Nationalrat, XXV. GP 28. Juni Sitzung / 1
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- Sofie Hermann
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1 Nationalrat, XXV. GP 28. Juni Sitzung / Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Eltern, Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die heute zuschauen, alle Bürgerinnen und Bürger des Landes, die sich für Bildung interessieren! Wir führen heute die Debatte zu diesem Schulreformpaket, vor allem zur Reform im Bereich der Schulverwaltung. Es war ein langer Prozess Frau Ministerin, Sie haben ja einen laufenden Prozess übernommen. Dieses Projekt ist seit circa drei Jahren unterwegs, und es gibt bei dem, was jetzt auf dem Tisch liegt, einiges an Licht und einiges an Schatten. Wir haben viel diskutiert. Die Überschriften sind aus Sicht der NEOS durchaus die richtigen. Schulautonomie, das ist für uns natürlich ein ganz wichtiges Thema. Wir sagen: Stärken wir die Freiheit, die Verantwortung der Expertinnen und Experten vor Ort! Die Pädagoginnen und Pädagogen haben den Job gelernt, die haben jahrelang studiert und wissen, was gut für die Kinder, für die Jugendlichen ist. Die sollten eben Gestaltungsfreiraum vor Ort haben. Und geben wir auch den Schuldirektoren mehr Gestaltungsfreiraum! Da passiert jetzt ein bisschen etwas, jawohl! Wichtig ist für uns auch, und da sitzt der Knackpunkt, Frau Ministerin, dass wir natürlich, wenn wir die kreativen, die engagierten, die qualitätsorientierten Kräfte im System stärken wollen und die gibt es zuhauf, denen ein klares Signal geben müssen: Achtung, es ist nicht mehr das Parteibuch der Maßstab aller Dinge im österreichischen Schulsystem! Harald Walser nickt. Das ist nämlich auch den Grünen wichtig. Ich habe sogar ein Plakat der Grünen mit (eine Tafel mit der Abbildung eines Plakates der Grünen mit der Aufschrift Wollen Sie diesem Mann die Bildung Ihrer Kinder anvertrauen? in die Höhe haltend, auf dem der ehemalige Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll vor einer Schultafel abgebildet ist): Wollen Sie, dass dieser Mann die Bildung Ihrer Kinder diktiert? (Abg. Schittenhelm: Das ist ja von vorgestern!) Herr Pröll ist hier abgebildet, das stimmt. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.) Ich habe für die besonders Aufmerksamen natürlich auch extra einen Bastelsatz dabei, damit das aktuell ist. (Der Redner überklebt auf der vorhin gezeigten Tafel das abgebildete Gesicht von Dr. Erwin Pröll mit einer Abbildung des Gesichts von Landeshauptfrau Mag. Johanna Mikl- Leitner. Heiterkeit bei einigen Abgeordneten.) Hier kommt Frau Mikl-Leitner; basteln für Fortgeschrittene. (Beifall bei den NEOS. Abg. Schittenhelm: Dass er sich nicht geniert!)
2 Nationalrat, XXV. GP 28. Juni Sitzung / 2 Zum ernsthaften Hintergrund: Egal welcher Landeshauptmann kommt oder geht, das Problem ist, dass es derselbe Ansatz bleibt. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.) In der Auffassung der österreichischen Volkspartei ob neu, alt, lila, türkis, schwarz oder sonst irgendetwas ist es so, dass Bildungspolitik in erster Linie Machtpolitik ist. (Abg. Schittenhelm: Wo leben Sie denn!?) Wenn Sie daran denken: Was können wir mit den Lehrerinnen und Lehrern tun, können wir sie so ausstatten, dass sie sich noch besser um die Kinder und Jugendlichen kümmern? Da ist Ihr erster Gedanke: Wie können wir sie so umgarnen und so organisieren, dass sie sich dann an der Wahlurne für uns entscheiden? (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.) Deswegen wird die Lehrerschaft natürlich als politisches Vorfeld betrachtet, vor allem von der Volkspartei, und deswegen sind Sie nicht bereit. Ich habe den Strategen der Volkspartei mitgegeben: Jetzt kann der neue ÖVP-Chef beweisen, dass er keine Fußfessel der Landeshauptleute anhat, indem er nämlich nicht zulässt, dass sich die Landeshauptleute kraft Landesgesetz zum Chef dieser neuen Bildungsdirektion machen können. Das ist nämlich ein ganz grober Strickfehler in diesem neuen Gesetz. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Schittenhelm.) Wenn Sie beweisen wollten, dass es Ihnen um die Kinder und Jugendlichen geht und nicht um Ihre Machtpolitik, dann würden Sie das ändern. Daher bringe ich hier nochmals folgenden Abänderungsantrag ein: Abänderungsantrag der Abgeordneten Matthias Strolz, Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen: Der dem Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: Art. 1 (Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes) wird wie folgt geändert: Art. 113 Abs. 6 lautet: (6) An der Spitze der Bildungsdirektion steht der Bildungsdirektor. Der zuständige Bundesminister bestellt den Bildungsdirektor im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann auf dessen Vorschlag. Die Bestellung des Bildungsdirektors ist auf fünf Jahre befristet. Wiederbestellungen sind zulässig. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der zuständige Bundesminister vorläufig eine Person mit der Funktion
3 Nationalrat, XXV. GP 28. Juni Sitzung / 3 des Bildungsdirektors betrauen. Nähere Bestimmungen trifft das Bundesgesetz gemäß Abs. 10. In Art. 113 entfällt Abs. 8 In Art. 113 Abs. 10 entfällt der letzte Satz. ***** Was heißt das, meine Damen und Herren? Das heißt, dass nicht der Landeshauptmann in der Klasse stehen soll, weil er dort mit dem Parteibuch und nicht mit dem Schulbuch steht. Er macht Machtpolitik, nicht Bildungspolitik. Es heißt auch, dass der Landeshauptmann nicht den Bildungsdirektor bestimmen können soll, so wie Sie es jetzt in diesem neuen Gesetz vorsehen. Wenn Sie bereit sind, diese Änderungen vorzunehmen, dann sind wir bereit, von allen anderen Schmerzpunkten, die wir haben, abzusehen. Wir haben immer eine konstruktive Grundeinstellung an den Tag gelegt, Frau Ministerin. Wir haben hier alle anderen Dinge zurückgestellt, aber niemand kann von uns verlangen, dass wir Bildungspolitik als parteipolitische Machtpolitik zementieren. So etwas werden wir nicht mittragen. Das ist vielleicht nur ein kleiner Sprung über Ihren Schatten. Wenn Sie diesen Sprung über Ihren Schatten nicht wagen, dann werfen Sie einen ganz großen Schatten auf die Zukunft der jungen Menschen in diesem Land. (Beifall bei den NEOS.) Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung. Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut: Abänderungsantrag der Abgeordneten Matthias Strolz, Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz, das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das
4 Nationalrat, XXV. GP 28. Juni Sitzung / 4 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert werden, ein Bundesgesetz über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern erlassen wird, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Hochschulgesetz 2005, das Schulpflichtgesetz 1985, das Berufsreifeprüfungsgesetz, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das BIFIE-Gesetz 2008 sowie das Bildungsinvestitionsgesetz geändert werden, das Bundes- Schulaufsichtsgesetz aufgehoben wird und das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer- Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Bildungsreformgesetz 2017) - TOP 13 Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen: Der dem Bericht des Unterrichtsausschusses über den Antrag 2254/A der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen, angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: Art. 1 (Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes) wird wie folgt geändert: Art. 113 Abs. 6 lautet: (6) An der Spitze der Bildungsdirektion steht der Bildungsdirektor. Der zuständige Bundesminister bestellt den Bildungsdirektor im Einvernehmen mit dem Landeshauptmann auf dessen Vorschlag. Die Bestellung des Bildungsdirektors ist auf fünf Jahre befristet. Wiederbestellungen sind zulässig. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der zuständige Bundesminister vorläufig eine Person mit der Funktion des Bildungsdirektors betrauen. Nähere Bestimmungen trifft das Bundesgesetz gemäß Abs. 10. In Art. 113 entfällt Abs. 8 In Art. 113 Abs. 10 entfällt der letzte Satz.
5 Nationalrat, XXV. GP 28. Juni Sitzung / 5 Begründung Solange Bildungspolitik als Partei- und Machtpolitik begriffen wird, stehen im Zentrum des Interesses nicht die Schülerinnen und Schüler, sondern der Fokus gilt einzig dem Erhalt und Ausbau der eigenen (parteipolitischen) Pfründe und Einflussmöglichkeiten. Das ist für Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern hochgradig dysfunktional. Die Landeshauptleute sind in diesem Zusammenhang ein besonderes Ärgernis. Sie haben sich im aktuellen Gesetzesentwurf weiterhin den machtpolitischen Zugriff auf das Schulsystem gesichert. Der größte Schwachpunkt des Gesetzesvorschlags besteht in der Neugestaltung der Behördenstruktur. Die Möglichkeit des Landeshauptleute, sich mittels Landesgesetz selbst zu Präsidenten der Bildungsdirektion zu ernennen, ist jedenfalls abzulehnen. Die Funktion dieses Präsidenten dient offensichtlich vor allem der (partei)politischen Einflussnahme. Zudem besteht im aktuellen Gesetzesentwurf eine weitere Lücke: Ist bei der Bestellung des Bildungsdirektor kein Einvernehmen zwischen dem Landehauptmann und dem zuständigen Minister herzustellen, kann der Landeshauptmann vorläufig eine Person mit der Funktion des Bildungsdirektors betrauen. Diese Hintertüre zur Einflussnahme des Landeshauptmanns auf die Bestellung des Bildungsdirektors und damit auf die gesamte Behörde ist unbedingt zu schließen. ***** Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Jank. Bitte.
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