Amtsblatt der Stadt Bürgel und der Gemeinden Graitschen, Poxdorf und Nausnitz. Jahrgang 25 Mittwoch, den 27. Januar 2016 Nummer 1

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1 Bürgeler Anzeiger Amtsblatt der Stadt Bürgel und der Gemeinden Graitschen, Poxdorf und Nausnitz Jahrgang 25 Mittwoch, den 27. Januar 2016 Nummer 1 Sanierung der Gemeinschaftsschule Bürgel im Kreistag beschlossen Neujahrsgrüße für das Jahr 2016 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, mit den besten Wünschen, auch im Namen der Stadt Bürgel, begrüße ich Sie herzlich im neuen Jahr 2016! Das Jahr 2015 endete nicht nur mit vielen Adventsmärkten und Weihnachtsfeiern in Bürgel und allen Ortsteilen, sondern auch mit einer wichtigen Entscheidung im Kreistag, die zukunftsweisend für die Sicherung unseres Schulstandortes ist. Der Landkreis wird in den kommenden Jahren die Gemeinschaftsschule in Bürgel erweitern und sanieren. In 2016 geht es darum, dass die nächsten Verfahrensschritte bis zur Auftragsvergabe zügig vorangehen, damit die Baumaßnahme planmäßig im Frühjahr 2017 starten kann. Des Weiteren ist nach der Straßensanierung von der B7 bis zum Langethal im neuen Jahr der Streckenabschnitt der B7 von Rodigast bis Gniebsdorf mit zwei Abbiegerspuren nach Nausnitz und Gniebsdorf geplant. Dabei sollen die doppelten S-Kurven entschärft und zusätzlich eine Anbindung zum Radweg Lucka-Thalbürgel geschaffen werden. Ebenso werden wir auf den kommunalen Straßen und Plätzen weitere Ausbesserungen vornehmen, wenn auch mehr Baustellen als finanzielle Mittel vorhanden sind. Trotzdem konnte Ende des Jahres die Sanierung des Denkmals 1870/71 im Rahmen der Dorferneuerung in Thalbürgel abgeschlossen werden, wofür ich mich bei den Fördermittelgebern und Spendern bedanken möchte. Die Haushaltskonsolidierung lässt wenige Spielräume zu, zumal uns der Freistaat Thüringen in diesem Haushaltsjahr rund Euro weniger Finanzausgleich zur Verfügung stellt. Auch eine Gebietsreform, die nach dem beschlossenen Leitbild der Landesregierung gravierende, nachteilige Auswirkungen auf unsere erfüllende Gemeinde mit dem Wegfall unserer Ortsteile und dem Verlust der Eigenständigkeit von Graitschen, Nausnitz und Poxdorf hätte, würde das Ausfinanzierungsproblem der Kommunen seitens des Landes nicht lösen. Deshalb gilt es gegenüber der Landesregierung und dem Landtag die Interessen der ländlichen Städte und Gemeinde deutlich zu machen, damit bürgernahe Verwaltungsstrukturen mit eigenständigen Entscheidungskompetenzen, gemeinschaftsstiftende Identität und ehrenamtlichen Engagement weiterhin möglich bleiben. Zumal mit den guten Kontakten untereinander und der Vernetzung in der Region gemeinschaftlich Unterstützung für unsere Vereine organisiert werden konnte. Bürgel hat Potential als Wohnort. Wir konnten etliche Grundstücke als Bauland und ein leerstehendes Fabrikgebäude in der Hintergasse an einen Investor zur Schaffung von neuem Wohnraum verkaufen. Wir verzeichneten über 30 mehr Zuzüge als Wegzüge, was ein erfreulicher, demographischer Trend ist. Die Einwohnerzahl ist in 2015 von auf gestiegen. Das Wohngebiet auf der Zense ist schon bald so gut wie bebaut, weshalb mit der Planung eines neuen Wohngebietes begonnen werden kann. Mit dem Abschluss der Umwidmung des Gewerbegebietes In den Satteln soll in 2016 auch die Seniorenwohnanlage entstehen können. Ich freue mich auf die anstehenden Aufgaben, auf die vielen Veranstaltungen und auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern, Stadträten, Ortsteilbürgermeistern und Ortsteilräten, Unternehmen und Betrieben, sozialen Einrichtungen und Vereinen, die viel für unsere Stadt und Ortsteile leisten. Für 2016 wünsche ich Ihnen und Ihren Familien vor allem viel Gesundheit, Glück und Erfolg! Mögen Ihre kleinen und großen Vorhaben gelingen, damit Sie die Herausforderungen, die das neue Jahr für Sie bereithält, gut meistern. Mit freundlichen Grüßen Ihr Johann Waschnewski Bürgermeister der Stadt Bürgel Waschnewski: Wichtige Investitionsentscheidung und endlich Planungssicherheit Angesichts des baulichen Zustandes der Grundschule und der Verschiebung der Kreistagsentscheidung von September auf Dezember wurde es höchste Zeit, dass sich der Kreistag nicht nur verbal zur Sanierung der Gemeinschaftsschule Bürgel bekennt, sondern mit dem Sanierungsbeschluss über ein ÖPP-Projekt zum Neubau des Grundschulteils mit anschließender, konventioneller Sanierung des Altbaus endlich auch Planungssicherheit für alle Beteiligten schafft. Beide Schulteile an einem Standort zu verschmelzen, bringt Synergieeffekte bei der Betreibung, die dringend notwendig sind, damit das Schulkonzept erfolgreich gelingen kann, dankte der Bürgermeister der Stadt Bürgel, Johann Waschnewski, dem Landrat und der Kreisverwaltung für die Vorbereitung der Maßnahme sowie den Kreistagsmitgliedern, die mit großer Mehrheit für das Projekt mit einem Volumen von über 6-9 Mio. Euro gestimmt haben. Diese Investitionsentscheidung ist wichtig, um den Schulstandort Bürgel von der 1. bis zur 10. Klasse im Rahmen kommender Schulnetzplanungen dauerhaft zu sichern. Mit dem Schulstandort in Bürgel einschließlich der Turnhalle, dem Kindergarten in den Satteln, dem Sportplatz und dem Jugendclub entsteht ein Kinderbetreuungs- und Bildungscampus, wovon auch die AGs in der Schule und Nachwuchsarbeit in den Vereinen profitieren werden. Gewinnbringend werden ebenso Verknüpfungsmöglichkeiten mit den Museen, ortsansässigen Unternehmen und Handwerksbetrieben sein. Daher ist der Kreistagsbeschluss zukunftsweisend für die Entwicklung des Schulstandortes Bürgel und ein Meilenstein, um in den Planungsund Bauprozess einsteigen zu können, erklärte Waschnewski.

2 Bürgel Nr. 1/2016 Bürgermeistersprechstunde in den Gemeinden Stadtverwaltung Bürgel Amts- und Sprechtage Am Markt 1 Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Internet: Tel.-Nummern: Zentrale Bürgermeister info@stadt-buergel.de Hauptamt Einwohnermeldeamt/Standesamt Leiter Bauamt Sicherheit und Ordnung Bauamt Sekretariat Wohnungswirtschaft/Liegenschaften Liegenschafts-/ Bauverwaltung Graitschen jeden Dienstag Uhr Poxdorf jeden Dienstag Uhr Nausnitz Jeden zweiten Dienstag im Monat Uhr bei Bürgermeisterin Frau Bauer, Dorfstraße 8 Schiedsstelle Erfüllende Gemeinde Bürgel Amtssitz: Am Markt 1, Bürgel Tel.: /49112 Fax: /22253 Schiedsmann Günther Bredereke Am Steingraben 63, Bürgel Tel.: / g.bredereke@freenet.de Stellv. Schiedsfrau Inge Bauer Obere Zense 28, Bürgel OT Gniebsdorf Tel.: / IWOBA@gmx.de Leiter Finanzen Buchhaltung/Kasse Buchhaltung Steuern/Versicherungen Buchhaltung/Personal Kontaktbereichsbeamte (KOBB) Fax Öffnungszeiten städtischer Einrichtungen Öffnungszeiten des Keramik-Museums Am Kirchplatz 2, Bürgel Dienstag - Sonntag Uhr (Führungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.) Tel /37333 Fax / post@keramik-museum-buergel.de Internetseite: Museum Zinsspeicher Thalbürgel Am Klosterteich 4, Bürgel OT Thalbürgel Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag Uhr April - Oktober zusätzlich Sa/So/Feiertag Uhr Auf Voranmeldung sind Besichtigungen und Führungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Tel.: /20072 Internet: Stadtbücherei im Rathaus Bürgel, Am Markt 1, Raum 6 immer am letzten Donnerstag im Monat Uhr Kindertagesstätte der Töpferstadt Bürgel in Trägerschaft des IFAP e. V. Montessori-Kinderhaus Sausewind In den Satteln 13, Bürgel Öffnungszeiten: täglich... von Uhr bis Uhr Einrichtungsleiterin: Romy Lehmann Telefon: /36295 Fax: / mkh-buergei@ifap-apolda.de Internet: Bürgermeistersprechstunden in den Ortsteilen 1. Beulbar - Ilmsdorf - Gerega siehe ortsübliche Bekanntmachung 2. Hetzdorf jeden ersten Dienstag im Monat Uhr 3. Hohendorf - Nischwitz - Göritzberg jeden 2. Mittwoch im Monat bei Frau Schwittlich, Hohendorf Nr. 2, Uhr 4. Droschka - Silbertal jeden 1. Montag im Monat Uhr im Speiseraum der Agrargenossenschaft Droschka 5. Rodigast - Lucka jeden ersten Montag im Monat Uhr 6. Taupadel jeden 1. Dienstag im Monat Uhr 7. Thalbürgel/Gniebsdorf jeden 1. Montag im Monat Uhr bei Herrn Balzer, Kirchweg 12, Gniebsdorf Sprechtage des Abwasserzweckverbandes Gleistal Geschäftsstelle: Am Markt 1, Bürgel Telefon: /4910 Telefax: /22253 Sprechzeiten: Terminvereinbarung bitte unter Betriebsführung: Rodaer Str. 47, Hermsdorf Telefon: /578-0 Telefax: / Sprechzeiten: Dienstag und Uhr Donnerstag und Uhr Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH Stromstörung:...Telefon Unser Havarie-Dienst ist 24 Stunden für Sie da! Stadtwerke Energie Jena-Pößneck. Sprechzeiten Kontaktbereichsbeamte (KoBB) Bürgel dienstags... von bis Uhr donnerstags... von bis Uhr Tel.-Nr /36341 Allgemeine Sprechzeiten des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Abweichende Sprechzeiten: Bauordnungsamt Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Jugendamt / Sozialamt Montag nach vorheriger Vereinbarung Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag nach vorheriger Vereinbarung Auch außerhalb der genannten Sprechzeiten können Termine im Bedarfsfall telefonisch oder mündlich vereinbart werden. Seniorenbüro SHK Klosterstraße 6, Eisenberg Tel oder Bürozeiten: Montag: Uhr Uhr Freitag: Uhr Uhr Öffnungszeiten des Jobcenters SHK Hauptsitz Eisenberg, C.-v.-Ossietzky-Straße 15 a Montag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch nur mit Terminvereinbarung Donnerstag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

3 Bürgel Nr. 1/2016 Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Standort Jena, Stadtrodaer Straße 1 Montag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch nur mit Terminvereinbarung Donnerstag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Bekanntmachungen -> HINWEIS: Alle Erstantragstellungen sowie Antragstellung und Beratung Selbständige erfolgen nur am Standort in Jena Telefonische Erreichbarkeit des Jobcenters SHK Stadt Bürgel Montag - Freitag von 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Hauptsitz Eisenberg * Standort Jena * *Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchsten 42 ct/min. Öffentliche Bekanntmachung Senioreneinrichtungen Senioren- und Pflegehaus Im Langethal - Vollstationäre Pflege Waldecker Str Bürgel, OT Thalbürgel Tel /41500 Köber - Die Komfortwohnanlage für Senioren Am Steingraben Bürgel Telefon: Telefax: info@koeber-seniorenwohnen.de Internet: Köber - Die mobile Krankenpflege Henrike Köber Am Steingraben Bürgel Telefon: Telefax: Postagentur Postfiliale Bürgel Bürgel, Am Markt 2 Tel.: / Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag Dienstag, Donnerstag und am Samstag von bis Uhr und bis Uhr von bis Uhr und bis Uhr von bis Uhr Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle Werner-Seelenbinder-Str Hermsdorf Öffnungszeiten: Dienstag Uhr jeden 1. Donnerstag im Monat Uhr Telefon: Fax: beratung@awo-shk Weitere Informationen finden Sie unter Bereitschaftsdienste Notdienste / Bereitschaftsdienste Feuerwehr/Notarzt Polizei Giftnotruf Frauen in Not Kinder in Not Telefonseelsorge Ärztlicher Notdienst Zentrale Leitstelle Jena Ärztebereitschaft Anmeldung Krankentransport/Zentrale Leitstelle Auskünfte /Havarien/Zentrale Leitstelle Zahnärztlicher Notdienst Apothekenbereitschaftsdienst Brunnenapotheke Bürgel Am Markt 13, /22288 Samstag , 08:00 Uhr bis Sonntag , 08:00 Uhr Mittwoch , 08:00 Uhr bis Donnerstag , 08:00 Uhr Sonntag , 08:00 Uhr bis Montag , 08:00 Uhr Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet In den Satteln, Teilausweisung Mischgebiet In den Satteln und Allgemeines Wohngebiet In den Satteln der Stadt Bürgel Der Stadtrat der Stadt Bürgel hat am in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. 50 / 15 die Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet In den Satteln, Teilausweisung Mischgebiet In den Satteln und Allgemeines Wohngebiet In den Satteln der Stadt Bürgel beschlossen. Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Bauordnungsamt, hat mit Schreiben vom , Az. BLS 2014/0603, den als Satzung beschlossenen o.g. Bebauungsplan auf der Grundlage von 10 Abs. 2 BauGB i.d.f. des Baugesetzbuches vom (BGBl. I, S 2414), zuletzt geändert am (BGBl. I, S. 1748) genehmigt und keine Verletzungen von Rechtsvorschriften geltend gemacht, da er ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt. Die Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet In den Satteln, Teilausweisung Mischgebiet In den Satteln und Allgemeines Wohngebiet In den Satteln der Stadt Bürgel, wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB i.v.m. den 3 und 6 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBek- VO) öffentlich bekannt gemacht und tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Hinweise zur Bekanntmachung: 1. Die Satzung mit Begründung (einschließlich des Umweltberichtes) können bei der Stadtverwaltung Bürgel, Am Markt 1, Bauamt, 2. Obergeschoss, Raum 23, täglich während der Dienstzeiten von 8.00 Uhr bis Uhr (donnerstags bis Uhr und freitags bis Uhr) von jedermann eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden. 2. Gemäß 215 Abs.1 BauGB ist eine Verletzung der in 214 Abs. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. 3. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistungen schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 4. Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung nach 21 Abs. 4 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 5. Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Stadtverwaltung Bürgel während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet In den Satteln der Stadt Bürgel zur Teilausweisung des Mischgebietes In den Satteln Nach 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom (BGBl. I S. 1548), i.v. m. 19 Abs.1 und 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (Thür-

4 Bürgel Nr. 1/2016 KO) vom (GVBl. S. 501) i.d.f. der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBL S. 82) hat der Stadtrat der Stadt Bürgel in öffentlicher Sitzung am die 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet In den Satteln der Stadt Bürgel zur Teilausweisung des Mischgebietes In den Satteln und des Allgemeinen Wohngebietes In den Satteln als Satzung beschlossen: 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet In den Satteln der Stadt Bürgel zur Teilausweisung des Mischgebietes In den Satteln und des Allgemeinen Wohngebietes In den Satteln ergibt sich aus der Planzeichnung vom Bestandteile der Satzung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet In den Satteln zur Teilausweisung des Mischgebietes In den Satteln und des Allgemeinen Wohngebietes In den Satteln der Stadt Bürgel besteht aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen vom In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Bürgel, den gez. Waschnewski Bürgermeister - Siegel - Der Stadtrat der Stadt Bürgel hat am in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. 63/15 die Satzung zur 2. Änderung der Klarstellungsund Ergänzungssatzung der Stadt Bürgel für den Ortsteil Hetzdorf beschlossen. Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom , Az /BÜR-Klarstellung, die Zustimmung zur Bekanntmachung der Satzung erteilt. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt. Die Satzung zur 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Bürgel für den Ortsteil Hetzdorf, wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB i.v.m. den 3 und 6 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) öffentlich bekannt gemacht und tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Hinweise zur Bekanntmachung: 1. Die nachstehende Satzung kann bei der Stadtverwaltung Bürgel, Am Markt 1, Bauamt, 2. Obergeschoss, Raum 23, täglich während der Dienstzeiten von 8.00 Uhr bis Uhr (donnerstags bis Uhr Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Bürgel für den Ortsteil Hetzdorf und freitags bis Uhr) von jedermann eingesehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden. 2. Gemäß 215 Abs.1 BauGB ist eine Verletzung der in 214 Abs. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. 3. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistungen schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen sind und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. 4. Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung nach 21 Abs. 4 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der

5 Bürgel Nr. 1/2016 die Verletzung begründen soll schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann Aufgrund des 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl I S.1748) i.v.m. den 19 Abs.1 und 22 Abs.3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.d.f. der Bekanntmachung vom (GVBl S.41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl S.82), erlässt die Stadt Bürgel gemäß Beschluss des Stadtrates vom folgende Satzung zur 2. Änderung der Klarstellungsund Ergänzungssatzung für den OT Hetzdorf. 1 Räumlicher Geltungsbereich Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil umfasst das Gebiet, das innerhalb der im beigefügten Lageplan eingezeichneten Abgrenzungslinie liegt. Zur Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils durch einzelne Außenbereichsflächen, werden die im beigefügten Lageplan schraffiert eingezeichneten Außenbereichsflächen einbezogen. Der beigefügte Lageplan vom ist Bestandteil dieser Satzung. Satzung der Stadt Bürgel zur 2. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Bürgel für den Ortsteil Hetzdorf auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 5. Die einschlägigen Vorschriften können von jedermann bei der Stadtverwaltung Bürgel während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. 2 Zulässigkeit von Vorhaben Innerhalb der in 1 festgelegten Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils sowie der zur Ergänzung einbezogenen Außenbereichsflächen sind Vorhaben nach 29 BauGB planungsrechtlich ausschließlich nach 34 BauGB zulässig. 3 Naturschutzrechtlicher Ausgleich Der Verursacher eines Eingriffs bei Bauvorhaben im Geltungsbereich der Ergänzungsflächen ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer zu bestimmenden Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Für den Ortsteil Hetzdorf wird festgesetzt: Bei der Bebauung und Erschließung der Ergänzungsflächen auf den Flurstücken 6/2; 7/1; 8; 10/2; 23/1; 23/2; 139; 140; 141 und 142 sind für die vom Eingriffsverursacher versiegelten und überbauten Flächen Ausgleichsmaßnahmen mit heimischen Laub- und Obstgehölzen entsprechend nachfolgender Gehölzliste im Flächenverhältnis 1:1 (Eingriffsfläche : Ersatzfläche) zu leisten. Auf der Grundlage der jeweils betroffenen Flächengröße vorgenannter Grundstücke und der maximal zulässigen Überbauung dieser Fläche entsprechend der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 für ein Mischgebiet (MI) bzw. Dorfgebiet (MD) nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) bzw. nach der Fläche des durch Baugrenzen festgelegten Baufeldes, sind folgende grundstücksbezogenen Anpflanzungen vorzunehmen und bis zum Ende des Folgejahres des Jahres der Nutzungsaufnahme des Gebäudes gegenüber der Unteren Bauaufsichtsbehörde nachzuweisen: Flurstück 6/2; 10/2 7/ ; 140; 141; /1; 23/2 Größe der Ergänzungsfläche (qm) Größe der maximal zulässigen überbaubaren Fläche 60 %: 282,60 349,50 214,20 158,62 561,50 bzw. des festgesetzten Baufeldes: (qm) Anzahl der zu pflanzenden Bäume (Stück): (1 St/angefangene 25 qm) oder Anzahl der zu pflanzenden Sträucher (Stück): (10 St/angefangene 25 qm) Mischpflanzungen aus Bäumen und Sträuchern sind zulässig. Bei der Vornahme der Pflanzungen ist auf das Freihalten der Schutzstreifen von Ver- und Entsorgungsleitungen und - kabeln zu achten. Für die Ergänzungsfläche auf den Grundstücken Flurstück 23/1 und 23/2 werden Ausgleichsmaßnahmen nach vorstehender Tabelle als Mischpflanzungen wie folgt festgesetzt: - 12 St Obstbäume der Sorten Apfel, Kirsche, Birne, Mirabelle, Pflaume, Walnuss (Flächenäquivalent 300,00 qm) im Bereich des festgesetzten Geltungsbereiches 2 der Satzung auf Flurstück 23/2-104 St Sträucher mit 2 St/lfdm (Flächenäquivalent 261,50 qm) als Heckenpflanzung auf Flurstück 23/2 Können ausreichende Ausgleichsmaßnahmen auf ihren Grundstücken Flurstück 6/2; 7/1; 8; 10/2; 139; 140; 141; 142 nicht nachgewiesen werden, sind von den Eingriffsverursachern im Rahmen einer Ausnahme gemäß 31 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Ausgleichsmaßnahmen im Bereich des festgesetzten Geltungsbereiches 3 der Satzung auf Flurstück 607/1, Gemarkung Hetzdorf, Flur 1, Grundstücksfläche qm, umzusetzen, welches für ökologische Maßnahmen geeignet ist und im Eigentum der Stadt Bürgel steht. Laubbäume und Obstbäume, StU mindestens 10/12 cm, 2xv, Hochstamm, Astansatz ab 1,80 m Höhe Feldahorn (Acer campestre) Spitzahorn (Acer platanoides) Bergahorn (Acer pseudoplatanus) Birke (Betula pendula) Esche (Fraxinus excelsior) Hainbuche (Carpinus betulus) Vogelkirsche (Prunus avium) Eberesche (Sorbus aucuparia) Winterlinde (Tilia cordata) Sommerlinde (Tilia platyphyllos) Obstbäume in Sorten Sträucher, 2xv, Höhe mindestens 50 bis 100 cm Kornelkirsche (Cornus mas) Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) Hartriegel (Cornus sanguinea) Hasel (Corylus avellana) Weißdorn (Crataegus monogyna) Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Liguster (Ligustrum vulgare) Kreuzdorn (Rhamnus catharticus) Hundsrose (Rosa canina) Salweide (Salix caprea) Schlehe (Spunus spinosa) Holunder (Sambucus nigra) Schneeball (Viburnum opolus) 5 Inkrafttreten Die Satzung tritt nach 34 Abs. 6 Satz 2 BauGB i.v.m. 10 Abs. 3 Bau GB mit der Bekanntmachung in Kraft. Bürgel, den gez. Waschnewski Bürgermeister - Siegel -

6 Bürgel Nr. 1/2016 Aufgrund der 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (ThürKO) erlässt die Gemeinde Nausnitz folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 0 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 270 v.h. b) für die Grundstücke (B) 390 v.h. 2. Gewerbesteuer 360 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird bei der Gemeinde Nausnitz auf festgesetzt. Gemeinde Nausnitz Haushaltssatzung der Gemeinde Nausnitz (Saale-Holzland-Kreis) für das Haushaltsjahr entfällt 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Nausnitz, den Gemeinde Nausnitz Bauer Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Nausnitz (Siegel) Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich gemäß 57 Abs. 3 und 21 Abs. 3 ThürKO bekanntgemacht. Die rechtsaufsichtliche Würdigung der Satzung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes mit dem Schreiben vom 13. Januar 2016 erteilt. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile gemäß 59, 63 und 65 ThürKO. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme während der üblichen Dienststunden vom Tag der Bekanntmachung bis zum Ende des Monats im Gemeindebüro Nausnitz und in der Stadtverwaltung Bürgel als erfüllende Gemeinde in den Räumen der Finanzverwaltung öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird dieser zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Nausnitz, den Bauer Bürgermeisterin

7 Bürgel Nr. 1/2016 Weitere Behörden Thüringer Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2016 Aufgrund des 8 Abs. 1, 12 Satz 1 Nr. 1, 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 1. Oktober 2015 folgende Satzung beschlossen: 1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2016 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro 3. Schafe und Ziegen 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro 3.5 Ziegen über 9 bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro 4. Schweine 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro 6. Geflügel 6.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne je Tier 0,07 Euro 6.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro 6.3 Mastgeflügel (Broiler) einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro 6.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro 7. Tierbestände von Viehhändlern vier v. H. der um gesetzten Tiere des Vorjahres (nach 2 Abs. 7) 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 Euro Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2016 keine Beiträge erhoben. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr , 4.2 und wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 in die Kategorie I eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen als Salmonellen überwacht und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 29. Februar 2016 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. 2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere bei der gemäß 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2016 vorhanden waren. (2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach 1. (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2016 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 29. Februar 2016 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2016 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des 35 ThürTier- GesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen. (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2016 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. 3 Die Beiträge werden gemäß 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach 2 Abs. 1 werden am 31. März 2016 fällig, die Beiträge nach 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. 4 (1) Für Tierhalter, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach 20 und 21 ThürTierGesG. 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach 17 Abs. 1 ThürTier- GesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Meldeoder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. 5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 1. Oktober 2015 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die

8 Bürgel Nr. 1/2016 Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2016 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 9. Oktober 2015 gemäß 8 Abs. 2 und 12 Satz 2 i. V. m. 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 14. Oktober 2015 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Amtsgericht Jena Geschäftsnummer: 10 K 66/14 Ausfertigung Beschluss Das im Grundbuch von Bürgel, Blatt 664, Grundbuchamt Stadtroda eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 1 Gemarkung Bürgel Flur 1 Flurstück 86, Gebäude- und Freifläche, Badergasse 7 zu 127 qm Grdst. ist mit einem EFH bebaut, Bj. etwa 1900, Nutzung erfolgt durch Eigentümerin, Whfl. ca. 100 qm Grdst. ist Bestandteil d. Denkmalensembles, Denkmalensemble Stadtanlage Bürgel, sämtliche Angaben laut Gutachten und ohne Gewähr - soll am Dienstag, , 11:00 Uhr, Sitzungssaal 3 im Gerichtsgebäude Justizzentrum Jena, Amtsgericht, Rathenaustraße 13 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Der gemäß 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt: ,00 EUR Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Jena, den Huschka Rechtspflegerin Ausgefertigt: Jena, Stöhr, Justizhauptsekretärin Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Amtsgericht Jena Geschäftsnummer: 10 K 21/14 Ausfertigung Beschluss Das im Grundbuch von Droschke, Blatt 51, Grundbuchamt Stadtroda eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 2 Gemarkung Droschka Flur 3 Flurstück 111/3, Gebäude- und Freifläche, Im Silberthal 6 zu 83 qm - Flurstück 111/3 ist unbebaut, Bewuchs mit großen Nadelbäumen, Wiese und Wildwuchs, abweichend von der Grundbuchbezeichnung trägt dieses Flurstück keine Hausnummer - lfd. Nr. 3 Gemarkung Droschke Flur 3 Flurstück 114, Gebäude- und Freifläche, Wasserfläche, Im Silberthal 1 zu 135 qm - Flurstück 114 ist mit einem eingeschossigen unterkellerten Wohnhaus bebaut, nutzbar als EFH, es ist teilsaniert modernisiert, Whfl. ca. 98 qm DG ausgebaut, das Gebäude ist seit vermietet, Vertrag liegt nicht vor, sämtliche Angaben laut Gutachten und ohne Gewähr - lfd. Nr. 1 Gemarkung Droschke Flur 3 Flurstück 110, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Im Silbertal 6 zu qm - Flurst. ist mit teilsaniertem Zweifamilienhaus mit Garage und Werkstatt im EG und einer weiteren Garage bebaut, Wohnhaus zweigeschossig, DG nicht ausgebaut, Leerstand seit etwa 1 Jahr, Whfl. ca. 225 qm, Modernisierung erfolgte um und 2010, sämtliche Angaben laut Gutachten und ohne Gewähr - soll am Donnerstag, , 10:00 Uhr, Saal 3 im Gerichtsgebäude Justizzentrum Jena, Amtsgericht, Rathenaustraße 13 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Der gemäß 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt: Blatt 51 lfd. Nr EUR Blatt 51 lfd. Nr EUR Blatt 51 lfd. Nr EUR Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Jena, den Huschka Rechtspflegerin Ausgefertigt: - Siegel Jena, Stöhr, Justizhauptsekretärin Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Sonstige amtliche Mitteilungen Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen Information zur Änderung der Thüringer Pflanzenabfall- Verordnung vom 8. Dezember 2015 Vom Thüringer Umweltministerium wurde die Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung vom März 1993 (GVBl) S. 232) durch Verordnung vom geändert, weshalb wir Sie darüber informieren müssen, dass es ab dem in Thüringen keine sogenannten Brenntage für pflanzliche Gartenabfälle mehr gibt. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes ist in unserem Falle der Saale-Holzland-Kreis, der Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft bereits seit dem verpflichtet, Bioabfälle, wozu auch pflanzliche Abfälle gehören, getrennt zu sammeln und zu verwerten. Das heißt, Bioabfälle können entweder in Kompostieranlagen zu Kompost weiterverarbeitet oder in Biogasanlagen energetisch genutzt werden. Gegebenenfalls wird der Landkreis Sammelstellen einrichten. Gartenabfälle können zur Entsorgung auf der Deponie Großlöbichau, An der B7, Großlöbichau sowie auch bei GEMES in Schöngleina abgegeben werden. Ausnahmen gibt es weiterhin für Pflanzenabfälle von kranken Pflanzen, die wie bisher mit einer entsprechenden Genehmigung des Pflanzenschutzdienstes der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft verbrannt werden dürfen. Ebenso sind die Durchführung von Brauchtumsfeuern sowie die Verwendung von trockenem Brennholz zum Kochen oder Grillen oder als Licht- und Wärmequelle in Brenn- und Feuerschalen weiterhin möglich. Dabei ist zu beachten, dass keine Gefahren entstehen oder die Nachbarschaft belästigt wird. Im Weiteren können aufgrund des 20 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Erfüllenden Gemeinde Bürgel vom Ausnahmegenehmigungen für das / die beantragte/n Lagerfeuer aus geselligem Anlass gestattet werden. Ein Antrag auf Lagerfeuergenehmigung ist bei der Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Bürgel mindestens 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Jede Genehmigung erfolgt widerruflich und muss unter den im Bescheid erlassenen Auflagen und Nebenbestimmungen vollzogen werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Lorber vom Ordnungsamt der Stadt Bürgel unter der Telefonnummer /49132 gern zur Verfügung. Johann Waschnewski Bürgermeister der Stadt Bürgel

9 Bürgel Nr. 1/2016 Ordnungsamt/Feuerwehr Gemeinsame Übung des DRK mit der Feuerwehr Bürgel Aus dem Rathaus wird berichtet Wir gratulieren zum 80. Geburtstag Frau Kaiser, Irmgard zum 85. Geburtstag Frau Bergk, Gudrun OT Gniebsdorf zum 75. Geburtstag Herr Schuster, Peter OT Gniebsdorf zum 80. Geburtstag Frau Stiebitz, Helga zum 75. Geburtstag Herr Gerlach, Horst zum 70. Geburtstag Herr Gräfe, Holger zum 80. Geburtstag Frau Fröhlich, Gerda OT Gniebsdorf zum 75. Geburtstag Frau Koch, Brigitte OT Droschka zum 85. Geburtstag Frau Kellner, Ilka OT Hetzdorf zum 80. Geburtstag Frau Fischer, Jutta OT Thalbürgel den Ortsteilbürgermeistern Frau Angela Schwittlich am und Herrn Hubert Balzer am zum Geburtstag. Nachträglich gratulieren wir im Januar den Stadträten Herrn Rene Fischer am und Herrn Marco Rüttger am sowie dem Ortsteilbürgermeister Herrn Steffen Haase am zum Geburtstag. Auf der Grundlage des neuen Bundesmeldegesetzes erfolgen ab dem die Gratulationen in der Presse oder durch den Bürgermeister nur noch zum 70. Geburtstag, jeden 5. weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag zu jedem folgenden Geburtstag. Sparkasse fördert Kinder und Jugendliche Die Sparkasse Jena-Saale-Holzland unterstützt mit der traditionellen Kalender-Aktion, bei der über Euro im Landkreis zusammengekommen sind, den Verein Hohendorf-Nischwitz e.v. mit 475 Euro beim Bau eines Spielplatzgerätes in Hohendorf. Zudem erhält der Förderverein der Grundschule Thalbürgel e. V. rund 600 Euro für eine neue Litfaßsäule. Bürgermeister Johann Waschnewski bedankte sich bei Herrn Martin Jäckle und Herrn Matthias Thiele für die Zuwendung an beide Vereine. Mit der Aktion werden Kinder und Jugendliche von der Sparkasse gefördert, wie Herr Jäckle, Filialleiter der Eisenberger Sparkasse berichtete. Der Kalender trug im Jahr 2015 den Titel Lichtblicke, um Lichtstimmungen in und um Jena zu zeigen. Auch in Zukunft wird die Kalender-Aktion der Sparkasse fortgesetzt. Am fand in Bürgel im Gewerbegebiet In den Satteln eine Ausbildungsmaßnahme des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in der Zeit von Uhr bis Uhr statt. Die Freiwillige Feuerwehr Bürgel unterstützt den DRK Kreisverband Jena-Eisenberg-Stadtroda e.v. schon seit einigen Jahren in der Aus- und Weiterbildung, unter dem Motto Gemeinsam gegen die Zeit. Ziel war es, dass beide Hilfsorganisationen die Zusammenarbeit von Kommunikation, gemeinsame Entscheidungen zu treffen und die schnellstmögliche patientenorientierte Rettung zu üben. Es wurde ein Verkehrsunfall mit zwei PKWs und drei verletzten Personen sowie zwei schwerverletzten Personen simuliert. Einer der beiden PKWs hatte sich überschlagen, sodass zwei Personen eingeklemmt wurden und aus dem Fahrzeug mittels Rettungssatz befreit werden mussten. Vor Ort waren sechs Rettungsfahrzeuge des DRKs und elf Rettungskräfte, sowie vier Fahrzeuge und fünfundzwanzig Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Bürgel und Beulbar. Die Aufgaben des Rettungsdienstes waren die medizinische Erstversorgung, die medizinische Überwachung der eingeklemmten Personen während der technischen Rettung durch die Feuerwehr und das Stabilisieren der Patienten. Die Feuerwehr Bürgel sicherte währenddessen die Einsatzstelle ab, leuchtete diese großräumig aus, übernahm die technische Rettung der eingeklemmten Personen, unterstützte den Rettungsdienst bei der Betreuung der leichtverletzten Personen und half beim Verladen und Abtransport aller Verletzten. Der Übungsleiter des DRKs, Herr Peter Köppen, der Übungsleiter der Freiwilligen Feuerwehr Bürgel, Herr Daniel Standt, sowie der Einsatzleiter der Feuerwehr Bürgel, Herr Michael Drafehn können im Ergebnis sagen: Die Übung war ein voller Erfolg. Wir bedanken uns bei allen freiwilligen Feuerwehrleuten und den Mitarbeitern des DRKs. Auch der Bürgermeister Johann Waschnewski war mit der Einsatzübung sehr zufrieden und betonte: Es ist wichtig, dass unsere Feuerwehr und das DRK gemeinsame Übungen durchführen, um Hand in Hand arbeiten und richtig reagieren zu können. Von solchen Erfahrungen profitieren unsere ehrenamtliche Helfer im Ernstfall. Bauamt Erneuerung Trinkwasserleitung im Ortsteil Beulbar 16. Kleider- und Spielzeugmarkt im Kinderhaus Sausewind Bürgel Wann: Wo: Kinderhaus Sausewind Bürgel Uhrzeit: 8:30-13:00 Uhr Angeboten werden Baby- und Kindersachen, Spielzeug und viele weitere Baby- und Kinderartikel. Außerdem Kinderflohmarkt - Kinder verkaufen ihre gut erhaltenen Spielsachen am eigenen Stand! Des Weiteren findet gleichzeitig der Tag der offenen Tür im Kinderhaus statt! Kuchenbasar / Rost brennt! Die Stadt Bürgel wurde vom Zweckverband Trinkwasserversorgung Eisenberg (ZWE) darüber informiert, dass eine im Jahr 2012 verlegte PE- Trinkwasserleitung DN 40 erneut ausgewechselt wird, da diese nur ein Provisorium war und der derzeit eine Reduzierung der Durchflussmenge aufweist. Der Baubeginn ist ab dem je nach Wetterlage vorgesehen. Der Baubereich erstreckt sich von der Gemeindestraße neben dem Grundstück Ilmsdorf 1 über den Verlauf der Kreisstraße, vorbei am Feuerwehr- und Gemeindehaus bis zum Schieberkreuz am Dorfteich neben dem Grundstück Flurstück 10/1. Die Baumaßnahme soll überwiegend im grabenlosen Berstlining-Verfahren durch unterirdischen Vortrieb erfolgen. Es werden nur Straßenaufbrüche mittels Kopflöchern in offener Bauweise am Bauanfang und -ende sowie zur Neuaufbindung vorhandener Hausanschlüsse erforderlich. Sofern im genannten Baubereich Grundstückseigentümern Mängel an ihren Hausanschlussleitungen bekannt sind oder diese noch aus Stahlleitungen und nicht PE-Kunststoff bestehen, bitten wir diese zur Vermeidung zukünftiger Havarien und Aufbrüche sich mit dem ZWE, Herrn Puschendorf unter oder per unter info@zwe-eisenberg.de in Verbindung zu setzen!

10 Bürgel Nr. 1/2016 Wohnraum in Bürgel zu vermieten Anfragen an die Stadtverwaltung Bürgel, Herr Geyer Telefon: /49131 Fax: / info@stadt-buergel.de 1-RW im I. OG Eisenberger Straße 50 Bürgel Größe: 35,36 qm Miete: 173,50 EUR zuzügl. NK ab zu vermieten. 12,00 EUR PkW Stellplatz / Monat Lichtbildervortrag zum Thema Der Uhu in unserer Heimat Termin: um Uhr im Rathaus Bürgel Liebe Faschingsfreunde, Vereinsmitteilungen nach dem grandiosen Festumzug und der wunderschönen Eröffnungsveranstaltung im November 2015 starten wir in 2 Tagen, also am Freitag , in unsere richtige Faschingssaison. Da der BFC e.v. ja in diesem Jahr seine 50. Saison feiert haben wir uns für Euch zwei ganz besondere Leckerbissen geangelt: Freitag, Samstag, Sonntag, Freitag, Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag, Faschingsparty mit der Partyband Swagger Einlass: 19:00 Uhr / Beginn: 20:00 Uhr Abendveranstaltung mit der Partyband G-Punkt Einlass: 18:30 Uhr / Beginn: 19:30 Uhr Kinderfasching (DJ) Beginn: 14:30 Uhr Faschingsdisco mit DJ Wy Einlass: 20:00 Uhr / Beginn: 21:00 Uhr Abendveranstaltung mit ad libitum Einlass: 18:30 Uhr / Beginn: 19:30 Uhr Rentnerfasching mit ad libitum Beginn: 13:30 Uhr Weiberfasching mit ad libitum Einlass: 18:30 Uhr / Beginn: 19:30 Uhr Fastnacht-Abendveranstaltung mit ad libitum Einlass: 18:30 Uhr / Beginn: 19:30 Uhr Unser diesjähriges Motto: 50 Jahre BFC, wir feiern heut wie eh und je! lässt Euch viel Spielraum für kreative Kostüme. Karten bekommt ihr wie immer in Katrin und Anjas Blumenstübl, in unserem Onlineshop oder an der Abendkasse. Wir freuen uns auf 8 unvergessliche Veranstaltungen mit Euch! Mit närrischen Grüßen BFC e.v. Herr Martin Görner, Leiter der Arbeitsgruppe Thüringen e.v., berichtet über seine Forschungsergebnisse zum Uhubestand in Thüringen und über die damit verbundenen Naturschutzprobleme. Herr Görner forscht seit ca. 50 Jahren auf diesem Fachgebiet und gilt als Experte der Uhuforschung. Zu diesem Vortrag laden wir alle Interessierten recht herzlich ein. Verein der Vogelzüchter Bürgel e.v. Eintritt: frei Redaktionsschluss für die Ausgabe Februar 2016 Abgabe der Manuskripte im Hauptamt der Stadtverwaltung, Am Markt 1, bis Montag, den 15. Februar Später eingehende Textbeiträge können nur in Ausnahmefällen noch aufgenommen werden. Erscheinungstag: Mittwoch, der 24. Februar 2016 info@stadt-buergel.de Wir gratulieren Graitschen Aus den Gemeinden zum 80. Geburtstag Herrn Müller, Erich zum 70. Geburtstag Frau Edel, Sybille. dem Gemeinderatsmitglied Herrn Oliver Kroker am zum Geburtstag. Sportvereine Thalbürgel und Blau-Weiß Bürgel Neujahrsgrüße Der Sportvereine Thalbürgel und Blau-Weiß Bürgel wünschen allen Mitgliedern, Freunden und Gönnern für das Jahr 2016 viel Glück, Erfolg, Zufriedenheit und vor allem Gesundheit. Die Vorstände bedanken sich bei allen Übungsleitern, Trainern, Abteilungsleitern, Schiedsrichtern und Helfern vor und hinter den Kulissen für Ihren Einsatz zum Wohle der Sportgemeinschaft. Ein herzliches Dankeschön auch an alle diejenigen, die uns im Jahr 2015 durch Spenden oder sonstige Mithilfe bei der Durchführung unserer Veranstaltungen unterstützt haben sowie an die Stadt Bürgel und allen Vereinen für die gute Zusammenarbeit. Die Vorstände des SV Thalbürgel und des SV Blau-Weiß Bürgel Erster Sponsorenabend der SG Thalbürgel Am veranstalteten die Sportvereine aus Thalbürgel und Bürgel ihren ersten Sponsorenabend. Der Einladung folgten über 50 Sponsoren, Förderer und Gäste der Sportgemeinschaft. Bei einem gemütlichen Zusammensein dankten die Vereinsvorsitzenden Dr. Olaf Popp und René Fischer für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren und gaben einen Überblick über die Vereinsarbeit. Den Gästen wurden die Projekte der letzten Jahre vorgestellt und über die Verwendung der Sponsorengelder Rechenschaft abgelegt. Ein Blick auf zukünftige Projekte zeigte aber auch, wieviel es noch zu tun gibt und welche Möglichkeiten die lokalen Firmen haben, sich weiterhin aktiv als Förderer der Sportvereine in Bürgel einzubringen. Ein neues Projekt, welches die SG vorstellen konnte, zeigte den Anwesenden aber auch, dass es mehr Nutzen für die ansässigen Unternehmen gibt, als nur Werbeflächen zu belegen. Mit der neu erstellten Jobbörse auf der Homepage ist es nun auch möglich den Sportlern direkt Ausbildungs- und Praktikumsplätze, sowie Weiterbildungen und offene Stellen anzubieten. Hier besteht zum einen die Möglichkeit für die Unternehmen zukünftige Fachkräfte zu gewinnen, aber auch für die Sportgemeinschaft die Hoffnung, junge Sportler am Standort Bürgel halten zu können. Nach der gut 75-minütigen Präsentation nutzte Landrat Andreas Heller die Möglichkeit und zeichnete Stefan Winkler mit der Ehrennadel in Bronze und René Fischer mit der Ehrennadel in Silber aus. Er dankte damit den beiden für ihre hervorragende Ehrenamtliche Tätigkeit in all den Jahren ihrer Vereinsmitgliedschaft.

11 Bürgel Nr. 1/2016 Bürgermeister Johann Waschnewski dankte in einer kurzen Ansprache ebenfalls den Sponsoren für die geleistete Arbeit und machte deutlich wie wichtig die gute Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Wirtschaft ist. Danach wurde das Buffet eröffnet und bei vielen guten und intensiven Gesprächen klang der Abend langsam aus. Auch an dieser Stelle nochmal einen herzlichen Dank an alle Förderer des Sports in Thalbürgel und Bürgel. Howdy Am heißt es wieder im Schützenhaus Bürgel Its Country-Time. An diesen Abend spielt die Band Colorado Five für alle Freunde der Countrymusik. Für genügend Dancefloor ist gesorgt, so dass nicht nur die Linedancer sondern alle Tanzwilligen zu der Musik tanzen bzw. der Musik lauschen können. Die Lucky Shuffles (Linedance im SV Thalbürgel) laden hierzu alle Freunde der Countrymusik ein. Beginn ist 20:00 Uhr, Einlass ab 19:00 Uhr. Karten im Vorverkauf 10,- EUR, an der Abendkasse 12,- EUR Kartenbestellungen werden ab sofort unter Tel linedance-thalbuergel@t-online.de angenommen. Liebe Gartenfreunde! Der Vorstand des Kleingartenvereins wünscht all seinen Mitgliedern ein frohes, gesundes und glückliches neues Jahr! Keramik-Museum Bürgel Der Vorstand des Förderkreises und das Team des Museums wünschen allen Keramikfreunden und Partnern ein gesundes neues Jahr! Vor uns liegen spannende Monate mit neuen Ausstellungen in Bürgel und ersten konkreten Umsetzungsschritten beim Bauhaus-Werkstatt- Museumsprojekt in Dornburg. Im März, zum Tag der offenen Töpferei (12. und ), eröffnen wir im Museum eine neue Dauerausstellung zur Bürgeler Jugendstil-Keramik. Bis zu diesem Wochenende ist auch die Ausstellung zum Schaffen von Liebfriede Bernstiel in Bürgel zu sehen. Danach werden die Exponate für zwei weitere Monate im Rokokoschloss Dornburg präsentiert. Für einige Stücke ist es eine Rückkehr an den Ort ihrer Herstellung, war Liebfriede Bernstiel doch die wichtigste Mitarbeiterin von Otto Lindig in der Dornburger Keramik-Werkstatt. In Bürgel können die Besucher ab April gemeinsam mit uns eine Rückschau auf die letzten fünf Jahre Walter-Gebauer-Keramikpreis unternehmen. Die Ausstellung zum diesjährigen Wettbewerb wird dann wieder während des Bürgeler Töpfermarktes im Foyer der Gemeinschaftsschule Bürgel zu besichtigen sein. Für den Herbst planen wir gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege eine Ausstellung zu den in den letzten Jahren in Jena ausgegraben, mittelalterlichen Töpfereien. Wichtig für unsere Förderkreismitglieder ist der Termin der Mitgliederversammlung: Wir treffen uns am 05. März um Uhr im Keramik- Museum. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Michael Jurkschat, Vorsitzender des Förderkreises Konrad Kessler, Leiter des Keramik-Museums Februar 2016 Kirchliche Nachrichten Lieben heißt, jemandem Gutes wollen. Thomas von Aquin Kreuz, auf das ich schaue, steht als Zeichen da; der, dem ich vertraue, ist in dir mir nah. Lothar Graap I Nach dem Weihnachtskreis gehen wir auf den Osterkreis zu. So jedenfalls will es der kirchliche Festkalender. Dazwischen darf Fasching sein für den, der ihn mag. Mit Aschermittwoch beginnt die Fastenzeit. Unsere Seelen, unsere Körper wollen auch einmal in Ruhe gelassen werden. Mal sollte Schluss sein mit Betriebsamkeit von früh bis spät und dem lauten Spektakel. Essen und Trinken können einmal in den Hintergrund treten. Es muss auch nicht schon wieder so viel eingekauft werden. Die Fastenzeit entwickelt ihren Reiz im Kürzertreten, im einmal bewusst bescheidener Leben. Probieren Sie es für sich aus. Es wird Ihnen gut tun. II Sofern Sie sich darauf einlassen, werden Sie für sich entdecken, dass ja da oder dort im Laufe der Woche oder am Wochenende Zeit bleibt, ein gutes Buch zu lesen oder Musik zu hören, jemanden zu besuchen oder auch in den Gottesdienst zu gehen. Die Nahrung für die Seele liegt selten in den Einkaufsregalen aus. Man muss sie sich persönlich suchen. Unser Angebot in den Kirchen ist das biblische Wort, nicht mehr aber auch nicht weniger. In der Fastenzeit, die wir Passionszeit nennen, stehen Jesu Kreuz und Leiden im Mittelpunkt der Betrachtung. Da gilt es so manches zu entdecken, was uns hilft, Konflikte und Krisen im Leben zu bewältigen. Doch auch hier ist es so wie sonst im Leben: Ich muss mich darauf einlassen wollen. Den ersten Schritt hin zur Stille und zum Nachdenken, den muss ich selber gehen. III Eine besonders intensive Art der Lebensschau ist unsere alljährliche Bibelwoche, die wir zeitlich gestreckt über zwei Wochen an verschiedenen Orten für Sie anbieten werden. Neben dem Blick in die Gegenwart lässt diese Form des Gedankenaustausches auch viel Zeit, in die historischen Hintergründe zu schauen bzw. Parallelen zu weiteren Bereichen des Lebens zu ziehen. Ein weiterer Vorteil: Diese Bibelwochengespräche erfolgen generationsübergreifend. Da kann jeder etwas Anregendes mit nach Hause nehmen. Ich lade Sie herzlich ein! Ihr Eckhard Waschnewski, Pfarrer Poxdorf (Foto: Silke Böhme)

12 Bürgel Nr. 1/2016 Gottesdienst Quartiere für den Dresdner Kreuzchor 16./17. Juni 2016 Sonntag, 7. Februar Bürgel 10 Uhr Hohendorf 09 Uhr Serba 14 Uhr Taupadel 17 Uhr Sonntag, 14. Februar Graitschen 14 Uhr Poxdorf 17 Uhr Thalbürgel 10 Uhr anlässlich 883 Jahre Stiftung Kloster Bürgel Sonntag, 21. Februar Bürgel 10 Uhr Hetzdorf 17 Uhr Rauschwitz 09 Uhr Serba 14 Uhr Sonntag, 28. Februar Bürgel 14 Uhr Eröffnung der Bibelwoche mit Kirchenkaffee Gottesdienst im Senioren- und Pflegeheim Thalbürgel Mittwoch, 3. Februar, 16 Uhr mit Abendmahl Gottesdienst in Köber - die Komfortwohnanlage für Senioren Donnerstag, 18. Februar, Uhr Seniorennachmittag Bürgel Mittwoch, 17. Februar 14 Uhr Pfarrhaus Bürgel Graitschen Mittwoch, 10. Februar 14 Uhr Pfarrhaus Graitschen Sitzung des Gemeindekirchenrates Bürgel Mittwoch, 17. Februar Uhr Pfarrhaus Bürgel Graitschen Mittwoch, 10. Februar Uhr Pfarrhaus Graitschen Kirchgeldkassierung und Friedhofsverwaltung Bürgel Uhr Pfarrhaus Bürgel Dienstag, 2. und 16. Februar Thalbürgel Uhr Pfarrhaus Thalbürgel Dienstag, 9. Februar Singkreis Bürgel Probe montags Uhr Pfarrhaus Thalbürgel Konfirmandenunterricht Klasse 7 Sonnabend, 27. Februar Uhr Pfarrhaus Bürgel Klasse 8 Sonnabend, 13. Februar Uhr Pfarrhaus Bürgel Jugendliche Klasse 9 bis 12 Freitag, 12. Februar um 18 Uhr im Pfarrhaus Bürgel Thema: Jahreslosung Wie einen seine Mutter tröstet Bibelwoche 2016 Lassen Sie sich hiermit ganz herzlich zum Besuch unserer Bibelwoche einladen, die vom 28. Februar bis zum 13. März wie folgt stattfinden wird: Sonntag, 28. Februar um 14 Uhr im Pfarrhaus Bürgel - Eröffnung und Kirchenkaffee Dienstag, 1. März um Uhr im Feuerwehrhaus in Hetzdorf Mittwoch, 2. März um Uhr in der Kirche Taupadel Donnerstag, 3. März um Uhr im Gemeinschaftsraum Rauschwitz Sonntag, 6. März um 14 Uhr im Pfarrhaus Graitschen mit Kirchenkaffee Dienstag, 8. März um Uhr im Pfarrhaus Thalbürgel Mittwoch, 9. März um Uhr im Pfarrhaus Bürgel Donnerstag, 10. März um Uhr in der Kirche Poxdorf Sonntag, 13. März um 14 Uhr im Pfarrhaus Serba - Abschluss und Kirchenkaffee Unter dem Motto Neue Worte aus alter Zeit auf den Prüfstand gestellt werden uns Texte des kleinen Propheten Sacharja begegnen, die um 520 v. Chr. niedergeschrieben worden sind. Sie thematisieren Zukunftsfragen, die wir uns auch heute immer wieder stellen. Lassen Sie sich überraschen! Weltgebetstag der Frauen am 4. März in Serba Am Freitag, den 4. März kommen überall auf der Welt christliche Frauen zum Weltgebetstag zusammen. Dabei steht auch diesmal das Leben der Frauen und ihrer Familien im Mittelpunkt sind es die des einst sozialistischen Kuba. Welche Probleme haben sie heute? Wie ist es mit der Freiheit des Glaubens bestellt? Welche Zukunft haben ihrer Kinder im Land? Die Kirchgemeinde Serba lädt vor allem Frauen und Mädchen zum Besuch dieses Weltgebetstages an: Freitag, 4. März um 19 Uhr in Serba. Bitte bilden Sie Fahrgemeinschaften! Der Dresdner Kreuzchor wird in diesem Jahr 800 Jahre alt. Anlässlich seiner Sommerreise kommt er am Donnerstag, den 16. Juni nach Thalbürgel. Um 20 Uhr wird er sein Konzert in unserer Klosterkirche geben. Wir wollen die Dresdner entsprechend würdevoll empfangen. Dazu benötigen wir Ihre Quartiere für 70 Knaben bzw. junge Männer. Bitte prüfen Sie, ob Sie unsere Gäste vom 16. zum 17. Juni versorgen und bei sich übernachten lassen können. Melden Sie bitte Ihre Bereitschaft im Pfarramt Bürgel an. Haben Sie herzlichen Dank dafür! Ihr Eckhard Waschnewski, Pfarrer Impressum Bürgeler Anzeiger Amtsblatt der Stadt Bürgel und der Gemeinden Graitschen, Poxdorf sowie Nausnitz Der Bürgeler Anzeiger erscheint monatlich, in der Regel jeweils mittwochs zu Anfang eines Monats Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Herausgeber: Stadt Bürgel, Gemeinden Graitschen, Poxdorf und Nausnitz Redaktion: Stadtverwaltung Bürgel, Am Markt 1, Bürgel, Tel Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

13 Bürgel Nr. 1/2016 Sanierung des Denkmals 1870/1871 in Thalbürgel abgeschlossen In den Jahren 2014 und 2015 wurde durch Steinmetzarbeiten der Firma Holger Schöne in Camburg und Metallbauarbeiten der Firma Gerhard Niehle in Großhelmsdorf die Sanierung des Denkmals 1870/1871 in Thalbürgel abgeschlossen. Die beiden Maßnahmen kosteten rund Euro, wovon Euro über die Dorferneuerung und Euro über Lottomittel gefördert wurden. Die Eigenmittel wurden in 2014 mit Euro über die Stadt Bürgel und in 2015 mit 900 Euro aus Spendenmitteln finanziert. Bürgermeister Johann Waschnewski dankte dem Verein Heimatmuseum Zinsspeicher für die Beantragung der Lottomittel beim Freistaat Thüringen, der Firma Dietrich Hüttig und den Einwohnern, die mit ihrer Spende zum Erhalt des Denkmals beigetragen haben. Hubert Balzer in den Ruhestand verabschiedet Am haben wir unseren langjährigen und sehr geschätzten Kollegen Hubert Balzer in den Ruhestand verabschiedet. Seine Tätigkeit im öffentlichen Dienst begann Herr Balzer vor 23 Jahren und er war seit dem insbesondere für die Bereiche Wohnungswirtschaft, Bauhof und als Vertretung für das Ordnungsamt in der Stadtverwaltung tätig. Diese verantwortungsvollen Aufgaben erfüllte er mit großem Engagement und Einsatz. Seine Fachkompetenz, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft wurden nicht nur von den Kollegen, sondern auch von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bürgel geschätzt. Bürgermeister Johann Waschnewski bedankte sich auch im Namen der Gremien der Stadt und der Mitarbeiter der Stadtverwaltung für seine langjährige, vielfältige und zuverlässige Arbeit. Bei der Unterstützung für unsere Vereine und Zusammenarbeit mit den Handwerksbetrieben war er oft Schnittstelle zwischen Rathaus und Bürgern, indem er sich um viele, kleine wie große Anliegen gekümmert hat. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Herrn Balzer in der Funktion als Ortsteilbürgermeister im Ortsteil Thalbürgel-Gniebsdorf und wünschen ihm persönlich für die Zukunft alles Gute! Tag der offenen Tür der TGS Bürgel Bald ist es soweit - Termin bitte vormerken! Am Sonnabend, den öffnen sich von 10 Uhr bis 13 Uhr für alle die Türen der Gemeinschaftsschule Bürgel. Seien Sie neugierig! Wir freuen uns über Ihren Besuch! Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Aushängen und der Tagespresse!

14 Bürgel Nr. 1/2016 Einladung in unser Montessori-Kinderhaus Sausewind Wir laden alle Interessierten ganz herzlich ein zu unserem diesjährigen Sie können die Räume unseres Hauses näher kennen lernen, etwas erfahren über unser pädagogisches Konzept und über die Montessori-Materialien, mit denen die Kinder hier arbeiten. Unsere Erzieherinnen informieren Sie gern über den Tagesablauf und das Leben in unserem Kinderhaus. Viel Interessantes ist vorbereitet. Außerdem findet an diesem Tag der nunmehr 16. Kinderkleidermarkt statt, der in Elterninitiative organisiert wird. Dieser Basar unterscheidet sich von vielen anderen Basaren in der Region. Jeder der ca. 15 Verkäufer hat hier seinen eigenen Stand und verkauft seine gut erhaltenen Sachen selbst. So können Baby- und Kinderbekleidung, Spielzeug, Baby-Ausstattung, Kinderwagen, Auto-Sitze und Tag der offenen Tür am Sonnabend, den von Uhr. weitere Sachen rund ums Kind preiswert den Besitzer wechseln. Der Vorteil dieser Variante des Basars ist, dass man in ruhiger Atmosphäre und ohne Gedränge einkaufen kann. Es wird zusätzlich auch einen Kinder-Spielzeug-Flohmarkt geben. Kinder können hier selbst als Verkäufer aktiv werden und so ihr Taschengeld aufbessern oder sich als Käufer kleine Wünsche erfüllen. Wer etwas verkaufen möchte, meldet sich bitte bei Frau Steffen, Tel , an. Wir hoffen, mit unserem Beitrag so Manchen doch neugierig gemacht zu haben und wir würden uns freuen, viele Gäste an diesem Tag in unserem Haus begrüßen zu dürfen. Der Rost brennt und es gibt leckeren Kuchen. Ottilia erlebt in diesem Winter zum ersten Mal wie es ist, durch den Schnee zu laufen. Die Kinder der Grashüpfer -Gruppe beim Holz sammeln, sie wollen Lagerfeuer spielen. Besonders freuen sich die Kinder, wenn die Erzieher mit ihnen gemeinsam Spaß haben.

Standort der Tierhaltung (angeben, falls abweichend von Wohnadresse) Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel. Gehegewild. Rinder. Kameliden.

Standort der Tierhaltung (angeben, falls abweichend von Wohnadresse) Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel. Gehegewild. Rinder. Kameliden. Gemeinsamer Meldebogen zur Anmeldung einer Tierhaltung nach Thüringer Tiergesundheitsgesetz und Anzeige gemäß Viehverkehrsverordnung, Fischseuchenverordnung und Bienenseuchen-Verordnung für das Jahr 2016

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