A. Einleitende Worte zum vorliegenden Werk 1

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1 REUSE A. Einleitende Worte zum vorliegenden Werk 1 I. Zinsrisikosteuerung im Kontext der neuen aufsichtsrechtlichen Regelungen Zinsrisiko 2 und Fristentransformation sind seit jeher»essentieller Bestandteil des klassischen Bankgeschäfts. 3 «Die Finanzmarktkrise und die letztlich daraus resultierenden Verwerfungen in den Zinsstrukturen haben die schon vorher sukzessive sinkenden Transformationsergebnisse 4 erneut in die kritische Diskussion der europäischen Aufsicht gebracht. Die beiden neuen Liquiditätskennziffern LCR 5 und NSFR 6 aus Basel III 7 sind ein erster Ausfluss auf internationaler Ebene, die die natürliche Fristentransformation deutscher Banken begrenzen werden. Auch die deutsche Aufsicht rüstet nach. Trotz nicht beobachtbarer Änderung in der Zinslandschaft 8 verändert die BaFin im kürzlich erschienenen Rundschreiben 11/2011 den Zinsschock von +130/-190 BP auf +/-200 BP 9. Schon im Anschreiben zur Konsultation wurde dies damit begründet,»dass einige Institute weit überdurchschnittliche und damit potenziell existenzgefährdende Zinsänderungsrisiken eingehen. 10 «Erstmals werden neben der reinen Messzahl auch konkrete Anforderungen an zusätzliches regulatorisches Eigenkapital gestellt, falls eine Bank die Kennziffer von 20 % der Eigenmittel überschreitet 11. Zinsrisikosteuerung wird somit für deutsche Banken und Sparkassen trotz methodisch ausgereifter Verfahren 12 deutlich anspruchsvoller als noch vor einigen Jahren. Diesen neuen Anforderungen wird das vorliegende Werk gerecht, indem es alle wichtigen Aspekte der Zinsbuchsteuerung beschreibt. Es ist Die Ausführungen geben die persönliche Auffassung des Autors wieder. 2 Zinsrisiko und Zinsänderungsrisiko werden im Folgenden synonym verwendet. 3 BaFin (2011, Zinsrisiko Anschreiben Entwurf), S Vgl. Weber (2006); Rolfes/Schneider (2007), S. 30; Deutsche Bundesbank ( ), S Liquidity Coverage Ratio. 6 Net Stable Funding Ratio. 7 Vgl. u. a. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010); Frère/Reuse (2010), S. 10; Deutsche Bundesbank (2011), S Vgl. Reuse/Zeranski (2010) und die Ausführungen von Rassat in Kapitel C.III.2. Zur generellen kritischen Diskussion des Zinsschocks vgl. zudem Reuse ( ), S Vgl. BaFin (2011, Zinsrisiko Rundschreiben), S. 3. BP = Basispunkte. 10 BaFin (2011, Zinsrisiko Anschreiben Entwurf), S Vgl. BaFin (2011, Zinsrisiko Rundschreiben), S. 8, diskutiert in den Ausführungen von Rassat in Kapitel C. Das Anschreiben und das Rundschreiben sind in Anhang 1 dargestellt. 12 Vgl. u. a. Thaller (2005), S. 141; Reuse (2006), S

2 EINLEITENDE WORTE ZUM VORLIEGENDEN WERK das erste Buch, welches die neuen regulatorischen Anforderungen mit dem aktuellen Stand der Zinsrisikosteuerung aus allen Perspektiven kombiniert und diskutiert. II. Aufbau des vorliegenden Werkes Hierzu wird wie folgt vorgegangen. Nach einer Definition des Zinsrisikos in Kapitel B stellt Kapitel C die neuen regulatorischen Anforderungen im Detail vor. Dem Leser wird so ein Überblick über den Status Quo der europäischen und deutschen Regulierungsvorschriften gegeben. Kapitel D präsentiert das Handwerkszeug für die Zinsrisikosteuerung. Methoden der periodischen und barwertigen Zinsbuchsteuerung werden dargestellt und verständlich präsentiert. Hieran schließt Kapitel E mit der strategischen Verankerung des Zinsänderungsrisikos. Neben der Formulierung einer Zinsrisikostrategie und der Diskussion von Steuerungsansätzen werden auch mögliche Stresstests für Zinsrisiken dargestellt. Kapitel F beschreibt die Zinsrisikosteuerung aus Controllersicht. Neben Limitierung und dem Umgang mit Parametern werden auch mögliche Reportings für die Praxis vorgestellt. Zinsrisikosteuerung ist jedoch nur ein Teil der Gesamtbanksteuerung. Dementsprechend werden in Kapitel G Schnittstellen zu anderen Bereichen der Banksteuerung diskutiert. Sowohl der Bereich der impliziten Optionen, die Gesamtbank Asset Allocation als auch Aspekte der Konditionierung und Vertriebssteuerung werden an ihren Schnittstellen zur Zinsbuchsteuerung beschrieben und kritisch durchleuchtet. Ohne eine EDV 13 -technische Umsetzung ist eine Zinsbuchsteuerung nicht denkbar. Aufgrund dessen stellt Kapitel H die technische Umsetzung der Zinsbuchsteuerung dar. Neben den grundsätzlichen Anforderungen an die IT 14 werden erstmals in einem Band die Lösungen der drei großen deutschen Anbieter von Zinsrisikosteuerungssoftware detailliert vorgestellt und diskutiert. Der Bereich der Prüfung des Zinsänderungsrisikos wird in Kapitel I behandelt. Erfahrungen externer Wirtschaftsprüfer, Praxisberichte aus einer Elektronische Datenverarbeitung. 14 Informationstechnologie. 4

3 REUSE KWG Prüfung und die interne Prüfung des Zinsrisikos durch die Innenrevision geben einen umfassenden Überblick, wie die Zinsbuchsteuerung in einem Haus prüfungsfest aufgestellt sein sollte. Das Fazit fasst in Kapitel J die wesentlichen Erkenntnisse kurz zusammen und wagt einen Ausblick auf die Zukunft. Hinzu kommen ein umfassendes Stichwortverzeichnis und detaillierte Anhänge, welche den Leser in Theorie und Praxis unterstützen können. So findet sich in Anhang 1 das aktuelle Zinsrisikorundschreiben. Anhang 2 hilft dem schnellen Leser, Praxistipps für seine tägliche Arbeit zu erhalten. Zu jedem Kapitel des Buches sind die wesentlichsten Erkenntnisse hier strukturiert zusammengefasst. Anhang 3 stellt letztlich eine Kurzcheckliste für die Überprüfung der MaRisk-Konformität der Zinsbuchsteuerung dar 15. An dieser Stelle danke ich allen beteiligten Autoren für ihr Mitwirken und die qualitativ hochwertigen Beiträge, die sich zu einem konsistenten Ganzen zusammenfügen ließen. Dem Leser wünsche ich bei der Lektüre, dass er viele Anregungen für Theorie und Praxis erhält Mülheim an der Ruhr, im November 2011 Dr. Svend Reuse 15 Vgl. Anhang

4

5 B. Definition und Ausprägung des Zinsänderungsrisikos

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7 B. Definition und Ausprägung des Zinsänderungsrisikos 16 I. Der allgemeine Risikobegriff im Bankbereich REUSE 1. Definition von Risiko Die Definition des Risikobegriffs ist für eine adäquate Strukturierung in diesem Buch von zentraler Bedeutung. Allgemein betrachtet stellt das Risiko die»positiven und negativen Abweichungen vom Erwartungswert 17 «dar. Im Bankenbereich wird die positive Abweichung als Chance bezeichnet, so dass nur die negative Abweichung als Risiko zu betrachten ist 18. Risiken einzugehen gehört zu dem üblichen Geschäft einer Bank. Denn ohne Risiko lässt sich auch kein Ertrag erwirtschaften. Wichtig ist nur, dass im Sinne einer ertragsorientierten Banksteuerung die Risikoübernahme auch adäquate Erträge generiert 19. Dieser für einen»ordentlichen Kaufmann«eigentlich selbstverständliche Gedankengang wurde erstmals in den MaRisk auch im Aufsichtsrecht implementiert. So sollen hier erstmals»risiko- und Ergebnisentwicklung 20 «reportet werden ein erster Schritt hin zu einem auch aufsichtsrechtlich vorgegebenem ertragsorientierten Risk/Return Management Strukturierung von Risiken im Bankbetrieb Risiken im Bankbetrieb lassen sich nach Schierenbeck u. a. in das Begrifflichkeitspaar Finanzrisiken und operationelle Risiken einteilen 21. Dies lässt sich wie in Abbildung B 1 dargestellt strukturieren: Erweiterte Ausführungen aus Reuse (2008a), S Die Ausführungen geben die persönliche Auffassung des Autors wieder. 17 Woll (1996), S Vgl. u. a. Rolfes (1999), S. 29 und Reuse ( ), S Vgl. Schierenbeck (2001a), S BaFin (2010, MaRisk), BTR 2.1, Satz 5a. 21 Vgl. Schierenbeck (2001b), S. 4. Auf die weiteren dort diskutierten dichotomen Begriffspaare soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden. 9

8 DEFINITION UND AUSPRÄGUNG DES ZINSÄNDERUNGSRISIKOS Risiken im Bankbereich Finanzrisiken Operationelle Risiken Liquiditätsrisiken Operative Risiken Finanzielle Erfolgsrisiken Strategische Risiken Adressrisiken Marktpreisrisiken Abbildung B 1: Risiken im Bankbetrieb Es ist zu erkennen, dass die Marktpreisrisiken ein Bestandteil der Finanzrisiken sind. Dementsprechend wird auch das Zinsrisiko dort angesiedelt. Die Diskussion der Zinsrisiken im Kontext der Marktpreisrisiken ist Bestandteil des nächsten Kapitels. II. Zinsrisiko im Kontext der Marktpreisrisiken 1. Definition und Abgrenzung Marktpreisrisiko 20 Die gängige Literatur offeriert diverse Definitionen zum Thema Marktpreisrisiko 23, aber die wohl einprägsamste Eingrenzung bietet Rolfes. Hiernach wird Marktpreisrisiko als»die Gefahr von Verlusten bezeichnet, die aus der Veränderung der Marktpreise von Handelsobjekten resultieren. 24 «Hierunter können auch Veränderungen der Marktpreise fallen, die bonitätsinduziert sind 25. Dies sind vor allem Spreadrisiken bei festverzinslichen Anleihen. Durch die immer stärkere ganzheitliche Betrachtung einer Bank kann diese Definition erweitert werden. So ist heutzutage vielmehr»die unerwartete Wertänderung eines Produktes oder Portfolios 26 «gemeint, unabhängig davon, ob es sich um Handels- 22 Eigene Darstellung in Anlehnung an Schierenbeck (2001b), S. 5 ff.; Wiedemann (2005), S. 9; BaFin (2010, MaRisk), AT Vgl. u. a. DSGV (2011), S. 265; Hager (2005), S. 35; Reuse (2006), S. 382 und Schierenbeck (2001b), S. 100 f. 24 Rolfes (1999), S Vgl. Caps/Tretter (2004), S Reuse (2006), S

9 REUSE objekte handelt oder nicht. Damit wird auch dem Gedanken aus Basel Rechnung getragen, wonach Systeme implementiert werden sollen, die»alle nennenswerten Risikoquellen erfassen und die Auswirkungen von Zinsänderungen in einer Weise bewerten, die dem Umfang ihrer Geschäfte gerecht wird. 27 «Marktpreisrisiken lassen sich klassischerweise wie in Abbildung B 2 dargestellt unterteilen: 21 Marktpreisrisiken Allgemeine Marktpreisrisiken Besondere Marktpreisrisiken Zinsrisiko Währungsrisiko Sonstige Preisrisiken Eventrisiko Residualgröße Abbildung B 2: Strukturierung von Marktpreisrisiken 28 Hiernach ist zu erkennen, dass eine Unterscheidung in das allgemeine und besondere Risiko vorgenommen wird. Während das allgemeine Kursrisiko die marktüblichen Schwankungen umfasst 29, beinhaltet das besondere Kursrisiko auch Risiken, die nicht durch die Bewegung des Marktes erklärt werden können und die normalen Bewegungen überschreiten 30. Der Teil, der auf die Sphäre des Emittenten zurückzuführen ist, wird als Eventrisiko bezeichnet und hat primär den Charakter eines inhärenten Bonitätsrisikos, welches allerdings nur sehr selten auftritt 31. Die Restgröße, die nicht dem Eventrisiko zugeordnet werden kann, ist dann eine Residualgröße, welche nicht weiter quantifiziert werden kann. Wie schon der alte Grundsatz I 32 berücksichtigt auch die SolvV 33 beide Arten des Risikos in der Eigenkapitalunterlegung 34. Zinsänderungsrisiken des Handelsbuches wurden in ihrer quantitativen Form bereits schon vorher geregelt 35. Erst seit Einführung der MaRisk müssen je Weinzirl (2002), S Eigene Darstellung in Anlehnung an Caps/Tretter (2004), S. 126; DSGV (2011), S. 268 und Rolfes (1999), S Vgl. DSGV (2011), S Vgl. Caps/Tretter (2004), S. 125 und DSGV (2011), S Vgl. DSGV (2011), S Vgl. BaKred (2001), S. 2 ff. 33 Solvabilitätsverordnung. 34 Vgl. 300 SolvV. 35 Vgl. hierzu umfassend Reuse (2006), S. 396 ff. und Kapitel C. 11

10 DEFINITION UND AUSPRÄGUNG DES ZINSÄNDERUNGSRISIKOS doch auch die Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch in die Risikotragfähigkeit, in die Strategie und in den Managementprozess implementiert werden Abgrenzung Handelsbuch und Anlagebuch Zwecks eines besseren Verständnisses werden in diesem Abschnitt Anlagebuch und Handelsbuch voneinander abgegrenzt. Hierzu werden die Definitionen des Anlagebuches und des Handelsbuches herangezogen, welche ursprünglich im Rundschreiben 17/99 der BaFin geregelt waren 37, nun jedoch auch in 1a des KWG erweitert formuliert wurden 38. Synonyme Definitionen haben dann auch Eingang in die MaRisk gefunden, welche gleichzeitig den Begriff der Handelsgeschäfte näher erläutern 39. Somit gilt es nun, die Begrifflichkeiten Handelsbuch, Handelsgeschäft, Handelsbestand voneinander abzugrenzen und in einen sinnvollen Zusammenhang zu stellen: Der Handelsbestand wird in 340c HGB geregelt und in den folgenden Paragraphen vom Anlagevermögen und von Wertpapieren,»die weder wie Anlagevermögen behandelt werden noch Teil des Handelsbestands sind 40 «also Liquiditätsreserve abgegrenzt 41. Das Handelsbuch dient zur»erzielung eines Eigenhandelserfolges durch Ausnutzung kurzfristiger Preisschwankungen und Differenzen zwischen Kauf- und Verkaufspreisen 42 «. Die hierunter fallenden Geschäfte sind im KWG geregelt 43. Das Anlagebuch hat strategischen Charakter und sollte eine eher geringe Umschlagshäufigkeit haben. Per Definition besteht das Anlagebuch aus allen nicht dem Handelsbuch zugeordneten Positionen 44. Hiervon unabhängig ist der Begriff der Handelsgeschäfte. Diese wiederum umfassen alle Geschäfte des Handelsbuches und Teile des Anlagebuches, sofern es Kontrakte sind, die»ein 36 Vgl. Reuse (2006), S. 398 f. 37 Vgl. BaFin (1999). 38 Vgl. 1a KWG. Teile dessen waren vorher im 1 KWG a. F. geregelt. 39 Vgl. BaFin (2010, MaRisk), AT 2.3, S. 5, BTR 2.2 und BTR c HGB. 41 Vgl. 340c, 340f HGB. 42 Deutsche Bundesbank ( ), S Vgl. 1a (1) KWG i. V. m. BaFin (1999). 44 Vgl. 1a (2) KWG und BaFin (1999). 12

11 REUSE a) Geldmarktgeschäft, b) Wertpapiergeschäft, c) Devisengeschäft, d) Geschäft in handelbaren Forderungen (z. B. Handel in Schuldscheinen), e) Geschäft in Waren oder f) Geschäft in Derivaten zur Grundlage haben und die im eigenen Namen und für eigene Rechnung abgeschlossen werden. 45 «Dies hört sich auf den ersten Blick konsistent an. Allerdings sind die Begrifflichkeiten der deutschen Gesetzgebung noch nicht einheitlich formuliert. Generell gelten die MaRisk für alle Geschäfte einer Bank, solange mit diesem Geschäft ein wesentliches Risiko verbunden ist. Für Handelsgeschäfte und Kreditgeschäfte finden sich in den MaRisk jedoch explizite Definitionen 46 und Anforderungen, die nur für diese jeweiligen Geschäftsarten einzuhalten sind. Diese sind im besonderen Teil BTO der MaRisk geregelt 47. Dies bedeutet, dass die MaRisk für alle Handelsgeschäfte und zusätzlich für die Teile des Anlagebuches gelten, die kein Handelsgeschäft sind, aber wesentliche Risiken beinhalten. Hierzu gehören dann auch die zinssensitiven Aktiva und Passiva, die dem Zinsbuch zuzuordnen sind. Diese Erweiterung war seinerzeit neu und führte dazu, dass auch Zinsänderungsrisiken des Anlagebuches in Gänze unter die Mindestanforderungen fielen 48. Aus diesem Grund wurden auch alle bestehenden Rundschreiben zur Regelung des Zinsänderungsrisikos bereits 2005 außer Kraft gesetzt 49 und in den MaRisk neu geregelt. Abbildung B 3 verdeutlicht diese Zusammenhänge: BaFin (2010, MaRisk), AT Vgl. BaFin (2010, MaRisk), AT 2.3, Satz 1 und Vgl. BaFin (2010, MaRisk), BTO 1 und Zinsänderungsrisiken des Handelsbuches waren in ihrer Form als Handelsgeschäfte schon in den MaH reguliert. 49 Vgl. BaFin (2005, MaRisk Anlage 5). 13

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