BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ

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1 Ein Krisendienst des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin für die ganze Stadt BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Bericht Teil 1 Wer wir sind, was wir tun. Teil 2 Statistik Überblick 12- Teil 3 Fallbeispiele aus der Praxis

2 Inhalt 3 Der Krisendienst für die ganze Stadt BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Ein Krisendienst des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Kindernotdienst: Gitschiner Str Berlin Jugendnotdienst: Mindener Str Berlin Mädchennotdienst: Mindener Str Berlin Hotline-Kinderschutz: Gitschiner Str Berlin KuB: Fasanenstr Berlin Fachstelle Kinderschutz: Mindener Str Berlin Berliner Notdienst Kinderschutz Teil 1 Wer wir sind, was wir tun. Vorwort 5 Berliner Notdienst Kinderschutz 6 Hotline-Kinderschutz 8 Kindernotdienst 12 Jugendnotdienst/Mädchennotdienst KuB Kontakt- und Beratungsstelle 23 Fachstelle Kinderschutz 30 Teil 2 Statistik Überlick Berliner Notdienst Kinderschutz 34 Hotline-Kinderschutz 38 Kindernotdienst 42 Jugendnotdienst/Mädchennotdienst 48 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 52 Teil 3 Fallbeispiele aus der Praxis 57 Hotline-Kinderschutz 58 Kindernotdienst 59 Jugendnotdienst 67 Mädchennotdienst 73 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 76

3 Danksagung: Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Spendern, die uns mit Engagement, Sach- und Finanzmitteln, mit kleinen und mit großen Beträgen im Jahr unterstützt haben. Wir bedanken uns für das Engagement, die Anteilnahme, das Verständnis, die Solidarität und die Unterstützung! Wenn wir Spenden erhalten, ist es uns möglich, Kindern, Jugendlichen, jungen Obdachlosen und Familien in Notlagen direkt und unbürokratisch zu helfen. Wir haben die Möglichkeit, Spiele, Bücher, Kleidung, Bastelmaterial und andere Anschaffungen zusätzlich zur Verfügung zu stellen, die sonst außerhalb unseres Etats liegen. Das Theaterprojekt der KuB wird überwiegend aus Spendenmitteln finanziert. Wir bedanken uns bei allen, die sich aktiv für Kinder und Jugendliche einsetzen! Um die Lesbarkeit zu vereinfachen wird auf die zusätzliche Formulierung der männlichen Form verzichtet. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass der Genus des Wortes hier als synonym für die weibliche und männliche Form des Subjektes gilt. Die Verwendung der weiblichen Form ist explizit als geschlechtsunabhängig gemeint. Als Reminder dieser Festlegung erhalten die Endungen ein Sternchen *. Hinweise: Auf den Fotos sind keine Minderjährigen aus dem Kinder-, Jugend- oder Mädchennotdienst zu sehen. Impressum: Herausgeber: Berliner Notdienst Kinderschutz, Redaktion: Berliner Notdienst Kinderschutz, Beate Köhn Gestaltung: Jürgen Köhler Fotos: BNK/B.K.

4 Vorwort 5 Bericht Der Bericht besteht aus drei Teilen. Im Teil 1 möchten wir den Arbeitsansatz des Berliner Notdienst Kinderschutz zu Beratungen, Kriseninterventionen, Gefährdungseinschätzungen, Inobhutnahmen und Unterbringungen von Minderjährigen in Folge der Inobhutnahme beschreiben. Die Arbeit der Kontakt- und Beratungstelle (KuB) mit ihrem niedrigschwelligen Ansatz von Versorgung, Streetwork und der Notschlafstelle Sleep In für obdachlose junge Menschen, wird anhand von Praxisbeispielen und Statistik ebenfalls beschrieben. Hierdurch möchten wir, die sich aus der Arbeit ergebenden sozialpädagogischen Ziele und Handlungsorientierungen im Ansatz darstellen. Im Teil 2 werden die Statistiken der letzten 5 Jahre dargestellt. Mit diesem Bericht wollen wir aber auch auf Schwierigkeiten aufmerksam machen. Die seit Jahren anhaltende nicht ausreichende Personalausstattung im gesamten Bereich der Jugendhilfe hat Spuren hinterlassen und macht sich in unserer Arbeit täglich sehr deutlich bemerkbar. Besonders bei den Kolleginnen * der Jugendämter ist auch für uns zu spüren, wie immer komplexere Fälle auf immer engere Zeitressourcen stoßen. Die negativen Folgen, unter anderem von mangelnder partnerschaftlicher Kommunikation mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern, aber auch unter den Fallkolleginnen *, sind zum Teil gravierend. Die in Teil 3 gewählten Beispiele aus der Praxis zeigen daher auch schwierige Hilfeverläufe und auch Folgen von nicht-rechtzeitigem -Eingreifen, Scheitern und Gelingen von Hilfebemühungen. Die Berichte zeigen Kinder und Jugendliche, denen es schlecht geht und sie zeigen, dass es der Jugendhilfe nicht immer gelungen ist, die Hilfe und den Schutz zu gewährleisten, die diese Kinder und Jugendlichen aus unserer Sicht benötigt hätten. In den Beispielen wird deutlich, dass zur fachgerechten Einschätzung einer komplexen und schwierigen Ausgangslage der Familien die notwendigen und erforderlichen Zeitressourcen zur gründlichen Einschätzung der Situation im Vier-Augenprinzip erforderlich ist. Ebenso wird deutlich, was passiert, wenn diese Zeit fehlt. Die Beispiele stehen exemplarisch für viele Fallgeschichten, die wir in den verschiedenen Bereichen des Berliner Notdienst Kinderschutz kennenlernen. Zudem macht uns weiterhin Sorgen, dass fehlende geeignete Unterbringungsplätze für ältere Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf zu langen Wartezeiten in allen Kriseneinrichtungen und besonders in den Notdiensten führen. Eine adäquate, zeitnahe Versorgung dieser Minderjährigen findet unter Umständen über Wochen oder Monate nicht statt, was weder dem Rechtsanspruch noch der angezeigten Unterstützung dieser jungen Menschen entspricht. Mit unseren Beispielen, die auch brüchige Stellen zwischen Theorie und Praxis aufzeigen, hoffen wir, Mängel im Kinderschutz aufzuzeigen und einen Beitrag zu einer offenen Diskussion über fachliche Standards in der Jugendhilfe und im Kinderschutz zu leisten. Beate Köhn Fachstelle Kinderschutz

5 6 Berliner Notdienst Kinderschutz Der Schutzauftrag bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Berliner Notdienst Kinderschutz BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Der Berliner Notdienst Kinderschutz ist eine sozialpädagogische Einrichtung zur Krisenintervention, Beratung, Inobhutnahme, Erstversorgung und Kurzbetreuung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des. Lebensjahres (gemäß 42 SGB VIII) sowie eine niedrigschwellige Hilfe für junge Obdachlose bis 21 Jahren, deren Wohlergehen aktuell gefährdet ist. Zum Berliner Notdienst Kinderschutz gehören der Kinder-, Jugend- und Mädchennotdienst, die Hotline-Kinderschutz/mehrsprachig, die Kontakt und Beratungsstelle KuB mit der Notübernachtungstelle Sleep In und die Fachstelle Kinderschutz. Der Arbeitsauftrag bezieht sich auf ein rund-um-die-uhr-angebot für die ganze Stadt, das an 365 Tagen des Jahres zur Verfügung steht. Die Trägerschaft für den Berliner Notdienst Kinderschutz hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin. Die Aufgabenstellung der Jugendämter, Schutz vor Vernachlässigung, Misshandlung und anderen Gefährdungen zu gewährleisten, wird immer dann durch den Kinder- und Jugendnotdienst stellvertretend wahrgenommen, wenn die zuständigen Jugendämter nicht oder nicht rechtzeitig zu erreichen sind. Der gesetzliche Schutzauftrag als Kernaufgabe der Sozialpädagogischen Dienste und die damit verbundene Funktion des staatlichen Wächteramtes leiten sich unmittelbar vom Art. 6 GG und vom SGB VIII, Kinderund Jugendhilfegesetz 8a und 42 ab. Die Sicherstellung des Kindeswohls ist sowohl Bestandteil der elterlichen Erziehungsverantwortung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG als auch Teil des staatlichen Wächteramtes gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG. Die rechtsverbindliche Einflussnahme auf die elterliche Erziehungs verant wortung ist, sofern das zuständige Jugendamt nicht tätig werden kann, eine Kernaufgabe des Berliner Notdienst Kinderschutz, bei einer Gefährdung des Kindeswohls. Die ausgeübte Schutzfunktion steht häufig im Spannungsfeld zwischen effektivem Kinderschutz und Elternautonomie. Auch während der Krisenintervention wird die elterliche Verantwortung respektiert und versucht eine dem Kindeswohl entsprechende und für die Eltern respektable Lösung zu suchen. In den meisten Fällen gelingt dies auch und bewirkt dadurch eine gute Akzeptanz für die Annahme weiterer Hilfen durch das Jugendamt. Die Erfassung und Bewertung gewichtiger Anhaltspunkte zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung sind die zentralen Aspekte der Arbeit. Es kommt darauf an, zur Klärung einer benannten Situation die notwendigen Informationen zu erhalten bzw. einzuholen, diese fachlich im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen und die Wahl der geeigneten und verhältnismäßigen Mittel zur Gefahrenabwehr zu treffen. Zur Einschätzung der Gefährdung ist ein ausführliches Gespräch mit den Jugendlichen, Eltern und, wenn vom Alter her möglich, mit dem Kind wichtig. Die Beteiligung der Kinder und Eltern sowie die Einschätzung der Kooperationswilligkeit und -fähigkeit der Eltern sind von entscheidender Bedeutung für das weitere Vorgehen und die Gefährdungseinschätzung. Der Kinder- und der Jugendnotdienst sind neben den Berliner Jugendämtern, die zur Inobhutnahme befugten Dienststellen des Landes Berlin. Der Balanceakt zwischen einem notwendigen Eingriff in das Elternrecht zum Schutz eines Kindes durch eine Inobhutnahme im Sinne einer Gefahrenabwehr und der Chance und Notwendigkeit, einen Hilfekontakt zur Unterstützung der Eltern zu beginnen und in Gang zu setzen, stellt hohe fachliche Anforderungen an die Ausübung dieser Aufgabe und an die Ausführenden dieser Krisenintervention (Wächteramt). Gerade bei der Informationsgewinnung zur Gefährdungseinschätzung (Pflichtaufgabe) gilt es, Widerstand und Abwehr zu verstehen und zu vermeiden bzw. abzubauen, um den weiteren Beratungsprozess nicht zu gefährden und eine Inanspruchnahme von Hilfen zu ermöglichen. Die Notdienste nehmen in diesen Fällen die Funktion der sozialpädagogischen Krisenintervention wahr und versuchen den weiteren Hilfeprozess zum örtlich zuständigen Jugendamt zur fallführenden Sozialarbeiterin * auf den Weg zu bringen. In den Fällen, in denen Minderjährige nicht rechtlich vertreten sind, wird die Sorge um das Wohl des Kindes oder Jugendlichen in öffentlich-rechtlicher Verantwortung, also anstelle der Sorgeberechtigten, ausgeführt (z.b. wenn die elterliche Zustimmung für eine dringend erforderliche ärztliche Behandlung fehlt).

6 Berliner Notdienst Kinderschutz 7 Im Zusammenhang mit einer notwendigen Inobhutnahme ist der Berliner Notdienst Kinderschutz auch für die Versorgung und den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen zuständig. Eine ausreichende Bereitstellung von Unterbringungsplätzen in den entsprechend geeigneten Standorten ist daher für den BNK von erheblicher Bedeutung. Zum Berliner Notdienst Kinderschutz gehören derzeit acht Aufgabenschwerpunkte, die an drei Standorten zur Verfügung stehen. Standort 1 Kindernotdienst Tel.: Hotline-Kinderschutz Tel.: Standort 2 Jugendnotdienst Tel.: Mädchennotdienst Tel.: Fachstelle BNK Tel.: Standort 3 Kontakt- und Beratungsstelle Tel.: Sleep In Tel.: Zum effektiven Kinderschutz und zur Erfüllung des Schutzauftrages braucht es deshalb nebst einem fachlichen Kinderschutzkonzept und der Beschreibung der sich daraus ergebenen Ziele und Handlungsorientierungen: ausreichend und fachlich gut qualifiziertes Personal Respekt und Akzeptanz der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern. Anerkennung der Erziehungsverantwortung gegenüber den Eltern ermutigende Beteiligung der Eltern, Kinder und ggf. anderer der Familie nahe stehender Personen, um an einer Lösung mitzuwirken. Berücksichtigung ihrer Wünsche, Meinungen und Lösungsvorschläge ausreichend Plätze in Schutzeinrichtungen für Kinder und Jugendliche angemessene finanzielle und materielle Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedürfnisse von Minderjährigen interdisziplinäre und interinstitutionelle Zusammenarbeit der Fachkräfte verlässliches, kontinuierliches Zusammenwirken aller Beteiligten deutliche Statements und Maßnahmen zum Kinderschutz aus der Politik, die behördenübergreifend umgesetzt und mit finanziellen Mitteln unterlegt sind Hilfe für Kinder, Eltern und Menschen, die sich um Kinder sorgen... Der Krisendienst für die ganze Stadt rund um die Uhr 365 Tage im Jahr Beratung & Aufnahme Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung Die Verantwortung für die Lösung des Problems hat die Familie. Im Kinderschutz müssen Mindestanforderungen der Familie gegenüber klar benannt werden. Die Verantwortung, das Kindeswohl zu sichern, hat das Jugendamt, manchmal auch das Familiengericht, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, dies zu tun. Der Krisendienst für die ganze Stadt Kinder Jugend Mädchen BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ RUND UM DIE UHR

7 8 Hotline-Kinderschutz 1. Hotline-Kinderschutz Standort Gitschiner Straße in Friedrichshain-Kreuzberg Im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz wurde im Mai 07 die Hotline-Kinderschutz beim Berliner Notdienst Kinderschutz neu eingerichtet. Die Hotline-Kinderschutz findet im Berliner Gesetz zum Schutz des Kindes eine gesetzliche Verankerung. Hier heißt es u. a. im 12 Die Bezirke stellen ein zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbares zentrales telefonisches Melde-, Erstberatungs- und Interventionsverfahren für eine erste Krisenberatung und für Meldungen des Verdachts auf Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen (Hotline-Kinderschutz) sicher. Es ist von dem zentralen Krisen- und Notdienst für Kinder und Jugendliche zuständigen Jugendamt zu betreiben. Dieses Angebot steht allen Berliner Bürgerinnen * zur Verfügung, die sich Sorgen um Kinder und minderjährige Jugendliche machen rund um die Uhr. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit spielt neben einer verlässlichen und unmittelbaren Erreichbarkeit eine wichtige Rolle. Je früher die Jugendämter oder der Berliner Notdienst Kinderschutz auf problematische Situationen von Kindern und Jugendlichen aufmerksam werden, desto eher kann eine Hilfe angeboten werden. Die Hotline-Kinderschutz ist eine erste Anlaufstelle, wenn Fragen zu Schwierigkeiten von Familien benannt werden. Ziel ist es, akute Gefährdungssituationen für Kinder und Jugendliche schnellstmöglich zu beenden, frühzeitig latenten Gefährdungssituationen zu begegnen und Minderjährige unverzüglich vor Gefahren zu schützen. In enger Kooperation mit der Beratungsstelle des Kindernotdienstes kann die Hotline-Kinderschutz eine Einschätzung im Sinne des Vier-Augen-Prinzips vornehmen. Über die Mitarbeiter * der Hotline-Kinderschutz werden Beratungen in Anspruch genommen die sich auf Kinder beziehen, die sich in schwierigen, teilweise sehr schwierigen Lebenslagen befinden. Von den benannten Kindern erfolgte bei ca. 10% eine Weitergabe an das zuständige Jugendamt oder direkt zum Kindernotdienst, um die Situation und die Kinder unverzüglich in Augenschein zu nehmen (nach.00 Uhr und an den Wochenenden). Gefährdungseinschätzung Erscheinungsformen einer Kindeswohlgefährdung: körperliche und seelische Vernachlässigung seelische Misshandlung körperliche Misshandlung sexuelle Gewalt häusliche Gewalt (Partnergewalt) Für die Beseitigung einer Gefährdung spielt die Bereitschaft der Eltern Hilfe und Unterstützung anzunehmen eine große Rolle. Einige Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung: nicht plausibel erklärbare sichtbare Verletzungen oder Selbstverletzungen körperliche oder seelische Krankheitssymptome, z. B. Einnässen, Ängste, Zwänge, Jaktationen unzureichende Flüssigkeits- oder Nahrungszufuhr fehlende ärztliche Vorsorge oder notwendige Behandlung mangelnde altersadäquate Aufsicht Hygienemängel, z. B. Körperpflege, Kleidung unbekannter Aufenthalt des Kindes Delinquenz fortgesetzte, unentschuldigte Schulversäumnisse oder fortgesetztes, unentschuldigtes Fernbleiben von der Tageseinrichtung

8 Hotline-Kinderschutz 9 Projekt Hotline Kinderschutz mehrsprachig, in Kooperation mit dem Träger Lebenswelt ggmbh Im April 12 startete der Berliner Notdienst Kinderschutz gemeinsam mit LebensWelt ggmbh, mit Beteiligung der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft und der Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales, ein Projekt, das die Erweiterung der bestehenden Hotline Kinderschutz auf die Bevölkerungsgruppe der Bürger mit Migrationshintergrund (zunächst in den Sprachen Arabisch, Russisch und Türkisch), die bisher aufgrund sprachlicher Barrieren die Hotline nicht in Anspruch nehmen konnten, zum Ziel hatte. Die interkulturelle Öffnung und die so entstehende Barrierefreiheit durch muttersprachliche Beratung sollen den Schutz von Kindern und Jugendlichen und ihr Recht auf eine gewaltfreie Erziehung stärken. Das Projekt Hotline- Kinderschutz mehrsprachig wurde vom April 12 bis März aus Projektmittel über die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft und von der Deutschen Klassenlotterie Berlin finanziert sowie von der Stiftung Parität Berlin und der Senatsverwaltung für Gesundheit unterstützt. Seit 15 wurde die Hotline-Kinderschutz mehrsprachig von der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft in den Regelhaushalt übergeführt. Im Rahmen des Projektes konnten seit April 12 verschiedene Aktionen und Angebote erfolgreich durchgeführt werden: Muttersprachliche Beratungszeiten in arabischer, russischer und türkischer Sprache Netzwerkaufbau; Informationen für Zielgruppen und Multiplikatorinnen * Durchführung von Werkstattgesprächen mit Multiplikatorinnen * und Vertreterinnen * aus den russisch-, arabisch- und türkischsprachigen Communities zur Einbeziehung in das Netzwerk und Beteiligung an der Bedarfsklärung und zielgruppenorientierten Ansprache Durchführung von Informationsveranstaltungen für Eltern, dort wo sie ein- und ausgehen, für Multiplikatorinnen *, Stadtteilmütter, Integrationslotsen und für Fachkräfte in den bezirklichen Gremien Informationen an Kitas, Familien- und Nachbarschaftszentren, Grundschulen (Gesamtkonferenzen, Schulsozialarbeiterteams), Selbsthilfeorganisationen, Beratungsstellen, Kinderschutz-AGs etc.

9 10 Hotline-Kinderschutz Die Beratung in der Hotline Kinderschutz- mehrsprachig in Kooperation mit LebensWelt ggmbh erfolgt von erfahrenen Fachkräften im Kinderschutz mit muttersprachlicher Kompetenz. Die Beratung findet zu regelmäßigen Zeiten statt, die sich auf festgelegte Wochentage und Uhrzeiten beziehen. Montags 8- Uhr in arabischer Sprache Mittwochs 8- Uhr in türkischer Sprache Freitags 8- Uhr in russischer Sprache In diesen ausgewiesenen Zeiten ist die Hotline-Kinderschutz immer mit Fachkräften der jeweiligen Sprache besetzt. Darüber hinaus sind diese Fachkräfte auch an anderen Tagen im Dienst. Zur Zielgruppe gehören Familienangehörige denen es schwer fällt über familiäre Probleme mit ihrem sozialen Umfeld zu reden. Dies betrifft besonders Familien, in denen Autorität und Gehorsam eine große Rolle spielen, und in denen Erziehung als eine rein familiäre und private Angelegenheit gesehen wird. Deshalb wird das Angebot der Hotline-Kinderschutz auch in den jeweiligen Communities bekannt gemacht, um zu Themen, wie Unsicherheiten bezüglich einer gewaltfreien Erziehung, frühzeitig ins Gespräch zu kommen. Dies können nur Fachkräfte leisten, die als vertrauenswürdig angesehen werden, die ebenfalls Migrationserfahrungen haben, und denen das Wertesystem der jeweiligen Bevölkerungsgruppe sehr vertraut ist. Diese Mitarbeiterinnen * können mit viel Empathie in der Kontakt- und Beratungsaufnahme kultursensibel authentisch den Kinderschutz einbeziehen. Knapp ein Drittel aller Beratungen finden derzeit über das muttersprachliche Angebot statt. In vielen Fällen besteht bei den Anrufer_innen eine Unsicherheit darüber, wie sie ihre Beobachtungen einschätzen sollen. Gemeinsam mit einer erfahrenen Kinderschutzfachkraft werden gewichtige Anhaltspunkte in einem standardisierten Kinderschutzverfahren besprochen (vgl. Schutzauftrag 8a, 8b SGB VIII). Zum Beratungsangebot der Hotline-Kinderschutz gehört auch, unter Abwägung aller genannten Fakten, gemeinsam zu überlegen, was die Anrufer:innen selbst tun können. Dabei werden eigene Handlungsmöglichkeiten genauso besprochen wie auch die Grenzen des eigenen Handelns. Im Verlauf des Anrufes legt die Kinderschutzfachkraft fest, ob es sich um eine Beratung handelt oder ob es hier um Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung geht. Entsprechend erfolgt bei einem Kinderschutzfall eine kollegiale Beratung mit einer zweiten Fachkraft. Sofern ein Kinderschutzfall nicht ausgeschlossen werden kann und die Anruferin * Angaben zum Aufenthaltsort des Kindes benennt, wird das zuständige Jugendamt oder bei Nichterreichbarkeit der Kindernotdienst eingeschaltet. Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder und Jugendliche oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Minderjährigen bedrohen bzw. gefährden. In Abhängigkeit davon, inwieweit die Eltern gewillt und in der Lage sind die Gefahr für ihr Kind abzuwenden, (vgl. 66 BGB) werden ggf. weitere Maßnahmen zursicherheit des Minderjährigen eingeleitet.

10 Hotline-Kinderschutz 11 Die Information über eine Kindeswohlgefährdung kann entweder über Fremdmelder oder Selbstmelder erfolgen. Eine persönliche Beratung und eine auf die Bedürfnisse der Anruferin * zugeschnittene Hilfevermittlung werden immer angeboten. Alle Anrufe werden intern statistisch erfasst und jede Meldung über eine mögliche Kindeswohlgefährdung wird persönlich und schriftlich an das zuständige Jugendamt (Berlineinheitlicher Erst-Checkbogen) weitergeleitet. Gefährdungseinschätzung Erscheinungsformen einer Kindeswohlgefährdung: körperliche und seelische Vernachlässigung seelische Gewalt körperliche Gewalt sexuelle Gewalt häusliche Gewalt (Partnergewalt)

11 12 Kindernotdienst 2. Kindernotdienst Standort Gitschiner Straße in Friedrichshain-Kreuzberg An erster Stelle steht für uns der Schutz des Kindes. Dazu bietet der Kindernotdienst ein umfassendes und qualifiziertes Beratungsangebot für die Kinder und deren Familien bei akuten Familienproblemen und Krisen. Wenn Eltern im Moment die Erziehungsverantwortung nicht wahrnehmen können, müssen Kinder ggf. durch eine Inobhutnahme geschützt werden. Der Kindernotdienst steht allen Kindern und Eltern, die in Not geraten sind, als stadtweit bekannte Anlaufstelle für Kinder bis zur Vollendung des. Lebensjahres rund um die Uhr zur Verfügung. Das Hilfeangebot ist nicht auf eine spezielle Problematik ausgerichtet. Zudem können sich alle, die sich um Kinder sorgen, Tag und Nacht an den Kindernotdienst wenden. Zur Abklärung einer benannten Gefährdung fahren zwei Kolleg:innen vom Kindernotdienst, wenn dies erforderlich ist, zur Inaugenscheinnahme des Kindes oder zu Beurteilung und Klärung der Situation direkt vor Ort bzw. in die Wohnung der Familie. Die Arbeit mit vernachlässigten Kindern und ihren Familien nimmt bei der Aufgabenerfüllung des Kindernotdienstes (Beratung/Unterbringung) den größten Umfang ein. So sind als größte Gruppe die Kinder zu nennen, bei denen eine Kindeswohlgefährdung, aufgrund einer akuten Misshandlung, sexueller Gewalt, häuslicher Gewalt, Vernachlässigung oder aufgrund von psychischen Krisen oder Drogenmissbrauch der Eltern vorliegt. Viele Eltern wenden sich auch aufgrund von familiären Konflikten zwischen Eltern und Kindern oder wegen Sorgerechtsstreitigkeiten der Eltern an den Kindernotdienst. Für die Beseitigung einer Gefährdung spielt die Bereitschaft der Eltern Hilfe und Unterstützung anzunehmen eine große Rolle. Hierfür braucht es viel Zeit, Geduld und professionelles Verständnis für die Lebenslage der Familie, um einen Zugang zu den Eltern zu bekommen und für ein Annehmen von Hilfe zu werben. Gefährdungseinschätzung Erscheinungsformen einer Kindeswohlgefährdung: körperliche und seelische Vernachlässigung seelische Misshandlung körperliche Misshandlung sexuelle Gewalt häusliche Gewalt (Partnergewalt) Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung: nicht plausibel erklärbare sichtbare Verletzungen oder Selbstverletzungen körperliche oder seelische Krankheitssymptome z. B. Einnässen, Ängste, Zwänge, Jaktationen Vernachlässigung: unzureichende Flüssigkeitsoder Nahrungszufuhr fehlende ärztliche Vorsorge oder notwendige Behandlung Zuführung gesundheitsgefährdender Substanzen mangelnde altersadäquate Aufsicht Hygienemängel z. B. Körperpflege, Kleidung unbekannter Aufenthalt des Kindes fortgesetzte, unentschuldigte Schulversäumnisse oder fortgesetztes, unentschuldigtes Fernbleiben von der Tageseinrichtung Gesetzesverstöße/Delinquenz

12 Kindernotdienst Der Kindernotdienst hat 10 Plätze für kurzfristige Aufnahmen von Kindern. Grundsätzlich ist die Unterbringung zeitlich begrenzt; durchschnittlich beträgt sie etwa zweieinhalb Tage. In Einzelfällen wird dieser Zeitraum jedoch überschritten, weil geeignete Unterbringungen nicht zur Verfügung stehen oder anderweitige Hilfen geplant und gesucht werden. In der Kindergruppe des Kindernotdienstes können bis zu zehn Kinder aufgenommen werden. Neben der Beratung und Betreuung steht auch die gesundheitliche Versorgung der Kinder im Mittelpunkt. Eine Kinderkrankenschwester steht für die medizinischen Belange und insbesondere für die Versorgung der Babys und Kleinkinder von Montag bis Freitag tagsüber zur Verfügung. Die physische Verfassung sowie der Entwicklungsstand werden bei Vernachlässigungen oder Misshandlungen sensibel dokumentiert sowie alle notwendigen Arzt- oder Krankenhauskonsultationen veranlasst. Etwa ein Viertel der Kinder wird nach Beratung und Hilfevermittlung innerhalb von einem Tag wieder entlassen. Nach der Inobhutnahme führt die gemeinsame Lösungssuche und Annahme von Hilfen in fast 40% zu einer Entlassung der Kinder in die Familie oder zu nahen Verwandten. Inobhutnahme Eine Inobhutnahme ist eine vorläufige Schutzmaßnahme, bei einer drohenden akuten Kindeswohlgefährdung. Bis das Jugendamt die Fallzuständigkeit übernommen hat, übernimmt der Kinder-/Jugendnotdienst die rechtliche Verantwortung für den Schutz und die Versorgung des Minderjährigen. Auch für Minderjährige aus dem Bundesgebiet bzw. dem Ausland führt der Kinder- Jugendnotdienst die Inobhutnahme und die Problemklärung durch, und regelt ggf. die Rückführung oder weitere notwendige Schritte. Ziele der Krisenintervention Gezielt die Eltern unterstützen und die elterlichen Erziehungskompetenzen stärken Beratung zur Bewältigung der Krisen Lebensbedingungen der Familie und die Entwicklung des Kindes in der jetzigen Krisensituation erfassen Risiko der konkreten Gefährdung des Kindes abklären (Gefährdungseinschätzung) Deeskalation in der Familie Innerfamiliäre Kommunikations- und Klärungskompetenzen aktivieren Problemsituationen als Chancen zur Veränderung deuten und verstehen nächste Schritte besprechen Beratung, ggf. Aufnahme, Versorgung, Betreuung, Unterstützung gewährleisten Schutz des Minderjährigen herstellen

13 Kindernotdienst Hausbesuche Die Kontaktaufnahme im Kinderschutz ist eine sehr komplexe Aufgabe. Für den Kindernotdienst gibt es klare Regeln, an denen das Handeln ausgerichtet wird. Oft ist es nicht einfach zu erkennen, ob ein Kind vernachlässigt und sein Wohl gefährdet ist. Viele verschiedene Anzeichen können auf eine möglicherweise für Kind und Eltern problematische Situation hinweisen. Im Zweifelsfall ist es immer wichtig, hinzuschauen, aktiv zu werden und die Situation beziehungsweise das Kind in Augenschein zu nehmen. Der Kindernotdienst fährt zur Inaugenscheinnahme der Kinder immer mit zwei Kolleg:innen vor Ort oder zum Hausbesuch. Strukturierte Verfahren zur Wahrnehmung von Gefährdungssituationen und Erfahrungswissen geben hier Sicherheit in der Einschätzung und im weiteren Vorgehen. So ist es den Kolleginnen * möglich zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt eine Schutzmaßnahme vorgenommen werden muss oder ob andere Formen der Unterstützung angeboten werden können. Wenn Eltern (derzeit) nicht in der Lage sind den Schutz für ihr Kind zu gewährleisten, übernimmt dies der Kindernotdienst und nimmt das Kind vorläufig in Obhut. Immer wenn es z.b. durch einen Anrufer, die Polizei oder andere Institutionen, die mit Kindern zu tun haben Hinweise darauf gibt, dass das Wohl von Kindern Schaden nehmen könnte, muss der Kindernotdienst (zu den Nicht- Erreichbarkeitszeiten des Jugendamtes) zu ihrem Schutz handeln. Erhärtet sich der Verdacht, bedeutet das eine unmittelbare Kontaktaufnahme zur Familie und zum Kind, durch einen Hausbesuch. Die unangekündigte Kontaktaufnahme von Eltern und deren Kindern durch den KND stellt die Kolleginnen * vor Herausforderungen. So gilt es im Vorfeld zum Kontakt, sich genau zu überlegen, in welcher Konstellation dieser stattfindet. Deuten die Schilderungen der Anruferinnen * auf eine unter Umständen psychische Erkrankung eines Elternteils hin, gibt es Anzeichen von aggressiven Handlungen, muss zur Sicherheit die Polizei in Amtshilfe hinzugezogen werden. Die Beratung auf fremdem Terrain sollte in keinem Fall unterschätzt werden, denn oft befinden sich die Aufgesuchten in einer Krisen- bzw. Ausnahmesituation. Ein Hausbesuch vom KND in dieser Situation, geht oft mit einem großem Gefühlsspektrum der Familie einher: Wut, Trauer, Aggressionen, Wehklagen, Ablehnung, Verzweiflung, die ganze Palette menschlicher Regungen. Eltern haben das Recht auf Erziehung, deshalb ist die Beteiligung und Einbindung der Eltern auch bei der Gefährdungseinschätzung verbindlich. Um beurteilen zu können, ob ein Kind gefährdet ist, benötigen die Kolleg:innen ein umfassendes Bild der Situation vor Ort. Sie sprechen daher mit den Eltern, altersentsprechend mit den Kindern sowie ggf. anderen Personen, die zur Klärung etwas beizutragen haben. Wichtig ist hierbei, wie die Eltern die Lage einschätzen, ob sie die Belastung/Gefährdung des Kindes wahrnehmen, etwas zur Abwendung der Gefährdung tun wollen/können und bei Bedarf bereit sind Hilfe annehmen.im Einzelfall müssen vor Ort folgende Fragen beantwortet werden: Wie akut und wie schwerwiegend ist die Gefahr für das Kind? Was tun oder unterlassen Eltern zum Schutz des Kindes? Was ist zwingend erforderlich, damit das Kind keinen Schaden nimmt? Nehmen Eltern notwendige Hilfen nicht an, oder sind nicht bereit oder in der Lage notwendige Tätigkeiten zu leisten, muss der Kindernotdienst trotzdem handeln. So kann das Kind nötigenfalls auch gegen den Willen der Eltern vorübergehend zur akuten Gefahrenabwendung in Obhut genommen werden. Weder der Kindernotdienst noch das Jugendamt ist befugt, die Rechte der Eltern über die akute Gefahrenabwendung hinaus zu beschränken oder aufzuheben. Dies kann nur ein Familiengericht.

14 Hotline-Kinderschutz Jugendnotdienst/Mädchennotdienst Kindernotdienst 15 Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt bezeichnet, unabhängig vom Ort, Gewalthandlungen zwischen Erwachsenen, die entweder in einer partnerschaftlichen Beziehung leben, deren Beziehung sich in Auflösung befindet, die schon getrennt sind oder die in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen. Viele von häuslicher Gewalt betroffene Frauen haben Kinder, die in besonderer Weise geschützt und unterstützt werden müssen, weil ihr physisches und psychisches Wohlergehen ebenfalls erheblich gefährdet ist. In der Mehrzahl der Fälle, in denen ein Elternteil, in der Regel die Mutter, durch einen Partner misshandelt wird, sind die Kinder anwesend oder in der Nähe, d.h. sie erleben die Gewalt direkt oder indirekt mit. Die selbst erlebte oder beobachtete Gewalt hat unterschiedliche Auswirkungen auf die betroffenen Kinder. Das Miterleben kann zu Beeinträchtigungen der emotionalen, körperlichen und kognitiven Entwicklung führen bis hin zu traumatischen Schädigungen. Das Aufwachsen in einer Atmosphäre häuslicher Gewalt bedeutet eine nachhaltige Gefährdung für das Kindeswohl. Kinder und Jugendliche sind immer Mitbetroffene bei häuslicher Gewalt Eine in der Kindheit miterlebte Gewalt beeinträchtigt die kindliche Entwicklung unmittelbar und wirkt sich nachhaltig auf das spätere Erwachsenenleben aus. Wenn es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Eltern kommt, geraten Kinder häufig in diese Konflikte hinein, erleben die Konflikte als Augenoder Ohrenzeugen mit. Kinder und Jugendliche, die körperliche Auseinandersetzungen zwischen den Eltern miterlebt haben, erleiden als Erwachsene mehr als doppelt so häufig selbst Gewalt durch einen Partner. Wenn Mädchen direkt Opfer von körperlicher Gewalt durch eine Erziehungsperson geworden sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie im Erwachsenenalter von Gewalt durch den Partner betroffen sind dreimal so häufig, wie bei Frauen, die dies nicht erlebt haben. Ein möglichst früh einsetzender Schutz von Mädchen und Jungen ist daher von großer Bedeutung. Quelle: Studie Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland (Bundesministerium 05) Kooperation und präventive Arbeit zum Thema Der Berliner Notdienst Kinderschutz hat seit vielen Jahren Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen, die häusliche Gewalt erlebt haben. Seit Beginn des Modellprojektes Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt (BIG), arbeitete der Berliner Notdienst Kinderschutz, in verschiedenen Arbeitsgruppen mit und kooperiert mit den Unterstützungsprojekten für die betroffenen Frauen, Kinder und Jugendliche. Erfassung von Fällen häuslicher Gewalt In der Mehrzahl der Fälle, in denen meist die Mutter durch einen Partner misshandelt wurde, haben die Kinder die Tat direkt oder indirekt miterlebt. Viele Kinder wurden durch die Tat traumatisiert. Angstzustände, Konzentrationsstörungen und Impulskontrollverlust, Schlaf- und Gedeihstörungen, Schulversagen und erhöhte Aggressionen sind mögliche Auswirkungen, die häufig in Folge miterlebter Häuslicher Gewalt auftreten. Hinweis: * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsspezifische Unterscheidung verzichtet. Die verwendeten Personenbezeichnungen werden hier geschlechtsneutral verwendet.

15 Kindernotdienst Jugendnotdienst/Mädchennotdienst Hotline-Kinderschutz Eine Ursache für den Respektverlust ihren Eltern und insbesondere gegenüber ihren Müttern, bei größeren Kindern und Jugendlichen kann das Miterleben häuslicher Gewalt über einen längeren Zeitraum sein. Sie zeigen dann keinen Respekt mehr dem gewalttätig Agierenden, der sich nicht unter Kontrolle hat und der/dem Gewaltbetroffenen, häufig der Mutter, die sich demütigen lässt, die nicht konsequent handelt und die Kinder nicht schützen kann oder konnte. Eine Gewaltbeziehung, insbesondere wenn geliebte Menschen betroffen sind, zeigt den Kindern und Jugendlichen ein höchst problematisches Rollenmodell auf, das nicht selten transgenerational weiter gegeben wird. Der Berliner Notdienst Kinderschutz hat mit dem Thema Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene häuslicher Gewalt permanent zu tun. Hierbei wird das direkte oder indirekte Miterleben häuslicher Gewalt ebenso erfasst wie die Beratungsnachfragen oder Vorfälle häuslicher Gewalt als ein Aufnahmegrund. Seit Beginn des Modellprojektes BIG (Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt) kooperiert der Notdienst in verschiedenen Arbeitszusammenhängen mit dem Projekt. Der Berliner Notdienst Kinderschutz erfasst systematisch Fälle von häuslicher Gewalt. Das BiG Präventionsprojekt Die Schulkinder rufen im Rahmen einer vom BiG Präventionsteam vorbereiteten Unterrichtseinheit im Kindernotdienst an. Jungen und Mädchen lassen sich in geschlechtergetrennten Gruppen zu ihren persönlichen Fragen beraten. Die Schwellenängste, sich Hilfe zu holen, werden so bei den Kindern herabgesetzt. Sie erfahren, dass sie ein Recht auf Beratung und Hilfe haben. Ca. die Hälfte der Kinder lassen sich nach dem Unterricht ganz persönlich ausführlicher beraten. In einer Evaluation der wissenschaftlichen Begleitung von BiG (WIBIG) wurde der Anruf beim Kindernotdienst als beliebtes Highlight und wichtige Erfahrung von den Kindern benannt. Weitere Informationen über BIG Prävention ein Programm für Schulen unter: Hanna, 8 Jahre

16 Jugendnotdienst/Mädchennotdienst 3. Jugendnotdienst/Mädchennotdienst (JND/MND) Jugendliche stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir zeigen auf woher und wie diese Jugendlichen in den Jugendnotdienst/Mädchennotdienst kommen, welche Probleme sie belasten und wohin die Jugendlichen entlassen wurden Infos dazu im BNK Bericht Teil 2 Statistik und Teil 3 Fallbeispiele Leitsätze unserer Arbeit Wir begegnen jedem mit Offenheit und Respekt. Wir betrachten Krisen als Chance zur Veränderung. Wir richten unsere Aufmerksamkeit auf die Kompetenzen und Ressourcen des Einzelnen und der Familie. Unsere oberste Priorität ist der Kinderschutz. Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen den Bezirksämtern über den Umgang mit Inobhutnahmen gewährleistet der Jugendnotdienst/Mädchennotdienst gemeinsam mit den Berliner Bezirksjugendämtern die im 42 SGB VIII geforderte rund um die Uhr Präsenzpflicht der Öffentlichen Jugendhilfe (vgl. hierzu Münder u.a., FK- SGB VIII 42 Rz 30 und Rz 73, Stand: ). Diese Vereinbarung legt fest, dass der Jugendnotdienst/Mädchennotdienst insbesondere dann, wenn die Berliner Jugendämter nicht erreichbar sind, die hoheitlichen Pflichtaufgaben im Rahmen der Inobhutnahme Jugendlicher nach 42 SGB VIII übernimmt. Dazu gehört neben der Prüfung etwaiger Gefährdungsmomente ( Risikoeinschätzung ) auch das Gespräch mit den Personensorgeberechtigten. Die Handlungsschritte und Gespräche werden mit Kenntnis der Familien dokumentiert und mit einer Einschätzung über den aktuellen Konflikt, vorhandene Gefährdungsmomente und einer ersten Prognose dem zuständigen Jugendamt in Form eines Berichts übermittelt. Der Jugendnotdienst/Mädchennotdienst hat außerdem den Auftrag, für Nichtberliner Jugendliche (Jugendliche aus anderen Bundesländern und dem Ausland) die Inobhutnahme rund um die Uhr sicher zu stellen. Aufgrund der ständigen Erreichbarkeit und der Aufgabenstellung des Jugendnotdienst/Mädchennotdienst findet der überwiegende Teil der Beratungen und Inobhutnahmen außerhalb der Öffnungszeiten der Berliner Jugendämter statt. Zweidrittel der Beratungen und Inobhutnahmen finden abends, nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen zu den Nicht-Erreichbarkeitszeiten der Jugendämter statt. Für die Unterbringung in Folge der Inobhutnahme stehen regionale und spezialisierte Krisengruppen zur Verfügung, die durch die Berliner Jugendämter und den Jugendnotdienst/Mädchennotdienst belegt werden können, wenn Plätze zur Verfügung stehen. Bis zur Information des zuständigen Jugendamtes am folgenden Werktag behält der Jugendnotdienst/Mädchennotdienst die rechtliche Verantwortung für die Inobhutnahme. Dies beinhaltet insbesondere die Information und Beratung der Personensorgeberechtigten, ggf. aber auch notwendige Verhandlungen mit Polizei, Krankenhäusern oder Justiz. Wird eine aufnehmende Kriseneinrichtung gefunden, wird die Arbeit im Einzelfall mit dieser koordiniert, da diese nach der Verlegung die Aufgabe der Betreuung und Stabilisierung der Jugendlichen übernimmt.

17 Jugendnotdienst/Mädchennotdienst Nur in Einzelfällen sollen Berliner Jugendliche trotz gegebener Unterbringungsnotwendigkeit im Jugendnotdienst/Mädchennotdienst verbleiben. Dies ist der Fall, wenn: eine zeitnahe Rückvermittlung ins Elternhaus wahrscheinlich erscheint die vom Bezirksjugendamt benannte Kriseneinrichtung hat keinen freien Platz oder die Jugendlichen sollten aus einzelfallspezifischen Gründen nicht dort aufgenommen werden (z.b. Bedrohung oder Gewaltanwendung gegenüber Mitarbeiterinnen * oder Jugendlichen) die bezirkliche Zuständigkeit unklar ist die Jugendlichen aus Einrichtungen der Jugendhilfe weggelaufen sind der aktuelle psychische oder physische Zustand der Jugendlichen lässt eine Verlegung nicht zu durch die Verlegung in eine regionale Kriseneinrichtung entsteht eine akute Gefährdung (z.b. Bedrohung durch Angehörige) In Absprache mit den Eltern und dem Jugendamt übernimmt der Jugendnotdienst/Mädchennotdienst auch die Organisation der Rückkehr. Falls eine Klärung in einem Zeitrahmen von ca. 3 Tagen möglich ist, liegt die Zuständigkeit für die Inobhutnahme in Berlin allein beim Jugendnotdienst/Mädchennotdienst Berlin. Wenn die notwendige Klärung länger dauert, wird die weitere Vorgehensweise mit dem zuständigen Berliner Jugendamt abgesprochen (nach AV Zust Jug). Seit werden immer mehr Jugendliche aus dem Ausland in Obhut genommen. Dazu gehören sowohl in Not geratene minderjährige Touristen als auch Jugendliche, die wegen Familienkonflikten oder Gewalterfahrungen weggelaufen sind. In diesen Fällen erfolgt die Krisenberatung mit Unterstützung von Dolmetschern, die auch die Kontaktaufnahme zu den Eltern im Herkunftsgebiet unterstützen. Mit den jeweiligen Botschaften oder Konsulaten wird zusammengearbeitet, wenn neue Papiere benötigt werden oder Unterstützung von den Jugendbehörden im Herkunftsland notwendig ist. In vielen Fällen gelingt eine einvernehmliche Rückkehr zur Familie bzw. eine Unterbringung im Herkunftsland. Die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erfolgt in enger Kooperation mit der Senatsjugendverwaltung und der Erstaufnahme- und Clearingeinrichtung. Zur Situation im Jugendnotdienstes Seit fast 7 Jahren ist die Situation im Jugendnotdienst/ Mädchennotdienst gekennzeichnet durch eine fortgesetzte Überbelegung verbunden mit erheblichen Personalengpässen. Wie in den Berliner Jugendämtern dauerten Nachbesetzungen von Stellen auch für den Jugendnotdienst/ Mädchennotdienst mehrere Monate. Trotzdem muss der rund-um-die-uhr-dienst jederzeit sichergestellt werden. Zur daraus folgenden deutlichen Arbeitsverdichtung für die Kolleginnen * kommt eine permanent Belegungssituation. Jugendliche, die in den Krisengruppen der Stadt aus verschieden Gründen keine Aufnahme finden, verbleiben zumeist im Jugendnotdienst, in der Regel über mehrere Tage, einzelne in der Vergangenheit sogar mit kurzen Unterbrechungen über mehrere Wochen. Erwähnenswert ist dabei, dass der Jugendnotdienst bereits seit 01 kein Personal mehr für die Unterbringung Berliner Jugendlicher erhält, da diese Aufgabe vollständig an Freie Träger der Jugendhilfe abgegeben wurde.

18 Jugendnotdienst/Mädchennotdienst 19 Als Gründe für den Verbleib von Jugendlichen im Jugendnotdienst sind an erster Stelle die fehlenden Unterbringungsplätze zu nennen. Seit einigen Jahren sehen wir mit Besorgnis auch eine stetige Zunahme von sogenannten Disziplinarischen Entlassungen aus Jugendhilfeeinrichtungen (u.a. Regelverstöße, Drogenkonsum, zeitweilige Hausverbote). Besonders kritisch sehen wir diese Entwicklung, da viele Jugendlichen immer schneller als zu schwierig, nicht passend oder nicht kooperationsbereit entlassen und somit etikettiert werden. Inwieweit ihnen überhaupt ein passendes Angebot mit den entsprechenden zeitlichen und fachlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt wurde, inwieweit die Jugendlichen alters- und entwicklungsentsprechend an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligt wurden, stellt sich aus unserer Sicht häufig als fraglich dar. Ihre Verzweiflung darüber, mit den entsprechenden Abwehrreaktionen, der Mangel an Vertrauen, Kontinuität und Beziehungsaufbau werden bei disziplinarischen Entlassungen häufig nicht langfristig gesehen. Dem entlassenden Träger scheinen diese Jugendlichen zum Zeitpunkt des Regelverstoßes als unbetreubar, eine Settingänderung z.b. durch Aufstockung der Betreuungszeiten in schwierigen Phasen, scheint ob der finanziellen Einschränkungen in der Jugendhilfe un-denkbar zu sein. So werden diese Jugendlichen weitergereicht, pendeln zunächst zwischen Krisenunterbringungen, später auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und auf der Straße hin und her, ohne einen Platz zu finden, an dem sie bleiben können oder dürfen und wo sie erwünscht sind. Insgesamt kommen immer mehr Jugendliche in desolater Verfassung in den Jugendnotdienst/Mädchennotdienst. Sie waren oft schon längere Zeit unversorgt. Besorgniserregend ist, dass auch die Zahlen zum Drogenkonsum weiter gestiegen sind. Für die Mitarbeiterinnen * bedeutete dies in der Summe, in oft unterbesetzten Schichten neben den aktuellen Krisenberatungen auch noch in erheblichem Umfang Betreuungsarbeit zu leisten, meist mit 10 und mehr Jugendlichen, die von anderen Einrichtungen das Etikett besonders schwierig haben. Gewalttätige Eskalationen im Haus Jugendnotdienst/ Mädchennotdienst haben sich seit deutlich erhöht. Durch die Unterstützung der Kolleginnen * in der KuB und des Sleep In ist eine zeitweise Entlassung unter Fortsetzung der Aufgabenerfüllung möglich. An dieser Stelle auch noch einmal unseren Dank. Die Bereitschaftsfunktion für die Berliner Jugendämter, insbesondere nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen, blieb von dieser Regelung unberührt! Durch das Fehlen von geeigneten Unterbringungs- und Krisenplätzen für Jugendliche ist dauerhaft eine Versorgungslücke in Berlin entstanden. Diese Lücke kann nur durch ein gemeinsames Engagement von öffentlicher und freier Jugendhilfe wieder geschlossen werden. Darauf hofft und wartet der JND seit nunmehr 6 Jahren. Alle eigenen Bemühungen, haben nicht zu einer anhaltenden Verbesserung der Situation geführt. Eine permanente Überbelegung, bei gleichzeitig angespannter Personalsituation belasten die Kolleginnen * und Jugendlichen gleichermaßen. Daran konnte leider bisher auch die Eröffnung von inzwischen drei Krisengruppen (Stand 6.) wenig ändern. Aufgrund von fehlenden geeigneten Unterbringungsplätzen werden Jugendliche in Berlin nicht adäquat versorgt. Wir setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass die Krisenversorgung für Jugendliche gesichert wird.

19 Jugendnotdienst/Mädchennotdienst Eine besondere Aufgabe des Jugendnotdienst/Mädchennotdienst die Zusammenarbeit mit PAPATYA Die Zusammenarbeit mit PAPATYA hat für den Jugendnotdienst/Mädchennotdienst einen besonderen Stellenwert. Seit der Gründung der anonymen Krisen- und Übergangseinrichtung PAPATYA 1986 sichert der Jugendnotdienst/Mädchennotdienst die Anonymität dieser Einrichtung. PAPATYA bietet Schutz und Hilfe für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund, die aufgrund kultureller und familiärer Konflikte von zu Hause weggelaufen oder geflohen sind und von ihren Familien bedroht werden. Ein interkulturelles Team von türkischen, kurdischen und deutschen Sozialpädagoginnen sowie einer Psychologin betreuen die Mädchen rund um die Uhr. Die Kriseneinrichtung PAPATYA nimmt Mädchen und junge Frauen im Alter von bis 21 Jahren auf. Die Aufnahme erfolgt in der Regel nach Inobhutnahme des Mädchens durch das zuständige Jugendamt bzw. durch den Jugendnotdienst/Mädchennotdienst. Die Mädchen können für eine Übergangszeit von bis zu 2 Monaten, in Ausnahmefällen auch länger dort wohnen. Gemeinsam mit den Mädchen (und in enger Zusammenarbeit mit den Jugendämtern) entwickeln die Mitarbeiterinnen eine individuelle Lösung für eine weitere Lebensperspektive. Das kann die Rückkehr zu Eltern oder Verwandten, eine Unterbringung in einem Heim, einer WG oder einer einzelbetreuten Wohnung innerhalb und, wenn nötig, auch außerhalb Berlins sein. Die Mädchen werden bereits in der Beratung im Jugendnotdienst/Mädchennotdienst damit vertraut gemacht, wie sie selbst die Anonymität von PAPATYA und damit ihren eigenen Schutz und den der anderen Mädchen wahren müssen. Der Jugendnotdienst/Mädchennotdienst organisiert die sichere Begleitung der Mädchen in die Wohngruppe. Sollte es trotz aller Vorsicht während der Krisenunterbringung zu einer Bedrohungssituation kommen, können die Mädchen per Polizei oder per Taxi in den Jugendnotdienst/Mädchennotdienst kommen, damit sie nicht zu PA- PATYA verfolgt werden können. Die Mitarbeiterinnen * des Jugendnotdienst/Mädchennotdienst sorgen dann ggf. mit Unterstützung durch die Polizei für eine Abklärung der Bedrohungssituation und eine geschützte Rückkehrerin die Krisenwohngruppe. Der Jugendnotdienst/Mädchennotdienst hat stets den Überblick, welche Mädchen bei PAPATYA untergebracht sind und welche Telefonate vermittelt werden dürfen. Es gibt einen kontinuierlichen Austausch zwischen den Mitarbeiterinnen von PAPATYA und dem Jugendnotdienst/Mädchennotdienst, der es ermöglicht, auftretende Fragen und besondere Situationen schnell und unkompliziert im Interesse der Sicherheit der Mädchen zu klären. Kernaufgaben/Pflichtaufgaben des Jugendnotdienst/ Mädchennotdienst 24 Stunden Erreichbarkeit Krisenberatung Inobhutnahme von Berliner Jugendlichen Mo-Fr Uhr sowie Wochenende und feiertags rund um die Uhr Krisenberatung und Inobhutnahme von auswärtigen Jugendlichen Erreichbarkeit und Aufgabenerfüllung des Mädchennotdienst rund um die Uhr Fachberatung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Tag und Nacht als insoweit erfahrene Fachkraft Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen im Vier-Augen-Prinzip Dokumentation von Kindeswohlgefährdungseinschätzungen (Erstcheckbogen) und von Inobhutnahmen Abholungen von der Polizei Begleitung zu anderen Einrichtungen

20 Jugendnotdienst/Mädchennotdienst 21 Mädchennotdienst RUND UM DIE UHR MÄDCHENNOTDIENST Der Mädchennotdienst ist als Spezialbereich in den Jugendnotdienst integriert und ein wichtiger Teilbereich des Berliner Notdienst Kinderschutz. Seit 06 wird der Mädchennotdienst in sehr erfolgreicher Kooperation der öffentlichen und der freien Jugendhilfe organisiert. Kooperationspartner sind das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abteilung Jugend, Familie und Sport, als öffentlicher Träger sowie Wildwasser e.v. und EJF gemeinnützige AG als freie Träger der Jugendhilfe. Jeweils drei erfahrene Sozialpädagoginnen aus dem öffentlichen Dienst und den beiden freien Trägern bilden das Team des Mädchennotdienst und sichern mit Unterstützung von Kolleginnen des Jugendnotdienst die Erreichbarkeit des Mädchennotdienst. Mit dieser Kooperation wird sichergestellt, dass Inobhutnahmen rund um die Uhr durch Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes entschieden werden und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen anerkannte freie Träger an der Durchführung der Inobhutnahme beteiligt sind. Im Mädchennotdienst besteht die Möglichkeit junge Frauen mit ihren Kindern in aktuellen Notlagen kurzfristig im Mädchennotdienst aufzunehmen. Zielgruppe des Mädchennotdienstes Mädchen und junge Frauen geraten unabhängig ihrer kulturellen Herkunft und ihres religiösen Hintergrundes häufig auf Grund ihrer weiblichen Geschlechtszugehörigkeit in Krisen- und Gefährdungssituationen bzw. erfahren deshalb Benachteiligung und Diskriminierung. Der Mädchennotdienst bietet diesen Mädchen und jungen Frauen Beratung und Unterstützung in einem besonders geschützten Raum. Im Mädchennotdienst wird Mädchen und jungen Frauen im Alter von 12 bis 21 Jahren eine verlässliche und stabilisierende Situation geboten, die es ihnen ermöglicht, zur Ruhe zu kommen, Konflikte zu bearbeiten und unter Einbeziehung vorhandener Ressourcen gemeinsam mit den Sozialarbeiterinnen Lösungen zu entwickeln. Im Mittelpunkt der Arbeit des Mädchennotdienst stehen vor allem: Mädchen und junge Frauen, die sich ausdrücklich von Frauen beraten und/oder in Obhut nehmen lassen wollen Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund, die auf Grund drohender Zwangsverheiratung, Diskriminierung und weiblicher Identifikationsprobleme einen besonderen Schutz benötigen Mädchen und junge Frauen, die von sexueller, psychischer und physischer Gewalt bedroht sind oder diese erfahren haben Unbegleitete Mädchen und junge Frauen, bei denen die Rückführung in das Herkunftsland unter der Berücksichtigung der Zustände durch Verschleppung in die Prostitution oder ähnliche Situationen geprüft werden muss Mädchen und junge Frauen, die durch Schwangerschaft in eine Krisensituation geraten sind Mädchen und junge Frauen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung im Elternhaus oder in ihrem sozialen Umfeld in Konflikt geraten sind Personen aus dem sozialen Umfeld der Mädchen und jungen Frauen, die im Zusammenhang mit einer realen oder vermeintlichen Notlage eines Mädchens Hilfe und Unterstützung suchen Krisenberatung im Mädchennotdienst Die Mitarbeiterinnen des Mädchennotdienst gewährleisten durch eine flexible Organisation ihrer Arbeit, dass die Mädchen im Mädchennotdienst ein niedrigschwelliges, an ihren Problemlagen orientiertes Krisenberatungsangebot erhalten. Dabei werden sie durch die Mitarbeiterinnen * des Jugendnotdienst unterstützt, die bspw. bei Beratungen

21 22 Jugendnotdienst/Mädchennotdienst Vernehmungen bei der Polizei, zu Gesprächen ins Jugendamt sowie bei der Verlegung in mädchenspezifische oder andere Krisendienste. Die fachliche Einschätzung für eine mädchenspezifische Weiterbetreuung wird dokumentiert und dem zuständigen Jugendamt mitgeteilt. oder Vor-Ort-Einsätzen von Mädchennotdienst-Mitarbeiterinnen die Erreichbarkeit des Mädchennotdienst absichern. In der Beratung wird der Jugendlichen ermöglicht, ihre eigene Situation unter verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, und es werden mit ihr gemeinsam die gegenseitigen Erwartungen geklärt. Dabei aktivieren die Mitarbeiterinnen die Selbsthilfemöglichkeiten und eigenen Stärken der Mädchen und stärken damit deren Selbstwertgefühl. In der Beratung setzen sich die Mädchen häufig erstmalig mit Rollenerwartungen bewusst auseinander und nehmen Impulse für die Neubewertung von Weiblichkeit auf. Gemeinsam mit der Jugendlichen und nach Möglichkeit auch mit ihrer Herkunftsfamilie werden Lösungsstrategien unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen der ganzen Familie entwickelt. Dabei wird großer Wert auf die Zusammenarbeit mit den Familien gelegt und deren soziale, kulturelle und religiöse Bindungen werden beachtet. Wenn es sinnvoll in Hinblick auf die Konfliktlösung erscheint, werden auch relevante Bezugspersonen (z.b. Lehrerinnen *, Erzieherinnen *, nahe Verwandte) in den Beratungsprozess einbezogen. Junge Frauen wenden sich häufig im Kontext von Gewalt an den Mädchennotdienst. Mädchen können jederzeit in mädchenspezifischen Betreuungsangeboten untergebracht werden, wenn sie dies wünschen oder es fachlich geboten erscheint. Die Mitarbeiterinnen des Mädchennotdienst begleiten die betroffenen Mädchen zu Ärzten, ins Krankenhaus, zu Ziele der Krisenintervention im Mädchennotdienst sind: ABKLÄREN des konkreten Gefährdungsrisikos der Jugendlichen ERFASSEN der mädchenspezifischen und familiären Problematik EINSCHÄTZEN der Lebensbedingungen der Familien sowie der Entwicklung der Mädchen und jungen Frauen in der Krisensituation STÄRKEN der Mädchen und jungen Frauen als auch ihres sozialen Umfeldes auf der Grundlage vorhandener Ressourcen AKTIVIEREN innerfamiliärer Kommunikations- und Klärungskompetenzen DEESKALATION: Aufzeigen von Chancen zur Veränderung GEWÄHRLEISTEN von Aufnahme, Versorgung, Unterstützung und Schutz der Mädchen und jungen Frauen Teilweise ist dies durch die größere Altersspanne beim Mädchennotdienst zu erklären, da sich vor allem junge Frauen häufig im Kontext von Gewalterfahrungen bzw. wegen Schwangerschaft oder drohender Zwangsheirat an den Mädchennotdienst wenden. Hier zeigt sich auch, dass dieses Angebot für junge Erwachsene bis 21 sehr wichtig ist. Insgesamt suchen Mädchen eher als Jungen von sich aus persönlich oder telefonisch Beratung im Jugendnotdienst/Mädchennotdienst. Für die Mitarbeiterinnen ist die Vernetzung mit speziellen Beratungsstellen unverzichtbarer Bestandteil in der täglichen Arbeit. Mädchen geben öfter als Jungen an, dass sie von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt betroffen sind. Hinweis: * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsspezifische Unterscheidung verzichtet. Die verwendeten Personenbezeichnungen werden hier geschlechtsneutral verwendet.

22 KuB Kontakt- und Beratungsstelle KuB Kontakt- und Beratungsstelle Standort Fasanenstraße Charlottenburg Innerhalb der angebotenen Hilfen zur Erziehung in Berlin gehört die KuB zum Berliner Notdienst Kinderschutz in der Trägerschaft des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg in Kooperation mit dem Berliner Jugendclub e.v. Zielgruppe Zur Zielgruppe gehören junge Menschen, deren Lebensmittelpunkt die Straße ist. Zum überwiegenden Teil kommen sie aus Familien in prekären Lebenssituationen. Den Risikofaktoren in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld wie häusliche Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, konnte in erweiterten familiären, vorschulischen und schulischen Bezügen und mit den Hilfen zur Erziehung nichts nachhaltig entgegengesetzt werden. Eine bedeutende Zahl dieser Jugendlichen ist wochenund monatelang unterwegs und bestreitet den Lebensunterhalt im Umfeld von Bettelei, Prostitution, Drogen- und Kriminalität. Sie sind zumeist der Pädagogen überdrüssig und lehnen herkömmliche Jugendhilfeangebote ab. Viele kommen aus anderen Bundesländern, einige aus dem benachbarten und weiteren Ausland. Häufig sind sie analog zur aktuellen Armutsentwicklung ausgehungert, mangelernährt und in Folge dessen in einem schlechten gesundheitlichem Zustand. Physisch und psychisch wirken die meisten verwahrlost und bindungslos; sie sind mittelund obdachlos. Beseitigung der akuten Not- und Krisensituation Ausgabe von Verpflegung, Bekleidung, Vermittlung erster medizinischer Hilfen Legalisierung der aktuellen Lebenssituation Aufbau und Entwicklung eines verbindlichen und vertrauenswürdigen Beratungskontaktes (ggf. auch anonym) ggf. Übernachtungs- und Unterkunftsvermittlung Elternberatung Vermittlung in weiterführende Hilfen Aufklärung und Information zu relevanten Themen: z.b. Drogengebrauch/-missbrauch, sexuell übertragbaren und anderen ansteckenden Krankheiten, Schwangerschaft und Fragen zur Abwendung gesundheitlicher Schädigung bei drohender Verwahrlosung Pädagogischer Ansatz Krisenintervention Methoden der aufsuchenden Sozialarbeit sozialpädagogische Methoden zur Gesundheitsprävention Drogen akzeptierende Beratungs- und Gesprächsmethoden Einzelfallorientierte Beratung auf Grundlage anerkannter Verfahren zur Gesprächsführung und Krisenintervention Sozialpädagogische Anamnese, Berichtswesen und Stellungnahmen Mädchenspezifische Arbeitsansätze in der aufsuchenden Sozialarbeit Ziele der KuB Kontaktaufbau und -pflege an sozialen Brennpunkten Aufbau und Entwicklung eines vertrauenswürdigen und stabilen Kontaktes häufig anonym zur Szene Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Krisenintervention, ggf. Vermittlung in Einrichtungen zur Schutz- und Gefahrenabwehr in enger Kooperation mit den Eltern, den Jugendämtern, dem Jugendnotdienst und anderen Behörden

23 24 KuB Kontakt- und Beratungsstelle Um eine weitere Gefährdung der Straßenjugendlichen zu minimieren, ist es die Aufgabe der aufsuchenden Sozialarbeit, ein differenziertes, methodisches und geduldiges Vorgehen zu entwickeln und umzusetzen. Das Einleiten von konkreten Maßnahmen und verschiedene Aktivitäten sind ebenso Teil, die aktuelle Krise oder Notlage des Hilfebedürftigen zu bewältigen, wie das beratende Gespräch selber. Das symptomatische Erscheinungsbild, Verhaltensformen wie Weglaufen, Rechtsverstöße, Prostitution und Suchtmittelgebrauch, psychische Belastungen, Depressionen, verschiedene Stressfaktoren bis hin zur Suizidgefährdung, sind beim Beratungskontakt zu berücksichtigen. Zur Entwicklung einer kurzfristigen Soforthilfestrategie ist eine vorläufige psychosoziale Diagnose zu erstellen, in der die bekannt gewordenen Fakten zusammengefasst werden und die Problematik beschrieben, analysiert und interpretiert wird. Daraus werden weitere Hilfen gemeinsam mit dem jungen Menschen erarbeitet. Um im Einzelfall einen Ausstieg aus der Illegalität zu erreichen und adäquate Lösungen anstreben zu können, bedarf es einer sensiblen Kontaktaufnahme, zumal die erste Gesprächssituation für einen positiven Hilfeverlauf entscheidend sein kann. Eine intensive Vernetzung mit den anderen Arbeitsbereichen der KuB erlaubt eine Vielfalt von Interventionsmöglichkeiten. In allen Fällen findet nach Möglichkeit eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und den Jugendämtern statt. Konzeptionelle Grundsätze Fast alle Straßenjugendlichen haben die gesamte Bandbreite der Jugendhilfe hinter sich. Offensichtlich haben die Erzieherischen Hilfen, vor allem die stationären Hilfen einschließlich geschlossener Unterbringungen, bei diesen Jugendlichen wenig Positives bewirken können. Dieser Situation versuchen wir mit unseren Grundsätzen entgegen zu steuern: Komm- und Gehstruktur Straßenjugendliche haben einen besonderen Hilfebedarf. Sie werden von vorhandenen Einrichtungen häufig nicht frühzeitig oder gar nicht mehr erreicht. Mit der aufsuchenden Sozialarbeit ist die KuB direkt vor Ort an Szenebrennpunkten präsent. Ziel ist es, darüber neue Zugangswege zu den Hilfen der KuB und zu anderen Einrichtungen zu erschließen. Anonymität und Vertraulichkeit Straßenjugendliche sind häufig in halblegalen Lebenswelten untergetaucht. Sie versuchen sich Vermisstenanzeigen oder Strafanzeigen zu entziehen. Die damit einhergehenden Verunsicherungen und Ängste führen dazu, dass Beratungs- und Betreuungsangebote nicht in Anspruch genommen werden. Die KuB gewährleistet daher auch einen anonymen Zugang. Freiwilligkeit Straßenjugendliche wollen ihre prekäre Lebenssituation selbst bestimmt lösen. Die Hilfen der KuB sind daher auf eine alters- und entwicklungsgemäße Selbstverantwortung abgestimmt. Jugendliche zeigen auch, dass sie Hilfen freiwillig und in aktiver Mitgestaltung annehmen können. Niedrigschwelliger und barrierefreier Zugang Das bedeutet, Angebote für Straßenjugendliche so früh wie möglich vorzuhalten. Die Streetworker der KuB sind mit Notversorgungsartikeln per Bus unterwegs, der zu den Zeiten und Orten, an denen sich Straßenjugendliche im öffentlichen Raum treffen, ausgestattet ist. Vor Ort in der Szene werden erste Informationen für einen Ausstieg aus dem Straßenleben vermittelt. Mädchen, junge Frauen und Müttern werden spezifische Beratungen und Unterstützungen angeboten.

24 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 25 Beratungsstelle der KuB Ziel der Beratung ist eine Beendigung oder Abwendung der Obdach- und Mittellosigkeit Minderjähriger und junger Volljähriger, um den folgenschweren Verlauf der psychischen und physischen Verelendung aufzuhalten. Besonders obdach- oder wohnungslosen jungen Menschen, die schon länger auf der Straße leben und häufig, nach vielfältigen, für sie negativen Erfahrungen, jeglichen Kontakt zum herkömmlichen Jugendhilfesystem vermeiden, sind schwer erreichbar. Die Herangehensweise an diesen Personenkreis bedarf verschiedenster Handlungsschritte. Aus vielfältigen Gründen misstrauen die jungen Menschen den Sozialarbeitern *. Voraussetzung für einen Klärungs- und Beratungsprozess um einen Ausstieg aus der Illegalität zu erreichen, ist Freiwilligkeit und Vertrauen. Hier ist ein differenziertes methodisches und sensibles Vorgehen Grundlage für den Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen Jugendlichen und Sozialarbeitern *. Es wird viel Zeit benötigt bevor es zum eigentlichen zielorientierten Prozess der Beratung kommt. Viele Jugendliche sind in der Lage ihre Probleme klar zu benennen. Sie sprechen über ihre bisherigen Erfahrungen, von depressiven Phasen, Selbstverletzungen bis zu latenten Suizidgedanken. Traumatische Erinnerungen wie frühe Gewalt, sexueller Missbrauch und Misshandlung werden häufig benannt, wurden bisher nicht be- oder verarbeitet. Nun bekämpfen sie ihre Ängste und negativen Gefühle oft mit der Einnahme von Rauschmitteln. Die gemeinsame Hilfeplanung mit den Jugendlichen gestaltet sich sehr unterschiedlich. Etwa 2/3 der Jugendlichen und jungen Volljährigen nehmen an einem längeren Beratungsprozess teil bis es zu einer Vermittlung in weiterführende Hilfen kommt. Bei einigen Jugendlichen kommt es immer wieder zu Beratungsunterbrechungen, so dass sich der Beratungsverlauf auch über mehrere Monate hinziehen kann. Ein großer Teil der Jugendlichen, die einen kontinuierlichen Beratungsprozess nicht durchhalten, bleibt trotzdem weiter im Kontakt zur KuB, auch wenn sie zwischenzeitlich nur die Angebote Telefon, Essen und Duschen wahrnehmen oder ihre Post abholen. Neben dem Angebot der Beratung auch anonym findet einmal wöchentlich eine medizinisch- pflegerische Betreuung durch eine Krankenschwester und eine ehrenamtliche Ärztin sowie eine tierärztliche Versorgung statt. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer Notversorgung (Essen, persönliche Hygiene, Wäsche waschen, Kleiderkammer, Postadresse, Notgeld, Fahrscheine, kostenfreies Telefon etc.). Zu den pädagogischen Regelleistungen der Beratungsstelle gehören außer der Beratung und Krisenintervention unter anderem: Unterstützung bei Legalisierungsmaßnahmen Klärung von regionalen und überregionalen Zuständigkeiten Begleitung in Einzelfällen zu Behörden, Hilfekonferenzen etc. Hilfe und Unterstützung bei Antragstellung von Geld- und Sachleistungen Hilfe zum Erhalt oder Erlangung eigenen Wohnraums Eltern- und Familienarbeit Zusammenarbeit/Kooperation mit Jugendämtern, Vormünderinnen *, gerichtlich bestellten Betreuerinnen *, Arbeitsagenturen und Sozialämtern, Schulen, psychiatrischen Diensten, Jugendhilfeeinrichtungen, Krankenhäusern, Drogeneinrichtungen, Gerichten, Polizei sowie Trägern, die Hilfen für junge Volljährige anbieten Weitervermittlung an spezielle Fachdienste und Beratungsstellen Vermittlung von Schlafplätzen Organisation von individuellen Rückführungen Stellungnahmen für Ämter/Behörden Beratungsstelle KuB Kontakt- und Beratungsstelle KuB Fasanenstraße 91, Berlin Tel.: (030) Öffnungszeiten: Mo, Di, Do und Fr jeweils von 10- Uhr Mittwoch: Termine nach Vereinbarung

25 26 KuB Kontakt- und Beratungsstelle KuB Straßensozialarbeit Die Straßensozialarbeiterinnen * der KuB sind mit einem Kleinbus an 6 Tagen in der Woche an verschiedenen sozialen Brennpunkten in Berlin unterwegs. Ein niedrigschwelliges Notversorgungsangebot wird kontinuierlich und verlässlich an den Standorten Alexanderplatz, Bahnhof Zoo, Treptower Park und Warschauer Brücke bereitgestellt. Dort gibt es: Essen, Getränke Hygieneartikel, Kondome und Verbandsmaterial Beratung und Vermittlung Die Jugendlichen, die sich an den Szene-Treffpunkten aufhalten, können problemlos das Notversorgungsangebot und den Zugang zu den Sozialarbeiterinnen * in Anspruch nehmen. Weiterführende Hilfeangebote der KuB und des Berliner Notdienst Kinderschutz werden bei Bedarf angeboten, und sobald Vertrauensaufbau gelungen ist, auch angenommen. Veränderungen in der KuB-Straßensozialarbeit: Der sonntägliche Standort Kurfürstenstraße/Straßenstrich wurde aufgegeben. Es war klar sichtbar, dass sich an diesem Standort (Armuts- und Drogenstraßenstrich) keine Jugendlichen mehr aufhielten. Die Altersstruktur veränderte sich auf -60 Jahre. Die Hauptpersonengruppe war osteuropäischer Nationalität, mit sehr geringen bis nicht vorhandenen deutschen Sprachkenntnissen. Eine Kommunikation und soziale (Ausstiegs-) Arbeit wäre nur mit unverhältnismäßig zeitaufwendigen und kostenträchtigen Dolmetscher-Hilfen möglich gewesen. Prostituierende Mütter mit minderjährigen Kindern aus Berliner Haushalten wurden nicht mehr wahrgenommen. seit März wurde der Treptower Park als neuer Standort sonntags regelmäßig angefahren. Verschiedene Gruppen von Straßenszene- Jugendliche pendelten zwischen Görlitzer Park, Cuvry-Brache und Treptower Park. Dieser neue Standort wurde gut angenommen und sonntags von März bis Ende Oktober angefahren.

26 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 27 Die Warschauer Brücke und ihr direktes Umfeld ist bekannt als einer der größten Drogen-Umschlagplätze Berlins. Viele (Straßen-) Jugendliche halten sich dort immer wieder auf und begeben sich teilweise in gesundheitsgefährdende und strafrechtlich relevante Situationen. Mit polizeilichen Einsätzen im Park und im näheren Umfeld wird immer wieder versucht, die Gefahrensituationen aufzulösen. Die KuB-Streetworker bieten zweimal pro Woche nur Kontakt- und Beratung und keine Notversorgung an. Es soll vermieden werden, dass (Straßen-) Jugendliche wegen der Notversorgung vom KuB-Bus an den Görli kommen. Die Anzahl der jungen Minderjährigen, insbesondere der - jährigen Mädchen, am Alexanderplatz/ Marienkirche ist gestiegen. Der Alex scheint für diese Altersgruppe einen hohen Anziehungswert zu haben. Viele dieser jungen Minderjährige kommen zum KuB- BuS, sind sehr hungrig und erzählen von Missständen zu Hause. Sie schildern vornehmlich Armut und Unterversorgung zu Hause, Überforderung und Desinteresse der Eltern. Im Umfeld des Busses ist ein besorgniserregender Alkohol- und Drogenkonsum bei den jungen Minderjährigen zu beobachten. Neben den Sozialarbeiterinnen * ist eine Rechtsanwältin am KuB-BuS um eine juristische Beratung anzubieten. Die KuB ist mit ihrem niedrigschwelligem und barrierefreien Angebot oft das einzige, worauf sich die Jugendlichen einlassen können und wollen. Viele der Jugendlichen haben bereits die Erfahrungen gemacht am System der Jugendhilfe und der Schule gescheitert zu sein. Ziel der Straßensozialarbeit ist es, behutsam Vertrauen aufzubauen, um damit eine Basis für weitere Hilfen zu schaffen und diese hochgefährdeten jungen Menschen dabei zu unterstützen, sich aus dem gefährlichen Umfeld des Straßenlebens zu lösen. Standortzeiten des KuB-Bus: Bahnhof Zoologischer Garten/Jebensstraße Dienstag von.00 Uhr bis Uhr Samstag von.00 Uhr bis Uhr Alexanderplatz vor C&A Donnerstag von.00 Uhr bis.00 Uhr Alexanderplatz/Marienkirche Montag von.00 Uhr bis.00 Uhr Freitag von.00 Uhr bis.00 Uhr Warschauer Brücke/Tram Wendestelle Dienstag von.00 Uhr bis.00 Uhr Treptower Park nur im Sommer: Sonntags von.30 Uhr bis Uhr

27 28 KuB Kontakt- und Beratungsstelle Theaterprojekt der KuB Kälte, Hunger, Ungewissheit: Das Leben auf der Straße ist hart und voller Entbehrungen. Die KuB hilft obdachlosen Jugendlichen bei ihrem Weg in ein neues Leben. Da die Heranwachsenden mit klassischen Hilfeangeboten nicht mehr zu erreichen sind, hat die KuB ein besonderes Theaterprojekt ins Leben gerufen. Obdachlose Jugendliche werden auf der Straße angesprochen und erhalten die Möglichkeit, ihr Talent auf der Bühne auszuleben. Durchschnittlich drei Monate lang probten sie dreimal wöchentlich. Den krönenden Abschluss der kreativen Arbeit bildeten drei öffentliche Aufführungen. Die Teilnehmerinnen * profitierten in mehrfacher Hinsicht von dem Projekt: Während der Probentage erhalten sie Lebensmittel und einen Schlafplatz. Vor allem aber stärkten die kreativen Erfahrungen und das Erfolgserlebnis auf der Bühne das Selbstbewusstsein der beteiligten Jugendlichen eine wichtige Basis für einen erfolgreichen Versuch eines neuen Weges. Viele Jugendliche konnten, die bisher an diesem Projekt teilgenommen haben, konnten das Leben auf der Straße hinter sich lassen. Spenden Die KuB ist in der täglichen Arbeit auf materielle und finanzielle Spenden angewiesen. Besonders jugendgerechte Bekleidung und Schlafsäcke, aber auch Geldspenden für die Straßensozialarbeit und das Theaterprojekt werden dringend benötigt. Nach telefonischer Rücksprache unter Tel.: (030) werden gerne Sachspenden entgegen genommen. Geldspenden können überwiesen werden. Spendenkonto: Berliner Jugendclub e.v., Commerzbank Berlin, Bankleitzahl Kontonummer IBAN DE BIC DRESDEFF100 Eine Spendenquittung kann ausgestellt werden. Das Theaterprojekt wird aus Projektmitteln und mit Spenden engagierter Bürgerinnen * finanziert. Auch auf diesem Wege möchten wir uns bei unseren Unterstützerinnen * bedanken.

28 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 29 Sleep In Ein Angebot für Jugendliche und Heranwachsende die obdach- und wohnunslos sind, die wegen ihrer Haustiere keine anderweitige Aufnahme finden, die andere Einrichtungen als zu hochschwellig erleben und die wegen ihres Drogenkonsums in keiner anderen Einrichtung aufgenommen werden. besonders niedrigschwellige Übernachtungseinrichtung mit Betten und 2 Notbetten Schlafplatzangebot für Jugendliche und Heranwachsende deren Lebensmittelpunkt die Straße ist Jugendliche unter Jahren können bis zu 12 Nächte, junge Volljährige bis Jahre bis zu 6 Nächte im Monat im Sleep In übernachten. Nach Absprache und in begründeten Einzelfällen sind auch mehr Nächte möglich. Abendessen und Frühstück Wäsche waschen und duschen Kontakt und Beratung Vermittlung in die Beratungsstelle der KuB und in andere Hilfeeinrichtungen gesundheitliche Prävention (Ausgabe von Kondomen zur HIV/AIDS-Prävention, Verbandwechsel, u.a.). Materielle Notversorgung (Ausgabe von Hygieneartikeln und Wechselwäsche, Hunde- und Rattenfutter, usw.) Essen-Notversorgung an Mittwoch- und Sonntagabends, unabhängig vom Schlafplatzangebot Fasanenstr. 91, Eingang Müller-Breslau-Str., Berlin, Tel.: (030) Öffnungszeiten: täglich von Uhr, ganzjährig. Pädagogische Aufgaben und Ziele Der pädagogische Ansatz des Sleep In geht davon aus, den nur schwer erreichbaren jungen Menschen ein besonders niedrigschwelliges Angebot zu machen, um sie in ihrer Lebenswelt zu erreichen und sie nicht ihrem Schicksal zu überlassen. Ihre derzeitige Lebenssituation und ihre damit verbundene spezielle Lebensführung werden akzeptiert. Die vorbehaltlose Aufnahme im Sleep In soll dazu beitragen, vorhandenes Misstrauen abzubauen, damit Kontakte und neue Beziehungserfahrungen entstehen können und die jungen Menschen sich neuen Hilfeangeboten öffnen können. Anliegen des Sleep In ist es die jungen Menschen so zu versorgen, dass eine weitere Verelendung verhindert werden kann. Das Sleep In bietet an Mittwoch- und Sonntagabenden bis 24 Uhr eine Essen-Notversorgung für hungrige junge Menschen an. Dieses Notversorgungsangebot ist unabhängig von dem Schlafplatzangebot. Dieses Angebot ist fest installiert und wird von den Jugendlichen permanent nachgefragt. Drogenkonsum (Kokain, Heroin, Speed, Cannabis), sowie der Missbrauch von Alkohol, gehören sehr oft zu den Alltagsthemen und Problemen der jungen Menschen. Dies belastet auch die Arbeit im Sleep In, ebenso die Zunahme von Krankheiten bei den Schlafplatzsuchenden. Auffallend ist auch die hohe Anzahl von Jugendlichen mit psychischen Auffälligkeiten und Störungsbildern. Dies gilt besonders auch für die jungen Volljährigen, die aus der Haft auf die Straße entlassen werden. Zum niedrigschwelligen Zugang gehört auch die Möglichkeit von bis zu vier anonymen Übernachtungen. Das Sleep In ist ein besonders niedrigschwelliges Angebot für Straßenjugendliche. Das Sleep In möchte diese Jugendlichen in ihrer besonderen Lebenssituation erreichen und ihnen den Zugang zur Jugendhilfe bzw. anderen Unterstützungsmöglichkeiten über wieder öffnen. Direkt nach der Übernachtung können die Jugendlichen in die KuB und sich dort mit den Beraterinnen * über ihre Fragen und Sorgen unterhalten.

29 30 Fachstelle Kinderschutz 5. Fachstelle Kinderschutz Der Berliner Notdienst Kinderschutz ist von früh bis spät, sowohl inhaltlich als auch zeitlich, mit allen Bereichen und relevanten Fragen rund um das Thema Kinderschutz befasst. Er ist für Kinder, Jugendliche, Eltern, Familienangehörige, Bürger, Fachleute und beruflich mit Familien Arbeitende, rund um die Uhr ansprechbar. In Hinblick auf die Aufgabe des Kinderschutzes, inklusive Krisenintervention und Inobhutnahme, sind gesteigerte Anforderungen an eine fachlich qualifizierte, hochverantwortliche Arbeit zu bewältigen. Viele Fachkolleginnen * aus allen Bereichen der Kinder-und Jugendhilfe, Schule, Kita und dem Gesundheitsdienst wenden sich im Kontext Kinderschutz an den Berliner Notdienst Kinderschutz, um sich beraten zu lassen. Gemeinsam werden Praxisfragen zum Kinderschutz erörtert und reflektiert. Auf Anfrage berät und unterstützt die Fachstelle bei Initiativen zur Qualifizierung und Vernetzung im Bereich Kinderschutz. Der Kindernotdienst, Mädchenotdienst und Jugendnotdienst, die Hotline-Kinderschutz und die KuB sind gemeinsam im Internet unter präsent. Das Thema Öffentlichkeitsarbeit spielt eine große Rolle, als dass sich Institutionen wie Hochschulen und Schulen für Erzieher- und Sozialarbeiterinnen *, Kitas, medizinische Dienste, Familienhebammen, Polizeidienststellen, Feuerwehr, Beratungsstellen, Mitarbeiterinnen * aus den Krankenhäusern mit Informationsbedarf und Anfragen an den Berliner Notdienst Kinderschutz wenden. Die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit stellt einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der im 8a, 8b SGB VIII sowie für die im Konzept Netzwerk Kinderschutz benannten Kooperationsaufgaben dar. Presse- und Öffenlichkeitsanfragen können an die Fachstelle gerichtet werden. Qualität im Kinderschutz benötigt einen Rahmen für gelingende Arbeit Der Berliner Notdienst Kinderschutz ist aufgrund seiner Aufgabenstellung mit sehr sensiblen Rechtsbereichen befasst, er und muss sicherstellen, dass in der Ausübung des staatlichen Wächteramtes dem Verhältnismäßigkeitsprinzip getreu gehandelt wird. Bestehende Konzepte und fallbezogenes Vorgehen müssen kontinuierlich intern kritisch betrachtet und reflektiert werden. Gerade mit dem Blick auf schwierige Fallverläufe und nicht-gelungene-hilfebeziehungen, wissen wir, dass es große Lücken und Mängel im Netz des Kinderschutzes und der Kinder- und Jugendhilfe gibt. Minderjährige zu schützen bedeutet für auch im interkulturellen Dialog mit allen Beteiligten zu stehen, frühzeitig passgenaue Hilfen und Unterstützung zu entwickeln und tatsächlich zur Verfügung stellen zu können Damit setzt Qualität im Kinderschutz gesicherte Ressourcen voraus. Kinderschutz braucht Kinderschützerinnen * somit einen Rahmen und eine personelle Ausstattung, die dem Bedarf von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern in schwierigen Lebenslagen gerecht werden können. BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Die Aufgabe der Weitergabe von praktischem Erfahrungswissen kommt der Kooperation, Qualifizierung und dem präventiven Kinderschutz zugute. Die Fachstelle ist u.a. eingerichtet worden, um die notwendige Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit sicherstellen zu können. Inzwischen übersteigt allerdings die Nachfrage zuweilen die vorhandenen Kapazitäten. Institutionen aus Berlin, anderen Bundesländern und aus dem Ausland zeigen ebenfalls ein großes Interesse sowie Informationsbedarf zur Arbeitsweise der Berliner Jugendhilfe, zu Konzepten des Kinderschutzes und zum Berliner Notdienst Kinderschutz. Ein Krisendienst des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin für die ganze Stadt Bericht Teil 1 Wer wir sind, was wir tun. Teil 2 Statistik Überblick 12- Teil 3 Fallbeispiele aus der Praxis

30 Fachstelle Kinderschutz 31 Dieser Rahmen ist für gefährdete Kinder und Jugendliche, junge Obdachlose und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an vielen Stellen brüchig. Seit Jahren benennen wir diese brüchigen Stellen. Wir stehen für Fragen dazu jederzeit zur Verfügung. Um unsere Aufgaben erfüllen zu können, engagieren wir uns für eine Kinder- und Jugendhilfe, die den Rechtsansprüchen der jungen Menschen und den fachlichen und humanen Ansprüchen Sozialer Arbeit entspricht. Fachstelle Kinderschutz Beate Köhn Berliner Notdienst Kinderschutz Mindener Str Berlin Tel.: (030) Fax: (030) info Ein Krisendienst des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin RUND UM DIE UHR Der Krisendienst für die ganze Stadt Wir beraten Kinder, Jugendliche, Eltern und Menschen, die sich um Kinder sorgen BERLINER NOTDIEN ST KINDERSCHUTZ HOTLINE KINDERSCHUTZ Kinderschutz Kindernotdienst Jugendnotdienst Mädchennotdienst geht uns alle an! Wir bieten Hilfe bei Krisen Rund um die Uhr Tage im Jahr Wir helfen schnell und unbürokratisch Krisenintervention vor Ort Inobhutnahme und kurzfristige Aufnahme Telefonische und persönliche Beratung - auch anonym Kindernotdienst Gitschiner Str Berlin-Kreuzberg direkt an der U1 zwischen Prinzenstr. und Kottbusser Tor Jugendnotdienst + Mädchennotdienst Mindener Str Berlin-Charlottenburg nähe U-Bhf. Mierendorffplatz und U+S-Bhf. Jungfernheide NOTÜBERNACHTUNG fur junge Menschen von - Jahren auch anonym 365 Tage im Jahr, Uhr KuB Kontakt- und Beratungsstelle Fasanenstraße Berlin-Charlottenburg Tel.: OC BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ RUND UM DIE UHR BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ RUND UM DIE UHR Der Krisendienst für die ganze Stadt Kindernotdienst Jugendnotdienst Mädchennotdienst Der Krisendienst für die ganze Stadt Kindernotdienst Jugendnotdienst Mädchennotdiens KuB Sleep In HOTLINE Kinderschutz

31 BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Statistik Überblick 12- Berliner Notdienst Kinderschutz Hotline-Kinderschutz Kindernotdienst Jugendnotdienst/Mädchennotdienst KuB

32 34 Berliner Notdienst Kinderschutz Inanspruchnahme des Berliner Notdienst Kinderschutz Kindernotdienst/Jugendnotdienst/Mädchennotdienst Im Jahr wurden durch den Kindernotdienst und den Jugendnotdienst/Mädchennotdienst 1 insgesamt 7.2 Krisenberatungen durchgeführt (7.978) Kinder und Jugendliche wurden in diesem Zeitraum gemäß 42 SGB VIII vom Berliner Notdienst Kinderschutz in Obhut genommen (2.464). Davon waren 867 Kinder und Jugendliche insgesamt rund 10% mehr Belegungstage (3019) als im Vorjahr aus. Ohne die auswärtigen Minderjährigen wurden Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Gegenüber dem Vorjahr (00 IO) ist damit ein Anstieg der Inobhutnahmen um,2% zu verzeichnen. Der Kindernotdienst wies insgesamt Belegungstage aus (2.031). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Kinder lag bei 3,25 Tagen (2,9) und ist damit gegenüber 15 (mit 2,6 Tagen) um 25% gestiegen. Wie bereits in den Vorjahren gab es in Berlin auch zu wenige Unterbringungsplätze für in Obhut genommene Jugendliche. Die Aufenthaltszeiten von Jugendlichen im Jugendnotdienst/Mädchennotdienst haben in der Folge weiter zugenommen und sind auf zu hohem Niveau. Der Aufenthalt der in Obhut genommenen Jugendlichen betrug insgesamt 6.6 Unterbringungstage (5.3). Das entsprach einer durchschnittlichen Belegungslänge von 2,5 Tagen pro Inobhutnahme (2,3) und entspricht gegenüber (2,0 Belegungstage) einer Steigerung von 25%. An dieser Stelle muss noch einmal verdeutlicht werden, dass die Zahl der Inobhutnahmen und die Aufenthaltsdauer in den drei Notdiensten in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat und zu einer starken Arbeitsverdichtung und -belastung geführt hat. Insbesondere für den Jugendnotdienst/Mädchennotdienst musste auch die Überlastung angezeigt werden. Nur durch das hohe persönliche Engagement der Mitarbeiterinnen und 1 ohne Hotline-Kinderschutz und Kontakt- und Beratungsstelle (siehe gesonderte Statistik) 2 Zahlen in Klammern beziehen sich auf das Vorjahr 15.

33 Berliner Notdienst Kinderschutz 35 Mitarbeiter des JND/MND und die intensive Kooperation mit dem Sleep In konnte der Schutz für alle betroffenen Minderjährigen gewährleistet werden. Dafür gebührt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein großer Dank. Außerdem wurden wie in den Vorjahren kontinuierlich muttersprachliche Informationsveranstaltungen über den Kinderschutz in Berlin in den türkischen, arabischen und russischen Communities durchgeführt. Der Berliner Notdienst Kinderschutz nahm insgesamt 891 auswärtige Kinder und Jugendliche in Obhut. Gegenüber dem Vorjahr (1.019) hat dieser Anteil um 12,5% abgenommen. Hotline-Kinderschutz erfolgten über die Hotline-Kinderschutz 2.4 Krisenberatungen bzw. Meldungen von Hinweisen über vermutete Kindeswohlgefährdungen. Von den Meldungen waren insgesamt Minderjährige betroffen. 5 Meldungen wurden an das fallzuständige Jugendamt weitergeleitet, in 77 Fällen erfolgte eine sofortige Überprüfung der Situation durch durch den Kindernotdienst. Das mehrsprachige Beratungsangebot der Hotline-Kinderschutz, das in Kooperation mit Lebenswelt ggmbh und den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft und für Gesundheit und Soziales angeboten wird, wurde wie im Vorjahr sehr gut in Anspruch genommen. So wurden die Beratungsfenster in Arabisch, Russisch und Türkisch in 721 Fällen beansprucht. Das entspricht einem Anteil von 32,7% (25,9%) der Gesamtinanspruchnahme der Hotline-Kinderschutz und bedeutet gegenüber dem Vorjahr (575) eine Steigerung um rund 25%. Kontakt- und Beratungsstelle Die Kontakt- und Beratungsstelle für Straßenjugendliche (Fasanenstr. 91) verzeichnete insgesamt 443 Beratungsprozesse. 39,5% der beratenen jungen Menschen waren weiblich. Der KuB-Jugendberatungsbus (Streetwork an sozialen Brennpunkten) wies im selben Zeitraum insgesamt Einzelkontakte auf. Im Sleep In übernachteten insgesamt 370 Jugendliche: 278 Jungen, 92 Mädchen. 191 waren minderjährig, 9 junge Volljährige zwischen - Jahre. Die Anzahl der Belegungstage/-nächte lag bei Die Notschlafplätze des Sleep In standen in nicht im vollen Umfang zur Verfügung. Aufgrund der Überbelegungen im Jugendund Kindernotdienst wurden zeitweise mehr als die Hälfte der Schlafplätze den beiden Krisendiensten zur Verfügung gestellt. Durch diese vorsorglich eingerichteten Freihalteplätze konnten die Kapazitäten der Notübernachtung für Straßenjugendliche nicht in vollem Umfang genutzt werden. Dies bedeutete für viele junge Volljährige (bis Jahre) sich um einen Platz in einer anderen Notübernachtungsstelle zu bemühen oder die Nacht ohne Obdach verbringen zu müssen. Andreas Neumann-Witt Leiter Berliner Notdienst Kinderschutz Redaktion Statistik: Carola Pinnow, Beate Köhn

34 36 Berliner Notdienst Kinderschutz Inobhutnahmen gesamt mit auswärtigen Minderjähriger durch den BNK Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf ohne Angaben 0 auswärtige Minderjährige gesamt

35 Berliner Notdienst Kinderschutz 37 Entlassungen aus dem BNK Anzahl der Inobhutnahme von Minderjährigen KND JND BNK KND JND BNK KND JND BNK KND JND BNK KND JND BNK Rückkehr ins Herkunftssystem vorläufige Unterbringung: Clearingstelle/Heim/ Pflegestelle Jugendamt Betreuungsentzug sonstige gesamt

36 38 Hotline-Kinderschutz Jahresstatistik Fallzahl (Meldungen) gesamt Benannte betroffene Kinder Beratungen ohne Weitergabe Beratungen mit Weitergabe an das zuständige Jugendamt Weitergabe an den KND Lebensumstände der Eltern (Mehrfachnennungen möglich) Basiszahl Überschuldung Wohnungsprobleme Inhaftierung Krankheit/Krankenhausaufenthalt Eltern mit Behinderung Suchtprobleme Krisenhafte familiäre Konflikte Trennungs-/Scheidungsprobleme Erziehungsprobleme Tod der Eltern/Elternteils abwesende Eltern/Elternteile Suizidgefahr häusliche Gewalt psychische Erkrankung/Probleme eines Elternteils Überforderung der Eltern/Elternteileunsicherer unsicherer Aufenthaltsstatus Streit um Umgangs-/Sorgerecht migrationskontextuelle Konflikte (Sprache, Erziehung, binationale Ehe, Großfamilie) keine Angabe möglich

37 Hotline-Kinderschutz 39 Beratungsgründe (Mehrfachnennungen möglich) Basiszahl Verdacht auf körperliche Misshandlung Verdacht auf sexuelle Misshandlung Verdacht auf psychische Misshandlung Verwahrlosung Vernachlässigung Kinder ohne Aufsicht fehlende familiäre Bezugsperson Betroffenheit von häuslicher Gewalt Sozialverhalten psychische Auffälligkeiten emotionale Krise des Kindes selbstverletzendes Verhalten Suizidgefahr 35 Entwicklungsverzögerungen Behinderung Schul-/Ausbildungsprobleme Schuldistanz Suchtprobleme delinquentes Verhalten von Kindern/Jugendlichen Verselbständigung/Ablösung/Trebe Schwangerschaft der Minderjährigen drohende Zwangsverheiratung sonstige keine Problemdefinition beim Kind (eigene Probleme der Eltern)

38 40 Hotline-Kinderschutz Übergabe von Meldungen an die Jugendämter Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick andere Bundesländer gesamt Anruferinnen * Kind/Jugendlicher selbst Eltern/Elternteil Verwandte Freunde/Bekannte Nachbarn Passanten Schulen/Kindertagesstätten Behörden Ärzte, Krankenhäuser, Hebammen anonym andere/unbekannt Pädagogische Fachkräfte, Jugendhilfeeinrichtungen Polizei Kontakte aus Berufskontext (z.b. Hausmeister) Jugendämter gesamt Hinweis: * Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsspezifische Unterscheidung verzichtet. Die verwendeten Personenbezeichnungen werden hier geschlechtsneutral verwendet.

39 Hotline-Kinderschutz 41 Alter der bennannten Kinder Basiszahl für : Ungeborene Säuglinge bis zu einem Jahr Jahre Jahre Jahre Jahre (15: Jahre) unbekannt Anzahl der muttersprachlichen Beratungen 15 Arabisch 121 (6,3%) 4 (10,2%) 309 (,9%) 445 (,1%) Russisch 67 (3,5%) 96 (4,8%) 2 (6,0%) 2 (5,9%) Türkisch 74 (3,8%) 99 (4,9%) 4 (6,0%) 4 (6,5%) gesamt 262 (,5%) 399 (19,8%) 575 (25,9%) 721 (32,7%) Anzahl der Meldungen in den Anrufzeiten Montag bis Freitag Uhr Montag bis Freitag Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag Geschlecht der benannten Kinder männlich weiblich unbekannt

40 42 Kindernotdienst Aufnahmegründe im Kindernotdienst (Zweifachnennung möglich) Basiszahl Gründe: % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Verdacht auf körperliche Misshandlung 11,1 84 7,8 72 9,3 95 8,2 85 8,9 125 Verdacht auf sexuelle Misshandlung 1,1 8 0,4 4 0,2 2 0,4 4 0,5 7 Verdacht auf psychische Misshandlung 1,1 8 1,0 9 1,0 10 1,3 1,9 27 Vernachlässigung/Verwahrlosung 7,7 58 8,1 75 6,8 70 6,6 69 4,4 62 Kinder ohne Aufsicht 7,9 60 5,5 51 7, , ,4 2 Erziehungsprobleme 8,0 61 4,3 40 6,1 62 3,3 34 2,9 41 Streit um Umgangs- und Sorgerecht 0,7 5 0,5 5 1,8 19 1,3 0,5 7 Elternteil wünscht Inobhutnahme des Kindes/Überforderung 5,5 42 5,5 51 5,3 54 6,4 67 5,9 83 Kind bittet um Inobhutnahme 9,4 71 8, ,4 1 11,6 1,1 5 Inobhutnahme durch das Jugendamt 3,0 23 4,8 44 6,1 62 6,1 63 7,0 98 Eltern in Haft 2,1 0,9 8 1,9 19 1,1 11 1,5 22 Gewalttätigkeiten des Minderährigen in der Familie 0 0 0,1 1 0,3 3 0,5 5 0,5 7 Ausreißer 8,1 61 5,9 54 6,6 68 8,0 83 8,3 1 Delinquenz 9,5 72, , ,3 87 9,0 127 Psychische Auffälligkeiten des Kindes 1,3 10 2,1 19 0,7 7 2,8 29 1,6 23 Psychische Auffälligkeiten der Eltern 4,2 32 5,5 51 3,7 38 2,8 29 3,0 43 Drogen/Sucht der Eltern 5, , ,0 82 7,0 73 4,7 66 Gewalt zwischen den Partnern (HG) 5,2 39 4,3 40 3,5 36 3,7 38 3,2 45 Eltern im Krankenhaus 3,6 27 7,3 67 5,6 57 5,6 58 5,0 71 sonstige 4,7 36 3,5 31 3,4 35 4,8 50 2,7 38

41 Kindernotdienst 43 Telefonische und persönliche Beratungsgründe im Kindernotdienst (Zweifachnennung möglich) Basiszahl Gründe: % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl Verdacht auf körperliche Misshandlung 7, , ,1 9 8, ,9 3 Verdacht auf sexuelle Misshandlung 3,0 53 2,8 69 2,9 84 3, ,0 119 Verdacht auf psychische Misshandlung 1,6 28 3,5 86 4,5 3 3,5 1 4,5 7 Vernachlässigung/Verwahrlosung 5,1 90 5,5 4 6, , ,0 279 Kinder ohne Aufsicht 2,2 39 3,0 73 3,3 97 4,0 2 5,5 2 Erziehungsprobleme,5 240,8 361, , ,8 468 Streit um Umgangs- und Sorgerecht, , , , ,3 490 Elternteil möchte Inobhutnahme des Kindes (Überforderung) 2,5 45 1,1 26 0,9 27 1,6 53 2,2 89 Kind möchte Inobhutnahme 1,7 30 1,0 24 1,5 45 2,5 81 3,6 5 Inobhutnahme durch das Jugendamt 1,1 19 0,8 19 0,8 24 1,5 49 2,1 83 Eltern in Haft 0,5 8 0,3 8 0,5 0,7 23 0,6 23 Gewalttätigkeiten des Minderährigen in der Familie 0,3 5 0,7 0,6 1,2 41 0,9 36 Ausreißer 4,3 76 2,0 49 3,8 1 2,5 81 2,9 115 Delinquenz 2,0 36 1,8 45 0,8 23 1,5 50 1,6 63 Psychische Auffälligkeiten des Kindes 4,0 71 5, , ,5 7 6,0 238 Psychische Auffälligkeiten der Eltern 4,5 79 4, ,9 4 4, ,3 0 Drogen/Sucht der Eltern 5,0 89 6, ,5 2 5,5 1 5,8 232 Gewalt zwischen den Partnern (HG) 3,9 69 3,9 95 4,5 2 4,9 2 4,9 193 Eltern im Krankenhaus 1,4 25 1,6 40 2,4 71 2,0 65 1,5 61 sonstige,5 1,8 434,1 477, ,6 463 Sorge um das Kindeswohl 8,0 240

42 44 Kindernotdienst Zugang zum Kindernotdienst Basiszahl Polizei Selbstmelder Eltern Soziale Dienste Jugendamt Verwandte sonstige % 10% 11% 15% 8% 2% 7% % 5% 9% 21% 7% 1% 7% % 7% 11% % 8% 2% 8% % 8% 9% 21% 9% 2% 7% % 10% 7% % 11% 1% 7% Einsätze vor Ort/Hausbesuche Beratungen vor Ort ohne Inobhutnahme 1 Beratungen vor Ort mit Inobhutnahme Begleitungen in Einrichtungen, Familie, Pflegefamilie, Jugendamt gesamt alle Beratungen vor Ort und teilweise auch Begleitungen finden im 4-Augen-Prinzip mit 2 Mitarbeiterinnen* statt Inobhutnahmen Aufteilung auf die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Auswärtige anonym 2 gesamt

43 Kindernotdienst 45 Geschlecht der Kinder Jungen Mädchen gesamt Aufenthaltsdauer der Kinder im Kindernotdienst Anzahl der Tage 12 Anzahl der Kinder 15 1 Tag 195 (26%) 199 (28%) 222 (30,2%) 2 (29,9%) 227 (26,2%) 2-3 Tage 399 (53%) 340 (48%) 357 (48,8%) 348 (48,8%) 464 (53,5%) 4-6 Tage 7 (%) 4 (%) 115 (15,7%) 105 (,7%) 119 (,7%) ab 7 Tage 26 (3%) 25 (4%) 39 (5,3%) 47 (6,6%) 57 (6,6%)

44 46 Kindernotdienst Unterbringungstage 15 Anzahl gesamt 1.9 Tage Tage Tage durchschnittliche Aufenthaltsdauer 2,6 Tage 2,85 Tage 3,25 Tage Wohin wurden die Kinder entlassen? Basiszahl Betreuungsentzug 6% 64 12% 81 6 Elternhaus 49% % Heim/Clearing 39% % Jugendamt 4% 37 5% Pflegefamilie 4% 25 2% 22 Verwandte 5% 32 5% sonstige 3% 7 2% 23 25

45 Basiszahl über Jahre unter 1 Alter der Kinder Jungen Mädchen Kindernotdienst 47

46 48 Jugendnotdienst/Mädchennotdienst Statistik JND/MND Inobhutnahme Telefonberatungen ambulante Beratungen gesamt 4.5 4, Zuständigkeit der Berliner Jugendämter Charlottenburg-Wilmersdorf 104 Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick Auswärtige Jugendl. Inobhutnahmen Aufnahmen gesamt

47 Jugendnotdienst/Mädchennotdienst 49 Inobhutnahmegründe männlich weiblich zusammen Verdacht körperl. Missh Verdacht sex. Missb Verdacht psych. Missh Verdacht Vernachlässigung Vermüllte Wohnung Ausfall Personensorgeb Überforderung Eltern Suchtprobleme Eltern Suchtprobleme Mdj Häusliche Gewalt Psych. auff. Eltern Psych. auff. Mdj Selbstverl. Verhalten Suizidgefahr Delinquentes Verhalten Eskalierte Ablösungskonflikte Sorgerechtstreit 7 21 Entwicklungsverzögerung Konflikte in Einrichtungen Zwangsheirat Soziokult. Konflikte Gew. des Mdj. in Familie Schwangerschaft 6 6 Unbegl. Mindrj. Flüchtlinge

48 50 Jugendnotdienst/Mädchennotdienst Belegungstage Anzahl gesamt durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen , , , , ,5 15 unter 10 Jugendliche 10 Jugendliche über 10 Jugendliche volle bzw. Überbelegungen gesamt Viele Jugendliche müssen viel zu lange auf einen geeigneten Unterbringungsplatz warten. Die Berliner Jugendhilfe kann diese Jugendlichen teilweise über Wochen/Monate aus Mangel an Plätzen nicht adäquat versorgen.

49 Jugendnotdienst/Mädchennotdienst 51 Belegungstage Anzahl der Jugendlichen pro 24 Stunden im JND/MND Volle bzw. Überbelegung im 1. HJ an insgesamt 159 von 3 Tagen. Volle bzw. Überbelegung an insgesamt 331 von 366 Tagen. Tage ges. < 10 < 10 > 10 Jan Febr März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez

50 52 KuB Kontakt- und Beratungsstelle Beratungsstelle der KuB Jugendliche im Beratungsprozess gesamt Geschlecht transsexuell männlich weiblich Minderjährige Volljährige transsexuell männlich weiblich Minderjährige Volljährige 6 3 intersexuell männlich weiblich Minderjährige Volljährige 7 265

51 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 53 Alter der Jugendlichen im Beratungsprozess Basiszahl Jahre 7% 6% 9% 12% % - Jahre 28% 24% % 24% % Jahre 25% 25% 19% % 47% 19 Jahre % 24% 27% % % Jahre 23% 21% 25% 30% Lebensmittelpunkt zu Beginn der Beratung Basiszahl Straße 73% 71% 66% 68% 67% Eltern 9% 6% 10% 10% 5% eigener Wohnraum 6% 8% 6% 4% 4% Jugendhilfeeinrichtung 6% 8% 6% 8% 10% Obdachlosenwohnheim 3% 3% 5% 5% 9% BEW SGB XII 3% 4% 7% 5% 5% Vorerfahrungen (Mehrfachnennungen) Jugendhilfe Psychatrie Haft Drogentherapie keine Vorerfahrungen

52 54 KuB Kontakt- und Beratungsstelle Die häufigst benannten Problemfelder in der Beratungsstelle (Mehrfachnennungen) Basiszahl Legalisierung/Grundsicherung Konflikt im Elternhaus Drogen/Alkohol Psych. Auffälligkeiten/Probleme Schule/Ausbildung Straffälligkeit davon Drogen/Alkohol gesamt 35,2% 38,6% 42,2% 41,9% 56,0% Der Anteil der Jugendlichen deren Konsum von Drogen/Alkohol alltagsbestimmend ist, steigt auch weiterhin an (56%). Eine Vermittlung und Unterbringung zur Aufhebung von Obdachlosigkeit gestaltet sich insbesondere bei den minderjährigen Konsumentinnen * zunehmend schwierig. Sie werden aufgrund ihres Suchtmittelgebrauches durch die konventionellen Angebote der Jugendhilfe nicht (mehr) angesprochen oder aufgenommen und bedürfen eine von ihrer individuellen Situation ausgehende Angebotsgestaltung. Bundesländer/Ausland Berlin 47% 62% 62% 59% 65% andere Bundesländer 49% 36% 33% 37% 30% Ausland 3% 2% 5% 4% 5% ohne Angabe 1%

53 KuB Kontakt- und Beratungsstelle 55 Kontaktzahlen Streetwork an verschiedenen Standorten: Alexanderplatz, Bahnhof Zoo, Warschauer Straße (ab 15), Treptower Park, Görlitzer Park gesamt Jugendliche an den KuB-Bussen und im offenen Bereich Basiszahl Minderjährige junge Volljährige Jahresstatistik Sleep In Deutlich angestiegen ist die Zahl der psychisch auffälligen, teilweise erkrankten Jugendlichen, bei denen kaum Möglichkeiten für eine Unterbringung gefunden werden konnte, die teilweise über ein halbes Jahr und länger sich immer wieder im Sleep In aufhalten. Es gab viele Fälle von Gewaltandrohung und Gewalt gegen andere Jugendliche, gegen das Personal und gegen die Einrichtung Jugendliche waren deutscher Herkunft und 542 Jugendliche kamen aus 28 verschiedenen Ländern. Übernachtungen gesamt Übernachtungen nach Alter und Geschlecht 15 Minderjährige junge Volljährige ohne Angaben männlich weiblich gesamt wurden insgesamt 370 Jugendliche und junge Menschen beherbergt und versorgt. Die Besucher brachten 92 Hunden und 159 Ratten mit ins Sleep In. Das Sleep In ist berlinweit das einzige Angebot wo junge Obdachlose ihre Tiere mitbringen dürfen. 276 junge Menschen kamen das erste Mal ins Sleep In. Auch wurden die Notschlafplätze des Sleep In aufgrund der Überbelegung des Jugendnotdienstes häufig mit in Obhut genommenen Jugendlichen belegt, so dass sich die ohnehin schon schwierige Situation für die obdachlosen jungen Volljährigen noch verstärkte.

54 BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Fallbeispiele aus der Praxis aus der Hotline-Kinderschutz, dem Kindernotdienst, Jugendnotdienst/Mädchennotdienst und der KuB Alle Fallbeispiele sind anonymisiert. Sämtliche Namen sind frei ausgewählt.

55 58 Fallbeispiele Hotline-Kinderschutz Fallbeispiele aus der Hotline-Kinderschutz Falldarstellung: 3 Kinder: 5, 8 und Jahre Herr K. meldet sich telefonisch in der Hotline-Kinderschutz und berichtet über folgende Situation. Er sei als Einzelfallhelfer und im Rahmen einer Nachbetreuung für den Jährigen zuständig, der zuvor in einer Jugendwohngemeinschaft gelebt hatte. Nun habe er in den letzten Wochen beobachtet, dass die Mutter des Jungen mehr und mehr die Wohnung vermüllen lasse. Er habe die Mutter auf den Zustand der Wohnung und auf die Auswirkungen für drei Kinder angesprochen. Frau P. versprach ihm, sich in den nächsten Tagen darum zu kümmern. Es sei aber deutlich, dass die Mutter mit dieser Aufgabe überfordert ist. Weitere Besuche zeigten, dass die Mutter zurzeit auch nicht in der Lage sei, sich adäquat um die Belange der Kinder zu kümmern. Im Gegenteil, der Zustand der Kinder und der Wohnung haben sich dramatisch verschlechtert. Nach einer gemeinsamen Beratung über die aktuelle Situation und prognostische Entwicklung, wenn es zu keiner Veränderung käme, erfolgt über die HotlineKinderschutz unverzüglich ein Kontakt zum Krisendienst des zuständigen Jugendamtes mit der Absprache einer sofortigen Kontaktaufnahme zur Familie. Ein Kollege des Krisendienstes konnte gemeinsam mit dem für die Familie zuständigen Kollegen noch am gleichen Tag einen Hausbesuch durchführen. Im Ergebnis des Vor-Ort-Einsatzes entschieden sich die Kollegen für eine sofortige Herausnahme der Kinder. Die Kollegen besprachen mit der Mutter über die Inobhutnahme als unverzügliche Schutz- und Sicherheitsmaßnahme für die Kinder. Die Kinder kamen für einige Tage in den Kindernotdienst Zwei Anrufe bei der Hotline-Kinderschutz Hallo Hotline-Kinderschutz, als Nachbarin möchte ich Ihnen mitteilen, dass bei mir im Haus in der 3. Etage (bei Frau D.) oft geschrien wird und die Türen knallen und die Kinder weinen Ich wohne in der O.-Str Als der Mann dort in der Familie noch gewohnt hatte, und es zu Gewalttaten kam, habe ich öfters die Polizei und auch schon das Jugendamt gerufen. Da aber jetzt nach meinem Gefühl keine Gewalt im Spiel ist, sondern nur rumgeschrien und geweint wird, wäre es ja übertrieben die Polizei zu rufen. Trotzdem fühle ich mich für die zwei kleinen Kinder dort als erwachsener Mensch verantwortlich. Ich bin ratlos Wir haben da mal ne Frage... also mein Mann und ich, wir wohnen in Berlin, M.-Straße 60 und in der Familie G. stimmt etwas ganz und gar nicht mehr. Sie haben einen Sohn etwa 3 Jahre und einen Säugling. Der große Sohn, der wird in den letzten Wochen ständig eingesperrt im Kinderzimmer. Da hämmert er am Tag und nachts an die Tür. Dann wird meist mit ihm laut rumgeschrien und er wird oft wieder eingeschlossen was wir hören können. Das kann auf Dauer für die Kinderseele nicht gut sein. Heute Mittag war es so schlimm und er weinte so herzzerreißend, das ich noch am Zittern und aufgeregt bin Meiner Meinung nach ist der Junge nicht gut entwickelt, vielleicht auch behindert, so wie er sich oft gibt, aber ich kann mich auch irren. Das berechtigt seine Eltern aber nicht ihn so lieblos zu behandeln. Ob sie ihn schlagen? Wir können es nicht ausschließen!! Gesehen haben wir es nicht, da die Familie ganz selten zu sehen ist. Das Pärchen selbst hat sich schon oft lautstark gezankt auch nachts und angeschrien im letzten Jahr. Das bekommen die Kinder alles mit. Es muss dringend mit den Eltern geredet werden. Bitte lassen sie unsere Namen erst Mal aus dem Spiel, da wir durch Lärm schon genug bestraft sind. Es ist wahrscheinlich schwer zu beweisen, das mit dem Einschließen des Jungen. Aber wenn Sie das Pärchen in der unteren Wohnung fragen, die müssen das auch hören. In beiden Fällen wurde ein Hausbesuch veranlasst. Im 1. Fall wurde der Hausbesuche durch den Kindernotdienst gleich nach dem Anruf (Samstag, Uhr) durchgeführt. Es kam zu einem längeren Beratungsgespräch und einer Kontaktaufnahme am folgenden Montag zum Jugendamt. Im 2. Fall konnte die Kollegin vom Jugendamt am nächsten Morgen informiert werden. Gemeinsam mit dem Kinderund Jugendgesundheitsdienst plante sie einen Hausbesuch für den Nachmittag.

56 Fallbeispiele Kindernotdienst 59 Fallbeispiele aus dem Kindernotdienst Hausbesuche und vor-ort-einsätze Die Beratungsstelle des Kindernotdienstes hatte im Jahr insgesamt 302 Vor-Ort-Einsätze. Davon wurden 159 Hausbesuche im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt. Hierbei ging es immer um die sofortige Inaugenscheinnahme eine oder mehrerer Kinder zum Zwecke einer Situations- und Risikoeinschätzung und der Klärung der folgenden Schritte, Beratung der Eltern, Kontakte zu weiterführenden Hilfen etc.. 3 Abholungen, Krankenhausbegleitungen und direkte Verlegungen durch die Beratungsstelle kamen dazu. (Hierbei sind nicht die Termine und Verlegungen der Tagessozialarbeiter, Kinderkrankenschwestern mitgezählt.) Ein Hausbesuch im Winter Baby, 4 Monate Um Uhr geht ein Anruf von einer Pflegerin eines ambulanten Pflegedienstes ein. Ihr Patient leide an einer chronischen Erkrankung, die in absehbarer Zeit zum Tod führen wird. Seine Frau habe vor zwei Monaten ein Kind bekommen. Seit einigen Tagen sei sie mit dem Säugling annähernd 24 h am Tag in der Stadt unterwegs, weil sie meint, dass in der Wohnung ein böser Geist wohne. Die Familie gehört dem afrikanischen Kulturkreis an. Zur Versorgung des Kindes komme sie ab und zu in die Wohnung. Die Tagestemperaturen liegen bei -4, die Nachttemperaturen bei Grad. Wir vereinbaren mit der Pflegerin, dass sie sich sofort meldet, wenn Frau M. in die Wohnung kommt. In den Abendstunden bekommen wir den Anruf, dass sie mit dem Säugling grade in der Wohnung sei. Wir nehmen Kontakt mit dem Berliner Krisendienst auf und verabreden uns in der Nähe der Wohnung. Da die psychische Verfassung, Kooperationsfähigkeit der Mutter und die Gefährdung des Säuglings nicht eingeschätzt werden kann, nehmen wir zur Absicherung einer möglichen Inobhutnahmeentscheidung Kontakt zur Polizei auf und bitten ggf. um Unterstützung. Ebenfalls treffen wir sie direkt vor Ort. In der Wohnung angekommen versuchen wir mit den Eltern, die sehr wenig deutsch sprechen und verstehen ins Gespräch zu kommen und die aktuelle Situation zu besprechen. Die Pflegerin und zwei Kolleg_innen vom Berliner Krisendienst sind ebenfalls dabei. Allem Anschein nach handelt es sich bei der Mutter um religiös geprägte Vorstellungen, das die schwere Erkrankung des Mannes, ein böse Geist sei, der, so befürchtet sie, auch sie und das Kind ergreifen werde. Somit lässt sie sich nicht bewegen zu Hause zu bleiben. Sämtliche Versuche eine Unterkunft im Bekannten- oder Kirchenkreise zu finden, scheitern aus verschiedenen Gründen bzw. weil niemand erreichbar ist. Frau M. will nun unverzüglich die Wohnung verlassen. Die Temperaturen der Nacht und die Absicht der Mutter, die Nacht erneut umherlaufend auf der Straße zu verbringen, somit die fehlende Einsicht den Schutz für sich und das Kind sicherzustellen, erfordern die Inobhutnahme des Kindes. In so einer emotional aufgeladenen Situation, klar und eindeutig zu reagieren und den Schutz des Kindes als Gradmesser für die Entscheidung zu nehmen, fällt nicht immer leicht und wirkt auch auf die umstehenden Helfer irritierend. So musste die Polizei vom KND gebeten werden die Mutter mit dem Säugling auf dem Arm, am Verlassen der Wohnung zu hindern und die Mutter von dem Kind zu trennen. Der Berliner Krisendienst musste für die Entscheidung gewonnen werden, die Eltern wieder beruhigt, dass es sich um eine vorläufige Maßnahmen handele, die unverzüglich beendet werden kann, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Lösung angenommen bzw. gefunden wird. Wir fahren mit dem Kind in den KND, der Berliner Krisendienst fährt mit dem Kind ins Krankenhaus, der Pflegedienst bleibt beim Vater. Im KND stehen weitere tel. Kontakte mit dem Krisendienst, dem Krankenhaus und dem Gemeindevertreter an. Am nächsten Tag holen Mutter und Gemeindevertreter das Kind ab, sie kann vorübergehend bei einer bekannten Familie leben. Es gibt ein abschließendes ausführliches Gespräch mit der Mutter und den begleitenden Personen. Mit dem Berliner Krisendienst gibt es eine kurze telefonische Nachbereitung des gemeinsamen Einsatzes und einen Informationsaustausch zum weiteren Verlauf. Schriftlich wird der Hausbesuch dokumentiert und mündlich eine Übergabe mit der zuständigen Kollegin vom Jugendamt gemacht.

57 60 Fallbeispiele Kindernotdienst Lukas, 2 Jahre alt Lukas wurde im April vom KND in Obhut genommen. Beamten eines Nordberliner Abschnitts baten uns, das Kind aus der Wohnung abzuholen, da die Mutter aufgrund erheblichen Alkoholkonsums z. Zt. nicht in der Lage sei, ihr Kind zu versorgen. Nachdem Frau F. von der Polizei mitgeteilt wurde, dass sie wegen ihres derzeitigen Zustandes nicht in der Lage sei, ihr Kind zu betreuen und Lukas nun zum KND gebracht werde, gab sie an, sich vom Balkon stürzen zu wollen. Beim Eintreffen unserer Kolleginnen in der Wohnung von Frau F. spielte Lukas friedlich im Wohnzimmer. Die Mutter befand sich mit den Polizeibeamten in einem anderen Raum. Da Frau F. alkoholisiert und sehr aggressiv war, konnte in dieser Situation kein Gespräch geführt werden. Frau F. wurde von den Polizeibeamten zum Griesinger Krankenhaus gebracht. Unmittelbar nach ihrer Einlieferung erkundigte sie sich im KND nach ihrem Kind und machte deutlich, dass sie Lukas am nächsten Tag wieder zu sich nehmen möchte. Lukas konnte die Situation nicht verstehen, er war irritiert, hat sehr geweint und nach seiner Mutter gerufen. Auch beim Eintreffen in unserer Kindergruppe war er noch sehr verängstigt, weinte, zitterte und hatte eingenässt. Lukas wirkte in den Bereichen der Motorik, Sprache, Kognition sowie Spiel- und Sozialverhalten nicht altersgemäß entwickelt. Während seines Aufenthaltes im KND war er in seinen Interaktionen eher passiv und verhalten. Sein Explorationsbedürfnis war stark eingeschränkt und er nahm nur geringfügig Kontakt zu seiner Umwelt auf (auch zu Gegenständen). Lukas mied die Nähe zu den Betreuern und konnte keinen Blickkontakt halten. Den anderen Kindern gegenüber zeigte er sich zurückhaltend und abweisend. Ferner ließ er niemanden an seinem Spiel teilhaben. Lukas konnte seine Bedürfnisse und Wünsche nur schwer artikulieren, er nutzte seinen Finger zum Zeigen und stieß vereinzelt einige Laute aus. Beim schnellen Laufen verlor Lukas oft das Gleichwicht. Das Abschätzen von Entfernungen bereitete ihm große Schwierigkeiten. Sein Interesse konnte bei den Mahlzeiten geweckt werden. Das Essen bereitete ihm große Freude. Er konnte selbstständig Normalkost einnehmen, Trinken nahm er über eine Schnabeltasse zu sich. Waschen schien Lukas Angst zu bereiten. Es war nicht möglich, ihn in eine Badewanne zu waschen. Beim Wechseln der Windeln wirkte er angespannt. Des Weiteren reagierte Lukas bei zügigen Bewegungen mit verstärktem Augenzwinkern und hielt sich manchmal die Hände vor sein Gesicht. Die medizinische Kurzanamnese unserer Kinderkrankenschwester ergab, dass Lukas körperlich eher wie ein 3-jähriges Kind entwickelt ist ( kg Gewicht bei 100 cm Körpergröße). Frau F. besuchte ihren Sohn an zwei Tagen. Dabei wirkte sie jeweils ruhig und klar. Sie spielte je eine Stunde mit Lukas, was ihm sichtlich gut tat. Begrüßung und Abschied verliefen problemlos. Nach dem Abschied, wenn Lukas außer Sichtweite war, fing Frau F. an zu weinen. Im Gespräch machte sie deutlich, wie geschockt sie noch war, konnte aber auch ganz klar benennen, dass der Rückfall in ihrer Verantwortung liege und wie sehr sie diesen bereue. Gleichzeitig drückte sie ihre Befürchtung darüber aus, dass sie Lukas nicht wieder zurückbekommen könnte. Frau F. sprach offen über ihre Sucht und dass sie bis zum aktuellen Rückfall Monate lang abstinent gewesen sei. Die Gründe für den erneuten Rückfall wolle sie mit Hilfe einer Suchtberatung herausfinden. Sie machte sich zudem Selbstvorwürfe und sagte, dass sie schlimmer als ihre eigene Mutter ist, die ebenfalls Alkoholikern sei. Frau F. erzählte, dass sie Kontakt zu zwei Suchtprojekten habe. Ihr größtes Ziel sei es, keinen Rückfall zu haben und Lukas zurück zu bekommen. Zur Entwicklung von Lukas sagte Frau F., dass Lukas schwerhörig sei, weil er Flüssigkeit im Ohr habe. Nach Behandlung mit Penicillin würde Lukas nach Meinung der Mutter jetzt besser hören. Laut Frau F. sei ihr Kind leicht entwicklungsverzögert. Frau F. ist bereit, Hilfe anzunehmen, insbesondere die geplante Familienhilfe und bei der Bearbeitung ihrer Suchtproblematik. Auch sieht sie die Notwendigkeit eines regelmäßigen Kitabesuches. Lukas wurde nach Absprache mit dem Jugendamt nach 5 Tagen zurück in den Haushalt der Mutter entlassen.

58 Fallbeispiele Kindernotdienst 61 Marcel 12 Jahre alt Ein Beamter eines Berliner Polizeiabschnittes meldet sich im KND und kündigte den 12-jährigen Marcel an. Die Wohnung der Familie sei in einem verwahrlosten Zustand. Laut Aussage der Polizei soll die Wohnung mit Tierkot, Essensresten, schmutziger Wäsche etc. verunreinigt sein. Da der Junge seit einigen Tagen der Schule unentschuldigt fern geblieben war, hat die Schule die Polizei informiert. Die Beamten informierten das zuständige Jugendamt und brachten das Kind unverzüglich in den KND. Eine Kollegin vom zuständigen Jugendamt traf zu einem späteren Zeitpunkt die Mutter, Frau L., in der Wohnung an. Sie habe einen völlig überforderten Eindruck gemacht und die Wohnung sei tatsächlich unbewohnbar gewesen. Frau L. meinte 24 Stunden zu benötigen, um die Wohnung wieder in Ordnung zu bringen. Im Kindernotdienst wirkte Marcel erstmal traurig und bedrückt. Wir erklärten ihm, dass seine Mutter eine Unterstützung bekomme, auch damit sie die Wohnung wieder in Ordnung bringen kann. Er schien erleichtert zu sein, als wir ihm versicherten, dass wir ihm und seiner Mutter helfen möchten und er wieder zu seiner Mutter kann, sobald alles besprochen und geregelt ist. Marcel konnte sich nach und nach auf die anderen Kinder und auf die Betreuer im KND einlassen. Viel reden wollte er nicht. Er gab uns zu verstehen, dass er am liebsten wieder nachhause wolle. Er vermisse seine Mutter und mache sich Sorgen um sie. Dass er nicht in der Wohnung bleiben durfte, konnte er aber verstehen. Marcel blieb während seines kurzen Aufenthaltes hier sehr zurückhaltend. Als ihm mitgeteilt werden musste, dass er zunächst in eine andere Einrichtung entlassen würde, da sich die Aufräumarbeiten nicht so schnell erledigen ließen, zeigte er sich verunsichert. Mit der Erklärung, warum seine Entlassung aus dem KND in eine andere Einrichtung notwendig ist, konnte Marcel etwas anfangen. Auf dem Weg in die Kriseneinrichtung fragte Marcel dennoch immer wieder nach, wie lange er denn woanders wohnen müsse... durchs Netz gefallen? Jason & Jacqueline, sieben Gefährdungsmeldungen Innerhalb von drei Jahren gingen sieben Gefährdungsmeldungen zu den Kindern Jason und Jacqueline ein. Jacqueline war noch nicht geboren als die erste Meldung einging, Jason war 3 Jahre alt. Alle Gefährdungsmeldungen bezogen sich auf massive Streitigkeiten der Kindeseltern, verbunden mit erheblichem Alkohol- bzw. Drogenkonsum. Jason selbst wurde ebenfalls von seinen Eltern angebrüllt und beschimpft. 1. Meldung Mai 10 besorgter Anruf im KND seit Monaten schreit die Mutter ihr Kind an, Kind schreit oft den ganzen Tag, lautstarker Streit auch zwischen den Eltern, diese sollen regelmäßig Cannabis rauchen Intervention: sofortiger Hausbesuch durch den KND erfolglos, da Familie nicht angetroffen wird; Rückmeldung vom Jugendamt: eine Familienhilfe ist in der Familie tätig 2. Meldung Oktober 12 besorgter Anruf im KND Sorge um 4-jähr. Kind und Säugling, seit ca. 2 Jahren ständige lautstarke Streits in der Familie, älteres Kind wird angebrüllt, Anrufer hat körperliche Auseinandersetzung der Eltern beobachtet, Polizei war bereits vor Ort, nur Personalien aufgenommen Intervention: sofortiger Hausbesuch durch den KND erneut erfolglos, da Familie nicht angetroffen wird, sowie Meldung an das Jugendamt mit der Bitte, mit einem Hausbesuch die Situation erneut zu überprüfen. 3. Meldung November 12 besorgter Anruf im KND seit langer Zeit fast täglich lautstarker Streit und Beschimpfungen, auch aktuell streiten die Eltern und die Kinder schreien bereits mehrfach Jugendamt und Polizei informiert, aber keine Veränderung Intervention: Kontakt zum Jugendamt, das sofortigen Hausbesuch zusagt

59 62 Fallbeispiele Kindernotdienst 4. Meldung Dezember 12 besorgter Anruf im KND Nachbarin besorgt um zwei kleine Kinder, lange schon lautstarke Streits der Eltern und schreiende Kinder, Anruferin hat der Familie gerade Hilfe angeboten, Mutter ist alkoholisiert, Vater gegangen. Intervention: sofortiger Hausbesuch durch KND, Mutter ist alkoholisiert, ein Familienhelfer ist auch vor Ort, 2 Familienhelfer sind seit 3 Monaten in der Familie, Eltern sind im Methadon-Programm, Fremdunterbringung für das ältere Kind ist geplant Meldung an Jugendamt mit Bitte um Überprüfung der Gefährdung der Kinder durch die Eltern (u.a. Häusliche Gewalt, Drogensucht, Beikonsum) Rückmeldung vom Jugendamt (Jan. ): Jason ist untergebracht 5. Meldung Januar besorgte an den KND Eltern seien häufig mit Kinderwagen und Bierflaschen in der Hand zu sehen. Das kleine Mädchen sei von der Mutter angebrüllt worden, es solle endlich die Fresse halten Intervention: wird durch KND beantwortet und Meldung an das Jugendamt über die weitere Gefährdung Telefonische umfangreiche Fallerörterung mit Jugendamt Telefonische Absprache mit Familienhilfe: wenn Eltern alkoholisiert sind oder andere Drogen genommen haben, wird Jacqueline vom KND in Obhut genommen Rückmeldung vom Jugendamt: Es liegen nicht genügend Anhaltspunkte für einen Antrag beim Familiengericht auf eine Herausnahme von Jacqueline vor. 6. Meldung Februar besorgter Anruf im KND Eltern konsumieren vor einem Geschäft Alkohol mit anderen Erwachsenen, Mutter ist alkoholisiert, hat ein Kind im Kinderwagen dabei Intervention: Info an Polizei, Familie wurde nicht mehr angetroffen. Meldung konnte nicht zugeordnet werden, da keine weiteren Informationen vorlagen. 7. Meldung drei Tage später besorgter Anruf im KND Eltern streiten und schlagen sich in der Wohnung Intervention: Information an Eltern und Familienhelfer, danach Hausbesuch durch KND, Inobhutnahme des Mädchens. Einschätzung vom KND: erhebliche Gefährdung von Jacqueline durch häusliche Gewalt, Suchterkrankung der Eltern mit Beikonsum sowie Vernachlässigung; keine verlässliche Bindung möglich, Hilfen haben bisher keine Veränderung bewirkt, deshalb sollte ABR-Entzug beantragt werden und eine langfristige Hilfe für das Kind außerhalb der Familie installiert werden. Nachsatz: Jason wurde seit seiner Unterbringung schon zweimal im Kindernotdienst in Obhut genommen: März : seine Mutter war mit ihm während seines Ferienaufenthaltes betrunken auf einem Spielplatz. Jason erzählt im KND, dass es kaum etwas zu Essen zu Hause gäbe und seine Mutter viel trinke. Der Umgangskontakt wurde offenbar nicht begleitet. April : Jason verweigert sich nach einem Besuchswochenende wieder in seine Einrichtung zu gehen. Jason hat dort viel Ärger. Er bekommt Wutausbrüche und sei dann brutal zu anderen, ich gehe ab wie eine Rakete, sagt er... Jason ist gerade 7 Jahre alt.

60 Fallbeispiele Kindernotdienst 63 Hausbesuche bei Familie Müller Geschwister Müller: Lion, 4 Jahre, Celly, 6 Jahre und Lizie, 9 Jahre Die Geschwister wurden am 26. Dezember infolge eines durchgeführten Hausbesuches vom KND das 5. Mal in Obhut genommen. Anlass dieses Hausbesuches war eine erneute Meldung über einen Bekannten der Familie, der sich große Sorgen um das Wohl der Kinder machte, da die Eltern zum wiederholten Male alkoholisiert und nicht mehr betreuungsfähig sein sollten. Die Kinder Celly und Lizie sagten im Kindernotdienst in Gesprächen, dass sie nicht mehr nach Hause möchten. Beide Kinder berichteten vom täglichen Alkoholkonsum der Eltern. Dabei passiere es immer wieder, dass die Mutter so betrunken sei, dass die Mama ganz früh ins Bett müsse. Sie trinke oft mit einer Nachbarin und habe dann keine Zeit für sie (die Kinder). Manchmal bekommen sie dann auch nichts zu essen. Obwohl Mama und Papa sagen, dass es gleich Essen gebe, passiere das dann einfach nicht. Die haben einfach keine Zeit. Die 9-jährige Lizie berichtete, dass sie dann einfach das Abendbrot für sich und ihre Geschwister selber macht. Manchmal streiten sich Mama und Papa. Dann haben wir Angst und gehen aufs Zimmer. Die inzwischen 19-jährige Halbschwester Sabine, die nach eigenen Abgaben, als sie die Kinder im Kindernotdienst besuchen kam, seit Jahren versucht sich von den Eltern zu lösen, jedoch aufgrund ihrer Verantwortung gegenüber den jüngeren Halbgeschwistern damit immer wieder scheitert, leidet sehr unter den jahrelang andauernden Belastungen. Mit Jahren hat sie versucht sich das Leben zu nehmen. Lizie zeigt hier eindeutige Verhaltensweisen, die in Familien mit Alkoholproblematik typisch sind. Ebenso ihre große Schwester Sabine, die sich für ihre Mutter und die jüngeren Geschwister verantwortlich zeigt und Aufgaben in der Familie übernimmt. So erledigt Sabine den Haushalt, kümmert sich um ihre Geschwister und beobachtet den Alkoholkonsum ihrer Eltern. Sie versucht damit, gleichsam als Seismograf, in der Familie jedes Anzeichen für eine drohende Stimmungsschwankung zu erkennen, sich darauf einzustellen, bzw. die häusliche Situation zu stabilisieren im verzweifelten Bemühen, einen drohenden, aggressiven und gefährlichen Stimmungsumschwung der Eltern zu verhindern. Lizie kann ihre erlebte Verantwortung für die Geschwister auch in der Kindergruppe nicht ablegen. Sie passt permanent auf Celly und Lion auf, tröstet und versorgt sie mit Essen und Spielzeug. Die Kinder scheinen durch das emotionale Wechselbad ihrer alkoholkranken Eltern stark verunsichert zu sein. Die mündliche Bereitschaft der Eltern, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, scheint grundsätzlich vorhanden zu sein, im Sinne einer Veränderungsbereitschaft können die Eltern jedoch nicht als kooperationsfähig angesehen werden. Sie sind nach unserer Einschätzung nicht bereit bzw. in der Lage, an ihrer seit Jahren andauernden Suchterkrankung als der Ursache für die Einschränkungen in ihrer Elternverantwortung und in der Folge der Ursache für eine schwer gestörte Gesamtentwicklung ihrer Kinder, zu arbeiten. Die Geschehnisse der letzten zwei Jahre: An einem Juni-Samstagabend 12, ging die erste Kinderschutzmeldung im KND ein. Aufgrund der Gefährdungsgrundlage, Eltern stark alkoholisiert, häusliche Gewalt gegen den Vater von der Mutter ausgehend und Verwahrlosung der Wohnung, wurde damals unverzüglich ein Hausbesuch durch den KND durchgeführt. Beim Polizeiabschnitt wurde um Amtshilfe gebeten, da das Aggressions- bzw. Gewaltpotenzial der Eltern nicht eingeschätzt werden konnte. Beim Eintreffen wurde die Wohnungstür von einer Bekannten der Familie geöffnet. Die stark alkoholisierte Mutter schlief bereits, ebenso die 3 Kinder (2, 4, 7 Jahre alt). In der Küche waren weitere Bekannte der Familie anwesend. Einer dieser Bekannten gab sich uns gegenüber als Vater aus. Die Wohnung war nicht richtig verwahrlost, aber äußerst unsauber. Nur das Kinderzimmer war als einziges Ort in Ordnung. In den restlichen Zimmern lagen überall verschiedene Dinge auf den Boden verteilt. Die Küche war stark verraucht und es war ein unangenehmer Geruch wahrzunehmen. Überall standen leere Bierflaschen und -kästen umher.

61 64 Fallbeispiele Kindernotdienst Die -jährige Schwester Sabine, versichert im gemeinsamen Gespräch glaubhaft, dass sie die Nacht in der Wohnung verbleiben und sich um die Kinder kümmern wird, da die Mutter hierzu unter diesem massiven Alkoholkonsum nicht dazu in der Lage gewesen wäre. Der vermeintliche Vater hatte ebenfalls Alkohol getrunken. Am folgenden Abend nahm der Kindernotdienst von sich aus erneut Kontakt zu Familie Müller auf. Dies geschah telefonisch über die Handynummer der Mutter. Ans Handy ging ein Bekannter, der mitteilte, dass Frau Müller bereits schlafe. Da dieser Bekannte offensichtlich stark alkoholisiert war, vermuteten wir, dass Frau Müller ebenfalls getrunken hatte. Da die Polizei vom zuständigen Abschnitt schneller als wir vor Ort sein konnten, wurde um Amtshilfe gebeten. Ein Rückruf der Polizei ergab, dass sich unsere Vermutung bestätigte. Die Mutter war stark alkoholisiert, der Vater sei nicht anwesend. Als wir eintrafen, mussten wir zunächst feststellen, dass es sich am Abend zuvor nicht um den Vater handelte, sondern um einen Bekannten der Familie. Die Kinder schliefen, die Mutter lief planlos durch die Wohnung. Teilweise wirkte sie apathisch, dann wieder aufbrausend und aggressiv. Auf Ansprache reagierte sie nicht. Der inzwischen zurückgekommene Vater hingegen reagierte etwas hysterisch und ambivalent. Er war ebenfalls alkoholisiert, wie weitere männliche Bekannte in der Wohnung. Die älteste Schwester Sabine befand sich nicht in der Wohnung. Als die Entscheidung, die Kinder in Obhut zu nehmen dem Vater mitgeteilt wurde, begann dieser beleidigend zu schimpfen und äußerte im Beisein der Kinder, sich das Leben nehmen zu wollen. Die Verabschiedungssituation gestaltete sich äußerst schwierig. Während eine KND- Kollegin mit den beiden jüngsten Kindern bereits die Wohnung verlassen hatte, entriss die Mutter der zweiten Kollegin plötzlich Lizie aus dem Arm. Sie packte ihre Tochter sehr rabiat an beiden Armen, drückte fest zu und schüttelte sie mit voller Kraft. Die Polizeibeamten mussten eingreifen. Lizie war durch diesen Vorfall verängstigt, ließ sich aber beruhigen. Sie zeigte mit ihren Händen, wie viel Alkohol die Mutter getrunken habe. Weiter sagte sie, dass sie dann immer Angst vor der Mutter hätte. Lizie verabschiedete sich nicht von den Eltern. Sie hatte einen enormen Gesprächsbedarf auf den Weg in den KND. Anzumerken ist, dass sie über keine positiven Erlebnisse oder Unternehmungen mit den Eltern sprach, sondern nur über ihre Geschwister und insbesondere über Sabine. Diese scheint eine Art Mutterersatz für die Kinder darzustellen. Für ihren kleinen Bruder übernimmt Lizie viel Verantwortung. So berichtete sie stolz, dass sie Lion vor einem Unfall gerettet habe, als die Mutter ihn weggestoßen habe. Die Kinder sind den Umständen entsprechend gut in der Kindergruppe des KND angekommen. Nach den Eltern fragten sie nicht. Vom KND wurden die Kinder in einem Kinderheim untergebracht. Die Kinder nahmen die Information der weiteren Unterbringung gut auf. Für sie war es wichtig, dass sie zusammen bleiben.da der Vater mit der Unterbringung nicht einverstanden war, sollte das Familiengericht eingeschaltet werden. Acht Monate später ging erneut eine Kinderschutzmeldung im KND ein. Der Melder berichtete, dass es an diesem Tag zu einer Zahlung vom Sozialamt gekommen sei. Dies habe die Mutter als Anlass genommen, bereits am Nachmittag Alkohol zu konsumieren. Auch solle die Wohnung schlimm aussehen. Es wurde unverzüglich ein Hausbesuch durchgeführt. Als die Kollegen vor Ort eintrafen, öffnete die ältere Schwester Sabine die Tür. Diese teilte mit, dass die Mutter bereits schlafen würde. Auf Nachfrage erwiderte sie, dass sie betrunken ins Bett gegangen sei. Auch bestätigte sie, dass es vom Sozialamt Geld gab und dass die Mutter sofort Alkohol von dem Geld gekauft habe. Dies würde sie immer so machen. An den Wohnverhältnissen und dem Alkoholkonsum der Eltern schien sich im Vergleich zu dem ersten Hausbesuch durch den KND nichts geändert zu haben. Auch sei es nach wie vor zu Gewaltsituationen in der Wohnung gekommen. Nicht nur die häusliche Gewalt der Mutter, sondern auch bei Trinkgelagen mit anderen scheint es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen zu sein. Von Sabine erfuhren die Kollegen, dass die Kinder nach der Entlassung aus dem KND im Juni 12 ca. einen Monat fremd untergebracht waren, dann im Anschluss der Rückführung ins Elternhaus eine SpFH eingesetzt wurde. Diese sei im Januar beendet worden. Der Vater sei seit Januar nicht mehr in der Wohnung. Sabine fühlt sich weiterhin sehr verantwortlich für ihre Geschwister.

62 Fallbeispiele Kindernotdienst 65 Den Alkoholkonsum der Mutter bagatellisierte sie. Auch spricht sie sich gegen eine erneute Fremdunterbringung der Kinder aus, da sie dann die Geschwister nur zwei Stunden am Tag sehen könne. Aufgrund aller gesammelten Informationen, hat sich der Verdacht des massiven Alkoholkonsums der Mutter weiter verstärkt. Im Gespräch mit dem Jugendamt wird deutlich, dass hier andere Eindrücke bestehen und ein Verbleib der Kinder bei der Mutter geplant ist. Auch die Verwahrlosung der Wohnung scheint regelmäßig zu den angekündigten Hausbesuchen durch das Jugendamt behoben worden zu sein. Gewalt spielt im Erleben der drei Kinder eine große Rolle. So werden sie häufig Zeugen von Häuslicher Gewalt durch die Mutter. Ebenso erleben sie Auseinandersetzungen zwischen den betrunkenen Bekannten. Bei dem Hausbesuch wurde miterlebt, wie die Mutter Lizie sehr grob an den Armen packte und sie schüttelte. Ebenso berichtete Lizie, dass sie Angst vor der Mutter habe, wenn diese getrunken hat. Für die Kinder gestalten sich die abendlichen Situationen offenbar so, dass die Mutter sehr früh volltrunken schlafen geht und der Vater, nach seinen Angaben aus beruflichen Gründen, nicht da ist. Zeitgleich halten sich jedoch auch alkoholisierte männliche Personen in der Wohnung auf, die die Familie nur oberflächlich zu kennen scheint. Es besteht eine Gefährdung durch Dritte. Beide Elternteile haben ein massives Alkoholproblem. Besonders die Mutter besitzt ein aggressives Potential, welches sich in Gewalt sowohl gegen den Vater als auch gegenüber den Kindern entlädt. Die bisherigen Hilfsangebote scheinen nicht gegriffen haben. Aus Sicht des KND lassen alle vorliegenden Informationen einzig den Schluss zu, dass die Kinder durch die Suchterkrankung einer erheblichen chronischen Gefährdung ausgesetzt sind und durch das unkontrollierte und durch Sucht determinierte Verhalten der Eltern jederzeit eine akute Gefährdung durch Häusliche Gewalt, mangelnde Versorgung, Gewalt zwischen den Bekannten und Nachbarn sowie Vernachlässigung befürchtet werden muss. Kinder in Suchtfamilien sind einem bis zu sechsfach höheren Risiko für physische, emotionale und sexuelle Misshandlung ausgesetzt. Sie erleben grundsätzlich, so wie auch aus den Gefährdungsmeldungen ersichtlich, ein hohes Maß an Disharmonie, Unberechenbarkeit und Instabilität in ihren Familien. Wenn Suchtstörungen einen chronischen Verlauf nehmen verstärkt sich die Suchtsymptomatik, und eine Fokussierung des Denkens und Handelns auf das Suchtmittel, Vernachlässigung familiärer und sozialer Pflichten, Entzugserscheinungen, Verlust der Verhaltenskontrolle, setzt häufig ein. Besonders schädlich für die kindliche Entwicklung ist eine lang anhaltende Exposition gegenüber dem suchtkranken Elternteil. Aufgrund der hier geschilderten Gefährdungsgrundlagen, kann kein erneuter Hausbesuch und eine weitere Inobhutnahme durch den KND abgewartet werden, um die nächsten Schritte einzuleiten. Der Kindernotdienst stellte einen Antrag beim Familiengericht auf die Herausnahme der Kinder. Diesem Antrag wurde nicht stattgegeben. Gute Zusammenarbeit im Kinderschutz Eine Kollegin der Abteilung LKA 123 rief kurz nach 7:00 Uhr im KND an und bat um Unterstützung.Sie und ihre Kollegen seien im Rahmen von Amtshilfe für ein anderes Bundesland, in der Wohnung der Familie M. tätig. Es sei ursprünglich um die Ingewahrsamnahme der Eltern aufgrund einer Gewalttat gegangen. In der Wohnung habe man jedoch außer den Eltern, noch deren 5 Kinder angetroffen. Die ca. 1,5 Jahre alten Zwillinge sei-

63 66 Fallbeispiele Kindernotdienst nen von den Beamten in einem verschlossenen Hinterzimmer aufgefunden worden. In diesem Zimmer hätten fürchterliche Zustände geherrscht. Die Kollegin des LKA bittet nun um Inaugenscheinnahme aller Kinder, und um eine Gefährdungseinschätzung. Paula und Max (1,5 Jahre) schliefen in einem leeren, dunklem und abgeschlossenen Zimmer auf einer Babymatratze ohne Decke und Kissen. Timo (3,4 Jahre) war ebenfalls in einem Zimmer ohne Licht eingeschlossen, dort gab es ein Bett und Bettzeug. Saskia (6 Monate) schlief auf einer ausziehbaren Couch in einem freundlichen Zimmer, Nikole (8 Jahre) bei der Mutter in einem Beistellbett. Kleinkindernahrung war nicht vorhanden, aber Essen und Kleidung. Die Kinder trugen keine Schlafanzüge, waren zum Teil unbekleidet. Frau M. geht mit den Kindern zu den Vorsorgeuntersuchungen, hat aber die Überweisungen zum Augenarzt, Hörtest, SPZ nicht wahrgenommen. Um 7:45 Uhr kommen zwei Kollegen aus dem Kindernotdienst bei Familie M.an. Eine Kollegin des LKA öffnete die Tür und führte die Kollegen durch die Wohnung: Das erste Zimmer vom Flur aus ist Timos Zimmer. Das Zimmer war beim Eintreffen der Polizei verschlossen und wurde geöffnet. Timo hatte sehr geweint und gleich Kontakt zu den Beamten in Zivilkleidung gesucht. In dem Zimmer gab es diverses Spielzeug, ein Kinderbett und eine kleine Kommode. Das Zimmer wirkte unaufgeräumt, die Tapeten waren auf Kinderhöhe abgerissen. Es gab keine Lampe im Zimmer. Er hatte keinen Schlafanzug an. Das zweite Zimmer ist von Nicole, dem ältesten Kind. Das Zimmer war sehr liebevoll eingerichtet, ein Prinzessinnentraum. Es gab eine Ausziehcouch mit bezogenem Bettzeug, eine Schrankwand, einem Kleiderschrank und einem Schreibtisch. Im dem Zimmer gab es sehr viel hochwertiges Spielzeug, zum Teil unbenutzt, einen großer Fernseher mit vielen DVDs und diverse Spielkonsolen. Das nächste Zimmer vom Flur abgehend war das Wohnzimmer, ebenfalls freundlich eingerichtet mit Couch und Fernseher. Im hintersten Zimmer vom Flur rechts abgehend ist das Zimmer der Zwillinge Paula und Max. Der Raum war ebenfalls verschlossen und wurde durch die Polizei geöffnet. In dem Zimmer gab es keinen Teppichboden, wie in allen anderen Zimmern. Es lag nur eine dreckige Babymatratze in der Mitte des kleinen Raums. Paula soll auf der Matratze gedöst haben, während Max neben der Matratze auf dem Boden saß, als die Polizei das Zimmer öffnete. Es gab keine Decke. Die Kinder waren mit einem Kapuzenpullover und einer Windel bekleidet. Ein paar Anziehsachen der Kinder lagen verschmutzt in der Ecke, es roch massiv nach Kot im Zimmer. Die Kinder wirkten auf die eingetroffenen Beamten wie sediert, es dauerte eine Zeit bis sie richtig ansprechbar waren. Auf der anderen Seite des Flures lag das Elternschlafzimmer. Dort gab es ein großes Bett und ein Beistellbett für den Säugling. Das Bad war, ebenso wie die Küche, sauber und freundlich eingerichtet. Die Wohnung war, bis auf die zwei Kinderzimmer, weihnachtlich geschmückt, und es gab zwei Weihnachtsbäume. Die gesamte Wohnung war hochwertig eingerichtet - ausgenommen die zwei Kinderzimmer. Frau M. war beim Eintreffen des KND mit dem Baby auf dem Arm in der Küche. Sie stillte gerade ihre Tochter, so dass die Kollegin gleich mit ihr sprechen konnte. Der Vater war bereits durch die Polizei inhaftiert. Ihm werden diverse Kapitalverbrechen zur Last gelegt und beiden Eltern wird Betrug im Onlinehandelgeschäft vorgeworfen. In der Wohnung gab es viele Kartons, eigepackte Waren, die zum Verkauf angeboten, wohl aber nicht versandt wurden. Beide Eltern sollen hohe Schulden haben und von einer Inhaftierung auch von Frau M. ist auszugehen. Im Gespräch gab Frau M. an, dass sie sich gestern Abend aufgrund eines gebrochenen Nasenbeins ausruhen musste und der Vater die Kinder ins Bett gebracht habe. Er habe vermutlich vergessen den Kindern die Decke ins Bett zu legen, so die Mutter. Als sie mit den Tatsachen konfrontiert wurde, negierte sie diese und sagte, dass die Kinder nie eingesperrt werden und das Zimmer nur aufgrund der aktuellen Renovierung so aussähe. Sämtlichen Fragen wich sie aus und beantwortete sie nicht. Als ihr die Inobhutnahme der Kinder mitgeteilt wurde, weinte sie und fragt immer wieder wann sie die Kinder zurück bekomme. Da Saskia noch voll gestillt wird und nichts gegen eine gemeinsame Unterbringung (Haft) von Mutter und Kind spricht, wird dies vom KND organisiert. Um 10:00 Uhr kamen zwei Kollegen des zuständigen Jugendamtes unverzüglich vor Ort und stimmten der Gefährdungsein

64 Fallbeispiele Jugendnotdienst/Mädchennotdienst 67 Fallbeispiele aus dem Jugendnotdienst Belegung von Krisenwohnungen Am Freitagabend um :00 Uhr in der Beratungsstelle des Jugendnotdienstes: von den zehn Plätzen in der Kurzbetreuung des JND sind fünf Plätze über das Wochenende bereits belegt. Hierbei handelt es sich um drei Jugendliche, die aus anderen Bundesländern stammen und nicht in regionale Kriseneinrichtungen der Stadt Berlin verlegt werden dürfen. Zwei Berliner Jugendliche, konnten nicht anderweitig untergebracht werden. Bis 24 Uhr werden von den Mitarbeitern im JND vier weitere Jugendliche in Obhut genommen. Eine Verlegung zu den regionalen Kriseneinrichtungen ist nicht möglich, da zwei Jugendliche in den Einrichtungen Hausverbot haben. Eine andere Einrichtung kann nur einen Platz für einen Jungen vergeben, nicht für das von uns angefragte Mädchen. Bei der vierten anstehenden Verlegung ist die regionale Kriseneinrichtung voll belegt und es gibt erst ab Montag wieder einen freien Platz. Das heißt einerseits, dass die vier in Obhut genommenen Jugendlichen auf jeden Fall bis Montag im JND verbleiben. Andererseits bedeutet dies aber auch, dass in der Freitagnacht um 24 Uhr von den zehn angebotenen Notbetten in der Betreuungsetage im JND schon neun Plätze vergeben sind. Das Wochenende hat aber gerade erst angefangen... Telefonische Beratung einer Fachkraft Eine Kollegin einer regionale Krisenwohnung für Jugendliche aus Berlin meldet sich telefonisch um 22 Uhr bei uns und berichtet über eine gewalttätige Eskalation in der Einrichtung vor circa einer Stunde. Dabei seien zwei Jugendliche nach einem Streit beim Abendessen handgreiflich untereinander geworden. Die Betreuerin der Einrichtung habe versucht die Situation zu schlichten. Danach habe einer der betroffenen Jugendlichen, David (15 J.), die Krisenwohnung verlassen und im Weggehen gedroht, bewaffnet wiederzukommen. In Folge dieser Drohung sei die verbliebene Jugendgruppe nun sehr in Aufruhr. Die Betreuerin sucht Unterstützung und zieht in Betracht den Jugendlichen beim JND in Obhut zu geben. Im Telefonat versucht die JND-Beraterin zusammen mit der Betreuerin eine Gefahreneinschätzung zu bekommen. Der 15-Jährige ist aufgrund schuldistanzierten Verhaltens und körperlicher Verwahrlosung in der Krisenwohnung aufgenommen worden. Es stehe morgen eine Helferkonferenz im Jugendamt an, wodurch David schon am gesamten heutigen Tag als sehr gereizt auffiel. Er sei in der bisherigen Unterbringungszeit verbal wie körperlich nicht aggressiv gewesen. Da David ursprünglich vom Jugendnotdienst in die regionale Krisenwohnung verlegt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass er den Weg in den JND findet, falls er nach dem jetzigen Vorfall nicht in die Krisenwohnung zurückkehren wolle. Die JND-Kollegin bietet der Betreuerin an, anderenfalls zur Unterstützung in die Krisenwohnung zu kommen. Bei einer erneuten Eskalation wird ggf. Polizeieinsatz in Erwägung gezogen. Ein weiteres Telefonat wird für Uhr verabredet, so dass die Betreuerin Zeit hat, sich um die Belange der Gruppe zu kümmern. Die Betreuerin ruft nach einer Stunde an. Sie berichtet, dass David zurückgekehrt sei. Er habe Zeit gebraucht, um sich wieder zu beruhigen. Die Gruppensituation sei aber ruhig. Ein Vor-Ort-Einsatz des Jugendnotdienstes ist nicht erforderlich. Marcel, Jahre Das Sleep In meldet sich im Jugendnotdienst und avisiert Marcel, Jahre. Er stand vor der Notübernachtungseinrichtung der KuB mit mehreren Müllbeuteln voller Kleidung, persönlicher Dinge, einer großen Lautsprecherbox und einem Klappfahrrad. Eine Brandenburger Inobhutnahmestelle hatte ihn mit dem Auto nach Berlin gefahren und vor dem Tor des Sleep In abgesetzt, ohne jemanden über sein Kommen zu informieren. Da es sich um einen Erstkontakt zu einem Minderjährigen handelte, ist der Jugendnotdienst und nicht das Sleep In zuständig. Marcel wurde mit all seinen Sachen vom Jugendnotdienst abgeholt. Marcel berichtet, dass er seit seiner frühesten Kindheit in Einrichtungen der Jugendhilfe lebt. Sein leiblicher Vater ist gestorben, seine Mutter lebt in Süddeutschland. Zu ihr hat er nur sporadisch Kontakt. Marcel hat in den letzten siebzehn Jahren in insgesamt 24 Jugendhilfeeinrichtungen gelebt. Aus allen wurde er entlassen. Die letzten Stationen waren eine Drogen- und Suchteinrichtung in Brandenburg und eine Unterbringung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie. Danach hatte er sechs Wochen in einem Heim gewohnt, aus dem er wegen mehrerer Diebstähle entlassen wurde. Dort sei er mit seinen gesamten Habseligkeiten am Bahnhof in ( ) abgesetzt worden. Er erzählte, dass er

65 68 Fallbeispiele Jugendnotdienst/Mädchennotdienst verzweifelt war. Weinend fiel er Passanten auf, die ihn an die Inobhutnahmestelle in der Nähe verwiesen haben. Hier wurde er zwei Nächte in Obhut genommen und aufgrund eines Deliktes von einem Mitarbeiter mit all seinen Sachen und einem Zettel mit den Kontaktdaten von Sleep In & Jugendnotdienst nach Berlin zum Sleep In gebracht und dort vor der Tür abgesetzt. Marcel nimmt an, dass sein zuständiges Jugendamt die Anweisung gegeben hat, dass er bei dem geringsten Fehlverhalten auf die Straße gesetzt werden soll. Marcel kennt Berlin nicht, sollte sich aber alleine in einem Jugendhilfe-Projekt zur Aufnahme vorstellen. Der minderjährige Marcel wird im Jugendnotdienst in Obhut genommen und Kontakt zu den letzten Einrichtungen und den zuständigen Sozialarbeiterinnen * werden aufgenommen. Niemand findet den Umgang mit dem Minderjährigen auch im Sinne des Kinderschutzes befremdlich, im Gegenteil, es herrscht eher eine emotional aufgeladene Stimmung gegen Marcel; Wortlaut: Der ruht sich auf seiner Minderjährigkeit aus und Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was. Es ist verständlich, dass Mitarbeiterinnen * im Hilfeprozess oftmals an ihre Belastungsgrenzen stoßen. Und natürlich gibt es den Grundsatz, dass andere Bewohnerinnen * geschützt werden müssen vor delinquenten Jugendlichen. Dennoch: Hier ist ein Jugendlicher, der in der Jugendhilfe groß geworden ist, mit all seinen Habseligkeiten, ausgesetzt und ausgestoßen worden. Marcel lebt nun seit mehreren Monaten im Betreuten Wohnen in Berlin. Yasmin, Jahre Yasmin ist eine Jugendliche, die inzwischen in der forensischen Abteilung des Maßregelvollzugs lebt. Mit Jahren wurde ihr Aufenthalt dort gerichtlich angeordnet. Ihren Alltag verbringt sie nun überwiegend mit erwachsenen männlichen Häftlingen. Sie erhält täglich Psychopharmaka und wird wahrscheinlich über ihre Volljährigkeit hinaus nicht in der Lage sein, selbständig und in Freiheit zu leben. Seit ihrem 12. Lebensjahr war Yasmin in verschiedenen Einrichtungen der Jugendhilfe. Auch mehrere Aufenthalte in Kinder- und Jugendpsychiatrien gab es. Von pädagogischen wie psychiatrischen Fachkräften wurde mehrfach schriftlich eingeschätzt, dass Yasmin ein intensivtherapeutisches Setting in einer (teil-)geschlossenen therapeutischen Einrichtung der Jugendhilfe braucht. Yasmin hat die ersten Lebensjahre permanent die Gewalt zwischen den Eltern miterlebt. Als die Eltern sich trennten, war sie drei Jahre alt. Sie wurde von ihrer Mutter vernachlässigt und oft allein gelassen. Mehrfach wurde Jasmin nachts von der Polizei auf der Straße aufgegriffen. Als 11-jährige wurde sie aus diesem Anlass erstmalig vom KND in Obhut genommen. Yasmin fiel u.a. auch wegen massiven Aggressionen, Schule schwänzen und Drogenkonsums in der Schule auf. Sie wurde in einer Kriseneinrichtung untergebracht. Rückwirkend gab es den Verdacht, dass sie sich bereits seit ca. ihrem 12. Lebensjahr prostituierte. In den verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen hatte Yasmin immer große Schwierigkeiten sich an die Regeln zu halten. Sie konnte sehr bedrohlich und gewalttätig gegen Betreuungspersonal und die anderen untergebrachten Jugendlichen werden. Die Zeit der Unterbringungen dauerte zwischen 1-3 Monaten, die Abstände der Entlassungen/Rauswurfe aus einer Einrichtung wurden im Verlauf immer kürzer. Yasmin lebte seit ihrem. Lebensjahr zwischenzeitlich auf der Straße sowie bei dubiosen Freunden. In Zeiten großer Not zog sie für einige Tage immer mal wieder bei ihrer Mutter ein. Ihr äußeres Erscheinungsbild verschlechterte sich rasant. Sie riss sich die Haare fast vollständig aus, trug extrem verdreckte Kleidung und wurde häufig betrunken auf öffentlichen Plätzen von der Polizei aufgelesen. Ab ihrem. Lebensjahr wurde Yasmin 26-mal vom Jugendnotdienst/Mädchennotdienst in Obhut genommen. Das Jugendamt fand für Yasmin keinen Platz mehr in einer Einrichtung. Sie hatte in etlichen Kriseneinrichtungen Hausverbot oder wurde aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten erst gar nicht für eine Aufnahme in Betracht gezogen. Da sie sich dauerhaft selbst gefährdete, sollte sie durch einen Gerichtsbeschluss in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht werden. Dort griff sie einen Mitarbeiter an und war an einer Brandstiftung beteiligt. Der letzte Versuch, über die Jugendhilfe ein freiwilliges Angebot zu machen, war ein betreutes Einzelwohnen. Die Abwärtsspirale von Verwahrlosung und exzessivem Drogenkonsum setzte sich jedoch fort und steigerte sich hoch. Yasmin verlor nach kurzer Zeit ihre Wohnung und wurde nochmals vom Mädchennot-

66 Fallbeispiele Jugendnotdienst/Mädchennotdienst 69 dienst in Obhut genommen. Aufgrund ihres auffälligen Verhaltens wurde sie in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik vorgestellt. Dort wurde eine drogeninduzierte Psychose diagnostiziert. Der sehr früh gestellten fachlichen Einschätzung, dass Yasmin ein intensivtherapeutisches Setting in einer zeitweilig geschlossenen therapeutischen Einrichtung der Jugendhilfe braucht, um einen steigenden Drogenkonsum, der eine schwere Persönlichkeitsstörung hervorrufen kann, abzuwenden, wurde nicht nachgegangen. Der Schaden für Yasmin, und auch andere in Ihrem Umfeld, ist unermesslich groß. Thomas, Jahre Thomas lebte zusammen mit mehreren leiblichen Geschwistern bei seinen drogen- und alkoholabhängigen Eltern. Als er 2 Jahre alt war, ist er zusammen mit seinen Geschwistern aus der stark verwahrlosten Wohnung mit Polizei und Jugendamt befreit worden. Er kam zusammen mit seinem älteren leiblichen Bruder (Stefan, 4 Jahre) zu einer Pflegefamilie. Alle anderen leiblichen Geschwister waren in verschiedenen Einrichtungen untergebracht worden. Ein Bruder ist körperlich und geistig behindert. Die Pflegemutter erzählt, dass die Kinder stark unterernährt und von sehr kleinem Wuchs waren. Thomas konnte mit 2 Jahren weder sprechen noch laufen. Er hatte etwa den Stand eines ca. 8 Monate alten Babys. Bis zu seinem 10. Lebensjahr nässte er stark ein. Zu seinen leiblichen Eltern und seinen anderen Geschwistern hatte Thomas keinen Kontakt mehr. Er hatte aber erfahren, dass seine Mutter vor einigen Jahren ertrunken sei, wahrscheinlich nach Drogenkonsum. Als Thomas 9 war, wurde sein Bruder Stefan nach einem Angriff mit einem Messer auf die Pflegemutter im Alter von 11 Jahren in einer Einrichtung untergebracht. Als Thomas 11 Jahre alt war, zeigte er ein derart aggressives und delinquentes Verhalten (Raub, Diebstähle, Gewalt), dass sich die Pflegeeltern gezwungen sahen ihn ebenfalls in eine Einrichtung zu geben. Eine Rückführung zur Pflegefamilie scheiterte, als er Jahre alt war. Thomas kam erstmalig mit 15 Jahren nach der Entlassung aus einer Einrichtung in Brandenburg in den Jugendnotdienst. Das Jugendamt fühlt sich hilflos, weil sie keine weitere Einrichtung mehr nennen können, die für Thomas in Frage kämen. Die Pflegeeltern nehmen Thomas nicht mehr auf. Sie beschreiben, dass Thomas sich nicht an Ermahnungen, Warnungen und Beschränkungen hält, diese prallen regelrecht an ihm ab. Er habe sich nie daran gehalten. Seit der 1. Klasse war er aufgrund seines sozialen Verhaltens schwer beschulbar. Immer wieder gab es Phasen von Schuldistanz. Auch zurzeit geht er nicht zur Schule. Die Pflegeeltern haben inzwischen einen Antrag auf eine geschlossene Unterbringung gestellt. Bisher gibt es keine psychiatrische Diagnostik auch weil Thomas sich dieser entzieht. Es deutet vieles auf ein Fetales Alkoholsyndrom hin; u.a. keine Mitwirkung, keine Wünsche und kein erkennbares Lernen aus Konsequenzen. Seine Delinquenz, seine stetige Verwahrlosung und seine Gewaltausbrüche zeigen eine besorgniserregend negative Richtung auf. Thomas zeigt sich im Jugendnotdienst extrem unnahbar. Ein Gespräch mit ihm war bisher kaum möglich. Er versteckt seinen Kopf in den Händen und sagt monoton, dass er kein Interesse an irgendetwas habe. Hier möchte er nur einen Schlafplatz. Thomas wirkt sehr verwahrlost, er nässt nachts ein und riecht nach Urin. Er entzieht sich jeglicher Gespräche und Hilfsangebote. Offenbar begeht er sehr viele Diebstähle u.a. auch von Fahrzeugen. Wünsche kann er nicht benennen, nur einen: Er würde gerne Landmaschinenschlosser werden...

67 70 Fallbeispiele Jugendnotdienst/Mädchennotdienst Janina, Jahre Mitte April 11 meldet sich Frau K. im KND. Sie ist die Mutter von der 12-jährigen Janina. Frau K. erzählt, dass sie mit Janina völlig überfordert sei und das Kind abgeben möchte für immer, wie sie sagt. Janina ist mit 4 Jahren in eine Pflegefamilie gekommen. Ein Jahr später wurde bei Janina in der Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Bindungsstörung diagnostiziert. Später ist sie mehrfach zwischen Mutter und verschiedenen Pflegefamilien hin und her gependelt. Im letzten Kinderheim hat sie sich sehr wohl gefühlt. Dann erkrankte die Erzieherin dauerhaft, die Gruppe wird daraufhin aufgelöst und eine Rückführung zur Mutter versucht. Die Mutter beschreibt Janinas Verhalten als aggressiv, impulsiv, chaotisch desorganisiert. Janina sei schon immer schwierig gewesen, sagt sie. Im Gespräch mit Janina wird deutlich, wie enttäuscht und wütend sie ist. Sie hatte keinen Kontakt zu ihrem Vater, er sei gewalttätig und nehme Drogen, so die Mutter. Janinas Therapeut meldet sich im KND. Er berichtet von einer Bindungsstörung seltener Qualität. Die Mutter habe nie Mütterlichkeit entwickeln können. Er empfiehlt eine therapeutische Einrichtung mit viel Stabilität, dazu therapeutische Flankierung keinesfalls einen weiteren Psychiatrieaufenthalt. Eine spezialisierte Kindereinrichtung nimmt Janina nach einigen Tagen auf. 4 Tage später im Nachtdienst meldet sich ein Kollege dieser Einrichtung. Janina habe ein Kind mit dem Messer bedroht und leicht verletzt. Sie wird in der der Kinderund Jugendpsychiatrie vorgestellt mit dem Ergebnis, dass eine Aufnahme nicht notwendig sei. Die Kindereinrichtung nimmt zur Sicherheit der anderen Kinder Janina nicht wieder auf. Deshalb wird sie in eine Kriseneinrichtung begleitet. Im Juni 11 wird Janina in einer suchttherapeutischen Einrichtung in Brandenburg untergebracht. Janina hat emotionale Störungen ein Suchtproblem wurde bis dahin weder von Janina noch von der Mutter benannt. Wir erfahren dies eineinhalb Jahre später, im November 12. Janina, inzwischen Jahre alt, meldet sich beim Jugendnotdienst, sie hat diese Einrichtung verlassen und lehnt eine Rückkehr dorthin strikt ab. Sie war bereits mehrmals abgehauen, habe sich dort nie wohl gefühlt, habe viel Stress dort gehabt. Sie beschreibt sich selbst als aggressiv und hat einen großen Wunsch nach Normalität. Sie habe bisher keine Drogen konsumiert, denke inzwischen aber über Drogenkonsum nach um abschalten zu können, zur Ruhe zu kommen und nachdenken zu können. In der Hilfekonferenz wird eine gute Entwicklung von Janina vom Jugendamt beschrieben. Janina sieht das nicht so und äußert, dass es da Sachen gäbe, die niemand wissen solle. Janina möchte zur Mutter zurück, was diese ablehnt. Janina kommt wieder in eine Kriseneinrichtung. Einige Tage später gibt es dort Konflikte, Janina droht mit Selbstmord, bedroht einen Mitarbeiter und stürzt sich aus dem Fenster. Sie kommt für einige Tage in die Kinder- und Jugendpsychiatrie, erhält dort Medikamente. Anschließend wird Janina für 3 Monate geschlossen (pädagogisch) untergebracht. Im Februar meldet sie sich selbst im Jugendnotdienst und wird im Mädchennotdienst aufgenommen. Janina möchte auf keinen Fall nochmals geschlossen untergebracht werden. Im Gespräch distanziert sie sich von Drogen und schließt einen Anti-Suizid-Vertrag für die Verweildauer im Mädchennotdienst. Janina ist sehr unruhig, möchte in den Ausgang. Sie trifft im Haus einen ihr bekannten Jugendlichen, mit dem sie ist fortan viel unterwegs ist. Die Mutter ist für uns nicht erreichbar; mit Janina hält sie aber Kontakt. Es wird kein Krisenplatz gefunden, da alle voll belegt sind. Janina entzieht sich nach 2 Tagen der Betreuung. Mitte August kommt Janina wieder in den Jugendnotdienst/Mädchennotdienst. Es geht ihr schlecht, sie ist aggressiv und wirkt verzweifelt. Sie braucht eine 1:1 Betreuung; wenn wir diese leisten können, scheint es ihr gut zu gehen. Die Mutter hat eine geschlossene Unterbringung nach einer Beratung im Jugendamt beantragt. Nach zwei Tagen ist eine Aufnahme in einer Kriseneinrichtung möglich, die allerdings nicht stattfinden kann, da Janina bereits wieder unterwegs ist. Anfang Oktober begleitet Janina erstmalig einen Freund ins Sleep In, der Notübernachtung der KuB, auf. Sie konsumiert Cannabis und Designerdrogen und befürchtet selber weitere, stärkere Drogen zu nehmen, wie z.b. Heroin. In zwei Wochen (zu ihrem 15. Geburtstag) will sie mit einem Entzug beginnen. Ohne Drogen sei sie aggressiv und nervös sagt sie von sich. Sie möchte nicht mehr zur Mutter, will keinen Kontakt zu ihr ( da ist Krieg ) und auch keine Unterbringung über die Jugendhilfe. Janina nimmt die Gespräche in der KuB gerne an, sie

68 Fallbeispiele Jugendnotdienst/Mädchennotdienst 71 kommt regelmäßig und macht sich Gedanken über ihre Zukunft. Der Vormund entscheidet einen Klinikaufenthalt zur Entgiftung. Ein Platz steht für die 3. Oktoberwoche in Aussicht. Janina kommt über das Sleep In erneut in den Jugendnotdienst, wird in Obhut genommen und kommt am Abend deutlich berauscht aus dem Ausgang. Sie gibt an Alkohol, Tabletten und verschiedene Substanzen genommen zu haben. Sie ist sehr aggressiv, schreit es hat doch alles keinen Sinn und deutet an, sich mit einem Messer in der Hand die Pulsader aufzuschneiden. Aus ihrer Handtasche zieht sie eine echt wirkende Softair-Pistole, droht damit und äußert ihre Gewaltphantasien. Mit Feuerwehr, Polizei und einer Kollegin des Mädchennotdienst wird Janina in die Klinik gebracht. Im Wartebereich wechselt ihre Stimmung mehrfach mal wirkt sie zerbrechlich und verzweifelt, dann wieder unnahbar und hochaggressiv. Janina ist äußerst schwer zu betreuen; sie schlägt auf Geräte ein, verweigert die Untersuchung, versucht wegzulaufen, wirft mit Gegenständen um sich, schlägt ihren Kopf gegen einen Holzzaun und wird nur durch das Eingreifen der Polizisten gestoppt. Tobend und weinend wird Janina von der Mädchennotdienstkollegin auf die Abteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie begleitet. Janina verbrachte ihren 15. Geburtstag in der geschlossenen Abteilung einer Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dem Antrag der Mutter auf eine geschlossene Unterbringung hat das Gericht zugestimmt. Uns stellen sich hier viele Fragen. Denn retrospektiv können wir immer wieder sehen, wie unverzichtbar eine intensive Begleitung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen ist. Immer wieder erleben wir, wie fehlende Unterstützung und Hilfe zum frühest möglichen Zeitpunkt, irreparable Schäden bei den Betroffenen anrichten. Immer wieder müssen wir erleben, wie Zeit- und Personalmangel, fehlende Situationsanalysen und ein nicht gelingendes Beziehungsangebot für besonders belastete Kinder und Jugendliche, zu dramatischen Lebensverläufen führt. Marius 15 Jahre, erzählt beim 3. Aufenthalt im JND einer Kollegin im Betreuungsbereich Eindrücke aus seinem bisherigen Leben. Laut seinen Ausführungen ist sein Leben immer wieder von Gewalt und Drogen gekennzeichnet: Die Mutter hatte während seines bisherigen Lebens mit verschiedenen gewalttätigen Partnern zusammen gelebt. Marius hat 4 jüngere Geschwister. Als besonders gravierend erlebte er die Beziehung seiner Mutter zum Vater seines jüngsten Bruders. Dieser Stiefvater sei ein ausgebildeter Hooligan gewesen und arbeitete für eine ausländiche Mafiaorganisation. Er habe viel Geld gehabt. Trotz zahlreicher Anzeigen wegen versuchten Totschlages sei er aufgrund seiner Kontakte nie verurteilt worden. Marius habe deshalb kein Vertrauen zu Justiz und Polizei, die meisten sind sowieso korrupt, sagt er Sein anderer Stiefvater war starker Alkoholiker, habe seine Mutter betrunken vergewaltigt. Marius sagt er habe als 6-Jähriger beschlossen: Wenn ich groß bin, bringe ich ihn um. Er erzählt von seiner Angst, dass seine Mutter an einem Herzinfarkt sterben könnte und sein Bruder dann zu diesem Vater müsse. Als 11-Jähriger klaute er Zigaretten und rauche seitdem; kurz danach fing er an zu kiffen, berichtet er. Mittlerweile konsumiere er alles, was er in die Finger bekomme: Kokain, Speed, MDA, Pilze... Er sagt er konsumiere immer dann, wenn er sich fragt: Was hat mein Leben für einen Sinn? Marius war, vor der Entlassung aus einem Heim in Norddeutschland, in einer Berliner Gang die üble Sachen macht. Der aktuelle Streit mit seiner Mutter ging darum, dass er nun in Berlin die 9. Klasse besuchen soll. Er hat große Angst, dass die anderen ihn auslachen, da er die 8. Klasse kaum besucht und große Lücken hat. Er habe wieder an Selbstmord gedacht, da er einfach keinen Sinn in seinem Leben sehe. Er habe nicht genug Geld für harte Drogen, deshalb habe er sich Wodka gekauft und alles auf EX ausgetrunken. Dann erzählt er, von seiner Angst, dass seine alte Gang ihn ausfindig machen wird und er sich zur Gewalt verleiten lasse. Sein damaliger bester Freund sitze im Gefängnis, da er versucht habe, seinen Lehrer abzustechen. Er befürchtet dem Druck der Gang nicht standhalten zu können und möchte auf keinem Fall in Berlin oder Brandenburg untergebracht werden Vor ein paar Wochen ist Marius geworden. Er war inzwischen in 12 Jugendhilfeeinrichtungen, er wurde wegen Schulverweigerung, Diebstählen, Drogenmissbrauch oder Gewalt entlassen. Er hatte mehrere droge-

69 72 Fallbeispiele Jugendnotdienst/Mädchennotdienst ninjizierte Psychosen, wurde 2 Mal geschlossen untergebracht, war 6 Mal zu geschlossenen Entgiftung, diverse Male in der Kinder-und Jugendpsychiatrie, 2 Mal in Untersuchungshaft, wurde insgesamt 29 Mal im JND in Obhut genommen und hat viele Nächte im Sleep In verbracht. Marius war bei seinem letzten Besuch im JND vor 3 Wochen sehr verzweifelt, er sieht schlecht aus, nimmt Drogen, ist völlig ambivalent in seinen Gefühlen und Handlungen. In der KuB und im Sleep In taucht er immer wieder auf Wir versuchen den Kontakt zu halten, ihn da zu unterstützen, wo er Hilfe annehmen und bekommen kann und machen uns Sorgen um ihn. Johannis, Jahre alt Aufnahmen im Jugendnotdienst viele Nächte im Sleep In Über den familiären Hintergrund ist dem JND nur sehr wenig bekannt. Johannis wurde laut Jugendamt als Säugling in einer Pflegefamilie untergebracht. Die Familie ist seit Jahren im Jugendamt bekannt. Nach der Entlassung bei der Pflegefamilie, folgten verschiedene Wechsel der Hilfeformen und Heimunterbringung. Als Johannis Jahre alt war, zog er mit seiner Mutter und seinen beiden jüngeren Halbschwestern (7 und 12 J.) zum neuen Freund der Mutter nach Brandenburg. Vorher hatte sie mit den Kindern im Nord-Osten von Berlin gelebt. Johannis kennt seinen leiblichen Vater nicht. Johannis besucht seitdem er Jahre alt ist keine Schule mehr; er hat keinen Schulabschluss. Johannis wird insgesamt Mal im Jugendnotdienst in Obhut genommen. Zur 9. Inobhutnahme kommt Johannis über das Sleep In zum JND. Nach Johannis Entlassung aus einer 10 wöchigen Haft nächtigt er zunächst auf der Straße und im Sleep In. Die Kolleginnen * vom Sleep In können ihn nach einigen Nächten überzeugen, sich an den JND zu wenden. Er wird in Obhut genommen und bei seinem Wunsch, Hilfe bei der Kontaktaufnahme zum JA und bei der Suche nach einer neuen Einrichtung, unterstützt. Johannis ist bereit in eine Suchteinrichtung zu gehen. Im Gespräch wirkt er nachdenklich und stark verändert (Aufnahmen 1-8). Er benennt, dass er sehr negativ Erfahrungen in der Haft gemacht habe, über die er aber nicht sprechen möchte. Vom JND aus nimmt er wieder direkt Kontakt zu seiner Mutter auf. Während der Haft gab es nur einen Briefkontakte. Über das Wochenende entlässt er sich zu seiner Mutter. Da die Platzsuche nach einer Folgeeinrichtung lange dauert, wird Johannis in eine Kriseneinrichtung verlegt Inobhutnahme mit zwischenzeitlichen Übernachtungen bei seiner Mutter Von dieser Kriseneinrichtung, mit Clearing und Familienarbeit, kommt einen Monat später die Information, dass das JA die Unterbringung dort beendet habe, was die Einrichtung sehr bedauert, weil Johannis dort angekommen und die Hilfe angelaufen sei. Johannis hatte unerlaubt bei seiner Mutter übernachtet. Im weiteren Verlauf wird sich dies als negativer Knackpunkt im Hilfeverlauf erweisen. Fünf Wochen später kommt Johannis in sehr schlechtem Zustand im JND an. Er wirkt ausgemergelt und verwahrlost, hatte einen Drogenrückfall mit Cannabis und Speed und benennt massive Streitigkeiten mit dem Freund der Mutter, weswegen er sich dort nicht aufhalten kann. Johannis sucht sich eigenständig vom JND aus eine Drogen-Therapieeinrichtung außerhalb Berlins (Land Brandenburg) und macht mit einem Vorstellungtermin aus. Seine Mutter sagt zunächst zu, ihn dorthin zu begleiten, was ihm sehr wichtig ist. Kurz vor dem Termin sagt sie ab, da sie es psychisch nicht schaffe. Johannis möchte den Vorstellungtermin allein wahrnehmen. Das JA sagt den Termin jedoch ab und weist ihn in eine niedrigschwellige Berliner Einrichtung, wo auch drogenkonsumierende Jugendliche leben, einen Platz zu. Im weiteren Verlauf wird sich dies als weiterer negativer Knackpunkt im Hilfeverlauf erweisen..-. Inobhutnahme Drei Wochen später wird Johannis wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin aus der niedrigschwelligen Berliner Einrichtung disziplinarisch entlassen. Er erscheint in sehr schlechtem Zustand im JND, ist mutlos und teilt uns mit, aktuell mehr Drogen (u.a. Cannabis, Speed, Pilze) zu konsumieren als je zuvor.

70 Fallbeispiele Jugendnotdienst/Mädchennotdienst 73 Er wünscht sich eine Entgiftung und einen anschließenden Aufenthalt in einer Drogeneinrichtung. Auszug aus einem Vermerk: Ich spreche mit Johannis noch mal über seine Motivation bezüglich Entgiftung und Drogensuchteinrichtung. Zu beidem sei er weiterhin bereit und wünsche sich auch, dass er diesmal richtige Unterstützung auf dem Weg dorthin bekomme und nicht schlussendlich,wieder mit allem allein dastehe. Er wird daraufhin ein erneuter, dritter Versuch der Kontaktaufnahme zu der Brandenburger Drogen-Therapieeinrichtung gestartet, der diesmal gelingt. Johannis wird vom JND dorthin begleitet, ebenso zu den Terminen in die Entgiftungsklinik. Nach Rücksprache im JND-Team und auf Empfehlung des Therapeuten verbleibt Johannis bis zum Start der Entgiftung in der Obhut des JND. Er wird nicht zwischenzeitlich verlegt, gerade in Hinblick darauf, dass Johannis es im JND geschafft hat tageweise abstinent zu bleiben. Das JND-Team bleibt zweieinhalb Wochen, in Zusammenarbeit mit der Mutter, engmaschig dran, um die Überleitung zur Entgiftung und anschließend Drogeneinrichtung zu gewährleisten. Johannis kam im Oktober zu einer 8-wöchigen Entgiftung in eine Berliner Kinder- und Jugendpsychiatrie. Anschließend konnte er, in die von ihm ausgewählte Drogentherapieeinrichtung verlegt. Dort lebt er, knapp ein Jahr später immer noch. Johannis ist Jahre alt. Fallbeispiele aus dem Mädchennotdienst Yvonne, Jahre Yvonne kam an einem Freitagabend zusammen mit einer ihr bekannten Familie in den Mädchennotdienst und bat um Hilfe. Bisher hatte sie sich nicht getraut, innerhalb der Jugendhilfe um Unterstützung zu bitten, obwohl sich das Verhältnis zum alleinerziehenden Vater, in den letzten Jahren dramatisch zugespitzt hatte. Yvonne empfand große Angst vor dem Vater, er war unberechenbar in seinem Verhalten für sie. Anfangs hatte sie versucht, mit dem Vater zu sprechen und gemeinsam mit ihm nach Lösungen zu suchen. Damit hatte sie ihn aber nur noch mehr aufgebracht. Schweren Herzens nahm sie schließlich das Angebot einer Bekannten an, sie bei der Kontaktaufnahme zu den Behörden zu begleiten. Yvonne hatte einen großen Redebedarf. Sie war einerseits froh, endlich diesen Schritt geschafft zu haben und hatte andererseits große Bedenken, ob der Vater ihr diesen Verrat je verzeihen würde. So wird zur Familiensituation folgendes bekannt: Als Yvonne zwei Jahre alt war, starb ihre Mutter. Der Vaterkümmerte sich von da an alleine um sie. Die ersten Jahre verliefen verhältnismäßig problemlos. Der Vater arbeitete, Yvonne wurde nach der Kita/ Schule von einer Nachbarin betreut. Später fand der Vater kaum noch Arbeit und resignierte schließlich. Die kleine Wohnung verkam immer mehr. Oft war nicht genug zum Sattessen da, schmutzige Wäsche und Geschirr füllte neben Müll und das dadurch angezogene Ungeziefer die Zimmer. Yvonnes anfängliche Versuche aufzuräumen zeigten bald keine Wirkung mehr. Die Wohnung vermüllte. Der Vater trank immer regelmäßiger und kümmerte sich kaum noch um die Belange seiner Tochter. Er vereinsamte total. Oft führte er Selbstgespräche und schrie und schimpfte laut herum. Yvonne musste immer spätestens um.30 Uhr daheim sein. Sie hielt sich dann fast nur in ihrem Zimmer auf, weil sie sein Verhalten ängstigte. Zuletzt hatte Yvonne auch kein eigenes Bett mehr. Sie schlief auf einer kaputten Matratze auf dem Fußboden.

71 74 Fallbeispiele Jugendnotdienst/Mädchennotdienst Eigentlich wollte Yvonne nie mehr zu ihrem Vater zurück. Sie hatte aber auch Angst, dass er sie dann völlig ablehne und nicht mehr sehen wolle. Sie habe doch nur ihn. Das während des Gespräches aufgebaute Vertrauen führte dazu, dass Yvonne auch mitteilen konnte, warum der Vater wollte, dass sie immer so früh nach Hause kommt und auch den Kontakt zu jener Familie nicht gern sah: Er wollte nicht, dass ihr noch einmal so etwas Schlimmes passiert. Als Yvonne Jahre alt war, wurde sie vom Vater eines Klassenkameraden vergewaltigt. Vor einem Jahr ist der Täter aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Yvonne ging es seit jenem Ereignis nicht gut. Sie fühlte sich oft minderwertig und befürchtete, dass ihr keiner mehr glauben würde. Nun wollte sie die Vergewaltigung einfach vergessen. Hilfe habe sie seit Jahren in Gesprächen mit der Schulpsychologin bekommen. Ihre Lehrer wie auch die Psychologin hatten ihr schon mehrfach geraten, sich ans Jugendamt zu wenden. Die Angst vor der Reaktion des Vaters und was mit ihr geschehen würde, wenn man ihr da auch nicht glauben würde, haben sie immer davon abgehalten. Am liebsten wollte Yvonne zukünftig bei der bekannten Familie leben, die ihre Zustimmung wohl auch schon gegeben hatte. Sie konnte nicht glauben, dass der Vater sich jemals ändern würde. Das Telefonat mit dem Vater zeigte, dass dieser sich schon große Sorgen um seine Tochter gemacht hatte. Er war erleichtert, dass ihr nichts zugestoßen war. Er hörte sich jedoch auch angetrunken an und bedauerte sich selbst. Die Angaben seiner Tochter hat er weder bestätigt noch bestritten. Das Angebot eines sofortigen Elterngespräches lehnte er nach eintägiger Bedenkzeit ab. Kommentarlos nahm er die Information zur Kenntnis, dass sich nach dem Wochenende das zuständige Jugendamt an ihn wenden werde. Der Vater ließ seiner Tochter ausrichten, dass sie keine Angst vor ihm zu haben brauche und hinterließ seine Handy-Nummer. Yvonne entschied sich, vorerst in einer Krisenwohnung zu leben. Dort erhielt sie auch psychologische Unterstützung. Beispiel Vera, Jahre Vera stammte aus einer in Bosnien lebenden Roma- Familie. Sie war vor einigen Wochen zusammen mit ihrem Mann, mit dem sie nach dessen Glaubensgemeinschaft verheiratet war, heimlich nach Deutschland gereist. Ihrer Mutter in Bosnien hatte sie nur einen Brief hinterlassen. Nun hatte sich Vera Hilfe suchend an die Berliner Polizei gewandt. Einem ihre Muttersprache verstehenden Beamten konnte sie ihre Lebensumstände erklären. Sie hatte sich mit ihrem Mann (23 J.) erneut heftig gestritten und dieser habe sie zum wiederholten Mal brutal geschlagen. Vera hatte den Entschluss gefasst, ihn zu verlassen und zur Mutter zurückzukehren. Ein Bekannter von Vera nahm zum MND Kontakt auf, um mitzuteilen, dass Veras Mutter bereits in Berlin sei und nach ihrer Tochter suche. Über die eingeschaltete Dolmetscherin wurde bestätigt, dass sich Vera durch ihren Mann sehr bedroht fühlte, dieser wahrscheinlich nach ihr suchte. Er habe von ihr verlangt, dass sie den Tschador trage und ihr angekündigt, sie zu töten, sollte sie ihn verlassen. In ihrer großen Angst äußerte Vera immer wieder, so schnell wie möglich zu ihrer Familie nach Bosnien zurück zu wollen. Dort hatte sie auch eine Ausbildung angefangen, die sie gern beenden wollte. Die Mutter kam zum MND. Erleichtert fielen sich Mutter und Tochter in die Arme. Allerdings war die Mutter von Veras Mann zum MND begleitet worden. Er stand wartend vor dem Haus! Aus Angst vor einer Abschiebung nach Bosnien, wo ihn eine mehrjährige Haftstrafe erwartete, blieb er im Hintergrund. Die Mutter von Vera ließ ihn in dem Glauben, dass seine Frau aufgrund Schwarzfahrens bei der Polizei war und nun abgeschoben werden sollte. Er überlegte darauf hin selbst heimlich nach Bosnien einzureisen, um seine Frau in Sarajewo am Flughafen abzufangen.

72 Fallbeispiele Jugendnotdienst/Mädchennotdienst 75 Vera entschied aus Angst vor ihrem Mann, sich lieber über Monate im MND zu verstecken, als mit dem Flieger nach Bosnien zurückzukehren. Für den MND hatte der Schutz der jungen Frau oberste Priorität. Es wurde eine Kontakt- und Auskunftssperre gegenüber allen männlichen Besuchern und Anrufern festgelegt. Nur die Mutter hatte über ein Codewort telefonischen Zugang zu ihrer Tochter. Zusätzlich wurde eine Verlegung zu Papatya vorbereitet und mit Unterstützung der Polizei realisiert. Der MND nahm Kontakt zur Botschaft von Bosnien auf, um sich nach konkreten Schutzmaßnahmen für Vera zu erkundigen. Um die Gefährdung für die junge Frau besser einschätzen zu können, wurde das LKA gebeten, die vorliegenden Angaben in Bezug auf den Ehemann zu prüfen. Nach Meinung des LKA war die Rückkehr von Vera nach Bosnien die beste Lösung, da sie dort am sichersten war. Ihren Mann erwartete dort eine mehrjährige Haftstrafe, was diesen sicherlich davon abhielt, im Wohnort Veras aufzutauchen. Wenige Tage später reiste Vera zurück in ihre Heimat. Anonym, 15 Jahre Ein Mädchen meldet sich Samstagnacht telefonisch im Mädchennotdienst. Sie spricht leise und wirkt sehr verunsichert und ängstlich. Erst nach und nach gelingt es ihr sich der Beraterin gegenüber zu öffnen. Sie berichtet von einem rigiden Elternhaus. So müsse sie sofort nach der Schule nach Hause und sich um ihre jüngeren Geschwister und den Haushalt kümmern, dürfe kein Handy besitzen, sich nicht schminken usw. Bei kleinsten Regelverstößen werde sie beschimpft und mit Hausarrest bestraft. Die Mutter schlage sie zudem hin und wieder mit der flachen Hand ins Gesicht oder ziehe sie an den Haaren. Auch seitens des Vaters erfahre sie keinerlei Unterstützung, überwiegend halte er sich nicht in Deutschland auf. Das Mädchen gibt an, sie habe bisher mit dem Erziehungsstil ihrer Eltern umgehen können. Es sei ihr gelungen sich Freiräume zu schaffen, indem sie beispielsweise die Schule geschwänzt habe. Seit einer Woche habe sich ihre Lage jedoch zugespitzt, da ihre Mutter von ihrem festen Freund erfahren habe. Daraufhin sei sie von der Mutter massiv beschimpft und geohrfeigt worden. Auch in die Schule dürfe sie seit einigen Tagen nicht mehr. Gestern habe sie bei einem Telefonat zwischen den Eltern aufgeschnappt, dass geplant sei sie mit einem Cousin in der Türkei zu verheiraten. Das Mädchen möchte weder verheiratet werden noch ihre gesundheitlich angeschlagene Mutter bzw. ihre Geschwister im Stich lassen. Nach einer intensiven telefonischen Beratung entschließt sich das Mädchen am nächsten Morgen in den MND zu kommen. Sie wird in Obhut genommen und zur weiteren Perspektivklärung in die Krisenwohnung von Wildwasser e.v. verlegt. Die Mutter stimmt der Inobhutnahme zu und signalisiert Gesprächsbereitschaft. Mandy, Jahre Mandy erscheint sonntags im Beisein ihres einjährigen Sohnes Justin im Mädchennotdienst und bittet um Inobhutnahme. Sie berichtet nach eskalierten Streitigkeiten mit ihrer Mutter, die gemeinsame Wohnung verlassen zu haben und sich mit ihrem Sohn seit nunmehr zwei Wochen bei ihrem Freund, dem sozialen Vater des Kindes, aufgehalten zu haben. Dies sei jedoch aufgrund der beengten Wohnsituation nicht länger möglich. Zudem sei die Mutter mit der Vormundschaft des Kindes betraut und drohe ihr nun damit, das Kind zu sich zu nehmen, sollte sie nicht unverzüglich zurückkehren. Mandy möchte jedoch nicht mehr mit ihrer Mutter zusammenleben, da diese sich permanent in die Versorgungs- und Erziehungsaufgaben ihres Sohnes einmische. Die Mutter werfe ihr beispielsweise vor, sich nicht angemessen um das Kind zu kümmern, sich stattdessen lieber mit Freunden zu treffen etc. Mandy fühlt sich von ihrer Mutter abgewertet und ungerecht behandelt. Seit der Geburt ihres Kindes, berichtet sie, habe sie kaum noch Kontakt zu ihren Freunden, nur einmal sei sie auf einer Party gewesen und habe Alkohol konsumiert. Mandy resümiert, diese Konflikte seien seit der Geburt Justins an der Tagesordnung. Sie wünscht sich gemeinsam mit ihrem Freund und dem Kind in eine eigene Wohnung zu ziehen um dort selbst bestimmt leben zu können. Mandy und Justin werden im Mutter-Kind-Zimmer des Mädchennotdienstes in Obhut genommen. Die Mutter wird telefonisch kontaktiert. Erleichtert darüber, dass sich Mandy nun professionelle Unterstützung gesucht hat, stimmt sie der Inobhutnahme zu und wünscht sich begleitete Gespräche im Jugendamt. In der Hilfekonferenz wird gemeinsam beschlossen, dass Mandy und Justin in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden.

73 76 Fallbeispiele KuB Fallbeispiele aus der KuB Laura, 15 Jahre alt, kurz vor ihrem. Geburtstag Laura hat als Kleinkind bei ihrer Mutter gelebt, die das alleinige PSR hatte. Laut Laura hatte ihre Mutter psychische Probleme und war suchtkrank. Es gab einen lockeren Kontakt zwischen Laura und dem Vater. Als Laura 9 Jahre alt war, erkrankte die Mutter sehr schwer. Sie kam ins Krankenhaus und Laura verblieb zunächst alleine zu Hause. Ein Bekannter kam gelegentlich vorbei und hat Laura versorgt. Der Schulbesuch fand nur noch unregelmäßig statt, bis Laura im Zuge der mütterlichen Erkrankung erstmalig im Rahmen der Jugendhilfe in einem Heim untergebracht. Lauras Wunsch war es damals beim Vater zu leben. Der Vater wollte dies ebenfalls; das Jugendamt widersprach, da es ihn nicht für geeignet hielt (Überforderung). Das JA übernahm die Vormundschaft. Es gibt eine 6 Jahre ältere Schwester, die schon damals, in Lauras Kleinkind-Jahren im Rahmen der Jugendhilfe in einem Heim untergebracht war. Heute hat sie eine eigene Wohnung und nur selten Kontakt zu den Eltern und zu Laura. Andere Verwandte gibt es nicht mehr. Bei Besuchskontakten war die Mutter häufig in einem psychischen/körperlichen sehr instabilen Zustand und sprach gegenüber der Tochter viel vom Sterben. Laura, im Heim lebend, geriet zunehmend unter Stress, machte sich Sorgen um die Mutter und versuchte dem Stress mit Ritzen zu begegnen. Laura wurde daraufhin vom Heim aus in die Kinder- und Jugendpsychiatrie gebracht. Zurück im Heim erfolgten diverse Regelverstöße, Konflikte mit anderen Kindern und Jugendlichen. Sie entließ sich selbst zur Mutter, erfuhr dort aber Ablehnung und ritze sich weiter. Während ihrer Weglaufphasen lernte sie neue Freunde kennen und fand Unterschlupf bei ihnen. So wurde sie mehrfach von einem Heim ins nächste verlegt. Bis zum Alter von Jahren gab es mehrere unterschiedliche Heim- und Psychiatrieaufenthalte, aufgrund von Ritzen und konflikthaften Auseinandersetzungen mit anderen Jugendlichen oder Erziehern. Laura lief immer wieder aus den Heimen weg und versuchte zielgerichtet in den Haushalt der Mutter zurückzukehren. Dort war sie nicht erwünscht und ihre Mutter äußerte, das auch das Jugendamt es ihr nicht erlaube. Laura setzte ihre selbstverletzenden Ritzen fort. Im Rahmen einer psychiatrischen Unterbringung wurde eine Borderline - Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Bei einem ihrer Trebegänge wurde Laura von einem Auto angefahren. Im Rahmen einer erneuten Psychiatrieunterbringung aufgrund ihres selbstverletztenden Verhaltens (Ritzen), erfolgte ein Drogentest, der positiv ausfiel (Crystal Meth) und Laura wurde daraufhin erstmalig über das Jugendamt in einer halbgeschlossenen, drogentherapeutischen Einrichtung bei Berlin untergebracht. Dort verblieb sie ungefähr ein Jahr und besuchte auch ein Schulprojekt. Auch während dieser Zeit konnte sie sich nicht gut an die Heimregeln halten und hatte sehr häufig Konflikte mit den anderen Jugendlichen. Beim dortigen pädagogischen Stufenprogramm kam sie nie über die Stufe 1 hinaus. Mit 15 Jahren ist Laura von dort weggelaufen und nach Berlin auf Trebe gegangen. Über die Streetwork am Alexanderplatz hat Laura die ersten Kontakte zur KuB bekommen und schlief hin und wieder im Sleep In. Sie war sehr zugänglich und so konnte recht zügig ein Kontakt zur Vormünderin vom Jugendamt und zur letzten Einrichtung hergestellt werden. Laura war sehr entschieden in ihrer Ansicht nicht mehr in eine (halb-) geschlossene Einrichtung zu gehen. Nach mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten war Laura jedoch bereit in ihre alte drogentherapeutische Einrichtung zurück zu kehren um dort ihren Hauptschulabschluss fertig zu machen. Laura fuhr mit dem Zug dorthin und verließ die Einrichtung sofort wieder, weil sie durch einen Betreuer aus ihrer Sicht sehr unfreundlich begrüßt wurde. Sie fuhr zurück nach Berlin und war fortan nicht mehr bereit dorthin zurückzukehren. Andere Unterbringungspläne für Laura gab es nicht. Auch wollte Laura mittlerweile nur noch in Berlin untergebracht werden, da sie hier neue Freunde gefunden hatte. Um Laura von der Straße zu bekommen finanzierte das Jugendamt auf Anraten der KuB für sie eine Krisenunterbringung in Berlin. Laura konnte sich zunächst darauf einlassen. Leider gelang es Laura nicht zu ihrer Bezugsbetreuerin der Kriseneinrichtung eine tragfähige Bindung aufzubauen. Aufgrund diverser Straßenszenenstreitigkeiten, die auch in die Einrichtung hineingetragen wurden und wobei auch ein Betreuer durch einen ihrer Besucher bedroht wurde, kam es nach 2 Monaten zur Entlassung aus

74 Fallbeispiele KuB 77 der Kriseneinrichtung. Eine Anschlusshilfe gab es noch nicht und Laura wendete sich erneut an die KuB. Sie entwickelte jetzt die Idee beim Vater wohnen zu wollen. Der Vater war damit einverstanden und Laura fuhr nach Thüringen. Nach einem Tag gab es einen massiven Streit und sie brach den Aufenthalt beim Vater ab und kam wieder nach Berlin. Laura war wieder auf der Straße, schlief im Sleep In und bei Freunden Laura nahm während ihrer Trebezeit in Berlin und der Unterbringung in der Kriseneinrichtung an Theaterprojekt der KuB teil. Über 3 Monate kam sie regelmäßig zu den Proben und nahm auch an den Aufführung teil. Mit Einverständnis des Jugendamts und der Vormünderin konnte anschließend von der KuB eine geeignete Jugendhilfemaßnahme in Berlin gesucht werden. Angedacht wurden therapeutische WGs/ BEWs. Ein therapeutisches BEW wurde gefunden. Laura könnte ihre neuen Bezugsbetreuer kennen lernen und die Wohnung des BEWs besichtigen. Auch wenn Laura bei ihren bisherigen Aufenthalten in Berlin zunehmend von einem Umgang mit neuen (drogenkonsumierenden) Freunden bestimmt wurde, ist die derzeitige Einschätzung der KuB, dass Laura eher eine Peer- Gruppe- Mitkonsumentin ist und eher keine besorgniserregende eigene Drogenproblematik vorweist. Eine zukünftige Eigendynamik mit folgender Konsumgewöhnung kann derzeit aber nicht ausgeschlossen werden, jedoch sind wir derzeit ganz optimistisch, dass Laura auf einen guten Weg ins eigenständige Leben beschreitet... schwanger... Die KuB hat immer wieder mitl obdachlosen, jungen, Schwangeren sowohl an den Szenetreffpunkten als auch in der Beratungsstelle zu tun. Im Sommer waren es vier Minderjährige und drei junge Volljährige im Alter zwischen und Jahren. Zwei Beratungsthemen standen mit allen Frauen im Vordergrund: 1. Eine möglichst schnelle, individuelle Lösung zur Behebung der Obdachlosigkeit zu finden und 2. bei den jungen Frauen das Bewusstsein, für eine fürsorgliche Haltung sich selbst und dem werdenden Kind gegenüber, zu wecken. Allen Frauen war mehr oder weniger gemeinsam, dass sie nur sehr schwer Zugang finden konnten, zu den Veränderungen in ihrem Körper und zu der Notwendigkeit Verantwortung für ihr werdendes Kind zu übernehmen. Fern von Vorsorgeuntersuchungen, angemessener Kleidung und ähnlichem, war der Alltag dieser Frauen geprägt durch die Suche nach einer Übernachtungsmöglichkeit, nach Essen und durch Drogen- und Alkoholkonsum. Bis auf eine junge Frau, wollten alle nach der Geburt ihr Kind behalten. Aus dieser zugespitzten Situation ergab sich für uns die Notwendigkeit, für diese Schwangeren einen möglichst schnellen und unkomplizierten Zugang in das Gesundheitssystem zu finden. Darüber hinaus entstand die Idee zu einer Vernetzung mit den Frühen Hilfen des Bezirkes Charlottenburg. Wir fragten die Frauen, ob sie sich vorstellen könnten, zu einem Treffen zu kommen, dass von einer Hebamme veranstaltet wird, niederschwellig in der KuB, ohne Sozialarbeiter:innen, nur mit der Hebamme rund um das Thema ich bin schwanger. Die Frauen reagierten durchweg überraschend positiv auf die Vorstellung mit einer Hebamme in Kontakt zu treten. Inzwischen nutzt die KuB dieses sehr flexible Angebot des Charlottenburger Zentrums für sexuelle Gesundheit, ausgesprochen Gewinn bringend für das Klientel. Das Team der Familienhebammen des Charlottenburger Haus des Säuglings hat ebenso flexible Unterstützung im Bedarfsfall zugesagt. Alle Schwangeren konnten letztendlich mit Hilfe der entsprechenden Jugendämter untergebracht und versorgt werden.

75 78 Fallbeispiele KuB Fallbeispiel Katja ein Drahtseilakt im Doppelpack Die -jährige Katja kam zusammen mit ihrem Freund im April in die Beratungsstelle der KuB. Ihr Freund Mike, 19 Jahre kannte die KuB und war bei einem Sozialarbeiter der KuB in einem Beratungsprozess. Katja wollte derzeit keine Beratung, sondern wartete meistens im Flur bis ihr Freund fertig war. Rückblick Katja wuchs bei ihrer Großmutter auf. Mit 10 Jahren zog sie zu ihrer Mutter. Nach ihrem Einzug bei ihrer Mutter kam es zu massiven Problemen, so dass Katja ab ihrem 12. Lebensjahr in verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht wurde. Nach einer heftigen Auseinandersetzungen in ihrer letzten Einrichtung in Nordrhein-Westfalen verließ sie diese Anfang und lebte seither zusammen mit ihrem Freund überwiegend in Berlin auf der Straße, in Obdachlosencamps, in Notübernachtungen oder sie schlief bei Freunden. Im Juni kam es dann zu den ersten Gesprächen. Zuvor lehnte Katja jedes Beratungsangebot, zum Teil sehr vehement und aggressiv, ab. Sie wollte in Ruhe gelassen werden. Beim zweiten Gespräch erhärtete sich der Verdacht, dass Katja schwanger sei und sie konnte zu einem Schwangerschaftstest überredet werden, der positiv ausfiel. Wir konnten gemeinsam mit ihr ein Termin bei einer Gynäkologin vereinbaren, den sie mit ihrem Freund zusammen wahrnehmen wollte. Drei Wochen später kam sie erneut in die KuB und teilte mit, dass sie bei der Frauenärztin gewesen, im 2. Monat schwanger sei und einen neuen Termin Anfang Juli dort hätte. Sie wollte das Kind bekommen und stellte sich vor, später zusammen mit ihrem Freund eine Wohnung beziehen zu können. Da sie zum errechneten Zeitpunkt der Geburt schon volljährig sein würde, glaubte sie, dann nichts mehr mit dem Jugendamt zu tun zu haben. Zwischen Anfang Juli und Oktober erschien Katja sporadisch in der KuB. Den 2.Termin bei der Ärztin Anfang Juli hatte sie noch wahrgenommen, dann aber den Kontakt zur Praxis abgebrochen. Sie besaß weder einen Mutterpass noch hatte sie weitere Termine, da sich darum der Freund gekümmert hatte, von dem sie sich im Juli getrennt hatte. Alle vereinbarten Termine bei einem Berliner Jugendamt (Amtshilfe), selbst mit der Zusicherung einer Begleitung von uns, nahm sie nicht wahr. Auch war sie nicht bereit sich im Jugendnotdienst Inobhut nehmen zu lassen. Eine Rückkehr nach Nordrhein-Westfalen schloss sie kategorisch aus. Angebote ihrer Mutter, vorübergehend bei ihr wohnen zu können, lehnte sie ab. Katja lebte die nächsten 3 Monate zusammen mit einem neuen Freund, der ebenfalls obdachlos war, weiterhin bei verschiedenen Personen, in Notunterkünften und in einem Zelt in einem Obdachlosencamp. Sie rauchte sehr stark und kiffte auch des Öfteren. In größeren Abständen kam sie in die KuB und signalisierte nun immer deutlicher, dass sie das Kind nach der Geburt nicht behalten möchte. Mehrfach sicherte sie zu, ihre neue Ärztin aufzusuchen, wollte sich aber nur von einer Freundin bzw. ihrem neuen Freund begleiten lassen, was dann nie stattfand. Anfang Oktober äußerte sie sehr klar, dass sie das Kind nicht behalten möchte. Sie sagte mehrfach, dass sie auch bereit sei, das Kind adoptieren zu lassen. Katja konnte sich vorstellen ins Betreute Einzelwohnen zu ziehen, aber ohne das Kind. Dann wieder teilte sie uns auch mit, dass ihr das Leben auf der Straße zurzeit gut gefällt und sie nur ein Zelt benötigen würde um dieses Leben fortführen zu können. Katja kam inzwischen regelmäßig zu Beratungsterminen, so konnte Mitte Oktober mit ihr zusammen ein Termin bei einem Träger vereinbart werden, der mit werdenden Müttern mit Suchtproblemen arbeitet. Zum ersten Termin, zu dem sie auch begleitet werden sollte, erschien sie nicht. Der zweite begleitete Termin mit dem Träger, fand in einer Frauenklinikum statt, wo gleichzeitig auch weitere Termine für notwendige Untersuchungen vereinbart werden konnten. In den nächsten Tagen und Wochen folgten diverse Termine in der Klinik, beim Träger sowie beim Jugendamt in Berlin etc., die sie anfänglich noch durch die KuB begleitet, später aber auch alleine zuverlässig wahrnahm. Mitte November stellte sie sich bei verschiedenen Jugendhilfeträgern vor, die ein BEW anboten und konnte im Dezember in eine Einrichtung einziehen. Drei Monate später wurde sie von ihrem Kind entbunden. Zwei Tage nach der Geburt kam das Kind in eine Pflegestelle...

76 Der Krisendienst für die ganze Stadt RUND UM DIE UHR BERLINER NOTDIENST KINDERSCHUTZ Der Krisendienst für die ganze Stadt Ein Krisendienst des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Kontakt- und Beratungstelle Kindernotdienst: Gitschiner Str Berlin Jugendnotdienst: Mindener Str Berlin Mädchennotdienst: Mindener Str Berlin Hotline-Kinderschutz: Gitschiner Str Berlin KuB: Fasanenstr Berlin Fachstelle Kinderschutz: Mindener Str Berlin Bericht Teil 1 Wer wir sind, was wir tun. Teil 2 Statistik Überblick 12- Teil 3 Fallbeispiele aus der Praxis

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