Handlungsempfehlungen zur Etablierung von Arbeitgeberzusammenschlüssen in Deutschland. Dr. Michael Uhlmann, ATB Ulla Böcker, G.I.B.
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- Bärbel Pfeiffer
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1 Handlungsempfehlungen zur Etablierung von Arbeitgeberzusammenschlüssen in Deutschland Dr. Michael Uhlmann, ATB Ulla Böcker, G.I.B.
2 Arbeitsgeberzusammenschlüsse in Deutschland Ausgangssituation Kleine und mittlere Unternehmen suchen zunehmend nach neuen Möglichkeiten, ihren Arbeits- und Fachkräftebedarf auch über herkömmliche Beschäftigungsformen hinaus zu sichern und ihre Attraktivität für qualifiziertes Personal zu steigern. Ausgangspunkt der Verbundprojekte AGZ-flex und FlexStrat ist deshalb folgende These: Durch zwischenbetriebliche Kooperation und Netzwerkbildung im Personalbereich kann es KMU gelingen, ihre personelle Flexibilität erhöhen und gleichzeitig Beschäftigung sichern. Die Projekte erforschen, entwickeln und erproben Konzepte und Strategien für einen flexiblen Personaleinsatz. Im Fokus steht hier das Modell des Arbeitgeberzusammenschlusses, welche in Frankreich bereits mehr als 5000 mal etabliert ist. Als ein gemeinsames Ergebnis wird ein Positionspapier entstehen, dessen Ziel darin besteht, Handlungsempfehlungen zur Etablierung von Arbeitgeberzusammenschlüssen zu geben. Folie 2
3 Rahmenbedingungen für Arbeitgeberzusammenschlüsse Unter dem Kürzel AGZ versteckt sich ein Modell der Selbsthilfe von Arbeitgebern, welches eine Lösung spezifischer Probleme der Personalrekrutierung, -sicherung und -entwicklung anbietet. Er ist eine Antwort auf bestimmte klar analysierte Problemlagen der Beschäftigung ob betrieblicher, branchenspezifischer, gesellschaftlicher oder individueller Natur. Die Regeln des AGZ werden entsprechend den Bedarfen und der Struktur der Gruppe der Mitgliedsunternehmen jeweils unterschiedlich ausgestaltet, sie beachten jedoch alle gemeinsame Prinzipien. Folie 3
4 Rahmenbedingungen für Arbeitgeberzusammenschlüsse Der AGZ kann als Lösung eines Beschäftigungsproblems genutzt werden, wenn er (inhaltlich und technisch ) bekannt ist. Diese Informiertheit kann über eine adressatenspezifische Öffentlichkeitsarbeit zentraler (Landesberatungsgesellschaften, Bundesverband der AGZ) und dezentraler Beratungsstrukturen (etwa Wirtschaftsförderungen, andere AGZ) gewährleistet werden. Der AGZ ist ein Instrument, das zum Aufbau und zur Konsolidierung in der Regel Anleitung, Beratung /Support benötigt. Diesen gilt es, über geeignete Strukturen zu sichern. Die Erfolgschancen für die Realisierung eines AGZ steigen o mit der Promotion des Ansatzes durch einen überzeugten und entscheidungsfähigen Promotor/Treiber, o wenn gleichzeitig entsprechende Unterstützung angeboten wird. Folie 4
5 Rahmenbedingungen für Arbeitgeberzusammenschlüsse Eine Verbreitung des AGZ wird erreicht, wenn adäquate rechtliche und Rahmenbedingungen existieren und entsprechender Support zur Verfügung steht. Diese Rahmenbedingungen müssen auf der rechtlichen Ebene letztlich durch den Gesetzgeber geschaffen werden. Die jeweilige Ausgestaltung sollte durch die entsprechenden Tarifpartner mitbestimmt werden. Hierzu ist es nötig, dass der politische Wille dazu deutlich und klar formuliert ist und eine deutliche Abgrenzung zu Zeitarbeit erkennbar ist. Konkurrierende Beschäftigungsmodelle (wie Zeitarbeit und Minijobs) müssen rechtlich auf ihre Zweckbestimmung begrenzt und dadurch für Unternehmen weniger attraktiv gemacht werden. Folie 5
6 Rahmenbedingungen für Arbeitgeberzusammenschlüsse Es gilt, die bestehenden Qualitätskriterien weiterzuentwickeln und ihnen formale Anerkennung, z. B. durch entsprechende Vereinbarungen der Tarifpartner, zu verschaffen. AGZ leisten dann einen Beitrag zu fairer Arbeit zu fairen Bedingungen und sind ein Gewinn für das Ausbalancieren von Flexibilitäts- und Stabilitätsansprüchen einer modernen Arbeitsgesellschaft. Folie 6
7 Ausgangsbedingungen für die Gründung von Arbeitgeberzusammenschlüssen (1) Umfassende Analyse der Region, in welcher ein AGZ gegründet werden soll Auf der Basis der Analyse die unterschiedlichen Bedarfe von Unternehmen erkennen und somit Tätigkeitskombinationen zu bilden Interessierte Unternehmen müssen ihr Interesse, Bedarfe und Wünsche offen legen Den Beteiligten müssen die Prinzipien von Arbeitgeberzusammenschlüssen bekannt sein, sie müssen sie vertreten und propagieren sowie vom Instrument der Zeitarbeit abgrenzen können Unternehmen sind bereit, Personal mit anderen, ihnen bekannten Unternehmen im AGZ nach vereinbarten Regeln zu teilen Folie 7
8 Ausgangsbedingungen für die Gründung von Arbeitgeberzusammenschlüssen (2) Mitgliedsunternehmen von AGZ bekennen sich zu ihrer Verantwortung für die gemeinsam Beschäftigten Mitgliedsunternehmen eines AGZ dürfen nicht aus der Verantwortung für die Beschäftigten entlassen werden Unternehmen, Beschäftigte und AGZ müssen sich auf ein vertragliches Regelwerk verständigen, welches möglichst wenige Fragen offen lässt Die Qualitätsstandards sollten garantiert und vertraglich abgesichert werden. Folie 8
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