Statistisches Bundesamt

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1 Sitzung des Fachausschusses Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen am 26. November 2003 TOP Berechnung und Aufteilung von FISIM * * Finanz-Serviceleistung (indirekte Messung) oder in englischer Sprache: Financial Intermediation Services Indirectly Measured. Seite 1 von 28

2 Gliederung 1. Einleitung 2. Konzeptionelle Behandlung der Bankenproduktion in den VGR 2.1 Grundgedanken zur Erfassung der Bankenproduktion 2.2 FISIM-Neuregelung 3. Quantitative Auswirkung der FISIM-Neuregelung 3.1 FISIM-Aufteilung nach Kundengruppen 3.2 Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt 3.3 Auswirkungen auf das Bruttonationaleinkommen 3.4 Auswirkungen auf die Zinsströme der Verteilungsrechnung 3.5 Exkurs: Zum Verhältnis von Zinsmarge und FISIM 4. FISIM-Berechnung in der VGR-Praxis 4.1 FISIM Jahreswerte in jeweilige Preisen 4.2 Vierteljahresrechnung der FISIM in jeweiligen Preisen 4.3 FISIM-Angaben in konstanten Preisen 5. Zusammenfassung und Ausblick Anhang: Diskussion im Rahmen der SNA-93-Revision Seite 2 von 28

3 1. Einleitung Im Rahmen der großen Revision 2004/05 der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) wird die Behandlung der Bankenproduktion auf ein neues Konzept umgestellt. Die Umstellung ist erforderlich, weil das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 in dieser Hinsicht von der Europäischen Kommission rechtsverbindlich 1 geändert wurde. Ein sehr wichtiges Element der konzeptionellen Neuregelung ist, dass das Entgelt für die Bankdienstleistung anders als bisher auf die Verwender aufgeteilt wird. Diese Aufteilung der FISIM 2 wirkt sich vor allem auf die Höhe der Bruttowertschöpfung, des Bruttoinlandsproduktes (BIP) und des Bruttonationaleinkommens (BNE) in merklichem Umfang aus. Nach ersten Testrechnungen wird sich das Bruttoinlandsprodukt durch die FISIM-Neuregelung um rund 1½% erhöhen. Außerdem ändert sich der Nachweis der Zinsströme in der Verteilungsrechnung und damit die Höhe des verfügbaren Einkommens. Nicht tangiert von dieser FISIM-Neuregelung werden die VGR-Aggregate Sparen und Finanzierungssaldo. Diese Entscheidung bringt ein weiteres Kapitel der jahrzehntelangen Diskussion um ein plausibles Konzept zur Behandlung der Bankdienstleistungen in den VGR zu einem Abschluss. Es wird möglicherweise nicht das letzte Kapitel dieser Diskussion sein. Im nachfolgenden Abschnitt dieses Beitrages wird auf die konzeptionelle Behandlung der Bankenproduktion in den VGR eingegangen und die FISIM-Neuregelung im einzelnen erläutert. Eine Simulationsrechnung auf der Grundlage fiktiver Daten demonstriert die möglichen quantitativen Auswirkungen der Änderung im zweiten Abschnitt. Die statistischen Quellen und Verfahren für die zukünftige FISIM Berechnung in den VGR wird in Abschnitt drei näher beleuchtet. Der Beitrag schließt mit einer kurzen Zusammenfassung und einem Ausblick auf die aktuelle Diskussion. Für diejenigen, die am Zustandekommen der hier vorgestellten Neuregelung interessiert sind, wurde ein kurzer Abschnitt über die Diskussion im Rahmen der SNA-93-Revision als Anhang beigefügt. 1 Verordnung (EG) Nr. 1889/2002 der Kommission vom zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 448/98 des Rates zur Ergänzung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 hinsichtlich der Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr (FISIM) im Rahmen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG), in: Amtblatt der EG, L286 vom , Seite 11 ff. 2 Finanz-Serviceleistung (indirekte Messung); bisher unterstellte Bankgebühr genannt. Seite 3 von 28

4 2. Konzeptionelle Behandlung der Bankenproduktion in den VGR 2.1 Grundgedanken zur Erfassung der Bankenproduktion Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive geht es in den VGR vor allem um die Bestimmung der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung und des gesamtwirtschaftlichen Einkommens. Die Bruttowertschöpfung, d.h. vor Abzug der Abschreibung, kann entstehungsseitig ermittelt werden, indem vom Wert der gesamtwirtschaftlichen Produktion der Wert der im Zuge dieser Produktion verbrauchten Waren und Dienstleistungen, die Vorleistungen, abgezogen wird. Der Produktionswert einer Wirtschaftseinheit lässt sich in der Regel als Summe aus Umsatz, Wert der selbsterstellten Anlagen und Vorratsveränderungen an eigenen Erzeugnissen bestimmen. In drei Bereichen versagt jedoch diese Regel: beim Staat (hier stellvertretend für alle Nichtmarktproduzenten), bei den Versicherungen und bei den Banken. Sie haben, sieht man von den bereits erwähnten expliziten Entgelten ab, keinen Umsatz im herkömmlichen Sinne. Ersatzlösungen müssen gefunden werden. Für den Bereich der Bankenproduktion beschäftigte sich die Diskussion seit vielen Jahren mit dem Problem: wie ist der Wert der Bankdienstleistungen überhaupt zu bestimmen und wem sind die Bankdienstleistungen als Käufer zuzurechnen. Das zweite Problem kann zusammenfassend als Allokationsproblem bezeichnet werden. Banken werden aus einzelwirtschaftlicher Sicht für ihre Dienstleistungen auf zwei Arten entgolten. Zum einen berechnen sie für ihre Dienstleistungen explizite Entgelte, z.b. für die Vermietung von Schließfächern. Diese Entgelte werfen konzeptionell für die VGR keine Probleme auf, deshalb wird nicht weiter auf sie eingegangen. Zum anderen resultiert aus dem Leihen und dem Verleihen von Geld (bzw. anderer Arten von Aktivgeschäften) eine Marge, ohne explizit in Rechnung gestellt zu werden. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die sogenannte Zinsmarge. Diese Marge trägt maßgeblich zur Deckung der Kosten des Bankgeschäfts und zum Gewinn bei. In den VGR wird seit vielen Jahrzehnten bei Banken die Marge als adäquate Größe zur Messung ihrer Produktion angesetzt (d.h. für den Wert der nicht explizit entlohnten Bankdienstleistungen). Aber es ist ein weiteres Problem zu lösen. Im Unterschied zum betrieblichen Rechnungswesen weist die VGR zu jedem Verkauf einen Kauf, zu jedem Aufkommen von Gütern eine Verwendung von Gütern nach. Wer kauft also die Bankdienstleistungen, deren Wert als Marge gemessen wird? Seite 4 von 28

5 Der Wert der Bankdienstleistungen, der bisher global den Vorleistungen hinzugefügt wird 3, ohne Einfluss auf die Höhe von Inlandsprodukt und Nationaleinkommen zu haben, wird in Zukunft auf die Bankkunden aufgeteilt. Soweit diese Bankdienstleistungen dem Konsum der privaten Haushalte oder des Staates zuzurechnen sind, resultiert daraus ein erhöhtes Niveau des Inlandsprodukts bzw. des Nationaleinkommens. Soweit diese Bankdienstleistungen von produzierenden Wirtschaftseinheiten verbraucht werden, stellen sie weiterhin Vorleistungen dar. In Zukunft werden die Bankdienstleistungen nicht mehr global als Vorleistungen gebucht, sondern den einzelnen Verwendungsaggregaten zugeordnet. Die an der Bruttowertschöpfung gemessene Wirtschaftsstruktur ändert sich. Auch die grenzüberschreitenden Zinszahlungen sind von der Neuregelung betroffen. Speziell diese Neuregelung hat, wie geschildert werden wird, zwar einen Einfluss auf das Bruttoinlandsprodukt (d.h. die Exporte und Importe), nicht jedoch auf das Nationaleinkommen. Testrechnungen haben ergeben, dass sich das Bruttoinlandsprodukt durch die FISIM-Neuregelung rechnerisch um rd. 1½% erhöhen wird. Die neue FISIM-Verordnung beruht auf dem Gedanken, dass es einen reinen Zinssatz gibt, frei von Dienstleistungs- und Risikozuschlägen, der für Einleger und Kreditnehmer gleich ist. Dieser reine Zinssatz wird Referenzrate genannt. Das (implizite) Dienstleistungsentgelt der Banken wird als Unterschied zwischen den tatsächlichen Zinsströmen und dieser Referenzrate gemessen. Kreditnehmer zahlen tatsächlich mehr als die Referenzrate, Einleger bekommen tatsächlich weniger als die Referenzrate. Buchungstechnisch ergeben sich daraus zwei Konsequenzen. Die von Kreditnehmern gezahlten Zinsen müssen um das Dienstleistungsentgelt reduziert werden. Das Dienstleistungsentgelt selbst wird den einzelnen Verwendungskategorien (Vorleistungen, Letzter Konsum der privaten Haushalte usw.) zugeschlagen. Es findet also eine Umsetzung von den Zinsströmen zu den Dienstleistungsströmen statt. Da die tatsächlichen Einlagenzinsen niedriger sind als nach der Referenzrate, werden sie um das Dienstleistungsentgelt aufgestockt. Den Einlegern fließen somit im System der VGR höhere als die tatsächlichen Zinsen zu. Diese Mehreinnahme setzt sie in die Lage, ihren Dienstleistungsverbrauch von den Banken zu erwerben, sei es als Vorleistung oder letzter Verwendung. 3 Das ESVG-95 spricht von einer Buchung der unterstellten Bankgebühr als Vorleistung eines fiktiven Sektors (siehe Ziffer 1.13). Seite 5 von 28

6 2.2 FISIM-Neuregelung Nach der neuen FISIM-Regelung zum ESVG-95 wird die Dienstleistungsproduktion der Banken im Kredit- und Einlagengeschäft anhand einer Marge (der FISIM) ermittelt und den Verwendern der Bankdienstleistung zugerechnet. Die neue FISIM-Regelung ist vor allem durch folgende Merkmale gekennzeichnet: a) FISIM wird nur in den Teilsektoren Kreditinstitute (S122 in der alphanumerischen Sektorklassifikation des SNA und des ESVG) und Sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen) (S123), jeweils ohne Investmentfonds, produziert. b) FISIM wird nur im Zusammenhang mit Krediten (AF.4 in der alphanumerischen Klassifikation der Aktiva und Passiva des SNA und des ESVG) und mit Einlagen, d.h. Sichteinlagen (AF.22) und sonstigen Einlagen (AF.29) produziert. c) Das Dienstleistungsentgelt wird sektoral als Differenz zwischen den tatsächlichen Zinsen eines Sektors und den Referenzzinsen ermittelt. Bei Krediten sind die Referenzzinsen von den tatsächlichen Kreditzinsen abzuziehen, um das Dienstleistungsentgelt zu bestimmen. Bei Einlagen die üblicherweise niedriger verzinst werden als der Referenzzins sind dagegen die tatsächlichen Zinsen von den Referenzzinsen zu subtrahieren. Die Referenzzinsen errechnen sich durch Multiplikation des Referenzzinssatzes mit den jeweiligen Beständen. Der FISIM-Betrag wird in den VGR den einzelnen Verwendern zugeordnet. Die Zuordnung der FISIM zu den Verwendungsaggregaten fällt im Rahmen der Berechnung des Dienstleistungsentgeltes nach Sektoren an. Aufgrund des bottom-up-ansatzes der FISIM-Berechnung ist also keine Zusatzrechnung erforderlich. Folgende Anmerkungen zu den einzelnen Punkten scheinen sinnvoll: zu a): Der Teilsektor Kreditinstitute (S122) ist nach ESVG 2.49 identisch mit der Gesamtheit der Monetary Financial Institutes (MFIs) der Europäischen Zentralbank. Er umfasst alle Banken und die Bausparkassen. Ausgeschlossen werden müssen die Geldmarktfonds. Nach der EZB rechnen sie zu den MFIs, nach der FISIM-Verordnung sind sie, wie gesagt, jedoch auszuschließen. Seite 6 von 28

7 Der Teilsektor Sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen) (S123) ist dagegen sehr heterogen. Nach dem ESVG (Ziffer 2.55) rechnen dazu hauptsächlich Finanzierungsleasinggesellschaften, Teilzahlungs-Kaufgesellschaften, Wertpapierhändler auf eigene Rechnung und Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften. Das Statistische Bundesamt geht davon aus, dass es Finanzierungsleasinggesellschaften im Sinne des ESVG (Anhang II, Ziffer 4) in Deutschland nicht gibt. Der Grund dafür ist, dass die deutschen Finanzierungsleasinggesellschaften sich von dem angelsächsischen Typ des Financial lease, der im ESVG und im SNA gemeint ist, grundsätzlich unterscheiden. Der Unterschied besteht im Wesentlichen darin, dass im angelsächsischen Leasing ein Vertrag über die volle Nutzungsdauer des Leasingobjekts geschlossen werden kann. Ein solcher Vertrag würde nach deutschem Recht jedoch sofort in einen kreditfinanzierten Kauf von den Gerichten umgedeutet. Da bei den übrigen institutionellen Einheiten dieses Teilsektors die Zinsmarge keine oder eine marginale Rolle spielt, besteht nach den deutschen Gegebenheiten keine Veranlassung, für diesen Teilsektor eine FISIM-Berechnung vorzunehmen. Der Produktionswert dieser Einheiten wird ausgehend von ihrem Umsatzes berechnet. zu b) Mit dieser Neuregelung verbunden ist eine neue Sichtweise der Tätigkeit der Banken. Nach der bisherigen Regelung (zur Erinnerung: Vermögenserträge ohne Erträge aus der Anlage eigener Mittel abzüglich gezahlte Zinsen) wurden Dienstleistungen aktivseitig im Zusammenhang mit der Anlage von Mitteln in Dividendenwerten, Krediten und festverzinslichen Wertpapieren und passivseitig mit der Aufnahme von Geld, sei es in Form von Einlagen oder Bankschuldverschreibungen, erbracht. Nunmehr ist der Kreis der Aktiva und Passiva, in deren Zusammenhang Banken Dienstleistungen erbringen, erheblich reduziert, und zwar aktivseitig auf Kredite und passivseitig auf Einlagen. Damit umging man das Problem, Teile der von Banken empfangenen Dividenden und Zinsen auf festverzinslichen Wertpapieren als Dienstleistungsentgelt interpretieren und den Bankkunden zurechnen zu müssen. Passivseitig gilt das gleiche für die Bankschuldverschreibungen. Daraus resultiert ein Unterschied des Gesamtwertes der FISIM nach altem bzw. neuem Konzept. Der oben definierte alte FISIM-Wert des SNA68, Global FISIM genannt, unterscheidet sich in seinem Betrag vom neuen Wert der FISIM, Total FISIM genannt. Zu den Sonstigen Einlagen rechnen im Wesentlichen Termineinlagen und Spareinlagen. Auf das Problem, dass Namensschuldverschreibungen in der Statistik zu den Termineinlagen rechnen, sich aber von Inhaberschuldverschreibungen, die den Wertpapieren zugehören, nur wenig unterscheiden, wird später eingegangen. Seite 7 von 28

8 zu c) Der Referenzzinssatz wird errechnet, indem die tatsächlichen Darlehenszinsen unter Banken durch den Darlehensbestand unter Banken dividiert werden. Der interne Referenzzinssatz wird in Deutschland, da der Teilsektor Sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen) (S123), wie oben erwähnt, keine Rolle spielt, als Durchschnittszinssatz auf Interbankkredite bzw. -einlagen des Teilsektors S122 bestimmt. Da im inländischen Interbankenverkehr die Aktiva der einen den Passiva einer anderen Bank und die korrespondierenden Zinseinnahmen der einen den Zinsausgaben einer anderen Bank entsprechen, ergibt sich eine einzige Referenzrate. Auf grenzüberschreitende Zinszahlungen im Zusammenhang mit Bankkrediten und -einlagen wird ein sogenannter externer Referenzzinssatz angewandt. Es handelt sich dabei gleichfalls um einen Interbankensatz, nur wird er aus Transaktionen zwischen inländischen und ausländischen Banken errechnet. Diese Grundelemente der FISIM-Verordnung werden durch weitere Vorschriften ergänzt: Beim Sektor Private Haushalte müssen Aktiv- und Passivzinsen danach unterschieden werden, ob es sich um einen Konsumkredit einerseits oder um einen Wohnungsbaukredit bzw. einen Unternehmenskredit andererseits an den Haushaltssektor handelt. Dienstleistungsentgelte im Zusammenhang mit Konsumkrediten rechnen zum Konsum, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wohnungsbaukrediten oder Unternehmenskrediten zu den Vorleistungen. Die Aufteilung der FISIM auf Wirtschaftsbereiche richtet sich gemäß dem Wortlaut der Verordnung (Artikel 1c) nach deren Kredit- und Einlagenbeständen bei Banken. Soweit diese nicht vorliegen, soll nach der Produktion, d.h. dem Output bzw der Wertschöpfung, weiter disaggregiert werden. Die Berechnung der FISIM in konstanten Preisen, folgt einem Modell, das in Deutschland schon lange verwendet wird. Und zwar handelt es sich dabei um eine Volumenfortschreibung. Das bedeutet, dass der Output des Basisjahres mit einem Volumenindikator fortgeschrieben wird. Dieser Volumenindikator soll die mit Hilfe eines generellen Preisindex deflationierte Bilanzsumme sein. Seite 8 von 28

9 3. Quantitative Auswirkung der FISIM-Neuregelung 3.1 FISIM-Aufteilung nach Kundengruppen Die neue FISIM-Regelung wirkt auf mehrere VGR-Aggregate und auch auf einige wichtige Kenngrößen. In der Kontensequenz finden sich diese Änderungen bis zum Verfügbaren Einkommen bzw. den Kategorien der Letzten Verwendung. Die Ersparnis und der Finanzierungssaldo nach ESVG-95 sind von dieser Neuregelung nicht beeinflusst. Die Auswirkungen der Konzeptänderung werden nachfolgend an einem fiktiven Zahlenbeispiel erläutert, weil für eine Originärberechnung die Daten noch nicht vorliegen. Dargestellt werden hier insbesondere die Differenzen zwischen alter und neuer Regelung. In dieser Simulationsrechnung wird von folgenden (fiktiven) Grunddaten ausgegangen: FISIM nach Kundengruppen Mrd. Euro FISIM insgesamt FISIM auf Bankkredite FISIM auf Bankeinlagen Sektor- Bezeichnung Code S11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften 20,7 15,9 4,8 S12 (Rest) Finanzielle Kapitalgesellschaften 1,7 0,85 0,85 ohne FISIM-Produk- tion S13 Staat 3,6 3,1 0,5 S14a Private Haushalte (Konsumenten) 12,2 2,2 10,0 S14b Private Haushalte (Wohnungseigentümer) 10,6 10,6 x S14c Private Haushalte (Einzelunternehmer) 11,0 11,0 x S15 Private Organisationen o.e. 0,8 0,8 x S2 (Teil) Exporte 4,7 2,3 2,4 davon: ausländische private Haushalte 1,0 0,6 0,4 sonstige ausländische Nichtbanken 3,7 1,7 2,0 Summe FISIM-Produktionswert 65,3 nachrichtl.: S2 (Teil) Importe 6,0 2,1 3,9 davon: inländische private Haushalte (nur Konsumenten) inländische Nichtbanken (ohne Staat, private Org. o.e.) 2,0 0,1 1,9 4,0 2,0 2,0 Es wird davon ausgegangen, dass der Produktionswert deutscher Banken für FISIM 65,3 Mrd. Euro beträgt. Aus Vereinfachungsgründen wird unterstellt, dass sich der Gesamtwert der FISIM Seite 9 von 28

10 durch die Neuregelung nicht ändert. Das heißt Total FISIM neu wird in diesem Beispiel der Global FISIM alt gleichgestellt, sodass sich die wichtigste Änderung, nämlich die Aufteilung von FISIM auf die Verwender, leichter nachvollziehen lässt. Darüber hinaus wird angenommen, dass in den geleisteten und empfangenen grenzüberschreitenden Zinsströmen der inländischen Nichtbanken Bankdienstleistungsentgelte an ausländische Banken enthalten sind (6,0 Mrd. Euro). Inländische Banken erbringen sich nach dem FISIM-Konzept gegenseitig keine Dienstleistungen. Es wäre unproblematisch das Gegenteil anzunehmen, Vorleistungen und Produktionswert des Bankensektors wären lediglich um den gleichen Betrag höher. Im Gegensatz dazu sollen nach dem FISIM-Konzept grenzüberschreitende Dienstleistungen zwischen Banken erfasst werden. Im Beispiel wird diese Änderung aus Vereinfachungsgründen ausgespart. 3.2 Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt In der bisher üblichen Darstellungsform werden im Gesamtwirtschaftlichen Güterkonto der gesamtwirtschaftliche Produktionswert sowie die gesamtwirtschaftlichen Vorleistungen jeweils einschließlich der unterstellten Bankgebühr (FISIM) dargestellt. Das Bruttoinlandsprodukt lässt sich so leicht berechnen, in dem vom gesamtwirtschaftlichen Produktionswert (zuzüglich Saldo Gütersteuern/Gütersubventionen) die gesamtwirtschaftlichen Vorleistungen abgezogen werden. Letztere enthalten aufgrund der Globalbuchung - auch die von privaten Haushalten, den privaten Organisationen, den Staat und das Ausland in Anspruch genommenen inländischer Bankdienstleistungen, nicht jedoch die ausländischen Bankdienstleistungen, die Inländer verwendet haben. Das neue FISIM-Konzept ändert diese Darstellung. Gesamtwirtschaftliches Güterkonto Änderungen in Mrd. Euro Aufkommen Verwendung Produktionswert +4,4 Vorleistungen 12,9 davon private Haushalte 12,2 davon Staat +3,6 (als Konsumenten) private Org. o. E +0,8 Exporte 4,7 Importe inländ. Nichtbanken +4,0 (ohne Staat, private Org. o.e.) Importe +6,0 Konsum der privaten Haushalte +14,2 (Inländerkonzept) davon inländ. priv. Haushalte +2,0 davon Bankdienstleistungen +12,2 (nur Konsumenten) inländischer Banken inländische Nichtbanken +4,0 Importe von ausländ. Banken +2,0 (ohne Staat, private Org. o.e.) Konsum der privaten Org. o.e. +0,8 Konsum des Staates +3,6 Exporte +4,7 Summe +10,4 Summe +10,4 Seite 10 von 28

11 Insgesamt steigt der Produktionswert um 4,4 Mrd. Euro, die Vorleistungen sinken um 12,9 Mrd. Euro, so dass aus beidem eine Erhöhung des Bruttoinlandsprodukts um 17,3 Mrd. Euro resultiert. Die FISIM-Aufteilung verlagert Ausgaben von den Vorleistungen in die letzte Verwendung. Das wird besonders deutlich bei den privaten Haushalten (Konsumenten), die Bankdienstleistungen bei inländischen Banken in Anspruch nehmen. Was bisher Vorleistung gebucht wurde, wird nunmehr als Konsum der privaten Haushalte behandelt. Das gleiche gilt für den Teil der Bankdienstleistungen, der von Ausländern in Anspruch genommen wurde (4,7 Mrd. Euro). Dieser Teil wird ebenfalls umgesetzt. Andererseits nehmen Inländische Nichtbanken als Kreditnehmer oder Einleger auch ausländische Bankdienstleistungen in Anspruch. In den Importen von Dienstleistungen schlug sich das bis jetzt nicht nieder. Um diesen Betrag (6,0 Mrd. Euro) sind die (Dienstleistungs-) Importe zu erhöhen. Davon entfällt auf der Verwendungsseite ein Teil auf den privaten Konsum der Inländer (2,0 Mrd. Euro) und ein Teil auf die Vorleistungen (4,0 Mrd. Euro). Auch die Bankdienstleistungen, die vom Staat (3,6 Mrd. Euro) und von den privaten Org. o.e. (0,8 Mrd. Euro) beansprucht werden, wurden bisher als Vorleistungen der fiktiven Einheit zugerechnet. Selbstverständlich verbleiben diese Bankdienstleistungen im Gesamtwert der Vorleistungen. Deshalb ist keine Korrektur des Gesamtwertes der Vorleistungen nötig. Nur wird dieser Bankdienstleistungsverbrauch nunmehr dem Staat und den privaten Org. o.e. direkt zugerechnet und nicht mehr der fiktiven Einheit. Aufgrund der Berechnungsregeln für den Produktionswert dieser Sektoren ( administrative cost gleich Summe aus Vorleistungen, Abschreibungen und Arbeitnehmerentgelt) folgt einer Erhöhung ihrer Vorleistungen eine gleichgroße Erhöhung ihres Produktionswertes. Da diese Sektoren im Prinzip aber auch gleichzeitig die Konsumenten ihrer eigenen Produktion sind, erhöhen sich der Konsum des Staates und der privaten Org. o.e. ebenfalls um den gleichen Betrag. In den Vorleistungen war bisher der gesamte FISIM-Produktionswert der Banken in Höhe von 65,3 Mrd. Euro enthalten. Sieht man von der ergänzenden Vorleistungskorrektur für importierte Bankdienstleistungen (4,0 Mrd. Euro) ab, so liegen die Vorleistungen um 16,9 Mrd. Euro unter ihrem bisherigen Wert. In den Vorleistungen verbleiben demnach 48,4 Mrd. Euro der inländischen Bankenproduktion, d.h. 65,3 Mrd. Euro abzüglich 16,9 Mrd. Euro. Seite 11 von 28

12 Die Verwendung der inländischen FISIM-Produktion als Vorleistungen der inländischen Sektoren zeigt die Ausgangstabelle in Abschnitt 2.1. Sie geht ein in die Vorleistungen vom Staat (3,6 Mrd. Euro), von privaten Organisationen o.e. (0,8 Mrd. Euro) beides wurde bereits erwähnt, von Nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (20,7 Mrd. Euro), von Finanziellen Kapitalgesellschaften ohne FISIM-Produktion (1,7 Mrd. Euro) sowie von privaten Haushalte soweit sie als Wohnungseigentümer (10,6 Mrd. Euro) oder als Einzelunternehmer (11,0 Mrd. Euro) Kredite in Anspruch nehmen. Ein Blick auf die Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts vervollständigt die Betrachtung. Das Bruttoinlandsprodukt liegt nach dem neuen Konzept, wie gesagt um 17,3 Mrd. Euro höher. Die Gegenbuchung erfolgt beim Konsum (private Haushalte +14,2 Mrd. Euro, private Org. o.e. +0,8 Mrd. Euro, Staat +3,6 Mrd. Euro) sowie beim Außenbeitrag 1,3 Mrd. Euro, d.h. 4,7 Mrd. Euro Export minus 6,0 Mrd. Euro Import. 3.3 Auswirkungen auf das Bruttonationaleinkommen Auch das Bruttonationaleinkommen ändert sich durch die FISIM-Neuregelung. Das Bruttonationaleinkommen wird aus dem Bruttoinlandsprodukt abgeleitet, indem der Saldo der grenzüberschreitenden Primäreinkommen addiert wird. Wichtiger Bestandteil dieser grenzüberschreitenden Primäreinkommen sind Zinszahlungen zwischen inländischen Banken und ausländischen Nichtbanken sowie zwischen ausländischen Banken und inländischen Nichtbanken. Dabei entstehen Dienstleistungsentgelte, die sich als Bankdienstleistungsexport (4,7 Mrd. Euro) bzw. Bankdienstleistungsimport (6,0 Mrd. Euro) niederschlagen. Außerdem müssen die grenzüberschreitenden Zinsströme einerseits gekürzt werden, um Doppelzählungen als grenzüberschreitende Dienstleistungen und gleichzeitig als grenzüberschreitende Einkommen zu vermeiden. Andererseits sind die grenzüberschreitenden Zinsströme aufstocken, um das Dienstleistungsentgelt für ausländische Einlagen im Inland (2,4 Mrd. Euro) bzw. inländische Einlagen im Ausland (3,9 Mrd. Euro) rechnerisch einzubeziehen. Die Auswirkungen der FISIM-Neuregelung auf die grenzüberschreitenden Zinsen zeigt folgende Tabelle modellhaft aus der Sicht Deutschlands: Seite 12 von 28

13 Einfluss der grenzüberschreitenden Bankdienstleistungen auf die Zinsströme Bankdienstleistung erbracht von Inländischen Banken an ausländische Kreditnehmer Ausländischen Banken an inländische Einleger nachrichtlich: Saldo Ausländischen Banken an inländische Kreditnehmer Inländischen Banken an ausländische Einleger nachrichtlich: Saldo Buchung Die tatsächlich empfangenen Zinsen werden um das Dienstleistungsentgelt gekürzt, da dies jetzt als Dienstleistungsexport gebucht wird. Die tatsächlich empfangenen Zinsen sind um das Dienstleistungsentgelt aufzustocken; dies ist gleichzeitig als Dienstleistungsimport zu buchen. Korrekturbedarf bei den empfangenen grenzüberschreitenden Zinsen. Die tatsächlichen geleisteten Zinsen werden um das Dienstleistungsentgelt gekürzt, da dies jetzt als Dienstleistungsimport zu buchen ist. Die tatsächlich geleisteten Zinsen müssen um das Dienstleistungsentgelt aufgestockt werden, dass gleichzeitig als Dienstleistungsexport gebucht wird. Korrekturbedarf bei den geleisteten grenzüberschreitenden Zinsen Betrag in Mrd. Euro 2,3 +3,9 +1,6 2,1 +2,4 +0,3 Die Änderungen für das Bruttoinlandsprodukt, Saldo der Primäreinkommen und das Bruttonationaleinkommen stellen sich im Zusammenhang wie folgt dar: Änderungen von BIP, Saldo der Primäreinkommen und BNE Mrd. Euro Bruttoinlandsprodukt + 17,3 plus empfangene Primäreinkommen + 1,6 abzüglich geleistete Primäreinkommen + 0,3 = Bruttonationaleinkommen + 18,6 Das Bruttonationaleinkommen steigt rechnerisch mit 18,6 Mrd. Euro etwas stärker an als das Bruttoinlandsprodukt mit 17,3 Mrd. Euro, weil sich der Saldo der Primäreinkommen um 1,3 Mrd. Euro erhöht. Es ist im übrigen kein Zufall, dass die Korrektur beim Saldo der Primäreinkommen den gleichen Wert hat wie die Änderung beim Außenbeitrag. Vielmehr ergibt sich diese Übereinstimmung aus folgenden Gründen: Einerseits: Das bisher in den empfangenen Zinsen enthaltene Dienstleistungsentgelt (2,3 Mrd. Euro) wird herausgerechnet und zu den Dienstleistungsexporten umgebucht. Das Seite 13 von 28

14 bisher in den geleisteten Zinsen enthaltene Dienstleistungsentgelt (2,1 Mrd. Euro), wird e- benfalls herausgelöst und zu den Dienstleistungsimporten umgesetzt. Andererseits: Die um 3,9 Mrd. Euro aufgestockten Zinseinnahmen für das Dienstleistungsentgelt auf Einlagen von Inländern im Ausland entspricht einem gleichgroßen Dienstleistungsimport. Ebenso wird die Erhöhung der Zinsausgaben um 2,4 Mrd. Euro, für das Dienstleistungsentgelt auf ausländische Einlagen im Inland, von einem gleichgroßen Dienstleistungsexport kompensiert. Zusammengefasst gilt: Das Bruttonationaleinkommen ändert sich lediglich aufgrund der Änderung der Letzten inländischen Verwendung von Gütern, weil sich die Änderung beim Außenbeitrags und beim Saldo der grenzüberschreitenden Primäreinkommen gegenseitig aufheben. In der Änderung des Bruttoinlandsprodukts schlagen sich hingegen auch die Umsetzungen von den grenzüberschreitenden Primäreinkommen zu den grenzüberschreitenden Dienstleistungen nieder. Darüber hinaus bedingen um das Dienstleistungsentgelt betragsmäßig aufgestockte Primäreinkommen spiegelbildliche kompensierende Dienstleistungstransaktionen, die gleichfalls das Bruttoinlandsprodukt verändern. Änderungen der Letzten inländischen Verwendung, des Bruttoinlandsprodukts und des Bruttonationaleinkommens in Mrd. Euro Aggregat Betrag Letzte inländische Verwendung Konsumausgaben der privaten Haushalte +14,2 Konsumausgaben der privaten Organisationen o.e. +0,8 Konsumausgaben des Staates +3,6 Summe +18,6 Außenbeitrag (Exporte./. Importe) 1,3 Bruttoinlandsprodukt +17,3 Saldo der Primäreinkommen +1,3 Bruttonationaleinkommen +18,6 Bruttoinlandsprodukt und Nationaleinkommen haben sich geändert. Wie am Beispiel der Exporte und Importe gezeigt wurde, waren davon spiegelbildlich die grenzüberschreitenden Zinsströme betroffen. Änderungen ergeben sich aber auch für die Zinsströme zwischen inländischen Wirtschaftseinheiten. Genauer, es ändern sich die Kredit- und Einlagenzinsen die zwischen inländischen Banken und den anderen inländischen Wirtschaftseinheiten fließen. Seite 14 von 28

15 Diese Änderung der Zinsströme betrifft allerdings die Deutsche Bundesbank nicht. Ihr Produktionswert wird kostenseitig berechnet und bei den Vorleistungen der Banken (inlandsproduktunschädlich) gegengebucht. Die Zinsströme zwischen der Deutschen Bundesbank und den Banken können deshalb weiter in ihrer tatsächlichen Höhe nachgewiesen werden. 3.4 Auswirkungen auf die Zinsströme der Verteilungsrechnung Wenn Zinsströme geändert werden, ändert sich das (Primäre) Einkommensverteilungskonto. Die in diesem Konto nachgewiesenen Zinsströme ändern sich jedoch nur teilweise. Beispielsweise sind Zinszahlungen des Staates an private Haushalte, die Staatsanleihen halten, von der FISIM- Regelung überhaupt nicht betroffen. Aus diesem Grund werden die in den VGR nachgewiesenen Zinsströme ein Konglomerat dienstleistungsbereinigter und tatsächlicher Zinsen darstellen. Das ist der Preis dafür, dass wie Eurostat meint more accurate GDP levels could be obtained (Ravets, 2003). Das Muster der Korrekturen wurde im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Zinsströmen beispielhaft erläutert. An Banken gezahlte Kreditzinsen werden um das in ihnen enthaltene Dienstleistungsentgelt reduziert und zu den relevanten Verwendungsgrößen umgesetzt. Von den Banken gezahlte Einlagenzinsen werden andererseits um das Dienstleistungsentgelt aufgestockt. Der Aufstockungsbetrag fließt gleichfalls über die Verwendungsaggregate an die Banken zurück. Die Dienstleistungsentgelte im Zusammenhang mit Krediten und Einlagen summieren sich wieder zum Produktionswert der inländischen Banken: 65,3 Mrd. Euro. In der nachfolgenden Tabelle werden die Auswirkungen der FISIM-Neuregelung auf die Zinsströme der Sektoren dargestellt. Über den normalen Sektorausweis hinaus werden die zusätzlichen Untergliederungen der Sektoren S12 (Finanzielle Kapitalgesellschaften) und S14/S15 (Private Haushalte und Private Organisationen o.e.) beibehalten, um den Zusammenhang mit den Ausgangsdaten und den bisherigen Darstellungen zu wahren. Zu beachten ist darüber hinaus, dass im Kontensystem, an das sich die nachfolgende Tabelle anlehnt, Transaktionen mit der Übrigen Welt aus deren Sicht nachgewiesen werden. Während der Saldo der Primäreinkommen sich durch die FISIM-Änderung aus Sicht der Übrigen Welt um 1,3 Mrd. Euro vermindert, erhöht er sich aus deutscher Sicht um den gleichen Betrag (siehe z.b. letzte Spalte, letzte Zeile der Tabelle). Die dritte Zeile der nachfolgenden Tabelle beinhaltet den Gesamteffekt, d.h. die Summe der Beträge der beiden ersten Zeilen. Seite 15 von 28

16 Die eingangs aufgestellte Behauptung, dass sich die Dienstleistungsentgelte im Zusammenhang mit Krediten und Einlagen wieder zum Produktionswert der inländischen Banken in Höhe von 65,3 Mrd. Euro addieren, kann anhand der Tabelle nachvollzogen werden. In den Zeilen 2 und 3 sind die notwendigen Korrekturbeträge aus Sicht des jeweiligen Sektors nachgewiesen. Die empfangenen Zinsen werden erhöht, die geleisteten Zinsen an inländische Banken reduziert. Die Summe der Korrekturbeträge entspricht in den einzelnen Sektoren dem ihnen zugerechneten Dienstleistungsentgelt. Für die inländischen Sektoren, die Bankdienstleistungen von inländischen Banken in Anspruch nehmen (S11, Rest S12, S13, S14/S15) ist dies unproblematisch. Da auch ausländische Nichtbanken Bankdienstleistungen inländischer Banken in Anspruch nehmen, werden diese grenzüberschreitenden Transaktionen, bzw. die an diesen Strömen notwendigen Korrekturen gesondert nachgewiesen (Spalte 8). Die Gesamtheit der von inländischen Banken an in- und ausländische Nichtbanken erbrachten Dienstleistungen addieren sich aus Sicht der Bankkundschaft im Kreditgeschäft auf 46,75 Mrd. Euro, im Einlagengeschäft auf 18,55 Mrd. Euro, insgesamt also 65,30 Mrd. Euro (Spalte 9). Die Vorzeichen in den entsprechenden Spalten zeigen an, welche spiegelbildlichen Korrekturen an den Zinsströmen vorzunehmen sind. Die empfangenen Zinsen der Bankkundschaft für Einlagen müssen aufgestockt, die geleisteten Zinsen für Kredite reduziert werden. Aus der Bankenperspektive sieht es genau umgekehrt aus, ihre empfangenen Zinsen sind zu reduzieren und ihre geleisteten Zinsen zu erhöhen (Spalte 3). Dass die Bildung einer Zwischensumme (Spalte 9) sinnvoll ist, zeigt Zeile 1. Sie umschließt die gesamte Volkswirtschaft (S1), d.h. alle inländischen Sektoren. Da das Dienstleistungsgeschäft inländischer Banken mit der ausländischer Kundschaft fehlt, d.h. auch die Korrekturen an den Zinsströmen unvollständig sind, addieren sich die Zinskorrekturen eben nicht zum Produktionswert der Banken. Es verbleibt eine Restgröße in Höhe von 4,7 Mrd. Euro (Spalte 1, Zeile 3), die betragsgleich dem zusätzlichen Dienstleistungsexport entspricht. Durch Einbeziehung der übrigen-welt-transaktionen der deutschen Banken hebt sich der Saldo der gesamten Volkswirtschaft auf (Spalte 10, Zeile 3). Ergänzend werden in Spalte 11 Zinskorrekturen aufgrund von Bankdienstleistungen ausländischer Banken an inländische Nichtbanken nachgewiesen. Eine Erläuterung der Zinskorrekturen für den Sektor S2 (Übrige Welt) insgesamt erübrigt sich hier, da dies schon im Zusammenhang mit der Ableitung des Bruttonationaleinkommens aus dem Bruttoinlandsprodukt geschehen ist. Seite 16 von 28

17 Änderungen der empfangenen und geleisteten Zinsen nach Sektoren: Mrd. Euro Sektoren Empfangene Zinsen Geleistete Zinsen Gesamteffekt (empf../. geleistete Zinsen) S1 S11 Gesamte Volkswirtschaft Nichtfinanz. Kapitalgesellschaften S12 Finanzielle Kapitalgesellschaften S122 MFIs (nur FISIM) S122/3 Rest S13 Staat S14/15 Priv. Haushalte u. private Organisationen. o.e. nachrichtlich: nachrichtlich: nachrichtlich: nachrichtlich: S14 (nur Konsumenten) S14/15 Wohnungseigentümer, Einzelunternehmer, private Org. o.e. S2a) Übrige - Welt - Transaktionen deutscher Banken Zwischensumme ohne S122 MFIs (nur FISIM) Zwischensumme einschl. S122 MFIs (nur FISIM) S2b) Übrige - Welt Transaktionen ausländischer Banken ,15-46,75-30,60-44,45 +18,55-25,90 60,60 65,30-4,70 +4,80-15,90 20,70-46,75 +18,55 65,30 +0,85 +0,50 +10,00 X +2,40 +18,55 +18,55-46,75-28,20-0,85-3,10-2,20-22,40-2,30-46,75-46,75 +18,55-28,20 1,70 3,60 12,20 22,40 4,70 65,30-28,2-28,2 0,00 S2 Übrige Welt (S2a./. S2b) +2,10 +0,30-3,90 +1,60 6,00-1,30 Seite 17 von 28

18 Die empfangenen Zinsen des Bankensektors werden im Beispiel um 46,75 Mrd. Euro reduziert, die geleisteten um 18,55 Mrd. Euro aufgestockt. Die Summe der Korrekturen entspricht der FISIM Total, die 65,3 Mrd. Euro beträgt. Abweichend von der bisherigen Übung, in diesem Beitrag nur die sich ergebenden Änderungen zu betrachten, kann man in einem Gedankenexperiment annehmen, die tatsächlichen geleisteten Zinsen würden 100 Mrd. Euro betragen. Da die Zinsspanne (gleich FISIM-Total) mit 65,3 Mrd. Euro angesetzt wurde, müssen sich die tatsächlich empfangenen Zinsen auf 165,3 Mrd. Euro belaufen haben, wenn man, wie gesagt, davon ausgeht, dass die Zinsspanne der FISIM-Total entspricht. Reduziert man im Beispiel dann die tatsächlich empfangenen Zinsen von 165,3 Mrd. Euro um den Korrekturbetrag von 46,75 Mrd. Euro, so resultiert ein Betrag von 118,55 Mrd. Euro. Das ist der Betrag, den die Banken erhalten hätten, wenn sie ihr Geld zum Referenzzinssatz ausgeliehen hätten. Stockt man die tatsächlich geleisteten Zinsen um den Korrekturbetrag von 18,55 Mrd. Euro auf, so ergibt sich in diesem Fall (nicht zufällig) der gleiche Betrag von 118,55 Mrd. Euro. Dabei handelt es sich um den Betrag, den die Banken für hereingenommene Gelder, also Einlagen hätten zahlen müssen, wenn sie das Geld ihrer Kundschaft zum Referenzzinssatz verzinst hätten. Diese Identität ergibt sich immer dann, wenn FISIM-Total der Zinsspanne entspricht. Dies impliziert jedoch, dass die Höhe der Kredite der Höhe der Einlagen entspricht (siehe Punkt 2.5 Exkurs: Zum Verhältnis von Zinsmarge und FISIM). In den in Zukunft veröffentlichten Daten zum Einkommensverteilungskonto der Banken wird eine solche mögliche Identität nicht zu erkennen sein. Es wurde schon darauf verwiesen, dass dort, wie in den Einkommensverteilungskonten der anderen Sektoren, nicht unterscheidbar dienstleistungsbereinigte und tatsächliche Zinsströme zusammengefasst nachgewiesen werden. Nur in der hier dargestellten beispielhaften Betrachtung kann diese Gleichheit unter der gegebenen Annahme in dieser Deutlichkeit herausgearbeitet werden. Die Berechnung der FISIM setzt, um ökonomisch plausibel interpretiert werden zu können, voraus, dass die Kreditzinsen höher und die Einlagenzinsen niedriger sind als der Referenzzinssatz. Wenn aber z.b. in Teilbereichen der Bankenpassiva der Einlagenzinssatz höher ist als der Referenzzinssatz, ergibt sich in diesem Fall ein negatives Dienstleistungsentgelt. Wie aber ist ein negatives Dienstleistungsentgelt zu interpretieren? Dies leitet über zum nächsten Kapitel, in dem die statistischen Quellen und die Berechnung der FISIM dargestellt werden. Seite 18 von 28

19 3.5 Exkurs: Zum Verhältnis von Zinsmarge und FISIM Die Zinsspanne einerseits ergibt sich, indem von den Kreditzinsen die Einlagenzinsen abgezogen werden. (1) Zinsspanne= K x Kr - E x Er FISIM andererseits ergibt sich, indem die Kredite (K) mit der Differenz tatsächlichem Kreditzinssatz (Kr) und Referenzzinssatz (R) und die Einlagen (E) mit der Differenz zwischen Referenzzinssatz (R) und tatsächlichem Einlagenzinssatz (Er) multipliziert werden. (2) FISIM= K x (Kr R) + E x (R Er) Eine einfache Umformung (3) FISIM= K x Kr K x R + E x R E x Er und Umgruppierung führt zu: (4) FISIM= (K x Kr E x Er) K x R + E x R Da der in Klammern gesetzte Ausdruck (K x Kr E x Er) gerade dem Wert der Zinsspanne entsprechen soll, resultiert (5) 0 = K x R + E x R oder (6) K x R = E x R bzw. (7) K=E Die Identität der beiden Größen entspricht der Annahme, dass Kredite und Einlagen den gleichen Wert haben. Wenn jedoch, so der Umkehrschluss, die Kredite nicht den Einlagen entsprechen, sind die Zinsspanne und FISIM-Total unterschiedlich. Dies unterstreicht noch einmal, dass es bei der neuen Regelung nicht um die Aufteilung eines vorgegebenen Wertes ( der Zinsspanne top down ), sondern um die schlichte Addition einzeln ausgerechneter Dienstleistungsentgelte (bottom up) geht. Seite 19 von 28

20 4. FISIM-Berechnung in der VGR-Praxis 4.1 FISIM Jahreswerte in jeweiligen Preisen Nach den bisherigen Ausführungen liegt der zusätzliche Datenbedarf auf der Hand. Bankbilanzen, bei denen die Aktiva und Passiva in der Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie der Sektoren des ESVG95 nachgewiesen werden, vervollständigt durch Gewinn- und Verlustrechnungen, die, zumindest soweit es die Zinsen (natürlich ESVG95 Abgrenzung) betrifft, die gleiche Gliederung aufweisen. Wie so häufig muss sich die VGR mit weniger begnügen. Um es vorwegzunehmen, die Datenlage sieht mittlerweile auf keinen Fall schlechter aus als in anderen Bereichen. Das gilt zumindest für die jährliche Berechnung, die nachstehend beschrieben wird. Eine weitere Bemerkung vorab. Es sind drei Bereiche der VGR, die von der FISIM-Neuregelung betroffen sind. Außer der Berechnung der FISIM selbst sind das die Einkommensverteilungskonten, insbesondere die Zinsmatrix, sowie die Finanzierungsrechnung der Deutschen Bundesbank. Besonders wichtig ist dabei die Geldvermögensrechnung der Deutschen Bundesbank, also deren Bestandsrechnung. Die Aktiva und Passiva der Banken im Rahmen der Bestandsrechnung der Finanzierungsrechnung sind die Grundlage für den wohl wichtigsten Teil der Zinsmatrix, den tatsächlichen Zinseinnahmen und -ausgaben der Banken. Dieser Teil der Zinsmatrix wiederum ist Grundlage für die Berechnung der FISIM. Deshalb wurde von Anfang an darauf geachtet, dass diese drei Teile der VGR konsistent sind. Der Rechengang zur Bestimmung der FISIM kann, in Schritte unterteilt, wie folgt dargestellt werden: Im ersten Schritt werden die Aktiva und Passiva, d.h. insbesondere die Kredite und Einlagen nach Sektoren, aus der Bankenstatistik entnommen. In diesem Zusammenhang werden auch Umsetzungen in der sektoralen Zuordnung, die von der Finanzierungsrechnung vorgenommen werden, vom Statistischen Bundesamt nachvollzogen. Dabei handelt es sich insbesondere um Kredite, die von staatlichen Stellen in Anspruch genommen werden. Es kann von den Banken ja kaum erwartet werden, dass sie die Staatsabgrenzung des ESVG95 bis ins Detail verinnerlichen. An dieser Stelle sind die Kollegen der Finanzierungsrechnung, allein schon aus Maastricht-Gründen, wachsam und nehmen Umsetzungen vor. Diese sektoralen Umsetzungen werden, wie gesagt, vom Statistischen Bundesamt übernommen. Seite 20 von 28

21 Im zweiten Schritt wird eine Modellrechnung aufgebaut. Den (korrigierten) Krediten und Einlagen der Banken werden Zinssätze zugeordnet. Während der Testrechnungen musste die damalige Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank genügen. Diese Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank wurde zwischenzeitlich von einer neuen Zinsstatistik der Europäischen Zentralbank abgelöst, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen. Die entscheidende Verbesserung der neuen Zinsstatistik der Europäischen Zentralbank hinsichtlich ihrer Eignung für Zwecke der FISIM-Berechnungen besteht darin, dass nunmehr nicht nur Zinssätze im Neugeschäft für bestimmte Instrumente (kurzfristige Kredite, Termingelder usw.), so bis jetzt im Nachweis der Deutschen Bundesbank, sondern auch Durchschnittszinssätze der Bestände für Sektoren (ESVG-Abgrenzung) erfragt werden. Aus der Kombination der Kredite und Einlagen mit den entsprechenden Durchschnittszinssätzen ergeben sich Schätzungen für die entsprechenden Zinseinnahmen und -ausgaben der Banken. Die Ergebnisse der Modellrechnung müssen danach auf die tatsächlichen Zinseinnahmen und -ausgaben der Banken, wie sie den jährlichen Gewinn- und Verlustrechnungen zu entnehmen sind, abgestimmt werden. Dieser Abstimmung geht eine Bereinigung der in den Gewinn- und Verlustrechnungen nachgewiesenen Zinseinnahmen und -ausgaben der Banken voraus. Die Gewinn- und Verlustrechnungen der Banken werden nach dem Unternehmenskonzept erstellt. Sie umfassen also auch die Zinsströme der (rechtlich unselbständigen) ausländischen Filialen deutscher Banken. Da diese ausländischen Filialen deutscher Banken keine inländischen Wirtschaftseinheiten darstellen, müssen deren Zinseinnahmen und -ausgaben eliminiert werden. Dabei ist die Deutsche Bundesbank mit Schätzungen behilflich. Da auch für (rechtlich unselbständige) Filialen ausländischer Banken in Deutschland eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen ist, ist also im spiegelbildlichen Fall keine Korrektur notwendig. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass dies auch nicht bei den Aktiva und Passiva der Banken notwendig ist, da hier von vornherein nur der inländische Teil des Kreditinstituts mit seinen Aktiva und Passiva erfasst wird. Die Ergebnisse der Modellrechnung sind also auf modifizierte tatsächliche Werte der Gewinnund Verlustrechnungen abzustimmen. Der eigentlichen Abstimmung auf diese Eckwerte geht jedoch noch ein weiterer Schritt voraus. In einigen Fällen, so bei den von Versicherungen an Banken geleisteten bzw. bei den von Versicherungen von Banken empfangenen Zinsen, liegen aus der Rechnungslegung der Versicherungen verlässliche Angaben vor. Diese Werte der Versicherungen ersetzen in der Modellrechnung die geschätzten Ergebnisse. Dies gilt auch für die von Seite 21 von 28

22 Banken grenzüberschreitend geleisteten und empfangenen Zinsen. In diesem Fall ist die Zahlungsbilanzstatistik die externe Quelle. Da schließlich die Zinsströme aus (inländischen) Interbankbeziehungen gleich groß sein müssen, denn was eine inländische Bank an eine andere inländische Bank an Zinsen zahlt muss dem entsprechen, was diese empfängt, wird der Schätzwert für die von inländischen Banken an inländische Banken gezahlten Zinsen auch auf der Einnahmenseite des Bankensektors übernommen. Entsprechend wird mit den Interbankenaktiva bzw. -passiva verfahren. Maßgeblich ist der Wert der Interbankenpassiva. Danach wird die Differenz zwischen dem (teilweise korrigierten) Ergebnis der Modellrechnung und dem (modifizierten Ergebnis) der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Positionen verteilt, die nicht fixiert sind (Versicherungen und grenzüberschreitende Zinsen). Der (durchschnittliche) Referenzzinssatz errechnet sich aus den Interbankenpassiva und den von inländischen Banken an inländische Banken gezahlten Zinsen. Da, wie geschildert, die Spiegelbildlichkeit zuvor hergestellt wurde, entspricht diese Referenzrate genau der, die sich auch aus den Interbankenaktiva und den von inländischen Banken empfangenen Zinsen ergibt. Werden die Kredite und Einlagen der Banken nach Sektoren mit dieser Referenzrate multipliziert, so stellt die Differenz zu den tatsächlichen Zinseinnahmen und -ausgaben (nach allen Modifikationen und Abstimmungen) das Dienstleistungsentgelt dar. Das Ergebnis ist dann eine Tabelle wie sie vorhin unter der Überschrift FISIM nach Kundengruppen dargestellt wurde. Wie eingangs erwähnt, ergaben sich im Rahmen der Testrechnungen auch ökonomisch schwierig zu interpretierende negative Dienstleistungsentgelte, insbesondere im Zusammenhang mit Versicherungen. Das Problem bei den Versicherungen ist, dass ein erheblicher Teil ihrer Gelder bei den Banken in Form von Namensschuldverschreibungen angelegt ist. Diese unterscheiden sich von Inhaberschuldverschreibungen bis auf die Nichthandelbarkeit wenig, insbesondere hinsichtlich der Verzinsung. Da die Verzinsung von handelbaren Bankschuldverschreibungen wegen der Fristigkeit in der Regel höher liegt als der Interbankensatz, ergaben sich zwangsläufig negative Dienstleistungsentgelte. Entscheidend ist, dass Namensschuldverschreibungen in der Bankenstatistik den (längerfristigen) Termineinlagen zugerechnet werden und damit in die FISIM- Berechnung eingehen, während Inhaberschuldverschreibungen als festverzinsliche Wertpapiere aus der Berechnung ausgespart bleiben. Dieses Problem wird auf der nächsten Sitzung der Task Force FISIM, sie ist für den Januar 2004 in Luxemburg geplant, zu besprechen sein. Seite 22 von 28

23 4.2 Vierteljahresrechnung der FISIM Konzeptionell stellt eine vierteljährliche Berechnung der FISIM kein Problem dar. Gerade die verstärkte Beachtung des accrual -Prinzips, d.h. der periodengerechten Zurechnung von Transaktionen in der VGR-Diskussion der letzten Jahre, bietet für eine vierteljährliche Berechnung, zumindest konzeptionell, eine sachgerechte Grundlage. Es könnte sogar möglich sein, dass sich der Jahreswert aus Vierteljahreswerten additiv ergibt. Die Probleme der Realisierung einer Vierteljahresrechnung liegen denn auch mehr in der Datengrundlage, auf die im folgenden Abschnitt auch eingegangen wird. Im Prinzip ist die oben geschilderte Modellrechnung auf der Basis von Monatswerten für Aktiva und Passiva sowie monatlichen Durchschnittszinssätzen durchführbar. Der derzeit bestehende Engpass sind vierteljährliche Gewinn- und Verlustrechnungen der Banken, die eine Abstimmung der Modellrechnungsergebnisse auf deren tatsächlich empfangene und geleistete Zinsen erlauben würden. Genutzt wurden bisher die aggregierten jährlichen Gewinn- und Verlustrechnungen der Banken, die jeweils im Herbst des Folgejahres von der Deutschen Bundesbank für das vorangegangene Jahr veröffentlicht werden. Es ist bekannt, dass zumindest Banken in Form einer Aktiengesellschaft schon bisher vierteljährliche Gewinn- und Verlustrechnungen der Deutschen Bundesbank und den Aufsichtsgremien vorzulegen haben. Darüber hinaus ist bekannt, dass die Europäische Zentralbank beabsichtigt, eine vierteljährliche Rechnungslegungspflicht für alle Banken, alle MFIs, einzuführen. Nicht bekannt ist zur Zeit, wann das der Fall sein wird. Damit würde eine weitere administrative Quelle für statistische Zwecke nutzbar sein. Bis auf weiteres ist, allerdings die geschilderte Abstimmung auf tatsächliche Zinseinnahmen und -ausgaben, nur für die Summe der modellmäßig errechneten Vierteljahresergebnisse auf die jährlichen Gewinn- und Verlustrechnungen möglich. 4.3 Volumenrechnung Die Berechnung eines, wie auch immer konzipierten realen Wertes der Bankdienstleistungen stellt weiterhin ein schwieriges konzeptionelles Problem dar. Es ist offensichtlich, dass eine Marge keinen Preis im herkömmlichen Sinne haben kann. Damit versagen die Ansätze einer Deflationierung, wie sie bei Waren und anderen Dienstleistungen angewendet werden. Die praktische Lösung, zu der man sich verständigt hat, sie wurde bereits erwähnt, ist in der Verordnung selbst rechtlich festgeschrieben. Es ist eine Volumenfortschreibung, wobei der Fortschreibungsindikator als deflationierte Bilanzsumme definiert wird. In Kauf genommen wird dabei, dass der implizi- Seite 23 von 28

24 te Preisindex bzw. die impliziten Preisänderungen der Bankdienstleistungen, die sich rein rechnerisch ergeben, sachlich/inhaltlich nicht interpretiert werden können. 5. Zusammenfassung und Ausblick Die Entwicklung bei der Bestimmung des Wertes der Bankproduktion und seiner Verwendung in den VGR kann folgendermaßen zusammengefasst werden: Bisher wurde der Gesamtwert der FISIM als Differenz zwischen Vermögenseinkommen, die nicht der Anlage eigener Bankmittel zuzurechnen waren, und den geleisteten Zinsen bestimmt. Dieser Gesamtwert der FISIM (Global-FISIM bzw unterstellte Bankgebühr) wurde global als Vorleistung (einer fiktiven Wirtschaftseinheit) gebucht. Inlandsprodukt und Nationaleinkommen wurden von der Höhe der Global-FISIM nicht beeinflusst. Nach der jetzt maßgeblichen neuen Regelung wird der Gesamtwert von FISIM (Total FISIM) als Differenz zwischen tatsächlichen und, nach Maßgabe der Referenzrate, dienstleistungsbereinigten Kreditzinsen bzw. Einlagenzinsen in der Gliederung nach Sektoren (bzw. Verwendungskategorien) errechnet und aufaddiert. Es ändert sich der FISIM-Gesamtwert. Gleichzeitig wird FISIM auf die Verwendungsaggregate aufgeteilt. Bei den Kreditnehmern wird das Dienstleistungsentgelt unter Verwendung der Referenzrate rechnerisch aus den Kreditzinsen herausgelöst; bei den Einlegern ergibt sich das Dienstleistungsentgelt als Differenz zwischen Einlagezinsen und den Referenzzinsen. Die Neuregelung wirkt sich sowohl auf das Bruttoinlandsprodukt als auch auf das Bruttonationaleinkommen (bisher Bruttosozialprodukt genannt) aus. Allerdings erlaubt die derzeitige Datenlage noch keine genaue Quantifizierung des Effektes auf das Niveau. Ebensowenig kann der Effekt auf die Entwicklung des Wirtschaftswachstums derzeit ermittelt werden. Schließlich ändert sich durch die FISIM-Regelung der Nachweis der Zinsströme in den Einkommensverteilungskonten. Anders als bisher, stellen die nachgewiesenen Zinsströme eine Kombination aus tatsächlichen Zinsen und dienstleistungsbereinigte Zinsen dar. Die FISIM-Neuregelung wird in der anstehenden großen Revision der VGR implementiert. Trotzdem geht die Diskussion weiter. Seite 24 von 28

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