Lärmaktionsplan Königs Wusterhausen

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1 Königs Wusterhausen Quelle: LUGV Brandenburg 22. Juni 2016 LK Argus GmbH

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3 Königs Wusterhausen Auftraggeber Stadt Königs Wusterhausen Stabsstelle Stadtentwicklung/Wirtschaftsförderung Schloßstraße Königs Wusterhausen Auftragnehmer LK Argus GmbH Schicklerstraße 5-7 D Berlin Tel Fax berlin@lk-argus.de Bearbeitung Dipl.-Ing. Alexander Reimann Dipl.-Ing. Falk Kumsteller Dipl.-Ing. Jörg Leben Berlin, 22. Juni 2016

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5 1 Einleitung Rechtliche Rahmenbedingungen Auslösewerte und Grenzwerte 4 Königs Wusterhausen 1.3 Zuständige Behörden Untersuchungsgebiet Vorgehensweise der ung 7 2 Bestandsanalyse Verkehrssituation für den Straßenverkehr Lärmsituation Vorhandene Planungen 24 3 Ruhige Gebiete Rechtliche Rahmenbedingungen Mögliche Auswahlkriterien Gebietskulisse in Königs Wusterhausen Hinweise zum Schutz und zur Entwicklung von ruhigen Gebieten 32 4 Maßnahmenplanung Maßnahmen Straßenverkehr Maßnahmen Schienenverkehr Handlungskatalog 56 5 Zusammenfassung 59 Tabellenverzeichnis 61 Abbildungsverzeichnis 61

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7 1 Einleitung Für die Stadt Königs Wusterhausen wird ein der zweiten Stufe nach EG-Umgebungslärmrichtlinie (Europäisches Parlament und Rat, 25. Juni 2002) erstellt. Ziel der ung (LAP) ist es, die Lärmbelastungen zu senken und die Lebensqualität in der Stadt Königs Wusterhausen zu erhöhen. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen. Königs Wusterhausen Die aktuell geltende zweite Stufe der ung konzentriert sich in der Stadt Königs Wusterhausen auf den Straßenverkehrs- und Eisenbahnlärm. Gewerbe- und Fluglärm 1 sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hier nicht relevant. Aufgrund der Nähe des Gemeindegebietes zum Flughafen Schönefeld werden die Ergebnisse dieser Lärmkartierung dennoch berücksichtigt. Beschwerden Anwohnender sind der Auslöser für die Betrachtung der Lärmprobleme, die durch die Bundesautobahn A 10 in Verbindung mit dem Kiestagebau Zernsdorf und das Tanklager in Kablow entlang der K 6153 hervorgerufen werden. Der beinhaltet zudem die Festlegung von ruhigen Gebieten. Die Lärmkartierung des Straßenverkehrs erfolgte für die Stadt Königs Wusterhausen durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) des Landes Brandenburg mit. Die Kartierung wurde auf Basis der im Jahr 2012 vorliegenden Infrastrukturdaten erstellt. Kartierungspflichtig sind in der aktuellen Bearbeitungsstufe Bundesautobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Das Eisenbahn-Bundesamt ist für die Lärmkartierung der Eisenbahnstrecken mit mehr als Zugfahrten pro Jahr zuständig. Hier wurden im die Ergebnisse vom Oktober 2015 berücksichtigt. Die Kartierung des vom Flughafen Berlin-Schönefeld ausgehenden Lärms wurde durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) veranlasst. Aufgrund der Erweiterung des Flughafens wurden zwei Szenarien betrachtet. Für das Jahr 2010 wurde der Ist-Zustand berechnet. Die Lärmsituation nach dem Ausbau zum Flughafen Berlin Brandenburg wurde anhand der vorhersehbaren Lärmsituation für 2015 prognostiziert. Die Ortsumgehung der Bundesstraße B 179 wurde im Dezember 2013 für den Verkehr freigegeben und ist somit kein Bestandteil der Lärmkartierung sowie des vorliegenden s. Die der ung zugrunde liegende Lärmkartierung enthält noch den alten Verlauf der B 179 durch die Innenstadt. Mit der Freigabe der Ortsumgehung hat sich die Verkehrssituation in der Innenstadt von Königs Wusterhausen grundlegend verändert. Das 1 Der Flughafen Schönefeld verursacht im Gemeindegebiet von Königs Wusterhausen keine Lärmprobleme im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. 1

8 Königs Wusterhausen Stadtgebiet zwischen der Bundesautobahn A 10 im Norden, der Eisenbahntrasse im Osten sowie der neuen Trasse der B 179 im Süden und Westen kann daher bei der Auswertung der Lärmkartierung und der Maßnahmenplanung nicht berücksichtigt werden. Gesetzlich ist eine Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Lärmkarten und des Aktionsplans in einem Turnus von mindestens fünf Jahren vorgesehen. Die Bewertung der Lärmsituation in diesem Bereich ist damit in einem zukünftigen möglich. 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Die ung beruht auf der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2, die 2005 mit der Erweiterung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) 3 um einen sechsten Teil Lärmminderungsplanung und die Paragrafen 47a bis 47f in deutsches Recht übernommen wurde. In 47d BImSchG ist die Aufstellung der Aktionspläne näher festgelegt. Demnach sollen Lärmaktionspläne mit geeigneten Maßnahmen aufgestellt werden, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und in Ballungsräumen mit mehr als Einwohnern. Als Umgebungslärm werden unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien bezeichnet, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung ausgeht. Ziel ist neben der Darstellung und Reduktion der von Lärm betroffenen Personen auch der Schutz vorhandener ruhiger Gebiete vor der Zunahme von Lärm. Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung sind die Lärmaktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2005.

9 Gemäß 47 BImSchG und der Richtlinie 2002/49/EG (Anhang V) müssen die Aktionspläne unter anderem folgende Angaben und Unterlagen enthalten: Beschreibung der zu berücksichtigenden Lärmquellen sowie eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten, Königs Wusterhausen Informationen zur Rechtslage (zuständige Behörde, rechtlicher Hintergrund, geltende Grenzwerte), bereits vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung, Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen. Gemäß 47d Abs. 6 BImSchG und 47 Abs. 6 BImSchG sind die im enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach dem BImSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. Straßenverkehrsgesetz StVG, Straßenverkehrsordnung StVO) durchzusetzen. Sind in den Plänen planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen, haben die zuständigen Planungsträger dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Die in Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie aufgeführten Maßnahmen zur Lärmminderung sind sehr allgemein gehalten (Verkehrsplanung, Raumordnung, quellenorientierte technische Maßnahmen, Verringerung der Schallübertragung, verordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen bzw. Anreize). Jedoch existieren mit den Hinweisen von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz zur ung 4, Forschungsvorhaben 5 oder Leitfäden und Handreichungen der Bundesländer 6 Arbeitshilfen zur Lärmminderungsplanung. Sie werden bei der Aktionsplanung in Königs Wusterhausen berücksichtigt. Ergänzt wird das BlmSchG durch die 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 7. Sie regelt die Einzelheiten für die Erstellung der Lärmkarten Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz AG ung: LAI-Hinweise zur ung - aktualisierte Fassung -, Stand Umweltbundesamt, Europäische Akademie für städtische Umwelt Berlin in Kooperation mit konsalt GmbH, LK Argus GmbH und Lärmkontor GmbH: Silent City, Handbuch zur ung, Land Brandenburg: Die Strategie der ung im Land Brandenburg, Stand: Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV) vom Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März

10 Königs Wusterhausen 1.2 Auslösewerte und Grenzwerte Lärmaktionspläne sind gemäß 47d Abs. 1 BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Es gibt jedoch weder auf EUnoch auf Bundesebene verbindliche Schwellenwerte/Grenzwerte, ab deren Erreichen Lärmschutzmaßnahmen in Betracht gezogen oder ergriffen werden müssen. Das Umweltbundesamt nennt als Auslösewerte für die ung Mittelungspegel von L DEN 65 db(a) und L Night 55 db(a). Diese Werte decken sich mit der ersten Stufe der vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU, 2008) im Umweltgutachten 2008 zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdung geeignet befundenen Umwelthandlungsziele. Hintergrund dieser Schwellenwerte ist die medizinisch gesicherte Erkenntnis, dass dauerhafte Lärmbelastungen oberhalb dieser Schwellenwerte zu signifikanten Steigerungen von Herz- Kreislauf-Erkrankungen führen können. Die vom Umweltbundesamt genannten Auslösewerte werden auch vom Land Brandenburg empfohlen. Für die ung in Königs Wusterhausen werden als Auslösekriterium die folgenden Mittelungspegel herangezogen: 24-Stundenwert (L DEN ) 65 db(a) und Nachtwert (L Night ) 55 db(a). 1.3 Zuständige Behörden Die Lärmkartierung des Straßenverkehrs wurde durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (LUGV) erarbeitet. Für die Lärmkartierung des Schienenverkehrs ist das Eisenbahnbundesamt zuständig. Der Fluglärm wurde im Auftrag des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) kartiert. Für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für den Straßen- und Schienenverkehr sowie für Großflughäfen sind gemäß BlmSchG 47e Abs. 1 die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden autorisiert. Die Verantwortung für die ung der Stadt Königs Wusterhausen liegt bei: Stadt Königs Wusterhausen Schloßstraße Königs Wusterhausen 4

11 Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG 47e, Absatz 4 8 ist seit dem das Eisenbahn-Bundesamt für die Aufstellung eines bundesweiten es für die Haupteisenbahnstrecken 9 des Bundes zuständig. Dies betrifft Haupteisenbahnstrecken innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen 10. Zudem ist im BImSchG 47e geregelt, dass das Eisenbahn-Bundesamt bei den von den Ballungsräumen aufgestellten Lärmaktionsplänen mitwirkt. Königs Wusterhausen Die Auffassung des Eisenbahnbundesamtes zur Zuständigkeit der ung innerhalb von Ballungsräumen scheint allerdings eine andere zu sein. Nach den veröffentlichten Aussagen des Eisenbahn-Bundesamts stellt es einen nur für Haupteisenbahnstrecken außerhalb von Ballungsräumen auf. Für Haupteisenbahnstrecken innerhalb von Ballungsräumen sind nach Auffassung des Eisenbahnbundesamtes die Kommunen selbst zuständig. 11 Die Veröffentlichung eines vom Eisenbahnbundesamt erstellten bundesweiten s ist für Ende 2016 geplant. Darin werden die Betroffenheiten aufgrund der Kartierungsergebnisse und der Öffentlichkeitsbeteiligung analysiert. Die Ergebnisse werden den durchgeführten und geplanten Lärmsanierungsmaßnahmen aus dem Lärmsanierungsprogram des Bundes gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Gegenüberstellung dienen als Ausgangspunkt für spätere Lärmaktionspläne des Eisenbahn-Bundesamts. 12 Eine Maßnahmenplanung ist für 2016 nicht vorgesehen. 13 Die Deutsche Bahn AG ist gesetzlich nicht verpflichtet, etwaige Maßnahmenvorschläge umzusetzen Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) geändert worden ist. Eisenbahnstrecken mit mehr als Zugfahrten/Jahr. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage u. a. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Stärkung des Lärmschutzes auf der Schiene, Drucksache 18/ , S. 9. Quelle: Eisenbahn-Bundesamt: Weiterführende Informationen zur ung. letzter Aufruf: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage u. a. der Fraktion Die Linke: Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Ausbaus der Görlitzer Bahn, Drucksache 18/ , S. 5. Quelle: Eisenbahn-Bundesamt: Weiterführende Informationen zur ung. letzter Aufruf: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage u. a. der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Stärkung des Lärmschutzes auf der Schiene, Drucksache 18/ , S. 9. 5

12 Königs Wusterhausen 1.4 Untersuchungsgebiet Königs Wusterhausen liegt im Landkreis Dahme-Spreewald südöstlich der Bundeshauptstadt Berlin. Das Stadtgebiet gliedert sich in die Kernstadt Königs Wusterhausen sowie die sieben Ortsteile Diepensee, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf. Die Stadt hat rund Einwohner (Stand 3/2015). Königs Wusterhausen ist als Mittelzentrum in Funktionsergänzung mit Wildau ausgewiesen. Mit einer Fläche von ca. 96 km² ist Königs Wusterhausen die größte Stadt im Landkreis Dahme-Spreewald. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 368 Einwohnern je km². Mit der vorliegenden 2. Stufe der ung erfolgt die Berücksichtigung der Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz im Jahr. Wichtige Straßen und damit Lärmemittenten sind: die Bundesautobahn (BAB) A 10 (südlicher Berliner Ring) in Ost-West- Richtung mit den Anschlussstellen 10 Königs Wusterhausen und 9 Niederlehme 15, die Bundesstraße B 179, die von der Anschlussstelle Königs Wusterhausen in Richtung Süden verläuft und mittels einer Umgehungsstraße 16 westseitig an der Kernstadt vorbeigeführt wird, die Landestraße L 30, die Königs Wusterhausen von Südwest nach Nordost erschließt und die Stadt an die Anschlussstelle Niederlehme anbindet 17, die Landesstraße L 40, die Königs Wusterhausen in Ost-West-Richtung erschließt sowie die Kreisstraße K 6153 und die ehemalige Bundesstraße (B 179 alt ) mit der Berliner Straße - Schloßstraße - Cottbuser Straße - Karl-Liebknecht-Straße. Eisenbahnstrecken mit mehr als Zugfahrten pro Jahr werden ebenfalls lärmkartiert. In Königs Wusterhausen betrifft dies die Bahntrasse vom Bahnhof Königs Wusterhausen in Richtung Norden nach Berlin. Hier verkehren die S- Bahnlinie S 46 nach Berlin sowie der Regionalexpress RE 2 nach Wismar, die Regionalbahn RB 19 nach Berlin-Gesundbrunnen, die Regionalbahn RB 22 nach Berlin-Friedrichstraße sowie einzelne Fernverkehrszüge. Diese Bahntrasse setzt sich in Richtung Süden mit weniger Zugfahrten fort (RE 2 und Fernzüge in Richtung Cottbus und RB 19 in Richtung Senftenberg). Neben dem Die Anschlussstelle 9 Niederlehme der A 10 fehlt in der Lärmkartierung. Die Umgehungsstraße fehlt in der Lärmkartierung. Das Teilstück der L 30 zur Anbindung Anschlussstelle 9 Niederlehme der A 10 fehlt in der Lärmkartierung.

13 Bahnhof Königs Wusterhausen in der Kernstadt verfügt noch der Ortsteil Zeesen über einen Haltepunkt an dieser Trasse. Zusätzliche geht eine Nebentrasse vom Bahnhof Königs Wusterhausen in Richtung Osten ab. Sie wird von der Regionalbahn RB 36 in Richtung Frankfurt (Oder) befahren. Hier befinden sich die Haltepunkte Niederlehme, Zernsdorf und Kablow. Gewerbeanschlüsse gibt es im Binnenhafen Königs Wusterhausen und zum Tanklager Kablow. Königs Wusterhausen Nordwestlich von Königs Wusterhausen befindet sich in ca. zehn Kilometer Entfernung der internationale Flughafen Berlin-Schönefeld. Die Flugrouten führen sowohl für den für das Jahr 2010 kartierten Ist-Zustand als auch für den für das Jahr 2015 berechneten Prognosefall ausschließlich in größere Höhe über das Gemeindegebiet, so dass keine Lärmbelastung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vorhanden sind. Königs Wusterhausen verfügt über zahlreiche Gewässer, die natürliche Barrieren darstellen. Neben den fließenden Gewässern Dahme und Nottekanal sind der Zeesener See und der Zernsdorfer Lankensee bedeutend. Zwischen den Ortsteilen Königs Wusterhausen, Zeesen, Senzig und Niederlehme befindet sich das Naturschutzgebiet Tiergarten. Bei der ung besondere Beachtung finden der Schwerlastverkehr von und zum Tanklager Kablow und die akustische Wirkung der Bundesautobahn A 10 im Ortsteil Zernsdorf. 1.5 Vorgehensweise der ung Die Vorgehensweise der ung für die Stadt Königs Wusterhausen orientiert sich an den im Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie vorgegebenen Mindestanforderungen für die Durchführung von Lärmaktionsplänen und beinhaltet folgende Schwerpunkte: 1. Bestandsanalyse, 2. ruhige Gebiete, 3. Maßnahmenplanung und Wirkungsanalysen, sowie 4. Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Bestandsanalyse (Kapitel 2) stellt die Verkehrssituation sowie die Ergebnisse der aktuellen Lärmkarten dar und analysiert und benennt die Lärmschwerpunkte für die kartierten Verkehrsarten. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert nicht nur die Lärmsanierung von hoch belasteten Bereichen, sondern auch den vorbeugenden Schutz vorhandener ruhiger Gebiete vor Lärm. Als ruhiges Gebiet auf dem Land gilt laut Artikel 3 der Umgebungslärmrichtlinie ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm 7

14 Königs Wusterhausen ausgesetzt ist. Die ruhigen Gebiete von Königs Wusterhausen werden im Rahmen der Bearbeitung des es dargestellt. Für die identifizierten Lärmbrennpunkte werden Handlungsmöglichkeiten zur Lärmminderung erarbeitet. Dabei wird für den Straßenverkehrslärm der Fokus auf Maßnahmen am Emissionsort (Fahrbahn, Geschwindigkeit und Verkehrslenkung) gelegt. Zusätzlich wird die Problematik einer Zunahme des Autobahnlärms durch den Kiestagebau betrachtet. Im Anschluss werden die entwickelten Maßnahmen hinsichtlich ihrer akustischen Wirkung grob abgeschätzt, um letztendlich wirkungsvolle Maßnahmen zur Lärmminderung zu empfehlen und Prioritäten zu setzen. Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit ist wesentlicher Bestandteil des es. Die Ergebnisse der ung werden in politischen Ausschüssen vorgestellt. Im weiteren Verlauf der Bearbeitung des s wird das genaue Vorgehen hinsichtlich der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit festgelegt. 8

15 2 Bestandsanalyse Die Bestandsanalyse umfasst die Darstellung der Verkehrssituation für den Straßenverkehr, die Auswertung der Lärmkartierung für den Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie eine Analyse der bereits vorhandenen Planungen mit Bezug zur ung für Königs Wusterhausen. Königs Wusterhausen 2.1 Verkehrssituation für den Straßenverkehr Im Folgenden werden die Geschwindigkeiten, Fahrbahnoberflächen, Verkehrsmengen und der Schwerverkehrsanteil beschrieben, die für Lärmkartierung und ung die Basis bilden. Der Lärmkartierung liegt das Straßennetz von 2012 zugrunde. Dementsprechend wird in der ung die Information zur Infrastruktur mit dem Stand 2012 dargestellt und bewertet Zulässige Höchstgeschwindigkeiten Auf der BAB A 10 ist von Ost nach West eine Geschwindigkeit von 120 km/h zugelassen, mit Ausnahme des Teilstücks zwischen dem Ortsteil Zernsdorf und der Anschlussstelle Niederlehme, welches keine Begrenzung aufweist. Von West nach Ost gibt es zwischen der Anschlussstelle Königs Wusterhausen und dem Ortsteil Zernsdorf keine Geschwindigkeitsbegrenzung, ansonsten besteht ebenfalls eine Begrenzung von 120 km/h (Abbildung 1). Die B (Berliner Chaussee) weist in ihrem heutigen Verlauf zwischen nördlicher Stadtgrenze und L 40 (Chausseestraße Deutsch Wusterhausen) unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen von 70 km/h außerorts und 50 km/h bzw. 100 km/h innerorts auf. Im weiteren Verlauf der bereits kartierten B 179 (Karl-Liebknecht-Straße, Spreewaldstraße) zwischen Kreisverkehr Karl- Liebknecht-Straße und südlicher Stadtgrenze besteht eine zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h und außerorts von 80 km/h. Auf der Landesstraße L 30 (Gerichtsstraße, Brückenstraße, An der Eisenbahn, Karl-Marx-Straße Niederlehme, Wernsdorfer Straße, Niederlehmer Straße, Niederlehmer Chaussee, Dorfstraße und Neu Zittauer Straße) besteht zwischen L 40 (Potsdamer Straße) und nördlicher Stadtgrenze eine Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts auf 50 km/h. Außerorts liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 100 km/h (Abbildung 1). Bei der Landesstraße L 40 (Chausseestraße Deutsch Wusterhausen, Potsdamer Straße, Gerichtsstraße, Storkower Straße, Chausseestraße Senzig, An der 18 Die B 179 weist in der Lärmkartierung noch den alten Verlauf durch die Stadt auf. Die Ortsumgehung westlich des Stadtgebietes zwischen L 40 (Chausseestraße Deutsch Wusterhausen) und Kreisverkehr Karl-Liebknecht-Straße wurde in den Lärmkarten nicht berücksichtigt. 9

16 Königs Wusterhausen Chaussee und Bindower Dorfstraße) besteht zwischen östlicher und westlicher Stadtgrenze innerorts 50 km/h bzw. 30 km/h zwischen Maxim-Gorki-Straße und Am Güterbahnhof. Außerorts liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 100 km/h mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Höhe Siedlerweg und Gräbendorfer Straße, dort sind nur 60 km/h zugelassen. Die K 6153 (Zernsdorfer Straße, Karl-Marx-Straße Zernsdorf, Friedensaue und Friedrich-Engels-Straße) zwischen Schleusenbrücke und Kablower Chaussee kann mit 50 km/h befahren werden. Auf einzelnen nicht übergeordneten Straßen wie der Hoherlehmer Straße zwischen nördlicher Stadtgrenze und Höhe Siedlungsgrenze sowie der Luckenwalder Straße zwischen Heinrich-von-Kleist-Straße und südlicher Stadtgrenze gelten außerorts 100 km/h. Überdies gelten Tempo 70 innerorts auf der Berliner Straße (ehem. B 179) zwischen Bergstraße und Höhe Funkerberg sowie Tempo 60 außerorts auf der Tiergartenstraße zwischen Storkower Straße (L 40) und Kirchsteig. Auf den übrigen Gemeindestraßen besteht eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bzw. 30 km/h. Abbildung 1: zulässige Höchstgeschwindigkeiten 10

17 2.1.2 Fahrbahnoberflächen Die Angaben über die Fahrbahnbeläge wurden aus der Lärmkartierung entnommen bzw. mit aktuellen Daten - soweit vorhanden - abgeglichen. Demnach sind Pflasterbeläge im Umfeld des Bahnhofs Königs Wusterhausens auf der L 40 (Storkower Straße) zwischen Gerichtsstraße und Am Güterbahnhof sowie in der Maxim-Gorki-Straße auf Höhe Bahnhofstraße, auf der Bahnhofstraße zwischen Schloßstraße und Am Aalfang sowie auf dem Kirchplatz bzw. Köpenicker Straße zwischen der L 30 (Schloßplatz) und Alte Plantage vorhanden (Abbildung 2). Königs Wusterhausen Lärmmindernde Asphaltbeläge sind auf der BAB A 10 sowie abschnittsweise auf der L 30 (Brückenstraße, Karl-Marx-Straße Niederlehme, Niederlehmer Chaussee und Neu Zittauer Straße), L 40 (Chausseestraße Deutsch Wusterhausen, Storkower Straße, Chausseestraße Senzig, An der Chaussee und Bindower Dorfstraße) und B 179 (Berliner Chaussee und Karl-Liebknecht- Straße). Alle anderen Straßen sind mit konventionellen Asphaltbauweisen ohne besondere lärmmindernde Eigenschaften ausgestattet. Abbildung 2: Fahrbahnbeläge Verkehrsmengen Nach der Lärmkartierung weist die BAB A 10 mit über Kfz / 24 Stunden die höchsten Werte auf. Der alte Streckenverlauf der B 179 durch die Innenstadt zeichnet sich deutlich mit einer Verkehrsmenge zwischen Kfz / 24 Stunden auf der Berliner Straße, Schloßstraße und Cottbuser Straße 11

18 Königs Wusterhausen zwischen Berliner Chaussee und Erich-Kästner-Straße sowie auf der Luckenwalder Straße zwischen Cottbuser Straße und Erich-Kästner-Straße ab. Ähnliche Werte zwischen und Kfz / 24 Stunden bestehen in der Tiergartenstraße zwischen Storkower Straße (L 40) und Zernsdorfer Straße (K 6153), die als Verbindungsstück der beiden übergeordneten Straßen dient. Im weiteren Verlauf der alten Streckenführung der B 179 durch die Innenstadt erfolgt auf der Cottbuser Straße und Karl-Liebknecht-Straße zwischen Erich- Kästner-Straße und Stadtgrenze eine Reduzierung der Verkehrsmenge auf Kfz / 24 Stunden. Ähnliche Verkehrsmengen weisen die K 6153 (Zernsdorfer Straße, Karl-Marx-Straße Senzig, Friedensaue und Friedrich- Engels-Straße) sowie abschnittsweise die L 30 (Gerichtsstraße, Brückenstraße, An der Eisenbahn, Dorfstraße und Neu Zittauer Straße) und L 40 (Chausseestraße Deutsch Wusterhausen, Potsdamer Straße und Gerichtsstraße) auf. Allerdings besteht auf längeren Abschnitten der beiden Landesstraßen eine nochmals geringere Belastung mit Kfz / 24 Stunden. Dies gilt bei der L 30 (Karl-Marx-Straße Niederlehme, Wernsdorfer Straße, Niederlehmer Straße, Niederlehmer Chaussee) im Abschnitt zwischen Am Möllenberg und Dorfstraße. Bei der L 40 (Storkower Straße, Chausseestraße Senzig, An der Chaussee und Bindower Dorfstraße) besteht die geringere Belastung zwischen Gerichtsstraße und östlicher Stadtgrenze. Bei den untergeordneten Straßen wie bspw. der Bahnhofstraße, der Bergstraße und dem Kirchsteig liegen die Verkehrsmengen unter Kfz / 24 Stunden. Abbildung 3: Durchschnittlich täglicher Verkehr 12

19 2.1.4 Schwerverkehrsanteil Der Schwerverkehrsanteil ist mit % bzw. über 20 % auf der BAB A 10 am höchsten. Auf der B 179, L 30, L 40 sowie auf der K 6153 weisen längere Streckenabschnitte einen Schwerverkehrsanteil von 5-10 % auf. Alle übrigen Straßen haben einen Anteil unter 5 %. Königs Wusterhausen Abbildung 4: Schwerverkehrsanteil 2.2 Lärmsituation Die Lärmkartierung wird getrennt nach Straßen-, Schienen- und Flugverkehr ausgewertet. Mögliche Besonderheiten der Lärmkartierung werden dargestellt. Auf Basis der Lärmkartierung erfolgt eine Hotspot-Analyse für Bereiche mit Lärmbetroffenheiten im Straßenverkehr Lärmkartierung für den Straßenverkehr Bei der ung der zweiten Stufe sind Hauptverkehrsstraßen mit mehr als Kfz / 24 Stunden kartierungs- und bearbeitungspflichtig. Dabei ist zu beachten, dass das Straßennetz und die Verkehrsmengen aus dem Jahr 2012 stammen. Folglich ist die Umgehungsstraße B 179 neu noch nicht Bestandteil des betrachteten Straßennetzes. Hauptverkehrsstraßen mit mehr als Kfz / 24 Stunden waren 2012 in Königs Wusterhausen: Bundesautobahn A 10, Bundesstraße B 179 zwischen der A 10 und Berliner Straße, 13

20 Königs Wusterhausen alte Bundesstraße B 179 (Berliner Straße, Schloßstraße, Cottbuser Straße) zwischen der B 179 und Erich-Kästner-Straße, alte Landesstraße L 30 (Luckenwalder Straße) zwischen Cottbuser Straße und Erich-Kästner-Straße, Landesstraße L 40 (Schloßplatz, Gerichtsstraße) zwischen Berliner Straße und Storkower Straße sowie Tiergartenstraße zwischen der L 40 und der Zernsdorfer Straße. 19 Außerhalb des Pflichtnetzes wurden weitere Straßen mit mehr als Kfz / 24 Stunden kartiert. Die farbigen Isophonenflächen der strategischen Lärmkarten für das Tagesmittel und die Nachtstunden stellen die Pegel entlang des Straßennetzes dar, die außerhalb der Gebäude in 4 m Höhe über dem Gelände errechnet wurden. Abbildung 5: Strategische Lärmkarte der zweiten Stufe L DEN Quelle: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), Land Brandenburg, Datum: Der im Bereich An der Eisenbahn und Köpenicker Straße mit mehr als Kfz / 24 Stunden angegebene Straßenzug existiert in dieser Form nicht, da die beiden Straßen von der Bahntrasse getrennt sind. Er wird daher im Folgenden nicht weiter betrachtet.

21 Abbildung 6: Strategische Lärmkarte der zweiten Stufe L Night Königs Wusterhausen Quelle: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), Land Brandenburg, Datum: Tabelle 1 zeigt die geschätzten Belastetenzahlen entlang des Pflichtnetzes. Von potenziell gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln L DEN > 65 db(a) und / oder L Night > 55 db(a) sind rund 540 bzw. 780 Personen betroffen. Bei Einbeziehung aller lärmkartierten Straßen sind höhere Betroffenenzahlen zu erwarten. Leider liegen entsprechende Daten des LUGV nicht vor. Für zukünftige Stufen der Lärmkartierung und ung (Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Lärmkarten und Aktionspläne spätestens aller 5 Jahre gem. der rechtlichen Rahmenbedingungen) wird das LUGV aufgefordert, für das gesamte lärmkartierte Straßennetz eine tabellarische Auswertung zu erstellen, denn nur dann sind die tabellarischen Daten auch für die Städte und Gemeinden nutz- und brauchbar. Einen Überblick über die lärmbelasteten Flächen sowie die geschätzte Anzahl an Wohnungen, Schulen, Kitas und Krankenhäusern entlang des Pflichtnetzes gibt Tabelle 2. Demnach sind rund 4 km² und rund 300 Wohnungen von gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln mit L DEN > 65 db(a) betroffen. Auch hier ist bei Einbeziehung aller lärmkartierten Straßen eine höhere Anzahl zu erwarten. 15

22 Königs Wusterhausen Tabelle 1: L DEN db(a) Geschätzte Zahl der belasteten Menschen von Straßenverkehrslärm am Pflichtnetz mit mehr als Kfz / 24 Stunden 20 Belastete Menschen Straßenlärm Anteil an der Gesamtbevölkerung L Night db(a) Belastete Menschen Straßenlärm Anteil an der Gesamtbevölkerung > 45 bis % > 50 bis % > 55 bis % > 55 bis % > 60 bis % > 60 bis % > 65 bis % > 65 bis % > 70 bis % > % > % Summe > % Summe > % Summe > % Summe > % Summe > % Summe > % Quelle: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), Land Brandenburg, Datum: Tabelle 2: Lärmbelastete Flächen und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen, Kitas und Krankenhäuser am Pflichtnetz mit mehr als Kfz / 24 Stunden Anzahl L DEN db(a) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Kitagebäude Krankenhausgebäude > > > Quelle: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), Land Brandenburg, Datum: Lärmkartierung für den Schienenverkehr Die Zuständigkeiten für die Lärmkartierung und die anschließende ung sind in 47e Absatz 1, 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) i.v. 6 Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung geregelt Dem Anteil der Lärmbetroffenheiten an der Gesamtbevölkerung von Königs Wusterhausen wurden die Bevölkerungszahlen von der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen mit Stand vom gegenübergestellt.

23 Die Lärmkartierungspflicht für die Haupteisenbahnstrecken lag beim Eisenbahn- Bundesamt. Dieses veröffentlichte die Lärmkartierung der zweiten Stufe im November Seit dem ist nach BImSchG 47e Absatz 4 das Eisenbahn-Bundesamt zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten es für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung wurden mit dem hier vorliegenden für die Stadt Königs Wusterhausen die Lärmkarten für den Schienenverkehr grob ausgewertet. Ziel ist es, die vorhandenen Konfliktbereiche darzustellen und nicht erst auf die ung des Eisenbahnbundesamtes zu warten. Königs Wusterhausen Für Königs Wusterhausen wurde die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Eisenbahnstrecke bis zum Bahnhof Königs Wusterhausen in der zweiten Stufe der ung kartiert. Die Kartierungsergebnisse zeigen Abbildung 7 und Abbildung 8. In Königs Wusterhausen ist die Kernstadt aufgrund des Schienenverkehrs von gesundheitsrelevanten Pegeln von mehr als 65 db(a) am Gesamttag und 55 db(a) nachts betroffen. Somit besteht hier gemäß der definierten Auslösewerte für die ung Königs Wusterhausen ein Handlungsbedarf zur Lärmminderung. Abbildung 7: Schienenlärm der zweiten Stufe L DEN Quelle: Eisenbahn-Bundesamt

24 Königs Wusterhausen Abbildung 8: Schienenlärm der zweiten Stufe L Night Quelle: Eisenbahn-Bundesamt In Königs Wusterhausen sind am Gesamttag rund 30 Menschen potentiell gesundheitsgefährdenden Pegeln von mehr als 65 db(a) (L DEN ) ausgesetzt. Dies entspricht etwa 0,08 % der Gesamtbevölkerung von Königs Wusterhausen. In der Nacht sind 40 Menschen von Pegeln über 55 db(a), also rund 0,11 % der gesamten Bevölkerung Königs Wusterhausens betroffen (Tabelle 3). Auf einer Fläche von 0,08 km² sind in Königs Wusterhausen 18 Wohnungen von potentiell gesundheitsgefährdenden Lärmpegeln über 65 db(a) (L DEN ) betroffen (Tabelle 4). 18

25 Tabelle 3: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm in ihren Wohnungen belasteten Menschen (gemäß VBEB) von Schienenlärm der Eisenbahnen des Bundes (gerundet auf Zehnerstelle) 21 Königs Wusterhausen L DEN db(a) Belastete Menschen Schienenlärm Anteil an der Gesamtbevölkerung L Night db(a) Belastete Menschen Schienenlärm Anteil an der Gesamtbevölkerung 45 bis < ,14 % 50 bis < ,11 % 55 bis < ,11 % 55 bis < ,06 % 60 bis < ,06 % 60 bis < ,03 % 65 bis < ,06 % 65 bis < ,03 % 70 bis < ,03 % > % > % Summe > ,25 % Summe > ,37 % Summe > ,08 % Summe > ,11 % Summe > ,03 % Summe > ,06 % Quelle: Eisenbahn-Bundesamt Tabelle 4: Von Umgebungslärm der Eisenbahnen des Bundes belastete Flächen und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser L DEN db(a) Fläche km² Anzahl Wohnungen Schulgebäude Krankenhausgebäude > 55 0, > 65 0, > 75 0, Quelle: Eisenbahn-Bundesamt Lärmkartierung für den Flughafen Berlin-Schönefeld Gemäß der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (2002/49/EG) und 47 c BImSchG i. V. m. 4 und 5 der 34. BImSchV hat das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL) die Lärmkartierung für den Verkehrsflughafen 21 Dem Anteil der Lärmbetroffenheiten an der Gesamtbevölkerung von Königs Wusterhausen wurden die Bevölkerungszahlen von der Internetseite der Stadt Königs Wusterhausen mit Stand vom gegenübergestellt. 19

26 Königs Wusterhausen Berlin-Schönefeld beauftragt. Aufgrund des Ausbaus des Flughafens wurden eine Kartierung des Ist-Zustandes auf der Datenbasis des Jahres 2010 und eine Kartierung im ausgebauten Zustand für eine vorhersehbare Lärmsituation im Jahr 2015 anhand prognostizierter Flugbewegungen auf der Grundlage der zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) erarbeitet. Für Königs Wusterhausen zeigen die Ergebnisse beider Kartierungszustände Lärmpegel, die unterhalb einer erheblichen Belästigung von L DEN > 55 db(a) und L Night > 45 db(a) und weit unterhalb einer Gesundheitsgefährdung liegen (Abbildung 9 bis Abbildung 12). Demnach besteht für die Bevölkerung in Königs Wusterhausen keine Lärmbelastung durch den Flughafen Berlin-Schönefeld gemäß der rechtlichen Festlegung. Abbildung 9: Strategische Lärmkarte L DEN 2010 Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL), Land Brandenburg, Datum:

27 Abbildung 10: Strategische Lärmkarte L Night 2010 Königs Wusterhausen Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL), Land Brandenburg, Datum: Abbildung 11: Strategische Lärmkarte L DEN 2015 Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL), Land Brandenburg, Datum:

28 Königs Wusterhausen Abbildung 12: Strategische Lärmkarte L Night 2015 Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MLUL), Land Brandenburg, Datum: Hotspot-Analyse für den Straßenverkehr Zunächst werden auf Grundlage der Lärmkartierung des Straßenverkehrs die Straßenabschnitte identifiziert, in denen ein erhöhter Handlungsbedarf bezüglich lärmbelasteter Bewohner besteht. Die Ermittlung der Lärmbrennpunkte des Straßenverkehrs erfolgt durch die Auswertung der Isophonenbänder. Die Lärmbrennpunkte weisen in konzentrierter Form straßenzugewandte Häuserfassaden mit Überschreitungen der Auslösewerte der ung von L DEN > 65 db(a) (Tagesmittel) bzw. L Night > 55 db(a) (nachts) auf. Das Ergebnis zeigt Abbildung 13. Ein sehr hoher Handlungsbedarf mit L DEN > 70 db(a) bzw. L Night > 60 db(a) ist für Königs Wusterhausen in den betrachteten Straßen nicht vorhanden. Ob in der Innenstadt Straßen mit einer solchen Lärmbelastung existieren, muss in der dritten Stufe zur ung mit Verkehrsdaten, die die Ortsumgehung der B 179 berücksichtigen geprüft werden. Ein hoher Handlungsbedarf liegt in den in Abbildung 13 rot markierten Straßenabschnitten vor. Diese weisen Lärmpegel von L DEN > 65 db(a) bzw. L Night > 55 db(a) auf. Die Hotspots sind in der Tabelle 5 zusammengefasst. 22

29 Tabelle 5: Straßenkategorie Autobahn Landesstraße Hotspots mit Handlungsbedarf Straßenabschnitt Bundesautobahn A 10 auf Höhe Wernsdorfer Straße Karl-Marx-Straße Niederlehme (L 30) zwischen In den Höfestücken und Spreehagener Straße Königs Wusterhausen Chausseestraße Deutsch Wusterhausen (L 40) zwischen Gutsgraben und Hoherlehmer Straße Chausseestraße Deutsch Wusterhausen (L 40) zwischen Dorfstraße und B 179 Chausseestraße Senzig (L 40) zwischen Körbiskruger Straße und Grüner Weg Kreisstraße Zernsdorfer Straße Karl-Marx-Straße Zernsdorf Friedensaue Friedrich-Engels-Straße (K 6153) zwischen Tiergartenstraße und Höhe Rütgerstraße sowie zwischen Höhe Seeblickstraße und Kablower Chaussee Gemeindestraße Tiergartenstraße zwischen Zernsdorfer Straße und Siedlungsgrenze Friedrich-Ebert-Straße Karl-Marx-Straße Niederlehme zwischen Tiergartenstraße und Am Möllenberg Hoherlehmer Straße zwischen Chausseestraße Deutsch Wusterhausen und Höhe Dorfgraben Abbildung 13: Hotspot-Analyse nach Lärmkartierung des Straßenverkehrs 23

30 Königs Wusterhausen 2.3 Vorhandene Planungen Eine wesentliche Grundlage für das Maßnahmenkonzept sind neben den vorliegenden Lärmkartierungen die bereits vorhandenen Planungen. Einige der in Zeuthen beschlossenen Planungen beinhalten Maßnahmen, die voraussichtlich neben ihrem eigentlichen Ziel auch Auswirkungen auf die Lärmsituation haben werden. Es ist daher sinnvoll, diese zunächst zu analysieren und die darin enthaltenen Hinweise und Empfehlungen aus Sicht der ung zu beurteilen. Relevante Planungen in Königs Wusterhausen mit potentiellen Auswirkungen auf die Lärmsituation sind: der Flächennutzungsplan (Juli 2015) 22, ung der ersten Stufe (September 2008) 23, Radwegekarte 24. Das Innenstadtverkehrskonzept 25 aus dem Jahr 2014 hat wie in Kapitel 1 beschrieben für den vorliegenden keine Bedeutung und wird daher nicht berücksichtigt Flächennutzungsplan (2015) Die Stadt Königs Wusterhausen hat im April 2014 die Aufstellung eines Flächennutzungsplans für das Stadtgebiet beschlossen. Es liegt der für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegebene Vorentwurf vom Juli 2015 vor. Für die ung sind vor allem die Ausweisung größerer Wohnbaugebiete, Gewerbe- / Dienstleistungsgebiete, Gemeinbedarfseinrichtungen, Bereiche mit Schutz- und Erholungsfunktion sowie die Planung von Verkehrsinfrastruktur und Inhalte der Stadtentwicklung von Bedeutung. Die Aufstellung des Flächennutzungsplans orientiert sich an den Leitlinien der nachhaltigen Stadtentwicklung. Wesentliche Bausteine für eine solche Entwicklung sind: Stadt Königs Wusterhausen: Flächennutzungsplan der Stadt Königs Wusterhausen, Juli Stadt Königs Wusterhausen / LK Argus GmbH (Bearb.): ung Königs Wusterhausen. 19. September Stadt Königs Wusterhausen, November Stadt Königs Wusterhausen: Verkehrskonzept Stadtzentrum der Stadt Königs Wusterhausen, August 2014.

31 Begrenzung der Flächeninanspruchnahme für neue Siedlungsflächen, Ausbau der erneuerbaren Energien, Orientierung der Siedlungsstruktur auf den ÖPNV (neue Bauflächen im Einzugsbereich von Bahn- und Bushaltepunkten), Königs Wusterhausen eine angemessene städtebauliche Verdichtung (innenstadtorientierte Verdichtung), stadtverträglicher Verkehr und umweltgerechte Mobilität (Anteil ÖPNV und Radverkehr am Modal Split erhöhen), Gestaltung des öffentlichen Raumes (Bedürfnisse Radfahrer und Fußgänger, erhöhte Aufenthaltsqualität), Stadtklima und Klimaanpassung (Durchgrünung des Stadtgebietes, Verbesserung des Mikroklimas). Im Flächennutzungsplan werden ca Wohneinheiten vor allem in der Kernstadt aber auch in anderen Ortsteilen neu dargestellt. Das Tanklager im Ortsteil Kablow wird als Sondergebiet dargestellt und soll dadurch eine weitere Nutzung als Tanklager ermöglichen. Eine Nutzungserweiterung der Tanklagerflächen soll auch unter Berücksichtigung der Anbindung an das übergeordnete Straßennetz nicht erfolgen. Mit der Ausweisung von Teilen des Tanklagers als gewerbliche Baufläche (6,3 ha) sollen eine Nachnutzung vorhandener Baulichkeiten ermöglicht und Erweiterungsmöglichkeiten in beschränktem Maß zugelassen werden. Um sowohl die Ortsdurchfahrt Kablow als auch die Ortsdurchfahrt Zernsdorf der Kreisstraße K 6153 vor einer deutlichen Zunahme des Gewerbeverkehrs zu schützen, sollen die Gewerbeflächenpotentiale im Rahmen der Bauleitplanung nur so eingeschränkt entwickelt werden, das sie kein erhöhtes Verkehrsaufkommen nach sich ziehen. Die für das Tanklager vorhandene Zufahrt über die Bahnstrecke von der Zernsdorfer Straße aus ist so auszubauen, dass sie den Anforderungen aus der gewerblichen Nutzung gerecht wird. Auf die ehemals nördlich der Bahnstrecke geplante Straßenanbindung an die Kreisstraße wird verzichtet. Für die Ortsumgehung Niederlehme L 30 liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor, der auf Grund der im Bereich der Trasse gefundenen Altlasten nicht umgesetzt werden kann. Aus diesem Grund hat die Stadt Königs Wusterhausen einen Aufstellungsbelschuss für den B-Plan 02/15 Neue Ortsumgehung Niederlehme gefasst, der eine geänderte Trassenführung vorsieht. 25

32 Königs Wusterhausen ung der ersten Stufe (2008) In der ersten Stufe der ung waren alle Straßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr zu betrachten (dies entspricht ca Kfz/24h). In Königs Wusterhausen waren dies lediglich die Autobahnen A 10 und der Abschnitt der B 179 zwischen Scheederstraße und Luckenwalder Straße. Konfliktbereiche bezüglich des Lärms befinden sich an der B 179 (Schloßstraße) sowie entlang der A 10 in der Kernstadt und den Ortsteilen Niederlehme und Zernsdorf. Als Maßnahmen wurden die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn und die Ausweisung von Tempo 30 auf der Schloßstraße in vorgeschlagen. Zudem sollte eine Verlängerung der bestehenden Schallschutzwand in Zernsdorf entlang der A 10 in westliche Richtung geprüft werden. Im Bereich der Schloßstraße wurde die Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen vorgeschlagen Radwegekarte (2010) Zur Förderung des Radverkehrs wurde für Königs Wusterhausen eine Radverkehrskarte erarbeitet. Darin enthalten sind auch geplante Radverkehrsanalgen. In den folgenden für die ung relevanten Straßenabschnitten sind Verbesserungen geplant: Karl-Marx-Straße Niederlehme (L 30), Chausseestraße Senzig (L 40), Tiergartenstraße, Friedrich-Ebert-Straße / Zernsdorfer Straße, Chausseestraße Deutsch Wusterhausen (L 40). Verbesserungen der Radverkehrsinfrastruktur können dazu führen, dass mehr Wege anstatt mit dem Auto zukünftig mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Dementsprechend lassen sich auch vom Kfz-Verkehr verursachte Lärmbelastungen verringern. Das Fahrradverkehrskonzept ist zur Verbesserung der Infrastruktur für den Radverkehr und somit im Sinne einer Lärmvermeidung zu begrüßen. 26

33 3 Ruhige Gebiete Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert nicht nur die Sanierung von hoch belasteten Gebieten, sondern auch den vorbeugenden Schutz ruhiger Gebiete vor Lärm. Im deutschen Recht wird in 47d BImSchG eindeutig formuliert, dass der Schutz ruhiger Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms Ziel der ung sein soll. Als ruhiges Gebiet auf dem Land gilt laut Artikel 3 der Umgebungslärmrichtlinie ein von der zuständigen Behörde festgelegtes Gebiet, das keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt ist. Königs Wusterhausen Die EU hat mit ihrer Formulierung keine konkrete und verbindliche Definition von ruhigen Gebieten vorgegeben. Auch der deutsche Gesetzgeber hat in diesem Punkt keine weitergehende Konkretisierung vorgenommen, so dass die Stadt hier weitgehende Handlungsfreiheiten hat. 3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 26 Die Festsetzung ruhiger Gebiete in einem wirkt steuernd auf zukünftige Gebietsnutzungen ein. Dementsprechend unterliegt sie wie andere gebietsbezogene Planungen vielfältigen rechtlichen Anforderungen aus dem Verfassungsrecht und dem einfachen Recht. Zugleich muss sie zum Teil konkurrierende Gebietsnutzungsansprüche berücksichtigen. Diese werden ihrerseits in Plänen etwa des Baurechts, des Naturschutzrechts, des Verkehrsrechts, des sonstigen Umweltrechts konkretisiert und geordnet. ung ist daher eine komplexe Aufgabe, die mit vielfachen Verbindungen zwischen Planungen zurechtkommen muss. Verfahrenstechnisch bildet sich das in erforderlicher oder zweckmäßiger Beteiligung bei der Planung ab. Die zurückhaltende und in Teilen defizitäre Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie im deutschen Recht wirkt sich auch auf die Vorgaben für die Festsetzung ruhiger Gebiete sowie etwaiger Schutzmaßnahmen aus. Die europarechtliche Umsetzungspflicht bindet aber die Verwaltungen auch dahingehend, dass die Frage, ob ruhige Gebiete festgesetzt werden können und welche es sein können, geklärt werden muss. Die Planungsträger sind nicht frei, das Thema ruhige Gebiete gleichsam auszuklammern. Vielmehr ist 26 Im Rahmen des Forschungsvorhabens Technisch-wissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie AP 3 Ruhige Gebiete des Umweltbundesamtes wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Festsetzung von ruhigen Gebieten untersucht und werden in diesem Abschnitt in ihren wesentlichen Punkten wiedergegeben. Umweltbundesamt (Auftraggeber), LK Argus (Bearbeiter): TUNE ULR Technischwissenschaftliche Unterstützung bei der Novellierung der EU-Umgebungslärmrichtlinie AP 3 Ruhige Gebiete,

34 Königs Wusterhausen der Schutz ruhiger Gebiete Teil der ung, zu der die Planungsträger nach europäischem und deutschem LAP-Recht verpflichtet sind. Mit Blick auf die Festsetzung eines ruhigen Gebietes und etwaige Schutz- Maßnahmen besteht erheblicher Planungsspielraum des Planungsträgers. Dieser Spielraum muss ordnungsgemäß ausgefüllt werden, damit der LAP rechtmäßig ist. Dazu gehören die ausreichende Erfassung der tatsächlichen Situation, nachvollziehbar ausgewählte Kriterien für die Auswahl und Begrenzung ruhiger Gebiete im Plangebiet, die ausreichende Wahrnehmung ggf. vorrangiger oder gleichrangiger anderer Raum- oder Fachpläne, die ausreichende Wahrnehmung etwa betroffener Rechtspositionen Privater sowie anderer Belange und schließlich die nachvollziehbare Bewertung und Abwägung dieser Position mit dem Ziel des Schutzes ruhiger Gebiete. Die Festsetzung als ruhiges Gebiet löst als Rechtsfolge grundsätzlich die Pflicht für nachfolgende Planungen aus, die Festsetzung und den damit verbundenen grundsätzlichen Schutzauftrag zu berücksichtigen. Berücksichtigen heißt, dass andere mit der nachfolgenden Planung verfolgten Belange gegen den Schutz des ruhigen Gebietes abzuwägen sind. Die anderen Belange können den Schutzbelang überwiegen, müssen dafür aber ausreichend gewichtig sein. Es spricht Einiges dafür, insofern erhöhte Begründungsanforderungen der nachfolgenden Planungsträger anzunehmen (Optimierungsgebot). Die Abwägung im Einzelnen richtet sich dabei auch nach dem für die nachfolgende Planung jeweils einschlägigen Fachrecht, aus welchem sich die Gewichtung der Belange ergeben kann. Die Festsetzung von konkreten Schutzmaßnahmen muss neben den Anforderungen des LAP-Rechts die jeweiligen Anforderungen des Fachrechts beachten. Die rechtliche Wirkung von Schutzmaßnahmen hängt vom Charakter der jeweiligen Maßnahme ab (Anordnung, die durch die Fachbehörde umzusetzen ist; planungsrechtliche Festlegung; sonstige Maßnahme). Insofern unterscheiden sich die Schutzmaßnahmen im Kontext ruhige Gebiete nicht von den sonst denkbaren Maßnahmen eines s. 3.2 Mögliche Auswahlkriterien Wesentliche Grundlage einer Definition von ruhigen Gebieten sind die in der Lärmkartierung ermittelten Immissionspegel. Die individuelle menschliche Reaktion auf Geräuscheinwirkungen hängt jedoch nicht nur vom Pegel, sondern auch von der gerade ausgeführten Tätigkeit der betreffenden Personen, vom Hintergrund- und Umweltlärm im betreffenden Gebiet und möglicherweise auch 28

35 von anderen ab, die im betreffenden Gebiet Freizeitaktivitäten nachgehen. 27 Daher würde eine Gebietsdefinition allein aufgrund von Immissionspegeln das menschliche Empfinden nicht realitätsnah genug abbilden. Beispielsweise zeigen die Ergebnisse von Passantenbefragungen in Grün- und Erholungsanlagen, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der dort messbaren Schallbelastung und der Bewertung durch die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer nicht gegeben ist. 28 Andere Untersuchungen zeigen, dass Straßenlärm in einer großflächigen, siedlungsfernen Erholungslandschaft als störender empfunden wird als in einem Stadtpark, in dem die Passanten eine solche Hintergrundbelastung erwarten. 29 Grundsätzlich werden Naturgeräusche als nicht oder weniger störend empfunden, selbst wenn sie ähnliche Pegel erreichen wie technische Schallquellen. Königs Wusterhausen Aus den genannten Gründen werden häufig nicht nur die Immissionspegel als mögliche Auswahlkriterien für ruhige Gebiete diskutiert, sondern auch qualitative Parameter mit Einfluss auf das subjektive Empfinden (z.b. Erholungsfunktion) und praktische Kriterien (z.b. Lage, Einzugsgebiet und Zugänglichkeit der Flächen für die Öffentlichkeit). Flächennutzung Laut Artikel 2 der Umgebungslärmrichtlinie betrifft die Richtlinie den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind. Es ist unstrittig, dass wenig verlärmte Flächen, die im Flächennutzungsplan beispielsweise als Grünflächen oder Waldflächen ausgewiesen sind, hinsichtlich ihrer Eignung als ruhige Gebiete geprüft werden sollten. Ob allerdings bebaute Gebiete (z. B. reine Wohngebiete) als ruhige Gebiete in Frage kommen, wird in Deutschland unterschiedlich gehandhabt und kontrovers diskutiert. Während einige Länder-Empfehlungen ausdrücklich bebaute Gebiete nennen, konzentrieren sich die meisten Städte zunächst auf unbebaute Bereiche. Eine Berücksichtigung von ruhigen Wohngebieten bietet die Möglichkeit, die Wohnruhe und Aufenthaltsqualität in städtischen Quartieren zu schützen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die ung sowohl für die sehr stark vgl. Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission für die Bewertung von Lärmbelastungen (WG-AEN): Leitfaden zu den Best Practices für die strategische Lärmkartierung und die Zusammenstellung entsprechender Daten zur Lärmexposition. Positionspapier, endgültiger Entwurf vom Umweltbundesamt / Lärmkontor, BPW, konsalt (Bearb.): PULS - Praxisorientierter Umgang mit Lärm in der städtebaulichen Planung, Health council of the Netherlands: Quiet areas and health, The Hague,

36 Königs Wusterhausen belasteten Wohn- und Mischgebiete (Maßnahmenplanung für den Straßenverkehr), als auch für die ruhigen Wohngebiete (Identifikation von ruhigen Gebieten) durchgeführt wird. Die dazwischen" liegenden, häufig ebenfalls hoch belasteten Gebiete werden aber außer Acht gelassen. Dies kann in der Öffentlichkeit zu einer mangelnden Akzeptanz gegenüber der ung führen. Als Grundlage für die Gebietsauswahl wird der Flächennutzungsplan herangezogen. Für die Gebietskulisse in Betracht kommen in der Regel Wasserflächen, Waldflächen, Grünflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Immissionspegel und Schwellenwerte In der Regel wird der Index L DEN zur Identifizierung von ruhigen Gebieten verwendet. Die Schwellenwerte für die Identifizierung von ruhigen Gebieten liegen in Deutschland meist zwischen L DEN 50 db(a) und 55 db(a). Daneben gibt es aber auch theoretischere Ansätze mit geringeren Schwellenwerten. 30 Die Identifikation von ruhigen Gebieten ist maßgeblich von der Güte der Lärmkartierung abhängig. In der vorliegenden Lärmkartierung werden nur verlärmte Bereiche mit einem Lärmpegel L DEN oberhalb von 55 db(a) dargestellt. Somit kann auch nur dieser als Schwellenwert herangezogen werden. Störeinflüsse Hierbei ist die Frage zu klären, wie mit Lärmquellen innerhalb von ruhigen Gebieten umgegangen wird, die nicht in der Lärmkartierung berücksichtigt werden. Dies betrifft vor allem städtebauliche und verkehrliche Entwicklungsvorhaben sowie für Windkraftanlagen vorbehaltene Flächen auf oder in unmittelbarer Nähe der ruhigen Gebiete. In der Gebietskulisse für Königs Wuster Ausgehend von den persönlichen Bedürfnissen in ruhigen Gebieten (geruhsame Entspannung, Betrachtung der Natur usw.), dürften nach allgemeiner Auffassung Geräusche, welche von Menschen verursacht werden, nicht die Geräusche der Natur überdecken. Diese Definitionsgrundlage würde einen L DEN von 40 db(a) erfordern (Quelle: European Commission Working Group on Assessment of Exposure to Noise and on Health and Socio-Economic Aspects: Quiet areas in agglomerations an interims position paper, 2004). In Deutschland sollte die Lärmbelastung nach Auffassung des Sachverständigenrates für Umweltfragen zur Vermeidung erheblicher Belästigungen langfristig einen Grenzwert von 55 db(a) nicht übersteigen. Eine effektive Erholung, die mit dem Schutz ruhiger Gebiete sichergestellt werden soll, kann auf der Grundlage dieses Grenzwertes indessen nicht erreicht werden. Insofern sollte zumindest der in Nr. 6.1 lit. e) der TA Lärm für reine Wohngebiete maßgebliche Immissionsrichtwert von 50 db(a) entscheidend sein, besser noch der gemäß Nr. 6.1 lit. f) für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten relevante Wert von 45 db(a). (Quelle: Sachverständigenrat für Umweltfragen: Umweltgutachten 2008 Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels, Juni 2008, S. 655 f.).

37 hausen werden diese Flächen bei der Analyse potentiell ruhiger Gebiete nicht berücksichtigt. 3.3 Gebietskulisse in Königs Wusterhausen Königs Wusterhausen Für Königs Wusterhausen wurden zunächst auf Basis des Flächennutzungsplans (FNP) Bereiche identifiziert, die aufgrund ihrer Funktion als ruhige Gebiete in Frage kommen. Dies sind Naturschutzgebiete oder geschützte Landschaftsbestandteile. Davon wurden Flächen baulicher Nutzung (gem. FNP), Gemeinbedarfsflächen (gem. FNP), Flächen für städtebauliche und verkehrliche Entwicklungsvorhaben sowie für Windkraftanlagen vorbehaltene Flächen abgezogen. Die übrig bleibenden Potenzialflächen wurden anschließend mit den Straßen-, Schienen- und Fluglärmpegeln L DEN 55 db(a) überlagert. Die verbleibenden, nicht verlärmten Flächen bilden die ruhigen Gebiete für die Stadt Königs Wusterhausen. In der Abbildung 14 sind die Gebietskulissen der ruhigen Gebiete von Königs Wusterhausen mit einem Lärmpegel L DEN < 55 db(a) dargestellt. Die Gebiete Landschaftsschutzgebiet Mügglespree - Löcknitzer Wald- und Seengebiet, Landschaftsschutzgebiet Teupitz - Köriser Seengebiet, Naturschutzgebiet Skabyer Torfgraben sowie Landschaftsschutzgebiet Notte-Niederung gehen über die Grenzen von Königs Wusterhausen hinaus. Sie sollten auch in den angrenzenden Gemeinden geschützt werden. Daher wird eine Zusammenarbeit zwischen Königs Wusterhausen und den betreffenden Gemeinden empfohlen. Abbildung 14: potenzielle ruhige Gebiete 31

38 Königs Wusterhausen Weitere Kriterien Weitere heranzuziehende Kriterien können sein: Berücksichtigung einer Mindestgröße, Berücksichtigung von Freizeit- und Veranstaltungslärm, Berücksichtigung der Bedeutung der potenziellen Gebiete für die Bevölkerung hinsichtlich Lage, Einzugsbereich und Zugänglichkeit, Aufnahme von Erholungsflächen mit einer Lärmbelastung von über 55 db(a), die aber gegenüber ihrem Umfeld relativ ruhig sind. In der weiteren Bearbeitung des s können diese zusätzlichen Kriterien diskutiert werden und in eine mögliche Gebietskulisse für ruhige Gebiete einfließen. Eine finale Festlegung der ruhigen Gebiete erfolgt im Endbericht. 3.4 Hinweise zum Schutz und zur Entwicklung von ruhigen Gebieten Hintergrund einer Festsetzung von ruhigen Gebieten ist der Vorsorgegedanke. Bestehende Erholungsflächen sollen erhalten und vor zunehmender Verlärmung geschützt werden. Dem Richtlinien- und Gesetzgeber geht es bei den ruhigen Gebieten somit um die Vermeidung der Lärmzunahme und weniger um eine Verringerung der vorhandenen Lärmbelastung. Grundlegende Voraussetzung für den dauerhaften Schutz der ruhigen Gebiete vor einer Zunahme des Lärms ist ihre Berücksichtigung in allen Planungen, die potenziell die Lärmbelastung erhöhen können. In der Praxis betrifft dies vor allem die Bauleitplanung und die Verkehrsplanung. Die ruhigen Gebiete sind von den zuständigen Behörden in allen relevanten Planungen als ein aus dem resultierender Belang zu beachten. Daraus resultiert beispielsweise eine Überprüfung von Stadt- und Verkehrsplanungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die ruhigen Gebiete (z.b. Verlärmung, Zerschneidung) oder die Prüfung von Siedlungserweiterungen in ruhige Gebiete hinein. Darüber hinaus ist aus planerischer Sicht die Integration und Weiterentwicklung des Aspektes Ruhige Gebiete mit benachbarten Disziplinen wie Landschaftsplanung oder Freiflächenentwicklung wünschenswert, weil Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete in der Regel ein integriertes Vorgehen von Freiraum-, Verkehrs- und Stadtplanung erfordern. 32

39 So gibt es neben dem Schutz der Ruhe verwandte Ziele wie die Sicherung von ökologischen und klimatisch wertvollen Bereichen (zu denen viele ruhige Gebiete gehören) oder die Erhöhung der allgemeinen Aufenthaltsqualität in der Stadt. Zusammenfassend können folgende Handlungsansätze zum Schutz und zur Entwicklung der ruhigen Gebiete angewendet werden: Königs Wusterhausen Berücksichtigung der ruhigen Gebiete in allen potenziell lärmerhöhenden Planungen, Weiterentwicklung der ruhigen Gebiete im Zusammenhang mit der Stadtentwicklungs- und Landschaftsplanung, Freiflächenentwicklung usw., Maßnahmen im Inneren der ruhigen Gebiete wie z.b. - allgemeine Erhöhung der Aufenthaltsqualität, beispielsweise durch attraktive und nutzergerechte Gestaltung (Liegewiesen, Grillplätze usw.), - Ergänzung von als angenehm empfundenen Geräuschquellen (z.b. Springbrunnen), die die als störend empfundenen Einflüsse von außen überlagern, - Schaffung von Sichtbarrieren zwischen ruhigen Gebieten und angrenzenden Lärmquellen, - Schaffung von Pufferzonen innerhalb ruhiger Gebiete mit einer Nutzungsstaffelung von innen (leise Nutzungen, z.b. Ruhebereiche, Liegewiesen) nach außen (lautere Nutzungen, z.b. Sportwiesen, Gastronomie, Einrichtungen mit hoher Besucherfrequenz), Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit der ruhigen Gebiete für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß, Rad, ÖPNV). Daneben sind auch Maßnahmen möglich, die ruhige Gebiete noch ruhiger machen oder lärmerhöhende Maßnahmen in ihrem Umfeld kompensieren und damit zu einer höheren Erholungsfunktion und Lebensqualität in der Stadt beitragen. Dazu gehören beispielsweise landschaftsgestalterisch integrierte Lärmschutzwälle und die Prüfung von verkehrsbezogenen Maßnahmen im Umfeld der Gebiete. Bei letztgenannten Maßnahmen müssen jedoch die Wechselwirkungen mit bewohnten Bereichen beachtet werden. 33

40 Königs Wusterhausen 4 Maßnahmenplanung Die Maßnahmen zur Lärmminderung werden für den Straßen- und Schienenverkehr dargestellt. Dabei werden zunächst die generellen Maßnahmen zur Lärmminderung für den Schienen- und Straßenverkehr aufgezeigt. Für den Schienenverkehr werden die vorhandenen Programme und Sanierungsmaßnahmen dargestellt. Die Maßnahmenplanung muss in Abstimmung mit der Deutschen Bahn erfolgen. Entsprechend des Auftrages der Stadt Königs Wusterhausen werden in dem vorliegenden der zweiten Stufe für die in Kapitel 2.2 identifizierten Lärmbrennpunkte für den Straßenverkehr Lärmminderungsansätze bezüglich der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und Fahrbahnoberflächen sowie für die K 6153 Möglichkeiten zur Verkehrslenkung untersucht. Mit der Ortsumgehung Königs Wusterhausen haben sich im Bereich des Stadtzentrums die verkehrlichen Bedingungen wesentlich verändert. In den Ergebnissen der Lärmkartierung ist diese Veränderung in Verkehrsinfrastruktur nicht berücksichtigt. In der weiteren Maßnahmenplanung wird das Stadtzentrum daher nicht berücksichtigt. Die Planung kann sich so nur auf die Bereiche außerhalb des Stadtzentrums beschränken. 4.1 Maßnahmen Straßenverkehr Generelle Maßnahmen In der Regel reichen einzelne Maßnahmen zur Lärmminderung im Straßenverkehr nicht aus, um eine wirksame Lärmminderung zu erreichen. Maßnahmen können technischer, baulicher, gestalterischer, verkehrlicher und organisatorischer Natur sein. Die Priorität sollte bei vorbeugenden Maßnahmen liegen bzw. bei Maßnahmen, die bereits am Entstehungsort ansetzen. Die Lärmminderung für den Straßenverkehr verfolgt generell die Ansätze: Vermeidung: Maßnahmen, die beitragen, den Verkehrslärm zu vermeiden. Es gilt das Motto: Am besten ist der Lärm, der gar nicht erst entsteht. Bündelung / Verlagerung: Maßnahmen, die den nicht vermeidbaren Verkehr bündeln oder in weniger sensible Bereiche verlagern (z. B. auf gewerblich genutzte oder anbaufreie Strecken). Verträglichere Abwicklung: Hierfür sind beispielhaft bessere Fahrbahnen, eine gedrosselte Geschwindigkeit, größere Abstände zwischen Emissions- und Immissionsort sowie ein gleichmäßigerer Verkehrsfluss wirksam. 34

41 Schallschutz: Prüfung von Möglichkeiten von Schallschutzwänden oder Schallschutzfenstern. Die ung für die Stadt Königs Wusterhausen konzentriert sich auf die Möglichkeiten einer verträglicheren Abwicklung des Kfz-Verkehrs. Hier verbergen sich die größten Potenziale der Lärmminderung (Tabelle 6). Wie zu Beginn von Kapitel 4 erwähnt, werden für die Lärmbrennpunkte die Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten, die Fahrbahn und die Verkehrslenkung aufgezeigt. Mit ihnen lassen sich auch die größten Lärmminderungseffekte erzielen (vgl. Tabelle 6 und Abbildung 15) Königs Wusterhausen Tabelle 6: Generelle Maßnahmen zur Lärmminderung im Kfz-Verkehr Ansatz Vermeidung von Kfz- Verkehr Maßnahmen auf kommunaler Ebene Stadt der kurzen Wege: Erhalt und Schaffung einer hohen Nutzungsmischung und -dichte in der Stadt, dezentrale Einkaufsmöglichkeiten in Wohngebieten Dämpfung des Pkw-Zielverkehrs in die Innenstädte: Parkraumbewirtschaftung, City-Maut City-Logistik: Güterverkehrszentren / Verknüpfung von Binnenschifffahrt, Schienen- und Lkw-Verkehr Lärmminderungswirkung (+) + + Förderung von lärmarmen Verkehrsmitteln Bündelung und Verlagerung von Verkehr Bus und Bahn: gute räumliche Erschließung, hohe Taktdichten, ÖPNV-Beschleunigung, flexible Bedienungsformen, gute Verknüpfung des ÖPNV untereinander und mit anderen Verkehrsträgern Fahrradverkehr: Radfahrstreifen / Schutzstreifen, Fahrrad-Abstellanlagen, Bike + Ride, Fahrradverleihsysteme, Wegweisung für Alltags- und touristischen Radverkehr Fußverkehr: Querungshilfen an Hauptstraßen, ausreichend breite Gehwege, Befestigung und Entwässerung Verkehrsberuhigung des Straßennebennetzes: verkehrsberuhigte Bereiche, Tempo-30-Zonen, bauliche Verkehrsberuhigung Lkw-Routennetze: Bündelung auf lärmunempfindlichen Routen Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuggruppen (z.b. Lkw) und/oder zu bestimmten Zeiten (z.b. nachts) Verkehrsorganisation: Zuflussdosierung, Pförtnerampeln, Einbahnstraßen, Abbiegeverbote, Leitsysteme In Einzelfällen ggf. auch Straßenneubau: Ortsumfahrung, innerstädtische Straßennetzergänzung (+) (+) (+) (+) 35

42 Königs Wusterhausen Ansatz Verträgliche Abwicklung des Kfz- Verkehrs Maßnahmen auf kommunaler Ebene Lärmminderungswirkung Lärmarme Fahrbahnbeläge ++ Niedrige Höchstgeschwindigkeiten ++ Stetiger Verkehrsfluss: Koordination Lichtsignalanlagen bei niedriger Geschwindigkeit (Grüne Welle), Parkraummanagement (Be- und Entladezonen) zur Vermeidung von Parken in 2. Reihe, verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche, Kreisverkehre + Höhere Aufenthaltsqualitäten Städtebauliche Integration des Straßenraums: größerer Abstand zwischen Lärmquelle und Fassade, am Aufenthalt orientierte Gestaltung, Fahrbahnverengung, Querungsmöglichkeiten Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung: Trennung unverträglicher Nutzungen, Festsetzung geschlossener Bauweisen, Anordnung sensibler Nutzungen zur straßenabgewandten Seite, lärmoptimierte Festsetzung von Verkehrsflächen, Festsetzung von Flächen für Schallschutzeinrichtungen, lärmoptimierte Überplanung (+) ++ Baulicher Schallschutz Schließung von Baulücken ++ Tunnel, Troglagen oder Überbauung ++ Schallschutzwände, Schallschutzwälle ++ Schallschutzfenster (++) Legende: ++ sehr gute Wirkung, + gute Wirkung, () Einschränkung Quelle: eigene Darstellung. 36

43 Abbildung 15: Lärmminderungspotenziale ausgewählter Maßnahmen Königs Wusterhausen Bessere Fahrbahnbeläge (Sanierung einer schadhaften Asphaltdecke) Bessere Fahrbahnbeläge (Asphalt statt schadhaftes Pflaster) Lärmarme Fahrbahnbeläge (z.b. LOA 5D) Besserer Verkehrsfluss (bei 50 km/h) Besserer Verkehrsfluss (bei 30 km/h) Niedrigere Geschwindigkeit (Tempo 30 statt 50 auf Pflaster) Niedrigere Geschwindigkeit (Tempo 30 statt 50 auf Asphalt) Weniger Verkehr (Reduzierung der Verkehrsmenge um 20 %) Weniger Lkw-Verkehr (Reduzierung des Lkw-Anteils von 10 % auf 5 %) Größere Abstände zwischen Straße und Hauswand (15 statt 12 m) Quelle: eigene Darstellung beruhend auf Berechnungen, Erfahrungswerten anderer Lärmaktionspläne und Forschungsvorhaben Fahrbahnsanierung Der Austausch von Pflasterbelag durch Asphalt kann eine Lärmminderung von 3 bis 6 db(a) bewirken. Die Erneuerung schadhafter Fahrbahnbeläge besitzt ein Lärmminderungspotenzial von rund einem Dezibel. Mit neuartigen lärmoptimierte Asphaltdeckschichten lassen sich auch bei innerortstypischen Geschwindigkeiten von 30 und 50 km/h wirksame Effekte erzielen. Erfahrungen mit dem lärmoptimierten Asphalt LOAD zeigen Lärmminderungen von bis zu 37

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