17. Wahlperiode Drucksache 17/16336

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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/16336 Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Susann Biedefeld, Herbert Woerlein, Horst Arnold, Florian von Brunn, Ruth Müller, Klaus Adelt, Harry Scheuenstuhl, Reinhold Strobl, Inge Aures, Volkmar Halbleib, Natascha Kohnen, Hans-Ulrich Pfaffmann, Dr. Simone Strohmayr, Margit Wild und Fraktion (SPD) Vogelgrippe und die Auswirkungen auf die Rassegeflügelzüchter Auch nach Aufhebung der Aufstallungspflicht, ist für die Rassegeflügelzucht das Problem mit der Vogelgrippe nicht gelöst. Die nächste Vogelgrippe kommt bestimmt. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe zerstören Zuchten, schaden den Tieren extrem, laufen mit dem Tierschutz nicht konform und sind eine Existenzbedrohung für viele Geflügel- und Kleintierzuchtvereine in Bayern. Alte vom Aussterben bedrohte Geflügelrassen verschwinden endgültig. Ein weiteres Vogelgrippeszenario, wie in diesem und letztem Jahr, werden viele Geflügel- und Kleintierzuchtvereine nicht überstehen. Um die schwierige Lage der Hobbygeflügelzüchter und der vielen Geflügel- und Kleintierzuchtvereine in Bayern zu verbessern, wird die Staatsregierung aufgefordert, wie in anderen Bundesländern praktiziert, künftig im Falle einer Vogelgrippe von einer landesweiten Stallpflicht mit Ausstellungs- und Marktverbot für Hobbygeflügelzüchter abzusehen und dies auf tatsächliche Risikogebiete bzw. Sperrgebiete zu begrenzen (Abkopplung der Hobbygeflügelzucht von der kommerziellen Geflügelzucht und -haltung), gegenüber dem Bund auf notwendige Änderungen in der Geflügelpestverordnung (z.b. in 13 Haltung von Geflügel im Hinblick auf Stallpflicht, Schutzvorrichtung, Risikobewertung, in 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen im Hinblick auf eine Gleichstellung der Hobbyzüchter mit zoologischen Gärten, Zirkusse etc.) zu drängen, die Hobbygeflügelzüchtern und den Geflügel- und Kleintierzuchtvereinen außerhalb von Risikogebieten bzw. Sperrbezirken es ermöglicht, ihrem Hobby weiter nachzugehen, Sicherstellung von mehr und aktuelleren Informationen und einer verbesserten Kommunikation im Fall eines Ausbruchs einer Vogelgrippe durch das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für und mit den Betroffenen, Haushaltsmittel für ein Forschungsprogramm in Bayern einzustellen, das die wahre Herkunft der Vogelgrippe (weit über die Theorie hinaus, dass der Wildvogel allein an der Vogelgrippe schuld ist), die tatsächlichen Ursachen, die tatsächlichen Übertragungswege, die tatsächlichen Folgen und die tatsächlich notwendigen Maßnahmen zur Abwendung bzw. Eindämmung der Vogelgrippe erforscht. Eine Rassegeflügelzucht, das heißt die Erhaltung der alten Geflügelrassen, ist im Gegensatz zu den Wirtschaftsrassen nur in einer extensiven Haltung möglich. Während der landesweiten Aufstellungspflicht haben die Hobbyzüchter in Bayern viele Zuchttiere und ganze Zuchten aus Erhaltungszuchten verloren. Sie haben die Tiere nicht durch die hochpathogene Influenza (Vogelgrippe) verloren, sondern vor allem durch die landesweite Stallpflicht! Gerade die Groß-, Zier- und Wassergeflügelzüchter waren besonders betroffen. Fast alle Züchter konnten ihre Tiere nicht in den Ställen unterbringen. So mussten die Züchter bis zu 50 Prozent der Tiere töten. Viele davon stehen auf der Roten Liste der bedrohten Nutztierrassen. Da viele Arten und Rassen unter Stallbedingungen nicht über einen längeren Zeitraum gehalten werden können, verenden zusätzlich nochmals viele Tiere. Je länger die Stallpflicht andauert, desto größer wird das Leid der Tiere. Viele Halter sehen sich aus Tierschutzgründen gezwungen, weitere Tiere zu töten. Dies alles hat auch enorme Auswirkungen auf die vielen Geflügel- und Kleintierzuchtvereine. Viele Hobbyzüchter sowie Funktionäre in den vielen Geflügel- und Kleintierzuchtvereinen in Bayern sprechen von einer staatlich angeordneten Vereinsvernichtung. Die Schere zwischen den modernen Wirtschaftsrassen und den alten Geflügelrassen hat sich nicht nur im Hinblick auf die Lege- und Fleischhaltung weit geöffnet, sondern genauso weit beim Verhalten und

2 Seite 2 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/16336 Temperament der Tiere. Das Zuchtziel der Wirtschaftsrassen war eine Verhaltensänderung, damit die Tiere im Stall auf engem Raum gehalten werden können. Besonders viele alte Geflügelrassen stehen im Gegensatz zum Wirtschaftsgeflügel den Wildformen sehr nahe. So sind z.b. Rangkämpfe viel ausgeprägter. In den Ställen gibt es keine Ausweichmöglichkeiten. Hinzu kommt, dass das Rassegeflügel nur die Freilandhaltung kennt. Diese Faktoren bedeuten für eingestalltes Rassegeflügel einen großen Stress und führen zu einer Immunsuppression. Das ist keine artgerechte Haltung und hat mit Tierschutz nichts mehr zu tun. Selbst bei einer peinlichen Hygiene kommt es bei der Stallpflicht zu einer Konzentration der Erreger, was gemeinsam mit der Immunsuppression zu häufigen Todesfällen führt. Eine Stallpflicht im Frühjahr, wie in diesem Jahr, ist für die Rasse- und Ziergeflügelzüchter besonders dramatisch, da eine Nachzucht unter Stallbedingungen bei sehr vielen Rassen und Arten nicht möglich ist. Und zu berücksichtigen ist dies vor dem Hintergrund, dass nachweislich die meisten Ausbrüche von hochpathogener Influenza (Vogelgrippe) in den letzten Wochen und Monaten in den geschlossenen Systemen des Wirtschaftsgeflügels stattgefunden haben. Das zeigt, dass eine Stallpflicht nicht den Schutz bietet, den sie vorgibt. Eine landesweite Aufstallungspflicht und das damit verbundene Ausstellungs- und Marktverbot hat darüber hinaus viele Rassegeflügelzuchtvereine in finanzielle Bedrängnis gebracht. Selbst lokale Schauen in Nicht-Risikogebieten wurden untersagt. Das hatte enorme finanzielle Verluste für die Vereine zur Folge. Damit einher geht auch, dass die Motivation vieler Mitglieder in den Vereinen und der Hobbygeflügelzüchter immer mehr verloren geht. Damit wiederum stehen nicht nur die alten Geflügelrassen, sondern auch viele Vereine vor dem Aus. Hobbygeflügelzüchter und Vereinsmitglieder sind demoralisiert und demotiviert. Sie sprechen auf Grund des Vorgehens, der mangelnden Information, der mangelnden Kommunikation durch das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz von staatlicher Wegrationalisierung der Geflügelzuchtvereine in Bayern. Die Aufstallungspflicht soll künftig analog zu anderen Bundesländern (z.b. Thüringen) nur für tatsächliche Risikogebiete bzw. Sperrbezirke gelten. Ausstellungsund Marktverbote sollen künftig bei Ausbruch der Vogelgrippe nur auf die tatsächlichen Risikogebiete bzw. Sperrbezirke begrenzt werden. Gemäß den Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts ist eine Konzentration der Stallpflicht auf Risikogebiete (Gebiete mit hoher Wasserdichte, in der Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogelsammelstellen etc.) möglich, was künftig anzuwenden ist. Es bedarf unbedingt einer Änderung der Geflügelpestverordnung, die klar zwischen gewerbsmäßigen Geflügelzüchtern und -haltern auf der einen Seite und den Hobbyzüchtern und Privatpersonen unterscheidet. Nachdem nach wie vor nicht zu 100 Prozent der wissenschaftliche Nachweis erbracht wurde, dass die Vogelgrippe tatsächlich ausschließlich von Wildvögeln ausgeht und es hier nach wie vor auch im wissenschaftlichen Bereich viele Zweifel und Widersprüche gibt, sollen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, um ein Forschungsprogramm in Bayern mit dem Ziel auflegen zu können, Klarheit über die tatsächlichen Ursachen, die tatsächlichen Übertragungswege, die tatsächlichen Folgen und auch die tatsächlichen Lösungsmöglichkeiten zur Abwendung bzw. Eindämmung der Vogelgrippe erforschen und damit seriös klären zu können.

3 17. Wahlperiode Drucksache 17/15335 Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Nikolaus Kraus, Dr. Leopold Herz, Johann Häusler, Benno Zierer, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther Felbinger, Thorsten Glauber, Eva Gottstein, Joachim Hanisch, Peter Meyer, Alexander Muthmann, Prof. Dr. Michael Piazolo, Bernhard Pohl, Gabi Schmidt, Dr. Karl Vetter, Jutta Widmann und Fraktion (FREIE WÄHLER) Neue Risikobewertung bei Vogelgrippe: Maßnahmen unverzüglich analog zu Baden-Württemberg umsetzen, Geflügelpest-Verordnung anpassen Die Staatsregierung wird aufgefordert, 1. die Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe in Bayern nach dem Vorbild Baden-Württembergs anzupassen und eine risikoorientierte regionale Stallpflicht anzuordnen, 2. Entschädigungsmöglichkeiten für Halter von Freilandhennen aufzuzeigen für den Fall, dass sie aufgrund der Vogelgrippe ihre Hühnereier nicht als Freilandeier verkaufen können, 3. sich auf Bundesebene für eine Änderung des 23 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) einzusetzen, damit künftig auch Klein- und Kleinsterzeuger von Konsumeiern, die keine Möglichkeit haben, die Eier in einer Packstelle verpacken zu lassen, eine Ausnahmegenehmigung von 21 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 Geflügelpest-Verordnung erhalten können. Baden-Württemberg hat u.a. aufgrund der neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 24. Januar 2017 entschieden, die bisherigen Regelungen, die eine landesweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel vorsehen, zu lockern und ab 2. Februar 2017 die Stallpflicht risikoorientiert nur noch in Gebieten mit erhöhtem Vogelgripperisiko für zunächst sechs Wochen regional anzuordnen. Im Detail heißt das, dass Baden-Württemberg hier den Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts folgt und die Aufstallungspflicht von Geflügel mindestens in Regionen mit hoher Wasservogeldichte, hoher Geflügeldichte, in der Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogelsammelplätzen oder an bestehenden HPAIV H5N8-Fundorten vorschreibt. Zusätzlich zur risikoorientierten regionalen Aufstallungspflicht muss weiterhin landesweit die konsequente Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Vogel- und Geflügelhaltungen erfolgen. Im Gegensatz zum Freistaat Bayern, wo weiterhin eine landesweite Aufstallungspflicht gilt, hat dieses Vorgehen den Vorteil, dass Eier von Hühnern sowie Geflügel, bei denen die Stallhaltung angeordnet wurde, auch weiterhin als Freilandeier bzw. Freilandgeflügel vermarktet werden können. In Bayern endet die Frist, in der Eier bzw. Geflügel aus Freilandhaltung trotz Aufstallungspflicht weiter als solche verkauft werden dürfen, am 10. Februar Ab diesem Zeitpunkt können diese Produkte nur noch als Eier bzw. Geflügel aus Bodenhaltung vermarktet werden, was für die Erzeugerbetriebe zu großen finanziellen Einbußen führt. Des Weiteren sind besonders Rasse- und Ziergeflügelzüchter von der Aufstallungspflicht betroffen. Diese Tiere sind im Gegensatz zu den Wirtschaftsrassen nur in freier extensiver Haltung möglich. Auch ist eine Nachzucht von Jungtieren für die meisten Rassen und Arten unter Stallbedingungen nicht möglich. Pro Ei, das nicht als Freilandei sondern als Ei aus Bodenhaltung verkauft wird, entsteht ein Verlust von 3 bis 5 Cent. Aufsummiert können hierbei Schäden in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Dieser Verlust trägt zur weiteren angespannten wirtschaftlichen Lage der Landwirte bei. Hierfür sind Entschädigungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Durch das Einrichten eines Sperrbezirks aufgrund des Auftretens der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel in einem Geflügelbestand dürfen dort, laut Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest, Konsumeier nur noch verkauft werden, wenn sie in eine von der zuständigen Behörde bezeichnete Packstelle befördert und dort in Einwegverpackungen verpackt werden. Diese Regelung führt dazu, dass gerade Klein- und Kleinsterzeuger von Konsumeiern in diesen Regionen ihre Eier nicht mehr verkaufen dürfen, da sie keine Möglichkeit haben, ihre Eier in einer Packstelle verpacken zu lassen. Da nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen der auftretende H5N8- Virus nicht humanpathogen ist, geht auch von den Eiern keine Gefahr aus. Die Vermarkung und der Verzehr von Eiern müssen daher auch von Betrieben, die in Sperrbezirken liegen, möglich sein.

4 17. Wahlperiode Drucksache 17/15354 Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Horst Arnold, Florian von Brunn, Ruth Müller, Herbert Woerlein, Klaus Adelt, Harry Scheuenstuhl, Inge Aures, Volkmar Halbleib, Natascha Kohnen, Hans- Ulrich Pfaffmann, Dr. Simone Strohmayr, Margit Wild und Fraktion (SPD) Stallpflicht für Geflügel infolge der Vogelgrippe keine Wettbewerbsverzerrung durch einheitliche Regelungen und Einfordern der Solidarität des Lebensmitteleinzelhandels Die Staatsregierung wird aufgefordert, zu prüfen, inwieweit eine Konzentration der Stallpflicht auf Risikogebiete infolge der Vogelgrippe möglich ist. Darüber hinaus sind finanzielle Hilfen für Betriebe, die infolge der Vogelgrippe ihre Hühnereier nicht als Freilandeier vermarkten können, zu prüfen, sofern die Betriebe in ihrer Existenz bedroht wären. Weiterhin wird die Staatsregierung aufgefordert, einen runden Tisch mit dem Lebensmitteleinzelhandel einzuberufen, um für eine Akzeptanz der gefundenen Lösung des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen hinsichtlich der Kennzeichnung der Eier, die infolge der Stallpflicht als Bodenhaltungseier vermarktet werden, zu werben. Aktuell sind in mehreren bayerischen Landkreisen Vogelgrippefälle vom Typ H5N8 bestätigt. Weitere Verdachtsfälle werden am Friedrich-Loeffler-Institut geklärt. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Die Stallpflicht wird von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden durch eine sogenannte Allgemeinverfügung umgesetzt. Sie gilt zunächst für unbestimmte Zeit. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz veranlasst, dass umgehend ein bayernweites Verbot für Ausstellungen und Märkte mit Geflügel angeordnet wird. Infolge einer Aufstallungspflicht verlieren die produzierten Eier nach 84 Tagen den Status Freilandeier. Somit ergibt sich ein erhebliches Problem in der Vermarktung, was die langfristigen Lieferbeziehungen gefährdet und die gesellschaftlich gewünschte Haltungsform von Legehennen wirtschaftlich an den Rand des Ruins treibt. Gemäß den Empfehlungen des Friedrich-Loeffler- Instituts ist eine Konzentration der Stallpflicht auf Risikogebiete (Gebiete mit hoher Wasserdichte, in der Nähe von Wildvogelrast- und Wildvogelsammelstellen...) möglich, was unverzüglich zu prüfen ist. Legehennenbetriebe in Freilandhaltung sind eine von den Verbraucherinnen und Verbrauchern gewünschte Form der Tierhaltung. Sofern Betriebe, die infolge der Stallpflicht, durch erhebliche finanzielle Einbußen in ihrer Existenz gefährdet sind, müssen staatliche Hilfen angeboten werden. Die gefundene Lösung des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen hinsichtlich der Kennzeichnung der Eier, die infolge der Stallpflicht als Bodenhaltungseier vermarktet werden, wurde mittlerweile vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als rechtskonform eingestuft. Somit können die betroffenen Eier nach der entsprechenden Kennzeichnung auch weiterhin Freilandverpackungen nutzen, sofern diese mit einem auf die Bodenhaltung hinweisenden Zusatzetikett mit dem Inhalt Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen Eier aus Bodenhaltung (mit Wintergartenauslauf) gekennzeichnet werden. Somit können vorhandene Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern und Lebensmitteleinzelhandel erhalten werden. Hier bedarf es der Solidarität des Lebensmitteleinzelhandels mit den Erzeugerinnen und Erzeugern.

5 17. Wahlperiode Drucksache 17/15355 Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Gudrun Brendel-Fischer, Josef Zellmeier, Angelika Schorer, Dr. Otto Hünnerkopf, Anton Kreitmair, Volker Bauer, Eric Beißwenger, Alexander Flierl, Dr. Martin Huber, Ludwig Freiherr von Lerchenfeld, Hans Ritt, Martin Schöffel, Tanja Schorer-Dremel, Thorsten Schwab, Klaus Steiner, Sylvia Stierstorfer, Jürgen Ströbel, Walter Taubeneder und Fraktion (CSU) Bayerische Geflügelhalter brauchen eine Lösung Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene für eine Anpassung der Vermarktungsnormen, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen an die Freilandhaltung, einzusetzen, zu prüfen, auf welche Weise die Betriebe, die von der Geflügelpest und den damit zusammenhängenden Vermarktungs- und Verbringungsbeschränkungen betroffen sind, unterstützt werden können, sich beim Bund für ein einheitliches Vorgehen einzusetzen, da ein unterschiedliches Vorgehen der Bundesländer im Umgang mit der 12-Wochen- Frist zu ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteilen führt, zu prüfen, ob eine Möglichkeit besteht, über die in 23 Abs. 2 bzw. 29 Abs. 2 der Geflügelpest- Verordnung genannten Ausnahmen zum Verbringen von Konsumeiern in Sperrbezirken bzw. Beobachtungsgebieten weitere Ausnahmen zuzulassen, ohne dabei die Seuchenbekämpfung zu gefährden, und im Falle einer positiven Bewertung sich für eine Änderung der Verordnung des Bundes einzusetzen, dem Landtag über die unterschiedliche Einschätzung im Hinblick auf die abweichende Risikobewertung der Vogelgrippe in Bayern und Baden- Württemberg zu berichten und dabei auch auf die Auswirkungen für Rassegeflügelhalter einzugehen. Das Geflügelpestgeschehen in Europa, Deutschland und auch Bayern hält nun bereits über drei Monate an. Im Sinne des Seuchenschutzes waren die in Bayern angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügel sowie das Verbot von Geflügelausstellungen und -märkten konsequent und angemessen. Gleichzeitig stellen die Aufstallungspflicht und das Verbot von Ausstellungen viele Geflügelhalter und die Rassegeflügelzüchter vor besondere Herausforderungen. Zum einen sind Betriebe, die in einem Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet liegen, von den durch die Kreisverwaltungsbehörden angeordneten Maßnahmen von Vermarktungsbeschränkungen betroffen. Selbst bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung kann die Auswirkung groß sein, weil z.b. Eier nur an eine von der Behörde bezeichnete Packstelle abgegeben werden dürfen. Hierbei müssen die Hühnerhalter mit Erlöseinbußen und teilweise sogar mit zusätzlichen Kosten rechnen. Zum anderen legen die EU-Vermarktungsnormen fest, dass im Falle einer amtlich angeordneten Aufstallungspflicht Eier von Freilandbetrieben bis zu zwölf Wochen als Freilandeier vermarktet werden dürfen. In den meisten bayerischen Landkreisen laufen diese zwölf Wochen zum Ende dieser Woche ab. Die anschließend erforderliche Vermarktung als Bodenhaltungsware ist für die Betriebe mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Für Öko-Betriebe ist die Vermarktung von Öko-Eiern im Falle einer Aufstallungspflicht nicht auf zwölf Wochen begrenzt, weil neben dem Zugang zu Freiland zusätzliche Anforderungen gelten (z.b. geringere Besatzdichte, Beschäftigung, Öko-Futter). Eine ähnliche Regelung sollte bei Freiland geschaffen werden, indem zusätzliche Anforderungen eine Vermarktung als Freiland auch im Falle längerer Stallpflicht aus Verbrauchersicht rechtfertigen (z.b. Wintergarten, Beschäftigungsmaterial). Baden-Württemberg sieht in der Aussetzung der Aufstallungspflicht für einen Tag und der risikobasierten Wiedereinsetzung eine Lösung zur Umgehung der EU-rechtlich vorgegebenen Vermarktungsbeschränkungen. Ein einheitliches Vorgehen wäre angesichts der Seuchenlage angemessen.

6 FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION Maximilianeum Max-Planck-Str München An die Mitglieder der Rassegeflügelzuchtvereine FREIE WÄHLER LANDTAGSFRAKTION Maximilianeum Max-Planck-Str München Ansprechpartner: Marina Jakob Telefon: +49(0) Fax: +49(0) marina.jakob@fw-landtag.de Vogelgrippe: Aufstallungspflicht in Bayern Sehr geehrte Mitglieder der Rassegeflügelzuchtvereine, zahlreiche Schreiben an die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion haben uns in den letzten Wochen erreicht. Wir teilen Ihre Sorgen, wenn es um die bereits seit Wochen und Monaten andauernde Stallpflicht für Geflügel geht. Hierbei entstehen für Sie nicht nur erhebliche Kosten, sondern Sie werden auch gezwungen, Ihre Tiere nicht artgerecht zu halten. Bereits jetzt wurden erste Todesfälle bei Geflügel bekannt, die alleine auf die Aufstallungspflicht zurückzuführen sind. Aus diesem Grund hat die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion bereits am 08. Februar 2017 einen Dringlichkeitsantrag in den Bayerischen Landtag eingebracht. In diesem Antrag forderten wir die Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe in Bayern nach dem Vorbild Baden-Württembergs anzupassen, also eine regionale Risikobewertung sowie eine lediglich regionale Stallpflicht. Leider wurden unsere Forderungen von der Regierungspartei zurückgewiesen. Allerdings konnten wir uns mit unserer Forderung durchsetzen, dass die bayerische Staatsregierung darüber berichtet, wie Verluste beim Verkauf von Eiern, die nicht mehr als Freilandeier verkauft werden können, entschädigt werden könnten. Veröffentlichungen wie der Vogelgrippe-Wahnsinn 2016 von Prof. Dr. rer. nat. Karina Reiss und Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi lassen stark daran zweifeln, ob das Vorgehen der Bundesund Staatsregierung der richtige Weg sind, die Vogelgrippe mit dem Virus H5N8 zu bekämpfen. Wir FREIEN WÄHLER versuchen daher alternative Lösungen zu finden, die zielführender sind als die aktuelle Vorgehensweise. Diese schafft für Halter eher mehr Probleme, als diese zu lösen. Daher werden wir Sie auch weiterhin in Ihrem Bemühen um den Erhalt und die Förderung des Rassegeflügels unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Hubert Aiwanger Fraktionsvorsitzender Dr. Leopold Herz agrarpolitischer Sprecher Fraktionsvorstand Parlamentarischer Geschäftsführer Bankverbindung Hubert Aiwanger, MdL Thorsten Glauber, MdL Florian Streibl, MdL Stadtsparkasse München Prof. (Univ. Lima) Alexander Muthmann, MdL Fraktionsgeschäftsführerin IBAN DE Dr. Peter Bauer, MdL Peter Meyer, MdL Petra Ranke SWIFT-BIC SSKMDEMM

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