Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Aachen

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1 Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Aachen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Robert Schuman Straße Aachen Ausbildungsprogramm

2 Vorwort Dieses Ausbildungsprogramm ist die Grundlage für das gemeinsame Handeln aller an der Gestaltung der Zweiten Phase der Lehrerausbildung beteiligten Personengruppen. Es verdeutlicht die Zielsetzungen der Ausbildung an unserem Seminar, legt rechtliche Grundlagen offen, erläutert das seminardidaktische Vorgehen sowie die Struktur der Ausbildung und gibt allen Beteiligten Hinweise und Empfehlungen. Es richtet sich daher primär an die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA). 1 Soweit nicht anders angegeben, gelten alle Hinweise des Ausbildungsprogramms grundsätzlich für beide unter der Bezeichnung LAA zusammengefassten Personengruppen. Hinsichtlich von Ausführungen, die ausschließlich für die Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung (LiA) relevant sind, verweisen wir auf die Ausführungen in der OBAS. 2 Außerdem richtet sich das Ausbildungsprogramm an alle Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder sowie an die zahlreichen Personen an den Ausbildungsschulen, mit denen das Seminar kooperiert. Die LAA, die an unserem Seminar mit ihrem Vorbereitungsdienst beginnen, verfügen über vielfältige Lebenserfahrungen innerhalb und außerhalb des Systems Schule. Für sie stellt der Eintritt in den Vorbereitungsdienst eine Übergangsphase dar, die sie auf der Basis der eigenen Erfahrungen und Erwartungen wahrnehmen und individuell gestalten. Unser Ziel ist es, die LAA in den 18 Monaten der Ausbildung kompetent zu begleiten und auf dem Weg zur Entwicklung ihrer professionellen Lehrerpersönlichkeit zu unterstützen. Die wichtigsten Grundlagen für die Ausbildung der LAA haben wir in unserem Ausbildungsprogramm, das kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt wird, festgelegt und mit den Ausbildungsschulen abgestimmt. Wir möchten alle an der Ausbildung Beteiligten bereits jetzt dazu einladen, sich in diesen Prozess der Weiterentwicklung aktiv mit einzubringen. Informationen zu Verwaltungsabläufen und zu den an der Ausbildung beteiligten Personen finden Sie auf der Homepage des ZfsL Aachen. Wir wünschen allen LAA einen guten Start in die schulpraktische Lehrerausbildung und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit. Die Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars Gymnasium / Gesamtschule. Mai Die Dienstbezeichnungen der LAA lauten entweder Studienreferendarin (StRef ) bzw. Studienreferendar (StRef) oder Lehrerin bzw. Lehrer in Ausbildung (LiA). Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) v

3 Inhaltsverzeichnis 1. Als Lehrkraft an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule tätig sein 3 2. Elemente des Vorbereitungsdienstes Rechtliche Grundlagen Das Kerncurriculum Prinzipien der Ausbildung 8 3. Struktur der Ausbildung Rahmenbedingungen für die Ausbildung in Schule und Seminar Schulpraktische Ausbildung Ausbildung im Seminar für Gymnasium und Gesamtschule Ausbildung im Kernseminar Ausbildung in den Fachseminaren Das Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) Empfehlungen und Regelungen zur Ausgestaltung der Ausbildung Das Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) Ausbildungsberatung und personenorientierte Beratung mit Coachingelementen Unterrichtsbesuche durch die Fachleitungen Allgemeine Regeln zu den Unterrichtsbesuchen Schriftliche Planungen zu Unterrichtsbesuchen Unterrichtsnachbesprechungen und fachliche Beratung Ausbildung und Staatsprüfung Weitere Hinweise zur schulischen Ausbildung Evaluation 22 Stichwortverzeichnis Frequently Asked Questions (FAQ) Anhang: Kerncurriculum 2

4 1. Als Lehrkraft an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule tätig sein Mit dieser Überschrift ist schon das übergeordnete Ziel wiedergegeben, mit dem die LAA bei uns ihre schulpraktische Ausbildung beginnen. Im Verlauf der Ausbildungszeit werden sie an den Ausbildungsorten Seminar und Schule vielen unterschiedlichen Lehrerpersönlichkeiten begegnen, die darauf bedacht sind, den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern fachliches, soziales und personales Lernen zu ermöglichen. Die Lehrkräfte üben dabei unterschiedliche Funktionen in verschiedenen Handlungsfeldern aus, 3 die leitend für die Ausbildung der LAA sind: Dabei sind die einzelnen Funktionen der unterschiedlichen Handlungsfelder nicht isoliert zu betrachten oder im Berufshandeln voneinander getrennt zu sehen, sondern sie sind interdependent. Ein zielorientiertes Unterrichtsgespräch zu führen hat z. B. viel mit Kenntnissen von Gesprächsführung zu tun, wie sie im Bereich des Beratens genutzt werden. Nur wenn die LAA professionell auf die unterschiedlichsten Anforderungen im Schulleben reagieren 3 Vgl. Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen. Hrsg.: MSW NRW. 3

5 können, werden sie auch in der Lage sein, die schulischen und lebensorientierten Entwicklungsschritte der Schülerinnen und Schüler erfolgreich zu begleiten. Zielsetzungen der Bildungsgänge an Gymnasien und Gesamtschulen Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung, die fu r ein Hochschulstudium notwendig ist und ebenso fu r eine berufliche Ausbildung qualifiziert. Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken fu hren. 4 Die Gesamtschule arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Gesamtschulen werden in der Regel als Ganztagsschulen gefu hrt. Hier können alle Abschlu sse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden. 5 Die gymnasiale Oberstufe fördert den Bildungsprozess der Schu lerinnen und Schu ler in seiner personalen, sozialen und fachlichen Dimension. Bildung wird dabei als Lern- und Entwicklungsprozess verstanden, der sich auf das Individuum bezieht und in dem kognitives und emotionales, fachliches und fachu bergreifendes Lernen, individuelle und soziale Erfahrungen, Theorie und Praxis miteinander verknu pft und ethische Kategorien vermittelt und angeeignet werden. (...) Die Schu lerinnen und Schu ler sollen zunehmend befähigt werden, fu r ihr Lernen selbst verantwortlich zu sein, in der Bewältigung anspruchsvoller Lernaufgaben ihre Kompetenzen zu erweitern, mit eigenen Fähigkeiten produktiv umzugehen, um so dauerhafte Lernkompetenzen aufzubauen. Ein solches Bildungsverständnis zielt nicht nur auf Selbstständigkeit und Selbsttätigkeit, sondern auch auf die Entwicklung von Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit. 6 In beiden Schulformen unterstützen Lehrerinnen und Lehrer den Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrkräfte vermitteln ihnen grundlegende Kenntnisse, unterstützen sie bei ihrem Erwerb von Fertigkeiten und Fähigkeiten, die die Schülerinnen und Schüler flexibel und situationsadäquat anwenden, anpassen und kombinieren können. 7 Das Bildungsziel beider Schulformen ist es, dass die Heranwachsenden sich zu mündigen und sozial verantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln, die in der Lage sind, im privaten Leben, in Gesellschaft, Staat und Beruf verantwortlich zu handeln. Es gehört zu den Aufgaben der Lehrkräfte, diese Entwicklungsprozesse systematisch und strukturiert anzubahnen und beratend zu unterstützen. Dies geschieht im Rahmen didaktischer Die Sekundarstufe I in NRW: Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule. Informationen für Eltern. Hrsg.: MSW NRW, S. 22. Die Sekundarstufe I in NRW: Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule. Informationen für Eltern. Hrsg.: MSW NRW, S. 24. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. S. XI. Vgl. den Kompetenzbegriff bei Franz E. Weinert. Weinert, Franz E. (Hrsg): Leistungsmessungen in Schulen., Weinheim und Basel, 2001, S. 27f. 4

6 Szenarien, denen Prinzipien zugrunde liegen, die in wechselnder Gewichtung miteinander interagieren: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über individuelle Voraussetzungen und Möglichkeiten des Lernens, beschreiten unterschiedliche Lernwege und entwickeln ihre Kompetenzen auf unterschiedliche Weise und zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Lernen vollzieht sich anhand relevanter Gegenstände im Rahmen anregender Lernsituationen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie sowohl zukunftsrelevante Frage- und Problemstellungen als auch unmittelbar aktuelle Relevanz für die Kinder und Jugendlichen aufweisen. Herausfordernde Aufgabenstellungen strukturieren komplexe individuelle und soziale Arbeitsund Lernprozesse und bieten den Schülerinnen und Schülern Unterstützung und diagnostisches Feedback an. Da Lernen ein individueller Konstruktionsprozess ist, wird der Förderung von und Erziehung zum eigenständigen Lernen von Anfang an Bedeutung beigemessen. Da Lernen aber auch soziale Ko-Konstruktion ist, werden die Lernprozesse von sozialen und kooperativen Kommunikationsprozessen begleitet. Eine Unterrichtsgestaltung, die diese Orientierungspunkte beachtet, fördert ganzheitliche Lernprozesse und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, in aktiver Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand neue Informationen und Reflexionen mit vorhandenen Handlungskompetenzen zu verknüpfen. Die komplexe Bildungs- und Erziehungsaufgabe erfordert kompetente Lehrerinnen und Lehrer, die nicht nur Fachleute in einer Lerngruppe sind und Sachinhalte vermitteln, sondern die nachhaltige individuelle und soziale Lernprozesse initiieren und zur umfassenden Zusammenarbeit im Kollegium, zum gemeinsamen Entwickeln von Bildungsinhalten und zur Kooperation bei der Erziehung in unterschiedlichen Lerngruppen bereit und fähig sind. Für eine verantwortungsbewusste Wahrnehmung und Ausgestaltung der vielfältigen schulischen Aufgaben ist es wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer ihre Tätigkeiten in der Schule als kreativ und innovativ verstehen und über eine hohe Kompetenz in ihren Fachwissenschaften, ihrer Fachdidaktik und in den Bildungswissenschaften verfügen. 2. Elemente des Vorbereitungsdienstes 2.1 Rechtliche Grundlagen Die schulpraktische Lehrerausbildung in unserem Seminar erfolgt auf der rechtlichen Grundlage von Rechtsverordnungen, die von dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen werden. Das sind für die Studienreferendarinnen und Studienreferendare die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen - OVP vom für die Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung (LiA) die Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) vom Diese beiden Rechtsverordnungen stellen die verbindliche Grundlage der Ausbildung und Prüfung dar. In ihnen werden die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung organisatorisch 5

7 und rechtlich geregelt, es werden das Ziel der Ausbildung, die beteiligten Personen, wesentliche strukturierende Elemente der Ausbildung und die Teile der Staatsprüfung dargestellt. Wesentliches Kennzeichen der schulpraktischen Ausbildung ist es, dass sie gemeinsam vom Seminar und von der Schule gestaltet wird. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt der Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung; die Verantwortung für die lehramtsbezogene Ausbildung trägt der Seminarleiter. Die Verantwortung für den Unterricht der LAA trägt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Leitungen des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung und der Schule arbeiten im Interesse der Ausbildung eng zusammen. In der Anlage 1 der OVP werden für die sechs Handlungsfelder die Kompetenzen und Standards genannt, die die Zielperspektive der schulpraktischen Lehrerausbildung darstellen. Auf der Basis der Anlage 1 der OVP strukturiert das ebenfalls vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Kerncurriculum die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und in den Ausbildungsschulen. Es orientiert sich auch an der Vereinbarung zu den Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ). Unser Seminar hat auf der Grundlage des Kerncurriculums das vorliegende Ausbildungsprogramm entwickelt, in dem seminarspezifische Ziele und Handlungskonzepte der Ausbildung festgelegt werden und das kontinuierlich fortgeschrieben wird. Die Konkretisierung des Curriculums der überfachlichen Ausbildung auf der Basis des Kerncurriculums ist auf der Internetseite des Seminars veröffentlicht. Es ist der kontinuierlichen Entwicklung unterworfen und stellt in seiner veröffentlichten Form den aktuellen Arbeitsstand dar. Die Grafik veranschaulicht die Beziehung zwischen den grundlegenden Vorgaben für die schulpraktische Ausbildung der LAA. 6

8 Aufgrund seiner Relevanz wird das Kerncurriculum im Folgenden genauer dargestellt Kerncurriculum Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen geht in dem Kerncurriculum von einem Lehrerleitbild aus, in dem die Qualität und die Wirksamkeit von Unterricht entscheidend durch das professionelle Wissen und Können sowie das Berufsethos der Lehrerinnen und Lehrer geprägt sind: Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute fu r das Lehren und Lernen. Ihre Kernaufgabe ist die gezielte und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Planung, Organisation und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen sowie ihre individuelle Bewertung und systemische Evaluation. Die berufliche Qualität von Lehrkräften entscheidet sich an der Qualität ihres Unterrichts. Lehrerinnen und Lehrer sind sich bewusst, dass die Erziehungsaufgabe in der Schule eng mit dem Unterricht und dem Schulleben verknüpft ist. Dies gelingt umso besser, je enger die Zusammenarbeit mit den Eltern gestaltet wird. Beide Seiten müssen sich verständigen und gemeinsam bereit sein, konstruktive Lösungen zu finden, wenn es zu Erziehungsproblemen kommt oder Lernprozesse misslingen. Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Beurteilungs- und Beratungsaufgabe im Unterricht und bei der Vergabe von Berechtigungen für Ausbildungs- und Berufswege kompetent, gerecht und verantwortungsbewusst aus. Dafür sind hohe pädagogisch-psychologische und diagnostische Kompetenzen von Lehrkräften erforderlich. Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter und nutzen wie in anderen Berufen auch Fort- und Weiterbildungsangebote, um die neuen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse in ihrer beruflichen Tätigkeit zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen Lehrerinnen und Lehrer Kontakte zu außerschulischen Institutionen sowie zur Arbeitswelt generell pflegen. Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Schulentwicklung, an der Gestaltung einer lernförderlichen Schulkultur und eines motivierenden Schulklimas. Hierzu gehört auch die Bereitschaft zur Mitwirkung an internen und externen Evaluationen. 9 Dieses im Kerncurriculum festgeschriebene Lehrerleitbild findet sich in den sechs Handlungsfeldern wieder. Das Kerncurriculum ordnet den sechs Handlungsfeldern insgesamt 37 praxisrelevante Handlungssituationen zu, die durch exemplarische Erschließungsfragen strukturiert werden. Durch die Benennung von inhaltlichen Bezügen wird u.a. deutlich, in welcher Form Gegenstände der universitären Ausbildung in der schulpraktischen Ausbildung aufgenommen und akzentuiert werden können. So wird eine theoriegeleitete Analyse von Handlungssituationen und die Entwicklung von 8 Das Kerncurriculum ist im Anhang beigefügt. Darüber hinaus finden Sie alle genannten Dokumente auf der Homepage des Ministeriums: 9 Kerncurriculum S. 2 7

9 Standardorientierung Handlungsfeldorientierung Handlungsmöglichkeiten angestrebt. Dadurch, dass das Kerncurriculum konsequent die zentralen Handlungsfelder von Lehrerinnen und Lehrern in den Blick nimmt und exemplarische Handlungssituationen sowie fachliches und überfachliches Wissen und Können auf sie bezieht, stellt es ein pragmatisches Werkzeug dar, das sowohl die Ziele der Ausbildung verdeutlicht als auch Wege zum Kompetenzerwerb und zur Professionalisierung eröffnet. 2.3 Prinzipien der Ausbildung Der Vorbereitungsdienst möchte die LAA vor dem Hintergrund ihrer erfolgreich abgeschlossenen Hochschulausbildung als eigenverantwortliche Lernende unterstützen und fördern. Daher basiert er auf vier Prinzipien: Personenorientierung Wissenschaftsorientierung Standardorientierung Die Standards werden in der Anlage 1 der OVP dargestellt. Sie beschreiben die Ziele der Ausbildung und sollen eine landes- und bundesweite Vergleichbarkeit sichern. Personenorientierung Die Unterstützung der LAA als eigenverantwortlich Lernende erfolgt u.a. durch das Format des Eingangs- und Perspektivgesprächs (vgl. Kapitel 4.1 und 3.4) die individuelle fachbezogene und überfachliche Ausbildungsberatung die personenorientierte Beratung mit Coachingelementen durch die Ausbilderinnen und Ausbilder im Kernseminar (vgl. Kapitel und 4.2). Handlungsfeldorientierung Die Ausbildung in Seminar und Schule ermöglicht einen fortschreitenden Kompentenzaufbau in den sechs Handlungsfeldern, wobei diese nicht isoliert betrachtet, sondern in ihrer engen wechselseitigen Beziehung wahrgenommen werden (vgl. Kapitel 2.2). Die Orientierung an 8

10 konkreten Lehreraufgaben, also an typischen Situationen des Lehrerhandelns stellt daher ein grundlegendes seminardidaktisches Prinzip in den Seminarveranstaltungen dar. Im Mittelpunkt der Arbeit in Kern- und Fachseminaren stehen Handlungssituationen, in denen Theoriewissen (Unterrichtslehre, Lerntheorie, Schulrecht, Fachdidaktik,...) zu Handlungswissen verdichtet werden kann. Erst die Übung kann Teilkompetenzen anbahnen, die sich in der Praxis zu Handlungsstrategien und Handlungsroutinen zusammenfügen und so zur Professionalisierung der LAA beitragen. Wissenschaftsorientierung Die Ausbildung in Seminar und Schule ist wissenschaftlich orientiert und reflektiert. Vermittlungsprozesse und Lerngegenstände sind am aktuellen Stand der Bildungs- und Fachwissenschaften, an deren Didaktiken und an den Ergebnissen der Unterrichts- und Bildungsforschung ausgerichtet. Im Lehramtsstudium ging es vorrangig um den Erwerb konzeptionellanalytischer Kompetenzen, die schulpraktische Lehrerausbildung baut darauf auf und zielt vor allem auf den Erwerb von reflexiv gesteuerten Handlungskompetenzen. Es hat sich gezeigt, dass langfristig nur diejenigen Lehrerinnen und Lehrer einen guten Unterricht gestalten, die ihre Handlungskompetenzen nicht nur routiniert einsetzen, sondern darüber hinaus auch sich selbst und ihr Handeln einer theoriegeleiteten und kontinuierlichen Reflexion unterziehen. Hohe Professionalität und dauerhafte Berufszufriedenheit hängen von diesen Fähigkeiten ab. Um eine fortschreitende Professionalisierung in der schulpraktischen Lehrerausbildung nachhaltig anzulegen, wird die Ausbildung von Beginn an praxisorientiert und reflektierend angelegt. Damit ist gemeint, dass die LAA eine Haltung und Befähigung zur kritischen Reflexion von der Theorie in die berufliche Praxis und von der erlebten beruflichen Praxis in die Theorie entwickeln. 3. Struktur der Ausbildung Die Ausbildungsstruktur des Seminars für Gymnasien und Gesamtschulen ist darauf ausgerichtet, die LAA auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben als eigenverantwortliche Lernende in ihrer Ausbildung zu unterstützen. Die Ausbildung findet in Schule und Seminar mit dem Ziel statt, die berufsbezogenen Kompetenzen aufzubauen und zunehmend zu professionalisieren. 3.1 Rahmenbedingungen für die Ausbildung in Schule und Seminar Aus der OVP vom ergeben sich für alle an der Ausbildung Beteiligten folgende Rahmenbedingungen: Für die Ausbildung im Seminar stehen durchschnittlich sieben Wochenstunden zur Verfügung. 9

11 Die Ausbildung an der Schule umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden. Der selbstständige Unterricht von insgesamt 18 Wochenstunden wird in der Regel im zweiten bis fünften Ausbildungsquartal erteilt. Die Zweite Staatsprüfung findet im letzten Halbjahr der Ausbildung als integrierte Prüfung (unterrichtspraktische Prüfungen und Kolloquium) an einem Tag statt. Die Zweite Staatsprüfung ist nicht Schlusspunkt der Ausbildung, sondern sie ist in die Ausbildung integriert. Das bedeutet, dass Ausbildung bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes stattfindet. 3.2 Schulpraktische Ausbildung Der Unterricht ist ein Teil der schulpraktischen Ausbildung. Diese beträgt gem. 11 (5) OVP durchschnittlich 14 Wochenstunden und umfasst Hospitationen im Unterricht der eigenen Fächer (auch bei LAA im selbstständigen Unterricht), Unterricht unter Anleitung (bei Lehrkräften, die die Lehrbefähigung für das jeweilige Fach besitzen), selbstständigen Unterricht. Zur schulpraktischen Ausbildung gehören auch die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Schulprogramms sowie Tätigkeiten in anderen außerunterrichtlichen Aufgabenfeldern der Schule. Weitere Hinweise zur schulpraktischen Ausbildung siehe Kapitel 4.5. Im ersten Ausbildungsquartal kann die Zeit für die schulische Ausbildung folgendermaßen verteilt sein: mindestens zehn Wochenstunden Unterricht unter Anleitung in beiden Fächern unter Berücksichtigung der beiden Sekundarstufen (Sekundarstufe I / Sekundarstufe II), ca. zwei Wochenstunden Hospitationen bzw. außerunterrichtliche Tätigkeit im Rahmen des Schulprogramms, zwei Wochenstunden schulisches Ausbildungsprogramm können auf die 14 Wochenstunden, die die Ausbildung an Schulen durchschnittlich umfasst, angerechnet werden. Die Zeitstruktur für den Unterricht im Rahmen der schulischen Ausbildung ab dem zweiten bis zum fünften Ausbildungsquartal sieht wie folgt aus: Insgesamt 18 Wochenstunden selbstständiger Unterricht sind obligatorisch. Sie verteilen sich auf die Ausbildungsquartale zwei bis fünf, in der Regel 9 Wochenstunden pro Schulhalbjahr. Die Anzahl von 18 Wochenstunden ist die Obergrenze, die nicht zu überschreiten ist. Unterricht unter Anleitung erteilen die LAA im Umfang von durchschnittlich mindestens drei Wochenstunden. Hospitationen können im Umfang von höchstens zwei Wochenstunden eingerechnet werden. 10

12 Veranstaltungen im Rahmen des Ausbildungsprogramms an Schulen werden nicht mehr auf die 14 Wochenstunden angerechnet. Im sechsten Ausbildungsquartal konzentriert sich die Ausbildung an den Schulen wieder auf den Unterricht unter Anleitung. Der Unterricht findet bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes, also auch noch nach der Zweiten Staatsprüfung statt. Eine durchschnittliche Verteilung der schulischen Ausbildung im Laufe der sechs Ausbildungsquartale kann somit wie folgt aussehen: Ausbildungsquartal schulische Ausbildungsveranstaltung Unterricht unter Anleitung Hospitationen schulisches Ausbildungsprogramm Unterricht unter Anleitung selbstständiger Unterricht Hospitationen Unterricht unter Anleitung Hospitationen Wochenstundenzahl pro Quartal je 3 je 9 je Bei der Organisation des Unterrichts ist darauf zu achten, dass sowohl die beiden Sekundarstufen als auch die Fächer angemessen berücksichtigt werden. Die LAA müssen gemeinsam mit den Ausbildungsbeauftragten sowie der Leitung ihrer Schule beachten, dass in den Fächern, die in beiden Sekundarstufen unterrichtet werden, möglichst die Hälfte, jedoch mindestens ein Drittel des Unterrichts in der Sekundarstufe II stattfindet. An den Ausbildungsschulen findet eine Beratung und Unterstützung der LAA im Rahmen des schulischen Ausbildungsprogramms in Kooperation mit dem Seminar statt. Im Unterricht unter Anleitung werden die LAA durch Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer unterstützt, beraten und beurteilt. Für den selbstständigen Unterricht stellen die Ausbildungsbeauftragten sicher, dass ein angemessenes Angebot an Beratung und Unterstützung in der Schule vorhanden ist. Es ist sinnvoll, dabei auch auf die Mitwirkung von Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern zurückzugreifen. Die LAA geben im Einvernehmen mit der Leitung der Ausbildungsschule und ggf. den Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrern die Stundenpläne bekannt. Sie händigen der Schulleitung und den zuständigen Fachleiterinnen und Fachleitern (nicht den Kernseminarleiterinnen und Kernseminarleitern) bei Änderungen im Ausbildungsunterricht Exemplare des Stundenplans aus. Ein Stundenplanformular befindet sich im Downloadbereich der Seminar- 11

13 Homepage. 10 Auf diesem Formular tragen die LAA den Unterricht ein und geben die Anzahl der Ausbildungsstunden (Hospitationen, selbstständiger Unterricht, Unterricht unter Anleitung) sowie den Umfang der außerunterrichtlichen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung an. 3.3 Ausbildung im Seminar für Gymnasium und Gesamtschule Aufgabe der überfachlichen Ausbildungsgruppen (Kernseminare) ist es vor allem, auf der Grundlage des obligatorischen Kerncurriculums die Handlungsfelder unter einem überfachlichen Blickwinkel zu erschließen. Die Kernseminare und Fachseminare stimmen sich hinsichtlich der Ausbildungsinhalte ab. In den fachbezogenen Ausbildungsgruppen (Fachseminare) werden die Handlungsfelder in Abstimmung mit der überfachlichen Ausbildung unter primär fachdidaktischen und fachmethodischen Gesichtspunkten bearbeitet. Die Kern- und Fachseminare finden grundsätzlich mittwochs statt Ausbildung im Kernseminar Die im Anhang 1 der OVP genannten Kompetenzen und Standards konkretisieren sich in sechs für den Lehrerberuf typischen Handlungsfeldern des Kerncurriculums: Unterricht gestalten und Lernprozesse nachhaltig anlegen Den Erziehungsauftrag in Schule und Unterricht wahrnehmen Leistungen herausfordern, erfassen, rückmelden, dokumentieren und beurteilen Schülerinnen und Schüler und Eltern beraten Vielfalt als Herausforderung annehmen und Chancen nutzen Im System Schule mit allen Beteiligten entwicklungsorientiert zusammenarbeiten. Im Kernseminar werden die überfachlichen Aspekte der Handlungsfelder an Hand bestimmter Handlungssituationen theoriegestützt und praxisorientiert bearbeitet (siehe Kerncurriculum). Die Kernseminarleiterinnen und Kernseminarleiter führen mit den LAA im Laufe der Ausbildung in der Regel drei Beratungsgespräche durch, mindestens ein Beratungsgespräch findet auf der Grundlage eines Unterrichtsbesuchs durch die Kernseminarleitungen statt. Die Kernseminarleiterinnen und Kernseminarleiter beteiligen sich nicht an der Benotung. Dies ist eine zentrale Gelingensbedingung, um eine vertrauensvolle Ausbildungsatmosphäre für die personenorientierte Beratung mit Coachingelementen zu schaffen, die von den Kernseminarleitungen durchgeführt wird

14 3.3.2 Ausbildung in den Fachseminaren Zu den zentralen Lehrerfunktionen zählt die professionelle und lernfördernde Gestaltung von Fachunterricht. Entsprechend kommt der Akzentuierung und Ausschärfung fachlicher und fachdidaktischer Konzepte für die Unterrichtsarbeit ein besonderer Stellenwert im Vorbereitungsdienst zu. Hier liegt das wichtigste Aufgabenfeld der Ausbildung in den Fachseminaren. Grundsätzlich ist auch die Ausbildung in den Fachseminaren an den durch die OVP und das Kerncurriculum vorgegebenen Kompetenzen und Standards für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst orientiert. Fachseminare sind Lernorte, in denen in didaktischer und methodischer Hinsicht Modelle entwickelt, erprobt und reflektiert werden können, die auf die Unterrichtspraxis der LAA übertragbar sind. Sie sind zugleich Orte des kollegialen Austauschs, der Beratung und der wechselseitigen Anregung von LAA eines Faches über die Grenzen einzelner Ausbildungsschulen hinweg. Schließlich werden die LAA durch die Ausbildung in den Fachseminaren praktisch angeleitet, sachgerechten und lernwirksamen Fachunterricht zu gestalten bzw. andere Praxisaufgaben zu bewältigen, wozu die Seminarausbilderinnen und -ausbilder als erfahrene Lehrkräfte ihr Professionswissen zur Verfügung stellen. Neben den fünf obligatorischen Unterrichtsbesuchen (in jedem Fach) durch die Fachleiterinnen und Fachleiter können über diese Anzahl hinausgehende Hospitationen unter Beteiligung mehrerer Personen der weiteren Ausbildung im Zusammenhang mit Unterricht dienen. Die LAA fertigen in jedem Fachseminar eine Dokumentation im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld Leistung dokumentieren und beurteilen an. Die Dokumentation dient der reflektierten Auseinandersetzung mit Fragen ihres beruflichen Handelns sowie der eigenen Konzeptentwicklung. Sie bezieht sich auf eine Klassenarbeit oder Klausur, die aus dem selbstständigen Unterricht erwachsen ist. Die Dokumentation bildet eine Grundlage für die Beurteilungsbeiträge der Fachleiterin bzw. des Fachleiters. 3.4 Das Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) Das Eingangs- und Perspektivgespräch wird zu Beginn der Ausbildung zwischen dem oder der LAA und Vertreterinnen bzw. Vertretern des Seminars und der Schule geführt. Der oder die LAA hat beim EPG die Möglichkeit, seine bzw. ihre berufsbezogenen Erfahrungen aus dem Studium und aus Praktika mit den ersten Erfahrungen an der Ausbildungsschule und in der Seminarausbildung zu verknüpfen und zu reflektieren. Ziel des Gesprächs ist es, Arbeitsschwerpunkte und konkrete Handlungsschritte für den ersten Ausbildungsabschnitt zu vereinbaren und dadurch die individuellen Lernprozesse und die professionelle Entwicklung des oder der LAA zu unterstützen. Weitere Details der Gestaltung des EPGs werden im folgenden Kapitel 4.1 dargestellt. 13

15 4. Empfehlungen und Regelungen zur Ausgestaltung der Ausbildung 4.1 Das Eingangs- und Perspektivgespräch Die OVP formuliert den gesetzlichen Rahmen zur Durchführung des EPG: Auszug aus der OVP 15 Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter führt zu Beginn der Ausbildung ein Eingangs- und Perspektivgespräch mit einer Seminarausbilderin oder einem Seminarausbilder unter Beteiligung der Schule. Es dient dazu, auf der Grundlage der bereits erreichten berufsbezogenen Kompetenzen weitere Perspektiven zu entwickeln und Beiträge aller Beteiligten dazu gemeinsam zu planen. Das Gespräch soll in den ersten sechs Wochen der Ausbildung geführt werden. Es beruht auf einer von der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter gehaltenen Unterrichtsstunde. Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter dokumentiert die Gesprächsergebnisse schriftlich. Die Dokumentation kann von den anderen Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmern ergänzt werden. Eine Benotung erfolgt nicht. Die Planungen sollen im Verlaufe der Ausbildung fortgeschrieben werden. Für die Organisation des EPG gelten in unserem Seminar die folgenden Vereinbarungen: Es ist empfehlenswert das EPG möglichst früh durchzuführen. Es soll in der Regel innerhalb der ersten sechs Wochen der Ausbildung stattfinden. Ein von der oder dem LAA gewählter Seminarausbilder (in der Regel die Kernseminarleiterin bzw. der Kernseminarleiter) und ein Schulvertreter (in der Regel die oder der Ausbildungsbeauftragte) besuchen die oder den LAA im Unterricht und führen anschließend mit ihr oder ihm das Gespräch durch. Das EPG ist als vernetzendes Element der Ausbildung von Seminar und Schule zu verstehen. Für den Unterrichtsbesuch im Rahmen des EPG wird nur eine einfache Unterrichtsskizze (Thema, Ziele, Verlaufsplan) erwartet. Der Unterrichtsbesuch ist benotungsfrei und kann als Ausgangspunkt für die personenorientierte Beratung dienen. Zur Vorbereitung und Strukturierung des Gesprächs dient die Vorlage Dokumentation des Eingangs- und Perspektivgesprächs EPG (zu finden auf der Homepage des Seminars). Vorbereitung des EPG: Die LAA vereinbaren einen geeigneten Termin mit den Beteiligten. Die LAA füllen vor dem EPG die Abschnitte I III der Vorlage Dokumentation des Eingangs- und Perspektivgesprächs EPG so weit wie möglich aus. 14

16 Durchführung des EPG (etwa 60 Minuten): Im Anschluss an die gezeigte Stunde wird eine Reflexionsphase von ca. 15 Minuten eingelegt, in der die LAA ihre Notizen zu den Abschnitten I III ergänzen können. Das Gespräch wird von der Seminarausbilderin oder vom Seminarausbilder moderiert. Die Abschnitte I III können hierbei als Gesprächsleitfaden dienen. Nachbereitung des EPG : Der Abschnitt IV der Vorlage wird von den LAA ausgefüllt und dient als Dokumentation des EPG. Er wird an die weiteren Beteiligten am EPG weitergegeben und kann von ihnen bei Bedarf ergänzt werden. Die Unterlagen zum EPG können als Bestandteil eines Portfolios geführt werden. Ein Protokollvermerk zum EPG erfolgt auf einem eigenen Formblatt und dient der Dokumentation, dass das EPG stattgefunden hat. Das Protokoll wird von allen Beteiligten unterschrieben und in der Verwaltung abgegeben. 4.2 Ausbildungsberatung und personenorientierte Beratung mit Coachingelementen Der Vorbereitungsdienst ist konsequent darauf ausgelegt, die LAA auf der Grundlage ihrer abgeschlossenen Hochschulausbildung individuell zu unterstützen. Diese Personenorientierung wird neben dem EPG und individueller fachbezogener Beratung insbesondere durch eine personenorientierte Beratung mit Coachingelementen erreicht. Diese Form der Beratung ist verpflichtend (vgl. 10 (4) OVP) und richtet sich von Beginn der Ausbildung an auf die Begleitung und Unterstützung der LAA im beruflichen Professionalisierungsprozess. Die LAA nutzen sie zur bestmöglichen Entfaltung ihrer individuellen Potentiale für die berufliche Aufgabe als Lehrerinnen oder Lehrer. Personenorientierte Beratung mit Coachingelementen ist deshalb nicht vorrangig oder allein als Krisenintervention oder Konfliktberatung zu verstehen. Ziel ist vielmehr, im Gespräch die LAA bei der Entwicklung und Stärkung der Persönlichkeit zu stützen, Horizonte zu erweitern, Lösungsmöglichkeiten in bestimmten, unter Umständen belastenden Situationen zu reflektieren oder Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Mögliche Anlässe für eine personenorientierte Beratung mit Coachingelementen können aus Sicht des oder der LAA sein: Meine Rolle im Kollegium und im Seminar Bewältigung meines schulischen Alltags Entwicklung meiner berufsbezogenen Ziele und Perspektiven Meine Rolle als Berater von Schülern und Eltern Zuständig für die rollen- und ressourcenorientierte Begleitung und Beratung der LAA in diesem Professionalisierungsprozess sind die Kernseminarleiterinnen und Kernseminarleiter. Die Beratung ist benotungsfrei, dialogisch und vertraulich. Sie findet vorzugsweise im Seminar in 15

17 den dafür ausgewiesenen Räumen statt und dauert in der Regel ca Minuten. Folgetermine können vereinbart werden. 4.3 Unterrichtsbesuche durch die Fachleitungen Allgemeine Regeln zu den Unterrichtsbesuchen Die Unterrichtsbesuche der Fachleiterinnen und Fachleiter sind ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Sie dienen der Anleitung, Beratung, Unterstu tzung und Beurteilung ( 11 (3) OVP): (3) Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht). Sie erstreckt sich auf alle Handlungsfelder des Lehrerberufs. Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder besuchen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Unterricht. Die Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Ausbildung umfasst auch Unterrichtshospitationen bei Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern sowie bei Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern. Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder legen im Benehmen mit der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter die Termine für die Besuche fest. In den beiden Fächern finden, auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, zu denen die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter eine kurzgefasste Planung vorzulegen hat. In jedem Fach finden im Laufe der Ausbildung in der Regel fünf Unterrichtsbesuche der Fachleitungen statt. Sie dienen der Beratung und Unterstützung und werden auch unter dem Aspekt der Beurteilung durchgeführt. Gemäß OVP legen die Fachleiterinnen und Fachleiter die Termine für die Unterrichtsbesuche im Benehmen mit den LAA fest. Ein Benehmen im rechtlichen Sinn ist dann hergestellt, wenn den LAA der Termin mitgeteilt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. In der Regel aber laden die LAA die Seminarausbilder ein und es wird ein gemeinsamer Termin vereinbart. Die Fachleiterinnen und Fachleiter sind für eine möglichst gleichmäßige und vergleichbare Verteilung der Unterrichtsbesuche über die Ausbildungszeit verantwortlich. Dies sollten auch die LAA bei der Terminierung der Unterrichtsbesuche berücksichtigen, wobei auf vorhersehbare Unterrichtsausfälle (z.b. Klassenfahrten, Klassenarbeiten) geachtet werden muss. Da die Unterrichtsbesuche auch Grundlage der Beurteilungsbeiträge der Fachleiterinnen und Fachleiter sind und Auskunft über Leistung und Eignung der LAA geben sollen, ist es notwendig, dass beide Sekundarstufen angemessen berücksichtigt werden. Dies wird erreicht, wenn in jeder Sekundarstufe mindestens zwei Unterrichtsbesuche stattfinden, wobei in der gymnasialen Oberstufe möglichst zwei verschiedene Jahrgangsstufen berücksichtigt werden sollten. 16

18 Es ist Aufgabe der Ausbildungsschule, im Hinblick auf den Unterricht unter Anleitung und den selbstständigen Unterricht sicherzustellen, dass Unterricht der LAA in einem für die Ausbildung und die Eignungsfeststellung angemessenem Umfang stattfindet (vgl. auch 13 (2) OVP). Unterrichtsbesuche in festgelegten Klassen- und Jahrgangsstufen zu bestimmten Zeitpunkten der Ausbildung können nicht vorgeschrieben werden. Die LAA informieren die Schulleitung ihrer Schule im Voraus schriftlich über die Unterrichtsbesuche der Seminarausbilderinnen oder Seminarausbilder. Zu den Unterrichtsbesuchen werden nach OVP 11 (3) kurzgefasste Planungen erwartet (vgl. hierzu den folgenden Abschnitt 4.3.2) Schriftliche Planungen zu Unterrichtsbesuchen 1. Vorbemerkung Die schriftliche Planung der Unterrichtsstunde dient zum einen der Verständigung zwischen den am Unterrichtsbesuch Beteiligten und zum anderen der Selbstvergewisserung der LAA. Sie enthält die Elemente, die den Planenden zum richtigen Verständnis ihrer Vorgehensweise bedeutsam erscheinen. Der Unterrichtsentwurf stellt keine gesondert zu bewertende Leistung dar; er ist als ein integrativer Bestandteil der Planung zu sehen, deren Niveau die Qualität des Unterrichts maßgeblich mitbestimmt. 2. Umfang Eine kurzgefasste schriftliche Planung sollte zu Beginn der Ausbildung nicht mehr als drei bis vier, später nicht mehr als fünf Seiten umfassen. Hinzu kommen das Deckblatt sowie ein Anhang mit den verwendeten Unterrichtsmaterialien. 3. Elemente der schriftlichen Planung Zu einer kurzgefassten schriftlichen Planung gehören folgende Elemente: - Deckblatt - Ziele - Didaktischer Schwerpunkt bzw. didaktische Schwerpunkte - Verlaufsplan - Literaturangaben und Quellen - Anhang Das Deckblatt enthält neben dem Namen der oder des LAA und der Schule folgende Angaben: Fach, Lerngruppe, Unterrichtszeit, Unterrichtsraum, teilnehmende Personen, das Thema der Unterrichtsreihe und das Thema der Unterrichtsstunde sowie die Themen der vorausgehenden und der nachfolgenden Unterrichtsstunde. Ein entsprechendes Formblatt ist auf der Homepage des Seminars zu finden. Das den Lernprozess in der Stunde bestimmende Ziel wird als Lernziel der Stunde angegeben. Darüber hinaus können Formulierungen von Teillernzielen hilfreich sein. 17

19 Der didaktische Schwerpunkt bzw. die didaktischen Schwerpunkte und die daraus abgeleiteten wesentlichen Entscheidungen sind in einem Fließtext zu erläutern und zu begründen. Diese Darstellung sollte in jedem Fall verdeutlichen, welche Progression in Bezug auf die Unterrichtssequenz und den Lernprozess in der geplanten Stunde angestrebt wird. Die in der schriftlichen Planung dargestellten Schwerpunkte, die die Stunde akzentuierend prägen, können sich orientieren an - den besonderen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (z.b. Vorwissen, Interessen, Leistungsvermögen, erwartete Schwierigkeiten), - fachdidaktischen Überlegungen (z.b. Ziele, Themen, Methoden des Faches), - fachwissenschaftlichen Begründungen (z.b. relevante fachwissenschaftliche Kontroversen). Die argumentative Aussagekraft kann u. U. erhöht werden, wenn die Schwerpunkte und Entscheidungen im Zusammenhang mit möglichen Alternativen dargestellt werden. In jedem Fall ist zu vermeiden, den Stundenverlauf bzw. die Lernziele lediglich zu paraphrasieren. Die Berücksichtigung der geltenden Richtlinien, Lehrpläne und Kernlehrpläne wird als Grundlage der Unterrichtsplanung vorausgesetzt. Es gehört auch zur Begründung der Stunde, dass verdeutlicht wird, welche in den Kernlehrplänen genannten Kompetenzen mit dem geplanten Unterricht angebahnt werden sollen. Der tabellarische Verlaufsplan enthält mindestens folgende Angaben: - Phaseneinteilung, - Unterrichtsschritte/ Unterrichtsgeschehen, - Lernorganisation (Unterrichtsmethodik, Medien und Hilfsmittel). Die Quellen aller für die Planung und Durchführung der Stunde verwendeten Materialien müssen angegeben werden. Im Anhang werden Kopien aller Materialien, die im Unterricht eine Rolle spielen (Textblätter, Bilder, geplante Tafelbilder, Auszüge aus Schulbüchern und Lektüren etc.) beigefügt Unterrichtsnachbesprechungen und fachliche Beratung Wesentliches Element des Professionsaufbaus der LAA ist die konkrete Begleitung durch die fachliche Ausbildung. Hierbei sind die Unterrichtsbesuche und die damit verbundene fachliche Beratung in den Unterrichtsnachbesprechungen herausgehobene Lernanlässe, bei welchen die Standard-, Personen-, Handlungsfeld- und Wissenschaftsorientierung eine konkrete Umsetzung erfahren. Für die Nachbesprechung von Unterricht kann zur Förderung der professionsbezogenen Reflexion und zur Annäherung an eine symmetrische Kommunikation die folgende Vorgehensweise als Modell dienen: Vorbereitungsphase Alle Beteiligten des Unterrichtsbesuchs bereiten sich auf die Nachbesprechung vor. Die LAA strukturieren ihre Reflexion. 18

20 1. Reflexionsphase Die LAA geben eine zunehmend strukturierte Reflexion zur Unterrichtsstunde. Dabei wird die Entwicklung seit dem letzten Unterrichtsbesuch einbezogen und aktuelle Entwicklungsschritte und Ziele formuliert. 2. Feedbackrunde Zu Beginn der Beratung geben die Beobachter ein personenorientiertes, konstruktives Feedback zur Unterrichtsstunde, auch im Hinblick auf die Entwicklungsaufgaben und ggf. Zielvereinbarungen. 3. Phase der Festlegung der Beratungsschwerpunkte Die LAA und die Beobachter formulieren Beratungsschwerpunkte, aus denen eine entwicklungsbezogene, personenorientierte Auswahl erfolgt. Die LAA legen im Einvernehmen mit den Beobachtenden eine Reihenfolge fest. 4. Phase der Beratung Die Beratungsaspekte werden dialogisch aufgearbeitet. Im Anschluss an die Beratung erfolgt eine gemeinsame Formulierung einer oder mehrerer Entwicklungsaufgaben und/oder Zielvereinbarungen, dabei werden die bisherigen Vereinbarungen in den Blick genommen und evtl. erweitert. 5. Phase der Bewertung/Benotung Ab dem zweiten Unterrichtsbesuch wird die Unterrichtsstunde durch die Fachleiterin oder den Fachleiter leistungsmäßig in Relation zum Ausbildungszeitpunkt und den zu erreichenden Standards und Kompetenzen eingeordnet und benotet. Die Notengebung geschieht vertraulich durch die Fachleitung, d.h. ohne Anwesenheit Dritter. 6. Abschluss Die LAA ziehen ein Resümee über Ablauf, Inhalte und Atmosphäre der Unterrichtsnachbesprechung im Hinblick auf ihre persönliche Professionsentwicklung und Ausbildungssituation. 4.4 Ausbildung und Staatsprüfung In diesem Abschnitt werden Informationen zu häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Staatsprüfung zusammengefasst, sofern diese die Ausbildung am ZfsL berühren. Bezüglich Informationen zur Staatsprüfung sei auf die OVP vom 10. April 2011 verwiesen, außerdem auf die sehr detaillierten und umfangreichen Hinweise zu diesem Thema auf der Website des Prüfungsamtes Dortmund. (Link: 19

21 Beurteilungsbeiträge und Langzeitgutachten In das Gesamtergebnis der Staatsprüfung fließt unter anderem die Note des Langzeitgutachtens des ZfsL ein, das auf der Grundlage der Beurteilungsbeiträge aus beiden Fächern erstellt wird. Die Fachleiterinnen oder Fachleiter erstellen am Ende der Ausbildung für jedes Fach einen Beurteilungsbeitrag, der mit einer ganzen Note abschließt. Die Grundlagen für die Beurteilung bilden die Unterrichtsbesuche, die Mitarbeit im Fachseminar sowie die Dokumentation im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld Leistung dokumentieren und beurteilen. Auf der Basis der Beurteilungsbeiträge formulieren die beiden Fachleitungen dann einen Vorschlag für das Langzeitgutachten, der mit einem Notenvorschlag abschließt. Die Endfassung des Langzeitgutachtens samt Note wird vom Leiter des ZfsL verantwortet. Die Leiterinnen und Leiter der überfachlichen Ausbildungsgruppen (Kernseminare) benoten die Leistungen der LAA nicht. Unterschiede zwischen den Anforderungen am Prüfungstag im Rahmen der Staatsprüfung und denen im Rahmen der Ausbildung Die Anforderungen am Prüfungstag im Rahmen der Staatsprüfung unterscheiden sich unter anderem in Format und Umfang von den Ansprüchen während der Ausbildung. So werden am Prüfungstag beispielsweise umfangreichere Unterrichtsplanungen erwartet, den gezeigten Unterrichtsstunden folgt ein 15-minütiges Reflexionsgespräch, außerdem wird ein Kolloquium durchgeführt. Eine Übertragung der Prüfungsformate auf die Unterrichtsbesuche würde zu einer unnötigen Belastung führen. Deshalb gelten folgende Vereinbarungen: Unterrichtsentwürfe Während der Ausbildung werden als schriftliche Unterrichtsentwürfe für die Unterrichtsbesuche ausschließlich die in beschriebenen, kurzgefassten Planungen erwartet und zur Bewertung herangezogen. Es empfiehlt sich, gegen Ende der Ausbildung einen Unterrichtsentwurf im Format der Schriftlichen Arbeit aus der Staatsprüfung anzufertigen und diesen zum Gegenstand der Beratung zu machen. Reflexionsgespräch Die in beschriebene Nachbesprechung im Anschluss an die Hospitation ermöglicht eine Reflexion der Unterrichtsdurchführung und -planung auf hohem Niveau. Die Durchführung eines 15 minütigen Reflexionsgespräches im Format des Prüfungstages scheint nicht erforderlich und sollte lediglich zu Übungszwecken gegen Ende der Ausbildung geführt werden, sofern von den LAA gewünscht. 20

22 Kolloquium Die Ausbildung im Kern- und Fachseminar bereitet auch auf das Kolloquium vor. Ein Training der Prüfungssituation (u. a. durch Simulationen) erfolgt zum Ende der Ausbildung. 4.5 Weitere Hinweise zur schulischen Ausbildung Neben den unterrichtlichen Verpflichtungen umfasst die Ausbildung in der Schule ausdrücklich alle Handlungsfelder des Lehrerberufs ( 11.3 OVP), die im Kerncurriculum ausgewiesen werden. In der Allgemeinen Dienstordnung fu r Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) vom werden die weiteren Aufgaben der Lehrkräfte im 10 definiert: (1) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die u blichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z. B. die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z. B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste). (2) Die Lehrerinnen und Lehrer führen im Rahmen der Aufsichtspflicht der Schule Aufsicht. (3) Zu den Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehört es auch, Vertretungsaufgaben zu übernehmen, an Konferenzen und Dienstbesprechungen teilzunehmen sowie an der Vorbereitung des neuen Schuljahrs mitzuwirken. Für LAA gilt diese Maßgabe ebenfalls in einem Umfang, der ihrer Tätigkeit an der Schule angemessen ist. In jedem Fall sind aber die Belange der Ausbildung zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage gelten in unserem Seminar folgende Regelungen und Empfehlungen: LAA können zu Aufsichten und gelegentlichen Vertretungen grundsätzlich herangezogen werden, wenn die Ausbildung dadurch nicht gefährdet wird. Zu berücksichtigen ist dabei, dass diese Aufgaben dem Umfang der schulischen Ausbildung (14 Wochenstunden) entsprechen. Regelmäßiger Vertretungsunterricht ist bis zum Ablegen der Prüfung im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden mit Zustimmung der LAA gegen Mehrarbeitsvergütung möglich. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung ist Vertretungsunterricht neben dem von der OVP vorgeschriebenen Ausbildungsunterricht bis zu sechs Wochenstunden statthaft, ebenfalls mit Zustimmung der LAA gegen Mehrarbeitsvergütung ( 11.3 OVP). 21

23 Die Teilnahme an Konferenzen und Dienstbesprechungen in der Schule gehört zu den Dienstpflichten der LAA, wenn sie nicht am Seminartag stattfinden. Vorrang vor Seminarveranstaltungen haben lediglich Zeugniskonferenzen, die im Zusammenhang mit dem selbstständigen Unterricht der LAA stehen. Die Mitarbeit an außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen ist Bestandteil der schulischen Ausbildung, die wahrzunehmen ist. Insbesondere sollten die LAA an einer Klassen- oder Studienfahrt teilnehmen. Eine Genehmigung ist mit dem entsprechenden Formblatt (Download auf der Homepage des Seminars) bei der Seminarleitung zu beantragen. Angesichts der kurzen Ausbildungszeit wird allerdings vor Ablegung der Prüfung nicht mehr als eine mehrtägige Fahrt genehmigt. Die Erstellung, Beaufsichtigung und Korrektur von Klassenarbeiten und Klausuren ist im selbstständigen Unterricht von den LAA eigenverantwortlich zu erledigen. Im Unterricht unter Anleitung partizipieren die LAA in allen Phasen der Leistungsüberprüfung (Konzeption, Korrektur, Rückgabe) an den damit verbundenen Tätigkeiten, sie übernehmen jedoch im Unterricht unter Anleitung keine davon in eigener Verantwortung und unter alleiniger Durchführung. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Seminar für Gymnasien und Gesamtschulen folgende Vorgehensweise: Die schriftliche Leistungsüberprüfung zu der Unterrichtseinheit, während der der oder die LAA im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung den Unterricht durchführte, wird mit ihr bzw. ihm gemeinsam konzipiert. Die Durchführung der Leistungsüberprüfung erfolgt im Regelfall in Anwesenheit der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers sowie der LAA. Die LAA fertigen eine Vor- oder Parallelkorrektur von max. fünf Klassenarbeiten oder Klausuren auf der Grundlage der erarbeiteten Kriterien und des Bewertungsmodells an. Von der Korrektur der Klassenarbeit oder Klausur einer gesamten Lerngruppe ist ausdrücklich Abstand zu nehmen. Die Korrekturen seitens der LAA sind Bestandteil eines Beratungsgesprächs mit der ausbildenden Fachlehrerin bzw. dem ausbildenden Fachlehrer im Rahmen der Gesamtkorrektur der Klassenarbeit bzw. Klausur. Die Besprechung und Rückgabe der Leistungsüberprüfung findet, wenn möglich, gemeinsam statt. Die kollegiale Zusammenarbeit mit den LAA findet Erwähnung in den schriftlichen Beurteilungsbeiträgen der Ausbildungslehrerinnen bzw. Ausbildungslehrer (gemäß OVP 2011, 16(2)). 5. Evaluation Evaluation dient der internen Qualitätssicherung und soll eine standardorientierte und nachhaltige Ausbildung gewährleisten. Dazu werden die Inhalte und Methoden der Ausbildung einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Diese Überprüfung bezieht sich darauf, in wel- 22

24 chem Umfang und auf welcher Qualitätsstufe die LAA die erforderlichen Standards erreicht haben und inwieweit die Ausbildung für sie persönlich erfolgreich gewesen ist. Die Organisation und das Format, in denen die Überprüfung bestimmter Standards stattfindet, sowie die Gütekriterien, an denen sie sich ausrichtet, müssen für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar sein. Eine seminarübergreifende Arbeitsgruppe, in der auch LAA vertreten sind, legt die inhaltliche Ausgestaltung der Evaluation fest. Die Ergebnisse der Evaluation werden veröffentlicht und mit allen Beteiligten beraten. Dieses Kapitel wird entsprechend fortgeschrieben. 23

25 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schul- leiter an öffentlichen Schulen (ADO) Anlage 1 der OVP... 6, 8 Aufgaben der Lehrkräfte... 4, 5, 21 Aufgabenstellungen... 5 Aufsichtspflicht Ausbildung an der Schule Ausbildung im Seminar... 10, 12 Ausbildungsbeauftragte/r (ABB)... 11, 14 Ausbildungsberatung... 2, 8, 15 Ausbildungslehrerinnen und - lehrer... 11, 22 Ausbildungsprogramm... 1, 6, 10, 11 Ausbildungsquartal... 10, 11 Ausbildungsschulen... 1, 6, 10, 11, 13 Ausbildungsstruktur... 9 außerunterrichtliche schulische Veranstal- tungen... 10, 12, 21, 22 Beratungsgespräche Beurteilungs- und Beratungsaufgabe... 7 Beurteilungsbeitrag... 14, 16, 20, 22 Beurteilungsgrundlagen Curriculum der Kernseminare... 6 didaktischer Schwerpunkt Dienstbesprechungen... 21, 22 Dienstbezeichnung... 1 Dienstpflichten Dokumentation zur Leistungsmessung 13, 20 Downloads... 6, 11, 12, 14, 16, 22 eigenständiges Lernen... 5 Eigenverantwortung... 8, 9, 22 Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) , 8, 13, 14, 15 Eltern... 7, 12, 14 Erschließungsfrage... 7 Erziehungsaufgabe... 5, 7, 12, 21 Evaluation... 2, 7, 22, 23 Fachleitungen... 2, 11, 13, 16, 19, 20 fachliche Beratung... 2, 18 Fachseminare... 2, 9, 12, 13, 20, 21 Fachunterricht Gesamtschule... 2, 3, 4 gymnasiale Oberstufe... 4, 15 Gymnasium... 2, 3, 4, Handlungsfelder , 6, 7, 8, 12, 13, 16, 18, 20, 21 Handlungskompetenzen... 5, 9 Handlungssituation... 7, 8, 9, 12 Homepage des Seminars Gy/Ge , 6, 11, 12, 14, 17, 22 Hospitationen... 10, 11, 12, 13, 16 inhaltliche Bezüge... 7 Kerncurriculum... 2, 3, 6, 7, 8, 12, 13, 21 Kernseminare... 2, 12, Kernseminarleitungen... 7, 12, 14, 15, 20 Klassenarbeiten und Klausuren Kolloquium... 10, 20, 21 Kompetenzen , 5, 6, 7, 9, 12, 12, 13, 14, 18, 19 Konferenzen... 21, 22 kurzgefasste schriftliche Planung... 16, 17, 20 Langzeitgutachten Lehrerleitbild... 7 Lehrkräfte... 3, 4, 5, 7, 9, 10, 11, 13, 21, Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung... 6, 20 Lernen... 3, 4, 5, 7 Mehrarbeitsvergütung mehrtägige Fahrten Mitarbeit im Fachseminar OBAS... 1, 5 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen - OVP... 5, 6, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 21, 22 personenorientierte Beratung mit Coachingelementen... 2, 8, 12, 14, 15 Personenorientierung... 14, 19 Professionalisierung... 8, 9, 15 Prüfungsamt Dortmund Reflexionsgespräch Regelmäßiger Vertretungsunterricht Schriftliche Planungen... 2, 16, 17, 18, 20 Schulentwicklung... 7 schulische Ausbildung... 2, 10, 11, 21, 22 schulisches Ausbildungsprogramm... 10, 11 Schulleitung... 6, 11, 17, 21 schulpraktische Ausbildung.. 2, 3, 5, 6, 7, 9, 10, Schulprogramm Schulveranstaltungen Sekundarstufen... 11, 16 selbstständiger Unterricht , 11, 12, 13, 16, 17, 22 Seminarleiter... 6, 22 Seminartag Seminarveranstaltungen... 9, 22 Staatsprüfung... 2, 5, 10, 11, 19, 20 Standardorientierung... 8, 22 Standards... 6, 8, 12, 13, 19, 23 Stundenpläne... 11, 12 Stundenplanformular tabellarischer Verlaufsplan Unterricht unter Anleitung , 11, 12, 16, 17, 22 Unterrichtsbesuche2, 12, 13, 16, 17, 18, 19, 20 Unterrichtsentwurf... 17, 20 Unterrichtsnachbesprechung... 2, 18, 19, 20 Vertretungen Verwaltung... 1, 15 Vorbereitungsdienst , 2, 3, 5, 6, 8, 10, 11, 13, 15, 16 Wissenschaftsorientierung... 8, 9, 18 Zeugniskonferenzen

26 Frequently Asked Questions (FAQ) Themenfeld Ausbildung: Was ist der Dienstweg? Alle Schreiben, die Sie an die Bezirksregierung oder an andere dienstliche Stellen richten (außer Anträge auf Beihilfe, die an das LBV gerichtet werden), müssen auf dem Dienstweg versendet werden. Das bedeutet, dass Sie Ihre Schreiben neben der entsprechenden Anschrift mit dem Vermerk auf dem Dienstweg versehen müssen und im ZfsL abgeben. (Vgl. Allgemeine Informationen. Die Datei finden Sie auf der Homepage im Bereich Ausbildungsprogramm sowie im Servicebereich). Wer ist mein Vorgesetzter / meine Vorgesetzte? Dienstvorgesetzte Stelle für Sie als LAA (Studienreferendar/-in) ist die Bezirksregierung Köln. Vorgesetzter ist der Leiter des ZfsL Aachen, LD Gerhard Retterath ( 6(1) OVP). Wen muss ich wann und in welcher Form informieren, wenn ich krank bin? Im Krankheitsfall müssen Sie umgehend das ZfsL und die Ausbildungsschule benachrichtigen, auch wenn Sie an dem betreffenden Tag keine Seminarveranstaltung oder keinen Unterricht haben. Sonst können Ihnen Nachteile entstehen. Für akute Erkrankungen bis zu drei Arbeitstagen bedarf es keines Attestes. Stattdessen können Sie sich in solchen Fällen telefonisch, per Fax oder für 1, 2 oder 3 Tage krankmelden. Die Krankmeldung muss allerdings umgehend am ersten Tag Ihrer Erkrankung erfolgen. Sofern Sie länger erkrankt sind als zunächst gedacht, müssen Sie dies erneut umgehend anzeigen. Wenn Sie länger als drei Arbeitstage erkrankt sind, müssen Sie spätestens ab dem vierten Tag ein ärztliches Attest vorlegen (Original an das ZfsL, Kopie an die Schule). Dauert Ihre Erkrankung über den vom Arzt voraussichtlich angenommenen Termin hinaus an, müssen Sie beim ZfsL und in der Schule ein Anschlussattest einreichen. Eine gesonderte Gesundmeldung ist nicht erforderlich; wir gehen davon aus, dass Sie an Tagen, für die Sie nicht krankgemeldet sind, Ihren Dienst planmäßig verrichten. Neben der grundsätzlich notwendigen Benachrichtigung des ZfsL und der Ausbildungsschule müssen Sie auch Ihre Ausbilderinnen und Ausbilder benachrichtigen, wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung Fach- und Kernseminarsitzungen nicht besuchen bzw. vereinbarte Unterrichtsbesuche oder Beratungsgespräche krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können. (Vgl. Allgemeine Informationen. Die Datei finden Sie auf der Homepage in den Bereichen Ausbildungsprogramm sowie im Servicebereich). Bei wem reiche ich im Seminar meine Stundenpläne ein? Nach jeder wesentlichen Änderung überreichen Sie beiden Fachleitungen zeitnah Ihren Stundenplan. Die Verwaltung und die Kernseminarleitungen erhalten keine Stundenpläne. (Vgl. Ausbildungsprogramm, S. 11f.) Muss ich den Umfang der von mir abgeleisteten Stunden im Ausbildungsunterricht dem Seminar gegenüber nachweisen? Nein. Die frühere Regel, 180 bzw. 150 Stunden Ausbildungsunterricht mithilfe eines Formulars dem Seminar gegenüber zu belegen, gilt nicht mehr. Sie müssen keine Nachweise über den Umfang des von Ihnen durchgeführten Ausbildungsunterrichts erbringen, die über das regelmäßige Einreichen Ihres jeweils aktuellen Stundenplans 25

27 hinausgehen. Die in 11(5) OVP vorgeschriebenen und im Ausbildungsprogramm näher erläuterten 14 Stunden Ausbildung müssen Sie erfüllen. Ich möchte neben dem Referendariat noch eine Nebentätigkeit ausführen. Was muss ich tun, damit sie genehmigt wird? Das Referendariat ist eine Vollzeitbeschäftigung. Unter bestimmten Umständen können sie allerdings Nebentätigkeiten ausüben. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage im Servicebereich. Die Genehmigung durch die Seminarleitung ist grundsätzlich erforderlich. ( 6 und 10 Nebentätigkeitsverordnung (NtV)) Mein/e ABB möchte Unterrichtsbesuche in meinem Unterricht machen. Darf sie bzw. er das? ABB können Einblick in Ihren Unterricht nehmen. Die Anzahl von Besuchen durch den / die ABB ist in der OVP nicht festgelegt. Vgl. 13(2) u. 16(3) OVP. Muss ich einen UB im LK anbieten? Nein, Sie sind nicht verpflichtet Ihre Unterrichtsbesuche in bestimmten Kursformen durchzuführen. (Vgl. Ausbildungsprogramm, S. 16f.) Wie viele Unterrichtsbesuche muss ein LAA in der SII machen? Sowohl in der SI als auch in der SII sind mindestens 2 UB pro Fach durchzuführen. In der SII sollten möglichst 2 verschiedene Jahrgangsstufen berücksichtigt werden. Eine Verpflichtung, Unterrichtsbesuche in bestimmten Klassen, Jahrgangsstufen oder Kursen durchzuführen, besteht nicht. (Ausbildungsprogramm, S. 16f.) Wie müssen die Unterrichtsbesuche in der Sek II verteilt sein? Es gibt keine Vorgabe der OVP, allerdings sollen in der gymnasialen Oberstufe möglichst zwei verschiedene Jahrgangsstufen berücksichtigt werden. (Vgl. 11(3 u. 4) OVP, sowie Ausbildungsprogramm, S. 17). Ich bin im ersten Ausbildungsquartal und möchte an einer Klassenfahrt teilnehmen. Geht das? Wen muss ich informieren? Sie müssen Teilnahmen an Fahrten grundsätzlich im Vorfeld durch die Seminarleitung genehmigen lassen. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage im Servicebereich. In der Regel wird Ihnen die Teilnahme an einer Fahrt genehmigt, im ersten Ausbildungsquartal wird die Genehmigung i.d.r. aber nicht ausgesprochen. Mit der Genehmigung ist auch die Freistellung von Seminarveranstaltungen für diesen Zeitraum ausgesprochen. (Vgl. Ausbildungsprogramm, S. 21f.) Muss ich im Verlauf der Ausbildung an einer Klassen- oder Studienfahrt teilnehmen? Nein, Sie müssen nicht. Es ist empfehlenswert, an einer mehrtägigen Klassen- oder Studienfahrt teilzunehmen. (Vgl. Ausbildungsprogramm, S. 22) Meine Schulleitung möchte als schulische Vertretung am EPG teilnehmen. Ist das erlaubt? Das ist grundsätzlich erlaubt. Das EPG ist ein bewertungsfreies Ausbildungselement. Daher ist es ratsam, dass die Schule durch die / den ABB oder in Ausnahmefällen durch eine Fachlehrkraft im EPG vertreten ist. (Vgl. 13(2) u. 15 OVP, sowie Ausbildungsprogramm, S. 14). Ich möchte in der ersten Unterrichtsstunde einen UB im Rahmen meines Ausbildungsunterrichts durchführen. Von der zweiten bis einschließlich vierten Unterrichtsstunde habe ich 26

28 selbstständigen Unterricht (su). Kann ich einen Teil davon ausfallen lassen, um mit meiner Fachleitung die Nachbesprechung zum UB durchzuführen? Nein, Ihre Unterrichtsverpflichtungen gehen vor. Weisen Sie bei der Vereinbarung des Termins für den Unterrichtsbesuch die Fachleitung darauf hin, dass die Nachbesprechung nicht im Anschluss stattfinden kann. Am Seminartag findet an meiner Schule eine pädagogische Konferenz statt. Soll ich dorthin gehen oder ins Seminar? Der Seminartag hat als Ausbildungsveranstaltung Vorrang vor Ihrer Teilnahme an der pädagogischen Konferenz Ihrer Schule. Sollte es sich bei der Konferenz jedoch um eine Zeugnis-/Notenkonferenz für eine Lerngruppe handeln, in der Sie selbstständig unterrichten, ist Ihre Anwesenheit bei der Konferenz vorrangig zu sehen. Informieren Sie die betroffene Fach- bzw. Kernseminarleitung und die Seminarleitung über den Grund Ihrer Abwesenheit. (Vgl. 10(2 u. 3) OVP, sowie Ausbildungsprogramm, S. 22) Am Seminartag findet eine wichtige Lehrerfortbildung für mein Fach statt. Kann ich mich dafür von der Teilnahme am Fach- oder Kernseminar beurlauben lassen? Nein. Der Seminartag hat als Bestandteil Ihrer Ausbildung Vorrang vor externen Weiterbildungsveranstaltungen. (Vgl. 10(2 u. 3) OVP). Muss jeder UB in einem Fach in unterschiedlichen Lerngruppen stattfinden, oder kann ich ein- und denselben Kurs auch zweimal zeigen? Sie müssen die Unterrichtsbesuche möglichst gleichmäßig auf verschiedene Jahrgangsstufen und Kursformen verteilen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass zwei UBe in ein- und derselben Lerngruppe stattfinden können. (Vgl. Ausbildungsprogramm, S. 16f.) Ich schaffe es nicht, neben meinem selbstständigen Unterricht und dem Ausbildungsunterricht auch noch Hospitationen innerhalb der 14 Stunden schulischer Ausbildung unterzubringen. Was soll ich machen? Sie können phasenweise die 14 Stunden über- oder unterschreiten, müssen Ihre Ausbildungsverpflichtung insgesamt aber erfüllen. Den vorgeschlagenen Umfang von 2 WS Hospitationen während des 2. bis 5. Ausbildungsquartals können Sie ebenfalls phasenweise über- oder unterschreiten. Die Ausbildungsverpflichtung von 14 Stunden kann auch vollständig durch selbstständigen Unterricht und Unterricht unter Anleitung abgedeckt werden. (Vgl. Ausbildungsprogramm, S. 10f). Darf der bzw. die ABB an Unterrichtsbesuchen und Nachbesprechungen der Fachleitungen teilnehmen? Eine verbindliche Regelung besteht nicht. Ohne Ihre Zustimmung ist eine Teilnahme des bzw. der ABB an der Nachbesprechung allerdings nicht vorgesehen. (Vgl. Ausbildungsprogramm, S. 18f). Ich bin von der Schulleitung zu einer Bereitschaftsstunde, die auch im Stundenplan festgelegt ist, eingeteilt worden. Kann ich diese Stunde auf meine 14 Stunden Ausbildung an der Schule anrechnen? Nein. (Vgl. Ausbildungsprogramm, S. 10) Muss ich Vertretungsunterricht leisten? Die Übernahme gelegentlicher Vertretungsstunden gehört zu Ihren schulischen Aufgaben. Regelmäßiger Vertretungsunterricht ist allerdings mit Ihrer Zustimmung bis 27

29 zur abgelegten Prüfung nur im Umfang von max. zwei Wochenstunden möglich. (Vgl. Ausbildungsprogramm, S. 21 sowie ADO 12(4)). Meine Schulleitung hat mir eine AG als Teil des selbstständigen Unterrichts zugeteilt. Kann ich meine AG auch für einen Unterrichtsbesuch nutzen? Die Leitung einer AG im Rahmen des selbstständigen Unterrichts können Sie nur übernehmen, wenn der Fachbezug garantiert ist. Ein (bewerteter) Unterrichtsbesuch ist in einer solchen AG grundsätzlich möglich. Kann ich eine AG, die keinen eindeutigen Fachbezug hat, in die 14 Stunden Ausbildungsverpflichtung an der Schule mit einrechnen? Nein. Die Ausbildung findet in den beiden Fächern der Ersten Staatsprüfung statt. (Vgl. 8 und 11 OVP) Kann ich einen UB an einem Tag durchführen, an dem an meiner Schule ein Examen stattfindet? Das ist grundsätzlich möglich. Achten Sie aber auf gegebenenfalls veränderte Rahmenbedingungen an diesem Tag. Wie viele Beratungsgespräche durch die Kernseminarleitung muss ich wahrnehmen? Sie müssen insgesamt mindestens drei Beratungsgespräche führen. Davon muss mindestens eines in Zusammenhang mit einem Unterrichtsbesuch stehen. (Vgl. Ausbildungsprogramm, S. 12) Muss ich mich durch die Kernseminarleitung beraten lassen, auch wenn ich keine Probleme in der Ausbildung habe? Die personenorientierte Beratung ist ein verpflichtendes Element Ihrer Ausbildung. Sie ist nicht defizitorientiert. (Vgl. 10(4 u. 5) OVP, sowie Ausbildungsprogramm, S. 8, 12, 14f.) Themenfeld Prüfung: Wichtiger Hinweis: Beachten Sie unbedingt die auf der Internetseite des Landesprüfungsamts für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen ( veröffentlichten Hinweise für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in ihrer derzeit gültigen Fassung. Die unten aufgeführten Antworten stellen keine Rechtsauskunft dar. Wie melde ich mich zur 2. Staatsprüfung an? Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich anhand eines Formulars (OVP 2011), das Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamts NRW (LPA NRW) downloaden und ausgefüllt zurücksenden müssen. Zwei Kopien des ausgefüllten Formulars reichen Sie in der Verwaltung des Seminars ein. (Vgl. 29(2) OVP). Muss ich eine/n bekannte/n Prüfer/in für den Prüfungstag wählen? Nein. Falls Sie keine Person benennen, wählt das LPA die Prüfer für Ihre Prüfung. Unter den vom LPA bestimmten Prüfern kann auch eine an Ihrer Ausbildung beteiligte Fachleitung sein. (Vgl. 31(1 u. 2) OVP). 28

30 Kann ich die Kernseminarleitung als bekannte/n Prüfer/in für meine Staatsprüfung wählen? Nein, das ist grundsätzlich ausgeschlossen. (Vgl. 10(4) OVP). Wie viele Tage vor meiner Prüfung muss ich meine Themenmitteilung in der Verwaltung abgeben? Sie müssen die Themenmitteilungen spätestens 10 Kalendertage vor Ihrer Prüfung in der Verwaltung des Seminars abgeben. (Vgl. 32(4) OVP). Muss ich gemeinsam mit der Themenmitteilung eine Anfahrtsskizze zu meiner Schule einreichen? Diese Verpflichtung besteht nicht. Hinweise auf Parkmöglichkeiten und eventuelle straßenbauliche Maßnahmen in der Nähe Ihrer Schule sind hilfreich. 29

31 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen Entwurf für ein Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen - 1 -

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