Ratsbeschlüsse Schule (öffentlich) bis Juni Grundschulen -

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1 Ratsbeschlüsse Schule (öffentlich) bis Juni Grundschulen - Datum DS Nr. Thema Beschluss Alle Schulen BA-8/11/072 Antrag auf Erarbeitung eines Konzeptes für eine Aktion der Stadt Menden zusammen mit Eltern, Schulen, Polizei und Justiz zur Bekämpfung der Gewalt- und Drogenkriminalität in der Stadt Menden - Antragsteller: Herr Christian Dahlmann, Antrag vom , Eingang am D-8/12/178 Sicherheitsausstattung in Mendener Schulen - Ergänzung der Drucksache 8/09/ M-8/13/013 Anfrage der CDU, Peter Maywald, vom zur Reinigungssituation an Mendener Schulen Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) lehnt den Antrag einstimmig ab. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) nimmt zur Kenntnis, dass Investitionen in eine weitere Sicherheitsausstattung der Schulen während der Haushaltskonsolidierung nicht möglich sind. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis RA-8/13/013 Reinigung der Schulen nach der DIN Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) nimmt den Antrag einstimmig an und verweist diesen zur weiteren Beratung an den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb städt. Saalbetriebe Wilhelmshöhe und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Immobilienservice Menden und den Schulausschuss D-8/13/096 Reinigung der Schulen nach der DIN Anträge der Leitungen der Grund- und weiterführenden Schulen in der Stadt Menden, Anträge vom , Eingang am Gleichzeitig soll nachgefragt werden, wie andere Städte, z. B. Iserlohn oder Hemer, die Reinigung an Schulen geregelt haben. Die DIN soll den Ausschussmitgliedern für die weitere Beratung zur Verfügung gestellt werden. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt einstimmig, den Reinigungsstandard für Klassenräume wie folgt anzupassen: Reinigung nach DIN Reinigung jeden 2. Tag (statt 1 x wöchentlich). Ggf. erforderliche Sonderreinigungen können durch die Schulleitungen (über den Schulhausmeister) beim ISM beantragt werden. Seite 1 von 9

2 D-8/14/099 D-8/14/099/ D-8/14/138 D-8/14/138/1 Einrichtungen des gemeinsamen Lernens Festlegung der Standorte und Schwerpunktschulen für die Grundschulen und den weiterführenden Schulen (Sekundarstufe 1) - Ergänzungsdrucksache Auflisten der ausgesiedelten Klassen und Terminplan zum Schulumzug / Schulschließung - Antrag der USF-Fraktion, Herrn Stephan Rodde, Neumarkt 5, Menden - Antrag vom , Eingang am Ergänzungsdrucksache D-8/13/096/2 Reinigung der Schulen nach der DIN Anträge der Leitungen der Grund- und weiterführenden Schulen in der Stadt Menden, Anträge vom , Eingang am Ergänzungsdrucksache Der neue Reinigungsstandard soll probeweise eingeführt werden und nach einem Jahr überprüft werden. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt einstimmig bei Enthaltung der USF-Fraktion ab dem Schuljahr 2014/2015 a) an allen Grundschulen in Menden (Sauerland) Gemeinsames Lernen einzurichten, b) an allen weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I Gemeinsames Lernen einzurichten, c) die Städt. Gemeinschaftsgrundschule Platte-Heide, Standort Anne-Frank- Schule wird als Schwerpunktschule für Körperliche und Motorische Entwicklung (KM) bestimmt, d) die Albert-Schweitzer-Schule Lahrfeld wird als Schwerpunktschule für Sehen (SE) sowie Hören und Kommunikation (HK) bestimmt. Abstimmungsergebnis: Ja 37 Enthaltung 7 Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt bei Enthaltung der USF-Fraktion einstimmig, seinen Beschluss vom insoweit zu ändern, dass fünf Klassen der Gesamtschule im Schuljahr 2014/15 nicht in der Realschule Menden, sondern im HGG beschult werden. Abstimmungsergebnis: Ja 43 Enthaltung 8 Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt einstimmig, die Winterreinigung in den Klassenräumen aller Mendener Schulen in der Zeit vom bis nach Bedarf jeden 2. Tag, statt 1x wöchentlich, durchzuführen. Gegebenenfalls erforderliche Sonderreinigungen können durch die Schulleitungen (über die Schulhausmeister) beim ISM beantragt werden D-9/15/137 Arbeitskreis "Reinigung in Schulen" Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt einstimmig bei Enthaltungen der Fraktion Die Grünen und des RM Heinrich wie folgt: Ab dem wird in allen Mendener Schulen jährlich eine große Grundreinigung durchgeführt. Seite 2 von 9

3 Alle Grundschulen D-8/10/279 D- 8/10/279/ D-8/10/279 D-8/10/279/ D-8/10/279 D-8/10/279/1 D-8/10/279/2 Erste qualitative Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Menden (Sauerland) - Primarbereich Erste qualitative Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Menden (Sauerland) - Primarbereich Erste qualitative Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Menden (Sauerland) - Primarbereich D-8/11/031 Qualitative Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Menden (Sauerland) - Sekundarbereich D-8/11/031 Qualitative Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Menden (Sauerland) - Sekundarbereich D-8/11/293 Qualitative Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP) der Stadt Menden (Sauerland) - Primarbereich Vor Einstieg in die Tagesordnung abgesetzt und zur weiteren Beratung in den Schulausschuss verwiesen. Der Tagesordnungspunkt wird mit Einverständnis des Rates in die Ratssitzung am vertagt. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Schulausschuss getroffenen Änderungen einzuarbeiten und eine weitere Ergänzungsvorlage zu erstellen. Der Rat beschließt bei Gegenstimmen der USF-Fraktion, der GAL-Fraktion, der Fraktion die Linke, der UWG sowie einer Gegenstimme der CDU-Fraktion mit Mehrheit die erste qualitative Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Menden (Sauerland) für den Primarbereich in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Der Schulentwicklungsplan ist durch die Verwaltung regelmäßig fortzuschreiben. Konkrete schulorganisatorische Maßnahmen sollen jeweils durch Einzelvorlagen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen beraten und beschlossen werden. Der Tagesordnungspunkt ist vor Einstieg in die Tagesordnung abgesetzt worden. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung die qualitative Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Menden (Sauerland) für den Sekundarbereich in der als Anlage beigefügten Fassung auf Basis der von Dr. Rösner erstellten Ursprungsdatei. Konkrete schulorganisatorische Maßnahmen ergeben sich aus Einzelvorlagen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt außerdem, die Verwaltung zu beauftragen, ein Rahmenkonzept für eine integrierte Jugendhilfe- /Schulentwicklungsplanung auf der Ebene schulstrukturergänzender Maßnahmen (s. Anlage der Drucksache) zu entwickeln. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt bei Gegenstimmen der GAL- Fraktion und des RM Thiesmann mit Mehrheit die qualitative Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Menden (Sauerland) für den Primarbereich in der der Vorlage beigefügten Fassung auf Basis der von Dr. Rösner erstellten Ursprungsdatei. Weitere, über die bisherigen Beschlüsse hinausgehende, konkrete schulorganisa- Seite 3 von 9

4 RA-8/13/004 Bestandsgarantie für alle Grundschulen der Stadt Menden (Sauerland) bis zum Ende des Schuljahres 2016/ D-8/12/350/2 8. Schulrechtsänderungsgesetz - Information über die voraussichtliche Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf die einzelnen Schulen und Standorte im Bereich der Grundschulen der Stadt Menden (Sauerland) - 2. Ergänzungsdrucksache Beauftragung des Schulraumgutachtens - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen im Rat der Stadt Menden Sauerland) vom torische Maßnahmen ergeben sich aus Einzelvorlagen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen. RM Wächter bittet für die CDU-Fraktion trotzdem, den Antrag an den Schulausschuss zu verweisen. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) lehnt den Antrag auf Ablehnung bei Stimmen der SPD-Fraktion für den Antrag mit Mehrheit ab. BM Fleige merkt an, dass der Antrag des RM Wächter damit bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion mit Mehrheit angenommen ist und zur weiteren Beratung an den Schulausschuss verwiesen wird. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt gegen die Stimmen der USF- Fraktion mit Mehrheit, a) festzustellen, dass im Schuljahr 2013/2014 in den Mendener Grundschulen insgesamt 20 Eingangsklassen (kommunale Klassenrichtzahl) gebildet werden können. b) die im Schuljahr 2013/2014 zu bildenden Eingangsklassen wie folgt festzulegen: Grundschulverbund Albert-Schweitzer-Schule Lahrfeld: 5 Eingangsklassen, davon 4 Eingangsklassen an der Stammschule und 1 Eingangsklasse am Teilstandort St. Michael-Schule Schwitten Josefschule Menden: 3 Eingangsklassen Grundschulverbund Platte-Heide: 4 Eingangsklassen, davon 2 Eingangsklassen an der Stammschule Anne- Frank-Schule und 2 Eingangsklassen am Teilstandort Bodelschwinghschule Bischof-von-Ketteler-Schule: 3 Eingangsklassen, davon 2 Eingangsklassen an der Stammschule und 1 Ein-gangsklasse am Teilstandort Adolf- Kolping- Schule Hüingsen Josefschule Lendringsen: 2 Eingangsklassen Nikolaus-Groß-Schule Bösperde: 3 Eingangsklassen. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt einstimmig 1. die vollkommene Offenheit, was die Festlegung der Schulformen auf Gymnasialstandorte angeht. Der Klammerzusatz (HGG) wird gestrichen. Seite 4 von 9

5 2. die aktuelle bzw. zukünftig mögliche Verkehrsanbindung der Standorte insbesondere durch den ÖPNV in die Analyse einzubeziehen. 3. neben den regionalen Pendlerbeziehungen auch die Schülerbewegungen zwischen den Schulformen (Schulwechsel) sowie innerhalb einer Schule (Jahrgangswechsel) zu berücksichtigen D-8/14/021 Bildung und Verteilung der Eingangsklassen im Bereich der Mendener Grundschulen Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt einstimmig wie folgt: a) Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) stellt fest, dass im Schuljahr 2014/2015 in den Mendener Grundschulen insgesamt 19 Eingangsklassen (kommunale Klassenrichtzahl) gebildet werden können. b) Ferner beschließt der Rat der Stadt Menden (Sauerland), dass die im Schuljahr 2014/2015 zu bildenden Eingangsklassen wie folgt festgelegt werden: Grundschulverbund Albert-Schweitzer-Schule Lahrfeld: 4 Eingangsklassen, davon 3 Eingangsklassen an der Stammschule und 1 Eingangsklasse am Teilstandort St. Michael-Schule Schwitten, Josefschule Menden: 2 Eingangsklassen, Grundschulverbund Platte-Heide: 4 Eingangsklassen, davon 2 Eingangsklassen an der Stammschule Anne- Frank-Schule und 2 Eingangsklassen am Teilstandort Bodelschwinghschule, Bischof-von Ketteler-Schule: 3 Eingangsklassen, davon 2 Eingangsklassen an der Stammschule und 1 Eingangsklasse am Teilstandort Adolf-Kolping-Schule Hüingsen, Josefschule Lendringsen: 2 Eingangsklassen, Nikolaus-Groß-Schule Bösperde: 3 Eingangsklassen D-9/15/006 Bildung und Verteilung der Eingangsklassen im Bereich der Mendener Grundschulen für das Schuljahr 2015/2015 Abstimmungsergebnis: Ja 47 Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt nach kurzer Aussprache einstimmig bei Enthaltungen der Fraktion Die Grünen und der SPD-Fraktion wie folgt: Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) a) stellt fest, dass im Schuljahr 2015/2016 in den Mendener Grundschulen insgesamt 19 Eingangsklassen (kommunale Klassenrichtzahl) gebildet werden kön- Seite 5 von 9

6 nen. b) legt die im Schuljahr 2015/2016 zu bildenden Eingangsklassen wie folgt fest: Grundschulverbund Albert-Schweitzer-Schule Lahrfeld: 5 Eingangsklassen, davon 4 Eingangsklassen an der Stammschule und 1 Eingangsklasse am Teilstandort St. Michael-Schule Schwitten Josefschule Menden: 3 Eingangsklassen Städt. Gemeinschaftsgrundschule Platte-Heide, Grundschulverbund mit Teilstandort Malvenweg: 4 Eingangsklassen, davon 2 Eingangsklassen in der ehemaligen Anne-Frank- Schule, Robert-Leusmann-Str. 2 und 2 Eingangsklassen in der ehemaligen Bodelschwinghschule, Malvenweg 2 Bischof-von Ketteler-Schule: 2 Eingangsklassen, davon 1 Eingangsklasse an der Stammschule und 1 Eingangsklasse am Teilstandort Adolf-Kolping-Schule Hüingsen Josefschule Lendringsen: 2 Eingangsklassen Nikolaus-Groß-Schule Bösperde: 3 Eingangsklassen GS Schwitten BA-8/10/027 Antrag auf Erhalt der St. Michael Schwitten - Antragsteller: Bürgerinitiative, Herr Arndt Reinhard, Von-Mellin-Straße 7, Menden, Antrag v , Eingang D-8/10/293/2 Beschluss des Schulträgers über die Weiterführung des Teilstandortes Schwitten - Bürgerantrag auf Erhalt der St. Michael- Schule Schwitten, Antragsteller Herr Arndt Reinhard, Von-Mellin-Str. 7, Menden (BA-8/10/027) D-8/12/116 Antrag auf Kompensation zum Erhalt der St- Michael-Grundschule Der Rat der Stadt Menden beschließt einstimmig, den Antrag in die nächste Sitzung des Schulausschusses zu verweisen. Der Rat beschließt bei einigen Gegenstimmen der SPD-Fraktion, FDP-Fraktion und UWG sowie mehreren Enthaltungen vorbehaltlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Mindestgröße von Schulen, den Teilstandort Schwitten im Schulverbund Schwitten-Lahrfeld über den Zeitpunkt hinaus weiterzuführen. Ferner beschließt der Rat, den Antrag der Bürgerinitiative Erhalt der St. Michael Schule Schwitten (BA-8/10/027) für erledigt zu erklären. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt bei Gegenstimmen der SPD- Fraktion mit Mehrheit, den Teilstandort St. Michael-Schule Schwitten im Schulver- Seite 6 von 9

7 GS Anne-Frank-Schule - Bodelschwinghschule - Antragsteller: Arndt Reinhard für die Bürgerinitiative "Erhalt der St.-Michael-GS", Antrag v , Eingang bund Albert-Schweitzer- Schule Lahrfeld mit dem Teilstandort Schwitten nicht aufzulösen. Mit diesem Beschluss wird auch dem Bürgerantrag der Bürgerinitiative Erhalt der St. Michael- Grundschule (BA-8/12/016) entsprochen D-8/11/112 Name des Schulverbundes Anne-Frank- Schule - Bodelschwinghschule D-8/10/278/1 Beschluss des Schulträgers über die Errichtung eines Schulverbundes Anne-Frank- Schule und Bodelschwinghschule im Wege einer Änderung gem. 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) zum Stellungnahme nach 76 Schulgesetz Der Rat der Stadt Menden beschließt bei 1 Enthaltung des RM Richter einstimmig gemäß 6 Abs. 6 des Schulgesetzes folgenden Namen für den Schulverbund Anne-Frank-Schule - Bodelschwinghschule: Gemeinschaftsgrundschule Platte Heide Grundschulverbund mit Teilstandort Malvenweg Robert-Leusmann-Straße 2, Menden Der Rat beschließt bei zwei Enthaltungen gem. 81 Abs. 2 SchulG, die Bodelschwinghschule, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Menden, Malvenweg 2, Menden, zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2010/2011 ( ) aufzulösen und die Schule ab dem 2. Schulhalbjahr 2010/2011 ( ) als Teilstandort mit der Anne-Frank-Schule, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Menden, Robert-Leusmann-Str. 2, Menden, in einem Grundschulverbund gem. 82 Abs. 3 SchulG zu führen. GS Bischof-von-Ketteler-Schule / GS Albert-Schweitzer-Schule Lendringsen Die Anne-Frank-Schule wird Stammschule des Grundschulverbundes. Die Stammschule und der Teilstandort werden jeweils zweizügig geführt. Dabei wird an beiden Standorten ein OGS-Angebot bereitgehalten /09/054 Beschluss des Schulträgers über die Errichtung eines Schulverbundes Bischof-von- Ketteler-Schule und Albert-Schweitzer- Schule Lendringsen im Wege einer Änderung gem. 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) zum Stellungnahmen nach 76 SchulG D-8/10/133 Name des Schulverbundes Bischof-von- Ketteler-Schule und Albert-Schweitzer- Schule Lendringsen Der Rat der Stadt Menden beschließt einstimmig, gem. 81 Abs. 2 SchulG die Albert-Schweitzer-Schule Lendringsen, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Menden, Böingser Weg 5, Menden zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2009/2010 ( ) aufzulösen und die Schule ab dem 2. Schulhalbjahr 2009/2010 ( ) als Teilstandort mit der Bischof-von-Ketteler-Schule, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Menden, Salzweg 45, Menden in einem Grundschulverbund gem. 82 Abs. 3 SchulG zu führen. Die Bischof-von-Ketteler-Schule wird Stammschule des Grundschulverbundes. Die Stammschule wird zweizügig und der Teilstandort einzügig geführt. Dabei wird im Teilstandort das OGS Angebot für ganz Lendringsen einschließlich Hüingsen bereitgehalten. Der Rat beschließt einstimmig gemäß 6 Abs. 6 des Schulgesetzes folgenden Namen für den Schulverbund in Lendringsen: Grundschulverbund An der Bieber -Städtische Gemeinschaftsgrundschule Seite 7 von 9

8 Salzweg 45, Menden GS Bösperde / HS Bösperde RA-8/13/013 Umzug der Nikolaus-Groß-Grundschule Bösperde in die Räumlichkeiten der Hauptschule Bösperde zum kommenden Schuljahr 2013/ D-8/13/243 Umzug der Nikolaus-Groß-Schule in das Gebäude der Hauptschule Bösperde Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) nimmt den Antrag einstimmig an und verweist diesen zur weiteren Beratung an den Schulausschuss. Für die Sitzung am soll eine Vorlage erstellt werden. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt bei einigen Gegenstimmen der USF-Fraktion mit Mehrheit den Umzug der Nikolaus-Groß-Schule in das Gebäude der Hauptschule Bösperde und beauftragt die Verwaltung, die in der Drucksache beschriebenen Maßnahmen der Variante 3 (unter II c) umzusetzen. Der Rat beschließt ferner, die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2014/2015 zur Verfügung zu stellen. Zusatz: Der alte Spielplatz darf einen aktuellen Verkauf des Grundstücks nicht blockieren. Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Menden (Sauerland), das Lehrschwimmbecken bis zur Vermarktung so lange wie möglich offen zu halten, und beauftragt die Verwaltung, die Belegung von Hallen- und Schwimmbadzeiten unter Berücksichtigung der Vereine neu zu konzeptionieren und die verschiedenen Möglichkeiten aufzuzeigen. GS Halingen D-8/10/295/1 Beschluss des Schulträgers über die Aufgabe des Teilstandortes Halingen zum Stellungnahme nach 76 SchulG D-8/11/051 Beschluss des Schulträgers über die Auflösung des Teilstandortes Halingen zum Der Rat beschließt mehrheitlich bei Gegenstimmen der GAL-Fraktion, der Fraktion Die Linke, der UWG sowie einer Gegenstimme der SPD- und CDU-Fraktion und einer Enthaltung vorbehaltlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Mindestgröße von Schulen, den Teilstandort Halingen im Schulverbund Halingen- Bösperde gem. 81 Abs. 2 SchulG zum aufzulösen. Zum werden alle Schüler des Schulverbundes im Gebäude der Stammschule unterrichtet. Die Schule wird organisatorisch ab dem nicht mehr als Verbundschule geführt. Der Rat der Stadt Menden beschließt bei Gegenstimmen der GAL-Fraktion, der UWG, einigen Stimmen der USF-Fraktion und einer Gegenstimme der CDU- Fraktion mit Mehrheit, den Teilstandort Halingen im Schulverbund Halingen- Bösperde gem. 81 Abs. 2 SchulG aufgrund der Schülerzahlentwicklung zum Seite 8 von 9

9 BA-8/11/046 Antrag auf langfristige Nutzung und Überlassung der Grundschule Halingen sowie der angegliederten Flächen - Antragsteller: Bürgerschützen-Verein Halingen e.v., TV Westfalia Halingen e.v. und Dorfgemeinschaft Halingen e.v., Herr Franz-Josef Kißing, Antrag vom , Eingang am D-8/11/275 Konzept zu einer möglichen künftigen Nutzung der Grundschule in Halingen D-8/11/275 D-8/11/275/ BA-8/12/031 BA-8/12/032 Konzept zu einer möglichen künftigen Nutzung der Grundschule in Halingen - Ergänzungsvorlage - Bürgerantrag Halinger Vereine (B>A-08/11/046 und D- 8/11/306) Freiflächengestaltung der ehemaligen Grundschule, des Kindergartens und der Mehrzweckhalle Halingen - Antrag auf Freiflächengestaltung der ehemaligen Grundschule, des Kindergartens und der Mehrzweckhalle Halingen, Antragsteller: CDU-Ortsunion Halingen (BA- 8/12/031) - Antrag auf Konzepterstellung zur Freiflächengestaltung im Bereich der Grundschule Halingen, Antragsteller Herr Franz-Josef Kißing als Vertreter für Halinger Vereine aufzulösen. Zum Schuljahresbeginn 2011/12 ( ) werden alle Schüler des Schulverbundes im Gebäude der Stammschule unterrichtet. Die Schule wird organisatorisch ab dem nicht mehr als Verbundschule geführt. Der Rat der Stadt Menden nimmt den Antrag an und verweist diesen einstimmig zur weiteren Beratung an den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Städtische Saalbetriebe Wilhelmshöhe und die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Immobilienservice Menden (ISM). Der Tagesordnungspunkt (zuvor TOP 11) ist vor Einstieg in die Tagesordnung abgesetzt worden. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt bei Enthaltung der USF- Fraktion einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, alles Notwendige zu veranlassen, damit der Betrieb des städt. Kindergartens in Halingen unter Berücksichtigung einer Gruppe für unter dreijährige Kinder (GF II) ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 im Gebäude der ehemaligen Grundschule in Halingen fortgeführt werden kann und für die erforderlichen Baumaßnahmen Mittel in Höhe von im Wirtschaftsplan des ISM für das Jahr 2012 bereitzustellen. Halinger Vereine auf Überlassung der Grundschule Halingen sowie der angeglie- Ferner beschließt der Rat der Stadt Menden (Sauerland), den Bürgerantrag der derten Flächen (BA-8/11/046) abzulehnen. BM Fleige schlägt daher vor, dass die Mitarbeiterinnen Frau Wesselmann und Frau Schriever nochmals ein Gespräch mit den Halinger Vereinen führen, auch wenn schon alles gesagt worden ist. Er halte eine enge Zusammenarbeit mit den Vereinen für sehr wichtig, allerdings können nicht immer alle Wünsche erfüllt werden. Eine weitere Diskussion müsse dann im Kinder- und Jugendhilfeausschuss geführt werden. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) erklärt sich mit der von BM Fleige vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden. Seite 9 von 9

10 (BA-8/12/032) GS Hüingsen D-8/12/182 Aufgabe des Teilstandortes Adolf-Kolping- Schule Hüingsen zum D-8/12/182 D-8/12/182/1 - Stellungnahme der Schulkonferenz gemäß 76 Schulgesetz NRW (SchulG) Aufgabe des Teilstandortes Adolf-Kolping- Schule Hüingsen zum Stellungnahme der Schulkonferenz gemäß 76 Schulgesetz NRW (SchulG) - Ergänzungsdrucksache Vor Einstieg in die Tagesordnung vertagt. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) lehnt den folgenden Beschlussvorschlag mit den Stimmen der CDU-Fraktion, GAL-Fraktion, USF-Fraktion, FDP-Fraktion sowie einer Enthaltung der FDP-Fraktion mit Mehrheit ab: Den Teilstandort Adolf-Kolping-Schule Hüingsen im Schulverbund Bischofvon-Ketteler-Schule gemäß 81 Abs. 2 SchulG NRW zum aufzulösen. Mit Beginn des Schuljahres 2013/14 ( ) werden keine Lernanfänger mehr aufgenommen. Die Schule wird organisatorisch ab dem nicht mehr als Verbundschule geführt. Alle Schüler/innen des bisherigen Schulverbundes werden ab dem im Gebäude der Stammschule Bischof-von-Ketteler-Schule unterrichtet. Den Bürgerantrag des Fördervereins der Grundschule Hüingsen auf Aufhebung der Schulschließung (BA-8/12/038) abzulehnen. Den Bürgerantrag von Frau Heike Rödiger und Frau Manuela Backenecker auf Aufhebung der Schulschließung (BA-8/12/041) abzulehnen. GS Hüingsen / GS Albert-Schweitzer-Schule Lendringsen D-8/10/283/2 Beschluss des Schultägers über die Erweiterung des Lendringser Schulverbundes um die Adolf-Kolping-Schule zum und über die Aufgabe des Teilstandortes Albert-Schweitzer-Schule Lendringsen zum Der Rat beschließt bei Nichtteilnahme der USF-Fraktion einstimmig, gem. 81 Abs. 2 SchulG die Adolf-Kolping-Schule, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Menden, Haydnstr.7, Menden, zum Ende des Schuljahres 2010/2011 ( ) aufzulösen und die Schule ab dem Schuljahr 2011/2012 ( ) gem. 82 Abs. 3 SchulG als Teilstandort im Grundschulverbund An der Bieber, Salzweg 45, Menden, zu führen. Der Teilstandort wird einzügig geführt. 2. Der Rat beschließt bei mehreren Gegenstimmen der GAL-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der UWG sowie der Nichtteilnahme der USF-Fraktion mit Mehrheit, gem. 81 Abs. 2 SchulG die Schließung der Albert-Schweitzer-Schule Lendringsen, Teilstandort im Seite 10 von 9

11 GS Josefschule / GS Westschule Schulverbund An der Bieber, Böingser Weg 5, Menden, zum vorzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, ein entsprechendes Gesamtkonzept zu entwickeln D-8/10/136 Beschluss des Schulträgers über die Errichtung eines Schulverbundes Josefschule Menden und Westschule im Wege einer Änderung gem. 81 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) zum GS Westschule - Stellungnahmen nach 76 SchulG Anträge der Rats- und Ausschussmitglieder sowie der Fraktionen D-8/12/183 Aufgabe des Teilstandortes Westschule zum Stellungnahme der Schulkonferenz gemäß 76 Schulgesetz NRW (SchulG) D-8/12/183 D-8/12/183/1 Aufgabe des Teilstandortes Westschule zum Stellungnahme der Schulkonferenz gemäß 76 Schulgesetz NRW (SchulG) BM Fleige teilt mit, dass der Schulausschuss den vorletzten Satz des Beschlussvorschlages wie folgt ergänzt habe: Die Stammschule wird in der Regel dreizügig und der Teilstandort einzügig geführt. Sodann lässt BM Fleige über den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung abstimmen. Der Rat der Stadt Menden beschließt einstimmig, gem. 81 Abs. 2 SchulG die Westschule, Katholische Grundschule der Stadt Menden, Märkische Str. 5, Menden zum Ende des Schuljahres 2009/10 ( ) aufzulösen und die Schule zum Schuljahresbeginn 2010/11 ( ) als Teilstandort mit der Josefschule Menden, Katholische Grundschule der Stadt Menden, Werringser Str. 2, Menden in einem Grundschulverbund gem. 82 Abs. 3 SchulG zu führen. Die Josefschule Menden wird Stammschule des Grundschulverbundes. Die Stammschule wird in der Regel dreizügig und der Teilstandort einzügig geführt. Dabei wird an beiden Standorten ein OGS-Angebot bereitgehalten. Der Rat der Stadt Menden nimmt die eingegangenen Anträge zur Kenntnis. Vor Einstieg in die Tagesordnung vertagt. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) lehnt den folgenden Beschlussvorschlag mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der USF-Fraktion und des RM Thiesmann mit Mehrheit ab: Der Teilstandort Westschule im Schulverbund Josefschule-Westschule wird gemäß 81 Abs. 2 SchulG NRW zum aufgelöst. Zum werden alle Schüler/innen des Schulverbundes im Gebäude der Stammschule Josefschule Menden unterrichtet. Die Schule wird organisatorisch ab dem Seite 11 von 9

12 nicht mehr als Verbundschule geführt D-8/12/183/2 Aufgabe des Teilstandortes Westschule zum D-8/12/183/3 Aufgabe des Teilstandortes Westschule zum Der Tagesordnungspunkt ist vor Einstieg in die Tagesordnung abgesetzt worden. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der USF-Fraktion, den Teilstandort Westschule im Schulverbund Josefschule-Westschule gemäß 81 Abs. 2 SchulG NRW zum aufzulösen. Zum werden alle Schüler/innen des Schulverbundes im Gebäude der Stammschule Josefschule Menden unterrichtet. Die Schule wird ab dem nicht mehr als Verbundschule geführt. Die Verlagerung der Klassen ist in enger Abstimmung mit der Schulleitung und den Elternvertretern der Westschule zu organisieren. Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) begrüßt einen Erhalt der derzeitigen Klassenverbände. Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen, baulichen und finanziellen Voraussetzungen für eine Verlagerung der Klassen des Teilstandortes Westschule zur Josefschule rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2013/14 sicher zu stellen. Der Schulausschuss ist über den Realisierungsstand regelmäßig zu unterrichten. GS-Verbund An der Bieber D-8/11/263 Namensänderung des Grundschulverbundes An der Bieber Walram-Gymnasium und Anne-Frank-Schule /09/067 Prioritätenliste zur Schulhofgestaltung 2010 einschließlich der Darstellung der Einzelmaßnahmen Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt einstimmig gemäß 6 Abs. 6 des Schulgesetzes folgenden neuen Namen für den Grundschulverbund in Lendringsen: Bischof-von-Ketteler-Schule mit Teilstandort Hüingsen Städtische Gemeinschaftsgrundschule, Salzweg 45, Menden. Der Rat der Stadt Menden beschließt einstimmig, für das Walram-Gymnasium sowie für den ersten Bauabschnitt der Anne-Frank-Schule jeweils einen Betrag in Höhe von Euro für die Schulhofgestaltung im Haushalt 2010 bereit zu stellen. Die darüber hinaus im Haushaltsplanentwurf ausgewiesenen Finanzmittel in Höhe von Euro sollen nicht in weitere Schulhofprojekte sondern zusätzlich in die Sicherheitsausstattung der Schulen eingebracht werden. OGS-Gruppe Schulverbund Josefschule und Westschule D-8/11/092 Antrag auf Genehmigung einer dritten OGS- Gruppe für den Schulverbund Josefschule und Westschule Menden Der Rat der Stadt Menden beschließt einstimmig, an der Josefschule Menden mit Beginn des Schuljahres 2011/ 12 eine 3. OGS- Gruppe zu errichten - Antragsteller: Stellv. Schulleiterin Frau H. Sauer-Beierle, Werringser Straße 2, Seite 12 von 9

13 Menden, Antrag vom , Eingang OGS-Gruppe Bodelschwinghschule D-8/11/111 Antrag auf Errichtung einer 3. OGS- Gruppe an der Bodelschwinghschule Menden - Antragsteller: Schulleiter Herr T. Köhle OGS-Gruppe Gemeinschaftsgrundschule Platte-Heide, Standort Robert-Leusmann-Straße Der Rat der Stadt Menden beschließt einstimmig, an der Bodelschwinghschule mit Beginn des Schuljahres 2011/12 eine 3. OGS- Gruppe zu errichten D-8/12/115 Antrag auf die zeitliche Anpassung des OGS-Angebotes an der Gemeinschaftsgrundschule Platte-Heide, Standort Robert- Leusmann-Str. bis Uhr - Antragsteller: 1. Vors. des OGS-Kooperationspartners SKM Herr F.Daniel, Pastoratstr. 20, Menden, Antrag v Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt einstimmig, die Ausweitung / Anpassung des OGS-Angebotes der Gemeinschaftsgrundschule Platte-Heide, Standort Robert-Leusmann-Str. mit Beginn des Schuljahres 2013/ 14 bis Uhr zu ermöglichen. OGS-Gruppe Albert-Schweitzer-Schule-Lahrfeld D-8/13/149 Antrag auf Errichtung einer 5. OGS-Gruppe an der Albert-Schweitzer-Schule Lahrfeld ab dem Schuljahr 2013/ 14 - Antragsteller: Albert-Schweitzer-Schule Lahrfeld / Schulleiter Herr H.- J. Karhoff Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) beschließt einstimmig, an der Albert- Schweitzer-Schule Lahrfeld mit Beginn des Schuljahres 2013/14 eine 5. OGS- Gruppe zu errichten. Seite 13 von 9

Niederschrift Nr. 2 / 2008-2013

Niederschrift Nr. 2 / 2008-2013 Niederschrift Nr. 2 / 2008-2013 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport, Kultur und Soziales der Gemeinde Tangstedt am Donnerstag, dem 23.10.2008 im Gemeindezentrum, Brummerackerweg, 25499 Tangstedt

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