Europäische Integration aus politikwissenschaftlicher Perspektive
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- Moritz Sternberg
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1 Timm Beichelt Europäische Integration aus politikwissenschaftlicher Perspektive Vorlesung Sommersemester : Politikfelder/Policy-Analyse
2 Vorlesung Einführung: Europa-Studien und politikwissenschaftliche Bezüge Die verschiedenen loci der Integrationstheorie Integration, politisches System, Europäisierung: auf dem Weg zu einem integrierten Konzept zur Analyse europäischer Politik 8.5. Institutionelle Entwicklung im Überblick Institutionen der EU-Ebene I: Europäischer Rat, Rat, EP Institutionen der EU-Ebene II: Kommission, EuGH, sonstige Institutionen Die Arenen des policy-making in Europa 5.6. Politikfelder I: Wirtschafts-, Kohäsions-, Agrarpolitik Politikfelder II: Außenpolitik, Europäische Innenpolitik Gibt es ein europäisches Demokratiedefizit? Wachsende EU-Skepsis: Legitimitätskrise oder notwendige Politisierung? 3.7. Stagnation oder Vertiefung? Auswirkungen der Finanz- und Schuldenkrise auf die Integration Abschlussklausur
3 Struktur I. Policy-Forschung und Politikfeldanalyse II. Policy-Making in der EU Grundlagen III. Ausgewählte Politikfelder a. Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik b. Kohäsionspolitik c. Agrarpolitik d. Außen- und Sicherheitspolitik e. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts IV. Zusammenfassung Vorlesungen 4-9: Institutionen und Politikfelder
4 Politisches System
5 System der Europäischen Politik EU-Ebene (Brüssel, Luxemburg, Straßburg) Europäisierung II Europäische Integration Europa- Strategie Europäisierung I Polity I Politics I Policies Nationale Ebene 27 EU-Staaten
6 Politikzyklus (Übersicht)
7 Beichelt 2009: Deutschland und Europa, Kap. 3
8 Politikzyklus (detailliert)
9 Politikzyklus (detailliert)
10 Überblick Politikfelder Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (VAEU):
11 Struktur I. Policy-Forschung und Politikfeldanalyse II. Policy-Making in der EU Grundlagen III. Ausgewählte Politikfelder a. Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik b. Kohäsionspolitik c. Agrarpolitik d. Außen- und Sicherheitspolitik e. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts IV. Zusammenfassung Vorlesungen 4-9: Institutionen und Politikfelder
12 Policy-Arenen Whether or not the European Union emerges as the preferred arena for collective policy-making depends of the movements of a policy pendulum between the magnetic field of the domestic arena and the magnetic field of the transnational arena. Wider global frameworks, other European fora, and smaller groupings of neighbors recurrently offer alternative channels of cooperation. Which arena predominates in any given policy domain depends on the context, the functional needs, the motives of those involved, and the institutional arrangements. Adapted from: Wallace/Wallace (2000: 39-40)
13 Policy-Arenen Which arena predominates in any given policy domain depends on the context, the functional needs, the motives of those involved, and the institutional arrangements. National Arena EU Arena Adapted from: Wallace/Wallace (2000: 39-40)
14 Policy-Arenen Which arena predominates in any given policy domain depends on the context, the functional needs, the motives of those involved, and the institutional arrangements. National Arena EU Arena Adapted from: Wallace/Wallace (2000: 39-40)
15 Policy-Arenen Kontext: Relevanz und Geeignetheit der Nationalstaaten für politische Lösungen Globalisierung Geschichtliche, geographische, politische und gesellschaftliche Eigenschaften Funktionale Notwendigkeiten: Nähe/Ferne zum europäischen Regelwerk Geopolitische Stabilität/Instabilität Politische Symbole Motive für Kooperation auf EU-Ebene: Interessen Wallace/Wallace 2000, ch. 2 Ideen, insbesondere: Ökonomische Doktrinen Ideen/Ideologien hinsichtlich Gesellschaft, Umwelt und Sicherheit Reaktionen auf spezifische Ereignisse Institutionelle Arrangements auf EU-Ebene
16 Wie können Politikfelder klassifiziert werden? 1. Vertragsregeln 2. Prozeduren 3. Modi
17 1. Vertragsregeln EU-Vertrag (EUV) Treaty of Lisbon Vertrag über die Arbeitsweise der EU (VAEU) TITEL I Gemeinsame Bestimmungen TITEL II Bestimmungen über die demokratischen Grundsätze TITEL III Bestimmungen über die Organe TITEL IV Bestimmungen über die verstärkte Zusammenarbeit TITEL V Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik TITEL VI Schlussbestimmungen ERSTER TEIL Grundsätze ZWEITER TEIL Nicht-Diskriminierung und Unionsbürgerschaft DRITTER TEIL Die internen Politiken und Maßnahmen der Union VIERTER TEIL Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete FÜNFTER TEIL Das auswärtige Handeln der Union SECHSTER TEIL Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften SIEBTER TEIL Allgemeine und Schlussbestimmungen
18 1. Vertragsregeln I. Ausschließliche Zuständigkeit (Art. 3 VAEU) II. Gemeinsame Zuständigkeit (Art. 4 VAEU) III. Coordination (Art. 5 TFEU) and Support, Coordination, supplementation (Art. 6 TFEU) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (VAEU):
19 1. Vertragsregeln Source: SWP (2009): Der Vertrag von Lissabon (
20 Ausschließliche Zuständigkeit Art. 3 AEUV (1) Die Union hat ausschließliche Zuständigkeit in folgenden Bereichen: a) Zollunion, b) Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Wettbewerbsregeln, c) Währungspolitik für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, d) Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik, e) gemeinsame Handelspolitik. (2) Die Union hat ferner die ausschließliche Zuständigkeit für den Abschluss internationaler Übereinkünfte ( ).
21 Geteilte Zuständigkeit Art. 4 AEUV (2) Die von der Union mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit erstreckt sich auf die folgenden Hauptbereiche: a) Binnenmarkt, b) Sozialpolitik hinsichtlich der in diesem Vertrag genannten Aspekte, c) wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, d) Landwirtschaft und Fischerei, ausgenommen die Erhaltung der biologischen Meeresschätze, e) Umwelt, f) Verbraucherschutz, g) Verkehr, h) transeuropäische Netze, i) Energie, j) Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, k) gemeinsame Sicherheitsanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit hinsichtlich der in diesem Vertrag genannten Aspekte. (3) [Spezifische Regeln] Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt (4) ) [Spezifische Regeln] Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
22 Koordinierung Art. 5 AEUV (1) Die Mitgliedstaaten koordinieren ihre Wirtschaftspolitik innerhalb der Union. Zu diesem Zweck erlässt der Rat Maßnahmen; insbesondere beschließt er die Grundzüge dieser Politik. Für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gelten besondere Regelungen. (2) Die Union trifft Maßnahmen zur Koordinierung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Festlegung von Leitlinien für diese Politik. (3) Die Union kann Initiativen zur Koordinierung der Sozialpolitik der Mitgliedstaaten ergreifen.
23 Unterstützung der MS Art. 6 AEUV Die Union ist für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig. Diese Maßnahmen mit europäischer Zielsetzung können in folgenden Bereichen getroffen werden: a) Schutz und Verbesserung der menschlichen Gesundheit, b) Industrie, c) Kultur, d) Tourismus, e) allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, f) Katastrophenschutz, g) Verwaltungszusammenarbeit.
24 2. Prozeduren Art. 288 VAEU Verordnung Richtlinie Entscheidung Die Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet wird, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Beschlüsse sind in allen ihren Teilen verbindlich. Sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich.
25 2. Prozeduren Art. 289 & 294 VAEU (1) Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren besteht in der gemeinsamen Annahme einer Verord-nung, einer Richtlinie oder eines Beschlusses durch das Europäische Parlament und den Rat auf Vorschlag der Kommission. Dieses Verfahren ist in Artikel 294 festgelegt. (2) ( )
26 2. Prozeduren Beichelt 2009: Deutschland und Europa, Kap. 3
27 3. Modi - Traditional/classical community method - EU regulatory mode - EU distributional mode - Policy coordination - Intensive transgovernmentalism Wallace/Wallace/Pollack 2005: chapter 3. Wallace/Pollack/young 2011: chapter 4.
28 3. Modi Traditionelle/ klassische Gemeinschaftsmethode - Starke Rolle der Europäischen Kommission, - Begleitende/stärkende Rolle des Rates, - Einbeziehung von stakeholders, - Einbeziehung nationaler Agenturen und Agenten, - Distanzierung des Einflusses von gewählten Akteuren auf nationaler Ebene, - Gelegentliche, aber entscheidende Rolle des EuGH. Beispiel: Agrarpolitik
29 3. Modi Regulatorischer Modus - Kommission als Architektin und Verteidigerin regulativer Ziele und Regeln, - Rat entscheidet über minimale Standars und generelle Richtung der Harmonisierung, - KOM und EuGH überprüfen und gewährleisten Anwendung der Regeln, - EP als einer unter mehreren Entscheidungsträgern, - Vielfältige Gelegenheiten für Stakeholder. Beispiel: Binnenmarkt
30 3. Modi Verteilungsmodus - Kommission als Entwickler von Pogrammen, dabei partnerschaftlich mit regionalen Akteuren und Stakeholdern, - Regierungen der Mitgliedstaaten stimmen (im Rat) einem Haushalt mit distributiven Elementen zu, - EP spricht sich i.d.r. für distributive Elemente aus (ggfs. Beteiligung an einer interinstitutionellen Vereinbarung), - Regionale Eliten profitieren von Ressourcenverschiebung, Beispiel: Kohäsionspolitik
31 3. Modi Policy-Koordinierung - Kommission als Entwicklerin von Netzwerken (staatliche, wirtschaftliche, zivilgesellschaftliche Akteure) - Einbeziehung unabhängiger Experten - Hochrangige Koordinierungsgruppen im Rat (aber keine Arbeitsgruppen des Rates) - Dialog mit Ausschüssen des EP Beispiel: Beschäftigungspolitik
32 3. Modi Intensiver Transgouvernementalismus - Aktive Rolle des Europäischen Rates bei der Vorgabe der allgemeinen Richtung, - Vormacht des Rates bei Konsolidierung der Kooperation, - Marginale Rolle der Kommission, - Nichtbeteiligung von EP und EuGH, - Einbeziehung von Stakeholdern, - (häufig) besondere institutionelle Regeln, - Begrenzte Offenheit für nationale Parlamente Beispiele: Entwicklung der Währungs- und Schuldenpolitik, Entwicklung der GASP
33 Vorlesung Einführung: Europa-Studien und politikwissenschaftliche Bezüge Die verschiedenen loci der Integrationstheorie Integration, politisches System, Europäisierung: auf dem Weg zu einem integrierten Konzept zur Analyse europäischer Politik 8.5. Institutionelle Entwicklung im Überblick Institutionen der EU-Ebene I: Europäischer Rat, Rat, EP Institutionen der EU-Ebene II: Kommission, EuGH, sonstige Institutionen Die Arenen des policy-making in Europa 5.6. Politikfelder I: Wirtschafts-, Kohäsions-, Agrarpolitik Politikfelder II: Außenpolitik, Europäische Innenpolitik Gibt es ein europäisches Demokratiedefizit? Wachsende EU-Skepsis: Legitimitätskrise oder notwendige Politisierung? 3.7. Stagnation oder Vertiefung? Auswirkungen der Finanz- und Schuldenkrise auf die Integration Abschlussklausur
34 Struktur I. Policy-Forschung und Politikfeldanalyse II. Policy-Making in der EU Grundlagen III. Ausgewählte Politikfelder a. Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik b. Kohäsionspolitik c. Agrarpolitik d. Außen- und Sicherheitspolitik e. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts IV. Zusammenfassung Vorlesungen 4-9: Institutionen und Politikfelder
35 Historische Entwicklung Freihandelszone Keine Handelsrestriktionen Vollendet1968 Zollunion Freihandelszone plus Vollendet in 1968 gemeinsames Regime für Außenhandel Interner Gütermarkt Zollunion plus Bewegungsfreiheit für Handelsgüter (Abwesenheit unsichtbarer Handelshemmnisse) Binnenmarkt Währungsunion Wirtschaftsunion Interner Gütermarkt plus Bewegungsfreiheit für Dienstleistungen, Kapital und Arbeit Binnenmarkt plus gemeinsame Währung Währungsunion plus gemeinsame Wirtschaftspolitik Inkrementeller Wandel zwischen 1968 und ca Vorgeschlagen im Weißpapier von 1985; (formal) vollendet 1992 Seit 1999; derzeit 17 Mitglieder???
36 Wirtschafts-, Finanzund Geldpolitik: Ziele Magisches Viereck (Deutschland 1967) Hoher Beschäftigungsstand Niedrige Inflation Angemessenes Wirtschaftswachstum Ausgeglichene Handelsbilanz
37 Arbeitslosenquoten Quelle: Eurostat, Pressemitteilung Mai 2012.
38 Inflation in der Eurozone
39 Eurozone Eurozone Opt-Outs Verpflichtung zum Beitritt Faktische Mitglieder Dänemark Bulgarien Kosovo Belgien Griechenland Großbritannien Lettland Monaco Deutschland Litauen Montenegro Finnland 2007 Polen San Marino Frankreich Slowenien Rumänien Vatikan Irland Schweden Italien 2008 Tschechien Luxemburg Zypern Ungarn Malta Niederlande Slowakei Österreich 2011 Portugal Spanien Estland
40 Budgetdefizite Eurozone Quelle: Eurostat, Pressemitteilung April 2012.
41 Öffentlicher Schuldenstand Eurozone Quelle: Eurostat, Pressemitteilung April 2012.
42 Öffentlicher Schuldenstand Eurozone Quelle: Eurostat, Pressemitteilung April 2012.
43 Wirtschaftswachstum EU Quelle: Europäische Kommission, Eurostat Mai 2012.
44 Wirtschaftswachstum EU Quelle: Europäische Kommission, Eurostat Mai 2012.
45 Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik: Kompetenzen Wirtschaftspolitik Binnenmarkt (ausschließliche + gemeinsame Kompetenz) Außenhandelspolitik (ausschließliche Kompetenz) Beschäftigungspolitik (Koordinierung) Finanzpolitik Steuerpolitik (Mitgliedstaaten) Schuldenpolitik/Währungsunion (ausschließliche Kompetenz) Fiskalpakt (völkerrechtlicher Vertrag) Geldpolitik Geldpolitik im engeren Sinne (ausschließliche Kompetenz bei EZB)
46 Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik: Thesen Wirtschaftspolitische Konstruktionsfehler Optimaler Währungsraum: Bedingungen nicht erfüllt Nichtannäherung der Wirtschaftszyklen in der Eurozone Allgemein-institutionelle Konstruktionsfehler (zu) hohe institutionelle Komplexität Schwache oder nicht existierende Steuerungsfähigkeit Verletzung politischer/demokratischer Grundsätze Inkongruenz von Legitimationspotenzialen auf Inputund Output-Seite
47 Struktur I. Policy-Forschung und Politikfeldanalyse II. Policy-Making in der EU Grundlagen III. Ausgewählte Politikfelder a. Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik b. Kohäsionspolitik c. Agrarpolitik d. Außen- und Sicherheitspolitik e. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts IV. Zusammenfassung Vorlesungen 4-9: Institutionen und Politikfelder
48 Instrumente der Kohäsionspolitik Traditionelle Strukturpolitik European Regional Development Fund (ERDF) Seit 1975 European Social Fund (ESF) 1960 European Agricultural Guidance and Guarantee Fund (EAGGF) 1962 Kohäsionspolitik Cohesion Fund 1992 Financial Instrument for Fisheries (FIFG) 1993
49 Ziele der Kohäsionspolitik Ziel 1 Konvergenz Ziel 2 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Ziel 3 Europäische Territoriale Kooperation Zielbeschreibung Ziel: Beschleunigung der Konvergenz der am wenigsten entwickelten Mitgliedstaaten und Regionen, indem die Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung verbessert werden. Gerichtet an Mitgliedstaaten und Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand; 17 Mitgliedstaaten, 84 Regionen mit insgesamt 154 Millionen Einwohnern Kriterium: BIP/Kopf geringer als 75 % des Unionsdurchschnitts, 81,54% des Gesamtförderbetrags = EUR Mrd. Ziel: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigung und der Attraktivität der Regionen Gerichtet vor allem an Regionen, die die Regionalförderkriterien für das Ziel Konvergenz" nicht mehr erfüllen (phasing-out) Vier Prioritäten: Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen, Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung, Verstärkung der sozialen Eingliederung, Einleitung von Reformen in den Bereichen Beschäftigung und Eingliederung. 15,95 % des Gesamtbetrags = EUR Mrd. Ziel: Verstärkung der Zusammenarbeit auf grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Ebene. gemeinsame Lösungsansätze für benachbarte Behörden in den Bereichen Stadtentwicklung, ländliche Entwicklung und Entwicklung der Küstengebiete, der Ausbau und Vernetzung der Wirtschaftsbeziehungen 2,52 % des Gesamtbetrags = EUR 8.7 Mrd
50 Cohesion Policy Instruments and objectives Ziel Structural Funds and Instruments Konvergenz ERDF ESF Kohäsionsfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Europäische Territoriale Kooperation ERDF ERDF ESF
51 Cohesion Policy Resources received per objective Source: European Commission, Regional Policy, 2009
52 Cohesion Policy Resources received Source: European Commission, Regional Policy, 2009
53 Kohäsionsausgaben Quelle: Europäische Kommission: Kohäsionspolitik, 2011.
54 Quelle: Europäische Kommission: Kohäsionspolitik, 2011; Preise von 2011 Kohäsionspolitik Budget nach 2013
55 Vorgeschlagenes EU-Budget Kohäsionspolitik 33 % (336 Milliarden ) Andere Politikbereiche (Landwirtschaft, Forschung, Außenpolitik usw.) 63 % (649 Milliarden ) Connecting Europe Facility 4 % (40 Milliarden ) Source: European Commission, Regulation Proposals Cohesion Policy 2011.
56 Budget Kohäsionspolitik Quelle: Europäische Kommission: Kohäsionspolitik, 2011.
57 Source: European Commisison (2007): Wachsende Regionen, wachsendes Europa. Vierter Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt: 174.
58 Europäische Territoriale Kooperation Source: European Commission, Regional Policy, 2009
59 Interpretation I Verteilungsmodus - Kommission als Entwickler von Pogrammen, dabei partnerschaftlich mit regionalen Akteuren und Stakeholdern, - Regierungen der Mitgliedstaaten stimmen (im Rat) einem Haushalt mit distributiven Elementen zu, - EP spricht sich i.d.r. für distributive Elemente aus (ggfs. Beteiligung an einer interinstitutionellen Vereinbarung), - Regionale Eliten profitieren von Ressourcenverschiebung, Beispiel: Kohäsionspolitik
60 Interpretation II Art. 4 AEUV (2) Die von der Union mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit erstreckt sich auf die folgenden Hauptbereiche: a) Binnenmarkt, b) Sozialpolitik hinsichtlich der in diesem Vertrag genannten Aspekte, c) wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, d) Landwirtschaft und Fischerei, ausgenommen die Erhaltung der biologischen Meeresschätze, e) Umwelt, f) Verbraucherschutz, g) Verkehr, h) transeuropäische Netze, i) Energie, j) Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, k) gemeinsame Sicherheitsanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit hinsichtlich der in diesem Vertrag genannten Aspekte. (3) [Spezifische Regeln] Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt (4) ) [Spezifische Regeln] Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
61 Struktur I. Policy-Forschung und Politikfeldanalyse II. Policy-Making in der EU Grundlagen III. Ausgewählte Politikfelder a. Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik b. Kohäsionspolitik c. Agrarpolitik d. Außen- und Sicherheitspolitik e. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts IV. Zusammenfassung Vorlesungen 4-9: Institutionen und Politikfelder
62 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP, CAP) Artikel 38 AEUV (1) Die Union legt eine gemeinsame Agrar- und Fischereipolitik fest und führt sie durch. Der Binnenmarkt umfasst auch die Landwirtschaft, die Fischerei und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ( ) Artikel 39 AEUV (1) Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik ist es, a) die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern; b) auf diese Weise der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten; c) die Märkte zu stabilisieren; d) die Versorgung sicherzustellen; e) für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.
63 Beispiel: GAP und Frankfurt (Oder) Received subsidies EGFL= EAGF = European Agricultural Guarantee Fond ELER= EAFRD = European Agricultural Fund for Rural Development
64 Gemeinsame Agrarpolitik (1962) Ziel Instrument Fonds Schutz gegen niedrige interne Preise Ankauf von Überschussgütern, wenn diese unter einen bestimmten Preis fallen EAGF Schutz gegen niedrige Importpreise Subventionen zum Erreichen niedriger Exportpreise Importquoten und abgaben auf landwirtschaftilche Importgüter, wenn diese unter einen bestimmten Preis fallen Erstattungen für den Export von Landwirtschaftsgütern, wenn Weltmarktpreise unter einen bestimmten Preis fallen EAGF EAGF
65 Reformen der Jahre 1992, 1999 and 2003 Reduzierung (aber nicht Abschaffung) hoher Garantiepreise (Sicherheitsnetz-Regelung) Produktionsunabhängige Einkommenshilfen Neue Policy-Ziele: Verbraucherschutz, landwirtschaftliche Entwicklung Source: Nugent, 2006
66 CAP and the Budget Source: European Commission, 2009
67 CAP and the Budget Source: European Commission, 2009
68 Struktur I. Policy-Forschung und Politikfeldanalyse II. Policy-Making in der EU Grundlagen III. Ausgewählte Politikfelder a. Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik b. Kohäsionspolitik c. Agrarpolitik d. Außen- und Sicherheitspolitik e. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts IV. Zusammenfassung Vorlesungen 4-9: Institutionen und Politikfelder
69 GASP Historische Entwicklung Einheitliche Europäische Akte (1986) Maastricht (1991), Art. J-J11 EUV Instrumente Unterrichtung Konsultation Abstimmung und Angleichung von Standpunkten Gemeinsame Aktionen Regelmäßige Zusammenarbeit Gemeinsame Standpunkte Gemeinsame Aktionen Institutionelle Neuerungen Tagungen des Allgemeinen Rats, mind. 4x jährlich Politisches Komitee EPZ-Sekretariat Troika (Vorsitz + vor- + nachheriger Vorsitz) Volle Beteiligung der Kommission Anhörung des EP
70 GASP Historische Entwicklung Amsterdam (1997), Art EUV Instrumente Art. 12 EUV: Grundsätze und allgemeine Leitlinien Gemeinsame Strategien Gemeinsame Aktionen Gemeinsame Standpunkte Ausbau der regelmäßigen Zusammenarbeit Schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik (Art. 17(1)) Einbeziehung der "Petersberg- Aufgaben" (Art. 17(2)) Abschluss von Übereinkünften mit anderen Staaten (Art. 24) Institutionelle Neuerungen Hoher Vertreter ("Mister GASP") Planungs- und Frühwarnungseinheit (Erklärung 6 zum Amst. Vertrag) Reform der Troika (Vorsitz + Mister GASP + Außenkommissar) "Konstruktive Enthaltung" (Art. 23) Vorschlagsrecht der Kommission (Art. 22) Einbeziehung der WEU Ansätze von QMV in der Umsetzung von Gemeinsamen Strategien Verhandlungsführung des Ratsvorsitzes bei internationalen Verträgen
71 GASP Historische Entwicklung Nizza (2000), Art EUV Instrumente i.w. wie Amsterdam Benennung von Sonderbeauftragten (Art. 23) Institutionelle Neuerungen Verstärkte Zusammenarbeit (Art. 27a-e) Wiederausklammerung der WEU aus dem EUV Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (Art. 25) Weitere Stärkung der Präsidentschaft bei der Aushandlung internationaler Verträge (Art. 24) Leichte Ausweitung von QMV-Entscheidungen bei der Umsetzung
72 GASP gegenwärtiger Stand Instrumente Art. 25 EUV Die Union verfolgt ihre Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, indem sie a) die allgemeinen Leitlinien bestimmt, b) Beschlüsse erlässt zur Festlegung i) der von der Union durchzuführenden Aktionen, ii) der von der Union einzunehmenden Standpunkte, iii) der Einzelheiten der Durchführung der unter den Ziffern i und ii genannten Beschlüsse, und c) die systematische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Führung ihrer Politik ausbaut. Institutionelle Neuerungen Hoher Vertreter, der gleichzeitig Vizepräsident der Kommission ist (Art. 18 EUV) Europäischer Auswärtiger Dienst (Art. 27 Abs. 3 EUV) Ausweitung QMV (Art. 31 EUV) Sonderbeauftragte (Art. 33 EUV) Verwaltungs- und operative Ausgaben zulasten der Union (Art. 41 EUV) Europäische Verteidigungsagentur (Art. 45 EUV) "Strukturierte Zusammenarbeit" in der GSVP (Art. 42, 46 EUV)
73 GASP Grundsätze nach Art. 11 EUV (1) Die Zuständigkeit der Union in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erstreckt sich auf alle Bereiche der Außenpolitik sowie auf sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Union, einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen kann. [zur GSVP siehe: Art EUV] Für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gelten besondere Bestimmungen und Verfahren. Sie wird vom Europäischen Rat und vom Rat einstimmig festgelegt und durchgeführt, soweit in den Verträgen nichts anderes vorgesehen ist. Der Erlass von Gesetzgebungsakten ist ausgeschlossen. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und von den Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen durchgeführt. Die spezifische Rolle des Europäischen Parlaments und der Kommission in diesem Bereich ist in den Verträgen festgelegt. Der Gerichtshof der Europäischen Union ist in Bezug auf diese Bestimmungen nicht zuständig ( )
74 GASP Grundsätze nach Art. 11 EUV (3) Die Mitgliedstaaten unterstützen die Außen- und Sicherheitspolitik der Union aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität und achten das Handeln der Union in diesem Bereich. Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um ihre gegenseitige politische Solidarität zu stärken und weiterzuentwickeln. Sie enthalten sich jeder Handlung, die den Interessen der Union zuwiderläuft oder ihrer Wirksamkeit als kohärente Kraft in den internationalen Beziehungen schaden könnte. Der Rat und der Hohe Vertreter tragen für die Einhaltung dieser Grundsätze Sorge.
75 GASP Motive für Integration des Politikfelds Gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur nach 1989/91 Wiedervereinigung Deutschlands Golfkriege 1990/91 und 2003 Zerbrechen der UdSSR sowie Jugoslawiens Globale Sicherheit Internationaler Terrorismus Organisiertes Verbrechen, Proliferation von Waffen Regionale Instabilitäten (Konflikte, Failed States) Energiesicherheit, Klimawandel Herausforderungen durch Migration Quelle: Nugent, 2006
76 Zivile und militärische Missionen der EU Quelle: (Zugriff: )
77 EU-Militärmissionen EUFOR Althea: Bosnien-Hercegovina (seit 2004); Truppenstärke: ca EU SSR: Guinea Bissau (seit 2008); Truppenstärke: ca. 30 EUSEC: Kongo (seit 2005); Truppenstärke: ca. 40 EUNAVFOR Atalanta: Golf von Aden (seit 2008); Truppenstärke: ca. 1800
78 Struktur I. Policy-Forschung und Politikfeldanalyse II. Policy-Making in der EU Grundlagen III. Ausgewählte Politikfelder a. Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik b. Kohäsionspolitik c. Agrarpolitik d. Außen- und Sicherheitspolitik e. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts IV. Zusammenfassung Vorlesungen 4-9: Institutionen und Politikfelder
79 Von der ZJI zum RFSR Vor der EU Gründung von Interpol (1946) Europarat: Abkommen im Bereich der Rechtshilfe und Auslieferungsregelungen; Pompidou-Gruppe (seit 1971) TREVI-Kooperation (seit 1975) Schengen I (1985): Schrittweiser Abbau der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen Schengen II (1990): Harmonisierung in den Bereichen Außengrenzkontrollen sowie Asyl-, Visa- und Ausländerrecht Vertrag von Maastricht Vertrag von Amsterdam Grundsätzlich Institutionelle Regeln Vertrag von Nizza Dritte intergouvernementale Säule des Maastrichter Vertrags: Justiz- und Innenpolitik (Titel VI EUV) Erste Säule (EGV) Asyl-, Visa- und Einwanderungspolitik (Art ); dabei teilweise Einbeziehung der Regelungen der Abkommen von Schengen und Dublin Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (Art. 61, 65, 67) Kommission bekommt alleiniges Initiativrecht (Art. 67) Rat kann nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig beschließen, mit qualifizierter Mehrheit abzustimmen und das Mitentscheidungsverfahren anzuwenden (Art. 67) Automatischer Übergang zum QMV + Art. 251 EGV im Bereich der Visapolitik (Art. 67) Recht des EuGH zur Vorabentscheidung (Art. 68, 234) Protokoll zu Art. 67: einige Bereiche der Visa- und Einwanderungspolitik werden unter Frist- oder Einstimmigkeitsvorbehalt dem Verfahren QMV + Art. 251 EGV zugeordnet Dritte Säule (EUV) Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden, Drogenbekämpfung (Art ); dabei Stärkung von Europol (Art. 30) Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Art. 20, 30) Beschlüsse werden einstimmig gefasst (Art. 34) Verstärkte Zusammenarbeit kann mit qualifiziertem Mehrheitsentscheid beschlossen werden (Art. 40) Ko-Initiativrecht der Kommission (Art. 34) Recht des EuGH zur Vorabentscheidung (Art. 35) Anhörungsrecht des Parlaments (Art. 39) Einführung von Eurojust (Art. 31) Weitere Möglichkeiten der verstärkten Zusammenarbeit (Art. 40, 43-45); EuGH wird zuständig (Art. 40)
80 RFSR im AEUV Artikel 20 AEUV (1) Es wird eine Unionsbürgerschaft eingeführt. Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht. (2) Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben die in den Verträgen vorgesehenen Rechte und Pflichten. Sie haben unter anderem a) das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten; b) in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Kommunalwahlen( ); c) im Hoheitsgebiet eines Drittlands, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vertreten ist, Recht auf Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden eines jeden Mitgliedstaats ( ); d) ( ) das Recht, sich in einer der Sprachen der Verträge an die Organe und die beratenden Einrichtungen der Union zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten.
81 RFSR im AEUV TITEL V DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen (Art AEUV) Kapitel 2: Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung (Art ) Kapitel 3: Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (Art. 81 AEUV) Kapitel 4: Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Art AEUV) Kapitel 5: Polizeiliche Zusammenarbeit (Art )
82 Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Artikel 67 AEUV (1)Die Union bildet einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem die Grundrechte und die verschiedenen Rechtsordnungen und - traditionen der Mitgliedstaaten geachtet werden. (2)Sie stellt sicher, dass Personen an den Binnengrenzen nicht kontrolliert werden, und entwickelt eine gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl, Einwanderung und Kontrollen an den Außengrenzen, die sich auf die Solidarität der Mitgliedstaaten gründet und gegenüber Drittstaatsangehörigen angemessen ist. ( ) (3)Die Union wirkt darauf hin, durch Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Organen der Strafrechtspflege und den anderen zuständigen Behörden sowie durch die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entschei-dungen und erforderlichenfalls durch die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
83 Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Art. 68 AEUV: Rolle des Europäischen Rates Der Europäische Rat legt die strategischen Leitlinien für die gesetzgeberische und operative Programmplanung im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fest. Art. 69 AEUV: Rolle der nationalen Parlamente Die nationalen Parlamente tragen bei Gesetzgebungsvorschlägen und initiativen, die im Rahmen der Kapitel 4 und 5 vorgelegt werden, Sorge für die Achtung des Subsidiaritätsprinzips nach Maßgabe des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.
84 Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Art. 77 AEUV: Grundlagen im Bereich Grenzkontrollen, Asyl, Einwanderung (1) Die Union entwickelt eine Politik, mit der a) sichergestellt werden soll, dass Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der Binnengrenzen nicht kontrolliert werden; b) die Personenkontrolle und die wirksame Überwachung des Grenzübertritts an den Außengrenzen sichergestellt werden soll; c) schrittweise ein integriertes Grenzschutzsystem an den Außengrenzen eingeführt werden soll. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1 erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen ( )
85 Schengen-Staaten (2012) Vollanwenderstaaten (EU-25) Anwendende Nicht-EU- Staaten (NOR, ISL, CH, LIE) Designierte Mitglieder (BUL, RUM, ZYP) Kooperierende Staaten (GB, IRL)
86 Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Art. 81 AEUV: Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (1) Die Union entwickelt eine justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug, die auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen beruht. Diese Zusammenarbeit kann den Erlass von Maßnahmen zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umfassen. (2) Für die Zwecke des Absatzes 1 erlassen das Europäische Parlament und der Rat, insbesondere wenn dies für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich ist, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen ( )
87 Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Art. 82 AEUV: Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (1) Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der Union beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen ( ) Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen, um a) Regeln und Verfahren festzulegen, mit denen die Anerkennung aller Arten von Urteilen und gerichtlichen Entscheidungen in der gesamten Union sichergestellt wird; b) Kompetenzkonflikte zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern und beizulegen; ( ) d) die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden oder entsprechenden Behörden der Mitgliedstaaten im Rahmen der Strafverfolgung sowie des Vollzugs und der Vollstreckung von Entscheidungen zu erleichtern.
88 Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Art. 85 AEUV: Eurojust (1) Eurojust hat den Auftrag, die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden zu unterstützen und zu verstärken, die für die Ermittlung und Verfolgung von schwerer Kriminalität zuständig sind, wenn zwei oder mehr Mitgliedstaaten betroffen sind oder eine Verfolgung auf gemeinsamer Grundlage erforderlich ist; ( ) gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen ( ) die Aufgaben von Eurojust fest. Zu diesen Aufgaben kann Folgendes gehören ( ) Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen ( ) Art. 86 AEUV: Europäische Staatsanwaltschaft (1) Zur Bekämpfung von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union kann der Rat gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen ausgehend von Eurojust eine Europäische Staatsanwaltschaft einsetzen. Der Rat beschließt einstimmig nach Zustimmung des Europäischen Parlaments. Art. 87 AEUV: Polizeiliche Zusammenarbeit
89 FRONTEX Frz.: frontières extérieures =Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Zurückgehend auf Verordnung (EG) 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 (ABl. L 349 vom ) Aufgabenbereiche: Flüchtlingsabwehr, Sicherung von Grenzen, jährliche Risikoanalysen, Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke in Notsituationen, integriertes Risikoanalysemodell (CIRAM Common Integrated Risk Analysis Model) für MS (Informationen) Sitz der Agentur: Warschau, Polen Budget: Zuschüssen der EU, Beiträgen der Schengen-Staaten, aus Gebühren für Dienstleistungen und freiwilligen Beiträgen Zusammensetzung: Verwaltungsrat (Oberstes Gremium) 2 Kommissionsvertreter und 1 MS-Vertreter, 1 Exekutivdirektor und Stllv., außerdem: Schengen-assoziierten Länder Island und Norwegen Quelle: sowie zuletzt geprüft:
90 FRONTEX Operationen: EPN-HERMES, März 2011 März 2012 Grenzüberwachung des Mittelmeeres zwischen Italien (Lampedusa, Sardinien) und Nordafrika (v.a. von Tunesien) POSEIDON, März 2011 März 2012 Grenzüberwachung des Mittelmeeres aufgrund illegaler Migrationsströme nach Griechenland Kritik: keine Respektierung von Grundrechten bei Grenzkontrollen in militärischen Flüchtlingsabwehrmaßnahmen im Mittelmeerraum laut eines Rechtsgutachtens des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) 2007: EU-Grenzschützer sind auch außerhalb des EU- Territoriums und auf Hoher See an Flüchtlings- und Menschenrechte gebunden demzufolge: Recht aufgegriffener Flüchtlinge Asylantrag zu stellen
91 Migration in die EU Main countries of origin of non-nationals, EU-27, 2010 Siehe auch
92 Migration in die EU
93 Migration in die EU
94 Migration in die EU
95 Zusammenfassung: RFSR Räumliches Spannungsfeld: Schengen, Beitrittsstaaten, ENP, Drittstaaten Inhaltliches Spannungsfeld: europäische Rechtspolitik vs. Politik der inneren Sicherheit nationale Traditionen/Kontexte Elemente verschiedener Modi: Gemeinschaftsmethode, Regulation, Koordinierung Dominanter Ansatz: Securitization grundlegend: Buzan, Barry / Waever, Ole / de Wilde, Jaap (Hrsg.), 1998: Security Analysis. A New Framework for Analysis. London: Lynne Rienner Publishers.
96 Struktur I. Policy-Forschung und Politikfeldanalyse II. Policy-Making in der EU Grundlagen III. Ausgewählte Politikfelder a. Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik b. Kohäsionspolitik c. Agrarpolitik d. Außen- und Sicherheitspolitik e. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts IV. Zusammenfassung Vorlesungen 4-9: Institutionen und Politikfelder
97 Europäisches politisches System EU-Ebene (Brüssel, Luxemburg, Straßburg) Europäisierung II Europäische Integration Europa- Strategie Europäisierung I Polity I Politics I Policies Nationale Ebene 27 EU-Staaten
98 Zusammenfassung: viele analytische Schneisen Institutionenanalyse vs. politikfeldzentrierte Analyse; Mehrebenensystem vs. Policy-Modi Europäische Integration vs. europäische Politik Europäisierung I vs. Europäisierung II Ausrichtung der Analyse: normativ vs. empirisch; Entstehen einer kritischen EU-Forschung ; siehe
99 Vorlesung Einführung: Europa-Studien und politikwissenschaftliche Bezüge Die verschiedenen loci der Integrationstheorie Integration, politisches System, Europäisierung: auf dem Weg zu einem integrierten Konzept zur Analyse europäischer Politik 8.5. Institutionelle Entwicklung im Überblick Institutionen der EU-Ebene I: Europäischer Rat, Rat, EP Institutionen der EU-Ebene II: Kommission, EuGH, sonstige Institutionen Die Arenen des policy-making in Europa 5.6. Politikfelder I: Wirtschafts-, Kohäsions-, Agrarpolitik Politikfelder II: Außenpolitik, Europäische Innenpolitik Gibt es ein europäisches Demokratiedefizit? Wachsende EU-Skepsis: Legitimitätskrise oder notwendige Politisierung? 3.7. Stagnation oder Vertiefung? Auswirkungen der Finanz- und Schuldenkrise auf die Integration Abschlussklausur
100 ...vielen Dank für die Aufmerksamkeit!!
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