Staatssekretärin Dr. Weyland: Mehr Transparenz im Umgang mit dem Geld der Steuerzahler."

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1 Staatssekretärin Dr. Weyland: Mehr Transparenz im Umgang mit dem Geld der Steu... Page 1 of Startseite > Staatssekretärin Dr. Weyland: Mehr Transparenz im Umgang mit dem Geld der Steuerzahler." Diskussion zur EU-Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung Staatssekretärin Dr. Weyland: Mehr Transparenz im Umgang mit dem Geld der Steuerzahler." Pressestelle: Hessisches Ministerium der Finanzen [1] Im Bild (v.l.n.r.): Hessens Rechnungshofpräsident Dr. Walter Wallmann, MdB Norbert Brackmann, Finanzstaatssekretärin Dr. Bernadette Weyland, Prof. Dr. Jens Wüstemann (Universität Mannheim), MdB Bettina Hagedorn, Moderator Guido Gehrt (Behördenspiegel), Prof. Dr. Sonja Wüstemann (Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder), Dr. Karsten Nowak (Hessischer Rechnungshof) und Dr. Alexandre Makaronidis (Eurostat). HMdF Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vertrauen ihrem Staat viel Geld an. Ein sorgsamer und transparenter Umgang damit sollte allen politisch Verantwortlichen oberstes Gebot sein. Dazu gehört auch die Ehrlichkeit, etwa auf Folgekosten politischer Entscheidungen aufmerksam zu machen und finanzielle Verpflichtungen offen zu legen. Hessen geht diesen Weg mit der Veröffentlichung seiner Geschäftsberichte seit Jahren. Leider machen sich immer noch nur wenige andere auf

2 Staatssekretärin Dr. Weyland: Mehr Transparenz im Umgang mit dem Geld der Steu... Page 2 of diesen sicher mühsamen, aber ebenso sicher lohnenden Weg. Hessen unterstützt deshalb die EU-Kommission darin, Transparenz zum einheitlichen Standard in Europa zu machen, sagte Hessens Finanzstaatssekretärin Dr. Bernadette Weyland in Berlin. Hessen als Vorreiter Hessen hat sich bereits 1998 für eine Modernisierung des Rechnungswesens entschieden. Das Ergebnis: Die Einführung der kaufmännischen Buchführung auf Landesebene die so genannte Doppik. In Zukunft könnte die Einführung eines einheitlichen doppischen Rechnungssystems für den öffentlichen Bereich in allen europäischen Mitgliedstaaten Realität werden. Dafür hat sich mittlerweile international der Begriff European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) etabliert. Über die aktuellen Entwicklungen, Chancen und Herausforderungen bei der Einführung von EPSAS diskutierten auf Einladung von Hessens Finanzstaatssekretärin Dr. Bernadette Weyland und dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes Dr. Walter Wallmann in der Hessischen Landesvertretung in Berlin Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung. Hessen gehört in Deutschland zu den vier Ländern, die bereits eine doppische Buchführung und Rechnungslegung eingeführt haben und unterstützt den auf europäischer Ebene angestoßenen Reformprozess ausdrücklich: Die Staatsfinanzkrise in Europa hat die Notwendigkeit eines reformierten öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens in Europa offenbart. Das Projekt EPSAS bietet einen Lösungsansatz, wie gemeinsame Rechnungsführungsnormen für die EU-Länder aussehen können. Der in Hessen bereits praktizierte Einsatz eines doppischen Rechnungswesens sowohl auf Länder- als auch auf kommunaler Ebene erweist sich aus unserer Sicht als der richtige Anknüpfungspunkt zur Angleichung des nationalen und europäischen Rechnungswesens, so Finanzstaatssekretärin Dr. Weyland und Rechnungshofpräsident Dr. Wallmann. Die Einführung eines doppischen Rechnungssystems in den EU-Ländern würde eine genauere Abbildung des Ressourcenverbrauchs in den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglichen und somit zu mehr Transparenz und einer besseren Vergleichbarkeit beitragen. Nur valide und vergleichbare Haushaltsdaten auf doppischer Basis könnten eine effektive haushaltspolitische Überwachung auf EU-Ebene gewährleisten. Die Wahrung der Budgethoheit der Parlamente müsse dabei selbstverständlich gewahrt bleiben. Dr. Walter Wallmann sagte im Rahmen der Veranstaltung weiter: Wenn wir eine starke EU und beispielsweise ein gemeinsames europäisches Verteidigungsbündnis anstreben, dann sollten wir es doch allemal schaffen, ein gemeinsames standardisiertes Rechnungslegungssystem hinzubekommen. Mehr Transparenz für die öffentliche Rechnungslegung An der Diskussionsveranstaltung in der Landesvertretung nahmen auch die beiden Professoren Dr. Sonja Wüstemann (Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)) und Dr. Jens Wüstemann (Universität Mannheim), die Bundestagsabgeordneten Bettina Hagedorn und Norbert Brackmann, sowie Dr. Alexandre Makaronidis (Europäische Statistikbehörde EUROSTAT) und Dr. Karsten Nowak (Hessischer Rechnungshof) teil. Die Staatssekretärin erklärte heute: Die aktive Begleitung des auf europäischer Ebene angestoßenen Reformprozesses zur Entwicklung von EPSAS und zur Einführung eines doppischen Rechnungssystems in den EU-Ländern gehört zu den erklärten Zielen der Hessischen Landesregierung. Gemeinsam mit der EU-Kommission setzt

3 Staatssekretärin Dr. Weyland: Mehr Transparenz im Umgang mit dem Geld der Steu... Page 3 of sich das Land für Offenheit und Ehrlichkeit bei der Verwendung von Staatsvermögen und der Darlegung von Schuldenständen ein. In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch ausdrücklich beim Hessischen Rechnungshof für seine wertvolle Arbeit bedanken, mit der er das EPSAS-Projekt aus wissenschaftlicher Perspektive begleitet. Zu den hessischen Aktivitäten, die den Reformprozess auf europäischer Ebene konstruktiv begleiten sollen, gehört auch die kürzlich fertiggestellte Studie zur Umstellung eines doppischen Rechnungswesens auf einheitliche europäische Rechnungslegungsstandards am Beispiel des Bundeslandes Hessen. Die Studie des Hessischen Finanzministeriums wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission erstellt und zeigt auf, welche Aktivitäten in einem Flächenbundesland notwendig sind, um eine bereits nach nationalen Vorgaben bilanzierende öffentliche Einheit auf mögliche Anforderungen einer europäischen Rechnungslegung vorzubereiten. Mit den im Rahmen der Studie erarbeiteten Inhalten soll Hessen auch in die Lage versetzt werden, neue europäische Standards im Bedarfsfall kurzfristig und effizient durchführen zu können. Landesregierung hat auf das richtige Pferd gesetzt." In diesem Zusammenhang sagte Dr. Bernadette Weyland abschließend: Das Projekt EPSAS mag womöglich zunächst wie ein reines Fachthema erscheinen. Dabei berührt es ganz grundsätzliche europäische Fragen der Transparenz im Umgang mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die Hessische Landesregierung hat mit ihrer Entscheidung im Jahr 1998 auf das richtige Pferd gesetzt. Der immense Aufwand hat sich gelohnt! In den kommenden Jahren wird auf alle öffentlichen Haushalte die Anforderung zukommen, ihre Rechnungslegung zu modernisieren. Für Hessen wird der Weg zu einem mittelfristig einheitlichen Standard deutlich kürzer sein, als für andere. Jetzt zeigt sich die Zukunftsorientierung unserer damaligen Entscheidung! Weitere Informationen zum Thema EPSAS und die aktuelle Studie des Hessischen Finanzministeriums finden Sie unter [3] Downloads:: EPSAS Diskussionsrunde in Berlin (JPEG / 3 MB) [4] Kontakt für Pressevertreter Pressesprecher: Ralph-Nicolas Pietzonka Pressestelle: Hessisches Ministerium der Finanzen Telefon: Telefax: presse@hmdf.hessen.de [5] Quell URL: Links: [1] [2] [3] [4]

4 Staatssekretärin Dr. Weyland: Mehr Transparenz im Umgang mit dem Geld der Steu... Page 4 of _epsas_diskussionsrunde_hessische_landesvertretung_berlin_mit_finanzstaatssekretaerin.jpg [5] mailto:presse@hmdf.hessen.de

5 Prof. Dr. Sonja Wüstemann Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Impulsvortrag EPSAS Chance für eine Harmonisierung der öffentliche Rechnungslegung in Deutschland und Europa Hessische Landesvertretung, Berlin, 9. März

6 Stand der Auseinandersetzung mit EPSAS in Deutschland Bund / Länder- Arbeitskreis EPSAS Grundsatzpapier 2017 Grundanforderungen für Entwicklung und Implementierung von EPSAS aus deutscher Sicht Fixierung einer konzeptionellen Grundlage (EPSAS Rahmenkonzept) als übergeordnetes Recht mit verbindlichem Charakter Ableitung konsistenter EPSAS Standards auf Grundlage des EPSAS Rahmenkonzepts Ordentliches Gesetzgebungsverfahren Status Quo EPSAS Rahmenkonzept (Eurostat) Quelle: Eurostat, EPSAS WG 16/13, S. 3 2

7 Erfahrungen mit Conceptual Frameworks in der internationalen Rechnungslegung Grenzen: Rahmenkonzept als Spielball politischer Akteure und Ignoranz durch die Standardsetzer (E)s ist unrealistisch, von offiziellen Versuchen, ein Rahmenkonzept zu entwickeln, zu erwarten, sie könnten eine kohärente Basis für die Lösung von Bilanzierungsproblemen liefern. (...) Ein Rahmenkonzept, auch wenn es technisch korrekt ist, kann die politischen Probleme unterschiedlicher Interessen und Bedürfnisse auf Ebene von Einzelstandards nicht lösen. (Macve 1997) Unsere erste Einschätzung ist, dass die von den Boards gewählten Zwecke in zukünftigen Standardsetzungsaktivitäten ignoriert werden. (Dopuch/Sunder 1980) 3

8 Erfahrungen mit dem IFRS-Endorsement Normative Kriterien für die Übernahme von IFRS in Europarecht True and Fair View Europäisches öffentliches Interesse Verständlichkeit, Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit Grenzen: Endorsement-Kriterien als Spielball politischer Akteure Die Literatur hat sich nicht auf eine einheitliche Interpretation dieser Kriterien einigen können. Tatsächlich sind alle drei Kriterien naturgemäß unscharf und liefern den EU-Institutionen erhebliche Ermessensfreiheit im Endorsement-Prozess (p. 6). Es ist vermutlich angemessen zu betonen, dass die bisherigen EU-Endorsemententscheidungen zu der öffentlichen Wahrnehmung geführt haben, dass der Prozess lediglich den nationalen Politikern die Möglichkeit bietet, sich ex-post zu involvieren (...) und ihre Interessen zu wahren. (Europäisches Parlament 2015, p. 13) 4

9 Inhaltliche Anforderungen an EPSAS aus deutscher Sicht Rechenschaftslegung (96%) Vergleichbarkeit für statistische Zwecke (56%) Langfristige Nachhaltigkeit (96%) Intergenerative Gerechtigkeit (85%) Informationsvermittlung über VFE-Lage für Steuerungszwecke (87%) Objektivierungsgebot / Verlässlichkeit (96%) Vorsichtsprinzip (95%) Realisationsprinzip Imparitätsprinzip Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip 5

10 Status Quo EPSAS Rahmenkonzept (Eurostat) Zielsetzung von EPSAS GPFR: Informationsfunktion Gewährung von Transparenz, Vergleichbarkeit und True and Fair View für Rechenschafts- und Entscheidungszwecke, einschließlich Steuerung und intergenerative Gerechtigkeit durch harmonisierte Jahresabschlüsse Zielsetzung von EPSAS: Europäisches öffentliches Interesse Einschränkungen: Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit True and Fair View, Periodenabgrenzung Qualitative Merkmale Relevanz (56%) Getreue Darstellung Vollständigkeit Verständlichkeit (88%) Zeitnähe (83%) Vergleichbarkeit (84%) Nachprüfbarkeit (92%) Verlässlichkeit (96%) Substance over Form Neutralität Vorsicht (96%) 6

11 Deutsche Beteiligung an der Entwicklung von EPSAS Standards Alternative 1: EPSAS auf der Basis von IPSAS (Eurostat) Notwendigkeit der Mitwirkung an IPSAS-Standardsetzungsverfahren Europäisches Engagement wird gegenwärtig tendenziell über das EPSAS- Projekt ausgeübt. Und es gibt viele Verbindung mit dem IPSASB in diesem Projekt, so dass man annehmen könnte, sie denken, ihre Standpunkte können über die Working Group und die Cells gefiltert werden, um an das IPSASB zu gelangen. ( ) Wir haben wesentlichen Input aus Frankreich erhalten, von CNOCP, aber aus anderen Teilen Europas waren die Beiträge eher variabel oder begrenzt. (Vertreter des IPSASB staff) Alternative 2: EU-eigenständige Entwicklung von EPSAS Zusammenschluss mit anderen Anti-IPSAS-Ländern, z.b. Frankreich Orientierung an der EU-Bilanzrichtlinie 7

12 Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit des Rechtsetzungsverfahrens Einfluss von Fachexperten ohne politische Legitimation Wir brauchen Experten aus dem privatwirtschaftlichen Bereich, sie sind exzellente Fachleute und bringen Expertise mit. Aber das ist eine Sichtweise, eine andere ist es, sich bei der Befassung mit öffentlich-rechtlichen Themen komplett auf privatwirtschaftliche Unternehmen zu verlassen ( ), die keine klare politische Legitimität haben (...). Dies muss neu ausbalanciert werden, wir brauchen diese Experten, wir brauchen ihren Input, wir brauchen ihr Wissen, aber wir brauchen eine europäische Führung und Koordination auf Ebene des öffentlichen Sektors. (Michel Prada, Vorsitzender des französischen Standardsetzers für öffentliche Haushalte). 8

13 EPSAS als Chance für eine Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland und in Europa 9. März 2017, Berlin European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) Alexandre Makaronidis, Leiter Task Force EPSAS Europäische Kommission - Eurostat eurostat

14 Hintergrund Jahresabschlüsse sollen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Einheiten vermitteln, zwecks Rechenschaft und Entscheidungsfindung, seien es JA privater oder öffentlicher Einheiten. Im Gegensatz zum privaten Sektor gibt es keine einheitlichen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor. Daraus resultiert ein Mangel an Finanztransparenz und Vergleichbarkeit. eurostat

15 Flexibles, schrittweises Vorgehen in zwei Phasen Phase 1 Erhöhung der Finanztransparenz auf kurze bis mittlere Sicht (z.b. durch Förderung der periodengerechten Rechnungslegung bzw. IPSAS etwa im Zeitraum von 2016 bis 2020). 'First Time Implementation Guidance': Ersteinführung und Definitionen Investitionen in die Modernisierung der Systeme des öffentlichen Rechnungswesens... 3 eurostat

16 Flexibles, schrittweises Vorgehen in zwei Phasen Phase 1 (... ) Entwurf des Rahmenkonzepts und der Standards. Governance Grundsätze / Standardsetzungsverfahren Buchführungsgrundsätze Technische Arbeit an Standards mit Fokus auf Spezifika des öffentlichen Sektors Impact Assessment (Auswirkungsanalyse) Phase 2 Stufenweise EPSAS-Einführung etwa bis eurostat

17 Europäische Kommission (Eurostat) Task Force EPSAS: 5 eurostat

18 EPSAS CHANCE FÜR EINE HARMONISIERUNG DER ÖFFENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNG IN DEUTSCHLAND UND IN EUROPA VERTRETUNG DES LANDES HESSEN BEIM BUND AM 9. MÄRZ 2017 PROFESSOR DR. JENS WÜSTEMANN - PRÄSIDENT LEHRSTUHL FÜR ABWL UND WIRTSCHAFTSPRÜFUNG, UNIVERSITÄT MANNHEIM

19 1. Welche Zwecke? Vorüberlegungen: 1. Normen der öffentlichen Rechnungslegung ( Standards ) erfüllen Zwecke : Sinnvolle Normsetzung setzt sinnvolle Zweckkonkretisierung voraus. Die öffentliche Rechnungslegung steht dabei unter dem Primärzweck der Rechenschaft. 2. Ein weiterer Zweck sollte die Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit (Nachhaltigkeit) der Haushalte sein: Aus bilanzieller Sicht liegt ein ausgeglichener Haushalt dann vor, wenn das Reinvermögen (Eigenkapital) erhalten bleibt. 3. Ein damit zusammenhängender Zweck ist die Sicherung intergenerativer Gerechtigkeit: Jede Generation sollihren Konsum selbst erwirtschaften (Gewinnsicht); jede Vorgänger-Generation soll das empfangene Vermögen mindestens unvermindert der nächsten Generation übergeben (Vermögenssicht). 4. Andere Zwecke der Rechnungslegung sind denkbar: So folgen etwas die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (IFRS), die für kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen in der EU gelten, dem Zweck der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen, insbes. für Zwecke der Anlageentscheidung auf Kapitalmärkten; IFRS verfolgen aber nicht die gerade genannten Zwecke der öffentlichen Rechnungslegung (die strukturell dem HGB vergleichbar sind). 5. Dies allein macht schon eine Übernahme der IPSAS aus deutscher Sicht in jetziger Form schwer vorstellbar, weil IPSAS sich stark an IFRS anlehnen, ergänzt um weitere Wahlrechte. 2

20 1. Welche Zwecke? Erste These: Rechnungslegungsinhalte folgen Rechnungslegungszwecken: Für die öffentliche Rechnungslegung sind dies insbesondere das Gebot der Rechenschaft, das Gebot der Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der Haushalte und das Gebot der Sicherung intergenerativer Gerechtigkeit. Will man ein Rahmenkonzept als Grundlage der EPSAS, so sollten diese dort kodifiziert werden. 3

21 2. Zusammenhang von Zwecken, Leitprinzipien und Standards? Vorüberlegungen: 1. Rahmenkonzepte, bspw. die überkommenen Rahmenkonzepte nach internationalen Rechnungslegungsstandards und IPSAS, sind zumeist rein deklamatorisch: Sie formulieren, nicht zuletzt aus Konsensgründen, mitunter widersprüchliche Ziele. Sie vermeiden eine Festlegung hinsichtlich notwendiger Wertungen. Sie sind für den Normanwender nicht bindend, ebenso wenig wie für den Normsetzer. 2. Verhält es sich so, ist der Nutzwert für Normanwender wie auch für den Normsetzer stark begrenzt. 3. Die Alternative ist, die Zwecke als Deduktionsbasis zu verwenden und aus diesen zweckgerechte Leitprinzipien und dann konsistente Einzelnormen (Standards) abzuleiten. 4. Dies setzt ein Rahmenkonzept nicht voraus so kennen ja die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung dieses auch nicht ist aber in der supranationalen Normsetzung vermutlich der prozessual sinnvollste Weg. 4

22 2. Zusammenhang von Zwecken, Leitprinzipien und Standards? Zweite These: Ein Rahmenkonzept ist nur dann sinnvoll, wenn es als verbindliche Deduktionsgrundlage für die Normsetzung des Normgebers dient und als verbindliche Auslegungsgrundlage für den Normanwender. Es setzt konkretisierte Zwecke, folgende Leitprinzipien und konkretisierende Einzelnormen ( Standards ) voraus. Dient es diesem Zweck nicht, so ist sein Nutzwert sehr begrenzt. 5

23 3. Welche Leitprinzipien? Vorüberlegung: 1. Aus den genannten Zwecken abgeleitete Leitprinzipien strukturieren die zu konkretisierenden Einzelnormen: Die beiden wichtigsten Prinzipien in diesem Zusammenhang sind das Objektivierungsprinzip und das Vorsichtsprinzip. Beide sind zentral für das HGB; beide sind in den geltenden IPSAS stark zurückgedrängt. 2. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit für Anwender wie für die Durchsetzung und Aufsicht muss dem Objektivierungsprinzip maßgebliches Gewicht beigemessen werden. Anders können Verstöße, etwa gegen den Grundsatz intergenerativer Gerechtigkeit, nicht sichtbar gemacht werden (Eibelshäuser). Dies schließt breite Wahlrechte ebenso aus, wie breites Ermessen der Bilanzierenden. 3. Es ist ein Missverständnis, das Vorsichtsprinzip gleichzusetzen mit dem Gebot des sich willkürlich Arm- Rechnens : Vielmehr konkretisiert sich das Vorsichtsprinzip im Realisationsprinzip und im Imparitätsprinzip. Beide sind zentral für das Erreichen der genannten Zwecke: Anderenfalls werden in der öffentlichen Rechnungslegung bspw. Konsummöglichkeiten der jetzigen Generation zu Lasten späterer Generationen fingiert. 4. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Rechnungslegungsgeschichte: Eingeführt wurde das Realisationsprinzip 1884 in das Aktiengesetz, gerade um das Sich-reich-Rechnen im Zuge der Gründerzeitkrise zukünftig zu unterbinden: Dies ist auch ein Wertungsprinzip: Weder der ehrbare Kaufmann noch der ehrbare Staat (Stiftung Marktwirtschaft) sollten aus wirtschaftsethischer Sicht Zugriff auf das Sozialprodukt (Konsum) zu Lasten anderer, schutzwürdiger Parteien haben. 6

24 3. Welche Leitprinzipien? Dritte These: Eine entobjektivierte öffentliche Rechnungslegung verfehlt seinen Zweck: Rechtssicherheit und Kontrolle sind nur in objektivierter Form vorstellbar. Eine Vermögens- und Gewinnermittlung ohne Geltung von Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip ist mit dem Ziel nachhaltiger Haushaltswirtschaft, intergenerativer Gerechtigkeit und diesen folgender Kontrolle der öffentlichen Finanzen aus bilanztheoretischer Sicht nicht vereinbar. 7

25 4. Welches supranationales Rechnungslegungssystem? Vorüberlegungen: 1. Bekanntlich sieht die Kommission einerseits die IPSAS als unstreitigen Bezugsrahmen, andererseits meint sie, dass diese in ihrer jetzigen Form nicht ohne weiteres in den Mitgliedstaaten eingeführt werden können. 2. Aus bilanztheoretischer Sicht verfehlen die IPSAS in ihrer jetzigen Form die o. a. Zwecke, die für eine harmonisierten öffentlichen Rechnungslegung sinnvollerweise zugrunde gelegt werden: Insbesondere die zurückgedrängte Objektivierung (s.o.) und zurückgedrängte Vorsicht (s.o.) sind hiermit inkonsistent und nicht sinn- und zweckgerecht. Daher kann mit guten Gründen ein Abweichen von Ihnen gefordert werden dieses ist aber ein grundsätzliches Abweichen und keine Kosmetik (z.b. im Sinne der Abschaffung einiger Wahlrechte). 3. Die EPSAS bieten die Chance (s. Veranstaltungstitel), dies für die EU zu korrigieren: Hierzu gehört aber die zwingende Verbindung von verbindlicher Deduktionsbasis (RK), hieraus abgeleiteten Leitprinzipien und deren wertende Konkretisierung in Standards. Das Ergebnis würde sehr wahrscheinlich nahe am HGB und deutlich entfernt von den IPSAS sein. Dessen muss man sich bewusst sein: Es sind systematisch fundamentale und nicht periphere Unterschiede, die sinnvolle EPSAS von den IPSAS unterscheiden. 8

26 4. Welches supranationales Rechnungslegungssystem? Vierte These: EPSAS geben die Chance einer zweckgerechten, harmonisierten öffentlichen Rechnungslegung in der EU. Man sollte diese Chance nutzen. Erschöpfen sich die EPSAS in Deklamatorik und sind ein Vehikel für verschuldete Staaten ihre nationalen Interesse an bestimmten Inhalten durchzusetzen (unter dem Pseudo-Argument europäischer Besonderheiten ), so sollte man davon absehen und den IPSAS qua Endorsement Legalität und Legitimität in der EU verleihen, so wie das bei IFRS auch geschieht. 9

27 Kompakt Bilanzrecht/Rechnungslegung Rechnungslegung»DK European Public Sector Accounting Standards (EPSAS): Die Bedeutung eines EPSAS Conceptual Framework für die Normentwicklung Die derzeitige Diskussion um die Entwicklung einheitlicher europäischer Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Bereich geht auf die EU-Richtlinie 2011/85 aus dem Jahre 2011 zurück. In dieser Richtlinie wird hinterfragt, ob die International Public Sector Accounting Standards (IP- SAS) ein geeignetes Rechnungsführungssystem für den öffentlichen Bereich der Mitgliedstaaten der EU sein könnten. Hintergrund war die europäische Staatsschulden- und Finanzkrise verbunden mit der Erkenntnis, dass das System der europäischen Finanzstatistiken verbessert werden müsse. Dr. Karsten Nowak ist Direktor beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt. Kontakt: I. Erforderlichkeit EU-eigener Rechnungslegungsstandards mit einer eigenen Governance-Struktur Nach intensiver Befassung mit dieser Frage kam das Europäische Statistikamt Eurostat 2013 zu dem Ergebnis, dass innerhalb der EU eigene Rechnungslegungsstandards mit einer eigenen Governance-Struktur erforderlich seien. IPSAS wurden als geeigneter Bezugsrahmen für die Entwicklung von europäischen Standards für eine einheitliche Rechnungslegung in der EU angesehen. Der Begriff der European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) war geboren. II. EPSAS Working Group und vier EPSAS Working Cells Mittlerweile hat die EU-Kommission eine EPSAS Working Group und vier EPSAS Working Cells eingerichtet, welche die konzeptionelle Entwicklung von EPSAS zum Gegenstand haben. Diese Tätigkeiten dienen der Europäischen Kommission zur Vorbereitung eines Verordnungs- oder Richtlinienentwurfs, der dann in den Gesetzgebungsgremien der EU diskutiert werden wird. Die EPSAS stellen in der Tat eine Chance dar, die öffentliche Rechnungslegung in Europa und damit auch in Deutschland zu harmonisieren. Derzeit wird in den Working Cells und der Working Group über die grundsätzliche Ausgestaltung etwaiger EPSAS diskutiert. Denkbar wäre eine naive Übernahme der IPSAS, also quasi ein IPSAS Endorsement, auf der einen Seite, eine komplette Neuentwicklung eines eigenständigen Rechnungslegungssystems für europäische Gebietskörperschaften auf der anderen Seite oder eben auch Lösungen, die zwischen diesen beiden Eckpunkten liegen. sie nicht Framework-konsistent sind und verworfen werden müssen. Ein EPSAS Conceptual Framework sollte auf jeden Fall die Zwecke öffentlicher Rechnungslegung und die wesentlichen Grundprinzipien öffentlicher Rechnungslegung beinhalten. Zwecke öffentlicher Rechnungslegung sind Rechenschaft, Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit und Vergleichbarkeit. Wesentliche Grundprinzipien sind die strenge Objektivierung und das Vorsichtsprinzip. Zudem sollte das Conceptual Framework nicht nur für den Standardsetzer, sondern eben auch für die Anwender verbindlich sein. IV. Vorsichtsprinzip In der EPSAS Working Cell Standards wird derzeit über die konkrete Ausprägung des Vorsichtsprinzips diskutiert. Wünschenswert wäre ein gemeinsames europäisches Verständnis eines Vorsichtsprinzips, das eben auch das Realisations- und Imparitätsprinzip umfasst. Das Realisationsprinzip verhindert insb. den Ausweis unrealisierter Gewinne, z.b. durch eine Fair-Value-Bewertung, die die Anschaffungs- oder Herstellungskosten übersteigt. Es dient dem Zweck der Nachhaltigkeit. Das Imparitätsprinzip unterstützt den Grundsatz der Generationengerechtigkeit, da es nur solche Risiken und Verluste antizipiert, die bereits entstanden sind, also gerade auch von der gegenwärtigen Generation verantwortet werden müssen. Das derzeit geplante Vorgehen von Eurostat, das EPSAS Conceptual Framework zeitgleich mit den EPSAS-Standards zu entwickeln, ist zu kritisieren. Eine zweck- und prinzipienkongruente Ableitung der EPSAS-Standards ist bei dieser Vorgehensweise nicht möglich. V. Politische Diskussion Neben der Fachdiskussion wird mittlerweile auch im politischen Raum intensiv über EPSAS diskutiert. Bundestag und Bundesrat haben sich mit dem Thema genauso befasst wie der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments und Interessenvertretungen der Kommunen. Das Hessische Ministerium der Finanzen und der Hessische Rechnungshof veranstalten am in Berlin ein Diskussionspanel zu den EPSAS. Als Diskussionsteilnehmer werden u.a. namhafte Vertreter von Eurostat, aus dem Bundestag und der Wissenschaft erwartet. Redaktioneller Hinweis: Zum EPSAS Update 2016: EPSAS als Chance für eine Harmonisierung der Rechnungslegung in Deutschland und in Europa vgl. Weyland/ Nowak, DK 2016 S. 558 = DK III. EPSAS Conceptual Framework und Standards Um die Frage nach einer sinnvollen Konzeption der EPSAS beantworten zu können, sollte sich die EU-Kommission in einem ersten Schritt Gedanken über die konkrete Ausgestaltung eines EPSAS Conceptual Framework machen. Erst in einem zweiten Schritt könnte dieses Framework dann als Bewertungsmaßstab für die Frage dienen, ob IPSAS-Standards in EPSAS-Standards überführt werden können oder ob 96 DER KONZERN Nr. 02/2017

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