UMSETZUNG DER EVS AM GYMNASIUM: FACHLICHKEIT UND FÜHRUNG
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- Curt Lange
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1 D. Braun / pixelio.de UMSETZUNG DER EVS AM GYMNASIUM: FACHLICHKEIT UND FÜHRUNG Frühjahrstagung bpv Bezirk Oberbayern MR Peter Kammler StDin Sabine Wintermantel
2 Das Gymnasium im Spannungsfeld von Gesellschaft Arbeitswelt/ Wirtschaft Hochschule n Andere Schularten/ Bundesländer
3 Eigenverantwortliche Schule (BayEUG) Qualitätssicherung Mitbestimmung Personalentwicklung, Führungskultur Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht (Art. 111 Abs. 4 / Art. 113c Abs. 4) Schulentwicklungsprogramm (Art. 2 Abs. 4) Abstimmungsverpflichtung beim Schulwechsel (Art. 30a Abs. 1) beratende Rolle der Schulaufsicht und deren schulartübergreifende Zusammenarbeit (Art. 111 Abs. 1) Stärkung des Schulforums (Mitgliedschaft Schulaufwandsträger, erweiterte Mitbestimmungsangelegenheiten) (Art. 69) schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft mit den Erziehungsberechtigten (Art. 74 Abs. 1) freiwillige Einrichtung einer erweiterten Schulleitung bei einer Führungsspanne von 1 zu 14 (Art. 57a) Übertragung von Weisungsrechten des Schulleiters auf Lehrkräfte außerhalb der erweiterten Schulleitung (Art. 57 Abs. 2)
4 Erweiterte Schulleitung (KMBek) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11. November 2013 Az.: II-5 S a [ ] Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung übernehmen als Vorgesetzte Führungs- und Personalverantwortung und unterstützen die Schulleiterin bzw. den Schulleiter bei der Erledigung ihrer Aufgaben. Zeitgemäße Führungsinstrumente ermöglichen eine differenzierte Rückmeldung an die Lehrkräfte, verbessern Kommunikation und Kooperation und unterstützen die Profil- und Teambildung an der Schule. Erweiterte Leitungsstrukturen leisten damit einen Beitrag zur professionellen Weiterentwicklung der einzelnen Lehrkraft und wirken auf diesem Wege positiv auf die Unterrichts- sowie Schulqualität. [ ]
5 Weisungsrechte (Art. 57 Abs. 2 Satz 3 BayEUG) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Lehrkräften Weisungsberechtigung für ihnen übertragene Fachaufgaben erteilen, soweit Rechts- und Verwaltungsvorschriften dies vorsehen. Untergesetzliche Konkretisierung für Gymnasien: 23 LDO: Vorgesetzteneigenschaft Funktionenkatalog: Fachbetreuung Stärkung + Sicherung von Fachfunktionen in A15
6 Fachlichkeit als spezifische Bedingung des bayerischen Gymnasiums in den Bereichen (siehe GSO vom ) Gesellschaftswissenschaften Naturwissenschaften Sprachen Künste Sport S. Hofschläger / pixelio.de
7 Was leistet das Gymnasium? vertiefte allgemeine Bildung (Fachlichkeit) für die Schülerinnen und Schüler als wesentlicher Faktor für ein erfolgreiches Studium umfassendes und vertieftes Fachwissen als Grundlage, anspruchsvolle berufliche Herausforderungen verantwortungsbewusst zu meistern Auftrag des Gymnasiums: hohe fachliche und überfachliche Kompetenz als wesentliches Element einer umfassenden Persönlichkeitsbildung
8 Notwendigkeit einer fachlichen Führung Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität Repräsentation und Aufstellung des Faches in der Schulgemeinschaft Stärkung der Zusammenarbeit Sicherung und Weiterentwicklung der fachlichen Exzellenz der Lehrkräfte
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12 Fachliche Führung konkret, z. B.: Sicherung der Nachhaltigkeit im Fach Förderungen von Kooperationen im Fachbereich: gemeinsame Schulaufgaben mit einheitlichem Anforderungsniveau (z. B. Deutsch) Korrektur: Kultur der Häkchenkorrektur versus holistische Korrektur (z. B. Geschichte) Umsetzung von Neuerungen in der Fachschaft: Einführung LehrplanPLUS
13 Führung an Gymnasien erfolgt auf unterschiedliche Weise Führungsverständnis wird durch BayEUG- Änderung verdeutlicht Instrumente der Qualitätssicherung; erwsl Weisungsrecht für Fachbetreuer (GY) D. Braun / pixelio.de
14 Funktionenkatalog (S. 6 unten, gültig ab 02/2014) Für übertragene Fachaufgaben kann die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der Fachbetreuerin bzw. dem Fachbetreuer dieses Faches Weisungsberechtigung erteilen, um insbesondere die fachliche Zusammenarbeit zu gewährleisten und qualitätssichernde Maßnahmen umzusetzen. S. Hofschläger / pixelio.de
15 Führungsverständnis (KMS vom , S. 2) Wie bisher dürfen Weisungen aber nicht zu einer unnötigen Einengung der Lehrkräfte in der Freiheit ihrer Unterrichtsgestaltung führen (Art. 59 BayEUG, 23 LDO). So soll die Arbeit der Fachexperten in gewohnter Weise innerhalb der ihnen durch Funktion zugewiesenen Aufgaben-bereiche in einem kollegialen und partizipativen Führungsstil erfolgen. Fachliche Weisungen, die nach bisheriger Rechtslage stets über den Schulleiter zu erfolgen hatten, können nun auch von anderen Funktionsträgern erteilt werden, sollen allerdings bei diesem Führungsverständnis die Ausnahme bleiben.
16 Führungsverständnis (KMS vom , S. 2) Führung: nötig und hilfreich keine unnötige Einengung der Lehrkräfte kollegialer und partizipativer Führungsstil (fachliche) Weisungen: selbstverständliches Instrument, aber ultima ratio (vgl. Weisungsrecht des SL) Albrecht E. Arnold / pixelio.de
17 Fachliche Führungsfunktion (Statusamt A 15) Fachbetreuer Seminarlehrer MB-Fachreferenten ALP-Fachdozenten, ISB-Fachreferenten (GY) S. Hofschläger / pixelio.de
18 18 Gestaltung als Führungsaufgabe despotisch egoistisch BEFEHLEN + GESTALTEN pro-aktiv Sinn stiften isoliert pers. produktiv stark selbstbewusst Selbstkonzept + steuert z. Gemeinwohl bei bereitw./verbindlich - + gesunde Ich-Stärke individualistisch empowered loyaler Diener Verantwortung VERWEIGERN laissez faire erg. Assistent SICH FÜGEN nichts zu verlieren abgekoppelt potent. Störer destruktiv - personale Autorität Günstling fühlt s. unterdrückt fühlt sich versklavt kriecherisch
19 Führungstypen Sachliche Organisatoren Zuverlässige Realisierung von Aufgaben durch Pflichtbewusstsein und Verlässlichkeit Interesse für Hierarchie im Unternehmen Objektivität Loyalität Gründlichkeit Freundliche Verhandlungspartner Wohlwollendes Arbeitsklima fördern durch klare Kommunikation sachbezogene Vorgehensweise Bezug auf die Gegenwart Wahrnehmung der Bedürfnisse anderer Beteiligung der Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen Konzeptionelle Planer Definieren und Erreichen von Unternehmenszielen durch den Einsatz sachlicher Analysen das Ausarbeiten von Veränderungsstrategien den Aufbau von Kompetenz und Wissen die Entwicklung neuer Konzepte und Pilotprojekte Kreative Katalysatoren Wachstum des Unternehmens und Förderung der Mitarbeiter durch das Aufgreifen humanitärer Aspekte Innovationsbereitschaft Motivation der Mitarbeiter Erkennen der Sinnzusammenhänge und Authentizität Wahrnehmen zwischenmenschlicher Aspekte
20 Fachliche Führung an Ihrer Schule? Stephanie Hofschläger / pixelio.de
21 Leitfragen Wie stehen die Fachbetreuer Ihrer Schule zu ihrer Führungsrolle z. B. bei Fachsitzungen, bei der Umsetzung eines gemeinsamen Anspruchsniveaus etc.? Ich und meine Klasse - Wir und unsere Schule : Welche konkreten Vorteile sehen Sie in fachlicher Führung für Sie als Fachlehrer und für die Schüler? Wie wird systematische, zielorientierte Arbeit in den Fachschaften an Ihrer Schule umgesetzt? Warum funktioniert das in einem Fachbereich / bei einem Thema besser, in/bei einem anderen weniger gut?
22 Fachlichkeit und Führung: das Ziel Umsetzung fachlicher Aufgaben durch bewusstes Wahrnehmen von Führungsverantwortung, u.a.: Führung durch Kompetenz + Überzeugung Führung im Team Führung ggf. durch Zielvereinbarungen Stärkung Unterstützung Professionalisierung
23 Bewusste, systematische Führung
24 Fachlichkeit und Führung: Akteure MB-Fachreferent 1. Fachexperte im MB-Bezirk fachliche Führung der Fachbetreuer Qualitätsmanagement Fachbetreuer Qualitätsentwicklung Standards Fachliche Leitziele Führungsverantwortung für ihr Fach Implementierung fachlicher Entwicklungen und Standards Seminarlehrer Personalführung Fachliche Führung Impulsgeber für Qualitätsentwicklung
25 FotoHiero / pixelio.de Fachlichkeit und Führung: aktueller Stand Unterrichtsentwicklung an den Schulen Verankerung bei den MB-Dienststellen als fachliche Qualitätszentren Pilotfächer: Deutsch / Geschichte Ziel: Etablierung als Grundprinzip bei der Fachkräftequalifizierung - systematische Einbindung der gymnasialen Fächer
26 Rolf Handke / pixelio.de Konkrete Maßnahmen EVS: (rechtliche) Stärkung der Fachexperten Art. 57 (2) BayEUG ALP: fachliche Lehrgänge mit Modulen, die fachliche Führung unterstützen RLFB: Schulung neu ernannter Fachbetreuer (Rollenklärung etc.) Gymnasium: Entlastungscharakter systematischer Zusammenarbeit, produktive Fachsitzung, Fachbetreuersitzungen etc.
27 Fachlichkeit und Führung an Gymnasien personale und fachliche Autorität der Protagonisten im Gesamtbildungsauftrag fachbezogene Unterrichtsentwicklung Stärkung der Fachexperten Stärkung des Gymnasiums D. Braun / pixelio.de
28 Unser gemeinsames Ziel Organisationsentwicklung Personalentwicklung Unterrichtsentwicklung Schülerentwicklung Sabine Wintermantel
29 Anregungen? Wolfgang Dirscherl / pixelio.de
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