Vorlage zur Kenntnisnahme
|
|
- Benedikt Hausler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Vorlage zur Kenntnisnahme Abkommen über die gemeinsame Finanzierung des Sonderinvestitionsprogramms 2 der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin - Brandenburg
2 Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 18/0496
3 Der Senat von Berlin SenKultEuropa K C 2 Dr 9 (0) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - über Abkommen über die gemeinsame Finanzierung des Sonderinvestitionsprogramms 2 der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin - Brandenburg Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Der Senat unterrichtet das Abgeordnetenhaus gemäß Artikel 50 Absatz 1 Verfassung von Berlin über den beabsichtigten Abschluss des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung des Sonderinvestitionsprogramms 2 der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin - Brandenburg gemäß Artikel 3 des Staatsvertrages über die Errichtung einer Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin - Brandenburg vom 23. August 1994 (GVBl. Nr. 70 vom ). Der Text des Abkommens ist beigefügt. Begründung: Das Sonderinvestitionsprogramm für die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg (SPSG) zur Rekonstruktion und energie- und betriebseffizienten Aufstellung der Liegenschaften der Stiftung erfasste erstmals in der Geschichte der Stiftung alle Liegenschaften in ihrer Gesamtheit und macht den großen Investitionsbedarf deutlich. Es wurde für die Zeit 2008 bis 2017 geschlossen und hat sich als ausgesprochen erfolgreich erwiesen. Mit dem nun vorgelegten Anschlussabkommen wird die folgerichtige Fortsetzung des Programms finanziell abgesichert. Leitende Fragestellungen sind bei der Konzeption des Sonderinvestitionsprogramms noch immer die Sicherung der Bauwerke und der Kunstwerke, die zeitgemäße Betreuung der steigenden Besucherzahlen (auch in Hinblick auf die hieraus zu erzielenden Einnahmen), eine effektive und aufeinander bezogene Nutzung der Verwaltungs- und Technikräume unter Berücksichtigung der entsprechenden internen und externen Dienstleistungen und möglichen Einsparungen durch Investitionen in z.t. jahrhundertealte Versorgungseinrichtungen und Installationen. Gleichzeitig wurde mit Blick auf diese Kriterien eine Priorisierung der notwendigen Maßnahmen vorgenommen, die nun in einem Zeitraum von weiteren 14 Jahren durchgeführt werden sollen. Ausgangspunkt der nunmehr abgeschlossenen Verhandlungen zwischen Brandenburg, dem Bund und Berlin ist die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages
4 - 2 - zum Haushalt 2016, mit welchem für die Fortsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 200 Mio. EUR, unter der Voraussetzung, dass die Länder Brandenburg und Berlin den gleichen Betrag zur Verfügung stellen, veranschlagt wurden. Aufgrund dieses Beschlusses haben auch Brandenburg und Berlin ihre Bereitschaft erklärt, gemeinsam erneut zusätzliche Mittel in Höhe von EUR für die im Rahmen der Substanzsicherung unabweisbaren Bauinvestitionen in Bau- und Gartendenkmale bereitzustellen. Schwerpunkte sind dabei neben den übergeordneten Zielen, drohende Substanzverluste aufzuhalten und die Kunst- und Kulturgüter zu sichern, vorrangig die planmäßige Fortsetzung der Maßnahmen aus dem ersten Teil des Sonderinvestitionsprogramms, die Verbesserung der Infrastruktur, die Senkung der Betriebskosten sowie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Maßnahmen in Berlin und Brandenburg. Die Maßnahmen werden über den Gesamtzeitraum von 15 Jahren in Abschnitten von 5 Jahren geplant. Der Bund stellt dabei einen ersten Finanzierungsanteil bereits ab 2016 zur Verfügung um einen nahtlosen Übergang vom Sonderinvestitionsprogramm 1 zu 2 zu ermöglichen. Aus diesem Grund tritt das Abkommen auch rückwirkend zum in Kraft. Die Länder Brandenburg und Berlin beteiligen sich ab 2018 an der Finanzierung. Finanzierungsabschnitte Bund Brandenburg Berlin gesamt Für das Land Berlin war ein ausgewogenes Verhältnis der Maßnahmen in Brandenburg und Berlin entscheidend. Als Grundlage dafür wurde einerseits das Belegenheitsverhältnis der Liegenschaften und andererseits der Partizipationsanteil an den Bundesmitteln herangezogen. Vor diesem Hintergrund konnte mit dem Bund vereinbart werden, dass zur Erreichung des ausgewogenen Verhältnisses auch Liegenschaften einbezogen werden, die noch nicht im Eigentum der Stiftung stehen, deren Überführung aber vorgesehen ist. Das betrifft die Nordgaragen im Schlosspark Schönhausen sowie den Landschaftspark Glienicke. Nach einem geringeren finanziellen Einstieg 2018 i.h.v EUR, beträgt der jährliche Finanzierungsbeitrag des Landes Berlin infolgedessen über die gesamte Laufzeit EUR. Für den Doppelhaushalt 2018/2019 wurden diese Beiträge im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt, ebenso in der Finanzplanung bis 2021; für die Folgejahre ist die Fortschreibung vorgesehen. Mit der Errichtung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg wurde 1995 eine Einrichtung in der Tradition der ehemaligen preußischen Schlösserverwaltung geschaffen. Wie ihre Vorgängereinrichtung stellt sie den Zusammenhalt des brandenburgisch-preußischen Kulturerbes sicher. Die beiden Länder Berlin und Brandenburg bekennen sich mit der Beteiligung am Sonderinvestitionsprogramm der Stiftung zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Erhaltung dieser einmaligen Kulturlandschaft und ihres umfangreichen Kunstbesitzes. Berlin, den 29. August 2017 Der Senat von Berlin Michael Müller Regierender Bürgermeister Dr. Klaus Lederer Senator für Kultur und Europa
5 Anlage Abkommen über die gemeinsame Finanzierung eines Sonderinvestitionsprogramms 2 der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, nachstehend Bund genannt - das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Kultur und Europa, nachstehend Berlin genannt und das Land Brandenburg, vertreten durch den Ministerpräsidenten, nachstehend Brandenburg genannt schließen das folgende Abkommen zur Ausfüllung des Artikels 3 des Staatsvertrages über die Errichtung einer Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg nachstehend Stiftung genannt -: Präambel Die preußischen Schlösser und Gärten in Berlin und Brandenburg stellen ein kulturhistorisch einmaliges national bedeutsames Gesamtensemble dar. Rang und Bedeutung dieser Schloss- und Gartenlandschaft werden durch die Eintragung in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt bei der UNESCO verdeutlicht. Aus diesem Grund sehen es die vertragschließenden Seiten auch weiter als ihre Verpflichtung an, die Stiftung bei ihrer Aufgabe der Erhaltung und Wiederherstellung dieser Schlossund Gartenlandschaft zu unterstützen. Die vertragschließenden Seiten haben sich daher entsprechend 5 Absatz 2 des Abkommens über die gemeinsame Finanzierung eines Sonderinvestitionsprogramms vom geeinigt, erneut zusätzliche Fördermittel für dringend erforderliche Bauinvestitionen in Bau- und Gartendenkmale in einem Sonderinvestitionsprogramm 2 bereitzustellen. 1 (1) Die vertragsschließenden Seiten stellen der Stiftung in den Jahren 2016 bis 2030 nach Maßgabe ihrer Haushalte Zuwendungen für Bauinvestitionsmaßnahmen in Höhe von entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung.
6 Anlage (2) Der Bund finanziert das Programm in Höhe von insgesamt Berlin und Brandenburg stellen zusammen Fördermittel in Höhe von insgesamt zur Verfügung. (3) In den Jahren 2016 bis 2020 erhält die Stiftung von den vertragschließenden Seiten Zuwendungen zur Deckung von Bauinvestitionsausgaben in Höhe von Davon entfallen auf den Bund , auf Berlin sowie auf Brandenburg (4) In den Jahren 2021 bis 2025 erhält die Stiftung von den vertragschließenden Seiten Zuwendungen zur Deckung von Bauinvestitionen in Höhe von Davon entfallen auf den Bund , auf Berlin sowie auf Brandenburg (5) In den Jahren 2026 bis 2030 erhält die Stiftung von den vertragschließenden Seiten Zuwendungen zur Deckung von Bauinvestitionen in Höhe von Davon entfallen auf den Bund , auf Berlin sowie auf Brandenburg (6) Die Stiftung erhält die Zuwendungen als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung. 2 (1) Die Stiftung erhält die Zuschüsse des Bundes im Wege des Abrufverfahrens entsprechend des nachgewiesenen und vom Bund anerkannten Bedarfs. Es gilt die Abrufrichtlinie des Bundes in der jeweils gültigen Fassung. (2) Die Stiftung erhält die Zuschüsse von Brandenburg und Berlin jeweils auf Anforderung durch die Stiftung. 3 (1) Die zur Umsetzung des Sonderinvestitionsprogramms 2 erforderlichen Personal- und damit verbundenen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht bereits über den institutionellen Haushalt der Stiftung finanziert sind, sind im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms 2 förderfähig und dürfen den Anteil von insgesamt der zur Verfügung stehenden Sonderinvestitionsmittel nicht überschreiten.
7 Anlage (2) Die vertragschließenden Seiten sind sich einig, dass unabweisbare Mehrausgaben, die aus der Umsetzung von Projekten des Sonderinvestitionsprogramms resultieren, aus dem Sonderinvestitionsprogramm 2 finanziert werden. Voraussetzung hierfür ist die Feststellung eines baufachlich anerkannten Bedarfs sowie die Einwilligung aller vertragschließenden Seiten. 4 Die vertragschließenden Seiten sind sich einig, dass jede Seite weitere Fördermittel für das Sonderinvestitionsprogramm 2 der Stiftung nach Maßgabe der jeweiligen Haushalte erbringen kann. 5 (1) Es gilt das Haushaltsrecht des Sitzlandes der Stiftung. (2) Brandenburg koordiniert alle zuwendungsrelevanten Belange der vertragschließenden Seiten. (3) Die Verwendungsnachweise werden durch Brandenburg geprüft. (4) Als fachlich zuständige technische staatliche Verwaltung ist der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen zu beteiligen. (5) Die vertragschließenden Seiten sind sich einig, dass unabhängig von Absatz 1 die in den Zuwendungsbescheiden geregelten Auflagen in folgenden Punkten einheitlich formuliert werden: - Anwendung der jeweils aktuell gültigen Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung des Sitzlandes - Anwendung der jeweils aktuell gültigen Baufachlichen Nebenbestimmungen und der Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen des Bundes. 6 Zuständiger Rechnungshof ist der des Sitzlandes der Stiftung. Er unterrichtet den Bundesrechnungshof und den Rechnungshof von Berlin, deren Rechte nach 91 der jeweiligen Haushaltsordnungen unberührt bleiben. Der Rechnungshof des Sitzlandes soll insbesondere bei den in Berlin gelegenen Schlössern und Gärten mit dem Rechnungshof von Berlin zusammenarbeiten.
8 Anlage 7 (1) Dieses Abkommen wird für die Dauer von 15 Jahren rückwirkend zum 1. Januar 2016 geschlossen. (2) Spätestens zwei Jahre vor Ablauf dieses Abkommens werden die vertragschließenden Seiten über die weitere Finanzierung der zur Erfüllung des Masterplans notwendigen Ausgaben verhandeln. Berlin, den Für die Bundesrepublik Deutschland Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Für das Land Berlin Der Senator für Kultur und Europa Für das Land Brandenburg Der Ministerpräsident
Vorlage zur Kenntnisnahme
18. Wahlperiode Drucksache 18/0495 30.08.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Abgeordnetenhaus von Berlin
MehrAbkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur - K C 2 Dr - Tel.: 90228 (9228) 555 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Abkommen
MehrDer Senat von Berlin SenJust I B 9 1513/8 Sdh.1 90 13 (913) 32 21 Drs 15/4540 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen Vorlage - zur Kenntnisnahme - des Senats von Berlin über: Entwurf
MehrVorblatt. Vorlage zur Beschlussfassung. Drucksache 15/ Wahlperiode
Drucksache 15/ 2572 15. Wahlperiode Vorblatt Vorlage zur Beschlussfassung Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines A. Problem a) Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögen
MehrDer Senat von Berlin GesSozV I G 11 Telefon: 90 28 (9 28) 2617 Drs/4524 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - des Senats von Berlin über: Entwurf
MehrVorlage zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/2857 18.04.2016 Vorlage zur Kenntnisnahme Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Reduzierung der Anzahl der vorzuschlagenden Personen bei Schöffenwahlen Abgeordnetenhaus
MehrVorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache 16/0054 15.11.2006 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Entwurf des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach 9 Abs.
MehrVorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/0282 26.04.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes Der Senat von Berlin - StadtUm GR A 3 - Tel.:(9139) 4125 An das Abgeordnetenhaus
MehrBREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/789 Landtag 19. Wahlperiode
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/789 Landtag 19. Wahlperiode 25.10.2016 Mitteilung des Senats vom 25. Oktober 2016 Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen
MehrDer Senat von Berlin SenFin III B Tel.:90 20 (920) An das. Abgeordnetenhaus von Berlin. über Senatskanzlei - G Sen -
Der Senat von Berlin SenFin III B Tel.:90 20 (920) 20 82 2989 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über den Staatsvertrag
MehrWir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat:
Der Senat von Berlin BildJugWiss II C 1.1 - Tel.: 90227 (9227) 5263 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung
MehrVorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/1217 10.10.2013 Vorlage zur Beschlussfassung Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis
MehrVorlage zur Beschlussfassung
18. Wahlperiode Drucksache 18/1637 06.02.2019 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 18/1637 Der Senat
MehrVorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/0274 18.04.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Bestimmung von zuständigen Stellen im Bereich der Berufsbildung Der Senat von Berlin ArbIntFrau - II A 11-928 1439
MehrPräambel. 1 Ziel der Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine
MehrVorlage zur Beschlussfassung
18. Wahlperiode Drucksache 18/0542 15.09.2017 Vorlage zur Beschlussfassung Erstes Gesetz zur Änderung des Gesundheitsschulanerkennungsgesetzes Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrVorlage zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1736 24.06.2014 Vorlage zur Kenntnisnahme Bewerbung Berlins um Olympische und Paralympische Spiele Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/1736 Der
MehrGesetzentwurf. 13. Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG. Drucksache 13n der Landesregierung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 13. Wahlperiode Drucksache 13n 45 12.02.93 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Ergänzung und Änderung des Abkommens über die gemeinsame
MehrDer Senat von Berlin - Stadt VII C 27 - Tel.: 9025-1487 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin
MehrAbgeordnetenhaus von Berlin Drucksache 12 / Wahlperiode
Abgeordnetenhaus von Berlin Drucksache 12 /995 12. Wahlperiode Vorblatt Vorlage - zur Beschlußfassung - über Ausdehnung der Vereinbarungen mit der Evangelischen Kirche und der Katholischen Kirche auf das
MehrVorlage zur Beschlussfassung
Drucksache 17/0118 18.01.2012 17. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 und
MehrEntwurf (Einbringung in den Landtag)
Entwurf (Einbringung in den Landtag) G e s e t z zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrags über
MehrEmpfehlung der Kultusministerkonferenz. für Eintragungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland BS_Empf_Eintrag_Verzeichnis_Kulturgut_100429.doc Empfehlung der Kultusministerkonferenz für Eintragungen
MehrVorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/2571 13.11.2015 Vorlage zur Beschlussfassung Dreizehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2571
MehrVorlage zur Kenntnisnahme
18. Wahlperiode Drucksache 18/0173 16.02.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme Vorbereitende Arbeiten zum Aufbau eines landeseigenen Betriebes zum Betrieb von Flüchtlingsunterkünften mit temporärer Unterstützung
MehrVorlage zur Beschlussfassung
18. Wahlperiode Drucksache 18/0056 21.12.2016 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur der Wachsenden Stadt Abgeordnetenhaus
MehrDrs 15/4409. Der Senat von Berlin WiArbFrau - II E (913) An das Abgeordnetenhaus von Berlin. über Senatskanzlei - G Sen -
Der Senat von Berlin WiArbFrau - II E 4-9013 (913) 8397 Drs 15/4409 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r b l a t t Vorlage - zur Beschlussfassung - über Zweites Gesetz
MehrStaatsvertrag über die Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
Staatsvertrag über die Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften Das Land Berlin und das Land Brandenburg schließen nachstehenden Staatsvertrag Artikel 1 Neukonstituierung (1) Die im Jahre 1700
MehrDrucksache 18/ Wahlperiode. Wahl. Wahl von zwei Abgeordneten zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Preußische Seehandlung
18. Wahlperiode Drucksache 18/0171 21.02.2017 Wahl Wahl von zwei Abgeordneten zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Preußische Seehandlung Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrVorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/0991 15.05.2013 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Einführung einer Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrDer Senat von Berlin IntArbSoz I A 25 Tel. 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von
MehrVorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/1480 20.02.2014 Vorlage zur Beschlussfassung Aufgabe gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz des Sportraums Driesener Str. 22 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, zugunsten
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - IV A 4 ap - - IV A 4 ap1 - Tel.: (9227) (9227)
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - IV A 4 ap - - IV A 4 ap1 - Tel.: 90227 (9227) - 5780 90227 (9227) - 5089 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l
Mehr- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Vierte Verordnung zur Änderung der Beflaggungsverordnung
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport InnSport I A14 0205/12 90223-2344 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen Vorlage - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung
Mehr4. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 27. Februar 2012
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, den 12. März 2012 Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten BKRW 2 Telefon: 90228 389 E-Mail: margitta.leese@kultur.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
18. Wahlperiode Drucksache 18/0469 12.07.2017 Mitteilung zur Kenntnisnahme Hürden im Alltag beseitigen Unisextoiletten in öffentlichen Gebäuden einrichten Drucksachen 17/1554, 17/2070, 17/2388, 17/2660
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI 1 Begriffe 1.1 Zuwendungen sind Geldmittel, die an Einrichtungen außerhalb
Mehr2231-A. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. vom 14. März 2018, Az.
2231-A Richtlinie zur Förderung der Inklusion in der Kindertagespflege und zur Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen
MehrVertrag. zwischen. und. und. zur Finanzierung des. Theaters Eisenach
Vertrag zwischen dem Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dieses vertreten durch die Thüringer Ministerin für Wissenschaft, Forschung und
MehrGesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Führung der Schiffsregister
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/906 Landtag 18. Wahlperiode 14.05.13 Mitteilung des Senats vom 14. Mai 2013 Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen
MehrGesetz zu dem Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Jüdischen Gemeinde im Lande Bremen
Gesetz zu dem Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Jüdischen Gemeinde im Lande Bremen Zum 28.09.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Senat verkündet das nachstehende
Mehr2 Gemeinsame Geschäftsstelle, Beauftragter für den Haushalt
Übereinstimmende Satzung der Landesmedienanstalten zur Deckung der notwendigen Ausgaben/Aufwendungen der Organe nach 35 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrags und zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben (Finanzierungssatzung
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
18. Wahlperiode Drucksache 18/0476 26.07.2017 Mitteilung zur Kenntnisnahme Respekt des Landes Berlin für Regimeopfer der ehemaligen DDR Drucksachen 18/0058 und 18/0258 Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode
MehrVorlage zur Beschlussfassung
Drucksache 17/0055 (alt Drucksache 16/4112) 08.12.2011 17. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Umsetzung des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
18. Wahlperiode Drucksache 18/0891 01.03.2018 Mitteilung zur Kenntnisnahme Ausbau des ehemaligen Polizeigefängnisses Keibelstraße als Erinnerungs- und Lernort (Ehemaliges Polizeigefängnis Keibelstraße:
MehrVorlage zur Kenntnisnahme
18. Wahlperiode Drucksache 18/0286 13.04.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme Einrichtung einer Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite
MehrRichtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock. (V ereinsförderrichtlinie) Präambel
I,... tf I I ) C ) Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock V ereinsförderrichtlinie) Der Stadtrat von Eibenstock hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2002 die nachstehende
MehrSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 28. September IV A 24-9(0)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 28. September 2018 - IV A 24-9(0)139 4767 andre.moschke@sensw.berlin.de Verwaltungsvorschriften für die Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen
MehrVorlage für die Sitzung des Senats am Auflösung der Stiftung Wohnliche Stadt
Anlage 1 Der Senator für Inneres 12. November 2015 Herr Schirmbeck Tel. 361-9006 Vorlage für die Sitzung des Senats am 10.11.2015 Auflösung der Stiftung Wohnliche Stadt - Änderung des Gesetzes über die
MehrFördergrundsätze für das Programm Reformationsjubiläum 2017 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Stand: 01.
Fördergrundsätze für das Programm Reformationsjubiläum 2017 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Stand: 01. März 2011 1. Vorbemerkung Die Reformation ist ein zentrales Ereignis
Mehr- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Fünfte Verordnung zur Änderung der Sonderabfallgebührenordnung
SenStadtUm IX B 1 Tel.: 9(0)25-2456 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Fünfte Verordnung
MehrDer Senat von Berlin WiTechForsch II B 4/ Herr Lehnert Tel: 9013 (913)-8224 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3
MehrVorlage zur Beschlussfassung
Drucksache 15/ 4386 01.11.2005 15. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für
MehrSenatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: VII B 11 - Intern: (925)
Senatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: 9025-1294 - VII B 11 - Intern: (925) - 1294 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme
MehrVorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bremen, 01.04.2016 Bearbeitet von: Wilfried Wojke Tel.: 361 6658 Anna-Marie Jäger Tel.: 361 6658 Lfd. Nr. 68/16 Vorlage für die Sitzung
Mehr2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23
MehrVorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/3001 07.06.2016 Vorlage zur Beschlussfassung Aufgabe einer Sporthalle gemäß 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz für eine Schulplatzerweiterung der Grundschule an der Wuhle, Teterower
MehrDrittes Gesetz zu dem Dataport-Staatsvertrag
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1096 Landtag 18. Wahlperiode 22.10.13 Mitteilung des Senats vom 22. Oktober 2013 Drittes Gesetz zu dem Dataport-Staatsvertrag Anlage 1: Mitteilung des Senats an die
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
18. Wahlperiode Drucksache 18/0104 17.01.2017 Mitteilung zur Kenntnisnahme Sportflächen in Berlin optimal nutzen Transparenz bei der Vergabe herstellen Drucksachen 17/2649 und 17/2843 und Schlussbericht
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4935 18. Wahlperiode 01.12.2016 Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung
MehrSTIFTUNG PREUSSISCHE SEEHANDLUNG
Präambel Das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Kulturelle Angelegenheiten, errichtete anlässlich der Liquidation der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) - gegründet am 14. Oktober 1772 - unter
MehrVorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009
10.5 Verpflichtung zum Abgleich mit Terrorlisten 0050-32 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
MehrVorlage zur Beschlussfassung
17. Wahlperiode Drucksache 17/3022 15.06.2016 Vorlage zur Beschlussfassung Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode
MehrArbeitsrechtsregelung Nr. 1/2004 zur Sicherung der Arbeitsplätze (AR-Arbeitsplatzsicherung)
AR-Arbeitsplatzsicherung 922.200 Arbeitsrechtsregelung Nr. 1/2004 zur Sicherung der Arbeitsplätze (AR-Arbeitsplatzsicherung) Vom 24. März 2004 (GVBl. S. 65) zuletzt geändert am 19 Juli 2006 (GVBl. S. 227)
MehrVom 21. Juli 2011 (Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 30 vom ) geändert durch Satzung vom 12. Dezember 2013 (AMBl 2013, S.
Satzung 03 :: 2013 12-12-2013 Satzung zur Deckung der der Organe nach 35 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages und zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben (Finanzierungssatzung FS) Vom 21. Juli 2011 (Bayerischer
Mehr38 Satzung zur Förderung des Vereinslebens
der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis i. d. F. vom 01.07.2013 Präambel Die Förderung von Spiel, Sport und Kultur zum Wohle der Bürger ist ein Hauptanliegen der Stadt Herborn. Durch eine freiwillige Förderung
MehrOrgane des Verbands sind die Regionalversammlung, der Verbandsvorsitzende und der Regionaldirektor.
Verband Region Stuttgart Körperschaft des öffentlichen Rechts Satzung des Verbands Region Stuttgart vom 19. Oktober 1994 *) 1 Verfassung des Verbands Organe des Verbands sind die Regionalversammlung, der
MehrD. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Gesetz zur Vereinfachung der Umsetzung der Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Vereinfachungsgesetz); hier: Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen A. Problem und Ziel Es soll insbesondere
MehrHESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/5249 12. 09. 2017 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband
MehrGesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz).
Gesetz über die Deutsche Klassenlotterie Berlin und die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Gesetz). Vom 7. Juni 1974 (GVBl. S. 1338), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl.
MehrRichtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Das Land Hessen gewährt in den Jahren 2003 bis 2007 nach den Regelungen dieser Richtlinie
MehrBREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/690 Landtag 19. Wahlperiode
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/690 Landtag 19. Wahlperiode 16.08.16 Mitteilung des Senats vom 16. August 2016 Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die
MehrRichtlinien der Stiftung für das sorbische Volk zur Förderung
Richtlinien der zur Förderung von Projekten im Bereich der sorbischen bildenden Kunst, der sorbischen darstellenden Kunst, der sorbischen Literatur, der sorbischen Musik, der Heimatund Brauchtumspflege,
MehrDas Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 23. Januar 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 5269 - III B 11 - E-Mail: jens.winter@senbjf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den
MehrVorlage zur Beschlussfassung
Drucksache 15/ 4276 20.09.2005 15. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Betriebssatzung des gemeinsamen Eigenbetriebs Kindergärten City der Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte von Berlin Die
MehrVorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 20.4.2011 KOM(2011) 226 endgültig Vorschlag für BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006
Mehr1 Gegenstand und Voraussetzung der gemeinsamen Förderung
Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.v. Ausführungsvereinbarung WGL (AV-WGL) vom 27.
MehrAntrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege
Eingangsstempel der Behörde AZ: Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst Öff. Recht, Kommunalaufsicht, Denkmalschutz Untere Denkmalschutzbehörde Niemöllerstraße 1 14806 Belzig Antrag auf Bewilligung einer
MehrVV zu 37 (1 bis 5) u. 116 LHO
37 Über- und außerplanmäßige Ausgaben (1) Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Einwilligung des Senats; die für die Finanzen zuständige Behörde ist vorher zu hören. Die Einwilligung
MehrStaatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale -
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale - Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2003 bis 13.08.2012
MehrSatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
Satzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über die Zurverfügungstellung der notwendigen personellen und sachlichen Mittel für die Kommissionen nach 35 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages
MehrVorlage zur Beschlussfassung
18. Wahlperiode Drucksache 18/0998 19.04.2018 Vorlage zur Beschlussfassung Aufgabe einer Betriebssportfreifläche zugunsten des Baues einer Modularen Flüchtlingsunterkunft (MUF) Am Beelitzhof 24, 14129
MehrVorlage zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/0658 20.11.2012 Vorlage zur Kenntnisnahme Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach 802 k Abs. 1 Satz 2, 882 h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und 6
MehrAntrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege
Eingangsstempel der Behörde AZ: Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachbereich 4 Fachdienst Öffentliches Recht, Kommunalaufsicht, Denkmalschutz Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Antrag auf Bewilligung einer
MehrDer Senat von Berlin SenInnSport IV C 25. An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -
Der Senat von Berlin SenInnSport IV C 25 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r b l a t t Vorlage - zur Beschlussfassung - über die Aufgabe einer landeseigenen Sportanlage
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1682 28.05.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Leistungsprämien Drucksache 17/1400 (II.A.25) und Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 752/08 16.10.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung AS - Fz - In Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel Der Bund beteiligt
MehrVorlage zur Kenntnisnahme
Drucksache 16/1659 17.07.2008 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Krankenhausplanerische Einzelfortschreibung für die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH sowie die Verlängerung des Gültigkeitszeitraums
MehrMitteilung des Senats vom 9. Mai 2017
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 1062 09. 05. 17 Mitteilung des Senats vom 9. Mai 2017 Verwaltungsvereinbarung zur Stiftung Anerkennung und Hilfe Vereinbarung zur Umsetzung
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/173 17. Wahlperiode 2010-01-15 Gesetzentwurf der Landesregierung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg
MehrVorlage zur Kenntnisnahme (gemäß Art. 50 Abs. 1 Satz 3)
18. Wahlperiode Drucksache 18/0959 28.03.2018 Vorlage zur Kenntnisnahme (gemäß Art. 50 Abs. 1 Satz 3) Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland über den Übergang der Aufgaben
Mehrin der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt
Richtlinien der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über Zuwendungen nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern
MehrZum Ausgleich dieser Aufgaben stellt das Land Brandenburg den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zusätzliche Mittel zur Verfügung.
2 Begründung: Durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom Juni 2007 ist das Landesprogramm zur Kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung als eine neue Aufgabe
MehrÄnderungs- und Ergänzungsvertrag zu den Verträgen gemäß Artikel II des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 vom 18. Juli 2001
Änderungs- und Ergänzungsvertrag zu den Verträgen gemäß Artikel II des Haushaltsstrukturgesetzes 1997 vom 18. Juli 2001 zwischen dem Land Berlin, vertreten durch den Senator für Wissenschaft, Forschung
MehrDie staatliche Deputation für Inneres hat dem Gesetzentwurf am zugestimmt.
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 16/902 Landtag 31.01.06 16. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 31. Januar 2006 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitlichen
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/0439 08.08.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Praxisnahe Hygienestandards für Tagesmütter und Tagesväter Drucksache 17/0368 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite
MehrInhalt. I. Grundlagen
Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Elbe-Elster (RL ÖPNV - Invest) vom 11. Dezember 2007 Der Kreistag des Landkreises
Mehr