3. Fachkonferenz FahrRad in Brandenburg

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1 3. Fachkonferenz FahrRad in Brandenburg Radverkehr und Radtourismus fördern Gemeinsam die Zukunft des Fahrradlandes Brandenburg gestalten Kleinmachnow - Mittwoch,

2 Aktuelle Anforderungen an Planung, Bau und Erhalt von Radverkehrsanlagen an Bundes- und Landesstraßen Hans-Reinhard Reuter Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Vorstandsvorsitzender 2

3 Themenübersicht Planung von Radwegen - Relevante Anforderungen - Planungs- und Entwurfsgrundsätze - Naturschutzfachliche Erfordernisse Bau von Radwegen - Empfohlene Bauweisen - Gestaltung von Querungsanlagen - Übergänge in das bestehende Straßennetz - Markierung von Radfahrstreifen Problemfelder beim Radwegebau Erhaltung und Unterhaltung von Radwegen Ausblick 3

4 Planung von Radwegen - Relevante Anforderungen - Praxis zeigt, dass Planungsprozesse von Radwegebaumaßnahmen ähnlich komplex wie Neuoder Ausbaumaßnahmen von Straßen sind Durchführung von Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung führt durchschnittlich zu Planungszeiträumen von 5 Jahren Fortwährende Abstimmungen mit allen Beteiligten (TÖB, Grundeigentümer etc.) während des Planungsprozesses erforderlich Trotz Abstimmungen gestalten sich die Grunderwerbsverhandlungen zur Erlangung des Baurechts schwierig. - Bei zwei von drei Radwegebaumaßnahmen ist ein Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren erforderlich. Gravierender Rückgang der Haushaltsmittel in den nächsten Jahren insbesondere im Landeshaushalt (von über 6 Mio. auf 2,5 Mio. ab 2014) 4

5 Planung von Radwegen - Planungs- und Entwurfsgrundsätze - In Anlehnung an die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) sollen diese geeignet sein, die Verkehrssicherheit und die Qualität des Verkehrsablaufes zu gewährleisten oder zu verbessern. RVA soll weiterhin die Ansprüche unterschiedlicher Nutzergruppen (Alltags- und Freizeitradler, Kinder und ältere Verkehrsteilnehmer sowie sportliche Radfahrer etc.) berücksichtigen. Beispiel: Kommune plant Radweg an der L 30 zwischen Schönow und Gorinsee mit einer Breite von 3 m, da Abschnitt Bestandteil einer Skaterstrecke ist. Beachtung der Besonderheiten im Inner- und Außerortsbereich (z. B. mehr Konfliktpunkte im Innerortsbereich, Höhere Geschwindigkeiten im Außerortsbereich) Beispiel: Radien der Außerortsradwege an der L 15 zwischen Hardenbeck und Boitzenburg sowie an der L 220 am Werbellinsee mussten wegen bestehendem Gefälle vergrößert werden. 5

6 Planung von Radwegen - Planungs- und Entwurfsgrundsätze - Ausbildung der Außerortsradwege an Bundes- und Landesstraßen in der Regel mit einer Breite von 2,50 m - RW-Breite größer 2,50 m möglich, wenn Radweg auch touristische Bedeutung hat und erhebliches Radverkehrsaufkommen aufweist - Verringerung der auszubildenden Radwegebreite bei Vorlage entsprechender Zwangspunkte bzw. bei unverhältnismäßig hohen Kosten, die durch Eingriffe in Naturräume entstehen, ebenfalls möglich Berücksichtigung des vom MIL eingeführten Radwegebauprogrammes bis 2015 unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 6

7 Planung von Radwegen - Naturschutzfachliche Erfordernisse - Für Radwegebaumaßnahmen an Bundesstraßen besteht die Pflicht zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Mit Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes im Jahr 2008 sind Radwege an Landesstraßen nicht mehr UVP-pflichtig. - Reduzierung der Planungszeiten dadurch möglich Radwege unterliegen unabhängig ihrer Bedeutung bzw. Funktion der Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz. Eingriffsregelung wird durch den geplanten gemeinsamen Erlass zur Anwendung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung bei der Errichtung von Radwegen zwischen MIL und MUGV vereinfacht. 7

8 Planung von Radwegen - Naturschutzfachliche Erfordernisse - Erlass sieht vor, dass pro 50m² versiegelter Fläche ein qualitativ hochwertiger Baum in einer Allee oder einer Baumreihe gepflanzt wird Ist dies im Naturraum nicht möglich, wird im Verhältnis 1:1 entsiegelt. - Entsieglungsflächen stehen jedoch nicht unbegrenzt zur Verfügung. Müssen durch den Neubau eines Radweges Bäume außerhalb des Waldes gefällt werden, so werden diese zusätzlich ersetzt. Mit dem Erlass wurde eine handhabbare Regelung sowohl zur Förderung des Radverkehrs als auch zum Erhalt und zur Finanzierung der Brandenburgischen Alleen geschaffen. 8

9 Planung von Radwegen - Naturschutzfachliche Erfordernisse - Unabhängig vom Erlass sind die EU-Regelungen zum Gebiets- und Artenschutz zu beachten. - Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich, sofern FFHbzw. SPA-Gebiete betroffen sind - Betroffenheit geschützter Arten ist aufzuzeigen Grundsatz: Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu vermeiden, zu minimieren bzw. zu kompensieren. 9

10 Planung von Radwegen - Naturschutzfachliche Erfordernisse - Wurzelschutz beim Radwegebau in Baumnähe - Empfehlung eines Mindestabstandes von 3 m zwischen Baum und Befestigungsrand - Einsatz von Geotextilien, Wurzelbrücken oder Wurzelsperren zu empfehlen, wenn Mindestabstand nicht einhaltbar Beispiele für Radwegebaumaßnahmen entsprechend naturschutzfachlicher Erfordernisse: 10

11 B Radwegeführung im Waldbereich 11

12 L 220 Radweg mit Amphibieneinrichtung 12

13 B 96 Gransee - Radwegeführung mit Durchlass 13

14 B 112 Radweg Lebus bis Frankfurt (Oder) - Radwegeführung über Holzbrücke 14

15 Bau von Radwegen - Empfohlene Bauweisen - In Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen von 2001 (RStO 01) sind empfohlene Bauweisen für Radwege in Asphalt-, Beton-, Betonpflaster und Plattenbauweisen enthalten. RStO 01 sieht für Asphaltbefestigungen von Radwegen eine 8 bis 10 cm dicke Tragdeckschicht vor. Zur besseren Befahrbarkeit (geringerer Rollwiderstand) wird im LS ein zweischichtiger Asphaltoberbau bevorzugt. Einsatz von Recyclingmaterialien in Schottertragschichten möglich, Nachweis der Verwendbarkeit zum Radwegebau muss aber vorliegen Anwendung von ungebundenen Radwegbefestigungen im Ausnahmefall z. B. bei besonders schutzwürdigen Gebieten und nicht tragfähigem Boden - Pflege- und Instandsetzungsarbeiten mindestens 2-mal im Jahr erforderlich 15

16 Bau von Radwegen - Querungsmöglichkeiten - Berücksichtigung der Vorgaben für Querungsanlagen gemäß ERA 2010 und den Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (2006) Prüfung des Bedarfes und der Art der Querungsanlagen gerade vor dem Hintergrund der fehlenden Haushaltsmittel zwingend erforderlich - Handlungsspielräume des Regelwerkes sind hierbei auszuschöpfen Finanzierung der Querungsanlagen ist im Rahmen der Radwegebaumaßnahme abzusichern. Beispiele für Querungsanlagen: 16

17 B 109 Querung in Wandlitz 17

18 L 15 Unterführung eines Radweges 18

19 B 107 Querung zwischen Ziesar und Köpernitz 19

20 Bau von Radwegen - Übergänge in das bestehende Straßennetz - Überführung in den fließenden Verkehr muss für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar und nachvollziehbar sein Sicherheit des Radfahrers steht im Vordergrund Es gibt keine perfekte Übergangsregelung! - Jede Übergangsregelung ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Berücksichtigung der Vorgaben der ERA Beispiele für mögliche Übergangsregelungen: 20

21 L 88 Fichtenwalde - Übergang mit Markierung 21

22 B 5 Berge - Übergang mit Markierung und Rampe 22

23 Bau von Radwegen Markierung von Radfahrstreifen Radfahrstreifen sind abgetrennte Sonderfahrstreifen und für den Radverkehr immer benutzungspflichtig (Zeichen 295 und 237 StVO). Keine Anwendung von Radfahrstreifen im Außerortsbereich Im Entwurfserlass zum Bau und der Finanzierung von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen sind Einzelfallentscheidungen zur möglichen Markierung von Radfahrstreifen auf Landesstraßen vorgesehen. Innerorts findet die Markierung von Radfahrstreifen Anwendung Beispiele für Markierungen: - Bereits gezeigtes Beispiel: L 88 Fichtenwalde - Folgendes Beispiel: B 273 Nauen 23

24 B 273 Nauen 24

25 Problemfelder des Radwegebaus Planung von Radwegen - Änderung des Radwegebedarfes aufgrund der demographischen Entwicklung - Komplexität der Planung eines Radweges ähnlich einer Straßenneubaumaßnahme - Schwierige Grunderwerbsverhandlungen führen in großem Maß zum Erfordernis der Planfeststellung - Hohe Anforderungen an den Umwelt- und Naturschutz Bau von Radwegen - Baugrundprobleme (Torfhaltiger Baugrund, hoher Wassergehalt etc.) - Radwege in Baumnähe (aufwändig u. a. durch erforderlichen Wurzelschutz) 25

26 Problemfelder des Radwegebaus Kostenentwicklung - Grobe Kostenauswertung von Radwegebaumaßnahmen zeigt, dass für einen Kilometer Radweg aktuell rund 200 T anzusetzen sind Kostenerhöhungen bei schwierigen Baugrundverhältnissen und aufwändigen Brückenbauwerken - Kostensteigerungen gerade vor dem Hintergrund der Reduzierung der Haushaltsmittel problematisch StVO-Novelle - Beschränkung der Radwegebenutzungspflicht auf die Fälle, in denen es Verkehrssicherheit oder Verkehrsablauf zwingend erfordern - Es bleibt abzuwarten, ob die Beschränkung Auswirkungen auf die Bedarfsermittlung im Radwegebau sowie auf die Mittelbereitstellung des Bundes und der EU haben wird. 26

27 Erhaltung und Unterhaltung von Radwegen Trotz hoher Anforderungen an Planung und Bau von Radwegen führten die Anstrengungen der Bediensteten des LS und der gesamten Straßenbauverwaltung zu einem Radwegebestand von mittlerweile über km an Bundes- und Landesstraßen. Durchgeführte Radverkehrszählungen an Bundes- und Landesstraßen bestätigen, dass Radwege sowohl von Alltags- als auch Freizeitradlern angenommen werden. Da Radwege nur über eine bestimmte Zeitdauer uneingeschränkt genutzt werden können, ist neben dem Radwegeneubau die Erhaltung und Unterhaltung von besonderer Bedeutung. Berücksichtigung entsprechender Erhaltungs- und Unterhaltungsmittel im Projektprogramm des LS erforderlich 27

28 Erhaltung von Radwegen Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) von Radwegen erfolgte im Auftrag des LS - Bestehende Radwegenetz wurde durch Sonderfahrzeug befahren - Längsebenheit und Oberflächenmerkmale wurden erfasst - Zustandsbewertung erfolgte mit Normierungsfaktoren Erstellung eines Radwegeerhaltungsprogrammes auf Basis der Ergebnisse der ZEB erfolgt gegenwärtig Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt im Anschluss die Einordnung der Erhaltungsmaßnahmen in das Projektprogramm des LS. 28

29 Unterhaltung von Radwegen Ausführung der Unterhaltungsarbeiten erfolgt durch 33 Straßenmeistereien Gegenwärtig stehen 28 Kleingeräteträger für die Radwege an Bundes- und Landesstraßen zur Verfügung. Der LS beabsichtigt die Anschaffung zusätzlicher 5 Fahrzeuge, so dass jede Meisterei ein Fahrzeug besitzt. Anschaffung der Geräte sehr kostenintensiv Die Unterhaltungsarbeiten für Radwege ordnen sich in Gesamtheit der erforderlichen Unterhaltungsarbeiten in und erfolgen entsprechend der vorhandenen Kapazitäten in den Meistereien. 29

30 Ausblick Rückgang der Haushaltsmittel in den nächsten Jahren Prüfung des erforderlichen Umfanges einer Baumaßnahme vor dem Hintergrund der Finanzsituation von besonderer Bedeutung Stetige Erweiterung des Radwegenetzes wie bisher nicht mehr möglich Vermeidung kostenintensiver Neubaumaßnahmen Entsprechend den Empfehlungen des Bundes Konzentration der Mittel auf die Erhaltung des vorhandenen Radwegenetzes Praxisorientierte Umsetzung der naturschutzrechtlichen Regelungen beim Radwegebau Beibehaltung und Stärkung der guten Zusammenarbeit aller Radverkehrsakteure im Land Brandenburg 30

31 Wenn noch Unklarheiten bestehen, fragen Sie einfach den Landesbetrieb Straßenwesen! 31

32 Aktuelle Anforderungen an Planung, Bau und Erhalt von Radverkehrsanlagen an Bundes- und Landesstraßen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 32

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