dvv.personal: Aktuelle Informationen zur Entgeltabrechnung - Meldungen zur Sozialversicherung -

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1 dvv.personal: Aktuelle Informationen zur Entgeltabrechnung - Meldungen zur Sozialversicherung - Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, Nachfolgend erhalten Sie aktuelle Informationen zur Entgeltabrechnung: Gesonderte Meldung nach 194 Abs. 1 SGB VI Sofern Sie vom Rentenversicherungsträger für die Rentenvorausberechnung die Aufforderung zur Abgabe einer "gesonderten Meldung nach 194 Abs. 1 SGB VI " (Abgabegrund 57) erhalten, erfassen Sie im bestehenden Datensatz des IT 0041 (Datumsangaben) zusätzlich die Datumsart 09 (gesonderte Meldung). Tragen Sie bei der Datumsart 09 den letzten Tag des Monats ein, indem die Meldung mit Abgabegrund 57 enden soll. Der Report "DEÜV-Meldung erstellen" meldet das bisher noch nicht gemeldete Entgelt des Beschäftigten bis zum Ende dieses Monats mit Meldegrund 57. Die DEÜV-Meldung wird im Rahmen der Folgeaktivitäten des nächsten Abrechnungsmonats übertragen und bescheinigt. (Abbildung 3 - Infotyp Datumsart 09) Kontakt: Herr Günther Michelfelder, Abteilungsleiter Entgeltabrechnung g.michelfelder@kdrs.de Stand: Seite 1

2 RV-Befreiungsantrag mit Abgabegrund 33/13 Zum hat sich die Geringfügigkeitsgrenze von 400 auf 450 erhöht. Wenn ein bisher geringfügig Beschäftigter ab eine Entgelterhöhung auf einen Betrag zwischen 400,01 und 450 erhält, bleibt er weiterhin geringfügig beschäftigt, wird aber nach dem Willen des Gesetzgebers zunächst RV-pflichtig. Er kann sich jedoch von der eingetretenen RV-Pflicht wieder befreien lassen, indem er einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellt. Der Arbeitgeber muss diesen Befreiungsantrag zu den Akten nehmen und gleichzeitig die Minijob- Zentrale innerhalb von sechs Wochen (42 Kalendertagen) über den Eingang des Antrags informieren. Diese Information muss - nach einer geänderten Fassung des 28a Abs. 1 SGB IV - durch eine Abund Anmeldung in der DEÜV mit Abgabegrund 33/13 zu Beginn des Monats des Eingangs des Befreiungsantrags erfolgen, obwohl sich an den Meldedaten nichts geändert hat. An dieser Nichtänderung der Meldedaten erkennte die Minijob-Zentrale, dass es sich um die Information über den Eingang des RV-Befreiungsantrags des geringfügig Beschäftigten mit Entgelterhöhung auf ein neues Entgelt zwischen 400,01 und 450 beim Arbeitgeber handelt. Wenn ein Mitarbeiter einen Befreiungsantrag abgibt, tragen Sie das Abgabedatum mit der Datumsart 13 (Antrag Befreiung RV) im bestehenden IT 0041 (Datumsangaben) ein. Der Report "DEÜV Meldungen erstellen" erstellt dann die gewünschten überflüssigen Meldungen", d.h. eine Abmeldung mit Grund 33 und eine Anmeldung mit Grund 13 zu Beginn des Monats der Datumsart mit Datumskennzeichen 13 aus IT Die DEÜV-Meldungen werden im Rahmen der Folgeaktivitäten des nächsten Abrechnungsmonats übertragen und bescheinigt. (Abbildung 4 - Infotyp Datumsart 13) Seite 2

3 DEÜV-/ ZVK-Meldungen bei Abwesenheiten Für unständig Beschäftigte (z.b. Abrufkräfte) mit einem ständigen Arbeitsvertrag wurde im IT 2001 (Abwesenheiten) die Abwesenheitsart 0820 (Bezahlt, ZVK 40, DEÜV 34) eingerichtet. Die Abwesenheitsart 0820 ermöglicht, gleichzeitig DEÜV und ZVK zu übersteuern, falls Monate vorhanden sind, in denen keine Entgeltzahlung im Personalfall erzielt wird. In der DEÜV wird hierbei der Abmeldegrund 34 (Ende einer Zeit nach 7 SGB IV) und in der ZVK der Abschnitt 40 (Fehlzeit) gebildet. (Abbildung 5 - Infotyp Abwesenheitsart 0820) Bisher musste dies durch die gleichzeitige Aufgabe der Abwesenheitsarten 0631 (Unbez.abwesend ganztägig) und 0810 (ZVK-Meldung 40 bezahlt) erfolgen. Möchte man nur einen Sachverhalt übersteuern, entweder ZVK oder DEÜV, so sind weiterhin die Abwesenheiten 0810 oder 0631 zu benutzen. Werden für unständig Beschäftigte in Zeiten ohne Arbeitseinsatz (und Entgelt) keine unbezahlten Abwesenheiten im IT 2001 (Abwesenheiten) gepflegt, kommt es bei der ZVK-Meldungserstellung zu einer (gelben) Warnmeldung für alle aktuellen und künftigen Meldungen. Zusätzlich wird das Versicherungsmerkmal 49 (Beitrags/Umlagemonate ohne Entgelt aufgrund späterem Zuflusses des Entgelts) falsch gemeldet. Seite 3

4 Änderungen der DATÜV-ZVE ab 2012: ZV- Fiktivbrutto bei Mutterschutz ab 2012 Für Mutterschutzzeiten ab wird maschinell ein ZV-Fiktivbrutto nach 21 TVöD (Bemessungsgrundlage für Entgeltfortzahlung) an die ZV gemeldet, ohne dass dabei Umlagen oder Beiträge von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite abzuführen sind. Der Zeitraum ist zusammen mit dem Entgelt unter dem Versicherungsmerkmal 27 (Einzahler 01 und Steuermerkmal 00) zu melden. In Ausnahmefällen kann eine manuelle Übersteuerung des maschinell berechneten ZV-Fiktivbruttos für Mutterschutz sinnvoll sein. Hierfür steht die Lohnart 7168 (man. ZVFiktivbr. MuSchu) zur Verfügung. Die Lohnart kann im IT 0014 (Wiederkehrende Be-/Abzüge) und IT 0015 (Ergänzende Zahlung) monatlich vorgegeben werden. Durch die Eingabe der Lohnart 7168 wird das ZV-Fiktivbrutto für den jeweiligen Monat vollständig übersteuert. Es kann keine Verrechnung mit dem ZV-Fiktivbrutto im Plus oder Minus vorgeben werden. Ebenso werden Einzelbeträge für die Meldung addiert, wenn mehr als ein Monat als Gültigkeitsdatum angegeben wird. Die Lohnart wird nicht aliquotiert. Bei Rückrechnungen gilt ausnahmsweise das sozialversicherungsrechtliche Aufrollprinzip, da es sich um ein fiktives Entgelt handelt. (Abbildung 6 - Infotyp Lohnart 7168) Fehlerhafte ZVK-Jahresmeldung, ohne ZV-Fiktivbrutto: (Abbildung 7 - Auszug aus Report ZV-Meldungsanzeige) Nach Erfassung der Lohnart 7168 (man. ZVFiktivbr. MuSchu), wird die fehlerhafte ZVK-Meldung storniert und neu erstellt: (Abbildung 7 - Auszug aus Report ZV-Meldungsanzeige) Seite 4

5 DEÜV-Meldungserstellung: neue Lohnart 7407 (Regelmäßiges Jahresentgelt) Für Meldezeiträume ab muss in der GKV-Monatsmeldung ein "voraussichtliches regelmäßiges Jahresentgelt" des Beschäftigten angegeben werden, falls es sich um eine Beschäftigung in der Gleitzone handelt, d.h. wenn in der GKV-Monatsmeldung das Feld DBKV- KENNZGLESV (Kennzeichen Entgelt innerhalb der Gleitzone) mit der Ausprägung 1 (Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone) gemeldet wird. Das voraussichtliche regelmäßige Jahresentgelt kann bzw. soll nicht maschinell ermittelt, sondern vom Arbeitgeber durch Schätzung vorgegeben werden. Die Krankenkassen benötigen diese Information, um zu prüfen, ob in der Jahressicht bei Berücksichtigung aller Beschäftigungsverhältnisse tatsächlich eine Beschäftigung in der Gleitzone vorliegt und melden das Ergebnis dieser Prüfung in einer DSKK-Eingangsmeldung (Datensatz Krankenkassenmeldung) an den Arbeitgeber zurück. Das "voraussichtliche regelmäßige Jahresentgelt" kann mit der Lohnart 7407 (Regelmäßiges Jahresentgelt GZ) im IT 0014 (Wiederkehrende Be-/Abzüge) oder IT 0015 (Ergänzende Zahlung) aufgegeben werden. (Abbildung 7 - Infotyp Lohnart 7407) (Abbildung 8 - Warnungsmeldung im Abrechnungsprotokoll im Business Workplace) (Abbildung 9 - Fehlermeldung bei der DEÜV-Meldungserstellung im Business Workplace) Seite 5

6 EEL - elektronische Entgeltersatzleistungen Entgeltbescheinigung: Krankengeld Kind Bei der Erstellung der Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Krankengeldes bei Erkrankung des Kindes über das EEL-Verfahren, wurden bisher die Krankenkassen aufgefordert eine Rückmeldung mit der Höhe der Entgeltersatzleistung zu übermitteln. Da dem Inhalt der Rückmeldung, kalendertägliches Brutto bzw. Nettoentgelt, in der Abrechnung keine Relevanz zukommt, wird seit dem bei der Erstellung dieser Entgeltbescheinigung das Kennzeichen übermittelt, dass keine Rückmeldung seitens der Krankenkasse notwendig ist. Dies betrifft nur Abwesenheiten der Abwesenheitsart 0550 (Kind krank unbez. 45SGB V) nach dem AAG - Aufwendungsausgleichgesetz: Elektronischer Datenaustausch zur Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen - Datenbaustein: DBAU AAG: Arbeitsunfähigkeit Bei der manuellen Pflege des IT 0700 (Elektronischer Datenaustausch) für die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit, muss bis auf weiteres im Rahmen "Entgelte" bei der "Art des Entgelts" zwischen den Möglichkeiten: Stundenlohn, Monatslohn oder Akkordlohn gewählt werden. Die Option "monatliches Bruttoarbeitsentgelt" steht zwar noch zur Verfügung, führt jedoch bei der Erstellung der Ausgangsmeldung zu einem Fehler. Sollten in Ihrem Arbeitsvorrat der AAG-Ausgangsmeldungen => Menü dvv.personal => Personalabrechnung => Nachweise => Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen => Ausgang => Sachbearbeiterl. Erstattungsm. Ausg.) Fehlerhafte AAG-Ausgangsmeldungen im Status fehlerhaft und dem Nachrichtentext "Die angegebene Art des Entgelts ist nicht zulässig" stehen, müssen Sie bei diesen Personalfällen den IT0700 entsprechend korrigieren. Die Neuerstellung der fehlerhaften AAG-Ausgangsmeldungen findet im Rahmen der Folgeaktivitäten der nächsten Abrechnung statt. Wenn Sie diese Fehlermeldungen bereits im Rahmen der Aktivitäten zur Information zum Transport vom und der Datenzentrale unter Punkt 25 2) korrigiert haben, müssen die fehlerhaften Meldungen nicht erneut bearbeitet werden. Seite 6

7 Unterdrückung der Entgeltnachweise für Mitarbeiter ohne Entgelt Für Personalfälle, die aufgrund unbezahlter Fehlzeiten (z.b. Elternzeit, unbezahlter Urlaub) keine Entgeltzahlung erhalten, wurde die Möglichkeit geschaffen, für die relevante Abrechnungsperiode keinen Entgeltnachweis für den Mitarbeiter mehr zu drucken. Sofern Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, erfassen Sie bitte ein Ticket in unserem Ticketsystem unter Angabe Ihrer Mandantennummer. Stammdatenpflege des IT 0008 (Basisbezüge) Im IT 0008 (Basisbezüge) wurde im Block "weitere Informationen" das Feld "Grund" um den den Eintrag "06 - Leistungsstufe" erweitert. (Abbildung 1 - Infotyp 0008) Hierdurch kann eine Verkürzung der Stufenlaufzeit nach 17 Abs. 2 TVöD in dvv.personal signiert werden. Der Eintrag hat ausschließlich informativen Charakter für die Sachbearbeitung. Der Eintrag "06 - Leistungsstufe" kann in der Ad-hoc-Query wie folgt ausgewertet werden. (Abbildung 2 - Ad-hoc-Query) Ihr Betreuungsteam dvv.personal Seite 7

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