Einkommensrunde 2017 Rasche Einigung oder wieder Streiks?

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1 Fachgewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion Info-Telefon (040) Internet lg.hamburg@komba.de Ferdinandstraße Hamburg aspekte aspekte aspekte aspekte Einkommensrunde 2017 Rasche Einigung oder wieder Streiks? Am 18. Januar kurz nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe haben in Berlin die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder begonnen. Eine zweite Verhandlungsrunde ist für den 30./31. Januar in Potsdam vereinbart. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes fordern im Kern ein Gehaltsplus von sechs Prozent, damit die Einkommensschere zum Bund und zu den Kommunen sowie zur Gesamtwirtschaft nicht noch weiter aufgeht. Zur Erinnerung: Im letzten Jahr einigten sich die Tarifvertragsparteien dort u.a. auf eine lineare Gehaltserhöhung in zwei Schritten um 2,4 (2016) und 2,35 Prozent (2017). Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt sagte bei einer Pressekonferenz in Berlin u.a.: "Spürbare Gehaltszuwächse sind hierbei nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch wichtig für die Konkurrenzfähigkeit der Länder auf einem immer umkämpfteren Arbeitsmarkt." Wie in den Jahren zuvor hatte unsere gewerkschaftliche Spitzenorganisation, der dbb beamtenbund und tarifunion, die Mitglieder mittels Branchentagen im Vorfeld eingebunden und anschließend die gewerkschaftlichen Forderungen aufgestellt. n +++ Nach Redaktionsschluss: Erste Verhandlungsrunde +++ Bereits am Nachmittag des Tarifauftaktes kam die fast schon erwartete dbb Meldung: Die Verhandlungen sind ergebnislos vertagt worden. Zwar habe eine "konstruktive Atmosphäre" geherrscht, es jedoch keine Annährung gegeben. Damit zeichnet sich erneut eine schwierige Einkommensrunde nach 2 Versorgungsrechner 3 Liebe Leserinnen und Leser 4 Werbeaktion 2016/ Noch'n Gesetz Bild: dbb dem Muster der letzten Jahre ab. Wie "gut" müssen eigentlich die Rahmenbedingungen noch sein, damit der öffentliche Dienst angemessen an der gesellschaftlichen Einkommensentwicklung beteiligt wird? Damit er so leistungsfähig bleibt, wie es Heute und Morgen erfordern. Der dbb hamburg will zunächst von Warnstreiks absehen. aspekte wird über die zweite und die womöglich entscheidende dritte Verhandlungsrunde am 16./17. Februar, ebenfalls in Potsdam, in der nächsten Ausgabe berichten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unten auf Seite 2, im dbb Magazin sowie immer aktuell im Internet unter Stichwort "Einkommensrunde 2017". (dbb/sib) Zeitschrift für den hamburgischen öffentlichen Dienst

2 komba aspekte hamburg Versorgungsrechner Eine nützliche Idee Unser angrenzendes Nachbarland Schleswig-Holstein hat ihn seit kurzem schon. Bayern sowieso. Auch in anderen Bundesländern ist er kein Unbekannter. Selbst einige private Online-Plattformen bieten einen solchen Service an. Nur die Digitalisierungshauptstadt Hamburg ist ein weißer Fleck auf der Landkarte noch? n Es könnte so schön sein Selbst schnell einmal nachschauen, wie hoch die eigenen Versorgungsansprüche gerade sind oder wie sie sich unter bestimmten Faktoren verändern. Das ist für hamburgische Beamtinnen und Beamte leider noch Zukunftsmusik. Die Kolleginnen und Kollegen im schleswig-holsteinischen Landesdienst sind da schon weiter. Sie können sich im Internet unter ihre individuellen Versorgungsansprüche ausrechnen. Unverbindlich zwar, aber immerhin. Auch ist es mit diesem Tool möglich, andere Lebenslagen zu simulieren und so veränderte Versorgungsansprüche nachzuvollziehen. Weiterer Pluspunkt: Ab 1. Juli 2017 gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Versorgungsauskunft. n Und was macht Hamburg? Für die Beamtinnen und Beamten prüft das Zentrum für Personaldien- ste (ZPD) nach eigener Aussage gegenüber aspekte "derzeit ebenfalls die Einführung eines Versorgungsrechners als sogenannten self-service". Tariflich Beschäftigte können bereits einen Ruhegeldrechner im Personalportal nutzen, um sich einen eigenen Überblick über ihre Zusatzversorgungsansprüche zu verschaffen. liegen (Ausnahme: Dienstunfähigkeit). Unabhängig davon bietet das ZPD seit 1988 für beide Statusgruppen im hamburgischen öffentlichen Dienst eine Versorgungsberatung an. Doch die Hürden hierfür sind hoch. Sie kann nur von "versorgungsnahen" Jahrgängen (ab dem 55. Lebensjahr) oder anlassbezogen (Freistellungen, absehbare Dienstunfähigkeit bzw. verminderte Erwerbsfähigkeit), also bei "berechtigtem Interesse", in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der regelmäßig schriftlichen Auskunft ist auf Wunsch zusätzlich eine Alternativberechnung möglich. Das Ruhestandsdatum muss dafür mindestens sechs Monate in der Zukunft Bei den heutigen technischen Möglichkeiten und Musterbeispielen sollte es eigentlich kein ernsthaftes Problem sein, alsbald auch in Hamburg einen Versorgungsrechner online gehen zu lassen. Natürlich ist wie erwartet die bundesweite Versorgungslandschaft nach der Föderalismusreform auseinander gedriftet. Den einen Versorgungsrechner für alle kann es also nicht geben. Dafür sind jedoch nicht die Beamtinnen und Beamten verantwortlich. Und natürlich bedarf es auch für ein solches IT-Projekt eines professionellen Projektmanagements. Hier hat das ZPD bekanntlich noch gut Luft nach oben. (sib) Die Kernpunkte der Sechs-Prozent-Gesamtforderung vom 14. Dezember 2016: n Mindestbetrag als soziale Komponente n Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9 n Stufengleiche Höhergruppierungen zwischen den Entgeltgruppen (wie beim Bund und den Kommunen) n Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 90 Euro und des Urlaubsanspruches auf 30 Tage n Übernahme aller Auszubildenden n Laufzeit 12 Monate n Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger n Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich 2 Januar/Februar 2017 Bild: Rainer Sturm / pixelio.de Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) Dieser Tarifvertrag gilt für rund eine Million Beschäftigte im Landesdienst (etwa in Hamburg); mit Ausnahme von Hessen, das die Tarifgemeinschaft deutscher Länder vor Jahren verlassen hat. Außerdem hat er mittelbare Auswirkungen auf rund 2,2 Mio. beamtete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ländern und Kommunen, auf die der Abschluss übertragen werden soll. Er erstreckt sich demnach auf Tarifbeschäftigte in der "Kernverwaltung", wie Fachbehörden oder Bezirksämter. Für den Beamtenbereich gibt es eine Übernahmezusage des Ersten Bürgermeisters. Anders dagegen der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), der in Hamburg Bundesbedienstete oder Beschäftigte in öffentlichen Unternehmen betrifft, die in der Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg e.v. (AVH) zusammengeschlossen sind.

3 komba aspekte hamburg Ein frohes Neues Jahr, liebe Leserinnen und Leser! Wird es uns diesmal gelingen, die guten Vorsätze der Neujahrsnacht über das Jahr hinweg zu verwirklichen? Gesünder zu leben, endlich mehr Zeit für diefamiliezunehmen,denmutzufassen,sichaufeineneuestellezu bewerben oder sich vielleicht einmal beurlauben zu lassen, um einen lange gehegten Traum zu verwirklichen... WashabenSiesich,liebekombaMitglieder,fürdasJahr2017allessovorgenommen? Mein Vorsatz ist es, für Ihre Belange engagiert und wortstark einzutreten, gut zu argumentieren, stets ein offenes Ohr zu haben für Ihre Problemeundeszuschaffen,allezumotivieren,sichandenAktionenzuder aktuellen Einkommensrunde des TV-L zu beteiligen. Nur dann werden wir es gemeinsam schaffen, dem öffentlichen Arbeitgeber und Dienstherrn zu zeigen, dass wir es ernst meinen mit unseren Forderungen und dass unsere Arbeit mehr wert ist. Erst sollte es der Herbst sein, dann das Jahresende Nun wird öffentlich von"in vier Monaten" gesprochen, bis spürbare Verbesserungen eintreten(sollen). Für uns keine Überraschung! Immerhin sind die freien Stellen in den bezirklichen Kundenzentren nun endlich nachbesetzt. Trotzdem dauert es noch, bis die neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zum Teil ohne Verwaltungserfahrung, eingearbeitet sind. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen also weiter Geduld. Zurzeit beträgt die Wartezeit nach unseren Informationen teils noch sechs Wochen. Apropos Nachbesetzungen. Der Besetzungsgrad liegt nach Senatsangaben sogar über den Durst, also bei 110 Prozent wenn ich mich auch frage, nach welcher Berechnungsgrundlage eigentlich? Denn beispielsweise ist die kalkulierte Bearbeitungszeit für Personalausweise immer noch zu knapp und damit realitätsfern. Ein Umstand, auf den die komba gewerkschaft hamburg schon mehrfach hingewiesen hat. Wie will man nur wissen, wieviel Stellen denn überhaupt ausreichend sind, wenn die Berechnungsbasis schon krankt? Und schon sprudeln neue Ideen, wie ein optimiertes Computersystem für die Terminvergabe, einheitliche ÖffnungszeitenfüralleKundenzentren obgroß,obklein mitmehrterminennach17uhrodereineterminwartezeit von längstens zwei Wochen. Dann scheinen jedoch selbst 110 Prozent äußerst mager, die ohnehin keine Eintagsfliege bleiben dürfen. Ich frage mich, wann die ersten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in solch einem Umfeld wieder gehen und die Problemspirale erneut Fahrt aufnimmt. Das gilt es zu verhindern! Ihre/Eure Ines Kirchhoff Landesvorsitzende Januar/Februar

4 komba aspekte hamburg Mitglieder werben Mitglieder Werbeaktion vom 1. November 2016 bis zum 28. Februar 2017 Mehr Mitglieder bedeuten für eine Gewerkschaft deutlich mehr Einfluss und eine stärkere Durchsetzungskraft! Als Fachgewerkschaft für die Tarifbeschäftigten und Beamten des hamburgischen öffentlichen Dienstes sowie der Einrichtungen und Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, haben wir in den zurückliegenden Einkommensrunden durchaus beachtliche Einkommensverbesserungen durchsetzen können. Um dies auch in Zukunft durchzusetzen, brauchen wir den Rückhalt der Beschäftigten. Dies kann nur durch eine möglichst hohe Mitgliederzahl dokumentiert werden. Sprechen Sie also Ihre Kolleginnen und Kollegen, die bisher noch nicht gewerkschaftlich organisiert sind, auf eine Mitgliedschaft mit all ihren Vorteilen in der komba gewerkschaft hamburg an. Durch unsere Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst (dbb tarifunion) sind alle Tarifbeschäftigten bei Tarifverhandlungen zuverlässig vertreten. Bei Teilnahme an Streikmaßnahmen zahlen wir unseren Mitgliedern Streikgeld. Außerdem bieten wir unseren Mitgliedern einen Service rund um den Beruf. Unsere weiteren gewerkschaftlichen Leistungen sind: n Rechtsschutz in beruflichen Angelegenheiten n Diensthaftpflichtversicherung mit Dienstschlüsselversicherung n Freizeit-Unfallversicherung n Mitgliederzeitschrift aspekte mit aktuellen Informationen in berufsspezifischen Fragen und Entwicklungen im öffentlichen Dienst n Lohn- und Einkommensteuer-Beratung durch einen Steuerberater n Kontakt zu kompetenten Personalratsmitgliedern und Vertrauensleuten n Breitgefächertes Schulungsangebot n Vorteilsangebote starker Partner n Rentenberatung und vieles mehr Holt Euch Eure Prämie, die wir für diese Werbeaktion von 25 auf 40 Euro erhöht haben! 4 Januar/Februar 2017

5 komba aspekte hamburg Pflege naher Angehöriger Bald auch für Beamtinnen und Beamte Was Beschäftigte schon seit über zwei Jahren gesetzlich können, soll nun auch den hamburgischen Beamtinnen und Beamten zu Teil werden. Der Senat spricht in diesem Zusammenhang von systemgerecht und wirkungsgleich. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt, auch wenn einige von ihnen geforderte Detailpunkte nicht übernommen wurden. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf liegt der Hamburgischen Bürgerschaft seit dem 20. Dezember 2016 zur Verabschiedung vor. Die wesentlichen Eckpunkte der neuen 63 a und b des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) lauten: Neun bezahlte Arbeitstage für flexible Reaktionen bei akuten Pflegefällen (bisher bis zu zehn Tage Sonderurlaub). Maximal sechs Monate Pflegezeit auf Antrag mit einer kurzen Vorlaufzeit von zehn Tagen und bei Nachweis der Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen, z.b. durch eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. 11. Dienstrechtsänderungsgesetz Mit Datum vom 29. November 2016 liegt der Hamburgischen Bürgerschaft ein weiterer Gesetzentwurf vor. Auch hierzu hat u.a. der dbb hamburg im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens bereits Stellung genommen. Die geplanten Änderungen des Dienstrechts betreffen vor allem folgende Bereiche: Beamtenrecht Beurlaubung während der Probezeit, Rückzahlungspflicht zu viel gezahlter Geldleistungen, Aufbewahrungsfristen bei der Beihilfe sowie die Berichtspflicht des Landespersonalausschusses gegenüber dem Senat. Disziplinarrecht Kostenpflicht für Beamtinnen und Beamte bei Vorliegen eines Dienstvergehens. Besoldungsrecht Besoldung bei Abordnungen zu anderen Dienstherren, Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit, Anrechnung bestimmter Zeiten (z.b. als Bundeswehrangehörige) auf die Erfahrungszeiten bzw. -stufen, Mehrarbeitsvergütungen. Versorgungsrecht Dienst- und Vordienstzeiten ab Vollendung des 17. Lebensjahres, Pflegezuschläge auf Grund der neuen Pflegegrade. Reisekostenrecht Bis zu 24 Monate Familienpflegezeit auf Antrag in teilweiser Freistellung. Zuschuss von maximal 150 Euro monatlich auf Antrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung; sofern keine Beihilfeberechtigung vorhanden sein sollte (z.b. bei unverheirateten Beamtinnen und Beamten) soll eine neue Regelung eingeführt werden, um eine Schlechterstellung zu vermeiden. Vorschussregelung (50 Prozent der Differenz zwischen den Bezügen vor und während der Freistellungsphase). Die "Auszeit" wirkt sich auf die spätere Altersversorgung aus Veranstaltung Die Versorgung im öffentlichen Dienst Alles bestens abgesichert? am21.februar2017inder komba Landesgeschäftsstelle Bitte melden Sie sich bei Interesse umgehend telefonisch unter (040) oder per an lg.hamburg@ komba.de an. (demgegenüber zahlt die Pflegekasse die Rentenbeiträge der Beschäftigten). Anwärterinnen und Anwärter können maximal zur Hälfte freigestellt werden und nur, soweit es die Ausbildung zulässt. (sib) Fahrtkostenerstattung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte bei Dienstreisen, Reisekostenerstattung bei Fortbildung, Trennungsgeld. (sib) Januar/Februar

6 komba aspekte hamburg Noch'n Gesetz Vor der Wahl brummt die"produktion" Schöne Sache, ab Mitte des Jahres gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz. Danach müssen sich Prostituierte u.a. anmelden und bekommen eine entsprechende Bescheinigung. Auch gilt in allen Liebeslagen künftig Kondompflicht. Klingt vernünftig, zieht aber neue Bürokratie in der öffentlichen Verwaltung nach sich und hat ein handfestes Vollzugsproblem! LöchrigesGesetzmitMacken Außerdem: Wie soll ernsthaft überwacht werden, ob Prostituierte, Bordellbetreiber, Veranstalter oder Freier die Kondompflicht auch einhalten? Bis zu Euro Bußgeld oder ein Werbeverbot hin oder her. Im Saarland und in Bayern gibt es die Pflicht schon seit einigen Jahren. Dort ist sie in die Hygieneverordnung eingeflossen und nicht viel mehr als ein "Papiertiger". Kontrolliert werden meist nur die Prostituierten durch "Scheinfreier" oder die Polizei schaut, ob alle Hinweisschilder auch schön dort hängen, wo sie sollen. Wie also soll ein Gesetz mit eher nennen wir es Appellcharakter sinnvoll administriert werden? Der schlaue Gesetzgeber hat sich sicher etwas dazu gedacht, er sollte uns daran teilhaben lassen. WeitereArbeitfürdiegeplagten Bezirksämter Nicht die Polizei, nicht der inzwischen ohnehin abgeschaffte Ordnungsdienst sind hier gefragt. Bild: Katharina Wieland Müller/ pixelio.de Die Aufgabe fällt den bezirklichen Verbraucherschutzämtern zu, die dafür nicht gerüstet sind. Stellen Sie sich einmal vor, wie eine bezirkliche Kollegin, vielleicht eine gestandene Beamtin, gegen Mitternacht in ein muffiges Zimmer in dubioser Lage stürmt und stichproben-, wahrscheinlich auch heldenhaft eine Paarung auffordert nachzuweisen, dass die Kondompflicht auch wirklich eingehalten wird. Wenn sie überhaupt bis dorthin gelangt. UndesdarfnocheinSchnaps obendrauf sein Denn nicht nur die Kondompflicht stellt die Behörden und Ämter vor neue Herausforderungen. Das neue Gesetz sieht darüber hinaus z.b. Meldepflichten vor, ebenso amtliche Informations- und Erlaubnispflichten sowie Beratungsgespräche und erwartbare Bußgeldverfahren oder auch umfangreiche Statistikpflichten. All dies geht naturgemäß nicht ohne personellen Aufwand. Deshalb ist es fast höhnisch, wenn der 118- seitige Gesetzentwurf in gerade Unsere gewerkschaftliche Spitzenorganisation, der dbb hamburg beamtenbund und tarifunion, feiert in diesem Jahr sein 70- jähriges Bestehen. Mehrere Veranstaltungen dazu sind geplant. Wir gratulieren! Wussten Sie, dass die Anfänge der komba gewerkschaft hamburg mittlerweile nun schon fast 120 Jahre zurückliegen(26. Juni 1898)? einmal vier Zeilen auf den allenfalls geschätzten "Erfüllungsaufwand" der Verwaltung eingeht. Danach soll er, neben einem einmaligen Umstellungsaufwand von 11,3 Mio. Euro, jährlich bei rund 13,4 Mio. Euro liegen und vollständig auf Länder und Kommunen entfallen. Große Freude! KlaregewerkschaftlichePosition Wenn das neue Gesetz tatsächlich etwas bewirken soll, ist bis zum Inkrafttreten im Juni noch einiges zu tun! Zu frisch ist noch das geradezu stümperhafte gesetzgeberische Vorgehen beim Unterhaltsvorschuss (aspekte 12/2016 berichtete) in Erinnerung. Doch Achtung: Dieses wunderbare Gesetz ist schon beschlossen und die Zeitschiene eng. Die komba gewerkschaft hamburg fordert deshalb ein abgestimmtes, dem Lagebild angemessenes und mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes rückgekoppeltes Vorgehen vom Senat. Die Bezirke dürfen hierbei nicht allein gelassen werden. (sib) Vorankündigung 48. komba Landesgewerkschaftstag am31.mai2017imbürgerhaus Wilhelmsburg Für Anträge oder Entschließungen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaftsgruppe oder die Landesleitung. Gleiches gilt, wenn Sie Interesse an einer Teilnahme als Delegierter bzw. Gastdelegierter haben. 6 Januar/Februar 2017

7 komba aspekte hamburg Wir gratulieren zum Geburtstag Ingrid Olschewski (70) Karl Wolfgang Menck (75) Karin Rückbrodt (75) Manfred Schulz (75) Hans-Jürgen Zerbian (75) Heinz Antholz (80) Heinrich Brammann (80) Georg Glimmann (80) Hans- Jürgen Lübker (80) Herbert Michaelis (80) Jürgen Putens (80) Rolf Acker (81) Klaus Oberst (81) Dieter Pauly (81) Gerhard Pietzsch (81) Gerhard Rother (81) Dr. Horst Schüler (81) Ingrid Stolle (81) Peter Wandscher (81) Harald Oelker (82) Günther Peters (82) Horst Schulz (82) Harald Sobisch (82) Hans-Peter Steffen (82) Hans Thätner (82) Manfred Drzewiecki (83) Walter Hoffmann (83) Valentin Schiedek (83) Prof. Rolf Jenner (84) Wolfgang Quermann (84) Else Freigang (85) Rolf Baumann (86) Heinz Constantin (86) Ellen Gehrke (86) Hanna Kibbel (86) Edith Klinger (87) Axel Zühr (87) Hans Knudsen (88) Klaus Nethling (88) Helga Goes (89) Helmut Hammer (90) Hans-Otto Meyer (90) Gustav-Adolf Schenck (90) Heinz A. Weis (90) Richard Mundt (91) Kurt Oesterreicher (91) Heinz Steibel (91) Walter Paulsmeier (92) Gert Stuhlmann (92) Seminarangebote Mehr Wertschätzung für unsere Arbeit im öffentlichen Dienst! Services Lohn- und Einkommensteuer-Beratung am21.februarund am 21. März 2017(dienstags) Rentenberatung jeweils dienstags nach Terminvereinbarung komba gewerkschaft Nähe ist unsere Stärke Treffpunkt Gewerkschaftsgruppe Versorgungs- und Ruhegeldempfänger Die Mitglieder-Treffen finden jeweils am ersten Dienstag im Monat von10bis12uhr unter Vorsitz von Manfred Krause im Sitzungssaal der komba Geschäftsstelle statt. Nächste Treffpunkte: 7.Februar März Kurz notiert Kleine Meldungen aus der Stadt Personal egal? Wie jedes Jahr fragte die BILD-Zeitung jüngst alle sieben Bezirksamtsleitungen zum Jahresstart: Was tut sich (2017)? Von Wohnungsbau und Stadtentwicklung über Straßenreparatur oder Radwege bis hin zur Flüchtlingsintegration war wieder alles dabei. Bemerkenswert: Nur der Bezirksamtsleiter Hamburg-Nord, Harald Rösler (SPD), scheint die Bedeutung einer guten Belegschaft erkannt zu haben. Er suche "händeringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Kundenzentren, Allgemeine Sozialdienste, für die Planung, Bauen und Genehmigen". (sib) Mitgliederehrungen: Wir gratulieren! Goldene Ehrennadel 40-jährige Mitgliedschaft: Heinz-Wolfgang Becker, Gaby Dieck, Tina Fiedler, Brigitta Hamdorf, Rico Stuhlmann, Christina Tobler, Angela Voss Silberne Ehrennadel 25-jährige Mitgliedschaft: Tobias Asmussen, Steffan Bartmeier, Susanne Bethien-Vollmer, Gabi Cordes-Nielsen, Walter Dening, Frank Dietrich, Petra Dorow, Klaus-Dieter Ewert, Thorsten Gareiss, Hans-Michael Heise, Detlev Heuer, Carmen Hobe, Rudolf Klüver, Michael Korpel, Rolf Kronenberg, Karsten Leimann, Uwe Lewerenz, Peter Luczak, Andrea Pelzers, Burkhard Schlesies, Sabine Schmidt, Christian Schulz, Thomas Soltau, Birgit Steinwehe, Gerold Stubben, Kirsten Stüwer, Lutz Thieme, Anke Tietje, Gabriele Weber, Krystyna Wenta Alles Gute zum Ruhestand Doris Lewerenz, Universität Hamburg Werner Hache, Institut für Hygiene und Umwelt Dieter A. Kühl, Bezirksamt Hamburg-Nord Heinz Malzahn, Hamburg Wasser Ayse Seken, Finanzbehörde/RH Horst Wojtowitz, Einwohner- Zentralamt Wir bewahren ein ehrendes Andenken Berthold Hagenah Gert Koch Kurt Lüder Lisa Magdalena Muuß Karlheinz Walter Herausgeber: Landesleitung der komba Gewerkschaft für den Kommunal- und Landesdienst im dbb beamtenbund und tarifunion, Landesverband Hamburg Ferdinandstraße 47, Hamburg, Telefon (040) , Telefax (040) , Internet: Vorsitzende: Ines Kirchhoff. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Geldern. Einzelverkaufspreis: 2,60 EUR (einschließlich 7% MwSt. und Versandkosten). Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Alle Rechte vorbehalten. Mit Namen oder Kurzzeichen des Verfassers gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Herausgeberin dar. Die redaktionelle Bearbeitung bleibt vorbehalten. Honorarpflichtiger Nachdruck nur mit Einwilligung der Redaktion und vollständiger Quellenangabe. Erscheinungsweise: 10 mal jährlich. Auflage: Exemplare. Redaktionsschluss 3/2017: Januar/Februar

8 komba aspekte hamburg Informationen über alle auf dieser Seite aufgeführten Angebote und unsere günstigen Mitgliedsbeiträge erhalten Sie auf Anfrage gerne von der komba Geschäftsstelle, Info-Telefon (040) Die komba gewerkschaft ist mit über Mitgliedern ein kompetenter Ansprechpartner für Beamte und Tarifbeschäftigte. Sie vertritt Ihre Interessen gegenüber Politik, Arbeitgebern und Dienstherren bei Themen des Arbeits- und Beamtenrechts sowie in der Kommunal- und Sozialpolitik. Sie führt Tarifverhandlungen und ist an maßgebenden Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Die Betreuung der komba gewerkschaft ist damit besonders ziel- und praxisorientiert ausgerichtet. Im Mitgliedsbeitrag u.a. enthalten: n Warnstreikgeld und Streikgeld bei Arbeitskampfmaßnahmen n Rechtsberatung und ggf. Rechtsschutz in Kooperation mit dem dbb Dienstleistungszentrum Nord n Rentenberatung n Lohn- und Einkommensteuer-Beratung in Kooperation mit einem Steuerberater n Freizeit-Unfallversicherung mit Krankenhaustagegeld, Invaliditäts- und Todesfallentschädigung n Diensthaftpflichtversicherung mit Dienstschlüssel-Versicherung n Kfz-Versicherung bei Regressansprüchen seitens der Dienststelle bei Dienstfahrten n Seminare des dbb Bildungswerkes Hamburg und der dbb Akademie n Mitgliederzeitschrift aspekte Vergünstigte Angebote u.a.: n Gruppen-Sterbegeldversicherung n Sonderbeiträge beim Automobilclub ARCD n GBI Großhamburger Bestattungsinstitut (5 Prozent) n Vergünstigte Handy-Tarife über die DPolG n Optiker Krause (Rabatte auf Sonnenbrillen und Brillen) n Ernst-Deutsch-Theater (20 Prozent an fast allen Aufführungstagen) n Angebote des dbb Vorsorgewerkes und der dbb Vorteilswelt

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