Aktuelle Entwicklungen zum Schutz des Bodens in in der Bauleitplanung

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1 Aktuelle Entwicklungen zum Schutz des Bodens in in der Bauleitplanung 1. Bodenfunktionskarten und stoffliche Vorbelastung 2. Ziele des Bodenschutzes in der Bauleitplanung - Flächen- bzw. Bodenverbrauch (Quantitative Ziele) - Schutzwürdige Böden (Lenkungsziele bzw. qualitative Ziele) - Umgang mit Boden(aushub) 3. Eingriffsbewertung und bodenbezogene Kompensation 4. Fazit / Empfehlungen 5. Rechtliche Grundlagen (nachrichtlich) Dr. Norbert Feldwisch Ingenieurbüro Feldwisch Karl-Philipp-Straße Bergisch Gladbach Tel info@ingenieurbuero-feldwisch.de Folie 1

2 1. Bodenfunktionskarten Bodenfunktionskarten Vortragsfolien der Veranstaltungen der vergangenen Jahre* Methodendokumentation des Geologischen Dienstes NRW Veröffentlichung: Feldwisch, N., H. Neite, J. Düntgen (2011): Grundlagen und Anwendungsbeispiele von Bodenfunktionskarten in Nordrhein- Westfalen. Zeitschrift Bodenschutz, Heft 02/2011, S Altlastenkataster / Bodenbelastungskarten Altlasten werden in der BLP routinemäßig berücksichtigt, flächenhafte stoffliche Bodenbelastungen nicht immer. Hierzu können BBK herangezogen werden. Integration der stofflichen Vorbelastung in Bodenfunktionskarten * Folie 2

3 Bodenfunktionen Lebensraumfunktionen Fkt. im Naturhaushalt Fkt. Filter / Puffer Archivfunktionen Folie 3

4 CD-ROM BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden und als WMS-Dienst in Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen, Krefeld Klassen schutzwürdiger Böden schutzwürdig sehr schutzwürdig besonders schutzwürdig Folie 4

5 Grundlegende Berichte Ad-hoc AG Boden des Bund/Länder-Ausschusses Bodenforschung (BLA- GEO) (2007): Methodenkatalog zur Bewertung natürlicher Bodenfunktionen, der Archivfunktion des Bodens, der Gefahr der Entstehung schädlicher Bodenveränderungen sowie der Nutzungsfunktion Rohstofflagerstätte nach BBodSchG. LABO-Projekt B3.05 Orientierungsrahmen zur zusammenfassenden Bewertung von Bodenfunktionen (2006) LABO-Projekt B1.06 Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB - Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung (2009) MUNLV-Broschüre: Bodenfunktionen bewerten - Schutzwürdige Böden in Nordrhein-Westfalen (2007) LANUV 2009: Modellvorhaben zur Harmonisierung der Bodenfunktionsbewertung auf Grundlage großmaßstäbiger Bodenkarten. LANUV 2010: Berücksichtigung der Naturnähe der Böden bei der Bewertung ihrer Schutzwürdigkeit. LANUV 2010: Versiegelungsinformationen für den Vorsorgenden Bodenschutz Folie 5

6 Großmaßstäbige Bodenfunktionskarten auf Basis der DGK5 Bo Beispiel Wuppertal Archivfunktionen Beispiel Wuppertal Folie 6

7 Biotopentwicklungspotenzial Beispiel Wuppertal Folie 7

8 Beispiel Wuppertal Natürliche Bodenfruchtbarkeit und Wasserspeichervermögen Folie 8

9 Naturhaushaltsfunktionen (Mittelwert aus nat. Bodenfruchtbarkeit und Wasserspeicherfunktion) Beispiel Wuppertal Folie 9

10 Gesamtkarte der Bodenfunktionen mit / ohne Sachdimension Beispiel Wuppertal Folie 10

11 Stoffliche Vorbelastung nach Bodenbelastungskarte Integration in die Bodenfunktionskarten mit Hilfe von Zuschlägen oder Abschlägen (Bonus / Malus) (Ergebnisse einer LANUV-Besprechung vom ) + Bonus für Unterschreitung besonders niedriger Schadstoffgehalte Malusfür Überschreitung besonders hoher Schadstoffgehalte Konventionsvorschläge Bonus und Malus: Zu- bzw. Abschläge auf den Klassenwert der Bodenfunktionsbewertung. Zu- bzw. Abschläge sollten nutzungsunabhängig vorgenommen werden. Schwellen der Schadstoffgehalte sollten auf Gehalte im Königswasserextrakt bezogen werden. Regionale Schadstoffsituation entscheidend, so dass jeder Kreis bzw. jede Kommune andere Schwellenwerte verwenden kann. Gebietstypische Schwellenwerte Folie 11

12 Beispiele für die Berücksichtigung der Vorbelastung Wuppertal: Schadstoffgehalte < Vorsorgewerte L/U Bonus (+1 Klassenstufe) Schadstoffgehalte > Prüfwerte KiSpi Malus (-1 Klassenstufe) Rhein-Kreis Neuss: Schadstoffgehalte < Vorsorgewerte S Bonus (+1 Klassenstufe) Schadstoffgehalte > 3x Vorsorgewert L/U Malus (-1 Klassenstufe) Folie 12

13 Offene Fragen zur Integration der stofflichen Vorbelastung in Bodenfunktionskarten Sollte das LANUV Empfehlungen zur einheitlichen Methodik formulieren (Regelfallgestaltungen bzw. Konventionsempfehlungen)? An welcher Stelle werden Bonus und Malus integriert? Bei einzelnen Bodenfunktionen oder bei der Karte der zusammengefassten Bodenfunktionsbewertung? Folie 13

14 2. Ziele des Bodenschutzes in der Bauleitplanung Quantitatives Ziel Reduzierung Flächen-/Bodenverbrauch Qualitative Ziele Lenkung von Boden verbrauchenden Planungen, möglichst nicht auf schutzwürdige und empfindliche Böden Erhaltung / Wiederherstellung naturnaher Böden Minderung Bodenerosion Vermeidung Bodenverdichtung + Gefügeschäden Minderung Schadstoffeinträge + -freisetzungen Schonender Umgang mit Bodenmaterial sachgerechte Verwertung von Bodenaushub Info! Die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes sind bei Planungs- und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen! Folie 14

15 2.1 Quantitatives Ziel Reduzierung des Flächen-/Bodenverbrauchs Warum erreichen wir keine deutliche Trendwende? Weiterhin hohe gesellschaftliche / politische Nachfrage nach Grüner Wiese bzw. neuen Bodenflächen zur Entwicklung von Siedlungs- und Verkehrsflächen und privilegierten Vorhaben im Außenbereich (u. a. Stallbauten, Anlagen erneuerbarer Energien etc.). Fehlende bodenkundliche Kenntnisse bei den Planern und Bauakteuren Abwehrverhalten der Akteure: Bloß keine zusätzlichen Anforderungen Fehlende konkrete Zielsetzungen zur Reduzierung des Verbrauchs Folie 15

16 Nachfrage nach Grüner Wiese /BBSR/DE/Raumbeobachtung/Akt uelleergebnisse/raumentwicklung/suv/f laechentrend2030.html Folie 16

17 7054/BBSR/DE/Raumbeobachtung/Akt uelleergebnisse/raumentwicklung/suv/f laechentrend2030.html Folie 17

18 Quelle: BBSR-Analysen KOMPAKT 09/2012 Folie 18

19 Quelle: BBSR-Analysen KOMPAKT 09/2012 Fazit! Weiterhin deutlicher Nettozuwachs! 30-ha-Ziel bis 2020 wird sehr wahrscheinlich verfehlt! Folie 19

20 Projektion bis 2030 Quelle: BBSR-Analysen KOMPAKT 09/2012 Fazit! Bevölkerung in NRW nimmt ab, SuV je EW steigt steigende Gebührenlast! Folie 20

21 Kommunales Planungsdilemma Beispiel Köln Folge! SuV-Entwicklung findet im Kölner Umland auf fruchtbaren Lössböden statt! Folie 21 Vortrag Fiora Lindt, Stadt Köln 2010

22 Kommunales Planungsdilemma Beispiel Much Folie 22

23 Bauen auf der Grünen Wiese Beispiel Much Fazit! Planungshistorie (-hoheit) entfalltet normative Kraft des Faktischen : Der weitere Flächenverbrauch ist die Norm, nicht die begründete Ausnahme! Folie 23

24 Fehlende bodenkundliche Kenntnisse Böden Eigenschaften und Funktionen Braunerde-Pseudogley aus Fließerde (Verwitterungslehm) über Sandstein Ackerbaulich genutzter Podsol aus Flugsand über älterer Flussterrasse L / Of Ah Ap Bv-Sw Sw Bs Sd lc Info! Unterschiedliche Bodenformen beachten! Bedeutsam: Horizontschichtung, Bodenarten und Wassereinfluss Bodenfunktionsbewertung / schutzwürdige Böden Folie 24

25 Bodenlandschaften Leitbodentypen abhängig von Ausgangsgestein, Klima, Vernässung und Relief! Themen/Boden/Bilder/Bod_ ThemaBoden1_g.jpg%3F blob%3dnormal%26v%3d3 Folie 25

26 Böden sind sehr unterschiedlich Bodenarten und Humusgehalt! Folie 26

27 Bodenarten Feinboden 2 mm - Ton < 0,002 mm - Schluff 0,002 bis < 0,063 mm - Sand 0,063 bis 2,0 mm Grobboden > 2 mm - Grus / Kies, Steine, Blöcke KA5, 2005 Humus Humusauflage im Wald (Streu, Rohhumus, Moder, Mull) L-, F- und O-Horizonte 30 Masse-% Humusgehalte der Mineralhorizonte sehr schwach humos < 1 Masse-% bis extrem humos 15 bis < 30 Masse-% (anmoorig) Humusgehalte der Moorböden organisch, Torf 30 Masse-% Folie 27

28 vom Bodenprofil zur Bodenkarte! Beispiele Pararendzina aus Kalk-/Dolomitgeröll, Münchener Schotterebene 2. Parabraunerde aus Löß, Kölner Bucht 3. Podsol aus Dünensand, Emsland E. Mückenhaussen 1993, DLG-Verlag HLUG, Wiesbaden Folie 28

29 Fazit zu den Zielen des Bodenschutzes in der Bauleitplanung! 1. Nur was man kennt, kann man schützen. Großmaßstäbige Bodeninformationen für das Baufeld nötig 2. Böden sind mehr als nur Baugrund, sondern belebte Körper. Bodenfunktionskarten, Vorbelastungen, Bodenempfindlichkeiten 3. Böden sind mehr als nur Fläche. dreidimensionale Betrachtung (z. B. Wasserspeicherfunktion) 4. Bodenkundlicher Sachverstand ist essentiell. Folie 29

30 Abwehrverhalten der Akteure: Bloß keine zusätzlichen Anforderungen Rechtliche Anforderungen zum Bodenschutz bestehen bereits, d. h. es werden keine zusätzlichen gestellt. Um Verfahrenssicherheit zu gewährleisten, empfiehlt sich eine fachgerechte Berücksichtigung des Bodenschutzes. Folie 30

31 Fehlende konkrete Zielsetzungen zur Reduzierung des Verbrauchs Bundes- und landesweite Zielsetzungen bedürfen der kommunalen Umsetzung. Ohne eine konkrete, nachprüfbare kommunale Zielsetzung, wie mit dem Flächenverbrauch umgegangen werden soll, wird keine Trendwende möglich sein. Positive Beispiele: - Bodenschutzkonzept Stuttgart - Hansestadt Hamburg - Indikatoren zum Flächenverbrauch Baden-Württemberg Folie 31

32 Bodenschutzkonzept Stuttgart (BOKS) ( Wert -Konzept) : Verknüpfung qualitatives und quantitatives Bodenschutzziel in Form von Hektar-Wert- Punkten = Fläche [ha] * Bodenfunktionswert Bilanzierung des restlichen Bodenqualitätsvorrats Jahr 2006 = 8883 Hektar-Wert-Punkte (= 100 %) Ableiten einer Zielvorgabe 1000 Hektar-Wert-Punkte (= 12 %) stehen noch zur Siedlungsentwicklung zur Verfügung (Stadtratsbeschluss!) Quelle: G. Wolff: 4 Jahre Bodenschutzkonzept Stuttgart (BOKS) (Erfolgs-)Bilanz und Denkanstöße. Zeitschrift Bodenschutz 2/2011, S Folie 32

33 Hansestadt Hamburg L. Oechtering & T. Däumling: Hamburger Projekte und Maßnahmen des vorsorgenden Bodenschutzes. Zeitschrift Bodenschutz 2/2012, S Folie 33

34 Indikatoren zum Flächenverbrauch BW Quelle: Folie 34

35 2.2 Qualitative Ziele Vermeidung / Minderung von Beeinträchtigungen Planung Innen- vor Außenentwicklung (Baulücken, Flächenrecycling) Minimale Flächeninanspruchnahme (Grund- u. Geschossflächenzahl Nettowohndichte) Lenkung des Verbrauchs auf weniger schutzwürdige / weniger empfindliche Böden Ausweisen von Baustraßen und Tabuflächen Bau Bei temporärer Bodeninanspruchnahme: - Ausweisen von Baustraßen und Tabuflächen - Beschränken der Bauzeiten Begrenzen der Lasteinträge Sachgerechte Lagerung von Bodenaushub Baustellenentwässerung Sachgerechter Wiedereinbau des Bodens Bodenkundliche Baubegleitung Folie 35

36 Ziel: Lenkung des Bodenverbrauchs! Die Flächeninanspruchnahme vollzieht sich zu erheblichen Teilen auf Böden mit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit. Im Zeitraum zwischen 1997 und 2001 entfiel bundsweit fast ein Drittel der gesamten Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf solche Böden, die jedoch nur 18% der Gesamtfläche Deutschlands ausmachen. efo/raumordnung/2004undfrueher/nachhaltigkeitsbaromet erflaeche/03 Ergebnisse.html Folie 36

37 Ziel: Gefügeschäden am Boden vermeiden! Mechanische Belastung Gefügeschädigung (Plattengefüge) Folie 37

38 Ziel: Durchwurzelbarkeit erhalten! Gefügeschäden / schädliche Verdichtungen Beinigkeit oder Hakenschlagen der Pfahlwurzel von Zuckerrüben Dr. J. Botschek Folie 38

39 Ziel: Versickerungsleistung erhalten! Kraft, TAUW GmbH Kraft, TAUW GmbH Vernässungsschäden in Gärten in Folge von schädlichen Verdichtungen Engelbrecht, Kreis Recklinghausen Engelbrecht, Kreis Recklinghausen Folie 39

40 Maßnahme: Keine ungeregelte Befahrungen bei der Erschließung! Katasteramt der Städteregion Aachen / 969/2010 Folie 40

41 Maßnahme: Baustraßen zum Bodengefügeschutz Ingenieurbüro Feldwisch Ingenieurbüro Feldwisch D. Heitbaum, amprion GmbH Folie 41

42 Maßnahme: Schonender Umgang mit Bodenmaterial Überprüfung von Ausschreibungstexten auf bodenschädliche Inhalte Beispiel: - Auszug aus einem Bau-LV für Oberboden zum Wiedereinbau Fazit Mit Kalkstickstoff würden 240 kg Stickstoff je ha ausgebracht, die für den Bodenund Gewässerschutz kontraproduktiv sind. Folie 42

43 Maßnahme: Hochwertige Verwertung von Bodenaushub Derzeit wird hochwertiges Bodenmaterial häufig in technischen Bauwerken, Lärmschutzwällen etc. verkippt. Hochwertige Verwertungsalternativen sind anzustreben wie z. B. Wiederherstellung durchwurzelbarer Bodenschichten in Gartenund Grünflächen innerhalb des B-Plans. (Auf baulich beeinträchtigten Böden sind Bodengefügeschäden durch Tieflockerungen zu beseitigen bevor Mutterboden aufgetragen wird.) Verbesserung natürlicher Bodenfunktionen auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen durch Auftrag von bis zu 20 cm mächtigen Mutterboden (Potenziell geeignete Flächen: Erosionsflächen, extrem stark versauerte Waldböden etc.) Sanierung / Sicherung von großflächigen Schadstoffanreicherungen durch Bodenauftrag Bodenbörsen können Angebot und Nachfrage koordinieren. Folie 43

44 Weitere Maßnahmen BVB-Merkblatt 2 Bodenkundliche Baubegleitung Erich Schmidt Verlag, Berlin (ab Juni oder Juli 2013 erhältlich) Folie 44

45 3. Eingriffsbewertung und bodenbezogene Kompensation Vortrag Frau Frey-Wehrmann Folie 45

46 Prinzip der Eingriffsbewertung Wirkfaktoren: - Versiegelung - mechanische Belastungen (Befahrung, Lagerung etc.) - Auf-/Einbringen von Bodenmaterial in eine durchwurzelbare Bodenschicht - Bodenerosion - Dränwirkung - Stoffeinträge - Erwärmung Empfindlichkeiten: - Eigenart (besonders schutzwürdige Böden) - Verdichtung - Entwässerung - Erodierbarkeit - Empf. gegen Stoffeinträge - Empf. gegen Erwärmung Minderungs-/ Vermeidungsmaßnahmen Bauzeiten / Bodenfeuchte* ± Wirkungen Beeinträchtigungen natürlicher Bodenfunktionen + Flächengröße + Bodenvolumen * Bauzeitenplanung Konflikt mit Zielsetzungen des Naturschutzes möglich! Bevorzugte Bauzeiten: - Naturschutz: außerhalb Brutzeiten / Vegetationsperiode - Bodenschutz: (Mai) April Oktober (November) Folie 46

47 Bodenbezogene Kompensation Bodenbezogene Kompensationsmaßnahmen stehen zur Verfügung, werden aber im Vollzug sehr uneinheitlich eingefordert bzw. umgesetzt. Multifunktionaler Ausgleich bei Böden allgemeiner Bedeutung im Regelfall ausreichend. Bodenbezogener Ausgleich bei Böden besonderer Bedeutung. Folie 47

48 4. Fazit / Empfehlungen 1. Daten, Methoden, Konzepte und Maßnahmen zum Bodenschutz in der Bauleitplanung stehen in ausreichender Auswahl und Qualität zur Verfügung. 2. Vollzugsdefizite könnten durch konkrete Vollzugshilfen des Landes zur Bewertung von Bodenfunktionen und Eingriffen in Böden sowie zur bodenbezogenen Kompensation abgebaut werden. 3. Die Träger der Bauleitplanung sollten eigenständige und nachprüfbare Ziele zur Reduzierung des Flächen- und Bodenverbrauchs beschließen. 4. Das Land könnte die Kommunen durch die landesweite einheitliche Ermittlung von Indikatoren zum Flächenverbrauch unterstützen, um effiziente und flächensparende Planungen zu fördern. 5. Die Anforderungen des Bodenschutzes können auf Baustellen zumeist nur durch eine bodenkundliche Baubegleitung wirksam und effektiv gewährleistet werden. Folie 48

49 5. Rechtliche Grundlagen Raumordnung nachhaltige Raumentwicklung mit Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen 2 Abs. 2 Nr. 3 u. Nr. 8: Freiraum- und Bodenschutz sind Grundsätze der Raumordnung. Landesentwicklungsplan Ziel B.III.1.3: Schutz land-/forstwirtschaftlich genutzter Böden im Interesse der Bodenfruchtbarkeit und zur Erhaltung ihrer Regulations- und Lebensraumfunktionen Bauleitplanung Lenkung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde 1a BauGB: Verpflichtung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Boden 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB: Belange u. a. des Bodenschutzes sind zu berücksichtigen 2 Abs. 4 BauGB: Umweltprüfung für unterschiedliche Planungsebenen 202 BauGB: Schutz des Mutterbodens Folie 49

50 Bodenschutz Schutz oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen 1 BBodSchG: die Funktionen des Bodens sind nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. 2 BBodSchG: Definition der Bodenfunktionen 4 Abs. 1 BBodSchG: Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. 7 BBodSchG: Die [Pflichtigen] sind verpflichtet, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen,. Vorsorgemaßnahmen sind geboten, wenn wegen der Auswirkungen einer Nutzung auf die Bodenfunktionen die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Zur Erfüllung der Vorsorgepflicht sind Bodeneinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies verhältnismäßig ist. 12 Abs. 8 BBodSchV (Bodenschutz beim Auf- und Einbringen): Von dem Auf- und Einbringen von Materialien sollen Böden, welche die Bodenfunktionen im besonderen Maße erfüllen, ausgeschlossen werden. 1 LBodSchG: Böden sind besonders zu schützen, welche die natürlichen Bodenfunktionen und Archivfunktionen in besonderem Maß erfüllen. Landschafts- bzw. Naturschutzrecht 2 Abs. 1 Nr. 3 LG NRW: Böden sind so zu erhalten, dass sie ihre Funktionen im Naturhaushalt erfüllen können. Folie 50

51 Abfallrecht / Bodenschutz / Gewässerschutz Verwertung von Bodenmaterial und mineralischen Abfällen LUA Merkblatt 44 Verwertung von Bodenmaterial auf oder in einer durchwurzelbaren Bodenschicht nach 12 BBodSchV Verwertererlasse - Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau - Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau - Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau - Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling- Baustoffe) im Straßen- und Erdbau - Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßen- und Erdbau - Hinweise zur Probenahme und Analyse von güteüberwachten mineralischen Stoffen - Erlass vom 6. September 2005 zur "Ausschreibungen von mineralischen Stoffen bei öffentlichen Baumaßnahmen" Folie 51

52 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die Folien können unter folgender Adresse herunter geladen werden: Weitere Informationen zum Bodenschutz: Folie 52

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