Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee

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1 Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung Internet:

2 A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee am gefasst wurden Satzung des Amtes Scharmützelsee über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Scharmützelsee Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow am gefasst wurden Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow am gefasst wurden Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl am gefasst wurden Bekanntmachung der Gemeinde Diensdorf-Radlow 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow am gefasst wurden Bekanntmachung der Gemeinde Reichenwalde 5.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Reichenwalde am gefasst wurden 12 2

3 B Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Informationen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Information zum Service Maerker Brandenburg Information über die Schließzeiten des Amtes Scharmützelsee Weihnachtsgrüße des Amtsdirektors 16 3

4 A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses öffentlicher Teil /09 Wahl von Schiedspersonen für die Besetzung der Schiedsstelle im Amtsbereich Scharmützelsee /09 Finanzierung der Regionalentwicklung im Rahmen der BBI-Entwicklung /09 Kauf eines PKW nicht öffentlicher Teil /09 Annahme der Übertragung des Flurstückes 1244, Flur 2, Gemarkung Wendisch Rietz, gelegen in Wendisch Rietz, Luisenaue 100 in Größe von m² mit aufstehendem Gebäude und baulichen Anlagen zur zweckgebundenen Nutzung als Kindertagesstätte von der Gemeinde Wendisch Rietz /09 Grundsatzbeschluss zur Inanspruchnahme von bebauten Grundstücken, die im Eigentum des Amtes Scharmützelsee stehen, zur Errichtung von Sendeantennen für Funk-DSL Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappamnn Amtsdirektor 4

5 1.2. Satzung des Amtes Scharmützelsee über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Scharmützelsee Satzung des Amtes Scharmützelsee über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Scharmützelsee Der Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee hat in seiner Sitzung am auf der Grundlage des 3,28 u.140 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKverf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.IS 286) in Verbindung mit den 2,3, 27 und 140 des Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24.Mai 2004, - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil I Nr. 9 Seite 197 ( BbgBKG ), die folgende Satzung über die Gewährung von Entschädigungen für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Personen im Feuerwehrwesen erlassen: 1 Aufwandsentschädigung (1) Die nachfolgend genannten Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Scharmützelsee erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in folgender Höhe: 1. Amtswehrführer 130,00 2. Stellvertretender Amtswehrführer 90,00 3. Amtsjugendwart 50,00 4. Amtslagerwart 60,00 5. Wehrführer der Stützpunktfeuerwehren Bad Saarow und Wendisch-Rietz 80,00 1. Stellvertreter (Einsatz/Ausbildung) 40,00 2. Stellvertreter (Gerätewart) 40,00 3.Jugendfeuerwehrwart bei angemeldeter Jugendfeuerwehr 35, rtswehrführer der örtlichen Feuerwehreinheiten 40,00 in den amtsangehörigen Gemeinden u. Ortsteilen 1. Stellvertreter 20,00 2. Jugendfeuerwehrwart bei angemeldeter Jugendfeuerwehr 35,00 5

6 2) Neben der Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Ersatz der mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundenen Auslagen (Fahrtkosten innerhalb des Amtsgebietes, Telefongebühren, Schreibmaterial u.ä.). (3) Abweichend vom Abs. 2 ist die Teilnahme an Einsätzen und angeordneten Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule als zusätzliche Belastung anzusehen. In diesen Fällen ist der entstandene Verdienstausfall unter Anwendung des 4 zu erstatten. (4) In Abs. 1 aufgeführte Personen, die neben ihrer Funktion eine weitere Funktion wahrnehmen, erhalten zusätzlich zu den für die erste Funktion festgesetzten Betrag eine Entschädigung von 50 % des für die weitere Funktion festgesetzten Betrages. 2 Aufwandsentschädigung im Vertretungsfall (1) Die Zahlung der Aufwandsentschädigung nach 1 entfällt, wenn der Empfänger ununterbrochen länger als drei Monate verhindert ist seine Funktion wahrzunehmen, mit Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Beginn der Nichtwahrnehmung der Funktion erfolgt. Sie kann bei erheblichen Verletzungen der Dienstpflichten gekürzt oder nicht gewährt werden. (Dienstpflichtverletzungen sind insbesondere Verstöße gegen die Dienstanweisungen, die Dienstvorschriften, die Laufbahnverordnung, das Brandschutzgesetz u.ä. ) (2) Nimmt der Vertreter des Empfängers einer Aufwandsentschädigung nach 1 die Funktion ununterbrochen länger als 3 Monate wahr, so erhält er für die darüber hinausgehende Zeit die Aufwandsentschädigung für die vertretene Tätigkeit.. Eine nach 1 an den Vertreter zu zahlende Aufwandsentschädigung ist anzurechnen. 3 pauschalierte Aufwandsentschädigung für aktive Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr (1) Zum anteiligen Ausgleich ihres Aufwandes für a) Fahrtkosten innerhalb des Amtsgebietes b) Notwendige Verpflegung bei Übungen und Einsätzen c) Reinigung der Dienstbekleidung d) Telefon- und Portokosten e) Material für Aus und Weiterbildung erhalten die aktiven Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe 50 im Jahr und von 5,00 je Einsatz bei Alarmierung durch die Leitstelle. 6

7 (2) Abrechnungsgrundlage für die pauschalierte Aufwandsentschädigungen sind die Dienstbücher und Einsatzberichte der örtlichen Feuerwehreinheiten. (3) Die pauschalierte Aufwandsentschädigung wird halbjährlich für das jeweilige Kalenderjahr ausgezahlt. 4 Verdienstausfall (1) Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die beruflich selbständig oder freiberuflich tätig sind, wird der Verdienstausfall in Form pauschalierter Stundenbeträge ersetzt. (2) Der Entschädigungsanspruch besteht nur für den nachgewiesenen tatsächlich entstandenen Verdienstausfall und wird auf einen Höchstbetrag von 15,00 je Stunde begrenzt, höchstens jedoch 120,00 pro Tag. 3) Die Anträge sind mit den notwendigen Nachweisen im 0rdnungsamt des Amtes Scharmützelsee einzureichen. 5 Reisekosten Bei Durchführung von vom Amt Scharmützelsee genehmigten Dienstreisen außerhalb des Amtsgebietes hat der Dienstreisende Anspruch auf Reisekosten nach dem zur Zeit gültigen Bundesreisekostengesetz. 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Amtes Scharmützelsee, Landkreis 0der-Spree, über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Scharmützelsee vom außer Kraft. Bad Saarow, den Siegel- gez. Freyer 1. Stellvertreter des Amtsdirektors 7

8 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses nicht öffentlicher Teil H 017/09 Beschluss zur Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit für eine EWE Erdgas-Druckregelanlage auf dem Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 20, Flurstück 371 Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 8

9 2.2. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /09 Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Konjunkturpaket II für Investitionen mit Investitionsschwerpunkt sonstige Infrastrukturmaßnahmen von der Gemeinde Bad Saarow /09 Abwägungs- und erneuter Auslagebeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 045 Saarow Mitte der Gemeinde Bad Saarow, Gemarkung Bad Saarow /09 Antrag auf Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 009 Saarow Strand der Gemeinde Bad Saarow für das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 18, Flurstück 46/3 zur Errichtung eines Bauwerkes - Antrag wurde abgelehnt /09 Richtlinie zur Förderung von Kurkonzerten in der Gemeinde Bad Saarow Nicht öffentlicher Teil /09 Protokollbeschluss zur Festsetzung Kriterien Verkauf Grundstück Parkhotel /09 Grundsatzbeschluss zur Inanspruchnahme von gemeindeeigenen bebauten Grundstücken zur Errichtung von Sendeantennen für Funk-DSL /09 Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 20, Flurstück 189 mit einer Größe von 840 m², Geschwister Scholl Straße 07 Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 9

10 3. Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /09 Beschluss zum Einsatz von finanziellen Mitteln aus dem Konjunkturpaket II für Investitionen mit Investitionsschwerpunkt ländliche Infrastruktur von der Gemeinde Langewahl /09 Beschluss zur überplanmäßigen Ausgabe für den Ausbau der Gemeindestraße Streitberger Straße Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 10

11 4. Bekanntmachung der Gemeinde Diensdorf-Radlow 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /09 Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 10 Sport- und Freizeitanlage am See der Gemeinde Diensdorf-Radlow, Flur 2, Flurstück 90 und 97, Gemarkung Diensdorf (1. einfache Änderung gem. 13 a BauGB) /09 Beschluss zur Verfahrensänderung / Weiterführung des Bauleitplanverfahren des Bebauungsplanes Nr. 13 Eichenweg der Gemeinde Diensdorf-Radlow, Gemarkung Diensdorf, Flur 2, Flst. 473, 474, 476, 478, , , 490 Tlfl., , 512, 513 Tlfl /09 Beschluss zur Verfahrensänderung / Weiterführung des Bauleitplanverfahren des Bebauungsplanes Nr. 12 Am Wiesenweg der Gemeinde Diensdorf- Radlow, Gemarkung Diensdorf, Flur 2, Flst , Gemarkung Radlow, Flur 1, Flst. 254 und 255 Nicht öffentlicher Teil /09 Verkauf des Grundstückes, Gemarkung Diensdorf, Flur 02, Flurstück 206/38, gelegen in Diensdorf-Radlow, Waldweg /09 Verkauf des Grundstückes, Gemarkung Diensdorf, Flur 02, Flurstück 476, gelegen in Diensdorf-Radlow, Eichenweg 03 Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 11

12 5. Bekanntmachungen der Gemeinde Reichenwalde 5.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Reichenwalde am gefasst wurden. Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /09 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Klarstellungssatzung Am Waldrand / Storkower Weg der Gemeinde Reichenwalde, OT Dahmsdorf, gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB /09 Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Gemarkung Kolpin der Gemeinde Reichenwalde, OT Kolpin, Flur 1 und Flur 2, Gemarkung Kolpin Nicht öffentlicher Teil /09 Änderung zum Beschluss Nr.: /06: Änderung zur bestehenden Dienstbarkeit auf dem Grundstück in der Gemarkung Kolpin, Flur 1, Flurstück 311 zu Gunsten der Gemeinde Reichenwalde für die Sickermulde mit Überlaufgraben und Wegerecht Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 12

13 Teil 2 Nichtmtliche Bekanntmachungen B Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Informationen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Information zum Service Maerker Brandenburg Maerker Brandenburg (Der Name Maerker steht für die Einwohner Brandenburgs) Liebe Bürgerinnen und Bürger, Einwohner und Gäste des Amtsgebietes Scharmützelsee, Maerker ist ein Produkt des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg. Maerker Brandenburg ist ein Dienst innerhalb der zentralen internetbasierten Plattform service.brandenburg.de. Sie finden Maerker unter maerker.brandenburg.de. Über den Service Maerker können Sie auf schnellem und einfachen Weg Probleme, welche die Infrastruktur betreffen, mitteilen (z.b. defekte Straßenbeleuchtung, Schlaglöcher, wilde Mülldeponien und vieles andere mehr). Das Amt Scharmützelsee hat sich entschieden, sich diesem Internetdienst anzuschließen. Ab dem 04. Januar 2010 finden Sie auf unserer Hompage unter das Logo Maerker Amt Scharmuetzelsee. Wenn Sie den v.g. Button anklicken, gelangen Sie zu einer Eingabemaske.Hier können Sie dann Ihre Hinweise eingeben und auch mit einem Foto belegen. Der Sachstand wird in der Regel innerhalb von 2 Arbeitstagen im Internet veröffentlicht. Eine Ampel informiert Sie dann über den Status Ihres Hinweises. Dabei gilt folgendes: Rot: Gelb: Grün: Der Hinweis wurde angenommen. Der Hinweis befindet sich in Bearbeitung. Der Hinweis wurde abschließend bearbeitet. Vorteil dieses Services ist es, dass Ihre Hinweise einfach und schnell rund um die Uhr erfasst werden können. Sollte das Amt Scharmützelsee für eine Mitteilung nicht zuständig sein, wird diese entsprechend an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen gez. C. Krappmann Amtsdirektor 13

14 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 1.2. Information über die Schließzeiten des Amtes Scharmützelsee Das Amt Scharmützelsee bleibt in der Zeit vom bis geschlossen. 14

15 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen Frohe Weihnachten Vier Kerzen Eine Kerze für den Frieden, die wir brauchen, weil der Streit nicht ruht. Für den Tag voll Traurigkeiten eine Kerze für den Mut. Eine Kerze für die Hoffnung gegen Angst und Herzensnot, wenn Verzagtsein unsren Glauben heimlich zu erschüttern droht. Eine Kerze, die noch bliebe als die wichtigste der Welt: eine Kerze für die Liebe, voller Demut augestellt, daß ihr Leuchten den Verirrten für den Rückweg ja nicht fehlt, weil am Ende nur die Liebe für den Menschen wirklich zählt. aus: Elli Michler, Ich wünsche dir Zeit Die schönsten Gedichte von Elli Michler Don Bosco Verlag, München Auflage Hinweis Hompage Frau Elli Michler: 15

16 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 1.3. Weihnachtsgrüße des Amtsdirektors Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Jahr neigt sich dem Ende, ein Neues ist bereits im Aufbruch. Die bevorstehende Weihnachtszeit sollten wir nutzen, um einmal innezuhalten, Atem zu holen und Kraft für neue Aufgaben zu sammeln. Und vielleicht sollten wir auch, wie im v.g. Gedicht von Elli Michler, vier Kerzen anzünden. Ich wünsche Ihnen allen für die bevorstehende Weihnachtszeit besinnliche Stunden im Kreise Ihrer Familien und Freunde, ein paar Tage der Ruhe und Entspannung und für das Jahr 2010 Gesundheit, Glück und Erfolg. Ihr Carsten Krappmann Amtsdirektor Amt Scharmützelsee 16

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