Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.v. (LSKS) im BSK ARBEITSPROGRAMM
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- Birgit Fuchs
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1 Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.v. (LSKS) im BSK / Vorstand ARBEITSPROGRAMM des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.v. für den Zeitraum 2016/2017 (Fortschreibung) Inhaltliche Zielstellungen Für die Tätigkeit des LSKS, seines Vorstandes und für die Tätigkeit der Bereiche und Kontaktstellen im Freistaat Sachsen werden für den o.g. Zeitraum folgende Aufgaben und Ziele beschlossen: Der LSKS wird im Zeitraum 2016/2017 seine bewährte aktive Mitwirkung an der Gestaltung der sächsischen Behindertenpolitik fortsetzen. Dazu wird er weiterhin die bestehenden Kontakte zu den Fraktionen und Ausschüssen des Sächsischen Landtages, zur Staatsregierung, insbesondere zu ihrem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zum Sächsischen Landesbehindertenbeirat (SLB), zum Sozialministerium, zu Ämtern, Behörden und Institutionen nutzen, um im Sinne seiner Mitglieder und der körperbehinderten Menschen im Freistaat Sachsen Einfluss auf sozial-, gesundheits- und behindertenpolitische Entscheidungen auszuüben. In Abstimmung mit dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.v. (BSK) und mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.v. (LAG SH) konzentriert sich der LSKS auf folgende Schwerpunkte auf Landesebene: Interessenvertretung körperbehinderter Menschen Mobilität und Barrierefreiheit Barrierefreie Kommunikation und Information Gestaltung der Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement Verbandlicher Erfahrungsaustausch und Öffentlichkeitsarbeit Mitglieder- und Nachwuchsgewinnung Er arbeitet gemeinsam mit dem Bundesverband, der LAG SH und weiteren Behindertenvereinigungen in Sachsen auf den Gebieten Gesundheit, Rehabilitation und Pflege Arbeit und Weiterbildung. Bildung und Erziehung Wohnen Kultur, Freizeit, Sport zusammen und bringt dort die Vorschläge und Forderungen körperbehinderter Menschen ein. Er fordert gemeinsam mit dem PARITÄTISCHEN Sachsen und anderen Behindertenvereinigungen ein auf der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) basierendes Sächsisches Gleichstellungs-, Inklusions- und Teilhabegesetz sowie einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK im Freistaat Sachsen. 1. Gleichstellung, Teilhabe, Inklusion und selbstbestimmtes Leben körperbehinderter Menschen in der Gesellschaft und in den Gemeinschaften Im Mittelpunkt steht die Interessenvertretung körperbehinderter Menschen im Freistaat Sachsen zur Gewährleistung ihrer Gleichstellung, der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und den Gemeinschaften, ihrer Inklusion sowie ihrer sozialen Absicherung. Der LSKS fordert eine umfassende, praxistaugliche Umsetzung der UN-BRK und die Anpassung bestehender Bundes- und Landesgesetze an die Forderungen der Konvention. Im Mittelpunkt stehen dabei die Sicherung des Menschenrechtes auf Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft und in den Gemeinschaften sowie die Gewährleistung von Barrierefreiheit auf allen Gebieten.
2 2 In diesem Sinne setzt sich der LSKS dafür ein, den Wirkungsbereich des neu zu schaffenden Sächsischen Gleichstellungs-, Inklusions-und Teilhabegesetzes sowie das Programm bzw. den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK auf die Kommunen auszudehnen und sie zu verpflichten, auf dieser Basis eigene, spezifische Maßnahme- und Aktionspläne zu erstellen. In die Erarbeitung, Umsetzung und Fortschrittskontrolle dieser Pläne sind die in der Region tätigen Behinderten- Selbsthilfevereinigungen, die Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten umfassend einzubeziehen. Der LSKS verpflichtet sich zur aktiven und konstruktiven Mitwirkung an diesem Prozess. Dazu wird er insbesondere seine Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Projekte Barrierefreier ÖPNV/ SPNV für alle Ländlicher Raum, Erweiterung in NW-Sachsen, Einheitliche Standards, PR, Sensibilisierung und Training, sowie dem Internetportal SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN auf der Basis der dort formulierten Aufgaben und Ziele nutzen. Zugleich setzt sich der LSKS für eine effektive Tätigkeit der Behindertenbeauftragten im Freistaat und in den Kommunen sowie für wirksame, geeignet zusammengesetzte Behindertenbeiräte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ein. Er fordert, dass in letzteren mehrheitlich Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung mitwirken, die eigenverantwortlich von den Vereinen und Verbänden der Behindertenselbsthilfe benannt werden und die von ihnen erarbeiteten Standpunkte gleichberechtigt in die Entscheidungsgremien eingebracht werden können. Bundespolitisch setzt sich der LSKS über die LAG Selbsthilfe Sachsen und den BSK für eine solidarische und den Bedürfnissen Körperbehinderter entsprechende Kranken- und Rentenversicherung, für den Erhalt der gesetzlich garantierten Eingliederungshilfen, für den Erhalt der vorhandenen und für die Schaffung ergänzender Nachteilsausgleiche sowie für den Abbau von Barrieren jeglicher Art ein. Er unterstützt nachdrücklich die Schaffung und angemessene Finanzierung des Bundesteilhabe-Gesetzes, das auch bei eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten eine eigene ausreichende Alters- und Risikovorsorge gewährleistet. Er lehnt jede Verringerung bisher gewährter Nachteilausgleiche oder ihre Umwandlung in verdienst- und vermögensabhängige Sozialleistungen ab. Im Hinblick auf die Einbeziehung in den Erwerbsprozess fordert der LSKS eine deutliche Verbesserung der Bildungschancen für körperbehinderte, insbesondere für rollstuhlgebundene Jugendliche mit dem Ziel, möglichst viele von ihnen zu höheren Abschlüssen zu führen und ihnen im Laufe des Berufslebens eine ständige Weiterbildung zu ermöglichen. Er setzt sich für die anforderungsgerechte Ausgestaltung des Persönlichen Budgets sowie der selbst organisierten persönlichen und Arbeits-Assistenz für körperbehinderte Menschen im Freistaat ein. Der LSKS fordert eine umfassende, medizinische Versorgung, eine anforderungsgerechte Bereitstellung von Arznei-, Rehabilitations- und Hilfsmitteln, die Gleichstellung bei der Hilfsmittelversorgung, unabhängig vom jeweiligen Leistungsträger, eine angemessene therapeutische Versorgung, eine sozial ausgewogene Eigenbeteiligung an der Gesundheitsvorsorge sowie den Ausbau der bedarfsgerechten medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Er unterstützt die bundesweiten und regionalen Aktivitäten zur barrierefreien Gestaltung von Arzt- und Therapiepraxen sowie der Krankenhäuser und Apotheken. Der LSKS unterstützt weiterhin die schulische Inklusion körperbehinderter Kinder/ Jugendlicher und fordert vom Kultusministerium und von den Schulträgern in Übereinstimmung mit der UN-BRK, dazu entsprechende Voraussetzungen im Wohnumfeld und für alle Schulformen zu schaffen. Der LSKS unterstützt Konzeptionen und Maßnahmen zur Bereitstellung von bezahlbaren, barrierefreien Wohnmöglichkeiten und wird dabei u.a. mit dem KMV Sachsen e.v.-körper- und Mehrfachbehindertenverband kooperieren. 2. Mobilität und Barrierefreiheit Der LSKS wird auch 2016/2017 seine Bemühungen zur Beseitigung von baulichen, Verkehrs- und sonstigen Barrieren in allen Regionen des Freistaates Sachsen fortsetzen, die die selbstbestimmte
3 3 Lebensgestaltung körperbehinderter Menschen einschränken. Er unterstützt die Weiterführung der Tätigkeit der Beratungsstellen für barrierefreies Planen und Bauen unter aktiver Einbeziehung der Vertreter der Betroffenen aus den Landkreisen und kreisfreien Städten. Der LSKS setzt sich weiterhin für die Bildung eines Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit ein. Er wird sich durch eigene Aktivitäten und Teilleistungen in die Tätigkeit dieses Netzwerkes einbringen. Schwerpunktaufgabe ist und bleibt, entsprechend der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes bis 2022, den gesamten öffentlichen Personenverkehr für alle Menschen problemlos nutzbar zu machen. Dazu hat der LSKS als Projektträger ein Konzept zur Weiterführung des Projektes ÖPNV/SPNV für alle ab 2016 bis 2018 bewilligt bekommen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-BRK setzt er sich für eine Novellierung der Sächsischen Bauordnung (SBO), insbesondere für die Einführung eines bautechnischen Nachweises zur Barrierefreiheit sowie für die Beseitigung der im Abschnitt 4 der SBO enthaltenen Ausnahmeregelungen ein. Der LSKS fordert den Erhalt bzw. die Wiederaufnahme des Fahrdienstes für Schwerbehinderte im Sinne eines Nachteilausgleichs, insbesondere für rollstuhlnutzende und schwerstgehbehinderte Personen in allen Kreisen und Regionen des Freistaates Sachsen zu sozial verträglichen Bedingungen. 3. Barrierefreie Kommunikation und Information Der LSKS wird mit Unterstützung der LAG SH das Internetportal SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN ehrenamtlich weiterführen und auch 2016/2017 gewährleisten, die Information und Kommunikation aus der Sicht körperbehinderter Menschen attraktiv und aktuell zu gestalten. Mit dem Internetportal ist eine umfassende Information aller Mitgliedsverbände, Funktionsträger des Landesverbandes, der sächsischen Mitglieder des BSK-Vorstandes und der BSK-Delegiertenversammlung sowie aller Mitglieder und Freunde des BSK im Freistaat und darüber hinaus zu gewährleisten. Die BSK-Bereiche und -Kontaktstellen unterstützen die Gewinnung neuer Leser, Newsletter-Abonnenten und Mitgestalter. 4. Gestaltung der Selbsthilfe und ehrenamtliches Engagement Der LSKS wird seine Tätigkeit weiterhin in erster Linie unter dem Selbsthilfeaspekt organisieren und das ehrenamtliche Engagement der Körperbehinderten, ihrer Angehörigen und Freunde fördern. Dazu wird er die Zusammenarbeit mit dem Christlichen Körperbehindertenverband Sachsen (CKV) und mit dem KMV Sachsen e.v.-körper- und Mehrfachbehindertenverband entsprechend den vereinbarten Arbeitsrichtungen im Körperbehindertennetz Sachsen (Kö-Netz) fortführen. Der Landesvorstand wird sich vor allem um die Festigung der Zusammenarbeit der BSK-Mitglieder in Sachsen, ihrer Bereiche und Kontaktstellen sowie auf die Ausprägung der Solidarität untereinander bemühen. Dazu bietet er bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem DPWV, der LAG SH und weiteren Partnern Weiterbildungen an. Der LSKS wird die individuelle Beratung und das Mobilitätstraining, besonders zur Nutzung des ÖPNV/SPNV, und in Zusammenarbeit mit der LAG SH die individuelle Bauberatung im SHNW im finanziell und personell möglichen Umfang fortführen und wie bisher die Betroffenen einbeziehen. Der Landesvorstand, die Bereiche und Kontaktstellen des LSKS werden die vorzugsweise ehrenamtliche Mitarbeit zu den Anliegen körperbehinderter Menschen in bundes- und landesweiten sowie in kommunalen Gremien weiterführen, nach Möglichkeit ausbauen sowie die Berufung sowie die Tätigkeit von Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten unterstützen. Der LSKS setzt sich weiterhin dafür ein, die Zuwendungen für die Selbsthilfe und ihr ehrenamtliches Engagement durch das Land, die Kommunen, die Krankenkassen und Rentenversicherungsträger so zu gestalten, dass die Kontinuität der Arbeit und das bürgerschaftliche Engagement gesichert werden können.
4 4 5. Verbandlicher Erfahrungsaustausch und Öffentlichkeitsarbeit Der Landesvorstand wird beauftragt, den Erfahrungsaustausch zwischen den Bereichen des LSKS, mit anderen Selbsthilfegruppen, mit den Landesverbänden im BSK und mit weiteren Vereinigungen, Institutionen und Einrichtungen zu fördern und auf der Basis der Vorschläge der Bereiche entsprechende Zusammenkünfte zu organisieren. Er setzt dabei voraus, dass die Bereiche an der Vorbereitung und Gestaltung dieser Veranstaltungen aktiv mitwirken. Die Öffentlichkeitsarbeit soll sich vor allem auf behinderten- und sozialpolitische Problemstellungen und Forderungen orientieren und alle Medien einbeziehen. Die Veröffentlichung von Medieninformationen zur Tätigkeit und Ergebnissen des LSKS, seiner Bereiche und seiner Projekte ist weiterzuführen. Die Bereiche unterstützen in ihren Regionen Veranstaltungen zum Weltbehindertentag am , die Aktionswoche für Gleichstellung im Mai 2017 sowie die regionalen Gesundheitsund Selbsthilfetage. 6. Partnerschaftliche Zusammenarbeit, Mitgliedergewinnung Der LSKS bekräftigt seine Bereitschaft, landesweit und in den Regionen mit allen interessierten Behindertengruppen und -selbsthilfevereinen konstruktiv zusammenzuarbeiten. Er beauftragt seine Mitgliedsverbände, diese Zusammenarbeit aktiv zu suchen, die Beratungsangebote sowie die allgemeinen Veranstaltungen mit anderen Selbsthilfevereinigungen zu koordinieren, sie allen Interessierten zugänglich zu machen und weitere Betroffene für die Mitarbeit zu gewinnen. Die Mitarbeit des LSKS im PARITÄTISCHEN ist weiterhin durch den Vorstand wahrzunehmen. Im Sächsischen Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB) beim SMS ist die Interessenvertretung durch Arnd Roloff, Bereich Freital, sowie durch Jens Merkel, Bereich Muldental, zu gewährleisten. Der LSKS wird seine Tätigkeit weiterhin auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bundesverband richten. Er wird die in den BSK-Vorstand und in die BSK-Delegiertenversammlung gewählten sächsischen Mitglieder bei der Realisierung der Ihnen übertragenen Aufgaben aktiv unterstützen. Ihre Teilnahme an den Beratungen des Landesvorstands bzw. an weiteren Landesverbandsaktivitäten ist zu berücksichtigen. Veranstaltungen Landesverbandsschulung des LSKS vom August 2016 in Schmiedeberg UN-Weltbehindertentag am 03. Dezember 2016 Gemeinsame Vorstandsberatung mit der LAG SH am 16.Juli 2016 in Dresden Aktionswoche zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft vom Mai 2017 Ordentliche Mitgliederversammlung des LSKS am 20. Mai 2017 in Dresden Vorstandsberatungen Sonnabend, :30 14:00 Uhr in Dresden Auswertung der Mitgliederversammlung/ Bestätigung des Protokolls Vorbereitung der Landesverbandsschulung Beratung zur finanziellen und personellen Absicherung der Tätigkeit des LSKS
5 Sonnabend, :00 15:00 Uhr in Dresden Gemeinsame Arbeitsschwerpunkte der Zusammenarbeit mit der LAG SH Weiterführung des gemeinsamen Spendenkontos Öffentlichkeitsarbeit/ Internetportal/ Inklusionsnetzwerk Sachsen Landesaktionsplan zur Umsetzung UN-Konvention und Neufassung Sächsisches Gleichstellungs-,Teilhabe- und Inklusionsgesetz 5 Sonnabend, :30 14:00 Uhr in Dresden Auswertung der Landesverbandsschulung Stand Aktionsplan zur Umsetzung UN-Konvention und Neufassung Sächsisches Gleichstellungs-,Teilhabe- und Inklusionsgesetz Sonnabend, den :30 14:00 Uhr in Dresden Erfahrungen und Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention im Freistaat Sachsen Konzeption Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit und Mitwirkung des LSKS Bericht zum Projekt ÖPNV/SPNV für alle Vernetzung, Vertiefung und Erweiterung und zum Projekt Internetportal Arbeit für Menschen mit Behinderung, Stand und Mitwirkungsmöglichkeiten Zusammenarbeit mit dem CKV und dem LVKM, weitere Aktivitäten im Projekt Kö-Netz Mittwoch, :30 14:00 Uhr in Dresden Auswertung der Mitgliederversammlung Auswertung der Landesverbandsschulung Stand Aktionsplan zur Umsetzung UN-Konvention und Neufassung Sächsisches Gleichstellungs-,Teilhabe- und Inklusionsgesetz Sonnabend, den :30 14:00 Uhr in Dresden Stand der Umsetzung der UN-Konvention im Freistaat Sachsen Lage in den Bereichen und Kontaktstellen des BSK in Sachsen, Mitgliedergewinnung Stand und weitere Tätigkeit im Projekt ÖPNV/SPNV für alle Vernetzung, Vertiefung und Erweiterung und im Projekt Internetportal Öffentlichkeitsarbeit des LSKS, Stand und weitere Konzeption Stand Bundesteilhabegesetz Finanzielle Sicherung des Arbeitsprogramms und der Gesamttätigkeit des LSKS für 2017 Sonnabend, den :30 14:00 Uhr in Dresden Stand der Umsetzung der UN-Konvention im Freistaat Sachsen Barrierefreiheit im Freistaat Sachsen, Stand Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit, Bericht der KB-Stelle Barrierefreies Planen und Bauen Dresden Stand und weitere Tätigkeit im Projekt ÖPNV/SPNV für alle Vernetzung, Vertiefung und Erweiterung und im Projekt Internetportal Stand und Weiterentwicklung Zusammenarbeit mit BSK, LAG SH und PARITÄT Vorbereitung der Mitgliederversammlung (Beratung/ Bestätigung der Dokumente)
6 6 *) falls Bereiche den Vorstand in ihre Region einladen wollen, ist das spätestens drei Tage vor dem Termin der vorausgehenden Vorstandsberatung anzumelden. Die Tagesordnung wird in der jeweils vorausgehenden Vorstandsberatung präzisiert. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch Vorschläge der Bereiche eingereicht werden. Die Mitglieder des BSK-Vorstandes, der BSK-Delegiertenversammlung, die Rechnungsprüfer des LSKS sowie die Vorsitzenden der Mitgliedsverbände können ständig als Gäste an der Vorstandsberatung teilnehmen (bitte rechtzeitig vorher im Selbsthilfenetzwerk Sachsen Teilnahme anmelden!). Bestätigt vom Vorstand des LSKS am Beschlossen in der ordentlichen Mitgliederversammlung am in Dresden.
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