Internationales Eisenbahntransportkomitee CIT Jahresbericht 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Internationales Eisenbahntransportkomitee 2014. CIT Jahresbericht 2013"

Transkript

1 INFO 3 Internationales Eisenbahntransportkomitee 2014 INHALTSVERZEICHNIS Wir freuen uns, Ihnen den Jahresbericht 2013 in neuem Design zu präsentieren. Für die Mitglieder da sein, und die Zukunft vorbereiten. Das sind die zwei Überschriften, die wir über die Tätigkeit des CIT im Jahr 2013 setzen. In diesem Sinne hat sich der Vorstand des CIT im 2013 mit der mittelfristigen strategischen Ausrichtung des CIT auseinandergesetzt. Als Ergebnis dieser Arbeiten wurden sechs Stossrichtungen für die künftige Arbeit des CIT festgelegt. Diese Stossrichtungen basieren auf den aktuell gültigen Statuten und sollen mit den bestehenden finanziellen und personellen Ressourcen verfolgt werden. Diese Stossrichtungen werden auf Seite 8 des Jahresberichts näher erläutert. CIT Jahresbericht 2013 CIT Jahresbericht Fahrgastrechte und Ticketing 2 Frankreich und Italien setzen ihre NEB ein 3 SIAFI 2014: Interaktives Seminar zu den internationalen Eisenbahnaktivitäten 4 Aktuelles über den elektronischen Frachtbrief CIM/SMGS 4 Transportrechtliche Interoperabilität für eurasischen Eisenbahngüterverkehr: ABB EurAsia 6 Das CIT verstärkt seine Zusammenarbeit mit dem Forum Train Europe (FTE) 7 Rechtsanwendung Unfall und Verschulden des Reisenden 8 Vorstand 1/ Konferenz der Reklamationsdienste Personenverkehr 10 CIT-Kalender EDITORIAL Liebe Leserinnen und Leser, Der Vorstand konnte an seiner ersten Sitzung in diesem Jahr am 24. April neben den statutarischen Geschäften den erfolgreichen finanziellen Abschluss 2013 sowie den Stand der Umsetzung des von der Generalversammlung im November 2013 beschlossenen Arbeitsprogramms 2014 zur Kenntnis nehmen. Wir berichten in diesen Heft weiter über die Sitzung der CIV-Arbeitsgruppe am 13. und 14. Mai sowie über die Sitzung der Rechts- und Expertengruppe CIM/SMGS am 3. April. Die Implementierung der Passenger Right Regulation (PRR) und die Entscheidungen der verschiedenen Gerichte und Behörden halten die Juristinnen, Juristen und Experten in der CIV-Arbeitsgruppe weiterhin auf Trab. Wichtige Diskussionspunkte waren auch die Entwicklungen beim Ticketing, wie zum Beispiel das Projekt FSM oder das neue Ticketing Manual. Bei der Sitzung der Rechts- und Expertengruppe CIM/SMGS wurde intensiv an den Spezifikationen für den elektronischen CIM/SMGS-Frachtbrief gearbeitet sowie die Probleme mit der Digitalisierung der Begleitdokumente angegangen. Sie finden ausserdem in diesem Heft ein Artikel zu den neuen ABB EurAsia. Beste Grüsse aus Bern Cesare Brand Generalsekretär des CIT

2 PERSONENVERKEHR Fahrgastrechte und Ticketing auf der Tagesordnung der Arbeitsgruppe CIV In Frankreich, Italien, den Niederlanden und sogar in den USA laufen neue Verfahren im Zusammenhang mit den Fahrgastrechten von Bahnreisenden. Die Arbeitsgruppe CIV unterstützte die Mitglieder, die sich mit dornenreichen Fragen konfrontiert sehen. Ferner prüfte sie das neue Handbuch für die Beförderungsausweise CIV. Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der PRR Die Verordnung EG Nr. 1371/2007 zu den Fahrgastrechten (PRR) wurde nicht immer glasklar redigiert, was für die Praxis der Unternehmen eine grosse Herausforderung darstellt. Die Arbeitsgruppe CIV setzte sich an ihrer Tagung vom 13. und 14. Mai mit den in einigen EU-Mitgliedstaaten laufenden Verfahren auseinander. Konkret betreffen diese Verfahren die Weiterreise mit anderen Beförderern, die Lesbarkeit elektronischer Beförderungsausweise, die Berechnung von Verspätungsentschädigungen, den Verkauf von Beförderungsausweisen im Internet, usw. Ticketing An den letzten Sitzungen analysierte die Arbeitsgruppe CIV die erste Fassung des neuen Handbuchs für das Ticketing CIV. Die Finalisierung dieses neuen Dokuments, das die heutigen Handbücher GTV-CIT und GTT-CIV ersetzen soll, benötigt noch einige Monate Arbeit. Es geht darum, die rechtlichen, funktionellen und technischen Spezifikationen des Ticketings zu modernisieren und leichter zugänglich zu machen. Das neue Handbuch wird auch die in diesem Bereich tätigen neuen Akteure darstellen und aufzeigen, wie die TAP TSI den Rahmen und den Charakter der technischen Spezifikationen verändert. Das Handbuch soll ein flexibles Werkzeug sein: Es wird sich in den nächsten Jahren entsprechend den Fortschritten der Projekte für ein Universal Rail Ticket und Full Service Model weiterentwickeln. Das elektronische Ticketing stellt eine grosse Herausforderung auf technischer, aber auch auf rechtlicher Ebene dar, namentlich was den Datenschutz betrifft. Die Arbeitsgruppe CIV wird sich in den kommenden Monaten vertieften mit dieser Frage auseinandersetzen, parallel zur laufenden Revision der europäischen Richtlinie zum Datenschutz. An seiner letzten Sitzung im Mai prüfte die Arbeitsgruppe CIV zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit den Fahrgastrechten Ausschuss CIV Der Ausschuss CIV, der am 27. Juni zusammentritt, wird Gelegenheit haben, die im vergangenen Jahr geleisteten Arbeiten der Arbeitsgruppe zu begutachten. Unter Leitung seiner Präsidentin, Carmen Filipescu (Regiotrans), wird der Ausschuss im Bereich Personenverkehr die Ziele des CIT für die kommenden Monate festlegen. Isabelle.Oberson(at)cit-rail.org Original: FR Nützliche Links Verordnung EG Nr. 1371/2007 (PRR) Richtlinie 95/46/EG zum Datenschutz Revisionsvorschlag zur Richtlinie 95/46/EG Frankreich und Italien setzten die mit der Durchsetzung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr betraute Behörde ein (NEB) Mehr als vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten erlassen Frankreich und Italien die erforderlichen Gesetze zur Einsetzung einer Behörde, welche mit der Durchsetzung der Verordnung EG 1371/2007 zu den Fahrgastrechten (PRR) betraut ist. Pflicht zur Benennung eines NEB Gemäss Art. 30 PRR müssen die Mitgliedstaaten der EU eine unabhängige Stelle bezeichnen, welche die notwendigen Massnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Rechte der Fahrgäste gewahrt werden. Jeder Fahrgast kann bei dieser Selle Beschwerde über einen mutmasslichen Verstoss gegen die PRR einreichen. Die meisten Staaten haben sehr rasch eine solche Stelle eingerichtet und auch die Sanktionen festgelegt, die diese gegenüber Eisenbahnunternehmen, die die PRR verletzen, aussprechen kann. In Frankreich ist das einschlägige Gesetz erst letzten März in Kraft getreten (auf der Website des CIT verfügbar, siehe untenstehender Link). 2 CIT-INFO NR. 3 / JUNI 2014

3 PERSONENVERKEHR Soeben wurde das Dekret auch in Italien publiziert. Dies sollte nun das von der Europäischen Kommission beim Europäischen Gerichtshof eröffnete Vertragsverletzungsverfahren gegenstandlos machen. Zusammenarbeit zwischen NEB und europäischer Kommission Die nun endlich vollständige Liste der NEB ist auf der Website der Europäischen Kommission verfügbar (siehe untenstehender Link). Grundsätzlich ruft die Kommission die NEB einmal im Jahr für den Informationsaustausch zu ihrer Arbeit, Praxis und ihren Entscheiden zusammen. Die letzte Tagung fand im Oktober 2013 statt, unter Beteiligung von Vertretern der Eisenbahn- und Konsumentenverbänden. Das CIT präsentierte dort die Funktionsweise des AIV, indem es die praktischen Lösungen der Eisenbahnunternehmen für eine relativ zügige Erledigung der Beschwerden von Reisenden im internationalen Verkehr vorstellte (max. ein bis drei Monate). Das CIT lud die NEB ein, sich bei der Organisation ihrer internen Beziehungen von diesen Lösungen inspirieren zu lassen. Die nächste Sitzung der Kommission und der NEB wird sich zu diesem Zweck mit einem möglichen Memorandum of Understanding befassen. Isabelle.Oberson(at)cit-rail.org Original: FR Nützliche Links Nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten der EU betreffend die PRR (Ausnahmen, NEB, Sanktionen) Liste der NEB gemäss der Europäischen Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien GÜTERVERKEHR SIAFI 2014: Interaktives Seminar zu den internationalen Eisenbahnaktivitäten Das erste SIAFI-Seminar 2014, das vom 14. bis 18. April am Sitz der UIC in Paris stattfand, wurde von Teilnehmenden aus zehn verschiedenen Ländern und Unternehmen besucht und deckte damit praktisch alle Bereiche der Bahnaktivitäten ab. Der unterschiedliche Hintergrund und die verschiedenen Fachkompetenzen gepaart mit der Erfahrung der Teilnehmenden, ermöglichten einen reichen und fruchtbaren Gedankenaustausch sowie interessante Debatten und Diskussionen. Im Laufe der Woche pflegten die Teilnehmenden ein intensives Networking mit Austausch von Informationen und praktischen Erfahrungen. Auch das CIT beteiligte sich aktiv an diesem interaktiven Seminar zu den internationalen Eisenbahnaktivitäten und präsentierte das internationale Eisenbahntransportrecht, unter besonderer Berücksichtigung der anstehenden Revision des COTIF 1999 sowie dessen Auswirkung auf die CIT-Produkte für den internationalen Güter- und Personenverkehr. Die Seminarwoche war in verschiedene Aktionslinien aufgeteilt: Präsentationen und Diskussionen zu Schlüsselthemen des Eisenbahnverkehrs (Zukunft des Bahnreiseverkehrs, Standardisierung und Schnittstellen, Entwicklung der internationalen Rechtsrahmen für die Schiene), Projektmanagement und Teamwork, Workshops für innovative Geschäftsmodelle, Sitzungen für den Gedankenaustausch zwischen den Teilnehmenden, technischer Besuch einer Bahnstation, soziales Rahmenprogramm. Vier Teams werden die Ergebnisse der Projektarbeit im zweiten SIAFI-Seminar im September 2014 präsentieren. Vier Teams werden die Ergebnisse der Projektarbeit im zweiten SIAFI-Seminar im September 2014 präsentieren Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Frau Nathalie Amirault, Head of Expertise Development Unit: oder konsultieren Sie den Internet-Auftritt der UIC: Erik.Evtimov(at)cit-rail.org 3 CIT-INFO NR. 3 / JUNI 2014

4 GÜTERVERKEHR Aktuelles über den elektronischen Frachtbrief CIM/SMGS Wichtige Etappen konnten in Zusammenarbeit mit den OSShD-Experten bei der Vorbereitung der technischen Spezifikationen in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe an der letzten Sitzung vom 3. April 2014 am Komitee der OSShD erreicht werden. Ausgangslage Die Projektträger (CIT und OSShD) haben die aktualisierten rechtlichen, funktionellen und technischen Spezifikationen per 1. Oktober 2013 neu herausgegeben. Bei dieser Aktualisierung des elektronischen Frachtbriefs CIM/SMGS handelt es sich primär um die Fortentwicklung der im Jahr 2009 herausgegebenen technischen Spezifikationen mit der Beschreibung der Meldungen EDIFACT. Technische Spezifikationen für den elektronischen Frachtbrief CIM/SMGS Die technischen Spezifikationen werden im Rahmen einer Ad-hoc-Expertengruppe von Experten des CIT und der OSShD bearbeitet. Die Arbeiten werden von den Herren Lothar Schneemann und Peter Šabik moderiert. Hauptziel ist zunächst die Konvertierung der unterschiedlichen Datenmeldungen XML für den CIM-Geltungsbereich und EDIFACT/IFTMIN v.a. für den SMGS-Geltungsbereich - insbesondere die Russische Föderation - für die Datenübertragung. Die Experten der RZD wiesen an dieser Sitzung darauf hin, dass die CIM-Bahnen den technischen Spezifikationen, die die Grundlage der im SMGS-Bereich implementierten EDIFACT-Nachrichten darstellen, auf Projektebene zugestimmt haben und dass das CIT sie auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Vor diesem Hintergrund wird der dringende Wunsch geäussert, dass sich auch die Beschreibung der XML-Nachrichten für den elektronischen Frachtbrief CIM/ SMGS, die als Basis für die Realisierung dient, hinsichtlich der Struktur (Feldlängen etc.) an diesen gemeinsam entwickelten und abgestimmten Dokumenten orientiert. Die Rechts- und Expertengruppe CIM/SMG hat ausserdem die Durchführbarkeit von Standardklauseln in der Beziehung zwischen den Parteien des EDI-Vertrages geprüft, welche das anwendbare Recht, den Gerichtsstand und die Dauer, Änderung und das Erlöschen des EDI-Vertrages betreffen. Elektronisierung der Begleitdokumente Neben der Aktualisierung der rechtlichen, funktionellen und technischen Spezifikationen des elektronischen Frachtbriefs CIM/SMGS wurden konkrete Lösungen für die aufgetretenen Probleme mit den Begleitdokumenten zum elektronischen Frachtbrief CIM/SMGS gesucht. Schwierigkeiten hierzu ergeben sich wegen den fehlenden Rechtsgrundlagen für die Verwendung bestimmter Verwaltungsdokumente in elektronischer Form. Deshalb werden zusätzlich zu den Begleitdokumenten in elektronischer Form auch weitere gescannte Dokumente aus einer abgestimmten Liste beigegeben. Erik.Evtimov(at)cit-rail.org Transportrechtliche Interoperabilität für eurasischen Eisenbahngüterverkehr: ABB EurAsia Der Ausschuss CIM des CIT hat an der letzten Tagung vom 25. März 2014 die Allgemeinen Beförderungsbedingungen EurAsia (ABB EurAsia) einstimmig gutgeheissen. Somit können diese für interessierte CIT- Mitglieder und deren Kunden auf den einschlägigen eurasischen Korridoren ab dem 1. Juli 2014 zur Anwendung kommen. Ausgangslage Das erklärte Ziel der Verkehrsminister auf dem eurasischen Korridor ist gemäss Deklaration vom 26. Februar 2013 die Schaffung eines einheitlichen Eisenbahntransportrechts. In Erwartung des neuen einheitlichen Rechtsrahmens auf staatlicher Ebene soll die Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) die beteiligten Bahnen und Eisenbahnorganisationen bei der Verwirklichung harmonisierter Lösungen auf vertraglicher Basis unterstützen. Das wachsende Interesse für die Anwendung des Einheitsfrachtbriefs CIM/ SMGS auf der Landbrücke von China nach Europa, die Steigerung seiner aktuellen Anwendung um 20-30% im Vergleich zum vorherigen Jahr, was eine nahezu flächendeckende Verwendung die ABB EurAsia bringen eine ganze von 70-80% im Verkehr CIM/ Reihe von Vorteilen SMGS bedeutet (bestätigt durch DB, UZ und RZD) bzw. die bevorstehende Umsetzung des Frachtbriefs CIM/SMGS für multimodale Beförderungen auf der Ostsee und auf dem Schwarzen Meer, sind ein fruchtbarer Boden für die Erarbeitung von harmonisierten vertraglichen Lösungen. 4 CIT-INFO NR. 3 / JUNI 2014

5 GÜTERVERKEHR Arbeiten auf staatlicher Ebene unter der Ägide der UNECE Im Punkt 3 der Politischen Deklaration vom 26. Februar 2013, die im Binnenverkehrsausschuss von 37 Transportministern unterschrieben wurde, wird ein expliziter Bezug auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen EurAsia (ABB EurAsia) genommen. Mit der Unterzeichnung dieser Deklaration haben sich die Verkehrsminister der Mitgliedstaaten der UNECE zur Aufnahme der Arbeiten zur Rechtsvereinheitlichung im Eisenbahnsektor auf staatlicher Ebene verpflichtet. Das GS CIT beteiligt sich tatkräftig an diesen Arbeiten mit dem Ziel, eine aus Sicht der Beförderer gute Gesetzgebung herbeizuführen. Allgemeine Beförderungsbedingungen EurAsia (ABB EurAsia) auf unternehmerischer Ebene Das CIT hat auf unternehmerischer Ebene die ABB EurAsia erarbeitet und in der Zwischenzeit finalisiert. In einem nächsten Schritt werden die ABB EurAsia verschiedenen Gremien und Organisationen vorgestellt zwecks Diskussion. Die Anwendung der ABB EurAsia in Form von Allgemeinen Beförderungsbedingungen erfolgt aufgrund von Internationalem Privatrecht (IPR) samt dessen Kollisionsnormen. Im Vergleich zur heutigen Situation bringen die ABB EurAsia eine ganze Reihe von Vorteilen: multimodale Beförderungsverträge mit Schifffahrtsunternehmen, welche Mitglieder des CIT sind, siehe dazu CIT-Info 2/2014, S. 8) Haftungsgemeinschaft zwischen den Beförderern und Verteilung der Entschädigungen nach Verkehrseinnahmen Im Ergebnis ein geschlossenes Rechtssystem für die Abwicklung der Reklamationen und Verwendung der Einheitlichen Tatbestandsaufnahme CIM/SMGS Mit einer solchen Lösung könnten Sendungen im grenzüberschreitenden Eisenbahngüterverkehr zwischen CIMund SMGS-Staaten aufgrund eines einzigen Beförderungsvertrags durchgeführt werden. In einem nächsten Schritt wird eine Abstimmung zwischen den nationalen Verfahrens- und Zollrechten und den ABB EurAsia vorgenommen sowie deren Beweiskraft in den Korridorländern untersucht. Die vom CIT erarbeiteten ABB EurAsia werden die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Bahnen im Vergleich zu den anderen Transportarten steigern und den Eisenbahnen und deren Kunden ein praxisnahes neues Rechtsinstrument zur Verfügung stellen, das ihnen erlauben würde, Transporte zwischen Europa und Asien unter verbesserten und einheitlichen Rechtsbedingungen abzuwickeln. Durchgehender Beförderungsvertrag Durchgehende Haftungsbestimmungen auch für Verspätungshaftung Einheitliche Regeln und Vertragsstruktur zwischen EVU mit den Kunden (inkl. Speditionsfirmen sowie Erik.Evtimov(at)cit-rail.org Die vom CIT erarbeiteten ABB EurAsia werden den Eisenbahnen und deren Kunden ein praxisnahes neues Rechtsinstrument zur Verfügung stellen, das ihnen erlauben würde, Transporte zwischen Europa und Asien unter verbesserten und einheitlichen Rechtsbedingungen abzuwickeln 5 CIT-INFO NR. 3 / JUNI 2014

6 INFRASTRUKTURNUTZUNG Das CIT verstärkt seine Zusammenarbeit mit dem Forum Train Europe (FTE) Das CIT und das FTE unterzeichneten im Mai 2014 ein Memorandum of Common Understanding, um im Interesse ihrer gemeinsamen Mitglieder Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Das CIT und das FTE zwei Eisenbahnorganisationen, die Eisenbahnunternehmen vertreten Wie das CIT erbringt auch das FTE Dienstleitungen für Eisenbahnunternehmen. Bei beiden Eisenbahnorganisationen können Infrastrukturbetreiber nicht als Mitglied aufgenommen werden. Weitere Gemeinsamkeiten sind, dass die Mitglieder nicht ausschliesslich aus dem Raum der Europäischen Union stammen sowie dass bei beiden Eisenbahnorganisationen die Förderung des internationalen Verkehrs im Zentrum steht. Viele Eisenbahnunternehmen sind Mitglieder beider Organisationen. Berührungspunkte zu den Infrastrukturbetreibern und den Bedingungen der Infrastrukturnutzung Eine der zentralen Dienstleistungen des FTE für seine Mitglieder ist die Bereitstellung einer Koordinationsplattform sowie die Pflege und Abstimmung eines internationalen Prozesses für die Harmonisierung der Produktionsplanung seiner Mitglieder im internationalen Güter- und Personenverkehr. Dieser Prozess ist eng auf die Prozesse der Trassenbestellung- und vergabe der Infrastrukturbetreiber abgestimmt. Wie das CIT im Bereich der Harmonisierung von Verträgen zur Nutzung der Eisenbahninfrastruktur, vertritt das FTE die Interessen seiner Mitglieder in seinem Tätigkeitsbereich auf Verbandsebene dem europäischen Verband der Infrastrukturbetreiber RailNetEurope gegenüber. Peter Jäggy, Generalsekretär des FTE, Stephan Pfuhl, Präsident des FTE und Cesare Brand, Generalsekretär des CIT nach der Unterzeichnung des MoU (von links nach rechts) Nutzung von Synergien Die beiden Eisenbahnorganisationen wollen für ihre Mitglieder Doppelspurigkeiten vermeiden und Synergien nutzen. In jährlichen Treffen werden sich die Generalsekretäre über ihre Projekte und Planungen austauschen. Das CIT wird zudem das FTE im Rahmen der verfügbaren Ressourcen bei rechtlichen Fragen juristisch beraten. Myriam.Enzfelder(at)cit-rail.org 6 CIT-INFO NR. 3 / JUNI 2014

7 RECHTSANWENDUNG In dieser Rubrik publizieren wir Urteile zum Eisenbahntransportrecht und verwandten Rechtsgebieten, Stellungnahmen von Behörden sowie Rechtsauskünfte des Generalsekretariats des CIT zu praktischen Rechtsfragen aus dem Alltag. Unfall und Verschulden des Reisenden : Erster Anwendungsfall der PRR in Frankreich Eine Reisende, von Paris kommend, stürzt beim Verlassen des Zuges im Bahnhof Marseille. Sie klagt die SNCF für einen Betrag von ca. 10,000 ein, wird aber vom Gericht erster Instanz in Marseille gestützt auf Art. 26 Anhang I PRR abgewiesen. Das Gericht erachtet das Verschulden der Reisenden als Haftbefreiungsgrund des Eisenbahnbeförderers. Es handelt sich in Frankreich um den ersten Anwendungsfall der Verordnung EG Nr. 1371/2007 zu den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr (PRR). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Andere Fälle, in denen die französischen Richter dem französischen Recht gegenüber der PRR Vorrang einräumten, sind noch rechtshängig (siehe unsere Stellungnahme zu diesem Thema im CIT-Info 1/2014, S. 3). Der vorliegende Fall betrifft die Reise einer Frau am 15. Dezember 2009 im TGV Paris-Marseille. Bei ihrer Ankunft im Bahnhof Marseille verletzte sich die Reisende, weil sie versehentlich in den Spalt zwischen Zug und Perron fiel. Wenig später befreite sie die Feuerwehr ohne schwere Verletzungen aus ihrer misslichen Lage. Das Gericht wandte auf diesen Fall Art. 11 PRR an, der auf Art. 26 CIV der Anlage verweist. Es bekräftigte den Grundsatz der Haftung des Beförderers beim Aussteigen aus dem Zug sowie die möglichen Befreiungsgründe von dieser Haftung, insbesondere das einfache Selbstverschulden des Opfers. Es hält vorliegend fest, dass das Opfer auf unerklärliche Weise auf dem Boden ausrutschte; dabei wurde keinerlei Unregelmässigkeit eingewendet, die den Boden besonders rutschgefährlich machte. Von daher ist für das Gericht die Schadensursache eine Unaufmerksamkeit oder Unbeholfenheit des Opfers, was die Haftung der SNCF ausschliesst. Isabelle.Oberson(at)cit-rail.org Original: FR Nützlicher Link Verordnung EG Nr. 1371/2007 (PRR) Die Beförderer sind von ihrer Haftung befreit, wenn den Reisenden beim Einsteigen in den Zug oder beim Aussteigen ein Verschulden trifft 7 CIT-INFO NR. 3 / JUNI 2014

8 CIT-ITSELF Der CIT-Vorstand hat seine erste Sitzung in diesem Jahr in Bern durchgeführt Die erste Tagung des CIT-Vorstands fand am 24 April 2014 in Bern unter der Leitung des CIT-Präsidenten, Jean-Luc Dufournaud (SNCF), statt. Erfreuliche Abschlussrechnung 2013 Die Erfolgsrechnung 2013 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF Das Eigenkapital erhöht sich dementsprechend auf CHF Die Revisionsstelle hat die ordnungsgemässe Buchführung und Rechnung geprüft und beantragt der Generalversammlung die Genehmigung der Rechnung. Mutationen im CIT-Vorstand Mit Schreiben vom 17. Februar 2014 hat der Vorsitzende des Vorstandes der ÖBB Holding, Mag. Christian Kern, Frau Mag. Andrea Scholz, Leiterin der Rechtsabteilung der ÖBBPersonenverkehr AG, für den Vorstand nominiert. Die griechischen Bahnen haben mit Schreiben vom 28. April 2014 des Vorsitzenden der Geschäftsleitung & CEO der TRAINOSE, Herr Athanasios Ziliaskopoulos, Interesse an einer Mitarbeit im Vorstand des CIT angemeldet und möchten den vakanten Sitz mit Frau Aikaterini Vitou, Leiterin Internationale Kooperation, besetzen. Die Generalversammlung wird am 20. November 2014 über die Wahlen im Vorstand des CIT befinden. Mutationen im Generalsekretariat des CIT Der Vorstand hiess das Vorgehen bei der Neubesetzung der offenen Stelle für einen/eine Junior Jurist/in gut. Die Stelle wurde im April 2014 ausgeschrieben. Er nahm im Weiteren von der bevorstehenden Pensionierung im Generalsekretariat von Frau Michele Kühni Kenntnis. Stand der Arbeiten in den Bereichen Güter- und Personenverkehr sowie Wagenrecht und Infrastruktur Die Vorstandsmitglieder nahmen mit Genugtuung die Berichterstattung des Generalsekretariats über den Stand der Arbeiten zur Realisierung des durch die Generalversammlung genehmigten Arbeitsprogramms 2014 zur Kenntnis. Generalversammlung 2014 Die Generalversammlung des CIT wird wie geplant am 20. November in Bern am Sitz des CIT stattfinden. Erik.Evtimov(at)cit-rail.org Der Vorstand tagt in Bern Michèle Kühni tritt in den Ruhestand Ende Juni 2014 wird Frau Michèle Kühni in den verdienten Ruhestand treten. Nach langjähriger Tätigkeit bei den SBB trat sie 1989 in die Dienste des CIT. Dank ihrer reichen Erfahrung konnte sie rasch und selbständig in allen administrativen Bereichen unseres Verbandes eingesetzt werden. Das Schwergewicht ihrer Tätigkeit lag in der Erstellung des CIT-Info. Sie leistete jedoch auch ausgezeichnete Dienste im Hinblick auf die Nachträge im Personen- und Güterverkehr sowie im Bereich Gestaltung von Flyern und anderen Publikationen. Frau Kühni, wir danken Ihnen für Ihre langjährige und hervorragende Arbeit im Dienste des CIT. Mit Stolz und Genugtuung dürfen Sie auf das Geleistete zurückblicken. Das ganze CIT Team wünscht Ihnen sehr herzlich einen schönen und langen Ruhestand. 8 CIT-INFO Katja.Siegenthaler(at)cit-rail.org NR. 3 / JUNI 2014

9 CIT ITSELF Konferenz der Reklamationsdienste Personenverkehr, 25. September 2014 Auch dieses Jahr sind die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr wieder im Zentrum des ersten Themenblocks der gemeinsamen UIC- und CIT-Konferenz der Reklamationsdienste Personenverkehr. Sie findet am 25. September 2014 in den Räumlichkeiten des Weltpostvereins in Bern statt und richtet sich in erster Linie an Mitarbeitende der Reklamations-, Verkaufs- und Rechtsdienste. Am Vormittag erhalten die Teilnehmenden einen Überblick zu den neusten Entwicklungen der EU-Fahrgastrechte PRR und wie die Europäische Kommission die Umsetzung der PRR durch die Befördrer, insbesondere bei der Umsetzung der Rechte der Reisenden auf Information, beurteilt. Natürlich werden auch die Auswirkungen des letztjährigen Entscheids des Europäischen Gerichtshof angesprochen, auch im Falle von höherer Gewalt Verspätungsentschädigungen ausrichten zu müssen und zeigen, welche Anstrengungen die Bahnen unternehmen, um die Auswirkungen von Störungen oder Verspätungen für die Reisenden möglichst gering zu halten. Die ÖBB stellt ihre PRR-Praxis und die Verfahrensabläufe vor: Mittels Sofort-Massnahmen bei Zugausfällen oder Verspätungen, der Organisation alternativer Beförderungsmittel (z.b. Taxi) oder von Übernachtungsmöglichkeiten werden viele Beschwerden proaktiv aufgefangen. Die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Alternative Dispute Resolution ADR) wird auch bei der ÖBB immer wichtiger, wenn es trotzdem zu Beschwerden kommt. Für die Abklärung der PRR-Entschädigungsansprüche wird das Train Information System (TIS) von RailNetEurope immer öfters genutzt. Der Entwicklungsstand von TIS, wie das Internet-Tool funktioniert und welche Abfragen möglich sind werden aufgezeigt. Datenschutzgrundsätze für die Buchungs- und Bezahlvorgänge sind die Voraussetzung, dass sowohl die Kunden als auch die Bahnunternehmen auf die elektronischen Distributionsund Verkaufskanäle setzen. Die neuen Möglichkeiten bringen in der internationalen Zusammenarbeit neue Herausforderungen: Wer hat Zugriff auf diese Daten? Wie und wo werden die (meist persönlichen) Daten benötigt? Welche zusätzlichen Massnahmen braucht es, um die Einnahmen zu sichern und Missbrauch zu verhindern? Welches sind aus Sicht der Reklamationsdienste die Anforderungen? Dies wird gezeigt und diskutiert. Der letzte Konferenzteil ist für das Networking reserviert. Offene Fragen oder Fälle von blockierten Kundendossiers können dann besprochen werden. Der Flyer mit dem Programm und dem Anmeldeschein finden Sie ab Ende Juni auf der CIT-Homepage. Nützlicher Link CIT-Homepage : Am Nachmittag bilden Datenschutz und Datensicherheit den Themenschwerpunkt. Viele Bahnkunden fragen sich beim Einkaufen im Internet: Sind meine persönlichen Daten wirklich sicher? Kann meine Kreditkarte missbraucht werden? Können andere meine Dateneingaben mitlesen? Reiseportale im Internet müssen den umfassenden Schutz persönlicher Informationen garantieren. Dabei geht es nicht nur um eine sichere Datenübertragung und speicherung. 9 CIT-INFO NR. 3 / JUNI 2014

10 CIT-KALENDER Datum Tagungen Ort Verantwortlich 12./13. Juni Arbeitsgruppe CIM Bern Erik Evtimov 27. Juni Ausschuss CIV Bern Isabelle Oberson / Tetyana Payosova 2./3. Juli Rechts- und Expertengruppe CIM/SMGS Bern Erik Evtimov 28. August Expertengruppe «Revision COTIF» Bern Erik Evtimov 9./10. September Koordinatoren- und Steuergruppe CIM/SMGS Warschau Erik Evtimov 18. September Vorstand 2/2014 Bern Cesare Brand 25. September Konferenz der Reklamationsdienste Personenverkehr Bern Thomas Gyger 2. Oktober Ad-hoc technische Gruppe ECN CIM/SMGS Warschau Lothar Schneemann 21. Oktober Arbeitsgruppe CIV/SMPS Bern Erik Evtimov 12./13. November Arbeitsgruppe CIV tbd Tetyana Payosova 12. November Ausschuss Multimodalität Bern Erik Evtimov 21. November Generalversammlung Bern Cesare Brand 3./4. Dezember Arbeitsgruppe CIM Bern Erik Evtimov Veranstaltungen mit Beteiligung des CIT Datum Tagungen Org. Ort Verantwortlich 17./18. Juni Univeral Rail Ticket (URT) meeting N 8 UIC/DB Frankfurt Thomas Gyger 18. Juni CER Assistants Meeting CER Brussels Erik Evtimov Juni Global Rail Freight Conference UIC Wien Jean-Luc Dufournaud Juni COTIF Revisionsausschuss OTIF Bern Cesare Brand / Erik Evtimov 3. Juli Passenger Working Group CER Brussels Tetyana Payosova 10. Juli Universal Rail Ticket (URT) meeting N 9 UIC Paris Thomas Gyger 10./11. Juli Group of Experts towards Unified Railway Law UNECE Genf Cesare Brand / Erik Evtimov 4./5. September Generalversammlung VöV VöV Leysin Cesare Brand 16./17. September Commercial Group and Technical Group UIC Paris Thomas Gyger September CER General Assembly CER Berlin Cesare Brand September Innotrans 2014 Berlin Cesare Brand 7./8. Oktober Railway Days Club Feroviar Bukarest Erik Evtimov 8. Oktober High Level Passenger Meeting CER/UIC Amsterdam Cesare Brand 9. Oktober Steering Committee Freight UIC Paris Erik Evtimov 14./15. Oktober Rail Freight Conference FIATA Istanbul Erik Evtimov 21. Oktober Seals Working group CER Bukarest Joël Forthoffer 22. Oktober Customer Liaison Group CER Brussels Tetyana Paysova 29. Oktober Commercial and Distribution Forum UIC Paris Cesare Brand 10 CIT-INFO NR. 3 / JUNI 2014

11 Redaktion: Internationales Eisenbahntransportkomitee (CIT) Generalsekretariat Weltpoststrasse 20, CH-3015 Berne Telefon Fax info(at)cit-rail.org Internet 11 CIT-INFO NR. 3 / JUNI 2014

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Reglement Generalsekretariat SDM

Reglement Generalsekretariat SDM Reglement Generalsekretariat SDM Gestützt auf Artikel 15 Abs. 3 und Artikel 18 der Statuten erlässt der Vorstand das nachfolgende Reglement: Inhaltsverzeichnis I. Grundsatz 2 Art. 1 Grundsätze 2 II. Aufgaben

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER

ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER GOOD NEWS VON USP ÜBERGABE DER OPERATIVEN GESCHÄFTSFÜHRUNG VON MARC BRUNNER AN DOMINIK NYFFENEGGER In den vergangenen vierzehn Jahren haben wir mit USP Partner AG eine der bedeutendsten Marketingagenturen

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache

Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Erklärt in leichter Sprache Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Erklärt in leichter Sprache Wichtiger Hinweis Gesetze können nicht in Leichter Sprache sein. Gesetze haben nämlich besondere Regeln. Das nennt

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung)

zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) ASF 0_06 Verordnung vom 8. Juni 0 Inkrafttreten: 0.0.0 zur Änderung des Reglements über das Staatspersonal (flexible Pensionierung) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 0 des Gesetzes

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

Peer Counseling Ausbildung in Wien 2012

Peer Counseling Ausbildung in Wien 2012 Curriculum Peer Counseling Ausbildung in Wien 2012 Datum Titel Inhalte Trainer_in Block 1 13.04.-15.04.'12 Block 2 04.05.-06.05.'12 Block 3 18.05.-20.05.'12 Block 4 15.06.-17.06.'12 Block 5 29.06.-01.07.'12

Mehr

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,

Mehr

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Ein Gesuch erfassen und einreichen

Ein Gesuch erfassen und einreichen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Förderplattform (FPF) - Anleitung Ein Gesuch erfassen und einreichen Seit Mitte September 2014, bietet das BAK für die Eingabe von Gesuchen

Mehr

Online Dispute Resolution (ODR)

Online Dispute Resolution (ODR) Rechtswissenschaftliches Institut Online Dispute Resolution (ODR) Internationales/ transnationales Privatrecht MLaw Hamburger Carlo 06.03.2014 Seite 1 Was ist ODR? Eine Unterform von Alternative Dispute

Mehr

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Internationales Altkatholisches Laienforum

Internationales Altkatholisches Laienforum Internationales Altkatholisches Laienforum Schritt für Schritt Anleitung für die Einrichtung eines Accounts auf admin.laienforum.info Hier erklären wir, wie ein Account im registrierten Bereich eingerichtet

Mehr

Regelwerk der "Electronical Infrastructure for Political Work"

Regelwerk der Electronical Infrastructure for Political Work Regelwerk der "Electronical Infrastructure for Political Work" Stand 01.06.11 Inhaltsverzeichnis 1.Inhalt...2 2.Codex...2 3.Arbeiten mit dem EIPW...2 3.1.Dokumente...2 3.2.Gestaltung der Arbeit...2 3.2.1.Einfachheit

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Kammerservice_NEWSLETTER

Kammerservice_NEWSLETTER Kammerservice_NEWSLETTER sbb Ausgabe Nr. 3 / 2011_ Vorgehensweise für das Aufnahmeverfahren 2012 Hinweis zu gesperrten E-Mail-Adressen von Stipendiumsanwärtern im DAS-Portal Hinweise zu regelmäßiger bzw.

Mehr

KIID Aufsichtsrechtliche Aspekte, Filing- und Distributionsfragen

KIID Aufsichtsrechtliche Aspekte, Filing- und Distributionsfragen KIID Aufsichtsrechtliche Aspekte, Filing- und Distributionsfragen In Vertretung: Marco Chinni, Primecoach GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Einreichung des KIID bei der FINMA 2. Distribution des KIID 3. Herausforderungen

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden. In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Informationen in Leichter Sprache

Informationen in Leichter Sprache Informationen in Leichter Sprache Das Elite-Netzwerk Bayern kümmert sich um kluge Köpfe! Die Internet-Seite vom Elite-Netzwerk Bayern heißt: www.elitenetzwerk.bayern.de Was ist das Elite-Netzwerk Bayern?

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See

Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See VON DER ERWÄGUNG GELEITET, daß das Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die zivilrechtliche Haftung auf

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Der Europäische Datenschutzbeauftragte

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter Joaquín Bayo Delgado Stellvertretender Datenschutzbeauftragter Eine wachsende Zahl von Tätigkeiten der Europäischen

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN Autodesk Subscription bietet Ihnen eine breite Palette an Leistungen, mit denen Sie das Optimum aus Ihrer Autodesk-Software herausholen.

Mehr

Aktionärsbindungsvertrag

Aktionärsbindungsvertrag Aktionärsbindungsvertrag Zwischen Einwohnergemeinde Birr, (im folgenden: Gemeinde Birr genannt), Einwohnergemeinde Birrhard, (im folgenden: Gemeinde Birrhard genannt), Einwohnergemeinde Brugg, handelnd

Mehr

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe

Mehr

S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH DUDLE.ELK-WUE.DE T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E

S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH DUDLE.ELK-WUE.DE T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E S TAND N OVEMBE R 2012 HANDBUCH T E R M I N A B S P R A C H E N I N D E R L A N D E S K I R C H E Herausgeber Referat Informationstechnologie in der Landeskirche und im Oberkirchenrat Evangelischer Oberkirchenrat

Mehr

Das muss drin sein. Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE.

Das muss drin sein. Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE. Das muss drin sein Hallo, wir sind die Partei: DIE LINKE. Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen. Sie wollen alle dieselbe Politik machen. Und sie wollen sich alle für dieselben Sachen stark machen.

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg

Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds. Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Innovativ gründen? Pro-Ideenfonds Förderung technologieorientierter Existenzgründungen in Hamburg Gute Geschäftsideen mit Aussicht auf Erfolg dürfen nicht am Geld scheitern. Ambitionierte Gründer mit

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

www.passagier.at Ihr Recht. Unser Auftrag.

www.passagier.at Ihr Recht. Unser Auftrag. www.passagier.at Ihr Recht. Unser Auftrag. ZWEI DREI Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist ein Service des Verkehrsministeriums für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Einfach,

Mehr

Nachricht der Kundenbetreuung

Nachricht der Kundenbetreuung Cisco WebEx: Service-Pack vom [[DATE]] für [[WEBEXURL]] Sehr geehrter Cisco WebEx-Kunde, Cisco WebEx sendet diese Mitteilung an wichtige Geschäftskontakte unter https://[[webexurl]]. Ab Samstag, 1. November

Mehr

Skript Pilotphase em@w für Arbeitsgelegenheiten

Skript Pilotphase em@w für Arbeitsgelegenheiten Die Pilotphase erstreckte sich über sechs Meilensteine im Zeitraum August 2011 bis zur EMAW- Folgeversion 2.06 im August 2013. Zunächst einmal musste ein grundsätzliches Verständnis für das Verfahren geschaffen

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

Übersetzung aus der englischen Sprache

Übersetzung aus der englischen Sprache Übersetzung aus der englischen Sprache Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen für.tirol Domains (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Der schnelle Weg zu Ihrer eigenen App

Der schnelle Weg zu Ihrer eigenen App Der schnelle Weg zu Ihrer eigenen App Meine 123App Mobile Erreichbarkeit liegt voll im Trend. Heute hat fast jeder Zweite in der Schweiz ein Smartphone und damit jeder Zweite Ihrer potentiellen Kunden.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

Instrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden

Instrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden news.admin.ch Instrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden Bern, 19.09.2014 - Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen bestehen bereits, um Home-Office

Mehr

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV

Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

Sommaire. OLF KUNDENDIENST 0848 653 653 von 9h00 bis 17h30 von Montag bis Freitag kundendienst@olf.ch www.olf.ch

Sommaire. OLF KUNDENDIENST 0848 653 653 von 9h00 bis 17h30 von Montag bis Freitag kundendienst@olf.ch www.olf.ch Neue Website OLF Sommaire 1. Einführung... 3 2. Neues Responsive Design... 3 3. Funktionalitäten... 3 3.1 Login-Zugang... 3 3.2 Zugriff auf die Funktionalitäten... 4 4. Berufe und Kompetenzen OLF... 4

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 2.1. WAS IST IMI?... 2 2.2. WIE FUNKTIONIERT IMI?... 3 2.3. ÜBERWINDUNG VON SPRACHBARRIEREN... 3 2.4. WER MACHT WAS IN IMI?... 4 2.4.1. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN...

Mehr

Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik.

Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Sehr geehrter Teilnehmer, hier lesen Sie die Ergebnisse aus unserer Umfrage: Entwicklung des Dentalmarktes in 2010 und Papier versus Plastik. Für die zahlreiche Teilnahme an dieser Umfrage bedanken wir

Mehr

Statuten Verein für aktive Humanität

Statuten Verein für aktive Humanität Statuten Verein für aktive Humanität Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein für aktive Humanität besteht ein nicht gewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN 1. Name und Sitz Art.1.1 Unter dem Namen Skiclub Steil'Alva besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins ist in Nennigkofen. 2. Zweck

Mehr

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD)

PUBLIC LIMITE DE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) 8935/1/07 REV 1. Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 4. Mai 2007 (25.05) (OR. en) PUBLIC Interinstitutionelles Dossier: 2005/0261(COD) 8935/1/07 REV 1 LIMITE JUSTCIV 110 CODEC 421 DOKUMENT TEILWEISE ZUGÄNGLICH

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr