Gemeinsamer Antrag und Vor-Ort-Kontrollen 2017

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1 Gemeinsamer Antrag und Vor-Ort-Kontrollen 2017 Info-Veranstaltungen am , , , und Klaus Gölz, Emanuel Hensler, Herbert Meister Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1

2 Einreichungs-/Ausschlussfrist für den Gemeinsamen Antrag 2017 (komprimierter Antrag aus FIONA mit Unterschrift und den erforderlichen Anlagen) ist Montag, Bei verspäteter Abgabe des komprimierten Antrags bzw. Nachmeldung einzelner Anträge z.b. AZL im Zeitraum vom bis erfolgt je verspäteter Arbeitstag 1 % Kürzung. Bei Einreichung nach dem wird der Antrag als verfristet abgelehnt. Neuantragsteller: Bei Beantragung einer neuen Unternehmensnummer bitte Kopie des Personalausweises und Nachweis vorlegen, dass der Neuantragsteller der Kontoinhaber ist. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 2

3 Flächenänderungen allgemein bis 31. Mai 2017 Nachmeldungen von Flächenänderungen sind ohne Kürzungen der Zahlungen möglich Juni 2017 Bei Vergrößerungen von Schlägen/Teilschlägen gilt der ganze Schlag als nachgemeldet Kürzung von 1 % je verspäteter Tag. Nach dem 09. Juni wird nur der tatsächlich nachgemeldete Teil abgelehnt. bis 19. Juni 2017 Verkleinerung von Schlägen/Teilschlägen in der Vorabprüfungsphase, wie sie in der Regel bei der Auflösung von GIS-1 Hinweisen (Überlappungen) und GIS-2 Fehlern (Überschreitung der Bruttoflächen) vorgenommen werden, sind sanktionsfrei möglich. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 3

4 Flächenangaben im Gemeinsamen Antrag 2017 Erläuterungen und Ausfüllhinweise auf S. 10 und Wichtige Hinweise zu allen Betriebsflächen, die selbst bewirtschaftet werden Flächen, die Dritten zur Bewirtschaftung und Ernte zur Verfügung gestellt werden z.b. für Gemüse, Kartoffeln o. Erdbeeren sind in FIONA nicht anzugeben! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 4

5 Lagerstätten bzw. nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten auf der Fläche Zur landwirtschaftlichen Fläche gehören Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen einschl. förderfähige Landschaftselemente. Landwirtschaftliche Flächen, die als Lagerstätten genutzt werden, sind grundsätzlich nicht beihilfefähig. Nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten nach der Antragstellung sind drei Tage vorher schriftlich dem Landwirtschaftsamt mitzuteilen. Ausnahme: Handelt es sich lediglich um eine vorübergehende Lagerung, liegt weiterhin eine beihilfefähige Fläche vor. D.h. innerhalb der Vegetationsperiode nicht länger als 14 aufeinanderfolgende Tage oder insgesamt nicht mehr als 21 Tage im Kalenderjahr. Außerhalb der Vegetationsperiode kann eine längere Dauer toleriert werden. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 5

6 Vorabprüfungen Gemeinsamer Antrag 2017 Korrektur im Rahmen von Vorabprüfungen GIS-1 Überlappungen (Hinweis) z. B. Doppelbeantragungen GIS-2 Bruttoflächen-Überschreitungen neu ab 2017: Bruttoflächenüberlauf wird in FIONA als Fehler ausgegeben. Dieser Fehler kann bereinigt werden durch Abschneiden an der Bruttofläche oder Erläuterungen u. Ausfüllhinweise, S. 10 Setzen eines Referenzpflegeauftrags (RPA) (nach Setzen eines RPA wird aus dem Fehler ein Hinweis) Korrektur möglich bis 19. Juni 2017 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 6

7 Antragsunterlagen 2017, die der Antragsteller erhält personifiziertes Anschreiben Erläuterungen und Ausfüllhinweise zum Gemeinsamen Antrag 2017 FIONA Wegweiser 2017 Wichtige Informationen - Infoblatt zu den Änderungen 2017 Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance Codeliste zum Gemeinsamen Antrag 2017 Infoblatt Natura 2000 Infoblatt Erosionskataster Termine zum Gemeinsamen Antrag 2017 (unter Vorbehalt): 7. KW ( ): Versand der Antragsunterlagen 10. KW (geplant: Mo ) : Start von FIONA 2017 zur eigenen Bearbeitung. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 7

8 FIONA 2017 Aktuelle Informationen und Link zum Infodienst Landwirtschaft Aktuelles: Aktuelle Infos zur Verfügbarkeit, aktuelle Probleme oder aktuelle fachliche Hinweise Start: Start der Bearbeitung mit Eingabe der UD-Nr. (nur die ersten 12 Ziffern) und Eingabe der persönlichen PIN Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 8

9 Aufbau und Gliederung des Gemeinsamen Antrags (GA) 2017 betrifft nur die Landkreise Alb-Donau-Kreis und Heidenheim Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 9

10 Die Stammdaten des GA 2017 Korrekturfelder, rechte Spalte: Änderungen bitte mitteilen Freiwillige Angaben (mit * gekennzeichnet): Telefonnummer Mobilfunknummer Faxnummer Die Stammdaten prüfen, bestätigen und speichern! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 10

11 Aktiver Betriebsinhaber, Angaben in FIONA, Ziff. AA Angaben zum Aktiven Betriebsinhaber sind nötig, wenn folgende Förder- und Ausgleichsmaßnahmen beantragt werden: Direktzahlungen, Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen, Ausgleichzulage für landw. benachteiligte Gebiete (AZL) sowie FAKT D2 Ökologischer Landbau und/oder FAKT G-Maßnahmen Besonders tiergerechte Haltungsverfahren. Aktiver Betriebsinhaber = Natürliche Personen, jurist. Personen oder Vereinigungen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Als landwirtschaftliche Tätigkeit gelten die Erzeugung, die Zucht oder der Anbau landw. Erzeugnisse, einschl. Ernten, Melken, Zucht von Tieren und Haltung von Tieren für landw. Zwecke oder die Erhaltung von Flächen in einem guten landw. und ökologischen Zustand. Keine aktiven Betriebsinhaber sind: Betriebsinhaber, die keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben Betriebsinhaber, die Flächen hauptsächlich auf natürliche Weise in einem landw. und ökologischen Zustand erhalten und nicht die geforderte Mindesttätigkeit ausüben (mind. 1 x jährlich mulchen oder 1 x jährlich mähen) Grundsätzlicher Ausschluss von Personen auf der Negativliste (Bergbauunternehmen, Flughäfen, Wasserwerke, Betreiber dauerhafter Sport- und Freizeitflächen z.b. Reitplätze, Reithallen, Campingplätze, Eisenbahnverkehrsleistungen, Immobiliendienstleistungen) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 11

12 Aktiver Betriebsinhaber, Angaben in FIONA, Ziff. AA Fragen zu den verbundenen Unternehmen (siehe Link auf Hinweisblatt) Je nach Kreuz unter Ziff. 04 oder 05 werden die entsprechenden Seiten angezeigt. Negativliste Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 12

13 Aktiver Betriebsinhaber verbundenes Unternehmen Maßgebend ist die alleinige Kontrolle, d.h. ein verbundenes Unternehmen liegt nur bei alleiniger Kontrolle vor. Bei den Angaben des Antragsstellers zur Eigenschaft aktiver Betriebsinhaber ist der Verbund insgesamt zu berücksichtigen. Je nachdem erfolgt die Zuordnung des Verbundes zum Personenkreis der Negativliste oder nicht. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 13

14 Aktiver Betriebsinhaber, Ziff. AA2 in FIONA Für alle Antragsteller gilt Geringfügigkeitsschwelle Alle Antragsteller mit weniger als Direktzahlungen in 2016 fallen unter die Geringfügigkeitsschwelle. Diese Personen gelten immer als aktive Betriebsinhaber, auch wenn sie zu den Personen der Negativliste gehören. Bei verbundenen Unternehmen sind Angaben für den Antragsteller wie auch für das verbundene Unternehmen zu machen, d.h. der komplette Verbund ist relevant. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 14

15 Mögliche Nachweise für Antragsteller auf der Negativliste und über Direktzahlungen (DZ) im Vorjahr Nachweis 1: landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht unwesentlich (über 38 ha) Nachweis 1: Ausnahmeregelung für Equidenhalter (einschl. Pensionspferdehaltung und betreibe eine dauerhafte Sport-/Freizeiteinrichtung Nachweisführung: Kreuz unter AA3.1, Ziffer 01, wenn beihilfefähige Fläche mind. 38 ha beträgt (keine weiteren Nachweise nötig) bzw. Ziff. 07 (weniger als 38 ha und max. 3 GVE/ha) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 15

16 Mögliche Nachweise für Antragsteller auf der Negativliste und über Direktzahlungen (DZ) im Vorjahr Nachweis 2: Ausübung landw. Tätigkeit als Haupttätigkeit o. Geschäftszweck Nachweisführung: Kreuz unter AA3.2, Ziffer 01 o. 02 (natürliche Person) oder Ziff (GbR). Vorlage Kopie des Bescheides über die Festsetzung der Versicherungspflicht zur Alterskasse der Landwirte sowie Kontoauszug über die Beitragszahlung 2017 oder Handelsregister- bzw. Vereinsregisterauszug oder Kopie Gesellschaftervertrag Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 16

17 Mögliche Nachweise für Antragsteller auf der Negativliste und über Direktzahlungen (DZ) im Vorjahr Nachweis 3: Jährl. Betrag der Direktzahlungen entspricht mind. 5 % der Gesamteinkünfte aus nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit Nachweisführung: Kreuz unter AA3.3, Ziffer Vorlage Steuerbescheid für das jüngste Steuerjahr, Gewinn- und Verlustrechnungen und ggfs andere geeignete Unterlagen sowie Kopie der Steuererklärung. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 17

18 Mögliche Nachweise für Betriebsinhaber (nicht auf der Negativliste AA1 und über DZ im Vorjahr) Nachweis A: Landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht unwesentlich (über 38 ha), Ziff. AA 4.1 Nachweis B: Landwirtschaftliche Tätigkeit ist der Hauptgeschäfts- oder Unternehmens- zweck, Ziff. AA 4.2 Nachweis C: Kopie aktueller Einkommenssteuerbescheid, Ziff. AA 4.3 Nachweisführung: Betriebe, die nicht zum Personenkreis der Negativliste gehören müssen im Rahmen der Antragstellung keine Unterlagen/Nachweise abgeben (nur Vorlage bei einer evtl. Vor-Ort-Kontrolle) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 18

19 Allgemeine Angaben bei Junglandwirten (1) Einzelunternehmer, Ziff. AJ1 (natürliche Person) wiederholte Antragstellung mit Anerkennung der JuLa-Eigenschaft, Ziff. 01 erstmalige Antragstellung mit Anerkennung der JuLa-Eigenschaft, Ziff Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 19

20 Allgemeine Angaben bei Junglandwirten (2) Personenvereinigungen und jurist. Personen, Ziff. AJ2 Bei wiederholter Antragstellung Bestätigung der in FIONA vorgedruckten Daten, ggfs. Korrektur im Eingabefeld, rechte Spalte Bei erstmaliger Antragstellung Eingabe der erforderlichen Daten im Eingabefeld Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 20

21 Allgemeine Angaben bei Junglandwirten (3) Mehrere kontrollierende Personen bei Personengesellschaften, die die JuLa Eigenschaft erfüllen Angaben zu allen Junglandwirten mit Kontrollfunktion Angaben mittels einer Anlage, die bis spät vorgelegt wird. Seit 2016: Jeder Junglandwirt in der Personengesellschaft mit Kontrollfunktion benötigt eine eigene Unternehmens-Nr. bis spätestens zum Ende der Antragsfrist. Sofern nicht bereits vorhanden ist diese bei der Landwirtschaftsbehörde zu beantragen. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 21

22 Direktzahlungen im Überblick Prämiensätze 2016 Basisprämie Greeningprämie Umverteilungsprämie für die ersten 30 ha Umverteilungsprämie für weitere 16 ha Junglandwirteprämie 161,45 /ha 87,31 /ha 50,14 /ha 30,08 /ha 44,27 /ha Schätzwerte für die nächsten Jahre: (siehe Seite 23 Erläuterungen): Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 22

23 Sanktionen bei Flächenabweichungen Änderungen ab 2016 bei DZ, AZL und UZW Gelbe Karte bei Flächenabweichung > 2 ha oder 3-10 % Rote Karte bei Flächenabweichung von über 10 % Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 23

24 Direktzahlungen - Basisprämie DZ1 Übersicht der vorhandenen Zahlungsansprüche (ZA) DZ2 Beantragung Basisprämie durch Aktivierung die Nationale der ZA Reserve. Empfehlung: DZ2 Beantragung Basisprämie durch Aktivierung der ZA Darstellung der aktuell zur Verfügung stehenden ZA. In 2017 jedoch keine Darstellung, welche ZA in 2016 genutzt oder nicht genutzt wurden. Bei einer erneuten Nichtnutzung des ZA-Intervalls in 2017 möglicher Einzug in bei zu viel ZA im Betrieb Prüfung im ZA-Konto unter Fördervoraussetzungen: Aktive Betriebsinhaberschaft Mindestbetriebsgröße 1,00 ha, Mindestschlaggröße 0,10 ha die landw. Flächen müssen dem Antragssteller am 15. Mai 2017 zur Verfügung stehen landw. Flächen sind das gesamte Kalenderjahr beihilfefähig Aktivierung der ZA im FSV: 0 = keine ZA-Zuweisung 1 = ZA-Zuweisung und Aktivierung 2 = ZA-Neuzuweisung 2017 und Aktivierung Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 24

25 Änderung des DirektZahlDurchfG vom Genehmigungsverfahren Grünlandumwandlung (1) Änderungen betreffen alle greeningpflichtige Betriebe Das Genehmigungsverfahren als solches besteht weiterhin Umwandlungen von Dauergrünland ohne vorherige Genehmigung - betrifft altes/neues Dauergrünland (DGL): Greeningverstoß! Greeningverstoß bleibt solange bestehen, bis die gleiche Fläche wieder zu DGL umgewandelt wird Rückumwandlung einer Ersatzfläche (Antrag auf Grünlandtausch) ist nicht möglich. Greeningverstoß haftet an der Fläche, d.h. Verstoß bleibt auch bei Wechsel des Bewirtschafters bestehen. Verstoß wird dem aktuellen Bewirtschafter angerechnet, sofern dieser greeningpflichtig ist. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 25

26 Änderung des DirektZahlDurchfG vom Genehmigungsverfahren Grünlandumwandlung (2) Bisher war wenig bekannt, dass die Genehmigungspflicht auch für Umwandlungen von Dauergrünland in nicht landwirtschaftliche Nutzungen gilt z.b. Bau eines Stalles, Fahrsilos oder einer Aufforstung. Fehlte in der Vergangenheit ein entsprechender Genehmigungsantrag, führte dies zum Greeningverstoß, der nur geheilt werden konnte wenn die betroffene Fläche rückumgewandelt wurde. Was ändert sich ab ? für Umwandlung von DGL in eine nichtlandw. Nutzung ist keine Ersatzfläche nötig Wurde eine solche Umwandlung zwischen und vor der Gesetzesänderung am ohne Genehmigung vorgenommen, schafft die Gesetzesänderung eine Heilungsregelung diese Fälle gelten als nachträglich genehmigt, d.h. geheilt. Jedoch Mitteilungspflicht: der Antragsteller hat diese ungenehmigte Nutzungsumwandlung dem zuständigen Landwirtschaftsamt über den Gemeinsamen Antrag 2017 mitzuteilen. Bei Dauergrünland, das ab in eine nichtlandw. Nutzung umgewandelt werden soll ist vorab eine Genehmigung zu beantragen sonst Greeningverstoß! Neu ist, dass künftig die Umwandlung von DGL in eine nichtlandw. Nutzung in FFH- Gebieten bedingt und auf Antrag möglich ist. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 26

27 Änderung des DirektZahlDurchfG vom Genehmigungsverfahren Grünlandumwandlung (3) Mitteilung im Gemeinsamen Antrag 2017 Direktzahlungen DZ2, Ziffer 03 Die erforderlichen Angaben bitte in dem Formular (als PDF aufrufbar) ausfüllen und diese Anlage dem komprimierten Antrag beifügen. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 27

28 Direktzahlungen Greeningbefreiung bei Ökobetrieben Automatischer Anspruch auf Greeningprämie bei Ökobetrieben ist durch den Antragsteller zu belegen Nachweisführung muss das gesamte Antragsjahr abdecken (Vorlage der seit gültigen Bescheinigung nach Art. 29 EG Öko-VO, ggfs. Nachreichung der Folgebescheinigung bis spät Umstellungsphase noch nicht abgeschlossen: Art. 29- Bescheinigung oder alternativ eine Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen der EG Öko-VO und Vorlage Kopie des Kontrollvertrages Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 28

29 Direktzahlungen Junglandwirteprämie (1) Fördervoraussetzungen Bei erstmaliger Beantragung der Basisprämie in 2017 darf die erstmalige Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Betrieb nicht länger her sein wie 5 Jahre. Als erstes Niederlassungsjahr wird immer das Jahr gewertet, dass auf die tatsächliche Niederlassung folgt. im Jahr der Erstbeantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre (Geburtsjahrgänge 1977 und später) Bei mehreren natürlichen Personen, die nicht ausschließlich Junglandwirte sind, erfordert die Niederlassung, dass der Junglandwirt in der Lage ist, die wirksame und langfristige Kontrolle allein oder gemeinschaftlich mit andern auszuüben Die Entscheidungen müssen einvernehmlich getroffen werden und bedingt somit ein Vetorecht des/der Junglandwirte, d.h. keine wesentlichen Entscheidungen gegen die Person des Junglandwirts in Bezug auf Betriebsführung, Gewinn und das finanzielle Risiko. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 29

30 Direktzahlungen Junglandwirteprämie (2) Hinweise: Prämie ist jährlich zu beantragen Prämienhöhe 2016: 44,27 /ha für die max. ersten 90 Hektare Förderzeitraum max. 5 Jahre Zeitraum verkürzt sich entsprechend um die Anzahl der Jahre zwischen Niederlassung und dem ersten Antrag auf JuLa-Zahlung Bei mehreren Junglandwirten in einer Personengesellschaft z.b. GbR) sind Angaben zu allen Junglandwirten mit Kontrollfunktion zu machen. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 30

31 Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen 2017 Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen gesamtbetrieblich als Neueinsteiger als Junglandwirt Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen Einzelflächen für Flächen, die im Rahmen des Gemeinsamen Antrags 2015 mit NC 000 angemeldet waren (Flächen, die wegen höherer Gewalt bzw. außergewöhnlicher Umstände in 2015 nicht ganzjährig beihilfefähig war, d.h. nicht landwirtschaftlich nutzbar waren) Sonderfall: Antragsteller mit einer ZA-Zuweisung in 2016 aufgrund der Konstellation Neueinsteiger oder Junglandwirt, bei denen die ZA-Erstzuweisung aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände bei Einzelflächen ausgeschlossen war. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 32

32 Erstzuweisung von ZA Neueinsteiger Neueinsteiger Betriebsinhaber, die die landwirtschaftliche Tätigkeit nach dem aufgenommen haben und fünf Jahre vor Aufnahme der neuen landwirtschaftlichen Tätigkeit keine landwirtschaftliche Tätigkeit weder in eigenem Namen noch auf eigene Rechnung ausgeübt haben und auch keine Kontrolle einer jurist. Person oder Personenvereinigung innegehabt haben, die eine landw. Tätigkeit ausübt. Beantragung unter ZA1 und ZA 1.1. und Kennzeichnung der entsprechenden Flächen im FSV mit 2 (Zuweisung und ZA-Aktivierung). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 33

33 Erstzuweisung von ZA Junglandwirt Junglandwirt Im Jahr der Erstbeantragung darf das 41. Lebensjahr nicht erreicht werden (Geburtsjahrgänge 1977 und später) Erstmalige Niederlassung (erstmalig = Aufnahme der erstmaligen landw. Tätigkeit) Niederlassung höchstens fünf Jahre her (bis zur Erstbeantragung) Beantragung unter ZA1 und ZA 1.2. und Kennzeichnung der entsprechenden Flächen im FSV mit 2 (Zuweisung und ZA-Aktivierung). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 34

34 Erstzuweisung von ZA Einzelflächen Für Einzelflächen ist in 2017 nur dann eine ZA-Zuweisung möglich, sofern diese Flächen bereits im Rahmen des Gemeinsamen Antrags 2015 mitgeteilt worden sind unter Angabe von Belegenheit und Größe mit Codierung der Fläche mit NC 000 diese Flächen in 2017 wieder ganzjährig beihilfefähig sind der Nachweis erbracht werden kann, dass die in 2015 eingeschränkte Beihilfefähigkeit aufgrund eines außergewöhnlichen Umstandes zustande gekommen ist. Dem Gemeinsamen Antrag sind entsprechende Nachweise und die Beschreibung des Grundes beizufügen. ZA-Zuweisung für Einzelfläche kann grundsätzlich nur der Antragsteller beantragen, der die Fläche in 2015 mit NC 000 mitgeteilt hat (Ausnahme: Hofübergabe, Erbfolge) Beantragung unter ZA1 und ZA2 und Kennzeichnung der entsprechenden Flächen im FSV mit 2 (Zuweisung und ZA-Aktivierung) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 35

35 Übertragung von Zahlungsansprüchen (ZA) 2017 ZA Übertragung nur an aktive Betriebsinhaber (DZ-Berechtigte) möglich ZA Übertragung in den Jahren nur innerhalb des Bundeslandes möglich, in der der ZA entstanden ist ZA können endgültig übertragen oder befristet bzw. unbefristet verpachtet werden. Übertragung ist mit oder ohne Flächen möglich. Meldung der privatrechtl. vorgenommenen ZA- Übertragung innerhalb eines Monats an die Landwirtschaftsbehörde. die Meldung erfolgt entweder über das Online- Meldeverfahren in der ZID unter oder formulargebundene Meldung auf dem Postweg an die Landwirtschaftsbehörde. Übertragungsformulare verfügbar unter oder Für 2017 muss die Übertragung bis spätestens 09. Juni 2017 online erfolgen bzw. das Formular beim Amt vorliegen. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 36

36 EU-Vorgabe: Greening und Basisprämie: Allgemeine Bestimmungen 30 % der nationalen Obergrenze (NOG) für Greening-Prämie Grundvoraussetzung für den Erhalt der Basisprämie ist die Einhaltung der Greeningverpflichtungen Greening-Vorschriften gelten für gesamte Betriebsfläche unabhängig von der Anzahl mit ZAs aktivierten Hektare Ökobetriebe grundsätzlich freigestellt. keine Auflagen für Dauerkulturflächen Die Komponenten des Greenings Anbaudiversifizierung (Anbauverhältnis) Erhalt von Dauergrünland Ökologische Vorrangflächen Programm zur Berechnung der einzelbetrieblichen Greeningverpflichtungen Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 37

37 Greening (1): Anbaudiversifizierung Ackerfläche (AF) zw. 10 und 30 ha: 2 Kulturen Hauptkultur max. 75 % Flächenanteil Kultur = botanische Klassifizierung Alle Gräser u. Grünfutterpflanzen = 1 Kultur Acker aus Erzeugung (Brache) = 1 Kultur Ackerfläche über 30 ha: 3 Kulturen Hauptkultur max. 75 % Flächenanteil zwei Hauptkulturen zusammen max. 95 % Flächenanteil Freistellungen bzw. Sonderregelungen: keine Pflicht für Betriebe unter 10 ha AF Sommer- und Winterung = getrennte Kulturen Es zählen die Kulturen, die im Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli die längste Zeit auf der Fläche stehen. Sonderkulturbetriebe mit jährlichem Flächentausch von mehr als 50 % von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Dauergrünland und Ackerfutter an der landw. Fläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst) von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Futterpflanzen (außer Silomais) und/oder Brache an der Ackerfläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 38

38 Greening (2): Grünlanderhaltungsgebot 1. Umweltsensibles Dauergrünland = Grünland in FFH-Gebieten Absolutes Umwandlungs- und Pflügeverbot! Verbesserung der Grasnarbe nur, wenn Grasnarbe nicht zerstört wird. Ausweitung auf andere Gebiete möglich wie z.b. Moorböden, erosionsgefährdete Böden. 2. Beibehaltung des Dauergrünlandanteils außerhalb von FFH-Gebieten Referenzjahr für Grünlanderhaltung ist 2012 Einzelbetriebliches Genehmigungssystem, d.h. der Betrieb der Grünland umwandelt muss auch Ersatzgrünland als Ausgleich anlegen. Die Neuanlage kann auch auf Flächen anderer Antragsteller erfolgen. Ersatzgrünland muss mindestens 5 Jahre erhalten werden. Umwandlung nur mit vorhandener Genehmigung erlaubt (unter Berücksichtigung der Belange von Wasserschutz, Naturschutz, Bodenschutz ) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 39

39 Greening (3): Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) Pflicht für Betriebe ab 15 ha Ackerfläche Basisanforderung zeitlich gestaffelt: 5 % ab 2015 der beihilfefähigen Ackerflächen sind als im Umweltinteresse genutzte Flächen auszuweisen. Befreiung von der Verpflichtung zur Erbringung von ÖVF: keine Pflicht für Betriebe unter 15 ha AF von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Dauergrünland und Ackerfutter an der landw. Fläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst) von Betrieben mit mehr als 75 % Anteil Futterpflanzen (außer Silomais) und/oder Brache an der Ackerfläche (soweit die restliche Ackerfläche max. 30 ha umfasst). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 40

40 Greening (4): Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) ÖVF - Kategorie Brache (Stilllegung) (Begrünung oder Selbstbegrünung, keine landw. Erzeugung, Umbruch frühestens am des Folgejahres, bei Anbau einer Folgekultur Aussaat ab möglich) Zwischenfruchtanbau/Begrünung (Einsaat Mischung aus mind. 2 zugelassene Arten, Anhang 7, im Zeitraum ; Beweidung Schafe/Ziegen möglich, keine Schnittnutzung; Walzen/Mulchen/Schlegeln/Häckseln möglich, Einarbeiten nach der Rechtsverordnung Ba-Wü ab des Folgejahres möglich); Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen (Leguminosen, Eiweißpflanzen) (Anbau von Reinsaaten o. Mischungen von Leguminosen, Klein- und großkörnige Leguminosen, Anhang 8, Nutzung möglich; großkörnige Leguminosen müssen sich im Zeitraum und kleinkörnige im Zeitraum auf der Fläche befinden. Beihilfefähige Hektarstreifen an Waldrändern (keine landw. Erzeugung, Schnittnutzung u. Beweidung möglich, Breite 1 10 m) Pufferstreifen entlang von Wasserläufen (keine landw. Erzeugung, Schnittnutzung u. Beweidung möglich, Breite 1 20 m) Gewichtungsfaktor Agroforstflächen 1,0 Niederwald mit Kurzumtrieb (KUP, NC 841) 0,3 Aufforstungsflächen NC 564 1,0 Feldrand (keine landw. Erzeugung, Breite 1 20 m) 1,5 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 41 1,0 0,3 0,7 1,5 1,5

41 Greening (5): Landschaftselemente als ÖVF Landschaftselemente auf Acker oder an Acker angrenzend Gewichtungsfaktor Hecken, Gehölzstreifen (als CC-LE, Mindestlänge 10 m, durchschn. Breite 15 m) 2,0 Einzelbäume (als CC-LE) 1,5 Baumreihen (als CC-LE) 2,0 Feldgehölze (als CC-LE, Größe: m²) 1,5 Feldrain (als CC-LE, Gesamtbreite mehr als 2 m, keine landw. Erzeugung) 1,5 Tümpel, Sölle, Dolinen (als CC-LE, Größe max m²) 1,0 Feuchtgebiete (als CC-LE, Größe max m²) 1,0 Trocken- und Natursteinmauern (als CC-LE, mehr als 5 m Länge) 1,0 Fels- und Steinriegel (als CC-LE, Größe max m²) 1,0 Terrassen (als CC-LE) 1,0 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 42

42 Ummeldung von ÖVF o. FAKT-Begrünungen Die beantragten ÖVF Brachen, Streifen, KUP, Zwischenfrüchte, Untersaaten und stickstoffbindende Pflanzen können auf Antrag geändert werden ÖVF-Anmeldung kann bis zum 01. Oktober 2017 geändert werden (Ausschlussfrist) unter Angabe der abzumeldenden ÖVF (Lage, Größe, Art) und Angabe der Ersatz-ÖVF. Bei Ersatz-ÖVF muss es sich um Zwischenfrüchte handeln. Keine Änderung möglich bei ÖVF CC-LE Bei Ummeldung ganzer Schläge kann dies mit dem Melde-Vordruck unter erfolgen Schlagneubildungen für Ersatz-ÖVF oder FAKT-Begrünungen können in FIONA-GIS im Lesezugriff im Herbst digitalisiert und als Vorlage abgespeichert werden. Die Geometrien werden dann nach Ablauf der Frist für die Herbstnachmeldungen ins System übernommen. Ummeldung bei FAKT-Herbstbegrünungen sind möglich bis 15. September 2017 und bei FAKT-Begrünungsmischungen bis 31. August Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 43

43 Publizitätsverpflichtung zur Anbringung von Erläuterungstafeln Die durch ELER-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 im Antragsjahr 2015 eingeführte Verpflichtung zu Anbringung von Erläuterungstafeln auf Betrieben, die aus den Förderprogrammen FAKT-Agrarumweltprogramm Landschaftspflegerichtline (LPR-A) Ausgleichzulage Landwirtschaft (AZL) Umweltzulage Wald (UZW) mindestens /Jahr (bei FAKT, LPR-A) bzw /Jahr (bei AZL, UZW) erhalten wurde mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 669/2016 vom aufgehoben. Die Publizitätsverpflichtung gilt weiterhin bei Investitionen in den Förderprogrammen AFP, Flurneuordnung, LPR B-E, Leader, Naturparke ab einer Fördersumme von Die Teilnehmer an den o.g. Förderprogrammen können die Erläuterungstafeln jedoch freiwillig auf dem Betrieb anbringen. Diese sind beim Fachbereich Landwirtschaft erhältlich. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 44

44 FSV Neuerungen bei den Nutzungscodes Alte zwischenzeitlich aufgelassene Intensivobstanlagen Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 45

45 FAKT - Agrarumweltprogramm Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 46

46 Akzeptanz FAKT-Maßnahmen in 2016 Teilnahmeumfang hat landesweit in allen Bereichen zugenommen! Maßnahmen mit einem sehr deutlichen Zuwachs im 2. Antragsjahr: A1 Fruchtartendiversifzierung (fünfgliedrige Fruchtfolge) (> ha +) B4 30/32 Biotope und B5 FFH Wiesen (> ha +) D1 Völliger Verzicht und D2 Ökolandbau ( ha +) E1.1 Herbstbegrünung und E1.2 Begrünungsmischungen (> ha +) E2 Brachebegrünung mit Blühmischungen (> ha +) F3 Precision Farming (2.900 ha +) G2 Tiergerechte Mastschweinehaltung (> Tiere +) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 47

47 FAKT 2017 Keine Deckelung im Antragsjahr 2017 Neueinstieg und Erweiterung eines bestehenden Verpflichtungsumfangs sind weiterhin unbegrenzt in allen FAKT-Teilmaßnahmen möglich. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 48

48 Einhaltung des Verpflichtungsumfangs bei Flächenabgabe Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-VO) Artikel 47 Absatz 2 Wird die Gesamtheit oder ein Teil der Fläche, auf die sich die Verpflichtung bezieht, oder der gesamte Betrieb während des Zeitraums, für den die Ver- pflichtung eingegangen wurde, an eine andere Person übertragen, so kann (1) die Verpflichtung oder ein Teil dieser, der der übertragenen Fläche ent- spricht, für die verbleibende Laufzeit von dieser anderen Person übernommen werden (wie bisher) oder (2) auslaufen, ohne dass für den tatsächlichen Verpflichtungsumfang eine Rückzahlung gefordert wird. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 49

49 FAKT Unterschreitung des Verpflichtungsumfangs Folgende Unterschreitungen des Verpflichtungsumfangs (Toleranzen) können anerkannt werden: Unterschreitung um nicht mehr als 5 % bei nicht fruchtfolgebedingten Maßnahmen A1 (fünfgl. Fruchtfolge), A 2 (Silageverzicht), B1.1+B1.2 (extensive Bewirtschaftung DGL), B3 (artenreiches Grünland), B 4 (Biotope), B5 (FFH Wiesen), C2 (Weinbausteillagen), D1 (Völliger Verzicht), D2 (Ökolandbau), E5 (Nützlingseinsatz unter Glas), E6 (Pheromoneinsatz im Obstbau), F5 (Freiwilige Hoftorbilanz) Unterschreitung um nicht mehr als 30 % bei fruchtfolgebedingten Maßnahmen E 1.1 (Herbstbegrünung), E1.2 (Begrünungsmischungen), E 2 (Brachebegrünung mit Blüh- mischungen), E3 (Herbizidverzicht), E 4 (Ausbringung von Trichogramma in Mais), F1 (Winterbegrünung), F2 (N-Depotdüngung mit Injektion), F3 (Precision Farming), F4 (Reduzierte Bodenbearbeitung mit Strip Till) Unterschreitung des Verpflichtungsumfangs bei Zuchttiere/Bäume um nicht mehr als 2 Zuchttiere/Bäume bzw. ab einem Verpflichtungsumfang von 20 Zuchttieren/Bäumen um nicht mehr als 10 % Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 50

50 FAKT Optimierung der FAKT-Maske in FIONA Einführung Scroll-Balken an der rechten Seite Seite lädt schneller bzw. Meldung wird angezeigt In 2017 werden erstmals in der Spalte Verpflichtung das aktuelle Jahr und Vorjahr-Werte angezeigt Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 51

51 FAKT A1 Fruchtartendiversifizierung (fünfgliedrige Fruchtfolge) Die vorgesehene Änderung bei A 1-fünfgliedrige Fruchtfolge mit der Anrechnung alternativer Kulturarten auf den Leguminosenanteil wurde von der EU- Kommission nicht genehmigt. Die Änderung wird daher im Gemeinsamen Antrag 2017 nicht angeboten. Liste der in BW förderfähigen alternativen Kulturpflanzen Erläuterungen und Ausfüllhinweise S. 35 nicht mehr aktuell. Klarstellung im Blatt Wichtige Informationen zum Gemeinsamen Antrag Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 52

52 FAKT Abgrenzung Streuobstgrünland zu Dauerkulturen Fachliche Festlegung des Ministeriums: bis 330 Bäume/ha = Codierung als Grünland, NC 451 über 330 Bäume/ha = Codierung als Dauerkultur, NC 821 Neuer Nutzungscode 593 Dauerkultur aus der Erzeugung genommen für alte zwischenzeitlich aufgelassene Intensivobstanlagen. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 53

53 FAKT-Maßnahmen E2.1 u. E 2.2 Brachebegrünung mit Blühmischungen - Qualitätsanforderungen Die Qualitätsanforderungen an das Saatgut für die FAKT-Maßnahmen Brachebegrünung mit Blühmischungen haben sich geändert und sind ab dem Ansaatjahr 2018 verbindlich einzuhalten. Derzeit im Handel oder auf landwirtschaftlichen Betrieben vorrätige Saatgutmischungen M1, M2 und M3 können somit noch im Jahr 2017 aufgebraucht werden. Hinweis: die einjährigen FAKT-Blühmischungen M1 und M2 können auch noch 2018 für FAKT E1.2 (Begrünungsmischungen) und F1 (Winterbegrünung) verwendet werden (M3 entspricht nicht mehr den Anforderungen). Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 54

54 FAKT E2.1/2.2 Brachebegrünung mit Blühmischungen FAKT - Brachebegrünung kann 2017 auf einer Ackerfläche erfolgen, die im Vorjahr als ÖVF-Zwischenfrucht ausgewiesen wurde Bitte beachten: Vor und nach der Brachebegrünung mit Blühmischung kann keine andere FAKT-Begrünung gefördert werden, d.h. Brachebegrünung 2017 nicht förderfähig auf Flächen, auf denen im Herbst 2016 eine Herbstbegrünung war die Maßnahme kann auch in aufeinanderfolgenden Jahre auf der gleichen Fläche gefördert werden Mulchen und Einarbeiten nicht vor Ende November (zulässig ab 21.11) bzw. ab September bei Anbau einer Winterkultur auch förderfähig in Problem- und Sanierungsgebieten von Wasserschutzgebieten. Die Auflagen nach SchALVO sind zu beachten. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 55

55 Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen in WSG-SchALVO Antragstellung seit 2016: Die zusätzliche Beantragung der einzelnen Flächen durch SchALVO-X im FSV entfällt. Flächen sind entsprechend der beantragten SchALVO-Antragsteile und der Lage im WSG ausgleichsfähig. Es erfolgt eine automatische Zuordnung durch die grafische Antragstellung. Ausnahme: Beantragung von Erstbegrünung von aus der Erzeugung genommenem Ackerland (Kennzeichnung im FSV im Feld SchALVO mit B. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 58

56 SchALVO Änderungen der Nitratklasseneinstufungen in 2017 Folgende Schutzgebiete werden 2017 aufgrund sinkender Nitratkonzentration im Rohwasser zurückgestuft: WSG-Nr. Name des Schutzgebietes Hauptgemeinde Ab 2017 zurückgestuft zum WSG Erlenstauden Bad Saulgau Normalgebiet WSG Bierstetten/Schwemmer Esch Ebersbach/Musbach Problemgebiet B WSG Steinerner Brunnen/Hauwiesen Mengen Normalgebiet WSG Kesselbrunnen/Kohlplatte Zwiefalten (Reutlingen) Normalgebiet Folgende Schutzgebiete werden 2017 aufgrund steigender Nitratkonzentration im Rohwasser hochgestuft: WSG-Nr. Name des Schutzgebietes Hauptgemeinde Ab 2017 hochgestuft zum WSG Stockbrunnen Herdwangen-Schönach Problemgebiet D WSG Andelsbachtal/Brunnhausen Pfullendorf Problemgebiet G WSG Andeslbachtal/Neubrunn Illmensee Sanierungsgebiet Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 59

57 Neues in FIONA ab 2017 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 61

58 FIONA 2017 Erstanmeldung/FSV-Urladung Neu ist ab diesem Jahr, dass beim erstmaligen Wechsel in FIONA-GIS oder ins FIONA-FSV aus Sicherheitsgründen die PIN abgefragt wird. Bitte klicken Sie auf die Schaltfläche Rücksetzen des Flurstücksverzeichnisses Nach Eingabe der PIN werden die Schläge ins FIONA-GIS und FSV geladen. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 62

59 FIONA 2017 Flurstücksverzeichnis Ins FSV geladen werden die beantragten Schläge des Vorjahres ggfs. korrigiert durch Ergebnisse der Verwaltungs- oder Vor-Ort-Kontrolle. Grüner Haken bedeutet, dass eine Antragsgeometrie in FIONA-GIS vorhanden ist. Empfehlung: Vorhandene Geometrien übernehmen! Änderungsbedarf besteht nur bei veränderter Schlageinteilung in Im FSV-Standard wurden die Spalten Schlag-Nr., NC vorgezogen, ÖVF-Code im Standard enthalten Neue Spalte Flurstücksinformationen mit Flurstücks-Nrn. zum Schlag Waldflächen (NC 995), Flächen außerhalb Baden-Württembergs können wie bisher im FSV ohne grafische Antragstellung beantragt werden. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 63

60 FIONA 2017 Aktuelle Luftbilder in FIONA-GIS In FIONA 2017 stehen neue Luftbilder aus 2016 zur Verfügung (im Vorjahr: Luftbilder aus 2013) Bitte überprüfen Sie aufgrund der neuen Luftbilder Ihre bisher digitalisierten Schläge in FIONA-GIS In FIONA 2017 werden auch wieder die aktuellen Flurstücke bereitgestellt Für alle Flurstücke, insbesondere neue Flurstücke, ist eine Bruttofläche hinterlegt. Die Bruttofläche wird in FIONA ab April täglich aktualisiert angezeigt. Bei jeder FSV-Urladung werden die aktuellen Geometrien und aktuellen Attribute (z.b. Schlag-Nr., NC) aus dem Großrechner geliefert. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 64

61 FIONA 2017 Schlagbearbeitungsmaske bei Klick mit linker Maustaste sofortiger Wechsel in GIS möglich. Schlag/Einzelbearbeitungsmaske in FIONA 2017 mehr Übersichtlichkeit: die Schlagbearbeitungsmasken sind nach Maßnahmen geordnet und sind > mit +/- zu- bzw. wegschaltbar Maßnahme Nutzungsangaben/Direktzahlungen sind standardmäßig offen Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 65

62 FIONA 2017 Flurstücks Informationen im Reiter Karten Häkchen bei Bruttoflächen Darstellung BF in schraffierte Linien Häkchen bei Acker/Grünland Darstellung von Acker- oder Grünlandflächen Häkchen bei LPR Darstellung der LPR- Vertragsflächen Informationen zu Flurstück, Bruttoflächen, Größe Acker o. Grünland, ggfs. LPR-Vertragsflächen über Info-Button Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 66

63 FIONA 2017 Bruttoflächenüberschreitungen GIS-2 Liegen Teilflächen eines Schlages außerhalb der bestehenden Bruttofläche Landwirtschaft wird ab 2017 eine Fehlermeldung GIS-2 zu diesem Schlag ausgegeben (2016 war es nur ein Hinweis). Um die FIONA-Bearbeitung abzuschließen, kann dieser Fehler bereinigt werden durch Abschneiden an der Bruttofläche oder Setzen eines Referenzpflegeauftrags (RPA). Nach Setzten des RPA wird der GIS-2-Fehler zum Hinweis. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 67

64 FIONA 2017 Flächenbeantragung außerhalb Bruttofläche Darstellung der bestehenden Bruttofläche mit schraffierten Linien. Der bisherige Schlag soll um die Fläche oben rechts vergrößert werden. Dieser Teil ist bisher nicht als Bruttofläche im System hinterlegt daher einen neuen Referenzpflegeauftrag (RPA) erfassen. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 68

65 FIONA 2017 Referenzpflegeauftrag (RPA) Menü öffnen in FIONA-GIS Reiter RPA Schaltfläche + neu erfassen Typ/RPA-Inhalt Bruttoflächenhinweis auswählen Bemerkung eintragen Schaltfläche Punkt setzen und dann Punkt an der gewünschten Stelle in der Karte setzen speichern. Eine Rückmeldung aus GISELa nach FIONA erfolgt nur indirekt durch die automatische Bereitstellung der Bruttofläche in FIONA. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 69

66 FIONA 2017 neue Plausibilitätsprüfungen FAKT-Verpflichtung vorhanden, aber Maßnahme nicht beantragt: neue Hinweismeldung Bei Direktzahlungen bei Beantragung Kleinerzeuger oder Ökologischer Landbau und Ausweisung von ÖVFs im FSV: neue Hinweismeldung, da nicht greeningpflichtig und keine ÖVF nötig Angaben zum Junglandwirt in den Allgemeinen Angaben, aber Junglandwirteprämie nicht beantragt: Hinweismeldung Greening nicht erfüllt (siehe Auswertung 8) dann Information in FIONA unter Direktzahlungen DZ 2.1 und Hinweis im Fehlerprotokoll Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 70

67 FIONA 2017 Auswertungen Viele Auswertungen sind in FIONA 2017 optimiert worden Weidetagebuch und Auswertung 5 zu Schlägen stehen zusätzlich als Excel-Format zur Verfügung. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 71

68 FIONA 2017 Auswertung 5 Schlagflächen Auswertung 5 - Schlagflächen enthält nun auch die Bezeichnung (Name) des Schlages, FAKT- und ÖVF-Codes (im PDF- oder Excelformat) zur weiteren Verwendung. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 72

69 FIONA 2017 Navigationsbaum/Drucken Im Navigationsbaum unter Drucken wird jetzt eine Übersicht aller Anlagen (Vordrucke/Merkblätter) dargestellt Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 73

70 FIONA 2016 Schlag neu erfassen Schaltfläche Neu erfassen Flächenauswahl hier z.b. Ackerland - Klick auf die gewünschte Ackerfläche dann Klick auf übernehmen die Fläche wird grün eingefärbt anschließend speichern anschließend in Schlagbearbeitungsmaske die erforderlichen Angaben erfassen. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 74

71 FIONA 2016 Neues Werkzeug Schläge zusammenfügen Über dieses Werkzeug können vorhandene Schläge, die räumlich aneinandergrenzen, zu einem Schlag (Geometrie) vereint werden Reiter Schläge/Teilschläge auf neue Schaltfläche Zusammenfügen klicken Auswahl der Schläge die zusammengefügt werden sollen per Mausklick in die betroffenen Schläge im Kartenbild in einem weiteren Dialogfenster ist auszuwählen, von welchem der bisherigen Schläge die Sachattribute (z.b. NC, Schlag-Nr.) übernommen werden sollen speichern. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 75

72 Untersuchungspflichten für Rinderhalter aufgrund der BHV1-Freiheit von Baden-Württbg. (nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG) Eine blutserologische Untersuchung im Abstand von maximal (!) 12 Monaten ist für folgende Betriebe und die genannten Rinder auch weiterhin vorgeschrieben: Mutterkuhhaltungen mit einem Kuhanteil über 30%: alle Rinder über 24 Monate Mutterkuhhaltungen mit einem Kuhanteil unter 30%: alle weiblichen Rinder und die männlichen Rinder bis 9 Monate (auch alle) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 76

73 Untersuchungspflichten für Rinderhalter aufgrund der BHV1-Freiheit von Baden-Württbg. Die blutserologische Untersuchung im Abstand von maximal 12 Monaten ist auch vorgeschrieben für: Mastrinderhaltungen mit Weidehaltung und Jungrinderaufzuchten (alle): wenn > 50% unter 9 Monate alt sind: nach vorgegebenem Probenschlüssel (nach Cannon & Roe) wenn > 50% über 9 Monate alt sind: alle weiblichen Rinder und die männlichen Rinder bis 9 Monate (auch alle) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 77

74 Untersuchungspflichten für Rinderhalter aufgrund der BHV1-Freiheit von Baden-Württbg. Die jährliche blutserologische Untersuchung kann in Milchviehbeständen mit einem Kuhanteil über 30% ersetzt werden durch: Zwei Bestandsmilchproben aller laktierenden Kühe im Abstand von mind. 3 Monaten maximal 50 Tiere/Pool-Probe) jährlich bzw. alle 12 Monate Milchviehbestände mit einem Kuhanteil unter 30%: jährliche blutserolog. Untersuchung aller weiblichen Rinder und der männlichen Rinder bis 9 Monate (auch alle) im Abstand von maximal 12 Monaten Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 78

75 Untersuchungspflichten für Rinderhalter aufgrund der BHV1-Freiheit von Baden-Württbg. Keine Untersuchungspflicht besteht nur für: Reine Mastrinderhaltungen mit ganzjähriger Stallhaltung (männlich/weiblich/gemischt) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 79

76 Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz Sachkundenachweis EU Regelung: Mit Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes am 14. Februar 2012 sind verschiedene Vorgaben der Pflanzenschutzrahmenrichtlinie 2009/128/EG der Europäischen Union umgesetzt worden: Bundeseinheitlicher Nachweis in Deutschland Scheckkartenformat Pflicht der Sachkundigen sich alle 3 Jahre fortzubilden (Zeitdauer: Mindestens vier Stunden pro Fortbildungszeitraum) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 80

77 Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz 1. Fortbildungszeitraum Fortbildungszeitraum Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 81

78 Rechtsgrundlagen im Pflanzenschutz 1. Fortbildungszeitraum Fortbildungszeitraum Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 82

79 Vorortkontrollen 2016 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 83

80 Grundanforderungen FAKT Rechtsvorgaben aus den Bereichen Düngung, Pflanzenschutz, Tierschutz etc. Bei Beantragung bestimmter FAKT- oder LPR A- Maßnahmen sind bestimmte Grundanforderungen bei VOK relevant Können bei CC-Relevanz Cross Check auslösen Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 84

81 Grundanforderungen FAKT Beispiel: FAKT-Maßnahmen A 1, D 2, G 1 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 85

82 Grundanforderungen FAKT Beispiel: FAKT-Maßnahmen A 1, D 2, G 1 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 86

83 Grundanforderungen FAKT G26 Nährstoffvergleich gem. 5 Abs.1 und 2 DÜV Relevant für FAKT A2, B1, B3, B4, B5, D1, D2, E2, F kontrollierte Betriebe Betriebe mit Verstoß 45 (= 3,7%) Besonders viele Verstöße bei Teilmaßnahme Anzahl Verstöße B1 Ext. Bewirtschaftung DGL 12 D1 Völliger Verzicht 12 D2 Ökolandbau 9 B3 Artenreiches Grünland 7 B5 FFH-Mähwiesen 6 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 87

84 Grundanforderungen FAKT G33 Kennzeichnung u. Registrierung von Tieren Relevant für FAKT C3 Rinder, C3 Schweine, G1 Sommerweideprämie; G2 Mastschweine kontrollierte Betriebe 238 Betriebe mit Verstoß 51 (= 21,4%) Besonders viele Verstöße bei Teilmaßnahme Anzahl Verstöße G1 Sommerweideprämie 42 C3 Alte Nutztierrassen 28 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 88

85 Grundanforderungen FAKT G38 Schutz landw. Nutztiere nach TierSCHG u. TierSchNutztV Relevant für FAKT C3 Rinder, C3 Pferde, C3 Schweine, G1 Sommerweideprämie; G2 Mastschweine, G3 Masthühner 2015 kontrollierte Betriebe 238 Betriebe mit Verstoß 19 (= 7,9%) Besonders viele Verstöße bei Teilmaßnahme Anzahl Verstöße G1 Sommerweideprämie 13 C3 Alte Nutztierrassen 11 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 89

86 Auffälligkeiten 2016 Dokumentation!! fehlende Nährstoffbilanz fehlende NID-Berichte fehlende Gehalte Gesamtstickstoff organischer oder organisch-mineralischer Düngemittel (Gülleuntersuchung oder Merkblatt DüV) Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 90

87 Flächenangaben im Gemeinsamen Antrag 2017 Erläuterungen und Ausfüllhinweise auf S. 10 und Wichtige Hinweise zu allen Betriebsflächen, die selbst bewirtschaftet werden Flächen, die Dritten zur Bewirtschaftung und Ernte zur Verfügung gestellt werden z.b. für Gemüse, Kartoffeln o. Erdbeeren sind in FIONA nicht anzugeben! Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 91

88 Auffälligkeiten 2016 Schlag wird von einem Antragsteller beantragt aber offensichtlich 2 Bewirtschafter z.b. eingezäunte Pferdekoppel obwohl keine Pferde im GA Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 92

89 Ein Antragsteller ohne Tierhaltung??? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 93

90 Auffälligkeiten 2016 Fläche wird von zwei Antragstellern in benachbarten Schlägen beantragt aber offensichtlich einheitliche Bewirtschaftung Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 94

91 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 95

92 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 96

93 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 97

94 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 98

95 Auffälligkeiten 2016 Schlag wird von Antragsteller beantragt aber es findet offensichtlich keine Bewirtschaftung statt Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 99

96 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 100

97 Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 101

98 Auffälligkeiten 2016 Tierkennzeichnungsverstöße Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 102

99 Auffälligkeiten 2016 HIT-Meldungen innerhalb 7 Tage bei Rindern Behobene Meldefristüberschreitungen führen zu Beanstandungen Frühwarnsystem Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 103

100 Auffälligkeiten 2016 Aufbewahrung Tierarztbeleg (AuA-Beleg) Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen Behandlung durch Tierarzt: Behandlung durch Tierhalter: kein Eintrag ins Bestandsbuch Eintrag ins Bestandsbuch Arzneimittelrestmengen Nullbeleg Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 104

101 Hinweise zum Erosionsschutz Haben Sie erosionsschutzgefährdete Flächen? Informationen sind in Fiona abrufbar Wassererosions- CC Wasser0 keine Erosionsgefährdung gefährdungs- CC Wasser1 Erosionsgefährdung klassen CC Wasser2 hohe Erosionsgefährdung Winderosionsge- CC Wind0 keine Erosionsgefährdung fährdungsklassen CC Wind1 Erosionsgefährdung Erosionsgefährdete Ackerflächen dürfen vom 01. Dezember bis zum 15. Februar nicht gepflügt werden. Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 105

102 Unsere heutige Präsentation steht Ihnen im Internet unter zum Download zur Verfügung. Weitere Infos finden Sie im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung unter und Vielen Dank für Ihr Interesse Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 106

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