MÜNSTER 2018 ZERTIFIKATSKURS: ANWÄLTIN/ANWALT DES QUALIFIZIERUNG ZUM VERFAHRENSBEISTAND 158 FamFG
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- Julian Lehmann
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1 Berufsbild Verfahrensbeistand 158 FamFG Verfahrensbeistände vertreten den Willen und die Interessen des Kindes in strittigen Familiengerichtsverfahren. Sie werden von den Richter*innen eingesetzt. In der praktischen Tätigkeit beinhaltet das: - Kontaktaufnahme zum Kind - Entwicklung des Kindeswillen und Feststellung der Kindesinteressen - Vertretung und Begleitung des Kindes im Gerichtsverfahren - Gespräch mit Eltern und Mitwirkung an einer einvernehmlichen Regelung. Die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung der Richter*innen. Die Tätigkeit wird honoriert mit einer Fallpauschale von 350 bzw. 550 pro Kind und Rechtszug. Die Fortbildung qualifiziert zur Übernahme dieser Aufgabe. Ziele und Inhalte Im Zentrum der Aufgaben des Verfahrensbeistandes stehen die fachliche Erarbeitung der Interessenn und Wünsche des Kindes sowie seine Begleitung im Familiengerichtsverfahren. Grundlage für die vom Gesetzgeber gewünschte Stärkung der Subjektstellung des Kindes ist der aus der Erlebniswelt des Kindes heraus entwickelte Kindeswille unter Berücksichtigung des Kindeswohles. Die Aufgaben des Verfahrensbeistandes verlangen primär eine sozialpädagogische und kommunikative Kompetenz. Die Qualifikation umfasst im Einzelnen: Diagnostische Kompetenz zur Erfassung der Lage von Kind und Eltern Einführung in die systemische Betrachtung von Familienkonstellationen Bearbeitung der Familiendynamik anhand von Fallbeispielen (Regelfälle) Entwicklungsverläufe, Erleben und Bewältigungsversuche der Kinder Kommunikative Kompetenz im Umgang mit dem Kind, seinen Eltern und den beteiligten Institutionen Kontaktaufnahme zum Kind und Beziehungskontrakt mit dem Kind Differenzierung zwischen Kindeswille und Kindeswohl Entwicklung der Anwaltsrolle gegenüber den Eltern und beteiligten Institutionen Verfahrenskompetenz Rechtliche Grundlagen zu der Verfahrensposition des Verfahrensbeistandes nach 158 FamFG und den Rechten und Pflichten im Eltern-Kind-Verhältnis nach dem BGB (Elterliche Sorge nach Trennung, gemeinsame Sorge nichtverheirateter Eltern, Umgangsrecht, Kindeswohlgefährdung, freiheitsentziehende Unterbringung) und den Aufgaben der Jugendhilfe nach 8a SGB VIII und der Leistungsdifferenzierung innerhalb der Hilfen zur Erziehung nach 27ff. Grundlagen der Jugendhilfe, SGB VIII Rolle und Auftrag des Verfahrensbeistandes. Verfassen von Stellungnahmen Kompetenz in sozialpädagogischem Fallverstehen und kollegialer Fallberatung Falldarstellung, Fallverstehen, Beratungsmethodik
2 Methode Grundlegendes Ausbildungskonzept ist das "Fallverstehen". Die Inhalte werden vor allem über Methoden des Psychodramas vermittelt, um einen konkreten, lebendigen und persönlichen Zugang zu den Themen und Aufgaben des Verfahrensbeistandes zu bekommen. Beziehungsnetzwerke und Verhaltensweisen lassen sich über szenische Darstellung anschauen und erfahrbar machen. Im Rollentausch lässt sich das kindliche Erleben erfassen. Es wird mit Fallbeispielen gearbeitet. (Siehe auch Basiskonzept unter: ) Zertifikat Nach erfolgreicher Teilnahme (Nachweis der erworbenen Kompetenz in Aktionsdarstellung und schriftlicher Arbeit) und Vorliegen eines polizeilichen Führungszeugnisses stellt das Weiterbildungsinstitut ein Zertifikat aus, in dem detailliert die vermittelten Kompetenzen der Fortbildung aufgeführt sind. Das Fehlen an einem Seminar kann durch individuelle Nacharbeit ersetzt werden. Werden zwei oder mehr Seminare versäumt, kann kein Zertifikat erworben werden. Auf Wunsch wird eine Teilnahmebescheinigung für die besuchten Seminare ausgestellt. TeilnehmerInnen Die Teilnahme setzt in der Regel eine pädagogische, psychosoziale oder juristische Grundausbildung voraus. Bei Fragen kontakten Sie bitte das Weiterbildungsinstitut. Zeitrahmen Die Weiterbildung dauert von Juni - Dezember 2018 (102 Unterrichtsstunden): 6 Kompaktseminare (freitags samstags Uhr) 4 Tagestreffen (je 3 Ustd.) Kosten Gebühr für die gesamte Weiterbildung 1295,-, zahlbar in zwei Raten zum und zum Förderung durch Bildungsscheck (NRW) möglich. (Sollten Sie berechtigt sein, einen Bildungsscheck (NRW) zu beantragen, wenden Sie sich bitte an Ihre Bewilligungsbehörde bei Ihrer Bezirksregierung.) Tagungsort Das Weiterbildungsinstitut kooperiert in Münster mit der staatlich anerkannten Bildungsstätte: Anna-Krückmann-Haus Friedensstraße Münster. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt direkt bei unserem Kooperationspartner in Münster über ein Anmeldeformular oder online ( anmeldung-kosten/). Bitte beachten Sie die Stornierungsfrist von 20 Tagen. Bitte teilen Sie uns weiter Ihre berufliche Qualifikation mit ( verfahrensbeistand.de/kontakt/ oder Mail: info@institut-verfahrensbeistand.de).
3 LEHRPLAN - VERLAUF Seminar 1: Einführung in die Weiterbildung Regelfälle zum Einsatz eines Verfahrensbeistandes Fr, 01. Juni 2018, Uhr Sa, 02. Juni 2018, Uhr Soziometrisches Kennenlernen der Teilnehmer*innen Vorstellung der Lehrinhalte, Literaturhinweise Einführung in die Rolle des Verfahrensbeistandes Einführung in die systemische Betrachtung von Familien anhand des Sozialen Atoms Bearbeiten der Familiendynamik der Regelfälle anhand des "Sozialen Atoms" - Strittige Sorgerechts- und Umgangsregelungen - Kindeswohlgefährdung / Trennung des Kindes von seiner Familie - Wegnehmen des Kindes von seiner Pflegeperson (Fallbeispiele aus familiengerichtlichen Verfahren) Seminar 2: Grundlagen der Jugendhilfe Fr, 06. Juli 2018, Uhr Sa, 07 Juli 2018, Uhr Einordnung der Regefälle in die Jugendhilfe KJHG Kinderschutz, Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung Arbeitsweise der Sozialen Dienste Jugendamt und Verfahrensbeistand Leitung : Wulff Seminar 3: Entwicklung des Kindes Fr. 07. September 2018, Uhr Sa, 08. September 2018, Uhr Einführung in Entwicklungspsychologische Perspektiven Erleben und Reaktionen des Kindes in familiären Konfliktsituationen: - Trennung und Scheidung - Suchtabhängigkeit Einübung der Kontaktaufnahme zum Kind
4 LEHRPLAN - VERLAUF Seminar 4 : Rechtliche Verfahrenskompetenz Fr, 05. Oktober 2018, Uhr Sa, 06. Oktober 2018, Uhr Grundwissen zu Familienrecht, Gang des kindschaftsrechtlichen Verfahrens Kindeswohl aus rechtlicher Sicht Rechtsstellung des Verfahrensbeistandes Leitung: Ladenburger /Lübbersmann Seminar 5: Rolle des Verfahrensbeistandes - Verfahrenspraxis Fr, 26. Oktober 2018, Uhr Sa, 27. Oktober 2018, Uhr Rolle des Verfahrensbeistand im Spannungsfeld zwischen Kindeswille Kindeswohl Positionierung, Handlungsorientierung und Aufgaben bei Fallübernahme Rollenklärung in Bezug auf Kind und Eltern / Einübung des Erstkontaktes Medien, Materialen, Schriftliche Vorlagen für Kontaktgestaltung und Fallbearbeitung Seminar 6: Begegnung mit Familienrichter*in, Prüfung Fr, 07. Dezember 2018, Uhr Sa, 08. Dezember 2018, Uhr Freitag: Vortrag von Familienrichter* *in eines Amtsgerichts der Region mit Gespräch Bewerbung als Verfahrensbeistand an den Familiengerichten Samstag Prüfungstag : Gruppenarbeit zu einem Fall am Familiengericht - Kontaktaufnahme zum Kind / Exploration des Kindeswillen - Verfassen einer Stellungnahme Präsentation / Auftreten im Verfahren 4 Treffen zur Kollegialen Beratung (jeweils 3 Unterrichtsstunden) Unter Anleitung werden Verfahrensbeistandsfälle beraten und das Modell der Kollegialen Beratung auf der Basis des Fallverstehens erlernt. Die Treffen finden zum Ende des Kurses in terminlicher Absprache mit den Teilnehmer*Innen statt.
5 DOZENT*INNEN LEITENDES DOZENTENTEAM Elisabeth Wulff Diplom Pädagogin, Supervisorin DGSv, Psychodramatikerin DFP Lehrkraft für Soziale Arbeit an der Universität Vechta, Langjährige Erfahrung im Sozialen Dienst / Jugendamt Clemens Lübbersmann Diplom Pädagoge, Supervisor DGSv, Psychodramatiker DFP, Verfahrensbeistand BVEB, Langjährige Erfahrung in Beratung und Therapie mit Kindernn und Familien Dozent in der Psychodramaweiterbildung, JURISTISCHE LEITUNG Professor Dr. Ute Lohrentz Dekanin der Fakultät für angewandte e Sozialwissenschaften an TH Köln, Langjährige Fachanwältin für Familienrecht, Dissertation "Jugendhilfe bei Trennung u. Scheidung" Luchterhand, Mitautorin des Standardwerks "Handbuch Anwalt des Kindes" Petra Ladenburger Fachanwältin für Familienrecht, Lecturer an TH Köln für Soziale Arbeit, Beratung und Konzeptentwicklung gegen sexualisierte Gewalt, FAMILIENRICHTER*IN vom örtlichen Amtsgericht Bisher haben folgende Richter*innen mitgewirkt: Margarethe Bergmann, ehemalige Leitende Richterin AG Köln Astrid Schulte im Busch, Leitende Richterin AG Münster Ingrid Lippok-Wagner, Leitende Richterin AG Siegburg Johanna Saul-Krickeberg, Direktorin AG Bergisch-Gladbach Rebekka Raths, Richterin AG Bielefeld Tobias Vogt, Richter AG Cloppenburg Dr. Sabine Lentz, Richterin AG Oberhausen Peter Brinkmann, Richter a.d. AG Lünen Elisabeth Winkelmeier-Becker, ehemalige Richterin AG Siegburg, MdB Jürgen Lindemann, Aufsichtsführender Richter AG Osnabrück Herr Weitz, Richter AG Münster a.d. Frau Fiebig, Richterin AG Bonn a.d. H.-Peter Ziegenbein, ehemaliger Leitender Richter AG Düsseldorf Folker Nießalla, Richter AG Duisburg a.d. Joachim Fuß, Richter, AG Köln a.d. Michael Kersting, Richter AG Münster Herr Braun, Leitender Richter AG Düsseldorf
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