BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WIEN-UMGEBUNG Fachgebiet Anlagenrecht 3400 Klosterneuburg, Leopoldstraße 21

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WIEN-UMGEBUNG Fachgebiet Anlagenrecht 3400 Klosterneuburg, Leopoldstraße 21"

Transkript

1 BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT WIEN-UMGEBUNG Fachgebiet Anlagenrecht 3400 Klosterneuburg, Leopoldstraße 21 Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung, 3400 Marktgemeinde Mauerbach z.h. Herrn Bürgermeister als Vertreter der Marktgemeinde Mauerbach (Antragstellerin) Allhangstraße Mauerbach Beilagen WUW2-NA-111/001 Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) Fax 02243/ Internet: Bürgerservice-Telefon 02742/ DVR: Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Mag. Gundacker Markus Betrifft Marktgemeinde Mauerbach, Errichtung einer Sportanlage auf Gst. Nr. 126/3, KG Mauerbach ( Feldwiese ) - naturschutzbehördliches Verfahren I. Feststellung gemäß 10 Abs. 2 NÖ Naturschutzgesetz II. Bewilligung gemäß 7 Abs. 1 Z. 5 NÖ Naturschutzgesetz I. Feststellung Bescheid Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung stellt gemäß 10 Abs. 2 NÖ Naturschutzgesetz fest, dass Ihr Projekt Sportanlage Feldwiese auf Grundstück Nr. 126/3 der KG Mauerbach weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Natura Gebiete FFH Schutzgebiet Wienerwald Thermenregion (AT 1211A00) bzw. Vogelschutzgebiet Wienerwald Thermenregion (AT ) führen kann. II. Bewilligung Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung erteilt Ihnen gemäß 7 Abs. 1 Z. 5 NÖ Naturschutzgesetz ivm 8 Abs. 3 und 4 NÖ Naturschutzgesetz die naturschutzbehördliche Bewilligung, im Landschaftsschutzgebiet "Wienerwald" außerhalb eines Ortsbereiches in der Gemeinde Mauerbach, auf dem Grundstück Nr. 126/3 der KG Mauerbach die multifunktionale Sportanlage Projekt Sportanlage Feldwiese zu errichten und zu betreiben. Diese Bewilligung wird nach Maßgabe der beiliegenden und mit einer Bezugsklausel versehenen Projektunterlagen, der im Abschnitt A) enthaltenen Projektbeschreibung und bei Einhaltung der im Abschnitt B) angeführten Auflagen bzw. Bedingungen erteilt.

2 - 2 - Hinweis: Die Genehmigung bezieht sich im Falle widersprüchlicher Angaben in den beiliegenden Projektunterlagen jeweils auf die Angaben und Unterlagen mit dem jeweils jüngsten Datum bzw. ist in diesem Falle auch die nachfolgende Projektbeschreibung maßgeblich. A) Projektbeschreibung Die Marktgemeinde Mauerbach plant auf dem Grundstück Nr. 126/3, KG Mauerbach, die Errichtung und den Betrieb einer Sportanlage mit 3 Fußballplätzen, einer Erweiterung der bestehenden Tennisanlage um 2 Sandplätze, einem Vereinshaus und den entsprechenden dazugehörigen Anlagen wie Umzäunung, Flutlichtanlage, Beleuchtung, Bewässerungsanlage, etc. bzw. einen Kinderspielplatz, Parkplätze und einen Erholungsbereich mit punktuell aufgestellten Fitnessgeräten. Die Grundstücksfläche beträgt insgesamt m², davon sind m² von den Maßnahmen direkt betroffen. Bauphase: Die Baudauer wird auf 15 Monate veranschlagt. Die Arbeitszeiten auf der Baustelle erstrecken sich während der Sommerzeit von 7:00 bis 18:00 Uhr, in der Winterzeit von 7:00 bis 16:30 Uhr, von Montag bis Freitag, samstags nur in Ausnahmefällen. Bezüglich der Baustellenbeleuchtung, die während der Baubetriebszeiten verwendet wird, sind keine besonderen Maßnahmen zum Ausleuchten der Baustelle vorgesehen. Betriebsphase: Die Betriebszeiten erstrecken sich von Montag bis Freitag 16:30 bis 21:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage 8:00 21:00 Uhr. Der Betrieb wird für die Monate Jänner bis November gerechnet. Insgesamt ist nur für den Trainingsplatz eine Flutlichtanlage (4x4 Strahler) á 2 KW mit einer Beleuchtungsdauer von 5 Tagen pro Woche (Montag bis Freitag) zu durchschnittlichen je ca. 3 Stunden in den Monaten Jänner bis Mai sowie September bis November vorgesehen. Die Lichtpunkthöhe wird mit 18 m angegeben, die Beleuchtungsstärke mit 130 bis 430 Lux. Für den Parkplatz und die Zufahrtsstraßen ist eine herkömmliche Straßenbeleuchtung mit LED Leuchtmitteln vorgesehen. Des Weiteren ist eine Beschallungsanlage geplant. Diese besteht aus 4 ELA Druckkammerlautsprechern und wird an 2 Tagen/ Woche (Wochenende, Feiertage) im Umfang von 6-8 h im Einsatz sein. Die Spielfelder werden mit einem allumlaufenden Zaun mit unterschiedlichen Höhen, jedoch maximal 4 m umfriedet. Nur im Bereich der Tore sind 2 m hohe Stabgitter mit zusätzlichen 4 m hohen Ballfangnetzen vorgesehen. Im Projekt vorgesehene, naturschutzfachlich relevante Schutzmaßnahmen: Für die Bauphase ist eine ökologische Bauaufsicht vorgesehen, die die Umsetzung der Natur- und Umweltschutzaufgaben überwacht. Vor Baubeginn werden im nordwestlichen, oberen Bereich der Feldwiese Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt. Diese bestehen aus Gehölzpflanzungen in Form von Hecken, Baum- und Strauchgruppen mindestens im Ausmaß der entfernten Biotopflächen. Weiters werden Magerwiesen angelegt.

3 - 3 - Das Entfernen der Gehölzbestände vor der Durchführung der Bauarbeiten wird auf die Monate September bis Mitte März veranschlagt. Im Hinblick auf den Schutz von Vegetationsflächen und Bodenschutz wird auf die ÖNORM L1121 verwiesen. Es sollen Bereiche als Schutzzonen definiert werden, in denen weder Lagerung (auch keine Zwischenlagerung) noch Befahren mit Baufahrzeugen erfolgen darf. Eine Absicherung der sensiblen Bereiche (bei Gehölzen) unter Berücksichtigung eines der ÖNORM L1121 entsprechenden Abstandes (=Kronentraufe + 1,5 m) ist vorgesehen. Die Bauarbeiten werden zu Zeiten mit Tageslicht durchgeführt. Der erwartete Lärmpegel durch die Erdbewegungen während der ersten 3 Baumonate soll das übliche Ausmaß einer Tiefbaustelle nicht überschreiten. Es ist die Errichtung von Infrastruktur vorgesehen, damit der Baustellenbereich durchquert bzw. umgangen werden kann, um zu den Erholungsflächen zu gelangen, die nicht von den Baumaßnahmen betroffenen sind. Die Druckkammerlautsprecher werden am Vereinsgebäude bzw. an den Zaunstehern montiert. Hinter den Zäunen, speziell hinter den hohen Ballfangzäunen sind dichte, höhere Bepflanzungen von Gehölzen, die mindestens die Höhe der Zäune erreichen, vorgesehen. Bei allen sichtbaren baulichen Anlagen (Fassade des Vereinsgebäudes, Einfriedungen, Masten, Fitnessgeräten, Möblierung, etc) wird auf die Verwendung von farblich zurücktretenden Materialien bzw. Farben (grün, erdfarben) geachtet. Überschüssiges Erdmaterial wird in bestimmten Bereichen zu Böschungen (höchstens 4 m hoch, Böschungsneigung von höchstens 2:3) aufgebracht. Die Wälle werden mit heimischen Gehölzen bepflanzt. Im Sportanlagengelände werden als Ergänzung und Verbindung zu schon bestehenden und durch die Bauarbeiten in ihrer Geschlossenheit beeinträchtigten Gehölzinseln Pflanzungen von Gehölzen durchgeführt. Bei der Pflanzung von Gehölzen werden heimische, standortgerechte Gehölzbestände verwendet. Eine Pflanzenliste der zu verwendeten Gehölz- Arten liegt bei. Auf die Verwendung von ausschließlich autochthonem Pflanzenmaterial wird Rücksicht genommen. Die Oberflächen von Wegen (außer der notwendigen, asphaltgebundenen Wege) werden mit ungebundenen, regionalen Materialien ausgeführt. Die Beleuchtung der Parkplätze und Zufahrtsstraßen entspricht einer herkömmlichen Straßenbeleuchtung mit LED Leuchtmitteln, wodurch der abgestrahlte UV-Anteil gering gehalten wird. Die Beleuchtung der Sportanlage während der Betriebsphase beschränkt sich auf den Flutlichtbetrieb des Trainingsspielfeldes (4 x 4 Strahler a 2 KW). Für die Flutlichtanlage werden Metallhalogen-Scheinwerfer gemäß dem aktuellen Stand der Technik mit möglichst geringer Abstrahlung im UV- Bereich, Abschirmung der Beleuchtungskörper und engem Abstrahlwinkel nach unten verwendet. Durch die Verwendung von Doppelstabgitter-Matten und Bangfallnetzen, welche einen stärkeren Durchmesser der Stäbe und des Gewebes aufweisen (Gittermatten: Maschenweite 50 x 200 m, Stabdurchmesser lotrecht 6 mm, waagrecht 8 mm; Ballfang: Maschenweite 100 x 100 mm, Gewebedicke 4 mm), wird die Erkennbarkeit für Vögel wesentlich gesteigert.

4 - 4 - Die Zäune werden so montiert, dass sie keinen direkten Bodenkontakt haben und über weite Bereiche keine befestigten Vorrichtungen zwischen Boden und Zaun aufweisen. Durch Verzicht auf Düngung sowie durch Abfuhr des Mähguts auf den Magerwiesen der Ausgleichsmaßnahmen wird langfristig ein Aushagern der Wiesenflächen erreicht. Ein Häckseln und Mulchen der Flächen ist nicht vorgesehen. Ein zusätzlicher Schotterweg und punktuelle Fitnessstationen werden angelegt. Der bestehende Fußballplatz wird als zentrale und öffentlich zugängliche Sport-, Spiel und Bewegungsfläche erhalten bleiben Der Kinderspielplatz wird im Bereich des ehemaligen Parkplatzes angelegt. Das Gelände befindet sich im Biosphärenpark Wienerwald, im Landschaftsschutzgebiet Wienerwald und im Natura 2000 FFH-Schutzgebiet Wienerwald Thermenregion (AT1211A00) bzw. im Natura 2000 Vogelschutzgebiet Wienerwald Thermenregion (AT ). Landschaft: Die Gegend ist durch eine starke Reliefenergie geprägt, die aufgrund der dicht folgenden Hügelformationen mit tief eingeschnittenen Talbereichen entsteht. Charakteristisch für das Gebiet sind die zusammenhängenden Waldbereiche, die durch Offenlandbereiche unterbrochen sind. Dazwischen befinden sich die Ortschaften, die durch schmale Straßen miteinander verbunden sind. Die betroffene Fläche befindet sich am nordwestlichen Ortsrandbereich von Mauerbach auf einem kleineren Hügelplateau gelegen. Dieses ist ein wenig niedriger als die ihn umgebenden. In der näheren und weiteren Umgebung sind diese zum größten Teil von Waldflächen bedeckt, nur im Südwesten ist am gegenüberliegenden Hang eine größere Offenlandfläche mit Wiesen- und Ackerflächen bzw. Heckenformationen vorhanden, die bereits zu einem erheblichen Anteil im Süden von Siedlungshäusern bedeckt ist. Am Talboden befinden sich dort Teichanlagen, die mit hohen Bäumen umgeben sind. Den Hügelhang aufwärts bis zum Projektgebiet sind Acker- und Wiesenflächen mit vereinzelten Gehölzen zu finden. Im Südosten grenzt an das Projektgebiet das besiedelte Gebiet der Ortschaft Mauerbach an. Im Talbereich befindet sich die Kartause Mauerbach, der gegenüberliegende Hang ist mit Wald bedeckt. Nach Nordwesten hin folgt das Gelände eines Reitstalls St. Stephan, begleitet von entsprechenden Freiflächen, weiter nordwestlich grenzt wieder Wald an. Nach Nordosten folgt eine umzäunte Fläche, die offensichtlich als Weide dient, bzw. ein Gelände, auf dem archäologische Grabungen durchgeführt werden. Dort liegen große Erdhaufen mit Ruderalvegetation. In Folge findet sich eine Fortsetzung der Offenlandfläche bis zum Waldgebiet am gegenüberliegenden Hügel. Somit kann das Projektgebiet als Teil einer größeren Offenlandinsel bezeichnet werden, die zum größten Teil landwirtschaftlich genutzt wird bzw. vom Südosten her durch Siedlungshäuser eingenommen wird. Auf der Fläche des Projektgebiets befinden sich im Südosten eine Zufahrtsstraße und ein Parkplatz, der von größeren Heckenformationen begleitet wird. Durch diesen Bereich führt eine niedrige Freileitung. Eine Freifläche wird als Lagerplatz für Kies-

5 - 5 - und Steinmaterial verwendet. Nach Nordwesten folgt ein Bereich, der mit Heckenformationen bedeckt ist, die kreisförmig angeordnet sind. In deren Zentrum ist ein Kinderspielplatz zu finden. Nach Südosten hin befinden sich ein von Gehölzen umgebender Tennisplatz und ein Holzhaus. Nach den Heckenformationen findet sich Richtung Nordwesten eine Freifläche, die durch eine große Ackerfläche und eine kleinere Wiesenfläche charakterisiert ist. Auf der Wiesenfläche stehen zwei Fußballtore, sodass dort bereits im Ist-Zustand ein Fußballplatz vorhanden ist. Das Freigelände ist von allen Seiten von Wegen umgrenzt, die zum Teil von Gehölzreihen begleitet sind. Diese sind zum Teil als Wanderwege gekennzeichnet. Im Südosten führt ein Weg durch eine Obstbaumallee, die im Nordwesten in einer rund angeordneten Baumgruppe endet. Im Zentrum dieser Baumgruppe befindet sich eine tiefe Grube (ehemaliger Bombentrichter). Dort sind auch Bänke und eine Feuerstelle zu finden. Einige der Bäume haben bereits einen mächtigen Habitus. Als Kulturbesonderheit ist noch im Nahbereich im Südosten außerhalb des Projektgebiets ein Standmarterl zu erwähnen. An dominierenden technogenen Elementen sind neben dem Siedlungsbereich und deren Straßen zwei Handymaste auf den südöstlichen Hügeln zu nennen. Diese beiden Maste durchbrechen auch den Horizont, der ansonsten durch die Baumspitzen der Waldbereiche gebildet wird. Die Sichtachsen im Raum sind aufgrund der Hügelstrukturen kurz und reichen in den meisten Fällen zwischen zwei Hügeln, an höheren Stellen über einen Hügel hinweg. Häufig werden sie durch Gehölzformationen unterbrochen. In den Talbereichen ist die Sicht sehr stark eingeschränkt. Aufgrund des Kinderspielplatzes, des Tennisplatzes, des Fußballplatzes und der zahlreichen Wege, die durch das Gebiet und deren Umgebung führen bzw. teilweise auch als Wanderwege ausgewiesen sind, hat das Projektgebiet einen sehr hohen Stellenwert als Erholungsgebiet. Hinweis: Diese Bewilligung erlischt, wenn das Vorhaben nicht binnen 2 Jahren ab Rechtskraft des Bewilligungsbescheides in Angriff genommen oder/und binnen 5 Jahren ab Rechtskraft des Bewilligungsbescheides fertiggestellt wird. Bauphase: B) Auflagen bzw. Bedingungen 1. Die ökologische Bauaufsicht hat profunde Kenntnisse auf dem Gebiet der Ökologie und der Landschaftsplanung mit nachweislichen fachlichen Erfahrungen bei derartigen Verfahren aufzuweisen und ist der Naturschutzbehörde zwei Monate vor Baubeginn bekannt zu geben. 2. Den Anweisungen der ökologischen Bauaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten. 3. Jegliche Abweichungen und Alternativen sind der Behörde vor der Umsetzung zu melden. 4. Der Bereich der Ausgleichspflanzungen, in dem vor Beginn der Bautätigkeiten die Pflanzungen der Gehölze und Wiesenflächen durchgeführt werden, ist vor

6 - 6 - Baubeginn vom Bereich der Bautätigkeiten durch feste Abplankungen (z.b.: Bauzaun) zu trennen. 5. Rodungen von Gehölzen sind in der Zeit zwischen Ende September und Ende Februar durchzuführen. 6. Alle Beleuchtungskörper haben geschlossen und abgeschirmt zu sein. Die Lichtstrahlen haben gebündelt nur den unmittelbar unter der Lampe befindlichen Bodenbereich auszuleuchten. 7. Für die Beleuchtung sind generell insektenfreundliche Lampentypen (z.b. LED- Lampen, Natriumdampflampen, etc.) zu verwenden, die einen nur sehr geringen bis keinen UV oder Blaulichtanteil im Spektralbereich aufweisen. 8. Bei den Zäunen um den Spielfeldbereich hat der Abstand zwischen Bodenoberfläche und Zaununterrand mindestens 10 cm zu betragen. 9. Die Farbe der Ballfangnetze hat einen Kontrast zum Hintergrund aufzuweisen. Die Farben Grün und Gelb sind zu vermeiden, schwarz oder dunkelblau ist zu bevorzugen. 10. Für die Bepflanzung sind nur heimische und standortgerechte Pflanzenarten zu verwenden. 11. Die im Ist-Zustand abgestorbenen Obstbäume der Obstbaum-Allee sind zu ersetzen und deren Anwachsen zu betreuen. 12. Durch Baumaßnahmen oder Lagerungen hervorgerufene Verdichtungen des Bodens sind nach Beendigung der Baumaßnahmen zu lockern. 13. Nach Beendigung der Bauarbeiten sind jegliche Baustellenmaterialien und Baumaschinen restlos zu entfernen. 14. Drei Monate nach Beendigung der Bauarbeiten bzw. nach Auspflanzung der Ersatzpflanzungen ist der zuständigen Naturschutzbehörde die Fertigstellung der Bauarbeiten anzuzeigen. Von der Ökologischen Bauaufsicht ist ein entsprechender Bericht mit Fotodokumentation über den Ablauf der Bauarbeiten und der Anlage der Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen beizulegen. 15. Die Bestellung der ökologischen Bauaufsicht hat im Einvernehmen mit der NÖ Umweltanwaltschaft zu erfolgen. 16. Die ökologische Bauaufsicht hat zu den jeweiligen Projektabschnitten, längstens aber alle 3 Monate, einen Bericht zu verfassen und der Behörde jeweils umgehend vorzulegen. Betriebsphase: 1. Aufgestellte Zäune, die zum Schutz des Anwachsens von Gehölzen und Rasen aufgestellt wurden, sind nach dem erfolgreichen Anwachsen der Pflanzen, mindestens aber nach 5 Jahren, wieder zu entfernen. 2. Ausgefallene Gehölze der Pflanzungen sind in den ersten fünf Jahren nach dem Setzen zu ersetzen. 3. In den ersten fünf Jahren sind die gesetzten Gehölze entsprechend zu betreuen (z.b.: Gießen, freischneiden, etc.)

7 Jahre nach Abgabe der Anzeige der Fertigstellung der Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen ist der zuständigen Behörde ein Bericht mit Fotodokumentation über den Anwachsungserfolg der Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen abzugeben. 5. Die Flutlichtanlage ist nur in der Zeit von Jänner bis Mitte April und von September bis November einzusetzen. 6. Bei notwendigen Pflegeschnitten der Gehölze ist darauf zu achten, dass Gehölzformationen nicht unter eine Höhe von 2,50 m fallen. 7. Die Mahd der Wiesenflächen auf den Ausgleichsflächen hat zweimal im Jahr zu erfolgen. Die erste Mahd ist in der Zeit zwischen Mitte Juni und Mitte Juli, die zweite Mahd zwischen Ende September und Ende Oktober durchzuführen. Das Mähgut ist jeweils abzutransportieren. Auf Düngung ist zu verzichten. 8. Der Erhalt und die Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Wiesenflächen und Gehölze) sind auf die Dauer des Bestehens der Sportanlage zu sichern bzw. durchzuführen. 9. Aufkommende invasive Neophyten wie Robinie, Eschenahorn, Götterbaum, Essigbaum, Japanischer Staudenknöterich, Kanadische Goldrute, Himalaja- Springkraut, Herkules-Staude, Ragweed, etc. sind sofort zu entfernen. III. Kosten Sie werden gleichzeitig verpflichtet, folgende Verfahrenskosten binnen vier Wochen ab Zustellung dieses Bescheides mit beiliegendem Zahlschein zu entrichten: Verwaltungsabgabe 753,00 (Gebührenhinweis: Für dieses Verfahren sind nach dem Gebührengesetz feste Gebühren zu entrichten: Antrag 14,30 Beilagen 500,40 Summe) 514,70 Weiters werden Sie ersucht, für die Amtsblattverlautbarung folgende Kosten zu überweisen. 11,00 19,00 Auf dem beiliegenden Zahlschein ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1.286,70. Rechtsgrundlagen für die Sachentscheidung 7 Abs. 1 Z. 5 ivm 8 Abs. 3 und 4 sowie 10 Abs. 2 des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 NÖ NSchG 2000 für die Kostenentscheidung 77 und 78 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 AVG

8 - 8-1 der NÖ Landes-Kommissionsgebührenverordnung und 2 des NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes Tarifpost 79. der NÖ Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2001 in Verbindung mit NÖ Landes-Verwaltungsabgabentarif zu I. und II.: Begründung Sie haben bei der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung um Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Sportanlage auf Grundstück Nr. 126/3, KG Mauerbach, angesucht. Die Behörde hat dazu erwogen: Gemäß 7 Abs. 1 Z. 5 NÖ Naturschutzgesetz bedarf außerhalb des Ortsbereiches, das ist ein baulich und funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes (z.b. Wohnsiedlungen, Industrie- oder Gewerbeparks), die Errichtung, die Erweiterung sowie der Betrieb von Sportanlagen wie insbesondere solche für Motocross-, Autocross- und Trialsports (V) einer Bewilligung durch die Naturschutzbehörde. In Landschaftsschutzgebieten bedarf darüber hinaus die Kulturumwandlung von Flächen mit einem Ausmaß von mehr als einem Hektar oder die Beseitigung besonders landschaftsprägender Elemente einer Bewilligung. Das Vorhaben darf allerdings nur dann bewilligt werden, wenn das Landschaftsbild der Erholungswert der Landschaft die ökologische Funktionstüchtigkeit im betroffenen Lebensraum die Schönheit oder Eigenart der Landschaft oder der Charakter des betroffenen Landschaftsraumes nicht nachhaltig beeinträchtigt wird, oder diese Beeinträchtigung durch Vorschreibung von Vorkehrungen weitgehend ausgeschlossen werden kann. Eine nachhaltige Beeinträchtigung der ökologischen Funktionstüchtigkeit des betroffenen Lebensraumes liegt insbesondere vor, wenn eine maßgebliche Störung des Kleinklimas, der Bodenbildung, der Oberflächenformen oder des Wasserhaushaltes erfolgt, der Bestand und die Entwicklungsfähigkeit an für den betroffenen Lebensraum charakteristischen Tier- und Pflanzenarten, insbesondere an seltenen, gefährdeten oder geschützten Tier- oder Pflanzenarten, der Lebensraum heimischer Tier- und Pflanzenarten in seinem Bestand oder seinem Entwicklungsfähigkeit maßgeblich beeinträchtigt oder vernichtet wird oder eine maßgebliche Störung für das Beziehungs- und Wirkungsgefüge der heimischen Tier- und Pflanzenwelt untereinander oder zu ihrer Umwelt zu erwarten ist.

9 - 9 - Zu diesen Fragen hat die Behörde das Gutachten einer Amtssachverständigen für den Natur- und Landschaftsschutz vom 23. April 2014 eingeholt. Dieses lautet: NVP-Feststellung: Übersicht der im FFH Gebiet im Standarddatenbogen ausgewiesenen, signifikant ausgeprägten Lebensraumtypen LEBENSRAUMTYPEN CODE Alpine Flüsse und ihre krautige Ufervegetation 3220 Lückige Kalk-Pionierrasen 6110* Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen 6210 Borstgrasrasen 6230* Osteuropäische Steppen 6240* Pfeifengraswiesen 6410 Feuchte Hochstaudenfluren 6430 Glatthaferwiesen 6510 Kalktuffquellen 7220* Kalkreiche Niedermoore 7230 Natürliche Kalkfelsen mit ihrer Felsspaltenvegetation 8210 Nicht touristisch erschlossene Höhlen 8310 Hainsimsen-Buchenwälder 9110 Mullbraunerde-Buchenwälder 9130 Trockenhang-Kalkbuchenwälder 9150 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder 9170 Schlucht- und Hangmischwälder 9180* Erlen-Eschen-Weidenauen 91E0* Pannonische Eichen-Hainbuchenwälder 91G0* Wärmeliebende Flaumeichenwälder 91H0* Submediterrane Kiefernwäldern mit endemischen Schwarzkiefern 9530* Mit * markiert sind prioritäre Schutzobjekte Übersicht der im FFH Gebiet im Standarddatenbogen ausgewiesenen, signifikant ausgeprägten FFH-Arten: Deutscher Name Wissenschaftlicher Name CODE WIRBELTIERE VERTEBRATEN Säugetiere Ziesel Spermophilus citellus 1335 Biber Castor fiber 1337 Fledermäuse Große Hufeisennase Rhinolophus ferrum-equinum 1304 Kleines Mausohr Myotis blythii 1307 Wimperfledermaus Myotis emarginatus 1321 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 1323 Großes Mausohr Myotis myotis 1324 Amphibien

10 Alpenkammmolch Triturus carnifex 1167 Gelbbauchunke, Bergunke Bombina variegata 1193 Fische und Neunaugen Steinbeißer Cobitis taenia 1149 Koppe Cottus gobio 1163 WIRBELLOSE EVERTEBRATEN Käfer Veilchenblauer Limoniscus violaceus 1079 Hirschkäfer Lucanus cervus 1083 Eremit Osmoderma eremita 1084* Alpenbock Rosalia alpina 1087* Großer Eichenbock Cerambyx cerdo 1088 Trauerbock Morimus funereus 1089 Schmetterlinge Heller Wiesenknopf Ameisen- Maculinea teleius 1059 Großer Feuerfalter Lycaena dispar 1060 Dunkler Wiesenknopf Ameisen- Maculinea nausithous 1061 Heckenwollafter Eriogaster catax 1074 Russischer Bär Callimorpha quadripunctaria 1078* Schnecken Schmale Windelschnecke Vertigo angustior 1014 PFLANZEN Österreichischer Drachenkopf Dracocephalum austriacum 1689 Übersicht der im Vogelschutzgebiet laut Standarddatenbogen ausgewiesenen, signifikant ausgeprägten Schutzobjekte: Deutscher Name Wissenschaftlicher Name CODE Karte Schwarzstorch Ciconia nigra A030 * Wespenbussard Pernis apivorus A072 * Wanderfalke Falco peregrinus A103 * Haselhuhn Bonasa bonasia A104 * Wachtelkönig Crex crex A122 * Uhu Bubo bubo A215 * Sperlingskauz Glaucidium passerinum A217 * Ziegenmelker Caprimulgus europaeus A224 * Eisvogel Alcedo atthis A229 * Grauspecht Picus canus A234 * Schwarzspecht Dryocopus martius A236 * Mittelspecht Dendrocopos medius A238 * Weißrückenspecht Dendrocopos leucotos A239 * Heidelerche Lullula arborea A246 * Sperbergrasmücke Sylvia nisoria A307 * Zwergschnäpper Ficedula parva A320 *

11 Halsbandschnäpper Ficedula albicollis A321 * Neuntöter Lanius collurio A338 * Ortolan Emberiza hortulana A379 Blutspecht Dendrocopos syriacus A429 * Die in der letzten Spalte mit * gekennzeichneten Arten scheinen in der Kartendarstellung der Niederösterreichischen Landesregierung (NÖ Atlas) auf. Im FFH Gebiet im Standarddatenbogen ausgewiesene, signifikant ausgeprägte Lebensraumtypen: Durch das Projekt sind keine signifikant ausgeprägten Lebensraumtypen der FFH Richtlinie direkt betroffen. Die nähest gelegenen Standorte befinden sich in ca. 340 m westlicher Entfernung in Form des Schutzgutes Erlen-, Eschen- und Weidenau bzw. in ca. 230 m nordwestlicher Entfernung bzw. 450 m östlicher Entfernung zum nähesten Vorkommen der Schutzgüter Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder, Mullbraunerde-Buchenwälder bzw. Hainsimsen-Buchenwälder. Aufgrund der Entfernung und der Lage im Gelände sind keine Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter zu erwarten. Im FFH Gebiet im Standarddatenbogen ausgewiesene, signifikant ausgeprägte FFH-Arten: Ziesel (Spermophilus citellus): Im Projektgebiet und in der näheren Umgebung sind keine Ziesel nachgewiesen worden. Aufgrund der Ausstattung des Habitats sind auch Vorkommen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit möglich. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Biber (Castor fiber): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist das Gebiet kein geeignetes Habitat für den Biber. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrum-equinum): Diese Fledermausart wurde während den Freilanderhebungen nicht nachgewiesen. Ein Vorkommen der Art kann nicht gesichert vollständig ausgeschlossen werden. Doch würde es sich bei der betroffenen Fläche höchstens um ein untergeordnetes Nahrungsgebiet handelt. Im Projekt sind entsprechende Ausgleichspflanzungen mit Wiesenflächen für den Verlust von Gehölzen vorgesehen, die vor Baubeginn getätigt werden. Wichtige Leitelemente wie die Obstbaum-Allee bleiben im Wesentlichen erhalten. Somit sind keine Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten. Kleines Mausohr (Myotis blythii): Für das Kleine Mausohr ist ein Vorkommen im Gebiet möglich. Unterscheidungen zwischen Kleinem Mausohr und Großem Mausohr sind oftmals schwierig. Die Projektfläche dient dieser Fledermausart jedoch nur als Nahrungsgebiet. Im Projekt sind entsprechende Ausgleichspflanzungen mit Wiesenflächen für den Verlust an Gehölzen vorgesehen, die vor Baubeginn getätigt werden. Wichtige Leitelemente wie die Obstbaum-Allee bleiben im Wesentlichen erhalten. Somit sind keine Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten.

12 Wimperfledermaus (Myotis emarginatus): Diese Fledermausart wurde während den Freilanderhebungen nicht nachgewiesen. Ein Vorkommen der Art kann nicht gesichert vollständig ausgeschlossen werden. Doch würde es sich bei der betroffenen Fläche um ein Nahrungsgebiet handelt. Im Projekt sind entsprechende Ausgleichspflanzungen mit Wiesenflächen für den Verlust von Gehölzen vorgesehen, die vor Baubeginn getätigt werden. Wichtige Leitelemente wie die Obstbaum-Allee bleiben im Wesentlichen erhalten. Somit sind keine Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten. Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii): Diese Fledermausart wurde während den Freilanderhebungen nicht nachgewiesen. Ein Vorkommen der Art kann nicht gesichert vollständig ausgeschlossen werden. Doch würde es sich bei der betroffenen Fläche um ein Nahrungsgebiet handelt. Im Projekt sind entsprechende Ausgleichspflanzungen mit Wiesenflächen für den Verlust von Gehölzen vorgesehen, die vor Baubeginn getätigt werden. Wichtige Leitelemente wie die Obstbaum-Allee bleiben im Wesentlichen erhalten. Somit sind keine Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten. Großes Mausohr (Myotis myotis): Bei den Freilanderhebungen vom 19. Juni 2011 wurden Rufe des Mausohrs im Planungsgebiet aufgezeichnet. Auch aus der Literatur sind vereinzelt Vorkommensangaben zu finden, die jedoch bereits älteren Datums sind. Durch den Verlust der Gehölzformationen kommt es zu einem Verlust an Jagdhabitaten. Im Projekt sind entsprechende Ausgleichspflanzungen mit Wiesenflächen vorgesehen, die vor Baubeginn getätigt werden. Wichtige Leitelemente wie die Obstbaum-Allee bleiben im Wesentlichen erhalten. Somit sind keine Beeinträchtigungen auf das Schutzgut zu erwarten. Alpenkammmolch (Triturus carnifex): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist das Gebiet kein geeignetes Habitat für den Alpenkammmolch. Geeignete Laichhabitate sind nicht vorhanden. Als Landhabitat ist das Gebiet nicht geeignet. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Gelbbauchunke, Bergunke (Bombina variegata): Für die Gelbbauchunke kann der Bombentrichter, wenn er wasserführend ist, ein mögliches Laichhabitat sein. Dieser Abschnitt des Projektsgebiets wird jedoch durch die Bautätigkeiten nicht beansprucht. Für eventuelle Funde dieser Art während der Bautätigkeiten ist eine ökologische Bauaufsicht vorhanden, die entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten kann. Während der Betriebszeiten sind kaum Änderungen im Gegensatz zum Ist-Zustand für diese Art zu erwarten. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Steinbeißer (Cobitis taenia): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist das Gebiet kein geeignetes Habitat für den Steinbeißer. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten.

13 Koppe (Cottus gobio): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist das Gebiet kein geeignetes Habitat für die Koppe. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Veilchenblauer Wurzelhalsschnellkäfer (Limoniscus violaceus): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist das Gebiet kein geeignetes Habitat für den Veilchenblauen Wurzelhalsschnellkäfer. Das näheste mögliche Habitat findet sich ca. 300 m weiter östlich in den Waldgebieten. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Hirschkäfer (Lucanus cervus): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist das Gebiet kein geeignetes Habitat für den Hirschkäfer. Das näheste mögliche Habitat findet sich ca. 300 m weiter östlich in den Waldgebieten. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Eremit (Osmoderma eremita): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist das Gebiet kein geeignetes Habitat für den Eremit. Auch in der Umgebung sind kaum geeignete Lebensraumgegebenheiten vorhanden. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Alpenbock (Rosalia alpina): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist das Gebiet kein geeignetes Habitat für den Alpenbock. Auch in der Umgebung sind kaum geeignete Lebensraumgegebenheiten vorhanden. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist das Gebiet kein geeignetes Habitat für den Großen Eichenbock. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Trauerbock (Morimus funereus): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist das Gebiet kein geeignetes Habitat für den Trauerbock. Auch in der Umgebung sind kaum geeignete Lebensraumgegebenheiten vorhanden. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Heller Wiesenknopf Ameisen-Bläuling (Maculinea teleius): Auf der Fläche befindet sich kein geeignetes Habitat für den Hellen Wiesenknopf Ameisen-Bläuling. Der nähest gelegene, geeignete Lebensraum befindet sich ca. 155 m weiter westlich auf einer frischen basenreichen Magerwiese am Fuße des Hügels. Aufgrund der Entfernung sind keine Beeinträchtigungen auf das Habitat und somit auf diese Schmetterlingsart zu rechnen. Großer Feuerfalter (Lycaena dispar):

14 Auf der Fläche befindet sich kein geeignetes Habitat für den Großen Feuerfalter. Auch die Umgebung weist ein eher untergeordnetes Potenzial für diese Schmetterlingsart auf. Beeinträchtigungen auf das Schutzgut sind nicht zu erwarten. Dunkler Wiesenknopf Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous): Auf der Fläche befindet sich kein geeignetes Habitat für den Dunklen Wiesenknopf Ameisen-Bläuling. Der nähest gelegene, geeignete Lebensraum befindet sich ca. 155 m weiter westlich auf einer frischen basenreichen Magerwiese am Fuße des Hügels. Aufgrund der Entfernung sind keine Beeinträchtigungen auf das Habitat und somit auf diese Schmetterlingsart zu rechnen. Heckenwollafter (Eriogaster catax): Auf der Fläche befindet sich kein geeignetes Habitat für das Heckenwollafter. Auch die Umgebung weist ein eher untergeordnetes Potenzial für diese Schmetterlingsart auf. Beeinträchtigungen auf das Schutzgut sind nicht zu erwarten. Russischer Bär (Callimorpha quadripunctaria): Auf der Fläche befindet sich kein geeignetes Habitat für den Russischen Bären. Auch die Umgebung weist ein eher untergeordnetes Potenzial für diese Schmetterlingsart auf. Beeinträchtigungen auf das Schutzgut sind nicht zu erwarten. Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior): Auf der Fläche befindet sich kein geeignetes Habitat für die Schmale Windelschnecke. Auch die Umgebung weist ein eher untergeordnetes Potenzial für diese Schneckenart auf. Beeinträchtigungen auf das Schutzgut sind nicht zu erwarten. Österreichischer Drachenkopf (Dracocephalum austriacum): Ein Vorkommen dieser Pflanzenart wurde auf dem Projektgebiet nicht nachgewiesen und ist auch nicht bekannt. Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist es kein geeignetes Habitat für den Österreichischen Drachenkopf. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Laut Standarddatenbogen ausgewiesene, signifikant ausgeprägte Schutzobjekte im Vogelschutzgebiet: Schwarzstorch (Ciconia nigra): In der NVE wird angegeben, dass sich im Bereich Purkersdorf Mauerbach- Riederberg vermutlich zwei Reviere von Schwarzstörchen befinden. Am 27. Mai 2011 wurde ein Schwarzstorch ca. 2 km südlich der Planungsfläche in der Luft kreisend beobachtet. Für das Natura 2000 Gebiet Wienerwald-Thermenregion werden Brutpaare angegeben (Stand 2003). Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Nähe der Ortschaft, der häufigen Störungen durch Menschen, Hunde, Lärm, etc. und der bereits vorhandenen Infrastruktur (Kinderspielplatz, Tennisplatz, Fußballfeld) stellt das Projektgebiet kein geeignetes Brutgebiet und nur ein sehr eingeschränkt bis kaum geeignetes Jagdhabitat dar. Im Projekt sind Ersatzpflanzungen von Gehölzen und die Schaffung von (mageren) Wiesenflächen enthalten. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Wespenbussard (Pernis apivorus):

15 In der NVE wird angegeben, dass sich im Umkreis des Planungsgebiets vermutlich zwei Reviere von Wespenbussarden befinden (zwei synchron revieranzeigende Individuen am 17. Mai 2011). Für das Natura 2000 Gebiet Wienerwald- Thermenregion werden Brutpaare angegeben (Stand 2003). Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Nähe der Ortschaft, der häufigen Störungen durch Menschen, Hunde, Lärm, etc. und der bereits vorhandenen Infrastruktur (Kinderspielplatz, Tennisplatz, Fußballfeld) bzw. der fehlenden Brutbaumstrukturen stellt das Projektgebiet kein geeignetes Brutgebiet dar. Auch als Jagdgebiet eignet es sich nur sehr untergeordnet. Aufgrund der Ersatzpflanzungen und der Wiesenflächen sind Möglichkeiten für Habitate von Hymenopteren und anderen Kleinsäugern und - vögel, die Beutetiere des Wespenbussards darstellen, gegeben. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Wanderfalke (Falco peregrinus): Im Projektgebiet sind keine geeigneten Strukturen für eine Brutmöglichkeit vorhanden. Auch als Jagdhabitat spielt es aufgrund der Kleinheit und der Störungshäufigkeit eine sehr geringe Rolle. Aufgrund der Ersatzpflanzungen und der Wiesenflächen sind Möglichkeiten für Habitate von Kleinsäugern und -vögel, die Beutetiere des Wanderfalken darstellen, gegeben. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Haselhuhn (Bonasa bonasia): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets, der Ortsnähe und der Störungshäufigkeit ist das Gebiet kein geeignetes Habitat für das Haselhuhn. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Wachtelkönig (Crex crex): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets, der Ortsnähe und der Störungshäufigkeit ist das Gebiet kein geeignetes Habitat für den Wachtelkönig. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Uhu (Bubo bubo): Im Projektgebiet sind keine geeigneten Strukturen für eine Brutmöglichkeit vorhanden. Auch als Jagdhabitat spielt es aufgrund der Kleinheit und der Störungshäufigkeit eine geringe Rolle. Aufgrund der Ersatzpflanzungen und der Wiesenflächen sind Möglichkeiten für Habitate von Kleinsäugern und -vögel, die Beutetiere des Uhu darstellen, gegeben. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Sperlingskauz (Glaucidium passerinum): Im Projektgebiet sind keine geeigneten Strukturen für eine Brutmöglichkeit vorhanden. Auch als Jagdhabitat spielt es aufgrund der Kleinheit und der Störungshäufigkeit eine sehr geringe Rolle. Aufgrund der Ersatzpflanzungen und der Wiesenflächen sind Möglichkeiten für Habitate von Insekten, Kleinsäugern und - vögel, die Beutetiere des Sperlingskauzes darstellen, gegeben. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus):

16 Aufgrund der Ausstattung des Gebiets, der Ortsnähe und der Störungshäufigkeit ist das Gebiet kein geeignetes Habitat für den Ziegenmelker. Somit ist keine Beeinträchtigung durch das Projekt zu erwarten. Eisvogel (Alcedo atthis): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist es kein geeignetes Habitat für den Eisvogel. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Grauspecht (Picus canus): In der NVE wird angegeben, dass am 7. Mai 2011 ein nahrungssuchender Grauspecht im Bereich der Ackerflächen beobachtet wurde. Während eines Lokalaugenscheins am 16. Oktober 2013 durch die Sachverständige wurde ein männlicher Grauspecht im Bereich des Parkplatzes und später in den Gehölzen im Bereich des Kinderspielplatzes gehört und beobachtet. Somit ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass das Projektgebiet zum Revier eines Grauspechts gehört, obwohl von Grauspechten bekannt ist, dass sie sich außerhalb der Brutzeit auch in der näheren Umgebung des Reviers aufhalten können. Für das Natura 2000 Gebiet Wienerwald-Thermenregion werden Brutpaare angegeben (Stand 2003). Der Grauspecht ist besonders durch den Verlust der teilweise älteren und dichtwüchsigen Heckenstrukturen während der Bauphase betroffen. Im Projekt sind jedoch die Anlage von Ersatzpflanzungen von Gehölzen und die Schaffung von (mageren) Wiesenflächen enthalten, die teilweise bereits bei Baubeginn schon angelegt werden. Somit ist mit einer kurzfristigen Beeinträchtigung des Grauspechts (eventuell eines Reviers) zu rechnen, die aber mittel- bis langfristig ausgeglichen wird. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Schwarzspecht (Dryocopus martius): In der NVE wird angegeben, dass am 5. Mai 2011 ein überfliegender Schwarzspecht im Planungsgebiet beobachtet wurde. Mehrfach wurde ein rufender Schwarzspecht im Wald westlich der Reitsportanlage gehört. Beim Lokalaugenschein durch die Amtssachverständige am 12. März 2014 wurde südöstlich des Projektgebiets ein rufender Schwarzspecht wahrgenommen. Geeignete Strukturen für eine Brut sind auf der Fläche nicht vorhanden. Somit kann die Fläche als Nahrungsgebiet dieser Art betrachtet werden. Für das Natura 2000 Gebiet Wienerwald-Thermenregion werden Brutpaare angegeben (Stand 2003). Im Projekt sind die Anlage von Ersatzpflanzungen von Gehölzen und die Schaffung von (mageren) Wiesenflächen enthalten, die teilweise bereits bei Baubeginn schon angelegt werden. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Mittelspecht (Dendrocopos medius): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist kein geeignetes Habitat für den Mittelspecht, eventuell ist mit gelegentlichen Nahrungsgästen zu rechnen. Im Projekt sind die Anlage von Ersatzpflanzungen von Gehölzen und die Schaffung von (mageren) Wiesenflächen enthalten, die teilweise bereits bei Baubeginn schon angelegt werden. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten.

17 Weißrückenspecht (Dendrocopos leucotos): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist kein geeignetes Habitat für den Weißrückenspecht vorhanden. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Heidelerche (Lullula arborea): Aufgrund der Ortsnähe und der Störungshäufigkeit ist das Gebiet kein gut geeignetes Habitat für die Heidelerche. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria): Im Gebiet wurde die Sperbergrasmücke während den Kartierungen nicht nachgewiesen. Da diese Art jedoch ähnliche Habitatansprüche wie der Neuntöter aufweist, der im Gebiet nachgewiesen wurde, sind ebenfalls Beeinträchtigungen als Brutvogel nicht auszuschließen. Im Projekt sind jedoch die Anlage von Ersatzpflanzungen von Gehölzen und die Schaffung von (mageren) Wiesenflächen enthalten, die teilweise bereits bei Baubeginn schon angelegt werden. Somit ist mit einer kurzfristigen Beeinträchtigung der Sperbergrasmücke zu rechnen, die aber mittel- bis langfristig ausgeglichen wird. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Zwergschnäpper (Ficedula parva): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist kein geeignetes Habitat für den Weißrückenspecht vorhanden. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis): Aufgrund der Ausstattung des Gebiets ist kein geeignetes Habitat für den Weißrückenspecht vorhanden. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Neuntöter (Lanius collurio): In der NVE ist angegeben, dass im Planungsgebiet 3 Reviere von Neuntötern vorliegen: Zwei in der Strauch- und Baumallee am Nordrand und eines in der Apfelbaumallee am Südrand. Somit ist diese Art nachgewiesener Brutvogel im Gebiet. Für das Natura 2000 Gebiet Wienerwald-Thermenregion werden Brutpaare angegeben (Stand 2003). Durch die Heckenrodungen und Bautätigkeiten sind Beeinträchtigungen dieser Reviere zu erwarten. In der näheren und weiteren Umgebung sind jedoch weitere geeignete Habitatstrukturen vorhanden, sodass ein kurzfristiger Verlust dieser Strukturen im Raum überbrückbar ist. Im Projekt sind weiters die Anlage von Ersatzpflanzungen von Gehölzen und die Schaffung von (mageren) Wiesenflächen enthalten, die teilweise bereits bei Baubeginn schon angelegt werden. Somit ist mit einer kurzfristigen Beeinträchtigung des Neuntöters zu rechnen, die aber mittel- bis langfristig ausgeglichen wird. Generell sind manche Habitate des Neuntöters nur von relativ kurzer Lebensdauer, sodass die Tiere rasch andere bzw. neue Brutplatzangebote annehmen. Gefährdet ist die Art durch Lebensraumzerstörung und veränderung von Brutgebieten, die auf Dauer sind (z.b.: Ausräumung und Flurbereinigung in Agrarlandschaften, Aufforstungen, großräumige Versiegelungen, etc.) (Bauer, Bezzel & Fiedler, 2005). Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten.

18 Ortolan (Emberiza hortulana): Ein regelmäßiges Brutvorkommen des Ortolans ist in NÖ in den 1990 Jahren erloschen. Hier sind ehemals regionale, fluktuierende Ansiedlungen im pannonischen Raum (Thermenlinie, Tullnerfeld, Wachau), aber auch randalpine Lagen (Bezirk Lilienfeld) betroffen (Berg, 1997). Gelegentlich werden noch Durchzügler beobachtet. Das Projektgebiet entspricht strukturell den Habitatansprüchen dieser Art. Im Projekt sind jedoch die Anlage von Ersatzpflanzungen von Gehölzen (darunter auch Obstbäume) und die Schaffung von (mageren) Wiesenflächen enthalten, die teilweise bereits bei Baubeginn schon angelegt werden. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Blutspecht (Dendrocopos syriacus): Der Blutspecht wurde während der Kartierungen im Gebiet nicht nachgewiesen, aber aufgrund seiner Habitatansprüche ist ein Vorkommen im Gebiet nicht auszuschließen. Im Projekt sind jedoch die Anlage von Ersatzpflanzungen von Gehölzen (darunter auch Obstbäume) und die Schaffung von (mageren) Wiesenflächen enthalten, die teilweise bereits bei Baubeginn schon angelegt werden. Somit ist mit einer kurzfristigen Beeinträchtigung des Blutspechts zu rechnen, die aber mittel- bis langfristig ausgeglichen wird. Somit ist keine Beeinträchtigung des Schutzgutes durch das Projekt zu erwarten. Für das FFH-Gebiet Wienerwald Thermenregion wurden folgende Erhaltungsziele festgelegt: Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der ausgewiesenen natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Tier- und Pflanzenarten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an: weitgehend unverbauten, unregulierten Bach-, Fluss- und Aulandschaften mit ihrer ursprünglichen Gewässerdynamik, Solche Landschaften sind durch das Projekt nicht betroffen. strukturreichen, bewirtschafteten Weinbaugebieten mit weitgehend pestizidfrei gehaltenen eingestreuten Magerstandorten, Rainen und kleinen Brachen sowie zahlreichen Einzelbäumen und Solitärgehölzen, Solche Landschaften sind durch das Projekt nicht betroffen. natürlichem trockenen Grasland mit Verbuschungsstadien, Solche Landschaften sind durch das Projekt nicht betroffen. naturnahem feuchten Grasland mit typischem Wasserhaushalt, Solche Landschaften sind durch das Projekt nicht betroffen. extensiv genutzten Grünlandflächen in ihrer gesamten Standortsvielfalt, die durch typenbezogene Nutzung offen gehalten werden, Extensiv genutzte Grünlandflächen sind durch das Projekt nicht direkt betroffen. Bei den betroffenen Grünlandflächen handelt es sich um Intensivwiese, Ackerraine, eine artenarme Ackerbrache und Parkrasen. Im Projekt ist vorgesehen, wieder Wiesen anzulegen. Durch Verzicht auf Düngung sowie durch Abfuhr des Mähguts wird langfristig ein Aushagern der Wiesenflächen erreicht. kalkreichen Niedermooren mit natürlichem Wasserhaushalt ohne relevante Nährstoffeinträge, Solche Lebensräume sind durch das Projekt nicht betroffen. möglichst störungsfreien felsigen Lebensräumen,

19 Solche Lebensräume sind durch das Projekt nicht betroffen. standortheimischen Laubwaldbeständen mit einer naturnahen bzw. natürlichen Alterszusammensetzung und einem charakteristischen Strukturund Totholzreichtum, in denen Altholzinseln zumindest in einem mosaikartig verteilten, flächendeckenden Netz vorhanden sind, Solche Lebensräume sind durch das Projekt nicht betroffen. ungestörten und unbeeinträchtigten Wochenstuben, Sommerquartieren sowie Winterquartieren und ihrer unmittelbaren Umgebung für Fledermäuse, Wochenstuben sind durch das Projekt nicht betroffen. Die Strukturen (Hecken, Bäume), die durch das Projekt entfernt werden, eignen sich nicht bzw. nur sehr gering als Sommer- bzw. Winterquartiere. Während der Bauphase wird ein kleiner Teil des Jagdhabitats entfernt, das jedoch durch die Ersatzpflanzungen wieder hergestellt wird. Nach den Bauarbeiten ist das Jagdhabitat wieder vorhanden. Beeinträchtigungen auf Fledermäuse sind keine zu erwarten. Laichbiotopen und ihres Umlandes für Amphibien, Laichbiotope von Amphibien werden durch das Projekt nicht entfernt. Im Projektgebiet stellt der Bombentrichter ein mögliches Laichbiotop dar, der jedoch nicht ganzjährig wasserführend ist und keine entsprechende Ufer- bzw. Gewässervegetation aufweist. Es ist nur für einige Pionierarten (eventuell Gelbbauchunke, Wasserfrosch) bei Wasserführung geeignet. Er wird jedoch durch die Bautätigkeiten nicht berührt. Wichtiger als Laichbiotope im Raum sind die im Südwesten gelegenen Teiche, die jedoch weit außerhalb des Projektgebiets liegen. Wanderwege durch das Projektgebiet sind untergeordnet zu erwarten. Hier sind die Heckenstrukturen von Bedeutung. Durch die Ersatzpflanzungen werden jedoch entsprechende neue Strukturen angelegt, die durch ihre Lage sehr gut geeignet sind, bestehende Strukturen zu verbinden und neue Korridore zu schaffen. Weiters ist eine ökologische Bauaufsicht vorhanden, die bei entsprechenden Vorkommen von Amphibien Maßnahmen veranlassen kann. Beeinträchtigungen auf Laichbiotope sind keine zu erwarten, auf Amphibien nur in sehr untergeordnetem Maße. besiedelten Lebensräumen des Österreichischen Drachenkopfs. Habitate des Österreichischen Drachenkopfs sind nicht betroffen. Für das Vogelschutzgebiet Wienerwald Thermenregion wurden folgende Erhaltungsziele festgelegt: Erhaltung oder Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume aller genannten Arten. Im Speziellen sind dies die Erhaltung von einem ausreichenden Ausmaß an: großflächigen Waldbeständen mit teilweise geringem Erschließungs- und Störungsgrad, Solche Habitate sind durch das Projekt nicht betroffen. standortheimischen Laubwaldbeständen mit einer naturnahen bzw. natürlichen Alterszusammensetzung und einem charakteristischen Struktur- und Totholzreichtum, in denen Altholzinseln zumindest in einem mosaikartig verteilten, flächendeckenden Netz vorhanden sind, Solche Habitate sind durch das Projekt nicht betroffen. möglichst störungsfreien Sonderstrukturen im Wald wie Gewässerränder, Feuchtbiotope, Felsformationen, Blockhalden, Grabeneinschnitte, Solche Habitate sind durch das Projekt nicht betroffen.

20 Wiesen und Weiden in ihrer gesamten Standortsvielfalt mit einem Anteil an spät gemähten Flächen, Extensiv genutzte Grünlandflächen sind durch das Projekt nicht direkt betroffen. Bei den betroffenen Grünlandflächen handelt es sich um Intensivwiese, Ackerraine, eine artenarme Ackerbrache und Parkrasen. Weiters ist eine Ackerfläche vorhanden. Im Projekt ist vorgesehen, wieder Wiesen anzulegen. Durch Verzicht auf Düngung sowie durch Abfuhr des Mähguts wird langfristig ein Aushagern der Wiesenflächen erreicht. Magerwiesen und -weiden (Halbtrockenrasen), Solche Habitate sind durch das Projekt nicht betroffen. strukturreichen, bewirtschafteten Weinbaugebieten mit weitgehend pestizidfrei gehaltenen eingestreuten Magerstandorten, Rainen und kleinen Brachen sowie zahlreichen Einzelbäumen und Solitärgehölzen, Solche Habitate sind durch das Projekt nicht betroffen. Einzelbäume und Solitärgehölze sind als Ersatzpflanzungen vorgesehen. weitgehend unverbauten, unregulierten Bach-, Fluss- und Aulandschaften mit ihrer ursprünglichen Gewässerdynamik, Solche Habitate sind durch das Projekt nicht betroffen. zumindest während der Brutzeit störungsfreien Felsformationen. Solche Habitate sind durch das Projekt nicht betroffen. Zusammenfassung: Durch die Bauarbeiten (Rodungen) und Bautätigkeiten bzw. die Errichtung und den Betrieb der Sportanlage sind Beeinträchtigungen auf Schutzgüter möglich. Da jedoch entsprechende Schutzmaßnahmen, Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen von Gehölzen (darunter auch Obstbäume) und die Schaffung von (mageren) Wiesenflächen im Projekt enthalten sind, sind bei Einhaltung des Projekts nach heutigem fachlichem Wissen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter durch das Projekt zu erwarten. Die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung ist aus fachlicher Sicht nicht erforderlich. 7 / 8 NÖ Naturschutzgesetz: Ökologische Funktionstüchtigkeit: Durch die geplante Sportanlage werden ca. 3,6 ha Fläche beansprucht. Darunter fallen Gehölzbiotopflächen (0,5 ha) wie Heckenstrukturen (0,4 ha) und Einzelgehölze (0,1 ha) bzw. Offenlandflächen (3,1 ha), wobei 1,8 ha Intensivwiesen, Brache- und Rasenflächen, 1 ha Ackerfläche und 0,3 ha Wegeflächen sind. Hochwertige Biotoptypen der näheren Umgebung wie der Altbaumbestand, die frische basenreiche Magerwiese oder der Eichen-Hainbuchenwald werden nicht beeinträchtigt, da sie sich nicht im Projektgebiet befinden. Naturschutzfachlich sehr hochwertige Bereiche werden nur in Form eines sehr geringen Verlusts der Obstbaumreihe bzw. allee in Form von 4 Bäumen entfernt, der jedoch durch Ersatzpflanzungen im unmittelbaren Nahbereich bzw. als Ergänzung der bestehenden Allee kompensiert wird. In der Obstbaum-Allee wurde ein Brutplatz des Neuntöters vorgefunden, aber auch andere Vogelarten brüten dort bzw. finden ihre Nahrung. Doch auch für Säugetiere bis hin zu Insekten (z.b.: Wiener Nachtpfauenauge) stellen die Obstbäume eine wesentliche Ressource dar. Während des Lokalaugenscheins am 12. März 2014 wurde von der Amtssachverständigen festgestellt, dass einige der erst vor kurzem nachgepflanzten Obstbäume vermutlich den Winter nicht überlebt haben. Es ist notwendig, dass diese Pflanzen ersetzt werden.

21 Bezüglich der Rodungen kommt es im Projektgebiet zu unterschiedlichen Intensitäten. Im Nordosten ist geplant, dass die bestehenden Gehölzformationen erhalten werden. Der Zufahrtsweg, die Parkplätze bzw. der Kinderspielplatz werden so angelegt, dass sie dazwischen errichtet werden. Auf diesen Flächen befinden sich derzeit Parkplätze bzw. der Lagerplatz. Hier ist während den Bauarbeiten besondere Vorsicht im Nahbereich der Gehölze erforderlich. Entsprechende Maßnahmen sind im Projekt enthalten. Die Überprüfung der korrekten Durchführung derselben liegt im Aufgabenbereich der vorgesehenen, ökologischen Bauaufsicht. Auch die Heckenbereiche im Nordosten und im Südwesten um den bestehenden Tennisplatz bleiben erhalten. Hier wird nur eine kleine Gehölzgruppe entfernt. Großflächigere Rodungen passieren im zentralen Raum im Bereich der kreisrunden Anordnungen um den bestehenden Kinderspielplatz. Hier ist zentraler Brutraum für einige Kleinvogelarten. Es werden jedoch auch abschnittsweise hochwüchsige Gehölzbereiche belassen. Entfernte Bäume und Sträucher werden durch Ausgleichsmaßnahmen in Form von neuen Gehölzpflanzungen weiter nordwestlich ausgeglichen. Diese Pflanzungen werden noch vor Baubeginn durchgeführt. Weiters werden nach den Bautätigkeiten stehen gelassene Heckenstrukturen durch neu gesetzte erweitert und miteinander verbunden, sodass wieder ein Zusammenhang und eine Durchgängigkeit hergestellt werden. Eine wesentliche Schutzmaßnahme ist der Zeitraum der Rodungen der Gehölzbestände außerhalb der Brutzeit von Vögeln. Im Projekt werden die Monate September bis Mitte März angegeben. Hier ist zu vermerken, dass bei einigen Vogelarten Mitte März bereits die Brutzeit startet (z.b.: Spechte, Kleiber, einige Meisenarten, Buchfink, Amsel, etc.). Somit ist es sinnvoll, dass die Rodungen bereits Ende Februar abgeschlossen sind. Die restlichen beanspruchten Flächen bestehen zum überwiegenden Teil aus Ackerfläche bzw. Sport-, Park- und Rasenflächen, die aus vegetationsökologischer Sicht keine bis geringe Bedeutung aufweisen. Hier sind verstärkt Funktionen aus faunistischer Sicht zu finden, da es sich hier um Flächen handelt, die in erster Linie als Nahrungsflächen für Greifvögel bzw. Kleinvögel und -säuger dienen. Laufgänge und Löcher im Wiesenboden neben der Tennisanlage lassen auf das Vorkommen von Mäusen schließen. Brutvögel wie Wachtel oder Feldlerche wurden nicht nachgewiesen. Aus ornithologischer Sicht eignen sich diese Flächen auch aufgrund der Kleinheit bzw. der häufigen Störungen von Menschen und (freilaufenden) Hunden nicht als Brutflächen. Solche Flächen sind in besserer Qualität im weiteren Umfeld zu finden. In den Ausgleichsmaßnahmen ist auch die Anlage von kleineren Wiesenflächen vorgesehen. Durch die entsprechende Pflege (Mahd, Abtransport des Mähguts, Verzicht auf Düngung) wird auch auf lange Sicht gesehen eine vegetationsökologische Aufwertung im Gegensatz zum Ist-Zustand zu erwarten sein. Generell bleibt nach den Bautätigkeiten das Habitat als Halboffenlandschaft an sich auch als solches erhalten. Durch die Ausgleichsmaßnahmen wird etwas abseits wieder neuer Brut- und Lebensraum geschaffen. Da diese Ausgleichspflanzungen bereits vor Baubeginn durchgeführt werden, ist der Grundstein für den Ausgleich früh gegeben. Dies ist aus naturschutzfachlicher Sicht sehr begrüßenswert. Doch besteht die Gefahr, dass die Fläche z. B. durch unbeabsichtigtes Überfahren durch Baumaschinen, etc. beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Bereich der Ausgleichspflanzungen vom Bereich des Baugeschehens noch vor Baubeginn durch feste Abplankungen zu trennen. Da bereits im Ist-Zustand menschliche Störungen (Tennisspieler, Fußballspiele, Spaziergeher mit Hunden, spielende Kinder, Autos, etc.) vorhanden sind, wird sich dieser Umstand durch die Spielfelder und deren Betrieb, aber auch durch die

22 Zunahme von Störungsfaktoren kleinräumig ändern. Eine gewisse Erhöhung wird durch die regelmäßigen Spielzeiten am Spätnachmittag und Abend und durch die Heimspiele am Wochenende zu erwarten sein. Auf der Projektfläche an sich sind derzeit bevorzugt solche Tierarten nachgewiesen worden, die mit diesen Gegebenheiten zu Recht kommen. Diese werden voraussichtlich auch nach den Bautätigkeiten, wenn die notwendigen Strukturen wieder vorhanden sind, anwesend sein. Aus diesem Grund sind die Anlage der Ausgleichsmaßnahmen und die Ersatzpflanzungen bzw. die entsprechende Pflege derselben für den Raum so wichtig. Da im Projekt diese Voraussetzungen enthalten sind, ist mit keinen nachhaltigen, negativen Beeinträchtigungen zu rechnen. Bedeutend ist, dass eine entsprechende Pflege der Strukturen stattfinden wird. Sensiblere Arten sind in der weiteren Umgebung zu finden. Für diese Arten wird vermutlich nur eine sehr eingeschränkte Änderung der Gegebenheiten auftreten. An geschützten Vogelarten sind im Projektgebiet und deren Umgebung besonders Neuntöter (Lanius collurio), Grauspecht (Picus canus) und Schwarzspecht (Dryocopus martius) zu erwähnen. Vom Neuntöter wurden 3 Brutpaare vor Ort vorgefunden. Neuntöter sind an bestimmte Strukturen in der Kulturlandschaft gebunden. Sie sind flexibel in der Wahl ihrer Brutstandorte, sodass der Verlust an Brutraum während der Zeit der Bautätigkeiten kaum Beeinträchtigungen erwarten lässt. In der weiteren Umgebung sind genügend passende Strukturen vorhanden, sodass ein Ausweichen möglich ist. Nach einiger Zeit (ca Jahre) werden die nachgepflanzten Gehölze die geeigneten Größen und Dichten erreicht haben, dass die Strukturen als ausgeglichen wieder vorhanden sind und die Rückkehr und Wiederannahme wahrscheinlich ist. An Störungen scheinen Neuntöter relativ tolerant zu sein, da sie auch entlang von Bahndämmen und in der Nähe von Ortschaften zu finden sind. Für Schwarzspecht und Grauspecht kommt das Gebiet als Nahrungsfläche in Frage. Beim Lokalaugenschein durch die Amtssachverständige am 16. Oktober 2013 wurde ein rufendes Grauspecht-Männchen im Bereich des Kinderspielplatzes beobachtet. Da von Grauspechten bekannt ist, dass sie sich außerhalb der Brutzeit auch in der näheren Umgebung des Reviers aufhalten können, kann diese Beobachtung aber nicht als Revierabgrenzung gewertet werden. Bei einem weiteren Lokalaugenschein am 12. März 2014 wurde kein Grauspecht gesehen oder gehört. Geeignete Brutbäume sind im Bereich des Kinderspielplatzes nur in sehr untergeordnetem Maße zu finden, am Rand des Projektgebiets sind einige ältere Bäume vorhanden. Brutreviere in der weiteren Umgebung sind aber anzunehmen. Für den Schwarzspecht sind im Projektgebiet kaum geeignete Brutbäume vorhanden, in der Umgebung rufende Schwarzspechte (auch am 12. März 2014) deuten aber auf ein regelmäßiges Brutvorkommen im Raum hin. Die Störungen, die durch den Betrieb qualitativ zunehmen werden, sind im Besonderen Lärm und Licht, quantitativ Lärm und die Anwesenheit von Menschen. Im Hinblick auf die Lichtstörung ist hier sowohl die normale Straßenbeleuchtung als auch die Flutlichtanlage zu nennen. Es ist bekannt, dass Nachtfalter und andere nachtaktive Insekten durch UV-Licht bzw. Licht mit einem hohen Blaulichtanteil angezogen werden. Diese Tiere fliegen oftmals bis zur Erschöpfung um eine Lichtquelle herum bzw. auch auf diese zu und verbrennen an den Lampen. Häufig werden sie auch verstärkt Opfer von Fledermäusen, die lernen gezielt solche Lampen nach Beutetieren abzusuchen. Aus diesem Grund sind entsprechend abgeschirmte und geschlossene Lampenschirme bzw. Lichtquellen, deren UV bzw. Blaulichtanteil gering ist, notwendig. Die Verwendung von LED Leuchten ist hier von großem Vorteil. Nach oben bzw. auf die Seite gerichtetes oder diffuses Licht ist zu vermeiden, da dieses wesentlich zur Lichtverschmutzung beiträgt und auch

23 nachts fliegende Zugvögel irritieren kann. Optimal sind gebündelte Lichtstrahlen, die nur den Bodenbereich gezielt ausleuchten. Diese Angaben sind im Projekt enthalten. Neben der entsprechenden Ausformung der Lampenschirme sind aber besondere Zeiten im Jahr erforderlich, in denen keine intensive Beleuchtung stattfinden darf, bevorzugt die Flugzeiten von gefährdeten Schmetterlingsarten. Im Raum ist unter anderem auf die in NÖ gefährdete Art Wiener Nachtpfauenauge (Saturnia pyri) Wert zu legen. Die Adulttiere fliegen in der Zeit von April bis Ende Juni. Bei einer Verwendung der Flutlichtanlage von Jänner bis Mai ist besonders die Falterphase betroffen. Da auch zahlreiche andere Nachtfalter im Mai unterwegs sind, ist eine Einschränkung der Verwendung der Flutlichtanlage aus naturschutzfachlicher Sicht auf Jänner bis Mitte April sinnvoll. Bezüglich Amphibien ist festzuhalten, dass die nächst gelegenen, geeigneten Laichhabitate die sich im Südosten befindlichen Teichanlagen darstellen. Im Projektgebiet selbst sind keine beständigen Laichbiotope vorhanden. In besonders regenreichen Frühjahren kann am Rand der Bombentrichter kurzzeitig wasserführend sein und für Arten wie Wasserfrosch (Pelophylax sp.), eventuell Gelbbauchunke (Bombina variegata) Laichmöglichkeiten bieten. Anderen Arten fehlen die notwendigen Laichstrukturen und die dauernde Wasserführung. Amphibien-Wandertätigkeiten sind nur in untergeordnetem Maße zu erwarten. Falls solche Ereignisse beobachtet werden sollten, ist es Aufgabe der ökologischen Bauaufsicht entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Für Reptilien sind die Gehölzbereiche und offenen Sonnenplätze von Interesse. Zerstörte Gehölzstrukturen werden laut Projekt entsprechend wieder gepflanzt bzw. hergestellt, offene Wiesenflächen sind ebenfalls vorgesehen. Eine weitere Veränderung wird sich im Bereich der Trennwirkung ergeben. Bereits im Ist-Zustand sind Zäune vorhanden, sodass die Erreichbarkeit der Fläche für gewisse Tierarten eingeschränkt ist. Durch die Errichtung von zusätzlichen Zäunen und Ballfangnetzen direkt um das Areal der Fußballspielfelder wird sich für diesen Bereich die Trennwirkung erhöhen bzw. eine gewisse Fragmentierung einsetzen. Um diese Effekte zu reduzieren, ist im Projekt vorgesehen, die Zäune so zu montieren, dass sie keinen direkten Bodenkontakt und über weite Bereiche keine befestigten Vorrichtungen zwischen Boden und Zaun haben. Somit haben zumindest bodengebundene Kleintiere die Möglichkeit die Zäune ungehindert zu passieren. Wichtig ist, dass dieser Abstand mindestens 10 cm hoch ist. Am Boden dürfen jedenfalls keine Netze sein. Eine potenzielle Gefahr für fliegende Vögel und Fledermäuse geht von den bis zu 6 m hohen Ballfangnetzen aus. Darin können sich die Tiere verheddern, wenn sie diese nicht erkennen. Im Projekt ist geplant hinter den hohen Ballfangzäunen eine dichte Bepflanzung, die die Höhe der Zäune erreichen soll, als Kollisionsschutz zu setzen. Dieser ist dann wirksam, wenn Vögel von außen Richtung Gehölze fliegen, da sie abbremsen und in den Gehölzen landen. Wenn sie jedoch von Seite des Spielfeldes anfliegen oder die Ballfangnetze noch gehölzfrei sind, besteht beim Anflug die erhöhte Gefahr des Verfangens im Netz. Durch eine wie im Projekt angedachte Gewebedicke von zumindest 4 mm wird die Sichtbarkeit etwas erhöht und dieser Effekt minimiert. Auch Fledermäuse können die dickeren Gewebeseile leichter lokalisieren. Sinnvoll ist es noch, die Farbe des Netzes so zu wählen, dass tagsüber ein Kontrast zum Hintergrund entsteht, einerseits zum grünen Gehölz-Hintergrund und andererseits zum Himmel-Hintergrund. Die Farben grün bzw. gelb sind somit zu vermeiden, unter Berücksichtigung des Landschaftsbildes ist schwarz oder dunkelblau zu bevorzugen. Da die eingezäunte Fläche nur ein kleines, unbedingt notwendig zu umzäunende Areal (Fußballfelder), das keine besonderen Habitatqualitäten und somit Anziehungspunkte für Tierarten

24 aufweist, in Anspruch nimmt und die Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der eingezäunten Fläche zu liegen kommen, ist keine wesentliche Beeinträchtigung der Tierarten aufgrund der Trennwirkung zu erwarten. Landschaftsbild: Das Projektgebiet befindet sich am Rande einer Ortsstruktur. Bereits im Ist-Zustand sind solche technogene Elemente wie Straßen, Häuser, Zäune, Schotterwege, Fußballtore, Tennisplatz, Kinderspielplatzgeräte, etc., die auch im Projekt vorgesehen sind, vorhanden. Somit sind durch die Errichtung der neuen Sportanlage keine wesentlichen, neuen Elemente zu erwarten. Nur bei der Flutlichtanlage und den Ballfangnetzen handelt es sich um neue Elemente. Im Projekt ist vorgesehen, dass die Spielflächen der Fußballfelder aus echter Wiese bestehen, sodass hier keine unnatürlich wirkende, neue Struktur dazukommt. Derzeit sind die technogenen Elemente des Projektgebiets durch sie umgebende Gehölzformationen umgeben und so verdeckt, dass sie von den umgebenden Hügelseiten nicht zu erkennen sind. Während der Bautätigkeiten wird sich dieser Umstand durch das Entfernen von einigen Gehölzbeständen besonders aus dem Blickwinkel der südlichen Lage vom gegenüber liegenden Hügel heraus wesentlich ändern. Hier wird die Einsehbarkeit auf das Gelände stark erhöht. Nur die Obstbaumallee bietet weiterhin einen gewissen Schutz. Von den anderen Sichtachsen her bleiben die Sichtschutzpflanzungen erhalten, sodass hier vom Standort aus der Ferne kaum wesentliche Veränderungen wahrgenommen werden. Die einzigen Strukturen, die von manchen Standorten aus auch aus der Ferne erkennbar sein werden, werden möglicherweise die oberen Bereiche der 4 Maste der Flutlichtanlage sein. Hier wird es vom Standort des Betrachters aus ankommen, wieviel wahrgenommen werden wird. Da die von Westen bis Südosten gegenüberliegenden Hügel zum größten Teil mit Wald bedeckt sind, wird von dort kaum bzw. eingeschränkte Einsehbarkeit auf die Projektfläche gegeben sein. Auch in diesem Punkt wird die stärkste Sichtachse vom südlich gelegenen Hügel aus sein. Je höher der Standort des Betrachters ist, desto besser wird die Sichtbarkeit der Anlage sein. Tagsüber werden die Maste aufgrund der farblich zurücktretenden Materialien und der umgebenden Gehölze kaum auffallen. Auffallen werden sie nur während der Verwendung der Anlage. Bei der wie im Projekt vorgesehenen Verwendung von abgeschirmten Beleuchtungskörpern mit engen Abstrahlwinkeln nach unten wird die Streuwirkung gering und somit die Lichtverschmutzung stark reduziert sein bzw. auf eine bestimmte Fläche konzentriert sein. Weiter entfernt liegende Bereiche werden nicht mehr wesentlich davon betroffen sein. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Flutlichtanlage einerseits im Nahbereich der Beleuchtung der Ortschaft liegt und andererseits die Beleuchtungsdauer im Durchschnitt 3 Stunden pro Tag (außer Wochenende) [Sept. 1 ½ h, Okt. 2 ½ h, Nov. 4 ½ h, Jän. 4 ½ h, Feb. 3 h, März 3 h, April 1 ½ h] beträgt. Somit sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes aus der Entfernung zu erwarten. Beeinträchtigungen sind somit hauptsächlich im unmittelbaren Nahbereich zu betrachten. Durch die geplante Wahl von erdfarbenen Tönen für Zäune, Vereinshaus und Masten werden diese Gegenstände besser ins Landschaftsbild integriert. Im Projekt ist vorgesehen weiter nordwestlich Ausgleichsmaßnahmen in Form von neuen Gehölzpflanzungen durchzuführen. Weiters werden bis zu 4 m hohe Sichtschutzdämme, die mit Ersatzpflanzungen bestockt werden, errichtet und nach den Bautätigkeiten werden stehen gelassene Heckenstrukturen durch neu gesetzte erweitert und miteinander verbunden. So ist in absehbarer Zeit (nach 5-10 Jahren) wieder ein vollständiger Sichtschutz gegeben.

25 Nach dem Hochwachsen der vorgesehenen Gehölze um die Anlagen sind die Beeinträchtigungen des Landschaftsbild nicht mehr als nachhaltig zu bezeichnen. Somit ist besonders auf das Anwachsen der gesetzten Gehölze Bedacht zu nehmen und ausgefallene Gehölze zumindest in den ersten fünf Jahren zu ersetzen. Ab diesem Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass sich die Gehölze etabliert haben. Auch die bereits im Ist-Zustand in der Obstbaum-Allee ausgefallenen Bäume sind zu ersetzen, damit diese wieder geschlossen wird. Wichtig ist, bei Pflegeschnitten darauf zu achten, dass die Bäume und Sträucher nicht zu niedrig geschnitten werden. Wesentliche kulturelle Elemente des Landschaftsbildes wie die Obstbaum-Allee bzw. der Bombentrichter bleiben erhalten. Der Obstbaum-Allee werden nur vier Bäume entnommen. Dafür werden fehlende ergänzt bzw. eine Obstbaum-Reihe im Anschluss Richtung Süden erweitert. Schönheit oder Eigenart der Landschaft bzw. Charakter des betroffenen Landschaftsraumes: Das Landschaftsschutzgebiet Wienerwald ist durch ausgedehnte, weitgehend geschlossene Buchenwälder geprägt. In den Becken, Tälern und Rodungsinseln findet Grünland- und Ackernutzung statt. Am Ostabfall dominiert offene Weinbaulandschaft. Der Wienerwald ist einer der bedeutendsten zusammenhängenden Waldgebiete Mitteleuropas. Neben den großflächig zusammenhängenden Buchenwäldern gibt es hier Österreichs größtes Vorkommen an Flaumeichenwäldern. Der Wienerwald ist durch seine Berg- und Hügellandschaft mit seinen langgestreckten, weichen, auslaufenden Linien im Kammverlauf charakterisiert. Diese Eigenart der Landschaft kann auch als Charaktereigenschaft des Landschaftsraumes, in dem das Projekt geplant ist, bezeichnet werden. Die Projektfläche befindet sich auf einem dieser Hügel, der als Halboffenlandbereich zu benennen ist. Die beanspruchte Fläche ist im Gegensatz zum Gesamthügel klein, da sie sich aber in Kuppenlage befindet, kann sie trotzdem als dominant im Raum bezeichnet werden. Die Halboffenlandschaft des betroffenen Hügels ist jedoch nicht primär aus dem Waldgebiet heraus entstanden, sondern in Folge sekundär als Ergebnis einer parkraumähnlichen Gestaltung eines Halboffenlandbereichs durch den Menschen neben einer Ortschaft. Durch das geplante Projekt ändert sich nichts an der parkraumähnlichen Gestaltung, nach Beendigung der Bauarbeiten und der Bepflanzungen ist derselbe Raumcharakter wieder vorzufinden. Die meisten natürlich wirkenden Elemente wie Gehölzformationen oder Wiesenflächen sind auch im Anschluss wieder zu finden, nur eine Ackerfläche wird weniger. Die errichteten, technogenen Elemente werden - wie vorher - durch entsprechende Gehölzpflanzungen verdeckt, sodass sich an dem Charakter des Landschaftsraumes nichts ändert. Erholungswert: Bereits im Ist-Zustand spielt auf der betroffenen Fläche der Erholungswert eine zentrale Rolle. Hier sind Freizeitaktivitäten wie Wandern, Spazieren gehen, Joggen, Fußballspielen, Tennisspielen, Spielen am Kinderspielplatz, etc. konzentriert und täglich vorzufinden. Während der Bautätigkeiten wird sich der Erholungswert stark verschlechtern, da einerseits Lärm, Staubentwicklung und die Anwesenheit von Maschinen diesem abträglich sind, und andererseits die Nutzung der Flächen in dieser Zeit durch den Baustellenverkehr nur eingeschränkt möglich ist, z.b.: ist der Zufahrtsbereich in der Bäckergasse für Fußgänger aus Sicherheitsgründen abgegrenzt. Im Projekt ist vorgesehen, die Erreichbarkeit der von den

26 Baumaßnahmen nicht betroffenen Bereiche der Feldwiese durch geeignete Durchbzw. Umgehungsmöglichkeiten sicherzustellen. Weiters werden Bauarbeiten nicht in den Dämmerungs- und Nachtzeiten durchgeführt. Die Baudauer ist auf 15 Monate veranschlagt. Da die Beeinträchtigungen des Erholungswertes zeitlich beschränkt sind, können sie nicht als nachhaltig gewertet werden. Bei der geplanten Sportanlage werden bereits vorhandene Tätigkeiten (Fußballspielen, Tennisspielen) weiter ausgebaut. Im Gegensatz zu vorher ist während der Betriebsphase nur das Gelände der Fußballfelder nicht mehr für jedermann zu jeder Zeit zugänglich, sondern geregelt nur mehr für Fußballspieler während der Trainingszeiten bzw. auch Zuschauer während der Heimspiele. Im Bereich des Tennis ändert sich nichts. Die Bereiche für Erholungssuchende/ Spaziergeher und Kinder werden auf neue Flächen verschoben, die jedoch im Ist- Zustand aus der Sicht des Erholungswertes unbedeutend sind (Material-Lagerplatz, Parkplatz, Ackerfläche). Der bestehende Fußballplatz bleibt für Freizeitfußball an Ort und Stelle erhalten. Auch die Sitzgruppe beim Bombentrichter mit der Lagerfeuerstelle wird nicht verändert. Die bestehenden Wanderwege bleiben im Großen und Ganzen in ihrer Lage bis auf den zentral querenden Weg erhalten. Letzterer wird zusammen mit den neu geplanten, punktuellen Fitnessgeräten weiter nach Nordwesten verschoben. Die Fitnessgeräte bilden zusätzliche Anziehungspunkte, die sich positiv auf den Erholungswert auswirken. Durch die Beleuchtung wird die Fläche zukünftig auch in den Herbst- und Wintermonaten in Dämmerungs- und Abendzeiten zusätzliche Attraktivität finden, da sie zu diesen Zeiten ebenfalls genutzt werden kann. Zusätzliche Aktivitäten bedeuten aber auch eine qualitative und quantitative Zunahme an Störungen wie Lärm oder die Anwesenheit von Autos. Im Gegensatz zum Ist-Zustand kommt noch der Faktor Licht hinzu. Dies sind Emissionen, die sich für Personen, die Ruhe suchen, negativ auf den Erholungswert einer Landschaft auswirken. Dies hat zur Folge, dass sich der Erholungswert in Zukunft für die Bevölkerung in zwei Richtungen entwickeln wird. Für den einen Teil der Bevölkerung wird durch das zusätzliche Angebot an Freizeiteinrichtungen, die zur Erholung beitragen und körperlich gesundheitsfördernd sind, aber auch eine starke soziale Komponente beinhalten, der Erholungswert steigen. Die Fläche ist als Erholungsraum für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren angedacht. Für den anderen Teil der Bevölkerung, besonders diejenigen, die ein hohes Ruhebedürfnis haben, wird der Erholungswert durch die verstärkten Emissionen sinken. Laut Projekt beschränken sich die Spielzeiten auf einen Zeitraum von 16:30 21:00 Uhr. Somit sind während den Tageszeiten kaum Unterschiede in den Aktivitäten zu erwarten, erst am Spätnachmittag bis zum Abend werden erhöhte Beunruhigungen wahrzunehmen sein. Besonders an Wochenenden wird eine wesentlich höhere Aktivität zu verzeichnen sein als bisher. Der Betrieb der Lautsprecher ist nur am Wochenende bzw. an Feiertagen zu erwarten, dafür ist an Samstagen und Sonntagen kein Betrieb der Flutlichtanlage vorgesehen. An Gegenmaßnahmen sind die Lärmschutzdämme und die Bepflanzungen im Projekt enthalten. Diese dienen dem Eindämmen von Licht- und Lärmemissionen. Zusammenfassend wird festgehalten, dass sich durch das Projekt sowohl eine Zunahme als auch eine Abnahme des Erholungswertes ergibt, die in Summe als neutral zu bezeichnen sind. Gemeinsam mit den vorgesehenen Gegenmaßnahmen ist somit keine nachhaltige Beeinträchtigung des Erholungswertes zu erwarten.

27 Unter der Voraussetzung der Realisierung der im Projekt vorgesehenen Maßnahmen und Ausgleichsplanungen bzw. der Durchführung der im Spruch zitierten Auflagen sind keine negativen und nachhaltigen Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild, den Erholungswert der Landschaft, auf die ökologische Funktionstüchtigkeit im Raum, auf die Schönheit und Eigenart der Landschaft oder den Charakter des betroffenen Landschaftsraumes zu erwartet. Die NÖ Umweltanwaltschaft hat in ihrer Stellungnahme vom 28. Mai 2014 dazu ausgeführt, dass gegen das geplante Vorhaben keine Einwände bestehen, sofern die von der Sachverständigen vorgeschlagenen Auflagen in den Spruch dieses Bescheides aufgenommen werden. Konkret wurde unter anderem ausgeführt: Die Sachverständige befasst sich umfangreich und nachvollziehbar mit den möglichen Auswirkungen auf den bestehenden Pflanzenbestand und die Tierwelt. Sie kommt zum Schluss, dass durch die Bautätigkeiten der Errichtungsphase und durch den Betrieb der Anlagen Beeinträchtigungen möglich sind. Da jedoch entsprechende Schutzmaßnahmen, Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen vorgesehen werden, sind bei Einhaltung der zahlreichen Auflagen nach heutigem fachlichem Wissen keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter durch das Projekt zu erwarten. Wir haben diesbezüglich auch mit Prof. Georg Grabherr, ehemals Uni Wien und ein profunder Kenner der Wienerwaldwiesen, nachgefragt. Dieser spricht sich klar gegen die sukzessive Verringerung der Wiesen durch derartige Projekte aus. Dadurch kommt es für die Bevölkerung zum Verlust von wertvollen Erholungsflächen im Nahbereich der Siedlungen. Es gibt jedoch auch aus seiner Sicht keine naturschutzfachlichen Versagensgründe für ein derartiges Projekt. Diesen fachlichen Meinungen schließt sich die NÖ Umweltanwaltschaft vollinhaltlich an. Um die jedenfalls gegebenen Auswirkungen möglichst gering zu halten und auch für die Bevölkerung eine möglichst geringe Einschränkung der Erholungswirkung zu erzielen, wird gefordert die Bestellung der Person der jedenfalls erforderlichen ökologischen Bauaufsicht im Einvernehmen mit der NÖ Umweltanwaltschaft durchzuführen. Diese Bauaufsicht muss sehr gute Kenntnisse der Ökologie und der Landschaftsplanung aufweisen, um durch den Bau möglichst geringe Schäden am Bestand zu gewährleisten. Es wird gefordert, dass die ökologische Aufsicht in kurzen Abständen Berichte zu verfassen hat, die der Sachverständigen und der NÖ Umweltanwaltschaft zur Stellungnahme zu übermitteln sind. Aufgrund dieser Stellungnahme wurden ergänzend zu den Auflagen der Amtssachverständigen für Naturschutz die Auflagen 15 und 16 (Bauphase) in den Spruch dieses Bescheides aufgenommen. Auf Grund des Gutachtens der Amtssachverständigen für Naturschutz zum Vorhaben kommt die Behörde zum Ergebnis, dass eine Beeinträchtigung der durch das NÖ Naturschutzgesetz geschützten Interessen durch die Vorschreibung der im Spruch angeführten Auflagen weitgehend ausgeschlossen werden kann.

28 Ebenso konnte aufgrund der schlüssigen und nachvollziehbaren Ausführungen der Amtssachverständigen für Naturschutz die Feststellung getroffen werden, dass das Projekt Sportanlage Feldwiese weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Natura 2000-Gebiete FFH Schutzgebiet Wienerwald Thermenregion (AT 1211A00) bzw. Vogelschutzgebiet Wienerwald Thermenregion (AT ) führen kann. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. zu III: Die Kostenentscheidung stützt sich auf die angeführten Bestimmungen. Rechtsmittelbelehrung Sie haben das Recht gegen diesen Bescheid Beschwerde zu erheben. Die Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder in jeder anderen technisch möglichen Weise bei uns einzubringen. Sie hat den Bescheid, gegen den sie sich richtet, und die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, zu bezeichnen. Weiters hat die Beschwerde die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren und die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Die Gebühr für die Beschwerde beträgt 14,30. Ergeht an: 1. Marktgemeinde Mauerbach, z.h. Frau Vizebürgermeisterin als Vertreterin der Marktgemeinde Mauerbach (Partei), Allhangstraße 14, 3001 Mauerbach 2. NÖ Umweltanwaltschaft, Wiener Straße 54, 3109 St. Pölten zur Kenntnis 3. BH Wien-Umgebung - Forstwesen, z.h. Herrn DI Perschl zur Kenntnis Der Bezirkshauptmann Mag. S t r a u b Dieses Schriftstück wurde amtssigniert. Hinweise finden Sie unter:

Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen. Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung. 23. März Auftraggeber

Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen. Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung. 23. März Auftraggeber Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung 23. März 2012 Auftraggeber Universitätsstadt Tübingen Landschafts- und Freiraumplanung Fachabteilung Stadtplanung

Mehr

Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim

Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim Gutachterliche Stellungnahme, Stand 13.03.2013 Auftragnehmer: Büro für Landschaftsökologie und Gewässerkunde

Mehr

DAS GEBIET WIENERWALD-THERMENREGION

DAS GEBIET WIENERWALD-THERMENREGION Steckbrief DAS GEBIET WIENERWALD-THERMENREGION biogeografische Region Alpin Gebietsnr. AT 1211A00 Fläche ges. (ha) Vogelschutzgebiet FFH-Gebiet Fläche (ha) 52.296,00 ha Bezirke Baden, Mödling, Wien- Umgebung,

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

MG St. Andrä-Wördern KG Hintersdorf 27.Änderung des Flächenwidmungsplanes

MG St. Andrä-Wördern KG Hintersdorf 27.Änderung des Flächenwidmungsplanes Dipl.Ing. Thomas PROKSCH Ingenieurkonsulent für Landschaftsplanung und Landschaftspflege LAND IN SICHT- Büro für Landschaftsplanung 1030 Wien, Engelsberggasse 4/4.OG T +43 / 1 / 718 48 41-0* F Dw. -20

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide für den Freiraum zwischen Potsdam und Teltow-Kleinmachnow

Die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide für den Freiraum zwischen Potsdam und Teltow-Kleinmachnow Die Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes Parforceheide für den Freiraum zwischen Potsdam und Teltow-Kleinmachnow Dr. Frank Zimmermann Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg

Mehr

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz

Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg Strenger Artenschutz Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg laufer@bfl-laufer.de Strenger Artenschutz EuropaPark - Wasserpark strenger Artenschutz Inhaltsverzeichnis Einleitung Biotoptypen Relevanzbeurteilung

Mehr

Natura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt

Natura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Natura 2000 Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Die mittelhessischen Buchenwälder, die alte Zitadelle in Spandau, das Elbetal, das Wattenmeer und der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen sie

Mehr

Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm

Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm Verfahrensablauf zur Änderung der Verordnung: Informationsveranstaltung (18.06.2012) Ausarbeitung der Schutzgebietsverordnung

Mehr

Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich

Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Natura 2000 Theorie und Praxis in Niederösterreich Karl Hiesberger Inhalt Rechtliche Umsetzung NVP-Verfahren Managementpläne Schutzgebietsbetreuung EuGH-Verfahren 1 Rechtliche Grundlagen Richtlinie des

Mehr

Managementplan für das FFH-Gebiet DE Sude mit Zuflüssen

Managementplan für das FFH-Gebiet DE Sude mit Zuflüssen Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und mit Mitteln

Mehr

Projekt Abwasseranlage des KZV Schwarzachgruppe Kläranlage Schwarzenbruck

Projekt Abwasseranlage des KZV Schwarzachgruppe Kläranlage Schwarzenbruck GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND FREIRAUMPLANUNG Projekt Abwasseranlage des KZV Schwarzachgruppe Kläranlage Schwarzenbruck Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) für das SPA Gebiet 6533-471.3

Mehr

Europäische Vogelschutzgebiete und ihre Bedeutung für Waldvogelarten

Europäische Vogelschutzgebiete und ihre Bedeutung für Waldvogelarten Europäische Vogelschutzgebiete und ihre Bedeutung für Waldvogelarten Bestandsentwicklung von Waldvogelarten in Deutschland IBA und SPA in Bayern Bedeutung einzelner Waldgebiete für den Vogelschutz Umsetzung

Mehr

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HORN Fachgebiet Umweltrecht 3580 Horn, Frauenhofner Straße 2

BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HORN Fachgebiet Umweltrecht 3580 Horn, Frauenhofner Straße 2 BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT HORN Fachgebiet Umweltrecht 3580 Horn, Frauenhofner Straße 2 Bezirkshauptmannschaft Horn, 3580 Gemeinde Brunn an der Wild z. H. des Bürgermeisters Schulstraße 15 3595 Brunn an der

Mehr

3. Zweckbestimmungen für Brachflächen ( 24 LG)

3. Zweckbestimmungen für Brachflächen ( 24 LG) 3. Zweckbestimmungen für Brachflächen ( 24 LG) Erläuterung: Gesetzliche Vorgaben Der Landschaftsplan kann nach Maßgabe der Entwicklungsziele ( 18 LG) eine Zweckbestimmung für Brachflächen in der Weise

Mehr

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht Michael Jöbges Peter Herkenrath 1. Runder Tisch 20.10.2015 Netz der EU-Vogelschutzgebiete (VSG) als Teil des NATURA 2000-Netzes

Mehr

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. November 2013 Was ist eigentlich was? 1. Naturschutzgebiet 2. Nationalpark

Mehr

Wildnis und Natura 2000

Wildnis und Natura 2000 Wildnis und Natura 2000 Beispiel Nationalpark Hainich Internationale Naturschutzakademie Vilm 14. Juni 2016 Gliederung 1. Kurz-Vorstellung Nationalpark Hainich 2. Rechtliche Rahmenbedingungen 3. Arten

Mehr

Familie Thaller vlg. Wratschnig

Familie Thaller vlg. Wratschnig Natur auf unserem Betrieb Impressum: Herausgeber: Arge NATURSCHUTZ und LFI Kärnten; Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Margret Dabernig; Text und Layout: Mag. Margret Dabernig und Fam. Thaller; Fotos:

Mehr

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,

Mehr

Ökologisches Potential von Verkehrsbegleitflächen

Ökologisches Potential von Verkehrsbegleitflächen Ökologisches Potential von Verkehrsbegleitflächen Christian Gnägi Christian Gnägi Grundausbildung: Landwirt Studium: Geographie, Biologie, Ökologie mit Schwerpunkt Natur- u. Landschaftsschutz (Uni Bern

Mehr

MG St. Andrä-Wördern KG Kirchbach 28.Änderung des Flächenwidmungsplanes

MG St. Andrä-Wördern KG Kirchbach 28.Änderung des Flächenwidmungsplanes Dipl.Ing. Thomas PROKSCH Ingenieurkonsulent für Landschaftsplanung und Landschaftspflege LAND IN SICHT- Büro für Landschaftsplanung 1030 Wien, Engelsberggasse 4/4.OG T +43 / 1 / 718 48 41-0* F Dw. -20

Mehr

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5 Anlage 5 1 Beispiel Ein fiktives Beispiel soll die Anwendung des vorstehend beschriebenen Bewertungssystems verdeutlichen. Dargestellt wird eine typische Situation, wie sie in zahlreichen Gemeinden immer

Mehr

Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung

Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen Mag. Martin Längauer 17.11.2016 ÖGAUR-Herbsttagung Wien 2016 Veränderung der landwirtschaftlich genutzten Flächen 1960/2011 in % 50.00%

Mehr

Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de

Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Kleiner Werder 5c 39114 Magdeburg Telefon: 03 91-5 35-0 www.wna-magdeburg.de info@wna-md.wsd.de Impressum Herausgeber: Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg Stand: Oktober

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7373 15. 09. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Mehr

Weltthema Biodiversität

Weltthema Biodiversität Weltthema Biodiversität Thema seit den Siebzigern 1992 Konferenz in Rio 2007 Bundeskabinett beschließt die Nationale Strategie 2008 Beckstein stellt Bayerische Strategie vor; Vertragsstaaten-Konferenz

Mehr

NATURA 2000 Umsetzung in Bayern

NATURA 2000 Umsetzung in Bayern NATURA 2000 Umsetzung in Bayern Runder Tisch am 23. Oktober 2006 zum Entwurf des Managementplans Giesenbacher Quellmoor FFH-Gebiet 7635-302 Regierung von Oberbayern Sachgebiet 51 Naturschutz NATURA 2000

Mehr

Vom Land Rheinland-Pfalz gestrichene FFH-Gebiete

Vom Land Rheinland-Pfalz gestrichene FFH-Gebiete Vom Land Rheinland-Pfalz gestrichene FFH-Gebiete Seite 1 1 5012-301 2 5314-303 Bezeichnung: Wildenburgisches Land Giebelwald Feuchtgebiete und Heiden des hohen Westerwald 3 5313-301 Grünland bei Alpenrod

Mehr

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach eventuelle Eingriffe in ein nach 32 NatSchG besonders geschütztes Biotop Auftraggeber: A. Amos GmbH + Co KG August 2013 0. INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung

Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge. Artenschutzrechtliche Beurteilung Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung Mai 2015 Stadt Jüterbog B-Plan Nr. 038 Wohngebiet Fuchsberge/Weinberge Artenschutzrechtliche Beurteilung

Mehr

Erstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor

Erstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Erstinformation Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Inhaltsverzeichnis Allgemeines Natura 2000 FFH-Gebiet Seite 3 Seite 4 Verfahrenstechnische Details Ablaufschema MaP-Erstellung

Mehr

NATURA 2000 / 2 - Entwurf - Nachmeldung besonderer Schutzgebiete Sachsen-Anhalts NATURA 2000 / 2

NATURA 2000 / 2 - Entwurf - Nachmeldung besonderer Schutzgebiete Sachsen-Anhalts NATURA 2000 / 2 NATURA 2000 / 2 Nachmeldung besonderer Schutzgebiete Sachsen-Anhalts gemäß FFH-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie Entwurf einer ergänzenden Gebietsliste zu FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts

Mehr

7.2 Bilddokumentation

7.2 Bilddokumentation Pflege- und Entwicklungsplan für das Natura 2000-Gebiet Hardtwald Seite 177 7.2 Bilddokumentation Bild 1: Sandrasen östlich Hochstetten (LRT 2330 Dünen mit offenen Grasflächen) ILN, 24.05.2006 Bild 2:

Mehr

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes am 10.12.2012 in Boppard Folie 1 Die Grundlagen Natura 2000 UN Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Mehr

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Flächennutzungsplan Deining 19. Änderung (Deckblattänderung) Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Gemeinde Deining Landkreis Neumarkt i. d. Opf. Regierungsbezirk Oberpfalz Entwurf Fassung vom 22.05.2012 2

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Ausnahme, Befreiung gemäß 6 bis 8 der Satzung über den Schutz des Gehölzbestandes in der Gemeinde Weyhe (Baumschutz-Satzung) (Allgemeiner) Baumfällantrag Die/Der Unterzeichnende

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Arbeitsgruppe Baurestmassen. Naturschutzrelevante Kriterien bei der Standortwahl von Bodenaushubdeponien bzw. Baurestmassenzwischenlagern

Arbeitsgruppe Baurestmassen. Naturschutzrelevante Kriterien bei der Standortwahl von Bodenaushubdeponien bzw. Baurestmassenzwischenlagern Arbeitsgruppe Baurestmassen Naturschutzrelevante Kriterien bei der Standortwahl von Bodenaushubdeponien bzw. Baurestmassenzwischenlagern Hierbei offensichtlich relevante Rechtsmaterien: Bundesgesetz über

Mehr

Japanischer Staudenknöterich

Japanischer Staudenknöterich Blätter und Blüte Japanischer Staudenknöterich Blatt Japanischer Staudenknöterich Wissenschaftlicher Name: Fallopia japonica Beschreibung: Der japanische Staudenknöterich ist eine schnell wachsende, krautige

Mehr

Nordteil Haselbacher Teiche (psci )

Nordteil Haselbacher Teiche (psci ) Gebietsspezifische Erhaltungsziele nach Artikel 6 (3) der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) für den sächsischen Gebietsvorschlag gemeinschaftlicher Bedeutung Nr. 223: Nordteil Haselbacher

Mehr

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal Ergebnisse der Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) 12.02.2014 Untersuchungen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach 44 BNatschG

Mehr

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten

Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3

Mehr

Satzung. der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB

Satzung. der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB Satzung der Gemeinde Großkrotzenburg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach 135 BauGB Aufgrund der 1a und 135a bis c des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141,

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Veröffentlichungen. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Natura-2000-Gebiete

Veröffentlichungen. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Natura-2000-Gebiete Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Natura-2000-Gebiete Bek. v. 26. 08. 2005 Stadt I E 2 Telefon: 9025-1060 oder 9025-0, intern 925-1060 Bekanntmachung nach 22 b Abs. 6 des Berliner Naturschutzgesetzes

Mehr

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Projekt: 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 18 Klinikum in Quedlinburg Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB Maßnahme: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Landschaftspflegerischer

Mehr

Planänderungsverfahren. ( Deckblattverfahren ) zum. Planfeststellungsverfahren. zum Bau und Betrieb der. Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing

Planänderungsverfahren. ( Deckblattverfahren ) zum. Planfeststellungsverfahren. zum Bau und Betrieb der. Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing Planänderungsverfahren ( Deckblattverfahren ) zum Planfeststellungsverfahren zum Bau und Betrieb der Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing DN 1200, MOP 100 bar Gemeinde Moosinning Gemeinde Markt Isen

Mehr

Eine Initiative der NaturFreunde

Eine Initiative der NaturFreunde Eine Initiative der NaturFreunde Natura 2000 Bedeutend aber unbekannt Um dem stetigen Rückgang der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken, wurden durch die EU auf einer Fläche von knapp 950 000 km 2 mehr

Mehr

LIFE-NATUR-PROJEKT Hang- und Schluchtwälder. im oberen Donautal

LIFE-NATUR-PROJEKT Hang- und Schluchtwälder. im oberen Donautal LIFE-NATUR-PROJEKT Hang- und Schluchtwälder im oberen Donautal Das Durchbruchstal der Donau zwischen Hofkirchen in Bayern und Aschach in Oberösterreich ist eine der markantesten Flusslandschaften Mitteleuropas.

Mehr

Natur erleben im Landkreis Greiz. Natura Schutzgebiete der Europäischen Union

Natur erleben im Landkreis Greiz. Natura Schutzgebiete der Europäischen Union Natur erleben im Landkreis Greiz Natura 2000 Schutzgebiete der Europäischen Union ur erleben V 2007 neu.indd 1 19.11.2007 15:22:51 Uhr Fischotter (Lutra lutra) wird er wieder geeignete Lebensräume auch

Mehr

Satzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den 135 a c Baugesetzbuch vom

Satzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den 135 a c Baugesetzbuch vom Satzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den 135 a - 135 c Baugesetzbuch vom 23.07.1998 Aufgrund von 135 c Baugesetzbuch i.d.f. der Bekanntmachung vom

Mehr

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg

Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Weg Expertise zur Festlegung des Erfassungsbedarfs der Arten gem. Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der europäischen Vogelarten Auftraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Auftragnehmer:

Mehr

Alpenbock (Rosalia alpina), Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo) und Trauerbock (Morimus funereus)

Alpenbock (Rosalia alpina), Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo) und Trauerbock (Morimus funereus) Alpenbock (Rosalia alpina), Großer Eichenbock (Cerambyx cerdo) und Trauerbock (Morimus funereus) Dr. Walter Hovorka In der FFH Richtlinie sind aus der Familie der Bockkäfer (Cerambycidae) drei Arten angeführt,

Mehr

Bewerbung U Ortsgruppe Niederselters e.v. zum Umweltpreis 2013

Bewerbung U Ortsgruppe Niederselters e.v. zum Umweltpreis 2013 -1- Bewerbung der NABU U Ortsgruppe Niederselters e.v. zum Umweltpreis 2013 Landschaft lieben, pflegen, schützen! Erholung, Pflege und Erhalt von Sekundärbiotopen im Landkreis Limburg-Weilburg Anlage von

Mehr

G e m e i n d e v e r o r d n u n g

G e m e i n d e v e r o r d n u n g G e m e i n d e v e r o r d n u n g zum Schutze des Bestandes an Bäumen und Sträuchern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Gemeinde Bad Füssing (Baumschutz-Verordnung) Auf Grund des Art.

Mehr

SACHSEN-ANHALT. Veröffentlicht am ,MBl. LSA Nr. 8. FAR Mario Trapp, Infoveranstaltung RL - WUM

SACHSEN-ANHALT. Veröffentlicht am ,MBl. LSA Nr. 8. FAR Mario Trapp, Infoveranstaltung RL - WUM SACHSEN-ANHALT Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark Veröffentlicht am 07.03.2016,MBl. LSA Nr. 8 WAS WIRD GEFÖRDERT? Maßnahmen die über das vorgeschriebene Maß z.b. nach Naturschutzverordnungen

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

Pflegemaßnahmen in Streuobstwiesen

Pflegemaßnahmen in Streuobstwiesen Pflegemaßnahmen in Streuobstwiesen Kompensation im Sinne des BNatSchG ein Zukunftsmodell?? Uwe Kettnaker, Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde Fachtagung Grüne Liga, 19.-20.04.2013 Gliederung

Mehr

Gerhard Egger Prioritäre Handlungsfelder für den Naturschutz in den March-Thaya-Auen

Gerhard Egger Prioritäre Handlungsfelder für den Naturschutz in den March-Thaya-Auen Gerhard Egger 28.05.10 Prioritäre Handlungsfelder für den Naturschutz in den March-Thaya-Auen Motivation 13 Lebensraumtypen (Anhang 1 FFH-RL) und 65 Arten (Anhang 2 FFH-RL) 53 Biotoptpyen, 46 Säugetiere,

Mehr

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016

STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Udenhäuser Straße 13 34393 Grebenstein

Mehr

Variantenuntersuchung

Variantenuntersuchung 380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Variantenuntersuchung Schwalm-Eder Kreis Melsungen 15.08.2012 Einführung Variantenuntersuchung Übersicht Welche Varianten werden untersucht? Welche

Mehr

Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c BauGB

Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a c BauGB 66 153 66 153 Satzung der Stadt Alsdorf zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach 135 a - 135 c BauGB Mitteilungsblatt Satzung der Stadt Alsdorf zur 20-25.06.1998 Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Mehr

Einbeziehung der Hördter Rheinaue als Reserveraum für Extremhochwasser in das Hochwasserschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz

Einbeziehung der Hördter Rheinaue als Reserveraum für Extremhochwasser in das Hochwasserschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz Einbeziehung der Hördter Rheinaue als Reserveraum für Extremhochwasser in das Hochwasserschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz 3. Sitzung der Steuerungsgruppe am 22.09.09 - Naturschutz - Inhalt der Präsentation

Mehr

1 Anlass und Aufgabenstellung

1 Anlass und Aufgabenstellung Anhang 3 FFH-Vorprüfung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1 1.2 Beschreibung des FFH-Gebietes DE 4132-301 Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg und seiner Erhaltungsziele 2 1.2.1 Übersicht

Mehr

GEMEINDE HAAR. GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße

GEMEINDE HAAR. GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße GEMEINDE HAAR GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße www.workside-haar.de Gemeinde Haar Gewerbefläche nördlich Leibstrasse Größe 4,2 ha davon ca. 2,07 ha als gewerbliches Bauland Geobasisdaten:

Mehr

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer

Mehr

Fahrrinnenausbau Main Ökologische Gestaltungsmaßnahmen

Fahrrinnenausbau Main Ökologische Gestaltungsmaßnahmen Fahrrinnenausbau Main Ökologische Gestaltungsmaßnahmen Gerd Karreis Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Ausbau der Fahrrinne des Main Vertiefung von 2,50 m auf 2,90 m, Verbreiterung von 36 m auf 40 m

Mehr

( ) Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Mag. Markus Kubina Dezember 2016

( ) Bezug BearbeiterIn Durchwahl Datum Mag. Markus Kubina Dezember 2016 AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Umwelt- und Energierecht 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Beilagen RU4-EEA-16397/001-2016 Kennzeichen (bei

Mehr

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung

Mehr

Artenschutzrechtliche Kompensation am Beispiel der Rodgau-Ringstraße

Artenschutzrechtliche Kompensation am Beispiel der Rodgau-Ringstraße Workshop Kompensation in der Bauleitplanung Beispiele aus der Praxis am 18. September 2007 Artenschutzrechtliche Kompensation am Beispiel der Rodgau- Volker Rothenburger Dipl.-Ing. Landespflege Kreis Offenbach

Mehr

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Allermöhe Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380-21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und

Mehr

Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000

Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000 Europas Naturerbe sichern - Bayern als Heimat bewahren NATURA 2000 KURZINFORMATION zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz- Richtlinie der Europäischen Union Bayerisches Staatsministerium für Landesentwickung

Mehr

Spechte im Duisburger Süden 1

Spechte im Duisburger Süden 1 Elektronische Aufsätze der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Electronic Publications of the Biological Station of Western Ruhrgebiet 1.14 (25): 1-6 Spechte im Duisburger Süden 1

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg. Markt Höchberg WALDNATURSCHUTZ IM GEMEINDEWALD

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg. Markt Höchberg WALDNATURSCHUTZ IM GEMEINDEWALD Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg Markt Höchberg WALDNATURSCHUTZ IM GEMEINDEWALD Foto: Wolfgang Fricker Eiche Hainbuche Rotbuche Der Gemeinde-wald Höchberg Der Gemeindewald Höchberg

Mehr

Variantenuntersuchung Einführung

Variantenuntersuchung Einführung 380-kV-Leitung Wahle - Mecklar Planfeststellungsverfahren Variantenuntersuchung Einführung Einführung Variantenuntersuchung Übersicht Welche Varianten werden untersucht? Welche Kriterien gehen in die Variantenentscheidung

Mehr

Folge 7: Naturerlebnispfad im Freizeitpark Marienfelde

Folge 7: Naturerlebnispfad im Freizeitpark Marienfelde Folge 7: Naturerlebnispfad im Freizeitpark Marienfelde Der Ausflug führt nach Marienfelde in den Diedersdorfer Weg im Bezirk Tempelhof- Schöneberg. Hier befindet sich der Freizeitpark Marienfelde. Von

Mehr

Gemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden

Gemeinde Fridolfing. Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Landkreis Traunstein Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden Erweiterung für das Grundstück FlNr. 1926 (T) Begründung Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter Rubeck, Landschaftsarchitekt

Mehr

Ë Umwelt und Raumordnung. Sehr geehrte Damen und Herren!

Ë Umwelt und Raumordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 13 Ë Umwelt und Raumordnung Referat Naturschutz Rechtliche Angelegenheiten Bearbeiter: Dr. Zebinger/Ra Tel.: 0316/877-2652 Fax: 0316/877-3490 E-Mail:

Mehr

Erfahrungen aus einem Buchen-Nationalpark

Erfahrungen aus einem Buchen-Nationalpark Zehn Jahre Nationalpark Hainich - Erfahrungen aus einem Buchen-Nationalpark (Ebrach, 10. April 2008) Urwald mitten in Deutschland Nationalpark Hainich Nationalparke in Deutschland 4 3 5 13 14 9 12 6 7

Mehr

Einige heimische Arten

Einige heimische Arten Einige heimische Arten Auf den nachfolgenden Seiten finden sich Informationen zur Gefährdung und zu den Lebensraumansprüchen einzelner Arten sowie zu besonderen Schutzmaßnahmen. Für genauere Informationen

Mehr

Alternative Methoden

Alternative Methoden Praxis naturnaher Gestaltung Grundlagen und Erfahrungen Was zeichnet ein naturnah gestaltetes Gelände aus? Ort zum Leben für uns Menschen: Renate Froese-Genz Fachbetrieb für naturnahe Grünplanung In dem

Mehr

Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben

Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Artenschutzprüfung bei Bau- und/oder Abbruchvorhaben Sie planen eine Bau- oder Abbruchmaßnahme im Innen- oder Außenbereich? Dann müssen die Gesetze zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten beachtet

Mehr

Handlungsraum H 8.1. Uferplanung Untersee und Rhein. Allmend. Uferabschnitt. Natur und Landschaft. Handlungsraum

Handlungsraum H 8.1. Uferplanung Untersee und Rhein. Allmend. Uferabschnitt. Natur und Landschaft. Handlungsraum Handlungsraum H 8.1 Uferabschnitt Handlungsraum Beschreibung Ziele Allmend Natur und Landschaft Weitgehend natürlicher Uferabschnitt mit dichtem Schilfbestand, der mit einer Reihe Weiden zum Wanderweg

Mehr

Vorarbeiten zu Prüfverfahren Prozessorientierte Risikoanalyse

Vorarbeiten zu Prüfverfahren Prozessorientierte Risikoanalyse Vorarbeiten zu Prüfverfahren Prozessorientierte Risikoanalyse DI THOMAS KNOLL KNOLL PLANUNG & BERATUNG ZIVILTECHNIKER GMBH INHALT Prozessorientierte Risikoanalyse als Grundlage der Managementplanung Ziele

Mehr

Verordnung der Gemeinde Schäftlarn über den Schutz des Bestandes an Bäumen (Baumschutzverordnung, BschVO) Verordnung:

Verordnung der Gemeinde Schäftlarn über den Schutz des Bestandes an Bäumen (Baumschutzverordnung, BschVO) Verordnung: Verordnung der Gemeinde Schäftlarn über den Schutz des Bestandes an Bäumen (Baumschutzverordnung, BschVO) vom 05.10.2000 Aufgrund von Art. 12 Abs. 2 und 3 i. V. mit Art. 45 Abs. 1 Nr. 5 des Bayerischen

Mehr

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz Artenschutz-Gutachten Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Dr. Susanne Salinger Meierottostraße 5 10719 Berlin 19.12.2012 1 Inhalt Bauvorhaben

Mehr

Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur Zusatzfläche in der Gemeinde Waldbillig

Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur Zusatzfläche in der Gemeinde Waldbillig Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur Zusatzfläche in der Gemeinde Waldbillig Centrale ornithologique 5, route du Luxembourg L-1899 Kockelscheuer Tel. : 29 04 04 308 col@naturemwelt.lu Kockelscheuer,

Mehr

Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes

Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse Gerlingen, Schillerhöhe, Fa. Bosch - Rodung von Gehölzen und Vergrößerung des Mitarbeiterparkplatzes Bericht 10.3.2014 im Auftrag von: StadtLandFluss Plochinger Straße

Mehr

Dachstuhl / stock - Quartiere

Dachstuhl / stock - Quartiere Dachstuhl / stock - Quartiere Quartier [Name Bezeichnung Daten siehe Stammblatt] Fledermausart [bitte für jede Art einen eigenen Bogen ausfüllen] Quartiertyp Wochenstube Winterquartier Zwischenquartier

Mehr

Der Donaufeld-Bach. Donaufeld 27. April 2010 GR Mag. Rüdiger. Maresch

Der Donaufeld-Bach. Donaufeld 27. April 2010 GR Mag. Rüdiger. Maresch Der Donaufeld-Bach GrünRaum Donaufeld 27. April 2010 GR Mag. Rüdiger Maresch Geschichte des Verbindungsbachs Planungsbeginn 1990: Der ca. 6,9 km lange Verbindungsbach wurde als nachhaltiges Element eines

Mehr

Biodiversität im Siedlungsraum: Zustand und Potenziale

Biodiversität im Siedlungsraum: Zustand und Potenziale Biodiversität im Siedlungsraum: Zustand und Potenziale Manuela Di Giulio Natur Umwelt Wissen GmbH Siedlungen: Himmel oder Hölle? Wirkungsmechanismen unklar, Aussagen teilweise widersprüchlich Methodische

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

Kernbereiche der städtischen Biodiversität

Kernbereiche der städtischen Biodiversität Kernbereiche der städtischen Biodiversität Fledermäuse im Hamburger Siedlungsbereich Dipl.-Biol. Holger Reimers StadtNatur Bedeutung und Perspektiven der städtischen Biodiversität Einführung Heimische

Mehr