P R O S P E K T. für den Investmentfonds (nachstehend Fonds) gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (nachstehend InvFG )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "P R O S P E K T. für den Investmentfonds (nachstehend Fonds) gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (nachstehend InvFG )"

Transkript

1 P R O S P E K T für den Investmentfonds (nachstehend Fonds) gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (nachstehend InvFG ) Allianz Invest Aktienfonds ISIN: AT (A), AT (T) Es handelt sich um einen OGAW¹ gemäß 2 Abs 1 und 2 ivm 50 InvFG. der ALLIANZ INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT mbh HIETZINGER KAI WIEN Dieser Prospekt wurde am entsprechend den gemäß den Bestimmungen des InvFG erstellten Fondsbestimmungen erstellt und gilt ab Hinzuweisen ist darauf, dass die genannten Fondsbestimmungen erstmals am genehmigt wurden und dass durch die gegenständliche Abänderung des Prospekts die aktuell gültigen Fondsbestimmungen keine Änderung erfahren. Veröffentlichungen erfolgen ab in elektronischer Form auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter Die Mitteilung, dass Veröffentlichungen künftig nur noch in elektronischer Form auf dieser Internetseite erfolgen, wurde im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am geschaltet. Dem Anleger sind rechtzeitig vor der angebotenen Zeichnung der Anteile die Wesentlichen Anlegerinformationen (Kundeninformationsdokument, KID ) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auf Anfrage werden der zurzeit gültige Prospekt und die Fondsbestimmungen sowie das KID kostenlos zur Verfügung gestellt. Dieser Prospekt wird ergänzt durch den jeweils zuletzt veröffentlichten Rechenschaftsbericht bzw. gegebenenfalls Halbjahresbericht. Die Zurverfügungstellung der vorgenannten Dokumente kann in Papierform sowie auf elektronischem Weg auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft erfolgen. Die Unterlagen sind auch bei der Depotbank erhältlich. ¹ OGAW ist die Kurzform für Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren gemäß InvFG 2011 Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

2 DISCLAIMER für VERTRIEB von Non-US-Fonds an US-Kunden Verkaufsbeschränkung Die ausgegebenen Anteile dieses Sondervermögens dürfen nur in Ländern öffentlich angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches öffentliches Angebot oder ein solcher Verkauf zulässig ist. Sofern nicht von der Verwaltungsgesellschaft (VWG) oder einem von ihr beauftragten Dritten eine Anzeige bei den örtlichen Aufsichtsbehörden eingereicht bzw. eine Erlaubnis von den örtlichen Aufsichtsbehörden erlangt wurde und soweit eine solche Anzeige oder Genehmigung nicht vorliegt, handelt es sich daher nicht um ein Angebot zum Erwerb von Investmentanteilen. Die Anteile wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act aus dem Jahr 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung (nachfolgend als Gesetz von 1933 bezeichnet) oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer Gebietskörperschaft der Vereinigten Staaten von Amerika oder ihrer Territorien, Besitzungen oder sonstiger Gebiete registriert, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, einschließlich des Commonwealth von Puerto Rico (nachfolgend als Vereinigten Staaten bezeichnet). Die Anteile dürfen nicht in den Vereinigten Staaten öffentlich angeboten, verkauft oder anderweitig übertragen werden. Die Anteile werden auf Grundlage einer Befreiung von den Registrierungsvorschriften des Gesetzes von 1933 gemäß Regulation S zu diesem Gesetz angeboten und verkauft. Die Verwaltungsgesellschaft bzw. das Sondervermögen wurde und wird weder nach dem United States Investment Company Act aus dem Jahr 1940 in seiner geltenden Fassung noch nach sonstigen US- Bundesgesetzen registriert. Dementsprechend werden Anteile weder in den Vereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen (im Sinne der Definitionen für die Zwecke der US-Bundesgesetze über Wertpapiere, Waren und Steuern, einschließlich Regulation S zum United States Securities Act von 1933) (nachfolgend zusammen als US-Personen bezeichnet), öffentlich angeboten oder verkauft. Spätere Übertragungen von Anteilen in den Vereinigten Staaten bzw. an US-Personen sind unzulässig. Die Anteile wurden von der US-Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde, der Securities and Exchange Commission (nachfolgend als SEC bezeichnet) oder einer sonstigen Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten weder zugelassen, noch wurde eine solche Zulassung verweigert; darüber hinaus hat weder die SEC noch eine andere Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten über die Richtigkeit und Angemessenheit dieses Prospekts bzw. die Vorteile der Anteile entschieden. Die United States Commodity Futures Trading Commission (US-Warenterminhandelsaufsichtsbehörde) hat weder dieses Dokument noch sonstige Verkaufsunterlagen für die Verwaltungsgesellschaft bzw. das Sondervermögen geprüft oder genehmigt. Niemand ist zur Abgabe von Erklärungen oder Zusicherungen befugt, die nicht im Prospekt bzw. in den Unterlagen enthalten sind, auf die im Prospekt verwiesen wird. Diese Unterlagen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft öffentlich zugänglich. Dieser Prospekt darf nicht in den Vereinigten Staaten in Umlauf gebracht werden. Anleger, die als Restricted Persons im Sinne der US-Regelung No der National Association of Securities Dealers (NASD 2790) anzusehen sind, haben ihre Anlagen in dem Sondervermögen der Verwaltungsgesellschaft unverzüglich anzuzeigen. Im Zuge der Umsetzung der US-amerikanischen FATCA-Steuerbestimmungen ( Foreign Account Tax Compliance Act ) und des dabei vorgenommenen Fondsregistrierungsprozesses bei der USamerikanischen IRS ( Internal Revenue Service ) wurde dem Fonds folgende GIIN ( Global Intermediary Identification Number ) zugewiesen: IJG1GG SL.040 Der Fonds gilt damit im Sinne genannter Bestimmungen als deemed compliant, d.h. als FATCAkonform. Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

3 ABSCHNITT I ANGABEN ÜBER DIE VERWALTUNGSGESELLSCHAFT 1. Informationen über die Verwaltungsgesellschaft mit einem Hinweis darauf, ob die Verwaltungsgesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als im Herkunftsmitgliedstaat des Fonds 1.1. Bezeichnung der Firma, Rechtsform, Gesellschaftssitz oder Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt; Angabe des Registers und der Registereintragung Verwaltungsgesellschaft des in diesem Prospekt näher beschriebenen Fonds ist die Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh mit Sitz in 1130 Wien, Hietzinger Kai Die Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh ist eine Verwaltungsgesellschaft im Sinne des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz). Sie hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und ist beim Firmenbuchgericht Wien unter der Firmenbuchnummer FN z eingetragen. Die Verwaltungsgesellschaft hat keine Niederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft Gegründet wurde die Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh am 29. April 1991, wobei die Firma bis zum 30. September 1997 ITB Kapitalanlagegesellschaft mbh lautete. 2. Angabe sämtlicher von der Gesellschaft verwalteter Fonds 1. A A01 3. A A98 5. ACG Vorsorge 6. AI60 7. Allianz Invest Allianz Invest Allianz Invest Allianz Invest Allianz Invest Aktienfonds 12. Allianz Invest Alternativ 13. Allianz Invest Austria Plus 14. Allianz Invest Defensiv 15. Allianz Invest Dynamisch 16. Allianz Invest Eurorent 17. Allianz Invest F1 18. Allianz Invest Klassisch 19. Allianz Invest Konservativ 20. Allianz Invest Nachhaltigkeitsfonds 21. Allianz Invest Nachhaltigkeits-Rentenfonds 22. Allianz Invest Osteuropa Rentenfonds 23. Allianz Invest Osteuropafonds 24. Allianz Invest Portfolio Blue 25. Allianz Invest Progressiv 26. Allianz Invest Rentenfonds 27. Allianz Invest Solid 28. Allianz Invest Spezial Allianz Invest Spezial Allianz Invest Spezial Allianz Invest Vorsorgefonds 32. Allianz Invest Zukunftsvorsorge 33. Allianz Invest Zukunftsvorsorge Allianz Invest Zukunftsvorsorge Allianz Invest Zukunftsvorsorge Allianz PIMCO Corporate 37. Allianz PIMCO Mortgage 38. Allianz Spezial Allianz Spezial 15-1 Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

4 40. Allianz Spezial Allianz Spezial Allianz Spezial Allianz Spezial 102 htm 44. Allianz Spezial Allianz Spezial Allianz Spezial Allianz Spezial Allianz Spezial Allianz Spezial Allianz Spezial 113 htm 51. Allianz Spezial Allianz Spezial Allianz Spezial 200 htm 54. Allianz Spezial 201 Renten 55. AP-Fonds 56. C CEDW Hilfe und Vorsorge 58. EVVA 59. F FB FBR FMMI 63. FPF 64. FVS-Fonds 65. Gambrinus 66. G HANS ANDERSEN 68. HWPS 69. I99s 70. INNOVEST INNOVEST 90 spezial 72. INNOVEST 92 spezial 73. INNOVEST 94 spezial 74. INNOVEST 95 spezial 75. INNOVEST 96 spezial 76. INNOVEST K 67-Fonds 78. K 69-Fonds 79. LGT European Conservative Portfolio 80. LGT European Dynamic Portfolio 81. LGT European Investment Portfolio 82. LINUA 83. LLB Anleihen Strategie CEEMENA 84. LOK1 85. LOK2 86. M M Macquarie Absolute Return Asset Allocation Fund 89. Macquarie Beta Plus 90. Macquarie Bonds Europe 91. Macquarie Bonds High Quality 92. Macquarie Business Class 93. Macquarie Comfort Class 94. Macquarie Duration Plus 95. Macquarie Emerging Markets LC Multi Fund Strategy 96. Macquarie MS Bonds Emerging Markets 97. Macquarie MS Bonds Global Corporates 98. Macquarie MS Convertibles Emerging Markets Plus 99. Macquarie MS Convertibles Global Markets Plus 100. Macquarie MS Equities Emerging Markets 101. Macquarie MS Equities North America 102. Macquarie MS Equities Pacific Rim 103. Macquarie MS Equities Western Europe 104. Macquarie Portfolio Five 105. Macquarie Portfolio Four 106. Macquarie Portfolio One 107. Macquarie Portfolio Three 108. Macquarie Portfolio Two Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

5 109. Macquarie SR Duration Plus 110. Macquarie SR Plus 111. Macquarie SR Premium 112. Olympic 113. P Pannonia PI Flexibel Plus 116. PI global one 117. PI Value Growth 118. PIMENT 119. R 138-Fonds 120. R RM S1000P 123. S1200P 124. S1300P 125. S1500P 126. S S S S2900P 130. S2-PK 131. S S S S S500P 136. S S S S S S SAV SAV SAV SBU SF SF SF SF A 150. SF B 151. siemens/balanced 152. siemens/balanced-ii 153. siemens/dynamic.class 154. siemens/vision 155. SmartSelection Aktien Global Strategie 156. Spezial Plus 157. SPF ST 50 Value 159. ST Tourton Bruyns 161. Tres Amigos 162. Tres Amigos Union-Fonds 164. USD Capital Preservation I 165. USD Capital Preservation II 166. USD Government Bonds Fonds 167. USP Vintage ZERMATT90 3. Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates sowie über das Stammkapital Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

6 3.1. Geschäftsführung Gisela Bartsch, MBA Mag. Martin Maier Mag. Christian Ramberger 3.2. Aufsichtsrat Dr. Harald Lankisch, Vorsitzender Geschäftsführer: Top Logistikwerkstatt Assistance GmbH, Top Versicherungsservice GmbH, Top Vorsorge- Management GmbH Dr. Christian Nowotny, Vorsitzender-Stellvertreter o.univ.professor (Institut für Zivil- und Unternehmensrecht) Dr. Corvin Hummer Rechtsanwalt Dkfm. Reinhard Pinzer Vorstand: Siemens AG Österreich Wolfgang Jerabek (als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt) Mag. Robert Sikora (als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt) 3.3. Stammkapital der Gesellschaft EUR ,34 voll einbezahlt 4. Die Verwaltungsgesellschaft hat die nachstehend angeführten Tätigkeiten an Dritte delegiert: Interne Revision Compliance und Geldwäscheprävention IT-technischer Support Teilübertragung im Bereich Finanzbuchhaltung, Meldewesen Personalverwaltung und -verrechnung Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie Aufgaben an ein mit ihr in einer engen Verbindung stehendes Unternehmen, somit ein verbundenes Unternehmen im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 Z 38 VO (EU) 575/2013, delegiert hat. 5. Anlegerbeschwerden Die Anleger können kostenlos Beschwerde bei der Verwaltungsgesellschaft einbringen. Nähere Informationen finden Sie unter 6. Grundsätze zur Ausübung von Stimmrechten Die Verwaltungsgesellschaft hat Leitlinien definiert, wann sie Stimmrechte, die mit Veranlagungen zusammenhängen, ausübt und wie sie im Zuge dessen eine möglichst umfassende Wahrnehmung der Interessen der Anteilseigner gewährleistet. Die Verwaltungsgesellschaft hat die Aufgabe, im Rahmen der Stimmrechtsausübung das Aktionärsstimmrecht direkt oder über Stimmrechtsvertreter auszuüben. Ziel der definierten Leitlinien zur Ausübung des Stimmrechts ist es, eine möglichst umfassende Wahrnehmung der Interessen der Anteilseigner auf Hauptversammlungen zu gewährleisten. Die definierten Ausübungsleitlinien sollen neben regelmäßig auf Hauptversammlungen behandelten Tagesordnungspunkten bedeutende und häufig diskutierte Themen abdecken. Sie sollen ein höchstmögliches Maß an Flexibilität bei Abstimmungsentscheidungen ermöglichen und gleichzeitig alle relevanten Faktoren und Situationen berücksichtigen. In regelmäßigen Abständen werden die Leitlinien überprüft und erforderlichenfalls an aktuelle Entwicklungen angepasst bzw. erweitert. Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

7 Die unter abrufbaren Leitlinien konkretisieren das Abstimmungsverhalten der Verwaltungsgesellschaft zu den Punkten: - Geschäftsbericht und Jahresabschluss - Wirtschaftsprüfer - Vorstand, Aufsichtsrat bzw. Board - Kapitalmaßnahmen - Fusionen und Akquisitionen - Sonstiges 7. Bestmögliche Ausführung von Handelsentscheidungen 7.1. Einleitung Die Best Execution Policy der Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh (im folgenden Verwaltungsgesellschaft) beschreibt die getroffenen Vorkehrungen, um für die von ihr verwalteten Investmentfonds das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die nachfolgenden Grundsätze werden insbesondere aus dem Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG), dem Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG), der Delegierten Verordnung der EU 231/2013 der Kommission sowie dem Code of Conduct der österreichischen Investmentfondsindustrie abgeleitet. 7.2 Geltungsbereich und Grundprinzip Die Best Execution Policy der Verwaltungsgesellschaft gilt für Handelsentscheidungen, die die Verwaltungsgesellschaft für von ihr verwaltete Investmentfonds ausführt oder für von ihr verwaltete Investmentfonds zur Ausführung an andere Einrichtungen weiterleitet. Gemeinsamer Grundsatz der angeführten Bestimmungen ist einerseits, dass Handelsentscheidungen derart ausgeführt werden, dass das Gesamtergebnis der einzelnen Transaktionen möglichst günstig ausfällt, andererseits, dass die Verwaltungsgesellschaft die Auswahl der Gegenpartei, über die Transaktionen abgewickelt werden, nach objektiven Kriterien und unter Wahrung der Interessen der Anleger und der Integrität des Marktes vornimmt, wodurch gewährleistet wird, dass die Verwaltungsgesellschaft im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentfonds agiert, wenn sie im Rahmen der Veranlagungstätigkeit Handelsentscheidungen ausführt oder ausführen lässt. 7.3 Auswahl der Gegenpartei und Durchführungskriterien Die Verwaltungsgesellschaft ist auf Grund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet nur Handelspartner und Handelsplätze zu wählen, deren Ausführungsverhalten es der Verwaltungsgesellschaft ermöglicht, das bestmögliche Ergebnis für die im Namen der Investmentfonds übermittelten Aufträge zu erzielen. Die Aufnahme geeigneter Handelspartner (Broker) auf die Brokerliste zur Durchführung von Handelsgeschäften sowie Handelsaufträgen setzt voraus, dass der Broker nach Best Execution Grundsätzen agiert. Neben der Due Diligence Prüfung werden potentielle Broker insbesondere auf Basis folgender Kriterien selektiert: - Zugang zu speziellen Märkten bzw. Instrumenten - Ausführungsgeschwindigkeit und qualität - Fähigkeit reibungsloser und zeitgenauer Abwicklung - Gehandelte Volumina und Market Making Services - Ausführungswahrscheinlichkeit - Reputation Die Liste der für die einzelnen Instrumentengattungen von der Verwaltungsgesellschaft zugelassenen Broker wird regelmäßig überprüft. Ein bestmögliches Ergebnis wird für den Anleger nicht allein durch den jeweiligen Preis eines Finanzinstruments bestimmt, sondern durch die Kombination einer Vielzahl von Faktoren. Welche Faktoren besonders relevant sind, hängt vor allem von der Art des Geschäftes ab. Bei der Auswahl von Handelspartnern aus den Brokerlisten der Verwaltungsgesellschaft für konkrete Transaktionen berücksichtigt die Verwaltungsgesellschaft die folgenden Durchführungskriterien zur Erzielung eines bestmöglichen Ergebnisses. Diese Kriterien umfassen: Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

8 Preis bzw. Kurs Ausführungskosten Qualität und Dienstleistungen der Gegenpartei Ausführungsgeschwindigkeit Umfang und Art des Auftrages Ausführungs- und Abrechnungswahrscheinlichkeit sowie sonstige, für die Auftragsausführung relevante Aspekte Die Bedeutung dieser Kriterien wird dabei anhand folgender Faktoren bestimmt: Ziele, Anlagepolitik und spezifische Risiken des Fonds, wie im Prospekt oder gegebenenfalls in den Fondsbestimmungen des Fonds dargelegt Merkmale des Auftrags Merkmale der Finanzinstrumente, die Gegenstand des betreffenden Auftrags sind Merkmale der Ausführungsplätze, an die der Auftrag weitergeleitet werden kann Unter Berücksichtigung der dargestellten Aspekte, werden die einzelnen Kriterien von der Verwaltungsgesellschaft wie folgt priorisiert: 1. Preis des Finanzinstruments 2. Kosten der Auftragsausführung 3. Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung 4. Geschwindigkeit der Auftragsausführung 5. Qualität und Dienstleistungen der Gegenpartei Trotzdem ist es im Einzelfall möglich, dass ein Kriterium einem anderen gegenüber für ein Individualgeschäft als wichtiger eingestuft wird. Bei Neuemissionen ist zum Beispiel die Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Zuteilung das wichtigste Kriterium. Ist nach Abwägung aller Kriterien immer noch die Wahl zwischen mehreren Intermediären möglich, so wird diese Wahl nach Ermessen im Einzelfall durchgeführt. Aufgrund der unterschiedlichen Marktbedingungen liegt eine situationsabhängige Einzelfallentscheidung, welche Gegenpartei gewählt wird, ausdrücklich im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft, wobei auch die Erfahrungen des Fondsmanagements mit den potentiellen Gegenparteien bezüglich des Finanzinstruments zu berücksichtigen sind Orderausführung und Ausführungsplätze Vergleichbare Aufträge werden der Reihe nach ausgeführt, es sei denn, die Aufträge wurden im Sinne der bestehenden Regelungen zu Orderzusammenlegung rechtmäßig zusammengelegt oder die Merkmale des Auftrags oder die herrschenden Marktbedingungen machen dies unmöglich oder die Interessen der Investmentfonds verlangen etwas anderes. Aktien / Schuldverschreibungen / börsengehandelte Derivate Transaktionen können generell auf geregelten Märkten, an Handelsplattformen (MTFs) und an anderen Handelsplätzen (außerbörslich bzw. OTC) stattfinden. Jedenfalls werden von der Verwaltungsgesellschaft ausschließlich Handelspartner im Rahmen der bestehenden Brokerlisten verwendet unter Berücksichtigung der dargelegten Ausführungskriterien. Bei Schuldverschreibungen erfolgen die Transaktionen in der Regel über Handelsplattformen oder direkt mit dem Handelspartner. Bei Geschäften über Handelsplattformen ist der Kurs bzw. Preis das entscheidende Kriterium. Bei börsennotierten Instrumenten, die zur Ausführung an einen Broker weitergeleitet werden, stellt der Preis im Regelfall kein Differenzierungsmerkmal dar, weshalb den anderen Kriterien eine höhere Bedeutung zukommt. Generell gilt, dass bei eingeschränkter Liquidität der Ausführungswahrscheinlichkeit und geschwindigkeit eine hohe Gewichtung gegeben wird. Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen in den Investmentfonds der Verwaltungsgesellschaft erfolgt über die Allianz Investmentbank AG als Depotbank, von sonstigen Fonds in der Regel über eine Fondsplattform oder direkt beim Fondsanbieter. Fremdwährungen und Devisentermingeschäfte Fremdwährungsgeschäfte werden mit der Allianz Investmentbank AG und Devisentermingeschäfte mit einer limitierten Anzahl von genehmigten Handelspartnern abgewickelt. Falls derartige Geschäfte über eine Handelsplattform durchgeführt werden wird gewährleistet, dass etwaige Kontrahenten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens freigegeben wurden. Die Verwaltungsgesellschaft wird Informationen im Zusammenhang mit laufenden Aufträgen nicht missbrauchen und hat alle angemessenen Maßnahmen getroffen, um den Missbrauch derartiger Informationen durch ihre relevanten Personen zu verhindern. Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

9 7.5. Laufende Überprüfung der Best Execution Policy Die Verwaltungsgesellschaft wird die in dieser Policy beschriebenen Ausführungsgrundsätze regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen. Diese Überprüfung erfolgt mindestens einmal im Jahr oder wenn Anhaltspunkte für eine wesentliche Veränderung vorliegen, welche die Fähigkeit zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses für die verwalteten Investmentfonds beeinträchtigen. Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

10 ABSCHNITT II INFORMATIONEN ÜBER DEN FONDS 1. Bezeichnung des Fonds Der Fonds hat die Bezeichnung Allianz Invest Aktienfonds und ist ein Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 2 InvFG. Der Fonds entspricht der Richtlinie (EU) 2009/65/EG ( OGAW-Richtlinie ). 2. Zeitpunkt der Gründung des Fonds Der Allianz Invest Aktienfonds (A) wurde am aufgelegt, der Allianz Invest Aktienfonds (T) am und auf unbestimmte Zeit errichtet. 3. Kurzangaben über die auf den Fonds anwendbaren Steuervorschriften, wenn sie für den Anteilinhaber von Bedeutung sind. Angabe, ob auf die von den Anteilinhabern vom Investmentfonds bezogenen Einkünfte und Kapitalerträge Quellenabzüge erhoben werden Steuerliche Behandlung für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Rechtlicher) Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Es kann keine Gewähr übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder sonstige Rechtsakte der Finanzverwaltung nicht ändert. Gegebenenfalls ist die Inanspruchnahme der Beratung durch einen Steuerexperten angebracht. In den Rechenschaftsberichten sind detaillierte Angaben über die steuerliche Behandlung der Fondsausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge enthalten. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich im Wesentlichen auf Depotführungen im Inland. Privatvermögen Volle Steuerabgeltung (Endbesteuerung), keine Steuererklärungspflichten des Anlegers Von der Ausschüttung (Zwischenausschüttung) eines Fonds an Anteilinhaber wird, soweit diese aus Kapitalertragsteuer(KESt)-pflichtigen Kapitalerträgen stammt und sofern der Empfänger der Ausschüttung der Kapitalertragssteuer unterliegt, durch die inländische kuponauszahlende Stelle eine KESt in der für diese Erträge gesetzlich vorgeschriebenen Höhe einbehalten. Unter der gleichen Voraussetzung werden Auszahlungen aus Thesaurierungsfonds als KESt für den im Anteilwert enthaltenen ausschüttungsgleichen Ertrag (ausgenommen vollthesaurierende Fonds) einbehalten. Der Privatanleger hat grundsätzlich keinerlei Steuererklärungspflichten zu beachten. Mit dem Kapitalertragsteuerabzug sind sämtliche Steuerpflichten des Anlegers abgegolten. Der Kapitalertragsteuerabzug entfaltet die vollen Endbesteuerungswirkungen hinsichtlich der Einkommensteuer. A u s n a h m e n von der Endbesteuerung Eine Endbesteuerung ist ausgeschlossen: a) für im Fondsvermögen enthaltene KESt II-freie Forderungswertpapiere, sofern keine Optionserklärung abgegeben wurde. Derartige Erträge bleiben steuererklärungspflichtig; b) für im Fondsvermögen enthaltene der österreichischen Steuerhoheit entzogene Wertpapiere, sofern auf die Inanspruchnahme von DBA-Vorteilen nicht verzichtet wird. Derartige Erträge sind in der Einkommensteuererklärung in der Spalte Neben den angeführten Einkünften wurden Einkünfte bezogen, für die das Besteuerungsrecht aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen einem anderen Staat zusteht anzuführen. In diesem Fall ist jedoch die Anrechnung der dafür in Abzug gebrachten KESt bzw. deren Rückforderung gemäß 240 BAO möglich. Die ordentlichen Erträge des Fonds (Zinsen, Dividenden) unterliegen nach Abzug der Aufwendungen der 25% KESt. 20% der außerordentlichen Erträge des Fonds (Kursgewinne aus der Realisierung von Aktien und Aktienderivaten) unterliegen ebenfalls der 25% KESt. Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

11 Für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem beginnen, wird die steuerliche Bemessungsgrundlage der außerordentlichen Erträge (Aktien, Aktienderivate) von 20% auf 30% erhöht. Für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, wird die steuerliche Bemessungsgrundlage der außerordentlichen Erträge (Aktien, Aktienderivate) von 30% auf 40% erhöht. Für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, wird die steuerliche Bemessungsgrundlage der außerordentlichen Erträge auf Kursgewinne aus Anleihen und Anleihederivate erweitert und 50% aller realisierten außerordentlichen Erträge mit 25% KESt besteuert. Für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, werden 60% aller realisierten außerordentlichen Erträge mit 25% KESt besteuert. Spekulationsfrist bei Veräußerung der Fondsanteile: Für vor dem angeschaffte Fondsanteile gilt die einjährige Spekulationsfrist weiter ( 30 Einkommensteuergesetz (nachstehend EStG - idf vor dem BudgetbegleitG 2011). Ab dem angeschaffte Fondsanteile unterliegen bei Anteilsveräußerung einer Besteuerung der realisierten Wertsteigerung. Bei Veräußerung ab dem 1. April 2012 erfolgt die Besteuerung durch die depotführenden Stellen, welche die Differenz zwischen dem steuerlich fortgeschriebenen Anschaffungswert und dem Verkaufserlös der Fondsanteile einer 25%igen KESt-Endbesteuerung unterwerfen. Für Zwecke des steuerlich fortgeschriebenen Anschaffungswerts erhöhen während der Behaltedauer versteuerte Erträge die Anschaffungskosten des Anteilscheines, während erfolgte Ausschüttungen bzw. ausgezahlte KESt die Anschaffungskosten vermindern. Etwaige Veräußerungsverluste können im selben Kalenderjahr mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen (ausgenommen Zinserträge bei Kreditinstituten) im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden. Für ab erzielte endbesteuerte Einkünfte (inkl. ausschüttungsgleiche Erträge) hat die depotführende Stelle einen allfälligen Verlustausgleich über alle bei derselben depotführenden Stelle gehaltenen Depots des Steuerpflichtigen unmittelbar vorzunehmen. Für den Zeitraum bis erfolgt der Verlustausgleich durch die depotführende Stelle nachträglich bis spätestens Werden die ab angeschafften Anteile vor dem veräußert, gilt eine verlängerte Spekulationsfrist (d.h. die steuerpflichtigen Erträge sind im Wege der Veranlagung zu versteuern). Betriebsvermögen Besteuerung und Steuerabgeltung für Anteile im Betriebsvermögen natürlicher Personen Für natürliche Personen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Gewerbebetrieb beziehen (Einzelunternehmer, Mitunternehmer), gilt die Einkommensteuer für KESt pflichtige Erträge durch den KESt Abzug (KESt I und KESt II) als abgegolten. Ausschüttungen (Zwischenausschüttungen) von Substanzgewinnen aus inländischen Fonds und von ausschüttungsgleichen Substanzgewinnen aus ausländischen Subfonds sind bis zum mit dem Tarif zu versteuern, danach kommt der 25%ige Sondersteuersatz zur Anwendung (Veranlagung). Für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, sind Ausschüttungen sowie sämtliche ausschüttungsgleiche ordentliche und außerordentliche Erträge (sämtliche Realisierungen von Kursgewinnen auf Fondsebene) im Betriebsvermögen steuerpflichtig (soweit sie aus steuerpflichtigen Erträgen stammen). Die steuerfreie Thesaurierung von realisierten Kursgewinnen im Fonds ist letztmalig für Geschäftsjahre, die im Kalenderjahr 2012 beginnen, möglich. Kursgewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen, die vor dem veräußert werden, sind im Wege der Veranlagung zu erfassen. Sämtliche bereits versteuerte Erträge vermindern diesen Veräußerungsgewinn. Bei Veräußerung nach dem von im Betriebsvermögen natürlicher Personen befindlicher Fondsanteile kommt bereits der 25% Sondersteuersatz zur Anwendung (Veranlagung). Besteuerung und KESt II Abzug bei Anteilen im Betriebsvermögen juristischer Personen Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche ordentliche Erträge (Zinsen, Dividenden) sind steuerpflichtig. Ausschüttungen von Substanzgewinnen aus inländischen Fonds und von ausschüttungsgleichen Substanzgewinnen aus ausländischen Subfonds sind mit der Körperschaftsteuer (KÖSt) zu versteuern. Für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, sind Ausschüttungen sowie sämtliche ausschüttungsgleiche ordentliche und außerordentliche Erträge (sämtliche Realisierungen von Kursgewinnen auf Fondsebene) im Betriebsvermögen steuerpflichtig (soweit sie aus steuerpflichtigen Erträgen stammen). Die steuerfreie Thesaurierung von realisierten Kursgewinnen im Fonds ist letztmalig für Geschäftsjahre, die im Kalenderjahr 2012 beginnen, möglich. Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

12 Ausländische Dividenden, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand ): Bulgarien, Irland, Zypern), aus Norwegen sowie aus bestimmten vergleichbaren Drittstaaten stammen, sind von der Körperschaftsteuer befreit. Die übrigen ausländischen Dividenden sind KÖSt-pflichtig. Sofern keine Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG vorliegt, hat die kuponauszahlende Stelle auch für Anteile im Betriebsvermögen von der Ausschüttung Kapitalertragssteuer einzubehalten bzw. Auszahlungen aus Thesaurierungsfonds als Kapitalertragssteuer zu verwenden. Eine in Abzug gebrachte und an das Finanzamt abgeführte KESt kann auf die veranlagte Körperschaftsteuer angerechnet werden. Körperschaften mit Einkünften aus Kapitalvermögen Soweit Körperschaften (z.b. Vereine) Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen, gilt die Körperschaftsteuer für KESt II-pflichtige Kapitalerträge durch den Steuerabzug als abgegolten. Eine KESt auf steuerfreie Dividenden ist rückerstattbar. Privatstiftungen unterliegen mit KESt II-pflichtigen Kapitalerträgen grundsätzlich der 12,5% Zwischensteuer. Privatstiftungen unterliegen mit KESt II-pflichtigen Kapitalerträgen ab der Veranlagung 2011 grundsätzlich der 25% Zwischensteuer. Eine KESt auf steuerfreie Dividenden ist rückerstattbar. Ausländische Dividenden, welche aus EU-Staaten (Ausnahme derzeit (Stand ): Bulgarien, Irland, Zypern), aus Norwegen sowie aus bestimmten vergleichbaren Drittstaaten stammen, sind von der Körperschaftsteuer befreit. Die übrigen ausländischen Dividenden sind KÖSt-pflichtig. Ab dem angeschaffte Fondsanteile unterliegen bei Anteilsveräußerung einer Besteuerung der realisierten Wertsteigerung. Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ist die Differenz aus dem Verkaufserlös und dem steuerlich fortgeschriebenen Anschaffungswert der Fondsanteile. Für Zwecke des steuerlich fortgeschriebenen Anschaffungswerts erhöhen während der Behaltedauer versteuerte Erträge die Anschaffungskosten des Anteilscheines, während erfolgte Ausschüttungen bzw. ausgezahlte KESt die Anschaffungskosten vermindern. 4. Stichtag für den Rechnungsabschluss und Häufigkeit der Ausschüttung Das Rechnungsjahr des Fonds ist die Zeit vom 15. September bis 14. September des nächsten Kalenderjahres. Die Ausschüttung bzw. Auszahlung der KESt gemäß 58 Abs. 2 InvFG ivm Artikel 6 der Fondsbestimmungen erfolgt ab 15. November des folgenden Rechnungsjahres. Zwischenausschüttungen sind möglich. 5. Name der Personen, die mit der Abschlussprüfung gemäß 49 Abs. 5 InvFG betraut sind KPMG Austria AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, A-1090 Wien. Nähere Angaben zu den mit der Abschlussprüfung betrauten natürlichen Personen finden Sie im jeweiligen Rechenschaftsbericht. 6. Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere - Art des Rechts (dingliches, Forderungs- oder anderes Recht), das der Anteil repräsentiert - Originalurkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto - Merkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung; - Beschreibung des Stimmrechts der Anteilinhaber, falls dieses besteht - Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Fonds (dingliches Recht). - Das Miteigentum an den zum Fonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. - Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter über Anteile verkörpert. - Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden ( 24 Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969 in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. - Die Verwaltungsgesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzlich Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilswertes eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. - Die Anteilscheine lauten auf Inhaber Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

13 - Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden 7. Voraussetzungen, unter denen die Auflösung des Fonds beschlossen werden kann, und Einzelheiten der Auflösung, insbesondere in Bezug auf die Rechte der Anteilinhaber - Kündigung der Verwaltung Die Verwaltungsgesellschaft kann die Verwaltung des Fonds in folgenden Fällen kündigen/beenden: i) mit Bewilligung der FMA, Veröffentlichung und unter Einhaltung einer Frist von (zumindest) sechs Monaten. Diese Frist kann auf (zumindest) 30 Tage reduziert werden, wenn sämtliche Anleger nachweislich informiert wurden, wobei dabei eine Veröffentlichung unterbleiben kann. Die Anteilinhaber können (vorbehaltlich einer Preisaussetzung) während der jeweils genannten Frist ihre Fondsanteile gegen Auszahlung des Rücknahmepreises zurückgeben. ii) mit sofortiger Wirkung (Tag der Veröffentlichung) und unter gleichzeitiger Anzeige an die FMA, wenn das Fondsvermögen EUR ,- unterschreitet. Eine Kündigung gemäß ii) ist während einer Kündigung gemäß i) nicht zulässig. Endet die Verwaltung durch Kündigung, übernimmt die Depotbank die vorläufige Verwaltung und muss für den Fonds, sofern sie dessen Verwaltung nicht binnen sechs Monaten auf eine andere Verwaltungsgesellschaft überträgt, die Abwicklung einleiten. Mit Beginn der Abwicklung tritt an die Stelle des Rechts der Anteilinhaber auf Verwaltung das Recht auf ordnungsgemäße Abwicklung und an die Stelle des Rechts auf jederzeitige Rückzahlung des Anteilswertes das Recht auf Auszahlung des Liquidationserlöses nach Ende der Abwicklung. - Übertragung der Verwaltung Die Verwaltungsgesellschaft kann die Verwaltung des Fonds mit Bewilligung der FMA, Veröffentlichung und unter Einhaltung einer Frist von (zumindest) 3 Monaten auf eine andere Verwaltungsgesellschaft übertragen. Diese Frist kann auf (zumindest) 30 Tage reduziert werden, wenn sämtliche Anteilinhaber informiert wurden, wobei dabei eine Veröffentlichung unterbleiben kann. Die Anteilinhaber können während der genannten Frist ihre Fondsanteile gegen Auszahlung des Rücknahmepreises zurückgeben. - Verschmelzung/Zusammenlegung des Fonds mit einem anderen Investmentfonds Die Verwaltungsgesellschaft kann unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen sowie mit Bewilligung der FMA den Fonds mit einem anderen Investmentfonds oder mit mehreren Investmentfonds verschmelzen/zusammenlegen, wobei dabei eine Veröffentlichung (unter Einhaltung einer Frist von (zumindest) 3 Monaten) bzw. Information über die Details an die Anteilinhaber (unter Einhaltung einer Frist von (zumindest) 30 Tagen) zu erfolgen hat. Die Anteilinhaber können während der darin genannten Frist ihre Fondsanteile gegen Auszahlung des Rücknahmepreises zurückgeben oder gegebenenfalls in Anteile eines anderen Investmentfonds mit ähnlicher Anlagepolitik umtauschen. In den Fällen der Fondszusammenlegung haben die Anteilinhaber einen Anspruch auf Umtausch der Anteile entsprechend dem Umtauschverhältnis sowie auf allfällige Auszahlung eines Spitzenausgleiches. - Abspaltung des Fondsvermögens Die Verwaltungsgesellschaft kann unvorhersehbar illiquid gewordene Titel, die sich im Fonds befinden, nach Bewilligung der FMA und Veröffentlichung abspalten. Die Anteilinhaber werden entsprechend ihrer Anteile Miteigentümer am abgespaltenen Fonds, der von der Depotbank abgewickelt wird. Nach Abwicklung erfolgt die Auszahlung des Erlöses an die Anteilinhaber. - Andere Beendigungsgründe des Fonds Das Recht der Verwaltungsgesellschaft zur Verwaltung eines Fonds erlischt mit dem Wegfall der Konzession für das Investmentgeschäft oder der Zulassung gemäß der Richtlinie 2009/65/EG oder mit dem Beschluss ihrer Auflösung oder mit dem Entzug der Berechtigung. Mit Beginn der Abwicklung tritt an die Stelle des Rechts der Anteilinhaber auf Verwaltung das Recht auf ordnungsgemäße Abwicklung und an die Stelle des Rechts auf jederzeitige Rückzahlung des Anteilswertes das Recht auf Auszahlung des Liquidationserlöses nach Ende der Abwicklung. 8. Gegebenenfalls Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden. Eine Börseneinführung an der Wiener Börse kann beantragt werden. Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

14 9. Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und/oder den Verkauf der Anteile Ausgabe von Anteilen Die Ausgabe erfolgt zu den in den Fondsbestimmungen angeführten Zeitpunkten. Die Anzahl der ausgegebenen Anteile und der entsprechenden Anteilscheine ist grundsätzlich nicht beschränkt. Die Anteile können bei der Depotbank erworben werden. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, die Ausgabe von Anteilen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Ausgabeaufschlag und Ausgabepreis Bei Festsetzung des Ausgabepreises kann dem Wert eines Anteiles zur Abgeltung der Ausgabekosten ein Ausgabeaufschlag hinzugerechnet werden. Der Ausgabeaufschlag beträgt bis zu 5 vh des Wertes eines Anteiles. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages aufgerundet auf die nächsten 5 Cent. Abrechnungsstichtag Der zur Abrechnung kommende gültige Ausgabepreis ist der von der Depotbank ermittelte Rechenwert des nächsten Bankarbeitstages, sofern die Order bis 15:00 Uhr bei der Depotbank eingeht, zuzüglich des Ausgabeaufschlages. Die Wertstellung der Belastung des Kaufpreises erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der Erteilung des Kaufauftrages. 10. Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile und Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann. Rücknahme von Anteilen Die Anteilinhaber können jederzeit die Rücknahme der Anteile durch Erteilung eines Rücknahmeauftrages bei der Depotbank verlangen. Die Verwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, die Anteile zum jeweils geltenden Rücknahmepreis für Rechnung des Fonds zurückzunehmen. Die Rücknahme erfolgt zu den in den Fondsbestimmungen angeführten Zeitpunkten. Aussetzung Die Auszahlung des Rückgabepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die FMA und entsprechender Veröffentlichung vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Fonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls bekannt zu geben. Rücknahmeabschlag und Rücknahmepreis Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert abgerundet auf die nächsten 5 Cent. Es wird kein Rücknahmeabschlag verrechnet. Abrechnungsstichtag Der zur Abrechnung kommende gültige Rücknahmepreis ist der von der Depotbank ermittelte Rechenwert des nächsten Bankarbeitstages, sofern die Order bis 15:00 Uhr bei der Depotbank eingeht. Die Wertstellung der Gutschrift des Verkaufspreises erfolgt zwei Bankarbeitstage nach der Erteilung des Verkaufsauftrages. 11. Ermittlung der Verkaufs- oder Ausgabe- und der Auszahlungs- oder Rücknahmepreise der Anteile, insbesondere: - Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise - Angaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der Rücknahme oder Auszahlung verbundenen Kosten - Angaben von Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieser Preise. Berechnungsmethode Zur Preisberechnung des Fonds werden grundsätzlich die jeweils letzten veröffentlichten (= verfügbaren) Kurse herangezogen. Entspricht der letzte veröffentlichte Bewertungskurs aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situation ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten, so kann eine Preisberechnung unterbleiben, wenn der Fonds 5 % oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, die keine bzw. keine marktkonformen Kurse aufweisen. Zur Preisberechnung werden die jeweils letzten veröffentlichten Kurse der Subfonds herangezogen. Häufigkeit der Berechnung der Preise Die Berechnung des Ausgabepreises bzw. die Ausgabe erfolgt börsetäglich. Die Berechnung des Rücknahmepreises bzw. die Rücknahme erfolgt börsetäglich. Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

15 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile Die Ausgabe und Rücknahme der Anteile durch die Depotbank oder der Erwerb der Anteile erfolgt ohne Berechnung zusätzlicher Kosten mit Ausnahme der Berechnung des Ausgabeaufschlags bei Ausgabe von Anteilscheinen. Bei Rücknahme der Anteilscheine ist kein Rücknahmeabschlag zu bezahlen. Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise Der Wert der Anteile sowie Ausgabe- und Rücknahmepreis wird börsetäglich ermittelt und in elektronischer Form auf der Internet-Seite der Verwaltungsgesellschaft und unter veröffentlicht. 12. Regeln für die Vermögensbewertung Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Fonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Fonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörenden Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Fonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechten abzüglich Verbindlichkeiten zu ermitteln. Die Kurswerte der einzelnen Vermögenswerte werden wie folgt ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. c) Anteile an einem OGAW oder OGA werden mit den zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen bewertet bzw. sofern deren Anteile an Börsen oder geregelten Märkten gehandelt werden (z.b. ETFs) mit den jeweils zuletzt verfügbaren Schlusskursen. d) Der Liquidationswert von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren Abwicklungspreises berechnet. 13. Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Fonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zischenausschüttungen sind zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15. November des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab dem 15. November der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15. November der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist, es sei denn, die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise durch die depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

16 Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt- Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 15. November des folgenden Rechenjahres. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt ausschließlich im Ausland. Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragsteuer vorliegen. 14. Beschreibung der Anlageziele des Fonds, einschließlich der finanziellen Ziele (z.b. Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (z.b. Spezialisierung auf geographische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkungen bei dieser Anlagepolitik sowie der Angabe etwaiger Techniken und Instrumente oder Befugnisse zur Kreditaufnahme, von denen bei der Verwaltung des Fonds Gebrauch gemacht werden kann HINWEIS: Der Fonds strebt zu jeder Zeit die Erreichung der Anlageziele an, es kann jedoch nicht zugesichert werden, dass diese Ziele auch tatsächlich erreicht werden. Die nachstehende Beschreibung berücksichtigt nicht das individuelle Risikoprofil des Anlegers und ist hierzu ggf. eine persönliche fachgerechte Anlageberatung empfehlenswert. Der Allianz Invest Aktienfonds ist ein Aktienfonds, der darauf ausgerichtet ist, Kapitalwachstum unter Inkaufnahme höherer (kurzfristiger) Risiken zu erzielen. Dies unter Berücksichtigung der Liquidität des Fondsvermögens. Zur Erreichung des Anlageziels wird der Allianz Invest Aktienfonds je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen seiner Anlagepolitik die nach dem Investmentfondsgesetz und den Fondsbestimmungen zugelassenen Vermögensgegenstände erwerben und veräußern. Für den Fonds werden überwiegend, d.h. mindestens 51vH des Fondsvermögens Aktien von Unternehmen innerhalb der Mitgliedstaaten der EU in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate, erworben. Anteile an Investmentfonds, die ihrerseits überwiegend in Aktien investieren, dürfen bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 40 vh des Fondsvermögens erworben werden. Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten können bis zu 49 vh des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste bei Wertpapieren kann der Investmentfonds den Anteil an Wertpapieren unterschreiten und einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Der Allianz Invest Aktienfonds wird aktiv gemanagt. Bei der Veranlagung des Fondsvermögens wird Wert auf angemessene Streuung und Liquidität gelegt. Auch der nicht in Aktien angelegte Teil des Fondsvermögens dient im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles und zeitweilig höherer Kassenhaltung zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen der anlagepolitischen Zielsetzung. Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

17 Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Indien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten begeben oder garantiert werden, dürfen gemäß den von der Finanzmarktaufsicht genehmigten Fondsbestimmungen zu mehr als 35 vh des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Veranlagung in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vh des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 20 vh des Fondsvermögens (berechnet auf Basis der aktuellen Marktpreise/Bewertungskurse der Derivate) und zur Absicherung eingesetzt werden. Dadurch kann sich das Verlustrisiko bezogen auf sich im Fonds befindliche Vermögenswerte zumindest zeitweise erhöhen. Der Fonds kann aufgrund der Veranlagung in Aktien eine erhöhte Volatilität aufweisen, d.h. die Anteilswerte sind auch innerhalb kurzer Zeiträume großen Schwankungen nach oben und nach unten ausgesetzt. Die Entwicklung der nationalen und internationalen Kapitalmärkte ist volatil und die besonderen Entwicklungen der jeweiligen Emittenten nicht vorhersehbar. 15. Techniken und Instrumente der Anlagepolitik Der Fonds investiert gemäß den Anlage- und Emittentengrenzen des InvFG in Verbindung mit den Fondsbestimmungen und unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung. Wertpapiere Wertpapiere sind a) Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere, b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel, c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (zb Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder Austausch berechtigen, nach Maßgabe von 69 InvFG, jedoch mit Ausnahme der in 73 InvFG genannten Techniken und abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate). Wertpapiere schließen zudem im Sinn des 69 Abs. 2 InvFG 1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds, 2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform, 3. Finanzinstrumente nach 69 Abs 2 Z 3 InvFG ein. Die Verwaltungsgesellschaft kann Wertpapiere erwerben, die an einer im Anhang zu den Fondsbestimmungen genannten Börsen des In- und Auslandes notiert oder an im Anhang zu den Fondsbestimmungen genannten geregelten Märkten gehandelt werden, die anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist. Daneben können auch Wertpapiere aus Neuemissionen erworben werden, deren Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, die Zulassung zur amtlichen Notierung an einer Börse oder an einem geregelten Markt zu beantragen, sofern ihre Zulassung spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der Emission erlangt wird. Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen gemäß 70 InvFG erfüllen. Für den Fonds dürfen Geldmarktinstrumente erworben werden, die 1. an einer der im Anhang zu den Fondsbestimmungen genannten Börsen des In- und Auslandes notiert oder an im Anhang zu den Fondsbestimmungen genannten geregelten Märkten gehandelt werden, die anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist. 2. üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, frei übertragbar sind, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, auch wenn sie nicht an geregelten Märkten gehandelt werden, sofern die Emission oder der Emittent dieser Instrumente bereits Vorschriften über den Einlagen- und Anlegerschutz unterliegen, vorausgesetzt, sie werden Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

18 a) von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investmentbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert oder b) von Unternehmen begeben, dessen Wertpapiere an einem der im Anhang zu den Fondsbestimmungen genannten geregelten Märkten gehandelt werden, oder c) von einem Institut begeben oder garantiert, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht (=Unionsrecht) festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert, das Aufsichtsbestimmungen, die nach Auffassung der FMA mindestens so streng sind, wie die des Gemeinschaftsrechts, unterliegt und diese einhält, oder d) von anderen Emittenten begeben, die einer Kategorie angehören, die von der FMA zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die denen der lit. a bis c gleichwertig sind und sofern es sich bei den Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens 10 Mio. EUR, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660 EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der in Unternehmens-, Gesellschafts- oder Vertragsform die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll; die Kreditlinie hat durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z 2 lit. c genannten Kriterien erfüllt. Nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Höchstens 10 vh des Fondsvermögens dürfen in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente angelegt werden, die nicht an einer der im Anhang zu den Fondsbestimmungen angeführten Börsen amtlich zugelassen oder an einem der im Anhang der Fondsbestimmungen angeführten geregelten Märkte gehandelt werden und bei Neuemissionen von Wertpapieren, auch keine diesbezügliche Zulassung vor Ablauf eines Jahres ab Emission erlangt wird. Anteile an Investmentfonds 1. Anteile an Investmentfonds (= Investmentfonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 2009/65/EG erfüllen (OGAW), dürfen gemeinsam mit Fonds gemäß nachstehender Z 2 insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 vh des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. 2. Anteile an Investmentfonds gem. 71 ivm 77 Abs. 1 InvFG, welche die Bestimmungen der Richtlinie 2009/65/EG nicht zur Gänze erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, - beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und - deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Fonds zurück genommen oder ausbezahlt werden, dürfen gemeinsam mit Investmentfonds gemäß vorstehender Z 1 insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 vh des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der FMA derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht (=Unionsrecht) gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Investmentfonds oder Investmentgesellschaften, die die Bestimmungen der Richtlinie 2009/65/EG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

19 Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber im Sinne der lit. c) sind die in 3 der Informationen- und Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-FestV) idgf genannten Kriterien heranzuziehen. 3. Für den Fonds dürfen auch Anteile an Investmentfonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Verwaltungsgesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Kontrolle oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an ein und demselben Investmentfonds dürfen bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Derivative Finanzinstrumente Notierte und nicht-notierte derivative Finanzinstrumente Für den Fonds dürfen abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente, die an einem der im Anhang zu den Fondsbestimmungen angeführten geregelten Märkte gehandelt werden, oder abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse notiert sind oder an einem geregelten Markt gehandelt werden (OTC-Derivate) eingesetzt werden, sofern 1. es sich bei den Basiswerten um Instrumente gemäß 67 Abs. 1 Z 1 bis 4 InvFG oder um Finanzindices, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in welche der Investmentfonds gemäß den in seinen Fondsbestimmungen genannten Anlagezielen investieren darf, 2. die Gegenpartei bei Geschäften mit OTC-Derivaten einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorie sind, die von der FMA durch Verordnung zugelassen wurden, und 3. die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative der Verwaltungsgesellschaft zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können, 4. sie nicht zur Lieferung oder Übertragung anderer als den in 67 Abs. 1 InvFG genannten Vermögenswerten führen. Miterfasst sind auch Instrumente, die die Übertragung des Kreditrisikos der zuvor genannten Vermögenswerte zum Gegenstand haben. Das Ausfallsrisiko bei Geschäften eines Fonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: 1. wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne der Richtlinie 2002/12/EG ist, 10 vh des Fondsvermögens, 2. ansonsten 5 vh des Fondsvermögens. Anlagen eines Fonds in indexbasierten Derivaten werden im Hinblick auf die spezifischen Anlagegrenzen nicht berücksichtigt. Ist ein Derivat in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet, so muss es hinsichtlich der Einhaltung der zuvor genannten Vorschriften berücksichtigt werden. Verwendungszweck Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie und zur Absicherung eingesetzt werden. Der Einsatz derivativer Instrumente als Teil der Anlagestrategie bedeutet, dass derivative Instrumente auch als Ersatz für die direkte Veranlagung in Vermögensgegenstände sowie insbesondere mit dem Ziel der Ertragssteigerung eingesetzt werden können. Der Einsatz derivativer Instrumente zur Absicherung bedeutet, dass der Einsatz derivativer Instrumente zur Reduzierung von bestimmten Risiken des Fonds erfolgt (z.b. Marktrisiko), taktischer Natur ist und somit eher kurzfristig erfolgt. Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fondsvermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzulegen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

20 notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten. Gesamtrisiko Commitment Ansatz Die Verwaltungsgesellschaft wendet für die Ermittlung des Gesamtrisikos den Commitment Ansatz an. Bei diesem Ansatz werden sämtliche Positionen in derivativen Finanzinstrumenten einschließlich eingebetteter Derivate isv 73 Abs. 6 InvFG in den Marktwert einer gleichwertigen Position im Basiswert des betreffenden Derivates (Basiswertäquivalent) umgerechnet. Bei der Berechnung des Gesamtrisikos werden Netting- und Hedgingvereinbarungen berücksichtigt, sofern diese offenkundige und wesentliche Risiken nicht außer Acht lassen und eindeutig zu einer Verringerung des Risikos führen. Positionen in derivativen Finanzinstrumenten, welche für den Investmentfonds kein zusätzliches Risiko erzeugen, müssen nicht in die Berechnung einbezogen werden. Die detaillierten Berechnungsmodalitäten des Gesamtrisikos bei Verwendung des Commitment Ansatzes und dessen quantitative und qualitative Ausgestaltung finden sich in der jeweils aktuellen Fassung der Verordnung der FMA über die Risikoberechnung und Meldung von Derivaten. Das auf diese Art ermittelte mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen unter folgenden Voraussetzungen erworben werden: 1. Bei ein und demselben Kreditinstitut dürfen Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten bis zu 20 vh des Fondsvermögens angelegt werden, sofern das betreffende Kreditinstitut - seinen Sitz in einem Mitgliedstaat hat oder - sich in einem Drittstaat befindet und Aufsichtsbestimmungen unterliegt, die nach Auffassung der FMA jenen des Gemeinschaftsrechts gleichwertig sind. 2. Ungeachtet sämtlicher Einzelobergrenzen darf ein Fonds bei ein und demselben Kreditinstitut höchstens 20 vh des Fondsvermögens in einer Kombination aus von diesem Kreditinstitut begebenen Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten und/oder Einlagen bei diesem Kreditinstitut und/oder von diesem Kreditinstitut erworbenen OTC-Derivaten investieren. 3. Es ist kein Mindestguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach mit 49 vh des Fondsvermögens begrenzt. Kreditaufnahme Die Aufnahme von Krediten bis zu 10 vh des Fondsvermögens ist vorübergehend zulässig. Dadurch kann sich das Risiko des Fonds im selben Ausmaß erhöhen. Pensionsgeschäfte Derzeit werden keine Pensionsgeschäfte durchgeführt. Wertpapierleihe Die Verwaltungsgesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 vh des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im Vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. Die dafür vereinnahmten Prämien stellen eine zusätzliche Ertragskomponente dar. Die Wertpapierleihegeschäfte für den Fonds werden mit der Deutschen Bank AG abgeschlossen, welche ein anerkanntes Wertpapierleihsystem isd 84 InvFG betreibt. Sicherheiten für Wertpapierleihtransaktionen Im Geschäftsbesorgungsvertrag über Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihe ist die Gegenpartei verpflichtet, für die entliehenen Papiere Sicherheiten in Form von Sichteinlagen und/oder Schuldverschreibungen zu liefern. Bei Prospekt Allianz Invest KAG mbh, Allianz Invest Aktienfonds,

Halbjahresbericht. Macquarie Portfolio Three ISIN: AT0000781588 (T) Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh. vom 01.01.2015 30.06.

Halbjahresbericht. Macquarie Portfolio Three ISIN: AT0000781588 (T) Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh. vom 01.01.2015 30.06. Macquarie Portfolio Three ISIN: AT0000781588 (T) Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh Halbjahresbericht vom 01.01.2015 30.06.2015 www.allianzinvest.at Macquarie Portfolio Three 1 Allgemeines zur

Mehr

Halbjahresbericht. M200 ISIN: AT0000A1C9N5 (A) (Rumpfrechnungshalbjahr vom 19.01.2015 bis 30.06.2015) ISIN: AT0000A177C4 (T)

Halbjahresbericht. M200 ISIN: AT0000A1C9N5 (A) (Rumpfrechnungshalbjahr vom 19.01.2015 bis 30.06.2015) ISIN: AT0000A177C4 (T) M200 ISIN: AT0000A1C9N5 (A) (Rumpfrechnungshalbjahr vom 19.01.2015 bis 30.06.2015) ISIN: AT0000A177C4 (T) Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh Halbjahresbericht vom 19.01.2015 30.06.2015 www.allianzinvest.at

Mehr

Halbjahresbericht. Allianz Invest Klassisch ISIN (A): AT0000739206 ISIN (T): AT0000809256. Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh

Halbjahresbericht. Allianz Invest Klassisch ISIN (A): AT0000739206 ISIN (T): AT0000809256. Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh Allianz Invest Klassisch ISIN (A): AT0000739206 ISIN (T): AT0000809256 Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh Halbjahresbericht vom 15. 09. 2013 14. 03. 2014 www.allianzinvest.at Allianz Invest Klassisch

Mehr

Halbjahresbericht. Macquarie Beta Plus ISIN: AT0000A05EG3 (T) ISIN: AT0000A05WA8 (V) Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh

Halbjahresbericht. Macquarie Beta Plus ISIN: AT0000A05EG3 (T) ISIN: AT0000A05WA8 (V) Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh Macquarie Beta Plus ISIN: AT0000A05EG3 (T) ISIN: AT0000A05WA8 (V) Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh Halbjahresbericht vom 01.01. 2015 30.06. 2015 www.allianzinvest.at Macquarie Beta Plus 1 Allgemeines

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Energy Stock Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 16.04.2011-15.04.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in

Mehr

P R O S P E K T. für den Investmentfonds (nachstehend Fonds) gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (nachstehend InvFG )

P R O S P E K T. für den Investmentfonds (nachstehend Fonds) gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (nachstehend InvFG ) P R O S P E K T für den Investmentfonds (nachstehend Fonds) gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (nachstehend InvFG ) SmartSelection Aktien Global Strategie ISIN: AT0000A17720 (T), AT0000A17738 (VT),

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2012/13 oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.

Mehr

STEUERLICHE BEHANDLUNG

STEUERLICHE BEHANDLUNG STEUERLICHE BEHANDLUNG Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich).

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 3/2019 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 31.03.2011-29.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich

Mehr

Halbjahresbericht. Macquarie Absolute Return Asset Allocation Fund ISIN: AT0000A0SE66 (T) ISIN: AT0000A127Y3 (W) ISIN: AT0000A0SE74 (V)

Halbjahresbericht. Macquarie Absolute Return Asset Allocation Fund ISIN: AT0000A0SE66 (T) ISIN: AT0000A127Y3 (W) ISIN: AT0000A0SE74 (V) Macquarie Absolute Return Asset Allocation Fund ISIN: AT0000A0SE66 (T) ISIN: AT0000A127Y3 (W) ISIN: AT0000A0SE74 (V) Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh Halbjahresbericht vom 01.01. 2015 30.06.

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick

Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Information zum Budgetbegleitgesetz 2011 Kursgewinnsteuer NEU Die wesentlichen Änderungen im Überblick Da sich durch das neue Budgetbegleitgesetz 2011 und das Abgabenänderungsgesetz 2011 ab heuer die steuerlichen

Mehr

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.

Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03. Grundlagen der Besteuerung Pioneer Funds Austria - Flex React 3/2018 Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Rechnungsjahr: 28.09.2011-27.03.2012 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A.

Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A. Best Execution Policy der IPConcept (Luxemburg) S.A. 1. Einleitung Aufgrund der Umsetzung der UCITS IV Richtlinie 2009/65/EG und ihrer Verordnungen, der Umsetzung der AIFM-Richtlinie 2011/61/EU, des Gesetzes

Mehr

ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel

ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel ALTE LEIPZIGER Trust Investment-Gesellschaft mbh Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel Veröffentlichung der Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen des Sondervermögens AL Trust Aktien Deutschland

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Rechnungsjahr 2014 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-CONVERTIBLE-BOND-FUND. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in

Mehr

Kathrein US-Dollar Bond. Halbjahresbericht 2011/2012

Kathrein US-Dollar Bond. Halbjahresbericht 2011/2012 Halbjahresbericht 2011/2012 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Fondsdaten... 3 Fondscharakteristik... 3 Besondere Hinweise... 3 Rechtlicher Hinweis... 4 Fondsdetails in USD... 5 Umlaufende Anteile... 5 Bericht

Mehr

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern

A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz,

Mehr

Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen

Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Apollo Ausgewogen Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012)

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des VOLKSBANK-TOTAL-RETURN-CASH+. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

BAWAG P.S.K. Global High Yield Bond Kurz P R O S P E K T. für den. BAWAG P.S.K. Global High Yield Bond Kurz

BAWAG P.S.K. Global High Yield Bond Kurz P R O S P E K T. für den. BAWAG P.S.K. Global High Yield Bond Kurz P R O S P E K T für den BAWAG P.S.K. Global High Yield Bond Kurz Investmentfonds (nachstehend: Fonds ) gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (nachstehend: InvFG ) ISIN-Code: AT0000A13YS0 (A); AT0000A13YU6

Mehr

AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen

AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen Martin Bruckner, Allianz Investmentbank AG Dr. Armin Kammel, LL.M.,

Mehr

Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben:

Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben: Besondere Vertragsbedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin, (nachstehend "Gesellschaft" genannt) für das von der Gesellschaft

Mehr

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber

Mehr

Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage)

Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) Infoblatt, Stand 11. Dezember 2012 Vermögenszuwachssteuer Besteuerung von Kapitaleinkünften im Privatvermögen (Vergleich zur bisherigen Rechtslage) 1. Wie sieht die Vermögenszuwachssteuer aus? Das Budgetbegleitgesetz

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Fondsname: KEPLER Ethik Aktienfonds ISIN: AT0000675657 (Ausschüttungsanteile) AT0000675665 (Thesaurierungsanteile) Ende Geschäftsjahr: 30.6.2005

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main

BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main An die Anleger des Sondervermögens Invesco Global Dynamik Fonds, ISIN DE0008470469 Bekanntmachung der Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen

Mehr

Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy)

Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy) Grundsätze für die Ausführung von Kundenaufträgen in Finanzinstrumenten der KochBank GmbH Wertpapierhandelsbank (Best Execution Policy) Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Mehr

Besteuerung von Wertpapieren

Besteuerung von Wertpapieren Besteuerung von Wertpapieren 1 Reinhard Magg, MBA, MA reinhard.magg@dieplattform.at 0664 / 884 627 58 Markus Harrer markus.harrer@dieplattform.at 0664 / 346 793 7 Steuerrundfahr Besteuerung von Wertpapieren

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend

Mehr

Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy)

Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy) Grundsätze für die Ausführung von Handelsentscheidungen (Best Execution Policy) 1. Einleitung Eine wesentliche Zielsetzung von UCITS IV ist das Erzielen des bestmöglichen Ergebnisses bei der Verwaltung

Mehr

www.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR

www.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Public Breakfast 22. Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Die Besteuerung des Kapitalvermögens NEU Allgemeine Übersicht Neuordnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte

Mehr

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht Richtlinie des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zur Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht einer Verwaltungsgesellschaft (Kapitalanlagegesellschaft

Mehr

1 Einleitung. 2 Geltungsbereich. 3 Grundlegende Auswahlkriterien. Ausführungsgrundsätze der Helaba Invest

1 Einleitung. 2 Geltungsbereich. 3 Grundlegende Auswahlkriterien. Ausführungsgrundsätze der Helaba Invest 1 Einleitung Diese Ausführungsgrundsätze (Best Execution Policy) regeln gemäß den gesetzlichen Vorgaben Grundsätze und Verfahren, die darauf abzielen, im Rahmen von Transaktionen für das Portfolio / den

Mehr

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften März 2015 Inhalt 1. Hintergrund 2 2. Geltungsbereich 3 3. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von Handelsgeschäften 4 3.1. Kriterien und

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbh. Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber

BEKANNTMACHUNG der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbh. Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber Wichtige Hinweise für österreichische Anleger am Ende dieser Bekanntmachung BEKANNTMACHUNG der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbh Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber

Mehr

KONZEPT : VORSORGE 2029 P R O S P E K T. für den. Investmentfonds (nachstehend: Fonds ) gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (nachstehend: InvFG )

KONZEPT : VORSORGE 2029 P R O S P E K T. für den. Investmentfonds (nachstehend: Fonds ) gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (nachstehend: InvFG ) P R O S P E K T für den Investmentfonds (nachstehend: Fonds ) gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (nachstehend: InvFG ) KONZEPT : VORSORGE 2029 Es handelt sich um einen OGAW 1 gemäß 2 Abs. 1 uns 2 ivm.

Mehr

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS:

db x-trackers WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER FOLGENDEN TEILFONDS: db x-trackers Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Sitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg R.C.S. Luxembourg B-119.899 (die "Gesellschaft") WICHTIGE MITTEILUNG AN DIE ANTEILSINHABER DER

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Österreich-Index-Fonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Österreich-Index-Fonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Österreich-Index-Fonds. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN. Mitten im Leben.

INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN. Mitten im Leben. INVESTMENTSERVICE WICHTIGE INFORMATION FÜR PRIVATANLEGER! AKTUELLER STATUS! KURSGEWINN- BESTEUERUNG BEI WERTPAPIEREN Mitten im Leben. KURSGEWINNBESTEUERUNG BEI WERTPAPIERVERANLAGUNGEN FÜR PRIVATANLEGER

Mehr

PROSPEKT. ACATIS Aktien Global Value Fonds

PROSPEKT. ACATIS Aktien Global Value Fonds PROSPEKT gültig ab 23.02.2015 für den Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011 Thesaurierer: ISIN AT0000A0KR36 der MASTERINVEST KAPITALANLAGE GMBH Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27 1030 Wien AUSGABE 02/15 Dieser

Mehr

Besteuerung von Investmentfonds. Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax

Besteuerung von Investmentfonds. Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax Besteuerung von Investmentfonds Thomas Wilhelm, Partner Head of Asset Management Tax Grundlagen Investmentfonds werden weiterhin nach dem Transparenzprinzip besteuert ausschüttungsgleiche Erträge Man blickt

Mehr

3 Banken Absolute Return-Mix --- 3 Jahre

3 Banken Absolute Return-Mix --- 3 Jahre --- 3 Jahre 3 Banken Defensiv-Pensionsfonds - Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Vor genau (Rechnungsjahr 3 Jahren wurde 01.10.2011 mit dem 30.09.2012) ein neuartiges innovatives Fondskonzept gegründet.

Mehr

Miteigentumsfonds gemäß 166 InvFG ISIN AT0000A06NX7

Miteigentumsfonds gemäß 166 InvFG ISIN AT0000A06NX7 Miteigentumsfonds gemäß 166 InvFG ISIN AT0000A06NX7 H A L B J A H R E S B E R I C H T vom 1. Jänner 2014 bis 30. Juni 2014 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. Untere Donaulände 28 4020 Linz,

Mehr

Vereinfachter Prospekt. VKB-Anlage-Mix Classic Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG

Vereinfachter Prospekt. VKB-Anlage-Mix Classic Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG Vereinfachter Prospekt VKB-Anlage-Mix Classic Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG Genehmigt von der Finanzmarktaufsicht entsprechend der Bestimmungen des österreichischen Investmentfondsgesetzes (InvFG)

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S.

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern. EStG in Einkünfte i. S. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

BAWAG P.S.K. Global High Yield Bond Kurz P R O S P E K T. für den

BAWAG P.S.K. Global High Yield Bond Kurz P R O S P E K T. für den P R O S P E K T für den Investmentfonds (nachstehend: Fonds ) gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (nachstehend: InvFG ) BAWAG P.S.K. Global High Yield Bond Kurz Es handelt sich um einen OGAW 1 gemäß

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

INFORMATIONEN FÜR ANLEGER GEMÄSS 21 AIFMG 1

INFORMATIONEN FÜR ANLEGER GEMÄSS 21 AIFMG 1 INFORMATIONEN FÜR ANLEGER GEMÄSS 21 AIFMG 1 für den Alternativen Investmentfonds (nachstehend: Fonds oder AIF ) BEST OF TRENDS global return Es handelt sich um einen Fonds gemäß 166 f InvFG 2011 2 in Verbindung

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend aufgeführten Änderungen wurden von der Bundesanstalt

Mehr

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012)

Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab 1.4.2012) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz

Mehr

P R O S P E K T. Raiffeisen-Mehrwert 2020 ( Investmentfonds oder Fonds )

P R O S P E K T. Raiffeisen-Mehrwert 2020 ( Investmentfonds oder Fonds ) P R O S P E K T für den Raiffeisen-Mehrwert 2020 ( Investmentfonds oder Fonds ) Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW 1 ) der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. A-1190 Wien, Mooslackengasse 12

Mehr

Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A.

Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Best Execution Policy der HANSAINVEST LUX S.A. Stand Oktober 2014 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Anwendungsbereich... 3 3. Ziel... 3 4. Grundsätze... 4 5. Weiterleitung von Aufträgen

Mehr

UNIQA World Selection. Halbjahresbericht 2015

UNIQA World Selection. Halbjahresbericht 2015 Halbjahresbericht 2015 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Fondsdaten... 3 Fondscharakteristik... 3 Rechtlicher Hinweis... 4 Fondsdetails... 5 Umlaufende Anteile... 5 Bericht zur Anlagepolitik des Fonds... 5

Mehr

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG Nachhaltigkeit (ISIN Anteilklasse A: DE0001619997 ISIN Anteilklasse I: DE000A0HF491)

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG Nachhaltigkeit (ISIN Anteilklasse A: DE0001619997 ISIN Anteilklasse I: DE000A0HF491) MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG Nachhaltigkeit (ISIN Anteilklasse A: DE0001619997 ISIN Anteilklasse I: DE000A0HF491) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend

Mehr

ETF (Exchange Traded Fund)

ETF (Exchange Traded Fund) Bridgeward Ltd. Consultants ETF (Exchange Traded Fund) Einfach Transparent Fair Neue Chancen für attraktive Investments ETF/ETI Seite 2 Allgemein ETF / ETI Exchange Traded Fund / Exchange Traded Investment

Mehr

BayernInvest Luxembourg S.A. 3, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg Luxembourg R.C.S. B 37 803

BayernInvest Luxembourg S.A. 3, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg Luxembourg R.C.S. B 37 803 BayernInvest Luxembourg S.A. 3, rue Jean Monnet L-2180 Luxembourg Luxembourg R.C.S. B 37 803 Mitteilung an die Anteilinhaber des BayernInvest Fonds Fusionen der Teilfonds - BayernInvest Balanced Stocks

Mehr

Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere

Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere Information zur Einführung der Kursgewinnbesteuerung auf Wertpapiere Nachstehend eine Übersicht über die wichtigsten Eckdaten des Budgetbegleitgesetzes/Abgabenänderungsgesetzes 2011, mit welchem u.a. die

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: PRIVAT BANK Global Aktienfonds (A) ISIN: AT0000986310 Ende Geschäftsjahr: 30.04.2009

Mehr

Dieser Prospekt wurde 03/2016 entsprechend den gemäß den Bestimmungen des InvFG erstellten Fondsbestimmungen erstellt.

Dieser Prospekt wurde 03/2016 entsprechend den gemäß den Bestimmungen des InvFG erstellten Fondsbestimmungen erstellt. Prospekt für Investmentfonds (nachstehend: Fonds ) gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (nachstehend: InvFG ) Schoellerbank Invest AG ( VWG ) Sterneckstraße 5 A-5024 Salzburg Telefon: (0662) 885511 Durchwahl

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Musterdepot-Risikominimiert. Herr DDI Mag. Christian Czurda Hauptstraße 155 - Haus 14 2391 Kaltenleutgeben

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Musterdepot-Risikominimiert. Herr DDI Mag. Christian Czurda Hauptstraße 155 - Haus 14 2391 Kaltenleutgeben Czurda Christian DDI Mag., Hauptstraße 1 - Haus 14, 2391 Kaltenleutgeben Herr DDI Mag. Christian Czurda Hauptstraße 1 - Haus 14 2391 Kaltenleutgeben Anlageempfehlung Musterdepot-Risikominimiert Czurda

Mehr

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG Fondsname: KEPLER US Aktienfonds (A) ISIN: AT0000825484 Ende Geschäftsjahr: 31.10.2008 Ausschüttung:

Mehr

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer

Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Hintergründe und Chancen der Abgeltungsteuer Peter Fabry RA/ StB Partner Frankfurt, 05. August 2008 1 AGENDA 1. Überblick und bisherige Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen 2. Grundprinzipien und

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Informationen für Anleger gemäß 21 Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (nachstehend AIFMG ) Aquila 29

Informationen für Anleger gemäß 21 Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (nachstehend AIFMG ) Aquila 29 Informationen für Anleger gemäß 21 Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (nachstehend AIFMG ) für den Alternativen Investmentfonds (nachstehend Fonds oder AIF ) Aquila 29 (Fonds gemäß 166 f Investmentfondsgesetz

Mehr

ANLAGEFONDS Arbeitsauftrag

ANLAGEFONDS Arbeitsauftrag Verständnisfragen Aufgabe 1 Welcher Definition passt zu welchem Begriff? Tragen Sie bei den Definitionen die entsprechenden Buchstaben A H ein. A B C D E F G H Fondsvermögen Anteilschein Rendite Zeichnung

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

Certus. Miteigentumsfonds gemäß 166 InvFG ISIN AT000CERTUS1 H A L B J A H R E S B E R I C H T

Certus. Miteigentumsfonds gemäß 166 InvFG ISIN AT000CERTUS1 H A L B J A H R E S B E R I C H T Miteigentumsfonds gemäß 166 InvFG ISIN AT000CERTUS1 H A L B J A H R E S B E R I C H T vom 1. Oktober 2014 bis 31. März 2015 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.h. Untere Donaulände 28 4020 Linz,

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mandanteninformation. Abgeltungssteuer. DR. NEUMANN SCHMEER UND PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Mandanteninformation Abgeltungssteuer Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01. Januar 2009 beschlossen. Die Abgeltungssteuer

Mehr

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg Wichtige Mitteilung an unsere Anleger Änderung der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen für die Sondervermögen Active DSC Opportunity und Active

Mehr

P R O S P E K T. für den. Profit 100. Investmentfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 ivm 50 Investmentfondsgesetz 2011 (nachstehend InvFG ) (OGAW)

P R O S P E K T. für den. Profit 100. Investmentfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 ivm 50 Investmentfondsgesetz 2011 (nachstehend InvFG ) (OGAW) P R O S P E K T für den Profit 100 Investmentfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 ivm 50 Investmentfondsgesetz 2011 (nachstehend InvFG ) (OGAW) der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. 4020 Linz, Europaplatz

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

PROSPEKT. Hypo Mündel Fonds

PROSPEKT. Hypo Mündel Fonds PROSPEKT gültig ab 05.02.2015 für den Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011 Ausschütter: ISIN AT0000A0KQP3 Thesaurierer: ISIN AT0000A0KQQ1 der MASTERINVEST KAPITALANLAGE GMBH Landstraßer Hauptstraße 1, Top

Mehr

UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung

UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds Fondsgebundene Lebensversicherung UBS Life Funds höhere Rendite nach Steuern, kombiniert mit Risikoschutz Sie profitieren gleichzeitig von den Vorteilen einer Fondsanlage und einer Lebensversicherung

Mehr

Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Aktienfonds

Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Aktienfonds SEB Investment GmbH Frankfurt am Main Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Aktienfonds Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen sowie Durchführung

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Best Execution Policy

Best Execution Policy Best Execution Policy Union Investment Privatfonds GmbH Union Investment Institutional GmbH Union Investment Luxembourg S. A. Union Investment Real Estate GmbH Union Investment Institutional Property GmbH

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte III. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die Bank hat als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen der Ausführung von auf Erwerb oder Verkauf von en gerichteten Kundenaufträgen Maßnahmen

Mehr

PROSPEKT. Hypo Dynamic Selection

PROSPEKT. Hypo Dynamic Selection PROSPEKT gültig ab 18.06.2015 für den Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011 Thesaurierer: ISIN AT0000A00X53 der MASTERINVEST KAPITALANLAGE GMBH Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27 1030 Wien Ausgabe 06/15 Dieser

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz, Richard-Strauss-Straße 71, 81679 München Anlageempfehlung Ihr Berater: GVA Vermögensaufbau Volkmar Heinz Richard-Strauss-Straße 71 81679 München Telefon +49 89 5205640

Mehr

Gutmann Aktienfonds. Prospekt

Gutmann Aktienfonds. Prospekt Gutmann Aktienfonds Investmentfonds (nachstehend Fonds ) gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf Prospekt der Gutmann Kapitalanlageaktiengesellschaft (nachstehend auch Verwaltungsgesellschaft oder VWG )

Mehr

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot der conwert Immobilien Invest SE an die Aktionäre der ECO Business-Immobilien AG Disclaimer Dieses Dokument stellt weder eine Einladung

Mehr

Lipper Fund Awards 2014 Austria Allianz Invest Rentenfonds A: 1. Platz, 3 & 10 Jahre, Kat. Bond Euro

Lipper Fund Awards 2014 Austria Allianz Invest Rentenfonds A: 1. Platz, 3 & 10 Jahre, Kat. Bond Euro Info 2015 Allianz Investmentbank AG Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh Awards 2004 _ 2015 www.allianzinvest.at 2015 Lipper Fund Awards 2015 Austria Allianz Invest Rentenfonds A: 1. Platz, 3 &

Mehr

INFORMATIONEN FÜR ANLEGER GEMÄSS 21 AIFMG 1 für den Alternativen Investmentfonds (nachstehend Fonds oder AIF )

INFORMATIONEN FÜR ANLEGER GEMÄSS 21 AIFMG 1 für den Alternativen Investmentfonds (nachstehend Fonds oder AIF ) INFORMATIONEN FÜR ANLEGER GEMÄSS 21 AIFMG 1 für den Alternativen Investmentfonds (nachstehend Fonds oder AIF ) Macquarie Business Class ISIN: AT0000737697 (A) Es handelt sich um einen Miteigentumsfonds

Mehr

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Nachtrag nach 16 Absatz 1 WpPG zum Basisprospekt vom 15. Februar 2007 über Discount-Zertifikate Discount-Zertifikate Plus 1) Der Wortlaut des jeweiligen 3 der Zertifikatsbedingungen

Mehr

Beschreibung der einzelnen Berechnungsarten

Beschreibung der einzelnen Berechnungsarten Beschreibung der einzelnen Berechnungsarten 1.0 Historische Wertentwicklungen 1.1 Berechnung einer Einzelanlage in Prozent Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach den Vorgaben des BVI: Die Berechnung

Mehr

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Sparkasse Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Jeden Tag Zinsen hamstern. Das Profil. Sie suchen ein Investment, das der momentanen Marktsituation angepasst

Mehr

KLASSIK DYNAMIC ANLEIHEN

KLASSIK DYNAMIC ANLEIHEN Halbjahresbericht 2013 KLASSIK DYNAMIC ANLEIHEN INHALT Gesellschafter und Organe der Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH... 3 KLASSIK DYNAMIC ANLEIHEN... 4 Überblick über die ausgewiesenen Erträge

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen

Mehr