Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

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1 7. Jahrgang, Blankenfelde, 21. März 2012

2 2 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Inhaltsverzeichnis Allgemeinverfügung zur Benennung einer Straße Mittelstraße in Dahlewitz... Seite 2 Bekanntmachung über die Auslegung der Bodenrichtwertkarte... Seite 3 Bekanntmachung über die Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Mahlow / Glasow... Seite 3 Auslegung der Haushaltssatzung 2012 gem. 67 Abs. 5 BbgKVerf... Seite 4 Beschlüsse der 49. Sitzung der Gemeindevertretung Blankenfelde-Mahlow vom mit der Haushaltssatzung Seite 4 Bekanntmachungen und Informationen anderer Behörden und Verbände Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes über den Beschluss der Sitzung vom Seite 5 Informationen aus dem Bürgerservice Veränderte Öffnungszeiten... Seite 5 Versteigerung von Fundfahrrädern... Seite 5 Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung für die Wehrverwaltung... Seite 6 Informationen aus dem Kommunalservice Tag der offenen Tür am in den Kindertagesstätten der Gemeinde... Seite 6 Grünpflege Regenwassermulden... Seite 6 Noch freie Trainingszeiten in der alten Turnhalle Dahlewitz... Seite 6 Straßenreinigung: Termine erster Reinigungsdurchgang... Seite 7 Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt Vorankündigung Straßensperrung Glasower Damm... Seite 8 Hinweise zum Verbrennen im Freien... Seite 9 Allgemeinverfügung zur Benennung einer Straße in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde- Mahlow vom 26. Januar 2012, Beschluss-Nr. 116/48/2011, hat die ehemalige Bundesstraße 96, vom Kreisverkehr Thälmannstraße (L 40)/Dorfstraße bis zur Mittelstraße, Ortsteil Dahlewitz, ebenfalls den Namen Mittelstraße erhalten. Ein Kartenauszug, in dem die neu benannte Straße gekennzeichnet ist, ist als Anlage beigefügt. Die Begründung des Beschlusses kann in der Gemeindeverwaltung, Karl- Marx-Str. 4, Blankenfelde, zu den Öffnungszeiten des Bürgerservices eingesehen werden. Die Benennung gilt am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Der Bürgermeister, Karl-Marx-Str. 4, Blankenfelde, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. (gez. Ortwin Baier) Ortwin Baier Bürgermeister

3 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 3 Bekanntmachung über Auslegung Bodenrichtwertkarte, Stand Gemäß 12 Abs. 2 der Brandenburgischen Gutachterausschussverordnung vom (BbgGAV, GVBl. II/10, Nr. 27), legt die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow die Bodenrichtwerte, Stand: , für die Dauer eines Monats ab dieser Bekanntmachung in den Räumen der Gemeindeverwaltung (Aushang im Empfangsbereich, neben dem Eingang zum Bürgerservice), Karl-Marx-Str. 4, Blankenfelde, aus. Die Bodenrichtwerte können während der Öffnungszeiten des Bürgerservice (Di und Do 7.00 bis Uhr Mo, Mi, Fr 7.00 bis Uhr) eingesehen werden. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Auf das Recht, auch außerhalb dieser Zeit Auskunft von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Am Nuthefließ 2, Luckenwalde, Tel / ) über die Bodenrichtwerte zu verlangen ( 196 Abs. 3 des Baugesetzbuchs), wird hingewiesen. Blankenfelde-Mahlow, 23. Februar 2012 (gez. Ortwin Baier) Ortwin Baier Bürgermeister Die Jagdgenossenschaft Mahlow/Glasow lädt zur ordentlichen Genossenschaftsversammlung in das Café Bohne am Donnerstag, dem um Uhr ein. Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Mahlow/Glasow gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes für den Zeitraum Bericht zum Kassenbestand und Vorschläge für Haushaltsplan für das neue Jagdjahr 2012/ Feststellung des Jagdpachtreinertrages und Verwendung der Pachteinnahmen 4. Beratung der neuen Jagdgenossenschaftssatzung 5. Beschlüsse zu den Punkten Entlastung des Vorstandes und der Kassiererin 7. Verschiedenes Bericht der Jagdpächter 8. Gemütliches Beisammensein mit Wildessen gemeinsam mit den Jagdpächtern Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Jagdgenossen. Vorschläge zur Tagesordnung sowie die Teilnahme bitten wir bis spätestens zum 13. April 2012 an die unten aufgeführten Adressen zu melden. Der Vorstand Roswitha Grüneberg Helmut Sauerwald Mahlow Mahlow Alt Glasow 33 Alt Glasow 4 Tel Tel. 0174/

4 4 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer 49. Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Öffentlicher Teil Wahl der Schiedspersonen Für die in der Gemeinde bestehenden Schiedsstellen werden nach Ablauf der Wahlperiode für die folgende Wahlperiode folgende Schiedspersonen gewählt: Für die Schiedsstelle I (Blankenfelde, Dahlewitz und Jühnsdorf) Herrn Wolfgang Pöthen als Schiedsmann, Abstimmungsergebnis: Ja: 24 / Nein: 0 / Enthaltung: 3 -> zugestimmt Herr Roland Smolka als Stellvertreter Abstimmungsergebnis: Ja: 25 / Nein: 0 / Enthaltung: 2 -> zugestimmt und für die Schiedsstelle II (Mahlow, Groß Kienitz) Herrn Kurt Wienesen-Anand als Schiedsmann, Abstimmungsergebnis: Ja: 23 / Nein: 0 / Enthaltung: 4 -> zugestimmt Frau Brigitte Grajeck-Dyhr als Stellvertreterin Abstimmungsergebnis: Ja: 20 / Nein: 1 / Enthaltung: 6 -> zugestimmt Beschlussnummer: GV 19/49/2012 Petition bzgl. des Straßenzustandes in der Habicher Straße von den Eigentümern, Mietern und Anliegern der Habicher Straße in Mahlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt, den Anliegern der Habicher Straße in Mahlow einen Straßenausbau im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde in Aussicht zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern der Habicher Straße hierüber eine Information, ergänzt durch eine Information über den derzeitigen Planungsstand, zukommen zu lassen. Abstimmungsergebnis: Ja: 18 / Nein: 0 / Enthaltung: 10 -> zugestimmt Beschlussnummer: GV 20/49/2012 Bitte des Landkreises auf Übernahme der vom Landkreis vorgesehenen Förderung der Kultur- und Sportvereine in 2011 Die Gemeindevertretung beschließt, die Kosten des Landkreises zur vorgesehenen Förderung der Kultur- und Sportvereine in Höhe von 3.450,00 für 2011 zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: Ja: 23 / Nein: 0 / Enthaltung: 1 -> zugestimmt Beschluss der Haushaltssatzung 2012 mit ihren Bestandteilen und Anlagen Protokollbeschlüsse: Die Gemeindevertretung beschließt, unter Sperre (solange kein Konzept vorliegt) für ein Multifunktionsgebäude in Glasow im Haushalt 2012 aus dem Ansatz Schallschutzberatung umzuwidmen. Abstimmungsergebnis: Ja: 16/ Nein: 6 / Enthaltung: 5 -> zugestimmt Die Gemeindevertretung beschließt, den Sperrvermerk zur Sanierung der Dahlewitzer Turnhalle aufzuheben. Abstimmungsergebnis: Ja: 23/ Nein: 0 / Enthaltung: 4 -> zugestimmt Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow beschließt die Haushaltssatzung 2012 mit ihren Bestandteilen und Anlagen. Abstimmungsergebnis: Ja: 19 / Nein: 2 / Enthaltung: 6 -> zugestimmt Beschlussnummer: GV/18/49/2012 Haushaltssatzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der 65 und 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (BbgKVerf), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Januar 2012 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung 2012 erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf EUR (Zeile ) ordentlichen Aufwendungen auf EUR (Zeile ) außerordentlichen Erträge auf außerordentlichen Aufwendungen auf EUR EUR im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR (Zeile 9) Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR (Zeile 15) Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf EUR (Zeile ) Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit (Tilgung) auf EUR (Zeile ) festgesetzt. 2 Kredite werden nicht veranschlagt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf EUR festgesetzt. 4 Kassenkredite werden nicht veranschlagt. 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360 v.h. 2. Gewerbesteuer 350 v.h.

5 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 5 6 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, die auf unvorhersehbaren, seltenen und ungewöhnlichen Vorgängen beruhen und Erträge und Aufwendungen aus Vermögensveränderungen gem. 4 (2) KomHKV werden dann als von wesentlicher Bedeutung angesehen, wenn sie die Wertgrenze von EUR überschreiten. 7 Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind gem. 7 (2) KomHKV dann einzeln darzustellen, wenn sie die Wertgrenze von EUR je Einzelmaßnahme im Finanzplanungszeitraum überschreiten. Straßenbaumaßnahmen werden generell als Einzelmaßnahme dargestellt. 8 Tritt gemäß 68 (2) BbgKVerf im ordentlichen Ergebnis ein erheblicher Fehlbetrag auf und/oder sollen bisher nicht veranschlagte Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen in einem erheblichen Umfang im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder Auszahlungen geleistet werden, ist eine Nachtragssatzung zu erlassen. Als erheblich wird ein Fehlbetrag sowie Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen in Höhe von mindestens EUR festgelegt. 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne 70 BbgKVerf sind dann nicht erheblich, wenn sie je Aufwendungsart und Auszahlungsart den Betrag von EUR nicht überschreiten. Über ihre Leistung entscheidet die Kämmerin. In allen anderen Fällen sind sie von der Gemeindevertretung zu beschließen. Aufwendungen, die keine Auszahlungen nach sich ziehen, sind nicht als erheblich anzusehen. Gleiches gilt für Jahresabschlussbuchungen. Blankenfelde- Mahlow, den gez. Baier Ortwin Baier Bürgermeister Mitteilung der Kämmerei Auslegung der Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung 2012 der Gemeinde Blankenfelde- Mahlow vom wird gem. 67 Abs. 5 BbgKVerf in der Zeit vom bis in der Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow in der Kämmerei, Zi. 112 öffentlich ausgelegt. Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände Bekanntmachungen des WAZ Blankenfelde-Mahlow Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Blankenfelde-Mahlow hat in ihrer Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: Beschluss-Nr.: 01/01/12: Wirtschaftsplan 2012 des WAZ gez. Hein Hein Verbandsvorsteher Informationen aus dem Bürgerservice Achtung veränderte Öffnungszeiten vor Ostern! Am Donnerstag, dem 5. April 2012 (Gründonnerstag), hat die Gemeindeverwaltung bis 16 Uhr geöffnet. Versteigerung von Fundfahrrädern Am Donnerstag, dem findet in der Zeit von bis Uhr auf dem Hof der Gemeindeverwaltung eine Versteigerung von Fundfahrrädern und anderen Fundsachen statt. Interessierte Bürger und Bieter haben an diesem Tag ab Uhr die Möglichkeit, die Versteigerungsstücke zu besichtigen. Eine Angebotsliste liegt noch bis zum 29. März während der Sprechzeiten im Bürgerservice aus. Ihr Bürgerservice

6 6 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung für die Wehrverwaltung Mit Inkafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 entfallen seit dem 01. Juli 2011 die Datenübermittlungen im Rahmen der Wehrerfassung nach 15 Wehrpflichtgesetz (WPflG) und der Wehrerfassungsverwaltungsvorschrift. Die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden richtet sich nun nach 58 (WPflG) i.v.m. der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV) (beide in der jeweils ab 01. Juli 2011 geltenden Fassung). Demgemäß dürfen die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften, den Familiennamen, die Vornamen und die gegenwärtige Anschrift der Personen (Männer und Frauen) mit deutscher Staatsangehörigkeit übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden. Ab dem Jahr 2012 werden die personenbezogenen Daten jeweils einmal jährlich bis zum 31. März übermittelt. Gegen diese neue Datenübermittlung steht dem Bürger ein Widerspruchsrecht gemäß 18 Abs. 7 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) zu. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgerservice der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow eingelegt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim: Kreiswehrersatzamt Cottbus Karl-Liebknecht-Str Cottbus (Telefon: 0355/ ) Informationen aus dem Kommunalservice Die Kindertagesstätten in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow laden zu einem Tag der offenen Tür Eltern können sich am Samstag, 24. März 2012, vor Ort informieren Die Gemeinde achtet seit Jahren auf einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten, in modernsten Räumlichkeiten und mit kompetenten Erzieher/innen. Am Samstag, dem 24. März, können sich Eltern und andere Interessierte direkt vor Ort in allen Kindertagesstätten in der Gemeinde von den dortigen Bedingungen überzeugen, Fragen stellen und umfassende Informationen direkt von den Erzieher/innen erhalten. Zum Tag der offenen Tür sind Besucher herzlich eingeladen von Uhr bis Uhr die Kindertagesstätten: Tabaluga (Karl-Liebknecht-Str. 22 g, Blankenfelde) Kinderplanet (Jühnsdorfer Weg 1d, Blankenfelde) Pusteblume (Rhönstr , Blankenfelde) Blausternchen (Bahnhofstr. 1, Dahlewitz) Spektakulum (Berliner Str. 69, Mahlow) Kleine Strolche (Weidenhof 5, Mahlow) Evangelische Kindertagesstätte Mahlow (Rathenaustr. 45, Mahlow) Evangelische Hoffbauer-Kita Mahlow (Berliner Str. 26, Mahlow) zu besuchen. Grünpflege Regenwassermulden Aus gegebenem Anlass teilen wir mit, dass die Grünpflege der Regenwassermulden in nachfolgend aufgeführten Straßen im Gemeindegebiet durch den Werkstatthof der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow oder durch beauftragte Firmen sicher gestellt wird. Blankenfelde August-Bebel-Straße, Donaustraße, Teutoburger-Wald-Straße, Wilhelm-Raabe-Straße, Zossener Damm (L 40) Dahlewitz Mahlow Ahornstraße, An der Gartenstraße, Bahnhofstraße (im Bereich zwischen Thälmann- und Dorfstraße), Dorfstraße (alte B96), Feldstraße, Gartenstraße, Gutsbahntrasse, Heinestraße, Kastanienallee Am Lückefeld, Berliner Straße, Birkenstraße, Blankenfelder Weg, Glasower Damm, Goethestraße, Heinrich-Heine-Straße, Kreischaussee, Krügers Land, Lessingstraße, Lichtenrader Straße, Mahlower Straße, Marienfelder Straße, Menzelstraße, Neue Straße, Puschkinstraße, Randweg, Schulstraße, Trebbiner Straße, Waldweg, Ziethener Straße Die Gemeinde ist als Träger der Straßenbaulast verkehrssicherungspflichtig und hat die Funktionsfähigkeit der Mulden sicherzustellen. Auf Grund dieses Umstandes und der baulichen Gegebenheiten wird die erschwerte Grünpflege durch die Gemeinde sichergestellt. Im Bereich der Landesstraßen (z.b. L 40 in Dahlewitz) ist mangels einer gemeindlich genutzten Regenwassermulde, der Landesbetrieb Straßenwesen für die Verkehrssicherung zuständig. Aus diesem Grund werden an diesen Straßen der Straßenrandbereich 2-mal im Jahr durch die Straßenmeistereien gepflegt. Im Übrigen obliegen den Grundstückseigentümern weiterhin die üblichen Anliegerpflichten. Noch freie Trainingszeiten am Vormittag! Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow bietet in der alten Sporthalle Dahlewitz, Bahnhofstraße 63, freie Trainingszeiten Mo. Fr. 8:00 16:00 für Vereine, Sportgruppen und interessierte Bürger. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Gemeinde Blankenfeld-Mahlow, Kommunalservice Frau Wiechmann Tel

7 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 7 Straßenreinigung: Termine erster Reinigungsdurchgang Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow führt entsprechend der Straßenreinigungssatzung die Straßenreinigung durch. Der erste Reinigungsdurchgang startet am 02. April 2012 und wird dann monatlich wiederholt. Grundsätzlich ist geplant die Reinigung der einzelnen Straßen an den unten aufgeführten Terminen durchzuführen. An diesen Tagen möchten wir die Anwohner und Nutzer der Straßen bitten, nicht in diesen zu parken, da ansonsten eine vollständige, allen Ansprüchen gerecht werdende Reinigung nicht durchführbar ist. Ortsteil Straße Bemerkungen am 02. April, 02. Mai, 01. Juni, 02. Juli, 01. August, 03. September und 01. Oktober in Mahlow Trebbiner Straße zwischen Bahnübergang (Ecke Heimstättenstraße) und L 76 sowie im Roten Dudel Heimstättenstraße inkl. Bahnhofsvorplatz Bahnhofstraße Herbert-Tschäpe-Straße am 03. April, 03. Mai, 04. Juni, 03. Juli, 02. August, 04. September und 02. Oktober in Mahlow Karl-Liebknecht-Straße zwischen Bahnhofstr. und Ibsenstr. Ernst-Thälmann-Platz Ernst-Thälmann-Straße am 04. April, 04. Mai, 05. Juni, 04. Juli, 03. August, 05. September und 04. Oktober in Mahlow Ibsenstraße Krügers Land Am Lückefeld Goethestraße Heinrich-Heine-Straße zwischen Ibsenstraße und Ernst-Thälmann-Straße am 05. April, 07. Mai, 06. Juni, 05. Juli, 06. August, 06. September und 05. Oktober in Mahlow Berliner Straße Mahlower Straße Lichtenrader Straße Ziethener Straße im Waldblick zwischen Lichtenrader und Marienfelder Straße am 10. April, 08. Mai, 07. Juni, 06. Juli, 07. August, 07. September und 08. Oktober in Mahlow Marienfelder Straße im Waldblick zwischen Dorfstraße und Ziethener Straße Teltower Straße Dorfstraße nur OD der L 76 Berliner Damm Richard-Wagner-Chaussee zwischen Berliner Damm und Chopinring am 11. April, 09. Mai, 08. Juni, 09. Juli, 08. August, 10. September und 09. Oktober in Mahlow Beethovenstraße Leonard-Bernstein-Ring Glasower Damm Selchower Weg Alt Glasow am 12. April, 10. Mai, 11. Juni, 10. Juli, 09. August, 11. September und 10. Oktober in Blankenfelde Blankenfelder Weg Karl-Marx-Straße Brandenburger Platz Mozartweg am 13. April, 11. Mai, 12. Juni, 11. Juli, 10. August, 12. September und 11. Oktober in Blankenfelde Breitscheidstraße Moselstraße Heinrich-Heine-Straße Dietrich-Bonhoeffer-Straße am 16. April, 14. Mai, 13. Juni, 12. Juli, 13. August, 13. September und 12. Oktober in Blankenfelde Lindenstraße bis Verkehrsinsel vor dem Vogelkirschenring Pappelallee Erich-Klausener-Straße Carl-von-Ossietzky-Straße

8 8 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Ortsteil Straße Bemerkungen am 17. April, 15. Mai, 14. Juni, 13. Juli, 14. August, 14. September und 15. Oktober in Blankenfelde Karl-Liebknecht-Straße Jühnsdorfer Weg zwischen Zossener Damm und Rembrandtstraße Rembrandtstraße zwischen Trebbiner Damm und Jühnsdorfer Weg Max-Liebermann-Ring am 18. April, 16. Mai, 15. Juni, 16. Juli, 15. August, 17. September und 16. Oktober in Blankenfelde Dorfstraße nur OD der L 792 Triftstraße Trebbiner Damm OD der L 792 Berliner Damm OD der L 792 Potsdamer Damm OD der L 40 am 19. April, 21. Mai, 18. Juni, 17. Juli, 16. August, 18. September und 17. Oktober in Blankenfelde Zossener Damm OD der L 40 Dahlewitz Bahnhofsstraße teilweise OD der L 40 Am Bahnhofschlag Thälmannstraße OD der L 40 am 20. April, 22. Mai, 19. Juni, 18. Juli, 17. August, 19. September und 18. Oktober in Dahlewitz Dorfstraße (B96 alt) Mittelstraße Ludwig-Ehrhard-Ring Kiefernstraße Eschenweg Groß Kienitz Am Weidendamm Hermann-Gebauer-Straße Otto-Porath-Platz Weidendamm Wie vorstehend vermerkt ist grundsätzlich geplant die Reinigung in den Monaten Mai bis Oktober im gleichen Turnus durchzuführen, wobei jeweils am ersten Werktag des Monats mit der Reinigung begonnen wird. Sollten einzelne Straßen aus technischen oder organisatorischen Gründen zum Reinigungstermin nicht gereinigt werden können, wird die Straßenreinigung möglichst zeitnah, spätestens jedoch im Anschluss an die regulär geplante Reinigung nachgeholt. Über grundsätzliche Änderungen werden wir Sie natürlich im Amtsblatt informieren. Kommunalservice Informationen aus dem Bau- und Ordnungsamt Vorankündigung Straßensperrung des Glasower Damms von Alt-Glasow bis Abzweig Blankenfelder Weg und Hinweis auf Umleitung infolge Neubau der Brücke über den Glasowbach Das Bauamt gibt hiermit die bevorstehende Vollsperrung des Glasower Dammes voraussichtlich in der Zeit vom April bis Ende November 2012 bekannt. Eine Information zur Präzisierung der Sperrzeit folgt nach Vergabe der Bauleistung und Vorlage der durch den Baubetrieb einzuholenden verkehrsrechtlichen Anordnung über Aushänge in den Schaukästen der Gemeinde und über die Presse. Die Sperrung ist für den Neubau der Brücke über den Glasowbach am Glasower Damm einschließlich der anbindenden Verkehrsanlagen erforderlich. Für den Geh- und Radverkehr wird um den unmittelbaren Baubereich eine Umgehungsstrecke eingerichtet. Die Umleitung für den Kfz-Verkehr mit Ausnahme der Linienbusse ist in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming über Dahlewitz vorgesehen (Karl-Marx-Str., E.-Klausener-Str., Zossener Damm, Bahnhofstraße und Dahlewitzer Landstraße). Der Linienbus-Verkehr wird über die Schulstraße geleitet werden. Eine Bushaltestelle wird in die Schulstraße verlegt. Durch die Änderung in der Linienführung kann es zu Unregelmäßigkeiten bei den Abfahrts- und Ankunftszeiten kommen, auf die die Fahrgäste sich bitte einstellen wollen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Ihr Bau- und Ordnungsamt

9 Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9 Hinweise zum Verbrennen im Freien / Holzfeuer im Freien Gerade bei den jetzt steigenden Temperaturen, dem Beginn der Grillsaison und dem Erwachen der Kleingartenanlagen werden verstärkt in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Feuer im Freien durchgeführt. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass das Verbrennen im Freien durch 7 LImschG grundsätzlich verboten ist, soweit dadurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit gefährdet oder belästigt werden können. Gärtnerische Rückstände, wie Rasenschnitt, Laub, frischer Baum- und Strauchschnitt, dürfen gar nicht verbrannt werden, sondern gehören auf die Kompostieranlage. Für die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen aus Haushalten und Gärten auf dem eigenen Grundstück stehen Ihnen in Mahlow und Jühnsdorf entsprechende Deponien (Kompostieranlagen) zur Verfügung. Unabhängig von dem Verbot des Verbrennens von Gartenabfällen ist das sog. typische kleine Holzfeuer im Freien erlaubt, wenn dabei die 10 goldenen Regeln eingehalten werden: 1. Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter. 2. Es darf nur trockenes und naturbelassenes Holz verwendet werden. Frisch geschlagenes Holz muss erst eine längere Zeit gut durchlüftet gelagert werden, damit es seine volle Heizkraft entfalten kann. 3. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind ist kein Holzfeuer zu entzünden. 4. Die Feuerstelle ist stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anzulegen. 5. Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer. 6. Das Holzfeuer ist mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder zu entfachen. 7. Brandbeschleuniger wie Benzin, Verdünnung, Spiritus sind niemals zu verwenden, Explosionsgefahr! 8. Löschmittel (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher) bereithalten. 9. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug ist das Feuer unverzüglich zu löschen. 10. Das Feuer ist immer bis zum Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen. Das Verbrennen ist jedoch bei lang anhaltender, extrem trockener Witterung, ab Waldbrandstufe 3, wenn der Mindestabstand zum Wald weniger als 30 m beträgt und bei starkem Wind verboten. Um Belästigungen der Nachbarn auszuschließen, ist eine besondere Rücksichtnahme geboten. Vielleicht sprechen Sie vorher mit den Nachbarn bzw. laden Sie Ihren Nachbarn zum Feuer einfach ein. Besondere Umsicht ist geboten, wenn sich Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime und andere soziale Einrichtungen in unmittelbare Nähe befinden. Sind Sie nur Mieter oder Pächter des Grundstückes, müssen Sie zunächst klären, ob der Eigentümer mit dem Abbrennen eines Holzfeuers einverstanden ist. Auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist ohne Genehmigung der Ordnungsbehörde (außer Silvester) verboten. Anträge sind beim Ordnungsamt erhältlich. Anträge sind ca. vier Wochen vorher einzureichen. Weitere Hinweise dazu finden Sie auf der Seite unter Was erledige ich wo? unter dem Suchbegriff Feuer im Freien bzw. Feuerwerke. Ihr Bau- und Ordnungsamt Ende der amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Impressum AMTSBLATT der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Telefon 0 30 / , Fax: 0 30 / , Objektleitung und verantwortlich für den Gesamtinhalt: Michael Buschner Vertrieb: DVB Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt der amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, der Bürgermeister, Ortwin Baier, Karl-Marx-Str. 4, Blankenfelde, Tel.: 03379/333-0, Fax: 03379/ , verwaltung@blankenfelde-mahlow.de Erscheinungsweise und Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow erscheint in der Regel einmal monatlich. Das Amtsblatt kann in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Es wird an die Haushalte im Gemeindegebiet kostenfrei verteilt. Für die Bestellung außerhalb des Verteilungsgebietes ist es unter der Telefonnummer möglich, das Amtsblatt zum Abonnementpreis nach Hause geschickt zu bekommen. Foto Titelseite: Frühlingsboten, Foto: privat/junge

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