Aktuelle Viertelstunde

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1 Inhaltsprotokoll BauWohnV 15 / Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr 73. Sitzung 21. Juni 2006 Beginn: Ende: Vorsitz: Uhr Uhr Abg. Dr. Heide (CDU) Vor Eintritt in die Tagesordnung Siehe Beschlussprotokoll. Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Keine Wortmeldungen. Punkt 2 der Tagesordnung Vorlage - zur Beschlussfassung Entwurf des Bebauungsplans IV-2c für eine Teilfläche des ehemaligen Zentral- Vieh- und Schlachthofes zwischen Thaerstraße, Erich-Nehlhans-Straße, Richard- Ermisch-Straße einschließlich eines Abschnittes der Richard-Ermisch-Straße und der Bezirksgrenze zum Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg Drs 15/5262 Vors. Dr. Heide teilt mit, der UA Bebauungspläne habe in seiner heutigen Sitzung einstimmig mit SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP bei Enthaltung Grüne empfohlen, die Vorlage Drs 15/5262 anzunehmen. Der Ausschuss beschließt ohne weitere Aussprache, die Annahme der Vorlage Drs 15/5262 zu empfehlen. Redakteur: W. Burger, Tel bzw. quer (99407) 1463

2 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Inhaltsprotokoll BauWohnV 15 / 73 Punkt 2 A der Tagesordnung Vorlage - zur Beschlussfassung Entwurf des Bebauungsplans I-50 für das Gelände zwischen Friedrichstraße, Bahnhof Friedrichstraße und Reichstagufer sowie für das Reichstagufer zwischen Bahnhof Friedrichstraße und Friedrichstraße Drs 15/5299 (Vorabüberweisung gemäß 32 Abs. 4 GO Abghs) Vertagt. Punkt 3 der Tagesordnung a) Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs 0533 Weitere Entwicklung des Luftverkehrs in Berlin bis zur Inbetriebnahme des BBI (auf Antrag der Fraktion der CDU) Hierzu: Anhörung b) c) Besprechung gem. 21 Abs. 3 GO Abghs Verkehrliche Anbindung des neuen Flughafens BBI, insbesondere der Bahnanbindung (Dresdner Bahn) (auf Antrag der Fraktion der CDU) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kein Terminal-Neubau auf dem Flughafen Tegel Drs 15/ Siehe Wortprotokoll. Punkt 4 der Tagesordnung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Steglitzer Kreisel sinnvoll sanieren Drs 15/ Vors. Dr. Heide verweist auf die aktuellen Presseberichte zu diesem Thema und teilt mit, dass nach Auskunft von SenFin eine Vorlage für den an den Hauptausschuss vorbereitet werde. Inwieweit seien die Presseberichte zutreffend? Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, nach ihren Informationen befinde sich SenFin in Verhandlungen mit dem Miteigentümer des Steglitzer Kreisels. Bisher sei so gut wie abschließend geklärt, dass es eine Möglichkeit zur dezentralen Unterbringung der betreffende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebe. Sie halte dies für vertretbar und richtig nach dem, was SenFin dargestellt habe. Die Frage, ob und in welcher Weise es zu weiteren Verabredungen mit dem Miteigentümer komme, bedürfe der weiteren Erörterung von SenFin und dem Miteigentümer. Der Senat habe dazu bisher keine Diskussion bis zum Ende geführt und dazu keine Beschlussfassung getroffen. Man erwarte einen weiteren Bericht von SenFin, und zwar zum Abg. Schimmler (SPD) schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Möglicherweise reiche auch die Behandlung dieses Themas im Hauptausschuss aus. Frau Abg. Oesterheld (Grüne) kritisiert, dass man die aktuellen Informationen zum Steglitzer Kreisel der Presse entnehmen müsse, wobei es dort verschiedene Darstellungen gebe. Warum berichte die Presse, dass

3 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Inhaltsprotokoll BauWohnV 15 / 73 der Abriss des Steglitzer Kreisels beschlossen sei, während Frau Sen Junge-Reyer erkläre, es sei noch kein Beschluss gefasst worden? Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) merkt an, sie könne diese Presseberichte weder erläutern noch erklären oder bestätigen. Vors. Dr. Heide stellt Einvernehmen fest, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Punkt 5 der Tagesordnung Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Beendigung der Anschlussförderung nicht auf dem Rücken der MieterInnen Drs 15/ Frau Abg. Oesterheld (Grüne) erklärt, der vorliegende Antrag ziele darauf ab, die Härtefallregelung auch dann wirksam werden zu lassen, wenn ein Mieter z. B. aufgrund von Einkommensrückgängen erst später die früher erfolgten Mietsteigerungen aufgrund des Wegfalls der Anschlussförderung nicht mehr zahlen könne. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) teilt mit, dass bis zum Jahresende 2007 weitere Anträge möglich seien, und zwar auch für Personen, die Frau Abg. Oesterheld angeführt habe d. h. für Personen, die zum Beginn des Wegfalls der Anschlussförderung noch nicht zum Kreis der Berechtigten gehört hätten. Bei einer veränderten Einkommenssituation könne auch dann noch ein solcher Antrag gestellt werden. Mit der Frage, ob dies nach 2007 wiederum neu geregelt werden müsse wie sie nach ihrer Einschätzung annehme, befasse man sich. Doch solchen Regelungen sollte man nicht vorgreifen, da man dafür nicht allein zuständig sei. Frau Abg. Oesterheld (Grüne) hebt hervor, dass sich die IBB offenbar nicht so verhalte, wie es die von Frau Sen Junge-Reyer dargestellte Regelung vorsehe. Es lägen entsprechende Absagen vor. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, es gelte das folgende Prinzip: Wenn die Ausschlussfrist zunächst für 2005 formuliert worden sei, gelte sie nun bis zum Jahr Wenn die IBB fälschlicherweise Anträge zurückgewiesen haben sollte, sei man gern bereit, diese Einzelfälle näher zu betrachten. Abg. Schimmler (SPD) stellt fest, dass nach dieser Auskunft von SenStadt der Antrag offenkundig in der Sache erledigt sei. Frau Abg. Oesterheld (Grüne) kündigt die Rücknahme des Antrags gemäß 39 Abs. 4 GO Abghs an. Vors. Dr. Heide stellt fest, dass der Tagesordnungspunkt insofern als erledigt anzusehen sei. Punkt 6 der Tagesordnung Antrag der Fraktion der FDP Für einen fairen Taxi-Rufsäulen-Betrieb Drs 15/ Vors. von Lüdeke erklärt, der Senat solle umgehend dafür zu sorgen, dass die Abrechnung der mit dem Taxi-Rufsäulen-Betrieb verbundenen Kosten in einer für alle an das Rufsäulensystem angeschlossenen Taxen transparenten und fairen Weise erfolge. Die Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesetzer eg WBT sei im Rahmen ihrer Abrechnungen zur Offenlegung der mit den Rufsäulen einhergehenden Betriebskosten und zur gleichmäßigen Umlegung der Kosten auf die angeschlossenen Taxen zu verpflichten. Dem Abgeordnetenhaus solle unter Offenlegung der mit der WBT getroffenen Vereinbarungen zeitnah berichtet werden. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) merkt an, dass es keine Vereinbarung des Senats mit der WBT gebe. Insofern seien auch keine Rückschlüsse auf die Kostenstruktur bei den Taxi-Rufsäulen oder gar eine Umlegung

4 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Inhaltsprotokoll BauWohnV 15 / 73 der Kosten auf die Nutzer aus einer solchen nicht vorhandenen - Vereinbarung möglich. Allerdings sei eine Vereinbarung zwischen den Privaten getroffen worden, die die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes betreffe. Was intern zwischen der WBT und ihren jeweiligen Vertragspartnern geregelt sei, entziehe sich der Kenntnis von SenStadt. Abg. von Lüdeke (FDP) kündigt die Rücknahme des Antrags gemäß 39 Abs. 4 GO Abghs an. Vors. Dr. Heide erklärt, der Tagesordnungspunkt sei insofern erledigt. Punkt 7 der Tagesordnung Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Mietenentwicklung im ehemaligen Sanierungsgebiet Klausenerplatz (auf Antrag der Fraktion der CDU) 0580 Abg. Reppert (CDU) erklärt, im ehemaligen Sanierungsgebiet Klausenerplatz seien Altbauten aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert worden, wobei die dortigen Mieten exorbitant hoch seien. Andererseits hätten sich vergleichbare Altbauten nach dem Mietenspiegel zu richten, so dass die Schere der Mietenentwicklung noch weiter auseinander gehe. Dies sei auch Thema einer Mieterversammlung am Klausenerplatz gewesen. Welche Lösungsmöglichkeiten sehe SenStadt für dieses Problem? Abg. Nelken (Linkspartei.PDS) stellt klar, dass es um die Mietenentwicklung in einem bestimmten Typ von Häusern den so genannten -17-Häusern gehe. Hierbei handele es sich tatsächlich um eine merkwürdige Spezialform eines absurden Fördersystems. In den 70er und beginnenden 80er Jahren seien Altbauwohnungen saniert worden, die sich nach dem heutigen Standard in einem eher schlechten Zustand befänden und für die höhere Mieten zu zahlen seien als für Wohnungen in vergleichbaren Häusern in dem gleichen Gebiet, wobei letztere später und ohne öffentliche Förderung saniert worden seien. Obwohl also viel Geld der öffentlichen Hand in diese -17-Häuser geflossen sei, müssten die Mieter die seinerzeit wegen ihrer sozial schwachen Situation dort Wohnraum erhalten hätten für schlechtere Wohnungen mehr Miete zahlen als Mieter in privat sanierten Wohnungen. Rein rechtlich könne der Fördernehmer in dem Fall die Wohnungsbaugesellschaft das Geld nehmen. Insofern sei die entscheidende Frage, ob dazu auch eine Verpflichtung bestehe. In der angeführten Mieterversammlung hätten die Vertreter der WIR bzw. der GEWOBAG erklärt, sie seien von der IBB bzw. der SenStadt dazu verpflichtet worden und hätten selbst keinen Entscheidungsspielraum. Treffe dies zu? Könne SenStadt der Wohnungsbaugesellschaft bestimmte Angebote machen Stichworte: Aufwendungsdarlehen, Belegungsbindungen, damit sich diese in der Mietenentwicklung für diese Wohnungen den tatsächlichen Gegebenheiten anpasse? Welche anderen Möglichkeiten gebe es außerhalb einer irgendwie gearteten Nachförderung, Einfluss auf die Geschäftspolitik der WIR bzw. GEWOBAG zu nehmen, damit die Mietpreise in diesen Wohnungen den Marktrealitäten angepasst würden? Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) stellt fest, dass Abg. Nelken die Ursache für dieses Problem richtig beschrieben habe. Man habe dort Altbauten in einen seinerzeit so definierten neubauähnlichen Zustand versetzt insbesondere auch durch Grundrissveränderungen, wobei sie nun durch die damalige öffentliche Förderung den Regelungen des sozialen Wohnungsbaus unterlägen. Die Förderkürzungen führten also zu entsprechenden Steigerungen der Mieten. Zu bedenken sei auch, dass die Quadratmeterzahl dieser Wohnungen in der Regel höher sei als die im eigentlichen sozialen Wohnungsbau. Insofern falle die absolute Miethöhe nach einer Mietsteigerung deutlich höher aus. Eine Wohnungsbaugesellschaft sei sicherlich nicht verpflichtet, diese Mieterhöhungen durchzusetzen. Aber die Wohnungsbaugesellschaft müsse den Verlust, der durch die Förderkürzung zustande komme, irgendwo durch höhere Mieten ausgleichen. Wenn also die betreffenden Mieter nicht durch Mieterhöhungen belastet würden, müssten gegebenenfalls andere Mieter oder andere Mieter mehr belastet werden. Hierbei gehe es also um betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte. Entsprechende Überlegungen könnten nur durch die Geschäftsführung der Wohnungsbaugesellschaft angestellt werden. Ein politischer Beschluss des Abghs, gege-

5 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 5 Inhaltsprotokoll BauWohnV 15 / 73 benenfalls bestimmte Bereiche von Mieterhöhungen auszunehmen und von Seiten des Landes Berlin auf das Geltendmachung der Förderkürzungen zu verzichten, sei nicht getroffen und von niemandem initiiert worden. Man unterstütze diejenigen, die den Verzicht auf die Belegungsbindung gefordert hätten. Der Bezirk sei dann allerdings aufgefordert, diesen Verzicht darzustellen, und müsse verantwortlich handeln. Das könne SenStadt nicht an Stelle des Bezirks. Der Bezirk sei darüber informiert und werde nach ihrer Einschätzung einen solchen Verzicht auf die Belegungsbindung aussprechen können. Zu der Frage, inwieweit man hierbei außergewöhnliche Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Anschlussförderrichtlinien gegebenenfalls bei der IBB als nicht anrechenbar darstellen könne: SenStadt habe sich gegenüber der IBB für eine solche Möglichkeit eingesetzt. Eine Antwort der IBB liege noch nicht vor. Frau Abg. Oesterheld (Grüne) hebt hervor, dass die angegebenen Miethöhen im Mietenspiegel überhaupt nichts mehr mit den Mieten in den -17-Häusern zu tun hätten. Dieses Problem der -17-Häuser sollte nicht nur für das Sanierungsgebiet am Klausenerplatz, sondern generell in Berlin gelöst werden. Ihr sei nicht deutlich geworden, worüber SenStadt mit der IBB verhandeln wolle. Abg. Nelken (Linkspartei.PDS) erklärt, der Fördernehmer habe viele Fördermittel erhalten, behalte aber das Restrisiko, dass er die in dem Fördervertrag festgelegten Mieterhöhungsspielräume nicht ausschöpfen könne. Dieses Restrisiko sollte man jetzt nicht wegsubventionieren. Treffe es zu, dass durch Maßnahmen erzielte Kostensenkungen und entsprechende Mietreduzierungen für die Wohnungsbaugesellschaft keinen Sinn machten, weil in Bezug auf die Förderung nach dem Kostenmietenprinzip verfahren werde? Wenn man sich die betreffenden Wohnungen näher ansehe, seien die Fördersummen für die vorgenommenen Modernisierungen nicht verständlich. Habe SenStadt die Möglichkeit, von der Wohnungsbaugesellschaft eine Offenlegung der damaligen Investitionen zu verlangen? Abg. Reppert (CDU) berichtet, dass in einem Haus Mieter wegen dieser -17-Wohnungen geklagt hätten. Diesen sei höchstrichterlich bescheinigt worden, dass sie nicht unter die Neubaumietenverordnung fielen. Somit gebe es in einem Haus Mieten, die sich nach den Kappungsgrenzen von 5,50 pro qm richteten, während sich in den Wohnungen daneben die Mieten nach dem Mietenspiegel zu richten hätten. SenStadt sei aufgefordert, im Benehmen mit der Wohnungsbaugesellschaft für eine vernünftige Lösung zu sorgen. Seines Wissens arbeite die Wohnungsbaugesellschaft bereits daran, die Belegungsbindung aufzuheben und die betreffenden Wohnungen freizustellen. Das stelle aber noch nicht die Lösung bezüglich der exorbitant hohen Mieten in den -17-Häusern dar, sondern wirke sich allenfalls bei der Neuvermietung aus. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) merkt an, der Beitrag des Vorredners wirke wie eine Schaufensterrede. Die Kappungsgrenze von 5,50 habe es gegeben, und selbstverständlich habe es bei diesen Mietsteigerungen Gruppen von Mietern gegeben, die an diese Kappungsgrenze herangekommen seien. Bei diesen Mietern sei die Mietsteigerung wegen der Kappungsgrenze nicht durchgeführt worden. Das sei ein Ergebnis der politischen Beschlussfassung des Abghs gewesen, die sie maßgeblich unterstützt habe. Damit habe es erfreulicherweise zumindest einen Stopp von Mietsteigerungen für bestimmte Mieter zu einem bestimmten Zeitpunkt gegeben. Es sei ein Aufwuchs vermieden worden, der jetzt auch nicht nachgeholt werde. Die Rechtslage sei ebenfalls bekannt: Mieter hätten geklagt und hinnehmen müssen, dass sie auch zum Bedauern von SenStadt nicht obsiegt hätten. In einer solchen Situation müsse man allerdings auch so ehrlich sein und zugestehen, dass man den Wohnungsbaugesellschaften wenn sie nicht auf Mieten verzichten dürften betriebswirtschaftliche Überlegungen anstellen müssten, ob und an welcher Stelle ihres Portfolios in welchen Bereichen und welchen Gebieten sie auf eine Mieterhöhung verzichten und wo sie anderen Mietern dafür gegebenenfalls eine überdurchschnittliche Mieterhöhung zumuten könnten. So müssten sich die Wohnungsbaugesellschaften z. B. auch im Hauptausschuss der Frage stellen, ob sie betriebswirtschaftlich erfolgreich arbeiteten und ob sie nicht leichtfertig auf Mieterhöhungen verzichteten. Insofern sollte man nicht so tun, als ginge es hierbei nur um die Moral bei Mieterhöhungen an einer bestimmten Stelle in Berlin.

6 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 6 Inhaltsprotokoll BauWohnV 15 / 73 Dennoch setze man sich am Klausenerplatz dafür ein, dass die Wohnungsbaugesellschaft von den Möglichkeiten Gebrauch machen könne, die es nach den Anschlussförderrichtlinien von 1988 gebe. Dort heiße es: Bei außergewöhnlichen Instandsetzungsmaßnahmen, die nicht im Rahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung getragen werden können und deren Finanzierung aus anderen Mitteln dem Eigentümer nicht zumutbar ist, kann die WBK durch geeignete Finanzierungsmaßnahmen und durch den Einsatz gegebenenfalls von Vorrangeinräumungen, Stundungen und Ähnlichem bei der Mietanpassung unterstützend wirken. Erhöhungen der dann höchstens zulässigen Verpflichtungsmiete bedürfen der Zustimmung der für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Stelle des Senats. Man habe sich bei der IBB dafür eingesetzt, dass sie von diesen Möglichkeiten Gebrauch mache und eine entsprechende Zustimmung in Aussicht gestellt. Die IBB prüfe dies zurzeit. Dazu müsse die Wohnungsbaugesellschaft die entsprechenden Nachweise führen. Wenn sie sie führe, unterstütze man die Wohnungsbaugesellschaft in ihrem Bestreben, bei der IBB das beschriebene Ziel zu erreichen. Frau Abg. Oesterheld (Grüne) fragt, ob das für alle -17-Häuser oder nur für die am Klausenerplatz gelte. Frau Sen Junge-Reyer (Stadt) erklärt, es gelte für alle, bei denen eine Wohnungsbaugesellschaft sich an die IBB wende und die entsprechenden Nachweise führe. Das sei die entscheidende Voraussetzung. Dies lasse sich nicht politisch bestimmen. Vors. Dr. Heide erklärt den Tagesordnungspunkt für erledigt. Punkt 8 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll

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