Öffentlich geförderter Wohnungsbau. Gemeinde Köfering

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1 Öffentlich geförderter Wohnungsbau Gemeinde Köfering

2 Inhaltsverzeichnis Vorgeschichte / erste Schritte Weitere Schritte Gesamtkonzept öffentlich geförderter Wohnungsbau Gemeinde Köfering Aktuelle Planung

3 Vorgeschichte / erste Schritte -Januar 2016: Thema GU Alteglofsheim -März 2016: keine gemeinsame Verwirklichung -April 2016: Gemeinderat entscheidet sich für den öffentlich geförderten Wohnungsbau und einen Standort mit einer möglichen GU, Grundstückssuche, Vorstellung der möglichen Fläche in der Bevölkerung -Mai 2016: erste Gespräche mit Investoren -Juni Oktober 2016: Klärung Umfang, Art und Maß der Baulichen Nutzung auf dem möglichen Grundstück und Gespräche mit Fachbehörden (WWA, LRA), erste Vorstellung im Gemeinderat und in der Bürgerversammlung

4 Weitere Schritte -November 2016: Aufstellungsbeschluss BG Am Schlossweg, Antrag auf Vorhabens- und Erschließungsplan durch Investor -März 2017: Vorstellung des Vorentwurfs im Gemeinderat (n.ö.t.), Gespräche mit Fachplanern -aktuell: Erarbeitung Vorhabens- und Erschließungsplan durch Investor als Grundlage zur rechtlichen Abstimmung des Durchführungsvertrags mit Rechtsanwalt und Gemeinde Köfering -Nach Unterzeichnung Durchführungsvertrag: Bauleitplanung (FNP, B- Plan im Parallelverfahren und Ausdetailierung/Abstimmung Vorhabensund Erschließungsplan durch Investor in Abstimmung mit Gemeinde

5 Gesamtkonzept Öffentlich geförderter Wohnungsbau - Errichtung von Reihenhäusern, weil im ländlichen Bereich hier speziell bezogen auf Köfering - Geschoßwohnungsbau zwar möglich, aber städtebaulich und auch nachfragebezogen eher nachteilig/unpassend ist- In Köfering werden aller Voraussicht nach 12 Reihenhäuser öffentlich gefördert errichtet - Diese Reihenhäuser sind die auch sonst üblich errichteten RH s, bieten genügend Wohnraum und bieten dem jeweiligen Wohnungsscheinberechtigten (Beispiel: Polizeiobermeister mit zwei Kindern in der Einkommensstufe drei) auch einen Gartenanteil. Damit ist den grundsätzlichen Bedürfnissen zum Wohnen auf dem Land verbunden mit günstigem Wohnraum Rechnung getragen - Grundsätzlich und im Detail ist das Wohnkonzept, also die Grundrissgestaltung, mit dem Fördergremium, hier der Regierung, abzustimmen. Diese legt die einzelne Wohnfläche (also pro RH) und Gesamtförderfläche zum öffentlich geförderten Wohnraum für ein BV fest. Für Köfering wird sich die förderbare WFl auf ca m² pro RH belaufen und die Regierung fördert bis zu ca. 10 RH s pro Investor - Weiterhin haben die Gartenanteile hier in Köfering ca m². Jedem Reihenhaus ist ein Carport zugeordnet - Da die Reihenhäuser ohne Keller sind (dies ist aus Kostengründen nicht möglich), werden Gartenhäuschen/Nebengebäude geplant

6 Gesamtkonzept Öffentlich geförderter Wohnungsbau - Die Ausstattung der Reihenhäuser entspricht dem normalen Durchschnitt, was natürlich in Einklang mit der erzielbaren Miete stehen muss. Die Regierung fördert Reihenhäuser nach Wohnflächen abhängig von der Belegungszahl; 90 m² bei einer 3-köpfigen Familie, bis zu 120 m² bei einer 5-köpfigen Familie - Der Investor legt mit der Regierung die zumutbare Miete (also die Miete, die der Berechtigte Nutzer zahlen muss) sowie die ortsübliche Miete fest. Die Rendite für den Investor ist auf max. 4% beschränkt; d.h. bei einer rechnerisch höheren Rendite ist das Vorhaben nicht mehr förderfähig, d.h. die Regierung sieht hier keine Notwendigkeit einer Förderung und schließt dies demzufolge auch aus - Der Investor kümmert sich um die Belegung in Abstimmung mit der Gemeinde. Wunsch Gemeinde Köfering: 50% anerkannte Flüchtlinge, 50% Bürger Gemeinde Köfering mit Wohnberechtigungsschein - Der Investor stimmt den jeweiligen Berechtigtenkreis mit der Regierung ab - Ganz wichtig: um hier zu einer Rendite zu kommen, muss der Grundstücksanteil auch erschlossen extrem niedrig sein; andernfalls wird ein externer Investor nicht zu finden sein

7 Aktuelle Planung O Öffentlich geförderter Wohnungsbau N S W

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