NACHRICHTEN. Niederschrift. Ende: Uhr. Dörstelmann, Esser, Fell, Florack, Franken, Geiser W.,

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1 NACHRICHTEN der STADTVERWALTUNG HEINSBERG Druck und Verteilung : Stadthauptamt 2. Oktober 2008 Erscheinen nach Bedarf 24/2008 Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Heinsberg vom l. Oktober im Ratssaal in Heinsberg Besinn: Uhr Ende: Uhr Anwesend waren unter dem Vorsitz von Bürgermeister Offergeld a) die Stadtverordneten Almeida, Aufclenkamp, Becke, B iermanns, Chilitis, Derichs, Dörstelmann, Esser, Fell, Florack, Franken, Geiser W., Hansen, Heitzer, Herberg, Houben H., Houben J., Jakobs, Joeris, Johlke, Jöris, Kehren, Kirsch, Krichel, Leruen,Lowis, Meurer, Oellers, Randerath, Rauschning, Rebig, Schmitz, Schößler, Schreinemacher, Siegberg, Skottke, Speis es fehlten die Stadwerordneten Bornheim, Frenken, Geiser J., Hohnen, Louis, Marx, Schaaf b) von der Verwaltung Ltd. Stadtrechtsdirektor Schönleber, Stadtverwaltungsdirektor Gerards, Verwaltungsangestel lte Kremer als Schriftftihrer Ltd. Stadtverwaltungsdirektor Houben

2 -2- Tasesordnung l. Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen im Produktbuch der Stadt Heinsberg nach $ 4l Abs. I Buchst. t) GO NRW i. V. m. g 12 GemHVO 2. Festlegung von Wertgrenzen für das Neue Kommunale Finanzmanagement gemäß $ 4 Abs. 4 S. 2 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden innordrhein-westfalen (GemHVO NW) 3. Regelung zur Gewährung von Einzelbürgschaften 4. Ergänzung von Ausschüssen 5. Mitteilungendes Bürgermeisters 6. Anfragen nach $ 18 der Geschäftsordnung Der Bürgermeister eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfiihigkeit fest. Punkt 1: Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtisung der Ressourcen im Produktbuch der Stadt Heinsbere nach I4l Abs. I Buchst. t) GO NRW i. V. m. { 12 GemHVO Nach $ I GemHVO besteht der Haushaltsplan im Neuen Kommunalen Finanzmanagement aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan und den Teilplänen. Dabei sind die Teilpläne produktorientiert. Produkte definieren Leistungen oder eine Gruppe von Leistungen, für die innerhalb und außerhalb der Verwaltung eine Nachfrage besteht und für die prinzipiell ein Entgelt entrichtet werden müsste. Es wurde ein hierarchisch aufgebautes Informationssystem geschaffen, das aus drei Ebenen mit unterschiedlicher Informationsdichte besteht: den Produktbereichen, den Produktgruppen und den Produkten. Verbindlich vorgeschrieben sind dabei vom Innenminister lediglich l7 Produktbereiche. Im Produktrahmenplan der Stadt Heinsberg wurden nach Absprache mit den FachZimtern neben den verbindlich vorgeschriebenen Produktbereichen 49 Produktgruppen,62Produkte und 123 Leistungen beschrieben. Im Produktbuch sind die Produkte detailliert umschrieben.

3 -3- Nach $ 4l Abs. I Buchst. t) GO NRW legt der Rat strategische Ziele unter Benicksiehtigung der Ressourcen fest. Mit $ 12 GemHVO wird diese Vorschrift konkretisiert. Danach sollen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des eingesetzten Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfol gskontrol le des j ährli chen Haushalts gemacht werden. Stadtverwaltungsdirektor Gerards erläuterte den Inhalt des Produktbuches. Er verwies insbesondere darauf, dass die im Produktbuch festgelegten Ziele mit jedem neuen Haushaltsplan fortgeschrieben werden könnten. Nach kurzer Aussprache wurden dann mit dem vorliegenden Produktbuch die strategischen Ziele gemäß $ 41 Abs. I Buchst. t) GO NRW festgelegt. 36 Jastimmen bei I Stimmenthaltung und I Neinstimme. Punkt 2: Festlegung von Wertgrenzen Iür das Neue Kommunale Finanzmanagement gemäß I4 Abs.4 S.2 der Verordnune über das Haushaltswesen der Gemeinden in Nordrhein- Westfalen (GemHVO NW) Die Stadt Heinsberg wird zum l. Januar 2009 ihr Haushalts- und Rechnungswesen auf der Grundlage des Gesetzes für ein Neues Kommunales Finanzmanagement umstellen. Nach $ I der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 16. I.2004 geändert durch Gesetz vom besteht der Haushaltsplan u. a. aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan und den Teilplänen. Die Auszahlungen ftir Investitionen werden nach $ 3 der Gemeindehaushaltsverordnung in den produktorientierten Teilfinanzplänen veranschlagt. Im Teilfinanzplan sind als einzelne Positionen die Einzahlungen und die Auszahlungen für Investitionen sowie die Summen und der jeweilige Saldo auszuweisen. Als Einzelmaßnahmen sind Investitionen oberhalb einervom Rat festzulegenden Wertgrenze auszuweisen. Stadtverwaltungsdirektor Gerards verwies auf den Grundsatz der Einzelveranschlagung von Investitionsmaßnahmen und die Möglichkeit, Maßnahmen unterhalb von Wertgrenzen gemäß $ 4 Abs.4 der Gemeindehaushaltsverordnung zusammenfassen zu können.

4 -4- Sodann wurde ohne Aussprache einstimmig beschlossen, Bauinvestitionen im Finanzplan nach $ 4 Abs GemHVO einzeln auszuweisen, wenn ihr Wert ,00 Euro übersteigl. Alle sonstigen Investitionen sind dann einzeln auszuweisen, wenn ihr Wert ,00 Euro übersteigl. Punkt 3: Regelung zur Gewährungvon Einzelbürgschaften Mit Wirkung zum 0l ist die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom I 5. Dezemb er 20A6 über die Anwendung der Artikel 87 und 8 8 EG-Vertrag auf,,de-minimis- Beihilfen" in Kraft getreten. Die für die Beihilfenkontrolle zuständige EU-Kommission geht davon aus, dass Beihilfen, die die Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung erfüllen, nicht wettbewerbsverzerrend gemäß Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag sind. Diese Beihilfen können deshalb ohne ein aufwändiges Anmeldungsverfahren gew?ihrt werden. Bislang waren Bärgschaften mit einem Volumen von bis zu 20 Mio. Euro von der De-minimis- Verordnung erfasst und somit freigestellt. Damit nach der neuen Verordnung eine gewährte Bürgschaft in den Anwendungsbereich der De-minimis-Verordnung gelangt, ist es zwingend notwendig, dass ihr eine sogenannte,,btirgschaftsregelung" zugrunde liegt. Die Kommission will mit dem Begriff,,8ürgschaftsregelung" sicherstellen, dass die Gebietskörperschaft eine Regelung, die in ihrer sachlichen Reichweite abstrakt und ihrer personellen Reichweite generell ist, der Gewährung von Bürgschaften zugrunde legt. Die durch die De-minimis-Verordnung notifizierungsfreigestellten Btirgschaften sind grundsätzlich betragsmäßig auf einen Höchstbürgbetrag von 1,5 Mio. Euro beschrzinkt. Damit die Stadt Heinsberg ihren Eigengesellschaften Btirgschaften stellen kann, ist eine entsprechende Btirgschaftsregelung durch den Rat zu erlassen. Stadtuerwaltungsdirektor Gerards erläuterte den Inhalt und die Auswirkungen der aktuellen,,de-minimis-verordnung". Anschließend wurde einstimmig beschlossen, die Bürgschaftsregelung der Stadt Heinsberg in der vorliegenden Form zu erlassen. Sie ist Anlage der Niederschrift (Urschrift).

5 5- Punkt 4: Ergänzungvon Ausschüssen Durch Partei- bzw. Fraktionsaustritte ist die FDP-Fraktion in nachstehenden Ausschüssen nicht mehr vertreten: Jugendhilfeausschuss Beschwerdeausschuss Schul- und Kulturausschuss Bauausschuss Ausschuss für Angelegenheiten des Umweltschutzes und der Landschaftspflege Nach $ 58 Abs. I GO NRW sind Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind, berechti5, ein Ausschussmitglied mit beratender Stimme zu benennen. Stadtuerordnete Johlke wies darauf hin, dass die GRÜNE-Fraktion bisher im Jugendhilfeausschuss nicht vertreten sei und daher für diesen Ausschuss ebenfalls ein Ausschussmitglied mit beratender Stimme benennen möchte. Für die FDP-Fraktion schlug Stadwerordneter Joeris folgende Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder mit beratender Stimme vor: Jugendhilfeausschuss Beschwerdeausschuss Schul- und Kulturausschuss Bauausschuss Mitelied Lerr;en, Stefan Lerz;en, Stefan Hausmann, Erwin Hausmann, Erwin Ausschuss für Angelegenheiten des Umwelt- Hausmann, Erwin schutzes und der Landschaftspflege Vertreter Joeris, Hans-Gerd Joeris, Hans-Gerd Jäger-Breuer, Rolf Ferdinand Jäger-Breuer, Rolf Ferdinand Jäger-Breuer, Rolf Ferdinand Stadtverordneter Schreinemacher war der Auffassung, dass die FDP-Fraktion nach wie vor in den vorgenannten Ausschüssen vertreten sei; die Ausschussmitglieder seien nicht aus der Fraktion ausgeschieden- Dieser Aussage widersprachen die Stadtverordneten Joeris und Lenzen und erklärten, dass die Ausschussmitglieder nicht mehr der FDP-Fraktion angehörten.

6 6- Daraufhin wurde der FDP-Vorschlag mit 34 Jastimmen bei 3 Stimmenthaltungen und I Neinstimme angenommen. Ansehließend wurde auf Vorschlag der GRÜNE-Fraktion derjugendhilfeausschuss einstimmig wie folgt ergänzt: mit beratender Stimme Jugendhilfeausschuss Mitelied Johlke. Gisela Vertreterin Schaal Regina Punkt 5: Mitteilungen des Bürgermeisters Der Bericht ist entfallen. Punkt 6: Anfrasen nach I 18 der Geschäftsordnung Anfragen nach $ l8 der Geschäftsordnung lagen nicht vor.,//.,--'7 //- / /t 1/r/l V-Y V Schriftftihrer

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