ende 2016 auch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Künftig müssen danach auch psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Dies wurde zwar bereits im Jahr 2013 grundsätzlich im Arbeitsschutzgesetz und auch der nachgelagerten DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben. Für Arbeitsstätten wird es jetzt mit der ArbStättV konkretisiert und betrifft z.b. Belastungen und Beeinträchtigungen der Beschäftigten durch störende Geräusche oder Lärm, ungeeignete Beleuchtung oder ergonomische Mängel am Arbeitsplatz. Hinsichtlich des Präventionsgedankens unterstützend kann die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz neu in das SGB V eingefügte Regelung des 44 Abs. 4 SGB V wirken. Danach haben Versicherte Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, wenn Leistungen und unterstützende Angebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind. Die Inanspruchnahme ist freiwillig und eine Ablehnung hat keine leistungsrechtlichen Konsequenzen. 4.2 Teilhabe von Menschen mit Behinderung Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung haben direkten Einfluss auf die Wiedereingliederung von BEM-Berechtigten, die aus diesem Personenkreis kommen oder infolge ihrer Krankheit hineinwachsen. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verpflichtet die Träger von Reha-Maßnahmen, frühzeitig drohende Behinderungen zu erkennen, gezielt Prävention noch vor Eintritt der Rehabilitation zu ermöglichen und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Zur Unterstützung dieser gesetzlichen Pflicht wird der Bund auf fünf Jahre befristete Modellvorhaben mit den Jobcentern und der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von rund 200 Mio. Euro fördern. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des BTHG sind die Änderungen bei der Regelung zur Inklusionsvereinbarung aus 83 SGB IX. Bei Differenzen zwischen den Betriebsparteien hinsichtlich bestimmter Inklusionsziele erhält das Integrationsamt und damit eine externe Instanz die Aufgabe, als Moderator vermittelnd tätig zu werden und auf eine Einigung hinzuwirken. Es gibt also zwischen Interessenvertretungen und Arbeitgeber nach wie vor keinen Einigungszwang wie er in der Mitbestimmung des Betriebsrats vorgesehen ist, den-noch bleibt die Differenz nicht mehr wie bisher ohne jede Konsequenz. Zudem ist die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben bei der Gestatung von Arbeitsprozessen und Rahmenbedingungen von Anfang an zu berücksichtigen. In einer ergänzenden Reglung wurde klargestellt, dass zukünftig Kündigungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam sind. Die Verletzung des bestehenden Unterrichtungs- und Anhörungsrechts der Schwerbehindertenvertretung ist für den Arbeitgeber nun nicht mehr ohne rechtliche Folgen. Nicht zuletzt verbessert das BTHG auch die Arbeitsfähigkeit der Schwerbehindertenvertretungen durch günstigere Vertretungs-, Freistellungs- und Schulungsregelungen. 10 Teil 1 DGB Bildungswerk BUND Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 11

10 Die novellierte ArbStättV greift die in 3a Abs. 2 der alten Fassung bereits festgeschriebene Gestaltung der Arbeitsstätte im Hinblick auf die besonderen Belange der Beschäftigten mit Behinderungen auf. Sie ergänzt die Regelung auf die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden. 4.3 Flexibilisierung der Rentenübergänge Letztlich beeinflussen auch die Regelungen aus dem Flexirentengesetz den Hintergrund der BEM-Aktivitäten. Denn eine schwerwiegende, chronische Erkrankung kann in die Erwerbsminderung führen oder bei entsprechendem Alter Beschäftigte in die vorgezogene Rente treiben. Ein Szenario, welches mit der Durchführung des BEM möglichst vermieden werden soll. Dennoch mag man in den BEM-Gesprächen dazu kommen, dass in Einzelfällen eine gute ausgestaltete Teilrente mit Hinzuverdienstmöglichkeit eine akzeptable oder zumindest bessere Lösung ist als ein Übergang in eine vorgezogene Vollrente, die mit erheblichen Abschlägen behaftet ist. Die neue Flexirente verbessert die bisher sehr starre Kombination von Teilrente und Hinzuverdienstmöglichkeit, die in der Vergangenheit nur für Wenige eine Übergangslösung darstellte. Sie ist mit einem abgewandelten Berechnungsmodus auch bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente möglich und ergänzt die aus dem Rentenpaket von 2014 neu geregelten und verbesserten Zurechnungszeiten. 4.4 Aktuelle Rechtsdiskussion zum Gesundheitsschutz Im Rahmen des Dialogprozesses Arbeiten 4.0 sind in einem Weißbuch die daraus resultierenden Schlussfolgerungen zu verschiedenen Gestaltungsfeldern der Arbeit vorwiegend, aber nicht ausschließlich, zum Schwerpunkt der digitalen Agenda zusammengetragen worden. Beschrieben werden in einem gesonderten Kapitel auch Ansätze für den Arbeitsschutz 4.0. Hier werden insbesondere die Verschiebung der physischen zu den überwiegend psychischen Belastungen und das Erfordernis einer nachhaltigen Präventionspolitik auf allen Ebenen des Gesundheitsschutzes hervorgehoben. Da dem Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit eine herausragende Bedeutung zukomme, sei es ein möglicher Ansatz, Anreize für Betriebe zu entwickeln, die in den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und Gesundheit investieren. Denn diese Betriebe investierten nicht nur in ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit, sondern entlasteten auch die sozialen Sicherungssysteme und damit auch andere Arbeitgeber. 4.5 Mitbestimmung beim BEM Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom war festgestellt worden, dass es für einzelne Teile einer BEM-Betriebsvereinbarung ein Mitbestimmungsrecht gibt und zwar bei allgemeinen Verfahrensfragen, in Bezug auf die Nutzung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten und hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesundheitsschutzes ( 87 Abs.1 Nrn. 1,6,7 BetrVG). Diesen Grundsatz hat das BAG mit seiner Entscheidung vom für bestimmte, in einer vorgelegten Betriebsvereinbarung verankerten Regelungen, konkretisiert. Nachfolgende Sachverhalte sind nicht mitbestimmungspflichtig: Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, sämtliche betriebsangehörige Arbeitnehmer_innen über das BEM zu informieren, Die Bildung eines Integrationsteams mit der Aufgabe der abschließenden Klärung von Möglichkeiten und weiteren, in der streitigen Betriebsvereinbarung aufgelisteten Aufgaben, Bestimmungen, die die Umsetzung des Verfahrens betreffen, Ein Anwesenheitsrecht eines Vertreters des Betriebsrats beim Erstgespräch, Eine Unterrichtung des/der BEM-Berechtigten, dass von der Beteiligung des Betriebsrats abgesehen werden kann. Diese aktuelle Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass bestehende Vereinbarungen mit entsprechenden Regelungen rechtswidrig wären oder in dieser Form nicht hätten abgeschlossen werden dürfen. Die Möglichkeit, freiwillige Vereinbarungen mit den genannten Inhalten abzuschließen, bestand und besteht nach wie vor. 5. Ergebnisse Beide Studien enthalten eine Fülle von Erkenntnissen zum BEM in den Betrieben. Viele dieser Ergebnisse können als Anhaltspunkte dienen, wenn die Frage im Raum steht, wie es andere machen. In diese Zusammenfassung sind nur diejenigen Ergebnisse eingegangen, die das BEM qualitativ oder in seiner Verbreitung markant beeinflussen. Weitere Ergebnisse, z.b. zu Anzahl und Zusammensetzung der Mitglieder im BEM-Team, Durchschnittsalter der Beschäftigten oder Boni und Prämien sind den einzelnen Studien zu entnehmen. Nachfolgend wird hinsichtlich der Befragungsergebnisse auf die Aussagen der BEM-Praktiker abgestellt, es sei denn, das besondere Verhältnis von Planung und Praxis wird thematisiert. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Befragung um eine Querschnittsanalyse handelt, die Praktiker also nicht aus der Gruppe der Planer hervorgegangen sind. Die Zuordnung der Teilnehmenden zu einer dieser Gruppen spielt in verschiedenen Auswertungsvarianten eine Rolle. Als Funktionsgruppen waren abgefragt: Schwerbehindertenvertrauensperson, Personalverantwortliche_r, Mitglied des Betriebs-/Personalrats bzw. der Mitarbeitervertretung, Geschäfts-/Unternehmensleitung, Führungskraft, Betriebsarzt/-ärztin, BEM-Koordinator/-Koordinatorin. 12 Teil 1 DGB Bildungswerk BUND Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 13

11 5.1 Ergebnisse, die sich auf beide Studien stützen Nicht über uns ohne uns Die Beschäftigten im Mittelpunkt des BEM Dreh- und Angelpunkt des BEM-Verfahrens sind die BEM-Berechtigten. Grundlegend ist daher deren Bereitschaft, in ein ergebnisoffenes BEM-Verfahren einzusteigen. In den bisherigen Studien und Projekten wurde betriebsgrößenübergreifend das Vertrauen der Beschäftigten, dass ihnen im BEM-Verfahren geholfen werden soll, als ein Schlüsselfaktor für ein gelingendes BEM genannt. Grundsätzlich kann BEM nicht ohne einen vertrauensvollen und wertschätzenden Umgang funktionieren (Friemelt im Interview, vgl. Sek., S. 20). Die Befragungsteilnehmenden konstatierten jedoch, dass in der Planungsphase die Beschäftigten dem BEM im Verhältnis zu anderen Funktionsgruppen relativ kritisch gegenüberstanden. Hier vermerkten diejenigen, bei denen bereits ein BEM existiert, ein deutlich größeres Anfangsmisstrauen, als es bei den heutigen Planern vorzufinden ist (37,9 % Praktiker, vgl. Befr., S. 50, versus 27,6% Planer, vgl. Befr., S. 20). Diese Differenz mag an der in den vergangenen Jahren gestiegenen Etablierung des BEM in den Betrieben liegen. Hinzu kommt, dass das BEM inzwischen auch in der allgemeinen Presse als positives Instrument bekannt gemacht wurde und die heutigen Planer im Gegensatz zu den Planern aus den früheren Jahren zumindest in Teilen der Belegschaft auf ein Grundwissen zum BEM aufbauen können betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit Aber wie sieht es mit der betriebsinternen Öffentlichkeitsarbeit zum BEM aus? Die Informationsvermittlung an die Beschäftigten ist gemäß der Sekundärstudie ein deutlicher Erfolgsfaktor, der mit dem Abschluss eines leistungsgerechten Einsatzes nach dem BEM-Verfahren korrespondiert (vgl. Sek., S. 10). Unsere Befragung hat ergeben, dass in der Teilnehmenden- Gruppe, die aktuell die Einführung des BEM planen, überwiegend in Betriebs-/Belegschaftsversammlungen über die Planungen informiert wurde (44,7%). Allerdings gaben auch immerhin 22,3% an, dass keinerlei Information der Belegschaft vorgesehen sei (Befr. 1 ). Dies wird ein nicht zu vernachlässigender Grund sein, auf dem die oben beschriebene Zurückhaltung einer Teilbelegschaft bei der BEM-Einführung fußt Datenschutz Als weiterer wichtiger Aspekt für die Zustimmung der Belegschaft wird in den bisherigen Studien und Projekten durchgängig die Gewährleistung des Datenschutzes und die entsprechende Information der BEM-Berechtigten genannt. Die aktuelle Befragung zeigt jedoch, trotz eindeutiger Rechtslage, noch einige Lücken auf. Auf die Frage, welche Instrumente zum BEM-Datenschutz genutzt werden, wird der verschließbare Schrank/Raum für BEM- Akten mit 60,6% am häufigsten genannt. Die Vernichtung der BEM-Akte regeln dagegen gerade 43,8% (vgl. Befr., S. 86). Auch die weiteren Instrumente Datenschutzerklärung, Regelungen zur Schweigepflichtentbindung und Verschwiegenheitsverpflichtung der 1 Nur als untergeordnetes Ergebnis verfügbar, daher im Abschlussbericht nicht im Detail ausgewiesen BEM-Verantwortlichen gehören eigentlich in den regelhaften BEM-Prozess, sind jedoch nur in rund der Hälfte der Betriebe festgeschrieben. Ein rechtlich relevanter Fehler, der auch die Zustimmung der Belegschaft beeinträchtigt Leitungsziele Vertrauensfördernd kann für die Beschäftigten die Frage sein, welche Intentionen die Leitung mit dem BEM-Prozess verfolgt. Stehen die Interessen der BEM-Berechtigten im Vordergrund oder wieweit werden sie berücksichtigt? Die Befragung gibt Antwort auf die verfolgten Ziele. Innerhalb der untersuchten Funktionsgruppen wurden keine signifikanten Abweichungen festgestellt. An erster und zweiter Stelle standen mit deutlichem Abstand zu anderen Nennungen der Einfluss auf die Fehlzeitenentwicklung (63,6%) und die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften (60,0%, vgl. Befr., S. 41). Beide Ziele haben einen hohen betrieblichen Wert. Eher weiche Ziele, wie der Erhalt von Arbeitsplätzen (47,9%) und ein besseres, angstfreies Betriebsklima (25,5%), die für Beschäftigte im Vordergrund stehen, lagen dagegen trotz der Möglichkeit der Mehrfachnennung eher auf den hinteren Plätzen. Die Befragung hat aber auch verschiedene, von Beschäftigten befürchtete, Auswirkungen des BEM abgefragt, u.a. erleichterte Kündigungen oder BEM als Fehlzeitengespräch (vgl. Befr., S. 41). Selbst in dieser Auswertung waren sich die verschiedenen Funktionsträger relativ einig. Auch wenn Betriebs-/Personalräte mit dem Höchstwert von 13,1% und die Geschäftsleitungen mit dem niedrigsten Wert von 7,1% von erleichterten Kündigungen ausgingen, lässt sich deutlich erkennen, dass der BEM-Prozess in seiner Intention Beschäftigung zu sichern, auf breiter Basis umgesetzt wird. Etwas stärker hervor tritt die Auswirkung Nutzung des BEM als Fehlzeitengespräch mit Sanktionscharakter. Die Interessenvertretungen erkennen diese Misstrauens bildende Auswirkung mit 20,3% der Stimmen, die Unternehmensleitungen mit 10,7% BEM-Praxis fördert die Vertrauensbasis Wie bereits unter ausgeführt, standen in der Gruppe der jetzt bereits aktiven BEM- Betriebe vor Einführung des BEM 37,9% der Beschäftigten dem BEM eher kritisch gegenüber. In der gleichen Gruppe wurde nach der aktuellen Akzeptanz der Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, gefragt (vgl. Befr., S. 80). Lediglich die unter 30-Jährigen konstatierten eine vergleichbar niedrige Akzeptanz wie vor der BEM-Einführung (negativ 38,7%), die sich mit Ausnahme der Betriebsgröße 5-50 Beschäftigte über alle Betriebsgrößen hinweg zeigt. Alle anderen Altersgruppen sehen das BEM weit positiver als noch vor der Einführung (31-50 Jahre negativ 22,1%, Jahre negativ 24,1%). Die Zahlen können mit einer relativ hohen Wahrscheinlichkeit so interpretiert werden, dass Beschäftigte das BEM zu schätzen lernen, sobald sie damit Erfahrungen sammeln. Zu berücksichtigen ist bei dieser Interpretation, dass die Mehrheit der Teilnehmenden der Befragung selbst dem BEM positiv gegenüberstehen (76,8% sehr positiv oder positiv) und im Wesentlichen in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit diesem Instrument gemacht haben (vgl. Befr., S. 77). Dieser aus der Befragung erkennbare Vertrauensgewinn in der Belegschaft wird gestützt durch die voran gegangenen Studien und Projekte, die von vergleichbaren Veränderungen 14 Teil 1 DGB Bildungswerk BUND Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 15

12 berichten. So sagt bereits Niehaus, dass die Bekanntmachung positiv verlaufender BEM- Fälle im Betrieb für die Zustimmung Betroffener förderlich ist und das Vertrauen zum Arbeitgeber gewonnen werden kann (vgl. Sek., S. 20). Wenn positive BEM-Erfahrungen im Betrieb eine so hohe vertrauensfördernde Wirkung haben, können die bisherigen Schwerpunkte bei den durchgeführten Maßnahmen im BEM-Verfahren hierfür eine gewichtige Rolle spielen. An der Spitze liegen mit 61,0% der angewandten Maßnahmen die Arbeitsplatzgestaltung, gefolgt von technischen Hilfsmitteln mit 59,2%. Eher dauerhaft kostenträchtige und aufwendige Maßnahmen, wie z.b. Minderleistungsausgleich (22,5%) oder Umschulung/Qualifizierung (24,5%) stehen hinter den Einmalleistungen deutlich zurück (vgl. Befr., S. 74). Damit werden die grundsätzlichen Möglichkeiten im BEM-Verfahren noch nicht vollumfänglich genutzt. Diese Leistungen verstärkt in Betracht zu ziehen und auch offensiv anzubieten, könnte, jedenfalls wenn die Kosten nicht von den BEM-Berechtigten aufzuwenden sind, zu einem weiteren Vertrauensschub führen Interne Aufbauhelfer: Die Interessenvertretungen als Unterstützer und Kümmerer Anders als die noch nicht vollends überzeugte Belegschaft steht die betriebliche Interessenvertretung in hohem Maße hinter dem BEM, was nicht zuletzt bereits an der weit überdurchschnittlichen Beteiligung an der Befragung (41,8% Mitglied BR/PR/MAV, 34,9% SBV, Mehrfachnennungen möglich (vgl. Befr., S. 10) deutlich wird. Auch im Rahmen der Beantwortung der Frage nach der Unterstützung bei den BEM-Planungen (vgl. Befr., S. 51), traten die Beschäftigtenvertretungen als herausragende Unterstützer_innen hervor (Interessenvertretung rund 60%, SBV rund 47%). Anders ist dies nur in den Kleinbetrieben, was sich aber zumindest teilweise durch die geringere Zahl an Interessenvertretungen in der Betriebsgröße unter 100 Beschäftigte erklärt. Hier treten dann Führungskräfte und Geschäftsleitungen als Motor des BEM-Prozesses hervor (vgl. Befr., S. 52). Die Sekundäranalyse hat erbracht, dass es für das Gelingen des BEM über Betriebsgrößen und Branchen hinweg zusätzlich zu den Unterstützern besonderer Kümmerer bedarf, die feste Ansprechpartner sind und erlahmende Prozesse immer wieder anstoßen und in Gang halten (vgl. Sek., S.22). Dieses seien zumeist einzelne Vertreter der oben bereits genannten Unterstützergruppen. Die Befragung enthielt keine dezidierte Fragestellung entlang dieser Erkenntnis. Jedoch treten die besonderen Kontakte und Kenntnisse der Interessenvertretungen im Rahmen der BEM-Ein-/und Durchführung deutlich hervor, was einen Rückschluss auf die treibende Kraft der Interessenvertretungen im BEM zulässt. Auf die Frage, durch wen erstmalig von den Möglichkeiten des BEM gehört wurde (vgl. Befr., S. 33), standen die Interessenvertretungen mit Abstand an erster Stelle (43 %), gefolgt von den Gewerkschaften (33,4%) und den Integrationsämtern (21,2%), die eine wichtige Anlaufstelle für Schwerbehindertenvertretungen sind. Hier dürfte jedoch ein deutlicher Bias durch die Funktionsverteilung der Befragungsteilnehmenden vorliegen. Eine Unterauswertung der Fragestellung bezogen allein auf die Antworten der Geschäftsleitungen ergab ein anderes Bild (vgl. Befr., S. 35). Hier waren die Berufsgenossenschaften mit 52,6% die Erstgenannten, gefolgt von der Fachpresse (36,8%) und dann den Interessenvertretungen (21,1%). Arbeitgeberverband und Gewerkschaften lagen bei den Geschäftsführungen mit 15,8% gleichauf. Bei der Durchführung des BEM werden von allen Befragten insbesondere die Integrationsämter als externe Unterstützer (48,9%) (vgl. Befr., S. 36) genannt, die die Schwerbehindertenvertretungen regelhaft unterstützen und daher in dieser Zusammenarbeit eingeübt sind. Fällt die Kooperation Integrationsamt- SBV insbesondere als Betriebsgrößeneffekt sichtbar weg, wird deutlich weniger externe Hilfe in Anspruch genommen (Betriebsgröße bis 50 Beschäftigte: Integrationsamt nur noch 28,9% Hilfestellung, keine Hilfe 28,9% (vgl. Befr., S. 36), im Gegensatz zum Durchschnitt: keine Hilfe 13,0%). Die Sekundäranalyse gibt den Hinweis, dass Betriebsvereinbarungen als fördernde Faktoren im Sinne der Strukturierung und Verlässlichkeit wirken. Die Befragung von Niehaus u.a. aus dem Jahr 2008 hatte außerdem ergeben, dass nach gelungenen BEM-Verfahren häufiger Betriebs- und Dienstvereinbarungen abgeschlossen worden waren (vgl. Sek., S. 13). Die aktuelle Befragung ergibt hierzu folgenden Sachstand: Von Betrieben, die noch in der Einführung des BEM sind, wollen 65,2% eine Betriebs-/Dienstvereinbarung abschließen oder haben dies schon getan (11,4%). 5% wollen keine Vereinbarung abschließen und 18,4% sind noch unentschieden (vgl. Befr., S. 27). Betriebe, in denen ein BEM bereits etabliert ist, haben zu 76,9% eine Betriebs-/Dienstvereinbarung abgeschlossen oder bereiten diese aktuell vor (4,6%). 15,9% haben sich gegen eine Vereinbarung entschieden. Unentschieden sind nur noch 2,6% (vgl. Befr., S. 69). Aus diesen Zahlen lässt sich erkennen, dass die Befürwortung einer Vereinbarung im Vorfeld zumeist tatsächlich zu entsprechenden Vereinbarungen im Prozessverlauf führt, die zunächst Unentschiedenen jedoch nur geringfügig eine Entscheidung pro Betriebs-/ Dienstvereinbarung fällen. Die Zahl derer, die sich gegen eine Vereinbarung entschieden haben, liegt bei den Betrieben unter 200 Beschäftigten mit 34,4% auf dem Höchststand. Die letztlich getroffene Entscheidung gegen eine Betriebs-Dienstvereinbarung mag aus dem in der Sekundäranalyse beschriebenen Grundmisstrauen der Arbeitnehmervertretungen in den Abschluss von Betriebsvereinbarungen herrühren (vgl. Sek., S. 21) Betrachtet man jedoch die Regelungsthemen der abgeschlossenen Vereinbarungen, so lässt sich erkennen, dass die deklaratorischen und Verfahrensregeln, wie Zielsetzung, Geltungsbereich, Umsetzung, BEM-Team mit leichten Abweichungen über die Betriebsgrößen hinweg offensichtlich einigungsfähiger waren als den Einzelprozess beeinflussende Fragen z.b. der Maßnahmenfinanzierung, der Qualifizierung der BEM-Zuständigen oder der Zielerreichung (vgl. Befr., S. 70 ff), die in deutlich weniger Vereinbarungen geregelt wurden. Die Maßnahmen könnten für manche Beschäftigtenvertretungen so wichtig sein, dass ihnen ohne diese Regelungen eine Vereinbarung nicht sinnvoll erschien. 16 Teil 1 DGB Bildungswerk BUND Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 17

13 5.1.3 Betriebliche Strukturen bestimmen die Stabilität des BEM Betriebliche Steuerungsinstrumente Deutlich hervorgehoben wird in der Sekundäranalyse, dass ein bereits bestehendes Gesundheitsmanagement die BEM-Ein-/und Durchführung erleichtert, sowohl was das Vertrauen der Beschäftigten anbelangt, wie auch die strukturelle Einbindung des BEM-Verfahrens in die bereits existierenden Geschäftsabläufe (vgl. Sek., S. 21). In Kleinst- und Kleinbetrieben waren zum Teil betriebsgrößenangepasste Strukturen (persönliche Gespräche, Befragungen zu den Arbeitsbedingungen) zu finden, die sich bei der Einführung des BEM-Verfahrens ähnlich positiv auswirkten (vgl. Sek., S.30). Die Befragung liefert Zahlen, die den Zusammenhang von bereits bestehendem Gesundheitsmanagement und begünstigter BEM-Einführung bestätigen. In der Gruppe der BEM- Praktiker verfügen mit 79,5% der Teilnehmenden über ein Betriebliches Gesundheitsmanagement. Diejenigen, die sich noch in der Planungsphase befinden, können dagegen nur zu 44,9% auf ein Betriebliches Gesundheitsmanagement zurückgreifen (vgl. Befr., S. 62). Und wer kein BEM hat und dieses auch nicht plant, hat auch nur zu 21,3% ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (Befr. 2 ). In den letztgenannten Betrieben wird sichtbar, dass das Thema Mitarbeitergesundheit dort bisher keinen Stellenwert im Betriebsalltag hat. Dabei ist ein gewisser Betriebsgrößeneffekt ab 200 Beschäftigte sichtbar. Während unterhalb dieser Betriebsgröße die BEM-Praktiker zu ca. 56% über ein BGM verfügen, steigt dieser Wert von 66,7% (200 bis 500 Beschäftigte) auf 83,7% bei den größeren Betrieben (vgl. Befr., S. 63). Dieser Betriebsgrößeneffekt wird auch in der Sekundäranalyse konstatiert (vgl. Sek., S. 23). Aber auch das Vorhandensein weiterer betrieblicher Steuerungsinstrumente weist eine entsprechende Abstufung bei der BEM-Einführung auf (vgl. Befr., S. 26, 62), so z.b. haben eine Integrationsvereinbarung: BEM-Praktiker 58,2%, Planer 27,4%, kein BEM 13,3% (Befr. 3 ), Qualitätsmanagementsysteme: BEM-Praktiker 85,8%, Planer 82,6%, kein BEM 62,1%, Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen: BEM-Praktiker 62,6% Planer 40,4%, kein BEM 24,9%, demografische Vereinbarungen: BEM-Praktiker 22,4%, Planer 9,2%, kein BEM 4,7%. Selbst die in der Sekundäranalyse als besonders hinderlich identifizierten Krankenrückkehrgespräche (vgl. Sek., S. 22) weisen einen entsprechenden Effekt auf: so haben die BEM-Praktiker zu 72,9% nach wie vor entsprechende Gespräche installiert, bei den Planern haben 64,1% noch Krankenrückkehrgespräche und bei den Betrieben ohne BEM werden zu 41,5% Krankenrückkehrgespräche geführt. Diese Daten erlauben in ihrer Gesamtheit betrachtet den Rückschluss, dass Betriebe, die bereits andere komplexe Systeme in ihren Betrieb integriert haben, auch die Installation des BEM-Verfahrens mit weniger Hemmschwellen angehen. Dies bedeutet für kleinere Betriebe, die größenbedingt über weniger strukturgebende Ressourcen verfügen, eine zusätzliche Herausforderung Qualifizierung zum BEM Auch die Qualifizierung der betrieblichen BEM-Verantwortlichen kann stabilisierend wirken. Denn nur mit entsprechendem Hintergrund wissen die Akteure, was sie zu tun haben, so Giesert (vgl. Sek., S 23). In welchem Maße entsprechende Schulungen geplant und durchgeführt werden, lässt sich der Befragung entnehmen. Hier antworteten die in der Planung des BEM befindlichen Befragungs-Teilnehmenden zu 30%, die BEM-Planenden seien bereits geschult worden, in 44,7% der Fälle sollte die Schulung noch stattfinden. Aber immerhin 25,3% sahen keine Schulungsnotwendigkeit (vgl. Befr., S. 28). Wenn das BEM bereits etabliert war, waren die BEM-Verantwortlichen zu 67,5% bereits geschult worden und weitere 8,7% sollten noch eine Schulung erhalten. Tatsächlich arbeiteten 23,8% der BEM- Verantwortlichen ohne entsprechende Schulung (vgl. Befr., S. 75). Es kann also davon ausgegangen werden, dass diejenigen, die in der Planungsphase geschult werden sollen, diese Schulung auch tatsächlich erhalten. Dennoch ist davon auszugehen, dass ca. ¼ der BEM-Verantwortlichen diese Aufgabe ohne Qualifikation ausüben. Dies trifft offenbar insbesondere die Kleinstbetriebe. Aus dieser Gruppe erklärten die Befragungsteilnehmenden zu 38%, dass Schulungen nicht ausreichend zur Verfügung stünden. In den Großbetrieben über 500 Beschäftigte äußerten sich nur 12,2% in entsprechender Weise (Befr. 4 ). Betriebs-/ Dienstvereinbarungen zum BEM regeln dieses Thema (25,9% der Antworten) eher selten (vgl. Befr., S. 70). Letzteres Ergebnis ist jedoch mit Vorsicht zu betrachten, da es nicht auszuschließen ist, dass es in den Betrieben übergreifende Qualifizierungs-Vereinbarungen gibt, die auch die BEM-Qualifizierung beinhalten. Dennoch zeigen die Ergebnisse, dass Schulungsnotwendigkeiten nicht immer die Priorität genießen, wie sie im BEM-Verfahren erforderlich sind. Nicht ausreichende Qualifikation beeinträchtigt sowohl die strukturellen Abläufe, aber auch z.b. den Datenschutz, die besondere Gesprächskompetenz oder die externen Unterstützungsleistungen Interne Kooperationen Als weiterer interner Stabilisator des BEM-Verfahrens kann die reibungslose Zusammenarbeit der verschiedenen Funktionsgruppen im Betrieb wirken. Aus der Sekundäranalyse ist bekannt, dass die Klärung der Rollen der Beteiligten im Prozess eine sinnvolle Maßnahme sein kann, um die Zusammenarbeit abzusichern. Rollenkonflikte und auch Konkurrenzen z.b. zwischen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung hingegen wurden als hindernde Faktoren genannt (vgl. Sek., S. 24). Die Befragung hat zu dieser Thematik ein Bild überwiegend konstruktiver Zusammenarbeit aller Akteure hervorgebracht (vgl. Befr., S. 53). Am kritischsten scheint die Zusammenarbeit mit den Führungskräften zu sein, wenngleich auch hier die Werte insgesamt im positiven Bereich liegen. Dagegen wird die Zusammenarbeit der Funktionsträger mit der Schwerbehindertenvertretung und der betrieblichen Interessenvertretung am positivsten beurteilt wird (sehr positiv/positiv 71% bzw. 69,2%). Als Bias bei diesen Werten zu berücksichtigen ist allerdings die bereits thematisierte Zusammensetzung der Befragungsteilnehmenden. 2 siehe Fußnote 1 3 siehe Fußnote 1 18 Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 4 siehe Fußnote 1 Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 19

14 Mögliche Konfliktquellen werden von den unterschiedlichen Funktionsgruppen sehr unterschiedlich wahrgenommen (Befr. 5 ). Während im BEM-Team die unflexiblen Entscheidungsstrukturen als erste Störungsquelle genannt wird (52,4%), sehen Betriebsräte und Führungskräfte den schlechten Kommunikationsfluss an erster Stelle (56,4% bzw. 46,2%). Die Unternehmensleitungen hingegen beklagen zuerst den hohen Verwaltungsaufwand (46,2%). Die in der Sekundäranalyse genannten uneindeutigen Zuständigkeiten im Sinne eines Rollenklärungsbedarfs (vgl. Sek., S. 23) werden insbesondere von Führungskräften und Unternehmensleitungen nur nachrangig als Konfliktquelle ausgemacht (21,2%) bzw. 7,7%). In der Funktion BEM-Team und Betriebsrat steht diese Konfliktquelle mit rund 36% an dritter Stelle (Befr. 6 ) Externe Unterstützung nur teilweise nachgefragt Um ein BEM bestmöglich durchzuführen, kann es sinnvoll sein, externe Hilfen in Anspruch zu nehmen. Aus Belegschaftssicht werden gemäß der Sekundärstudie gute Unterstützungsleistungen und die Kooperation der Reha-Träger und Integrationsämter hervorgehoben. Auch den Berufsgenossenschaften wird ein intensiver Betriebsbezug und fachliche Kompetenz bescheinigt (vgl. Sek., S. 14). In der aktuellen Befragung gaben die Teilnehmenden den Integrationsämtern mit deutlichem Abstand den Vorzug, wenn externe Hilfe benötigt wurde. So hatten 48,9% der Befragten von dort bereits Hilfe erhalten. Es folgten IHK/Handwerkskammer (27,4%), Rechtsanwälte (26,7%) und Berufsgenossenschaften (25,5%). Keinerlei externe Hilfe in Anspruch genommen hatten 13% der Befragten (vgl. Befr., S. 36). Ein deutlich zurückhaltenderes Bild zeichnet sich bei den Kleinst- und Kleinbetrieben ab (vgl. Befr., S. 37). In der Gruppe der Betriebe bis 50 Beschäftigte hatten bisher 28,9% der Befragten keine Hilfe in Anspruch genommen, ausgeweitet auf die Gruppe der Betriebe bis 199 Beschäftigte waren es immerhin noch 19,9%. Nach den gleichfalls führenden Integrationsämtern folgen als externe Unterstützer die freiberuflichen Unternehmensberater. Es steht zu vermuten, dass es hier bereits bestehende Beraterkontakte oder auch Empfehlungen gibt, die für die BEM-Verfahren genutzt werden. Offensichtlich bleiben dadurch aber konkrete Hilfeleistungen wie die Inanspruchnahme von Fördermitteln unzugänglich. Haben insgesamt 29% der Befragten noch keine Fördermittel für die BEM-Verfahren in Anspruch genommen, so sind es bei den Kleinstbetrieben 75,8%, die keine Fördermittel genutzt haben (vgl. Befr., S. 38). Meistgenannte Fördergeber waren dort mit jeweils 9,1% Integrationsamt (alle 42,4%) und Rentenversicherer (alle 31,5%) (vgl. Befr., S. 38). Die in der Sekundäranalyse erkannten Qualitäten der Berufsgenossenschaften und Reha- Träger (vgl. Sek., S. 14) kommen offensichtlich nicht in gleichem Maße in den kleineren wie in den größeren Unternehmen an. Angesichts der deutlich geringeren internen Ressourcen der Kleinbetriebe wäre es wichtig, die Gründe für diesen Missmatch zu eruieren, um dort die BEM-Durchführung zumindest in gleichem Maße zu unterstützen. Einen ersten Hinweis für die Gründe der Zurückhaltung der Kleinbetriebe kann die Sekundäranalyse liefern. Dort werden aus dieser Betriebsgröße Akzeptanzprobleme gegenüber externer Beratung ebenso 5 6 siehe Fußnote 1 siehe Fußnote 1 genannt wie eine Einschätzung, es gäbe kein Erfordernis hierfür. Berufsgenossenschaften würden zudem teilweise eher als kontrollierender Zeigefinger denn als helfende Hand wahrgenommen (vgl. Sek., S. 15). Die Kleinbetriebe wünschen sich vorrangig eine Unterstützung vom selben Partner: kostenfrei, neutral und mit Bezug zum Thema Reha (vgl. Sek., S. 16). 5.2 Ergebnisse aus der Sekundäranalyse ohne Stütze aus der Befragung Dezentrale Strukturen als Herausforderung Die Sekundäranalyse gibt einen Hinweis, dass es zu insbesondere terminlichen Problemen kommt, sobald das BEM-Verfahren aus der Unternehmenszentrale geleitet wird und die Durchführung ebenfalls der zentralen Personalabteilung obliegt, die dann mit den örtlichen Betriebsräten Gespräche führt. Eine solche Konstruktion führe zu erheblichen Reisetätigkeiten der zentralen BEM-Verantwortlichen und zu BEM-Verfahren wie Fließbandarbeit (vgl. Sek., S. 24). Offensichtlich trat in dieser Konstruktion die durch viele Verfahren gewonnene Erfahrung hinter die als schwierig empfundene Organisation zurück. Die Befragung konnte zu dieser Erkenntnis kein valides Ergebnis hervorbringen, weil zwar die Unternehmensorganisation aber nicht die genannte Organisation der BEM-Verfahren über Betriebsgrenzen hinweg abgefragt wurde Folgen gesetzlicher Regelungen Die Sekundäranalyse hat verschiedene gesetzlich verankerte Vorgaben aufgelistet, die in unterschiedlicher Weise direkt oder indirekt auf das BEM einwirken. Beispielhaft sei hier genannt der Krankenkassenwettbewerb. Hier führten die unterschiedlichen Angebote und Ansprechpartner dazu, dass sich in Betrieben mit einem breiten Krankenkassenspektrum keine Routine im Wissen um die jeweiligen Angebote einstellen können (vgl., Sek., S. 16). Die Folgen der genannten Regelung wären eine unterschiedliche Inanspruchnahme der Leistungen der Krankenkassen bezogen auf die Breite der Krankenkassenträger in den Betrieben. Die Befragung zeigt zwar, dass die Hilfsangebote (3,6%) und die Inanspruchnahme von Fördermitteln der Krankenkassen (12,1%) im Verhältnis zu anderen Trägern eher nachrangig angenommen werden (vgl., Befr., S. 36, 38). Die Gründe für diese Enthaltung der Betriebe wurden in der Befragung jedoch nicht erfasst. Hinzu kämen verschiedene Regelungen für Kleinbetriebe, die das Interesse an einer Wiedereingliederung von BEM-Berechtigten mindern könnten (Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, Schwerbehindertenquote) (vgl., Sek., S. 17). In der Betriebsgröße bis 50 Beschäftigte waren weniger Teilnehmende an der Befragung zu verzeichnen als in anderen Betriebsgrößen (vgl., Befr., S. 10). Ob die oben genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidend für die bisherige weitgehende Enthaltsamkeit sind, ist aus der Teilnahmebereitschaft an der Befragung nicht zu schließen. 20 Teil 1 DGB Bildungswerk BUND Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 21

15 5.3 Ergebnisse, die sich nur auf die Befragung stützen Gemeinsame Zielsetzung fördert die Zusammenarbeit der Akteure Die relativ gleichgelagerte Zielsetzung der BEM-Akteure (vgl ) ist in dieser Form in bisherigen Studien nicht thematisiert worden. Sie kann die bereits ausgeführte gute interne Kooperation der Akteure (vgl ) und die weitgehend positive Sicht der Teilnehmenden auf das BEM-Verfahren (76,8% sehr positiv oder positiv (vgl., Befr., S. 40) erklären. Die Klärung der Zielsetzung des BEM-Verfahrens kann daher ein wichtiger Ansatzpunkt für die Verbesserung nicht optimal verlaufender BEM-Restrukturierungen sein Einfluss auf personenbedingte Kündigungen Die Befragung wollte auch zu klären versuchen, ob durch BEM-Verfahren Kündigungen vermieden werden können. Eine konkrete Antwort auf die Frage der Kündigungsvermeidung lässt sich jedoch nur in jedem Einzelfall beurteilen und auch nur dann, wenn vor Eintritt in das BEM-Verfahren die Kündigungsabsicht artikuliert wurde. Dennoch lässt sich ein Trend erkennen, dass Beschäftigte nach den BEM-Verfahren weiterhin im Unternehmen beschäftigt blieben (vgl., Befr., S. 84). Je nach Unternehmensgröße konnten in Kleinstbetrieben bis 50 Beschäftigte zu 59,4% alle Beschäftigte und nach Betriebsgröße absinkend in Betrieben ab 501 Beschäftigte zu 33,3% alle Beschäftigte gehalten werden. Eine überwiegende Weiterbeschäftigung konstatierten in den Betrieben ab 501 Beschäftigte 63% der Befragten und absinkend in den Kleinstbetrieben bis 50 Beschäftigte 31,3%. Insgesamt konnten also in mehr als 90% der Unternehmen die BEM-Teilnehmenden zumindest überwiegend in ihren Unternehmen gehalten werden. Die gegenläufigen prozentualen Entwicklungen hinsichtlich der vollständigen oder überwiegenden Weiterbeschäftigung erklären sich vermutlich aus der mit Betriebsgröße steigenden Zahl der BEM-Verfahren. Mit der Größe des Unternehmens steigt dann auch die Wahrscheinlichkeit, dass im Einzelfall ein Verfahren nicht zum Erfolg führt. Dies trifft nicht in gleichem Maße auf ältere Beschäftigte zu. Auf die Frage, ob das Verfahren dazu beiträgt, dass ältere Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt bleiben, hielten dies nur 15% für alle Fälle als gegeben und 57,3% vermuteten, dass dies meistens der Fall sei (vgl. Befr., S. 84). Offensichtlich ist für diese Altersgruppe das Vertrauen in ein erfolgreiches BEM-Verfahren geringer als für andere Altersgruppen. Auffällig sind jedoch die negativeren Einschätzungen der größeren Unternehmen. Dies mag auch daran liegen, dass dort häufiger mit betrieblichen Abfindungs- oder Altersregelungen der Weg in den Ruhestand geebnet und das BEM auf diese Weise beendet wird Beschäftigungssicherung kein hemmender Faktor Zwei Beschäftigtengruppen verfügen üblicherweise über einen besseren Kündigungsschutz als der Belegschaftsschnitt. Dies sind zum einen die älteren Beschäftigten, die in der Regel aufgrund der Beschäftigungsdauer über einen gesicherteren Status verfügen, der in einigen Branchen tariflich auf ein Kündigungsverbot für ab 55-Jährige angehoben wurde. Zum anderen haben Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser besondere Schutz könnte das Interesse der Beschäftigten an einem BEM-Verfahren mindern. Für diese These wurden in den Befragungsergebnissen jedoch keine Anhaltspunkte gefunden. Die derart gesicherten Beschäftigten weisen eher Anzeichen auf, die ein größeres Interesse am BEM-Verfahren vermuten lassen, als es in der Gesamtbelegschaft zu finden ist. Die Frage nach der Akzeptanz des BEM in verschiedenen Altersklassen ergab bei den BEM-Praktikern, dass es zwar eine durchweg hohe Zustimmung gibt (vgl. Befr., S. 80), davon die Beschäftigten unter 30 Jahren die geringste und die Älteren die höchste Zustimmungsrate haben (bis 30 Jahre 24,3%, Jahre 33,9%, Jahre 44,6% sehr positiv oder positiv). Bei den Beschäftigten über 50 Jahre steigt jedoch auch die deutlich vernehmbare Skepsis gegenüber der mittleren Gruppe leicht (4,5% zu 6% negativ oder sehr negativ), wobei die negativeren Werte in den Betriebsgrößen Beschäftigte und 501 und mehr Beschäftigte zu finden sind. Diese Skepsis korrespondiert mit der prognostizierten geringeren Erfolgswahrscheinlichkeit eines BEM für ältere Beschäftigte (vgl ). In den kleineren Betrieben sehen die Älteren das BEM positiver. Ein Branchenergebnis liegt aufgrund der geringen Teilnehmendenzahlen in einzelnen Branchen leider nicht vor. Ist ein BEM-Verfahren im Betrieb etabliert, wird zu gut 50% auch die Schwerbehindertenquote erfüllt, wohingegen in Betrieben ohne BEM und entsprechende Planungen in nur 22,2% der Betriebe die Quote erfüllt wird (vgl. Befr., S. 55, 22). Die Frage nach der Akzeptanz des BEM wurde nur den BEM-Praktikern gestellt. Aufgrund der deutlich günstigeren Quotenerfüllung kann in den dortigen Betrieben von einer generellen Bereitschaft, Menschen mit Schwerbehinderung (weiter) zu beschäftigen, ausgegangen werden. Die Akzeptanz wird bei Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichgestellten mit 86,9% positiver Akzeptanz im Verhältnis zu den oben genannten Altersgruppen deutlich höher eingeschätzt (vgl. Befr., S. 79). Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Werte der Langzeiterkrankten, die, obwohl in vielen Fällen nicht weit von der Schwerbehinderung entfernt, mit 76,2% Akzeptanz beachtliche Abweichungen zu den Schwerbehinderten aufweisen (vgl. Befr., S. 79). 22 Teil 1 DGB Bildungswerk BUND Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 23

16 6. Gesamtschau 6.1 Zusammenfassende Ergebnisbetrachtung Das BEM ist inzwischen als Thema in einem wachsenden Teil der Betriebe angekommen. Die Mehrheit der aktiven BEM-Akteure betrachtet das BEM als positives Instrument und begleitet es konstruktiv. In der großen Mehrheit der Betriebe wird das BEM als Instrument zur Prävention und Rehabilitation genutzt und nicht, wie in der Öffentlichkeit befürchtet oder in Einzelfällen erlebt, zur Vorbereitung einer Kündigung. Sofern es in der Planungsphase noch Zurückhaltungen einzelner betrieblicher Funktionsträger gibt, werden diese im praktischen Erleben des BEM-Verfahrens deutlich abgebaut. Das BEM ist ein Instrument, welches die langzeit- oder mehrfacherkrankten Beschäftigten bei der Weiterbeschäftigung unterstützen soll. Insoweit kann ein BEM nur gelingen, wenn die Beschäftigten hinter diesem Instrument stehen und ihm vertrauen können. Dieses Vertrauen ist in der Breite der Betriebe noch ausbaufähig und kann durch verschiedene Maßnahmen gefördert werden, die in der bisherigen Betriebspraxis noch nicht überall den nötigen Stellenwert eingeräumt bekommen haben. Entsprechende Maßnahmen im Betrieb sind: Öffentlichkeitsarbeit zum Thema BEM Förderung von Kommunikation über Erfolge Bei der Zielsetzung die Beschäftigteninteressen im Auge behalten Das breite Spektrum der möglichen Maßnahmen im BEM-Verfahren ausschöpfen Notwendige innerbetriebliche Ressourcen und Strukturen bereithalten, um damit die BEM-Umsetzung sicherzustellen Sicherung des Datenschutzes Negative Auswirkungen für BEM-Berechtigte vermeiden (keine Fehlzeitengespräche mit Sanktionscharakter) Externe Impulse zulassen Die genannten Maßnahmen ermöglichen es, den Beschäftigten den Charakter des BEM als Hilfeleistung näher zu bringen und ihnen die Sorge vor Sanktionen wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten zu nehmen. Damit ist ein wesentlicher Grundstein für die im BEM-Prozess erforderliche Vertrauensbildung gelegt. Wichtig für das Gelingen des BEM-Aufbaus sind BEM-Anstoßer, Kümmerer und Unterstützer. Diese Schlüsselpersonen sind je nach Betriebsgröße eher vom Zufall abhängig in unterschiedlichen Funktionen im Betrieb oder außerhalb oder manchmal auch gar nicht zu finden. Angesichts eines gesetzlich formulierten BEM-Anspruchs von Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses, darf die Durchsetzung dieses Anspruchs aber nicht vom zufällig vorhandenen Engagement einzelner Personen abhängen. Hier bedarf es einer Nachbesserung, die die Funktion eines BEM-Teams oder einer Fallmanager_in sichert. Eines der Strukturelemente, die das BEM stützen, ist eine Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM. Ca. 3/4 der Befragungsteilnehmenden mit einem bestehenden BEM im Betrieb gaben an, bereits eine Vereinbarung abgeschlossen zu haben. Bisher überwiegen in diesen Vereinbarungen die deklaratorischen und organisatorischen Regelungen, während Regelungen, die den Einzelprozess qualitativ stützen könnten, eher seltener vereinbart wurden. Diese Regelungen erfordern häufig zeitliche oder finanzielle Ressourcen, die jedoch offensichtlich zwischen den Parteien nicht einigungsfähig waren. Damit sinkt für die Beschäftigten die Verlässlichkeit, ein qualitativ hochwertiges BEM-Verfahren angeboten zu bekommen. In Betrieben, die in Gesundheitsfragen bereits gut aufgestellt sind oder die bereits andere Strukturelemente im Betrieb installiert haben, fällt die Einführung des BEM leichter. Diese strukturgebenden Elemente sind jedoch eher in größeren Betrieben anzutreffen, die über ein Personal- und Organisationsmanagement verfügen. Kleinst- und Kleinbetriebe haben zwar verschiedene betriebsgrößenangepasste Lösungen zum Gesundheitsmanagement etabliert, die jedoch bei dem komplexen Thema des BEM nur ansatzweise greifen. Für diese Betriebsgrößen sind externe strukturelle Hilfeleistungen erforderlich die allerdings auch von den Kleinst- und Kleinbetrieben als erforderlich erkannt werden müssten. Bisher haben die meisten Geschäftsleitungen über die Berufsgenossenschaft erstmalig vom BEM gehört. Ihnen wird ein intensiver Betriebsbezug und fachliche Kompetenz bescheinigt, wenngleich sie in kleineren Betrieben zuweilen als kontrollierender Zeigefinger wahrgenommen werden. Die Qualifikation der BEM-Akteure ist ein wichtiges Thema, welches betriebsgrößenübergreifend, aber verstärkt in den kleineren Betrieben, nicht als notwendiges Qualitätskriterium wahrgenommen wird. Diese Einschätzung sollte angesichts der Komplexität der Aufgaben der BEM-Akteure überdacht werden. Gerade in Kleinbetrieben wird sich eher keine Routine in der Praxis der BEM-Verfahren entwickeln, denn die Einzelverfahren werden die Ausnahme im Betriebsalltag bleiben. Dennoch haben die BEM-Berechtigten einen Anspruch auf ein bestmögliches BEM-Verfahren, damit sie ihre Arbeitsleistung nach Krankheitsphasen wieder erbringen können. Bei der Durchführung der BEM-Verfahren wurden Integrationsämtern und Reha-Trägern gute Unterstützungsleistungen bescheinigt. Die Integrationsämter wurden über Betriebsgrößen hinweg als erste externe Unterstützer genannt, ebenso als meistgenannte Fördergeber, in kleineren Betrieben waren sie als Fördergeber gleichauf mit den Rentenversicherern, wenngleich auf niedrigem Niveau. Es gibt gesetzliche Regelungen, die entweder negativ auf das BEM-Verfahren einwirken (z.b. Krankenkassenwettbewerb) oder das Interesse an der Durchführung von BEM-Verfahren verringern können (z.b. Ausnahmeregelungen des Kündigungsschutzgesetzes). Ob und wieweit diese Regelungen tatsächlich auf das BEM-Verfahren Einfluss nehmen, konnte durch die Befragung nicht ermittelt werden. Die möglichen Auswirkungen sollten jedoch in einer Gesamtbetrachtung nicht aus den Augen verloren und bei Neuregelungen eine Anpassung im Sinne der BEM-Förderung vorgenommen werden. 24 Teil 1 DGB Bildungswerk BUND Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 25

17 6.2 Schlussfolgerungen für die Zukunft des BEM in den Betrieben Betriebliche Handlungsoptionen Auf betrieblicher Ebene wird entsprechend der genannten Erkenntnisse empfohlen, die Interessen der Beschäftigten und hier insbesondere die BEM-Berechtigten, deutlicher in den Mittelpunkt des BEM-Verfahrens zu rücken. Der im Bereich der Inklusionsbemühungen geltende Leitsatz Nichts über mich ohne mich kann auch über das Einzelverfahren hinaus, beim Aufbau oder der Reorganisation der BEM-Struktur eine gute Leitschnur sein. Dies hieße auch, im Rahmen der Evaluation der Einzelverfahren ein Feedback von den BEM-Berechtigten zu erfragen und die Erkenntnisse zur Verbesserung der Struktur zu nutzen. Wichtig ist eine gemeinsame Zielsetzung aller BEM-Akteure, eine klare Zuständigkeitenformulierung und ausreichende, vereinbarte Ressourcen für die Aufgabenerfüllung. Diese sollten auch die Qualifikation der Akteure gemäß ihrer Aufgaben im BEM-Verfahren beinhalten. Wichtig für die externe Unterstützung ist, soweit es sich um BEM-Berechtigte mit Schwerbehinderung handelt, der Kontakt zum Integrationsamt und/-fachdienst. Dieser sollte von den Personalverantwortlichen grundsätzlich vor Ort aufgebaut und im Blick behalten werden. Als zusätzliche Unterstützung der Sozialversicherungsträger bieten sich aktuell die Deutsche Rentenversicherung mit ihrem Firmenservice und -im Aufbau begriffen- die Unfallversicherungsträger an. Sofern eine Interessenvertretung im Betrieb gebildet wurde, kann eine Betriebs-/Dienstvereinbarung strukturgebend und vertrauensfördernd wirken. Dies gilt insbesondere dann, wenn darin die oben genannten Essentials, wie beschäftigtengerechte Zielsetzung, Zuständigkeitenregelung und Ressourcen auch Platz finden. Sinnvoll ist, in dieser Vereinbarung Möglichkeiten zu eröffnen, das Verfahren zügig anpassen zu können, sofern einzelne Regelungen sich als nicht gangbar herausgestellt haben Überbetriebliche Veränderungsvorschläge Betrachtet man die drei Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung und Betriebliches Eingliederungsmanagement, so stellt man fest, dass die beiden erstgenannten Säulen mit der Unfallversicherung und der Krankenversicherung einem konkreten Sozialversicherungsträger zugeordnet sind. Das BEM ist dagegen im Schwerbehindertenrecht angesiedelt, obwohl es nicht nur für Menschen mit Behinderung gedacht ist. Diese rechtliche Eingliederung im Teil 2 des SGB IX hat eine strukturelle Zuständigkeitslücke zur Folge. des BEM-Strukturaufbaus im Betrieb. Dies hat zur Folge, dass Beschäftigte trotz öffentlich-rechtlicher Arbeitgeberverpflichtung keine Beschwerdestelle haben, wenn ihnen ein BEM nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten wird. Diese Lücke könnte z.b. dadurch geschlossen werden, dass das primärpräventive, strukturelle BEM als zwingend vorzuhaltende Arbeitsverfahrensregel in die Arbeitsschutzregularien integriert und um eine betriebsgrößenangepasste Verfahrensordnung erweitert wird. Diese Verfahrensordnung könnte qualitätssichernd wirken und würde manche Unsicherheiten insbesondere in kleineren Betrieben verringern. Eine gemeinsame Informationsplattform der beteiligten Sozialversicherungsträger mit Best Practice Beispielen, einem guten Überblick der Reha-Leistungen und einer Anlaufstelle für Betriebe und BEM-Berechtigte würde den Wünschen und Bedarfen der Beteiligten sehr nahekommen. Das BEM ließe sich zusätzlich stärken, wenn es in breiterer Form Eingang in Tarifverträge fände, die thematisch mit der Problematik des BEM korrelieren, wie z.b. Demografie-Tarifverträge. Beispielhaft genannt sei hier der Tarifvertrag zur Bewältigung des demografischen Wandels im Nahverkehr, in dem für Maßnahmen infolge einer Leistungsminderung Mittel aus einem Demografiebudget zur Verfügung stehen. Auch andere bestehende Tarifverträge, die einen Aufbau eines Demografiefonds vorsehen, könnten finanzwirksame Maßnahmen des BEM, die nicht von Reha-Trägern übernommen werden, zumindest für rentennahe Beschäftigte integrieren. Dadurch könnte die Angebotspalette im BEM-Verfahren erweitert und manchem BEM-Berechtigten die Sorge vor gehaltsmindernden Lösungen genommen werden. Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom hat gezeigt: Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Errichtung einer BEM-Struktur ist auf rudimentäre Bestandteile begrenzt. Wichtige präventive, qualitätssichernde und vertrauensfördernde Elemente, wie die betriebsweite Öffentlichkeitsarbeit und die Auslagerung der Durchführung des BEM- Verfahrens auf ein BEM-Team unterstehen keinem Einigungszwang, sondern beruhen auf freiwilligen Vereinbarungen der Betriebspartner. Das aus dem rechtswissenschaftlich begründeten BAG-Urteil durchscheinende Modell der Trennung der Klärung von Möglichkeiten (Arbeitgeber - Betriebsrat) und den BEM-Gesprächen (Arbeitgeber - BEM-Berechtigte_r) kann nach den Ergebnissen der vorliegenden sozialwissenschaftlichen Studien keinem Betrieb empfohlen werden. Eine BEM-Struktur, wie sie nach derzeitigem Recht mitbestimmt errichtet werden könnte, ist dem BEM in seiner gewollten präventiven und rehabilitativen Funktion nicht dienlich. Die oben angedeutete Integration des BEM-Systems in die Arbeitsschutzordnung würde auch eine Erweiterung der Mitbestimmung der Interessenvertretungen bedeuten. Die Zuständigkeit der Beratung im Rahmen des tertiärpräventiven, rehabilitationsorientierten Einzelverfahrens ist mit dem Bundesteilhabegesetz von den Servicestellen auf die Reha- Träger übertragen worden. Insbesondere die Deutsche Rentenversicherung ist hier gut aufgestellt. Sie betreibt bereits aufsuchende Beratung, die weitere Reha-Fragen einschließt. Von dieser Zuständigkeitsregelung unberührt bleibt jedoch die Beratung und Überwachung 26 Teil 1 DGB Bildungswerk BUND Teil 1 DGB Bildungswerk BUND 27

18 Teil 2 Ergebnisse der Sekundärstudie Dr. Christiane Stegmann

19 Teil 2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlage der Analyse: Ausgewählte Studien und Projekte Vier zentrale Studien Praxisprojekte, Fallstudien, Praxisfälle Expert_inneninterviews Allgemeine fördernde und hemmende Faktoren beim BEM Fördernde Faktoren und Ressourcen Hemmende Faktoren Externe Unterstützung Gemeinsame Servicestellen Sozialversicherungsträger Was brauchen und wünschen KMU Einflüsse gesetzlicher Faktoren Krankenkassenwettbewerb und unterschiedliche Zuständigkeiten der Sozialversicherungsträger Kündigungsschutz Entgeltfortzahlung nach dem Aufwendungsausgleichgesetz Schwerbehindertenquote Boni und Prämien Gesetzliche Regelung des BEM 84 (2) SGB IX Fördernde Faktoren Hemmende Faktoren Innerbetriebliche Einflüsse Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit und Datenschutz Klare Prozessstruktur Betriebs-/Dienstvereinbarungen Krankenrückkehrgespräche und BEM Klärung der Rollen und Zuständigkeiten Feste Ansprechpartner_innen BEM-Team Strukturierte Prozesse der Zusammenarbeit Zentrale Vorgaben und dezentrale Umsetzung Konflikte unter den Akteur_innen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung Betriebliche Interessenvertretung untereinander Interessenvertretung und Geschäftsführung Betriebliches Gesundheitsmanagement: Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesundheitsförderung Betriebliche Eingliederung Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 3

20 6. Divergierende Einflussfaktoren bei Kleinbetrieben, Mittelbetrieben und Großbetrieben Resümee Wissensvermittlung und Zugang zu den Betrieben Kündigungsschutz Ressourcen in Unternehmen Datenschutz Literatur der Sekundärstudie Studien Praxisprojekte, Fallstudien, Praxisfälle Fragestellungen des Projektantrages Erkenntnisinteresse Abkürzungsverzeichnis AGS BEM BGF BR DRV KMU MAV SBV SGB Arbeits- und Gesundheitsschutz Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliche Gesundheitsförderung Betriebsrat Deutsche Rentenversicherung Kleine und mittlere Unternehmen Mitarbeiter_innenvertretung Schwerbehindertenvertretung Sozialgesetzbuch 4 Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 5

21 1. Grundlage der Analyse: Ausgewählte Studien und Projekte Die vergleichende Analyse zu fördernden und hemmenden Faktoren gründet auf vier empirischen Studien, die sich über die Jahre 2008 bis 2014 verteilen. Darüber hinaus wurden Praxisprojekte, Fallstudien und Praxisfälle zum BEM aus dem Zeitraum 2007 bis 2014 herangezogen, die die Ergebnisse aus den Studien validieren oder an exponierten Punkten Abweichungen aufzeigen sollten. Die Auswahl eröffnet so einen Blick auf mögliche Entwicklungen im Zeitverlauf sowie umfängliche Erkenntnisse aus verschiedenen Perspektiven und Praxisbezügen. Dadurch wird es möglich ein breites Bild aus Forschung und Praxis zu generieren und spezifische Effekte und Einflüsse zu identifizieren. Bei der Auswahl der Projekte wurden auch vorangegangene Förderungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitberücksichtigt. Zusätzlich wurden im Nachgang der ersten Ergebnisse Expert_inneninterviews mit einzelnen Autor_innen geführt, um mögliche zusätzliche Erkenntnisse aus weiteren Studien- bzw. Arbeitszusammenhängen im Bereich des BEM aufnehmen zu können. Die im Projektantrag des Projektes RE-BEM vorgesehenen BEM-Fragestellungen wurden eins zu eins übernommen 1 und bei den persönlichen Interviews an geeigneten Stellen modifiziert und erweitert. 1.1 Vier zentrale Studien 2008: Niehaus; Marfels; Vater; Magin; Werkstetter: Betriebliches Eingliederungsmanagement. Studie zur Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach 84 Abs.2 SGB IX. Köln Diese empirische Befragung war bundesweit, sowie Branchen und Betriebsgrößen übergreifend angelegt. Sie gründet auf der Datenbasis einer Online-Umfrage mit ausgewerteten 630 Fragebögen (davon 11% Kleinbetriebe bis 49 Mitarbeiter_innen; 20 % Mittelbetriebe bis 249 Mitarbeiter_innen; 68 % große Unternehmen ab 250 Mitarbeiter_innen), Expert_ inneninterviews sowie einer Dokumentenanalyse. 2010: Welti; Mahnke; Tauscher; Ramm; Seider; Shafael: Betriebliches Eingliederungsmanagement in Klein- und Mittelbetrieben: rechtliche Anforderungen und Voraussetzungen ihrer erfolgreichen Umsetzung. Hochschule Neubrandenburg Die Studiengrundlage bilden hier Expert_inneninterviews mit 38 Interviewpartner_innen. Die Studie bezieht sich branchenspezifisch auf das Handwerk und betriebsgrößenspezifisch auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Befragt wurden BEM-Akteur_innen, vor allem aus Mecklenburg-Vorpommern. 1 Die Fragestellungen finden sich im Anhang Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 7

22 2012: Reusch: Wiederherstellung, Erhalt und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit langzeiterkrankter Beschäftigter eine Analyse für Deutschland und mögliche Übertragung auf Österreich. Krems Diese Studie beruht auf 7 Interviews mit Expert_innen in meist leitenden Positionen aus Deutschland. Die Expert_innen waren Vertreter_innen vom Bund, Sozialversicherungsträger, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgebervertretungen, sonstige Akteure berufliche Prävention und Reha. Weiterhin wurden 7 Interviews mit Expert_innen aus Österreich, aus vergleichbaren Bereichen und Positionen, sowie 2 Interviews mit betroffenen Arbeitnehmer_innen aus Deutschland geführt. 2014: Sczesny; Kleindorf; Droß; Jasper: Kenntnisstand von Unternehmen und Beschäftigten auf dem Gebiet des Arbeitsund Gesundheitsschutzes in KMU. Abschlussbericht. Dortmund/Berlin/Dresden Diese empirische Erhebung gründet auf Telefonbefragungen mit 1000 Geschäftsführungen und 2000 Beschäftigten sowie 4 Fallstudien mit Unternehmen. Sie bezieht sich auf den Kenntnisstand im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen bis zu 49 Beschäftigten, also mithin in Kleinbetrieben. Die Studie ist für diese Unternehmensgröße repräsentativ, bundesweit und Branchen übergreifend. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz steht in der betrieblichen Praxis in Wechselwirkung mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement, so dass aus den hier gewonnenen Erkenntnissen auch Hinweislinien für das BEM in Kleinunternehmen zu erwarten waren. 1.2 Praxisprojekte, Fallstudien, Praxisfälle 2007: Eggerer; Kaiser: Projekt EIBE. Entwicklung und Integration eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements Dieses Projekt wurde mit 25 Berufsförderungswerken durchgeführt. Die Berufsförderungswerke waren mittelgroße Unternehmen. Inhaltlich wurden Interviews u.a. zu förderlichen und hinderlichen Faktoren für die Zusammenarbeit mit Mitgliedern der EIBE-Teams durchgeführt. 2009: Eggerer; Kaiser; Jastrow: EIBE II. Entwicklung und Integration eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements In diesem Anschlussprojekt an EIBE haben nunmehr die Berufsförderungswerke Telefoninterviews mit Geschäftsführungen in KMUs u.a. zu Aktivitäten der Mitarbeiter_innengesundheit, Konzeptentwicklung und Erkenntnistransfer durchgeführt. 2011: DRV Bund (Projektträger): Integratives Beratungsnetzwerk Betriebliches Eingliederungsmanagement zum Arbeitgeberservice Rehabilitation und betrieb liche Eingliederung für Arbeitnehmer, Modellprojekt Im Zentrum stand der Aufbau des Arbeitgeberservices. 2011: Kaiser: Gesunde Arbeit. Abschlussbericht des Projektes. In diesem Projekt stand der Ausbau regionaler Netzwerke zwischen KMUs mit Sozialleistungsträgern und Leistungserbringern im Fokus. 2012: Giesert; Weßling: Betriebliches Eingliederungsmanagement in Großbetrieben. Dargelegt werden hier 4 Fallstudien. 2013: Giesert; Reiter; Reuter; Weber; Weßling; Zumbeck: Abschlussbericht Neue Wege im Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern. Projektträger: DGB Bildungswerk BUND Dargestellt werden Fallstudien in 4 Großbetrieben mit dem Fokus auf Arbeitsfähigkeitscoachings. 2014: Habib: BEM Wiedereingliederung in kleinen und mittleren Betrieben. Praxisleitfaden und 22 Fallbeispiele 1.3 Expert_inneninterviews : Schriftliche Beantwortung: Gunnar Friemelt; Deutsche Rentenversicherung Bund Grundsatzreferat Rehabilitationsrecht, Berlin Interviewgrundlage: Erweiterte Erkenntnisse rund um das Projekt: 2011: DRV Bund (Projektträger): Integratives Beratungsnetzwerk Betriebliches Eingliederungsmanagement zum Arbeitgeberservice Rehabilitation und betriebliche Eingliederung für Arbeitnehmer, Modellprojekt 8 Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 9

23 : Persönliches Interview: Prof. Dr. jur. Felix Welti; Universität Kassel, Fachbereich Humanwissenschaften, Institut für Sozialwesen, Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung, Kassel Interviewgrundlage: Erkenntnisse zu Klein- und Mittelbetrieben aus Handwerk und Pflege 2010: Welti; Mahnke; Tauscher; Ramm; Seider; Shafael: Betriebliches Eingliederungsmanagement in Klein- und Mittelbetrieben: rechtliche Anforderungen und Voraussetzungen ihrer erfolgreichen Umsetzung. Hochschule Neubrandenburg Persönliches Interview: Marianne Giesert; IAF Institut für Arbeitsfähigkeit GmbH; Mainz Interviewgrundlage: Erkenntnisse zu Großbetrieben 2012: Giesert; Weßling: Betriebliches Eingliederungsmanagement in Großbetrieben 2013: Giesert; Reiter; Reuter; Weber; Weßling; Zumbeck: Abschlussbericht Neue Wege im Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern. Projektträger: DGB Bildungswerk BUND Telefoninterview: Dipl.-Ing. Harald Kaiser; KaiCon Consulting, München Interviewgrundlage: Erkenntnisse zu Großbetrieben (Industriebetriebe mit i.d.r. über 500 Mitarbeiter_innen) 2007: Eggerer; Kaiser: Projekt EIBE. Entwicklung und Integration eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements 2009: Eggerer; Kaiser; Jastrow: EIBE II. Entwicklung und Integration eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements 2011: Kaiser: Gesunde Arbeit. Abschlussbericht des Projektes 2. Allgemeine fördernde und hemmende Faktoren beim BEM 2.1 Fördernde Faktoren und Ressourcen Die übereinstimmend fördernden Faktoren oder Ressourcen beim BEM können in folgende Kategorien eingeordnet werden: Vertrauenskultur Funktionierendes Gesundheitsmanagement Impulsgeber/Schlüsselpersonen Die benannten Kategorien beziehen sich in ihren fördernden oder hemmenden Wirkungen zum Teil auf die Sichtweisen der unterschiedlichen Akteur_innen. So bildet die Vertrauenskultur, insbesondere von Seiten der Beschäftigten, eine wesentliche Basis zur Akzeptanz der BEM-Verfahren. Begünstigend auf die Vertrauensbildung wirken verschiedene Einflüsse, wie die Entwicklung von Standards, die Regelung des Datenschutzes, Klarheit und Sicherheit des Verfahrens, Betriebsvereinbarungen, umfassende Information und Aufklärung zum BEM, sowie ein fester oder eine feste Ansprechpartner_in, die den Beschäftigten hilft um nur einige darzulegen. Ein bereits funktionierendes Gesundheitsmanagement unterstützt sowohl die Bereitschaft der Mitarbeiter_innen zum BEM wie auch den BEM-Prozess selbst. Das Gesundheitsmanagement wird in den Studien und Projekten als ein sich wechselseitig unterstützender Dreiklang von Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit, Gesundheitsförderung und BEM verstanden. Impulsgeber/Schlüsselpersonen können auf innerbetrieblicher Ebene z.b. die Geschäftsführungen bzw. Unternehmer_innen wie auch die betrieblichen Interessenvertretungen sein. Im betrieblichen Alltag sind es die Kümmerer, die das BEM im Betrieb entscheidend voranbringen können. Bei der Frage bestehender Handlungsspielräume kommt den eigenen betrieblichen Ressourcen sowie internen und externen Ressourcenbereitstellungen und Netzwerken eine besondere Bedeutung zu. An diesem Punkt fallen die Möglichkeiten an der Linie unterschiedlicher Betriebsgrößen auseinander. 2.2 Hemmende Faktoren Während in Großbetrieben einer innerbetrieblichen Ressourcenbereitbestellung für den BEM-Prozess positive Effekte zugeschrieben werden, kann für KMU insbesondere ein 10 Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 11

24 Mangel an Ressourcen und Ausweichoptionen in Bezug auf Arbeitsplätze zu einem hemmenden Faktor werden. Weitere hemmende Faktoren sind Misstrauenskultur Gesundheitsthemen mit weniger Priorität als Alltagsgeschäft Betriebsinterne Ablauf- und Betriebsstrukturen Wissens-/Kenntnisstand Die Misstrauenskultur bildet, ebenso wie die Prioritätensetzung von Alltagsgeschäft gegenüber Gesundheitsthemen die jeweilig gegenüberliegende Seite zu den fördernden Aspekten ab. Hervorheben lässt sich die Befürchtung vor Arbeitsplatzverlust, die sich unter anderem durch eine angespannte betriebliche Lage, wie Personalabbau, Kurzarbeit sowie bei bestimmten Umstrukturierungsprozessen, verstärkt. Ebenfalls schwierig und eher Misstrauen fördernd erscheint die Gleichsetzung von Krankenrückkehrgesprächen mit dem BEM. Bei den betriebsinternen Strukturen werden unklare Zuständigkeiten, der Mangel an innerbetrieblicher Kommunikation und vereinzelt schwierige Verhältnisse zwischen den Geschäftsführungen und Interessenvertretungen als BEM behindernd formuliert. Konflikte innerhalb der Interessenvertretungen und zwischen Betriebsrat und SBV werden vor allem bei Großbetrieben artikuliert. Kenntnisstand: Im Handwerk beispielsweise, so die Studie von 2010, ist BEM bei den Betriebsräten eher unbekannt. Entsprechend fallen sie auch weitgehend als maßgebliche Impulsgeber aus. In KMU sind zudem betriebliche Interessenvertretungen insgesamt weniger anzutreffen als in Großbetrieben. Branchen und Betriebsgrößen korrespondieren also in etlichen Segmenten miteinander, so dass bei diesen dann nicht nur das Vorhandensein von betrieblicher Interessenvertretung in KMU geringer ist sondern auch der Kenntnisstand im Vergleich mit Großbetrieben. Während BEM in Großbetrieben also weitgehend bekannt ist, liegt der größte Unterstützungsbedarf bei Kleinst- und Kleinbetrieben, in denen BEM eher unbekannt ist. Seit Einführung des BEM wurden sowohl auf Branchen wie auf Betriebsgrößen bezogen gezielte Maßnahmen zur Wissenserweiterung und zur Etablierung des BEM, insbesondere auch durch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projekte, durchgeführt, deren Effekte in ihrer Gesamtheit bisher aber noch nicht quantifiziert sind. In Bezug auf externe Anbieter werden vorrangig mangelnde Informationen und Betreuung für KMU definiert. Letztere wird innerhalb der KMU als zu sehr auf Großbetriebe orientiert dargestellt. Dieses wird ebenfalls für die Aufbereitung von Informationen und Formularen so angegeben. Alles in allem fallen die Bedürfnisse von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben und die Gegebenheiten der externen Unterstützungsangebote an markanten Stellen noch stark auseinander. 3. Externe Unterstützung 3.1 Gemeinsame Servicestellen 84 (2) SGB IX sagt hierzu: (...) Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. (...) Es besteht Übereinstimmung darüber, dass die im Gesetz vorgesehenen gemeinsamen Servicestellen zum einen bei den Unternehmen eher unbekannt waren oder dass sie die Ihnen zugedachten Aufgaben nicht hinreichend erfüllen konnten. Unter anderem werden Unzulänglichkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit, ein eher segmentiertes Wissen und eine geringe Vernetzung mit den Reha-Trägern bemängelt. 2 Neben der allgemeinen Kritik an der Beratungsqualität würden die gemeinsamen Servicestellen von den Arbeitgebern häufig nicht wahrgenommen werden 3. Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen wären sie im Grunde unbekannt. 4 Das Projekt der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) hat nach eigenen Aussagen dazu beigetragen, dass gemeinsame Servicestellen für Reha bekannter wurden und besser in die BEM-Beratungsstrukturen eingebunden werden konnten. Die DRV hält den weiteren Aufbau des Serviceangebotes für Arbeitgeber zu den Themen BEM und Rehabilitation für den richtigen Weg. Zudem brauche es weiter unterstützende Akteur_innen für den Vernetzungsprozess. 5 Das Projekt Gesunde Arbeit zum Ausbau regionaler Netzwerke für KMU kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Unternehmen vorrangig eine Umsetzung vom selben Partner wollen, mithin also ein Lotsendienst, wie in dem Projekt aufgebaut, nicht die erhoffte Zustimmung finden konnte 6. Es wird eine der künftigen Herausforderungen sein, wie die Koordinierung der Aufgaben und Unterstützungsangebote von den Rehabilitationsträgern künftig angeboten und nicht zuletzt, inwieweit die Bedarfe der KMU dabei wiedergespiegelt werden können. Nach übereinstimmender Einschätzung der zugrunde gelegten Studien und Praxisprojekte besteht hier der größte Unterstützungsbedarf zum Kenntnisstand von BEM und konkreten begleitenden Unterstützungsmöglichkeiten. Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wird der bisherige 84 (2) dann in 167 (2), weiterhin im SGB IX, geregelt. 2 Reusch, 2012, S DRV Bund, 2011, S. 6, 11 4 Welti u.a., 2010, S DRV Bund, 2011, S.4 6 Kaiser, 2011, S. III 12 Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 13

25 Anstelle der bisherigen gemeinsamen Servicestellen treten nun die Rehabilitationsträger: Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des 14 Absatz 2 Satz 2 erbracht werden. 3.2 Sozialversicherungsträger Wie bereits ausgeführt wurden die gesetzlich vorgesehenen gemeinsamen Servicestellen ihrer Aufgabe nur bedingt gerecht. Ein Problem bei den Unterstützungsleistungen wird von Giesert 7 wie auch von Reusch 8 in den nicht immer klaren Zuständigkeiten, die dann wieder hin und her geschoben würden, gesehen. Als eine erfolgreiche Form des Zusammenwirkens von Großbetrieben mit den Sozialversicherungsträgern werden von Giesert 9 Runde Tische wie sie bei dem Projekt Neue Wege im BEM installiert wurden, angeführt. Also die alle an den Tisch zu holen und zu sagen so, wir haben jetzt ein Problem und jetzt bereden wir das gemeinsam und wer ist zuständig. Und das war sehr erfolgreich. Die Sozialversicherungsträger saßen mit am Tisch. ( ) Runde Tische, das sind eben nicht nur Netze, sondern das sind konkrete Treffen. Die sind regional, vor Ort. Das ist ja das Gute. Die kennen sich dann und dann geht es auch relativ schnell. Aus Belegschaftssicht wird nach Reusch eine zeitliche Verzögerung bei der Bearbeitung von Anträgen und Leistungen bemängelt. 10 Ebenso werden aber auch gute Unterstützungsleistungen und Kooperationen der Reha-Träger und Integrationsämter hervorgehoben. Die Integrationsämter mit den Integrationsfachdiensten werden als praxisnah beschrieben. Sie bieten Betrieben finanzielle, materielle und beratende Hilfe. Allerdings zielen die Maßnahmen auf den Personenkreis der Schwerbehinderten. Auch den Berufsgenossenschaften der gewerblichen Wirtschaft wird ein intensiver Betriebszug, fachliche Kompetenz sowie die notwendigen strukturelle(n) Voraussetzungen attestiert. 11 In der Studie aus 2008 von Niehaus u.a. 12 werden auf der Datenbasis von 244 Betrieben folgende Häufigkeiten bei der Inanspruchnahme von externer Unterstützung genannt: 190 Integrationsamt 178 Krankenkassen 145 Integrationsfachdienst 126 Rentenversicherung 115 Berufsgenossenschaft Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, so die Studie aus 2014 von Sczesny u.a., bestünden in Betrieben bis 49 Mitarbeiter_innen allgemein Akzeptanzprobleme gegenüber externer Beratung, letztlich sähen 2/3 der Betriebe keine Situation im Arbeits- und Gesundheitsschutz ( ) in der eine Unterstützung durch eine/n externe/n Expert/in erforderlich sei. Dennoch sind die Berufsgenossenschaften in diesem Feld erwartbar die Ansprechpartner_innen für die Geschäftsführungen 13. Die Berufsgenossenschaften werden dabei mitunter eher als kontrollierende Zeigefinger, denn als helfende Hand wahrgenommen, entsprechend der Intention nicht gegen Gesetze verstoßen zu wollen. 14 Das Betriebliche Gesundheitsmanagement wird bereits im Projekt EIBE als ein Zusammenwirken von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und Betrieblichem Eingliederungsmanagement 15 vorgestellt. Folgt man der Vorstellung eines Dreiklanges so könnte als Ausblick gegebenenfalls auch den Berufsgenossenschaften, zumindest im faktischen Kontakt mit Klein- und Kleinstbetrieben, eine Rolle in der Wissensvermittlung zum BEM zukommen. 3.3 Was brauchen und wünschen KMU Allgemein lässt sich sagen, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen ein schnelles und praktikables Verfahren zum systematischen Umgang mit langzeiterkrankten Beschäftigten 16, sowie individuelle Unterstützung im Einzelfall und persönliche Ansprechpartner_innen wünschen. 17 Die Bedarfe werden so formuliert, dass aus Sicht der Betriebe die Dienstleistung aus einer Hand 18 erfolgen sollte. Das Projekt Gesunde Arbeit hatte den Ausbau regionaler Netzwerke zwischen KMU mit Sozialleistungsträgern und Leistungserbringern im Fokus und kam zu dem Schluss, dass es letztlich ein zentrales Anliegen der Betriebe ist, dass die Umsetzung von Maßnahmen direkt vom selben Partner erfolgt, also über einen Lotsendienst hinausgeht. 19 Das Projekt EIBE II nennt auch für die innerbetrieblichen Aufgaben, dass sich die Betriebe Unterstützung bei der Implementierung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements wünschten. 20 Nach Welti u.a. 21 wäre neben einer einheitliche(n) Anlaufstelle auch ein Leitfaden für ein strukturiertes BEM-Verfahren hilfreich. 13 Sczesny u.a., 2014, S. 96, 106, Sczesny u.a., 2014, S Eggerer u.a., 2007, S Giesert: Persönliches Interview vom Reusch, 2012, S Giesert: Persönliches Interview vom Reusch, 2012, S Reusch, 2012, S. 47, Niehaus u.a., 2008, S Eggerer u.a., 2009, S Niehaus u.a.,2008, S Niehaus u.a., 2008, S Kaiser, 2011, S. III 20 Eggerer u.a., 2009, S Welti u.a., 2010, S Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 15

26 Die Dienstleistungen, so wird es von betrieblicher Seite gewünscht, sollten allerdings kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. So wird fast zwangsläufig die Frage der dauerhaften Finanzierung von Dienstleistungsangeboten, wie in diesem Fall bei erfolgten Netzwerkbildungen, zum Problem. Im Projekt DRV mit dem Aufbau eines Arbeitgeberservices werden in Bezug auf Beratungsangebote zum BEM folgende Prämissen formuliert: sie sollten kostenfrei sein, darüber hinaus aber auch neutral und sie sollten auch Themen mit dem Bezug zu Reha anbieten. 22 Das Prinzip des Aus der Praxis für die Praxis wird in der Studie zum Wissensstand beim Arbeits- und Gesundheitsschutz in Betrieben bis 49 Mitarbeiter_innen am besten bewertet. 23 Praxisnähe und Beispielhaftigkeit werden als die entscheidenden Kriterien für gute Beratung angesehen Einflüsse gesetzlicher Faktoren 4.1 Krankenkassenwettbewerb und unterschiedliche Zuständigkeiten der Sozialversicherungsträger Ein hervorzuhebender Faktor bei der externen Unterstützung ist die Bedeutung eines bzw. einer persönlichen Ansprechpartner_in für die Unternehmen. Bezieht man das auch auf die einzelnen Sozialversicherungsträger, wie die Krankenkassen, so wurden durch den Kassenwettbewerb nach Aussage von Welti 25 die letzten Reste dieser Strukturen aufgegeben. Im Handwerk sei das bislang noch weniger ein Problem. Am Beispiel der Innungskrankenkasse mit der Selbstverwaltung ließe sich der Aspekt der persönlichen Ansprechpartner_ innen und der Veränderungsprozess veranschaulichen: Da sitzt ein Handwerksmeister in der Selbstverwaltung der Krankenkasse. Da weiß man, wer das ist, den kann man fragen. Aber durch Kassenwettbewerb und so wird das ja alles kaputt gemacht. Auf das Handwerk bezogen, gingen jedoch noch die meisten Versicherten in die Innungskrankenkasse. Als ein das BEM behindernder Faktor werden in der Studie von Verzögerungen und Abstimmungsschwierigkeiten bei unterstützenden Sozialleistungen durch die Zuständigkeiten der einzelnen Träger benannt. Hiernach wäre eine Neuregelung sinnvoll, bei der die Integrationsämter auch zur Prävention von Behinderung im Rahmen eines BEM generell tätig werden können. Die Integrationsfachdienste seien besonders geeignet bei psychischen Krankheiten und Suchtkrankheiten zu unterstützen. 4.2 Kündigungsschutz Beschäftigte in Betrieben mit 10 oder weniger Beschäftigten sind in der Regel vom Kündigungsschutz ausgenommen 27, ebenso Beschäftigte in der Probezeit für die ersten 6 Monate. Damit bleibt die Nichtdurchführung des BEM kündigungsrechtlich folgenlos, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt. 28 Das begünstige die Haltung trifft alles auf uns nicht zu. 29 Denn, auch wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist ein ordnungsgemäßes BEM anzubieten wird erst im Fall der Nichtdurchführung des BEM in einem Kündigungsschutzverfahren geprüft, ob die Kündigung durch ein ordnungsgemäßes BEM zu verhindern gewesen wäre. 4.3 Entgeltfortzahlung nach dem Aufwendungsausgleichgesetz Durch die Entgeltfortzahlungsversicherung, die im Aufwendungsausgleichsgesetz geregelt ist, können Betriebe mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmer_innen ihre Aufwendungen der Entgeltfortzahlung zu 80 % erstattet bekommen. Die Begünstigung kleiner Betriebe aufgrund der gesetzlichen Umlage ließe so einen wichtigen Grund, längerfristigen Arbeitsunfähigkeiten erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, entfallen Schwerbehindertenquote Im Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - steht im Absatz 1 des 7 Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen: Wohingegen sich bei einer Vielzahl unterschiedlicher Krankenkassen letztlich auch keine Routine im Wissen um die Angebote der Krankenkassen herausbilden könne weil es bei jeder Krankenkasse anders ist. Das schließt dann auch betriebliche Gesundheitsförderung praktisch aus. Woher soll die kommen? 22 DRV Bund, 2011, S Sczesny u.a., 2014, S Sczesny u.a., 2014, S. 136, Welti: Persönliches Interview vom Welti u.a., 2010, S % aller Unternehmen in der BRD haben weniger als 10 Beschäftigte. Ausnahmen beim Kündigungsschutz hierbei: Hat das Arbeitsverhältnis bereits am 31. Dezember 2003 bestanden, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, wenn in dem Betrieb am 31. Dezember 2003 in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) beschäftigt waren, die zum Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses noch im Betrieb beschäftigt sind. Arbeitnehmer, die nach dem 31. Dezember 2003 neu eingestellt worden sind, werden hierbei nicht mitgezählt. Aus: pdf? blob=publicationfile 28 Welti u.a., 2010, S Welti: Persönliches Interview vom Welti u.a., 2010, S Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 17

27 (1) Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des 73 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Entsprechend gilt diese Pflichtquote nicht bei Betrieben unter 20 Beschäftigten. Das heißt, es gibt auch insoweit keinen Anreiz jemanden zu halten nur weil er schwerbehindert ist oder wird, oder ihn einzustellen, aber eben auch nicht ihn zu halten. 31 Aber auch die Inanspruchnahme der Integrationsämter ist davon beeinflusst: wenn man unterhalb der Schwerbehindertenquote ist, dann hat man das nicht auf dem Schirm, jedenfalls im Regelfalle hatten die Betriebe das nicht auf dem Schirm, dass sie vom Integrationsamt etwas erwarten können, weil sie damit nie Erfahrung gemacht haben Boni und Prämien 84 (3) SGB IX sagt hierzu: Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können Arbeitgeber, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern. In der Studie von Welti u.a. wird aufgeführt, dass Boni und Prämien im Bereich der KMU kaum genutzt und eine nachhaltige Wirkung zudem von Arbeitgebern bezweifelt würden. Auch könnten gerade Kleinst- und Kleinunternehmen kaum Anspruch auf Boni erwerben. 33 Reusch beschreibt ebenfalls Probleme bei Boni und Prämien. Zum einen würden die Möglichkeiten kaum publik gemacht und zum anderen seien letztlich auch die Kriterien in den Betrieben unklar. 34 Außerdem würden diese nur im geringen Maße vergeben. 35 Auch aus der Sicht des Projektes EIBE II wird konstatiert, dass materiellen Anreizen in Form von Prämien und Boni... nicht der Wert zukommt, der Ihnen in der Theorie und vom Gesetzgeber beigemessen wird Gesetzliche Regelung des BEM 84 (2) SGB IX Fördernde Faktoren In Bezug auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden in der Studie von Reusch 37 als positive und fördernde Aspekte das Recht auf ein BEM des Einzelnen, das Mitgestaltungsrecht der betrieblichen Interessenvertretungen sowie die generelle Möglichkeit der Unterstützung durch externe Akteur_innen aufgeführt. Eine einheitliche Definition mit Zielsetzung wäre darüber hinaus förderlich. In der Studie von Welti u.a. 38 wird ein strukturiertes BEM-Verfahren vorgeschlagen. Ein solches wäre z.b. durch einen Leitfaden, auf den bei Bedarf zurückgegriffen werden könne, möglich Hemmende Faktoren Bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen werden in der Studie von Reusch folgende Faktoren als hemmend beschrieben: Fehlen eines verbindlichen Konzeptes Mangel an Qualitätsstandards Auslegungsbedürftiger Gesetzestext Rechtsunsicherheit Fehlende Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes Zudem bestehe bei externer Unterstützung eine Schnittstellenproblematik durch das gegliederte System der Sozialversicherung. 39 Darüber hinaus wird ein gewisser, mit dem BEM verbundener, bürokratischer Akt als hemmend hervorgehoben. 40 Bezieht man den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz als Teil des Dreiklangs mit Gesundheitsförderung und Betrieblichem Eingliederungsmanagement ein, dann werden weitere hemmende Faktoren genannt. Beim Arbeits- und Gesundheitsschutz bestehe ein Dschungel an Rechtsvorschriften, ebenso passe das pragmatische Arbeitsschutzhandeln der Arbeitgeber_innen und die Formalien des Arbeitsschutzes nicht zusammen. 41 Auch habe der Wegfall der Meisterpflicht negative Effekte auf den Kenntnisstand zum Arbeitsschutz. Dieses Moment kann auch in den Zusammenhang BEM und Gesundheitsprävention bzw. Gesundheitsförderung hineinwirken, wenn grundlegende Kenntnisse schon im Bereich Arbeitsschutz wegbrechen, respektive nicht mehr notwendig aufgebaut werden müssen. 31 Welti: Persönliches Interview vom Welti: Persönliches Interview vom Welti u.a., 2010, S. 269, 271, Reusch, 2012, S Reusch, 2012, S Eggerer u.a., 2009, S Reusch, 2012, S Welti u.a., 2010, S Reusch, 2012, S Reusch, 2012, S Sczesny u.a., 2014, S Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 19

28 5. Innerbetriebliche Einflüsse 5.1 Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit und Datenschutz Als eine der Erfolgsfaktoren beim BEM wird von Niehaus u.a. die Informationsvermittlung und die Gewährleistung des Datenschutzes hervorgehoben. 42 Das wird über die unterschiedlichen Betriebsgrößen hinweg auch von den anderen Studien und Projekten bestätigt. Zudem wird konstatiert, dass Betriebe die BEM-Fälle mit leistungsgerechtem Einsatz abschließen die Beschäftigten besser informieren und rechtzeitig Kontakt zu den betroffenen Beschäftigten aufnehmen. Auch über den Datenschutz und die Freiwilligkeit der Teilnahme werde aufgeklärt. 43 Für die innerbetriebliche Kommunikation zum BEM waren Belegschaftsversammlungen favorisiert. 44 Für die Zustimmung zu einem BEM seien eine umfassende Information und Aufklärung sowie die Bekanntmachung positiv verlaufener BEM-Fälle förderlich. 45 Beim Datenschutz wird Handlungsbedarf formuliert, in dem Sinne, dass häufig Unsicherheit über die Aufbewahrung der Daten besteht oder die betroffenen Beschäftigten ( ) nicht hinreichend über deren Verwendung unterrichtet werden. 46 Beide Aspekte, die innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit sowie die Klärung und Gewährleistung des Datenschutzes, eignen sich in besonderem Maße um bei der Belegschaft eventuelles Misstrauen gegenüber dem BEM abzubauen, respektive Vertrauen zu fördern. 5.2 Klare Prozessstruktur Betriebs-/Dienstvereinbarungen Betriebsvereinbarungen, Umgang mit Datenschutz und Kommunikation über Zweck des BEM (Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen Mitarbeiter_innen, Wertschätzung, etc.) geben den Rahmen vor. Grundsätzlich kann BEM nicht ohne einen vertrauensvollen und wertschätzenden Umgang funktionieren. Für diese weichen Kriterien gilt es einen klaren und eindeutigen Rahmen zu schaffen. 47 Betriebsvereinbarungen werden bei den Projekten EIBE und EIBE II als Vertrauen fördernde Faktoren hervorgehoben. 48 Ein Aspekt neben der Verlässlichkeit ist, dass die Strukturen und Verfahren unabhängig von der Person zur Anwendung kommen. 49 Es wird aber auch ein Grundmisstrauen der Arbeitnehmervertretungen in den Abschluss von Betriebsvereinbarungen beschrieben. Öfter sei zu hören BEM dient ohnehin nur der Kündigungsvorbereitung; ohne Abschluss einer Betriebsvereinbarung stehen wir besser da. Dies ist sehr kritisch zu sehen, da gerade in den Betriebsvereinbarungen das Fundament für eine verantwortungsvolle und regelhafte Durchführung von BEM geschaffen werden kann. 50 Es besteht also einerseits ein hervorgehobener fördernder Faktor für das BEM, der in der Einflussnahme der Interessenvertretungen gesehen wird 51 und in der Folge auch im Abschluss von Vereinbarungen. Das heißt, es können für alle verlässliche Regelungen aufgestellt werden und der BEM-Prozess kann in eine transparente Ablaufstruktur eingepasst werden. Auf der anderen Seite bestehen reale unterschiedliche Betriebskulturen, die, sofern sie zur Misstrauenskultur neigen die Inanspruchnahme eines BEM seitens der Berechtigten eher mit Angst vor Kündigung verbinden und die Interessenvertretungen gewissermaßen dann nicht als deren Vorbereiter agieren möchten. In der Studie von wurde konstatiert, dass nach gelungenen Wiedereingliederungen häufiger Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zum BEM abgeschlossen wurden. Das Verhältnis war 44 % mit Betriebs- oder Dienstvereinbarungen nach gelungenen Wiedereingliederungen zu ansonsten 26 % der Betriebe mit Vereinbarungen zum BEM. Auch Integrationsvereinbarungen wurden nach erfolgreichen Wiedereingliederungen mit 34 % häufiger abgeschlossen als ohne diese mit 19 %. Es zeigt sich hier, dass die konkreten Erfahrungen innerhalb der Betriebe die wesentliche Basis dafür bilden, wie die Beschäftigten und die Interessenvertretungen sich zum BEM verhalten. Es gibt auch eine übereinstimmende Einschätzung darüber, dass insbesondere ein bereits bestehendes Gesundheitsmanagement die BEM-Einführung und Durchführung erleichtert. Die Erfahrungen mit den Regelungen des betrieblichen Gesundheitsmanagements können also die Vertrauensbildung sowohl in der Belegschaft wie auch in der Interessenvertretung positiv begleiten. Sie erleichtern zugleich das Handeln der BEM-Akteur_innen, denn: Die Betriebe, die ein gutes Gesundheitsmanagement schon hatten, die sind eigentlich fein raus. Die sind auch 42 Niehaus u.a.,2008, S Niehaus u.a., 2008, S. 60, Niehaus u.a., 2008, S Niehaus u.a., 2008, S. 76, Niehaus u.a., 2008, S Friemelt: schriftliche Interviewantworten vom Eggerer u.a., 2007, S 71; Egger u.a, 2009, S Giesert u.a., 2012, S Friemelt: schriftliche Interviewantworten vom Niehaus u.a., 2008, S Niehaus u.a., 2008, S Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 21

29 gut aufgestellt. Das ist eine gute Grundlage, das merkt man immer wieder. Die Betriebe, die das nicht haben, die schwimmen da ein bisschen. Wenn ein betriebliches Gesundheitsmanagement vorhanden ist, dann funktioniert das eigentlich so ganz gut Krankenrückkehrgespräche und BEM Sofern noch Krankenrückkehrgespräche oder gar Betriebsvereinbarungen zu Krankenrückkehrgesprächen neben Betriebsvereinbarungen zum BEM bestünden wird dies als problematisch angesehen, 54 zumal die Krankenrückkehrgespräche eher dazu geeignet seien ein Misstrauensklima innerhalb der Betriebe zu erzeugen und somit einem erfolgreichen BEM im Wege stehen würden. Krankenrückkehrgespräche abschaffen wäre förderlich. Hier ist Vertrauenskultur nochmal wichtig, die sich daraus ergibt, wenn es keine Krankenrückkehrgespräche gibt Klärung der Rollen und Zuständigkeiten Feste Ansprechpartner_innen In dem Projekt EIBE werden fehlende Strukturen und Verantwortliche(n) als zentrale Hindernisse bei der Ein- und Durchführung des BEM benannt. Insofern sei es wichtig klare und zuverlässige Strukturen zu schaffen und Ansprechpartner_innen zu bennen. 56 Auch von Reusch 57 wird unter den problematischen Faktoren eine fehlende betriebliche Ansprechperson genannt. Die festen Ansprechpartner_innen sind innerbetrieblich wesentlich für einen dauerhaften und nachhaltigen BEM-Prozess. Es sind die sogenannten Kümmerer und Verantwortliche mit ihrem Engagement, das es braucht, um das BEM erfolgreich im Betrieb zu verankern. 58 Feste Ansprechpartner_innen für die Betriebe braucht es auch auf der Seite der externen Unterstützungsmöglichkeiten: Und da war halt das Problem, nein, man weiß nicht wen, man hat keinen externen Ansprechpartner, außer IKK in einigen Fällen. Da war s positiv. Aber die meisten Fälle: nein, ich weiß nicht an wen ich mich wenden könnte. Rentenversicherung wird nie genannt, Unfallversicherung hat man für andere Dinge im Kopf, wenn überhaupt. Integrationsamt: weitgehend unbekannt in seiner möglichen Funktion dafür. Gemeinsame Servicestellen: völlig unbekannt Giesert: Persönliches Interview vom Reusch, 2012, S Giesert: Persönliches Interview vom BEM-Team Aus der Erfahrung mit Großbetrieben beschreibt Giesert 60 : Die Klärung der Rollen und Beziehungen zueinander ist eine der wichtigsten Punkte um ein gutes BEM einführen zu können. ( ) Im BEM-Team gibt es öfter Rollenkonflikte, dass BRs in eine andere Aktionsschiene kommen und wenn ein BR zusätzlich noch dabei ist (dann ist das) ein ganz gutes Korrektiv abhängig von den Personen. Viele BRs haben die Funktion des BR, der SBV also alles so in einem und dann finden die sich selber manchmal nicht mehr so richtig zurecht, d.h. welche Aufgabe machen sie hauptsächlich. Wir haben viele SBV die hauptsächlich die SBV machen, zusätzlich noch den BR, aber nicht in der Freistellung, sondern einfach so und da gibt es immer wieder auch Rollenkonflikte. Die Rolle muss man immer wieder klären: Bist du jetzt SBV oder BEM-Team und agierst. Auch wenn die BEM-Berechtigten ein weiteres BR-Mitglied hinzuziehen möchten, kann das für den BR im BEM-Team unter Umständen konflikthaft erlebt werden. Hier wäre dann eine Rollenklärung notwendig in dem Sinne das steht demjenigen zu, wenn er das möchte und das hat eigentlich mit meiner Person wenig zu tun. Dennoch würde es meistens als Bedrohung erlebt werden von Seiten der BRs, die dem BEM-Team angehören. Insofern ist der Umgang mit solchen Konstellationen und dass die BEM-Berechtigten sich trauen können einen weiteren BR ihres Vertrauens hinzuziehen auch Teil des Prozesses, der entscheidend ist. Neben der mitunter erforderlichen intrapersonellen Rollenklärung bräuchten die BEM-Akteur_innen aber auch zusätzliche Qualifizierungen zum BEM, damit sie wissen, was sie zu tun haben Strukturierte Prozesse der Zusammenarbeit Folgt man Giesert 61, dann ist in den meisten Großbetrieben zwar das Wissen um das BEM vorhanden, die Vorgehensweise sei allerdings bei einigen doch sehr unstrukturiert. (..) Die machen es irgendwie, die holen sich die Leute ran und sagen also, was gibt es? Haben Sie einen Vorschlag? Tschüs! (..) Das dauert so 10 Minuten und dann haben sie ihr BEM sozusagen abgeschlossen, weil derjenige sagt nö, ich kann mir selber helfen und dann ist es abgeschlossen. Und dieses Unstrukturierte führt natürlich nicht zum Erfolg. Allerdings bedürften die Strukturierungen auch zusätzlicher Zeitressourcen, die den Prozessbeteiligten zur Verfügung gestellt werden sollten, sowie hinreichende finanzielle Mittel. Zur Überprüfung des Erfolges der BEM-Prozesse steht, so jedenfalls in idealtypischer Konstruktion, die Evaluation. Diese würden aber zu wenig gemacht. Also ich denke, so richtig kann man erst sehen, ob es erfolgreich ist, wenn man evaluiert. Wenn man guckt, was ist das Ergebnis? Wie viele haben eingewilligt? Wie viele haben abgebrochen? Welche waren erfolgreich? Das wird eigentlich in den wenigsten Betrieben gemacht. 62 Das wird auch von Kaiser 63 für Großbetriebe im Produktionsbereich bestätigt. Für die Evaluation sei ein Problem mit der personellen und finanziellen Ressourcenbereitstellung erkennbar. 56 Eggerer u.a., 2007, S. 69, Reusch, 2012, S Friemelt: Schriftliche Interviewantworten vom ; Giesert: Persönliches Interview vom ; Eggerer u.a., 2007, S. 71; Sczesny u.a., 2014, S. 21: Hier werden Schlüsselpersonen als fördernder Faktor hervorgehoben, die dem Arbeits- und Gesundheitsschutz gegenüber aufgeschlossen sind. 59 Welti: persönliches Interview vom Giesert: Persönliches Interview vom Giesert: Persönliches Interview vom Giesert: Persönliches Interview vom Kaiser: Telefoninterview vom Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 23

30 5.2.5 Zentrale Vorgaben und dezentrale Umsetzung Als eine eher hinderliche Organisationsstruktur kamen zentral gemachte Vorgaben, die dann vor Ort ihre Umsetzung finden mussten in den Blick. Am Beispiel eines Konzerns wird ausgeführt: Eine Personalabteilung ist immer gereist, von Ort zu Ort. In (..) haben die ihren Standort und dann ist die immer gereist und hat mit den Betriebsräten vor Ort dann Gespräche geführt, also immer hintereinander weg wie Fließbandarbeit. Das heißt, das war eigentlich schon behindernd, weil das immer eine Terminschwierigkeit war. Weil sie war praktisch die einzige, die für die ganze BRD zuständig war und ist dann immer zu den Standorten gefahren und da waren eben die Betriebsräte, mit denen sie das zusammen gemacht hat. Aber das war schon schwierig. Es wäre besser gewesen die Betriebe vor Ort die hatten auch nochmal 2000 Beschäftigte, das waren ja keine Kleinbetriebe wenn man das dezentral gelöst hätte mit einem extra BEM-Team vor Ort. So ist es ja auch eigentlich gedacht. 64 Kaiser führt aus, dass bei einem zentral gemanagten BEM die vertrauensvolle Nähe nicht da sei und zudem die Betriebsräte auf der lokalen Ebene angesiedelt sind und agieren Konflikte unter den Akteur_innen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung Betont wird in der Datengrundlage übereinstimmend, wie wichtig eine Vertrauenskultur für die erfolgreiche Implementierung von BEM im Betrieb ist. So auch Friemelt: Die Betriebskultur ist in der Regel entscheidend für die erfolgreiche Einführung von BEM. BEM fußt auf Vertrauen und Wertschätzung. Nicht selten gäbe es allerdings Konkurrenzen zwischen Personalräten und Schwerbehindertenvertretungen. Dies wird als ein hindernder Faktor beschrieben. 66 In einem der Interviews wurde von Konflikten zwischen der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat berichtet. Thema Integrationsvereinbarungen: Da gab es große Konflikte. Sehr große sogar. Weil die SBV in den Großbetrieben ist ja manchmal sehr aktiv und so war das auch in den Großbetrieben und die Integrationsvereinbarung kann ja nur von der Schwerbehindertenvertretung unterschrieben werden und die Betriebsvereinbarung wird ja vom Betriebsrat unterschrieben mit dem Arbeitgeber. Und da gab es Konflikte. Also das heißt, zuerst war alles geregelt mit der Integrationsvereinbarung und dann mit einmal kam die Betriebsvereinbarung zum BEM. Und da gab es Konflikte große Betriebliche Interessenvertretung untereinander Im betriebsratsinternen Zusammenspiel können unterschiedliche Interessenlagen, Ansichten und Einstellungen schwierig werden für eine Strategie und zur Umsetzung von BEM-Maßnahmen, sowie für das Auftreten gegenüber der Geschäftsleitung. 69 Innerhalb des Interessenvertretungsgremiums ist es von Bedeutung die Ziele miteinander herauszukristallisieren um sie verhandeln und für Vereinbarungen strukturieren zu können. Neben der Interessen- und Zielklärung spielt auch die Klärung der Zuständigkeiten beim BEM-Prozess eine wichtige Rolle. Ein und dieselbe Person kann sowohl Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalrats-/MAV-Mitglied sein und zugleich im BEM-Team sein. Die Anforderungen an die Person können sich hierbei durchaus unterschiedlich gewichten. Auch kann eine Klärung und Abstimmung für sich selbst und untereinander hilfreich sein. Reusch bezieht sich auf Eberhard (2011, S. 27) 70, wenn sie darlegt, dass die Zusammenarbeit in BEM-Teams auch ein gegenseitiges Verständnis und lösungsorientierte Kooperation fördert. Dies findet sich auch bei Niehaus u.a. 71, wenn von den Schwerbehindertenvertretungen als Auswirkungen des BEM auf ihre Arbeit eine bessere Zusammenarbeit und höhere Effektivität angegeben wurden Interessenvertretung und Geschäftsführung Zwischen der Geschäftsführung, den Beschäftigten und der Interessenvertretung steht je nach betrieblicher Organisationsstruktur gegebenenfalls noch eine Team- oder Abteilungsleitung mit wiederum anderen Interessen oder Vorstellungen. Hier kann ein gewisses Konfliktpotential liegen, wenn z.b. Maßnahmen gegen den Willen der Teamleitungen 72 eingeleitet werden. Im Projekt EIBE II wurde als ein behinderndes Moment bei der BEM-Etablierung und im BEM-Prozess unter anderem ein eher schwieriges Verhältnis zwischen der Geschäftsführung und der betrieblichen Interessenvertretung gesehen. Fördernd hingegen sei ganz grundsätzlich ein tragfähiges Verhältnis der betrieblichen Sozialpartner. 73 Manche Betriebe hätten dieser Art gelagerte Konflikte so gelöst, dass die Betriebsvereinbarung quasi symbolisch von der Schwerbehindertenvertretung mit unterschrieben wurde Giesert: Persönliches Interview vom Kaiser: Telefonisches Interview vom Friemelt: Schriftliche Interviewantworten vom Giesert: Persönliches Interview vom Giesert: Persönliches Interview vom Giesert u.a., 2012, S ` Eberhardt, B., 2011, Forum Teilhabepraxis: Eingliederung mit Qualität und System. In: Gute Arbeit. Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung, 3, S Niehaus u.a., 2008, S Giesert u.a., 2012, S Eggerer u.a., 2009, S. 56, Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 25

31 5.4 Betriebliches Gesundheitsmanagement: Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesundheitsförderung Betriebliche Eingliederung 74 Die Studie von Sczesny u.a. 75 kommt beim Kenntnisstand zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Betrieben bis 49 Mitarbeiter_innen auch zu branchenspezifischen Ergebnissen. So sei die Unkenntnis von Gesetzen überdurchschnittlich groß in Branchen mit hohem Gefährdungspotential, wie z.b. im Baugewerbe. Die stärksten Infobedarfe bestünden in den Branchen Handel, Instandhaltung und Reparatur von KFZ, Gastgewerbe gefolgt von Erziehung und Unterricht, Gesundheits- und Sozialwesen. Die Bereiche Bergbau, Steine/Erden und Verarbeitendes Gewerbe stehen in dieser Reihung an dritter Stelle. 76 In folgenden Wirtschaftszweigen werden überdurchschnittlich häufig Belastungsempfindungen genannt: 77 Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen Öffentliche Verwaltung / Sozialversicherung Energie- und Wasserversorgung In der Einschätzung der Beschäftigten, dass sie ihre Arbeit wahrscheinlich nicht bis zur Rente ausüben können liegen mit 31 % die Öffentliche Verwaltung und die Sozialversicherung an erster Stelle, gefolgt mit 21 % Erziehung und Unterricht sowie Gesundheits- und Sozialwesen. Etwas überdurchschnittlich liegen mit 14,5 % noch die Bereiche Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. 78 Bezogen auf psychische Belastungen zeigt das Belegschaftsalter Effekte auf: Mit zunehmendem Alter wird der Verweis auf psychische Belastungen häufiger: 40 49jährige: 57,5 % Ab 50 Jahre: 61,9 % 79 Das Zusammenspiel der Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung und BEM wird hier am Beispiel von Großbetrieben von Giesert beschrieben: Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ist natürlich insgesamt fördernd, das ist ganz klar. Weil es da dann auch schon Strukturen gibt, Prozesse gibt, das verstehe ich jetzt unter Gesundheitsmanagement. Ein strukturiertes Gesundheitsmanagement ist natürlich förderlich und das natürlich auch den Arbeitsschutz beinhaltet, das BEM und die Gesundheitsförderung und das als Bild auch miteinander verwoben ist. Die (Unternehmung X) 81, die hat das ganz toll gemacht, die waren da sehr gut aufgestellt. Die hatten ein gutes Gesundheitsmanagement, wo das BEM auch wirklich unheimlich gut reingepasst hat und die hatten eine sehr gute Basis gehabt, um damit auch arbeiten zu können. Die haben das auch ergänzend gemacht, haben Dinge, die beim BEM herausgekommen sind auch in die Prävention gepackt. Also in den Arbeitsschutz wie auch in die Gesundheitsförderung. Das BEM war wirklich gut mit eingegliedert. Wo man sieht, dass das BEM gerade für die Prävention hilfreich ist. 82 Auch in der Studie von Niehaus u.a. 83 wird dem BEM eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die betriebliche Prävention zugemessen. In dem Projekt EIBE wird das BEM als Teil einer ganzheitlichen Betrachtung des betrieblichen Gesundheitsmanagements hervorgehoben 84 und nach der Studie von Welti u.a. 85 korreliert die Betriebliche Gesundheitsförderung ( ) mit der Bereitschaft zum BEM. In der Studie von 2008 war bei ungefähr jedem 2. Unternehmen ein BEM durchgeführt worden. Die Datenbasis waren hier 630 Fragebögen. Thematisiert war BEM in der Mehrheit der großen Unternehmen mehr als der Hälfte der mittelgroßen Unternehmen 30 % der kleinen Betriebe 86 Maßnahmen der beruflichen Integration waren nach Häufigkeit gesehen zuerst die Stufenweise Wiedereingliederung, gefolgt von der Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz und die Verbesserung der technischen Ausstattung des Arbeitsplatzes. Die externe berufliche Qualifizierung lag erst an späterem Platz und war eine nicht so häufig genutzte Maßnahme. 87 Die Belastung durch die Arbeitsumgebung zeigt ebenfalls einen Alterseffekt auf: Ab 50 Jahre: 53,9 % Durchschnitt: 43,2 % Eggerer u.a., 2007, S. 13. Das BEM wird gleichberechtigt mit den beiden anderen Bausteinen unter dem Dach Betriebliches Gesundheitsmanagement betrachtet 75 Sczesny u.a., 2014, S Sczesny u.a., 2014, S Sczesny u.a., 2014, S. 175, Sczesny u.a., 2014, S Sczesny, 2014, S Sczesny, 2014, S Das Unternehmen wurde durch X anonymisiert 82 Giesert: Persönliches Interview vom Niehaus u.a., 2008, S Eggerer u.a., 2007, S Welti u.a., 2010, S Niehaus u.a., 2008, S. 33, Niehaus u.a., 2008, S Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 27

32 6. Divergierende Einflussfaktoren bei Kleinbetrieben, Mittelbetrieben und Großbetrieben Der größte Unterstützungsbedarf rund um das BEM besteht nach Darlegung des Projektes DRV Bund bei Klein- und Mittelbetrieben bis 100 Mitarbeiter_innen 88. In der Studie von Niehaus u.a. werden für Großbetriebe folgende positive Faktoren hervorgehoben: die Information und Kommunikation zum BEM, tarifvertragliche Regelungen und eine starke Interessenvertretung. 89 Hinsichtlich konkreter Integrationsmaßnahmen zeigten sich Großbetriebe engagierter als Kleinbetriebe. 90 Bei Kleinbetrieben standen die Unternehmenskultur des sich Kümmerns, die persönliche Beziehung, die Verantwortung für die Mitarbeiter_innen und der persönliche Kontakt als positive Faktoren im Vordergrund. 91 Insbesondere die Kleinbetriebe stehen aber vor einem Ressourcenproblem, wenn es z.b. um Handlungsspielräume im Betrieb geht. Das ist eines der großen Themen, die im Bereich der Kleinbetriebe immer wieder aufscheinen. 92 Bei mittelgroßen Betrieben wird das Fehlen einer starken Interessenvertretung und damit ein geringer Schutz als hemmender Faktor aufgeführt. Dazu gehört auch eine gewisse Unpersönlichkeit, die im Unterschied zu Kleinbetrieben hier einsetzt oder einsetzen kann. 93 Ein hemmender Aspekt wurde im Projekt EIBE bei KMU in Umstrukturierungsphasen erlebt. 94 Bei Großbetrieben wurden Kurzarbeit und Personalabbau als hemmende Faktoren aufgeführt Resümee 7.1 Wissensvermittlung und Zugang zu den Betrieben Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit von waren 95,5 % aller Betriebe Kleinst- und Kleinunternehmen. 97 Hier arbeiten 40 % der Beschäftigten. Das Statistische Bundesamt verzeichnet für das Jahr 2014 insgesamt Unternehmen. 98 Vergegenwärtigt man sich, dass insbesondere in Kleinbetrieben das BEM so gut wie unbekannt ist, dann dürfte die flächendeckende Vermittlung des Wissens um das BEM eine der vorrangigen und größten Herausforderungen darstellen. Im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), der mit dem Arbeitsschutz und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement in einander greift, fallen lediglich 21 % der BGF-Aktivitäten der Krankenkassen auf diesen Sektor. 99 Also auch von dieser Seite her werden Kleinunternehmen bisher nicht entsprechend ihrer Anzahl und ihrem Beschäftigungsfaktor berücksichtigt. In der repräsentativen Studie von 2014 wurde der Kenntnisstand von Unternehmen und Beschäftigten auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in KMU abgefragt. Unabhängig von der Betriebsgröße innerhalb des Größenclusters 1-49 Mitarbeiter_innen war das Wissen um gesetzliche Regelungen bei Geschäftsführenden und Beschäftigten eher gering 100. Die Unkenntnis von Gesetzen zum Arbeitsschutz war dabei überdurchschnittlich groß in Branchen mit hohem Gefährdungspotential, wie zum Beispiel im Baugewerbe. 101 Auf der Basis ihrer zusätzlichen Dokumentenanalyse kommt die Studie auch zu dem Schluss, dass erhebliche Defizite bei der Betreuung von KMU bestünden. Die Betreuung sei zu sehr auf Großbetriebe orientiert und gehe nicht von den Erfordernissen der KMU aus. Auch die Informationen würden nicht am Bedarf der KMU orientiert. 102 Der Wissenserwerb werde durch die Art des Angebotes erschwert. Hier sei erwähnt, dass es auch spezifische Lernanforderungen seitens der Betriebe gibt, die insbesondere die Form von Praxisbeispielen aus anderen Betrieben bevorzugen. Das wird auch von den Praxisprojekten in Bezug auf die Wissensvermittlung zum BEM so aufgeführt. Sofern Kleinst- und Kleinunternehmen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz externe Unterstützung von außen wahrnehmen, dann nehmen die Berufsgenossenschaften mit 96 Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen, Betriebe und sozialversicherungspflichtige 88 DRV Bund, 2011, S Niehaus u.a., 2008, S Niehaus u.a., 2008, S Niehaus u.a., 2008, S Reusch, 2012, S Niehaus u.a., 2008, S Eggerer u.a., 2007, S Giesert u.a., 2013, S. 19 Beschäftigung, Nürnberg, 30. Juni Definition nach EU-Kommission 2003: Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte bzw. 2 Mio. Euo Jahresumsatz) und Kleinunternehmen (bis 49 Beschäftigte bzw. 10 Mill. Euro Jahresumsatz) 98 Statistisches Bundesamt, Destatis 99 Ammel, Stefan, u.a., Forum KMU des Deutschen Netzwerkes für Betriebliche Gesundheitsförderung (DNBFG), Klein Gesund Wettbewerbsfähig. Betriebliche Gesundheitsförderung in Kleinbetrieben stärken, Mai 2015 Und: Präventionsbericht 2014, GKV Spitzenverband 100 Sczesny, u.a., 2014, S Sczesny, u.a., 2014, S Sczesny, u.a., 2014, S Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 29

33 deutlichem Abstand den vorrangigen Platz ein, sie sind die mit Abstand am häufigsten kontaktierten Beratungsstellen von Geschäftsleitungen 103. Das ist in gewisser Weise erwartbar, weil in deren Zuständigkeitsbereich auch die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen liegen. In Kleinstbetrieben finden in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz weniger Gefährdungsbeurteilungen als Gespräche mit den Mitarbeiter_innen statt. Immerhin 82,5 % der Beschäftigten gaben an, dass Ihre Vorschläge von der Chefin/dem Chef berücksichtigt und möglichst umgesetzt würden. 104 Das Potential des Zugangs in die Betriebe seitens der Berufsgenossenschaften auch für das Thema BEM könnte nutzbar und gegebenenfalls erweiterbar sein. Auch die Deutsche Rentenversicherung hat ihr Potential, das, aus dem Blickwinkel der Beschäftigten betrachtet, in einem gewissen Vertrauensstatus besteht, in den Aufbau eines eigenen Arbeitgeberservices zum BEM eingebracht. Sowohl in den Studien wie auch in den Praxisprojekten wird übereinstimmend eine betriebliche Vertrauenskultur als im Grunde unabdingbare Voraussetzung für ein gelingendes BEM gesehen. Die Vertrauenskultur bezieht sich auf das Vertrauen der Mitarbeiter_innen gegenüber dem Arbeitgeber, dass durch das BEM nicht etwa eine mögliche Kündigung vorbereitet werden soll und das BEM ein Engagement für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und, sofern dies möglich ist, für den Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes darstellt. Inwiefern nicht eine betriebsunabhängige Information von Beschäftigten über die Modalitäten der Anspruchsberechtigung und Rechte beim BEM sinnvoll sein könnte, soll hier zumindest als Frage aufgeworfen werden. Dies könnte gewisse Vorbehalte dem BEM gegenüber eventuell mit abbauen helfen und so als eine von außen in den Betrieb hineinwirkende Vertrauen bildende Maßnahme eingebunden werden. Oder um es anders auszudrücken: wenn Beschäftigte um ihre Rechte und Ansprüche wissen und auch wissen, dass der Arbeitgeber zu einem Angebot des BEM verpflichtet ist, dann könnte dies mildernd auf Bedenken soll ich jetzt gekündigt werden? wirken. Auch könnte dies die Möglichkeiten erhöhen, dass Anspruchsberechtigte das Thema BEM auch selbst in den Betrieb einbringen und ein solches Verfahren anstoßen können. In der Mehrheit der Klein- und Kleinstbetriebe existieren keine betrieblichen Interessenvertretungen, die ansonsten das Thema einbringen und forcieren könnten. Bedenkt man wiederum den mangelnden bis nicht vorhandenen Kenntnisstand zum BEM in dieser Betriebsgrößengruppe wäre eine wie auch immer zu organisierende breite Information der Beschäftigten eine potentielle Erweiterung des Wirkungskreises des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Vieles spricht aber dafür, dass in Kleinst- und Kleinbetrieben mit der relativen Nähe von Arbeitnehmer_innen und Geschäftsführung auch durch Gespräche und Nachfragen Lösungen für Prävention und Erhalt von Arbeitsverhältnissen gesucht und entwickelt werden. Dies sind dann zwar keine Verfahren im Sinne des gesetzlich vorgeschriebenen BEM, ihre Wirkungen können gleichwohl erfolgreich sein und der gesetzlichen Intention im Kern, wenn auch nicht in der Ausführung, entsprechen. 7.2 Kündigungsschutz Gemäß den Zahlen des Statistischen Bundesamtes für 2014 haben 91 % aller Unternehmen weniger als 10 Beschäftigte. 105 Damit entfällt hier auch der Kündigungsschutz (siehe Pkt. 4.2.). Wenn der Arbeitgeber kein BEM anbietet oder kein ordnungsgemäßes BEM durchführt sind keine Sanktionen vorgesehen. Erst in Kündigungsschutzprozessen gewinnt dies ihre besondere Relevanz. Der Anreiz für das BEM in diesen Betriebsgrößen könnte also vor allem in der Kenntnis um und in der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen liegen. Hier bestehen noch Optimierungsmöglichkeiten, sowohl in den Zuständigkeiten der Sozialversicherungsträger für einzelne Leistungen, als auch in der Betreuung aus einer Hand, den Ansprechpartner_innen und in den Antragsmodalitäten. 7.3 Ressourcen in Unternehmen Vor allem für Kleinst- und Kleinunternehmen wird die Ressourcenverfügung als Problem beschrieben. Die Ausweichmöglichkeiten auf gegebenenfalls notwendige Alternativarbeitsplätze sei gerade bei kleineren Betrieben eher schwierig, zumal insgesamt nicht so viele Arbeitsplätze und insofern auch eher eingeschränkte Möglichkeiten von Alternativarbeitsplätzen vorhanden wären wie in Großbetrieben. Allerdings brächten kleinere Unternehmen auch Ressourcen mit, wie z.b. Transparenz : Für alle Beschäftigten besteht eine relativ große Überschaubarkeit der betrieblichen Abläufe, des Auftragsumfangs, der wirtschaftlichen Lage sowie der Potentiale Einzelner in der Belegschaft. Es existieren oft enge, freundschaftliche Beziehungen sowohl innerhalb der Belegschaft als auch zu den Vorgesetzten Diese große Transparenz, oft gepaart mit einer offenen und direkten Kommunikation, ist eine gute Voraussetzung für die Ermittlung und Bearbeitung von Potenzialen und Belastungen bei der Arbeit. Weitere Ressourcen seien Einflussnahme und Mitarbeiterbeteiligung, Handlungsspielräume und Identifikation mit dem Betrieb, Flexibilität und direkte Kommunikation, unbürokratische und pragmatische Ansätze, um nur einige zu nennen. 103 Sczesny, u.a., 2014, S Sczesny u.a., 2014, S. 83, Unternehmensregister.html#Tabellen 30 Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 31

34 Bezogen auf das BEM liegen in der Nähe zwischen Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_ innen Ressourcen. In Bezug auf die Freiwilligkeit von BEM und das Recht auf Abbruch des BEM-Prozesses könnten hier allerdings auch Erschwernisse durch die persönliche Ebene liegen, ein ebensolches Angebot auszuschlagen. 7.4 Datenschutz Bei Kleinst- und Kleinbetrieben wird der Umgang mit dem Datenschutz in der Regel eher anders gelagert sein, als in mittleren und Großunternehmen. In Kleinst- und Kleinbetrieben dürfte davon auszugehen sein, dass, sofern ein BEM durchgeführt wird, die Bildung eines BEM-Teams eher seltener zum Mittel der Wahl gehören dürfte. Anders verhält es sich in mittleren Unternehmen und Großbetrieben, die häufiger als in Kleinbetrieben betriebliche Interessenvertretungen haben. Hier steht die Bildung von BEM-Teams auch als Teil eines strukturierenden Vorgehens. Den Mitgliedern des BEM-Teams werden dann auch Daten des BEM-Prozesses bekannt, die sich zur Verschwiegenheit zu verpflichten haben. Die Trennung der BEM-Daten von der Personalakte ist ein Thema, das den Schutz der Beschäftigten vor negativen Auswirkungen seitens des Arbeitgebers, wie z.b. Kündigung aufgrund bestimmter Erkrankungen, gewährleisten soll. Diese Trennung dürfte im Sinne des Wissens um den BEM-Prozess in Kleinst- und Kleinbetrieben eher schwierig zu gewährleisten sein, wenn z.b. Geschäftsführung und Personalbearbeitung in einer Hand liegen. Aber auch die beschriebene Transparenz dürfte dieses erschweren oder eher zu einer Formalie machen, wo es um die Kenntnis des BEM-Prozesses geht. Literatur der Sekundärstudie Studien: 2008: Niehaus, M.; Marfels, B.; Vater, G.; Magin, J.; Werkstetter, E.: Betriebliches Eingliederungsmanagement. Studie zur Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach 84 Abs. 2 SGB IX, Köln 2010: Welti, F.; Mahnke, C.; Tauscher, A.; Ramm, D.; Seider, H.; Shafael, R.: Betriebliches Eingliederungsmanagement in Klein- und Mittelbetrieben: rechtliche Anforderungen und Voraussetzungen ihrer erfolgreichen Umsetzung; Hochschule Neubrandenburg (Hrsg.) 2012: Reusch, H.: Wiederherstellung, Erhalt und Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit langzeiterkrankter Beschäftigter eine Analyse für Deutschland und mögliche Übertragung auf Österreich, Krems 2014: Sczesny, C.; Kleindorf, S.; Droß, P.; Jasper, G.: Kenntnisstand von Unternehmen und Beschäftigten auf dem Gebiet des Arbeitsund Gesundheitsschutzes in KMU; Abschlussbericht; Dortmund/Berlin/Dresden Praxisprojekte, Fallstudien, Praxisfälle: 2007: Eggerer R., Kaiser, H.: EIBE. Entwicklung und Integration eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Nürnberg/München 2009: Eggerer, R.; Kaiser, H.; Jastrow, E.: EIBE 2. Entwicklung und Integration eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements, Nürnberg/ München/ Köln 2011: Deutsche Rentenversicherung Bund (Projektträger); Projekt: Integratives Beratungsnetzwerk Betriebliches Eingliederungsmanagement zum Arbeitgeberservice Rehabilitation und betriebliche Eingliederung für Arbeitnehmer, Modellprojekt vom 1. September 2008 bis 31. August 2010, Berlin 2011: Kaiser, H.: Abschlussbericht des Projekts Gesunde Arbeit, Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln (Hrsg.), Köln 2012: Giesert, M.; Weßling, A.: Betriebliches Eingliederungsmanagement in Großbetrieben. Fallstudien, Frankfurt/M. 32 Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 33

35 2013: Giesert, M.; Reiter, D.; Reuter, T.; Weber, B.; Weßling, A.; Zumbeck, C.: Abschlussbericht: Neue Wege im Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern. DGB Bildungswerk Bund (Hrsg.), Düsseldorf 2014 Habib, E.: BEM Wiedereingliederung in kleinen und mittleren Betrieben, Praxisleitfaden und Beispielfälle zum Betrieblichen Eingliederungsmangement, Frankfurt/M. Anhang: Fragestellungen des Projektantrages 7. Tragen bestimmte Ausgestaltungsmerkmale eines BEM, wie z.b. eine klare Prozessstruktur mit Betriebsvereinbarung und Datenschutzregelungen oder eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema, zur Akzeptanz in der Belegschaft bei? Spielen bestehende Inklusionsvereinbarungen eine Rolle und wenn ja welche? 8. Konnten zunächst für unvermeidbar gehaltene krankheitsbedingte Kündigungen durch die Durchführung eines BEM tatsächlich abgewendet werden? Welche Faktoren spielten in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle? 9. Gibt es Personengruppen, mit denen ein BEM besser gelingt als bei anderen? Was wären dann die förderlichen Aspekte? Spielt hier die Schwerbehinderung eine beachtliche Rolle? 10 Wie wirken die Sozialversicherungsträger und der Markt rund um das BEM auf die Entstehung und Qualität des BEM in den Betrieben ein, wie und mit welchem Erfolg tragen die verschiedenen Träger aktiv zur Verbreitung bei? Welche Qualitätskriterien am Markt haben tatsächlich positiven Einfluss auf das BEM im Betrieb? Erkenntnisinteresse 1. Welches Wissen ist in den Betrieben zum BEM vorhanden? In welcher Einführungs-/ Umsetzungsphase befinden sich die Betriebe? 2. Welche Korrelationen der Akteure im Betrieb bzw. welche gegensätzlichen Interessen befördern oder behindern eine Entwicklung hin zu einer guten BEM-Qualität? Gibt es hier charakteristische Einwirkungen der Schwerbehindertenvertretung und der anderen betrieblichen Interessenvertretungsorgane, die regelhafte Wirkungen auf Einrichtung und Durchführung eines BEM haben? 3. Welchen Einfluss haben Betriebsalter, Größe und Branche der Betriebe sowie das Belegschaftsalter auf Entstehung und Entwicklung des BEM? Lassen sich hier, auch gesetzlich verankerte, förderliche oder hemmende Faktoren ausmachen? 4. Gibt es unabhängig von der Größe der Betriebe Unternehmensstrukturen mit entsprechenden Interessenvertretungsformen, die hemmend oder förderlich sind, z.b. durch die Zersplitterung der Betriebe oder -im Gegensatz- in Unternehmen mit paritätischen Aufsichtsräten? 5. Wie wirkt die Ausbreitung besonderer Beschäftigungsformen (Leiharbeit, Befristung, Werkvertrag) in den Betrieben auf die Entwicklung von BEM? 6. Gibt es konkrete Faktoren, wie z.b. ein bestehendes Gesundheitsmanagement, eine Demografie orientierte Personalplanung, langjährige Betriebszugehörigkeiten oder die bei Beschäftigten mit Schwerbehinderung über den gesetzlichen Kündigungsschutz hinausgehende Beschäftigungssicherung., die ein wirksames BEM befördern oder eher hindern, z.b. Widerstand seitens der Beschäftigten in Betrieben mit einem hohen Altersdurchschnitt? 34 Teil 2 DGB Bildungswerk BUND Teil 2 DGB Bildungswerk BUND 35

36 Teil 3 Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Abschlussbericht zur begleitenden Online-Umfrage 2016

37 Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Abschlussbericht zur begleitenden Online-Umfrage 2016 Verantwortlicher Projektpartner: Institut für Personalentwicklung und Coaching Dr. Regina Richter Wissenschaftliche Begleitung: Peter R. Horak Hamburg 2016/17 38 Teil 3

38 GLIEDERUNG Verwendete Abkürzungen 7 1 EINLEITUNG Projektziele und Themenabgrenzung Erfahrungen aus der Praxis: Die Online-Umfrage Vorgehen Besonderheiten und Einschränkungen der Auswertung Befragungsgruppen Herkunft und Selbstzuordnung 12 2 PLANER: BEM IN DER VORBEREITUNGSPHASE Informationsquellen Externe Hilfen Anforderungen an weitere Hilfen Rolle betrieblicher Akteure Eigene Positionierung zum BEM Intentionen und Ziele des BEMs Befürworter Skeptiker Einfluss auf die Einführung des BEMs durch ausgewählte Faktoren: Betriebsalter Unternehmensgröße Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte Branche Belegschaftsalter Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertrauenspersonen Aufsichtsräte Beschäftigungsformen Betriebliches Gesundheitsmanagement Mitarbeiter_innen-Fluktuation Sonstiges Konkrete Planung zur BEM-Durchführung Zuständigkeit Betriebs-/Dienstvereinbarungen (BV/DV) Weitere Hilfestellungen nach der BEM-Einführung Qualifizierung und Weiterbildung FAZIT: Planer 29 2 Teil 3 Teil 3 3

39 3 PRAKTIKER: BEM IN DER UMSETZUNG Informationsquellen Externe Hilfen Fördermittel Rolle betrieblicher Akteure Eigene Positionierung zum BEM Intentionen und Ziele des BEMs Skeptiker Befürworter Kooperation in der Praxis Einfluss auf das BEM durch ausgewählte Faktoren: Betriebsalter Unternehmensgröße Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte Branche Belegschaftsalter Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertrauenspersonen Aufsichtsräte Beschäftigungsformen Betriebliches Gesundheitsmanagement Mitarbeiter_innen-Fluktuation Häufige Beeinträchtigungsarten Gibt es unabhängig von der Größe der Betriebe Unternehmensstrukturen mit entsprechenden Interessenvertretungsformen, die hemmend oder förderlich sind? Gibt es konkrete Faktoren (Managementsysteme, Gefährdungsbeurteilungen, Vereinbarungen), die ein wirksames BEM befördern? Tragen bestimmte Ausgestaltungsmerkmale eines BEM, wie z.b. eine klare Prozessstruktur mit Betriebsvereinbarung und Datenschutzregelungen, zur Akzeptanz in der Belegschaft bei? Gelingt die Abwendung krankheitsbedingter Kündigungen durch das BEM? Gibt es Personengruppen, mit denen ein BEM besser gelingt als mit anderen? Was wären dann die förderlichen Aspekte? Weitere Forschungsfragen 104 Angaben zum Verfasser Konkrete BEM-Umsetzung Zuständigkeit Betriebs-/Dienstvereinbarungen (BV/DV) Qualifizierung und Weiterbildung Durchführung des BEM-Prozesses Erfolgseinschätzung Veränderungen durch das BEM Angewandte Instrumente des Datenschutzes BEM-Arbeit in der Praxis FAZIT: Praktiker 92 4 ZUSAMMENFASSENDE ERÖRTUNG DER PROJEKTFRAGEN Welches Wissen ist in den Betrieben zum BEM vorhanden, und wie kommt das BEM-Wissen in die Betriebe? Welche Korrelationen der Akteure im Betrieb bzw. welche gegensätzlichen Interessen befördern oder behindern eine Entwicklung hin zu einer guten BEM-Qualität? Welchen Einfluss haben Betriebsalter, Größe und Branche der Betriebe sowie das Belegschaftsalter auf Entstehung und Entwicklung des BEM? 97 Hinweis zum Datenstand Gegenüber den zuvor ausgegebenen Zwischenberichten können in Einzelfällen leichte Abweichungen auftreten, die auf Neugruppierungen und Neuberechnungen zurückzuführen sind. Es wird gebeten, keine früheren Versionen des Berichts zu verwenden. 4 Teil 3 Teil 3 5

40 Verwendete Abkürzungen (Die Abkürzungen kommen sowohl für Singular- wie Pluralbildungen und alle Wortformen zur Anwendung) AA AN ASA BEM BG BGM biv BV/DV BR/PR/MAV DGUV DRV KK KMU MA QMS SBV TN Agentur für Arbeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeitsschutzausschuss Betriebliches Eingliederungsmanagement Berufsgenossenschaft Betriebliches Gesundheitsmanagement Betriebliche Interessenvertretung Betriebs-/Dienstvereinbarungen Betriebs-/Personalrat/Mitarbeiter_innenvertretung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Deutsche Rentenversicherung Krankenkassen Kleine und mittelständische Unternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Qualitätsmanagementsystem Schwerbehindertenvertrauenspersonen Teilnehmerinnen und Teilnehmer 6 Teil 3 Teil 3 7

41 1 EINLEITUNG 1.1 Projektziele und Themenabgrenzung Das Projektziel von RE-BEM ist es, BEM-Beteiligten konkrete, praxisorientierte Handlungsanweisungen zur Einführung und zur Umsetzung von BEM, zugeschnitten auf die jeweilige Betriebsgröße, an die Hand zu geben. Insbesondere zielt das Projekt auf das Erkennen von Unterstützungsstrukturen für Klein- und mittelständische Unternehmen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Das Projekt begann im ersten Teil - neben der Analyse vorhandener Studien zum BEM - mit einer Online-Befragung zu den Erfahrungen von BEM-Akteuren in den Unternehmen. Aufgrund von neuartigen Fragestellungen konnte für den Online-Fragekatalog wenig auf vorhandenes Material und Messinstrumente zurückgegriffen werden 1. Relevante Ergebnisse ausgesuchter, vorhandener Studien wurden in einer Sekundär-Analyse innerhalb des RE-BEM-Projektes rezipiert. Die Online-Umfrage und die Sekundär-Analyse werden im wissenschaftlichen Teil des Projektabschlussberichtes zusammengeführt und in den Kontext weiterer aktueller (rechtlicher) Rahmenbedingungen zum BEM gesetzt 2. Im Zentrum des Erkenntnisinteresses standen Fragen, die sich auf die strukturellen Gegebenheiten innerhalb der Unternehmen richteten, sich zum einen auf interne Ressourcen und zum anderen auf externe Unterstützungsangebote und -nachfragen bezogen. Und schließlich wurden die BEM-Akteure nach ihren Einschätzungen und Erfahrungen befragt. In diesem Teil werden die Ergebnisse der Online Umfrage dargestellt. 1.2 Erfahrungen aus der Praxis: Die Online-Umfrage Mit der Wahl des Instruments Online-Umfrage zur Datengewinnung war die Absicht verbunden, ein breites Spektrum der potentiellen Zielgruppe(n) zu erreichen und eine komfortable, zeitlich flexible Möglichkeit der Teilnahme sicherzustellen. Über die gesamte Laufzeit von sechs Monaten hinweg war es möglich, auf den Fragebogen zuzugreifen und ihn sofort vollständig oder (falls gewünscht) sukzessive auszufüllen. Um eine optionale Wiederaufnahme zu gewährleisten, erhielt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine individuelle exklusive ID, mit deren Hilfe es bis zum Befragungsende möglich war, die Fragen noch einmal aufzurufen und ggfs. zu ergänzen oder zu bearbeiten. 1 Die einzige - uns bekannte - Studie durch eine Online-Befragung aus dem Jahre 2008 verfolgte damals das Ziel, quantitative Aussagen zur Verbreitung des BEM bereitzustellen und qualitative Aussagen über die Art und Weise, mit der die betrieblichen Akteure ein BEM realisieren, zu treffen. Auch sollten Faktoren herausgearbeitet werden, die ein erfolgreich eingeführtes BEM begünstigen. Der Erhebungszeitraum war Oktober 2006 bis Oktober 2007 also 2 bis 3 Jahre nach Inkrafttreten des BEM-Gesetzes. Dementsprechend gering war der Bekanntheitsgrad. Erreicht wurden damals in der Befragung vor allem BEM-Akteure aus Großbetrieben. Niehaus M., Magin, J.,Marfels, B., Vater, E.G. und Werkstetter, E., 2008, Betriebliches Eingliederungsmanagement. Studie zur Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach 84 Abs. 2 SGB IX, Köln, vgl. auch den Bericht zur Sekundäranalyse als Bestandteil des RE-BEM Projektes, Christiane Stegemann. 2 Vgl. Zumbeck, Christine, Das BEM-Verfahren eine betriebliche Bestandsaufnahme Die Möglichkeit war notwendig, da es sich einerseits um einen recht umfangreichen Fragenkatalog handelte und andererseits auch nach wahrscheinlich nicht immer sofort verfügbaren Informationen gefragt wurde. Eine Wiederaufnahmeoption konnte somit einer zu langen Beantwortungszeit ebenso entgegenwirken wie einer möglichen Nicht-Beantwortung mancher Positionen, bei denen erst Rückfragen notwendig waren. Um Menschen mit Sehbehinderungen die Umfragebearbeitung zu erleichtern, wurde die Umfrage- Website weitgehend barrierefrei gestaltet (z.b. durch Erklärung von Akronymen und Kennzeichnung fremdsprachlicher Ausdrücke) Vorgehen Die Umfrage wurde vom 1. Februar bis zu 31. Juli 2016 partiell-öffentlich durchgeführt. Informationen und Bitten um Teilnahme wurden über direkte Ansprache (Mailing, Newsletter, Artikel-Platzierung in anderen Fachmedien etc.) verteilt. Der Zugang war nicht reglementiert; alle, denen die Einstiegsseite (URL) bekannt war, konnten ohne Einschränkungen teilnehmen. Die Befragung war so strukturiert, dass mehrere Auswertungsgruppen eingeplant waren: Praktizierende BEM-Anwender_innen, TN mit BEM in Planung und solche, die das BEM nicht anwenden. Ein erster Teil wurde obligatorisch von allen TN beantwortet. Eine abschließende Frage selektierte den weiteren Verlauf: Teil 2 war für die BEM-Planer vorgesehen und Teil 3 für die BEM-Praktiker. Für Teilnehmende, die das BEM nicht anwenden und sich dennoch beteiligten, wurde die Umfrage nach dem ersten Abschnitt beendet. In Abgrenzung zu den beiden anderen Gruppen wurden den Planern die TN zugeordnet, die zwar noch kein BEM durchführen, sich jedoch bereits in einer Vorbereitungs-, zumindest jedoch Planungsphase zum BEM befinden und hierzu Angaben machen können. Der Fragebogen umfasste insgesamt 18 Fragen für die Gruppe ohne BEM, 35 Fragen für die Gruppe der Planer und 58 Fragen für die Praktiker. Insgesamt wurden verwertbare Antworten von TN gegeben. Von diesen wird das BEM bereits aktiv in Organisationen praktiziert, in 232 ist es geplant; kein BEM haben 271 der Teilnehmenden Besonderheiten und Einschränkungen der Auswertung Die Intention der Untersuchung ging davon aus, dass sich ein plurales Spektrum an Organisationen/Unternehmen und Personen beteiligen würden. Optimal im Hinblick auf Verallgemeinerung und Interpretationsfähigkeit der Antworten wäre eine etwa gleiche Verteilung an Betriebsgrößen (gemessen an der Belegschaftszahl) und der Funktion der Teilnehmenden gewesen. Durch die zielgerichtete Ansprache potentieller TN und den grundsätzlichen offenen Zugang zur Umfrage ergaben sich in Folge jedoch sehr homogene Panels (z.b. in den Merkmalen Betriebsgröße und Funktionsbereiche) bedingt, die sich in mehreren Details nicht signifikant unterscheiden lassen. 3 Vgl. auch Befragungsgruppen 8 Teil 3 Teil 3 9

42 Hervorzuheben ist etwa die jeweilige Betriebsgröße (nach MA): Es zeigt sich hier eine deutliche Dominanz in den Funktionsgruppen der betrieblichen Interessenvertretungen (41,8%), der Schwerbehindertenvertrauenspersonen (34,9%) und der BEM-Anwender (BEM-Koordinatoren und -Teams 37,7%). Gleichzeitig sind Geschäfts-/Unternehmensleitungen mit 2,2% deutlich unterrepräsentiert und auch Personalverantwortliche (7,5%) und Führungskräfte (6,0%) sind unter den Antwortenden nur sehr schwach vertreten. Tabelle 1: Betriebsgrößen (Alle TN) Wie die Übersicht zeigt, haben 57 Prozent der durch die Teilnehmenden vertretenen Unternehmen über 501 und mehr Mitarbeiter_innen (MA). Schließt man hier die Gruppe der Organisationen mit 200 bis 500 MA mit ein, so wird deutlich, dass sie zu 79,6 Prozent belegschaftsstarke Unternehmen in dieser Umfrage repräsentieren. Die dargestellte Struktur ist im Prinzip sowohl in der Gruppe der Planer als auch der Praktiker aufzeigbar. Lediglich die TN, die kein BEM anwenden, sind im Hinblick auf die Belegschaftsgröße etwas ausgewogener vertreten (ca. 36% bis 100 MA). Generalisierende Aussagen über Kleinbetriebe (bis 50 MA) können aufgrund ihrer geringen Repräsentanz (5,8%) in der Untersuchung nur schwer getroffen werden. Stattdessen wird im späteren Verlauf auf eine Definition von Kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) mit Belegschaften bis zu 199 MA zurückgegriffen. Über die genannten quantitativen Aspekte hinaus wird noch auf eine Besonderheit hingewiesen, die auf den Rahmen der Untersuchung zurückzuführen ist: Im Verlauf der Befragung wurden die TN an verschiedenen Stellen zu ihrer Einschätzung über Einstellungen (Akzeptanz, Verhalten etc.) von Dritten aus ihrer Organisation gebeten. Zum Beispiel wurde die Frage gestellt, wie hoch die Akzeptanz des BEMs in verschiedenen Teilgruppen (Alters-, Geschlechts- bzw. Funktionsgruppen) des Unternehmens aus ihrer Sicht ist. Es handelt sich bei diesen Antworten somit um keine direkte Rückmeldung der gemeinten Gruppen, sondern um eine subjektive Einschätzung der Befragten. Diese strukturelle Ausgangslage ist bei der weiteren Darstellung und der abschließenden Analyse der Befragungsergebnisse entsprechend zu berücksichtigen. Repräsentative Aussagen, die über die folgende Beschreibung der Umfrageantworten hinausgehen, sind an dieser Stelle nicht durchführbar Befragungsgruppen Wie beschrieben, wurde durch die Art der Befragung (dreiteiliger Online-Fragebogen) eine automatische Gruppenzuordnung vorgenommen, welche die TN nach ihrem jeweiligen Status im BEM unterscheidet: Eine weitere Disparität ergibt sich aus der Funktion der Antwortenden, welche zu Beginn der Befragung um eine Selbstzuordnung gebeten wurden (Mehrfachnennungen waren möglich): Diagramm 1 Aus der Gesamtgruppe (N alle: 2.151) wurden drei Untergruppen differenziert: Tabelle 2: Position im Unternehmen (Alle TN; Mehrfachnennungen) BEM-Planer (N Planer: 232) BEM-Praktiker (N Praktiker: 1.648) Kein BEM (N keinbem: 271) 10 Teil 3 Teil 3 11

43 Diese Unterscheidung diente dem Zweck, innerhalb der beiden Phasen der BEM- Planung/Vorbereitung und der BEM-Praxis mögliche Gemeinsamkeiten herauszustellen und auf Faktoren hinzuweisen, die die Einführung bzw. Anwendung des BEMs strukturell bestimmen. Die Gruppe derer, deren Unternehmen kein BEM planen oder anwenden wird im Weiteren nicht getrennt ausgewertet, sondern dort, wo sich sinnvolle Bezüge herstellen lassen, als vergleichende Referenz eingesetzt. An dieser Stelle ist noch in Erinnerung zu rufen, dass es sich bei der Befragung um eine Querschnittsanalyse 4 handelt und die Praktiker somit nicht aus der Gruppe der Planer hervorgegangen sind. Insbesondere im Hinblick auf mögliche Veränderungen im Hinblick auf Erwartungen und Ziele, die mit der Einführung des BEMs verbunden sind, wäre eine spätere Vergleichbarkeit mit den korrespondierenden Antworten der Praktiker von großem Interesse. Eine solche Untersuchung kann jedoch ausschließlich eine Längsschnittanalyse 5 leisten und bleibt dieser vorbehalten Herkunft und Selbstzuordnung Die Unternehmen/Organisationen der Gesamtgruppe aller Antwortenden haben ihren (Haupt-)Sitz verteilt über die ganze Bundesrepublik und einige andere Staaten (EU-Staaten: 37, USA: 17, Japan: 2, andere:7). Innerhalb der deutschen Bundesländer kamen die meisten Antworten aus Nordrhein-Westfalen (N: 388), Bayern (271), Baden-Württemberg (267), Hessen (156), Berlin (117), Schleswig-Holstein (101) und Hamburg (107): Abbildung 1: TN-Herkunft (ALLE) Dabei ordneten sich die Teilnehmenden selbst überwiegend diesen Branchen zu: Öffentliche Verwaltung (293), Gesundheitswesen (201), Metallverarbeitung (180), Maschinenbau (116) und Soziale Dienste (103). 4 Damit ist eine Befragung auf gleicher Zeitebene gemeint 5 In einer Längsschnittanalyse findet die Untersuchung über einen bestimmten (oder auch unbegrenzten) Zeitrahmen hinweg statt. Damit wird es etwa möglich Veränderungen aufzuzeigen, die sich bei identischen Personen oder Funktionsbereichen ergeben im Laufe der Zeit ergeben. Am Beispiel dieses Untersuchungsthemas könnte beispielsweise aufgezeigt werden, welche Veränderungen in Einstellungen oder Randbedingungen sich ergeben, wenn die Organisationen der Befragten von der Planungs- in die Anwendungsphase übergehen. 12 Teil 3 Teil 3 13

44 2 Planer: BEM in der Vorbereitungsphase Die Planer (N: 232) verorteten sich geografisch folgendermaßen: Für die Befragung galt es daher weniger, etwaiges vorhandenes Wissen abzufragen, sondern festzustellen, ob Kenntnisse über derartige Hilfen vorhanden waren/sind. Als Indikator wird hierfür die Inanspruchnahme externer Hilfe herangezogen. Abbildung 2 (Gruppe PLANER) Hier fällt (ebenso wie in den anderen Gruppen) ein starkes West-/Ost- Gefälle auf: Relativ wenig TN kamen aus Ostdeutschland (Ausnahme: Berlin). Einzig das Saarland weist ähnlich geringe Antworten auf. Dauer der Planungen Gut die Hälfte (55,8%) der TN, deren Unternehmen sich in der Vorbereitungsphase zum BEM befinden, planen das BEM bereits bis zu 12 Monate. Diese Gruppe rechnet mit einem Einstieg in die Praxisphase innerhalb der nächsten 6 bis 12 Monate. Motivation zur BEM-Einführung Die Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist unterschiedlich motiviert. Häufige Gründe liegen etwa in einer Reduzierung der krankheitsbedingten Fehlzeiten, in der Förderung der MA- Gesundheit oder in der Erfüllung gesetzlicher Erfordernisse. Unabhängig hiervon bedarf es grundsätzlicher Kenntnisse über die vom Gesetzgeber intendierten Ziele eines BEM wie auch über Art und Weise der Durchführung. Derartiges Wissen kann in den Unternehmen nicht grundsätzlich vorausgesetzt werden. In der Regel stehen für die Einführung eines BEM-Prozesses in die Betriebe externe Organisationen (z.b. Integrationsämter, Sozialversicherungsträger, Gewerkschaften und Arbeitgeber-Verbände) bereit, die beratende Unterstützung anbieten. Dies gilt ebenso für die spätere laufende Praxis, für die auch diverse Fördermöglichkeiten durch die Sozialversicherungsträger und die Integrationsämter existieren. 2.1 Informationsquellen Diese Gruppe der Planer bot mit insgesamt 232 TN keine sinnvolle Möglichkeit der Differenzierung wie sie später bei den Praktikern vorgenommen wird. Die ersten Informationen erhielten die Planer (analog zu den Praktikern) zum überwiegenden Teil von den betrieblichen Interessenvertretungen (45,7%) und den Gewerkschaften (47,9%). Da auch hier eine sehr homogene TN-Gruppe vorliegt, sind vor allem die externen Informationsquellen interessant. Planer: Durch wen/was haben Sie erstmalig von den Möglichkeiten des BEM gehört? Arbeitsagentur Arbeitgeberverband Berufsgenossenschaft/Unfallkasse Betriebliche Interessenvertretung Fachpresse Gewerkschaft Integrationsamt Integrationsfachdienst Krankenkasse Rentenversicherer Sonstiges 1,6 5,9 5,3 2,1 Diagramm 2 (N: 188; in % - Mehrfachnennungen) Es zeigt sich, dass von den Teilnehmenden, die sich zum Befragungszeitraum noch in der Planungs- /Vorbereitungsphase befanden, die Fachinstitutionen Integrationsämter (29,8%) und Integrationsfachdienste (13,8%) sowie die Fachpresse (25,5%), gefolgt von Berufsgenossenschaften (15,4%) und Krankenkassen (12,8%) sehr häufig genannt wurden. Alle anderen liegen einstelligen Bereich und sind damit von geringerer Relevanz. Zwischen-Fazit: Als Erstinformationsquelle nehmen neben den Gewerkschaften und betrieblichen Interessenvertretungen die Integrations-Fachdienste wichtige Positionen ein. Diese Aufteilung lässt sich im Grunde bei allen Betriebsgrößen beobachten und unterscheidet sich (wie später aufgezeigt wird) kaum von den Praktikern. 15,4 13,8 12,8 25,5 29,8 45,7 47, Teil 3 Teil 3 15

45 2.2 Externe Hilfen Nach diesen Anregungen, die zur Einführung des BEMs führen und die auch begleitend zur Verfügung stehen, gilt es für die betrieblichen Akteure, den eigenen Wissensstand zu verfestigen und auszubauen. 2.3 Anforderungen an weitere Hilfen Planer: Welche weiteren Informationen bei und nach der Einführung wäre für Ihr Unternehmen hilfreich? Dabei wird das eigene know how durch laufenden Informationsaustausch, durch Qualifizierung und durch Inanspruchnahme externer Beratung und Unterstützung weiter ausgebaut. Regelmäßige Informationen über Gesetzeslage Informationen aus der Praxis: Wie es andere 65,5 77,2 Während der Planungs- und Vorbereitungsphase, ist der Bedarf an Hilfestellungen besonders ausgeprägt. Dementsprechend nutzt ein Großteil der Planer diese Angebote; jedoch hatte gut jedes dritte Unternehmen (noch) keine derartige Hilfe in Anspruch genommen (34,5%): Sonstige regelmäßige Informationen Das kann ich noch nicht sagen 8,2 35, Planer: Nimmt das Unternehmen bei der Einführung Hilfe von externen Stellen in Anspruch? Diagramm 4 [N: 232, in % - Mehrfachnennungen] Agentur für Arbeit Arbeitgeberverband Arbeitskammer/Arbeitnehmerkammer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse Bildungsanbieter Datenschutzfachmann/-frau Gewerkschaft Integrationsamt Integrationsfachdienst IHK/Handwerkskammer Krankenkasse Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Rentenversicherer Unternehmensberatung / freiberufliche Beratung Nein: Es wird keine externe Hilfe in Anspruch Diagramm 3 [N: 174, in % - Mehrfachnennungen] Am häufigsten genannt wurden Gewerkschaften (20,7%), Integrationsämter und Berufsgenossenschaften (je 14,4%). Unterstützung durch Bildungsanbieter nahmen 13,2% wahr, Krankenkassen (10,3%) und Arbeitgeberverbände (11,5%) lagen im Mittelfeld der Nennungen. 1,1 2,3 1,7 6,3 6,9 5,7 4,0 9,2 11,5 10,3 14,4 13,2 14,4 20,7 34, Auf die Frage, welche Informationen sich die Planer wünschen, antworteten diese mit dem Bedarf nach einem Austausch von Praxisinformationen (77,2%). Unmittelbar danach folgt der Wunsch, stets über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen auf dem Laufenden gehalten zu werden (65,5%). Das Aneignen und Auffrischen solcher Kenntnisse kann über betriebliche und/oder außerbetriebliche Qualifizierungsprozesse (Seminare, Weiterbildungen, Arbeitskreise) sichergestellt werden. Auf eine entsprechende Frage gaben jedoch ein Viertel der TN (25,3%) an, dass noch keine Weiterbildung stattgefunden hätte, bei 44,7% wurde diese in Aussicht gestellt. Lediglich bei 30% hatte eine Fortbildung bereits stattgefunden. 2.4 Rolle betrieblicher Akteure Bei der Neu-Einführung funktionaler Handlungsinstrumente spielen Kooperationsbereitschaft und konstruktives Agieren der beteiligten Akteure eine zentrale Rolle für ihr Gelingen. Dies gilt auch für die Institutionalisierung des BEMs in einer Organisation. Dabei sind sowohl möglicherweise unterschiedliche Zielvorstellungen als auch Interessenslagen zu berücksichtigen. Bereits im Vorfeld des BEMs, in der Planungsphase, gilt es, alle an diesem Prozess Beteiligten für das Vorhaben zu gewinnen und auf ein vergleichbares Informationsniveau zu bringen, um so die notwendigen weiteren Schritte gemeinsam vorzubereiten. Zwischen-Fazit: Externe Hilfen werden in der Gruppe der Planer oftmals noch selten wahrgenommen. Insbesondere bei kleinen Unternehmen kann hier noch viel Unterstützung geleistet werden. 16 Teil 3 Teil 3 17

46 2.4.1 Eigene Positionierung zum BEM Auf eine entsprechende Frage stuften sich die Planer zum größten Teil als Befürworter des BEMs ein: Planer: Wie stehen Sie persönlich dem BEM gegenüber? sehr positiv 44,4 positiv 39,8 neutral 13,0 negativ 2,3 sehr negativ 0, Unter den gegebenen Antworten sticht eine sehr pragmatische hervor: Der gewünschte Einfluss auf die Fehlzeiten im Unternehmen. Damit steht für fast zwei von drei Befragten das Problem der krankheitsbedingten Fehltage im Vordergrund (62,9 %). Aber auch Prävention (57,3 %) und Stärkung der Mitarbeiter_innen-Gesundheit (56,9 %) sind als Motivationsgründe etabliert. Dass stabile Arbeitsverhältnisse erheblich zum Erhalt von Arbeitsplätzen (50,9 %) und von Fachwissen (32,8 %) beitragen und durch ein praktiziertes BEM vielleicht eher bewahrt werden können, sehen ebenfalls viele TN. Auch, dass mit einer BEM-Einführung den gesetzlichen Anforderungen Genüge getan wird, spiegelt sich in den Antworten wider (55,6 %). Nicht auszuschließen sind andere (Neben-)Wirkungen des BEMs. Danach gefragt, antworteten die TN: Diagramm 5 [N: 216, in %] Bei 13% scheint allerdings noch eine gewisse Ambivalenz vorzuherrschen, die vielleicht auf die noch mangelnden praktischen BEM-Erfahrung zurückzuführen sind Intentionen und Ziele des BEMs Da in der Phase der Planung und Vorbereitung meist noch keine eigenen Erfahrungen vorliegen, sind die Ziele, die mit einer BEM-Einführung verbunden werden, wichtig für die Motivation der beteiligten Akteure und für die angestrebte Akzeptanz innerhalb der Belegschaft. Befragt, welche positiven Auswirkungen durch das BEM zu erwarten seien, wurden diese Antworten gegeben: Welche positiven Erwartungen und Ziele werden im Unternehmen mit der geplanten BEM-Einführung verbunden? Welche sonstigen Auswirkungen erwarten Sie mit der geplanten BEM- Einführung? Erleichterte Kündigungen BEM als Fehlzeitengespräch mit Sanktionscharakter Nebeneffekte durch nicht optimal auf die Negativer Einfluss auf die Fehlzeitenentwicklung Nichts davon 7,8 8,6 20,3 Diagramm 7 [Planer ; N: 232 ; in % - Mehrfachnennungen] 34,1 46, Abfederung der Folgen des demografischen Wandels Besseres, angstfreies Betriebsklima Einfluss auf die Fehlzeitenentwicklung Erhalt von Arbeitsplätzen 25,0 35,3 50,9 62,9 Am Häufigsten wurden Nebeneffekte durch nicht optimal auf die betrieblichen Belange angepasste Umsetzung des BEMs (46,1 %) angeführt. Dies könnte auf eine in dieser Phase noch vorhandene Unsicherheit auf die spätere BEM-Arbeit zurückzuführen sein. Zudem kann es ein Hinweis auf vorhandenen Differenzen zwischen den Akteuren in der Planung sein (vgl. Praktiker) Erhalt von Fachkräften 43,1 Erhalt von Fachwissen 32,8 Prävention 57,3 Senkung der Mitarbeiter_innen-Fluktuation 17,2 Stärkung der Mitarbeiter_innen-Gesundheit 56,9 Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften 55,6 Sonstiges 4, Diagramm 6 [Planer ; N: 232 ; in % - Mehrfachnennungen] 18 Teil 3 Teil 3 19

47 2.4.3 Befürworter Die Befragung ergab, dass sich die biv (59,1%) und die SBV (46,1%) als besonders deutliche Unterstützer erwiesen: Planer: Durch wen wurden die Planungen zur Einführung innerhalb des Unternehmens besonders unterstützt? 2.5 Einfluss auf die Einführung des BEMs durch ausgewählte Faktoren Betriebsalter Ein Aspekt bei der Analyse des BEMs in Organisationen ist die Frage, ob das Alter eines Unternehmens eine Rolle bei der BEM-Einführung spielt. Wie auch bei den Praktikern ist das BEM am stärksten in der Gruppe der Unternehmen vertreten, die seit über 40 Jahren bestehen: Arbeitsschutzausschuss (ASA) Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) Führungskräfte Geschäfts-/Unternehmensleitung Gesundheitsmanagement (Ausschuss/Zirkel) Betriebliche Interessenvertretung Personalverantwortlicher/-verantwortliche Schwerbehinderten-Vertrauensperson 14,2 19,4 11,2 6,9 15,5 6,9 27,2 46,1 59,1 Planer: Alter des Unternehmens bis zu einem Jahr 0,9 bis 2 Jahre 0,4 bis 5 Jahre 3,1 bis 10 Jahre 3,1 bis 20 Jahre 7,1 bis 40 Jahre 15,6 über 40 Jahre 69,8 Sonstige 3,9-20,0 40,0 60,0 80, Diagramm 9 - [N: 225, in %] Diagramm 8 [N:232, in % - Mehrfachnennungen] Aber auch Geschäfts-/Unternehmensleitungen (15,5%) und Personalverantwortliche (27,2%) sind hier als konstruktive Akteure auszumachen. Eine größere Rolle spielen hierbei auch noch die Betriebsärzte (19,4%) und Arbeitsschutzausschüsse (14,2%). Zwischen-Fazit: Zu vermuten ist, dass junge Unternehmen zunächst Prioritäten setzen, die sich auf das Einziehen grundlegender Strukturen und die eigene Marktbehauptung beziehen. Ältere Unternehmen dagegen können sich aufgrund bestehender Routinen eher dem Ausbau innerbetrieblicher Strukturen (und weicher gesetzlichen Anforderungen) widmen Skeptiker Doch es gibt auch immer kritische Positionen, die Neues begleiten. Bei den Antworten der Befragten fällt hier vor allem die Nennung der Belegschaften auf, die mit 27,6% recht häufig genannt werden. Noch häufiger wurden nur Führungskräfte (30,2%) und Geschäfts-/Unternehmensleitungen (28,4%) auf die Seite der BEM-Kritiker verwiesen. Aber auch die Personalverantwortlichen sehen das BEM in dieser Phase der Vorbereitung/Planung noch skeptisch (22,4%) Unternehmensgröße Aufgrund der im Hinblick auf die Unternehmensgrößen sehr homogene Stichprobe (vgl. Punkt 1.2.2) sind hier keine belastbaren Aussagen zwischen den befragten Gruppen zu treffen. Es gaben nur 20,5% aller TN eine MA-Zahl von bis zu 199 an (200 bis 500 MA: 22,6%; 501 MA und mehr: 57%). Dies spiegelt sich auch in der Gruppe der Planer wider: Zwischen-Fazit: Die Planer sind mehrheitlich positiv zum BEM eingestellt. Deutliche Unterstützung während der Planungs-/Vorbereitungsphase registrierten die Planer bei Interessen- und Schwerbehindertenvertretungen (SBV), Geschäftsleitungen und Personalverantwortlichen. Auch Betriebsärzte und Gesundheitsmanagement sind in diesem Zusammenhang mit deutlich positiven Einstellungen häufig genannt worden. Eher skeptisch schienen sich in dieser Phase die jeweiligen Belegschaften und Führungskräfte zu verhalten. 20 Teil 3 Teil 3 21

48 Planer: Anzahl Mitarbeiter_innen 5 bis 50 8,1 51 bis 100 8,6 101 bis ,8 Praktikern einen hohen Wert ein (8,2% bzw. 9,6%), wenngleich dort die Öffentliche Verwaltung mit 16,1 % an der Spitze der Nennungen steht (Planer: 8,0%). Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass in der öffentlichen Verwaltung aufgrund politischer Vorgaben das BEM früher und häufiger umgesetzt wurde. Ähnlich stark sind noch die unspezifizierten Gruppen Sonstige Dienstleistungen (8,9%) und Sonstige Industrie (8,0%) vertreten. 200 bis ,5 501 und mehr Diagramm 10 [N: 222, in %] 45, Belegschaftsalter Das durchschnittlich genannte Belegschaftsalter aller TN liegt bei 44,3 Jahren. Dies unterscheidet sich nur unwesentlich von der Gruppe der Praktiker (44,5%), der Planer (43,6%) und der Unternehmen, die kein BEM haben (43,9%). Zwischen-Fazit: Dennoch bleibt festzuhalten, dass fast Dreiviertel (72,5%) aller Planer aus Organisationen mit 200 und mehr MA kommen. Offensichtlich ist somit die Chance einer BEM- Planung und späteren -Einführung bei mitarbeiterstarken Unternehmungen signifikant höher als bei kleineren. Zwischen-Fazit: Mit diesem Ergebnis kann nur belegt werden, dass das Belegschaftsalter in den Unternehmen der Befragten sehr homogen ist und es darum keine signifikanten Merkmale zwischen den unterschiedlichen BEM-Stadien gibt Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte Neben der reinen Belegschaftsgröße ist auch der Anteil von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten MA zu untersuchen. Hierbei zeigte sich die folgende Verteilung: Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertrauenspersonen Das Vorhandensein von Betriebs-/Personalräten und Schwerbehindertenvertrauenspersonen im Allgemeinen kann nach den bisher aufgezeigten Auswertungen als eine positive Voraussetzung für eine BEM-Einführung gewertet werden. Schwerbehinderte/Gleichgestellte (Gruppe: Planer) Schwerbehinderte/Gleichgestellte (Gruppe: Kein BEM) Nahezu alle TN verfügen in ihren Unternehmen über diese Interessenvertretungen: unter 2% 3 bis 5% 21,9 47,9 unter 2% 3 bis 5% 39,1 38,7 Gesamtgruppe: Existenz von... 6 bis 10% 24,2 6 bis 10% 17,6 Betriebsrat 63,2 mehr als 10% 6,0 mehr als 10% 4,6 Personalrat 28, Diagramm 11 (Planer; N: 215; in %) Diagramm 12 (Kein BEM; N: 238; in %) Mitarbeitervertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung Schwerbehindertenvertretung 8,6 43,2 65,2 Im Vergleich zu den TN ohne BEM sind bei den Planern (aufgrund der 5%-Grenze) mit 69,8% deutlich weniger Unternehmen ausgleichsabgabenpflichtig (Kein BEM: 77,8%). Nur eine Minderheit in beiden Gruppen beschäftigt mehr als 10% Schwerbehinderte/Gleichgestellte. Aufsichtsrat nein in Gründung 2,8 0,0 26, Branche Die beiden meistvertretenen Branchen innerhalb der Planergruppe ist mit 13,8% die der Metallverarbeitung, gefolgt vom Gesundheitswesen (10,2%). Beide nehmen auch bei den Diagramm 13 [ALLE TN; in % - Mehrfachnennungen] 22 Teil 3 Teil 3 23

49 Bei den Planern sieht es nicht grundsätzlich anders aus: Beschäftigungsformen Betriebsrat Personalrat Mitarbeitervertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung Schwerbehindertenvertretung Aufsichtsrat nein in Gründung Planer: Existenz von... 76,7 14,7 6,5 42,7 62,5 24,1 5,2 0, Ebenso wie bei der praktischen Durchführung des BEMs ist es interessant zu wissen, ob ein Zusammenhang zwischen bestimmten Beschäftigungsformen im Unternehmen und der Planung zu einem BEM bestehen. Dazu zeigte sich folgendes Bild: Unbefristete Festanstellung Befristete Anstellung Zeitarbeit/Leiharbeit Beschäftigung über Werkverträge Geringfügig Beschäftigte BEM in Planung in Unternehmen mit: 17,7 24,6 36,6 64,7 90,5 Diagramm 14 [Planer; in % - Mehrfachnennungen] Zwischen-Fazit: Nur 5,2 % der Planer (2,8% der Praktiker) verfügen über keinen Betriebs- /Personalrat bzw. eine Mitarbeitervertretung. Die Existenz betrieblicher Interessenvertretungen kann somit als Indikator für eine positive Entwicklung des BEMs gesehen werden. Ein besonderes Gewicht dürfte jedoch den SBV zukommen, die hier mit 62,5% die zweitstärkste Gruppe ausmachen. Es ist davon auszugehen, dass sie aufgrund ihres genuinen Arbeitsbereiches ein BEM konstruktiv begleiten und fördern (werden). Diagramm 15 [in % - Mehrfachnennungen] In den Unternehmen der befragten Planer existieren in neun von zehn Fällen Normalarbeitsverhältnisse (= Festanstellung); in etwa zwei von dreien sind auch befristete Anstellungen möglich. 17,7% nannten Beschäftigung über Werkverträge. Prekäre Arbeitsverhältnisse wie Zeit-/Leiharbeit und Geringfügig Beschäftigte weisen 36,6% bzw. 24,6% der Befragten aus Aufsichtsräte In der Gruppe der Planer ist in etwa in jedem vierten Unternehmen ein Aufsichtsrat (24,1%) vorhanden; dies ist nahe am Durchschnitt aller TN (26,4%). Lediglich die Praktiker weisen eine höhere Aufsichtsratsquote auf (30,1%): Vorhandensein eines Aufsichtsrates Betriebliches Gesundheitsmanagement Analog zu den Ergebnissen der Praktiker-Auswertung erweist sich die Existenz eines BGMs als eine gute Voraussetzung, um ein BEM einzuführen: Während nur 18,6% der TN, deren Unternehmen ein BEM weder planen noch einsetzen, über ein BGM verfügen, sind dies bei den Planern bereits 40,9% (Praktiker: 76,2%). Vorhandensein eines BGM alle TN 65,2 Planer 40,9 Tabelle 3 Anteil von Aufsichtsräten in TN-Gruppen Zwischen-Fazit: In etwa jedem vierten Unternehmen der Planer ist ein Aufsichtsrat etabliert, in der Gruppe derer, die kein BEM planen oder praktizieren, zu 14%. Aufgrund dieser Verteilung kann ein negativer oder positiver Zusammenhang zwischen dessen Existenz und einer BEM-Einführung auf dieser Ebene nicht hergestellt werden. Praktiker kein BEM 76,2 18, Diagramm 16 [BGM nach TN-Gruppen; in % - Mehrfachnennungen] 24 Teil 3 Teil 3 25

50 Mitarbeiter_innen-Fluktuation Deutliche Anhaltspunkte dafür, dass bei den Planern die MA-Fluktuation eine herausgehobenere Rolle spielt als bei den Unternehmen ohne BEM, lassen sich aus den gegebenen Antworten nicht ableiten: sehr gering gering normal hoch sehr hoch 7,7 Diagramm 17 [N: 221; in % - Mehrfachnennungen] Diagramm 18 [N: 261; in % - Mehrfachnennungen] In beiden Gruppen liegt die Einschätzung einer hohen bzw. sehr hohen Fluktuation mit 28,5% (Planer) und 22,6% (kein BEM) in einem eher niedrigen Bereich, so dass ein Zusammenhang zwar bestehen mag, jedoch als nicht bestimmend angesehen wird Sonstiges Planer: Fluktuation 14,0 21,7 20,8 35, Die Existenz eines oder mehrerer Qualitätsmanagementsysteme liegt in der Gruppe der Planer mit 82,6% nahe am Durchschnitt aller Befragten (83,2%). Über betriebliche Inklusionsvereinbarungen verfügen die Planer in ihren Unternehmen nur zu 27,4% (alle: 49,9%). ein oder mehrere Qualitätsmanagementsysteme (QMS)? Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)? Gefährdungsbeurteilung (physisch)? Gefährdungsbeurteilung (psychisch)? betriebliche Integrations-/Inklusionsvereinbarungen? demografische Vereinbarungen? Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung? Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche? sehr gering gering normal hoch sehr hoch Planer: Existieren im Unternehmen: 9,2 24,1 27,4 Diagramm 19 [N: diverse; in % - Mehrfachnennungen] Kein BEM: Fluktuation 5,4 9,2 40,4 44,9 17,2 24,9 64,1 69,1 82, , Konkrete Planung zur BEM-Durchführung Zuständigkeit Für die Durchführung des BEMs verfügen die Planer über konkrete Vorstellungen. Nach denen soll mehrheitlich die Zuständigkeit an ein Team (79,1%) übergeben werden; in 17,9% soll diese bei einer einzelnen Person liegen. Eine externe Beauftragung sahen zum Befragungszeitpunkt drei Prozent vor. Dort, wo ein BEM-Team geplant ist (durchschnittlich genannte Größe: 4,4 Personen), sollen diese Personen/Funktionen einen oder mehrere Plätze erhalten: Planer: Welcher Personen-/Funktionskreis soll im BEM-Team vertreten sein? Betriebliche Interessenvertretung Geschäftsleitung Gleichstellungsbeauftragter/-beauftragte Integrationsbeauftragter/-beauftragte Integrationsfachdienst Medizinischer Dienst Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Mittlere Führungsebene Personalabteilung Schwerbehindertenvertretung Sozialer Dienst Untere Führungsebene 7,4 6,0 5,1 5,1 5, Betriebs-/Dienstvereinbarungen (BV/DV) Diagramm 20 [N: 217; in % - Mehrfachnennungen] BV/DV dienen dazu, eine klare Prozessstruktur zu etablieren, die Berechenbarkeit und Sicherheit in Durchführung und Zielen des BEMs sicherstellt. Zu fast Zweidrittel (65,2%) gaben die Planer an, eine derartige Vereinbarungen herbeiführen zu wollen (bereits vorhanden: 11,4%). In 18,4% der Fälle ist über den Abschluss einer BV/DV noch nicht entschieden und 5% wollen auf eine solche verzichten Weitere Hilfestellungen nach der BEM-Einführung Auch nach der Etablierung des BEMs im Unternehmen stehen den Verantwortlichen vielfältige externe Hilfestellungen zur Verfügung, die jedoch diesen noch nicht in vollem Umfang bekannt sind: 19,4 18,4 18,4 28,1 68,7 61,8 80, Teil 3 Teil 3 27

51 Planer: Nach der BEM-Einführung können außerbetriebliche Hilfestellungen zu Ihrer Unterstützung abgerufen werden. Von welcher dieser Institutionen ist Ihnen dies bekannt? Agentur für Arbeit Arbeitgeberverband Arbeitskammer/Arbeitnehmerkammer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse Gewerkschaften Industrie- und Handelskammer Integrationsamt/Integrationsfachdienste Handwerkskammer Rentenversicherung 1,7 0,9 4,3 7,3 Diagramm 21 [N: 232; in % - Mehrfachnennungen] Hier stehen die Integrationsfachdienste und -ämter mit fast Zweidrittel der Nennungen an erster Stelle, gefolgt von den Sozialversicherungsträgern (SVT), den Agenturen für Arbeit und den Gewerkschaften. Arbeitgeberverbände und andere Kammern sind als mögliche Anlaufstellen für weitere BEM-Unterstützungen nur schwach vertreten. Hintergrund hierfür sind in erster Linie die jeweiligen schwerpunktmäßigen, gesetzlich verankerten Zuständigkeiten und Aufträge der Sozialversicherungsträger. Zudem ist auch hier wieder die hohe Anzahl der Schwerbehindertenvertrauenspersonen unter den Befragungsteilnehmenden zu bedenken, die zu einem hohen Grad gewerkschaftlich organisiert sind, deren Ansprechpartner die Integrationsämter und deren Fachdienste sind und die zudem - genauso wie die Betriebsärzte und geschulte Fallmanager - in der Regel durch Erfahrungen und Schulungen besser auf die Praxis in der BEM-Beratung vorbereitet sind. 37,1 35,3 47,8 53,9 65, FAZIT: Planer Die Planer selbst sind mehrheitlich positiv zum BEM eingestellt. Als Erstinformationsquelle nehmen neben den Gewerkschaften und betrieblichen Interessenvertretungen die Integrationsämter und -Fachdienste wichtige Positionen ein. Danach folgen die Fachpresse sowie Berufsgenossenschaften und Krankenkassen. Alle anderen liegen im einstelligen Bereich und sind damit von geringerer Relevanz. Externe Hilfen werden eher selten wahrgenommen. Insbesondere bei kleinen Unternehmen kann hier noch viel Unterstützung geleistet werden. Gewünscht an weiteren Hilfen werden Praxisinformationen und aktuelle Auskünfte zur rechtlichen Ausgestaltung des BEMs. Qualifizierende Weiterbildungen wurden bei den Planern bislang nur in relativ geringem Umfang angeboten. Als herausragende Unterstützer während der BEM-Einführung haben sich die betrieblichen Interessenund Schwerbehindertenvertretungen erwiesen, aber auch Geschäfts-/Unternehmensleitungen und Personalverantwortliche wurden überwiegend als konstruktive Akteure genannt. Eher kritisch schienen sich in dieser Phase die jeweiligen Belegschaften und Führungskräfte zu verhalten. Die überwiegende Mehrheit der Planer kommt aus größeren Organisationen mit 200 und mehr MA. Offensichtlich ist somit die Chance einer BEM-Planung und späteren -Einführung bei mitarbeiterstarken Unternehmungen deutlich höher als bei kleineren. Neben Metallverarbeitung und Gesundheitswesen sind in dieser Gruppe die Öffentlichen Verwaltungen als häufigste Branchen genannt worden. Insbesondere bei Letzterer könnte dies darauf zurückzuführen sein, dass hier aufgrund politischer Vorgaben das BEM früher und häufiger umgesetzt wurde. Nahezu alle TN verfügen in ihren Unternehmen über Betriebs-/Personalräte und SBV, was deren Vorhandensein damit als Indikator für eine positive Entwicklung des BEMs erscheinen lässt. In etwa jedem vierten Unternehmen der Planer ist ein Aufsichtsrat etabliert 6. Ein BGM erweist sich als gute Voraussetzung für ein BEM Qualifizierung und Weiterbildung Um die BEM-Zuständigen mit dem erforderlichen Fachwissen auszustatten, werden von unterschiedlichen Bildungsträgern entsprechende Schulungen angeboten. Sie sollen die Verantwortlichen dazu befähigen, fachlich kompetente und (auf der persönlichen Ebene) einfühlsame Verfahren durchführen zu können. Die Frage, ob BEM-Mitarbeiter bereits geschult worden seien, bejahten 30% der Planer; 44,7% gaben an, dass dies noch erfolgen solle, während 25,3% mit nein antworteten. Ein Zusammenhang zwischen BEM-Planung und stärkerer MA-Fluktuation kann nicht nachgewiesen werden. Die Mehrheit der Planer verfügt in ihren Unternehmen über ein oder mehrere Qualitätsmanagementsysteme, über physische Gefährdungsbeurteilungen und über Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche. Überwiegend wollen die Planer nach dem Start des BEMs die Verantwortung und Durchführung hierfür einem Team übertragen. Hierin vertreten sein sollen als häufigste Nennungen betriebliche Interessenund Schwerbehindertenvertretungen, die jeweilige Personalabteilung und der Medizinische Dienst sein. Die Geschäftsleitung soll in etwa jedem fünften Team einen Platz finden. 6 Dies korrespondiert vor allem mit der Größe der Unternehmen und deren Rechtsform. AGs und KGs auf Aktien müssen zwingend einen Aufsichtsrat haben. In der Mitbestimmungsform ab MA. Die Rechtsform spielte jedoch in dieser Umfrage keine Rolle. 28 Teil 3 Teil 3 29

52 Fast Zweidrittel der Befragten wollen eine BV/DV abschließen, bei über 11% ist eine solche bereits vorhanden. Rund jeder vierte TN aus der Planergruppe wurde nicht durch Schulungen/Seminare auf seine/ihre Tätigkeit vorbereitet; dreißig Prozent wurden bereits geschult, bei 44,7% ist dies noch beabsichtigt. Das Wissen über weitere Hilfestellungen nach dem BEM-Start durch verschiedenste externe Institutionen ist bei den Integrationsämtern und deren Fachdiensten, den Sozialversicherungsträgern, den Agenturen für Arbeit und den Gewerkschaften noch recht schwach ausgeprägt. Insbesondere Arbeitgeberverbände und Kammern als mögliche Anlaufstellen für weitere BEM-Unterstützungen können hier noch Aufklärungsarbeit leisten. 3 Praktiker: BEM in der Umsetzung Die Planer (N: 1.648) gaben die folgenden Angaben zum (Haupt-)Sitz ihres Unternehmens: Hier fällt (analog zu den anderen Gruppen) ein starkes West-/Ost-Gefälle auf: Relativ wenige TN verorteten ihren Firmensitz in Ostdeutschland (Ausnahme: Berlin). Einzig das Saarland und Bremen weisen ähnlich geringe Antworten auf. Abbildung 3: Gruppe Praktiker /Leiharbeit und Verpackungen mit jeweils 0,1% genannt. Strukturelle Randbedingungen Mehr als Dreiviertel der Praktiker (76,5%) arbeiten in Unternehmen, die älter als 40 Jahre sind. Die meisten (41,9%) sind privatrechtlich organisiert (öffentlichrechtlich: 33,1%; gemeinnützig: 13,9%; sonstige: 11,1%). Als Geschäftsbereich wird zu 40,1% international, zu 37,7% regional und zu 18,8% bundesweit angegeben. EU-weit tätig sind nur 3,4%. Die meisten der Praktiker kommen aus dem Bereich der Öffentlichen Verwaltung (16,1%), gefolgt vom Gesundheitswesen (9,6%) und der Metallverarbeitung (8,2%). Am seltensten wurden die Branchen Wohnungsbau und -verwaltung, Zeit- Vorbereitung und Planung Die gesetzlichen Grundlagen ( 84.2 SGB IX) für das Betriebliche Eingliederungsmanagement wurden 2004 gelegt und in den nachfolgenden Jahren durch die Rechtsprechung in zahlreiche Urteilen konkretisiert. Von daher war zu erwarten, dass die Zahl der BEM-praktizierenden Organisationen in den Jahren nach 2004 erst langsam und später stärker ansteigen würde. I.v. 30 Teil 3 Teil 3 31

53 2004 bis bis bis 2016 Jahr der BEM-Einführung 15,2 50,6 34, Offensichtlich existierten hier auch bessere Randbedingungen während der Planungszeit, denn 56,6% von ihnen schlossen die BEM-Vorbereitungen bereits nach maximal 6 Monaten ab (7 bis 12 Monate: 23,2%). Nur etwa jedes fünfte KMU benötigte hierfür 1,5 Jahre und länger. 3.1 Informationsquellen Voraussetzung für eine gelungene innerbetriebliche Kommunikation ist die Qualität und der Umfang der Informationen, die den BEM-Protagonisten zur Verfügung steht. Diagramm 22 [N: 1.293; in %] Wie sich zeigt, hat gut die Hälfte der Unternehmen das BEM in Jahren von 2008 bis 2012 eingeführt, danach ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Dem waren entsprechende Planungs- und Vorbereitungszeiten vorausgegangen: etwa 3 bis 6 Monate etwa 7 bis 12 Monate etwa 1 1/2 Jahre etwa 2 Jahre länger als 2 Jahre länger als 5 Jahre Dauer der Planungsphase 3,0 6,9 10,9 17,2 Diagramm 23 [N: 1.102; in %] 26,1 35, Auf die Frage, von wem erstmals Kenntnis über Ziele und Möglichkeiten des BEM erlangt wurde, zeigt sich bei der gesamten TN-Gruppe der Praktiker, dass hier die betrieblichen Interessenvertretungen (43 %), Gewerkschaften (33,4 %) und Integrationsämter (21,2 %) und deren Fachdienste (9,2%) deutlich die ersten Ränge einnehmen: Durch wen/was haben Sie erstmalig von den Möglichkeiten des BEM gehört? Arbeitgeberverband Arbeitsagentur Berufsgenossenschaft/Unfallkasse Betriebliche Interessenvertretung Fachpresse Gewerkschaft Integrationsamt Integrationsfachdienst Krankenkasse Rentenversicherer Sonstiges 1,6 6,2 9,2 7,0 3,7 10,8 17,1 18,0 21,2 33,4 43, Diagramm 24 [Gruppe: Alle Praktiker; N: 1.366; in % - Mehrfachnennungen] Es wird deutlich, dass nur eine Minderheit (9,9 %) hierfür einen Zeitraum von zwei oder mehr Jahren benötigte. In den meisten Fällen konnte nach drei Monaten bis zwei Jahren das BEM in die Praxisphase überführt werden. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) 7 Da unter den TN die Organisationen mit einer hohen Belegschaftszahl dominieren, hier noch ein Blick auf KMU. Diese sind offensichtlich erst später als die Gesamtgruppe der Praktiker aktiv geworden, denn jedes zweite Unternehmen in dieser Kategorie begann mit der BEM-Umsetzung erst in den Jahren 2013 bis 2016 (2004 bis 2007: 11,7%; 2008 bis 2012: 38,3%). Eine größere Rolle spielten auch die Fachpresse (17,1 %) und die Berufsgenossenschaften (10,8%), gefolgt von den Krankenkassen (7,0 %) und Arbeitgeberverbänden (6,2 %). Für die Informationsvermittlung in dieser Phase waren sowohl Rentenversicherer als auch Arbeitsagenturen weitgehend ohne Einfluss. Bei den kleineren Unternehmen mit bis zu 50 MA wurde die Erstinformationsgewinnung im Detail anders strukturiert: 7 Die Definitionen der Betriebsgrößen, die unter den Begriff KMU gefasst sind, variieren. In dieser Untersuchung fallen Betriebe mit 5 bis 199 MA unter diese Kategorie. 32 Teil 3 Teil 3 33

54 Durch wen/was haben Sie erstmalig von den Möglichkeiten des BEM gehört? Arbeitgeberverband Arbeitsagentur Berufsgenossenschaft/Unfallkasse Betriebliche Interessenvertretung Fachpresse Gewerkschaft Integrationsamt Integrationsfachdienst Krankenkasse Rentenversicherer Sonstiges 0,0 3,2 3,2 6,5 9,7 Diagramm 25 [Gruppe: Praktiker 5 bis 50 MA; N: 31; in % - Mehrfachnennungen] biv und Gewerkschaften werden zwar auch hier noch am häufigsten genannt, doch spielen hier Berufsgenossenschaften/Unfallkassen (25,8%) eine deutlich größere Rolle als in der Gesamtgruppe. Die thematische Behandlung des BEMs in der Fachpresse (17,1%) wurde in den kleinen Unternehmen offensichtlich wesentlich weniger rezipiert, während die Rolle der Arbeitgeberverbände annähernd gleichbleibt und Arbeitsagenturen keine einzige Nennung erfuhren. Integrationsämter und -Fachdienste werden zwar seltener als Informationsquelle genannt, bleiben mit 25,8% aber noch im relevanten Bereich. 12,9 12,9 25,8 25,8 29,0 32, Spitzenreiter unter den BEM-Informationsquellen auch hier betrieblichen Interessenvertretungen und Gewerkschaften, die zusammen rund Zweitdrittel der Antworten auf sich vereinen können (N allepraktiker: 76,4%, N bis50ma: 61,3%). Bei den KMU scheinen die Arbeitgeberverbände mit 11,2% eine deutlich größere Informationsrolle zum BEM zu spielen als in den anderen Teilgruppen, während Integrationsämter und -Fachdienste gemeinsam mit 19,6% nur knapp über den Berufsgenossenschaften (17,3%) liegen. Allerdings haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für den Funktionskreis der Unternehmens-/Geschäftsleitungen (alle Praktiker) eine erheblich größere Rolle gespielt: Mehr als jeder zweite Teilnehmende gab an, dass sie ihre Erstinformation hier erhalten haben (52,6%). Auch die Fachpresse (36,8%) hatte bei der Informationsgewinnung einen deutlich größeren Einfluss. Aber innerhalb dieser Funktionsgruppe haben ebenfalls biv (21,1%) und Gewerkschaften (15,8%) zur BEM-Erstinformationen beigetragen. Arbeitgeberverbände (15,8%) und Arbeitsagenturen (10,5%) sind in dieser Gruppe häufiger als bei den anderen genannt worden. Zwischen-Fazit: Erste Informationsquelle zum BEM im Unternehmen sind überwiegend die jeweiligen betrieblichen Interessenvertretungen und die Gewerkschaften sowie das Integrationsamt und auch die Fachpresse. Nur in den kleinen Unternehmen spielen auch die Berufsgenossenschaften und die Arbeitgeberverbände eine größere Rolle als Informationsgeber zum BEM. Da Kleinunternehmen besonderen Bedingungen etwa in Bezug auf biv unterliegen, hier noch ein Vergleich zu den befragten KMU: Durch wen/was haben Sie erstmalig von den Möglichkeiten des BEM gehört? Arbeitgeberverband Arbeitsagentur Berufsgenossenschaft/Unfallkasse Betriebliche Interessenvertretung Fachpresse Gewerkschaft Integrationsamt Integrationsfachdienst Krankenkasse Rentenversicherer Sonstiges 1,1 4,5 5,6 11,2 17,3 14,5 14,0 10,1 20,1 29,6 37, Diagramm 26 [Gruppe: Praktiker bis 199 MA; N: 179; in % - Mehrfachnennungen] 34 Teil 3 Teil 3 35

55 3.2 Externe Hilfen Die Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements erfordert viel konzeptionelle Vorarbeit. Es müssen rechtliche Rahmenbedingungen geprüft und auf die konkreten Bedingungen der betrieblichen Praxis angewandt werden. Da anfangs selten auf eigene Erfahrungen zurückgegriffen werden kann, erlangen Angebote zur Hilfestellung von dritter Seite eine hohe Bedeutung. Es war zu prüfen, welche Anregungen und Hilfen von außen während der BEM-Praxis genutzt werden: Nimmt das Unternehmen in der laufenden BEM-Praxis Hilfe und Anregungen von außerbetrieblichen Stellen in Anspruch? Agentur für Arbeit Arbeitgeberverband Arbeitskammer/Arbeitnehmerkammer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse Bildungsanbieter Datenschutzfachmann/-frau Gewerkschaft Integrationsamt IHK/Handwerkskammer Krankenkasse Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Rentenversicherer Unternehmensberatung / freiberufliche Beratung Nein: Es wird keine externe Hilfe in Anspruch genommen 0,7 2,1 3,6 5,3 3,8 8,4 10,7 13,5 14,4 13,0 25,5 Diagramm 27 [Alle Praktiker; N: 1.648; in % - Mehrfachnennungen] 27,4 26,7 48, Demgegenüber ergab sich bei den KMU auf dieselbe Frage ein leicht abweichendes Bild: Nimmt das Unternehmen in der laufenden BEM-Praxis Hilfe und Anregungen von außerbetrieblichen Stellen in Anspruch? Agentur für Arbeit Arbeitgeberverband Arbeitskammer/Arbeitnehmerkammer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse Bildungsanbieter Datenschutzfachmann/-frau Gewerkschaft Integrationsamt IHK/Handwerkskammer Krankenkasse Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Rentenversicherer Unternehmensberatung / freiberufliche Beratung Nein: Es wird keine externe Hilfe in Anspruch genommen Diagramm 28 [KMU; N: 221; in % - Mehrfachnennungen] Hier werden die Angebote der Integrationsämter ebenfalls in hohem Maße in Anspruch genommen, gefolgt von Unternehmens- und freiberuflichen Beratern, von den Kammern, Berufsgenossenschaften und Rechtsexperten. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind in dieser Aufzählung zwar leicht stärker als in der Gesamtgruppe der Praktiker vertreten, liegen aber insgesamt nur im Mittelfeld der Nennungen. Während bei allen Praktikern der Anteil derer, die bislang keine Hilfen und Beratungsleistungen in Anspruch genommen haben, bei 13,0% liegt, erhöht er sich bei den KMU auf 19,9%. 0,5 0,5 1,8 4,5 6,3 6,3 7,2 11,3 14,0 17,6 19,5 20,4 19,9 37, Bei den gegebenen Antworten stechen bei den institutionellen Hilfen die Integrationsämter (48,9 %), die Kammern (27,4 %) und die Berufsgenossenschaften (25,5 %) hervor. Arbeitsagenturen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände spielen offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle. Nicht erstaunlich ist der relativ hohe Anteil der laufenden Rechtsberatungen durch Anwälte, da der BEM-Prozess immer wieder juristische Bereiche berührt, die rechtssicher geregelt werden müssen. Ob sich dieses Bild auch bei den befragten Kleinunternehmen (5 bis 50 MA) widerspiegelt, wurde getrennt ausgewertet. Dabei zeigte sich eine deutliche Spitzenposition der Integrationsämter (28,9%), der Gewerkschaften und Unternehmens- und freiberuflichen Berater (je 15,6%). Berufsgenossenschaften/Unfallkassen wurden von 11,1% der Befragten genannt, Rentenversicherer und Rechtsberatung (je 2,2%) fallen im Vergleich zur Gesamtgruppe deutlich zurück. Krankenkassen sind bei den Kleinunternehmen als externe Unterstützer gar nicht vertreten. Auffällig ist hier allerdings die Zahl derer, die keinerlei externe Beratung und Unterstützung beanspruchten (28,9%). Weitere Unterstützung für das BEM Zusätzlich zu bereits vorhandenen Angeboten wünschten sich alle Praktiker Unterstützung in diesen Bereichen: Wie es andere machen ( best practice ): 64,5%, regelmäßige Informationen über die Gesetzeslage zum BEM (43,4%) und die konkrete gesetzliche Ausgestaltung (35,7%). Der Wunsch nach Praxisinformationen ist in allen Unternehmensgrößen der am meisten genannte (Kleinunternehmen: 70,7%; KMU: 45,3%). Zwischen-Fazit: Für die Betriebe, die ein geregeltes BEM durchführen, existieren zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote, die zu einem großen Teil auch entsprechend wahrgenommen werden. Ein nicht unwesentlicher Teil dieser Unternehmen scheint diese Angebote jedoch entweder nicht zu kennen oder zumindest nicht zu nutzen. Dies wird am stärksten bei den Unternehmen mit bis zu 50 MA deutlich: Es wird damit ein Zusammenhang zwischen 36 Teil 3 Teil 3 37

56 Unternehmensgröße und Inanspruchnahme von externen Beratungs- und Hilfsleistungen aufzeigbar. Über die existierenden Angebote hinaus bestehen deutliche Wünsche vor allem nach Praxisinformationen und regelmäßige Mitteilungen über die aktuelle BEM-Rechtslage. KMU: Hat das Unternehmen bisher im Rahmen der BEM-Verfahren Fördermittel in Anspruch genommen? (Gruppe: KMUs) 3.3 Fördermittel Wie bei den externen Hilfestellungen kann die Beanspruchung von Fördermitteln innerhalb des BEM- Prozesses wesentlich zu dessen Erfolg beitragen. Hierzu zählen die entsprechenden Fördermöglichkeiten der Sozialversicherungsträger (DRV, KK,BG, AA) sowie der Integrationsämter, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherer etc. ebenso wie eigene Investitionen, die das Unternehmen selbst zur Umsetzung erforderlicher BEM-Maßnahmen bereitstellt. Auf die Frage, ob bisher für das BEM derartige Förderungen in Anspruch genommen wurden, antworteten von befragten Praktikern 29,0% mit Nein, 42,4% gaben die Integrationsämter als Mittelgeber an, gefolgt von den Rentenversicherern (31,5%). Eigene Mittel stellten 19,3% der Unternehmen bereit und 12,8% der Fördermittel kam von den Berufsgenossenschaften/Unfallkassen. (Arbeitsagenturen und Krankenkassen: je 12,1%; sonstige Stelle: 2,0%). Zum Vergleich die Teilgruppen der Kleinunternehmen und der KMU: Kleinunternehmen: Agentur für Arbeit Berufsgenossenschaft/Unfallkasse Eigene (Arbeitgeber-)Mittel Integrationsamt Krankenkasse Rentenversicherer Sonstige Stelle Nein 3,8 5,1 7,1 22,4 5,8 13,5 1,9 61, Diagramm 30 [N: 156 ; in % - Mehrfachnennungen] Hat das Unternehmen bisher im Rahmen der BEM-Verfahren Fördermittel in Anspruch genommen? (Gruppe: Kleinunternehmen mit 5 bis 50 MA) Agentur für Arbeit Berufsgenossenschaft/Unfallkasse Eigene (Arbeitgeber-)Mittel Integrationsamt Krankenkasse Rentenversicherer Sonstige Stelle Nein 3,0 0,0 6,1 9,1 3,0 9,1 3,0 75,8 Der Vergleich der Kleinunternehmen und der KMU mit allen Praktikern zeigt, dass Förderungen umso seltener in Anspruch genommen wurden, je kleiner das Unternehmen ist. Integrationsämter und Rentenversicherer liegen in der Hierarchie der Mittelgeber an führender Stelle, gefolgt von den Mitteln, die Unternehmen selbst für BEM-Maßnahmen bereitstellen. Zwischen-Fazit: Auch an dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Gruppe der SBV bei den Umfrage-TN sehr hoch ist. Sie sind Vertrauenspersonen und Berater für Menschen mit Behinderungen und ihnen Gleichgestellte. Für diese sind auch die Integrationsämter - als Fördermittelgeber den SVT nachgeordnet - zuständig. Nicht nachweisbar in dieser Umfrage ist, in der welcher Rolle (BEM-Team-Mitglied oder SBV) die jeweiligen TN geantwortet haben. Das ist jedoch insofern zweitrangig, als die geförderten Menschen jedenfalls zur BEM-Zielgruppe gehören Diagramm 29 [N: 33 ; in % - Mehrfachnennungen] 3.4 Rolle betrieblicher Akteure Die Einführung eines BEMs bedeutet für jedes Unternehmen mehr oder minder starke Eingriffe in bestehende Organisationsstrukturen. Vielfach ist vorab nicht absehbar, wie sich das BEM auf die verschiedenen betrieblichen Bereiche auswirken wird. So ist etwa die Akzeptanz innerhalb der Belegschaft ein zentraler Punkt für eine erfolgreiche Umsetzung in der Praxis. Um eine optimale Gestaltung dieses neuen Instruments zu erreichen, gilt es daher, von vornherein möglichst viele betriebliche Akteure in die vorbereitenden Planungen mit einzubinden. 38 Teil 3 Teil 3 39

57 3.4.1 Eigene Positionierung zum BEM Auf die Frage, wie sie selbst zum BEM in ihrem Unternehmen stehen, gaben rund neun von zehn aller Praktiker eine positive Verortung an (sehr positiv: 43,3%; positiv: 33,5%; eher positiv: 12,8%). Für rund jeden Zehnten gilt eine eher negative bis sehr negative Einstellung (eher negativ: 7,3%; negativ: 2,6%; sehr negativ: 0,3% - neutral: 0,3%). Unterschiede im Detail zeigen sich allerdings in den unterschiedlichen Funktionsbereichen, in denen Unternehmensleitungen und Führungskräfte deutlich kritischer zum BEM stehen als die Gesamtgruppe. Auch Betriebs-/Personalräte und Personalverantwortliche sind in Teilen noch etwas skeptisch: Welche konkreten Erwartungen und Ziele werden im Unternehmen heute mit dem eingeführten BEM verbunden? Abfederung der Folgen des demografischen Wandels Besseres, angstfreies Betriebsklima Einfluss auf die Fehlzeitenentwicklung Erhalt von Arbeitsplätzen Erhalt von Fachkräften Erhalt von Fachwissen Prävention Senkung der Mitarbeiter_innen-Fluktuation Stärkung der Mitarbeiter_innen-Gesundheit Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften Sonstiges 4,8 10,1 15,7 25,5 27,9 34,0 47,9 46,9 50,8 60,0 63, Diagramm 31 [Alle Praktiker; N: ; in % - Mehrfachnennungen] Tabelle 4: Eigene Position zum BEM Diese sehr unterschiedlichen Erwartungshaltungen sind in ihrer Gesamtheit nur bedingt geeignet, ein engagiertes Interesse oder gar einen Legitimitätsanspruch bei den betrieblichen Akteuren zu erzielen. Während Einfluss auf Fehlzeitenentwicklung und Umsetzung gesetzlicher Erfordernisse rationalformalistische Begründungen repräsentieren, sind die Zielpersonen des BEM - die Häufig- und Langzeiterkrankten relativ schwach in diesem Erwartungs-Bouquet vertreten. Sollte das vorab auch so kommuniziert worden sein, kann dies als eine mögliche Erklärung für die geringe Akzeptanz bei den Beschäftigten angesehen werden Intentionen und Ziele des BEM Für ein gelungenes BEM und die damit verbundene Akzeptanz im Unternehmen ist von hoher Bedeutung, welche Erwartungen mit dem BEM verbunden sind und wie diese kommuniziert werden. Auf eine entsprechende Frage mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten gaben die Praktiker folgende Statements ab: 40 Teil 3 Teil 3 41

58 Möglichkeit negativer Auswirkungen In einer Zusatzfrage sollten Angaben darüber gemacht werden, welche weiteren (mögliche) Wirkungen des BEM bereits eingetreten sind oder erwartet werden: Um zu prüfen, ob die genannten Befürchtungen aus der Gesamtgruppe der Praktiker sich gleichermaßen auch bei den verschiedenen betrieblichen Akteuren wiederfindet oder ob es hier signifikante Unterschiede gibt, werden hier die Antworten ausgewählter Funktionsgruppen dargestellt: Die meisten Umfrage-TN, die sich der BEM-Koordination zuordneten, teilten die genannten Befürchtungen nicht (N: 193). Der verbliebene skeptische Teil (N: 71) sah aber deutlicher als die Gesamtgruppe eine Gefahr erleichterter Kündigungen durch die BEM-Einführung. Die Möglichkeit, dass das BEM zum sanktionierenden Fehlzeitengespräch umfunktioniert werden könnte, sahen sie allerdings viel seltener als die Gesamtgruppe. Mehr als jede_r Zweite formulierte jedoch die Befürchtung, dass ein nur suboptimal durchgeführtes BEM zu unerwünschten Nebeneffekten führen könnte: Abbildung 4: Mögliche BEM-Auswirkungen (N: 785; in %; Mehrfachnennungen) Anzahl der TN in dieser Gruppe, die keine der genannten Auswirkungen feststellen oder erwarten: 863. Die am häufigsten genannte Antwort in dem Teil der Gesamtgruppe mit Befürchtungen zu negativen Auswirkungen (N: 785) ist mit 37,7% Nebeneffekte durch nicht optimal auf die betrieblichen Belange angepasste Umsetzung des BEMs. Die Möglichkeit des BEMs als Fehlzeitengespräch mit Sanktionscharakter glauben 34,4% nicht ausschließen zu können, und Erleichterte Kündigungen als mögliche Folge des BEMs befürchtet etwa jeder fünfte Praktiker. Nur 6% sehen einen denkbaren negativen Einfluss auf die Fehlzeitenentwicklung. Abbildung 5: Mögliche BEM-Auswirkungen (N: 71; in %; Mehrfachnennungen) Anzahl der TN in dieser Gruppe, die keine der genannten Auswirkungen feststellen oder erwarten: 193. Insgesamt 863 TN rechnen mit keiner der genannten Möglichkeiten. 42 Teil 3 Teil 3 43

59 Die Haupt-Akteure im BEM-Prozess, die Mitglieder der BEM-Teams, sahen in ihrer deutlichen Mehrheit (N: 295) keine negativen Auswirkungen des BEMs, währen die eher skeptischen TN dieser Gruppe (N: 150) eine relativ hohe Skepsis zum Ausdruck brachten. Vor allem in der Befürchtung unerwünschter Nebeneffekte und sanktionierender Fehlzeitengespräche lagen sie deutlich über dem Gesamt-Durchschnitt der Gruppe: Während die meisten TN (N: 43) aus der Gruppe der Betriebsärzte keine negativen Auswirkungen erwartete, lag ihr skeptischer Teil (N: 38) mit seinen Einschätzungen in der Nähe des Gesamtdurchschnitts. Lediglich in der Kategorie eines möglichen negativen Einflusses auf die Fehlzeitenentwicklung lag der Anteil der Nennungen doppelt so hoch wie in der gesamten Praktikergruppe: Abbildung 6: Mögliche BEM-Auswirkungen (N: 150; in %; Mehrfachnennungen) Anzahl der TN in dieser Gruppe, die keine der genannten Auswirkungen feststellen oder erwarten: 295. Abbildung 7: Mögliche BEM-Auswirkungen (N: 38; in %; Mehrfachnennungen) Anzahl der TN in dieser Gruppe, die keine der genannten Auswirkungen feststellen oder erwarten: Teil 3 Teil 3 45

60 Die größte TN-Gruppe unter den Praktikern stellten die Betriebs- und Personalräte dar. Von ihnen vermuteten jedoch die weitaus meisten (N: 361) keine der genannten Befürchtungen. Die Skeptiker (N: 250) unter ihnen lagen mit ihren negativen Einschätzungen jedoch in allen Kategorien deutlich über der Gesamtgruppe: Interessant zu sehen war, wie sich Führungskräfte in diesen Fragen positionieren. Obwohl auch hier die meisten TN (N:63) keine der angeführten Befürchtungen teilten, liegen die übrigen Antworten (N: 25) doch deutlich über dem Durchschnitt der gesamten Praktikergruppe: Abbildung 9: Mögliche BEM-Auswirkungen (N: 25; in %; Mehrfachnennungen) Abbildung 8: Mögliche BEM-Auswirkungen (N: 250; in %; Mehrfachnennungen) Anzahl der TN in dieser Gruppe, die keine der genannten Auswirkungen feststellen oder erwarten: 63. Anzahl der TN in dieser Gruppe, die keine der genannten Auswirkungen feststellen oder erwarten: Teil 3 Teil 3 47

61 Die Antworten der Skeptiker (N: 39) unter den Personalverantwortlichen lagen ausnahmslos über dem Gesamtdurchschnitt der Praktiker. Auch hier allerdings erwarten die meisten Mitglieder (N: 68) dieser Funktionsgruppe keine negativen Auswirkungen durch das BEM: Ein Drittel der TN (N: 9) aus den Unternehmensleitungen sieht mögliche negative Folgen aus einer BEM-Einführung, während der Rest (N: 19) keine Befürchtungen in diese Richtung ausdrückt: Abbildung 10: Mögliche BEM-Auswirkungen (N: 39; in %; Mehrfachnennungen) Anzahl der TN in dieser Gruppe, die keine der genannten Auswirkungen feststellen oder erwarten: 68. Abbildung 11: Mögliche BEM-Auswirkungen (N: 9; in %; Mehrfachnennungen) Anzahl der TN in dieser Gruppe, die keine der genannten Auswirkungen feststellen oder erwarten: Teil 3 Teil 3 49

62 3.4.3 Skeptiker Neue innerbetriebliche Strukturen können ebenso wie veränderte Organisationsprinzipien und Zielvorgaben in Unternehmen zu kritischen Stimmen führen, die die jeweiligen Vorhaben begleiten. Dies trifft auch auf das BEM zu, wie die Befragten der Gesamtgruppe der Praktiker angaben: Wer innerhalb des Unternehmens stand vor seiner Einführung dem BEM eher kritisch gegenüber? Arbeitsschutzausschuss (ASA) Beschäftigte Betriebsarzt/-ärztin Datenschutzbeauftragter/-beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) Führungskräfte Geschäfts-/Unternehmensleitung Gesundheitsmanagement (Ausschuss/Zirkel) Betriebliche Interessenvertretung Personalverantwortlicher/-liche / Personalabteilung Schwerbehinderten-Vertrauensperson 1,0 1,2 1,5 0,7 3,8 6,9 11,4 11,7 16,6 28,5 37, Wer innerhalb des Unternehmens stand vor seiner Einführung dem BEM eher kritisch gegenüber? Arbeitsschutzausschuss (ASA) Beschäftigte Betriebsarzt/-ärztin Datenschutzbeauftragter/-beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) Führungskräfte Geschäfts-/Unternehmensleitung Gesundheitsmanagement (Ausschuss/Zirkel) Betriebliche Interessenvertretung Personalverantwortlicher/-verantwortliche bzw. Schwerbehinderten-Vertrauensperson 0,9 0,9 3,3 0,5 0,0 2,3 9,8 7,0 Diagramm 33 [Praktiker (KMU) ; N: 214 ;in % - Mehrfachnennungen] Die Beschäftigten bilden auch hier die deutlich größte kritische Gruppe (41,6%), gefolgt von Führungskräften/Unternehmensleitungen (33,2%). 14,0 19,2 41, Diagramm 32 [Alle Praktiker ; N: ; in % - Mehrfachnennungen] Hier fallen vor allem die Nennungen dem Beschäftigten (37,9%) und der Geschäftsleitung/Führungskräfte (45,1%) auf. Die relativ hohe Zahl der kritischen MA kann darauf hindeuten, dass bei diesen zu diesem Zeitpunkt nur ungenügende Informationen über die Möglichkeiten des BEM verfügbar waren und sie daher dem Vorhaben entsprechend skeptisch gegenüberstanden. Auch ein insgesamt kritisches Misstrauensklima in der Betriebskultur kann Hintergrund für fehlendes Vertrauen in das BEM als Unterstützungsinstrument sein. Noch etwas kritischer verhielten sich offenbar die Beschäftigten in der Praktiker-Teilgruppe der KMU: Befürworter Wie die Antworten in dieser Praktiker-Gruppe zeigen, waren die Akteure während der Vorbereitungsphase sehr unterschiedlich positioniert: Neben den betrieblichen Interessenvertretungen (61,0%) spielten hierbei vor allem SBV (47,7%), Personalverantwortliche (37,1%) und Geschäfts- /Unternehmensleitung (25,8%) eine konstruktive Rolle: Wer innerhalb des Unternehmens hatte die Planungen zur Einführung besonders unterstützt? Arbeitsschutzausschuss (ASA) Beschäftigte Betriebliche Interessenvertretung Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) Führungskräfte Geschäfts-/Unternehmensleitung Gesundheitsmanagement (Ausschuss/Zirkel) Personalverantwortlicher/-verantwortliche bzw. Schwerbehinderten-Vertrauensperson Sonstige 2,0 4,7 9,2 9,0 11,7 15,4 22,4 25,8 37,1 47,7 61, Diagramm 34 [Alle Praktiker; N: ; in % - Mehrfachnennungen] 50 Teil 3 Teil 3 51

63 Die starke Rolle der betrieblichen Interessenvertretungen zieht sich mit Ausnahme der Unternehmensgrößen bis 100 MA durch alle Teilgruppen. Dies mag damit erklärbar sein, dass in den kleineren Betrieben deutlich weniger Arbeitnehmer_innenvertretungen vorhanden sind. Das zeigt sich beispielhaft an der Gruppe der Kleinunternehmen, in denen vor allem Führungskräften und Geschäftsleitungen noch vor den betrieblichen Interessenvertretungen eine deutliche Unterstützerrolle bescheinigt wird: Wer innerhalb des Unternehmens hatte die Planungen zur Einführung besonders unterstützt? Arbeitsschutzausschuss (ASA) Beschäftigte Betriebliche Interessenvertretung Betriebsarzt/-ärztin Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) Führungskräfte Geschäfts-/Unternehmensleitung Gesundheitsmanagement (Ausschuss/Zirkel) Personalverantwortlicher/-verantwortliche bzw. Schwerbehinderten-Vertrauensperson Sonstige Kooperation in der Praxis 6,5 4,3 Diagramm 35 [Praktiker mit 5 bis 50 MA; N: 46 ; in % - Mehrfachnennungen] Bei der praktischen Umsetzung des BEMs sind durchaus Situationen denkbar, in denen unterschiedliche Interessenslagen oder unklare Zuständigkeiten der Beteiligten den Prozess behindern können. 6,5 Die Befragten konnten hierzu eine Einschätzung darüber abgeben, wie sie die Zusammenarbeit mit den verschiedenen BEM-Akteuren bewerten: 10,9 19,6 13,0 17,4 30,4 30,4 39,1 34, Tabelle 5: Kooperation der BEM-Akteure Die Antworten zeigen überwiegend positive Erfahrungen auf; nur 14,9% äußern sich explizit negativ. Dennoch sind Störungen in Ablauf und Umsetzung der BEM-Praxis nicht auszuschließen. Dies geht auch aus den Antworten nach Konfliktquellen hervor, nach denen vor allem schlechte Kommunikation (39,7%) und unflexible Entscheidungsstrukturen (35,8%) die Kooperation beeinträchtigen können. Weiter werden uneindeutige Zuständigkeiten (26,4%), starre Hierarchien (23,7%) und hoher Verwaltungsaufwand (17,3%) als mögliche Quellen benannt. Zusätzlich führt jede_r vierte Befragte mögliches Lagerdenken (26,2%) an. Die hohe Zahl der Nennungen deutet auf eine Praxisrelevanz solch störender Faktoren hin und ließe erwarten, dass in den Unternehmen organisatorische Vorkehrungen getroffen wurden, um im Konfliktfall möglichst schnell und reibungslos zu Lösungen zu gelangen, die einen effizienten weiteren BEM-Verlauf gewährleisten können. Es wurden allerdings nur in 31,9% der Antworten angegeben, dass solche institutionalisierten Konfliktlösungen existierten. Zwischen-Fazit: Die BEM-Akteure stehen ihrer Arbeit deutlich positiv gegenüber. Es ist eine deutliche Dominanz rational-formalistischer Zielverfolgung mit dem BEM erkennbar (Einfluss auf Fehlzeitenentwicklung und Umsetzung gesetzlicher Erfordernisse). Bei entsprechender Kommunikation an die Beschäftigten, wäre das eine Erklärung für die skeptische Haltung zum BEM. Diese wird vor allem bei den Beschäftigten und den Geschäftsleitungen/Führungskräften ausgemacht. Die Praxis zeigt jedoch, dass die BEM-Akteure überwiegend konstruktiv zusammenarbeiten. Es werden deutlich positive Erfahrungen gemacht. Wo Störungen auftreten, sind die Gründe häufig schlechte Kommunikation und fehlende Eindeutigkeit in den Zuständigkeiten. 52 Teil 3 Teil 3 53

64 3.5 Einfluss auf das BEM durch ausgewählte Faktoren: Betriebsalter Mehr als Dreiviertel alles Praktiker (76,5%) gaben als Alter ihres Unternehmens über 40 Jahre an (zum Vergleich: Planer: 69,8%): Planer Praktiker Dies spiegelt sich auch in den Teilgruppen der Planer und der Praktiker wider: Planer Praktiker Planer: Anzahl MA Praktiker: Anzahl MA 5 bis 50 8,1 5 bis 50 3,1 Alter des Unternehmens Alter des Unternehmens 51 bis 100 8,6 51 bis 100 3,8 bis zu einem Jahr 0,9 bis zu einem Jahr 0,1 101 bis ,8 101 bis 199 8,1 bis 2 Jahre bis 5 Jahre bis 10 Jahre 0,4 3,1 3,1 bis 2 Jahre bis 5 Jahre bis 10 Jahre 0,3 1,1 3,6 200 bis und mehr 27,5 45,0 200 bis und mehr 21,1 63,9 bis 20 Jahre 7,1 bis 20 Jahre 7, bis 40 Jahre über 40 Jahre 15,6 69,8 bis 40 Jahre über 40 Jahre 11,3 76,5 Diagramm 39 [N: 222 ; in %] Diagramm 38 [N: ;in %] Diagramm 36 [N: 225 ; in % - Mehrfachnennungen] Diagramm 37 [N: ; in % - Mehrfachnennungen] Zumindest für die Umfrage-Stichprobe kann damit festgestellt werden, dass die deutlich meisten Organisationen, die ein BEM planen oder bereits eingeführt haben, schon lange bestehen. Jüngere Unternehmen scheinen sich noch nicht in nennenswertem Umfang dem Thema genähert zu haben, wenn sie auch bei den Planern langsam ihren Anteil vergrößern (bis 10 Jahre: 7,5%) Unternehmensgröße Für die befragten Praktiker lässt sich feststellen, dass 85% aus Unternehmen mit 200 und mehr MA kommen. Wie bereits bei den Planern zeigt sich eine deutliche Zurückhaltung kleinerer Organisationen bei der Einführung des BEMs Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte Auch für die Gruppe der Praktiker ist neben der reinen Belegschaftsgröße auch der Anteil von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten MA zu untersuchen. Hierbei zeigte sich die folgende Verteilung: Das Merkmal Unternehmensgröße wird im Folgenden mit der Anzahl der MA gleichgesetzt. Dieses Merkmal ist in der Befragungsstichprobe überproportional vertreten, so dass hierzu nur eingeschränkte Aussagen möglich sind 8. unter 2% Schwerbehinderte/Gleichgestellte (Gruppe: Praktiker) 10,4 unter 2% Schwerbehinderte/Gleichgestellte (Gruppe: Planer) 21,9 3 bis 5% 38,9 3 bis 5% 47,9 6 bis 10% 40,3 6 bis 10% 24,2 mehr als 10% 10,4 mehr als 10% 6, Diagramm 401 (Praktiker; N: 1.451; in %) Diagramm 412 (Planer; N: 215; in %) 8 vgl.: Besonderheiten/Verschiebungen der Auswertungs- bzw. Rahmenbedingungen Im Vergleich zu den Planern sind bei den Praktikern (aufgrund der 5%-Grenze) mit 49,3% deutlich weniger Unternehmen ausgleichsabgabenpflichtig (Planer: 69,8%). Zwar beschäftigt auch bei den Praktikern nur eine Minderheit mehr als 10% Schwerbehinderte/Gleichgestellte, doch liegt dieser Anteil um 4,4% höher. 54 Teil 3 Teil 3 55

65 3.5.4 Branche Die TN konnten ihr Unternehmen innerhalb einer vorgelegten Liste (N: 35) einer Branche zuordnen. Die Anzahl der einzelnen Nennungen lag zwischen 1 (Wohnungsbau ) und 293 (Öffentliche Verwaltung). Gesamtgruppe: Existenz von... Betriebsrat Personalrat 28,8 63,2 Die Praktiker ordneten sich ähnlichen Branchen zu wie die Planer 9. Die meisten Nennungen entfielen allerdings auf Öffentliche Verwaltung (16,1%), was auf frühzeitige politische Entscheidungen für das BEM zurückzuführen sein könnte. Es folgen Gesundheitswesen (9,6%), Metallverarbeitung (8,2%), Maschinenbau (5,5%) und soziale Dienste, Sozialeinrichtungen und Kirche (5,0%). In der Spitzengruppe sind noch die unspezifizierten Gruppen Sonstige Industrie (7,3%) und Sonstige Dienstleistungen (7,2%) vertreten. Am seltensten genannt wurden gewerbliche Grundstücks-, Haus- und Gebäudedienstleistungen (0,2%), Verpackungen, Zeit-/Leiharbeit und Wohnungsbau und -verwaltung (je 0,1%). Mitarbeitervertretung 8,6 Jugend- und Auszubildendenvertretung 43,2 Schwerbehindertenvertretung 65,2 Aufsichtsrat 26,4 nein 2,8 in Gründung 0, Diagramm 42 [Alle TN; in % - Mehrfachnennungen] Belegschaftsalter Das durchschnittlich genannte Belegschaftsalter aller TN liegt bei 44,3 Jahren. Dies unterscheidet sich nur unwesentlich von der Gruppe der Praktiker (44,5%), der Planer (43,6%) und derer, die kein BEM einsetzen oder planen (43,9%). Ähnlich wie in der Gesamtgruppe finden sich damit auch bei den Praktikern die angeführten Interessenvertretungen wider: Mit diesem Ergebnis ist - ebenso wie in der Gruppe der Planer - lediglich klar, dass das Belegschaftsalter in den Unternehmen der Befragten sehr homogen ist und es darum keine signifikanten Aussagen zu diesem Merkmal zwischen den unterschiedlichen BEM-Phasen und denkbarer Auswirkung auf die BEM-Praxis möglich sind. Existenz von... Betriebsrat 62, Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertrauenspersonen Das Vorhandensein von Betriebs-/Personalräten und Schwerbehindertenvertrauenspersonen im Allgemeinen kann nach den vorliegenden Auswertungen als eine positive Voraussetzung für ein institutionalisiertes BEM gelten. Es kann dies für die vorliegende Untersuchung nicht empirisch nachgewiesen werden, da nahezu 100% aller TN in ihren Unternehmen über einen Betriebs-/Personalrat bzw. über eine sonstige Interessenvertretung verfügen 10 : Personalrat Mitarbeitervertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung Schwerbehindertenvertretung Aufsichtsrat nein in Gründung 1,4 9,6 31,1 28,7 46,8 69, Diagramm 43 [Praktiker ; in % - Mehrfachnennungen] 9 vgl.: Branche 10 Damit fehlt eine eindeutige Referenzgruppe 56 Teil 3 Teil 3 57

66 Selbst in der TN-Gruppe, die kein BEM durchführen, sind häufig biv vorhanden: Existenz von... Betriebsrat 58,3 Personalrat 27,3 Mitarbeitervertretung 4,8 Jugend- und Auszubildendenvertretung 21,8 Schwerbehindertenvertretung 39,1 Aufsichtsrat 14,0 nein 9,2 in Gründung Betriebsrat Personalrat Mitarbeitervertretung Jugend- und Schwerbehindertenvertret Aufsichtsrat nein in Gründung Existenz von... (Gruppe: 101 bis 199 MA) 55,9 32,3 9,4 19,7 51,2 4,7 3,1 0, Diagramm 47 (Praktiker; N: 127; Mehrfachnennungen) Betriebsrat Personalrat Mitarbeitervertretung Jugend- und Schwerbehindertenvertre Aufsichtsrat nein in Gründung Existenz von... (Gruppe: 200 bis 500 MA) 1,5 0,0 9,1 14,8 26,7 39,7 Diagramm 48 (Praktiker; N: 330; Mehrfachnennungen) 67,0 67, Diagramm 44 [Kein BEM ; in % - Mehrfachnennungen] Ein besonderes Gewicht dürfte jedoch in allen Gruppen den Schwerbehindertenvertrauenspersonen zukommen, die bei den Praktikern die stärkste Gruppe (69,9%) ausmachen. Es ist davon auszugehen, dass sie aufgrund ihres genuinen Arbeitsbereiches ein BEM konstruktiv begleiten und fördern. In den verschiedenen Unternehmensgrößen (hier am Beispiel der Praktiker) ist das Vorhandensein der biv sehr unterschiedlich: Je größer das Unternehmen, desto häufiger existiert ein Betriebsrat. Betriebsrat Personalrat Mitarbeitervertretung Jugend- und Schwerbehindertenvertret Aufsichtsrat nein in Gründung Existenz von... (Gruppe: über 500 MA) 0,3 0,0 10,5 33,4 40,5 59,8 67,3 81, Betriebsrat Personalrat Mitarbeitervertretung Jugend- und Schwerbehindertenvertret Aufsichtsrat nein in Gründung Existenz von... (Gruppe:5 bis 50 MA) 25,0 10,4 6,3 18,8 14,6 0,0 0,0 47, Diagramm 45 (Praktiker; N: 60; in %; Mehrfachnennungen) Betriebsrat Personalrat Mitarbeitervertretung Jugend- und Schwerbehindertenvertre Aufsichtsrat nein in Gründung Existenz von... (Gruppe: 51 bis 100 MA) 8,3 6,7 6,7 6,7 0,0 28,3 28,3 50, Diagramm 46 (Praktiker; N: 48; in %; Mehrfachnennungen) Diagramm 49 (Praktiker; N: 999; Mehrfachnennungen) Aufsichtsräte Bei den Praktikern ist in fast jedem dritten Unternehmen ein Aufsichtsrat (30,1%) vorhanden; dies ist deutlich über dem Durchschnitt aller TN (26,4%). Lediglich die Planer weisen eine geringere Aufsichtsratsquote auf (24,1%): Vorhandensein eines Aufsichtsrates Tabelle 6: Anteil von Aufsichtsräten in TN-Gruppen 58 Teil 3 Teil 3 59

67 Aufgeschlüsselt nach Betriebsgrößen ergibt sich bei den Praktikern das folgende Bild: Aufsichtsräte in Unternehmen nach Betriebsgröße Zum Vergleich die Gruppe der Unternehmen ohne BEM: Beschäftigungformen (Gruppe "Kein BEM") Unbefristete Festanstellung 94,0 Befristete Anstellung 55,6 Zeitarbeit/Leiharbeit 26,7 Tabelle 7: Praktiker: Aufsichtsräte in Unternehmen nach Betriebsgröße Beschäftigung über Werkverträge Geringfügig Beschäftigte 15,4 20,7 In rund 30% der Praktiker-Unternehmen ist ein Aufsichtsrat etabliert, in Unternehmensgrößen 200 und mehr MA sogar zu 55,3% Diagramm 51 [Gruppe "Kein BEM" ; in % - Mehrfachnennungen] Beschäftigungsformen Einen Überblick über die verschiedenen Beschäftigungsarten bei allen TN verschafft diese Tabelle: Genannte Beschäftigungsformen N % Unbefristete Festanstellung ,5 Befristete Anstellung ,8 Zeitarbeit/Leiharbeit ,8 Beschäftigung über Werkverträge ,4 Geringfügig Beschäftigte ,5 Tabelle 8: Beschäftigungsarten (Gesamtgruppe) Hier handelt es sich nicht um ausschließliche Beschäftigungsformen, sondern um Mehrfachnennungen (Diagramm 42), so dass kein signifikanter Zusammenhang zwischen den Arten der Beschäftigung und der Existenz eines institutionalisierten BEMs hergestellt werden kann. Dies wird auch deutlich im Vergleich zur Gruppe der TN, die kein BEM planen oder einsetzen, wo es nur geringe Abweichungen gibt (Diagramm 43). Diese Merkmale sind, unter Berücksichtigung marginaler Abweichungen, bei den verschiedenen Teilgruppen gleichverteilt. BEM in Planung/Ausführung in Unternehmen mit: Unbefristete Festanstellung 92,5 Befristete Anstellung 61,6 Zeitarbeit/Leiharbeit 32,7 Beschäftigung über Werkverträge Geringfügig Beschäftigte 18,8 20, Diagramm 50 [Planer und Praktiker; in % - Mehrfachnennungen] 60 Teil 3 Teil 3 61

68 3.5.9 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Bestimmte vorhandene betriebliche Strukturmerkmale können durchaus das Entstehen eines institutionalisierten BEMs beeinflussen. Dies könnte beispielsweise für ein BGM, für Qualitätsmanagementsysteme (QMS) oder Inklusionsvereinbarungen gelten. Ob dies für alle Praktiker, unabhängig von deren Betriebsgröße gilt, macht dieses Diagramm deutlich: Praktiker: Vorhandensein eines BGM (nach MA) Es war zu prüfen, ob und in welchem Umfang derartige Merkmale vorhanden sind. Im Unternehmen existent: 5 bis bis bis ,6 54,7 56,6 ein oder mehrere Qualitätsmanagementsysteme (QMS)? 85,8 200 bis ,7 Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)? 79,5 501 und mehr 83,7 Gefährdungsbeurteilung (physisch)? 86,8 KMUs 55,9 Gefährdungsbeurteilung (psychisch)? 62, betriebliche Integrations-/Inklusionsvereinbarungen? demografische Vereinbarungen? 22,4 58,2 Diagramm 53 [Praktiker: BGM und verschiedene Betriebsgrößen ; in %] Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung? Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche? 44,4 72, Bei allen Betriebsgrößen sind BGMs zu über 50% vorhanden; besonders deutlich bei den großen Unternehmen mit 200 und mehr MA. Damit ist davon auszugehen, dass ein BGM die Einführung des BEMs begünstigt. Diagramm 52 [Praktiker: Vorhandensein ausgewählter Merkmale; in % - Mehrfachnennungen] Ein BGM ist entsprechend der Praktiker-Antworten in rund 8 von 10 Unternehmen (79,5%) etabliert; sie heben sich damit deutlich von den Planern und den Unternehmen ohne BEM ab: BGMs in den TN-Unternehmen Mitarbeiter_innen-Fluktuation Das Ausscheiden von MA kann vielfältig begründet sein: Neben individuellen oder betrieblichen Gründen können auch deren gesundheitliche Verfasstheit und damit einhergehend ihre Leistungsfähigkeit eine große Rolle spielen. Unabhängig davon, von welcher Seite ein Arbeitsplatzwechsel ausgeht, ist er für jedes Unternehmen unproduktiv, mit Kosten verbunden und im Sinne eines nachhaltigen Wissensverbleibs im Unternehmen oft nicht wünschenswert. Einer derartigen Fluktuation vorzubeugen, sollte moderne Unternehmensstrategie sein und kann auch mit den Intentionen zum BEM verbunden werden 11)12). Tabelle 9 [BGM ; in %] Aufgrund des großen Abstands zur Gruppe der Unternehmen ohne BEM kann davon ausgegangen werden, dass ein BGM zur Entstehung des BEMs beiträgt. Personalfluktuation ist auch im Verbund mit Fehlzeiten-Entwicklungen, Förderung der MA-Gesundheit und Arbeitsplatzerhalt zu sehen 13. Mit 10,1% der Nennungen hatten relativ wenig Praktiker die Senkung der Fluktuation explizit mit dem BEM verbunden. 11 vgl. hierzu bei den Planern: Intentionen und Ziele des BEMs 12 vgl. hierzu bei den Praktikern: Intentionen und Ziele des BEMs 13 vgl Veränderungen durch das BEM 62 Teil 3 Teil 3 63

69 Häufige Beeinträchtigungsarten Alle TN konnten aus einer vorgegebenen Liste Angaben zu den bekannten Beeinträchtigungen in ihrem Unternehmen machen, die zu krankheitsbedingten Fehlzeiten oder Funktionseinschränkungen führten. Die Nennungen aller TN unterscheiden sich dabei in den einzelnen TN-Gruppen nicht signifikant. Der Vollständigkeit halber werden sie hier jedoch im Vergleich zu den Praktikern angeführt: Häufige Beeinträchtigungsarten (Gruppe: Alle TN) 3.6 Konkrete BEM-Umsetzung Zuständigkeit Je nach Unternehmensgröße liegt die Zuständigkeit für das BEM bei einer oder mehreren Personen. Insgesamt (N: 1.374) gaben 69,0% der Praktiker an, dass die Verantwortung für die BEM-Durchführung bei einem Team liegt. Bei 29,6% wird dies einer Einzelperson übertragen (externe Vergabe: 1,3%). Die Größe der BEM-Teams liegt bei durchschnittlich 4,1 Personen (im Vergleich Planer: 4,4 Personen): Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungsapparates Herz-/Kreislauferkrankungen Erkrankungen der Verdauungsorgane Erkrankungen der Atmungsorgane Beeinträchtigungen beim Sehen Beeinträchtigungen beim Hören Bösartige Neubildungen (onkologische Erkrankungen) Konflikte im sozialen Umfeld Psychische Beeinträchtigungen Folgen eines Unfalls Folgen von Arbeitsunfällen Sonstige Erkrankungen 10,7 9,6 11,9 9,9 10,7 4,2 22,0 23,1 23,2 47,2 74,4 84, Diagramm 54 (Alle TN; N: 2.151; in %; Mehrfachnennungen) Häufige Beeinträchtigungsarten (Gruppe: Praktiker) Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungsapparates Herz-/Kreislauferkrankungen Erkrankungen der Verdauungsorgane Erkrankungen der Atmungsorgane Beeinträchtigungen beim Sehen Beeinträchtigungen beim Hören Bösartige Neubildungen (onkologische Erkrankungen) Konflikte im sozialen Umfeld Psychische Beeinträchtigungen Folgen eines Unfalls Folgen von Arbeitsunfällen Sonstige Erkrankungen 10,5 8,9 11,0 10,4 10,4 3,8 21,7 24,6 22,5 48,5 76,4 86, Diagramm 56 [genannte Teamgrößen, N: 920] Diagramm 55 (Praktiker; N: 1.648; in %; Mehrfachnennungen) Es zeigen sich nur geringfügige Unterschiede in den genannten Beeinträchtigungsarten innerhalb der verschiedenen TN-Gruppen. Zwar ist eine deutliche Dominanz bestimmter Beeinträchtigungen erkennbar, doch lässt sich daraus kein signifikanter Zusammenhang zwischen Beeinträchtigungsart und BEM-Aktivität (Kein BEM, Planer oder Praktiker) ableiten. 64 Teil 3 Teil 3 65

70 Betrachtet man die unterschiedlichen Unternehmensgrößen, ergibt sich dieses Bild: Besonders stark sind Unternehmens-/Geschäftsleitungen (57,8 %), Personalabteilungen (48,5 %) und Schwerbehinderten-Vertretungen (47,4 %) im Team vertreten; mittlere und untere Führungsebenen jedoch eher schwach. Auffällig ist, dass sich nur jede_r fünfte Beschäftigte (20,2 %) im Team als Mitglied wiederfindet. Betriebs-/Personalräte liegen ebenso wie Gleichstellungsbeauftragte im Mittelfeld. Die Team-Zusammensetzung in verschiedenen Unternehmensgrößen spiegeln die nachfolgenden Übersichten wider: Betriebsgröße: 5 bis 50 MA Tabelle 10 (Durchschnittliche Teamgröße; N: 920) Zusammensetzung des BEM-Teams Unternehmensgröße: 5 bis 50 Mitarbeiter_innen [in %] Soweit keine anderen Vorgaben gelten, liegt die Entscheidung über die personelle Zusammensetzung des BEM-Teams bei der jeweiligen Geschäftsführung 14. Diese kann autonom darüber entscheiden, wen sie in das Team entsendet und mit der weiteren Durchführung beauftragt, soweit es dazu keine weiteren (betriebsinternen) Vereinbarungen gibt. In der Praxis hat sich allerdings (abhängig von Größe und strukturellen Gegebenheiten des Unternehmens) eine plurale Zusammensetzung etabliert, die verschiedene Aufgaben-/Funktionsbereiche in die Teams einbringt. Die Befragung ergab für die Gruppe der Praktiker eine Zusammensetzung der BEM-Teams, die sich folgendermaßen zusammensetzt: Falls BEM-Team: Welcher Personen-/Funktionskreis ist aktuell im BEM-Team vertreten? Beschäftigte Betriebliche Interessenvertretung Geschäftsleitung Gleichstellungsbeauftragter/-beauftragte Integrationsbeauftragter/-beauftragte Medizinischer Dienst Mittlere Führungsebene Personalabteilung Schwerbehinderten-Vertrauensperson Sozialer Dienst Untere Führungsebene 0,0 0,0 0,0 8,1 13,5 13,5 13,5 27,0 24,3 Diagramm 58 [N: 38 ; in % - Mehrfachnennungen] 43,2 37, Beschäftigte Betriebliche Interessenvertretung Geschäftsleitung Gleichstellungsbeauftragter/-beauftragte Integrationsbeauftragter/-beauftragte Medizinischer Dienst Mittlere Führungsebene Personalabteilung Schwerbehinderten-Vertrauensperson Sozialer Dienst Untere Führungsebene 20,2 16,8 57,8 12,4 6,5 6,2 10,5 48,5 47,4 7,2 6, Diagramm 57 [Praktiker, N: ; in %] Betriebsgröße: 51 bis 100 MA Beschäftigte Betriebliche Interessenvertretung Geschäftsleitung Gleichstellungsbeauftragter/-beauftragte Integrationsbeauftragter/-beauftragte Medizinischer Dienst Mittlere Führungsebene Personalabteilung Schwerbehinderten-Vertrauensperson Sozialer Dienst Untere Führungsebene Zusammensetzung des BEM-Teams Unternehmensgröße: 51 bis 100 Mitarbeiter_innen [in %] 2,1 2,1 2,1 0,0 10,4 10,4 12,5 16,7 27,1 33,3 56, vgl. hierzu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts - Beschluss vom 22. März ABR 14/14 Diagramm 59 [N: 48 ; in % - Mehrfachnennungen] 66 Teil 3 Teil 3 67

71 Betriebsgröße: 101 bis 199 MA Betriebsgröße: über 500 MA Zusammensetzung des BEM-Teams Unternehmensgröße: 51 bis 100 Mitarbeiter_innen [in %] Zusammensetzung des BEM-Teams Unternehmensgröße: 501 und mehr Mitarbeiter_innen [in %] Beschäftigte Betriebliche Interessenvertretung Geschäftsleitung Gleichstellungsbeauftragter/-beauftragte Integrationsbeauftragter/-beauftragte Medizinischer Dienst Mittlere Führungsebene Personalabteilung Schwerbehinderten-Vertrauensperson Sozialer Dienst Untere Führungsebene 9,4 18,9 62,3 20,8 5,7 5,7 12,3 46,2 37,7 1,9 3, Beschäftigte Betriebliche Interessenvertretung Geschäftsleitung Gleichstellungsbeauftragter/-beauftragte Integrationsbeauftragter/-beauftragte Medizinischer Dienst Mittlere Führungsebene Personalabteilung Schwerbehinderten-Vertrauensperson 28,8 20,5 68,1 9,7 8,6 9,1 12,1 61,8 61,0 11, Diagramm 60 [N: 106 ; in % - Mehrfachnennungen] Diagramm 62 [N: 853 ; in % - Mehrfachnennungen] Betriebsgröße: 200 bis 500 MA Beschäftigte Betriebliche Interessenvertretung Geschäftsleitung Gleichstellungsbeauftragter/-beauftragte Integrationsbeauftragter/-beauftragte Medizinischer Dienst Mittlere Führungsebene Personalabteilung Schwerbehinderten-Vertrauensperson Zusammensetzung des BEM-Teams Unternehmensgröße: 200 bis 500 Mitarbeiter_innen [in %] Sozialer Dienst Untere Führungsebene 5,3 3,8 3,4 5,9 11,3 15,6 17,2 18,8 Diagramm 61 [N: 320 ; in % - Mehrfachnennungen] 50,6 49,7 65, Die Darstellungen verdeutlichen verschiedene Trends: Je größer das Unternehmen, desto stärker sind Geschäftsleitungen, Personalabteilungen und SBV in den Teams vertreten. Der Anteil der mittleren Führungsebene ist in den Kleinbetrieben am höchsten, bleibt danach in etwa gleich und nimmt bei 200 bis 500 MA wieder leicht ab. Die biv haben am häufigsten in den Unternehmen ab 200 MA einen Platz im Team. Ab einer Betriebsgröße von 500 MA spielen auch Medizinischer Dienst und die Betriebsärzte eine zunehmend wichtige Rolle Betriebs-/Dienstvereinbarungen (BV/DV) Um das BEM in seiner strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung sicher und für alle Beteiligten kalkulierbar zu machen, werden in vielen Fällen BV/DV abgeschlossen. In aller Regel sind an der Entwicklung dieser Vereinbarungen die wichtigsten betrieblichen Akteure beteiligt, um bereits im Vorfeld alle zu berücksichtigenden Interessen und Zielvorstellungen einzubringen. Wenn BV/DV auch nicht zwingend vorgeschrieben sind, haben sie sich in der Praxis bewährt 15. In der überwiegenden Zahl aller befragten Praktiker ist eine derartige betriebliche Vereinbarung bereits vorhanden (76,9%) oder in Vorbereitung (15,9%). Dass sie über keine BV/DV verfügen, gaben 15,9% aller TN an; noch nicht darüber entschieden ist in 2,6% aller Antworten. 15 Die Hans-Böckler-Stiftung wertete 127 Betriebsvereinbarungen bis zum Jahr 2010 aus. Ergebnisse und die Zusammenfassung unter: I.v. I.v. 68 Teil 3 Teil 3 69

72 Erwartungsgemäß existieren in kleineren Organisationen seltener BV/DV zum BEM als in größeren, wie die nachfolgende Tabelle verdeutlicht: Existenz von Betriebs-/Dienstvereinbarungen zum BEM (nach Betriebsgrößen) Tabelle 11 (Praktiker: BV/DV) In kleinen Unternehmen mit bis zu 50 MA liegen am seltensten BV/DV zum BEM vor. Je personalstärker die Organisationen werden, desto häufiger sind diese Vereinbarungen anzutreffen. Inhaltliche Regelungen Inhalte, die durch diese Vereinbarungen geregelt werden, können etwa Ziele, Gesamt- und Teilverantwortungen, beteiligte Personen/Gruppen in der Durchführung, Maßnahmen im und bereitgestellte Mittel für das BEM beinhalten. Auch organisatorische (z.b. Freistellung der BEM- Beauftragten), rechtliche (z.b. Haftung und Datenschutz) und abschlussorientierte (z.b. Wann gilt ein BEM-Verfahren als erfolgreich abgeschlossen? Auf welche Weise werden die Verfahren dokumentiert und evaluiert?) Fragen können Themen der Vereinbarungen sein. Aus einer Liste vorgegebener Möglichkeiten konnten die TN die Themen wählen, die in ihrer betriebsinternen BV/DV geregelt werden: Die vorstehende Gesamtübersicht zeigt noch nicht auf, welche unterschiedlichen Schwerpunkte innerhalb der BV/DV in Abhängigkeit von der Betriebsgröße gesetzt wurden: Zielsetzungen Begriffsbestimmungen Geltungsbereich BEM- oder Integrationsteam Datenerfassung, Datenweitergabe, Datenschutz Umsetzung/Verfahren Sicherungen und Nachteilsverbote Qualifizierung Finanzierung von Maßnahmen Dokumentation und Evaluation / Abschluss des Verfahrens Zielerreichung Schlussbestimmungen BV/DV: Themen 5 bis 50 MA Diagramm 64 [5 bis 50 MA; N: 38 ; in % - Mehrfachnennungen] 47,4 39,5 44,7 42,1 39,5 44,7 39,5 Bei den kleinen Unternehmen wird u.a. deutlich, dass die BEM-Ziele und Begrifflichkeiten wesentlich seltener geregelt werden; stattdessen werden die Wege zur Zielerreichung häufiger genannt. Eher formale Themen wie Geltungsbereich, Zuständigkeiten, Beendigungs- und Schlussbestimmungen werden sehr viel seltener in die BV aufgenommen. Der Datenschutz wird nur in rund vier von zehn Fällen geregelt. 10,5 21,1 34,2 36,8 28, BV/DV: Themen 51 bis 100 MA Zielsetzungen Begriffsbestimmungen Geltungsbereich BEM- oder Integrationsteam Datenerfassung, Datenweitergabe, Datenschutz Umsetzung/Verfahren Sicherungen und Nachteilsverbote Qualifizierung Finanzierung von Maßnahmen Dokumentation und Evaluation / Abschluss des Verfahrens Zielerreichung Schlussbestimmungen BV/DV: Themen Alle Praktiker 13,4 25,9 36,9 35,1 60,7 54,6 59,8 56,4 57,1 56,6 48,3 50,0 Zielsetzungen 47,9 Begriffsbestimmungen 33,3 Geltungsbereich 47,9 BEM- oder Integrationsteam 41,7 Datenerfassung, Datenweitergabe, Datenschutz 41,7 Umsetzung/Verfahren 43,8 Sicherungen und Nachteilsverbote 27,1 Qualifizierung 25,0 Finanzierung von Maßnahmen 8,3 Dokumentation und Evaluation / Abschluss des Verfahrens 39,6 Zielerreichung 18,8 Schlussbestimmungen 35, Diagramm 65 [51 bis 100 MA ; N: 48 ; in % - Mehrfachnennungen] Mit leicht anderer Ausprägung gilt das zuvor Gesagte auch für Unternehmen von 51 bis 100 MA. Diagramm 63 [Alle Praktiker; N: ;in % - Mehrfachnennungen] 70 Teil 3 Teil 3 71

73 In der größten Unternehmensgruppe mit 501 und mehr MA stellen sich die BV-/DV-Themen so dar: BV/DV: Themen 101 bis 199 MA BV/DV: Themen über 500 MA Zielsetzungen Begriffsbestimmungen Geltungsbereich BEM- oder Integrationsteam Datenerfassung, Datenweitergabe, Datenschutz Umsetzung/Verfahren Sicherungen und Nachteilsverbote Qualifizierung Finanzierung von Maßnahmen Dokumentation und Evaluation / Abschluss des Verfahrens Zielerreichung Schlussbestimmungen 54,4 54,4 56,3 51,5 52,4 57,3 34,0 17,5 9,7 43,7 30,1 46, Zielsetzungen Begriffsbestimmungen Geltungsbereich BEM- oder Integrationsteam Datenerfassung, Datenweitergabe, Datenschutz Umsetzung/Verfahren Sicherungen und Nachteilsverbote Qualifizierung Finanzierung von Maßnahmen Dokumentation und Evaluation / Abschluss des Verfahrens Zielerreichung Schlussbestimmungen 77,0 69,6 76,0 71,4 73,3 71,9 47,2 34,5 17,6 61,0 43,7 64, Diagramm 66 [101 bis 199 MA ; N: 103 ; in % - Mehrfachnennungen] Diagramm 68 [501 und mehr MA; N: 808; in % - Mehrfachnennungen] Zielsetzungen Begriffsbestimmungen Geltungsbereich BEM- oder Integrationsteam Datenerfassung, Datenweitergabe, Datenschutz Umsetzung/Verfahren Sicherungen und Nachteilsverbote Qualifizierung Finanzierung von Maßnahmen Dokumentation und Evaluation / Abschluss des Verfahrens Zielerreichung Schlussbestimmungen BV/DV: Themen 200 bis 500 MA Diagramm 67 [200 bis 500 MA ; N: 309; in % - Mehrfachnennungen] 68,0 60,2 66,0 63,4 62,1 61,8 In den nächst größeren Praktiker-Unternehmensgruppe 101 bis 199 MA und 200 bis 500 MA nehmen alle genannten Themenbereiche zu. Insbesondere die Regelungen zum Datenschutz erlangen ein deutlich höheres Gewicht als in den kleineren Unternehmen. 14,6 25,6 40,1 42,4 55,0 55, Gegenüber dem Durchschnitt aller Praktiker haben hier die formalen Regelungen wie etwa zu Zielsetzungen, Begriffsbestimmungen, Umsetzung/Verfahren und Geltungsbereich eine deutlich höhere Priorität. Auffällig ist bei allen Unternehmensgrößen die schwache Thematisierung der Maßnahmen- Finanzierung, der Sicherungen und Nachteilsverbote, der Zielerreichung und der BEM-Mitarbeiter- Qualifizierung. Auch der Datenschutz im BEM-Verfahren wird erst ab einer Mitarbeiteranzahl von über 100 Personen in jeder zweiten Organisation geregelt. Insgesamt nimmt er mit 57,1% (alle Praktiker) eine relativ schwache Position ein. Im Hinblick auf die erforderliche Vertrauens- und Akzeptanzbildung innerhalb der Belegschaften ein Punkt mit hohem Nachbesserungsbedarf. Überarbeitungen und Veränderungen Betriebs- und Dienstvereinbarungen sollen ein festes, kalkulierbares Gerüst für die BEM-Durchführung bereitstellen. Doch kann sich in der laufenden Praxis herausstellen, dass einige Punkte den speziellen betrieblichen Rahmenbedingungen oder evtl. geänderten gesetzlichen Vorgaben angeglichen werden müssen. In solchen Fällen kann eine Anpassung bestehender BV/DV erforderlich werden, wie auch 14,8% der Praktiker angaben: 72 Teil 3 Teil 3 73

74 Wurden seit Einführung des BEMs bereits Anpassungen vorgenommen? ja, im Verfahren: (z.b. Einladungsschreiben, Datenschutzerklärung, Schweigepflichtentbindung) ja, in der Zusammensetzung des BEM-Teams 23,4 46, Qualifizierung und Weiterbildung Im vorhergehenden Abschnitt wurde aufgezeigt, dass die Qualifizierung der MA in den BV/DV mit 25,9% bei allen Praktikern eine eher untergeordnete Rolle einnimmt. An dieser Stelle soll aufgezeigt werden, ob unabhängig davon entsprechende Weiterbildungen stattgefunden haben: ja, in der BV/DV 14,8 nein 22,3 Sonstiges 3, Diagramm 69 [Alle Praktiker; N: 1.442; in % - Mehrfachnennungen] Sind die für das BEM zuständigen Mitarbeiter_innen entsprechend geschult worden? ja nein, ist aber beabsichtigt nein 8,7 23,8 67, Hilfestellungen/Maßnahmen in der BEM-Praxis Die konkrete Durchführung des BEM-Verfahrens erfordert häufig auch besondere Hilfestellungen oder Maßnahmen, um eine bestimmte Arbeits(platz)situation, die in der Folge zu Leistungseinschränkungen und/oder Fehlzeiten führte, nachhaltig zu überwinden. Diese Übersicht zeigt deren Häufigkeit: Welche Hilfestellungen/Maßnahmen zum BEM wurden in den BEM-Verfahren in Ihrem Unternehmen vereinbart? Arbeitsassistenz Arbeitsplatzgestaltung Fördermittel (z.b. bei internem Arbeitsplatzwechsel) Minderleistungsausgleich Persönliche Unterstützung (z.b. Haushaltshilfen, Rehabilitationsmaßnahmen (stationär oder ambulant) Technische Hilfsmittel (z.b. Hör- und Sehhilfen, Schreibtisch, Umschulung/ Qualifizierung Unternehmensinterne Aufwendungen (Arbeitgeber) Sonstiges Wir haben noch keine Hilfsmittel beantragt 9,5 12,5 10,6 16,7 22,5 24,5 22,9 31,4 34,4 61,0 59,2 Dies war zum Befragungszeitpunkt bei gut Zweidrittel der Praktiker der Fall, bei 8,7% ist eine Qualifizierung geplant. Bei fast einem Viertel der Befragten fand keine Schulung statt Durchführung des BEM-Prozesses Die Qualität eines institutionalisierten BEM-Prozesses ist von vielen Faktoren abhängig, die zum Teil durch die Fixierung betrieblicher Rahmenbedingungen in BV/DV geregelt werden können. Einen wesentlichen Faktor bildet hierbei auch die Anzahl der BEM-berechtigten MA, die diesen Prozess wahrnehmen. Verfahren und zeitlicher Aufwand Als durchschnittlicher Wert wurden in der Gesamtgruppe der Praktiker 106,6 BEM-Berechtigte jährlich angegeben, von denen sich 45,9 MA - weniger als die Hälfte - für ein BEM-Verfahren entschieden. Davon konnten 32 (= 69,7%) abgeschlossen werden. Für die einzelnen Unternehmensgrößen stellt sich die Verteilung folgendermaßen dar: Durchschnittliches BEM-Aufkommen Diagramm 70 (Alle Praktiker; in %; Mehrfachnennungen) In der Mehrzahl wurden Mittel zur Arbeitsplatzgestaltung und technische Hilfsmittel (z.b. Hör- und Sehhilfen, Schreibtisch, Hebehilfen u.ä,) bereitgestellt, gefolgt von Rehamaßnahmen und sonstigen Fördermitteln (etwa bei internem Arbeitsplatzwechsel). Jeder zehnte TN gab an, noch keine Hilfsmittel in Anspruch genommen zu haben. Tabelle 12 (BEM-Aufkommen nach Unternehmensgröße) 74 Teil 3 Teil 3 75

75 Auffällig ist hier, dass in den Unternehmen ab 500 MA die Aufnahme von Verfahren proportional deutlich unter denen der kleineren Unternehmen liegt. Konkretere Aussagen liegen für das Jahr 2015 vor, in dem durchschnittlich 76,6 MA zu einem BEM- Gespräch eingeladen wurden. Von diesen nahmen 39 MA die Einladung an. Nach TN-Angaben haben sich in 2015 durchschnittlich 3,9 MA eigeninitiativ um ein BEM-Verfahren bemüht. Je nach Unternehmensgröße variierte die Zahl der BEM-Einladungen 2015: BEM-Einladungen Erfolgseinschätzung Die TN wurden zu ihrer Einschätzung über die bisherigen Ergebnisse des BEMs im Unternehmen gebeten, wobei sich das folgende Bild ergab: sehr positiv positiv eher positiv eher negativ negativ sehr negativ Wie schätzen Sie persönlich die bisherigen Ergebnisse bei der Durchführung des BEMs im Unternehmen ein? 3,3 5,0 10,6 10,9 32,0 38, Diagramm 71: Erfolgseinschätzung des BEMs im Unternehmen (N: 1.145) Tabelle 13: BEM-Einladungen nach Unternehmensgröße Diese persönliche Einschätzung der Befragten korreliert stark mit den bisher in den Unternehmen durchgeführten BEM-Evaluationen und unterscheidet sich kaum in den verschiedenen Betriebsgrößen. Die Quote der angenommenen Einladungen ist bei MA-Größen bis 100 Personen am höchsten und bei den großen Unternehmen mit 500 und mehr MA am niedrigsten. Berücksichtigt man für die bei der pro BEM-Fall aufgewendeten Zeit auch alle Vor- und Nachbereitungszeiten, so gaben die Befragten (N Praktiker: 1.002) die nachstehenden Auskünfte: Wie hoch ist die aufgewendete Zeit für BEM-Verantwortliche oder -Beteiligte/- Akteure pro Fall inklusive Vor- und Nacharbeit? N % bis zu 2 Stunden ,2 über 2 bis 3 Stunden ,3 über 3 bis 4 Stunden ,2 über 4 bis 6 Stunden ,3 mehr als 6 Stunden ,1 Evaluation Der BEM-Prozess stellt für viele Unternehmen ein relativ neues betriebliches Instrumentarium dar, das (noch) nicht überall auf umfangreichen eigenen Erfahrungen basiert. Es sollten alle angewandten sozialen und ökonomischen Prozesse einer regelhaften Überprüfung unterzogen werden, um die jeweiligen Verfahren gemäß den Zielvorstellungen (etwa in BV/DV formuliert) zu optimieren. Die Antworten der TN zeigen allerdings, dass noch relativ wenig institutionalisierte Evaluationen durchgeführt werden: Regelmäßige Evaluationen nach Unternehmensgröße Tabelle 14: Aufgewendete Zeit pro BEM-Fall Tabelle 15: Evaluationen nach Unternehmensgröße (Praktiker, N: 936; in %) 76 Teil 3 Teil 3 77

76 Evaluationen als Erfolgskontrolle können ein wirksames Mittel sein, um mögliche Verbesserungsmöglichkeiten im BEM aufzuzeigen. Hierzu zählen nicht zuletzt Rückmeldungen von BEM- Berechtigten darüber, wie sie das Verfahren, die beteiligten Personen und die nachfolgenden Änderungen am Arbeitsplatz empfunden haben. Dort, wo es bereits über Evaluationen eine Erfolgskontrolle durchgeführt wurde (N: 663), ergab sich nach TN-Aussagen eine überwiegend positive Bewertung: Belegschaftsinterne Akzeptanz Auch außerhalb des eigentlichen BEM-Verfahrens und möglicher Nachbefragungen bildet sich innerhalb der Belegschaften eine Einstellung zum BEM heraus, die entscheidend für dessen Akzeptanz ist. Hierzu zählen neben eigenen Erfahrungen und Berichten aus der Kollegenschaft auch die veröffentlichten unternehmensinternen Verlautbarungen zu Zielen und (bisherigen) Erfolgen des BEMs. sehr positiv positiv Welche Bewertung ergibt sich bislang aus den Erfolgskontrollen? 6,3 38,6 Wie sehr das BEM nach Einschätzung der TN in verschiedenen Teilgruppen auf Akzeptanz stößt, geben die folgenden Übersichten wieder: BEM-Akzeptanz bei Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten eher positiv eher negativ negativ sehr negativ 45,6 7,5 1,1 0, sehr positiv positiv eher positiv eher negativ negativ sehr negativ 17,5 41,7 27,7 9,7 2,2 1, Diagramm 72: Ergebnis der BEM-Evaluationen (in %) Diagramm 73 (Praktiker; N: 966; in %) Je nach Betriebsgröße weichen diese Einschätzungen jedoch deutlich voneinander ab: Anzahl Mitarbeiter sehr positiv positiv eher positiv eher negativ negativ sehr negativ ALLE 6,3% 38,6% 45,6% 7,5% 1,1% 0,9% 5 bis 50 17,6% 41,2% 29,4% 5,9% 5,9% 51 bis ,0% 30,0% 35,0% 15,0% 5,0% 5,0% 101 bis 199 4,4% 37,8% 51,1% 6,7% 200 bis 500 2,9% 42,6% 44,1% 10,3% 501 und mehr 6,6% 37,8% 46,9% 6,6% 1,1% 0,9% Tabelle 16: Ergebnis der BEM-Evaluationen nach Betriebsgröße Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellten MA weisen dem BEM in ihrem Unternehmen mit 86,9% eine insgesamt hohe Akzeptanz zu. sehr positiv positiv eher positiv eher negativ negativ sehr negativ 3,6 2,7 BEM-Akzeptanz bei Langzeiterkrankten 14,4 17,4 31,3 30, Dennoch bleiben die negativen Ergebnisbewertungen bei allen Betriebsgrößen in der Minderheit (bei allen: 9,5 %). Die besten Ergebnisse erzielen hierbei die Unternehmen mit einem Mitarbeiterstamm zwischen 101 und 199 und die ab 501 MA. Sehr positive Antworten sind in größerem Umfang nur bei den Unternehmen mit bis zu 100 MA zu finden. Diagramm 74 (Praktiker; N: 999, in %) Langzeiterkrankte (mit einer Erkrankungsdauer von über 6 Wochen) teilen diese Einschätzung nach Auffassung der TN nicht in gleichem Umfang, wenn sie auch zu gut Dreivierteln (76,2%) eine positive Einstellung aufweisen. 78 Teil 3 Teil 3 79

77 Nach Altersgruppen innerhalb der Belegschaft: Nach Geschlechterverteilung innerhalb der Belegschaft: BEM-Akzeptanz in der Altersgruppe bis 30 Jahre BEM-Akzeptanz bei Frauen sehr positiv positiv eher positiv eher negativ negativ sehr negativ 2,7 21,6 37,1 29,9 6,8 2, sehr positiv positiv eher positiv eher negativ negativ sehr negativ 7,9 38,8 36,0 13,7 3,0 0, Diagramm 75: Altersgruppe bis 30 Jahre (in %) Diagramm 78: Frauen (in %) sehr positiv positiv eher positiv eher negativ negativ sehr negativ BEM-Akzeptanz in der Altersgruppe 31 bis 50 Jahre 5,1 28,8 44,0 17,6 3,8 0, sehr positiv positiv eher positiv eher negativ negativ sehr negativ BEM-Akzeptanz bei Männern 3,4 27,1 41,2 23,2 4,1 1, Diagramm 76: Altersgruppe 31 bis 50 Jahre (in %) Diagramm 79: Männer (in %) sehr positiv positiv eher positiv eher negativ negativ sehr negativ BEM-Akzeptanz in der Altersgruppe 51 bis 65 Jahre 12,0 32,6 31,1 18,2 4,2 1, Frauen sind mit 82,7% positiver gegenüber dem BEM eingestellt als Männer (71,6%). Insgesamt scheint in allen Belegschaftsgruppen nur eine Minderheit kritisch zum BEM zu stehen. Insbesondere bei Jüngeren und Männern scheint noch ein Aufklärungsbedarf zu bestehen. Zwischen-Fazit: Legt man die genannten Teilgruppen zugrunde, so zeichnet sich zwar eine hohe, jedoch noch deutlich ausbaubare Zustimmung zum BEM ab. Dass die schwerbehinderten Mitarbeiter_innen und ihnen Gleichgestellte dem BEM insgesamt zugeneigter scheinen, kann zwar damit zu tun haben, dass diese Menschen (gegenüber den Langzeiterkrankten) eine relativ kontinuierliche Zugehörigkeit zu dieser Gruppe aufweisen. Dies wäre allerdings nur durch weitere Untersuchungen belegbar. Diagramm 77: Altersgruppe 51 bis 65 Jahre (in %) Die geringste Zustimmung (61,3%) scheint in der jüngsten Altersgruppe zu bestehen, die höchste (77,9%) in der mittleren. Dennoch ist die relativ geringe Akzeptanz bei den Langzeiterkrankten auffällig; sie deutet auf ein erhebliches Kommunikationsproblem hin. Hier sollte deutlich mehr und detaillierter über Möglichkeiten und Ziele des BEM informiert werden. 80 Teil 3 Teil 3 81

78 3.6.6 Veränderungen durch das BEM Die eher universellen Zielrichtungen des BEMs gehen dahin, häufig und langzeiterkrankte MA im Unternehmen zu halten, sie in ihrer Arbeitsfähigkeit zu unterstützen und damit einem vielleicht unnötigen Arbeitsplatzwechsel vorzubeugen. Soweit das BEM in den Präventionsbereich hineinwirkt, kann es zur Stärkung der Mitarbeitergesundheit beitragen. Dem Unternehmen können Kosten erspart bleiben und Kenntnisse und Fähigkeiten fließen nicht nach außen ab. Die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Arbeitswelt sind absehbar; alternde Belegschaften sind in vielen Organisationen längst ein Phänomen, mit dem zu rechnen ist. Idealerweise trägt das BEM dazu bei, auf die Folgen der aufgezeigten Entwicklungen mitgestaltend einzuwirken. Hierzu war zu prüfen, ob es in diesem Sinne bereits positive Veränderungen in den Unternehmen gibt. Rückgang krankheitsbedingter Fehlzeiten, längerer Verbleib am Arbeitsplatz, geringere Fluktuation könnten derartige Indikatoren sein. Diese Einschätzung wiederholt sich in allen Betriebsgrößen. Am geringsten wird eine positive Veränderung bei Unternehmen mit 101 bis 199 MA ausgewiesen, am meisten in Betrieben mit über 500 MA. Ein positiver Zusammenhang zwischen aktivem BEM und Fehlzeitenentwicklung kann somit nicht bestätigt werden. Zwar sehen 5,4% sogar eine negative Korrelation, doch 74,6% stellen keine Veränderung durch das BEM fest. Krankheitsbedingte Kündigungen Eine zentrale Erwartung ist, dass die Zahl krankheitsbedingter Kündigung durch ein geregeltes BEM zurückgeht. Die befragten TN gaben mehrheitlich an, dass MA alle (38,5%) oder überwiegend (57,3%) nach Abschluss ihrer BEM-Verfahren im Unternehmen verbleiben also nicht gekündigt werden: Sind die Mitarbeiter_innen nach Abschluss ihrer BEM-Verfahren noch im Unternehmen beschäftigt? Fehlzeitenentwicklung Es wurde bereits angeführt, dass mit der Einführung des BEMs auch eine positive Entwicklung der krankheitsbedingten Fehlzeiten erwartet wird 16. Auf Nachfrage gaben die Praktiker mehrheitlich (74,6%) jedoch an, dass sich die Fehlzeiten in ihrem Unternehmen durch das BEM nicht verändert hätten, während nur 17,6% einen positiven Einfluss sahen (negative Veränderung: 5,4%). Einfluss des BEMs auf Fehlzeiten alle überwiegend wenige keine 38,5 57,3 3,9 0, Diagramm 80: Arbeitsplatzerhalt nach BEM-Abschluss (N: 1.144; in %) Diese insgesamt positiven Aussagen differieren innerhalb der verschiedenen Unternehmensgrößen. Tabelle 17: BEM und Fehlzeiten nach Betriebsgröße (in %) 16 So gaben Planer und Praktiker dies als häufigste Erwartung (Planer: 62,9%; Praktiker: 63,6%) an; vgl.: Seiten 14 und Teil 3 Teil 3 83

Projekt RE-BEM Dokumentation Die wissenschaftlichen Ergebnisse

Projekt RE-BEM Dokumentation Die wissenschaftlichen Ergebnisse Projekt RE-BEM Dokumentation Die wissenschaftlichen Ergebnisse Vorwort Das Projekt Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement hat nach einjähriger Arbeit seine Forschungsphase

Mehr

Aufgrund der demografischen Entwicklung: höhere Krankenstände, mehr ältere Arbeitslose, Anstieg der Schwerbehindertenquote mit zunehmendem Alter

Aufgrund der demografischen Entwicklung: höhere Krankenstände, mehr ältere Arbeitslose, Anstieg der Schwerbehindertenquote mit zunehmendem Alter Projektvorstellung: Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (RE-BEM) Analyse der BEM-Einflussfaktoren und Erprobung eines modellhaften BEM-Ansatzes DGB BILDUNGSWERK Gliederung

Mehr

BETRIEBSRATSQUALIFIZIERUNG (RE-BEM) Analyse der BEM-Einflussfaktoren und Erprobung eines modellhaften BEM-Ansatzes.

BETRIEBSRATSQUALIFIZIERUNG (RE-BEM) Analyse der BEM-Einflussfaktoren und Erprobung eines modellhaften BEM-Ansatzes. Projekt: Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (RE-BEM) Analyse der BEM-Einflussfaktoren und Erprobung eines modellhaften BEM-Ansatzes www.dgb-bildungswerk.de Gliederung

Mehr

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nur Rehamaßnahme oder auch Präventionsansatz?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nur Rehamaßnahme oder auch Präventionsansatz? Gesund die Rente erreichen Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nur Rehamaßnahme oder auch Präventionsansatz? Lübeck, den 21. September 2016 Gliederung 01 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM) Grundsätzlich ist festzustellen, dass Stress und Überforderungen am Arbeitsplatz zunehmen Die Herausforderungen an die optimale Gestaltung der Arbeitsplätze, die passende Qualifizierung und an Flexibilität

Mehr

RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Angela Huber Rechtsanwältin, Mediatorin BM, Disability Manager CDMP Vortrag für die ver.di Frauen im Bezirk München am 21. Mai 2014 Angela Huber Rechtsanwältin,

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel BEM ist nach 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich Vorgeschrieben! Verantwortung über Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter liegt

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Gute Arbeit und Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Jeder Mensch hat ein Recht auf Gute Arbeit! Das fordert ver.di. Und engagiert sich dafür auf allen Ebenen:

Mehr

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederung statt Kündigung Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock Warum ein BEM? Ca. 500 000 krankheitsbedingte Kündigungen in

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen in Deutschland Monika Hommes 25. März 2011 Dreiländertagung St. Gallen Rechtlicher Rahmen für BGF 1 Seit

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis Betriebliches Eingliederungsmanagement - Erfahrungen aus der Praxis Unser Film zu BEM: http://hf.uni-koeln.de/32286 Kontakt: mathilde.niehaus@uni-koeln.de Übersicht 1. Handlungsbedarf Relevanz 2. Gesetzlicher

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Vortrag am 14.10.2015 bei der SALO-Fachtagung: Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement Übersicht 1. Zweck

Mehr

Das Haus der Arbeitsfähigkeit beim BEM bauen

Das Haus der Arbeitsfähigkeit beim BEM bauen Das Haus der Arbeitsfähigkeit beim BEM bauen Tobias Reuter, Marianne Giesert & Anja Liebrich Um Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit zu entwickeln und umzusetzen, bedarf

Mehr

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM -

Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Die Rolle der Interessenvertretungen im BEM - Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung Fachtag und Auszeichnung zum BEM 07.12.2016 Beratungsstelle handicap Jannike Uhl BEM-Team Wichtiger Einflussfaktor

Mehr

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Referentin: Dr. Regina Richter

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Referentin: Dr. Regina Richter Das Betriebliche Referentin: Dr. Regina Richter Wer wir sind und woher wir kommen Arbeit und Leben, Hamburg DGB/VHS e.v. seit 1948 handicap seit 2004 SB-Politik BEM Demografie Beratungsstelle Handicap

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Konferenz für Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und JAV am 2. Oktober 2008 Referent: Matthias Holm Büro für Arbeitsschutz und Betriebsökologie, Hannover

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Erfolgsfaktor Gesundheit 3. Fachveranstaltung für Arbeitgeber in Mainfranken BEM - mehr als nur gesetzlicher Auftrag 06. Oktober 2017, Schweinfurt Ausgangslage:

Mehr

SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG

SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG Die IG BCE informiert über die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Schwerbehindertenvertretung Die IG BCE informiert über die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Aufgaben

Mehr

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt

Workshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Workshop Demenz Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen 11.04.2013 Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Zur Person Dorian Kai Liebenau Geb. 22.07.1964 Anwaltszulassung

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement:

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Betriebliches Eingliederungsmanagement: Erfolgsschlager oder Ladenhüter 1. Besteht ein Bedarf nach BEM? - Ausgangssituation 2. Synopse: BEM in Deutschland - Umsetzung: Erfolgsschlager oder Ladenhüter?

Mehr

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere

Angebote der Beratungsstelle. Förderung aus dem Hamburger Haushalt. Finanzierung durch den Arbeitgeber u.a. = Vermittlung an andere Gute, gesunde Arbeit als Handlungsfeld der Interessenvertretung gesetzlicher Rahmen und Tipps für gute Praxis Tagung Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Hamburg, 30. September 2014 email: guembel@arbeitundgesundheit.de

Mehr

Starker Service. Starke Firma.

Starker Service. Starke Firma. Firmenservice Starker Service. Starke Firma. Gesund im Betrieb Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen Julia Krawitsch / Andreas Swillus Deutsche Rentenversicherung

Mehr

Das betriebliche Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement Das betriebliche Informationen für Mitarbeiter 1. Was ist betriebliches (BEM)? 2. Wie sieht das BEM in unserem Unternehmen aus? 3. Was geschieht mit meinen Daten? 4. Welche Folgen kann es haben wenn ich

Mehr

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstrasse 19 20095 Hamburg

Mehr

Iris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle handicap

Iris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle handicap Beratungsangebote zur betrieblichen Schwerbehindertenpolitik für Interessenvertretungen Iris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle Beratungsstelle Träger: Hamburg e.v. 1948 Gründung als eingetragener

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis RA Hans-Wilhelm Köster RA Dr. Axel Borchard Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.v. - Gesetzestext 84 Abs. 2 SGB IX - Prävention (2) Sind

Mehr

Neue Wege im Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Neue Wege im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Marianne Giesert, Anja Liebrich, Tobias Reuter, Diana Reiter Neue Wege im Betrieblichen Eingliederungsmanagement Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherstellen, erhalten und fördern Aktive Gestaltung

Mehr

Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Mitarbeiterversammlung Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt Hildesheim,

Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Mitarbeiterversammlung Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt Hildesheim, Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Mitarbeiterversammlung Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt Hildesheim, 10.10.2012 Referent: Matthias Holm Institut für Gesundheitsförderung, und

Mehr

Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Präambel Präsident, Kanzler und Personalrat der Universität Passau schließen die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen

Mehr

Integrationsamt. Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie. Frau Pia Zinser-Flum

Integrationsamt. Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie. Frau Pia Zinser-Flum Integrationsamt Herzlich willkommen!!! Es begrüßt Sie Frau Pia Zinser-Flum Dezernat III - Integrationsamt Hauptsitz: Karlsruhe Standorte in Stuttgart und in Freiburg Integrationsamt Baden -Württemberg

Mehr

1. Stand der Sekundärstudie

1. Stand der Sekundärstudie Themen: 1. Stand der Sekundärstudie 2. Fragen zum BEM? Das Forum der Integrationsämter könnte helfen 3. Elf psychische Arbeitsbedingungen erhöhen Krankheitsrisiko 1. Stand der Sekundärstudie Mit Beginn

Mehr

Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Kinderund Jugendrehabilitation im Flexirentengesetz

Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Kinderund Jugendrehabilitation im Flexirentengesetz Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Kinderund Jugendrehabilitation im Flexirentengesetz 26. Reha-Kolloquium der Deutschen Rentenversicherung am 22. März 2017 in Frankfurt Bettina Cleavenger, Bundesministerium

Mehr

Arbeitsgruppe Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten. Arbeitsprogramm

Arbeitsgruppe Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten. Arbeitsprogramm Arbeitsgruppe Motiviert, qualifiziert und gesund arbeiten Arbeitsprogramm Stand: August 2014 - 2 - I. Ausgangslage Wir werden älter und weniger in einer sich wandelnden Arbeitswelt. In fast allen Branchen

Mehr

BGM UND PRÄVENTION ANGEBOTE FÜR IHR UNTERNEHMEN

BGM UND PRÄVENTION ANGEBOTE FÜR IHR UNTERNEHMEN BGM UND PRÄVENTION ANGEBOTE FÜR IHR UNTERNEHMEN 2 ERFOLGSFAKTOR GESUNDHEIT. FÜR IHR UNTERNEHMEN. Gesunde und motivierte Beschäftigte und eine hohe Mitarbeiter*innen-Bindung sind das Potential Ihres Unternehmens.

Mehr

BEM - Wiedereingliederung in kleine und mittlere Betriebe

BEM - Wiedereingliederung in kleine und mittlere Betriebe aktiv im Betriebsrat BEM - Wiedereingliederung in kleine und mittlere Betriebe Praxisleitfaden und Beispielfälle zum Betrieblichen Eingliederungsmangement Bearbeitet von Edeltrud Habib 1. Auflage 2014.

Mehr

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung

ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Betriebliche Interessenvertretung und Beschäftigte: Aktiv für die (vollständige) Gefährdungsbeurteilung! Arbeitgeber-Pflicht * Mitbestimmung * Ausgestaltung

Mehr

Eingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule Brandenburg

Eingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule Brandenburg 28.04.2014 Amtliche Mitteilungen der Nummer 20 22. Jahrgang Datum Inhalt Seite 15.04.2014 Dienstvereinbarung über die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule

Mehr

Schnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt

Schnittstelle. Rehabilitation und Arbeitswelt Schnittstelle Rehabilitation und Arbeitswelt Fachtagung der DVSG am 21.09.2016 in Kassel 1 Arten der Behinderung Hessen 2015 Arten der Behinderung bei 623.236 schwerbehinderten Menschen Quelle: Statistisches

Mehr

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX 16.06.2016 Sabine Ritterbusch 1 - rechtliche Rahmenbedingungen - 84 Abs. 2 S.1 SGB IX: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als

Mehr

vom September in Mannheim

vom September in Mannheim Umsetzung des Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung vom 28. 30.

Mehr

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung von Michael Grauvogel Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bremen 1. Was

Mehr

TAGESVERANSTALTUNG SBV LB NORDOST. Schwerbehindertenpolitik in der IG BCE

TAGESVERANSTALTUNG SBV LB NORDOST. Schwerbehindertenpolitik in der IG BCE TAGESVERANSTALTUNG SBV LB NORDOST Schwerbehindertenpolitik in der IG BCE Gliederung Ausgangslage Welche Aufgaben hat die SBV heute? Was bedeutet der demografische Wandel im Betrieb? Welche Aufgaben hat

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) LZG Fachtag BEM als Baustein eines ganzheitlichen BGM 03. April 2017, Nürnberg BEM als Baustein im BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement ist die bewusste

Mehr

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX)

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX) Fachhochschule Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel Frau M. Mustermann Das Präsidium Der Kanzler Personalabteilung Sokratesplatz 1 24149 Kiel Telefon: 0431/210-1341 Telefax: 0431/210-61341 E-Mail: dagmar.scheffler@fh-kiel.de

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Beitrag zum forum:inova 13. November 2007 84 (2) SGB IX Alle Beschäftigten = alle MA Nicht nur schwerbehinderte MA Grundlagen Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! Diethelm Müller

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! Diethelm Müller (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! 29.01.2015 Diethelm Müller Rechtliche Grundlagen Sozialgesetzbuch IX, 84 (2) Prävention Dienstvereinbarung Integration nach 83 SGB IX für die Stadt Wolfsburg Wer ist betroffen?

Mehr

DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN

DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN Eine Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, finanziert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

Mehr

Gesund und arbeitsfähig in Niedersachsen Neue Herausforderungen für f r den Öffentlichen Dienst

Gesund und arbeitsfähig in Niedersachsen Neue Herausforderungen für f r den Öffentlichen Dienst Gesund und arbeitsfähig in Neue Herausforderungen für f r den Öffentlichen Dienst Forum 5 Betriebliches Eingliederungsmanagement: (Wie) Gelingt die RückkopplungR in den Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Infotage der DiAG MAV A am 19. und 20. September 2017 Christa Bub Geschäftsstelle DiAG/MAV/KODA Carl-Kistner-Str. 51 in 79115 Freiburg www.diag-mav-freiburg.de

Mehr

Teilhabe am Arbeitsleben als betriebliche Aufgabe Die Rolle der betrieblichen Akteure

Teilhabe am Arbeitsleben als betriebliche Aufgabe Die Rolle der betrieblichen Akteure Teilhabe am Arbeitsleben als betriebliche Aufgabe Die Rolle der betrieblichen Akteure (Arbeitsgruppenbericht) Die Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit der Rolle der betrieblichen Akteure bei der Ermöglichung

Mehr

Arbeitswelt im Wandel- Abbau von Barrieren am Arbeitsplatz und in den Köpfen

Arbeitswelt im Wandel- Abbau von Barrieren am Arbeitsplatz und in den Köpfen VdK-Seminar Hüttlingen 07.11.2017 Arbeitswelt im Wandel- Abbau von Barrieren am Arbeitsplatz und in den Köpfen Behinderungen nehmen mit zunehmenden Alter zu Baden-Württemberg unter 25 25-45 45-55 5% 9%

Mehr

Integriertes betriebliches Gesundheitsmanagement. Passgenaue Leistungen für Ihr Unternehmen

Integriertes betriebliches Gesundheitsmanagement. Passgenaue Leistungen für Ihr Unternehmen Integriertes betriebliches Gesundheitsmanagement Passgenaue Leistungen für Ihr Unternehmen Gesundheitsmanagement, das passt. GANZHEITLICHES BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT BGM Anpassung der Maßnahmen

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagment

Betriebliches Eingliederungsmanagment Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg Betriebliches Eingliederungsmanagment Lüneburg 12.11.2015 Burkhard Rehn Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch Neuntes Buch 84 Prävention Der Arbeitgeber

Mehr

BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen Regine Romahn: (2010) Reihe: Betriebs- und Dienstvereinbarungen Hans-Böckler-Stiftung

Mehr

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz

Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Kongress Gute Arbeit Berlin 6. 12. 2006: Forum 1 Leistung regeln aber wie? Ansätze im betrieblichen Gesundheitsschutz Rolf Satzer Dipl.- Psychologe Forschung - Beratung - Umsetzung Köln 1 Ziel des Arbeitsschutzgesetzes

Mehr

Vorstellung der BGF-Koordinierungsstelle NRW

Vorstellung der BGF-Koordinierungsstelle NRW Vorstellung der BGF-Koordinierungsstelle NRW 28.02.2018 HBZ Münster Überblick 1. Einführung Claudia Dunschen, unternehmer nrw 2. BGF-Koordinierungsstelle NRW gemeinsame Federführende Ute Erdenberger, TK

Mehr

Dr. Sabine Göldner-Dahmke Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht

Dr. Sabine Göldner-Dahmke Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht Dr. Sabine Göldner-Dahmke Vorsitzende Richterin am Arbeitsgericht SGB IX am 23.04.2004 in Kraft getreten enthält auch Regelungen, die außerhalb des Schwerbehindertenrechts von Bedeutung sind. 84 Abs. 2

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen (1) Die Rehabilitationsträger

Mehr

31. Mobilitätstalk Südniedersachsen. Am PFH Private Hochschule Göttingen

31. Mobilitätstalk Südniedersachsen. Am PFH Private Hochschule Göttingen 31. Mobilitätstalk Südniedersachsen Am 24.09.2015 PFH Private Hochschule Göttingen Thema: 2 Der richtige Umgang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement Seit dem 01.05.2004 sind alle Arbeitgeber

Mehr

Berlin, 21. November 2014

Berlin, 21. November 2014 Berlin, 21. November 2014 Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz PrävG

Mehr

Gesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist. Frankfurt, 24. Juli 2014

Gesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist. Frankfurt, 24. Juli 2014 Gesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist Frankfurt, 24. Juli 2014 Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder Die sogenannte Mütterrente Bisher:

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Seite 1/5 Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zwischen der Hochschule Ravensburg-Weingarten (HRW),

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement = Entwicklung betrieblicher Rahmenbedingungen, betrieblicher Strukturen und Prozesse, die die gesundheitsfördernde Gestaltung von Arbeit und Organisation und die Befähigung

Mehr

Herzlich Willkommen Gesund bleiben in der Hauswirtschaft. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Gesundheitstage

Herzlich Willkommen Gesund bleiben in der Hauswirtschaft. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Gesundheitstage Herzlich Willkommen Gesund bleiben in der Hauswirtschaft Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Gesundheitstage 15.03.2016 www.sankt-josefshaus.de Inhalte Das St. Josefshaus Herten Grundlagen

Mehr

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,

Mehr

Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Dienstvereinbarung Der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld und der Personalrat der Stadtverwaltung Bielefeld schließen aufgrund der 70 Abs. 1 und 72 Abs. 4 Nr. 7 und 9 des Personalvertretungsgesetzes

Mehr

Starker Service. Starke Firma.

Starker Service. Starke Firma. Service Starker Service. Starke Firma. Gesundheit Ihrer Beschäftigten stärken Durchblick bei Rente und Altersvorsorge Infos zu Sozialabgaben 0 Einführung Firmenservice und der Umsetzung Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Rede von Richard Fischels. Leiter der Unterabteilung. Prävention, Rehabilitation und Behindertenpolitik beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Rede von Richard Fischels. Leiter der Unterabteilung. Prävention, Rehabilitation und Behindertenpolitik beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gesperrt bis zum Beginn Es gilt das gesprochene Wort! Rede von Richard Fischels Leiter der Unterabteilung Prävention, Rehabilitation und Behindertenpolitik beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Mehr

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Definition & Umsetzung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Marc Irmer (Dipl. (FH) Reha.-Psych., M.A. Wirtsch.-Psych.) Gefährdungsbeurteilung psychischer

Mehr

Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung

Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung Betriebliche Prävention und Eingliederungsmanagement Sozialpolitik Vorstand Sozialpolitik/ Gesundheitspolitik Entwurf Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Betriebliches Eingliederungsmanagement an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 1 Betriebliches Eingliederungsmanagement an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Vortrag im Rahmen der Reihe Gesundheit, Familie und Beruf Herausforderungen des Demografischen Wandels für die OvGU

Mehr

Berei ch IT am Winfri ed Sickli nger. Fachtagung BGM. München,13.Oktober Wolfgang Stöbich ZF Friedrichshafen AG Standort Passau, 2015

Berei ch IT am Winfri ed Sickli nger. Fachtagung BGM. München,13.Oktober Wolfgang Stöbich ZF Friedrichshafen AG Standort Passau, 2015 Berei ch IT am 23.06.2014 Winfri ed Sickli nger Fachtagung BGM München,13.Oktober 2015 Wolfgang Stöbich ZF Friedrichshafen AG Standort Passau 1 13.10.2015 Betriebsräte bei ZF Agenda Gesetzliche Basis zum

Mehr

Bewerbungsfragebogen für die Teilnahme um die Prämierung zur Einführung eines Betrieblichen

Bewerbungsfragebogen für die Teilnahme um die Prämierung zur Einführung eines Betrieblichen Bewerbungsfragebogen für die Teilnahme um die Prämierung zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) durch das Integrationsamt Schleswig-Holstein gem. 84 Abs. 2, 3 SGB IX BEM-PRÄMIE

Mehr

Fachtag Inklusiver Arbeitsmarkt Münster - Ein Auftakt... Christian Ahlers 30. November 2015

Fachtag Inklusiver Arbeitsmarkt Münster - Ein Auftakt... Christian Ahlers 30. November 2015 Fachtag Inklusiver Arbeitsmarkt Münster - Ein Auftakt... Christian Ahlers 30. November 2015 1 Gesundheit als Kontinuum Wie fühlen Sie sich heute? Gesundheit 10 0 Krankheit 2 Reiseplan Wer sind wir? Wo

Mehr

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Bundesteilhabegesetz (BTHG) Bundesteilhabegesetz (BTHG) Novellierung des Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Die neuen Regelungen im Behindertenrecht Änderungen des BTHG mit Auswirkungen auf das Schwerbehindertenrecht Kurzzusammenfassung

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits-

Mehr

Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Integrationsämter und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Integrationsämter und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände arbeitskammer.de Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Integrationsämter und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände über die Durchführung von Schulungs und Bildungsmaßnahmen

Mehr

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent

Gesundheit am Arbeitsplatz: Rechtliche Rahmenbedingungen. Datum Referent Datum Referent Inhalt Rechtlicher Rahmen: Worum geht es? Dreh- und Angelpunkt: Das Arbeitsschutzgesetz Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Regelungen zur (stufenweisen) Wiedereingliederung Weitere Informationen

Mehr

Arbeit und psychische Erkrankung- Chancen und Grenzen betrieblicher Prävention und Intervention. Eva Höltl Gesundheitszentrum Erste Bank

Arbeit und psychische Erkrankung- Chancen und Grenzen betrieblicher Prävention und Intervention. Eva Höltl Gesundheitszentrum Erste Bank Arbeit und psychische Erkrankung- Chancen und Grenzen betrieblicher Prävention und Intervention Eva Höltl Gesundheitszentrum Erste Bank Warum thematisieren wir psychische Erkrankungen? 27.04.2015 - Seite

Mehr

Perspektive Arbeit & Gesundheit

Perspektive Arbeit & Gesundheit Perspektive Arbeit & Gesundheit Anlaufstelle für Betriebe und Beschäftigte PAG- Perspektive Arbeit und Gesundheit 1 Perspektive Arbeit & Gesundheit seit 15.1.2016 Förderung durch: Behörde für Arbeit, Soziales,

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung

Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung Rahmenbetriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung zwischen xyz - nachfolgend Arbeitgeberin genannt - und dem Betriebsrat der yxz - nachfolgend Betriebsrat genannt - 1. Gegenstand Ziel dieser Betriebsvereinbarung

Mehr

Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren

Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren Heranziehung beim Vollzug von Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe

Mehr

Firmenserviceprojekt der DRV Berlin-Brandenburg

Firmenserviceprojekt der DRV Berlin-Brandenburg Firmenserviceprojekt der DRV Berlin-Brandenburg Gute Arbeit Gesund arbeiten in Brandenburg Arbeit altersgerecht gestalten ein Arbeitsleben lang Klaus Petsch, Abteilungsleiter der Abteilung Rehabilitation

Mehr

Starker Service. Starke Firma.

Starker Service. Starke Firma. Service Starker Service. Starke Firma. Gesundheit Ihrer Beschäftigten stärken Durchblick bei Rente und Altersvorsorge Infos zu Sozialabgaben 0 ISV20t Einführung Firmenservice und der Umsetzung Deutschen

Mehr

MUSTER. Betriebsvereinbarung. zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen. zwischen

MUSTER. Betriebsvereinbarung. zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen. zwischen MUSTER Betriebsvereinbarung zur Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen/ Rückkehrgesprächen/ Fürsorgegesprächen zwischen Geschäftsführung der Musterfirma GmbH und der Arbeitnehmervertretung/ Betriebsrat

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Geschichtliche Entwicklung 2 2. Die gesetzliche Regelung im Überblick 2 3. Ziele des BEM 2 4. Schritte des BEM - Verfahrens 3 5.

Mehr

D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Die Dienststellenleitung der Evangelischen Kirchengemeinde Mannheim und die Mitarbeitervertretung der Evangelischen Kirchengemeinde

Mehr

Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen

Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen 11.10.2012 Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen Arbeitsgruppe 11: Betriebliches Eingliederungsmanagement Grundzüge der Vereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement (V-BEM)

Mehr

Betriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen

Betriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM der Polizeidirektion Böblingen Dienstvereinbarung über über die die Eingliederung schwerbehinderter und gesundheitsbeeinträchtigter Menschen bei bei der der Polizeidirektion

Mehr

Minimierung psychischer Belastungen Chancen durch das Präventionsgesetz!? Mai Dr. Christoph Heidrich Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Minimierung psychischer Belastungen Chancen durch das Präventionsgesetz!? Mai Dr. Christoph Heidrich Unfallkasse Rheinland-Pfalz Minimierung psychischer Belastungen Chancen durch das Präventionsgesetz!? Mai 2016 Dr. Christoph Heidrich Unfallkasse Rheinland-Pfalz Tendenzen Präventionsgesetz Bundesgetzblatt24.07.2015 Artikelgesetz

Mehr

Bewerbungsfragebogen für die Teilnahme um die Prämierung zur Einführung eines Betrieblichen

Bewerbungsfragebogen für die Teilnahme um die Prämierung zur Einführung eines Betrieblichen Bewerbungsfragebogen für die Teilnahme um die Prämierung zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) durch das Integrationsamt Schleswig-Holstein gem. 84 Abs. 2, 3 SGB IX KOORDINIERUNGSSTELLE

Mehr

Neues zum Schwerbehindertenrecht Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz und Aktuelles zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Neues zum Schwerbehindertenrecht Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz und Aktuelles zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Neues zum Schwerbehindertenrecht Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz und Aktuelles zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement RA Werner Großpietsch, Fachanwalt für Arbeitsrecht www.hwhlaw.de 1 A.

Mehr

Neues vom Service Arbeit und Gesundheit

Neues vom Service Arbeit und Gesundheit Neues vom Service Arbeit und Gesundheit Judith Menschner Dipl.-Psychologin Referat Z 4 Ressortübergreifende Personalentwicklung, Service Arbeit und Gesundheit präventiver Ansatz Erkrankungen vermeiden

Mehr

Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung Gründe, warum eine erfolgreichen Wahl wichtig ist!

Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung Gründe, warum eine erfolgreichen Wahl wichtig ist! Ressort Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung 2010 10 Gründe, warum eine erfolgreichen Wahl wichtig ist! Konferenz des IG Metall-Bezirks Baden-Württemberg zur SBV-Wahl 2010 Pforzheim, 22. Juli 2010 1

Mehr

zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel

zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel Dienstvereinbarung zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX vom 01.05.2004 zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel Die Dienststellenleitung

Mehr

Eingliederungsmanagement, wer hat noch nichts davon gehört!!!!

Eingliederungsmanagement, wer hat noch nichts davon gehört!!!! 1 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Eingliederungsmanagement, wer hat noch nichts davon gehört!!!! Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wurde das 9.Buch

Mehr

Nordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum:

Nordrhein-Westfalen. Eisen- und Stahlindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 011 18 200 637 072 00 Nordrhein-Westfalen Industrie Arbeiter, Angestellte Auszubildende Eisen- und Stahlindustrie Abschluss: 21.09.2006 gültig ab: 01.11.2006 kündbar

Mehr

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat

Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Erheblich unter dem Durchschnitt Schlechtleistung als Thema für den Betriebsrat Landestagung des DArbGV Berlin-Brandenburg 17. September 2015 1 1 Teil 1 Vorwurf der Schlechtleistung ein typischer Konfliktverlauf

Mehr

Dienstvereinbarung. zum Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei längerer und häufiger Erkrankung. Präambel

Dienstvereinbarung. zum Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei längerer und häufiger Erkrankung. Präambel Dienstvereinbarung zum Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei längerer und häufiger Erkrankung Präambel Gemäß g 84 Abs. 2 SGB lx werden die Arbeitgeber verpflichtet, bei allen Mitarbeitenden,

Mehr

Aussagen bezüglich der Mitarbeiterbefragung

Aussagen bezüglich der Mitarbeiterbefragung Wolfgang Fischmann Aussagen bezüglich der Mitarbeiterbefragung die Befragung dient den Mitarbeitern, die die wichtigste Ressource des Unternehmens darstellen die durchgeführten Maßnahmen entsprechen somit

Mehr