LEITBILD. Schutzgut Arten und Biotope, Lebensgemeinschaften und Schutzgebiete. Fachbereich Landschaftsplanung. Betreuung: Dipl.-Ing.

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1 LEITBILD Schutzgut Arten und Biotope, Lebensgemeinschaften und Schutzgebiete Fachbereich Landschaftsplanung Betreuung: Dipl.-Ing. Edda Witthuhn Gruppe R5: Eibl, Theresa Felber, Bernhard Fellinger, Marlies Plakolm, Marie Sophie Zwettler, Katharina Gruppe R6: Lagger, Anna Schalk, Valentin Sommer, Frederik Spreitzer, Anna Timmerer, Christina

2 INHALT 1. Leitbild Biotopverbundsysteme Auenbezogenen Biotopverbunde Biotopverbundsystem Donau-Auen Triesting und Schwechat Biotopverbundsystem Fischa Biotopverbundsystem Leithaauen Waldbezogene Biotopverbunde Mitterwald Rauchenwarther Platte Vorschläge für Neuausweisungen von Schutzzonen Regionale Grünzonen Natura 2000-Gebiete Leitbild für Arten- und Biotopschutz Gewässer- und flachmoorbezogene Maßnahmen Gewässerbezogene Maßnahmen Flachmoorbezogene Maßnahmen Waldbezogene Maßnahmen Grünlandbezogene Maßnahmen Wiederherstellung von Nass- und Feuchtgrünland Extensivierung von Grünland Streuobstwiesenbezogene Maßnahmen Bedeutung von Streuobstwiesen Streuobstwiesen im Planungsgebiet Maßnahmen bei Abgrabungsflächen Bedeutung von Abgrabungsflächen Abgrabungsflächen im Planungsgebiet Landwirtschaftsbezogene Maßnahmen Konfliktzonen: Wertvolle Biotope (Gewässer/Auen und Wälder) Ackerrandstreifen und Ackerwildkräuter Gestaltung von Straßen- und Wegrändern Anlage von Hecken - Anreicherung ausgeräumter Ackerflächen Siedlungsbezogene Maßnahmen Beispiel Klein-Neusiedl Quellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis

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4 P2 Schwechat SS LEITBILD BIOTOPVERBUNDSYSTEME Als Hauptursache für Artensterben und Bestandsrückgänge verschiedenster Arten der Fauna und Flora ist vor allem die Zerstörung der benötigten Lebensräume beispielsweise durch Nutzungsänderungen, Forstwirtschaft und Jagd, Bebauung und Versiegelung der Böden oder andere menschliche Eingriffe in den Naturhaushalt zu sehen (vgl. NaturFreunde Düsseldorf e.v. 2011: online). Zunehmend steigt das Bewusstsein für die Wichtigkeit von Biotopverbundsystemen und es wird bereits versucht, der weiteren Zerstörung entgegenzuwirken. Heute sehen Experten Biotopverbundsysteme als den entscheidenden Schlüssel, dem Naturschutz endlich flächendeckend zu wirklichen Erfolgen zu verhelfen. (NaturFreunde Düsseldorf e.v. 2011: online) Zwar liegen bereits Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis für die Wichtigkeit der Vernetzung von Biotopen vor, allerdings fehlt es noch an Gesamtkonzepten für den Arten- und Biotopschutz durch Biotopvernetzung. Ziel ist deshalb für das Regionale Entwicklungskonzept der Flughafenregion solche Biotopverbundsysteme zu schaffen und zu schützen. Nachfolgend werden die für die Region wichtigsten Biotopverbundsysteme beschrieben und mögliche Maßnahmen für deren Vernetzung angeführt. Diese werden außerdem in der Karte Biotopverbundsysteme und in Abbildung 1 dargestellt. Abbildung 1: Biotopverbundsysteme Quelle: Karte Biotopverbundsysteme 4

5 1.1. Auenbezogenen Biotopverbunde Im Planungsgebiet und dessen Umgebung befinden sich viele Fließgewässer, deren Auen sich zur Ausbildung von wassergebundenen Biotopverbundsystemen eignen. Diese werden im nachfolgenden Kapitel genauer erläutert. Zudem ist aus der Karte Biotopverbundsysteme ersichtlich, dass das Biotopverbundsystem Triesting, Schwechat mit dem Biotopverbundsystem Fischa längerfristig verbunden werden soll, um die Biodiversität in diesem Raum zu fördern Biotopverbundsystem Donau-Auen Die Donau-Auen zählen zu den wichtigsten Biotopkomplexen, die sich im Planungsgebiet befinden. Dies schlägt sich auch in der Ausweisung von zahlreichen Schutzgebieten nach Naturschutzrecht nieder, wobei der Nationalpark Donau-Auen besonders zu erwähnen ist. Im Nationalpark Donau-Auen gibt es eine Vielzahl schützenswerter und seltener Arten, die eine solche Ausweisung und spezielle Pflegemaßnahmen unbedingt benötigen. Zusätzlich wird der Zustand des Biotopverbundsystems durch die Ausweisung als Europaschutzgebiet gesichert. Besonders wichtig ist dieses System für den Artenschutz auf Grund der Vorkommen besonderer Lebensraumtypen. Zu den Lebensraumtypen des Natura 2000-Gebietes Donau-Auen östlich von Wien zählen nach Anhang I der FFH-Richtlinie Natürliche Stillgewässer mit Wasserschweber- Gesellschaften, Zweizahlfluren schlammiger Ufer, Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen, Osteuropäische Steppen, Glatthaferwiesen, Erlen-Eschen-Weidenauen, Eichen-Ulmen-Eschenauen und Pannonische Eichen-Hainbuchenwälder (vlg. Amt der NÖ Landesregierung 2009a: 12). Das wohl wichtigste Element als Verbund des Systems Donau-Auen ist das Wasser. Die Sicherung vor Austrocknung und Trockenlegung zählt somit zu den grundlegenden Maßnahmen für den Bestand dieses Biotopverbundsystems. Da die Donau-Auen als Nationalpark und als Natura 2000-Gebiet bereits gut geschützt sind und besondere Pflege- und Schutzmaßnahmen erhalten, wird auf dieses System nicht genauer eingegangen. Festzuhalten bleibt jedoch, dass diese Pflegemaßnahmen unbedingt weiter erfolgen müssen und in bestimmten Bereichen auch ausgeweitet oder verbessert werden sollten Triesting und Schwechat Auch der Raum entlang der Schwechat und der Triesting ist für das Planungsgebiet als besonderes Biotopsystem anzusehen. Wichtigstes Element ist auch hier wiederum das Wasser. Allerdings wurden vor allem im nördlichen Abschnitt der Schwechat in der Vergangenheit viele Eingriffe vorgenommen, um eine weitere Siedlungsentwicklung zu ermöglichen und den Hochwasserschutz auszubauen. Auch die Triesting wurde zum Großteil begradigt, allerdings gibt es hier im Gegensatz zur Schwechat großes Potenzial für die Wiederherstellung des natürlichen Lebensraumes, der entlang eines Fließgewässers bestehen kann. Hier könnten wieder Biotope wie zum Beispiel Auenwälder oder nur langsam fließende bis stehende Seitenarme entstehen, die besondere Lebensraumtypen darstellen und somit von großer Bedeutung für den Weiterbestand bestimmter Arten sind. Triesting und Schwechat können als Biotopverbund betrachtet werden, der sich durch den Westen des Planungsgebietes bis zum Nationalpark Donau-Auen im Norden erstreckt Biotopverbundsystem Fischa Entlang der Fischa und Piesting, die im Osten des Planungsgebietes liegen, finden sich viele Auenwälder die als FFH-Gebiete ausgewiesen sind. Ebenso finden sich viele Vogelschutzgebiete im östlichen Bereich des Planungsgebietes. Daher scheint es notwendig diese einzelnen Biotopkomplexe in ein Biotopverbundsystem zusammenzufassen, um den Schutz der Lebensräume für Pflanzen und Tiere noch weiter zu erhöhen. Die verschiedenen Biotoptypen liegen sehr weit auseinander und sollen daher durch die Fischa und ihre Nebenarme miteinander verbunden werden. Damit der Fluss diese Funktion besser erfüllen 5

6 kann, soll er in vielen Bereichen revitalisiert werden. Südlich von Wienerherberg soll ein abgeschnittener Altarm wieder an den Fluss angeschlossen werden. So würde ein neuer Lebensraum für Flora und Fauna entstehen. Ebenso sollen in diesem Bereich die pannonischen Eichen- Hainbuchenwälder an das Biotopverbundsystem angeschlossen werden, um zu vermeiden, dass dieser wichtige Lebensraumtyp sich zu einem Inselbiotop entwickelt. Ein weiterer Komplex der an die Fischa angeschlossen werden soll, ist das Gebiet um das Naturdenkmal Brunnlust und das Herrngras bei Moosbrunn. Diese Flachmoorstandorte benötigen viel Wasser, um als Lebensraum erhalten zu werden. Daher ist der Anschluss an den Fluss und eine Ausweitung der Überschwemmungsflächen in diesem Gebiet anzustreben Biotopverbundsystem Leithaauen Das Natura 2000-Gebiet Feuchte Ebene - Leithaauen umfasst sowohl die Auen der Fischa als auch die der Leitha, jedoch ist es schwierig die beiden Komplexe zusammen in ein Biotopverbundsystem zu fassen, da diese sehr weit auseinander liegen. Daher wurden die beiden Teile dieses Natura Gebietes bei dieser Aufstellung getrennt betrachtet. Die Leitha befindet sich außerhalb des Planungsgebietes, ist auf Grund ihrer Bedeutung für die Region dennoch darzustellen. In diesem Gebiet befinden sich durch flächige Grundwasseraustritte eine Vielzahl von Niedermooren und Feuchtwiesen. Davon sind heute allerdings nur noch Restbestände vorhanden, weshalb entlang der Leithaauen besondere Maßnahmen für die Erhaltung dieser Lebensräume vorgenommen werden müssen Waldbezogene Biotopverbunde In der Untersuchungsregion kommen sowohl trockene als auch feuchte beziehungsweise nasse Waldarten vor. Zu den eher trockenen Wäldern zählen unter anderem die pannonischen Eichen- Hainbuchwälder, zu den feuchten und nassen Wäldern vor allem die Auenwälder. Meist stehen beide Waldformen nicht im Verbund, sondern für sich alleine. Durch den Verbund von Trocken- und Feuchtbiotopen können neue Lebensräume für verschiedene Arten entstehen. Im Folgenden wird auf Waldflächen eingegangen, die sich für einen Verbund anbieten würden Mitterwald Das östlich der Untersuchungsregion liegende Waldgebiet Mitterwald bildet gemeinsam mit weiteren Waldflächen im Arbesthaler Hügelland einen weitläufigen Lebensraum für zahlreiche Tierund Pflanzenarten. Es handelt sich um einen großteils laubwalddominierten Mischwald, welcher nach Waldentwicklungsplan eine vorwiegende Schutzfunktion aufweist. Derzeit ist das Waldgebiet nicht mit dem Biotopsystem entlang der Fischa verbunden, sondern wird durch landwirtschaftlich genutzte Flächen davon getrennt. Zwischen Fischaauen und Mitterwald liegt der Königsberg mit einem wertvollen Eichenwaldbestand. Dieser könnte durch entsprechende Maßnahmen ebenfalls in das Biotopsystem eingebunden werden. Eine solche Maßnahme kann die Pflanzung von Gehölzstreifen (Hecken) sein, die sich an bestehenden Straßenverläufen orientieren. Dadurch würden Leitlinien bei der Wanderung von Tieren entstehen, welche eine weitläufige Wanderungsdynamik ermöglichen Rauchenwarther Platte Der Bereich der Rauchenwarther Platte umfasst eine Vielzahl an verschiedenen Lebensräumen. Von Bedeutung sind vor allem die naturnahen Eichenwälder Schwadorfer Wald und Rauchenwarther Gemeindewald. Die Abgrabungs- und Deponieflächen und Gewässer östlich von Rauchenwarth stellen einen wichtigen Lebensraum für Vögel und Amphibien dar. Außerdem gelten die Acker- und Wiesenflächen nördlich von Rauchenwarth als Lebensraum für die Großtrappe. Um die Wanderbewegungen der hier beheimateten Tiere gewährleisten zu können, sind biotopsverbindende Maßnahmen zu treffen. Die Verbindung von Gemeindewald und Schwadorfer Wald würde durch die 6

7 Pflanzung von Hecken im Bereich der Schottergruben erhöht werden. Außerdem würden diese einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen als neuer Lebensraum dienen Vorschläge für Neuausweisungen von Schutzzonen Zwar spiegelt sich Wichtigkeit der Biotope und Lebensraumtypen, die in der Planungsregion vorkommen, in den ausgewiesenen Schutzzonen wieder, allerdings wurden bei der Bestandsanalyse einige weitere Flächen identifiziert, bei denen eine Ausweisung als regionale Grünzone oder als Natura2000-Gebiet sinnvoll wäre. Diese werden nachfolgend kurz erläutert und dargestellt Regionale Grünzonen Unter regionalen Grünzonen werden laut dem Regionalem Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland Grünlandbereiche verstanden, die eine besondere raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion besitzen oder als siedlungsnaher Erholungsraum von regionaler Bedeutung sind oder der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. (Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland 2010: 1) In den ausgewiesenen regionalen Grünzonen dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden. Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in jedem Fall unzulässig. (Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland 2010: 2) Aus der Karte Biotopverbundsysteme sind die vorhandenen und zum Teil noch zu erschließenden Biotopverbunde und die derzeit im Regionalen Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland festgelegten regionalen Grünzonen zu entnehmen. Diese bestehen derzeit ausschließlich entlang von einigen Fließgewässern im Planungsgebiet, sind aber teilweise zu schmal angelegt. So sollten diese mit 50 Metern Breite beiderseits der Gewässerachsen festgelegt sein (vgl. Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland 2010: 1). In Schwechat aber beispielsweise ist dieser Raum zum Teil bereits verbaut. Außerdem werden im Regionalen Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland auch erhaltenswerte Landschaftsteile festgelegt, die mit den dargestellten Biotopverbunden nahezu übereinstimmen. Erhaltenswerte Landschaftsteile sind Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von regionaler Bedeutung. (Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland 2010: 1) Hier dürfen nur andere Widmungsarten als Grünland Land- und Forstwirtschaft festgelegt werden, wenn für die beabsichtigte Widmung im Gemeindegebiet keine andere Fläche in Betracht kommt (vgl. Regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland 2010: 2). Auf Grund der Wichtigkeit der dargestellten Biotopverbundsysteme für den Schutz und Erhalt besonderer Arten der Flora und Fauna wird vorgeschlagen, die regionalen Grünzonen auszuweiten und eine großräumigere Biotopvernetzung zu ermöglichen. Zum Teil sind die Landschaftsteile ohnehin durch Natura 2000-Gebiete geschützt, allerdings sollte bezüglich weiterer Baulandausweisungen hier Einhalt geboten werden und die Verbundsysteme als übergeordnete regionale Grünzonen im Regionalen Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland aufgenommen werden. 7

8 Natura 2000-Gebiete Natura 2000-Gebiete stellen ein Netzwerk von Schutzgebieten in Europa dar. Die Ausweisung dieser Gebiete soll dazu beitragen die Lebensräume für Pflanzen- und Tierarten auch für die nächsten Generationen zu erhalten. (vgl. Amt der NÖ Landesregierung 2009b: online) In Europaschutzgebieten gibt es keine grundsätzlichen Verbote, die Maßnahmen und Planungen für Grundstücke in Natura 2000-Gebieten müssen mit den Schutzzielen übereinstimmen und dürfen das Natura 2000-Gebiet nicht erheblich beeinträchtigen, hierbei wird jedoch nicht zwischen Vorhaben innerhalb oder außerhalb des abgegrenzten Europaschutzgebietes unterschieden. Um die Verträglichkeit mit den Schutzzielen des Europaschutzgebietes zu gewährleisten, müssen für geplante Maßnahmen Naturverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden. (vgl. Amt der NÖ Landesregierung 2008: 1) Um auch auf der Rauchenwarther Platte die naturnahen Eichenwälder zu schützen, sollen diese als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen werden. Die dafür notwendigen Flächen sind in Abbildung 2 dargestellt. Bei der Bestandsanalyse wurde dieser Biotopkomplex mit Stufe 1 nach Bewertungsklassen von Bastian und Schreiber eingestuft und ist somit besonders schützenswert. Dies lässt sich damit begründen, dass die naturnahen Eichenwälder viel Zeit benötigen um nachzuwachsen. Daher erscheint es notwendig dieses Biotopverbundsystem als Natura 2000-Gebiet auszuweisen. Damit kann sichergestellt werden, dass dies in das Netzwerk von Schutzgebieten aufgenommen wird und die Lebensräume für Pflanzen und Tiere erhalten bleiben. Abbildung 2: Auszuweisendes Natura 2000-Gebiet Quelle: TU Wien, Google Maps 2011:online, eigene Bearbeitung 8

9 P2 Schwechat SS LEITBILD FÜR ARTEN- UND BIOTOPSCHUTZ Folgendes Kapitel behandelt das Leitbild für den Arten- und Biotopschutz in der Planungsregion. Dafür werden Maßnahmen in Hinblick auf Gewässer und Flachmoore, Wälder, Grünländer, Streuobstwiesen, Abgrabungsflächen sowie landwirtschafts- und siedlungsbezogene Maßnahmen beschrieben Gewässer- und flachmoorbezogene Maßnahmen Da die gewässer- und flachmoorbezogenen Maßnahmen von der Thematik her gut in einer Karte darstellbar sind, wurden diese in der Karte Maßnahmen für Gewässer und Flachmoore sowie im folgenden Kapitel zusammengefasst. Abbildung 3: Maßnahmen für Gewässer und Flachmoore Quelle: Karte Maßnahmen für Gewässer und Flachmoore Gewässerbezogene Maßnahmen Für die gewässerbezogenen Maßnahmen werden punktuelle Verbesserungen der Lebensräume entlang von Fließgewässern und der ökologischen Funktionen dieser Systeme vorgeschlagen, die vor allem für den Artenschutz von großer Bedeutung sind. Ohne den Erhalt beziehungsweise die Wiederherstellung der notwendigen Lebensräume, in diesem Falle im Zusammenhang mit Gewässern, ist der Bestand vieler Arten gefährdet. Da das Planungsgebiet eine besondere Artenvielfalt aufweist und viele bereits in Österreich oder Europa sehr seltene Arten der Flora und Fauna vorzufinden sind, besteht insbesondere hier erhöhter Handlungsbedarf. 9

10 Zu den gewässerbezogenen Maßnahmen zählen: - Renaturierung des Neubaches und der Triesting - Revitalisierung der Schwechat und der Fischa im Siedlungsbereich - Anbindung des Altarmes der Fischa südlich von Wienerherberg - Pufferzonen zwischen landwirtschaftlichen Nutzungen und Fließgewässern schaffen Renaturierung und Revitalisierung Bäche brauchen Platz. (UMG Umweltbüro Grabher 2011: online) Dieser treffende Grundsatz beschreibt die Anforderungen eines Fließgewässers für einen natürlichen Gewässerverlauf und -zustand wohl am eindeutigsten. Naturnahe Fließgewässer sind auf Grund von Verrohrungen, Begradigungen oder Betongerinne in Österreich immer seltener geworden, um für den Menschen und dessen Bedürfnisse Raum zu schaffen. Auf Grund der speziellen topographischen Situation Österreichs gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Gewässertypen, die Lebensraum für verschiedenste Arten der Flora und Fauna sowie gewässertypspezifische Lebensgemeinschaften sind (vgl. Umweltbundesamt GmbH 2011: online). Zunehmend entsteht das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Erhaltung solcher Lebensräume und es gibt bereits Bestrebungen, durch Renaturierung die Zerstörung der Lebensräume und die damit einhergehende Verdrängung der Artenvielfalt rückgängig zu machen sowie die Attraktivität naturnaher Fließgewässer wieder zu erhalten. Ziel ist Wiederherstellung eines lebendigen Gewässers mit den zugehörigen vielfältigen ökologischen Funktionen. Zurück zum Grundsatz: Bäche brauchen Platz. (UMG Umweltbüro Grabher 2011: online) Häufig ist allerdings keine echte Renaturierung der Fließgewässer mehr möglich, da die hierfür erforderlichen Flächen nicht mehr zur Verfügung stehen. In solchen Fällen ist von Revitalisierung, also Wiederbelebung von Fließgewässern, zu sprechen. (vgl. UMG Umweltbüro Grabher 2011: online) Hierbei sind vor allem die Erhöhung der Zugänglichkeit der Gewässer und das Herstellen einer soweit als möglich naturnahen Uferzone anzustreben. Im Planungsgebiet und in dessen unmittelbarer Nähe sind einige Fließgewässer vorzufinden. Zu den wichtigsten zählen die Donau im Norden, die Fischa im Osten, die Leitha im Süden und die Schwechat und die Triesting im Westen. Wie bereits erwähnt, kann bedauerlicherweise oft auf Grund fortgeschrittener Siedlungsentwicklung und Flächeninanspruchnahme der ursprüngliche Gewässerzustand nicht wiederhergestellt werden. Dies ist beispielsweise entlang der Schwechat äußerst schwierig, da hier die für die Renaturierung notwendigen Flächen bereits verbaut sind. Auch Dämme, die zum Hochwasserschutz der Siedlungen errichtet wurden, können zumeist nicht einfach entfernt werden, da ansonsten das Überschwemmungsrisiko stark ansteigen würde. Bei Gewässern wie der Schwechat und auch der Fischa kann in Bereichen zumeist im Siedlungsgebiet, wo keine Renaturierung mehr möglich ist, zumindest versucht werden, dieses System als Ganzes zu revitalisieren und die Uferzonen so naturnah wie möglich zu gestalten. Außerdem können die Fließgewässer und die Uferzone für den Menschen zugänglich gemacht werden und zu einer erhöhten Lebensqualität durch die besondere Erholungsfunktion beitragen. Als Beispiel wurde hierfür die Fischa in Fischamend herausgegriffen, wo zum Teil bereits versucht wird, das Ufer naturnah zu gestalten und zugleich für eine Erholungsmöglichkeit für die Bevölkerung zu sorgen. In den Abbildungen 4 bis 6 ist ein Teil der Fischa zu erkennen, wo das Konzept mit beiderseitigem Nutzen, also für die Natur und den Menschen, gut zu funktionieren scheint. So ist eine relativ naturnahe Uferzone zu erkennen. Dahinter liegt die sogenannte Fischapromenade, die den Bewohnern einen besonderen Erholungswert bietet. 10

11 Abbildung 4, 5 und 6: Ufer der Fischa in Fischamend Quelle: eigene Aufnahmen ( ) Dies könnte als Vorbild für die gesamte Region gesehen werden und zum Beispiel auch entlang der Schwechat umgesetzt werden. Im Planungsgebiet gibt es auch Bereiche, die besonders großes Potenzial für eine Renaturierung aufweisen. Insbesondere sind die Fließgewässer Triesting und Neubach, beide südlich beziehungsweise südwestlich von Himberg gelegen, zu nennen. Diese sind zwar begradigt oder anders durch den Menschen verändert worden, haben aber noch ausreichend Flächen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung, wo sie sich wieder ausbreiten könnten, um den natürlichen Lebensraum für Arten wieder bereitstellen zu können. Die vorhandenen Flächen sind in der Karte Maßnahmen für Gewässer und Flachmoore sowie in Abbildung 3 dargestellt. Zusätzlich kann auf Luftbildern deutlich der frühere Verlauf der Fließgewässer erkannt werden. Dies ist bei der Betrachtung der Luftbilder bei den Flächen um Triesting und Neubach vorzufinden. In Abbildung 7 sind die notwendigen Flächen für die Renaturierung des Neubaches schematisch in gelb dargestellt. Dazu sollen beidseitig circa 50 Meter zur Verfügung stehen, die bereits im Rahmen 11

12 des Regionalen Raumordnungsprogrammes südliches Wiener Umland ohnehin als regionale Grünzonen festgelegt und gekennzeichnet sind. Im Osten könnte es dabei möglicherweise mit dem bestehenden Golfplatz südlich von Himberg zu Konflikten kommen, weshalb eine Renaturierung eher in Richtung Westen sinnvoll wäre. Zwar ist entlang des Neubaches eine regionale Grünzone festgelegt, was allerdings nur die Widmung von Bauland einschränkt. Landwirtschaftliche Nutzung erfolgt trotzdem sehr nahe, bis circa zehn Meter, zum Gewässer. Wenn sich die Renaturierung auf den Bereich der regionalen Grünzonen beschränken würde, würde es trotzdem zu einem Flächenverlust der Eigentümer kommen, wofür die notwendigen landwirtschaftlichen Flächen aufgekauft werden oder den betroffenen Landwirten eine Entschädigung ausbezahlt werden müssten. Abbildung 7: Neubach und Entwicklungskorridor Quelle: Google Maps 2011: online, eigene Bearbeitung Wie die Renaturierung der Fließgewässer Triesting und Neubach aussehen könnte, wird in Abbildung 8 skizzenhaft dargestellt. Wichtig sind vor allem eine grundlegend durchdachte Planung und die Durchführung der Renaturierung in mehreren Schritten. Diese bestehen vor allem in Ausweitung und Schaffung eines natürlichen Flussbetts. Aber auch die standortgerechte Bepflanzung ist ein wichtiger Schritt bei der Renaturierung von Fließgewässern. 12

13 Abbildung 8: Renaturierung von Fließgewässern Quelle: Gemeinde Gangelt 2007: online Die Wiederherstellung natürlicher Fließgewässer oder zumindest natürlicher Teilabschnitte zählen zu den wichtigsten Maßnahmen für die Bereitstellung wertvoller Biotop- und Lebensraumtypen, die für schützenswerte Arten als Habitatflächen dienen. So sind beispielsweise seltene Arten an geeigneten Stellen auszusetzen, so dass sie wieder eine Chance für den Fortbestand erhalten. Beispielhaft wird hier der Europäische Hundsfisch herausgegriffen, der in Österreich bereits für mehrere Jahrzehnte als ausgestorben galt. Durch Zufall wurde er 1992 im Fadenbach zwischen Orth und Eckartsau wieder entdeckt, der heute auch in den Nationalpark Donau-Auen integriert ist (vlg. Spindler 2006: 2). Die wenigen Vorkommen sind unter anderem auf Grund niedriger Wasserstände, phasenweises Austrocknen und Durchfrieren der Gewässer stark gefährdet. Laut führender Experten bezüglich des Europäischen Hundsfisches würde diese Art ohne unterstützende Maßnahmen in einigen Jahrzehnten in Österreich nicht mehr existieren (vgl. Spindler 2006: 2). Da es außerdem noch in Moosbrunn ein zweites Vorkommen gibt, scheint es sinnvoll diese Art in der gesamten Planungsregion wieder anzusiedeln. Abgesehen von unterschiedlichen Revitalisierungsmaßnahmen, vor allem in den nördlichen Donau- Auen am Fadenbach, wurden bereits nachgezüchtete Hundsfische in geeignete Gewässer ausgesetzt, da eine natürliche Ausbreitung aufgrund der geringen Vorkommen in den Restgewässern nicht mehr möglich war. (vgl. Nationalpark Donau-Auen GmbH 2010a: online) 13

14 Abbildung 9: Europäischer Hundsfisch Quelle: Nationalpark Donau-Auen GmbH 2010a: online Damit der Europäische Hundsfisch wieder eine Chance für einen Fortbestand erhält, müssen die Renaturierungs- und Revitalisierungsmaßnahmen unbedingt weiter erfolgen. Um das langfristige Überleben dieser Art sicherzustellen und den Bestand einer lebensfähigen Population zu ermöglichen, muss der Hundsfisch daher vor allem auch neue Gewässer besiedeln können. Die Populationen sollen wo immer möglich miteinander in Verbindung stehen, um einen laufenden Austausch zuzulassen. (Spindler 2006: 3) Bedauerlicherweise sind häufig die ursprünglichen Gewässerzüge der natürlichen Auenlandschaften unterbrochen, weshalb die Schaffung wassergebundener Biotopverbunde besonders wichtig ist. Die Triesting weist nur einen schmalen Streifen an Baumbestand auf, der sich zudem meist nur auf einer Uferseite befindet. Es gibt bereits jetzt Bibervorkommen an der Triesting, obwohl der derzeitige Gewässerzustand eigentlich nicht den geeigneten Lebensraum für ihn darstellt. Die Triesting könnte für Biber einen neuen Lebensraum bieten. Der Biber war in Österreich durch übermäßige Bejagung und Zerstörung seines Lebensraumes bereits ausgestorben. Seit 1983 wurde der Biber in Österreich wieder ausgewildert. Er zählt zu den schützenswerten Arten und sein natürlicher Lebensraum muss geschützt beziehungsweise wiederhergestellt werden. Der Biber kommt an der Triesting bereits vor, wie auch die Spuren in Abbildung 10 zeigen, allerdings sind die Bedingungen für den Weiterbestand nicht optimal. Da der Biber als Lebensraum strukturreiche Auenwälder bevorzugt, in denen das Wasser sehr langsam fließt oder gar steht, und ausreichend Gehölz als Winternahrung zur Verfügung haben muss, sollten verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, diese Bedingungen entlang der Triesting zu schaffen, um dem Biber die Ausweitung seines Lebensraumes zu ermöglich. Abbildung 10: Biberspuren entlang der Triesting Quelle: eigene Aufnahme ( ) 14

15 Anbindung des Altarmes an die Fischa (bei Wienerherberg) Als Revitalisierungsmaßnahme kann die Anbindung des Altarmes der Fischa südlich von Wienerherberg betrachtet werden. Hier sind ausreichend Flächen für eine derartige Maßnahme vorhanden und der abgeschnittene Altarm kann dadurch wieder in das Biotopsystem der Fischa integriert werden. Neben dem Entgegenwirken der Isolation des Altarmes, wird zusätzlich dem möglichen Austrocknen als Inselbiotop entgegengewirkt. Im Luftbild ist die derzeitige Insellage des Altarmes deutlich zu erkennen. Durch die Revitalisierung entsteht wieder ein zusammenhängendes System, das für Arten der Flora und Fauna den notwendigen Lebensraum bietet und auch als Grundlage für die Ausbreitung beziehungsweise den Fortbestand dieser Arten dienen kann. Abbildung 11: Fischa und Altarm Fischa Altarm Quelle: Google Maps 2011: online, eigene Bearbeitung Da für diesen Abschnitt der Fischa keine historischen Gewässerkarten mit Abbildung solch detaillierter Strukturen existiert, kann bei der Anbindung auf die alte Flussmorphologie hier nicht eingegangen werden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass der gestreckte Verlauf des Altarmes nicht dessen ursprünglichen Aussehen entspricht. So könnte im Zuge der Anbindung auch versucht werden, wieder naturnahe Strukturen zu schaffen Pufferzonen entlang von Fließgewässern und um Stillgewässer Das Schaffen von Pufferzonen zwischen landwirtschaftlichen Nutzungen und Fließgewässern muss für das gesamte Planungsgebiet als Maßnahme getroffen werden, da hier ein Großteil der freien Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung verwendet wird. Durch das Schaffen eines Gehölzund/oder zumindest eines Grünstreifens als Pufferzone entlang von Fließgewässern kann dem Verlust von wertvollen Lebensräumen entgegengewirkt werden. 15

16 Durch die ausgeprägte landwirtschaftliche Nutzung wird Erosion gefördert. Bei Überschwemmungen oder über das Ufer treten von Fließgewässern kann das Bodenmaterial abgetragen werden, das durch die landwirtschaftliche Nutzung zum Beispiel mit schweren Geräten gelockert wurde. Das bedeutet, dass eine Umwandlung erosionsfördernder Ackernutzungen in Dauergrünland und Auenwald oder zumindest die Schaffung ausreichender Pufferzonen entlang von Fließgewässern zu erzielen ist, um dem Verschlammen von Fließgewässern entgegenwirken zu können. Dieser extensiv genutzte Gewässerrandstreifen sollte im Idealfall mindestens 50 Meter umfassen. Mit dieser Breite ist er auch im Regionalen Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland beidseitig der Fließgewässer ausgewiesen worden. Um die Schaffung ausreichend breiter Gewässerrandstreifen auch umsetzten zu können, gibt es unterschiedliche Förderungen, die in Anspruch genommen werden können. Das Österreichische Programm zur Förderung und Entwicklung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) ist ein Bestandteil des Programms Ländliche Entwicklung der Europäischen Union. ÖPUL verfolgt unter anderem das Ziel der Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft (und Weidewirtschaft geringer Intensität) und Maßnahmen wie die umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen oder Erosionsschutzmaßnahmen. (vgl. Amt der NÖ Landesregierung 2007: online) Neben dem Problem des Verschlammens der Fließgewässer können auch Schadstoffe und Düngemittel in das Oberflächenwasser gelangen. Ungeklärte Abwässer und Schadstoffe aus intensiv genutzten Flächen sollen von Gewässern ferngehalten werden, da diese erhebliche Schäden bei Tieren und Pflanzen anrichten können. Auch aus diesem Grund ist das Schaffen von Pufferzonen zu Fließgewässern als positiv zu betrachten und unbedingt anzusteuern. Wenn ausreichend Abstandsfläche und Raum für ufersäumende Arten der Fauna belassen bleiben oder hergestellt werden, können diese wertvolle Reinigungsmaßnahmen bieten. Die Bäche säumende Stauden und Bäume dienen mit ihrem Wurzelwerk der Ufersicherung und halten düngende Nährstoffe zurück, die das Wasser belasten würden. Trotz allem ist festzuhalten, dass die natürlichen Schutzfunktionen nicht bis ins Unermessliche ausschöpfbar sind, weshalb zu beachten bleibt: Für ein sauberes Fließgewässer, dass für die Arten der Flora und Fauna von größter Bedeutung ist, sind eine standortangepasste Landnutzung mit bedarfsgerechter Düngung, vorsichtiger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und ausreichend große Pufferflächen (UMG Umweltbüro Grabher 2011: online) unbedingt erforderlich. Da das Umwidmen von erosionsfördernden Ackernutzungen nicht einfach umzusetzen ist, wird hier vorgeschlagen, den Landwirten entsprechende Förderungen, wie zum Beispiel die genannte ÖPUL- Förderung, zur Verfügung zu stellen, sodass diese ihren Grund in erosionsgefährdeten Zonen als Dauergrünland nutzen. Im Zuge der gewässerbezogenen Maßnahmen sind auch die Stillgewässer im Planungsgebiet zu erwähnen. Diese sind allerdings nur in geringem Umfang vorhanden beziehungsweise teilweise bereits stark zerstört. Der Karte Maßnahmen Gewässer und Flachmoore sind auch die wenigen Stillgewässer zu entnehmen. In jedem Fall sollen naturnahe Uferzonen und somit Pufferzonen, soweit diese noch vorhanden sind, unbedingt erhalten und gepflegt werden. In Abbildung 12 ist die natürliche Uferzone eines Stillgewässers dargestellt, die als beispielhaftes Vorbild gelten kann. 16

17 Abbildung 12: natürliche Uferzone eines Stillgewässers Quelle: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 2010: online Als abschreckendes Negativbeispiel sind die in der Abbildung 13 dargestellten Seen südwestlich der Katastralgemeinde Velm zu betrachten. Hier wurden die Uferzonen einfach komplett verbaut, ohne Rücksicht auf die Ansprüche der Arten der Flora und Fauna zu nehmen. Abgesehen davon ist eine derartige Bebauung auch aus planerischer Sicht sehr bedenklich, da keine Nahversorgung besteht und der Erholungswert nur für einzelne, die ein Grundstück am Wasser kaufen, vorhanden ist. Derartige anthropogene Eingriffe sind vor allem in Hinblick auf Arten- und Biotopschutz unbedingt zu vermeiden. Des Weiteren sollten Abgrabungsflächen besonders gepflegt werden, da diese vor allem für Reptilien einen geeigneten Lebensraum darstellen. Diese Thematik wird aber im Zusammenhang mit der Rauchenwarther Platte genauer bearbeitet. Abbildung 13: Baggerseen südlich von Velm Quelle: Google Maps 2011: online 17

18 Da es allerdings kaum stehende Gewässer im Planungsgebiet direkt gibt, wird hier nicht genauer auf die Schutzmaßnahmen für Uferzonen eingegangen. Zu erwähnen ist allerdings noch, dass in den Donau-Auen einige Altgewässer vorzufinden sind, die nach der Abtrennung vom Donauhauptstrom als natürliche Stillgewässer zu bewerten sind und somit wertvolle Uferzonen aufweisen. Zumeist liegen diese im Nationalpark Donau-Auen und werden bereits geschützt, allerdings sollten die Pflegemaßnahmen noch weiter ausgebaut werden. Diese sind in Abbildung 14 zu erkennen. Abbildung 14: Gewässer der Donau-Auen Quelle: TU Wien, Google Maps 2011:online, eigene Bearbeitung Flachmoorbezogene Maßnahmen In der Nähe des Planungsgebietes befinden sich das Naturdenkmal Brunnlust und das Herrngras bei Moosbrunn. Diese beiden Gebiete gelten als besonders schützenswert, da es sich um Flachmoorstandorte handelt. Der Naturschutzbund hat dieses Gebiet schon früh als besonders schützenswert erkannt und schon ab 1951 begonnen, Flächen bei Moosbrunn anzukaufen, um diesen Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu erhalten. Jedoch wäre es für die zukünftige Entwicklung der beiden Naturdenkmäler wichtig die Flächen auszuweiten und somit bessere Pufferzonen für die schützenswerten Gebiete zu schaffen. Dies würde auch die Isolation des Schutzgebietes aufheben, und so eine Verbesserung für die Ausbreitung von Flora und Fauna schaffen. (vgl. NÖ Naturschutzbund 2011: online) Die Flächen, die für den Zukauf wichtig wären, sind in Abbildung 15 dargestellt. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass beim Naturdenkmal Brunnlust sowie bei Herrngras bei Moosbrunn durch die Gemeinden und den Naturschutzbund seit 2006 jährlich Pflegemaßnahmen stattfinden. Dabei werden die Flächen durch freiwillige Helfer gemäht um zu verhindern, dass durch das Wachsen von Sträuchern Tiere oder Pflanzen verdrängt werden. (vgl. Sauberer 2009: online) 18

19 Abbildung 15: Maßnahmen für Flachmoore Quelle: TU Wien, Google Maps 2011:online, eigene Bearbeitung Dennoch sind die Flächen durch das Abpumpen der Grundwassergewinnungsanlage in Moosbrunn stark gefährdet, denn schon eine kurzfristige Austrocknung hat schwere Folgen für die Fauna und Flora. Man geht davon aus, dass deswegen das Moorwiesenvögelchen und auch das Dickwurzel- Löffelkraut in den letzten Jahren nicht mehr nachgewiesen werden konnten. Es ist daher dringend notwendig das ständige Abpumpen durch die Trinkwasseraufbereitungsanlage zu unterlassen und eine andere Wasserversorgung für die Gemeinde zu schaffen. (vgl. Sauberer 2009: online) Für die Wiederansiedelung des Moorwiesenvögelchens ist es unerlässlich den Grundwasserspiegel langfristig und deutlich anzuheben. Dabei ist zu beachten, dass der Anstieg nicht zu schnell geschehen darf, da ansonsten die Larven gefährdet wären. Eine weitere gefährdete Art ist die Bergeidechse. Für ihren Erhalt wäre es ebenfalls notwendig die Drainagierung des Grundwassers zu reduzieren. Ebenso sollen die zentralen Moorbereiche weniger entbuscht werden, da sich die Tiere im Sommer dorthin zurückziehen. (vgl. Sauberer 2009: online) Auch das stark gefährdete Dickwurzel-Löffelkraut konnte im letzten Jahr nicht mehr in Brunnlust nachgewiesen werden. Es wird versucht diesen Endemiten wieder in dem Gebiet anzusiedeln. Auch für diese Pflanze ist es daher dringend notwendig, den Grundwasserstand wieder zu erhöhen. (vgl. Grabner, online 2009) 19

20 2.2. Waldbezogene Maßnahmen Das Untersuchungsgebiet verfügt grundsätzlich über wenige ausgeprägte Waldökosysteme, weshalb die wenigen vorhandenen als besonders schützenswert zu bewerten sind. Zu den wichtigsten Waldkomplexen zählen die naturnahen Eichenwälder der Rauchenwarther Platte, die Donau-Auen, die Erlen-Eschen- und Weidenauen entlang der Fischa, die Waldflächen des Arbesthaler Hügellandes, die pannonischen Hainbuchenwälder im Bereich Ebergassing sowie der Waldbestand bei den Teichlüssen in Gutenhof. Der Wald als Ökosystem bietet einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum und erfüllt außerdem wichtige Schutz- und Erholungsfunktionen für die Menschen. Um diese Funktionen des Waldes in der Untersuchungsregion aufrecht zu erhalten, ist es notwendig entsprechende Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Wälder zu treffen. In der Karten Waldbezogene Maßnahmen sowie den Abbildung 16 und 17 sind die erforderlichen Maßnahmen verortet dargestellt. Eines der wichtigsten Ziele ist es, die Durchgängigkeit zwischen verschiedenen Lebensräumen zu gewährleisten. Dies lässt sich am besten durch Erhalt und Neuerrichtung von Linienbiotopen erreichen. Linienbiotope können beispielsweise Fließgewässer, Raine oder Hecken sein. Abbildung 16: Waldbezogene Maßnahmen im Bereich Fischaauen und Mitterwald Quelle: Karte Waldbezogene Maßnahmen, Bereich Fischaauen/Mitterwald Der Bereich zwischen Fischaauen, Königsberg und Arbesthaler Hügelland ist derzeit von einer sehr homogenen Agrarlandschaft geprägt, welche Wanderungsbewegungen zwischen den beiden Biotopsystemen eher hinderlich entgegen steht. Um die Wanderungsdynamik zu fördern sollten diese Gebiete mittels Hecken miteinander verbunden werden. Dadurch würden weitläufige Wanderungsbewegungen vom Arbesthaler Hügelland bis in die besonders wertvollen Donau-Auen ermöglicht werden. Die Hecken sollten eine Mindestbreite von zehn bis fünfzehn Meter besitzen und eine naturnahe Struktur aufweisen (siehe Abbildung 17). (vgl. LANUV NRW 2011a: online) 20

21 Abbildung 17: Aufbau eines Heckenbiotops Quelle: Gartenrundbrief 2010: online Wichtig dabei sind der stufenweise Aufbau (Saumzone, Mantelzone, Kernzone) sowie eine standortheimische Bepflanzung. In Abbildung 18 ist eine gebietstypische Hecke zu sehen. Neben dem positiven Effekt auf die Landlebewesen, werden Hecken auch von Vögeln und Fledermäusen als Orientierungsachsen verwendet. Abbildung 18: Gebietstypische Hecke Quelle: eigene Aufnahme ( ) Die großteils in den Donau-Auen und an den Bereichen der Fischa vorkommenden Erlen-Eschen- Weidenauen benötigen besondere Standortbedingungen um sich natürlich entfalten zu können. Daher sind Erhalt und Förderung von standortgerechten Bedingungen ein weiteres wichtiges Ziel. Im Bereich der Donau-Auen ist der interne Schutz dieser Lebensräume bereits ausreichend vorhanden daher sollten vor allem die negativen externen Effekte verringert werden. Hauptsächlich die von der angrenzenden Autobahngroße ausgehende Lärmwirkung stellt eine hohe Belastung für die Donau- Auen dar. Daher wäre die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Autobahn 4 (A4) empfehlenswert (siehe Abbildung 16). 21

22 Erlen-Eschen-Weidenauen benötigen feuchte und regelmäßig überflutete Böden. Standortentsprechende Bäume sowie ein gewisser Anteil an Alt- und Totholz sind weitere Kriterien für einen gesunden Auenwald. Daher müssen die Überflutungszonen der Fischa erhalten werden und vor Verbauung geschützt werden. Außerdem ist es wichtig den natürlichen Verlauf der Fischa nicht zu beeinflussen, welcher regelmäßige Überflutungsphasen ermöglicht. Der Bestand standortfremder Bäume muss verringert werden. Das großflächigste Waldstück unmittelbar in der Untersuchungsregion stellt der Schwadorfer Wald dar, welcher in Verbund mit dem Rauchenwarther Gemeindewald sowie einer weiteren Waldfläche im Süden von Rauchenwarth steht. Bei diesen Wäldern handelt es sich um naturnahe Eichenwälder, die im regionalen Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland bereits als erhaltenswerter Landschaftsteil gekennzeichnet sind. Sie bieten vor allem Säugetieren, Vögeln und Amphibien einen Lebensraum und Rückzugsort. Die Wälder sind aufgrund ihrer Strukturstärke als besonders bedeutend zu bewerten und dementsprechend zu schützen und zu pflegen. Abbildung 19 : Waldbezogene Maßnahmen im Bereich Rauchenwarther Platte Quelle: Karte Waldbezogene Maßnahmen, Bereich Rauchenwarther Platte Der Schwadorfer Wald grenzt an drei Seiten an intensiv agrarisch genutzte Flächen. Nur im Westen befinden sich Abgrabungs- und Deponieflächen. Auffällig ist, dass keine Pufferzonen oder naturnahen Waldränder vorhanden sind und die Grenzen des Waldes meist geradlinig entlang der Felder verlaufen. Der Übergang zwischen Landwirtschaft und Wald erfolgt also sehr hart (siehe Abbildung 20). 22

23 Abbildung 20 : Nördlicher Waldrand Schwadorfer Wald Quelle: Bing Maps 2011: online Um einen weicheren Übergang dieser Bereiche herzustellen, sollten naturnahe Waldränder geschaffen werden. Diese sollten, ähnlich wie Hecken, stufenweise ansteigen, um eine optimale Schutz- und Lebensraumqualität bereitzustellen (vgl. dazu Abbildung 21). Durch die Ausweisung von Pufferzonen können Sukzessionswaldränder entstehen. Der Waldrand schiebt sich dabei in die offene Landschaft hinaus und die Sukzession kann entweder linienförmig oder mosaikartig ablaufen (vgl. FVA 1996: 6). Neben der Errichtung von Waldrändern müssten diese auch regelmäßig gepflegt werden, um eine Verbuschung und damit ein Absterben niedrigerer Pflanzen zu verhindern. Die naturnahen Waldränder würden einerseits eine Pufferzone zwischen Wald und den landwirtschaftlich genutzten Flächen darstellen, andererseits würde das Landschaftsbild erheblich aufgewertet und somit die Lebensqualität für die Menschen erhöht werden. Um die Durchgängigkeit der Waldgebiete weiter zu fördern, könnten auch in diesem Bereich Hecken errichtet werden. Zwischen Gemeindewald und Schwadorfer Wald bieten die Flächen der Schottergruben einen optimalen Standort für dafür. Abbildung 21: Naturnaher Waldrand Quelle: Netz Natur Santenberg 2011: online 23

24 2.3. Grünlandbezogene Maßnahmen Bei den grünlandbezogenen Maßnahmen handelt es sich primär um die Herstellung von Nass- und Feuchtgrünland sowie um Extensivierung von Grünland. Diese werden in den nachfolgenden Kapiteln erläutert Wiederherstellung von Nass- und Feuchtgrünland Bestand Der Bestand an Feucht- und Nassgrünland im Untersuchungsgebiet ist sehr gering. Es kommen folgende Arten von Feucht- und Nassgrünland vor: - Zweizahnfluren schlammiger Ufer Die Böden sind sehr nährstoffreich und gut mit Wasser versorgt; sie sind unter anderem die nährstoffreichsten Standorte der Naturlandschaft. Zweizahnfluren schlammiger Ufer sind besonders aufgrund von Regulierungsmaßnahmen in der flächenmäßigen Verbreitung eingeschränkt. (vgl. Amt der NÖ Landesregierung 2009c: 22) - Feuchte Hochstaudenfluren Feuchte Hochstaudenfluren sind sehr artenreiche, feuchte und nährstoffreiche Lebensraumtypen. Sie befinden sich an Gräben, Bächen, Flüssen oder in Auwäldern; dort ziehen sie sich oft linear an Gewässern und Wäldern entlang. Den feuchten Hochstaudenfluren kommt eine besondere Bedeutung als verbindender Lebensraum in der Biotopvernetzung zu. (vgl. Amt der NÖ Landesregierung 2009c: 35) - Brenndolden-Auenwiesen Brenndolden-Auenwiesensind hochwüchsige, artenreiche Wiesen im Überschwemmungsgebiet. Sie grenzen oft an Auwälder oder Altarme an. Die hydrologischen Bedienungen werden durch Überschwemmungen bestimmt (nicht durch Grundwasser, im Gegensatz zur Pfeifengraswiese), daher wirken sich wasserbauliche Maßnahmen besonders negativ auf die Brenndolden-Auenwiesen aus. (vgl. Amt der NÖ Landesregierung 2009c: 38) - Pfeifengraswiesen Pfeifengraswiesen umfassen Streuwiesen auf wechselfeuchten bis nassen, nährstoffarmen Böden. Dieser Lebensraum ist auf menschliche Bewirtschaftung angewiesen, jedoch auf eine sehr extensive landwirtschaftliche Bodennutzung. Streuwiesen waren bis 1950 im Wiener Becken sehr weit verbreitet, heute gibt es nur noch vereinzelt, etwa bei Moosbrunn, großflächigere Bestände. (vgl. Amt der NÖ Landesregierung 2009d: 26) 24

25 Abbildung 22: Bestand von Nass- und Feuchtgrünland Quelle: TU Wien, Digitale Katastermappe, eigene Bearbeitung In Abbildung 22 ist zu erkennen, dass sich nördlich von Fischamend im Nationalpark Donau-Auen ein kleines, linear angeordnetes Vorkommen an Zweizahnfluren schlammiger Ufer befindet. Etwas weiter südlich, jedoch noch immer im Nationalpark Donau-Auen befinden sich Brenndolden- Auenwiesen. Entlang der Fischa befinden sich einige jedoch sehr kleine Vorkommen an Pfeifengraswiesen. So beispielsweise zwischen Fischamend und Klein-Neusiedl, zwischen Enzersdorf an der Fischa und Schwadorf, sowie in Wienerherberg und zwischen Wienerherberg und Ebergassing. Südlich von Himberg befinden sich Pfeifengraswiesen an der Triesting. Ein etwas flächigeres Vorkommen an Pfeifengraswiesen befindet sich in einem Gebiet, eingegrenzt durch die Gemeinden Ebergassing, Reisenberg, Mitterndorf an der Fischa und Moosbrunn. Dort befinden sich auch einige Standorte von kalkreichen Niedermooren sowie ein Vorkommen feuchter Hochstaudenfluren. Allgemein gilt, dass sich alle Bestände an Feucht- und Nassgrünland an Fließgewässern befinden Ursachen für das Verschwinden von Feucht- und Nassgrünland Die ökologischen Voraussetzungen für das Bestehen von Nass- und Feuchtgrünland im Untersuchungsgebiet sind grundsätzlich gut. Die Wiesen des Nass- und Feuchtgrünlandes haben verschiedene Standortanforderungen. Gemein ist es ihnen, dass sie wechselfeuchte bis nasse Standorte benötigen. Im Untersuchungsgebiet sind sie besonders durch die wasserbaulichen Maßnahmen eingeschränkt, die eine regelmäßige Überflutung des Bodens verhindern. Weitere mögliche Ursachen für die Verdrängung von Feucht- und Nassgrünland sind Intensivierung der Bodennutzung, Veränderung der 25

26 Nutzungsaufgabe, Bebauung der Flächen und Nutzung durch Freizeitaktivitäten. (vgl. Regierungspräsidium Kassel: 2011a: online; Wiegleb 2009: 289f) Laut der Bestandsaufnahmen Oberflächengewässer (R4) hatte die Fischa im 19. Jahrhundert einen mäandrierenden Charakter. Südlich der Donau weist die Fischa eine potentielle Auenstufe mit einer Breite von 1,5 bis 3km auf. Südlich von Schwadorf ist es eine beachtliche Breite von 1 bis 1,5km. Die potentiellen Auwälder betragen hinsichtlich ihrer Breite eine Ausdehnung von 300m. Anhand dieser Fakten erkennt man, dass der Boden im Untersuchungsgebiet sehr gut für Nass- und Feuchtgrünland geeignet wäre, durch massive Eingriffe dieses jedoch verdrängt wurde Mögliche Maßnahmen Feucht- und Nassgrünland kann durch die Kombination folgender Maßnahmen wiederhergestellt werden: - Wiederherstellung natürlicher Wasserverhältnisse - Anlage feuchter Senken - Gewässerrenaturierung - Anschaffung von Spezialmaschinen und -geräten - Umwandlung von Acker in Grünland - extensive Beweidung mit Rindern - adaptives Weidemanagement - langfristiges Monitoring der Vegetation (vgl. Regierungspräsidium Kassel 2011b: online; Bundesverbandes Beruflicher Naturschutz 2010: 6) Da die derzeitigen Bestände nur gering flächendeckend sind, wäre als erste Maßnahme wohl die Wiederherstellung natürlicher Wasserverhältnisse am sinnvollsten. Als folgende Maßnahmen könnte man eine extensive Beweidung mit Rindern vornehmen. Monitoring ist in jedem Fall zu empfehlen Verortung der Maßnahmen Die Wiederherstellung von Nass- und Feuchtgrünland wäre aufgrund der potentiellen Auenstufe und potentiellen Auwälder theoretisch im ganzen Bereich entlang der Fischa möglich. Besonders sinnvoll erscheint sie jedoch dort, wo noch größere Vorkommen von Feucht- und Nassgrünland vorhanden sind. Diese können in Zukunft vernetzt werden um ein Biotopverbundsystem herzustellen. In der Karte Renaturierung von Nass- und Feuchtgrünland sowie in Abbildung 23 werden mögliche Standorte dargestellt, auf denen Renaturierung möglich und sinnvoll wäre. Die Standorte wurden auf Grund der Lage (potentielle Auenwälder, Schutzgebiet), der Bodenart und aktueller Nutzung festgelegt. Die Standorte befinden sich hauptsächlich in Moosbrunn, Gramatneusiedl und Ebergassing. Weitere mögliche Standorte befinden sich in Himberg, östlich von Klein-Neusiedl sowie zwischen Enzersdorf an der Fischa und Schwadorf. Die Abgrenzung wurde nur grob vorgenommen und ist nicht parzellenscharf. 26

27 Abbildung 23: Verortung möglicher Standorte zur Renaturierung von Nass- und Feuchtgrünland Quelle: Karte Renaturierung von Nass- und Feuchtgrünland Extensivierung von Grünland Das Grünland im Untersuchungsgebiet kann in nährstoffreiche, nährstoffarme, trockene Standorte und nasse, feuchte Standorte einteilt werden. Die optimale Häufigkeit und der Termin für die Mahd sind für jede Art von Grünland unterschiedlich Grünlandtypen im Planungsgebiet - Nährstoffarme, trockene Standorte mit den Lebensraumtypen: Lückige Kalk-Pionierrasen Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen Subpannonische Steppen-Trockenrasen Glatthaferwiesen Mahd: ein- bis zweimal pro Jahr Mähtermine: Anfang Juli, Oktober (vgl. Fachbereich Landschaftsplanung der TU Wien 2010: 13) - Nasse und feuchte Standorte mit den Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren Brenndolden-Auenwiesen Schlammfluren Zweizahnfluren schlammiger Ufer Schneideried 27

28 Kalkreiche Niedermoore Mahd: einmal alle zwei bis drei Jahre (bis zu alle fünf bis sieben Jahre) Mähtermin: im Winterhalbjahr (Oktober bis Februar) Der Termin lässt sich durch die schlechte Befahrbarkeit im Frühjahr erklären. Um den schädlichen Bodendruck zu verringern, sollten nur Handmähgeräte verwendet werden. Jegliche Düngung sollte man unterlassen, um die Artenzusammensetzung nicht zu verändern. Aus demselben Grund ist auch das Mahdgut abzutransportieren. (vgl. Fachbereich Landschaftsplanung der TU Wien 2010: 13) - Nährstoffreiche Standorte mit den Lebensraumtypen: Pfeifengraswiesen Feuchte Hochstaudenfluren Mahd: intensive Pflege, häufige Mahd und Abtransport des Mahdgutes zur Aushagerung (=die bewusste Verminderung des Nährstoffgehaltes, um den ursprünglichen Zustand wieder zu erreichen). Mähtermine: Anfang Juni, Anfang August, Oktober (vgl. Fachbereich Landschaftsplanung der TU Wien 2010: 13) Verortung der Maßnahmen Verortet wurden die verschiedenen Maßnahmen zur Extensivierung in der Karte Arten von Grünland und sind zudem in Abbildung 24 dargestellt. Abbildung 24: Arten von Grünland Quelle: Karte Arten von Grünland 28

29 2.4. Streuobstwiesenbezogene Maßnahmen Nachfolgender Abschnitt dient dazu, die Bedeutung der Streuobstwiese und ihre Aufgabe in der Landschaft zu erklären. In diesem Kapitel sollen außerdem bestehende Streuobstwiesen in einer Karte veranschaulicht und neue Standorte für Streuobstwiesen vorgeschlagen und verortet werden Bedeutung von Streuobstwiesen Definition Streuobstwiese Streuobstwiesen sind vom Menschen geschaffene Kulturlandschaft. Eine Form des Obstbaus, die auf Mehrfachnutzung angelegt ist. (Planet Wissen 2011: online) Streuobstwiesen sind Landschaftselemente, die einfach angelegt werden können und keine besonderen Ansprüche an den Raum stellen. Wichtig ist, dass die Böden gut durchlüftet und tiefgründig sind. Es handelt sich dabei meist um Wiesen, auf denen hochstämmige Bäume stehen, die unterschiedliches Obst tragen. Streuobstwiesen in der heute bekannten Form gibt es seit dem 18. Jahrhundert. Auch davor wurde Obstbau professionell betrieben, die spezielle Bewirtschaftung der Streuobstwiese kam aber erst später auf. (vgl. Planet Wissen 2011: online) Bedeutung der Streuobstwiese Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Biotopen ganz Mitteleuropas. Sie bieten beste Voraussetzungen für eine hohe Artenvielfalt. (Planet Wissen 2011: online). Typisch für die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen ist, dass der Boden nicht oder nur sehr wenig gedüngt wird, dass kein Insekten- oder Unkrautvernichtungsmittel verwendet wird und dass es nur zwei Mal im Jahr eine Mahd gibt. Dass bewirkt, dass dort Nährstoffknappheit herrscht, was in dieser naturnahen Landschaftsform Vorteile bringt: Keine Pflanzenart kann überhand nehmen. So können zahlreiche Arten nebeneinander existieren. Über 5000 Tier- und Pflanzenarten leben auf Streuobstwiesen (Planet Wissen 2011: online) und je nach Bodentyp kommen unterschiedliche Pflanzengesellschaften vor. Streuobstwiesen sind nicht nur Flächen, auf denen Obst geerntet werden kann. Sie können auch als Standorte für Imkereien und die Heugewinnung herangezogen werden Tier- und Pflanzenarten in der Streuobstwiese Verschiedene Obstbäume, wie beispielsweise Apfel, Birne, Zwetschke, Pflaume, Mirabelle, Kirsche, Ringlor, Quitte und Walnüsse (diese gelten als Streuobst) werden auf Streuobstwiesen angebaut. Die einzelnen Bäume haben unterschiedliche Ansprüche an den Standort. Das bedeutet, dass Zwetschken [zum Beispiel] am besten in feuchten Bereichen gepflanzt werden sollten und dass[!] Kirschen am ehesten in sehr flachgründigen und trockenen Bereichen gedeihen. (Hausgarten 2011: online) Die Wiese, der so genannte Unterwuchs, kann als Weideland genutzt werden. Meist werden Schafe als Weidetiere verwendet. Mit dem Anlegen von Streuobstwiesen kann man einen wichtigen Beitrag zur Biotopvernetzung und zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. In solchen, von der Menschenhand geschaffenen, aber relativ unbeeinflussten Landschaften, gibt es für viele Tierarten aber auch Pflanzen wichtigen Lebensraum. Zu den Bewohnern zählen Vögel, Insekten, Spinnentiere, Reptilien und Säugetiere. Zum Teil wurden Streuobstwiesen sogar zu Vogelschutzgebieten erklärt, ihre gefiederten Bewohner sind u.a.: Steinkauz, Wendehals, Rotkopfwürger, Grünspecht oder Halsbandschnäpper. (Pagewizz 2011: online) 29

30 Streuobstwiesen in Gefahr Die Bedeutung der Streuobstwiese für die Landschaft als Lebensraum für Pflanzen und Tiere wurde in den vorangegangenen Kapiteln vermittelt. Das Fortbestehen von diesen Landschaftselementen ist aber nicht gesichert. Immer noch gelten Streuobstwiesen als stark gefährdet. Die Arbeit, die Streuobstwiesen verursachen, ist nicht zu unterschätzen: Dazu gehört der fachgerechte Baumschnitt. Der ist notwendig, sonst vergreisen die Bäume früh. Zweimal pro Jahr muss gemäht und das Obst im Herbst geerntet werden. (Planet Wissen 2011: online) Wichtig ist, dass die Bedeutung dieser Landschaftselemente wieder in den Mittelpunkt gerückt wird. In manchen Regionen und Städten arbeitet man bereits an der Bewusstseinsbildung. Es gibt Streuobsterlebniszentren oder Streuobstpfade. Manche Schulen legen neben ihren Schulgärten inzwischen auch Streuobstwiesen an. (Planet Wissen 2011: online). Ein positives Beispiel gibt es im Naturpark Obst-Hügel-Land. Dort können sich Schüler zu Führungen durch Streuobstwiesen anmelden. Ausgebildete Natur- und Landschaftsführer und Mitarbeiter des Naturparks begleiten die Kinder und Jugendlichen, die Informationen zu den Themen Lebensraum, Tier- und Pflanzenwelt erhalten und auf die Naturerlebnisspiele warten Streuobstwiesen im Planungsgebiet Vorhandene Streuobstwiesen in der Untersuchungsregion In den GIS-Daten, die in der Digitalen Katastermappe verfügbar sind, gibt es in der Datei Nutzungen die Kategorie Streuobstwiese. In der vorliegenden Datenbank werden jedoch nur vier Flächen gezählt, die als Streuobstwiesen ausgewiesen werden. Von diesen vier befindet sich keine im Untersuchungsgebiet. Wie bereits angeführt, kommen Streuobstwiesen häufig auf Glatthaferwiesen vor. Da es bei dieser Art der Kulturlandschaft keine großen Ansprüche an Boden oder Klima gibt, sind Streuobstwiesen nahezu überall möglich, wo es eine freie Wiesenfläche gibt. Die Vorteile, die eine Streuobstwiese mit sich bringt, sind groß. Wie bereits erwähnt, bietet ist sie Lebensraum für zahlreiche Tier und Pflanzenarten und dient oft als Pool für nahezu vergessene alte Obstarten. Auch aus Sicht der Raumplanung bieten Streuobstwiesen Vorteile: Da sie von Menschenhand gemachte Landschaftselemente, aber trotzdem naturnah sind, bieten sie sich als ideale Übergangslösung vom besiedelten in das unbesiedelte beziehungsweise kaum besiedelte Gebiet an. Mit Hilfe von Streuobstwiesen können Siedlungsgrenzen weniger hart erscheinen: Nach der Einfamilienhaussiedlung beginnt nicht plötzlich der Acker, sondern es gibt als mögliche Lösung Wiesen mit Obstbäumen. Die Gestaltung eines solchen fließenden Überganges ist vor allem in den Gemeinden der Untersuchungsregion wichtig. Hier gibt es durch die zahlreichen landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen wenig Vielfalt in der Landschaft. Alle Gemeinden der UG könnten einige Flächen nahe der Siedlungsgrenze als Streuobstwiesen ausweisen. In der Ergebniskarte wurde Himberg als Beispiel herausgenommen. Himberg hat drei Katastralgemeinden (Velm, Pellendorf und Gutenhof). Als verbindendes Element zwischen den Gemeinden, könnten Streuobstwiesen dienen Verfügbare Flächen für neue Streuobstwiesen Die Ergebniskarte zu den Themen Streuobstwiesen und Abbauflächen gibt es im Anhang. Mit Hilfe der folgenden Arbeitskarten sollen die Überlegungen und der Entstehungsprozess aufgezeigt werden. 30

31 Abbildung 25: Arbeitskarte I Eignung für Streuobstflächen Quelle: TU Wien, Digitale Katastermappe, Google Maps 2011: online, eigene Bearbeitung In der Arbeitskarte I ist zu erkennen, dass ein Großteil der Flächen der Region für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird diese wurden als nicht geeignet angesehen, um dort Streuobstwiesen anzulegen (rot kariert). Wenig geeignet sind auch Erholungsflächen, da auf diesen Aktivitäten vorgesehen sind, die mit den Anforderungen für Streuobstwiesen im Gegensatz stehen könnten (orange). Flächen, auf denen Streuobstwiesen möglich wären, wurden grün gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um Hutweiden und Wiesen. Die streuobstwiesenbezogenen Maßnahmen sind in der Karte Streuobstwiesen und Abbauflächen sowie in Abbildung 30 am Ende des Kapitels 2.5. Maßnahmen bei Abgrabungsflächen dargestellt. 31

32 2.5. Maßnahmen bei Abgrabungsflächen Im nachfolgenden Kapitel werden die Bedeutung von Abgrabungsflächen sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Abgrabungsflächen im Planungsgebiet beschrieben Bedeutung von Abgrabungsflächen Definition von Abbauflächen Unter Abbaufläche werden sämtliche Gebiete gefasst, die im Sinne eines Tagebaues, einer Grube oder eines Steinbruches dem (oberirdischen) Abbau von Bodenschätzen dienen. Ausgenommen werden dabei Flächen, die von der zugehörigen Bebauung, also den Bergbaubetrieben, bedeckt sind. (IÖR Monitor 2011: online) Dazu zählen zum Beispiel Flächen, die für die Schotter- oder Kiesgewinnung herangezogen werden diese kommen in der Untersuchungsregion vor. Unter Abbauflächen werden aber auch Steinbrüche, Bergbauhalden, Schottergruben, Torfstiche, Lehm- und Sandgruben (vgl. Gastein im Bild 2011: online) verstanden Bedeutung von Abbauflächen Abbauflächen, die in Betrieb sind, sind für Tier- und Pflanzenarten wenig interessant. Die ständige Umstrukturierung, der Lärm und die Schwerfahrzeuge lassen keine längerfristige Ansiedelung zu. Relevant für die Biotopvernetzung und die Förderung der Biodiversität sind hingegen stillgelegte Abbauflächen. Im Zuge von Schotterabbau entstehenden oft Kleinbiotope, die aus naturschutzfachlicher Sicht wertvolle Lebensräume darstellen. Die vielfältigen Standorte, wie offener Rohboden, Steilwände, Wasserflächen oder vernässende Bereiche werden als Ersatzlebensräume von vielen Tier- und Pflanzenarten genützt. Vor allem Amphibien nutzen eventuell entstehende Kleingewässer. (Land Oberösterreich 2011a: online) Nutzung einer verlassenen Abbaufläche Ein Beispiel, wie eine Renaturierung eines Steinbruches vor sich gehen kann, ist die Arbeit im Steinbruch Kapf in Deutschland, wo ehemalige Abbauflächen der Natur zurückgegeben wurden. Ein Teil des Abbaugeländes bleibt unberührt: In Zusammenarbeit mit den zuständigen Forst- und Naturschutzbehörden hatte man einen Rahmenplan erstellt. (vgl. Heidelberg Cement 2011: online) Um Abbauflächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erschließen und damit die Biodiversität zu erhöhen, ist es nicht immer notwendig, die Gebiete in ihren ursprünglichen Zustand zu bringen. Durch den intensiven Abbau und den Eingriff des Menschen sind andere Formen von Lebensraum entstanden, die ebenfalls ökologisch sinnvoll genutzt werden können. Zum Beispiel entstehen durch den Nassabbau (Abbildung 26) von Sand und Kies neue Gewässer. (vgl. Kreis Lippe 2011: online) Schon während des Abbaus können naturraumtypische Standortverhältnisse hergestellt werden, als Beispiel hierfür dienen Anlage von Steilhängen (Abbildung 27). Steilhänge von Sand- und Kiesgruben können zum Beispiel von Vögeln zur Anlage von Brutröhren verwendet werden. (vgl. Kreis Lippe 2011: online) Abbauflächen, die nicht mehr als solche betrieben werden, werden aber nicht immer revitalisiert. Sie können unterschiedlich genützt werden. Dies wird genauer unter dem folgenden Punkt (Abbauflächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen in Gefahr) behandelt. 32

33 Abbildung 26: Nassabbau Abbildung 27: Steilhang Quelle: Erfurter Seen 2011: online Quelle: Kreis-Lippe 2011: online Abbauflächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen in Gefahr Das Potenzial, das Abbauflächen als Lebensraum haben, kann leicht ruiniert werden: Werden die Gruben etwa mit Materialien wie Bauschutt, Schnittgut oder ähnlichem aufgefüllt, gehen wichtige Biotope verloren. Eine Gefahr besteht auch darin, dass verlassene Abbauflächen einer anderen Nutzung zugeführt werden. Die Anlage von Sonderkulturen, wie zum Beispiel die Anpflanzung von Christbäumen oder die Aufforstung der Böschungsbereiche sind nicht ungewöhnlich. Handelte es sich um Nassabbauflächen, könnten sie später als Anglerteich oder Badeteich dienen. Das steht mit der Nutzung als ruhigen Lebensraum und Rückzugsbereich für Tiere und Pflanzen im Widerspruch. (vgl. Land Oberösterreich 2011b: online) Abgrabungsflächen im Planungsgebiet Abbauflächen in der Untersuchungsregion In der Untersuchungsregion gibt es einige Abbauflächen. Große Fläche befinden sich in Fischamend, in Schwechat und es gibt eine an der Grenze zwischen Rauchenwarth und Schwadorf. Die Internet- Recherche in diversen Branchenbüchern hat ergeben: In unmittelbarer Nähe der größeren Abbaugebiete gibt es Schotter- und Kiesverarbeitende Unternehmen diese Flächen werden offensichtlich noch genutzt, Das Untersuchungsgebiet weist aber auch sehr kleine Einheiten von Abbauflächen auf: Diese befinden sich in Schwadorf, Enzersdorf und Himberg. Die Flächen sollten weitgehend unberührt bleiben, um sie als Lebensraum für Amphibien, Reptilien, Vögel, Insekten und verschiedene Pflanzenarten zu schützen. Die Kooperation zwischen Naturschutzbehörde und Forstbehörde, wie sie in Kapf (Deutschland) besteht, kann als positives Beispiel herangezogen werden Verfügbare Flächen für die Biotopvernetzung durch Abbauflächen Nachfolgend sind Arbeitskarten, die einen Überblick darüber geben, wie die Ergebnisse zustande gekommen sind, sowie die Endergebnisse der GIS-Analyse dargestellt. 33

34 Abbildung 28: Arbeitskarte II Bestehende Abbauflächen Quelle: TU Wien, Digitale Katastermappe, Google Maps 2011: online, eigene Bearbeitung Abbildung 29: Arbeitskarte III Nutzbare Abbauflächen Quelle: TU Wien, Digitale Katastermappe, Google Maps 2011: online, eigene Bearbeitung 34

35 Abbildung 30: Analyseergebnisse Abgrabungsflächen und Streuobstwiesen Quelle: Karte Streuobstwiesen und Abbauflächen In Abbildung 30 sind sowohl die Maßnahmen für Abgrabungsflächen als auch die streuobstwiesenbezogenen Maßnahmen (Kapitel 2.4.) dargestellt. 35

36 2.6. Landwirtschaftsbezogene Maßnahmen Die Landwirtschaft spielt in der Untersuchungsregion eine große Rolle. Ein Großteil der Flächen ist als landwirtschaftliche Nutzungsfläche ausgewiesen. Da Landwirtschaft meist eine intensive Bodennutzung bedeutet, kommt es aus naturräumlicher Sicht in einzelnen Gebieten zu Konflikten. In Abbildung 31 sind sowohl die landwirtschafts- als auch die siedlungsbezogenen (Kapitel 2.6.) Maßnahmen dargestellt. Abbildung 31: Siedlungs- und landwirtschaftsbezogene Maßnahmen Quelle: Karte Siedlungs- und landwirtschaftsbezogene Maßnahmen Im folgenden Kapitel werden verschiedene Möglichkeiten der Konfliktreduktion und -vermeidung aufgezeigt Konfliktzonen: Wertvolle Biotope (Gewässer/Auen und Wälder) Im Allgemeinen gilt, dass zwischen den wertvollen Biotopen im Untersuchungsgebiet und einer landwirtschaftlichen Nutzung eine Pufferzone gestaltet werden soll. Als Puffer wird eine Fläche oder ein Landstreifen bezeichnet, die ständig mit Vegetation bedeckt sind. Sie können an Flussufern, Seen, Höhenlinien, Feldrändern oder auch innerhalb von Feldern eingesetzt werden. (SoCo 2009: 1) Er dient also dem Schutz eines wertvollen Biotops, um die Eigen- und Besonderheiten dieses zu erhalten. Wertvolle Biotope wurden bereits in der Bestandsanalyse identifiziert. In der Untersuchungsregion sind das: Gewässer, Auen und Wälder. 36

37 Gewässer und Auen Konflikte, die in der Kombination von Auen und landwirtschaftlicher Nutzung entstehen, sind: - Abtragung von Bodenmaterial (Verschlammung von Fießgewässern) bei Überschwemmungen des Gewässers - Schädigung der Lebensraumqualität durch intensiven Düngemitteleinsatz Maßnahmen Gewässer und Auen - Grünband: Einrichtung von Wiesenflächen entlang der Gewässer - Uferbegleitstreifen: Die Gruppe R3 beschreibt in ihrem Leitbild die positiven Effekte von Uferbegleitstreifen für das Gewässer: o Reduktion der diffusen Stoffeinträge o Verringerung der Ufererosion o Verringerung des Pflanzenwachstums o Verbesserung des Mikroklimas o vergrößerte ökologische Vielfalt o Bereicherung der Kulturlandschaft - Anreize für Landwirte: Durch Förderungen sollen Anreize gesetzt werden, um die Umsetzung der Maßnahmen zu unterstützen: Klar ist, dass kein Grundeigentümer enteignet oder gezwungen werden kann, keine Düngemittel zu verwenden. Durch Anreize kann die Umsetzung erleichtert werden. Verortung der Maßnahmen: Rund um die Donau- und Fischaauen Wälder Als weiteres wertvolles Biotop wird der Wald definiert. Konflikte entstehen durch den Rückgang der naturnahen Waldränder. Diese weisen unterschiedliche Qualitäten auf. Ein naturnaher Waldrand bietet Unterschlupf für viele Tierarten und stellt einen besonders vielfältigen Lebensraum dar. Der Aufbau gliedert sich in Krautsaum, Strauchgürtel und Waldmantel (vgl. LANUV NRW 2011b: online). Dieses sogenannte Saumbiotop dient auch als Übergang zwischen ( ) dem Waldkern zum ( ) offenen Feldflur. (Natur in Gladbeck 2011: online) Für den Menschen sind funktionale Waldränder gut, weil sie Gefahren mindern, wie etwa Stürme oder Brände. Maßnahmen Wälder Naturnaher Waldrand: Erhalt und Ausbau der naturnahen Waldränder; Sicherstellung von angrenzenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen für den naturnahen Waldrand Verortung der Maßnahmen: Schwadorfer Wald, Mitterwald (und Donau- und Fischaauen) Lebensraum der Großtrappe Der Lebensraum der Großtrappe befindet sich in der Untersuchungsregion rund um Rauchenwarth. Um verbesserte Lebensraumbedingungen zu schaffen, ist die Einhaltung von bestimmter Bewirtschaftung notwendig. Maßnahmen Großtrappe - Erhalt der kleinteiligen Flurstruktur - Ausgewiesene Ackerflächen dürfen nur zweimal im Jahr gemäht oder gehäckselt werden 37

38 - Zu Brutzeiten im Juni (vgl. Förderverein Großtrappenschutz 2011: online) darf das Feld nicht gespritzt, befahren oder bewässert werden - sonstige Auflagen sind (aus Bestandsanalyse WS) o Keine Pflanzenschutzmittel, kein Mineraldünger, kein Klärschlamm und Klärschlammkompost o Kein Wirtschaftsdünger o Keine Bewässerung von 1. April bis Ernte o Kein Begehen und Befahren von 1. April bis Ernte o Eingeschränkte Kulturarten: nur Getreidearten und Raps; kein Mais, keine Sonnenblume o Kulturfolge: mindestens vier mal Anbau von Getreide (davon mindestens zweimal Sommergetreide), maximal einmal Raps Ackerrandstreifen und Ackerwildkräuter Ackerrandstreifen Ackerrandstreifen sind Randzonen des Ackers, die ohne Pestizide oder Herbizide bewirtschaftet werden. In den Ackerrandstreifen kommen auch Ackerwildkräuter vor (vgl. Netzwerk Lebensraum Brache 2011: online). Der Ackerrandstreifen stellt sowohl einen vielfältigen Lebensraum für zahlreiche Tiere, als auch eine Pufferzone zwischen agrarisch bzw. anders genutzter Fläche dar. Positive Effekte der Ackerrandstreifen sind etwa der kleinräumige Schutz von Grundwasser und Boden. Außerdem sind bestimmte Tierarten von der sogenannten Ackerbegleitfauna abhängig: Diese Fauna bietet die notwendige Nahrung (vgl. Rhein-Erft-Kreis 2011: online). - Verortung der Ackerrandstreifen Ein Großteil der Landwirtschaft wird als Ackerflächen verwendet. Die verfügbaren GIS-Daten lassen leider keine Unterscheidung zwischen Äcker und anders landwirtschaftlich genutzten Flächen zu. Daher wird davon ausgegangen, dass sich Äcker im ganzen Untersuchungsgebiet befinden. Abbildung 32: Ackerrandstreifen entlang von Wegrändern Quelle: Netzwerk Lebensraum Brache 2011: online - Info In Österreich gibt es im Zuge einer ÖPUL-Maßnahme für diese sogenannten Blühbrachen auch Förderungen seitens der EU. Zu bestimmten Konditionen kann ein Landwirt dafür Prämien einholen. 38

39 Ackerwildkräuter Abbildung 33: Ackerwildkräuter in der Landschaft Die Wildkräuter sind Pflanzen, die eng an ihre Umgebung gebunden sind, in diesem Fall die landwirtschaftliche Nutzung des Ackers. Aufgrund des Leistungsdrucks in der Landwirtschaft ist in vielen Fällen eine vielfältige Wildkräuterkultur verloren gegangen. (vgl. Deutscher Verband für Landschaftspflege 2011: online) Quelle: Deutscher Verband für Landschaftspflege 2011: online Ackerwildkräuter haben durch die Veränderung der Landschaft vor vielen tausend Jahren den Weg nach Europa gefunden und sind meist einjährige Begleiter aus Vorderasien und Südosteuropa. (Rhein-Erft-Kreis 2011: online). Das sind zum Beispiel: die Kornblume, der Sand-Mohn und die Knollen-Platterbse (vgl. Deutscher Verband für Landschaftspflege 2011: online). Weitere Pflanzen sind auf der Webseite zu finden. Abbildung 34: Kornblume Abbildung 35: Knollen-Platterbse Quelle: Deutscher Verband für Landschaftspflege Quelle: Deutscher Verband für Landschaftspflege 2011: online 2011: online Abbildung 36: Sand-Mohn - Tipp Ackerrandstreifen mit Wildkräuteräckern stellen eine sinnvolle, kleinräumige Gestaltung von naturnahem Lebensraum dar. Auch entlang von Wegrändern ist eine solche Maßnahme besonders attraktiv. Quelle: Deutscher Verband für Landschaftspflege 2011: online 39

40 Gestaltung von Straßen- und Wegrändern - Pflanzung von Gehölzen/Hecken: Im Gebiet rund um Rauchenwarth, also das Bründlfeld südlich des Ortes und aber auch die Gebiete im nördlichen Teil, sollten keine Straßen- und Wegeränder mit Hecken/Gehölzen gestaltet werden. Dies würde ansonsten negativen Einfluss auf den Lebensraum der Großtrappe haben. - Ackerrandstreifen: Ackerrandstreifen bieten Lebensraum für viele Tiere und Wildkräuter finden dort ihren Platz. Auch werden Grundwasser und Boden kleinräumig geschützt. - Blumenwiesen: Blumenwiesen sind eine farbenfrohe und pflegeleichte Möglichkeit zur Gestaltung von Wegrändern: Sie liegen entlang von Feldwegen, die an Ackerflächen angrenzen. Sie bevorzugen abgemagerte, also eher schlechte Böden. Sie werden einmal im Jahr gemäht. Abbildung 37: Blumenwiese als Gestaltungsmöglichkeit Quelle: Netzwerk Lebensraum Brache Pflanzung von Sträuchern wie Schlehdorn, Dirndl- oder Haselstrauch o Schlehe: bevorzugt Hecke, Feldrand, Wegrand o Haselstrauch: bevorzugt Bachufer und Hecke o Dirndlstrauch: Feld- oder Wegrand, Heckenrand (vgl. Baumlexikon online: 2005) Abbildung 38: Schlehe Quelle: Academic : online 40

41 - Pflanzung von Alleenbäumen wie Birke, Linde oder Ahorn o Ahorn: Alleebaum o Birke: Alleebaum o Linde: Alleebaum o Schwarzerle: entlang von Bachläufen o Weide: entlang von Bachläufen Abbildung 39: Birkenallee Quelle: LANUV NRW 2011c: online - Verortung der Maßnahmen zu Gestaltung der Straßen- und Wegränder Die Gestaltung von Straßen- und Wegerändern meint nur jene Bereiche, die nicht viel befahren sind. Hingegen ist eine Gestaltung entlang viel befahrener Hauptstraßen zu vermeiden, weil dadurch eine zusätzliche Gefährdung durch die Attraktivierung des Lebensraumes für Tiere entstehen würde. Vor allem entlang von Wander- oder Fahrradwegen ist diese Gestaltung sehr interessant. 41

42 Anlage von Hecken - Anreicherung ausgeräumter Ackerflächen Abbildung 40: Gebietstypische Hecke Quelle: eigene Aufnahme ( ) Von ausgeräumten Feldhecken/Feldgehölzen spricht man, wenn Hecken von Jahr zu Jahr schmäler werden. Das geschieht zum Beispiel durch ein zu nahes Heranpflügen an die Heckenränder, was dem Biotop großen Schaden zufügt. Der Grund liegt in der höheren Wirtschaftlichkeit landwirtschaftlich genutzter Flächen. Durch den Verlust dieser wertvollen Naturflächen verschwindet der Lebensraum vieler Tiere (vgl. Schweriner Volkszeitung 2011: online). In Deutschland kann der Rückbau von Feldgehölzen strafrechtlich geahndet werden. Voraussetzung ist, dass die Hecke unter Schutz steht (vgl. Schweriner Volkszeitung 2011: online). Im P2-Untersuchungsgebiet gibt es sowohl agrarisch genutzte Flächen als auch Hecken. Letztere haben einen hohen ökologischen Wert und sind deshalb schutzbedürftig. Welche Funktionen sie genau erfüllt, ist der Bestandsanalyse aus dem Wintersemester zu entnehmen. - Verortung der Maßnahmen zu Hecken Um festzustellen, wo sich bereits Hecken befinden, werden GIS-Daten als Grundlage verwendet. Sie zeigen Hecken zwischen den Feldern an. Dort sind Maßnahmen zur Verbreiterung von Gehölzstreifen sinnvoll - gleichzeitig können an diesen Standorten neue Feldhecken gepflanzt werden. Auch östlich im Gebiet, zwischen Mitterwald und Klein-Neusiedl sind Heckenpflanzungen vorgesehen sie verbinden Waldbiotope miteinander (siehe Waldbezogene Maßnahmen). Neu-Pflanzungen sind aber auch außerhalb des Untersuchungsgebiets, entlang des Alpen-Karpaten- Korridors sinnvoll: Tiere verwenden Gehölzstreifen als Schutz- und Zufluchtsort, sogenannte Landschaftselemente mit Leitfunktion. Es bedeutet, dass Tiere sie als Wegweiser für ihre Wanderrouten erkennen (vgl. Umweltbundesamt 2011: 3). Wie auch schon bei der Gestaltung von Wegerändern erwähnt, sind im Gebiet rund um Rauchenwarth aufgrund der Bedürfnisse der Großtrappe keine Hecken erwünscht - sie mag weite Flächen ohne erkenntliche Hindernisse. - Info Bei der Anlage von Hecken, Waldrändern oder ähnlichen Schutzmaßnahmen gibt es Förderungen vom Land Niederösterreich. Weitere Informationen gibt es unter 42

43 2.7. Siedlungsbezogene Maßnahmen Um die Lebensqualität in den Ortskernen der Gemeinden zu erhöhen, sind im Bereich der Landschaftsplanung vor allem Maßnahmen in den örtlichen Parkanlagen/Grünräumen vorgesehen. Die siedlungsbezogenen Maßnahmen werden in der Karte - Siedlungs- und landwirtschaftsbezogene Maßnahmen sowie in Abbildung 31 (Kapitel 2.6.) dargestellt Beispiel Klein-Neusiedl In der Gemeinde Klein-Neusiedl finden sich für die beste Voraussetzungen: Dort hat man im Örtlichen Raumordnungsprogramm zum Thema Naturraum unter anderem folgende Maßnahmen festgelegt: - Schaffung eines Landschaftsparks Fischaauen mit den renaturierten Bereichen zwischen Fischafluß und Fallbach, sowie den Uferbereichen - Zusammenfassung von bestehenden und neu zu schaffenden Grünelementen zu einem Grünen Ring um Kleinnneusiedl (ROP Klein-Neusiedl 2008: 2) Abbildung 41: Grüner Ring um Klein-Neusiedl und Renaturierungszonen Fischa und Fallbach Quelle: Bing Maps 2011: online, eigene Darstellung Die Abbildung zeigt grün angezeichnet jene Bereiche, die für den Grünen Ring und den Landschaftsbereich relevant sind. Sie führen rund um das Siedlungsgebiet, entlang von Hecken, Baumgruppen und Gewässer Planungsvorschläge zum Grünen Ring In Klein-Neusiedl gibt es rund um den Ort bereits bestehende Grünräume, die allerdings Lücken aufweisen. Ziel der Gemeinde ist es, ausgehend von diesem Bestand, einen durchgängigen Grünraum zu schaffen. Bestand o Hecken am westlichen Siedlungsrand o Fischa und Fallbach an der östlichen Gemeindegrenze o Streuobstwiesen im Norden 43

44 Maßnahmen und Verortung Im Zuge der Maßnahmen zur Umsetzung des Grüner Rings werden sozusagen zwei Fliegen mit einem Schlag erwischt. Einerseits findet durch die Vernetzung der Grünräume eine ökologische Aufwertung statt. Andererseits bietet diese Maßnahme aber auch die Möglichkeit, den Freiraum für den Menschen zu attraktiver und nutzbarer zu gestalten. Im Hinblick auf diese Ziele ergeben sich folgende Vorschläge. Abbildung 42: Verortung der Maßnahmen Grüner Ring Quelle: Ortsplan Klein-Neusiedl (2011): online, modifiziert, eigene Darstellung 44

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