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1 Einreicher: Ilm-Kreis Die Landrätin I n f o r m a t i o n s v o r l a g e zum Tagesordnungspunkt 4.4 der 14. Sitzung des Kreistages des Ilm-Kreises der Wahlperiode 2014 bis 2019 am 6. April Der Kreistag des Ilm-Kreises möge zur Kenntnis nehmen: Information zum aktuellen Stand der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung Nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz ist der Ilm-Kreis für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen Ausländern zuständig. Gemäß der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung sind fünf Prozent der in Thüringen aufgenommenen Flüchtlinge (Begriff i. S. der Verordnung) dem Ilm-Kreis zuzuweisen. Neben der Unterbringung ist der Ilm-Kreis nach der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) auch für die Versorgung der oben genannten Personengruppe nach dem AsylbLG inklusive medizinischer Versorgung und Sozialbetreuung zuständig. Diese Aufgaben erfüllt der Ilm-Kreis im übertragenen Wirkungskreis. Mit Stand zum leben 939 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Ilm-Kreis. Hiervon sind 591 Personen in Arnstadt, 181 Personen in Ilmenau und 167 Personen in anderen Orten untergebracht. Problematisch stellt sich dar, dass momentan noch 248 Personen in den vom Kreis angemieteten Objekten wohnen, deren Flüchtlingseigenschaft bereits anerkannt wurde, da sich die Beschaffung von Wohnraum schwierig gestaltet. Diese Personen beziehen Leistungen nach dem SGB II oder XII und müssten ab Erhalt ihrer Aufenthaltserlaubnis ausziehen und sich selbstständig Wohnraum suchen. Des Weiteren leben 43 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Ilm-Kreis. Davon sind 26 im Heim und 17 bei Verwandten untergebracht. Allerdings hat der Ilm-Kreis lt. Verteilungsschlüssel 92 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufzunehmen. Die Zuweisungen im vergangenen Jahr stellen sich wie folgt dar: 1. Quartal - 91 Personen 2. Quartal Personen 3. Quartal Personen 4. Quartal Personen -> insgesamt 969 Im Jahr 2016 wurden bislang 119 Asylbewerber dem Ilm-Kreis zugewiesen. Eine Darstellung nach Herkunftsländern ist der Anlage 1 zu entnehmen.

2 2 Unterbringung Wie oben erläutert wohnen insgesamt 1187 Personen in Unterkünften für Asylbewerber. Hiervon 412 in Gemeinschaftsunterkünften (3 davon in Arnstadt, 1 in Frauenwald, eine weitere in Gehren ist noch nicht bezugsfertig) und 775 Personen in Einzelunterkünften. Von den insgesamt 204 angemieteten Wohnungen (102 Arnstadt, 58 Ilmenau, 44 andere Städte und Gemeinden) sind aktuell 10 noch unbelegt und befinden sich zum Teil noch in der Herrichtung. Bei der Her- und Einrichtung der Objekte werden die einfachen Standards erfüllt. D. h. Wohnungen werden meist so übernommen, wie sie vom Vermieter angeboten werden und nur dringend notwendige Renovierungsarbeiten verrichtet. Die Einrichtung der Wohnungen erfolgt regelmäßig mit einem Bett, Stuhl und Schrank pro Person sowie einem Tisch, Herd und Waschmaschine pro Wohnung. Diese Sachleistungen sowie die Versorgung mit weiteren Gebrauchsgegenständen wie Bettwäsche, Handtüchern und Kochgeschirr werden bei der Leistungsauszahlung abgezogen. Aktuell werden aufgrund der sinkenden Zugangszahlen Wohnungen nur noch in Einzelfällen zur Unterbringung von Asylbewerbern angemietet und hergerichtet. Hiermit wird der Wohnungsmarkt wieder entlastet und freie Kapazitäten können für anerkannte Flüchtlinge genutzt werden. Die Unterhaltung der Gemeinschaftsunterkünfte erfolgt über Betreiberfirmen. Der entsprechende Betreiber ist dann als Auftragnehmer für den laufenden Betrieb, die Instandhaltung, Verwaltung und Sozialbetreuung zuständig. Die Asylbewerber sind in diesen Einrichtungen in Wohngruppen untergebracht und werden tagsüber von der Heimleitung und einem Sozialarbeiter betreut. Nachts sorgt ein ziviler Pfortendienst für Sicherheit und Ordnung. Betreuung und Integration Zu den Hauptaufgabenfeldern der sozialen Betreuung sind neben der allgemeinen Betreuung, die medizinische Betreuung und die Vermittlung in Kindertagesstätten (Kitas) und Schulen zu zählen. Bei gesundheitlichen Beschwerden muss sich der Asylbewerber zunächst an das Sozialamt wenden und einen Krankenbehandlungsschein abholen. Sofern keine ausreichenden Sprachkenntnisse vorhanden sind, wird zu dem Hausarzttermin ein Dolmetscher bestellt. Sollte eine Behandlung durch einen Facharzt indiziert sein, muss dies durch das Gesundheitsamt überprüft werden. Ab dem dritten Monat des Aufenthaltes in Deutschland greift bei Kindern ab 6 Jahren die Schulpflicht. Es wird darüber hinaus angestrebt bereits vor dem Schulbesuch eine Kindertagesstätte aufzusuchen um bereits Sprachkenntnisse zu erwerben, die dann in der Schule essentiell sind. Die im Ilm-Kreis befindlichen asylsuchenden Kinder sind wie folgt verteilt: Arnstadt (gesamt 164 Kinder): - 33 in Kitas (weitere 40 noch ohne Platz) - 38 in Grundschulen - 31 in Regelschulen - 2 Gymnasium - 14 Berufsvorbereitungsjahr (weitere 6 auf Warteliste) - 4 DaZ (Deutsch als Zweitsprache) - 3 in weiteren Schulen

3 3 Ilmenau (gesamt 105 Kinder): - 17 in Kitas (weitere 29 noch ohne Platz) - 18 in Grundschulen - 20 in Regelschulen - 9 Berufsvorbereitungsjahr (weitere 4 auf Warteliste) Sonstige Orte (gesamt 40 Kinder): - 12 in Kitas (weitere 4 noch ohne Platz) - 9 in Grundschulen - 7 in Regelschulen - 2 Berufsvorbereitungsjahr (1 Weiterer auf Warteliste) Gemäß Aufenthaltsgesetz ist es den Asylsuchenden in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes in Deutschland nicht erlaubt eine Arbeit aufzunehmen. In den anschließenden 12 Monaten ist eine Zustimmung der Agentur für Arbeit notwendig, die dafür zunächst eine Vorrangprüfung durchführen muss. Der Arbeitsaufnahme wird danach nur zugestimmt, sofern für die Beschäftigung nicht deutsche Arbeitnehmer (oder Ausländer die bezüglich der Arbeitsaufnahme den Deutschen gleichgestellt sind) in Frage kommen und die Beschäftigung keine negativen Auswirkungen auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt etc. hat. Einer Arbeitsaufnahme steht jedoch generell das Problem der Sprachbarriere entgegen. Aus diesem Grund wurde der Bundesagentur für Arbeit gesetzlich ermöglicht, Sprachkurse im Rahmen des Arbeitsförderungsrechtes anzubieten, die auch bereits für Asylbewerber möglich sind. In Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit in Arnstadt und verschiedenen Bildungsträgern wurden ca. 350 geeignete Asylbewerber in diese Einstiegskurse vermittelt. Im Anschluss an diese Einstiegskurse werden nunmehr weiterführende Sprachkurse über verschiedene Bildungsträger angeboten und genutzt. Als Ergebnis dieser mehrmonatigen Integrationskurse soll ein Sprachniveau erreicht werden, welches zu Arbeitsaufnahme, Ausbildung und Studium befähigt. Diesbezüglich wird weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Ilm-Kreis gepflegt. Eine gute Abstimmung zwischen den Leistungsträgern ist auch hinsichtlich des Leistungswechsels bei Erlangung der Aufenthaltserlaubnis sehr wichtig. Die Zahl der Anerkennungen der Flüchtlingseigenschaft ist seit Dezember 2015 stark angestiegen. Allein im Jahr 2016 erhielten bislang mehr als 169 Personen eine Aufenthaltserlaubnis, was nunmehr zu einem steigenden Arbeitsaufwand für das Jobcenter und die Agentur für Arbeit führt. Des Weiteren ist der Ilm-Kreis Mitglied im Netzwerk "BLEIBdran. Berufliche Perspektiven für Flüchtlinge in Thüringen". Die Zusammenarbeit soll zur besseren Integration gut qualifizierter Ausländer führen. Am startete zudem das Projekt ILA ( Inklusives Lernen und Arbeiten ), welches in den nächsten zwei Jahren 160 Flüchtlinge durch sprachlich unterstützte betriebliche Praktika zu Arbeitgebern vermitteln soll. In Ilmenau gibt es zudem eine große ehrenamtliche Gemeinde, die unter dem Netzwerk Flüchtlinge Willkommen in Ilmenau über Patenschaften und Sachspenden die Sozialarbeit des Landkreises unterstützen und ergänzen. Die ehrenamtliche Unterstützung in den einzelnen Gemeinden des Kreises hat sich ebenfalls in den vergangenen Monaten verstärkt. Neben der sprachlichen Förderung wird hier besonders für die soziale Integration ein wichtiger Beitrag geleistet.

4 4 Seit dem ist die Internetseite Flüchtlingshilfe im Ilm-Kreis online, auf der die Unterstützung und Hilfe im Bereich der Flüchtlingsarbeit besser koordiniert und über aktuelle und wichtige Fragen zum Thema Asyl- und Ausländerrecht informiert wird. Die Seite ist Plattform für alle Hilfseinrichtungen, Interessierte und Ausländer und dient damit auch zur Vernetzung aller Beteiligten untereinander. Für alle ausländerrechtlichen Fragen zum Thema Aufenthaltsrecht und Asylverfahrensrecht im Ilm-Kreis ist die Ausländerbehörde im Verkehrs-, Gewerbe- und Ordnungsamt zuständig. Zum Stichtag 29. Februar 2016 leben insgesamt Ausländer (5.029 zum ) im Ilm-Kreis. Davon: (Die Klammerbezeichnung bezieht sich auf den ) (1.571) EU-Bürger (1.057) Studierende TU Ilmenau (185) anerkannte Flüchtlinge (978) Asylbewerber (noch keine Entscheidung BAMF) - 96 (84) geduldete Personen. Seit dem 1. Januar 2016 wurden 53 kontrollierte Ausreisen durch die Ausländerbehörde durchgeführt, davon 48 freiwillige Ausreisen (davon im März 19) und 5 Abschiebungen. Eine statistische Auflistung der ausländischen Schüler nach Schulen ist vom Personal- und Schulverwaltungsamt sowie Aussagen zur Anzahl Jugendlicher zwischen 6 und 18 Jahren mit dem Status Gestattung, Duldung und anerkannte Flüchtlinge (Ausländerbehörde) ist als Anlage 2 beigefügt. Petra Enders Landrätin Anlagen: Anlage 1 - Statische Auswertung und Begriffsdefinition Anlage 2 - Zuweisungen 2016 Anlage 3 - Übersicht ausländische Schüler an den Schulen des Ilm-Kreises

5 Statistische Auswertung Anlage 1 Ausländer im Ilm Kreis AZR + Z Datei Ausländeranteil an Gesamtbevölkerung des Ilm Kreises Einbürgerungen (jährlich) freiwillige Ausreisen (quartalsweise) Abschiebungen (quartalsweise) Anerkennungen des Flüchtlingsstatus (quartalsweise) Anerkannte Flüchtlinge im Ilm Kreis lebend (quartalsweise) Leistungsbezieher AsylbLG Zuweisungen Unterbringung in GU Unterbringung in EU in Unterbringung ohne Leistungsbezug AsylbLG ausländische Kinder in Schulen (halbjährlich) ausländische Kinder mit Kitaanspruch (halbjährlich) offene Kitaanmeldung von Asylsuchenden UMAs ,61% * * * * * * * Januar 4904 (ohne Z Datei) 4,50% Februar ,56% März Quartal April Mai Juni 2. Quartal Juli August September 3.Quartal Oktober November Dezember 4.Quartal 2016 *Zahlenwerte lagen zum Stichtag nicht vor, sind nicht sicher genug oder sind nicht plausibel

6 Begriffsdefinition Anlage 1 Blatt 2 Begriff Ausländer Definition Ist gem. 2 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. In allen Zahlen sind jeweils die im Ilm-Kreis lebenden Ausländer der sog. A-Datei gem. 63 Aufenthaltsverordnung, als auch Ausländer der Z-Datei (z. B. Asylbewerber, die bisher keinen Interviewtermin beim BAMF hatten) enthalten. Die Zahl setzt sich aus den Zahlen des Ausländerzentralregisters des BAMF und der oben beschriebenen Z-Datei zusammen. Ausländeranteil an Gesamtbevölkerung des Ilm-Kreis Anteil der Ausländer (siehe Definition) an der Zahl der Gesamtbevölkerung des Ilm-Kreis ausgegeben vom TLS zu den Stichtagen und des Jahres Freiwillige Ausreisen Betreffen abgelehnte Asylbewerber, als auch Personen, die vor der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausreisen. Abschiebungen Betreffen ausschließlich abgelehnte Asylbewerber, die nicht freiwillig ausreisen. Anerkennungen des Flüchtlingsstatus Erfasst Asylbewerber, denen seit Januar die Flüchtlingseigenschaft nach 3 Abs.4 AsylG zuerkannt wurde o d e r - die Anerkennung als Asylberechtigter abgelehnt, jedoch die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde o d e r - die Anerkennung als Asylberechtigter abgelehnt, jedoch Voraussetzungen nach 60 Abs.1 AufenthG festgestellt wurden o d e r - subsidiärer Schutz nach 4 Abs.1 AsylG gewährt wird. Anerkannte Flüchtlinge im Ilm-Kreis Leistungsbezieher AsylbLG Zuweisungen Alle im Ilm-Kreis lebenden Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte) besitzen. Da die Herstellung der Aufenthaltstitel durch die Bundesdruckerei mehrere Wochen dauert, kann es bei dieser Zahl Differenzen zu den tatsächlich im Ilm-Kreis wohnenden Flüchtlingen geben. Bei dieser Zahl sind auch in den Ilm-Kreis, nach Anerkennung des Flüchtlingsstatus, zugezogene Flüchtlinge enthalten. Leistungsbezieher AsylbLG sind Personen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung und BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender); Stichtag 15. -> Meldung an das Thüringer Landesverwaltungsamt als Grundlage für Erstattungen der Leistungspauschale. Dem Ilm-Kreis zugewiesene Asylbewerber und Kinder, die von Asylbewerbern geboren werden.

7 Begriffsdefinition Anlage 1 Blatt 2 Unterbringung in GU Unterbringung in EU Alle (Leistungsbezieher AsylbLG und Anerkannte), die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. Alle (Leistungsbezieher AsylbLG und Anerkannte), die in Wohnungen vom Landratsamt wohnen. in Unterbringung ohne Leistungsbezug AsylbLG Anerkannte Flüchtlinge, die noch nicht aus GU s oder Wohnungen des Landratsamtes ausgezogen sind, aber keine Leistungen mehr nach AsylbLG beziehen. ausländische Kinder mit Kitaanspruch Nach ThürKitaG 2 Abs. 1 hat jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Ausländische Kinder = siehe Definition Ausländer (Altersgruppe 1-6) ; Stichtage 1.3 und 1.9. des Jahres offene Kitaanmeldungen von Asylsuchenden Kinder, die Leistungen nach AsylbLG beziehen und im Alter zwischen 1 und 6 Jahren sind, die noch nicht in KITA s angemeldet sind oder noch auf der Warteliste stehen. UMA/UMF Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne einen Sorgeberechtigten allein als Flüchtlinge nach Deutschland einreisen. Nach der UN- Kinderrechtskonvention gelten UMF als gleichwertig zu deutschen Kindern und Jugendlichen. Sie haben als Minderjährige in Deutschland Anspruch auf Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), d. h. sie müssen vom ansässigen Jugendamt in Obhut genommen werden, es müssen eine Vormundschaft eingeleitet und Hilfen zur Erziehung beantragt werden.

8 Zuweisungen 2016 davon mit guter Bleibeperspektive sichere Herkunftsstaaten Herkunftsland Anlage 2 Monat Zuweisungen Geburten männlich weiblich Eritrea Irak Iran Albanien Syrien Kosovo Mazedonien Serbien Afghanistan Indonesien Ukraine Russ.F öd. Somalia staatenlos/ unbekannt Januar Februar März Quartal April Mai Juni 2. Quartal Juli August September 3. Quartal Oktober November Dezember 4. Quartal restliche

9 Anzahl der Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Stand: Schule (Künftig: Schüler mit DAZ- Förderbedarf) Kl. 1 Kl. 2 Kl. 3 Kl. 4 Kl. 5 Kl. 6 Kl. 7 Kl. 8 Kl. 9 Kl.10 Summe GS Arnstadt "Dr.H.Bielfeld" GS Arnstadt "Geschw.Scholl" GS Arnstadt "J.S.Bach" GS Arnstadt "L.Bechstein" GS Dörnfeld "K.F.W.Wander" GS Gehren "Thomas Müntzer" GS Geschwenda GS Gräfenroda "A.d.Burglehne" GS Großbreitenbach GS Holzhausen "A.d.Wachsenb." GS Ichtershausen "W.Hey-GS" GS Ilmenau "Am Stollen" GS Ilmenau "Karl Zink" GS Ilmenau "Ziolkowski" GS Kirchheim GS Langewiesen "J.J.W.Heinse" GS Marlishausen GS Martinroda GS Osthausen "A.Lindgren" GS Plaue GS Stadtilm GS Stützerbach "GS a.rennst." RS Arnstadt "L.Bechstein" RS Arnstadt "Robert Bosch" RS Geraberg "Geratal" RS Gräfinau-Angstedt RS Ichtershausen "W.Hey" RS Ilmenau "Geschw.Scholl" RS Ilmenau "Heinrich.Hertz" RS Schmiedefeld "ImPULS-Sch." TGS Gräfenroda TGS Großbreitenbach TGS Stadtilm Gesamt SBBS Arnstadt BVJ-S 26 SBSZ Ilmenau BVJ-S 14 Anzahl Jugendlicher zwischen 6 und 18 Jahren mit dem Status Gestattung, Duldung und anerkannte Flüchtlinge Wohnort Altenfeld Anzahl 7 Amt Wachsenburg 1 Arnstadt 91 Frankenhain 9 Frauenwald 5 Gehren 3 Großbreitenbach 4 Ichtershausen 2 Ilmenau 53 Ilmtal 12 Langewiesen 1 Neustadt am Rennsteig 4 Stadtilm 9 Stützerbach 4 Summe 205 (Anmerkung: Ob alle der Schulpflicht bereits bzw. noch unterliegen ist dem VGO nicht bekannt.) Anlage 3

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