Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration S III S / FSW

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration S III S / FSW Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Verträge über den Betrieb und die Finanzierung ambulanter Dienste Vertragszeitraum 2004 bis Anlagen Beschluss des Sozialhilfeausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Ausgangslage Gegenstand dieser Vorlage ist die vertragliche Regelung des weiteren Betriebes und der Finanzierung der ambulanten Dienste in der Wohnungslosenhilfe ab dem Jahr 2004 gemäß 7 des Vertrages der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Es handelt sich hierbei um folgende ambulante Dienste: Sozialdienst Katholischer Frauen e.v., Offene Hilfen Katholischer Männerfürsorgeverein e.v., Sozialer Beratungsdienst Evangelisches Hilfswerk ggmbh, Teestube komm / Streetwork Evangelisches Hilfswerk ggmbh, Evangelischer Beratungsdienst für Frauen. Die bisherige Finanzierung der genannten Dienste erfolgte mit Beschlüssen des Sozialhilfeausschusses vom , und seit 1995 bis einschließlich 1999 (beim Sozialdienst Katholischer Frauen e.v., Offene Hilfen, bis 2002) über befristete Verträge. Seit dem Jahr 2000 wurde der Zuschuss nach den Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen der Landeshauptstadt München / Sozialreferat vom per Bescheid ausgereicht. Mit Beschluss des Sozialhilfeausschusses vom wurde das Sozialreferat beauftragt, den "Vertrag über den Betrieb und die Finanzierung ambulanter Dienste für wohnungslose alleinstehende Frauen und Männer nach 72 BSHG" mit den beteiligten Trägern Katholischer Männerfürsorgeverein, Innere Mission München und Sozialdienst Katholischer Frauen auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen und qualitätssi-

2 Seite 2 chernden Maßnahmen zu erarbeiten und den Stadtrat mit den vorgesehenen Vertragsinhalten erneut zu befassen. Aufgrund notwendiger Abstimmungen der Leistungsbeschreibungen und der Anpassung an die Neugestaltung von Verträgen im Zuschussbereich (Musterverträge), war ein früherer Zeitpunkt für den Abschluss der Verträge nicht realisierbar. Inzwischen liegt aktuell der Entwurf zur Änderung des Bayer. Ausführungsgesetzes für die Bereiche des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuches vor. Es ist vorgesehen, die Zuständigkeit für die ambulanten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach 72 des Bundessozialhilfegesetzes (ab Sozialgesetzbuch XII) auf den überörtlichen Träger zu übertragen. Eine optionale Heranziehung örtlicher Träger zur Durchführung dieser Aufgabe ist im Entwurf zur Änderung des Bayer. Ausführungsgesetzes bisher nicht beinhaltet, soll aber ergänzt werden. Derzeit ist noch unklar, inwieweit der Bezirk Oberbayern als überörtlicher Träger selbst Verträge mit den beteiligten Trägern abschließt bzw. ob und in welchem Rahmen er diese Zuständigkeit auf den örtlichen Träger delegiert. Verhandlungen mit dem Bezirk Oberbayern zum Übergang der Zuständigkeit können erst im Herbst 2004 nach Vorliegen des endgültigen Gesetzestextes stattfinden. Im Sinne des Stadtratsbeschlusses zum Münchner Gesamtplan strebt das Sozialreferat die Fortsetzung der Zuständigkeit wie bisher an. Für den Personenkreis der wohnungslosen Menschen mit sozialen Schwierigkeiten ist es besonders wichtig, alle Leistungen aus einer Hand zu erhalten. Mit einer Delegation der ambulanten Hilfen nach dem Achten Kapitel SGB XII auf den örtlichen Träger können auch zukünftig die Leistungen gebündelt und ganzheitlich erbracht werden. Unabhängig von der letztendlichen Entscheidung über die Delegationsmöglichkeit und den Delegationsumfang auf den örtlichen Träger müssen die nachfolgenden Verträge über den Betrieb und die Finanzierung ambulanter Dienste für wohnungslose alleinstehende Frauen und Männer nach 72 BSHG ( 67 SGB XII ab ) bereits im Jahr 2004 abgeschlossen sein. Aus der gesetzlichen Verpflichtung nach 93 b Absatz 2 BSHG ( 77 Abs.1 SGB XII ab ) haben die Träger für das Jahr 2005 einen Anspruch auf Vereinbarungen noch in Fachliche Grundlagen der Verträge 2.1 Ambulante Dienste für wohnungslose Männer Die Teestube komm / Streetwork des Evangelischen Hilfswerkes ggmbh (siehe Anlage 1) leistet aufsuchende Sozialarbeit auf der Straße und bietet eine Aufenthaltsmöglichkeit in Verbindung mit dem Angebot sozialpädagogischer Unterstützung und Beratung für diejenigen, die fachdienst- oder einrichtungsgebundene Beratungs- und Hilfeangebote (noch) nicht, nicht mehr oder nur teilweise nutzen. Schwerpunkt der Arbeit

3 Seite 3 der Teestube komm / Streetwork ist die Erhaltung von und die Vermittlung in Wohnraum bzw. Unterbringungsangebote. Der Soziale Beratungsdienst des Katholischen Männerfürsorgevereins e.v. (siehe Anlage 2) bietet als ambulante Beratungsstelle mit Clearingfunktion Beratung und Betreuung alleinstehender wohnungsloser Männer an. Er vermittelt in alle Hilfeangebote und Einrichtungen des Katholischen Männerfürsorgevereins (von Wohnheimen mit niedrigschwelligem Zugang bis zu Suchtfachkliniken) und in Fachdienste bzw. Einrichtungen anderer Träger. Bereits im Sozialhilfeausschuss vom wurden neue Arbeitsansätze der ambulanten Dienste für wohnungslose Männer als Ergebnis intensiver Gespräche zwischen dem Sozialreferat, dem Katholischen Männerfürsorgeverein e.v. und damals der Inneren Mission München e.v. (jetzt: Tochtergesellschaft Evangelisches Hilfswerk ggmbh) beschrieben und diskutiert. Der Schwerpunkt der dargestellten Vereinbarung lag auf dem gemeinsamen Ziel der Verringerung der Anzahl und der Verweildauer wohnungsloser Menschen auf der Straße und der engen Kooperation zwischen ambulanten Diensten und Wohnheimen bzw. stationären Einrichtungen. Die damals festgelegten Standards zur Verbesserung der Zielerreichung und der Kooperation sind inzwischen größtenteils und mit Erfolg in der Praxis umgesetzt worden. Es hat sich eine intensive Zusammenarbeit beider Dienste, der Teestube komm / Streetwork und dem Sozialen Beratungsdienst, entwickelt. Die getroffenen Absprachen bzgl. Qualitätssicherung, Zielen und Zusammenarbeit wurden in die Leistungsbeschreibungen als Anlage zu den Verträgen aufgenommen, so z.b. gegenseitige Hospitationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Teestube komm / Streetwork und dem Sozialen Beratungsdienst, gemeinsame Dienstbesprechungen, regelmäßige Besuche von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, Angebote der Begleitung von Klientinnen und Klienten zu Einrichtungen, Fallverantwortung und gemeinsame Absprachen im Einzelfall, die Erstellung eines jährlichen Szeneberichtes durch Teestube komm / Streetwork, das Führen eines Handbuches für das pädagogische Personal. Ein einheitliches EDV-Dokumentationssystem wurde für beide Dienste mit dem Klientenverwaltungsprogramm Klient 2001 gefunden und umgesetzt. Die Teestube komm / Streetwork pflegt die Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Ordnungsdiensten und der Polizei und steht bei Fragen und Schwierigkeiten mit dem Personenkreis wohnungsloser, auf der Straße lebender Menschen als Ansprechpartner zur Verfügung. Aus Sicht des Sozialreferates bilden die in den Leistungsbeschreibungen festgeschriebenen hohen fachlichen Standards die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Arbeit und sollten in dieser Form von Seiten der Stadt München gefördert werden. Vertragliche Förderung des Projektes Streetwork im Gemeinwesen Das Projekt Streetwork im Gemeinwesen richtet sich an Menschen, die öffentliche Plätze über längere Zeiträume als Aufenthaltsorte und soziale Treffpunkte nutzen und eine Alkoholproblematik (Abhängigkeit oder Gefährdung) aufweisen. Die durch das Projekt angesprochenen Menschen sind teilweise wohnungslos und leben auf der Straße bzw.

4 Seite 4 in städtischen oder verbandlichen Unterbringungsformen, teilweise haben sie (noch) eine eigene Wohnung, suchen jedoch öffentliche Plätze auf, um z.b. der Vereinsamung zu entgehen. Entsprechend dem gemeinsamen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfe-, des Sozialund des Sozialhilfeausschusses vom bezuschusst das Sozialreferat seit Anfang 2004 anteilig eine halbe Stelle für Streetwork im Gemeinwesen. Eine weitere halbe Stelle wird durch das Referat für Gesundheit und Umwelt finanziert. Das Referat für Gesundheit und Umwelt hatte bis Ende 2003 die gesamte Finanzierung im Rahmen eines Modellprojektes übernommen und diese dann bei gleichzeitiger Bestätigung der fachlichen Erfordernis des Projektes zunächst zur vollständigen Streichung im eigenen Haushalt und Finanzierung durch das Sozialreferat vorgeschlagen und schließlich mit dem Sozialreferat eine anteilige Finanzierung vereinbart. Im Sinne der Erzielung von Synergieeffekten bei Verwaltung und freiem Träger ist aufgrund des vergleichbaren Personenkreises und der engen fachlichen und personellen Verknüpfung des Projektes Streetwork im Gemeinwesen bei Teestube komm / Streetwork beabsichtigt, das Projekt bei der Teestube komm / Streetwork anzubinden und in die vertragliche Regelung mit einzubeziehen. Dies ist laut Mitteilung des Referates für Gesundheit und Umwelt (RGU) im Juli 2004 für die von ihnen bezuschusste halbe Stelle jedoch nicht möglich, da es sich trotz der grundsätzlichen Entscheidung des Gesundheits- und Krankenhausausschusses am für die Weiterführung des Projektes und Beauftragung mit der Erarbeitung einer stadtweiten Lösung für den Personenkreis nicht in der Lage sieht, eine dreijährige Mittelbindung bis zum Jahr 2006 einzugehen. Aus diesem Grund wird vertraglich lediglich die halbe Stelle, die durch das Sozialreferat finanziert ist, gesichert. Die zweite halbe Stelle wird durch das RGU per Bescheid bezuschusst. 2.2 Ambulante Dienste für wohnungslose Frauen Das Projekt Offene Hilfen des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.v. (siehe Anlage 3) ist eine Anlauf- und Beratungsstelle für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen. Schwerpunkte der Arbeit sind neben der sozialpädagogischen Beratung in der akuten (Wohnungs-) Notlage präventive Hilfen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und die nachgehende Betreuung nach Aufenthalt in einer der Wohngruppen für wohnungslose Frauen des Trägers. Bei der Beratung und Vermittlung der Frauen kann neben der Kooperation mit anderen Trägern auf die vorhandenen Ressourcen des Trägers (von Übergangseinrichtungen über den psychologischen Dienst bis zu betreuten Wohngemeinschaften) zurückgegriffen werden. Der Evangelische Beratungsdienst für Frauen des Evangelischen Hilfswerkes ggmbh (siehe Anlage 4) bietet als ambulanter Fachdienst Beratung und Betreuung für wohnungslose und straffällig gewordene alleinstehende Frauen an. Schwerpunkte in der Arbeit des Dienstes sind die Vermeidung von Wohnungsverlusten und Vermittlung in Wohnraum bei eingetretener Wohnungslosigkeit, die Vermeidung bzw. Milderung der destabilisierenden Folgen von Haft und Entlassungsvorbereitung nach Aufenthalt in der JVA Aichach bzw. München (in erster Linie für Münchner Frauen). Wie auch bei den Offenen Hilfen ist der Fachdienst neben der Zusammenarbeit mit Fachdiensten und Einrichtungen anderer Träger eng in das Hilfenetz des Evangelischen Hilfswerkes

5 Seite 5 ggmbh eingebunden (vom stationären Wohnheim nach 72 BSHG bis zu betreuten Wohngemeinschaften). 3. Finanzierung Im Laufe der Vertragsverhandlungen mit den Trägern wurde deutlich, dass die bisher gewährten Zuwendungen v.a. aufgrund steigender Personalkosten und sinkender Eigenmittel der Träger (kirchliche Mittel) trotz erheblicher Einsparungen insbesondere bei den Sachkosten nicht mehr zur Deckung der Gesamtkosten ausreichen. Um den bisherigen, fachlich dringend erforderlichen Leistungsumfang - insbesondere vor dem Hintergrund des zu erwartenden Beratungsbedarfes und der Veränderungen durch Hartz IV - zu sichern und Personalreduzierungen bei den Diensten zu verhindern, ist eine Erhöhung der Zuwendungen durch das Amt für Wohnen und Migration in Höhe von jährlich für Teestube komm / Streetwork, für den Sozialen Beratungsdienst und für die Offenen Hilfen für den Zeitraum der Mittelbindung 2004 mit 2006 erforderlich. Der Evangelische Beratungsdienst für Frauen wird das errechnete Defizit durch Stiftungsmittel bzw. Bußgelder ausgleichen. Aufgrund der Konsolidierungsvorgaben für den Bereich Förderung freier Träger des Amtes für Wohnen und Migration müssen im Produktbereich in den Jahren 2005 und 2006 Einsparungen vorgenommen werden. Angesichts fehlender weiterer Vorschlagsmöglichkeiten kann das Amt für Wohnen und Migration einen Konsolidierungsbeitrag seitens des Evangelischen Beratungsdienstes für Frauen (Bereich Straffälligenhilfe) im Jahr 2006 nicht ausschließen. Wie bereits im Sozialhilfeausschuss am ausgeführt, ist die Straffälligenhilfe während der Inhaftierung Aufgabe der Strafvollzugsanstalten / Länder ( 72 StVollzG). Es ist dem Sozialreferat bekannt, dass alle bisherigen Bemühungen der Träger, entsprechende Fördermittel beim Land zu erhalten, erfolglos verlaufen sind. Dennoch wird angesichts der kommunalen Finanzsituation und der Konsolidierungserfordernisse keine andere Möglichkeit gesehen als Einsparungen im Bereich der Straffälligenhilfe des Evangelischen Beratungsdienstes für Frauen vorzuschlagen. Dies hat zur Konsequenz, dass für das Projekt Evangelischer Beratungsdienst für Frauen ein (unbefristeter) Vertrag mit einer zweijährigen Mittelbindung für die Jahre 2004 und 2005, jedoch nicht für das Jahr 2006, abgeschlossen werden soll. Im Laufe des Jahres 2005 werden die Auswirkungen der im Bereich des Projektes voraussichtlich erforderlichen Konsolidierungsbeiträge für das Jahr 2006 auf den Haushalts- und Stellenplan und die Leistungsbeschreibung mit dem Träger diskutiert werden. Das Sozialreferat schlägt vor, den ambulanten Diensten der Wohnungslosenhilfe zur Aufgabenerfüllung gemäß der in Anlage 3 zum Vertrag festgelegten Leistungen in den Jahren 2004 mit 2006 (bzw. mit 2005 beim Evangelischen Beratungsdienst für Frauen) folgende jährliche Zuwendungen auszureichen: für Teestube komm / Streetwork, Evangelisches Hilfswerk ggmbh für Sozialer Beratungsdienst, Katholischer Männerfürsorgeverein e.v für Offene Hilfen, Sozialdienst Katholischer Frauen e.v für Evangelischer Beratungsdienst für Frauen, Evangelisches Hilfswerk ggmbh

6 Seite 6 Mittel in Höhe von jährlich insgesamt (entspricht der Höhe der bisherigen Zuwendungsbeträge) stehen auf Haushaltsstelle zur Verfügung. Die zur Sicherung der Leistung erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von jährlich werden im Haushaltsjahr 2004 aus Haushaltsausgaberesten bei Haushaltsstelle zur Verfügung gestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2005 wird der Ansatz bei der Haushaltsstelle um reduziert und die Haushaltsstelle um diesen Betrag erhöht. Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat der Vorlage zugestimmt. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat des Amtes für Wohnen und Migration, Herrn Stadtrat Pretzl, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Obdachlosigkeit, Frau Stadträtin Walter, der Stadtkämmerei, dem Referat für Gesundheit und Umwelt, dem Personal- und Organisationsreferat und dem Vorsitzenden des Kuratoriums der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, Herrn Münster, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1.1 Das Sozialreferat wird beauftragt, für das Projekt Teestube komm / Streetwork mit dem Evangelischen Hilfswerk ggmbh den in der Anlage 1 beigefügten, unbefristeten Vertrag abzuschließen. 1.2 Der Ausreichung des städtischen Zuschusses an die Teestube komm / Streetwork in Höhe von jährlich für die Jahre 2004, 2005 und 2006 wird zugestimmt. Die bei der Haushaltsstelle bereits vorhandenen Haushaltsmittel i.h.v werden ab dem Haushaltsjahr 2005 um erhöht. Für das Haushaltsjahr 2004 erfolgt die Finanzierung durch Haushaltsausgabereste. Die Deckung erfolgt durch Mittelübertragungen der Haushaltsstelle Das Sozialreferat wird beauftragt, für das Projekt Sozialer Beratungsdienst mit dem Katholischen Männerfürsorgeverein e.v. den in der Anlage 2 beigefügten, unbefristeten Vertrag abzuschließen. 2.2 Der Ausreichung des städtischen Zuschusses an den Sozialen Beratungsdienst in Höhe von jährlich für die Jahre 2004, 2005 und 2006 wird zugestimmt. Die bei der Haushaltsstelle bereits vorhandenen Haushaltsmittel i.h.v werden ab dem Haushaltsjahr 2005 um erhöht. Für das Haushaltsjahr 2004 erfolgt die Finanzierung durch Haushaltsausgabereste. Die Deckung erfolgt durch Mittelübertragungen der Haushaltsstelle Das Sozialreferat wird beauftragt, für das Projekt Offene Hilfen für Frauen mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen e.v. den in der Anlage 3 beigefügten, unbefristeten Vertrag abzuschließen. 3.2 Der Ausreichung des städtischen Zuschusses an die Offenen Hilfen für Frauen in Höhe von jährlich für die Jahre 2004, 2005 und 2006 wird zugestimmt. Die bei der Haushaltsstelle bereits vorhandenen Haushaltsmittel i.h.v.

7 Seite werden ab dem Haushaltsjahr 2005 um erhöht. Für das Haushaltsjahr 2004 erfolgt die Finanzierung durch Haushaltsausgabereste. Die Deckung erfolgt durch Mittelübertragungen der Haushaltsstelle Das Sozialreferat wird beauftragt, für das Projekt Evangelischer Beratungsdienst für Frauen mit dem Evangelischen Hilfswerk ggmbh den in der Anlage 4 beigefügten, unbefristeten Vertrag abzuschließen. 4.2 Der Ausreichung des städtischen Zuschusses an den Evangelischen Beratungsdienst für Frauen in Höhe von jährlich für die Jahre 2004 und 2005 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt i.h.v aus der Haushaltsstelle III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Sozialhilfeausschuss Die Vorsitzende Der Referent Dr. Gertraud Burkert Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K.

8 Seite 8 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Referat für Gesundheit und Umwelt An das Personal- und Organisationsreferat An den Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe An die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Obdachlosigkeit z. K. Am I.A.

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-40719 Telefax: 0 233-40795. Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 02270

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