Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap)

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1 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Bearbeitung Bärenschanzstr. 73 RG Nürnberg Tel.: 0911/ Fax: 0911/ Dipl. Biol. K. Demuth Dipl. Geogr. S. Paulus Dipl. Biol. K. Mägdefrau Dipl. Biol. Dr. Detlev Cordes

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Anlass und Aufgabenstellung Datengrundlagen Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Wirkungen des geplanten Vorhabens Bauzeitliche Wirkfaktoren/Wirkprozesse Anlagenbedingte Wirkprozesse Betriebsbedingte Wirkprozesse Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Maßnahmen zur Vermeidung Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie Säugetiere Reptilien Amphibien, Fische, Käfer, Libellen, Tagfalter, Weichtiere Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Gutachterliches Fazit Seite Tabellen Tab. 1: Tab. 2: Tab. 3: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Fledermäuse Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Europäischen Vogelarten, für die Verbotstatbestände nicht von vornherein ausgeschlossen werden können Europäische Vogelarten, für die Verbotstatbestände von vornherein ausgeschlossen werden können Literaturverzeichnis und Quellenverzeichnis

3 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Auf dem ehemaligen Gelände des Langwasser-Bades in der Breslauer Straße sollen Wohngebäude entstehen. Der Altbaumbereich im Süden des Geländes kann hierbei weitgehend erhalten bleiben. Er soll später als Erholungsfläche dienen, u.a. sollen Spielplätze unter den Bäumen angelegt werden. Abb. 1: Lageplan B-Plan 4553 (Nürnberg Bad, März 2015) In der vorliegende sap werden: die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. ggf. bei Erfüllung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft

4 1.2 Datengrundlagen Als Datengrundlagen wurden herangezogen: Angaben über ausgewertete vorhandene Untersuchungen, Artenschutzkartierung, Artenund Biotopschutzprogramm Stadt Nürnberg, Luftbilder, topografische Karten. Fachliteratur mit Verbreitungskarten (vgl. Literaturverzeichnis). Aussagen der Unteren Naturschutzbehörde (Umweltamt Nürnberg) zu Nachweisen oder potenziellen Vorkommen von Arten und Befragung von Gebiets- und Artenkennern. Geländeerhebungen und Baumkartierungen (, 2011). Faunistische Erfassungen der Fledermäuse, Vögel, Reptilien, sowie von Beibeobachtungen (, 2015) Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Erhebungen: 2015 wurde die Avifauna in 6 Begehungen ( , , , , und ) auf der Planfläche und in einem Umkreis von 150 m erfasst. Als planungsrelevante Vogelarten wurden Feldsperling, Grünspecht, Klappergrasmücke und Trauerschnäpper erfasst. Zur Erfassung der Fledermäuse wurden an 4 Abenden (15.06., , und ) Transektbegehungen durchgeführt. Zudem wurden Horchboxen eingesetzt und es fanden Kastenkontrollen statt. Als Aktivitätsschwerpunkte auf dem Gelände kristallisierten sich der Bereich am Parkplatz mit der älteren Birke und der Eichenbestand auf dem ehemaligen Badgelände heraus. Als planungsrelevante Arten wurden Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Wasserfledermaus, Kleine Barfledermaus, Fransenfledermaus, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Großes Mausohr, Zweifarbfledermaus, Braunes Langohr sowie Bechsteinfledermaus und Breitflügelfledermaus als Verdacht erfasst. Zur Erfassung der Zauneidechse fanden bei optimalen Witterungsbedingungen 4 Begehungen (06.05., , und ) statt. Die Art konnte trotz intensiver Nachsuche nicht nachgewiesen werden. 1.3 Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgend Untersuchung stützen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubehörde vom 19. Januar 2015 Az.: IIZ /05 eingeführten Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (sap) mit Stand 01/

5 2 Wirkungen des geplanten Vorhabens Beschreibung des Planungsgebiets und vorhandener Habitatstrukturen Die Außenbereiche des ehemaligen Langwasserbades inklusive des Baumbestandes wurden zum Zeitpunkt der Erfassungen nicht gepflegt. Teilbereiche dienen als Lagerflächen für den Neubau des Langwasserbads östlich der beplanten Fläche. Auf der Abbruchfläche des ehemaligen Schwimmbeckens hat sich ein flacher Tümpel gebildet, in dem sich die Erdkröte erfolgreich fortpflanzen konnte. Die Schutt- und Erdablagerungen im nördlichen Bereich des Grundstücks sind bereits mit Ruderalfluren bewachsen und bieten potenzielle Habitatstrukturen für die Zauneidechse. Die südlich angrenzenden Gehölzbereiche stellen einen geeigneten Vogel- und Fledermauslebensraum dar. Innerhalb des Eingriffsbereichs stehen zwei potenzielle Habitatbäume für Fledermäuse. Im Unterwuchs dominieren nitrophile Hochstaudenbestände (v.a. Brennnesselflur). Abb.2: Tümpel im Bereich des ehemaligen Schwimmbeckens Abb. 3: Waldbereiche im Süden Abb. 4: Schuttablagerung Abb. 5: Erdablagerung - 4 -

6 Abb. 6: Spechthöhle in alter Kiefer Abb. 7: Spechthöhlen /-anschläge in Birke Birke mit Abendseglerquartier (Sicherung notwendig) Kiefer Birke Abb. 8: Bäume mit Habitatstrukturen für Fledermäuse (pink) und verloren gehende Höhlenbäume (gelb) Im Vergleich zu den bereits 2009 durchgeführten Erhebungen ist zu berücksichtigen, dass im Umfeld des ehemaligen Langwasser-Bades, auf dem Gelände des Südklinikums inzwischen Gehölzstrukturen gerodet und ein Parkhaus errichtet wurde. Birke - 5 -

7 Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die Beeinträchtigungen und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können. 2.1 Bauzeitliche Wirkfaktoren/Wirkprozesse Zusätzliche Flächenumwandlung (vorübergehende Inanspruchnahme) Im Vorfeld der Bauarbeiten werden Flächen im Offenland durch Abschieben für die eigentlichen Bauarbeiten vorbereitet. Durch den Oberbodenabtrag besteht die Gefahr einer Zerstörung von Lebensstätten bodenbrütender Vögel sowie einer Tötung oder Verletzung von Reptilien. Benachbarungs-/Immissionswirkungen (Lärm und Erschütterung, Schadstoffimmissionen) Im Rahmen der Baumaßnahme kommt es im Umfeld zu Transportverkehr und Maschineneinsatz. Lärm, Abgase und optische Effekte (Licht, etc.) können zu Störungen von Tieren, die ihre Lebensstätten im Umfeld der Baumaßnahme haben, führen. 2.2 Anlagenbedingte Wirkprozesse Flächenumwandlung (Versiegelung und Überbauung, dauerhafte Inanspruchnahme) Für das Wohngebiet (Gebäude, Grünanlagen, Wege) werden Flächen versiegelt bzw. überbaut. Es gehen Ruderal- und Grünflächen sowie einzelne Bäume und Gehölze, darunter auch Totholzstrukturen und Höhlungen mit Quartiereignung für Fledermäuse, verloren. Für Vögel und Fledermäuse findet durch die in unmittelbare Nähe rückende Bebauung und notwendige Pflegemaßnahmen an den Bäumen möglicherweise eine Lebensraumabwertung statt. Betroffen sind auch potenziell geeignete Lebensraumstrukturen für die Zauneidechse. Barrierewirkung und Zerschneidung Das Gelände des ehemaligen Langwasser-Bads ist bereits jetzt zu den naturnäheren Waldbereichen im Umfeld des Klinikums Süd durch die beiden stark befahrenen Straßen Breslauer Straße und Gleiwitzer Straße für bodenlebende Tierarten relativ isoliert. Richtung Westen besteht noch eine Lebensraumverbindung (u.a. für Fledermäuse). Diese sollte erhalten bleiben. 2.3 Betriebsbedingte Wirkprozesse Benachbarungswirkungen (Lärm, optische Effekte) Durch die Nutzung mit Wohnbebauung, öffentlichen Grün- und Spielflächen sind Störwirkungen im Bereich der seit geraumer Zeit brach liegenden Außenanlagen zu erwarten

8 3 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 3.1 Maßnahmen zur Vermeidung Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen der nach den hier einschlägigen Regelungen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu vermeiden oder zu mindern. Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung folgender Vorkehrungen: Allgemeine Maßnahmen: Schutzzäune um Altbäume Die zu erhaltenden Altbäume inklusive ihres Wurzelraumes werden während der Baumaßnahme durch Schutzzäune geschützt. Spezielle Maßnahmen zur Vermeidung: V1: Baum- und Gehölzfällungen außerhalb der Brutzeit Alle notwendigen Gehölzfällungen im Eingriffsbereich werden zeitlich beschränkt auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar (außerhalb der Brutzeit von Vögeln). V2: Jahreszeitliche Beschränkung von Baumpflegearbeiten und der Fällung fledermausrelevanter Bäume Baumpflegearbeiten werden auf ein unbedingt notwendiges Maß beschränkt und dürfen zum Schutz von Fledermäusen mit Quartieren in Bäumen nur in den Monaten April, September und Oktober stattfinden. Die Fällung von Bäumen mit geeigneten Habitatstrukturen für Fledermäuse findet ausschließlich im Oktober statt. Pflege- und Fällarbeiten werden von einer fledermauskundigen Person begleitet, die sämtliche potenzielle Quartierstrukturen in Augenschein nimmt (u.a. unter Verwendung eines Endoskops) und evtl. vorhandene Tiere in Gewahrsam nimmt. V3: Erhalt des Baumbestands Die Birke am Parkplatz, die von Abendseglern als Quartier genutzt wird, sowie der Baumbestand im Süden des Gebiets müssen erhalten bleiben. Pflegemaßnahmen werden auf ein unbedingt notwendiges Maß beschränkt (V2), so dass Tagesquartiere für Fledermäuse weitgehend erhalten bleiben. Auf eine Wegführung durch den Bestand wird verzichtet, um evtl. Störungen zu vermindern

9 3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG) Zusätzlich zu den beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen sind folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) notwendig. A1 CEF :Strukturverbessernde Maßnahmen für Fledermausnahrungshabitat Bei den ungenutzten Bereichen auf dem Gebiet des Bebauungsplans, wird auf einer Fläche von mindestens m² auf ein Einsäen von Parkrasen verzichtet, stattdessen werden offene Flächen als artenreiche extensiv genutzte Grünflächen gestaltet, sodass sich eine möglichst reichhaltige Insektenfauna etablieren kann, die wiederum als Grundlage für ein verbessertes Nahrungsangebot für Fledermäuse dient. Im Bereich des Baumbestands im Süden des Plangebiets wird die Krautschicht unter den Bäumen erhalten. So soll einer Verringerung der Attraktivität des Gebiets für Fledermäuse entgegen gewirkt werden. A2 CEF : Ersatzquartiere für Fledermäuse und Vögel Durch die notwendigen Baumfällungen gehen zwei Höhlenbäume als potenzielle Fledermausquartiere verloren. Auch die notwendigen Pflegemaßnahmen können zu Verlusten von Tagesquartieren führen. Zum Erhalt der ökologischen Funktion der Tagesquartiere werden südlich des Südklinikums entlang der Rosenberger Straße 6 Giebelkästen und 5 Flachkästen aufgehängt. Die bereits im Gebiet vorhandenen Fledermauskästen werden optimiert und gepflegt. Zusätzlich werden an den neu zu errichtenden Gebäuden 10 Fledermausfassadenkästen als Ersatzquartiere vorgesehen. Ein Verlust von Nistmöglichkeiten für Vögel in Höhlen, Nischen und Halbhöhlen (Grauschnäpper, Gartenbaumläufer, Gartenrotschwanz) kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Zur Erhaltung der ökologischen Funktion des Gehölzbestandes werden im Jahr vor Durchführung der Pflegemaßnahmen in den verbleibenden Gehölzbeständen auf dem Gelände des geplanten Baugebiets Langwasser Z insgesamt 9 Vogelnistkästen (6 Nisthöhlen, z.b. Schwegler Typ 1 M oder 2B, sowie zusätzlich je ein Spezialkasten für die Vogelarten Grauschnäpper, Gartenbaumläufer und Gartenrotschwanz, z.b. Schwegler Typ 2BN, 1N und 2H oder 2HW) aufgehängt. Die Kontrolle und Wartung der Kästen erfolgt über die Dauer von 20 Jahren. A3 CEF : Sicherung von Biotopbäumen Zusätzlich wird zur Stärkung der lokalen Population in dem Waldstück nördlich der Karl- Schönleben-Straße, östlich des Messegeländes (Flst. 138/2) eine Altholzinsel initiiert. Dazu werden 10 geeignete Altbäume als Biotopbäume aus der Nutzung genommen und für die Dauer von 20 Jahren gesichert (kein Rückschnitt, keine Fällung)

10 Abb. 9: Lage der CEF-Maßnahme A3 CEF - 9 -

11 4 Bestand sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten 4.1 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie Pflanzenarten nach Anhang IV b) der FFH-Richtlinie Bezüglich der Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL ergibt sich aus 44 Abs.1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgendes Verbot: Schädigungsverbot (s. Nr. 2 der Formblätter): Beschädigen oder Zerstören von Standorten wild lebender Pflanzen oder damit im Zusammenhang stehendes vermeidbares Beschädigen oder Zerstören von Exemplaren wild lebender Pflanzen bzw. ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion des von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Standortes im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-RL wurden innerhalb des Plangebiets nicht nachgewiesen. Potenzielle Lebensräume kommen nicht vor Tierarten des Anhang IV a) der FFH-Richtlinie Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL ergibt sich aus 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungs- und Verletzungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen im Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht

12 Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Tierarten des Anhang IV FFH-RL Säugetiere Fledermäuse (Bettina u. Dr. Detlev Cordes) 2015 fand eine Fledermausuntersuchung auf dem Gelände sowie im Umkreis des Langwasser- Bades statt. Insgesamt sind neben der Lebensraumbegehung vier abendliche Begehungen durchgeführt worden. Die Transektbegehungen waren auch darauf ausgelegt, in Anlehnung an die Lebensraumbegehung den gesamten Bereich des Grundstücks und die nähere Umgebung abzudecken. Weiterhin wurden die im Gebiet bereits verhängten Kästen an 2 Terminen auf Besatz kontrolliert. Zusätzlich wurden Horchboxen (batcorder ) in jeweils drei aufeinander folgenden Nächten zur Wochenstuben-, Mast- und Zugzeit installiert. Termine: Kartierabende: , , und batcorder-installationen: , 3 Geräte; , 4 Geräte; , 4 Geräte. Kastenkontrollen: ; Während der Transekt-Begehungen konnte die Zwergfledermaus als häufigste Art im gesamten Gebiet nachgewiesen werden. In der Birke am nördlichen Ausgang des Parkplatzes zur Breslauer Straße hin besteht ein Abendsegler-Quartier, die Tiere konnten im Sommer beim Ausfliegen aus einem toten Ast beobachtet werden. Die Wasserfledermaus wurde am Langwasser-Graben erfasst. Weiterhin konnten die Rauhautfledermaus am nordwestlichen Rand des Gebiets und die Zweifarbfledermaus im Siedlungsbereich südöstlich des Plangebiets nachgewiesen werden. Mit Hilfe der Horchboxen wurden zusätzlich Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Breitflügelfledermaus (Verdacht, Art nicht eindeutig zu klären) und Braunes Langohr erfasst. Das Gebiet ist im Laufe des Neubaus des Langwasser Bades und weiterer Baufeldarbeiten offensichtlich stark gestört worden. Die Artenzahlen spiegeln sich nicht in den Kastendaten wider, offensichtlich nutzen die Tiere im Sommer den Altbaumbestand und finden im Altholz und anderen Quartierstrukturen genügend Rückzugsmöglichkeiten, sodass sie keine Veranlassung sehen, die Kästen zu nutzen. Insgesamt lassen die hohen Artenzahlen bei geringer Individuenzahl auf einen sich im Rückzug befindlichen Lebensraum schließen. In dem Baumbestand im Südwesten des UG sind Spielplätze geplant. Durch die notwendig werdende Verkehrssicherung werden vermutlich umfangreiche Baumpflegemaßnahmen erforderlich, die einen Verlust von zahlreichen Sommerquartieren bedeuten würde. Dies würde wiederum dazu führen, dass anspruchsvollere Nutzer abwandern. Das Gebiet erfüllte sicherlich einmal zusammen mit benachbarten Baumbeständen die Funktion einer gut etablierten Brücke für Waldfledermäuse für den Einflug und die Besiedlung von städtischen Parkanlagen, welche wiederum Gebiete mit starkem Quartierpotenzial sind. Seit Beginn der intensiven Bautätigkeiten droht diese Brücke zu brechen, was die lokalen Populationen vieler der nachgewiesenen Arten zum Rückzug zwingen kann, also für das Gebiet und weitere Bereiche der Stadt zum Erlöschen bringt

13 Um einem weiteren Rückzug entgegen zu wirken, müssen die Birke am Parkplatz sowie der weitere Baumbestand erhalten bleiben. Pflegearbeiten sollten auf ein Mindestmaß beschränkt, nur in den Monaten April, September und Oktober unter Anwesenheit einer Fledermausfachkraft stattfinden. Tab. 1: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Fledermäuse deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL BY EHZ KBR Nachweis / potenzielles Vorkommen im Plangebiet Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 2 3 u Pot. Braunes Langohr Plecotus auritus V - g Nachweis Quartier Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 3 u Verdacht Fransenfledermaus Myotis nattereri - 3 g Nachweis (Durchflug) Großer Abendsegler Nyctalus noctula V 3 u Nachweis (Sommerquartier, Zugquartier) Großes Mausohr Myotis myotis V V g Nachweis Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri D 2 u Pot. Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus V - g Nachweis (Sommerquartier) Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 2 2 u Pot. Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D D u Nachweis (Quartier, evtl. auch Winter-) Nordfledermaus Eptesicus nilssonii G 3 u Pot. Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii - 3 u Nachweis (Winterquartier möglich) Wasserfledermaus Pipistrellus daubentoni - - g Nachweis (evtl. Sommerquartier) Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus D 2? Nachweis Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus - - g Nachweis RL D Rote Liste Deutschland und RL BY Rote Liste Bayern 0 ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem seltene Art mit geographischer Restriktion V Arten der Vorwarnliste D Daten defizitär - ungefährdet EHZ Erhaltungszustand KBR = kontinentale biogeographische Region g günstig (favourable) u ungünstig - unzureichend (unfavourable inadequate) s ungünstig schlecht (unfavourable bad)? unbekannt

14 Gilde der Fledermäuse mit Quartieren in Bäumen I (Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus) 1 Grundinformationen Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Ökologische Gilde von Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Bechsteinfledermaus ist eine typische "Waldfledermaus". Sie bevorzugt strukturreiche Laubwälder oder Mischwälder mit einem großen Angebot an Quartieren in Baumhöhlen oder Nistkästen. Bechsteinfledermäuse jagen in unmittelbarer Umgebung zu ihren Quartieren, bevorzugt in Buchen- oder Buchen-Eichenwäldern, in denen ein gut ausgeprägtes Unterholz vorhanden ist. Vorkommen in Nadelwäldern (z. B. Kiefern-Fichtenwäldern in der Oberpfalz) sind selten. Die Tiere gehören zu den "Gleanern", d. h. sie nehmen ihre Beute im Rüttelflug vom Substrat (Blätter, Äste, Boden) auf. Vermutlich jagen sie auch auf Ästen krabbelnd. Zu ihrem Beutespektrum zählen daher viele flugunfähige und tagaktive Arthropoden. Die Kolonien bilden "Wochenstubenverbände", die sich in Untergruppen mit häufig wechselnder Zusammensetzung aufteilen und alle paar Tage das Quartier wechseln. Die Überwinterung findet in unterirdischen Quartieren statt (Höhlen, Keller), die meist in Entfernungen bis 50 km zu den Sommerlebensräumen liegen. Lokale Population: Die Art bewohnt nach Kastendaten und akustischen Studien den östlichen an die Stadt grenzenden Bereich des Reichswaldes. Die Funde sind Kastenfunde, die belegen, dass die Bechsteinfledermaus auch am Siedlungsrand in Kästen mit jugendlichen Tieren auftritt; dass also in direkter Stadtnähe Wochenstuben unterhalten werden. Auch im Stadion- und Dutzendteich-Gebiet ist die Art nachgewiesen. Im UG sind die Aufnahmen eher als Verdacht zu werten, da die Ortungslaute mit denen der Bartfledermäuse häufig verwechselt werden können. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 1 Grundinformationen Braunes Langohr (Plecotus auritus) Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Das Braune Langohr gilt als charakteristische Waldart und kann hier eine breite Palette von Habitaten nutzen, zu der auch Nadelholzbestände gehören können. Die Art ist aber auch in Siedlungen heimisch und bejagt hier auch Gehölzstrukturen in den Ortschaften. Braune Langohren können dank ihrer breiten Flügel und großen Ohren in langsamem, wendigem Flug in dichter Vegetation jagen. Dabei suchen sie auch die Oberfläche von Gehölzen nach Nahrung ab und können Beute im Rüttelflug ergreifen. Sommerquartiere liegen sowohl in Gebäuden als auch in Baumhöhlen, Vogel- und Fledermauskästen. Innerhalb der Gebäude werden vor allem Dachböden (auch Kirchtürme) genutzt. In Waldgebieten sind die Kolonien meist als Wochenstubenverbände in engen sozialen Gemeinschaften organisiert. Innerhalb eines solchen Verbandes werden die Quartiere häufig, d. h. alle paar Tage, gewechselt, ebenso verändert sich die Zusammensetzung der einzelnen Gruppen immer wieder. Einzeltiere, z. B. einzelne Männchen, nutzen im Sommer sowohl Dachböden als auch Verstecke hinter Außenverkleidungen (Fensterläden) oder Baumhöhlen und Kästen. Die Winterquartiere sind unterirdische Quartiere aller Kategorien: neben Höhlen, Stollen, Kasematten und großen Kellern kommen auch kleinräumige Lagerkeller in Frage. Lokale Population: Das Braune Langohr taucht an verschiedenen Stellen in Nürnberg immer einzeln auf. Dabei werden Tiere fast ausschließlich in Nistkastenrevieren in Parkanlagen gefunden; ihr heimliches Leben ist auch durch die wenigen Aufnahmen im Baumbestand dokumentiert. Die Art bewohnt sicherlich Baumlöcher als Sommerquartier im

15 Gilde der Fledermäuse mit Quartieren in Bäumen I (Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus) Baumbestand oder der direkten Umgebung. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 1 Grundinformationen Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Ökologische Gilde von Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Fransenfledermaus ist sowohl in Wäldern als auch in Siedlungen anzutreffen. Für Wochenstuben und Einzelquartiere werden im Wald Baumhöhlen und ersatzweise Fledermaus- oder Vogelnistkästen gewählt, in Ortschaften siedeln Fransenfledermäuse gerne in Hohlblocksteinen von Stallungen oder Maschinenhallen, aber auch in Spalten im Gebälk von Dachböden oder Kirchtürmen. Das Verhalten der Waldkolonien ist wie bei anderen Wald bewohnenden Arten durch häufige Quartierwechsel geprägt. Als Winterquartiere dienen unterirdische Höhlen, Stollen oder Keller, in denen eine hohe Luftfeuchtigkeit und Temperaturen von 2-8 C herrschen. Die Fransenfledermaus ist für sehr lange Aktivitätszeiten in den Wintermonaten bekannt. Sie ist relativ kältetolerant und jagt noch bei wenigen Grad über Null. Fransenfledermäuse nützen bevorzugt Wälder und gehölzreiche Landschafts-teile (z.b. Parks und Gärten) für die Jagd. Sie sind bezüglich des Lebensraumes Wald nicht so stark spezialisiert wie die Bechsteinfledermaus und kommen regelmäßig auch in Nadelwäldern vor, in denen sie meist auf das Vorhandensein von Kästen angewiesen sind. Ähnlich wie Bechsteinfledermäuse können Fransenfledermäuse ihre Beute im Flug von Ästen und Blättern absammeln. Lokale Population: Die Fransenfledermaus ist in den Stadt umgebenden Wäldern aus sporadischen Nachweisen bekannt. Spaltkästen werden in Waldbereichen südlich Fischbach von Einzeltieren genutzt. Die Aufnahme ist als Durchflug zu werten; von der Nutzung von Spaltstrukturen als Zwischenquartier ist auszugehen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 1 Grundinformationen Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) Rote-Liste Status Deutschland: D Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Der Kleinabendsegler ist eine typische Wald- und Baumfledermaus. Hierbei dienen ihm wiederum besonders Laubwälder und Mischwälder mit hohem Laubholzanteil als Lebensraum. Auch Parkanlagen mit altem Laubholzbestand werden bewohnt. Da es sich beim Kleinabendsegler um eine wandernde Fledermausart handelt, schwanken die Bestände mit den Jahreszeiten. In Bayern sind praktisch nur Sommerquartiere bekannt. Als Quartiere dienen den Tieren Höhlen in Bäumen, bevorzugt Laubbäumen, wobei Astlöcher aber auch Stammrisse bezogen werden. In Ergänzung werden Vogelnistkästen oder Fledermauskästen als Quartiere angenommen. Gebäudequartiere sind in Bayern sehr selten. Die Quartiere werden oft gewechselt, ebenso setzen sich die Gruppen immer wieder neu zusammen. Auch bei den Paarungsquartieren im August und September werden Wälder und Parkanlagen mit hohem Laubholzanteil als Lebensräume bevorzugt. Als Jagdgebiete werden vor allem Lichtungen in Wäldern, Windwurfflächen, Kahlschläge und andere freie Flugflächen genutzt. Auch über Gewässern, Bach- und Flussauen sind Kleinabendsegler bei der Jagd zu beobachten. Der Kleinabendsegler zählt zu den besonders opportunistischen Jägern im freien Luftraum und ist relativ unspezialisiert bei der Wahl der Beutetiere. Kleinabendsegler haben oft einen relativ großen Aktionsradius von ca. 4 km, einzelne Tiere konnten aber auch schon wesent

16 Gilde der Fledermäuse mit Quartieren in Bäumen I (Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus) lich weiter entfernt vom Quartier bei der Jagd beobachtet werden. Ökologische Gilde von Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL Lokale Population: Im Stadtgebiet von Nürnberg existieren nur wenige Nachweise des Kleinen Abendseglers. Ein Vorkommen und eine Nutzung von (Baum-)Quartieren insbesondere zur Zugzeit kann auch im UG nicht ausgeschlossen werden. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 1 Grundinformationen Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Da die Kleine Bartfledermaus ihr Quartier an Gebäuden in ländlichen Gegenden und eher im Randbereich von Städten sucht, wird sie als typische "Dorffledermaus" bezeichnet. Sie ist hauptsächlich hinter Außenwandverkleidungen und Fensterläden von Wohnhäusern, Garagen und Scheunen zu finden, teilweise auch in Spalten zwischen Giebel und Dachüberstand. Gelegentlich werden auch Einzeltiere und Kolonien in Fledermauskästen (Flachkästen) im Wald bzw. in Waldnähe außerhalb von Dörfern beobachtet. Die bekannten Winterquartiere befinden sich ausschließlich unterirdisch in Kellern, Höhlen und Stollen, da die Tiere eine hohe Luftfeuchtigkeit und Temperaturen über Null Grad benötigen. Die Kleine Bartfledermaus jagt sowohl in Wäldern als auch in gut strukturierten Landschaften mit Gehölzen wie Hecken oder Obstgärten und an Gewässern mit Ufergehölzen. Dabei zeichnet sie ein schneller wendiger Flug aus, der in seiner Höhe stark variiert. Typisch für diese Fledermausart ist auch ein häufiger Wechsel zwischen verschiedenen Jagdgebieten, die sich in der Regel im Umkreis von 3 km um das Quartier befinden. Im Sommer sind bei Wochenstuben häufig Quartierwechsel zu beobachten, erkennbar an einer späten Besiedelung oder kurzen Aufenthaltsdauer der Kolonie am Gebäude. Je nach Möglichkeit und ausgelöst durch Witterungswechsel wird der Hangplatz gerne auch innerhalb eines Gebäudes gewechselt. Lokale Population: Die Art ist sporadisch im gesamten Stadtraum zu finden. Dabei erscheint das Verhalten mit den saisonalen Wanderungen der Bartfledermäuse vom Sommer- in den Winterlebensraum zusammenzuhängen. Im Nürnberger Südosten sind offensichtlich bodenständige Populationen der Art im Wald durch akustische Studien belegt. Die Nachweise im UG müssen als zeitweise Sommerquartiernutzung in den Spaltquartieren der Altbäume gewertet werden. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 1 Grundinformationen Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Rote-Liste Status Deutschland: 2 Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Sommerquartiere von Einzeltieren und Wochenstuben liegen ursprünglich in Waldgebieten und sind dort vor allem hinter abstehender Rinde von absterbenden oder toten Bäumen, seltener auch in Baumhöhlen oder -spalten zu finden. Es werden Laub-, Misch- und Nadelwälder besiedelt. Die Quartiere werden oft gewechselt; daher ist die Mopsfledermaus auf ein hohes Quartierangebot angewiesen. Sekundäre Quartierstandorte für die Mopsfledermaus können Gebäudespalten in dörflichem Umfeld oder an Einzelgebäuden sein, wo sie hinter Holzverkleidungen, Fensterläden und überlappenden Brettern an Scheunenwänden Schutz sucht. Die Jagdgebiete der Mopsfle

17 Gilde der Fledermäuse mit Quartieren in Bäumen I (Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus) Ökologische Gilde von Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL dermaus sind Wälder unterschiedlichster Art, von Nadelwald über Mischwald zu Laub- und Auwäldern. Die Art ist sehr mobil und jagt innerhalb eines Radius von 4-5 km rund um das bewohnte Quartier. Waldwege können dabei als Leitlinien genutzt und meist in 1,5-6 m Höhe durchflogen werden. Gejagt wird vorwiegend im Kronenraum in 7-10 m Höhe. Die Mopsfledermaus weist, anders als die meisten anderen Fledermausarten, eine stärkere Beutespezialisierung auf und frisst hauptsächlich Kleinschmetterlinge. In Bayern wird die Mopsfledermaus an stark und weniger stark befahrenen Straßen überdurchschnittlich oft als Verkehrsopfer aufgefunden. Die Winterquartiere liegen meist unterirdisch in Höhlen oder in Gewölben von Festungen, Schlössern und Burgen. Die Hangplätze befinden sich oftmals in den stark von der Witterung beeinflussten Eingangsbereichen oder an relativ zugigen Stellen, weshalb die Mopsfledermaus als tolerant gegenüber Kälte und geringer Luftfeuchtigkeit gilt. Lokale Population: Aus dem Stadtgebiet von Nürnberg sind nur wenige Nachweise der Mopsfledermaus bekannt. Ein Vorkommen und eine Nutzung von (Baum-)Quartieren kann jedoch auch im UG nicht ausgeschlossen werden. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 1 Grundinformationen Wasserfledermaus (Pipistrellus daubentonii) Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Wasserfledermaus ist überwiegend eine Waldfledermaus. Sie benötigt strukturreiche Landschaften, die Gewässer und viel Wald aufweisen sollten. Hauptjagdgebiete sind langsam fließende oder stehende Gewässer, an denen sie dicht über der Wasseroberfläche in einer Höhe von etwa 30 cm schnell und wendig feste Bahnen zieht. Im Unterschied zu den meisten anderen Fledermausarten bilden bei der Wasserfledermaus auch die Männchen Sommerkolonien. Koloniequartiere befinden sich bevorzugt in Spechthöhlen von Laubbäumen, alternativ auch in Nistkästen (Vogelkästen oder Fledermaus-Rundhöhlen); nur selten findet man die Art in Dachstühlen von Gebäuden oder in Brücken. Die Art zeigt vor allem in Baumquartieren ein ausgeprägtes Quartierwechselverhalten. Für diese opportunistischen Jäger sind Quartiere in Gewässernähe von Vorteil, was die Bedeutung von Altbäumen in Ufernähe unterstreicht. Es sind jedoch auch Entfernungen über 10 km zwischen Quartier und Jagdhabitat bekannt. Zur Überwindung größerer Entfernungen werden ausgeprägte Flugstraßen entlang von Vegetationsleitlinien genutzt. Geeignete Winterquartiere sind v. a. feuchte und relativ warme Orte wie Keller, Höhlen und Stollen. Räume mit geringer Luftfeuchtigkeit dienen hingegen im Frühjahr und Herbst gelegentlich als Übergangsquartiere. Lokale Population: Populationen der Wasserfledermaus im Stadtgebiet Nürnbergs sind weitestgehend auf Bereiche mit Gewässern beschränkt. Baumbestände in direkter Nähe sind aus dem Dutzendteichgebiet als Sommer-Quartierraum bekannt. Die Art fällt auch immer wieder in akustischen Studien in gewässerfernen Bereichen der Stadt auf. Im Gebiet besteht die Wahrscheinlichkeit, dass in einem der Altbäume Sommerquartiere genutzt werden; eventuell als Zwischenquartier, wie etwa das Auftreten der Art am Langwasser-Graben südlich des UG zeigen kann. ASK-Nachweise existieren von dem Bereich der Messe (ASK-Punkte , -243, 2006, -244, 2010). Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C)

18 Gilde der Fledermäuse mit Quartieren in Bäumen I (Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleiner Abendsegler, Kleine Bartfledermaus, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus) Ökologische Gilde von Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Durch die für die Baumaßnahme notwendigen Baumfällungen gehen auch zwei Höhlenbäume verloren. Ferner ist nicht auszuschließen, dass, auch wenn der ältere Baumbestand auf dem Gelände weitgehend erhalten bleibt und vermutlich notwendig werdende Schnittmaßnahmen zur Verkehrssicherung auf ein unbedingt notwendiges Maß beschränkt werden, Fledermausquartiere verloren gehen. Zum Erhalt der ökologischen Funktion der Tagesquartiere werden entlang der Rosenberger Straße 6 Giebelkästen und 5 Flachkästen aufgehängt. Zum Erhalt des Quartierangebots im Umfeld werden in dem Waldstück nördlich der Karl-Schönleben-Straße, östlich des Messegeländes (Flst. 138/2) 10 Habitatbäume aus der Nutzung genommen und so eine Atlholzinsel mit Quartierfunktion gesichert. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V3: Erhalt des Baumbestands CEF-Maßnahmen erforderlich: A2CEF: Ersatzquartiere für Fledermäuse und Vögel A3CEF: Sicherung von Biotopbäumen Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Momentan wird das Gebiet vermutlich durch aus den umgebenden Waldbereichen einfliegende Arten genutzt. Das Gebiet unterliegt bzw. unterlag bereits durch die Bauarbeiten zum neuen Langwasser Bad starken Störungen. Zur langfristigen Steigerung bzw. Erhaltung der Attraktivität des Gebiets und der Verhinderung eines weiteren Abwanderns werden die Grünbereiche der geplanten Wohnanlage insektenfreundlich gestaltet. Im Bereich des älteren Baumbestands im Süden wird die Krautschicht erhalten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: - CEF-Maßnahmen erforderlich: - A1CEF: Strukturverbessernde Maßnahme für Fledermausnahrungshabitat Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Zur Vermeidung einer Tötung oder Verletzung von Tieren dürfen Baumschnittmaßnahmen nur in den Monaten April, sowie September und Oktober und Baumfällungen nur im Oktober stattfinden. Die Arbeiten werden von einer fledermauskundigen Person begleitet, die sämtliche potenziellen Quartierstrukturen in Augenschein nimmt (u.a. unter Verwendung eines Endoskops) und evtl. vorhandene Tiere in Gewahrsam nimmt. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2: Jahreszeitliche Beschränkung von Baumschnittmaßnahmen und der Fällung fledermausrelevanter Bäume Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

19 Gilde der Fledermäuse mit Quartieren in Bäumen II (Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus) 1 Grundinformationen Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Ökologische Gilde von Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Lebensraum des Abendseglers sind tiefere, gewässerreiche Lagen mit Auwäldern und anderen älteren Baumbeständen, wie Laub- und Mischwäldern oder Parkanlagen. Jagdhabitat ist der freie Luftraum in 15 bis 50m Höhe, bevorzugt an Gewässern, über Wald, und je nach Nahrungsangebot auch im besiedelten Bereich in Parkanlagen oder über beleuchteten Flächen. Als Sommerquartiere für Wochenstuben, Männchenkolonien und Einzeltiere dienen überwiegend Baumhöhlen (meist Spechthöhlen in Laubbäumen) und ersatzweise Vogelnist- oder Fledermauskästen, aber auch Außenverkleidungen und Spalten an hohen Gebäuden und ganz vereinzelt Felsspalten. Fortpflanzungsnachweise sind in Bayern selten. Abendsegler besitzen ein ausgeprägtes Wanderverhalten, weshalb die Bestandszahlen in Bayern im Jahresverlauf stark schwanken: Relativ wenigen Tieren zur Fortpflanzungszeit stehen zahlreiche Tiere im Winter und während der Zugzeiten gegenüber. Dabei sind die Tiere ausgesprochen traditionell und kehren in ihnen bekannte Winter-, Sommer- und Durchzugsquartiere zurück. Bei ihren Wanderungen können Abendsegler Distanzen von 1000 km überwinden. Lokale Population: Der Abendsegler ist eine der häufigeren Fledermäuse im Stadtgebiet und wegen seiner Eigenart, Spechthöhlen als Sommer- und Winterquartier zu nutzen, besonders gefährdet durch Pflege- und Fällmaßnahmen. Es existiert eine bodenständige Zugpopulation in Nürnbergs Parkanlagen und manchen größeren Gebäuden. Abgesehen von wenigen wahrscheinlich männlichen Tieren ist die Art ausschließlich im Frühling und im Herbst häufig. Die Begründung hierfür liegt in der Nutzung von Altbaumbeständen und Gebäuden (z.b. Kongresshalle) als Winterquartier, oder auch als Zwischenquartier auf dem Zug weiter nach Süden. Die Frühlingsaktivität entsteht durch aus dem Winterquartier ausfliegende Tiere, die wenige Wochen später nach Norden aufbrechen, und im Herbst aus Rückkehrern, die über die Zwischenquartiere (z.b. im Dutzendteichgebiet) in die Winterschlafquartiere einfliegen. Im Gebiet wurde an einer Birke nördlich des UG vor dem neuen Langwasserbad eine kleine Herbstkolonie beim Ausflug aus einem Astausbruch beobachtet. Es sind also Sommer- /Zugquartiere direkt am Gebiet bezogen. Das legt den Verdacht nahe, dass die Tiere in Altbäumen des UG auch den Winter verbringen. Aus dem Umfeld existieren auch zahlreiche Nachweise der Art (u.a. ASK-Fundpunkt , 2009). Der Artbestand im Stadtgebiet von Nürnberg bildet die lokale Population. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 1 Grundinformationen Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) Rote-Liste Status Deutschland: D Bayern: D Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Mückenfledermaus ist besonders in gewässer- und waldreichen Gebieten zu finden. Hierzu zählen besonders Flussauen mit Auwäldern und Parkanlagen in der Nähe von Gewässern. Auch relativ offene Kiefernwälder mit Teichketten und alte Laub- und Mischwälder werden genutzt. Kolonien von Mückenfledermäusen wurden in Spalträumen an Gebäuden wie Fassadenverkleidungen oder hinter Fensterläden gefunden. In Nordostdeutschland wurden natürliche Kolonien in den Spalten abgebrochener Bäume beobachtet. Daten zur Fortpflanzung liegen aus Bayern bislang kaum vor. Über die Winterquartiere dieser Fledermausart ist nur wenig bekannt. Die wenigen Funde in Bayern bzw. Deutschland befanden sich hinter Baumrinde sowie an Gebäuden hinter Wandverkleidungen, in Mauerspalten und in Zwischendecken. Für die Jagd bevorzugen Mückenfledermäuse gewässernahe Wälder und Gehölze, z. B. Kleingewässer in Wäldern, Ufergebiete mit Schilfzonen oder Gehölzen. Sie jagen aber auch in Parkanlagen oder anderen Baumbeständen in Siedlungen. Meist halten sie bei ihrem schnellen und

20 Gilde der Fledermäuse mit Quartieren in Bäumen II (Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus) Ökologische Gilde von Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL wendigen Flug Abstände von einem bis wenigen Metern zum Gehölz. Ihre Beute sind meist kleine Fluginsekten (hauptsächlich Mücken). Auch an Insektensammelpunkten wie unter Straßenlampen oder großen Bäumen gehen sie gezielt auf Beutefang. Lokale Population: Die Mückenfledermaus ist im Umfeld von Gewässern, in feuchten Waldflächen und in Altbaumbeständen in Nürnberg regelmäßig anzutreffen. Der Zustand der Population erscheint stabil, wobei es bislang wenige Nachweise von Fortpflanzungsquartieren gibt. Die Art beteiligt sich hin und wieder an Einflügen in Gebäude, teilt Quartiere mit Zwergfledermäusen und Abendseglern. Im Dutzendteichgebiet und in weiten Teilen vom östlichen Zerzabelshof ist die Art aus Quartieren bekannt, wobei gerne Nistkästen als Zwischenquartier angenommen werden. Auch im Gebiet ist die Art im Altbaumbestand regelmäßig registriert worden. Die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch, dass im Altbaumbestand Winterquartiere besetzt werden, die häufig mit Abendseglern und Rauhautfledermäusen geteilt sind. Aus der ASK liegen die nächsten Nachweise für das Messegelände Umfeld vor (ASK-Punkte und , 2000, 2006). Die Artbestände mit Wochenstuben im Stadtgebiet von Nürnberg bilden die lokale Population. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 1 Grundinformationen Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Rauhautfledermaus ist eine Tieflandart, die bevorzugt in natürlichen Baumquartieren (ersatzweise in Nistkästen oder hinter Fassadenverkleidungen) in waldreicher Umgebung siedelt. In Bayern scheint dabei die Nähe zu nahrungsreichen Gewässern eine große Rolle zu spielen. Auch Jagd- und Forsthütten sowie Jagdkanzeln im Wald werden regelmäßig besiedelt. Natürliche Wochenstubenquartiere befinden sich in Bäumen, in denen Kolonien spaltenartige Höhlungen beziehen, z.b. durch Blitzschlag entstandene Aufrisshöhlen. Ersatzweise werden auch Nistkästen oder Spaltenquartiere an Gebäuden besiedelt. Als natürliches Überwinterungsquartier kommen hauptsächlich Baumhöhlen und -spalten in Betracht, im besiedelten Bereich werden überwinternde Rauhautfledermäuse immer wieder in Brennholzstapeln gefunden. Selten sind dagegen Nachweise in Höhlen oder Felsspalten. Die meisten Beobachtungen im Sommer und während der Zugzeiten stammen aus wald- und gewässerreichen Landschaften sowie Städten. Die am häufigsten bejagten Biotoptypen sind Fließ- und Stillgewässer bzw. deren randliche Schilf- und Gebüschzonen, z. B. Altwasser in Auwäldern und Waldteiche, gefolgt von Waldrandstrukturen, Hecken und Parkanlagen. Die Orientierung erfolgt innerhalb wie außerhalb des Waldes entlang linienartiger Strukturen wie z. B. Waldwegen, Waldrändern und Schneisen. Lokale Population: Die Rauhautfledemaus ist auch eine ziehende Art, die aus dem Norden Europas im Winter zu uns in die Überwinterungsquartiere zieht. Sie gehört auch zu den Baumüberwinterern und wird in Nürnberg im Winter immer wieder gefunden, u.a. auch in Holzstößen. Auch akustische Studien registrieren die Art im Herbst in der Stadt deutlich häufiger, als im Sommer. Der Zustand der Population ist, bedingt durch die ziehende Lebensweise, schwer einzuschätzen, erscheint aber anhand der langjährigen regelmäßigen Winter-Funde stabil. Im Umfeld des UG existieren einige Nachweise aus der ASK, u.a. im Südwesten (ASK-Fundpunkt , 2009). Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C)

21 Gilde der Fledermäuse mit Quartieren in Bäumen II (Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus) Ökologische Gilde von Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Durch die für die Baumaßnahme notwendigen Baumfällungen gehen auch zwei Höhlenbäume verloren. Ferner ist nicht auszuschließen, dass, auch wenn der ältere Baumbestand auf dem Gelände weitgehend erhalten bleibt und vermutlich notwendig werdende Schnittmaßnahmen zur Verkehrssicherung auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt werden, Fledermausquartiere verloren gehen. Zum Erhalt der ökologischen Funktion der Tagesquartiere werden entlang der Rosenberger Straße 6 Giebelkästen und 5 Flachkästen aufgehängt. Zum Erhalt des Quartierangebots im Umfeld werden auf dem Waldstück nördlich der Karl-Schönleben-Straße, östlich des Messegeländes (Flst. 138/2) 10 Habitatbäume aus der Nutzung genommen und so eine Atlholzinsel mit Quartierfunktion gesichert. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V3: Erhalt des Baumbestands CEF-Maßnahmen erforderlich: A2CEF: Ersatzquartiere für Fledermäuse und Vögel A3CEF: Sicherung von Biotopbäumen Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Momentan wird das Gebiet vermutlich durch aus den umgebenden Waldbereichen einfliegende Arten genutzt. Das Gebiet unterliegt bzw. unterlag bereits durch die Bauarbeiten zum neuen Langwasser Bad starken Störungen. Zur langfristigen Steigerung bzw. Erhaltung der Attraktivität des Gebiets und der Verhinderung eines weiteren Abwanderns werden die Grünbereiche der geplanten Wohnanlage insektenfreundlich gestaltet. Im Bereich des älteren Baumbestands im Süden wird die Krautschicht erhalten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: - CEF-Maßnahmen erforderlich: A1CEF: Strukturverbessernde Maßnahme für Fledermausnahrungshabitat Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Zur Vermeidung einer Tötung oder Verletzung von Tieren dürfen Baumschnittmaßnahmen nur in den Monaten April, sowie September und Oktober und Baumfällungen nur im Oktober stattfinden. Die Arbeiten werden von einer fledermauskundigen Person begleitet, die sämtliche potenziellen Quartierstrukturen in Augenschein nimmt (u.a. unter Verwendung eines Endoskops) und evtl. vorhandene Tiere in Gewahrsam nimmt. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: V2: Jahreszeitliche Beschränkung von Baumschnittmaßnahmen und der Fällung fledermausrelevanter Bäume Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

22 Gilde der Fledermäuse mit Quartieren in Gebäuden I (Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, Zweifarbfledermaus) 1 Grundinformationen Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Ökologische Gilde von Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL Rote-Liste Status Deutschland: G Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Breitflügelfledermaus gilt als Fledermausart, die überwiegend die Tieflagen und hier gehölzreiche, parkartige Landschaften mit hohem Grünlandanteil einschließlich baumreicher Siedlungsgebiete bewohnt. Die Wochenstuben, wie auch die überwiegenden Sommerquartiere der Breitfügelfledermaus liegen in spaltartigen Quartieren an Gebäuden (Dachbereiche). Baumhöhlen oder Rindenspalten können jedoch als Tagesquartiere genutzt werden. Bisher festgestellte Winterquartiere liegen, bis auf wenige Ausnahmen, in unterirdischen Quartieren. Bejagt wird das Umfeld der Siedlungen (Wiesen, Gehölze, Fließgewässer), in denen die Quartiere liegen. Lokale Population: Die Aufnahmen der Breitflügelfledermaus müssen als Verdacht gelten, da ihre Ortungslaute sowohl mit der Zweifarbfledermaus als auch mit ähnlichen Rufen des Abendseglers verwechselt werden können. Die Art ist in akustischen Studien immer wieder im Umkreis von Nürnberg aufgetaucht. Über den Zustand der Population im Stadtgebiet kann keine Aussage gemacht werden. Im Umkreis von Nürnberg, z.b. im Landkreis Lauf sind von der Art Quartiernachweise bekannt. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 1 Grundinformationen Großes Mausohr (Myotis myotis) Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht In Bayern liegen Wochenstuben überwiegend in Dachstühlen von Kirchen, deutlich seltener in sonstigen Gebäuden. Sowohl Männchenquartiere im Sommer, als auch Paarungsquartiere im Herbst können sich in Baumhöhlen befinden. Für die Jagd werden bevorzugt Buchenwälder mit geringer Strauch- und Bodenvegetation genutzt, gelegentlich jagt die Art aber auch in Bereichen von Gewässern. Die Jagdflüge dieser Art finden dicht über dem Boden statt. Die Art hat in Gebieten mit hohem Laubwaldanteil hohe Siedlungsdichten, wobei die Verbindung zu Dörfern mit geeigneten Quartierstandorten für Wochenstuben und Sommerquartieren in Gebäuden/Bauwerken bzw. zu unterirdischen Hohlräumen (auch Brückenbauwerke) für Winterquartiere gegeben sein muss. Lokale Population: Die Art ist im Stadtgebiet nicht bodenständig, fällt aber immer wieder in Jagdgebieten rund um Nürnberg in akustischen Nachweisen auf. Hier ist kaum mit einer regulären Nutzung von Quartieren zu rechnen. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C)

23 Gilde der Fledermäuse mit Quartieren in Gebäuden I (Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, Zweifarbfledermaus) 1 Grundinformationen Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Ökologische Gilde von Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL Rote-Liste Status Deutschland: D Bayern: 2 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht unbekannt Die Zweifarbfledermaus ist eine Felsfledermaus, die ursprünglich felsreiche Waldgebiete besiedelt, wobei ersatzweise auch Gebäude angenommen werden. Jagdgebiete sind strukturreiche Landschaften mit Grünlandflächen, Wald- und Gewässeranteil im siedlungsnahen Bereich. Die Zweifarbfledermaus fliegt meist in größeren Höhen zwischen m. Die Brutkolonien werden Ende April bis Anfang Mai und Ende Juli bis Anfang August bezogen und liegen in Spaltenverstecken. Die Männchen halten sich oft auch im Sommer in den Überwinterungs- und Durchzugsgebieten auf. Von Oktober bis Dezember führen die Männchen ihre Balzflüge auf. Die Winterquartiere werden daher erst ab November/Dezember bezogen, wobei Gebäude, Felsspalten und unterirdische Verstecke genutzt werden. Die Zweifarbfledermaus ist sehr kältetolerant und erträgt im Winterquartier Temperaturen bis -3 C. Zwischen den Reproduktions- und Überwinterungsgebieten können bis zu km liegen. Lokale Population: Über diese Art ist wenig bekannt, was die Populationen in Nürnberg betrifft. Regelmäßig werden im Winter einzelne Tiere gefunden; auch als Einflüge in Wohnungen. Es sind auch in der Kongresshalle winterschlafende Tiere gefunden worden. Insofern ist die große Aktivität der Art im Baumbestand im Juli überraschend. In den Serien sind eine Reihe von Sozialrufen registriert worden, sodass das Verhalten der Tiere in der Nacht als Balz interpretiert werden kann. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Als Quartiere geeignete Gebäude sind durch die Baumaßnahme nicht betroffen. Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist daher auszuschließen. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: - CEF-Maßnahmen erforderlich: - Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Momentan wird das Gebiet vermutlich durch aus den umgebenden Waldbereichen einfliegende Arten genutzt. Das Gebiet unterliegt bzw. unterlag bereits durch die Bauarbeiten zum neuen Langwasser Bad starken Störungen. Zur langfristigen Steigerung bzw. Erhaltung der Attraktivität des Gebiets und der Verhinderung eines weiteren Abwanderns werden die Grünbereiche der geplanten Wohnanlage insektenfreundlich gestaltet. Im Bereich des älteren Baumbestands im Süden wird die Krautschicht erhalten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: A1CEF: Strukturverbessernde Maßnahme für Fledermausnahrungshabitat CEF-Maßnahmen erforderlich: - Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

24 Gilde der Fledermäuse mit Quartieren in Gebäuden I (Breitflügelfledermaus, Großes Mausohr, Zweifarbfledermaus) Ökologische Gilde von Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Eine Tötung oder Verletzung von Tieren durch Abrissmaßnahmen ist nicht abzuleiten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: - Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein Gilde der Fledermäuse mit Quartieren in Gebäuden II (Großer Abendsegler, Zwergfledermaus) 1 Grundinformationen Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Ökologische Gilde von Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: 3 Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht s.o. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 1 Grundinformationen Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Rote-Liste Status Deutschland: - Bayern: - Art im UG: nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die Zwergfledermaus ist wohl die anpassungsfähigste unserer Fledermausarten. Sie ist sowohl in Dörfern als auch in Großstädten zu finden und nutzt hier unterschiedlichste Quartiere und Jagdhabitate. Bejagt werden Gehölzsäume aller Art, Gärten oder von Gehölzen umstandene Gewässer, Straßenlaternen, aber auch im geschlossenen Wald oder auf Waldwegen ist sie nicht selten. Typische Quartiere sind Spaltenquartiere an Gebäuden. Wochenstubenquartiere befinden sich beispielsweise in Spalten an Hausgiebeln, in Rollladenkästen, hinter Verkleidungen und Fensterläden. Die Kolonien sind als Wochenstubenverbände organisiert und wechseln gelegentlich das Quartier, d. h. sie sind auf einen Quartierverbund angewiesen. Die Winterquartiere befinden sich z. B. in Mauerspalten, in Ritzen zwischen Dachgebälk, hinter Fassadenverkleidungen, in Kasematten, aber auch in den Eingangsbereichen von Höhlen. Einzelne Zwergfledermäuse oder auch Gruppen von Männchen findet man in ähnlichen Verstecken wie die Wochenstuben, darüber hinaus aber auch in Bäumen und in Fledermauskästen (v. a. Flachkästen) in Wäldern. Lokale Population: Die Nürnberger Zwergfledermaus Population weist einen guten Erhaltungszustand auf. Das Vorkommen der Art im gesamten Stadtgebiet ist gut dokumentiert, ein größeres Winterquartier in der Kongresshalle ist seit Jahren bekannt. Die Art taucht überall im Stadtgebiet kurz nach der Dämmerung im Jagdgebiet auf, was darauf schließen lässt, dass an vielen Stellen in der Nähe Sommerquartiere unterhalten werden. Bekannt ist die Art im Stadtgebiet für häufige Einflüge in Wohnungen und Büros zwischen August und Oktober. Das UG stellt offensichtlich ein

25 Gilde der Fledermäuse mit Quartieren in Gebäuden II (Großer Abendsegler, Zwergfledermaus) Ökologische Gilde von Tierarten nach Anhang IV a) FFH-RL wichtiges Jagdgebiet der Population dar. Die Tiere sind kurz nach der Dämmerung an allen Transekt-Orten häufig aufgetreten. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose des Schädigungsverbots für Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 u. 5 BNatSchG Als Quartiere geeignete Gebäude sind durch die Baumaßnahme nicht betroffen. Eine Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist daher auszuschließen. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: - CEF-Maßnahmen erforderlich: - Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Momentan wird das Gebiet vermutlich durch aus den umgebenden Waldbereichen einfliegende Arten genutzt. Das Gebiet unterliegt bzw. unterlag bereits durch die Bauarbeiten zum neuen Langwasser Bad starken Störungen. Zur langfristigen Steigerung bzw. Erhaltung der Attraktivität des Gebiets und der Verhinderung eines weiteren Abwanderns werden die Grünbereiche der geplanten Wohnanlage insektenfreundlich gestaltet. Im Bereich des älteren Baumbestands im Süden wird die Krautschicht erhalten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: A1CEF: Strukturverbessernde Maßnahme für Fledermausnahrungshabitat CEF-Maßnahmen erforderlich: - Störungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 u. 5 BNatSchG Eine Tötung oder Verletzung von Tieren durch Abrissmaßnahmen ist nicht abzuleiten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: - Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

26 Reptilien Zauneidechse (Lacerta agilis) Europäische Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 1. Grundinformationen Rote-Liste Status Deutschland: V Bayern: V Art im UG nachgewiesen potenziell möglich Erhaltungszustand der Art auf Ebene der kontinentalen Biogeographischen Region Bayerns günstig ungünstig unzureichend ungünstig schlecht Die wärmeliebende Zauneidechse besiedelt ein breites Biotopspektrum von strukturreichen Flächen (Gebüsch- Offenland-Mosaik) einschließlich Straßen-, Weg- und Uferrändern. Geeignete Lebensräume sind wärmebegünstigt, bieten aber gleichzeitig Schutz vor zu hohen Temperaturen. Die Habitate müssen im Jahresverlauf ein Mosaik unterschiedlichster Strukturen aufweisen, um im Jahresverlauf trockene und gut isolierte Winterquartiere, geeignete Eiablageplätze, Möglichkeiten zur Thermoregulation, Vorkommen von Beutetieren und Deckungsmöglichkeiten zu gewährleisten. Dabei ist häufig eine sehr enge Bindung der Zauneidechse an Sträucher oder Jungbäume festzustellen. Lokale Population: Trotz intensiver Nachsuche konnten auf dem Gelände des ehemaligen Langwasser Bades keine Zauneidechsen erfasst werden. Auch bei vorherigen Erhebungen (2008) wurden auf dem Gelände keine Zauneidechsen nachgewiesen. Die ehemalige Nutzung als Liegewiese lässt auch nur bedingt auf eine Eignung für Zauneidechsen schließen. Auch wenn im jetzigen Zustand durchaus geeigente Strukturen vorhanden sind, ist das Grundstück durch die beiden verkehrreichen Straßen (Breslauer Straße, Gleiwitzer Straße) sowie fehlende Habitatstrukturen im Süden und Westen vermutlich gegenüber bestehenden Zauneidechsenvorkommen im weiteren Umfeld insoweit isoliert, als dass eine Einwanderung in das Gelände stattfinden könnte. Der Artbestand in geeigneten Habitatbereichen im Stadtgebiet von Nürnberg bildet die lokale Population. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: hervorragend (A) gut (B) mittel schlecht (C) 2.1 Prognose des Schädigungsverbots von Lebensstätten nach 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 Satz 1-3 und 5 BNatSchG Auf dem Gelände konnten keine Zauneidechsen erfasst werden. Eine Schädigung oder Zerstörung von Lebensstätten ist demnach nicht abzuleiten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: - CEF-Maßnahmen erforderlich: - Schädigungsverbot ist erfüllt: ja nein 2.2 Prognose des Störungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 Satz 1, 3 und 5 BNatSchG Erhebliche bau- und betriebsbedingte Störungen sind aufgrund der Entfernung zu geeigneten Habitatbereichen nicht zu erwarten. Zudem reagiert die Art nicht empfindlich auf Lärm und Erschütterungen und kommt auch im Böschungsbereich von stark befahrenen Straßen und Bahnlinien vor. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: - CEF-Maßnahmen erforderlich: - Störungsverbot ist erfüllt: ja nein

27 Zauneidechse (Lacerta agilis) Europäische Tierart nach Anhang IV a) FFH-RL 2.3 Prognose des Tötungs- und Verletzungsverbots nach 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 und 5 BNatSchG Auf dem Gelände konnten keine Zauneidechsen nachgewiesen werden. Es wird davon ausgegangen, dass auf der Fläche trotz geeigneter Strukturen aufgrund von Isolierung durch stark befahrene Straßen kein Zauneidechsenvorkommen besteht. Eine Tötung oder Verletzung von Individuen oder ihren Entwicklungsformen ist demnach nicht abzuleiten. Konfliktvermeidende Maßnahmen erforderlich: - Tötungsverbot ist erfüllt: ja nein

28 Amphibien, Fische, Käfer, Libellen, Tagfalter, Weichtiere Im Plangebiet sind aufgrund der Lebensraumausstattung keine im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Amphibien-, Fisch-, Käfer-, Schmetterlings- und Libellenarten zu erwarten

29 4.2 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie Bezüglich der Europäischen Vogelarten nach VRL ergibt sich aus 44 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG für nach 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote: Schädigungsverbot von Lebensstätten (s. Nr. 2.1 der Formblätter): Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot (s. Nr. 2.2 der Formblätter): Erhebliches Stören von Vögel während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Tötungsverbot (s. Nr. 2.3 der Formblätter): Der Fang, die Verletzung oder Tötung von Tieren, die Beschädigung, Entnahme oder Zerstörung ihrer Entwicklungsformen im Zusammenhang mit der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die Gefahr von Kollisionen im Straßenverkehr, wenn sich durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für die jeweilige Arten unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schadensvermeidungsmaßnahmen signifikant erhöht. Übersicht über das Vorkommen der betroffenen Europäischen Vogelarten 2015 wurde eine Brutvogelkartierung mit 4 Begehungen (06.05., , und 03. bzw ) durchgeführt. Als planungsrelevante Vogelarten wurden innerhalb des UG Feldsperling, Grünspecht, Klappergrasmücke und Trauerschnäpper nachgewiesen

30 Abb. 10: nachgewiesene Brutvögel 2015 (Fe: Feldsperling, Gs: Grauschnäpper, Gü: Grünspecht, Kg: Klappergrasmücke, Ts: Trauerschnäpper) Tab. 2: Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Europäischen Vogelarten, für die Verbotstatbestände nicht von vornherein ausgeschlossen werden können deutscher Name wissenschaftlicher Name RL D RL B EHZ KBR Nachweis / potenzielles Vorkommen im Plangebiet Feldsperling Passer montanus V V g eigener Nachweis Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - Pot. Gartenrotschwanz Sylvia borin - 3 u Pot. Grauschnäpper Muscicapa striata - - Eigener Nachweise Grauspecht Picus canus 2 3 s Pot. Grünspecht Picus viridis - V u eigener Nachweis Klappergrasmücke Sylvia curruca - V? eigener Nachweis

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