Turngau Main-Rhein Kampfrichterausbildung A1-A9. Lehrgangsunterlagen 2005 zusammengestellt von Karin Krämer

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1 Lehrgangsunterlagen 2005 zusammengestellt von Karin Krämer

2 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgaben und Organisation der Kampfgerichte S Allgemeine Anforderungen an die Kampfgerichte S Aufgaben der Kampfrichterinnen S Aufgaben der Oberkampfrichterin S Verhaltensregeln für Turnerinnen S Anforderungen an die TrainerInnen S Richtlinien für die Geräte S Allgemeine Hinweise zur Wettkampfform A S Bewertung der Übung und Ermittlung der Endnote S Allgemeine Fehlerabzugstabelle S Fehlerkategorien für Ausführungsfehler (Haltung und Technik) S Allgemeine Hinweise und Anforderungen zu den Geräten S Sprung S Stufenbarren S Schwebebalken S Boden S. 20

3 1. Aufgaben und Organisation der Kampfgerichte 1.1 Allgemeine Anforderungen an die Kampfgerichte - Sie müssen Kenntnisse über das Wettkampfprogramm und die Wertungsvorschriften besitzen - Sie müssen eine gültige Kampfrichterlizenz vorweisen - Sie müssen 1 Std. vor Wettkampfbeginn am Wettkampfort sein sofern keine andere Zeit von der zuständigen Kampfrichtereinsatzleitung festgelegt wurde - Sie müssen vorschriftsmäßige Wettkampfkleidung tragen (weißes Oberteil, dunkler Rock oder dunkle Hose) - Sie dürfen während des Wettkampfes die Wettkampffläche nicht verlassen und keinen Kontakt zu anderen Personen haben - Sie müssen an der Kampfrichterbesprechung teilnehmen 1.2 Aufgaben der Kampfrichterinnen - Sie müssen die Übungen aufmerksam beobachten und sie korrekt und unvoreingenommen bewerten - Sie haben die Wertungszettel schnell und sauber ausfüllen - Sie haben die spezifischen Fehler aufzuzeichnen - Sie haben die Anweisungen der Oberkampfrichterin (EXP=Expertin, A1) zu befolgen 1.3 Aufgaben der Oberkampfrichterin (Expertin, A1) - Ermittlung und Bekanntgabe der Endnote - Sie ist gegenüber der Wettkampfleitung zur Rechenschaft über alle aufgetretenen Vorkommnisse verpflichtet - Sie hat ihr Kampfgericht fachlich zu betreuen - Sie hat dafür zu sorgen, daß keine Wettkampfverzögerungen entstehen - Sie nimmt bei bestimmten Fehlern Abzüge von der Endnote vor - Sie gibt das Gerät frei durch Heben einer Hand bzw. einer grünen Fahne 1

4 2. Verhaltensregeln für Turnerinnen - Sie muss über die Wettkampfvorschriften informiert sein und sich den Regeln entsprechend verhalten - Sie hat sportlich korrekte Wettkampfkleidung zu tragen - Sie hat sich sportlich korrekt zu verhalten und darf den Wettkampfablauf nicht stören. - In Mannschaftswettkämpfen müssen die Anzüge einheitlich sein. In beiden Fällen werden Abzüge hierfür nur in Abstimmung mit der Kampfrichtereinsatzleitung vorgenommen, nicht von den einzelnen Kampfgerichten! Abzüge: Unkorrekte Kleidung je 0,1 (vom Mehrkampfergebnis) Nicht einheitliche Kleidung je 0,1 (vom Mannschaftsergebnis) Bei der A11 A17 ist das Tragen von langen Gymnastikhosen erlaubt. - Das Tragen von Turnschuhen oder Söckchen ist freigestellt. - Das Tragen von Schmuck (Hals- und Armbänder, Ringe) ist nicht erlaubt. Nur Ohrstecker sind gestattet. Abzüge hierfür werden in Abstimmung mit der Kampfrichtereinsatzleitung vorgenommen, nicht von den einzelnen Kampfgerichten! Schmuck je 0,1 (vom Mehrkampfergebnis) - An allen Geräten steht vor dem Wettkampf eine kurze Einturnzeit zur Verfügung Sprung, Schwebebalken, Boden je 30 sec pro Turnerin Stufenbarren (einschließlich Präparieren der Holme) je 50 sec pro Turnerin Bei Mannschaftswettkämpfen steht der Mannschaft die gesamte Einturnzeit am Gerät zur Verfügung. Die Mannschaft regelt die individuelle Einturnzeit pro Turnerin selbst. - Am Schwebebalken sind kleine Markierungen erlaubt. - Die Turnerin muss sich vor Beginn und am Ende der Übung den Kampfrichterinnen vorstellen - Die Übung darf erst nach Aufforderung durch die EXP begonnen werden. Erfolgt ein Beginn vorher, ist die Übung ungültig - Nach Aufforderung muss innerhalb von 30 Sek. begonnen werden. Abzüge hierfür (je 0,1 P./Turnerin/Gerät) werden von der Endnote durch die EXP vorgenommen. - Sie muss sich vor Verlassen der Wettkampfstätte bei der Wettkampfleitung abmelden. Unerlaubtes Verlassen der Wettkampfstätte führt zur Disqualifikation - Abzüge für unsportliches Verhalten (je 0,3 P. pro Turnerin/Gerät) nimmt die Kampfrichtereinsatzleitung/Wettkampfleitung vom Endergebnis vor. 2

5 3. Anforderungen an die TrainerInnen - Sie müssen über die Wettkampfvorschriften informiert sein und sich den Regeln entsprechen verhalten - Erlaubt ist: der Aufenthalt im Innenraum während des gesamten Wettkampfes der Aufenthalt am Gerät bei Landungen/Abgängen der Aufenthalt am Gerät, sofern Hilfeleistung bei Stürzen, Verletzungen oder Defekten am Gerät das erforderlich machen der Aufenthalt am Gerät zum Entfernen des Sprungbrettes der Aufenthalt am Gerät zum Präparieren des Stufenbarrenholmes - Nicht erlaubt ist: Zeichen und Zurufe während der Übung Abzüge (je 0,1 Punkte ) von der Endnote durch die EXP der Aufenthalt am Gerät während der Übung Abzüge (je 0,3 Punkte pro Turnerin/Gerät) von der Endnote durch die EXP Sichtbehinderung für die Kampfrichterinnen. Sprechen mit dem Kampfgericht während des Wettkampfes Anfragen über die Wertungen während des Wettkampfes Unsportliches Verhalten Abzüge (je 0,3 Punkte pro Turnerin/Gerät) hierfür werden von der Endnote durch die Kampfrichtereinsatzleitung / Wettkampfleitung vorgenommen. 3

6 4. Richtlinien für die Geräte Die einzelnen Geräte und Geräthöhen sind laut DTB-Ausschreibung folgendermaßen festgelegt. Die Messung der Geräthöhen erfolgt ab dem Boden, nicht der Matten. Ausnahme: Stufenbarren ab Mattenoberkante, kann durch eine Mattenauflage verändert werden. In seiner Ausschreibung kann der Veranstalter abweichend von der DTB Ausschreibung andere Geräthöhen festlegen. Sprung Balken Stufe Gerät Höhe Stufe Gerät Höhe A1 Kasten lang 0,70 m A1 Schwebebank (breit) A2 Kasten seit 0,90 m A2 Schwebebank (schmal) A3 Bock seit 1,00 m A3 Schwebebalken 0,80 m A4 Bock od. Pferd seit 1,00 m A4 Schwebebalken 0,80 m A5 Kasten od. Pferd seit 1,10 m A5 Schwebebalken 1,00 m A6 Pferd seit 1,20 m A6 Schwebebalken 1,00 m A7 Pferd seit 1,10 m A7 Schwebebalken 1,10 m A8 Pferd seit 1,20 m A8 Schwebebalken 1,10 m A9 Pferd seit 1,20 m A9 Schwebebalken 1,20 m A11/12 Kasten seit dreiteilig A11/A12 Langbank (breit) A13 Kasten längs dreiteilig A13/A14 Langbank (schmal) A14 Bock seit 1,00 1,20 m A15 Schwebebalken 0,80 m A15 Pferd seit 1,10 m kl. Kasten an der Stirnseite A16 Pferd seit 1,20 m A16/A17 Schwebebalken 1,00 m A17 Pferd seit 1,20 m A1 A4/ A11 A14 Höhendifferenz +/- 10 cm erlaubt. Barren Boden Stufe Gerät Höhe Stufe Gerät Höhe A1/A2 Reck od. Holmreck brusthoch A1-A5 Mattenbahn 12 m A3/A4 Reck od. Holmreck schulterhoch A6-A9 Mattenbahn/Bodenfläche 12x12 m A5 Reck od. Holmreck kopfhoch A11-A16 Mattenbahn 12 m A6-A9 Stufenbarren 1,50m/2,30m oder 1,60m/2,40m oder 1,66m/2,46m Stützbarren A11/12 Reck od. Holmreck 1,00 1,20 m Stufe Gerät Höhe A13-17 Reck od. Holmreck 1,20 1,40 m A1 Stützbarren über Hüfthöhe A1-A4 Stützbarren brusthoch A11-A17 Stützbarren (+/-10cm) 1,20m Matten Bei Landungen (Sprung/Barren/Balken) ist eine Zusatzmatte (bis 10 cm) ohne Abzug erlaubt. Sprungbretter: Turnerinnen wird erlaubt - falls erforderlich - das Sprungbrett für Angänge auf zusätzliche Matten (5 cm oder 10 cm) zu legen. Auf Anfrage ist es möglich, den Stufenbarren für große Turnerinnen zusätzlich zu erhöhen 4

7 5. Allgemeine Hinweise zur Wettkampfform A Bestehen Abweichungen zwischen dem Ausschreibungstext und der bildlichen Darstellung (DTB Handbuch Teil 1, Heft 1, Neuauflage 2001), ist stets der Ausschreibungstext gültig. Steht im Ausschreibungstext beliebig oder freigestellt, so gibt die bildliche Darstellung nur eine Ausführungsmöglichkeit wieder (z.b. Spielbeinführung oder -haltung, Armführung oder haltung; Anfangspose/-position oder Ausklang einer Übung). Ausklang beliebig bedeutet, dass keine weiteren Wertelemente geturnt werden dürfen. Ansonsten Abzug 0,2 für zusätzlich geturnte Elemente. Vertauschen einer vorgeschriebenen Reihenfolge von Übungselementen oder Übungsfolgen bewirkt einen einmaligen Abzug von 0,3 Punkten. Wird in einer niedrigeren A-Stufe für eine Fertigkeit eine vereinfachte Ausführungsform angegeben, so kann diese auch in einer besseren Ausführung geturnt werden (z.b. statt einer Rolle rückwärts durch den Handstand kann auch eine Felgrolle geturnt werden). Es darf jedoch kein anderes Element entstehen (z.b. statt Rolle rückwärts darf keine Felgrolle geturnt werden). Eine höhere Wertigkeit ergibt sich daraus nicht. Dies gilt ausschließlich für folgende Elemente: Gerät Element kann geturnt werden wie Barren A3: Hüftaufschwung A4: Hüftaufschwung aus Schlußstellung Barren A6: Absprung i.d. Stütz A7: Absprung in den freien Stütz Balken A8: Sprungserie A9: Sprungserie Boden A6: Rolle rw. i.d.handstand Felgrolle Boden A7: Anhocken, Str. i.d.handst. Fersensitz, Heben i.d. Handstand Boden A5: Rolle rw. durch den hohen Hockstütz muss als solches geturnt werden und darf nicht als Rolle rw. durch den Handstand erfolgen. Abzug 0,4 + 0,2 = 0,6 P. Die Wiederholung einer Übung ist grundsätzlich nicht gestattet. Außer bei defektem Gerät oder Mängel, die ohne Verschulden der Turnerin entstanden sind. Die Entscheidung wird durch die Wettkampfleitung in Absprache mit der jeweiligen EXP getroffen. Die Wiederholung eines Elementes ist nicht gestattet, Abzug: 0,2 in allen A-Stufen. Für fehlende Elemente wird in der A1-A9 der ganze Punktwert des Elementes Punkte abgezogen. in der A11- A17 der ganze Punktwert des Elementes abgezogen. Zusätzliche Matten dürfen während einer Übung nicht verschoben werden. 5

8 6. Bewertung der Übung und Ermittlung der Endnote Sitzordnung der Kampfrichterinnen (an allen Geräten) B2 (Kari 2) B1 (Kari 1) A1 (EXP) B3 (Kari 3) Die Übungen werden mit Zehntel-Punkten bewertet (z.b. 6,5 Punkte). Der Mittelwert der KampfrichterInnen darf bei keiner Übung mehr als 0,5 Punkte auseinander liegen. Bei 2 Kampfrichterinnen fungiert eine Kampfrichterin als EXP. Die Endnote errechnet sich aus dem Mittelwert beider Wertungen. Ist die Differenz der Mittelwertungen bei 2 KampfrichterInnen höher als 0,5 P., muss eine Einigung über den Endwert erzielt werden. Bei 3 Kampfrichterinnen fungiert 1 Kampfrichterin als EXP. Ihre Wertung dient in erster Linie als Orientierung bei der Ermittlung der Endnote. Die Endnote errechnet sich aus den beiden Wertungen der Karis 2 und 3 (Mittelwert). Die Endnote (=Mittelwert Kari 2 und 3) darf höchstens 0,5 Punkte vom errechneten Wert der EXP abweichen. Sollte die Abweichung mehr als +/-0,5 Punkte sein und keine Einigung mit den Kampfrichterinnen erzielt werden, wird die Basisnote (=Mittelwert aus der Note der EXP und dem Endwert der Kampfrichterinnen) gebildet. Beispiel: EXP (A1) Kari2 (B1) Kari3 (B2) Endnote 7,7 7,4 7,5 = (7,4 + 7,5) : 2 = 7,45 OK 5,0 5,7 5,3 = (5,7 + 5,3) : 2 = 5,50 OK 6,0 6,6 6,8 = (6,6 + 6,8) : 2 = 6,70 nicht OK 5,0 5,5 5,8 = (5,5 + 5,8) : 2 = 5,65 nicht OK im 3. und 4. Beispiel weicht die Wertung mehr als 0,5 von der Wertung der EXP ab. Ermittlung der Basisnote: EXP (A1) Kari2 (B1) Kari3 (B2) Endnote Kari 6,0 6,6 6,8 = (6,6 + 6,8) : 2 = 6,70 = (6,0 + 6,7) : 2 = 6,35 Endnote 5,0 5,5 5,8 = (5,5 + 5,8) : 2 = 5,65 (Rundung nach oben) = (5,0 + 5,7) : 2 = 5,35 Endnote 6

9 Bei 4 KampfrichterInnen fungiert eine als Expertin. Ihre Wertung wird zur Mittelwertberechnung mit einbezogen. Von den 4 abgegebenen Wertungen werden jeweils die höchste und niedrigste Wertung gestrichen. Der Mittelwert der beiden mittleren Wertungen bildet den Endwert. Der Mittelwert der beiden mittleren Wertungen darf höchsten 0,5 Punkte voneinander abweichen. Ist die Differenz der Mittelwertungen bei 4 KampfrichterInnen höher als 0,5 P., muss eine Einigung über den Endwert erzielt werden. Bei 5 Kampfrichterinnen fungiert 1 Kampfrichterin als EXP. Ihre Wertung dient in erster Linie als Orientierung bei der Ermittlung der Endnote. Von den 4 abgegebenen Wertungen werden jeweils die höchste und niedrigste Wertung gestrichen. Der Mittelwert der beiden mittleren Wertungen bildet den Endwert. Der Mittelwert der beiden mittleren Wertungen darf höchsten 0,5 Punkte voneinander abweichen. Weicht der Mittelwert der Kampfrichterinnen mehr als 0,5 Punkte vom Wert der Expertin ab, ist der Basiswert, wie folgt, zu bilden: Berechnungsbeispiel: EXP (A1) Kari1 Kari2 Kari3 Kari4 Endnote 8,00 8,8 8,9 7,7 8,6 Mittelwert 8,7 + 8,0 = 16,7 / 2 = 8,35 Basiswert 8,35 P. 7

10 7. Allgemeine Fehlerabzugstabelle Fehler Übung Abzug Übungsunterbrechung/-halt (Pause) A1-A9 A11-A17 0,2 Unterbrechung einer Serie (Balken/Boden) A1-A9 A11-A17 0,2 Nachstützen beim Aufstehen (Rolle vw., Handstand Abrollen) Zwischenschwung A1-A4 A11-A17 A5-A9 Verlassen des Gerätes/Sturz A1-A4 A11-A17 A5-A9 Hilfeleistung bei der Landung A1-A4 A11-A17 A5-A9 Hilfeleistung während der Übung A1-A9 A11-A17 Erleichterung durch Weglassen eines Elementes A1-A9 A11-A17 A11-A17 0,2 0,2 0,3 0,2 0,5 0,2 0,5 Wert des Elementes + 0,2 Wert des Elementes Wert des Elementes + 0,2 Wert des Elementes Hilfeleistung/Sicherheitsstellung während des Sprunges A1-A9 A11-A17 Sprung ungültig = 0 Punkte Vertauschen einer vorgeschriebenen Reihenfolge von Übungselementen A1-A9 A11-A17 einmalig 0,3 Falscher Raumweg A1-A9 A11-A17 kein Abzug Zusätzlich geturntes Element oder Wiederholung A1-A9 A11-A17 0,2 Musik und Bewegung stimmen nicht überein A5-A9 bis 0,3 Übung ohne Musik A5-A9 0,5 Überschreiten der Bodenfläche (außerhalb der weißen Linie) Seitliches Übertreten der Mattenbahn Es erfolgt kein Punktabzug, wenn vor der Mattenbahn begonnen oder darüber hinaus geturnt wird. A5-A9 A11-A17 je 0,1 je 0,1 Nichteinhalten der Einturnzeit A1-A9 A11-A17 je 0,1 Fehlendes Vorstellen vor Beginn/am Ende der Übung A1-A9 A11-A17 je 0,1 Nichtbeginn innerhalb 30 Sek. nach Aufforderung A1-A9 A11-A17 je 0,1 Zeichen/Zurufe durch Trainer A1-A9 A11-A17 je 0,1 Unerlaubter Aufenthalt am Gerät A1-A9 A11-A17 0,3 8

11 Fehlerabzüge Kampfrichter-/Wettkampfleitung Unkorrekte Wettkampfkleidung A1-A9 A11-A17 Nichteinheitliche Kleidung bei Mannschaftswettkämpfen A1-A9 A11-A17 Tragen von Schmuck A1-A9 A11-A17 Unsportliches Verhalten der Turnerin (pro Gerät) A1-A9 A11-A17 Unsportliches Verhalten der TrainerInnern (pro Turnerin, pro Gerät A1-A9 A11-A17 Unerlaubtes Entfernen von der Wettkampfstätte A1-A9 A11-A17 einmal 0,1 vom Mehrkampfergebnis (Kari- Leitung) einmal 0,1 vom Mannschaftsergebnis (Kari- Leitung) einmal 0,1 vom Mehrkampfergebnis (Kari- Leitung) je 0,1 vom Mehrkampfergebnis (Kari- Leitung) je 0,1 vom Mehrkampfergebnis (Kari- Leitung) Disqualifikation (Kari- Leitung) Handstand: Abweichung +/- 10 von der Senkrechten Abweichung von der Senkrechten Abweichung mehr als 45 von der Senkrechten Balken "Einbeinregelung" für Rolle, Rad, Handstand falls nicht mit einem Bein gelandet kein Abzug bis 0,5 Abzug Wert des Elementes Wert des Elementes+Sturz 9

12 8. Fehlerkategorien für Ausführungsfehler (Haltung und Technik) Abzüge werden bei Ausführungsfehlern vorgenommen. Ausführungsfehler sind 1. Technikfehler: Verstöße gegen die technische Grundlage und Form der Übungsteile Als Technikfehler zählen z. B.: ungenügende Höhe bei gymnastischen Sprüngen ungenügende Höhe bei akrobatischen Elementen mit Flugphase ungenügendes Hocken, Bücken, Strecken ungenügende Spreizwinkel unvollendete Drehungen oder zu spät beendete Drehungen Gleichgewichtsverluste 2. Haltungsfehler: Schlechte Kopf-, Arm-, Hand-, Rumpf-, Bein- und Fußhaltungen, geöffnete Beine, sowie ungenügende Körperspannung In der Broschüre 1 sind Abzüge für typische Fehler formuliert, die in ihrer Summe den angegebenen Wert pro Übungsteil nicht übersteigen dürfen. Abzüge, die mit einem Minuszeichen vor einer Zahl gekennzeichnet sind, stellen den maximalen Abzug dar. Das heißt, daß es im Ermessen der Kampfrichterinnen liegt, in welcher Höhe der Abzug dann vorgenommen wird. Die Höhe der Abzüge für Fehler muß stets im Verhältnis zum Punktwert des betreffenden Übungsteiles erfolgen. Beispiel: Strecksprung A5 Wert: 0,3 P. Strecksprung wurde ohne Spannung und ohne Höhe geturnt: Abzug für fehlende Höhe: 0,2 P. Für Haltung kann jetzt nicht mehr 0,2 P. abgezogen werden, da die Gesamtabzüge den Wert (=0,3 P.) nicht übersteigen dürfen! Die Abzüge für Haltungs- oder Spannungsfehler gelten für alle Elemente und alle Schwierigkeitsstufen: kleine 0,1 Punkte mittlere 0,2 Punkte grobe 0,3 Punkte Sturz An allen Geräten erhält eine Turnerin für einen Sturz (A1 A4) 0,2 P. bzw. (A5-A9) 0,5 P. Abzug. Auch das Fallen gegen oder auf das Gerät zählt als Sturz. Abzüge für technische Fehler werden zusätzlich vorgenommen. Beisp. Stufenb.: Aufhocken auf dem unteren Holm, Fallen gegen den oberen Holm = Sturz Dem gegenüber steht der Abzug von 0,3 P. für das Festhalten am Gerät um einen Sturz zu verhindern. Häufig am Balken! Abzug für Berühren des Gerätes oder der Matte mit Hand oder Fuß entgegen der Technik. 10

13 Beispiel Stufenbarren: Schwebekippe am unteren Holm mit leichtem Streifen der Füße am Boden oder Rückgrätschen vom oberen Holm über den unteren Holm. Streifen der Füße am Boden. Achtung: Hier ist genau zu differenzieren, ob man einen Sturz (0,5) oder Berühren der Matte (0,3) wertet. Es kommt darauf an, in welcher Phase die Füße den Boden berühren. Das Element muss im Hang beendet sein! Erfolgt eine Berühren (oder sogar Stand) der Füße vorher, so ist das Element zum einen nicht den technischen Anforderungen entsprechend geturnt und zum anderen zählt es als Sturz. Hilfeleistung Sprung Abzüge für Hilfeleistung werden von den Kampfrichterinnen vorgenommen Hilfeleistung zwischen Sprungbrett und Sprunggerät A1 A4 A5 A9 A11 A17 Sprung ungültig, 0 Punkte Hilfeleistung während des Sprunges A1 A4 A5 A9 A11 A17 Sprung ungültig, 0 Punkte Hilfeleistung bei der Landung A1 A4 A11 A17 0,2 Punkte A5 A9 0,5 Punkte Barren/Balken/Boden Abzüge für Hilfeleistung werden von den Kampfrichterinnen vorgenommen Hilfeleistung bei einem Element: A1 A9 Wert des Elementes + 0,2 A11 A17 Wert des Elementes Hilfeleistung bei der Landung: A1 A4 A11 A17 0,2 Punkte A5 A9 0,5 Punkte Sicherheitsstellung Der Trainer darf bei Abgängen/Landungen an allen Geräten stehen, ansonsten ist der Stand am Gerät nicht erlaubt. Sicherheitsstellung ist nicht erlaubt am: Sprung: zwischen Brett und Sprunggerät Stufenbarren: zwischen den Holmen Balken: während der Übung Boden: auf der Fläche Erfolgt die Sicherheitsstellung am Stufenbarren, Balken und Boden trotzdem erfolgt ein Abzug durch die EXP von 0,3 P. (=unerlaubter Aufenthalt am Gerät) von der Endnote. Erfolgt die Sicherheitsstellung am Sprung, ist der Sprung ungültig und wird mit 0 Punkten gewertet. 11

14 9. Allgemeine Hinweise und Anforderungen zu den Geräten 9.1 Sprung Technische Anforderungen Mindestanforderungen an die technischen Ausführungen: Aufhocken auf den längsgestellten Kasten (A1) Der Einsprung auf das Brett erfolgt aus einem einbeinigem Absprung vor dem Brett. Das Aufsetzen der Füße zum Aufhocken erfolgt nach einer deutlichen Stützphase. Das Aufrichten, das Vorgehen, der beidbeinige Absprung und der Strecksprung sollen als zügige Übungsverbindung und als harmonisches Ganzes geturnt werden. Aufhocken, Strecksprung (A2) Nach dem Aufhocken ist unmittelbar (ohne Halt) und schnellkräftig der Strecksprung mit gespanntem Körper (kein Hohlkreuz) in die Höhe zu turnen. Sprung-Drehhocke (Hockwende) (A2) Bei der Hockwende ist über dem Gerät deutlich ein Querverhalten zu turnen. Das Gesäß sollte sich dabei über der Stützstelle (Hände) befinden. Die Landung erfolgt im Querstand. Sprunggrätsche und Sprunghocke (A3 A6) Dem Grätschen/Hocken der Beine geht eine 1. Flugphase mit gestreckten und geschlossenen Beinen voraus. Ab der A4 soll dabei der gestreckte Körper über der Waagerechten (Geräthöhe) sein. Eine 2. Flugphase soll deutlich zu erkennen sein. Der Körper ist vor der Landung wieder gestreckt. Eine Hohlkreuzhaltung ist als Landeposition nicht erwünscht. Handstütz-Sprungüberschlag (A7 A8) Beim Handstütz-Sprungüberschlag ist ein gespannter und gestreckter Körper anzustreben. Die 2. Flugphase soll höher als die 1. Flugphase sein. Handstütz-Sprungüberschlag mit (Ab-)Bücken und Strecken der Hüfte in der 2. Flugphase (Yamashita) (A9) Die 1. Flugphase ist durch eine schnelle Stützaufnahme gekennzeichnet. Der Abdruck erfolgt noch vor dem Erreichen der Senkrechten. Der Oberkörper wird schnellkräftig zu den Beinen geführt. Die 2. Flugphase soll höher als die 1. Flugphase, der Körper vor der Landung wieder gestreckt sein. 12

15 Grundsätzliches zur Übungsausschreibung Jede Turnerin hat 2 Sprungversuche, wobei sie bei beiden Versuchen den gleichen Sprung zeigen muss. Beide Sprünge werden bewertet. Der bessere kommt in die Wertung. Die KampfrichterInnen bewerten generell beide Sprünge! Nicht erst den 2. Sprung abwarten, um dann zu entscheiden welche Note man vergibt. Neben den Fehlerabzügen jeder Schwierigkeitsstufe gelten die für den Sprung gültigen Abzüge der allgemeinen Fehlertabelle. Berührt die Turnerin beim Anlauf weder das Brett noch das Sprunggerät, so ist ein dritter Anlauf erlaubt. Berührt die Turnerin beim Anlauf das Sprungbrett doer Sprunggerät, so gilt dieser Anlauf als Sprungversuch und die Turnerin erhält dafür 0 Punkte Ein kleiner Ausgleichschritt bei der Landung eines Sprunges ist erlaubt. Kein Abzug! In den Schwierigkeitsstufen A1 - A4 ist bei den Sprunggeräten eine Höhendifferenz von +/- 10 cm erlaubt. Alle Sprünge sind mit Stütz beider Hände auf dem Gerät auszuführen. Die Anlauflänge kann individuell gestaltet werden. Die Turnerin muß vorher anzeigen oder ansagen, welche A-Stufe (und welche Sprungalternative) sie turnt. Ausgangswert der Sprünge A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 Aufhocken, Strecksprung 1 2 Hockwende 2 Sprunggrätsche Sprunghocke Handstütz-Sprungüberschlag 7 8 Yamashita 9 A11 A12 A13 A14 A15 A16 A17 Aufhocken, 1/4 Dr., Niedersprung 1 Hockwende 2 Aufhocken, Hockwende 3 Sprunggrätsche 4 Sprunghocke 5 6 Handstütz-Sprungüberschlag 7 13

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17 9.2 Stufenbarren Technische Anforderungen Sprung in den Stütz, Hüftabzug (A1/A2) Der Sprung in den Stütz soll mit annähernd gestrecktem Körper erfolgen. Beim Hüftabzug soll der Körper kontrolliert abgesenkt, die Knie erst im Hang gebeugt werden, die Füße setzen lautlos auf. Hüftaufschwung/Hüftaufzug (A3 A5) Im Ansatz zum Hüftaufschwung dürfen die Arme leicht gebeugt sein. Wird der Hüftaufschwung mit Schwungbeineinsatz geturnt, ist ein Schritt erlaubt. Der Aufschwung aus der Schlussstellung kann als Hüftaufzug geturnt werden. Beim Aufschwung soll die Hüftbeuge nicht zu ausgeprägt sein. Nach dem Hüftkontakt ist darauf zu achten, dass der Hüftwinkel wieder geöffnet wird. Der Hüftaufschwung endet im Stütz mit dem Herausheben aus den Schultern, bei gestreckten Armen und gestrecktem Körper. Rückschwung in den freien Stütz (A3/A4) Der Rückschwung in den freien Stütz ist so auszuführen, dass der Körper aus dem Stütz deutlich von der Stange hochgestützt wird. Der schnelle Beinschwung soll nicht zu einer Überstreckung (Hohlkreuz) des Körpers führen. Eine gestreckte, gespannte Körperhaltung soll im freien Stütz angestrebt werden. Der anschließende Niedersprung folgt nach einer deutlichen Stützphase. Die Landung soll eine Armlänge von der Stange entfernt erfolgen. Felgunterschwung (A3 A5) Der Felgunterschwung aus dem Stand beginnt mit dem Vorhochschwingen der Beine, so daß der Körper mit gebeugter Hüfte nach vorne pendelt. Der Körper wird in der Aufwärtsbewegung gestreckt. Nach der Hüftstreckung soll diese vor allem im Arm-Rumpf- Bereich angestrebt werden, auf keinen Fall im Lendenwirbelsäulen-Bereich (keine Landung im Hohlkreuz!). Beim Felgunterschwung aus dem Stütz muss der Körper im Ansatz fast gestreckt bleiben; er soll nicht nach unten sacken, sondern mit gestreckten Armen an der Reckstange gehalten werden. Hüft-Umschwung rückwärts (A4 A8) Beim Rückschwung sollen die Füße Reckstangenhöhe erreichen. Die Hüfte soll während der Umschwungbewegung nicht zu stark gebeugt sein. Spreizumschwung (Mühlumschwung) (A5 - A7) Mit weitem Vorspreizen eines Beines erfolgt das Ausheben (der Spreizstütz) bei gestreckten Armen und aufrechtem Oberkörper. Nach dem Umschwung soll der Spreizsitz oder stützt kurz mit aufrechtem Körper gehalten werden. Der Spreizumschwung wird als geturnt anerkannt, wenn der Umschwung 3/4 geturnt wird. Es erfolgen Abzüge für fehlerhafte technische Ausführung. 15

18 Spreiz-Kippaufschwung (Mühlaufschwung) (A7) Der Spreiz-Kippaufschwung ist wahlweise aus dem Vorlaufen oder aus dem Vorschweben erlaubt. Mit dem Rückpendeln beginnt das Einnehmen der tiefen Hüftbeuge und das Durchbücken eines gestreckten Beines mit anschließender Hüftstreckung. Die Bewegung soll im Spreizsitz oder stütz mit aufrechter Köperhaltung enden. Kippaufschwung vorlings vorwärts (Schwebekippe) (A8) Der Kippaufschwung vorlings vorwärts ist aus dem Anschweben (Schwebekippe) mit gegrätschten oder geschlossenen Beinen erlaubt. Der Kippaufschwung soll mit gestreckten Armen in den Stütz führen, wobei im Stütz noch ein Hüftwinkel für die Einleitung des nachfolgenden Rückschwunges vorhanden sein darf. Hüft-Umschwung vorwärts (Felge vorlings) (A9) Der Hüft-Umschwung vorwärts ist ohne Zwischenschwung an den Kippaufschwung vorlings vorwärts anzuschließen. Der kleine Hüftwinkel während des Umschwungs vorwärts ist korrekt.. Aus dem Vorschwung im Langhang Salto rückwärts gehockt/gebückt (A7 A9) Der Vorschwung beginnt in der Holmengasse mit leichtem Hüftwinkel im Abschwung, gefolgt von einer schnellkräftigen leichten Überstreckung vor der Senkrechten und schnellkräftigem Vorschwingen der gestreckten Beine im Aufschwung. Der Arm-Rumpf- Winkel wird gestreckt und am Ende des Vorschwunges soll die Hüfte annähernd in Holmhöhe sein. Mit Lösen des Griffes soll der Körper weiter ansteigen. Der Körper dreht im Flug gehockt/gebückt weiter. Vor der Landung soll die Körperstreckung wieder erreicht sein. Absprung, Übergrätschen über den unteren Holm in den Hang am oberen Holm (A9) Das Übergrätschen erfolgt mit Abdruck von den Händen. Nach Erfassen des oberen Holms wird die Hüfte gestreckt, die Beine werden geschlossen. Der Vorschwung endet mit leicht überstrecktem Körper. Grundsätzliches zur Übungsausschreibung Für Angänge am Barren ist ein Sprungbrett erlaubt, das auf der vorgeschriebenen Mattenlage liegen darf. Turnerinnen wird erlaubt - falls erforderlich - das Sprungbrett für Angänge auf zusätzliche Matten (5 cm oder 10 cm) zu legen. Ein zweiter Anlauf ist erlaubt, wenn die Turnerin beim ersten Versuch das Sprungbrett und das Gerät nicht berührt bzw. unterlaufen hat. Muss sie einen dritten Anlauf in Anspruch nehmen, bekommt sie einen Abzug von 0,5 P. von der Endnote durch die EXP. Ein kleiner Ausgleichschritt bei der Landung ist erlaubt. Auf Anfrage ist es möglich, den Stufenbarren für große Turnerinnen zusätzlich zu erhöhen. 16

19 9.3 Schwebebalken Technische Anforderungen Ballenstand, ½ Drehung (ab A1) Beim Ballenstand soll die Ferse deutlich vom Balken abgehoben sein. Die ½ Drehung ohne Zusatzbeschreibung ist eine beidbeinige Drehung. Die Drehung soll aus dem Ballenstand und dicht voreinandergestellten Füßen in Richtung des rückwärtigen Beines erfolgen. Der Körper ist dabei vollkommen aufgerichtet. Strecksprung mit Grätschen und Schließen der Beine (A2) Der Strecksprung wird mit Seitgrätschen der Beine und gestreckter Hüfte ausgeführt. Nachstellschritt seitwärts (A3/A4) Im Seitstand auf dem Balken Schritt seitwärts, Heransetzen des zweiten Beines in die Schlussstellung. Nachstellschritt vorwärts (A3 A9) Aus dem einbeinigen Stand, ein Bein vorgespreizt: in einer zügigen Verbindung wird das vordere Spielbein vorgesetzt, das hintere Bein herangestellt, das vordere Bein wird danach erneut vorgesetzt und belastet. Der Rhythmus ist lang-kurz-lang. Der Nachstellschritt kann auch mit Abheben vom Balken (Nachstellhüpfer) geturnt werden. Aufgang: Hockwende (Drehhocke) (A4) Der Stütz wird im Querverhalten eingenommen. Nach deutlicher Stützphase soll der Körper das Querverhalten erreicht haben, bevor die Füße eng voreinandergesetzt auf den Balken aufsetzen. Unmittelbar darauf erfolgt das Aufrichten in den Hockstand. Spreizsprung mit Querspreizen der Beine, Landung einbeinig (Sissone) [ab A4] und Landung beidbeinig [A8/A9] Der Spreizsprung mit Quergrätschen der Beine (parallel über dem Balken) erfolgt aus dem beidbeinigen Absprung bei einem "Sissone", wobei einbeinig gelandet wird, nach vorneoben. Der Absprung erfolgt nach oben, wenn beidbeinig gelandet wird, wie in der Sprungkombination der A8 und A9. Einschwingen in den Grätschsitz (A4); flüchtiger Hockstütz, Absenken zum Aufsetzen eines Fußristes (A7) Bei beiden Formen des Absenkens zum balkennahen Turnen muß eine deutliche Stützphase zu erkennen sein. Das Hineintragen in die Positionen muß kontrolliert und kraftvoll geturnt werden. Aufgang: Absprung, Stütz und Aufhocken (A5) Der Aufgang kann wahlweise mit Aufhocken eines oder beider Beine gezeigt werden. Wird mit einem Bein aufgehockt, so wird das zweite Bein frontal nach- bzw. vorgehockt. Bei beiden Aufgängen soll deutlich eine Stützphase zu erkennen sein. 17

20 Kombination Schrittsprung-Pferdchensprung (A7) Ist der Schritt- und Pferdchensprung als Sprungkombination ausgeschrieben, so gilt das Spielbein des Schrittsprunges als Absprungbein für den nachfolgenden Pferdchensprung. Strecksprung mit Wechsel der Beine (A5)/Strecksp. mit doppeltem Wechsel der Beine (A9) Der Strecksprung wird aus der engen Schrittstellung geturnt. Vor der Landung wechseln das vordere und das hintere Bein ihre Position, das ehemals vordere Bein ist mit der Landung nun das hintere Bein. Bei doppeltem Wechsel (A9) wechseln die Beine ihre Position 2x in der Luft: das vordere Bein geht in der Aufwärtsphase des Strecksprunges dicht am hinteren Bein nach hinten, in der Abwärtsphase gehen die Beine wieder zurück in die Ausgangsposition, d.h. das beim Absprung vordere Bein ist bei der Landung wieder vorne. Standwaage (ab A5) Das Bein soll mindestens in die Waagerechte geführt werden. Der Oberkörper soll dabei weitgehend aufrecht gehalten werden. Nur wenn das Spielbein deutlich über die Waagerechte geführt wird, ist das Absenken des Oberkörpers in die Waagerechte erwünscht. Stand- und Spielbein müssen gestreckt sein. Aufschwingen in den flüchtigen Handstand (A6/A7) bzw. in den Handstand (A8/A9) Das vordere Bein wird im Bewegungsansatz zum Ausfallschritt vorgesetzt. Ein Vorhochspreizen wird nicht verlangt. In der A6 und A7 wird der Handstand nur flüchtig ausgeführt; eine Abweichung von der Senkrechten ist bis 10 erlaubt. Ab der A8 muß der Handstand mit vollkommen gestrecktem Körper gezeigt werden. Eine Überstreckung (Kopf im Nacken, Hohlkreuzhaltung) ist nicht erwünscht. Die Landung mit dem ersten Fuß nach dem Handstand kann sowohl auf dem vorherigen Stand- als auch Schwungbein erfolgen (d.h. Wechsel der Beine nach dem Handstand). Bei einer Abweichung von mehr als 45 von der Senkrechten wird der Wert des Elementes nicht mehr anerkannt. Rolle vorwärts (A8) Der Hinterkopf kann sowohl zwischen den Händen und Füßen als auch hinter die Hände (schnelle Rolle) aufgesetzt werden. Durch die Beinstreckung gelangt das Gesäß über die Stützstellen (Hände/Kopf). Die Beine sollen angehockt werden, wenn der Hüftkamm den Balken berührt. Anlauf, Handstütz-Überschlag seitwärts mit ¼ Drehung (Radwende) in den Querstand vorlings (A5/A6) Der Anlauf beinhaltet einen Anhüpfer, in der A5 darf die Radwende auch ohne Anhüpfer und aus dem Angehen geturnt werden. In der Abwärtsphase soll die Drehung beendet und der Körper vollkommen gestreckt sein. Anlauf, Handstütz-Überschlag vorwärts in den Querstand rücklings (A7) Der Anlauf beinhaltet einen Anhüpfer vor den Abgängen. Beim Handstütz-Überschlag sollen die Hände mit annähernd gestrecktem Arm-Rumpf-Winkel vorgesetzt werden. Die Beine sollen mit dem Passieren der Senkrechten geschlossen sein. 18

21 Anlauf, freier Handstütz-Überschlag seitwärts mit ¼ Drehung (Radwende) in den Querstand vorlings (A8) Der Anlauf beinhaltet einen Anhüpfer. Mit Beginn der Abwärtsphase soll die Drehung beendet und der Körper vollkommen gestreckt sein. Grundsätzliches zur Übungsausschreibung Bei Angängen ist ein Sprungbrett, das auf der vorgeschriebenen Mattenlage liegt, erlaubt. Zusätzliche Unterlagen sind erlaubt. Ein zweiter Anlauf ist erlaubt, wenn die Turnerin beim ersten Versuch das Sprungbrett und Gerät nicht berührt hat. Muss sie einen dritten Anlauf in Anspruch nehmen wird ein Abzug von 0,5 Punkten von der Endnote durch die EXP vorgenommen. Die Armführungen sind freigestellt, falls sie in der Ausschreibung nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind. Sie müssen jedoch dem Übungsablauf angepaßt sein, damit die Übung ein harmonisches und rhythmisches Ganzes bildet. Um gegengleiches Turnen zu ermöglichen, ist jeweils 1 Schritt mehr oder weniger erlaubt. Bei fehlendem Anhüpfer bei Abgängen A5 - A9 erfolgt kein Abzug. Landung: Ein kleiner Ausgleichschritt bei der Landung ist erlaubt. 19

22 9.4 Boden Technische Anforderungen Aus der Rückenlage, ½ Drehung seitwärts (A1) Der Körper soll mit Armen und Beinen eine Linie bilden. Während der Drehungen soll so wenig wie möglich Körperfläche den Boden berühren. Zurückschieben in den Fersensitz (A1/A2) Es soll ein deutliches Schieben durch die Arme erkennbar sein. Der Rücken ist rund und der Kopf vorgeneigt. Handstütz mit Scheren der Beine (A2) Der Stütz soll mit gestreckten Armen, flach aufgesetzten und nach vorne ausgerichteten Händen gezeigt werden. Das Wechseln der Beine soll während des Stützes deutlich erkennbar sein. Kerze (Nackenstand) (A2) Beim Zurückrollen in den Schulter- bzw. Nackenstand streckt sich der Körper auf (Hüftstreckung: Körper und Beine bilden eine Linie). Es ist keine Überstreckung oder ein Halt in dieser Position erwünscht Rolle vorwärts, Strecksprung (A2/A3) Der Übergang von der Rolle vorwärts zum Strecksprung soll fließend sein. Beim Strecksprung muss ein deutlicher Absprung vom Boden mit optimaler Körperstreckung erfolgen, eine Überstreckung (Hohlkreuz) oder eine Hüftbeugung sind zu vermeiden. In der A3 muss der Ansatz der Rolle vorwärts mit deutlichem Vorsetzen der Hände (flüchtige Stützphase) und flüchtigem Strecken der Beine (Schubbewegung) mit Aufsetzten des Hinterkopfes erkennbar sein. Das Anhocken der Beine soll möglichst spät (verzögert) und schnell erfolgen. Rolle rückwärts (in den Grätschstand) (A3/A4) Die Rolle rückwärts wird durch das Absenken in den flüchtigen Hockstand eingeleitet. Die Rolle rückwärts ist über den deutlichen und sicheren Handstütz zu turnen. Aufschwingen in den flüchtigen Handstand mit Scheren der Beine (A3) Die Handstandposition muss klar erkennbar sein. Körper und Arme bilden eine Linie (=Arm/Rumpfwinkel geöffnet). Es wird kein Halten im Handstand verlangt. Aufschwingen in den Handstand (A4) Der Handstand muss klar erkennbar sein. Körper, Arme und Beine bilden eine senkrechte Linie (=Arm-/Rumpfwinkel geöffnet). 20

23 Sprungrolle (Flugrolle) (A4/A5) Die Sprungrolle ist aus beidbeinigem, prellendem Absprung mit erkennbarer Flugphase zu turnen. Eine Überstreckung des Körpers oder eine starke Hüftbeuge ist zu vermeiden. Das Aufrichten in den Stand erfolgt ohne Nachstützen der Hände. Handstütz-Überschlag seitwärts (Rad) mit ¼ Drehung (A4/A5/A7-A9)/ Handstütz-Überschlag seitwärts (Rad) mit Stütz einer Hand (A7) Das Rad muss über den senkrechten Seithandstütz führen und darf nicht aus der Bewegungsrichtung lenken. Der Körper ist dabei gestreckt (d.h. gestreckter Arm-Rumpf- Winkel) und die Beine weit gespreizt. Das Aufsetzen der Hände und Füße erfolgt nacheinander. Die ¼ Drehung gegen die Bewegungsrichtung erfolgt mit dem Aufsetzen des ersten Fußes nach dem Rad. Das Rad mit ¼ Drehung wird somit als Radwende mit gespreizten Beinen in die Schrittstellung geturnt, Blickrichtung zurück zur Ausgangsstellung. Handstütz-Überschlag seitwärts mit ¼ Drehung (Radwende) (A5 A9) Die Beine werden bei der Radwende annähernd in der Senkrechten geschlossen. Die ¼ Drehung erfolgt nach dem Passieren der Senkrechten. Die Radwende ist mit deutlichem Handabdruck zu turnen, im Moment des Fußkontaktes soll der Oberkörper aufgerichtet sein. Das Zurückschwingen (Armkreis rückwärts) des zuerst aufgesetzten Armes sowie das Ausweichen aus der Bewegungsrichtung führt zum Abzug. Handstütz-Überschlag seitwärts mit ¼ Drehung und Flugphase (Rad mit Abdruck von den Händen (A7) Das Rad mit Abdruck von den Händen darf nicht aus der Bewegungsebene ausweichen.der Abdruck erfolgt sofort nach Bodenkontakt der Hände und aus den Schultern heraus. Die ¼ Drehung erfolgt nach dem Abdruck (Blickrichtung zurück zur Ausgangsstellung) Schrittkniestand (A5/A6/A8) Kniestand auf einem Bein (d.h. Unterschenkel und gestreckter Fuß tragen den Körper), das zweite Bein ist gebeugt und vor dem Körper aufgesetzt. Die Hüfte ist gestreckt. ½ Drehsprung (ab A6) Der Absprung erfolgt von einem Bein, das Spielbein wird dabei vorgespreizt (vorgeschwungen). Der Körper führt ½ Drehung in Richtung des Absprungbeines aus. Das Absprungbein ist Landebein, das Spielbein befindet sich nun in Rückhalte. ½ Drehschersprung/Kadettsprung (A7) Der Absprung erfolgt von einem Bein, das Spielbein wird dabei vorgespreizt (vorgeschwungen). Der Körper führt ½ Drehung in Richtung des Absprungbeines aus. die Beine scheren in der Rückhalte, so dass das Spielbein zum Landebein wird. Das Absprungbein befindet sich in der Rückhalte. 21

24 Kreisspreizen in der Rückenlage (Bodenmühle, ½ Drehung in die Bauchlage (A7) Aus dem Grätschsitz wird mit Rücksenken in die Rückenlage das 1. Bein flach über den Boden über das 2. Bein und den liegenden Rumpf geführt, das 2. Beine folgt weit gespreizt dem 1. Bein über den Rumpf. Das 1. Bein hat nach knapp 1 ¼ Beinkreisen die Verlängerung des Körpers erreicht, mit ½ Drehung in die Bauchlage wird das 2. Bein in Verlängerung des nun gestreckten Körpers an das 1. Bein angelegt. Aufschwingen in den Handstand, Abrollen (A5, A8) bzw. Abrollen in den Grätschsitz (A6) Beim Handkontakt am Boden sollen Arme, Körper und Schwungbein nahezu eine Linie bilden. Der Handstand ist mit vollkommen gestrecktem Körper zu demonstrieren. Das Abrollen kann in der A5 mit gebeugten Armen, in der A8 soll das Abrollen über die gestreckten Arme geturnt werden. Dabei soll die Hüftbeuge erst mit dem Aufsetzen des Nackens erfolgen. In der A6 erfolgt das Beugen der Hüfte und Grätschen der Beine zum Grätschwinkelsitz mit nachfolgendem tiefen Rumpfvorneigen bei möglichst geradem Rücken. Rolle rückwärts durch den Handstand (A6) Der Ansatz der Rolle rückwärts kann wahlweise mit gehockten oder gestreckten Beinen und gebeugten oder gestreckten Armen geturnt werden. Der flüchtige Handstand ist mit vollkommen gestrecktem Körper in der Senkrechten auszuführen. Der Kopf befindet sich in Verlängerung des Körpers. Rolle rückwärts in den Handstand über die gestreckten Arme (Felgrolle) [A7-A9] Der Ansatz der Felgrolle ist mit gestreckten Armen und Beinen zu turnen. Die Felgrolle ist so zu turnen, dass die Handstandposition gehalten werden kann. Der Körper bildet in der Senkrechten eine Linie von Händen, Schultern, Hüfte, Knien und Füßen. Aufschwingen in den Handstand, 1/2 Drehung (A6-A8) bzw. 1/1 Drehung (A9) Beim Handkontakt am Boden sollen Arme, Körper und Schwungbein eine Linie bilden. Der Handstand ist mit vollkommen gestrecktem Körper zu zeigen, unmittelbar darauf erfolgt die Handstanddrehung. Handstütz-Überschlag vorwärts mit Flugphase, Landung beidbeinig (A7) Beim Handkontakt am Boden bilden Arme, Körper und Schwungbein nahezu eine Linie. Die Beine sollen unmittelbar nach Passieren der Senkrechten geschlossen sein. Mit einem deutlichen Abdruck vom Boden und gestreckter Körperhaltung erfolgt der Überschlag vorwärts. Die Arme befinden sich bei der Landung in Hochhalte. Handstütz-Überschlag vorwärts gespreizt in die Schrittstellung mit Flugphase (Schrittüberschlag) [A8,A9] Beim Handkontakt am Boden bilden Arme, Körper und Schwungbein nahezu eine Linie. Die Beine sollen unmittelbar nach Passieren der Senkrechten geschlossen sein. Mit einem deutlichen Abdruck vom Boden und gestreckter Körperhaltung erfolgt der Überschlag vorwärts. Die Arme befinden sich bei der Landung in Hochhalte. 22

25 Spreizsprung / Sissone (A8) Der Sprung erfolgt aus beidbeinigem Absprung nach vorne-oben mit weitem Vorrückspreizen der Beine. Die Landung erffolgt einbeinig auf dem vorderen Bein Schrittsprung mit 1/4 Drehung (A8, A9) Einbeiniger Absprung, 1/4 Drehung in der Luft und einbeinige Landung auf dem vorderen Bein im Seitverhalten zur Bewegungsrichtung. Handstütz-Überschlag rückwärts mit Flugphase (Flick-Flack), Strecksprung (A8/A9) Der Flick-Flack ist mit deutlichem Tempo- und Raumgewinn zu turnen. In der Flugphase ist der Körper leicht überstreckt. Mit Bodenkontakt der Hände soll der Körper noch gestreckt sein. Der Handabdruck soll aktiv zum Aufrichten des Körpers führen und einen sofortigen Strecksprung ermöglichen. Die erste und zweite Flugphase sind etwa gleich hoch. Überschlag (Salto) rückwärts gehockt (A9) Der Salto rückwärts gehockt soll nach dem Absprung eine deutliche Streckung des Körpers, ein unterstützendes Hochführen der Arme mit gestrecktem Steigen zeigen. Das Anhocken der Beine soll kurz sein und von einer deutlichen Streckung der Beine vor der Landung abgeschlossen werden. Der Kopf soll in der Aufwärtsbewegung bzw. beim Ansatz zum Salto rückwärts nicht in den Nacken genommen werden. Körperwelle vorwärts (A9) Bei der Körperwelle vorwärts werden die Arme aus der Hoch-, über die Vor-, Tief-, Rückhalte wieder in die Hochhalte geführt. Dabei werden nach einleitender Rundung des Oberkörpers und Beugen der Hüft- und Kniegelenke mit Überstreckung des Rumpfes die Hüft- und Kniegelenke nachgestreckt. Die Körperwelle endet im Ballenstand mit vollkommen gestrecktem Körper (kein Hohlkreuz in der Endpose), die Arme befinden sich in Hochhalte. Grundsätzliches zur Übungsausschreibung Die Armführungen sind freigestellt, falls in der Ausschreibung nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Sie müssen jedoch dem Übungsablauf angepasst sein, damit die Übung ein harmonisches und rhythmisches Ganzes bildet. Der Anlauf bei den Sprüngen sollte möglichst nicht mehr als 3 Schritte betragen. Bei nachfolgenden Akrobatikelementen kann jedoch zusätzlich noch ein Anhüpfer an die Laufschritte angeschlossen werden. Musik A5 A9: DTB Pflichtmusiken. Die Übungen sind mit der Musik zu beenden. Für anders geturnte als vorgegebene Raumwege erfolgt kein Abzug. 23

26 Wertungsköpfe Die Wertungsköpfe für alle Übungen sind im Internet unter " abrufbar. 24

Ü 1 = 11P Ü 2 = 12P Ü 3 = 13P Ü 4 = 14P

Ü 1 = 11P Ü 2 = 12P Ü 3 = 13P Ü 4 = 14P 1 Ü 1 = 11P Ü 2 = 12P Ü 3 = 13P Ü 4 = 14P Schwebebalken Generell: - je fehlendes Element 1 P - Sturz ( auch auf / an das Gerät) 1 P - Wiederholen eines Elementes je 0,5 P - Fehlende Spannung 0,5-1 P -

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