Arbeitsweisungen und Arbeitsauflagen im Jugendstrafrecht. Vortrag Wolfgang Feuerhelm, Katholische Hochschule Mainz
|
|
- Juliane Heike Friedrich
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Arbeitsweisungen und Arbeitsauflagen im Jugendstrafrecht Vortrag Wolfgang Feuerhelm, Katholische Hochschule Mainz 1
2 1. Einleitung Arbeitsweisungen und Arbeitsauflagen im Jugendstrafrecht 2. Häufigkeit der Arbeitssanktionen nach dem JGG 3. Zur Geschichte der Arbeitssanktion im Jugendstrafrecht 4. Die Praxis der Sozialstunden 5. Beitrag zur Diskussion um die Gestaltung der Arbeitssanktionen 6. Forderungen 2
3 Arbeitsauflagen und Weisungen Arbeitsauflage Weisungen Quelle: Strafverfolgungsstatistik Quoten an den Verurteilungen nach JGG 3
4 Gründe für die anhaltend hohe Quote der Gemeinnützigen Arbeit Bemessung in Stunden erlaubt Ausrichtung an der Schuld Durchführung durch Jugendhilfe im Strafverfahren oder freie Träger entlastet die Justiz Jugendhilfe im Strafverfahren kann selbst differenzieren zwischen Regelarbeit und Problem bezogenen Projekten Große Akzeptanz in der Gesellschaft Diffuse Ausrichtung am Wiedergutmachungsgedanken 4
5 Geschichte der Gemeinnützigen Arbeit im Jugendstrafrecht Bis zum RJGG 1943 Das JGG 1953 Das 1. JGGÄndG
6 Die Anfänge in den Stadtrechten des 17. Jahrhunderts Am 29. Juli 1618 wurde der Metzger Gabriel Iberg, weil er gegen das Verbot die Wirtshäuser besucht und einem Müller Böses gewünscht hatte, folgender Massen bestraft: er solle im Hirschgraben vom St. Lorenzthor bis zum Stadtbach beim oberen Thore alle Nesseln ausreuten und in den Sumpf tragen, im Falle er dies nicht thue, solle ihm der eiserne Ganskragen angeschmiedet werden. Osenbrüggen 1868, Seite 121 über die Stadt Aarau 6
7 Vorschlag auf dem Jugendgerichtstag 1912: In allen leichteren Fällen könnte unter Kontrolle des Jugendpflegers eine freie Sühnezeit auferlegt werden, innerhalb welcher der Delinquent seine Mußestunden irgendeiner gemeinnützigen, sozialen oder karitativen Dienstleistung opfern müßte, sei es, daß er anderen durch Stellvertretung und Arbeit freie Zeit schaffte oder Reinigungsarbeiten für arme Hausfrauen, Hilfsarbeiten für die Krankenpflege in Armenbezirken übernähme oder durch Botengänge und andere Überstundenarbeit einen finanziellen Beitrag für irgendein wohltätiges Unternehmen zusammenbringen müßte. Förster 1913, Seite 43 Eingang als besondere Verpflichtung im Entwurf zum StGB 1919, von dort aus ins JGG als Regelung zur Strafaussetzung im Jugendstrafrecht ( 12 JGG 1923) und - als Erziehungsmaßregel ( 7 Abs. 1 Nr. 3 JGG 1923) trotz gewichtiger Gegenstimmen (z.b. Appelius 1892) 7
8 RJGG 1943: Erstmalige ausdrückliche Erwähnung ( 30, 31 JGG) JGG 1953: - In den Entwürfen wird die Arbeitsauflage als besondere Pflicht aufgeführt - Änderung durch den Ausschuss für Rechtswesen und Verfassungsrecht: Einführung als Weisung (alles ohne inhaltliche Begründung) 1. JGGÄndG 1990 Ergänzung der Zuchtmittel um die Möglichkeit der Arbeitsauflage, Bedürfnis der Praxis, keine weitere inhaltliche Diskussion Fazit: Deutliches Desinteresse des Gesetzgebers! 8
9 Kritik an Anordnung und Praxis Keine ausreichende Differenzierung zwischen 10 und 15 JGG, die Praxis handelt z.t. nach eigenen Regeln Die Praxis wird häufig von Zufälligkeiten dominiert, über die Art der Arbeit entscheidet eher die Entfernung zur Wohnung und nicht der Bedarf des Jugendlichen Einhaltung arbeitsrechtlicher Minima (keine gefährliche Arbeit) reicht für eine staatliche Sanktion nicht aus Die Unzumutbarkeit versagt als gesetzliche Grenze, es fehlt an positiven Vorgaben für die Arbeitsgestaltung Die hohe Zahl an Arresten nach 11 Abs. 3 JGG lässt den Schluss auf häufige Arbeitsstörungen zu 9
10 Ansätze für eine Qualitätsentwicklung 1 z.b. Übernahme von Ansätzen aus der Arbeitspsychologie Die vollständige Aufgabe: Zu einer Aufgabe gehören eigene Planung, Entwurf, wo nicht Entwurf der Aufgabe, so doch Entwurf ihrer Lösung nach freier Wahl unter verschiedenen Möglichkeiten, Entscheidung für eine und Verantwortungsübernahme für die Entscheidung, Übersicht und Einteilung der Durchführung, in der Durchführung das stets infinitesimale Abschätzen des Gelingens an der geistigen Zielvorstellung des Erzeugnisses, am Abschluss die Überzeugung: er sah, was er gemacht hatte und siehe, es war sehr gut (1. Moses, 1,31). Hellpach 1922, Seite 27 10
11 Ansätze für eine Qualitätsentwicklung 2 Gestaltungsmerkmale einer persönlichkeitsförderlichen Arbeit Ganzheitlichkeit Anforderungsvielfalt Möglichkeit der sozialen Interaktion Autonomie Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten (Ulich 1993) 11
12 Weiterer Reformbedarf Bestimmung von zeitlichen Obergrenzen für die Gemeinnützige Arbeit Verbesserung der Rechtsstellung der Jugendlichen, Rechtsschutzmöglichkeiten z.b. gegen Anordnungen der Beschäftigungsstellen Qualitätsvorgaben für die Einsatzstellen (auch Gemeinnützigkeit) 12
Erziehungsmaßregel Arbeitsleistunggemein, nützlich oder gemeinnützig?
Erziehungsmaßregel Arbeitsleistunggemein, nützlich oder gemeinnützig? Vortrag im Rahmen des Dresdner Gesprächskreises Jugendhilfe und Justiz Dresden am 05.12. 2008 Thomas Meißner Vortragsgliederung Rechtliche
MehrWeiterentwicklung Ambulanter Maßnahmen pädagogische Chancen im Jugendstrafverfahren
Weiterentwicklung Ambulanter Maßnahmen pädagogische Chancen im Jugendstrafverfahren Fachtag Zwischen den Zeiten Dresden, 10.05.2016 Bernd Holthusen holthusen@dji.de www.dji.de/jugendkriminalitaet Übersicht
MehrDr. Michael Kilchling. Jugendstrafrecht 2. Bildnachweis: Oliver Lang/dapd. Bildnachweis: police media press
Bildnachweis: police media press Bildnachweis: Oliver Lang/dapd Dr. Michael Kilchling Jugendstrafrecht 2 Michael Kilchling Jugendstrafrecht SS 2013 1 Jugendstrafrechtsreformen Jugendgerichtsgesetz 1953
MehrStiftung SPI. Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei. Infoblatt Nr. 12. Wenn ein Strafverfahren droht Teil III Die möglichen Folgen aus einer Verurteilung
Stiftung SPI Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei Infoblatt Nr. 12 Wenn ein Strafverfahren droht Teil III Die möglichen Folgen aus einer Verurteilung Geschäftsbereich Soziale Räume und Projekte Clearingstelle
MehrInhalt. Abkürzungsverzeichnis 11. Vorwort 13
Inhalt Abkürzungsverzeichnis 11 Vorwort 13 Kapitel 1 Allgemeine Grundlagen: Erscheinungsformen von Kriminalität und gesellschaftlicher Umgang mit Straffälligkeit 16 1.1 Erscheinungsformen von Kriminalität
MehrJugendgerichtshilfe. Bärsch
Jugendgerichtshilfe Bärsch Jugendgerichtshilfe Essen StA 51-10-18 Maxstr. 56 in 45127 Essen 10 pädagogische Stellen 3 Verwaltungskräfte Was ist die JGH? Jugendgerichtshilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene
MehrPETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
Frauke Scheunemann Die Bedeutung freier Träger für ambulante Maßnahmen in der Jugendstrafrechtspflege Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Landgerichtsbezirke München I, II, Landshut
MehrDes Richters Freund, der Jugendhilfe Leid: Arbeitsleistungen zwischen pädagogischer Begleitung und Ungehorsamsarrest
Des Richters Freund, der Jugendhilfe Leid: Arbeitsleistungen zwischen pädagogischer Begleitung und Ungehorsamsarrest 28. Praktikertagung Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene
MehrNorbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages
Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 1. Lesung des von
MehrBRÜCKE e.v. Augsburg. Leitbild. Die BRÜCKE in 10 Sätzen. 1. Wir sind Teil einer Reformbewegung. 2. Wir setzen gesetzliche Vorgaben um
BRÜCKE e.v. Augsburg Leitbild Die BRÜCKE in 10 Sätzen 1. Wir sind Teil einer Reformbewegung 2. Wir setzen gesetzliche Vorgaben um 3. Wir nehmen gesellschaftliche Verantwortung wahr 4. Wir sehen den ganzen
MehrDavina Bruhn. Die Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht
Davina Bruhn Die Sicherungsverwahrung im Jugendstrafrecht Verlag Dr. Kovac Hamburg 2010 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 17 B. Die Geschichte der Sicherungsverwahrung 19 I. Die Entwicklung bis zur Machtergreifung
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
2 Ws 137/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5414 Ws 43/05 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 22 KLs 10/04 Landgericht Frankfurt/Oder 264 Js 20660/99 Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder
MehrInhaltsverzeichnis VII
Inhaltsverzeichnis 1 Jugendstrafrecht und Jugendkriminalität....................... 1 1.1 Jugendstrafrecht als Täterstrafrecht.......................... 2 1.2 Jugendkriminalität.......................................
MehrBeratung fördern, Rechte stärken: rechtlicher Rahmen für gemeinsame Forderungen
Beratung fördern, Rechte stärken: rechtlicher Rahmen für gemeinsame Forderungen Kinder- und Jugendliche Beratung fördern, Rechte stärken UBSKM 2. Hearing Kinder und Jugendliche Dr. Thomas Meysen Deutsches
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4085 21. Wahlperiode 22.04.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 15.04.16 und Antwort des Senats Betr.:
MehrJugendstrafrecht in Kolumbien
Tobias Gutbrodt Jugendstrafrecht in Kolumbien Eine rechtshistorische und rechtsvergleichende Untersuchung zum Jugendstrafrecht in Kolumbien, Bolivien, Costa Rica und der Bundesrepublik Deutschland unter
MehrUmgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen?
Umgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen? Hessischer Fachtag für Fachkräfte der Pflegekinderhilfe Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Darmstadt, 10. Oktober 2013
MehrNiedersachsen. Statistische Berichte Niedersachsen. Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte B VI 1 - j / 04
Statistische Berichte Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Statistik Verurteiltenziffern nach Altersgruppen 1980 bis 2004 Verurteiltenziffern 4 500 4 000 3 500 Heranwachsende 3 000 2 500 Jugendliche
Mehrfür Kinder nach S 8a SGB Vlll
Vereinbaru ng zur Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder nach S 8a SGB Vlll zwischen dem Kreis Paderborn als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem lnternat Gut Böddeken - Erziehungshilfe
MehrSchulbegleitung aus juristischer Sicht
Schulbegleitung aus juristischer Sicht Zur Abgrenzung von Schul-und Sozialrecht 12. Oktober 2012 Fachtagung Schulbegleitung (Ludwig-Maximilians-Universität München) Dr. Minou Banafsche Gliederung I. Problemaufriss
MehrDr. Michael Kilchling. Strafvollzugsrecht (3) Michael Kilchling Vorlesung Strafvollzugsrecht WS 2012/2013 1
Dr. Michael Kilchling Strafvollzugsrecht (3) Michael Kilchling Vorlesung Strafvollzugsrecht WS 2012/2013 1 Entwicklung eines gesonderten Jugendstrafrechts und Jugendvollzugs 1911: erstes Jugendgefängnis
MehrSymposium der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zum Thema Jugendgewalt am
Symposium der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zum Thema Jugendgewalt am 21.1.2008 Sachverständiger: Prof.Dr.Jens Weidner Professor für Erziehungswissenschaften & Kriminologie, Hochschule für Angewandte
MehrSicherheitswahrnehmungen im 21. Jahrhundert. Eine Einführung. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht
Sicherheitswahrnehmungen im 21. Jahrhundert Eine Einführung Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jörg Albrecht 1 Sicherheit 2009 Einleitung Ausgangspunkt Stellung der Sicherheit in modernen Gesellschaften Risiko, Gefahr
Mehrvom 4. November 2016
105.3 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr. 504 ausgegeben am 23. Dezember 2016 Gesetz vom 4. November 2016 über den Verein für Menschenrechte in Liechten- stein (VMRG) Dem nachstehenden
MehrSanktionen im deutschen Jugendstrafrecht. björn heinz sanktionen im deutschen jugendstrafrecht 1
Sanktionen im deutschen Jugendstrafrecht björn heinz sanktionen im deutschen jugendstrafrecht 1 Gliederung 1. Einführung 2. Diversionsverfahren 3. Erziehungsmaßregeln 4. Zuchtmittel 5. Jugendstrafe und
MehrWas brauchen wir noch auf Papier?
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Was brauchen wir noch auf Papier? Rechtliche Anforderungen an die Informationsverwaltung Dr. Alexander Locher, RA, Juristischer Sekretär mba
MehrBeweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit
Rita Boppel Beweisantrag und Sachverständiger - Fragen nach einer Reformbedürftigkeit Verlag Dr. Kovac Inhaltsverzeichnis Einleitung S.l Kapitel 1: Die einzelnen Verfahrensabschnitte und die wesentlichen
MehrAkkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Prof. Dr. Andreas Musil Vizepräsident für Lehre und Studium Universität
Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Vizepräsident für Lehre und Studium Universität Potsdam Gliederung I. Einleitung II. Organisation und Rechtsgrundlagen der Akkreditierung
MehrDie Gewinnung Freiwilliger aus Sicht der Freiwilligen selbst: Was spricht wen an? Romualdo Ramos, Dr.sc. ETH
Die Gewinnung Freiwilliger aus Sicht der Freiwilligen selbst: Was spricht wen an? Romualdo Ramos, Dr.sc. ETH Was bewegt Freiwillige zu ihrem Engagement? Freiwilligenarbeit ist multifunktional : Die Tätigkeit
MehrWas Sie über den Täter-Opfer- Ausgleich wissen sollten. Klare Antworten auf Ihre Fragen
Was Sie über den Täter-Opfer- Ausgleich wissen sollten. Klare Antworten auf Ihre Fragen www.justiz.nrw.de Wozu Täter-Opfer-Ausgleich? Geschädigte können durch eine außergerichtliche Konfliktschlichtung
MehrVereinbarung. zwischen
Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem
MehrJahrestagung GRUR 2013
Jahrestagung GRUR 2013 Datenschutz in Zeiten des Web 2.0 dem Untergang geweiht oder auf dem Weg zum Immaterialgüterrecht? Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. Georg-August-Universität Göttingen Lehrstuhl für
MehrGemeinnütziger Verein seit 1957 Start als private Initiative für auffällige Jugendliche Heute arbeiten wir nach dem Motto:
1 Mediation im Strafrecht VEREIN NEUSTART DSA Maria Goldmann-Kaindl 2700 Wr. Neustadt, Ungargasse 8/2. Stock, Tel: 02622/23294-124 Zentrale: Castelligasse 17, 1050 Wien; Tel: 01/ 5459560 18. Nov. 2011
MehrJUGENDARREST. Theorie, Praxis, Kritik und Alternativen
Theorie, Praxis, Kritik und Alternativen Jugendarrest Feiheitsentzug kurzfristig erzieherischer Charakter Warnschuss/ Denkzettel Normierung 13 I, II u. 16 I-IV Jugendgerichtsgesetz (JGG) 90 JGG Verordnung
MehrMindeststandards im Freiwilligen Sozialen Jahr (Inland) der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Rheinland-Pfalz
FSJ Mindeststandards im Freiwilligen Sozialen Jahr (Inland) der Landesarbeitsgemeinschaft der FSJ-Träger in Rheinland-Pfalz Stand: März 2009 Seite 1 von 7 Grundverständnis Mindeststandards sollen über
MehrWenn alle Stricke reißen. Jugendliche Straftäter zwischen Erziehung und Strafe
Geisteswissenschaft Maja Hülsmann Wenn alle Stricke reißen. Jugendliche Straftäter zwischen Erziehung und Strafe Bachelorarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche
MehrDer Versicherer, der Versicherte und der Anwalt, die Schwierigkeiten einer Dreiecksbeziehung
Der Versicherer, der Versicherte und der Anwalt, die Schwierigkeiten einer Die Sichtweise des Anwalts Alexis Overney Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht Fribourg 57. Kongress
Mehr36 a SGB VIII und die Zusammenarbeit von Jugendgerichten und Jugendhilfe Vorüberlegungen zu einem 3. JGG-Änderungsgesetz
INFO 2009 9 36 a SGB VIII und die Zusammenarbeit von Jugendgerichten und Jugendhilfe Vorüberlegungen zu einem 3. JGG-Änderungsgesetz Prof. Dr. BERND-RÜDEGER SONNEN 10 INFO 2009 grenzung mit den einzelnen
MehrJugendgerichtsgesetz
Band 48 Jugendgerichtsgesetz Erläutert von Dr. jur. Ulrich Eisenberg o. Professor an der Freien Universität zu Berlin 18., vollständig neu bearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2016 Vorwort...
Mehr17. Wahlperiode /2326
Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 25.07.2014 17/2326 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.04.2014 Verurteilungsquote bei Vergewaltigungsdelikten in Bayern
MehrDie Finanzierung der Parlamentsfraktionen als staatliche Aufgabe
Die Finanzierung der Parlamentsfraktionen als staatliche Aufgabe Eine verfassungsrechtliche Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Fraktionsgesetzgebung Von Georg Christoph Schneider
MehrEinführung. Aktuelle Entwicklungen im Befreiungsrecht. Einführung
Aktuelle Entwicklungen im Befreiungsrecht Die Situation der Rechtsanwälte von Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer Einführung Entscheidungen des BSG von April 2014 haben Bewegung in das Dauerthema des Befreiungsrechts
MehrGenuss braucht verantwortung Ein Manifest
verantwortung Ein Manifest 2 3 Vorwort Der Deutsche Zigarettenverband ist die Interessengemeinschaft der Tabak- und Zigarettenhersteller in Deutschland. Wir verstehen uns als zentraler Ansprechpartner
MehrJugendgerichtsgesetz 1998 JGG
Jugendgerichtsgesetz 1998 JGG Rausch und Recht, 11.05.2016 Thomas Schwarzenbrunner, Sucht- und Drogenkoordinator OÖ Ein gesundes Oberösterreich ist unser Ziel! Die Abteilung Gesundheit Handlungs- und Geschäftfähigkeit
MehrRückblick und Ausblick
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Intensivpädagogische Hilfen im Ausland Rückblick und Ausblick Fachtagung Intensivpädagogische Maßnahmen im Ausland Berlin 28.Juni 2011 Übersicht Intensivpädagogische Maßnahmen
MehrAnsatzpunkte und Praxisprobleme bei der Umsetzung des 42 Abs. 6 SchG NRW. Prof. Dr. Joachim Merchel Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen
Ansatzpunkte und Praxisprobleme bei der Umsetzung des 42 Abs. 6 SchG NRW Prof. Dr. Joachim Merchel Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen 1. Vorbemerkungen: (a) Gegenstand des 42 Abs. 6 SchG Vernachlässigung
MehrDatenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:
MehrHerzlich Willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern
Herzlich Willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern Vortrag Gewerbeaufsicht aktuell am 12.November 2014, Arbeitsschutzmanagementsystem OHRIS, Lars Hansen 1 Arbeitsschutzmanagement auf
MehrDas Vorbehaltsrecht völkerrechtlicher Verträge
Das Vorbehaltsrecht völkerrechtlicher Verträge Vorschlag einer Reform Von Alexander Behnsen Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Einleitung 17 Kapitel 2 Entwicklung des Rechts zur Behandlung
MehrEingriffsmöglichkeiten
Eingriffsmöglichkeiten Elterliches Sorgerecht Strafbarkeit Kinder Jugendliche Heranwachsende Eingriffsrechte Regelungen / Schulordnungen Art. 6 GG (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze
MehrMonetäre Sanktionen im deutschen Rechtssystem
Elske Fehl Monetäre Sanktionen im deutschen Rechtssystem PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 Einleitung 13 Teil 1: Die Geldstrafe 15 I. Einleitung 15 II. Historische
MehrErgebnisbericht zum Workshop DS-GVO an Hochschulen vom 6./ Teil II
Ergebnisbericht zum Workshop DS-GVO an Hochschulen vom 6./7.10.2016 Teil II RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Gliederung Datenschutz in der Forschung Auftragsdatenverarbeitung
MehrIm Ehrenamt für Patientinnen und Patienten eintreten
Im Ehrenamt für Patientinnen und Patienten eintreten Möglichkeiten und Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit Professionellen Vortrag Gregor Bornes, gesundheitsladen köln e.v. gesundheitsladen köln
MehrArbeitsgemeinschaft für Nichtseßhaftenhilfe Wien
Seite 1 Zusatz zur Betriebsvereinbarung Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in der ARGE für Nichtseßhaftenhilfe Wien 1. Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung gelten für alle ArbeitnehmerInnen
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1975 15.04.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Disziplinarmaßnahmen bei
Mehr4 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
4 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Monika Holzbecher Anne Braszeit Ursula Müller Sibylle Plogstedt Band 141 Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Verlag W.
MehrDie materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren
Jan Markus Schulte Die materielle Wiedergutmachung im Strafverfahren Nomos Inhalt Einleitung 11 Kapitel 1: Wiedergutmachung und Strafrecht 14 A. Gang der Gesetzgebung 14 B. Wiedergutmachung und Strafzwecke
MehrInhaltsverzeichnis. Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil. Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9
Literatur- und Rechtsgrundlagenverzeichnis... 9 Teil A Ausgewählte Bereiche des Strafrechts Allgemeiner Teil 1. Strafrecht als ein Mittel der Sozialkontrolle... 13 1.1 Aufgabe des Strafrechts... 13 1.1.1
MehrVIII Inhaltsverzeichnis 2. Besondere Umstände Verteidigung der Rechtsordnung Dauer der Bewährung 37 C. Zusammenfassung Kapitel: St
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1 Einleitung 1 A. Zielsetzung der Arbeit - Gang der Darstellung 5 I. Theoretischer Teil 6 II. Empirischer Teil 6 B. Stand der Forschung /Konkretisierung der Fragestellung
MehrVorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung
Vorschläge zur Fortentwicklung der Vorschriften zum barrierefreien Bauen in der Bremischen Landesbauordnung 14. Sitzung des TEEK am 26. November 2013 zur Erarbeitung eines Bremischen Aktionsplanes zur
MehrNiedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029 Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Hannover, den 10.05.2017 Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen
MehrBezirk Unterfranken. Alkoholauflage. Der Bezirk berät hilft fördert
Bezirk Unterfranken Alkoholauflage Der Bezirk berät hilft fördert Alkoholauflage Rechtsgrundlagen nach dem StGB Führungsaufsicht: 68b Weisungen (1) Das Gericht kann die verurteilte Person für die Dauer
MehrStaatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Dokumentation einer Unterrichtseinheit (Stand )
Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen) Dokumentation einer Unterrichtseinheit (Stand 01.08.2012) Erläuterung Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die Dokumentation
MehrSigmund P. Martin / Nina Scherer/ Diana Hube/ Guntram Scheer
Sigmund P. Martin / Nina Scherer/ Diana Hube/ Guntram Scheer Grauer Kapitalmarkt Anlegerschutz durch Strafrecht? PL ACADEMIC RESEARCH Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
MehrGesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern
Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich
MehrVerordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Leseförderung
Verordnung des EDI über das Förderungskonzept für die Leseförderung vom 5. Juli 2016 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Kulturförderungsgesetzes vom 11.
MehrDelegation ärztlicher Leistungen
Bachelorarbeit Nils Pöhler Delegation ärztlicher Leistungen Auszubildende und Assistenten in der Gesundheits- und Krankenpflege im Blickpunkt Bachelor + Master Publishing Nils Pöhler Delegation ärztlicher
MehrWarum Arbeitsschutz in der Ausbildung?
Warum in der Ausbildung? HWK Nr. 1 Gründe für den 1. Humane Gründe Vermeidung von Personenschäden Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.... (GG Art. 2 Ziff. 2) 2. Betriebswirtschaftliche
MehrInhalt ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS VORWORT EINLEITUNG KAPITEL 1: DER WERDEGANG DER RICHTLINIE ÜBER DEN SCHUTZ
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 11 VORWORT... 17 EINLEITUNG... 19 KAPITEL 1: DER WERDEGANG DER RICHTLINIE ÜBER DEN SCHUTZ BIOTECHNOLOGISCHER ERFINDUNGEN... 21 A. Der Richtlinienvorschlag von 1988... 21 B. Der
MehrMitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren
Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren Leistungsvoraussetzungen und Qualitätsstandards des Jugendhilferechts für die sozialpädagogische Betreuung straffällig gewordener junger Menschen Rieneck, 22.11.2006
MehrFreiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. Die Verhaltenskodizes der FS Arzneimittelindustrie e.v. Übersicht
Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.v. Die Verhaltenskodizes der FS Arzneimittelindustrie e.v. Brennpunkt Onkologie: Interessenkonflikte in Medizin und Forschung Berlin, 16. Januar
MehrIm Bewährungsbeschluss, der gleichzeitig mit dem Urteil ergeht, werden festgelegt
Bewährungsbeschluss Im Bewährungsbeschluss, der gleichzeitig mit dem Urteil ergeht, werden festgelegt Dauer der Bewährungszeit» 56 a I, 2 mindestens zwei und höchstens fünf Jahre» Nachträgliche Veränderung
MehrGesetzes zur Reform des Sanktionenrechts
Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sanktionenrechts (Stand: Juni 2003) Der DBH Fachverband begrüßt die geplante Zurückdrängung
MehrEMA Entlassungsmanagement in Hessen
EMA Entlassungsmanagement in Hessen LMR, HMdJIE, Abt. III Folie # 1 EMA als Teil eines Eingliederungs- oder Übergangsmanagements im weiteren Sinne Sozialdienst des Vollzuges Ambulante Soziale Dienste der
MehrEinführung in das Jugendstrafrecht
Einführung in das Jugendstrafrecht von Dr. Alexander Böhm em. Professor an der Universität Mainz Richter am Oberlandesgericht a. D. und Dr. Wolfgang Feuerhelm außerplanmäßiger Professor an der Universität
MehrPatientenrechte. von Gregor Bornes. gesundheitsladen köln e.v.
Patientenrechte von Gregor Bornes gesundheitsladen köln e.v. Vorschau Allgemeine Rechte der PatientInnen Was tun beim Verdacht auf Behandlungsfehler Aktuelle Diskussion zum Patientenrechtegesetz Diskussion
MehrGesetzgebung im Familienrecht Ein Werkstattbericht
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Ein Werkstattbericht David Rüetschi Leiter Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Bundesamt für Justiz 23. Juni 2015 Übersicht
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention
Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention Caroline Voithofer, 18.6.2015 Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewaltprävention I. Völkerrechtliche Dimensionen a. Istanbul-Konvention b. CEDAW c. EMRK
MehrZwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe - Zentrale Aussagen der AGJ-Expertise Vortrag beim Fachgespräch der Diakonie am 26. Februar 2009 in Berlin Reinhold
MehrDie historische Entwicklung der Wettbewerbsverbote im Gesellschaftsrecht der Neuzeit
Manfred Heße Die historische Entwicklung der Wettbewerbsverbote im Gesellschaftsrecht der Neuzeit PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften I Gliederung Sehe A. Einleitung 1 B. Wettbewerbsverbote
MehrVorsatz und Fahrlässigkeit bei jugendlichen Straftätern
Klaus Märker Vorsatz und Fahrlässigkeit bei jugendlichen Straftätern PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 11 INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG 23 A. Problemstellung 23 B. Thesen, Aufgaben und
MehrLVR-Landesjugendamt. 1. Planung und Betriebsführung
1. Planung und Betriebsführung 1.1 Einrichtung im Sinne des 45 SGB VIII Basierend auf der Definition von Johannes Münder, den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft (Juli 1991) und dem Verständnis
MehrKirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern
.00 Auszug aus der Kirchenordnung 46-60 Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Luzern vom. November 996 - - .00 Religionsunterricht 46 Aufgabe Ziel des Religionsunterrichts ist
MehrDatenschutzgrundverordnung und Privacy Shield Auswirkungen auf Cloud- Anwendungen
Datenschutzgrundverordnung und Privacy Shield Auswirkungen auf Cloud- Anwendungen RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor, DFN-CERT koecher@dfn-cert.de Cloud-Dienste Auftragsverarbeitung für den Verantwortlichen?
MehrEntwurf. zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. V o r b l a t t
Entwurf Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen V o r b l a t t A) Problem Eine Reihe bildungspolitischer Fragen bzw. Probleme bedürfen der schulrechtlichen
MehrVielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit. Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015
Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015 Workshop 1: Kinderrechte und deren Bedeutung im Schulalltag Recht Moral Recht Von
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz
Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, der Vortrag enthält nicht den abschließenden Stand! Das Bundeskinderschutzgesetz Ein Überblick zum Gesetzgebungsverfahren Andreas Hopmann, LVR-Landesjugendamt Landesjugendamt
MehrEinzelthemen aus dem Reisekostenrecht
Einzelthemen aus dem Reisekostenrecht Rosita Kasel Finanzamt Trier VTU Trier 25. Januar. 2017 Folie 1 Themen aus dem Reisekostenrecht Inhalt: I. Definition erste Tätigkeitsstätte Folie: 1. Begriffsbestimmung
MehrDie Kodifikation des Tierschutzrechts
Sabine Lennkh Die Kodifikation des Tierschutzrechts Modellvorstellungen Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 I. Einleitung 17 II. Tierschutz im sozialen, philosophischen und historischen Kontext
MehrOrdnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen (Präventionsordnung) des Bistums Essen
Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen (Präventionsordnung) des Bistums Essen Kirsten Vollmer, Rechtsanwältin 1 Hintergrundinformationen Die Präventionsordnung wurde am 29.04.2011
MehrStatuten der Fachhochschule St. Pölten
Statuten der Fachhochschule St. Pölten Personal und Recht Stand: 01. März 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 2 Allgemeiner Teil... 3 3 Leitende Organe/Leitungsfunktionen der FHSTP... 4 4 Geschäftsführung...
MehrDas Mitarbeiter-Vorgesetzten -Gespräch (MVG) Bedarfs-Befragung September/Oktober 2006
Das Mitarbeiter-Vorgesetzten -Gespräch (MVG) Bedarfs-Befragung September/Oktober 2006 1 Jutta Bonnet/Susanne Schulz Themenbereiche des FB und Rücklaufquote Themenbereiche des Fragebogens: Bewertung der
MehrSmaller and better regulation Chance für die staatliche Aufsicht?
Chance für die staatliche Aufsicht? Dipl.-Phys. Ernst-Friedrich Pernack Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) URL: http://lasi.osha.de E-Mail: lasi.bb@masgf.brandenburg.de Gliederung:
MehrBILDUNGSPLAN 2015 AUS RECHTLICHER PERSPEKTIVE P R O F E S S O R D R. U L R I C H P AL M
BILDUNGSPLAN 2015 AUS RECHTLICHER PERSPEKTIVE P R O F E S S O R D R. U L R I C H P AL M GLIEDERUNG DES VORTRAGS 1. Akzeptanz sexueller Vielfalt in der Bildungsplanreform 2. Prüfungsmaßstab des Bildungsplans
Mehr» Lassen Sie sich. 4. Teil. Aufgaben der Gemeinde
4. Teil 45 Die n werden gemäß 2 GemO in freiwillige Aufgaben und unterteilt, je nachdem, ob die Gemeinde kraft staatlichem Hoheitsakt zu deren Erfüllung verpflichtet ist oder ob es ihr frei steht, sich
MehrDr. Michael Kilchling. Jugendstrafrecht 6. Bildnachweis: Oliver Lang/dapd. Bildnachweis: police media press
Bildnachweis: police media press Bildnachweis: Oliver Lang/dapd Dr. Michael Kilchling Jugendstrafrecht 6 Michael Kilchling Jugendstrafrecht SS 2013 1 Einstellungspraxis (2) Michael Kilchling Jugendstrafrecht
MehrDer wirtschaftliche Verein als Ausweg?
Der wirtschaftliche Verein als Ausweg? Das Gesetz zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften Koalitionsvertrag Wir wollen
MehrStellungnahme zum Entwurf der Kostenordnung Stand Februar 2009 Hier: Bemerkungen zum Hauptabschnitt 4 des Kostenverzeichnisses
Notar Stefan Thon, Berlin Stellungnahme zum Entwurf der Kostenordnung Stand Februar 2009 Hier: Bemerkungen zum Hauptabschnitt 4 des Kostenverzeichnisses I. Allgemeine Vorbemerkungen Das Kostenverzeichnis
MehrÜberblick über die wesentlichen Änderungen des 2. Gewaltschutzgesetzes BGBl. I 2009/40 (2. GeSchG) in Geltung ab 1.6.2009
Überblick über die wesentlichen Änderungen des 2. Gewaltschutzgesetzes BGBl. I 2009/40 (2. GeSchG) in Geltung ab 1.6.2009 Hon.Prof. Dr. Udo Jesionek & MMag.a Dina Nachbaur 1. Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz
MehrNEUSTART Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht eine faire Lösung außerhalb des Gerichtssaals.
Leben ohne Kriminalität. Wir helfen. Täter-Opfer-ausgleich NEUSTART Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht eine faire Lösung außerhalb des Gerichtssaals. DER TÄTER-OPFER-AUSGLEICH Der Täter-Opfer-Ausgleich ist
Mehr