Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Schuldner- und Insolvenzberatung

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung Schuldner- und Insolvenzberatung S - I - SIB Aufbau eines Frühwarnsystems, um Stromsperrungen zu vermeiden Antrag Nr / A Bündnis 90/Die Gründen/rosa liste vom Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss des Sozialausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Inhalt des Antrages Mit dem Antrag Nr / A vom beantragt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen/rosa liste den Aufbau eines Frühwarnsystems durch die Stadtverwaltung zur Vermeidung künftiger Stromsperrungen. Des Weiteren soll in Zusammenarbeit der Stadtwerke München (SWM) mit dem Sozialreferat eine Lösung zur Aufhebung bereits eingetretener Stromsperrungen und zur Entlastung der betroffenen Haushalte von den Folgekosten erzielt werden. Vor einer Stromsperrung sollen zudem alternative Zahlungsweisen und Direktüberweisungen geprüft und im konkreten Fall einer Stromsperrung vorgezogen werden. Die Federführung zur Bearbeitung des Antrages wurde am vom Referat für Arbeit und Wirtschaft an das Sozialreferat übergeben. Die Beschlussvorlage wurde mit dem RAW abgestimmt. 2. Kooperation Stadtwerke mit dem Sozialreferat 2.1 Existenzgefährdung durch Sperrung der Energieversorgung Die Sperrung der Energieversorgung stellt insbesondere in der kalten Jahreszeit für die Betroffenen Haushalte ein Problem dar, das existenzgefährdende Ausmaße annehmen kann. Das Sozialreferat ist in zahlreichen Fällen daher bereits seit Jahren bemüht, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei drohenden oder bereits eingetretenen Sperrungen der Energieversorgung eine Hilfestellung zur Lösung des Problems zu geben. Hierzu gehören bei Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und XII auch Direktüberweisungen der Entgelte an die SWM sowie die Aushandlung von

2 Seite 2 Rückzahlungsvereinbarungen. Die Dienststellen des Sozialreferates, die Münchner Wohlfahrtsverbände und auch die SWM haben in den letzten Jahren eine Zunahme der Probleme mit Stromsperrungen verzeichnet. Zur Verbesserung der Kooperation mit dem Ziel einer schnellen und effektiven Problemlösung haben daher das Sozialreferat und die SWM nach intensiven Gesprächen im Herbst 2005 ein Verfahren zur Vermeidung und Behebung von Sperrungen der Energieversorgung abgestimmt. Vor diesem Hintergrund wurde mit Herrn Stadtrat Benker vereinbart, den Antrag zunächst ruhen zu lassen, um dieses Verfahren in einer halbjährigen Erprobungsphase zu testen und die Ergebnisse in die Stellungnahme einzubeziehen. 2.2 Vereinbarung SWM mit dem Sozialreferat Die Kooperationsvereinbarung zwischen den SWM und dem Sozialreferat sieht vor, dass bei Energieschulden für bestimmte Härtefälle durch Regulierungsvereinbarungen Sperrungen der Versorgung vermieden oder möglichst rasch beendet werden, um Gefährdungssituationen abzuwenden. Zum Katalog der Härtefälle gehören insbesondere Familien mit minderjährigen Kindern, alte, behinderte und chronisch kranke Menschen, die nicht in der Lage sind, die Angelegenheit eigenständig zu regeln. Die Art und der Inhalt der Regulierungsabmachung hängt jeweils vom Einzelfall ab. Von entscheidender Relevanz ist dabei ein möglichst direkter und von gegenseitigem Vertrauen geprägter Draht zwischen den Verhandlungspartnern auf Seiten der SWM und des Sozialreferates. Dies erfordert einen überschaubaren, klar definierten Kreis von Kooperationspersonen. Die Vereinbarung beinhaltet, dass in jedem Sozialbürgerhaus sowie in der städt. Schuldnerberatung jeweils ein Ansprechpartner benannt wird, der die Verhandlungen mit den SWM führt und entsprechende Regelungen zur Problemlösung trifft. Die konkrete Vorabklärung der Sachlage und die verwaltungsmäßige Bearbeitung erfolgt hingegen durch die federführende Sachbearbeitung bzw. die Bezirkssozialarbeit, die mit der Fallbearbeitung befasst ist (Prozessverantwortung). Für die SWM ist somit der Vorteil gegeben, dass pro Sozialbürgerhaus ein zentraler Ansprechpartner vorhanden ist. Umgekehrt haben die SWM ihrerseits eine zentrale Ansprechperson benannt, die mit den Sozialbürgerhäusern bzw. der Schuldnerberatung verhandelt. Zudem wurde vereinbart, dass die SWM die mit der Sperrung und dem Inkasso beauftragten Sachbearbeiter für soziale Problemsituationen noch weiter sensibilisieren und von dieser Seite in einschlägigen Fällen ggf. auf die Inanspruchnahme einer Hilfestellung durch das Sozialreferat hingewiesen wird. Ende März 2006 wurden in einer gemeinsamen Sitzung zwischen SWM und dem Sozialreferat auf Arbeitsebene die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse ausgewertet. Im Zeitraum von Mitte Oktober 2005 bis Mitte März 2006 wurden demnach 154 Angelegenheiten (Härtefälle) nach dem neuen Verfahren bearbeitet. Davon waren zu diesem Zeitpunkt 107 Fälle einer abschließenden, einvernehmlichen Lösung zugeführt. 45 Fälle befanden sich noch in Bearbeitung; diese sind zwischenzeitlich ebenfalls gütlich geregelt. Die Vereinbarungen sehen jeweils u. a. vor, dass bei Bezieher/-innen von Leis-

3 Seite 3 tungen nach dem SGB II oder SGB XII in der Regel eine Direktüberweisung der monatlichen bzw. zweimonatlichen Abschlagszahlung an die SWM erfolgt, damit die laufenden Zahlungen für die Zukunft sichergestellt und neuerliche Zahlungsausfälle vermieden werden. Inhalt der Regelungen ist jeweils auch die Bereinigung der mit einer Energiesperre verbundenen Folgekosten und die rasche Aufhebung der Sperrung. Fälle, die außerhalb des Härtefallkatalogs liegen (z. B. Einzelpersonen mit Bezug von ALG II), werden im Einzelfall auf dem normalen Weg mit dem Forderungsmanagement der SWM einer Lösung zugeführt. In diesen Fällen erfolgt in der Regel die Abmachung einer Ratenzahlungsvereinbarung über die Sachbearbeitung bzw. die Bezirkssozialarbeit und die künftige Direktüberweisung der Abschlagszahlungen. Aus Sicht des Sozialreferates wie auch der SWM hat sich die neue Kooperationsform sowohl im Hinblick auf die inhaltlichen Ergebnisse als auch in Bezug auf die Optimierung der Arbeitsabläufe bewährt; sie soll daher fortgesetzt und falls erforderlich modifiziert werden Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände Nach der positiven Pilotphase sollen künftig auch die Wohlfahrtsverbände in die Kooperationsvereinbarung einbezogen werden, da in den dortigen Beratungsstellen die Problematik von Stromsperrungen ebenfalls gehäuft auftritt. D. h., dass jeder Verband analog den Sozialbürgerhäusern nunmehr eine zentrale Ansprechperson benennen kann. Diese kann künftig eigenständig für die verbandsinternen Sozialdienste als Vermittlungsperson zu den SWM fungieren. Die SWM haben vorgeschlagen, dass die Ansprechpartner der Verbände in den dortigen Schuldnerberatungsstellen angesiedelt werden sollen. Derzeit sind die Gespräche zwischen dem Sozialreferat und den Verbänden über die detaillierte Einbindung der dortigen Ansprechpartner im Gange. Zu klären ist dabei vor allem auch die Zuständigkeit für Personen, die sowohl in einer Beratungsstelle eines Verbandes wie auch in einem Sozialbürgerhaus als Leistungsbezieher/-in nach dem SGB II oder SGB XII anhängig sind. 3. Alternative Zahlungsweisen und Direktüberweisungen Wie bereits unter Punkt 2.2 ausgeführt, erfolgen bei Bezieher/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII häufig Direktüberweisungen der Abschlagszahlungen an die SWM zur Vermeidung neuerlicher Energieschulden. In den Gesprächen mit den SWM wurde auch die Möglichkeit der Installation von Stromeinwurfautomaten erörtert. Diese werden nach den vorliegenden Informationen mittlerweile mit aufladbarer Chipkarte betrieben. Dies bedeutet, die Karte müsste jeweils an einem Terminal bei den SWM aufgeladen werden. Somit könnte eine am Wochenende leer werdende Karte zu einem vorübergehenden Verlust der Stromversorgung führen. Problematisch scheint die Anbringung auch in solchen Anwesen, bei denen sich der Zähler nicht in der Wohnung sondern im Keller zusammen mit den Zählern aus anderen Wohnungen befindet. Die Notlage der Betroffenen würde somit anderen Bewohner/-innen offenkundig. Zudem wirft sich die Frage auf, wer die Kosten für die Installierung der Stromeinwurfautomaten übernimmt, nachdem es sich bei den betroffenen Schuldnern weitgehend um finanzschwache Personen handelt. o

4 Seite 2 Bei Abwägung des Für und Wider waren sich das Sozialreferat und die SWM letztendlich darin einig, dass das Ziel die Erhaltung und Wiederherstellung einer regulären Energieversorgung ist und Stromeinwurfautomaten keine wirkliche Alternative für SGB II- und SGB-XII-Bezieher/-innen zu einer geregelten Energieversorgung darstellen. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Straßer, der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und dem Sozialreferat / Interkulturelle Arbeit und Migration ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Das Sozialreferat wird beauftragt, die Kooperation mit den SWM zur Vermeidung und Behebung von Sperrungen der Energieversorgung in der vorliegenden Form weiter zu verfolgen und wo notwendig, zu modifizieren. 2. Der Antrag Nr / A vom der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/rosa liste ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an die Frauengleichstellungsstelle an das Referat für Arbeit und Wirtschaft an das Sozialreferat, S-III-M z. K.

5 Seite 5 V. Wv. Sozialreferat o

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