18. Wahlperiode. vor Eintritt in die Tagesordnung und ab TOP 1 b: Peter Trapp (CDU) zu TOP 1 a: Dr. Wolfgang Albers (LINKE)

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1 Plenar- und Ausschussdienst Wortprotokoll Öffentliche Sitzung Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie 25 Abs. 10 ASOG 2. Sitzung Beginn: Schluss: Vorsitz: Uhr Uhr vor Eintritt in die Tagesordnung und ab TOP 1 b: Peter Trapp (CDU) zu TOP 1 a: Dr. Wolfgang Albers (LINKE) Vor Eintritt in die Tagesordnung Siehe Beschlussprotokoll. Punkt 1 der Tagesordnung Siehe Inhaltsprotokoll. Wahl a) der/des Vorsitzenden b) der/des stellvertretenden Vorsitzenden c) der Schriftführerin/des Schriftführers d) der stellvertretenden Schriftführerin/ des stellvertretenden Schriftführers Punkt 2 der Tagesordnung Siehe Inhaltsprotokoll. Einsetzung des Unterausschusses für Datenschutz, Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie 25 Abs. 10 ASOG nach 26 Abs. 2 GO Abghs Redaktion: Dr. Charlotte Weigel, Tel bzw. quer

2 Seite 2 Wortprotokoll InnSichO 18/2 Punkt 3 der Tagesordnung Siehe Inhaltsprotokoll. Verfahrensregeln des Ausschusses Punkt 4 der Tagesordnung Siehe Inhaltsprotokoll. Sitzungstermine 2017 des Ausschusses Punkt 5 der Tagesordnung Besprechung gemäß 21 Abs. 3 GO Abghs Bericht über die aktuelle Sicherheitslage in Berlin (auf Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der AfD und der FDP) 0001 InnSichO Vorsitzender Peter Trapp: Wir hatten diesen Besprechungspunkt am 23. Dezember 2016 vertagt. Es gab noch mal eine Information durch den Innensenator. Da es aber seitdem noch keine Ausschusssitzung gegeben hat, sollten wir diesen Punkt, den Sie uns am Mittwoch in der Innenverwaltung mitgeteilt haben, auch der breiten Öffentlichkeit zur Kenntnis geben. Ich glaube, wir brauchen keine Begründung für diesen Tagesordnungspunkt, sodass ich gleich Herrn Senator Geisel das Wort gebe, damit die Öffentlichkeit und jeder und nicht nur die Sprecher der einzelnen Fraktionen umfassend informiert werden. Bitte, Herr Senator, Sie haben das Wort! Senator Andreas Geisel (SenInnDS): Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank! Bevor wir zu den Einzelheiten der Aufklärung des Anschlags vom 19. Dezember vergangenen Jahres kommen, möchte ich zunächst etwas zu dem feigen Anschlag auf die Polizisten an diesem Wochenende sagen. In der Köpenicker Straße sind Steine auf Polizeiautos geworfen worden. Dabei wurde ein Objektschützer verletzt, zum Glück nur leicht. Er konnte heute seinen Dienst wieder aufnehmen, was uns sehr freut. Ich verurteile an dieser Stelle ausdrücklich diesen feigen Angriff auf die Polizeibeamten und sage, dass keine politische Zielstellung, keine vermeintliche Weltrettungsaktion oder Sonstiges rechtfertigen kann, Gewalt gegen Menschen auszuüben und deren Leib und Leben zu gefährden. Mich freut die Solidarität, die der Facebook-Post der Berliner Polizei ausgelöst hat. Ich weiß nicht, ob Sie es schon gesehen haben: Er wird unzählige Male geteilt und unterstützt. Es gibt da eine wirkliche Welle der Solidarität für die Polizistinnen und Polizisten durch die Berliner. Ich finde das ausdrücklich gut. Das zeigt auch, dass die feigen Täter ihre Ziele damit eben nicht erreichen, sondern das ganze Gegenteil, nämlich eine deutliche Solidarisierung der Berlinerinnen und Berliner mit ihrer Polizei. [Beifall] - we/sth -

3 Seite 3 Wortprotokoll InnSichO 18/2 Aber dass wir uns als Politik vor die Kolleginnen und Kollegen stellen, das ist das eine. Das sind zunächst nur Worte, aber wenn die Polizistinnen und Polizisten für unsere Sicherheit eintreten und ihren Kopf dafür hinhalten, dann haben sie auch zu Recht zu erwarten, dass wir unseren Teil dazu beitragen, sie im Dienst vor solchen Angriffen zu schützen. Deshalb bin ich froh, dass der Senat auf seiner Klausurtagung am 9. Januar ein Präventions- und Sicherheitspaket beschlossen hat, das schon öffentlich diskutiert worden ist. Aber gerade vor dem Hintergrund dieser Tat weise ich noch einmal darauf hin, wie wichtig die schnelle Umsetzung dieses Sicherheitspakets ist und wie wichtig es ist, dort die Ausstattung der Einsatzkräfte deutlich zu verbessern. Das Gesamtvolumen beträgt 45 Millionen Euro. Ich habe auch die Kritiken wahrgenommen, die vereinzelt zu hören war: Jetzt hat der Senat ,2 Milliarden Euro Überschuss gemacht und setzt nur 45 Millionen Euro für die Sicherheit ein. Da muss ich sagen: Weit gefehlt! Selbstverständlich werden jedes Jahr stattliche Beträge eingesetzt, um die Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten zu verbessern. Wir haben uns vorgenommen, innerhalb dieser Legislaturperiode die Besoldungsangleichung auf den Durchschnitt der Bundesländer zu realisieren, um dadurch die Wertschätzung der Polizisten auszudrücken. Auf die 45 Millionen Euro sind wir vor dem Hintergrund der Frage gekommen: Was können wir 2017 schnell realisieren? Was können wir, was bisher bis 2022 in der Finanzierung vorgesehen war, vorziehen und noch 2017 und im Frühjahr 2018 erledigen? Die Ausschreibung dafür bereiten wir gerade vor. Voraussetzung für dieses Sicherheitspaket ist ein entsprechender Beschluss des Nachtragshaushalts voraussichtlich im April dieses Jahres. Dabei geht es um 40,4 Millionen Euro für Polizei und Feuerwehr. Die restliche Summe in Höhe von 4,6 Millionen Euro sind Maßnahmen für die Justiz, zwei Hochsicherheitsgerichtssäle in Moabit. Ich möchte mich jetzt nur auf einige Beispiele für die Maßnahmen bei Polizei und Feuerwehr beschränken. In dieser Summe ist die Anschaffung von neuen Dienstpistolen für 9,3 Millionen Euro enthalten, geschätzt. Die Ausschreibung wird dann die korrekte Zahl ergeben. Es sind über 6 Millionen Euro für ballistische Schutzwesten enthalten. Das sind ballistische Schutzwesten, die neu angeschafft werden, und weitere ballistische Schutzwesten, die schon vorhanden sind, werden dadurch aufgerüstet. Es gibt zusätzliche Fahrzeuge, und über 50 RTW der Feuerwehr werden technisch aufgerüstet. All das sind Beispiele für Dinge, die dringend erforderlich sind. Und vor dem Hintergrund der Tat am vergangenen Wochenende zeigt sich auch, wie richtig es war zu entscheiden, dass die Folien zum Schutz der Scheiben der Polizeidienstwagen angeschafft werden. Auch das muss konsequent umgesetzt werden. Und da gibt es noch weitere Punkte: Beispielsweise hatten wir zu Silvester einen Ausfall des Digitalfunks, der sich aber nicht auf die eigentliche Digitalfunkanlage in der Stadt bezog, sondern das war ein Serverausfall in der Leitstelle. Die Mittel, die wir jetzt zur Verfügung stellen, werden zur sogenannten Netzhärtung benötigt, damit wir auch bei dem Server entsprechend nachsteuern können. Trotzdem ist die Einführung des Digitalfunks auch für die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen der Polizei und der Feuerwehr von ausschlaggebender Bedeutung. Das ist ein Thema, mit dem wir uns während der ganzen Legislaturperiode beschäftigen müssen. Deshalb will ich zusammenfassen: Dieses Sicherheitspaket ist ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Sicherheit in Berlin, ein wichtiger Schritt, um bei der - we/sth -

4 Seite 4 Wortprotokoll InnSichO 18/2 Ausrüstung von Polizei und Feuerwehr voranzukommen, aber es ist völlig unstrittig, dass noch eine Menge zu tun bleibt. Wir haben uns in einem 100-Tage-Programm vorgenommen, Dinge, die akut anstehen, auch unmittelbar anzugehen. Ich will zwei Beispiele nennen: Das ist einmal die Kombiwache am Alexanderplatz. Dort haben die Gespräche mit der Bundespolizei und dem Bezirksamt Mitte zur Einrichtung einer gemeinsamen Wache von Berliner Polizei, Bundespolizei und Ordnungsamt des Bezirksamts Mitte begonnen. Im Moment sind wir dabei zu klären, an welchem Standort eine solche Kombiwache errichtet werden könnte, die Aufgabenschreibung zu klären, den Personalbedarf noch mal aufzuarbeiten, Betriebszeiten festzulegen und bei der Einrichtung dieser Kombiwache möglichst Verbindlichkeit zu erreichen. Es ist mir aber wichtig zu sagen, dass Sicherheit auf dem Alexanderplatz nicht nur durch mehr Polizistinnen und Polizisten vor Ort erreichbar ist. Das ist wichtig, aber vor allen Dingen brauchen wir den Schulterschluss mit den anderen Anrainern des Alexanderplatzes, um bei städtebaulicher Prävention voranzukommen; auch die Gestaltung des Alexanderplatzes muss so verändert werden, dass Angsträume reduziert werden und neue Angsträume nicht entstehen können. Deshalb initiieren wir eine Gesprächsrunde mit den Gewerbetreibenden am Alexanderplatz und den Vermietern, wie beispielsweise der Wohnungsbaugesellschaft Mitte, die am Alexanderplatz über entsprechende Immobilien verfügt. Ich hatte in der vergangenen Woche bereits ein Gespräch mit der Berliner Sparkasse, die am Alexanderplatz ihren Sitz hat. Und ich freue mich über die Signale der Anrainer, dass sie selbst etwas bewegen wollen und bereit sind, dafür auch Geld zur Verfügung zu stellen und sich an einer verbesserten Sicherheitslage am Alexanderplatz zu beteiligen. Der andere Punkt, der mir wichtig ist, ist die Verbesserung der Sicherheit im Öffentlichen Personennahverkehr. Wir hatten spektakuläre Gewalttaten im Öffentlichen Personennahverkehr, die in den vergangenen Wochen eine Rolle gespielt haben. Das sind herausragende Gewalttaten gewesen, die öffentlich widergespiegelt worden sind. Wenn Sie sich die realen Zahlen anschauen, stellen Sie fest, dass der Öffentliche Personennahverkehr in Berlin sehr sicher ist und dass die Anzahl der Straftaten in den vergangenen Jahren nicht angestiegen ist. Trotzdem haben wir an verschiedenen Stellen schwierige Situationen, haben wir vor allen Dingen darauf zu achten, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Berlinerinnen und Berliner, die auf den Öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, verbessert wird. Deshalb nehmen wir die Gespräche mit der BVG zur Einrichtung gemeinsamer Streifen auf, um auch dort zu einer vertraglichen Vereinbarung zu kommen. Mir ist wichtig, an dieser Stelle zu sagen, dass die Berliner Polizei bereits heute intensiv mit der BVG zusammenarbeitet. Laut einer Statistik von 2016 haben die Kolleginnen und Kollegen der Polizei innerhalb des vergangenen Jahres Einsatzstunden in der BVG geleistet. Wenn Sie das auf Polizeikräfte umrechnen würden, dann wären das in etwa 120, 130 Beamte. An dieser Stelle noch eine weitere personelle Verstärkung vorzunehmen und das vertraglich zu vereinbaren, ist uns wichtig. Auch an diesem Thema sind wir unmittelbar dran. Die Anschaffung von neuen Dienstpistolen steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Frage: An welchen Stellen kann denn trainiert werden, auch entsprechend zu schießen? Wir haben eine sehr schwierige Situation bei den Schießständen der Berliner Polizei. Gegenwärtig ist es so, dass, ich glaube, 11 von 73 vorhandenen Schießbahnen überhaupt nutzbar - we/sth -

5 Seite 5 Wortprotokoll InnSichO 18/2 sind. Daraus folgt, dass die Polizistinnen und Polizisten nach Brandenburg fahren müssen, um dort zu üben, bzw. ihre Trainingszeiten reduziert werden. Dort muss unmittelbar gehandelt werden. Deshalb haben wir uns als Sofortmaßnahme vorgenommen, das Trainingszentrum am Wannsee zu sanieren, sobald die Witterungsverhältnisse es zulassen, um dann Mitte des Jahres diese Schießbahn am Wannsee wieder zur Verfügung zu haben. Mit der BIM und der Senatsverwaltung für Finanzen haben wir über die Einrichtung der Einsatztrainingszentren fünf Stück brauchen wir für Berlin gesprochen. Der Mittelbedarf dafür beträgt insgesamt 116 Millionen Euro. Die bisherige Zeitplanung sah vor, diese Einsatztrainingszentren bis 2022 fertigzustellen. An diesem Vorhaben halten wir selbstverständlich fest. Die Schießstände sind Bestandteile dieser Einsatztrainingszentren, wir können aber mit den Schießständen nicht bis 2022 warten. Deswegen haben wir jetzt festgelegt, die Problematik der Schießstände vorzuziehen, das heißt, bei der Einrichtung der Schießstände deutlich schneller zu sein und diese Vorhaben praktisch voneinander zu trennen, sodass wir schon 2018 so ist die Zielstellung in der Verhandlung mit der BIM weitere Schießstände zur Verfügung haben und die Einsatztrainingszentren dann um die vorhandenen Schießstände herum weiterentwickelt werden. All diese Maßnahmen sind extrem wichtig. Dafür wird Planungssicherheit benötigt. Dazu laufen gerade die Gespräche mit der BIM, die verantwortlich für die Anschaffung dieser Schießstände bzw. die Einrichtung der Einsatztrainingszentren ist. Ich bin optimistisch, dass wir an dieser Stelle deutlich vorankommen werden. Dann hat es eine aufgeregte Diskussion zur Videoüberwachung in der Stadt gegeben. Ich sage deshalb aufgeregte Diskussion, weil alle Beteiligten wissen, dass solche Videoaufnahmen den Anschlag vom 19. Dezember 2016 aller Voraussicht nach nicht verhindert hätten. Trotzdem ist es an dieser Stelle wichtig, sich mit dieser Thematik zu befassen, eben weil wir durch Öffentlichkeitsfahndung doch deutliche Fahndungserfolge bei der Polizei hatten. Gerade in den letzten Wochen war das an mehreren Stellen deutlich der Fall. Wir haben darüber im Senat ausführlich diskutiert und uns entschieden, die 24 und 24a des Allgemeine Sicherheitsund Ordnungsgesetzes in der jetzigen Fassung zur Grundlage zu nehmen und so breit auszulegen, wie das in der eigentlichen Textfassung des Gesetzes auch vorgesehen ist. Mir ist klar, dass das in den vergangenen Jahren deutlich enger und sehr klar auf konkrete Fälle ausgelegt worden ist. Wenn Sie sich die Formulierungen der Paragrafen im ASOG anschauen, dann ist dort aber ursprünglich eine deutlich breitere Fassung angelegt worden. Auf dieser Basis werden wir jetzt arbeiten, werden das aber unaufgeregt tun, weil uns wichtig ist, dass wir zunächst die Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum verbessern. In dem Sicherheitspaket und in der Koalitionsvereinbarung ist auch die Anschaffung der fünf mobilen Wachen vorgesehen, damit wir vor Ort präsent sind. Wir werden beispielsweise am Kottbusser Tor, wenn wir dort eine mobile Wache einrichten, zunächst einmal Polizeipräsenz vor Ort zeigen. Und wenn es zur Verhinderung von besonderen Straf- und Gewalttaten dann sinnvoll ist, auch Videokameras einzusetzen, dann werden wir das temporär und anlassbezogen auch tun. Es geht auch um den Schutz von Großveranstaltungen. Es ist aber nicht so, wie man durch die öffentliche Diskussion hätte wahrnehmen können, dass Videoüberwachung in Berlin nicht der Fall ist. Es gibt bereits jetzt Videokameras in der Stadt im öffentlichen Eigentum. - we/sth -

6 Seite 6 Wortprotokoll InnSichO 18/2 Insofern werden wir an dieser Stelle etwas tun, aber es ist nicht der Schlüssel für die Herstellung von mehr Sicherheit. Der Schlüssel für die Herstellung von mehr Sicherheit in der Stadt ist die Polizeipräsenz und die Ausstattung der Polizei und vor allem die Unterstützung der Berlinerinnen und Berliner für ihre Polizei. Zur allgemeinen Kriminalitätslage will ich nur so viel sagen, dass die ausführlichen Darstellungen zur Kriminalitätsstatistik in wenigen Wochen in der Veröffentlichung zur Kriminalitätsstatistik 2016 vorgestellt werden. Deswegen will ich das an dieser Stelle nicht tun. Und nachher haben wir noch den Tagesordnungspunkt Besondere Vorkommnisse, da würde ich noch zu einzelnen ausgewählten Punkten kommen. Jetzt aber zur Thematik: Wie der Vorsitzende schon sagte, hatten wir am 11. Januar 2017 die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen eingeladen, um sie auf den neuesten Stand der Ermittlungsergebnisse zu bringen. Lassen Sie mich vorwegschicken: Wir hatten am 23. Dezember die Abgeordneten in der Sonderausschusssitzung auf der Grundlage unseres Wissensstands vom 23. Dezember 2016 informiert. Seitdem ist weiter nach Spuren gesucht worden. Seitdem wurde weiter ermittelt, und es sind Unmengen von Daten bearbeitet worden. Wir haben dann auf dem Stand des Wissens vom 11. Januar berichtet und berichten jetzt auf dem Stand unseres Wissens vom 23. Januar. Ich sage aber ausdrücklich, dass die Untersuchungen, die Ermittlungen noch weitergehen und dass es nicht ausgeschlossen ist, dass in den nächsten Tagen und Wochen weitere Untersuchungsergebnisse zutage kommen, über die wir dann ebenfalls berichten werden. - we/sth -

7 Seite 7 Wortprotokoll InnSichO 18/2 Dann muss noch gesagt werden, dass die Ermittlungen von der Generalbundesanwaltschaft geleitet werden, wir also immer nur unseren Teil des Wissens darstellen können. Das heißt, die Gesamtbearbeitung liegt an dieser Stelle beim Generalbundesanwalt. Wann diese Ermittlungen abgeschlossen sind, können wir Ihnen gegenwärtig noch nicht sagen. Das vielleicht einführend. Zum neuesten Stand bitte ich Staatssekretär Akmann, Stellung zu nehmen. Danke! Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank, Herr Senator! Bevor ich Herrn Akmann das Wort erteile, möchte ich noch darauf hinweisen: Wir hatten letztes Mal ein Wortprotokoll zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich würde vorschlagen, dass wir auch heute ein Wortprotokoll fertigen lassen, sodass jeder all das, was der Senat hier vorträgt, nachlesen und in Arbeitskreisen weitergeben kann. In diesem Sinne haben Sie jetzt das Wort. Ich begrüße Sie ganz herzlich im ersten Innenausschuss in diesem Jahr. Staatssekretär Torsten Akmann (SenInnDS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Herr Senator hat es eben gesagt: Ich hatte zuletzt am 23. Dezember 2016 zu dem Thema vorgetragen, und danach folgte am 11. Januar 2017 ein Informationsgespräch mit den innenpolitischen Sprechern der Fraktionen in der Senatsinnenverwaltung. Heute möchte ich Ihnen über den Fortgang der wesentlichen weiteren Erkenntnisse berichten. Sie wissen, es läuft in der Sache nach wie vor ein Ermittlungsverfahren. Seit dem Anschlag wird dieses Ermittlungsverfahren beim GBA und beim BKA mit 300 Mitarbeitern geführt. Wichtig für uns ist auch, dass wir wissen, dass das Landeskriminalamt hier mit weiteren 50 Mitarbeitern unterstützt. Es ist mir ein wichtiges Anliegen weil ich seit gut einem Monat das Landeskriminalamt und die Polizei Berlin in dieser Sache begleite, bei dieser Gelegenheit hier auch einmal öffentlich hervorzuheben, dass die Polizei Berlin und insbesondere auch das Landeskriminalamt Berlin hier aus meiner Sicht einen ganz hervorragenden und vor allem professionellen Job leisten. Abseits dieses laufenden Ermittlungsverfahrens unterstützen wir auch andere Aufklärungsarbeiten, wie Sie sich denken können. Wir waren etwa beteiligt ich denke, das kennen Sie an dieser Chronologie, die gemeinsam vom Bundeministerium des Innern und dem Bundesjustizministerium erstellt worden ist. Natürlich sind wir auch dabei, die fachliche Aufarbeitung in den IMK-Gremien tatkräftig zu unterstützen. Darüber hinaus beabsichtigen wir, die vom parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestags eingesetzte sogenannte Taskforce das sind wohl vier Abgeordnete dort tatkräftig zu unterstützen, um auch dem Anliegen des Innensenators gerecht zu werden, dass wir hier all das, was möglich ist, aufklären wollen. Von mir folgende zentrale Punkte: Erstens aktuelle Gefährdungssituation in Berlin: Unsere Sicherheitsbehörden setzen sich selbstverständlich sehr intensiv und kontinuierlich mit der Bewertung der Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus auch in Berlin auseinander. Insgesamt ist es so, dass für Deutschland eine abstrakt hohe Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus besteht, und das gilt natürlich gleichermaßen für die Hauptstadt. Im Umkehrschluss oder im Ergebnis bedeutet dies aber auch, dass wir derzeit keine konkreten Hinweise auf Anschläge hier in Berlin haben. Diese abstrakt hohe Gefährdungslage gilt für alle Veranstaltungen, für alle Großveranstaltungen, vor allem für solche mit hohem Publikums- - we/vo -

8 Seite 8 Wortprotokoll InnSichO 18/2 verkehr. Seien Sie sicher: Sobald die Polizei Berlin Kenntnisse von konkreten Gefährdungshinweisen erhält oder erlangt, werden diese bewertet und dann anlassbezogen die erforderlichen polizeilichen Schutzmaßnahmen hier in Berlin hochgefahren. Zweitens Gefährder: In Berlin gibt es Gefährder im oberen zweistelligen Bereich; das ist hier bekannt. Diese Zahl unterliegt ständigen Schwankungen, da die Ein- und Ausstufung von Gefährdern eigentlich ein dynamischer Prozess ist. Dazu könnte Herr Steiof vielleicht später noch etwas sagen. Es gibt ein bundesweit abgestimmtes Gefährderkonzept. Es gibt dort einen entsprechenden Maßnahmenkatalog, und der wird regelmäßig evaluiert und auch angepasst. Das ist auch jetzt im Nachgang zum Breitscheidplatz ebenfalls angedacht. Hier ist Ziel, eine genauere Bewertung des Gewaltpotenzials dieser Gefährder und damit eine noch wirksamere Kontrolle letztendlich hinzubekommen. Gesagt sei aber auch ich denke, das wissen Sie : Eine lückenlose Komplettüberwachung aller Gefährder durch die Sicherheitsbehörden war bislang nicht möglich. Aber dennoch wird momentan über eine Maximierung der Überwachung in den entsprechenden IMK-Gremien beraten. Drittens Amri: Wir haben alle bekannten Alias-Personalien des Amri geprüft, und danach wurde Amri weder von der Polizei Berlin noch vom Berliner Verfassungsschutz als Vertrauensperson geführt. In der letzten Innenausschusssitzung wurde Ihnen ja mitgeteilt, dass Amri nach dem Ende der Telekommunikationsüberwachung die lief seinerzeit bis zum 21. September 2016 in Berlin nicht mehr festgestellt werden konnte. Das war der Senator hat es eingangs gesagt der damalige Stand, der hier nach bestem Wissen und Gewissen auch von mir vorgetragen wurde. Im Rahmen der Ermittlungen nach der Tat sind jetzt aber retrograd auch Bild- und Videoaufnahmen gesichtet worden, die aus Maßnahmen des LKA Berlin bezüglich anderer Zielpersonen und Zielobjekte heraus entstanden sind. Auf weiteren Aufnahmen konnte jetzt Amri eindeutig identifiziert werden oder es besteht zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei der dort abgebildeten Person um Amri handelt. Es gibt folgende neue Erkenntnislage, was diese Bild- und Videoaufnahmen angeht, auch eine neue Erkenntnislage im Vergleich zum 11. Januar: Am ist er das ist auch auf dem Videobild jetzt im Nachgang festgestellt worden im Bereich der Fussilet-Moschee. Das Gleiche gilt für den 10. Dezember Das Gleiche gilt für den Und dann ist er am , das war von Uhr bis Uhr, kurz vor der Tat, auch im Bereich der Fussilet-Moschee festgestellt worden. Am , das war dann nach der Tat, ist er in die Videoaufnahmen beim Bahnhof Zoo gelaufen. Ich glaube, das war schon bekannt. Zudem wurde dem Landeskriminalamt Berlin dann privates Videomaterial eines Zeugen zur Verfügung gestellt. Es zeigt den Amri am 18. Dezember 2016 mit einem gesondert Verfolgten in einem Imbissrestaurant. Auch dazu kann, denke ich, Herr Steiof gleich noch ergänzend ausführen, wenn das gewünscht ist. Daneben wurde der Amri ebenfalls, auch retrograd jetzt festgestellt, auf Überwachungsmaterial des Verfassungsschutzes vom 2./3. Oktober 2016 festgestellt, das aus einem anderen Anlass gefertigt worden ist. Damals sollte ein Islamseminar in der Fussilet-Moschee stattfinden, und im Zuge dessen ist er dort auch offenbar gewesen. - we/vo -

9 Seite 9 Wortprotokoll InnSichO 18/2 Damit bin ich beim vierten Punkt Verfahrensstand des Fussilet-Vereinsverbotsverfahrens. Ich hatte ja in der Ausschusssitzung am 23. Dezember schon erwähnt, dass dieses Vereinsverbotsverfahren in einem engen Zusammenhang mit fünf Strafverfahren gesehen wird, und ich hatte damals, meine ich, schon vorgetragen, dass wir hier zwei abgeschlossene Verfahren haben. Allerdings ist nach dem gegenwärtigen Stand nur eines von diesen beiden Verfahren bislang rechtskräftig. Gegen das andere wurde Revision vor dem BGH eingelegt. Die übrigen drei Verfahren sind nach dem gegenwärtigen Stand noch nicht beendet. Von diesen dreien werden zwei Verfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und ein Verfahren durch den Generalbundesanwalt geführt. Wie ich Ihnen aber bereits in der letzten Sitzung angekündigt hatte, hat sich die Innensenatsverwaltung des Voranbringens des Verbotsverfahrens angenommen, ich konkret, und ich habe noch im letzten Jahr Personal dem entsprechenden Referat zugewiesen, das mehr oder weniger verwaist war. Ich habe dem Referat jetzt drei Mitarbeiter zugewiesen, die dort unter Hochdruck an der Verbotsverfügung arbeiten, und ich bin guter Hoffnung, dass die Verbotsverfügung evtl. Ende dieses Monats mir jedenfalls in einem ersten Entwurf vorliegt. Das Verbotsverfahren wird aber, wie ich sagte, nicht allein auf diese Strafverfahren, die hier in Rede stehen, abstellen, sondern maßgeblich darauf, dass der Amri in dieser Fussilet- Moschee ein- und ausging. Sie haben ja am Wochenende, denke ich, gehört, dass in der Fussilet-Moschee auch ein 24-jähriger deutscher Staatsangehöriger verhaftet worden ist, der auch dem islamistischen Personenspektrum zuzuordnen ist. Da müssen wir schauen, ob dieses evtl. auch in dem Verbotsverfahren Berücksichtigung finden kann. So viel erst mal von mir. Vielen Dank! Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank, Herr Staatssekretär! Weitere Ergänzungen durch Herrn Steiof? Bitte, Herr Steiof! Christian Steiof (LKA): Vielleicht die Ergänzung noch: Sie haben ja von den Daten gehört, wo wir Amri gesichtet haben, bis zum zurück auf polizeilichem Videomaterial. Bei dem Treffen mit den innenpolitischen Sprechern hatte ich gesagt, dass wir nur bis zum 12. Dezember Videomaterial von der Polizei aus der Überwachungsmaßnahme haben. Das war ein Versehen. Da ist ein Auswertezeitraum quasi in die falsche Spalte gerutscht in der Auswertetabelle und stand bei Aufnahmezeitraum. Tatsächlich sind die Aufnahmen auf dieser Festplatte bis zum 2. November rückwirkend drauf. Das ist also der neue Zeitraum. Deswegen ist die Aussage, bis zum haben wir bisher Sichtungen, eine vorläufige. Es kann also sein, dass wir retrograd noch weitere Sichtungen haben. Der zweite Punkt zu diesem Thema: Ich habe bei mir im Landeskriminalamt auch eine Arbeitsgruppe eingesetzt, denn Sie können sich das möglicherweise vorstellen neben der Unterstützung des Bundeskriminalamtes in den Ermittlungen kommt natürlich eine Vielzahl von Informationen, und die Frage ist: Wie gehen wir künftig damit um? Gibt es schon jetzt Dinge, die wir anpassen müssen? Und wenn, das ist meine Überzeugung, hat es nur Sinn, die Sachen im Bund-Länder-Verbund anzupacken. Das ist also einfach eine kleine Arbeitsgruppe zur Kanalisierung dieser ganzen Informationen, zur Entwicklung eigener Ideen, die diese ganzen Sachen etwas fokussiert, damit das nicht alles durcheinanderläuft. Das ist die eine Sache. - we/vo -

10 Seite 10 Wortprotokoll InnSichO 18/2 Die anderen Dinge, auf die wir jetzt unsere Priorität legen, hat Herr Akmann schon dargelegt. Das sogenannte Amri-Papier, die Amri-Chronologie, wird sicherlich so ist das Vorhaben des Bundeskriminalamtes auch weiterhin aktualisiert, sollten noch weitere Informationen dazukommen. Wir haben die jetzt noch mal gegengelesen, und uns sind inhaltlich keine Ergänzungen mehr aufgefallen, die wir dazu bieten können. Aber das wird auch ein weiterer Prozess sein, wo wir uns beteiligen. Die Frage, wie lange wir noch das Bundeskriminalamt unterstützen werden, kann ich nicht beantworten. Das wird sich sicherlich noch eine Weile hinziehen, möglicherweise in einer veränderten Form. Wir haben derzeit schon die örtlichen Direktionen, die Referate Kriminalitätsbekämpfung, mit in die Maßnahmen insbesondere der Videoauswertung einbeziehen müssen. Das konnten wir bisher aus dem LKA leisten, aber das wird auf die Dauer nicht mehr möglich sein. Also diese Unterstützung der GBA-Ermittlungen wird uns noch eine Weile begleiten. So weit erst mal! Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank! Eine Zeitschiene insgesamt ist nicht zu erkennen, es kann also auch Mitte des Jahres werden. [Christian Steiof (LKA): Ja!] Okay! Dann habe ich Sie richtig verstanden. Dann kommen wir jetzt zur Aussprache. Es gibt erst eine Wortmeldung von Herrn Dregger. Burkard Dregger (CDU): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Vielen Dank, Herr Senator, für Ihre Ausführungen, auch für die Ausführungen am und Ihre Initiative, die innenpolitischen Sprecher zu informieren. Das muss man lobend erwähnen. Ich möchte einige Anmerkungen machen und einige konkrete Fragen stellen, möglichst kurz und präzise, und bitte auch, möglichst kurz und präzise darauf zu antworten. Erstens: Sie haben die schlimmen Vorkommnisse des vergangenen Wochenendes, den Angriff auf die fünf Fahrzeuge der Polizei in der Nähe der Köpi erwähnt. Meine Frage lautet: Unterstützen Sie unseren Antrag, sich der Bundesratsinitiative Hessens anzuschließen, einen neuen eigenständigen 112 StGB zu schaffen, der tätliche Angriffe auf Polizeibeamte unter besondere Strafe stellt, das heißt Angriffe, die nicht im Zusammenhang mit einer Einsatzmaßnahme stehen, sondern im Grunde anlasslos erfolgen. Wir müssen ja leider konzedieren, dass in diesem geografischen Bereich regelmäßig Angriffe auf Polizeibeamte ohne erkennbaren Anlass stattfinden. Zweitens: Sie haben das Präventions- und Sicherheitspaket angesprochen. Ich habe den Medien entnommen, dass Sie am Wochenende erklärt haben, dass es im Wesentlichen keine unbesetzten Stellen beim Polizeivollzug in Berlin gibt. Ich bitte Sie, das noch einmal hier im Ausschuss zu bestätigen vor dem Hintergrund der Diskussion in den vergangenen Wochen, insbesondere vonseiten Ihrer Koalitionspartner, die immer davon geredet haben, es gebe unbesetzte Stellen. Drittens: Sie kündigen mobile Wachen und BVG-Streifen der Polizei an. Das setzt Personal voraus, erhöhten Personalbedarf. Wo soll dieses Personal herkommen, wenn Sie nicht weiterhin einen stillen Aufwuchs bei der Polizei verfolgen? Ich entnehme weder Ihrer Koalitionsvereinbarung noch Ihrem Sicherheits- und Präventionspaket noch Ihren Verlautbarungen im Zusammenhang mit der Klausurtagung der SPD-Fraktion am Wochenende, dass neue Stellen - we/vo -

11 Seite 11 Wortprotokoll InnSichO 18/2 geschaffen werden. Und da Sie weitere Aufgaben vorsehen, ist meine Frage: Wie wollen Sie das personell bewältigen? Nächste Frage Videoaufklärung: Sie kündigen an, anlassbezogen und temporär Videomaßnahmen einführen zu wollen, und berufen sich auf die Ermächtigungsgrundlage in den 24 und 24a ASOG. 24a betrifft gefährdete Objekte, beispielsweise eine Synagoge, eine Botschaft oder ähnliche gefährdete Objekte. 24 betrifft öffentliche Veranstaltungen und Ansammlungen. Ich verstehe, dass auch Sie genauso wie ich die Neigung haben, Videoaufklärung einzusetzen, um Straftaten nicht nur aufzuklären, sondern sie auch zu unterbinden. Deswegen frage ich Sie, warum Sie nicht willens und in der Lage sind, eine rechtssichere Ermächtigungsgrundlage zu schaffen. Eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus würde Ihnen zur Verfügung stehen. [Canan Bayram (GRÜNE): Das ist ja neu!] Nächster Punkt: In Ihrem Präventions- und Sicherheitspaket sprechen Sie nicht von all diesen sehr irritierenden Passus aus dem Koalitionsvertrag, deren Umsetzung uns droht, wenn Sie ihn ernst nehmen. Da steht u. a., dass Abschiebungen von vollziehbar Ausreisepflichtigen in der Regel nicht mehr stattfinden sollen. Da steht drin, dass Abschiebegewahrsam und Abschiebehaft nicht mehr als opportunes Mittel einzusetzen sind. Da steht drin, dass Unterbindungsgewahrsam auf 48 Stunden zu reduzieren ist. Ich bitte um Mitteilung, ob uns das jetzt droht im Angesicht eines Terroranschlages eines Asylbetrügers, der genau hier auf diesen Fall passt, der nicht abgeschoben worden ist, der nicht in Unterbindungsgewahrsam genommen worden ist. Oder haben Sie vor, diese Regelungen aus dem Koalitionsvertrag nicht weiterzuverfolgen? Dann hätten Sie meine volle Unterstützung. Die nächsten Fragen zum Fall Amri. Erste Frage: Ist das Videomaterial, das von Bürgern, Geschäftsleuten, aber auch der Fussilet 33 angesammelt worden ist, inzwischen vollständig ausgewertet? Bei der letzten Unterredung am hatten Sie verständlicherweise gesagt, dass diese Menge des Materials noch nicht vollständig ausgewertet ist. Deswegen würde ich das gerne wissen. Die nächste Frage betrifft Ihre generelle Einschätzung, Herr Innensenator, zunächst einmal zu den Aktivitäten der Sicherheitsbehörden im Vorfeld des Terroranschlages. Sehen Sie Fehleinschätzungen der Sicherheitsbehörden, und wenn ja, welche? Welche Konsequenzen ziehen Sie in Betracht, sollte es zu Fehleinschätzungen der Sicherheitsbehörden gekommen sein? Nächste Frage: Am das entnehme ich jetzt der Zusammenstellung des Bundesinnenministeriums des chronologischen Ablaufs gab es wohl eine Sitzung des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums. Dort wurden Informationen Marokkos thematisiert, die den Amri betrafen, und es war wohl so, dass durch das BKA an das LKA Nordrhein-Westfalen zunächst einmal die Information gegeben worden ist, Amri sei Anhänger des sogenannten Islamischen Staates und hoffe, sich dem sogenannten Islamischen Staat in Syrien, im Irak und in Libyen anschließen zu können. Des Weiteren: Er führe ein Projekt aus, wolle über die Details aber nicht sprechen. Er bezeichnete sein Gastland als Land des Unglaubens, das Erpressungen gegen die Brüder führe. Dann geht es weiter in dem Vermerk: Prüfung des LKA Berlin mit dem Ergebnis, Mitteilung enthält keine über den bisherigen Erkenntnisstand hinausgehenden Informationen. Ich frage das vor dem Hintergrund, dass die TKÜ ja am 21. September eingestellt worden ist, weil die Einschätzung sich geändert hat. Meine Frage ist deswegen, ob vor dem Hintergrund dieser Information vom , insbesondere mit dem Hinweis auf ein - we/vo -

12 Seite 12 Wortprotokoll InnSichO 18/2 Projekt, das ja ein Terroranschlag sein könnte, möglicherweise weitere Ermittlungsmaßnahmen oder auch wieder Überwachungsmaßnahmen geboten gewesen wären. Liegen in Berlin offene Haftbefehle gegen Personen mit islamistischem Personenpotenzial vor? Was halten Sie von dem Vorschlag, Gefährder sofort in Abschiebehaft zu nehmen, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig sind? Und wenn Sie das grundsätzlich befürworten wie ist der Stand der Umsetzung in Berlin? Wie viele Gefährder sind also in Abschiebehaft in Berlin? Oder gehen Sie es jetzt an, falls sie noch nicht in Abschiebehaft sind? Eine weitere Frage zum Amri: Welche Erkenntnisse bestehen darüber, welche Verkehrsmittel er unmittelbar vor und unmittelbar nach der Tat benutzt hat, und wie hat er sie finanziert, bezahlt? Bestehen also Erkenntnisse darüber, wie er diese Aktivitäten bezahlt hat, wie seine Finanzbewegungen gewesen sind? Zum Schluss noch die Frage: Welche Erkenntnisse bestehen darüber, wie er sich innerhalb Berlins fortbewegt hat? So weit meine Fragen erst mal. Herzlichen Dank! Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank, Herr Dregger! Es gibt bis jetzt noch drei Wortmeldungen, aber ich glaube die Anzahl der Fragen macht erst die Beantwortung erforderlich, bevor wir die nächste Fragestellung in Angriff nehmen. Bitte, Herr Senator! Senator Andreas Geisel (SenInnDS): Dann will ich es versuchen. Der Antrag, Polizeibeamte besonders zu schützen und Gewalt gegen Polizeibeamte in besonderer Weise noch mal rechtlich zu ächten, wird im Moment im Bundesrat diskutiert. Ich wusste gar nicht, dass das Ihr Antrag war. Es wird auch innerhalb der Koalition im Moment darüber diskutiert. Wir überlegen in Berlin noch, ob wir ggf. Lehrerinnen und Lehrer hinzufügen, weil es auch Gewalt gegen Lehrerinnen und Lehrer gibt um das noch mal deutlich zu machen. Grundsätzlich halte ich viel davon. Wir haben gegenwärtig 79 unbesetzte Stellen. Das variiert aber sehr stark. Zu dem Zeitpunkt, als von unbesetzten Stellen die Rede war, war in der Tat ein großer Anteil von Stellen unbesetzt. Die Variationen kommen daher, dass immer freie Stellen vorgehalten werden müssen, damit die Absolventen der Polizeischule entsprechende Stellen finden. Wie gesagt, gegenwärtig sind 79 Stellen unbesetzt. Wir fahren gerade die Polizeischule auf der höchsten Kapazitätsauslastung. Es sind über den Daumen gepeilt; ich glaube, es sind 1 228, aber so in dieser Größenordnung Absolventen, die dort pro Jahr ausgebildet werden. Insofern bin ich guter Hoffnung, dass wir den notwendigen Stellenaufwuchs hinbekommen, da gleichzeitig etwa 550 Kolleginnen und Kollegen pro Jahr aus Altersgründen ausscheiden. Aufgrund der demografischen Entwicklung haben wir also, wenn wir in hohen Kapazitäten fahren, deutlich mehr Absolventen, die wir übernehmen können. Der Koalitionsvertrag hat mit 177 Seiten natürlich einen Nachteil: Er ist so ausführlich, dass er vielleicht nicht in jedem Detail verstanden oder gelesen werden kann. Aber selbstverständlich ist da an ganz vielen Stellen die Rede davon, dass wir die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten wie auch der Feuerwehrleute aufstocken. Allein die mobilen Wachen und die Kombiwache am Alexanderplatz werden voraussichtlich mit 80 neuen Stellen verbunden sein. Beim Alexanderplatz will ich Ihnen das so schildern: Bei meinem Gespräch mit dem Leiter des Polizeiabschnitts 32, der für den Alexanderplatz zuständig ist, sagte er, eine Kombiwache - we/vo -

13 Seite 13 Wortprotokoll InnSichO 18/2 ist sehr sinnvoll, es macht aber keinen Sinn, Kolleginnen und Kollegen von der Straße herunterzunehmen, damit sie dann in einer Wache sitzen, sondern Polizeipräsenz bedeutet ja, dass wir Kollegen auf der Straße haben, dass wir sichtbar Polizeipräsenz verstärken. Deshalb spricht der Koalitionsvertrag an dieser Stelle explizit von einer personellen Verstärkung auch für die mobilen Wachen. Das Ziel ist, pro Jahr etwa 200 Stellen aufzustocken, um an dieser Stelle sichtbar etwas zu verändern. Es ist auch eine Schlussfolgerung aus der wachsenden Stadt Berlin, dass wir, wenn Berlin jedes Jahr um Einwohnerinnen und Einwohner wächst, auf der einen Seite mehr Schulen, Kindertagesstätten und Grünflächen, aber auf der anderen Seite selbstverständlich auch mehr Kolleginnen und Kollegen der Polizei auf der Straße brauchen. Sie haben die 24 und 24a ASOG nicht als rechtssichere Grundlage bezeichnet. Also, ich halte das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz für eine rechtssichere Grundlage. In 24 ist nicht nur von Objekten die Rede, sondern die Auslegung ist so, dass auch die Vorplätze von solchen Objekten mit einbezogen werden. Sie haben schon richtig gesagt: 24a spricht auch von Ansammlungen. Es ist dann die Frage, wie man den Begriff Ansammlungen auslegt. Also wir halten die Rechtsgrundlage für rechtssicher. Der Zusammenhang zwischen Gefährdern und Abschiebung von Gefährdern trifft in einigen Fällen zu. Ich will nur noch einmal sagen ich habe das schon mehrfach getan, aber ich wiederhole es : Dieser einfache Schluss: Wir schieben alle Gefährder ab, und alles ist gut ist ein Kurzschluss. 80 Prozent der Berliner Gefährder sind Deutsche, zum Teil hier geboren. Da ist Abschiebung keine Antwort. Das Problem ist komplexer. Es wird gegenwärtig bundesweit diskutiert. Die verschiedenen Gremien der Innenministerkonferenz führen gerade die Debatte darüber, welche Schlussfolgerungen gezogen werden können und wie die Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundesbehörden verbessert werden kann. Herr de Maizière hat einige Vorschläge unter anderem dazu gebracht. Einige finde ich ganz sinnvoll, nämlich das BKA zu verstärken, auch personell zu verstärken und darauf auszurichten, auch islamistische Gefährder intensiver zu bearbeiten. Andere Vorschläge in dem Paket wie die Zusammenfassung des Verfassungsschutzes und Ähnliches, also Grundgesetzänderungen, halte ich für untauglich, weil sie nicht schnell handlungsfähig sind. Aber die verschiedenen Debatten finden dazu statt. Klar ist aber, dass es deutlich komplexer ist, als einfach nur mit Abschiebung reagieren zu wollen. Trotzdem ist es so, dass selbstverständlich auch vollziehbar ausreisepflichtige Personen aus Berlin ausreisepflichtig sind. Wir betonen immer wieder, dass wir die Priorität auf die freiwillige Rückkehr dieser Menschen legen und die freiwillige Rückkehr fördern, was übrigens wesentlich preiswerter ist als Abschiebung. Wenn Sie sich die Verteilung der Rückkehrer im Jahr 2016 anschauen, sind etwa Menschen zurückkehrt und zurückgeführt worden. Von diesen waren Menschen, die freiwillig zurückgekehrt sind, und wurden zurückgeführt, abgeschoben. Das ist also das Verhältnis. Auch Berlin legt großen Wert darauf, dass vollziehbar ausreisepflichtige Menschen freiwillig zurückkehren, und wir fördern das. Wenn sie nicht freiwillig zurückkehren, ist das Instrument der Abschiebung aber auch für Berlin gegeben. Bundesrecht gilt auch in Berlin und wird selbstverständlich auch von dieser Koalition umgesetzt. Wir machen das sehr sorgfältig und schauen uns die Einzelfälle an. Wir werden nicht Familien trennen, wir werden nicht aus Schulen abschieben, wir werden nicht aus Krankenhäusern abschieben. Wir machen das sehr differenziert und mit Augenmaß, aber trotzdem finden selbstverständlich auch weiterhin in Berlin Abschiebungen statt. Das ist - we/vo -

14 Seite 14 Wortprotokoll InnSichO 18/2 meines Erachtens auch notwendig, damit freiwillige Rückkehr überhaupt stattfindet. Wenn diese Option der Abschiebung nicht mehr besteht, dann werden wir auch bei der freiwilligen Rückkehr weniger Erfolge haben. Aber dass wir sorgsam damit umgehen, haben wir in der Koalitionsvereinbarung festgelegt. Daran halten wir uns, und das setze ich in meiner Praxis als Innensenator auch so um. Aber ich kann Ihnen sagen, dass auch in meiner Amtszeit bereits Menschen zurückgeführt worden sind. Insbesondere lege ich großen Wert darauf, dass Gewalttäter zurückgeführt werden. Ich habe zwar einen einwöchigen Weihnachtsfrieden ausgerufen, der galt aber nicht für einen Gewalttäter. Der ist auch in dieser Zeit zurückgeführt worden. Ich bitte einfach, nicht den Eindruck zu erwecken, dass bundesdeutsches Recht hier in Berlin nicht angewandt werden würde. Es wird angewandt, und zwar sehr sorgfältig und mit Augenmaß. - we/vo -

15 Seite 15 Wortprotokoll InnSichO 18/2 Ob das Videomaterial vollständig ausgewertet worden ist, kann Herr Steiof nachher sagen. Ich befürchte, dass es noch nicht vollständig ausgewertet worden ist, weil die Masse im Moment so groß ist, dass seit einigen Wochen 28 Kolleginnen und Kollegen an der Auswertung der vorliegenden Videoaufnahmen arbeiten und noch mehrere Wochen damit beschäftigt sein werden. Wie der aktuelle Stand ist, kann ich Ihnen gegenwärtig nicht sagen. Zur Frage, ob es Fehleinschätzungen der Sicherheitsbehörden gegeben habe: Zu diesem Thema gibt es eine Debatte in Nordrhein-Westfalen und auch auf Bundesebene. Das Kernproblem ist, dass die Diskussion mit heutigem Wissensstand geführt wird. Die Befassung mit dem Fall Amri im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum hat unter Beteiligung der Bundes- und der verschiedenen Landesbehörden jeweils dazu geführt, sich anzuschauen, wie die jeweilige Situation ist. Die über sechsmonatige TKÜ in Berlin hatte in Sachen islamistischer Terrorismus nichts, aber auch gar nichts ergeben. Die einzigen Punkte, die dort verifiziert werden konnten, gingen eher in Richtung normaler Kriminalität. Die Ergebnisse zu Amri, die uns heute vorliegen, sagen: Er war ein Drogendealer, er hat selbst Drogen genommen, er hat Alkohol getrunken, er hat den Ramadan nicht eingehalten. Also, all diese Punkte, die man in einer Checkliste zusammenführen würde, wenn man islamistische Terroristen beschreiben wollte, treffen auf Amri offenbar nicht zu. Die Schlussfolgerung, die man daraus gezogen hat, war nach bisherigem Stand ich betone: nach bisherigem Stand; denn das wird noch weiter auszuwerten sein, dass es sich zwar um einen Kriminellen handelt und dass er ausreisepflichtig ist, aber aller Voraussicht nach die Gefahr eines islamistischen Terroranschlags bei Amri geringer eingeschätzt wurde. Mit heutigem Wissen war das eine Fehleinschätzung, die aber gemeinsam von allen Beteiligten getroffen worden ist. Wie weit das in den weiteren Untersuchungen noch verifiziert werden kann, welche Schlussfolgerungen man daraus ziehen kann, werden die nächsten Wochen und Monate zeigen. Mir scheint aber, dass vieles, was heute öffentlich als angebliches Versagen des Staates diskutiert wird, in anderen, weniger aufgeregten Zeiten Rechtsstaatlichkeit genannt werden würde. Dass wir das Augenmaß nicht verlieren dürfen, ist mir an dieser Stelle wichtig. Wenn wir uns die Situation in anderen Ländern dieser Welt anschauen, die noch früher als wir mit solchen schrecklichen Anschlägen konfrontiert waren und daraus dann Schlussfolgerungen gezogen haben, zeigt das immer, dass die Bewegung in die Richtung geht, Bürgerrechte einzuschränken, Überwachungsmaßnahmen hochzufahren, dass damit jeweils aber nicht mehr Sicherheit verbunden ist. Deshalb plädiere ich dafür, mit Augenmaß vorzugehen. Und ich finde es gut, dass Bund und Länder gemeinsam beraten und nicht Schlussfolgerungen einfach so ad hoc treffen und Gesetze ad hoc verändern, sondern dass wir es uns leisten, sorgsam zu diskutieren, weil unsere offene Gesellschaft gerade dadurch ausgezeichnet ist, dass wir ein Rechtsstaat sind. Wir müssen darauf achten, dass wir eine offene Gesellschaft, eine rechtsstaatliche Gesellschaft bleiben, damit wir weiter so leben können, wie es bisher der Fall war. Also, wenn wir etwas verändern, muss es auch tatsächlich objektiv zu mehr Sicherheit führen und nicht nur das subjektive Sicherheitsgefühl scheinbar verbessern. Ich wollte jetzt nicht zu der Diskussion mit der Fußfessel ausführen. Da wird es sich zeigen, ob auf Bundesebene eine rechtssichere Formulierung gefunden wird, sogenannte Gefährder - we/krü -

16 Seite 16 Wortprotokoll InnSichO 18/2 mit Fußfesseln auszustatten. Nur: Wenn Sie sich die bisherigen Erfahrungen mit Fußfesseln anschauen, dann stellen Sie fest: Eine Fußfessel hat einen Anschlag in Frankreich nicht verhindert. Wir bemerken immer wieder, dass Fußfesseln sehr leicht auszuschalten sind, indem man einfach die Batterie entnimmt. Zu glauben, die Einführung von Fußfesseln würde zu objektiver und mehr Sicherheit führen das schätze ich nicht so ein. Deswegen würde ich da gern eine sorgfältige Diskussion führen. Worte reichen nicht aus; Taten sind sinnvoll, die tatsächlich zu mehr Sicherheit führen. Herr Dregger! Dass Worte nicht ausreichen wer wüsste das besser als die CDU? Auf die Frage offener Haftbefehle kann ich im Moment nicht antworten. Ich würde Herrn Steiof bitten, etwas dazu zu sagen. Was halte ich von dem Vorschlag, Gefährder in Abschiebehaft zu nehmen? Einer meiner Vorschläge war, den 62 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz zu verändern, um Abschiebungen möglich zu machen. Das ist die Passage, die sagt, Ausreisepflichtige, die unverschuldet nicht innerhalb von drei Monaten ausgewiesen werden können, dürfen nicht in Haft genommen werden. Das ist die Passage, die bei Amri dazu geführt hat, dass er in Ravensburg nach zwei Tagen wieder entlassen wurde. Ich schlage vor, dass das verändert wird. Die Diskussion gibt es auf Bundesebene auch, und ich hoffe, dass die Bundesregierung und der Bundestag schnell zu einer entsprechenden Rechtsänderung kommen. Ohne diese Rechtsänderung hilft es nichts, dass wir hier darüber reden, denn anwenden kann ich es nicht, solange das Bundesrecht so gilt, wie es ist. Zu der Frage, wie Amri sich in Berlin bewegt hat und wie er das finanziert hat, würde ich auch Herrn Steiof bitten, etwas zu sagen. Und Herr Akmann sagt noch etwas zur Fußfessel. Vorsitzender Peter Trapp: Zur Fußfessel bitte Herr Akmann! Staatssekretär Torsten Akmann (SenInnDS): Schönen Dank, Herr Vorsitzender! Zur Fußfessel darf ich noch ergänzen, Herr Dregger, dass das auch ein Thema auf Landesebene ist und vor allem das Gefahrenabwehrrecht der Länder betrifft. Hier wird momentan in den IMK- Gremien darüber beraten, was man da auf Ebene der Polizeigesetze tun kann, und man denkt momentan über das gab es, ich glaube, in den Siebzigerjahren schon mal einen Musterentwurf für Polizeigesetze nach, der dann bundesweit gilt. So was will man momentan hier in diesem Bereich anstrengen und prüft in dem Zusammenhang auch eine gefahrenabwehrrechtliche Fußfessel. Das nur kurz von mir noch dazu. Vorsitzender Peter Trapp: Schönen Dank, Herr Staatssekretär! Zur Ergänzung Herr Steiof! Christian Steiof (LKA): Vielleicht erst noch mal zu dem Hinweis, den Sie nannten: 14. Oktober Eintrag Mitteilung Marokkos, die in drei verschiedenen Häppchen kam. Dass Amri Anhänger des IS war oder zu sein meinte, ist eine Erkenntnis, die zu diesem Zeitpunkt schon seit Ende 2015 vorlag, weil er da schon im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des BKA und des LKA Berlin als Kontaktperson aufgefallen ist. Zur Frage, was er für ein Projekt ausführte dazu gab es in keinem der drei Hinweise nähere Angaben, ist der BND gebeten worden, sowohl zu dieser Tatsache als auch zu Hinweisen - we/krü -

17 Seite 17 Wortprotokoll InnSichO 18/2 aus Tunesien zu Kommunikationsmitteln nähere Informationen zu holen. Dazu gab es keine Konkretisierung. Von daher ist auch der Schluss möglich und damals wahrscheinlich gewesen, dass die Ausreise, die er tituliert hat, nach Syrien, Irak, ins Kriegsgebiet, möglicherweise sein Projekt war. Also, es gab keine belastbaren Konkretisierungen dieses Begriffes Projekt. Zur Frage nach Gefährdern in Abschiebehaft ist mein Stand: keiner. Aber wir haben im zweistelligen Bereich Strafhaft für Gefährder, und wir haben seit den Erkenntnissen aus dem NSU auch regelmäßig bundesweit für alle Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität zweimal im Jahr Erhebungen zu offenen Haftbefehlen. Danach hatten wir in Berlin, Stand Oktober im März und Oktober sind die jeweiligen Stichtage, 18 offene Haftbefehle zu Islamisten, die nach unserer Erkenntnis allesamt im Kampfgebiet waren. Deswegen konnten sie nicht vollstreckt werden. Zur Frage, ob das Videomaterial komplett ausgewertet wurde: Nein! Es gibt eine ganz klare Vorgabe des Bundeskriminalamtes Priorität 1, 2 und 3 bei der Sichtung. Und die retrograde Auswertung der Fussilet-Moschee über den 12. Dezember 2016 rückwärts hinaus ist keine Priorität, sondern da wird immer punktuell, wenn Erkenntnisse des BKA darauf hindeuten, dass er sich dort aufgehalten hat, gebeten, sequenziell für einen bestimmten Zeitraum auszuwerten. Es gibt also keine Komplettauswertung. Mir ist nicht mal bekannt, in welcher Größenordnung das gesamte Videomaterial beim BKA vorliegt. Es soll aber im dreistelligen Terabyte-Bereich sein. Zur Frage der Fortbewegung in Berlin: Das bitte ich mir nachzusehen. Ich weiß, dass Amri den ÖPNV benutzt hat, Fahrzeuge, Mitfahrgelegenheiten, aber wann, wo und in welchem Umfang, ob er dabei Beförderungsentgelt bezahlt hat oder es aufgrund eines wie auch immer gearteten Status unter Abzug vom Taschengeld bezahlt bekommen hat, kann ich Ihnen leider nicht in dieser Detailtiefe beantworten. Vorsitzender Peter Trapp: Jetzt hat Herr Woldeit das Wort. Karsten Woldeit (AfD): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Vielen Dank! Sehr geehrter Herr Senator! Herr Staatssekretär! Ich bin froh, dass ich aufgrund des sehr umfangreichen Fragenkatalogs des Kollegen Dregger überhaupt noch die Möglichkeit habe, ein weiteres Erkenntnisinteresse zu erfahren. Ich beginne auch mit den Vorgängen am vergangenen Wochenende, bei dem Anschlag auf fünf Polizeifahrzeuge. Ich bin übrigens sehr froh, dass wir hier fast einhellig diesen Anschlag als linksextremistischen Anschlag verurteilen und uns auch sicher sind, dass wir der Polizei den Rücken stärken müssen. Das ist, glaube ich, nicht immer alltäglich. Ich musste leider der Presse entnehmen, dass ein Polizeibeamter mit den Worten zitiert wurde, Maßnahmen, welche zur Ergreifung der Täter geführt hätten, seien seitens der Polizeiführung untersagt worden. Dazu hätte ich gerne gewusst, ob das wirklich so war. Das hielte ich für unverantwortlich. Ich kann es mir auch nicht vorstellen. Dementsprechend hätte ich gern seitens der Ermittlungsbehörden des Senats eine Einschätzung dazu. Zu den Sicherheitspaketen, die der Senator angesprochen hat: Auch hier ganz deutlich meine Freude darüber, dass verschiedene Maßnahmen, die wir übrigens auch seit Langem fordern, - we/krü -

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