Der Beitrag der Ethik zu den Problemen. am im HAUS DER TECHNIK. Referentin: Susanne Thole M.A.

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1 Der Beitrag der Ethik zu den Problemen der modernen Medizintechnik am im HAUS DER TECHNIK Referentin: Susanne Thole M.A. Foto: rcx - Fotolia.com

2 Veranstaltungsreihe zum Thema Medizintechnik E-Health (Dr. Groß / Prof. Dr. Haas) Transplantationsmedizin (Prof. Dr. Nagel) In-vitro-Fertilisation (Referent noch zu nennen)

3 Überblick über den Vortrag I. Wissenschaft und Technik und ihr Zusammenhang mit der Medizinethik (Problembeschreibung) II. Die Beurteilung von Argumenten am Beispiel der Verantwortungsethik von Hans Jonas (kritische Funktion der Ethik) III. Das Verallgemeinerungsprinzip als Prüfstein unserer Handlungsmaximen (formale Prüfung) IV. Die Fundierung des Prinzips der Menschenwürde und ihre Anwendung auf die Transplantationsmedizin (grundlegende materiale Werte) V. Eine Explikation des Personbegriffs und seine Anwendung auf die Invitro-Fertilisation und die Präimplantationsdiagnostik VI. Prüfung der Argumente Dammbruch und Kriminalisierung VII. Resümee

4 Die Verantwortung des Arztes der Arzt ist derjenige, der direkt handelt und Veränderungen im Leben des Patienten und dessen Angehörigen kausal herbeiführt er trägt deshalb eine besondere Verantwortung der Arzt ist kein reiner Naturwissenschaftler: o Deutung von Symptomen o Eingehen auf den Patienten: Verstehen, Mitleiden in der konkreten Situation o Unter Zeitdruck und mit hohem Risiko bei Fehlentscheidungen Was dem Arzt dabei helfen kann: o gesetzliche Regelungen o der Wunsch des Patienten o Berufsethos o gesamtgesellschaftliche Diskussion o ethische Expertise

5 Berufsethos Nihil nocere und bonum facere aber wie? Erfahrung, Habitualisierung versagt angesichts völlig neuartiger Situationen (es fehlen Präzedenzfälle!) Intuition, Gewissen reicht nicht aus, wenn sich der Arzt für sein Handeln rechtfertigen muss dann muss er vernünftige, rational nachvollziehbare und intersubjektiv akzeptable Begründungen liefern

6 Ethik Wissenschaft von der Moral Prüft moralische Argumente auf ihre logische Konsistenz, Voraussetzungen und Konsequenzen liefert ein intersubjektiv nachprüfbares und akzeptables Fundamentalprinzip: die Freiheit als Autonomie liefert ein Verfahren zur Beurteilung von Maximen (Kategorischer Imperativ) liefert ein Verfahren zur Ableitung von mittleren Normen, ohne diese selbst bereitzustellen (Diskursethik) kann und muss den interdisziplinären Diskurs kritisch begleiten

7 Medizinethik Teilbereich der Ethik Frage nach dem moralisch Gesollten und Erlaubten im Umgang mit Krankheit und Gesundheit des Menschen

8 Die Verantwortung des Ingenieurs Technik löst Probleme Technik schafft Probleme Wissenschaftler und Techniker handeln praxisorientiert deshalb tragen auch sie Verantwortung sie benötigen ethische Expertise, d.h. o sie haben eine Informationspflicht bezüglich der Probleme, die im Zusammenhang mit neuen Techniken entstehen o sie sind fähig, selbst Argumente zu entwickeln bzw. Argumente anderer kritisch zu beurteilen außerdem sind sie selbst mündige Bürger und faktische oder potenzielle Patienten Foto: arahan - Fotolia.com

9 Überblick über den Vortrag I. Wissenschaft und Technik und ihr Zusammenhang mit der Medizinethik (Problembeschreibung) II. Die Beurteilung von Argumenten am Beispiel der Verantwortungsethik von Hans Jonas (kritische Funktion der Ethik) III. Das Verallgemeinerungsprinzip als Prüfstein unserer Handlungsmaximen (formale Prüfung) IV. Die Fundierung des Prinzips der Menschenwürde und ihre Anwendung auf die Transplantationsmedizin (grundlegende materiale Werte) V. Eine Explikation des Personbegriffs und seine Anwendung auf die Invitro-Fertilisation und die Präimplantationsdiagnostik VI. Prüfung der Argumente Dammbruch und Kriminalisierung VII. Resümee

10 Die Prüfung von Argumenten logische Konsistenz? Prüfung der Voraussetzungen können diese allgemein akzeptiert werden? Prüfung der Konsequenzen sind diese für uns akzeptabel und moralisch vertretbar?

11 Das Prinzip Verantwortung von Hans Jonas Technologische Entwicklung => neue Ethik erforderlich Verantwortung für die Bewahrung der Natur, dem Lebensraum für künftige Menschen und der Natur des Menschen (keine Gentechnologie!) Methode: Heuristik der Furcht unter Auferbietung entsprechender Emotionen Begründung: ontologische Teleologie, Schöpfungsgedanke Konsequenz: sehr konservativer Umgang mit Technologie 1 H. Jonas, Das Prinzip Verantwortung, Frankfurt a.m. 1979

12 Prüfung der Jonas schen Argumentation: aus der traditionellen Ethik können durchaus Schutzrechte für unseren natürlichen Lebensraum und auch für künftige Generationen abgeleitet werden die Begründung für Jonas Argumentation ist zu stark metaphysisch die theologische Fundierung ist nicht intersubjektiv einzufordern (Glaubensfreiheit!) die Konsequenz wäre, in vielen Fällen nicht zu handeln was auf jeden Fall nicht akzeptable moralische Konsequenzen hätte stattdessen bleibt der Mensch in seiner Weltgestaltung und damit in seiner Verantwortung für Welt auf sich selbst gestellt und autonom

13 Überblick über den Vortrag I. Wissenschaft und Technik und ihr Zusammenhang mit der Medizinethik (Problembeschreibung) II. Die Beurteilung von Argumenten am Beispiel der Verantwortungsethik von Hans Jonas (kritische Funktion der Ethik) III. Das Verallgemeinerungsprinzip als Prüfstein unserer Handlungsmaximen(formale Prüfung) IV. Die Fundierung des Prinzips der Menschenwürde und ihre Anwendung auf die Transplantationsmedizin (grundlegende materiale Werte) V. Eine Explikation des Personbegriffs und seine Anwendung auf die Invitro-Fertilisation und die Präimplantationsdiagnostik VI. Prüfung der Argumente Dammbruch und Kriminalisierung VII. Resümee

14 Freiheit als Autonomie Freiheit ist eine Voraussetzung, die intersubjektiv akzeptiert werden kann, denn sie ist die Bedingung, die wir immer schon voraussetzen: Sobald sich der Mensch die Frage Was soll ich tun? stellt, setzt er Freiheit voraus Diese Freiheit ist eine besondere Art von Freiheit: Autonomie Autonomie ist die Fähigkeit, den eigenen Willen aus vernunftgeleiteter Einsicht zu bestimmen Vernunfteinsicht: die eigene Freiheit muss die Freiheit anderer in die Willensbestimmung einbeziehen Maxime, die das eigene Handeln bestimmt, muss verallgemeinerungsfähig sein

15 Der kategorische Imperativ Kant formuliert den kategorischen Imperativ als Prüfstein für die Verallgemeinerungsfähigkeit von Maximen: Chandle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde. 1 Formale Regel zur Beurteilung von Maximen 1 I. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), Zweiter Abschnitt

16 Der Begriff der Autonomie in der Medizinethik Individuelle Entscheidungshoheit in Fragen persönlicher Belange Abwehrrecht: Zustimmung zu medizinischen Maßnahmen unbedingt erforderlich Grundlage zur Ausübung des Abwehrrechts: freiwillige Zustimmung nach vollständiger Aufklärung ( informt consent ) Anspruchsrecht besteht dagegen nicht prinzipiell

17 Überblick über den Vortrag I. Wissenschaft und Technik und ihr Zusammenhang mit der Medizinethik (Problembeschreibung) II. Die Beurteilung von Argumenten am Beispiel der Verantwortungsethik von Hans Jonas (kritische Funktion der Ethik) III. Das Verallgemeinerungsprinzip als Prüfstein unserer Handlungsmaximen (formale Prüfung) IV. Die Fundierung des Prinzips der Menschenwürde und ihre Anwendung auf die Transplantationsmedizin (grundlegende materiale Werte) V. Eine Explikation des Personbegriffs und seine Anwendung auf die Invitro-Fertilisation und die Präimplantationsdiagnostik VI. Prüfung der Argumente Dammbruch und Kriminalisierung VII. Resümee

18 Selbstbestimmungsrecht - Selbstbestimmungspflicht? Aus der Fähigkeit zur Selbstbestimmung ergibt sich das Recht auf Selbstbestimmung Ergibt sich aus dem Recht auf Selbstbestimmung eine Pflicht zur Selbstbestimmung? Informations- und (jederzeit revidierbare) Entscheidungspflicht: Kann man die Hirntoddefinition für sich selbst akzeptieren? Ist man damit einverstanden, dass nach dem Hirntod die Vitalfunktionen aufrecht erhalten werden? Kann man die Vorstellung, dass Teile des eigenen toten Körpers entnommen und anderen Menschen eingepflanzt werden, für sich akzeptieren? Nicht dem Arzt oder den Angehörigen die Entscheidung überlassen! Übrigens: Auch der potenzielle Empfänger hat ein Recht auf Selbstbestimmung!

19 Deutsches Transplantationsgesetz (TPG): Bedingungen für eine Organextransplantation Seit 5. Nov. 1997; letzte Änderung 26. Okt (Speicherung und Verwendung der gespeicherten Daten) Erweiterte Zustimmungslösung: Ohne Zustimmung des Spenders oder der nächsten Familienangehörigen nicht möglich Vor der Entnahme ist der Gesamthirntod festzustellen (irreversibler Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms) durch zwei unabhängige Ärzte Diese dürfen an der späteren Organtransplantation nicht beteiligt sein Dazu gibt es Verfahrensregeln, die dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen müssen

20 Weitere moralische Probleme im Zusammenhang mit der Transplantationsmedizin Betrifft insbesondere die Zuteilung von Organen: Lt. Gesetz nur: Gewebeverträglichkeit, Erfolgsaussicht und Dringlichkeit Auf keinen Fall: finanzielle / soziale Kriterien Weitere Kriterien, über die nachgedacht werden muss: o Compliance? o auch in selbstverschuldeten Krankheitsfällen? o zu erwartende Lebensdauer? für die möglichst gerechte Verteilung von Organen muss es Kriterien geben diese müssen von interdisziplinär aufgestellten Fachkommissionen erarbeitet und ständig überprüft werden im Einzelfall bleibt es Entscheidung des zuständigen Ärzteteams

21 Überblick über den Vortrag I. Wissenschaft und Technik und ihr Zusammenhang mit der Medizinethik (Problembeschreibung) II. Die Beurteilung von Argumenten am Beispiel der Verantwortungsethik von Hans Jonas (kritische Funktion der Ethik) III. Das Verallgemeinerungsprinzip als Prüfstein unserer Handlungsmaximen (formale Prüfung) IV. Die Fundierung des Prinzips der Menschenwürde und ihre Anwendung auf die Transplantationsmedizin (grundlegende materiale Werte) V. Eine Explikation des Personbegriffsund seine Anwendung auf die In-vitro-Fertilisation und die Präimplantationsdiagnostik VI. Prüfung der Argumente Dammbruch und Kriminalisierung VII. Resümee

22 Menschenwürde und Würde der Person Handle so, daß du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest. 1 Weil der Mensch in seiner Fähigkeit, seinen eigenen Willen aus Vernunftgründen zu bestimmen, selbst Zwecke setzen kann, ist er als Zweck an sich selbst zu achten. 1 I. Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785), Zweiter Abschnitt Foto: mojolo - Fotolia.com

23 Mensch und Person Jeder Mensch ist Person; jede Person ist Mensch Gründe für die begriffliche Unterscheidung sind nicht unterschiedliche Extensionen, sondern die Betonung unterschiedlicher Aspekte Mensch bedeutet die Zugehörigkeit zu einer Gattung Person ist der Mensch in seiner Fähigkeit und seinem Recht auf Autonomie, die prinzipiell jedem Menschen zukommt Mensch und Person meinen dieselbe Gruppe von Entitäten, sind aber nicht bedeutungsidentisch!

24 Aspekte des Personbegriffs Leib-Geist-Einheit Identität Prozessualität Individualität Sozialität

25 Das Ende des Mensch- und Person-Seins Wenn ein Mensch stirbt, löst sich die für das Mensch-Sein (und das Person-Sein) notwendige Einheit aus Geist und Leib auf Mit dem Einsetzen des Todes haben wir es so gesehen nicht mehr mit einem Leib, sondern mit einem toten Körper, einer Leiche, zu tun Es ist dennoch geboten, zu beachten, was der Mensch über seinen toten Körper verfügt hat, als er noch sein Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen konnte Gibt es keine Verfügung, muss nach dem Prinzip der Sinntreue verfahren werden: Was hätte die (ehemalige) Person über den Umgang mit seiner Leiche verfügt?

26 In-Vitro-Fertilisation an sich stellt kein moralisches Problem dar Wörtlich: Befruchtung im Glas Nach dem Vorhergesagten gilt: Es gibt keinen moralischen Grund, potenziellen Eltern das Recht auf Nachkommenschaft zu verwehren, wenn die technischen Möglichkeiten dazu vorhanden sind Wie ein Mensch gezeugt wird, ist nicht von moralischer Bedeutung Foto: digitalbalance - Fotolia.com

27 Moralische Probleme ergeben sich aber dennoch Auseinanderfallen der genetischen und sozialen Elternschaft Entstehung von Mehrlingsschwangerschaften Starke körperliche und psychische Belastungen Überschussproduktion Frage an die Humanembryologie

28 Humanembryologie Fertilisation: Eindringen eines Spermiums in die Ovozyte (Imprägnation) Vorkernstadium(Pronukleus-Stadium): Mütterliches und väterliches Erbgut sind noch nicht vereint, sondern getrennt in zwei Vorkernen (bis ca. 20 Stunden nach Eindringen) Vereinigung der beiden Chromosomensätze => menschliches, individuelles Genom (Embryo); Beginn der Zellteilung bis zum Achtzell-Stadium bleiben die Zellen totipotent 3. bis 4. Woche: Ausbildung des Zentralnervensystems 6. Woche: Differenzierung der Gliedmaßen weit fortgeschritten Ende der 8. Woche: Ausbildung der inneren Organe, ab da: Fötus (bis zur Geburt) Foto: photobank.kiev.ua - Fotolia.com

29 Überschussproduktion Es werden mehr Eizellen entnommen als Embryonen eingepflanzt werden dürfen (höchstens drei) Eizellen und imprägnierte Eizellen im Vorkernstadium dürfen kryokonserviert werden; überzählige Embryonen nur im Notfall Das Abtöten ( Verwerfen ) von Embryonen ist in Deutschland verboten Die Verwendung in der (verbrauchenden) Embryonenforschung ist in Deutschland verboten

30 Präimplantationsdiagnostikgesetz(PräimpG) Die Präimplantationsdiagnostik ist nur erlaubt, wenn aufgrund der genetischen Disposition eines oder beider Elternteile ein hohes Risiko für eine Erbkrankheit besteht oder zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird Voraussetzungen: Einwilligung der Mutter nach vorheriger umfassender Information und Zustimmung durch eine interdisziplinäre Ethikkommission, die die entsprechenden Voraussetzungen prüft und nur in dafür zugelassenen Zentren

31 Spezielle Probleme der PID und der pränatalen Diagnostik Kann es eine Verpflichtung für die werdenden Eltern geben, das Ungeborene untersuchen zu lassen? Kann Abtreibung zur Pflicht werden? Müssen sich Eltern künftig rechtfertigen, wenn sie ein behindertes Kind zur Welt bringen? Problematik verschärft sich durch die voranschreitende Gentechnologie

32 Probleme der Gentechnologie Wollen wir eine grundsätzliche Veränderung / Verbesserung des Menschen? Müssen sich Eltern künftig vor dem Kind und der Gesellschaft für dessen genetische Ausstattung verantworten? Gibt es ein Recht auf Unvollkommenheit oder eine Pflicht zur Vollkommenheit? Frage nach unserem Begriff von Gesundheit Wie werden wir künftig mit behinderten Menschen umgehen, wenn Behinderungen kein unabwendbares Schicksal mehr sind? Haben wir ein Recht auf Nichtwissen? Wer hat Zugang zu dem ermittelten Gencode: Darf dieser von Krankenkassen, eventuell sogar von Arbeitgebern genutzt werden? Gefahr von Dammbrüchen

33 Foto: ThorstenSchmitt - Fotolia.com

34 Überblick über den Vortrag I. Wissenschaft und Technik und ihr Zusammenhang mit der Medizinethik (Problembeschreibung) II. Die Beurteilung von Argumenten am Beispiel der Verantwortungsethik von Hans Jonas (kritische Funktion der Ethik) III. Das Verallgemeinerungsprinzip als Prüfstein unserer Handlungsmaximen (formale Prüfung) IV. Die Fundierung des Prinzips der Menschenwürde und ihre Anwendung auf die Transplantationsmedizin (grundlegende materiale Werte) V. Eine Explikation des Personbegriffs und seine Anwendung auf die Invitro-Fertilisation und die Präimplantationsdiagnostik VI. Prüfung der Argumente Dammbruch und Kriminalisierung VII. Resümee

35 Das Dammbruch-Argument Risiko, dass eine einmal etablierte Praxis immer weiter ausufert zur Beurteilung dient eine Zukunftsvoraussage; das ist aber immer schwierig wird es sich tatsächlich um einen Dammbruch handeln, oder sind einzelne grenzüberschreitende Fehlentwicklungen aufzuhalten oder rückgängig zu machen? Ist vielleicht auch ein Dammbruch wieder reversibel? Sollte es zu Grenzüberschreitungen kommen: Sind diese dann tatsächlich moralisch fragwürdig? Auch hier gilt: Grenzen sind im gesamtgesellschaftlichen Diskurs verbindlich festzulegen Verschiebungen von Grenzen sind immer wieder neu zu prüfen und ggfs. rückgängig zu machen

36 Gefahr der Kriminalisierung aufgrund des Rechtes zur Selbstbestimmung ist Freiheit ist nur legitim einschränkbar, wenn dadurch Freiheitsrechte anderer verletzt werden die Gefahr des Missbrauchs von Freiheit ist hier kein ausreichender Grund aus der Möglichkeit des Missbrauchs folgt nicht notwendigerweise der Missbrauch! es müssen aber entsprechende gesetzliche Regelungen geschaffen werden die Einhaltung dieser Regelungen muss überprüft und die Nichteinhaltung entsprechend geahndet werden

37 Überblick über den Vortrag I. Wissenschaft und Technik und ihr Zusammenhang mit der Medizinethik (Problembeschreibung) II. Die Beurteilung von Argumenten am Beispiel der Verantwortungsethik von Hans Jonas (kritische Funktion der Ethik) III. Das Verallgemeinerungsprinzip als Prüfstein unserer Handlungsmaximen (formale Prüfung) IV. Die Fundierung des Prinzips der Menschenwürde und ihre Anwendung auf die Transplantationsmedizin (grundlegende materiale Werte) V. Eine Explikation des Personbegriffs und seine Anwendung auf die Invitro-Fertilisation und die Präimplantationsdiagnostik VI. Prüfung der Argumente Dammbruch und Kriminalisierung VII. Resümee

38 Resümee I: Verantwortung des Ingenieurs schon die Entwicklung von Technik ist Handeln und dieses unterliegt bereits moralischen Normen Technikentwicklung ist steuerbar kein Zurück zur Natur das würde die moralischen Probleme vergrößern Ziel: Humanisierung der Welt durch technische Vernunft dazu benötigen wir keine neue Ethik, wir haben es mit Anwendungsproblemen zu tun

39 Resümee II: Lösungen können nur diskursiv ermittelt werden Ohne Konsens im gesamtgesellschaftlichen Diskurs gibt es Akzeptanz- und Legitimationsprobleme Diese Lösungen bleiben stets fallibel (neue Erkenntnisse, neue Probleme, neue technologische Entwicklungen) Sie bleiben aber stets dem Prinzip der Verallgemeinerungsfähigkeit und dem Recht auf Menschenwürde untergeordnet! Aufgabe: Zusammenbringen neuer Handlungsoptionen und unklarer Moralvorstellungen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und ethischer Expertise

40 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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