Beschlussprotokoll. 16. Wahlperiode. Öffentlich
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- Hertha Geier
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1 Öffentlich 16. Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Beschlussprotokoll Unterausschuss Datenschutz und Informationsfreiheit des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung 73. Sitzung 24. Mai Beginn: 11:03 Uhr Schluss: 13:20 Uhr Anwesenheit: Liste siehe Anlage Vorsitz: Frau Abg. Seelig (Die Linke) ---- Vor Eintritt in die Tagesordnung Die Vorsitzende weist darauf hin, dass entsprechend der Mitteilung zur Einladung vom 18. Mai 2011 die Tagesordnung um folgenden Unterpunkt 2 d) Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes VO-Nr. 16/309 Drs 16/4084 (auf Antrag der Fraktion der CDU) 0063 UADat +InnSichO erweitert wird. Folglich werden die Unterpunkte 2 d) bis 2 j) - alt - zu den Unterpunkten 2 e) bis 2 k) - neu -. Auf Antrag von Abg. Kohlmeier (SPD) beschließt der Ausschuss einvernehmlich, die Unterpunkte 2 e) und 2 g) als die letzten Unterpunkte zu Punkt 2, d.h. als die Unterpunkte 2 j) und 2 k), zu behandeln. Die Unterpunkte zu Punkt 2 verschieben sich dementsprechend.
2 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Beschlussprotokoll UA Dat 16/73 Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Es wurden keine schriftlichen Fragen im Vorfeld der Sitzung eingereicht und keine mündlichen Fragen gestellt. Punkt 2 der Tagesordnung Vorlage zur Kenntnisnahme Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009 Drs 16/3377 a) Kfz-Kennzeichenscanning (3.1, Drs S. 46 ff) Herr Kriminalhauptkommissar Eickhoff erläutert die Funktionsweise des Erfassungsgeräts zum Kfz- Kennzeichenscanning anhand einer Power-Point-Präsentation. Die Vorsitzende weist auf das Vorliegen der Empfehlung des BlnBDI, Herrn Dr. Dix, hin. Diese lautet: Der Senat wird aufgefordert, bis zur Schaffung hinreichend bestimmter und verhältnismäßiger gesetzlicher Regelungen keine technischen Mittel zum Kfz-Kennzeichenscanning einzusetzen. Abg. Lux (Bündnis 90/Die Grünen) und Abg. Jotzo (FDP) reichen einen Antrag ein. Dieser lautet: Der Senat wird aufgefordert, eine hinreichend bestimmte und verhältnismäßige gesetzliche Regelung zum Kfz-Kennzeichenscanning dem Abgeordnetenhaus vorzulegen. Im Rahmen der Aussprache nimmt der BlnBDI Stellung. Auf Antrag von Abg. Kohlmeier (SPD) beschließt der Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der FDP bei Enthaltung der Fraktion der CDU, Punkt 2 a) auf die kommende (74.) Sitzung am 7. Juni 2011 zu vertagen. b) Neues von den Jobcentern/Wann müssen Jobcenter der Polizei Auskunft geben? (7.1.1, Drs S. 81 f) Der BlnBDI erläutert den Unterpunkt 2 b) zum Bericht des BlnBDI Im Anschluss an die Aussprache, in deren Rahmen auch Frau Anica Delecluse (SenInnSport) Stellung nimmt, wird die Besprechung abgeschlossen.
3 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Beschlussprotokoll UA Dat 16/73 c) DVO-Meldegesetz (4.2, Drs S. 61 f) d) Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes VO-Nr. 16/309 Drs 16/4084 (auf Antrag der Fraktion der CDU) UADat +InnSichO Obwohl die Vorlage zur Kenntnisnahme mit der Drucksachennummer 16/4084 kein Unterpunkt des Bericht des BlnBDI 2009 ist, erfolgt aufgrund des thematischen Zusammenhangs eine gemeinsame Beratung mit dem Unterpunkt 2 c). Hinsichtlich des Punktes 2 c) weist die Vorsitzende auf das Vorliegen der Empfehlung des BlnBDI hin. Diese lautet: Der Senat wird aufgefordert, bei der Schaffung von über den Grunddatenbestand hinausgehenden Zugriffsmöglichkeiten auf das Melderegister die Datenempfänger und die jeweiligen Einzeldaten präzise festzulegen. Dabei ist der Grundsatz der Erhebung beim Betroffenen zu beachten und die Erforderlichkeit in jedem Einzelfall darzulegen. Abg. Kohlmeier (SPD) spricht sich für die Streichung des zweiten Satzes der o.g. Empfehlung des BlnBDI aus und reicht für die Koalitionsfraktionen folgenden Antrag ein: Der Senat wird aufgefordert, bei der Schaffung von über den Grunddatenbestand hinausgehenden Zugriffsmöglichkeiten auf das Melderegister die Datenempfänger und die jeweiligen Einzeldaten präzise festzulegen. Der BlnBDI erläutert den Unterpunkt 2 c) zum Bericht des BlnBDI Im Rahmen der Aussprache zu den Unterpunkten 2 c) und 2 d) nehmen der BlnBDI und Herr Erhard Portner (SenInnSport) Stellung. Im Anschluss an die Aussprache beschließt der Ausschuss einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke bei Enthaltung der Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP, dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung die Annahme des o.g. Antrags der Koalitionsfraktionen zu empfehlen. Die Besprechung zu Punkt 2 d) wird abgeschlossen.
4 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Beschlussprotokoll UA Dat 16/73 e) Auskunftsersuchen der Polizei gegenüber Krankenhäusern (7.2.6, Drs S. 98 f) Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Krankenhäuser im Land Berlin jeweils eine zentrale Stelle bestimmen (z. B. Geschäftsleitung oder die ärztliche Direktion), die über das in der Regel schriftlich zu stellende Auskunftsersuchen der Polizei entscheidet. Auskunft darf nur erteilt werden, wenn dadurch im konkreten Fall eine gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit eines Menschen abgewendet werden kann. Diese Entscheidung ist zu dokumentieren. Die Koalitionsfraktionen reichen einen Antrag ein. Dieser lautet: Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Krankenhäuser im Land Berlin jeweils eine zentrale Stelle bestimmen (z.b. Geschäftsleitung oder die ärztliche Direktion), die über das in der Regel schriftlich zu stellende Auskunftsersuchen der Polizei entscheidet. Auskunft darf nur erteilt werden, wenn dadurch im konkreten Fall eine gegenwärtige Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit eines Menschen abgewendet werden kann. Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit der Verfolgung von Straftätern aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Der BlnBDI erläutert den Unterpunkt 2 e) zum Bericht des BlnBDI Im Rahmen der Aussprache nehmen Frau Gabriele Jakschies (SenGesUmVer) und Frau Anica Delecluse (SenInnSport) Stellung. Im Anschluss an die Aussprache beschließt der Ausschuss einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP, dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung die Annahme des o.g. Antrags der Koalitionsfraktionen zu empfehlen. f) Ankauf von Steuerdaten-CDs (Einleitung, Drs S. 4 f) Der BlnBDI erläutert den Unterpunkt 2 f) zum Bericht des BlnBDI Im Anschluss an die Aussprache, in deren Rahmen Frau Monika Lattner (SenFin) und Frau Bettina Werth (SenFin) Stellung nehmen, wird die Besprechung abgeschlossen.
5 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 5 Beschlussprotokoll UA Dat 16/73 g) Beitreibung von Zahlungsrückständen durch Inkassobüros? (6.1, Drs. S. 77 ff) Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Stellen des Landes Berlin, die öffentlich-rechtliche Forderung durchsetzen wollen, private Inkassounternehmen ausschließlich mit Hilfeleistungen im Vorfeld der eigentlichen Vollstreckung oder nach ihrem erfolglosen Verlauf beauftragen. Dabei ist sicherzustellen, dass die privaten Inkassounternehmen als Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung keine Kenntnis über das konkrete Schuldverhältnis oder den Grund der Forderung erhalten und die weitergegebenen Daten über Schuldner nur zweckgebunden verwenden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich die o.g. Empfehlung des BlnBDI zu eigen und stellt einen gleich lautenden Antrag. Die Koalitionsfraktionen reichen folgenden Antrag ein: Der Unterausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit regt an, dass der Datenschutzbeauftragte und das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf im Hinblick auf Forderungsvollstreckung/Inkasso/Factoring durch Dritte eine Empfehlung an den Senat und das Abgeordnetenhaus erarbeiten. Der BlnBDI erläutert den Unterpunkt 2 g) zum Bericht des BlnBDI Im Anschluss an die Aussprache, in deren Rahmen Frau Daniela Rudolph (SenFin) Stellung nimmt, beschließt der Unterausschuss Folgendes: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt. Dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung wird einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, Die Linke und der FDP bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Annahme des o.g. Antrags der Koalitionsfraktionen empfohlen. h) Behördliche Datenschutzbeauftragte an den Berliner Hochschulen (12.4.1, Drs S. 149 ff) (Bereich Wissenschaft) Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Berliner Hochschulen personell und materiell bzw. hinsichtlich ihres Zeitbudgets so ausgestattet werden, dass sie die Sicherstellung des Datenschutzes in ihrer Hochschule im Auge behalten können und dass die Hochschulen den rechtlichen Verpflichtungen nachkommen, die sie gegenüber ihren Datenschutzbeauftragten haben.
6 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 6 Beschlussprotokoll UA Dat 16/73 Die Koalitionsfraktionen reichen einen Antrag ein. Dieser lautet: Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Hochschulen des Landes Berlin ihre behördlichen Datenschutzbeauftragten personell und sachlich angemessen ausstatten. Der BlnBDI erläutert den Unterpunkt 2 h) zum Bericht des BlnBDI Im Anschluss an die Aussprache, in deren Rahmen Herr Volker Haupt (SenBildWiss) Stellung nimmt, beschließt der Ausschuss einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP, dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung die Annahme des o.g. Antrags der Koalitionsfraktionen zu empfehlen. i) Auch Kranke brauchen Datenschutz Zugriffsregelungen in Krankenhausinformationssystemen (2.3, Drs S. 32 ff) Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass beim Einsatz von Krankenhaus- Informationssystemen in den Berliner Krankenhäusern das Patientengeheimnis sichergestellt wird. Der Zugriff auf die personenbezogenen Daten von Patientinnen und Patienten darf technisch und organisatorisch nur ermöglicht werden, wenn und soweit dies für ihre optimale Behandlung oder für die korrekte Abrechnung der an ihnen erbrachten Leistungen erforderlich ist. Kontrollen haben auch nur in Berlin ergeben, dass die Zugriffsmöglichkeiten des Krankenhauspersonals auf die elektronischen Krankenakten in den meisten Krankenhäusern weit über das notwendige Maß hinausgehen. Für die Behebung dieser Mängel steht seit Neuem eine Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Gestaltung von Krankenhausinformationssystemen zur Verfügung, die von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und von den obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der Privatwirtschaft, vorgelegt wurde. Die Koalitionsfraktionen machen sich diese Empfehlung zu eigen und streichen in Zeile 6 vor den Worten in Berlin das Wort nur. Sie reichen einen dementsprechenden Antrag ein. Der BlnBDI erläutert den Unterpunkt 2 i) zum Bericht des BlnBDI Im Anschluss an die Aussprache, in deren Rahmen Frau Gabriele Jakschies (SenGesUmVer) Stellung nimmt, beschließt der Ausschuss einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP, dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung die Annahme des o.g. Antrags der Koalitionsfraktionen zu empfehlen. h) Gemeinsames Krebsregister (7.2.2, Drs S. 90 ff) Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die bei Kontrollen der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz beim Gemeinsamen Krebsregister bereits 2009 festgestellten erheblichen Mängel und daraus resultierenden Risiken für die Vertraulichkeit der Registerdaten deutlich zügiger als bisher beseitigt werden. Dies gilt insbesondere für die Umstellung auf ein sicheres Meldeverfahren und die bisher noch nicht begonnene Erstellung und
7 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 7 Beschlussprotokoll UA Dat 16/73 Umsetzung eines vollständigen Sicherheitskonzepts. Es setzt die Einstellung geschulten Personals für das Informationssicherheitsmanagement des Krebsregisters voraus. Die Koalitionsfraktionen machen sich diese Empfehlung zu eigen und stellen einen gleich lautenden Antrag. Der BlnBDI erläutert den Unterpunkt 2 h) zum Bericht des BlnBDI Im Anschluss an die Aussprache, in deren Rahmen Frau Dr. Sylke Oberwöhrmann (SenGesUmVer) und Frau Dörte Richter von der Vertrauensstelle des Gemeinsamen Krebsregisters Stellung nehmen, beschließt der Ausschuss einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP, dem Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung die Annahme des o.g. Antrags der Koalitionsfraktionen zu empfehlen. k) Digitalisierte Unterschriften bei der Sparkasse (10.8, Drs S. 130 f) Der BlnBDI, Herr Dr. Dix, erläutert den Unterpunkt 2 k) zum Bericht des BlnBDI Im Rahmen der Aussprache nehmen neben dem stellvertretenden BlnBDI, Herrn Hans-Wilhelm Heibey, auch Frau Verena Neckuen (SenWiTechFrau) und Herr Michael Wittzack (SenWiTechFrau) Stellung. Im Anschluss an die Aussprache wird die Besprechung abgeschlossen. Punkt 3 der Tagesordnung Verschiedenes Die nächste (74.) Sitzung findet am 7. Juni 2011 in Raum 107 statt. Die Vorsitzende Der Schriftführer Marion Seelig Peter Trapp
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