Fangjagd in der E.U. anlässlich des DJV-Fangjagdsymposium, Kaisersesch Herausforderungen & Chancen für die Fangjagd in Deutschland?

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1 Fangjagd in der E.U. anlässlich des DJV-Fangjagdsymposium, Kaisersesch Herausforderungen & Chancen für die Fangjagd in Deutschland? Referent: Dr. Yves Lecocq Generalsekretär /Leitender Politikberater FACE, Federation of Associations for Hunting and Conversation of the EU Seite 2 Wer ist FACE? gegründet Hauptsitz im Herzen von Brüssel Sekretariat: 10 Vollzeitstellen Aufgabe: Förderung nachhaltiger Jagd als Werkzeug für Schutz & ländliche Entwicklung: Europäische Jäger für den Schutz der Biodiversität - Förderung gemeinsamer Interessen seiner Mitglieder aus 38 Europäischen Staaten (inklusive DJV) Seite 3 Seite 4 Die Berner Konventionen zum Schutz Europäischer Wildnis und natürlicher Habitate (Bern ) Artikel 6= Spezieller Schutz für Anhang II- Arten: Wolf, Braunbär, Otter, Luchs, Wilkatze, Europäischem Mink Artikel 7= Schutz von Anhang III- Arten (z.b. durch Nutzungsbeschränkungen wie Schonzeiten etc.): Europäischer Biber, die meisten Marderartigen (aber nicht Fuchs, Bisam, Waschbär, Marderhund, Amerikanischer Mink ) Seite 5 Artikel 8= Verbot von wahllosen Mitteln zum Fang/Töten, aufgelistet in Anhang IV (für Säuger): Schlingen, Netze, Fallen* *= wenn in großem Umfang oder zum nicht-selektiven Fang oder Tötung zum Einsatz kommend Artikel 9= Ausnahmen

2 Ein direkter Einflussauf die Jagd? KEINER! Es gibt keine EU Jagdpolitik! Seite 6 EU & und die Jagd/Fangjagd? Die Kompetenz (beispielsweise für Jagdrecht und systeme) obliegt den Mitgliedsstaaten! Deutlich spürbare, indirekte Einflüsse! An erster Stelle= EU Umweltpolitik aber Seite 7 Die EU & die Jagd + natürlich Innereuropäischer Markt, Verbraucherschutz, Landwirtschaftspolitik Seite 8 Ratsvorschrift 79/409/EEC vom 2 April 1979 zum Schutz von wilden Vögeln Die sogenannte Vogelschutzrichtlinie Seite 9 Artikel 1- Diese Richtlinie dient dem Schutz aller natürlich auftretender Vögel in der Wildnis sie deckt den Schutz, das Management und die Kontrolle ab und legt Regelungen zu deren Nutzung fest Artikel 2-..Erhaltung der Populationen auf einem Level unter Berücksichtigung von ökonomischen und Anforderungen an die Freizeitgestaltung oder die Populationsdichte an diese Höhe anzupassen. Artikel 7/Anhang II Arten- können unter nationaler Gesetzgebung bejagd werden in Abstimmung mit den Prinzipien von weiser Nutzung und ökologisch ausgeglichener Kontrolle nicht zu bejagen während der Fortpflanzungszeit und während der verschiedenen Phasen der Aufzucht -> Ringeltaube +1994: Star und Rabenvögel! Seite 10 Artikel 8/Anhang IV: Mitgliedsstaaten müssen die Verwendung von Instrumenten, Anordnungen und Methoden zur Massenfang oder tötung oder zum nichtselektiven Fang und Tötung von Vögeln verbieten - speziell hier: Netze, Fallen Artikel 9: Mitgliedsstaaten mögen dies einschränken : Um ernsten Schaden an Landwirtschaft, Viehzucht, Wald, Fischerei, abzuwenden Zum Schutz der Fauna und Flora

3 Seite 11 Nachhaltigkeitsinitiative Jagd Richtlinienpapier August 2004, angepasst 2008 Seite 12 FFH-Richtlinien Artikel 2- Ziel dieser Richtlinie ist es einen Beitrag zur Sicherung der Biodiversität durch Schutz natürlicher Lebensräume und der wilden Tier- und Pflanzenwelt in den Mitgliedsstaaten zu leisten Maßnahmen zur Durchführung dieser Richtlinie sollen ökonomische, soziale und kulturelle Anforderungen, sowie regionale und lokale Gegebenheiten berücksichtigen. Seite 13 Artikel 12/Anhang IV (b) Arten- Mitgliedsstaaten sollen ein System zum strikten Schutz einführen -> Biber (mit Ausnahmen!), Wolf (Ausnahmen!), Braunbär, Otter, Europ. Mink, Wildkatze, Luchs (Ausnhamen) Artikel 14/Anhang V Arten- Wenn Mitgliedstaaten es für notwendig erachten, so sollen Maßnahmen ergriffen werden um die Entnahme von Exemplaren aus der Wildnis mit einem besonderen Schutzstatus übereingehend, durchzuführen -> Biber (), Wolf (), Baumarder, Iltis, Luchs. Artikel 15/Anhang VI- Unter Berücksichtigung von Arten des Anhang V und in Fällen in Übereinstimmung mit den Beschränkungen aus Artikel 16 sollen die Mitgliedstaaten wahllose Verfahren speziell verbieten -> nicht selektive Netze/Fallen Seite 14 NATURA 2000 = Netzwerk geschützter, natürlicher Lebensräume (15% des EU Fläche) Seite 15 NATURA 2000 bedeutet: keine Einflussnahme? Seite 16 Ich muss eine irrige Meinung zu NATURA 2000 korrigieren- nämlich dass wo sie einmal eingeführt wurde, dort jede ökonomische Aktivität zu beenden ist. Das ist einfach unwahr und es ist schade, dass dieser Mythos sich weiter fortsetzt. Das NATURA Netzwerk besteht aus lebenden Landschaftsbildern in denen Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Jagd weitergeführt werden dürfen.

4 Seite 17 Regulierung von sog. Legholder -Fallen (Tellereisen) Artikel 1- `Leghold-Fallen sind Systeme zum haltenden Fang (Anm.: Lebendfang mit Tellereisen) durch Spannbacken, die sich leicht um eine oder mehrere Gliedmaßen eines Tieres schließen, unter gleichzeitiger Vermeidung, dass die Gliedmaßen aus der Falle herausgezogen werden können. Seite 18 Artikel 2- Der Einsatz von Legholdern soll in der Gemeinschaft spätestens ab dem verboten werden. Artikel 3- Die Einführung von Fellen der Anhang I-Arten in die Gemeinschaft und Waren, die Teile von Fellen der Anhang I Arten beinhalten, soll vom an verboten werden, bis die Kommission festgestellt hat, dass in den Staaten, aus denen die Felle stammen, Fangmethoden angewandt werden, die international vereinbarten, humanen Fangmethoden entsprechen. Artikel 4- Die Kommission soll für solch eine Zertifizierung angepasste Grundlagen festlegen. -> Biber, Otter, Coyote, Wolf, Luchs, Puma, Zobel, Waschbär, Bisam, Fischotter, dachs, Marder, Wiesel Seite 19 Was sind International anerkannte Standards zum humanen Fallenfang? 1992/1995: Arbeit aufgenommen durch die Internationale Organisation für Normung ISO durch die Technische Abteilung TC 191 (mit der FACE als Beobachter!) Gute Fortschritte aber unmöglich eine internationale Vereinbarung zu treffen! = wegen systematischer Behinderung & Lobbyarbeit bestimmter Länder (England, Niederlande.) und Nichtregierungsorganisationen. Wissenschaftliche Fakten vs. Emotionen? Seite 20 Tierschutzbewegung, Tierrechtsbewegung Angepasste Lobbyarbeit vs. aggressive Kampagnen? Ehrliche Kommunikation vs. Bewusste Desinformationspolitik? Es geht nicht nur um, $... Seite 21 aber die Naturnutzer (Jäger, Fallenjäger, Angler, Landwirte ) + andere Gruppierungen (Tierhalter und züchter, Reiter, Industrie) sollten sich vereinigen!

5 Seite 22 Internationale Vereinbarung zum humanen Fallenfang 1998 (AIHTS) zwischen der Europäischen Gemeinschaft (Ratifizierung 1998), Canada (1999) und der Russischen Föderation (2008) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA bezieht sich auf alle tötende und lebend-fangende Methoden für wilde bodenbewohnende & halbaquatische Säuger aus Anhang I (19 Arten, davon 11 in der EU!) sieht Tests und Zertifizierungen für Fallen & Fangmethoden vor um humane Fallenstandards zu erfüllen Seite 23 Seit Juli 2008 wurden die AIHTS in Kraft gesetzt (in der Folge ratifiziert durch die russische Föderation) AIHTS Teilnehmer müssen nun dem Umsetzungszeitplan für den Test und die Zertifizierung von Fallen folgen- der Zeitrahmen beträgt: - Festsetzende Fallen (Anm.: Lebendfang)= 3-5 Jahre nach Inkrafttreten (abhängig von Prioritäten und Testmöglichkeiten) - Totfangende Fallen: 5 Jahre nach Inkrafttreten - +3 Jahre zur Einführung Bis jetzt sind 4 Jahre vergangen. Seite 24 Die Standards wurden in Canada vollumfänglich durchgesetzt und in den USA übernommen Aber was ist mit der EU? Seite 25 EU Aktivitäten 2004 hat die beauftragte Kommission die AIHTS Standards als Antrag für die Richtlinie COM(2004)532 eingebracht mit dem Ziel, die AIHTS Standards einführen zu können Im November 2005 wurde der Antrag vom Europäischen Parlament abgelehnt (mit überwältigender Mehrheit- aber aus unterschiedlichen Motiven; teilweise durch die Lobbyanstrengungen der FACE) 2006 erfolgte eine Ausschreibung mit dem Ziel eine bessere wissenschaftliche Basis zur Gesetzesentwicklung er erhalten

6 Den Zuschlag erhielt eine führende Englische Wissenschaftsagentur (FACE ist einer der Partner!) Seite 26 EU Studienvertrag zum humanen Fallenfang ( ) Der Endreport liegt seit Oktober 2011 vor und beinhaltet Informationen zu: Stand der Forschung, Wissenschaft und Anwendbarkeit von Fallenstandards Information zu Fangmethoden und Standards in 27 EU-Ländern, Canada, Russischer Föderation und den USA Ergebnisse einer EU-weiten Befragung zum Persönlichem Verhältnis zur Regulierung der Fallenjagd in der EU Eine englische Ausgabe ist online abrufbar (Anmerkung: Wir arbeiten gerade an einer Übersetzung!) Seite 27 Ihre Meinung zum Fallenfang in der EU? Total: 9571 eingesendete Antworten 1. 52% vertraut mit Fallenjagd/Jagd 2. 21% zugehörig zum Tierschutz/Tierrecht 3. 10% mit Tierforschungs- oder Artenschutz-Hintergrund 4. 17% nicht zuzuordnen Welche Mitgliedsstaaten antworteten? Frankreich (4562), Deutschland (2678), Finnland (835), Belgien (537), Schweden (381), England (275) Seite 28 Frage: Auf welcher Ebene sollten Rechtsgrundlagen bezüglich Fallenjagd festgelegt werden? 72% der Jäger/Fallenjäger befürworten rechtliche Regelungen auf nationaler Ebene 80% der Tierschutz- oder Tierrechtsgruppen sprechen sich für Regelungen auf EU- Ebene aus

7 Seite 29 Frage: Maximal akzeptierte Zeitdauer zwischen 1. Fang und 2. Tod in einer Totschlagfalle (TIU =Zeit bis zum unwiderbringlichen Bewußtseinsverlust) Nur 6 % der Befragten finden die 300 Sekunden-Dauer in den AIHTS akzeptabel Seite 30 Vorschläge des Reports zu Tötungsfallen (nur für AIHTS-Arten zu beziehen!) 3 Kategorien zum Tierwohl: A 80% der gefangenen Tiere haben eine TIU max. 30 Sekunden B 80% der gefangenen Tiere haben eine TIU von max. 180 Sekunden C folgt den AIHTS Standards: 80% der gefangenen Tiere haben eine TIU von max. 300 Sekunden (bei mindestens 12 getesteten Exemplaren der gleichen Art) Um die Entwicklung von besseren Fallen zu gewährleisten, sprechen wir uns dafür aus, dass dort, wo unterschiedliche Tötungsfallen verschiedenener Tierwohl-Kategorien zur Regulierung der selben Tierart existieren, nur Fallen mit dem größtmöglichen Anspruch an Erfüllung des das Tierwohls genutzt werden dürfen. Seite 31 Vorschläge zu festsetzenden Fallen (Anm.: Lebendfang ): 3 Tierwohl-Kategorien: (A,B,C) wie für Tötungsfallen aber physische Verletzungen als Grundlage annehmend Es wurde beschlossen, dass Verhalten und physische Indikatoren zum Tierwohl NICHT herangezogen werden können, da für Wildtiere keine ausreichenden Informationen vorliegen. Weitere Vorschläge: Seite 32 Die Bedeutung von bestmöglichen Praktiken wird hervorgehoben Eine Aufgabe für Jagd- und Fallenjagdverbände? Seite 33 Die Europäische Charta für Jagd und Biodiversität enthält nicht-bindende Vorgaben und Richtlinien, mit dem Ziel, dass die Jagd (und Fangjagd) in nachhaltiger Form in Europa ausgeübt werden kann Leistet einen positiven Beitrag zum Schutz der Arten und Lebensräume und an die Ansprüche der Gesellschaft

8 Seite 34 Vorgabe 3: Sicherung einer nachhaltigen Nutzung durch Jagd Logisches Grundprinzip: In einigen Fällen dient eine beschränkte und nachhaltige Bejagung von kleinen Populationen deren Erhaltung. Nachhaltige Nutzung erfordert Regelungen zur aktiven Nutzung basierend auf verlässlichen, wissenschaftlichen Kriterien und Wissen um örtliche Begebenheiten. Richtlinien: Schutzbemühungen werden gefördert, wenn regulierende und bewirtschaftende Institutionen mit Jägern zusammenarbeiten um Methoden zu einfachem und effektivem Monitoring und zur Bewirtschaftung von Populationen, Lebensräumen und Ökosystemen zu entwickeln und anzuwenden Jäger an der Integration ihrer Aktivitäten in eine angepasste Bewirtschaftung von Populationen und Lebensräumen arbeiten Seite 35 Vorgabe 10: Vermeidbares Leiden von Tieren vermindern Richtlinien: - Jäger: Achten das Wildtier und bemühen sich stets um Reduktion und Vermeidung von unnötigem Leiden wo möglich Lernen über Tierphysiologie und die effizienteste Art Wild zu töten unter höchstmöglicher Vermeidung von Leiden Fördern Maßnahmen zur Sicherung von Fertigkeiten in Bezug auf Jagdmethoden und gerätschaften Bemühen sich effizient verwundetes Wild zu erlösen Verwenden keine Fangmethoden die ein hohes Maß an Stress oder Schmerz freisetzen und/oder nicht-selektiv oder als Massenfang wirken Achten darauf Arten nicht derart zu stören, so dass erhebliche und schädigende Einflüsse die Folge sind.

9 Seite 36 Nächste Schritte? Eine neuer Antrag für eine Richtlinie/Regulierung Eine Empfehlung der EU in Richtung der Mitgliedsstaaten für eine nationale Durchführung? Individuelle Initiativen der Mitgliedsstaaten (einige haben bereits jede Form von Fangjagd verboten Offiziell jedenfalls) Nichts?= Unwahrscheinlich, da die AIHTS bindend für die EU sind Die FACE und deren Mitglieder werden diese Situation kontinuierlich weiter beobachten! Seite 37 Die Position der FACE zum Fallenfang Die Fallenjagd ist eine legitime und unverzichtbare Aktivität zur Regulierung von Wildtierbeständen! Face unterstützt die Entwicklung von Zertifizierungssystemen für Fallentypen in Europa basierend auf Internationalen Bestimmungen im Rahmen der AIHTS Weitere Möglichkeiten müssen ausgearbeitet werden um Fallenjagdstandards durchzusetzen, jedoch dürfen Rechtsverordnungen auf keinen Fall nichtpraktikable oder unverhältnismäßige Regelungen nach sich ziehen! Seite 38 Europa= hat eine große Vielzahl an Landschaftsbildern, Flora und Fauna + eine Vielzahl unterschiedlicher menschlicher Kulturen und Traditionen Sozio-kulturelle Unterschiede= sind ein großartiges Gut & Wert Entscheidungsfindung auf niedrigster, möglicher Ebene Seite 39 Kein uniformes Jagd-/Fallenjagdgesetz Rahmenvereinbarungen als rechtliche Instrumente und Politik Europäische Harmonisierung? = unrealistisch + nicht notwendig! Gemeinsame Prinzipien (Rahmengesetzgebung)mit Richtlinien

10 Grundsätze der FACE: Seite 40 Kommunikation und nochmals Kommunikation! Eine klare, einfache und ehrliche Aufforderung! Jagd= Gut für den Mensch, die Natur und für das Land! Seite 41 Wahrung realistischer Europäischer Gesetzgebung & Politik Netzwerken mit Europäischen Politikern, Offiziellen & anderen Entscheidungsträgern Solidarität aller Europäischer Jäger (alle Jagdarten!) Seite 42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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