A R B E I T S P R O G R A M M 2017/2018

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1 Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.v. (LAG SH) akt. Fassung vom /LAG SH-mü A R B E I T S P R O G R A M M 2017/2018 der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.v. 1. Strategische Ausrichtung Der am in Deutschland in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen Behindertenrechtskonvention liegt ein grundlegend anderes Verständnis von Behinderung zugrunde: Behinderung ist kein Defizit des einzelnen Menschen, sondern normaler Bestandteil individuellen und gesellschaftlichen Lebens. Sie ist die Quelle kultureller Bereicherung und höherer Lebensqualität für alle Menschen. Jedoch ist es, aus heutiger Sicht, noch ein weiter Weg, bis alle Menschen und Institutionen unserer Gesellschaft dieses Bewusstsein erlangt haben werden. Die LAG SH will sich gemeinsam mit ihren Mitgliedern und Partnern diesem Ziel Schritt für Schritt nähern. Politik und Verwaltung auf kommunaler und Landesebene im Freistaat Sachsen sind dabei die wichtigsten Ansprechpartner bei der langfristigen Erreichung folgender Ziele: Die LAG SH setzt sich für die Rechte aller Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung gegenüber den demokratischen Fraktionen und Ausschüssen des Sächsischen Landtages, der Sächsischen Staatsregierung und ihren nachgeordneten Dienststellen sowie gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten ein. Schwerpunkt ist die sozial- und gesundheitspolitische Interessenvertretung für die in ihr organisierten und mit ihr kooperierenden Selbsthilfevereinigungen und Behindertengruppen Im Mittelpunkt der Tätigkeit der LAG SH steht insbesondere die Inklusion behinderter und chronisch kranker Menschen. Das schließt die praktische Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung Behindertenrechtskonvention (BRK), des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG), des SGB IX und des Sächsischen Integrationsgesetzes ein. Nach der Verabschiedung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK im Freistaat Sachsen sowie durch die Entwicklung und Anwendung eines Sächsischen Inklusions-, Teilhabe- und Gleichstellungsgesetzes soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung in allen gesellschaftlichen Bereichen verbessert und erweitert werden, einschließlich der Überprüfung und Anpassung der Verwaltungs- und Rechtsvorschriften. Auch die Umsetzung des BTHG in Sachsen, insbesondere die unabhängige Beratung und die richtige Wahl des Trägers der Eingliederungshilfe sind besondere Herausforderungen. Diesbezüglich pflegt der Vorstand der LAG SH einen intensiven und regelmäßigen Dialog mit der Staatsregierung. Die LAG SH wird sich auf der Basis der UN-BRK, des Aktionsplanes der Staatsregierung, des AGG, des BGG, des SGB IX und des BTHG erforderlichen Sächsischen Inklusions-, Teilhabeund Gleichstellungsgesetzes selbst aktiv an der Inklusion von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung in die Gesellschaft, an der Gestaltung der sozialen Sicherung sowie 1

2 am Abbau von baulichen, Verkehrs-, Kommunikations-, Informations- und sonstigen Barrieren beteiligen. Letzteres geschieht insbesondere durch das Wirken der Kompetenz- und Beratungsstelle für Barrierefreies Planen und Bauen (KB-Stelle), die in einer neuen Verantwortung für ein Projekt des SMI einsteigen soll und durch die weitere Umsetzung des Projektes ÖPNV/ SPNV für alle des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e. V. (LSKS) im Auftrag der LAG SH. Die LAG SH setzt sich für die Durchsetzung des AGG im Sinne der Belange der Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung ein und sieht weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf, weil Diskriminierungen im täglichen Zusammenleben nach wie vor in erheblichem Umfang vorkommen. Die LAG SH wird sich am Monitoring und Reporting beteiligen. Die Gesellschaft und mit ihr der Staat werden aufgefordert, durch wirksame Sanktionen den Schutz vor Diskriminierungen zu gewährleisten. Dazu wird die LAG SH verstärkt mit dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen zusammenarbeiten u. a. ihre Informationstätigkeit über das eigene Selbsthilfeportal und ab 4. Quartal 2017 über das Portal des Inklusionsnetzwerkes Sachsen ausgewählte Medien nutzen. Die LAG SH nimmt Einfluss auf die Entscheidungs- und Leistungsträger des sozialen Sicherungs- und Gesundheitssystems mit dem Ziel, die Lasten solidarisch auf die gesamte Gesellschaft zu verteilen. Die umfassende Behandlung und Rehabilitation chronisch kranker und behinderter Menschen entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu sichern und die Regelungen des SGB IX praxiswirksam zu gestalten gehören ebenso zu den Teilzielen, wie es gelingen muss, die Wahlmöglichkeiten und das Mitspracherecht der Betroffenen besser auszugestalten und die Versorgungseffektivität zu erhöhen. Mit der richtigen Nominierung der Patientenvertreter in den Gremien der Zulassung bzw. Widerspruchsbehandlung der Ärzte, soll dies vorangebracht werden. Die durchgängige medizinische Betreuung und die Qualität in der ambulanten Nachbetreuung, insbesondere im Bereich der chronischen Erkrankungen, muss flächendeckend in allen Regionen gewährleistet werden. Die LAG SH unterstützt die weitere Ausgestaltung des Gesundheitsinformations- und -beratungssystems des Freistaates Sachsen mit aktiver Beteiligung der Betroffenen und setzt sich dafür ein, eine gesundheitsbewusste Lebensführung zu fördern sowie die Pflegeversicherung den Bedürfnissen behinderter und chronisch kranker Menschen besser anzupassen. Die LAG SH wird als Dachverband und Dienstleister die Tätigkeit aller sächsischen Selbsthilfevereinigungen von und für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, vorrangig die der Mitgliedsverbände, bei der Durchsetzung ihrer Anliegen und Forderungen im Freistaat Sachsen sowie in den Landkreisen und kreisfreien Städten aktiv unterstützen. Dies geschieht durch die sozial- und gesundheitspolitische Interessenvertretung, durch zentrale und regionale Beratungs- und Weiterbildungsangebote sowie durch die Förderung der Begegnung und des Erfahrungsaustausches zwischen den Verbänden, ihren Untergliederungen und den Selbsthilfegruppen, dazu sollen weitere Konsultationstage in den Regionen mit den Mitgliedern organisiert werden. Alle strategischen und operativen Aufgaben müssen vom Vorstand laufend daraufhin überprüft werden, ob sie mit den vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen umsetzbar sind und bleiben. Hier kommt der Vorstandstätigkeit und dem Zusammenwirken aller Mitgliedsverbände der LAG SH eine steigende Bedeutung zu. 2

3 Weitere langfristige Aufgaben der LAG SH Sachsen sind: Die Mitwirkung und die behinderungs- und krankheitsartenübergreifende Vertretung der sächsischen Selbsthilfevereinigungen in der BAG Selbsthilfe sowie die Weiterführung der Zusammenarbeit mit anderen Behindertenvereinigungen, u. a. mit dem Sozialverband VdK und mit der Lebenshilfe, mit der LAG der Selbsthilfekontaktstellen, mit der Liga der Wohlfahrtsverbände und insbesondere mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, sowie mit weiteren Partnern im Interesse von behinderten und chronisch kranken Menschen im Freistaat Sachsen die Mitarbeit im und die Einflussnahme auf die Tätigkeit des Sächsischen Landesbeirates für die Belange für Menschen mit Behinderungen ( SLB ) auf Behindertenfragen beim SMS sowie weitere Initiativen zur Ausgestaltung des Mitsprache- und Mitentscheidungsrechtes behinderter Menschen und ihrer Vereinigungen bei allen sie betreffenden Problemkreisen. Mit dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wird im Sinne der Aufgabenstellung der LAG SH die konstruktive Zusammenarbeit weitergeführt. die Förderung der Gründung neuer Landesorganisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfegruppen entsprechend der Struktur der BAG Selbsthilfe und des Zusammenschlusses ihrer Teilstrukturen und weiterer regionaler Selbsthilfenetzwerke die Änderung der Zuwendungsmodalitäten für die Förderung der Landesverbände im Freistaat Sachsen zur Sicherung ihrer kontinuierlichen und stabilen Tätigkeit durch eine intensive Kommunikation mit den Verantwortlichen in der Sächsischen Staatsregierung und die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung entsprechend 20 h SGB V der Krankenkassen durch die Mitwirkung im Förderkreis mit dem Ziel, eine leistungsgerechte und effektive Gestaltung der Zuwendungen zu gewährleisten die fachliche und organisatorische Unterstützung der Mitgliedsverbände bei der Gewinnung von Freiwilligen, neuen Mitgliedern und Mandatsträgern durch Beratungs- und Weiterbildungsangebote. Die Mitgliedsverbände sollen vor allem dabei unterstützt werden, einen Weg zu finden, der ihren spezifischen Rahmenbedingungen entspricht und Zugänge zu den jeweiligen Zielgruppen schafft. 2. Arbeitsschwerpunkte Die Arbeitsschwerpunkte der Verbandstätigkeit der LAG SH orientieren sich an der UN-BRK und insbesondere am Aktionsplan der Staatsregierung, auf der Basis der Ergebnisse und Erfahrungen aus der bisherigen Arbeit im Freistaat Sachsen. Sie berücksichtigen die Leistungsfähigkeit sowie die Potenziale und Ressourcen der LAG SH, ihrer Mitglieder und Kooperationspartner ebenso wie die des Freistaates Sachsen, seiner Landkreise, Städte und Gemeinden. Die LAG SH kooperiert mit den anderen Landesarbeitsgemeinschaften/ Landesvereinigungen Selbsthilfe im Bundesgebiet vor allem in den landeshoheitlichen Themenschwerpunkten, um deren Erfahrungen und Ergebnisse einzubeziehen und sich an länderübergreifenden Prozessen beteiligen zu können. Für bundeshoheitliche Themenschwerpunkte arbeitet sie mit der BAG SELBSTHILFE und deren Strukturen und Netzwerken zusammen. 3

4 Auf der Grundlage der Satzung und des Leitbildes der LAG Selbsthilfe Sachsen e.v. sollen im Zeitraum 2017/ 2018 folgende Arbeitsschwerpunkte im Mittelpunkt stehen: 1. Barrierefreiheit und Mobilität mehr Lebensqualität für alle Die LAG SH setzt sich konsequent dafür ein, dass die KB-Stellen Dresden, Chemnitz und Leipzig bestehen bleiben und ihre weitere finanzielle und personelle Ausstattung durch neue Aufgabenübernahme des SMI abgesichert wird. Neben der Beratungstätigkeit für Menschen mit Behinderung und für Bauplaner, Bauträger und Investoren ist die Tätigkeit der regionalen Arbeitsgruppe der KB-Stelle weiter zu führen. Ausgebaut werden soll, auch im Sinne gemeinsamer Aktivitäten, die Zusammenarbeit und der fachliche Austausch zwischen den KB-Stellen Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie weiteren Partnern im Freistaat Sachsen, die sich für die umfassende Barrierefreiheit einsetzen. Die LAG SH setzt sich für die Einrichtung eines Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit Sachsen nach dem Aktionsplan ein und unterstützt alle diesbezüglichen Initiativen und Aktivitäten. Zu sichern ist die Mitwirkung bei der Überarbeitung/ Neufassung der Sächsischen Bauordnung, insbesondere zur Verbindlichkeit der bautechnischen Normen, insbesondere der DIN 18040, sowie zur Beschränkung der Ausnahmeregelungen. Das Projekt ÖPNV/SPNV für alle wird auch im Folgezeitraum im Auftrag der LAG SH und unter Einbindung insbesondere des BSVS, des Landesverbandes der Gehörlosen und des Landesverbandes der Schwerhörigen und Ertaubten vom Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.v. (LSKS) verantwortlich geleitet. Im Zeitraum werden die anteiligen Aufgaben des Gesamtprogramms in der Region Dresden/Ostsachsen/Niederschlesische Oberlausitz und in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen in Form des Projektes "ÖPNV/SPNV für alle - Vernetzung, Vertiefung und Erweiterung" realisiert. Dabei stehen u. a. folgende Ziele und Aufgabenstellungen im Mittelpunkt: Öffentlichkeitsarbeit / Mobilitätstraining: Ausweitung und Verankerung von Mobilitätstrainings für Menschen mit unterschiedlichen Mobilitätseinschränkungen in der Region unter Einbeziehung verschiedener Behinderungsarten und Altersgruppen im Sinne einer nachhaltigen Gestaltung der Zukunft mobilitätseingeschränkter Personen Durchführung bzw. Unterstützung von Fahrerschulungen Vertiefte Kommunikation zum ÖPNV/SPNV mit Betroffenen auf Grundlage niedrigschwelliger Angebote (Gesprächsnachmittage) Bewusstseinsbildung bei Nicht-Betroffenen Einbeziehung der Akteure der Hilfsmittelversorgung zur Versorgung mit Hilfsmitteln, die für den öffentlichen Verkehr geeignet sind Vereinheitlichung und Bereitstellung von Informationen im Internet Bekanntmachung bestehender Flyer/Informationsmaterialien zur barrierefreien Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Hinwirkung auf die Erstellung von weiteren Flyern zur barrierefreien Nutzung des ÖPNV/SPNV Erweiterung des Angebots in Leichter Sprache Ländlicher Raum: Mitwirkung an der Gestaltung des ÖPNV vor-ort 4

5 Hinwirkung auf barrierefreie Gestaltung von Bus-Haltestellen barrierefreie Gestaltung kleiner Eisenbahnhaltestellen Mobilitätstraining & Fahrerschulung Aufnahme von Projektgruppenarbeit mit Schwerpunkten im Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge und Landkreis Meißen, Aufbau einer Projektarbeit in den Landkreisen Leipzig und Nordwestsachsen Weiterführung der Projektarbeit im Landkreis Bautzen und Landkreis Görlitz Erwirkung der Steigerung der Barrierefreiheit in den kleinen Stadtverkehren Mitwirkung an barrierefreier Erreichbarkeit von Zielen der Naherholung Umsetzung der Nahverkehrspläne Hinwirkung auf eine Umsetzung der Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan Mitwirkung vor-ort, Durchsetzung gemeinsam abgestimmter Entscheidungen Sicherstellung einheitlicher Standards Kontinuierliche abgestimmte und vernetzte Arbeit mit den Partnerprojekten und innerhalb des Projektteams Umsetzung der Technischen Forderungen für einen ÖPNV/SPNV für alle Einflussnahme auf Nahverkehrspläne der sächsischen Verkehrsverbünde Auswertung und Nutzung der Ergebnisse der Koordinierungs- und Beratungsstellen Erweiterung der Projektaktivitäten auf die Landkreise Leipzig und Nordwestsachsen Gemeinsame Ausfahrten / Tests der Barrierefreiheit Regelmäßiger fachlicher Austausch und Kooperation zwischen den Partnerprojekten und Partnern vor-ort Die Bearbeitung der vorgenannten Problemkreise und die Durchsetzung der Grundsätze und der Technischen Forderungen zum "ÖPNV/SPNV für alle" soll im gesamten Freistaat durch die Behindertenbeauftragten bzw. Behindertenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte sowie durch ständige oder zeitweilige regionale Arbeitsgruppen unterstützt werden. 2. Gesundheit und Pflege Die in der LAG SH zusammengeschlossenen Selbsthilfevereinigungen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen verlangen die Erhaltung des Prinzips der solidarischen Krankenversicherung. Nachdem in den letzten Jahren gerade diese Personengruppe unter hohen Mehrkosten zu leiden hatten, gilt es auch vor dem Hintergrund der guten Kassenlage - die bestehenden Belastungen, welche durch Zuzahlungs-, Mehrkosten- und Aufzahlungsregelungen bestehen, abzubauen und die Regelungen zu den Zusatzbeiträgen rückgängig zu machen. Die LAG SH setzt sich mit der BAG Selbsthilfe für eine Umgestaltung der Arzneimittelversorgung ein. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: Erforderlich ist eine eindeutige und rechtsklare Regelung zur Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln, welche für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen nachvollziehbar und hinreichend bestimmt formuliert ist. Es muss deutlich werden, dass die Krankenkassen nach wie vor verpflichtet sind, die Kosten für notwendige Arzneimittel zu erstatten. Die Nutzenbewertung von Arzneimitteln ist so auszugestalten, dass für die Patientinnen und Patienten Klarheit geschaffen wird, welche Nutzenrelationen bei therapeutischen Alter- 5

6 nativen bestehen. Die Nutzenbewertung darf nicht allein ein Preisgestaltungsinstrument sein. Zuzahlungsregelungen bei Arzneimitteln sind auf wenige Ausnahmen zu beschränken; insbesondere bei Menschen mit geringem Einkommen ist zu regeln, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen von den Zuzahlungen befreit werden. Die Regelungen zur Arzneimittelversorgung sind so zu gestalten, dass den Krankenkassen kein Spielraum bleibt, die Versorgung mit Arzneimitteln als Wettbewerbsinstrument einzusetzen. Die LAG SH setzt sich weiterhin dafür ein, die Hilfsmittelversorgung nach Maßgabe der UN-BRK bedarfsgerecht und teilhabeorientiert auszugestalten. Voraussetzung dafür ist die interdisziplinär ausgerichtete Feststellung der Bedarfe von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Insgesamt sollte die Hilfsmittelversorgung interdisziplinär, bedarfsgerecht, unterbrechungsfrei und wohnortnah erfolgen. Die LAG SH fordert eine unterbrechungsfreie und hochwertige Versorgung mit Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie etc., um die gesundheitliche Versorgung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sicherzustellen. Den Regelungen einer einheitlichen Ausgestaltung der Heilmittelversorgung gemäß der neuen Verordnung des BMG dazu, müssen in der Praxis umgesetzt werden, um insbesondere die Versorgung von schwerkranken und behinderten Menschen sicherzustellen. Die LAG SH setzt sich mit ihren Mitgliedsverbänden für die Stärkung der kollektiven und individuellen Patientenrechte ein. Die Mitarbeit in den Gremien des Gesundheitswesens in der neuen Wahlperiode wird zeigen, dass eine Beteiligung von Patientenvertreterinnen und -vertretern wichtige Impulse setzen kann, um eine patientenorientierte Versorgung zu gestalten und um Unter- oder Fehlversorgungen im Gesundheitswesen abzubauen oder zu vermeiden. Auch die individuellen Patientenrechte bedürfen der Stärkung: Die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche von Menschen, die einen Behandlungsfehler erlitten haben, scheitert oftmals daran, dass der Patient zwar dem Arzt einen Fehler nachweisen kann, nicht allerdings die Kausalität zwischen Fehler und eingetretenen Gesundheitsschaden. Hier bedarf es dringend einer Umkehr der Beweislast. Die LAG SH unterstützt die BAG Selbsthilfe in der Forderung, dass der Begriff der Pflegebedürftigkeit als Grundlage für das Hilfesystem der Pflegeversicherung auf der Basis der Empfehlungen des Beirates zur Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs weiter zu entwickeln ist. Im Rahmen des verabschiedeten Pflegestärkungsgesetz II muss auch die Förderung von Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in das SGB XI eingeführt werden. 3. Inklusionsnetzwerk Sachsen Mit diesem Projekt ist auf Landesebene die Vernetzung verschiedenster inklusionsinteressierter Einrichtungen und Organisationen zur Schaffung inklusiver Projekte und Kooperationen wie auch eine Stärkung bürgerschaftlichen Engagements mit Hilfe einer inklusiven Informations- und Kommunikationsplattform angeregt, begleitet und dokumentiert durch eine AG. Hierbei wird angestrebt, Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen einzubeziehen mit dem Ziel, eine selbstbestimmte Teilhabe sowie eigendynamische Inklusion im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention zu erreichen. Inklusion findet in diesem Rahmen vorrangig über eine Bewusstseinsbildung durch Information, Begegnung und Zusammenarbeit statt. 6

7 Das INKLUSIONSNETZWERK SACHSEN ist ein zentraler Knotenpunkt im Bereich Selbsthilfe sowie Inklusion im Freistaat Sachsen. In diesem wird es Netzwerkpartnern erleichtert, eigene Angebote darzustellen, Kontakte und Partner zu finden, auf sachkundiges Expertenwissen und Beratungen zurückzugreifen sowie sich mit anderen Inklusionswilligen auszutauschen. Für (potentielle) Ehrenamtliche soll die Plattform einen zentralen Überblick über Inklusionsprojekte und Engagement-Angebote geben. Die erfolgreiche Koordinierung des Projektverlaufes und die transparente Dokumentation aller Zwischenschritte und -ergebnisse des Projektes, im Sinne offener Netzwerke, laden zur Beteiligung ein, Inhalt des Internetportals mit dem gleichen Namen SACHSEN.de ist. Mithin wird durch die Nutzung und vor allem durch die umfangreiche inhaltliche wie auch technische Optimierung der technischen Standards des bereits bestehenden Portals SELBSTHILFENETZWERK SACHSEN es realisiert. In redaktioneller Hinsicht werden mit breiteren Inhalten neue Zielgruppen angesprochen. In technischer Hinsicht gilt es insbesondere die Barrierefreiheit wie auch die Nutzerfreundlichkeit auszubauen. Zudem soll eine aktive Suche nach Netzwerkpartnern wie auch Ehrenamtlichen den Ausbau des Netzwerks voranbringen. Darauf aufbauend wird eine Initiierung, Beratung und Unterstützung von Inklusionsprojekten innerhalb des Projektes angestrebt. Zur Umsetzung des Projektes ist des Weiteren eine offene Arbeitsgruppe aus ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebildet worden, die auch die Funktion einer Projektsteuerungsgruppe übernehmen wird, mit dem Ziel, dieses inhaltlich umfangreiche, mehrdimensionale und dreijährige Projekt ( ) selbst zu evaluieren. 4. Bildung Die LAG SH unterstützt aktiv die Prozesse und Aktivitäten zur Inklusion der Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung in das Bildungssystem im Freistaat Sachsen in allen Sektoren und Organisationsformen, insbesondere durch das neue Schulgesetz in Sachsen. Sie setzt sich dafür ein, dass auf kommunaler und Landesebene öffentlichkeitswirksame Kampagnen und Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung durchgeführt und die Medien ihrer Verantwortung durch eine entsprechende Berichterstattung gerecht werden. Sie unterstützt und begleitet die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung solcher Kampagnen und Veranstaltungen. Darüber hinaus bietet die LAG SH den Selbsthilfevereinigungen und -gruppen im Freistaat Sachsen nach dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe auch 2017/2018 ein Weiterbildungsangebot u. a. mit folgenden Schwerpunkten an: Vereinsgründung/ Vereinsarbeit: Rechtsgrundlagen aus der Praxis für die Praxis, Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte für den Verein, Finanzierung: Öffentliche Förderung & private Zuwendungen, Öffentlichkeitsarbeit: Zusammenarbeit mit den Medien und Onlineredaktion, 4. Öffentlichkeits- und Gremienarbeit Für die Veröffentlichungen der LAG SH, ihrer Mitgliedsverbände und Kooperationspartner steht vor allem das eigene Selbsthilfeportal noch zur Verfügung. Mittels aktuellen News und dem 14tägig 7

8 versandten Newsletter wird eine breite Öffentlichkeit im Freistaat Sachsen und darüber hinaus erreicht. Die Mitgliedsverbände sind aufgefordert, die Informationen über landesweit interessante Veranstaltungen und Aktionen rechtzeitig per Mail, inklusive Bildern und Dokumenten, an den Vorstand der LAG SH zu senden. Die LAG SH arbeitet auf Landesebene u. a. in folgenden Gremien mit bzw. mit diesen zusammen: Sächsischer Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB) Allianz zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen Netzwerk Antidiskriminierungskultur in Sachsen Widerspruchsausschuss bei der Regionaldirektion Sachsen der BA Bündnis Gesundheit 2000 der Landesärztekammer Sachsen Ausschüsse zur Patientenbeteiligung nach 140 f SGB V im Freistaat Sachsen Sächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien 5. Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW) Das Selbsthilfenetzwerk Sachsen (SHNW) ist als Team haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen für die Erledigung der vom Vorstand bestätigten Aufgabenstellungen und die ordnungsgemäße Umsetzung der Projekte verantwortlich. Es umfasst zurzeit die LAG SH und den LSKS und die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter/innen sowie ehren- und nebenamtlich Tätige. Die LAG SH und der LSKS streben den weiteren Ausbau des SHNW durch die Beteiligung weiterer Mitgliedsverbände, die Schaffung von regionalen Netzwerken und die Einrichtung von ehrenamtlich geführten Netzwerk- und Beratungsstellen Betroffene beraten Betroffene, insbesondere in den ländlich geprägten Regionen Sachsens an. 7. Termine a) Mitgliederversammlung in Dresden am 5. Mai 2018 b) Messe Leipzig Frühjahr 2018 c) Fachtagung am (Thema: Zukunft der Selbsthilfe unter dem demografischen Wandel) d) Regionaltagungen Selbsthilfe Sachsen - gemeinsam gestalten ( Region und Termin werden noch fixiert) e) Vorstandsberatungen Mittwoch, 21. Juni 2017, ca Uhr in Chemnitz Auswertung der Mitgliederversammlung/ Bestätigung des Protokolls 8

9 Aufgaben- und Ablauforganisation für die Vorstandstätigkeit 2017/2018 Beratung mit den Mitgliedern aus der Region Chemnitz und Umgebung ( Uhr ) Mittwoch, 11. Oktober 2017, ca Uhr in Dresden Gemeinsame Beratung mit dem Vorstand des LSKS Auswertung der Arbeit in 2017 Beratung zum Arbeitsschwerpunkt Inklusionsnetzwerk Sachsen Vorbereitung der gemeinsamen Klausur in 2018 Mittwoch, 13. September 2017, ca Uhr in Dresden Auswertung 2. Quartal 2017 Beratung zum Arbeitsschwerpunkt Gesundheit und Pflege Beratung/Vorbereitung des Fachtages am Mittwoch, 13. Dezember 2017, ca Uhr in Dresden Auswertung des Arbeitsjahres 2017 Beratung zum Arbeitsschwerpunkt Barrierefreiheit & Mobilität Stand Inklusionsnetzwerk Sachsen Mittwoch, 31. Januar 2018, ca Uhr in Dresden Ausblick 2018 Beratung zum Arbeitsschwerpunkt Barrierefreies Planen und Bauen Beratung mit den Mitgliedern aus Dresden und Umgebung ( Uhr ) Mittwoch, 28. März 2018, ca Uhr in Leipzig Auswertung 1. Quartal 2018 Vorbereitung der Mitgliederversammlung am Beratung mit Mitgliedern aus Leipzig und Umgebung ( Uhr ) Vom Vorstand der LAG SH am bestätigt. Beschlossen von der Mitgliederversammlung am

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