Klienteninformation Jahresende 2014
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- Bärbel Schuster
- vor 8 Jahren
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1 Klienteninformion Jahresende 2014 Frau Mag. Cerina Grill erwartet im Jänner 2015 ein Baby und h sich bereits in die Babypause verabschiedet. Sie wird uns aber bald wieder wenn auch nur für ein paar Stunden in der Woche in der Steuerberung und Jahresabschlusserstellung unterstützen! Der Ministerr h am 18. November 2014 Regierungsvorlagen zum 2. Abgabenänderungsgesetz 2014, zum Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 und zum Budgetpflegegeldgesetz beschlossen. Die Neuerungen sollen zum größten Teil Anfang 2015 in Kraft treten; die Beschlussfassung durch den Nionalr bzw. Bundesr soll noch im Dezember 2014 erfolgen. Unter anderem ist die Erhöhung der Schwellenwerte für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und die Anhebung des Pflegegelds geplant. Wir werden Sie Anfang des kommenden Jahres dazu informieren! Einige wichtige Fristen: 31. Jänner 2015: Übermittlung von händisch erstellten Jahreslohnzetteln Februar 2015: elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel Februar 2015: elektronische Übermittlung der 109a Mitteilungen für Februar 2015: elektronische Übermittlung der 109b Mitteilungen für Dezember 2014: Anträge auf Vergütung der Energieabgabe für das Jahr Dezember 2014: Anträge zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr Dezember 2014: Antrag auf Rückzahlung der Pensions- und/oder Krankenversicherungsbeiträge aufgrund einer Mehrfachversicherung über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus im Jahr 2011 Lohnabrechnung November Einhebung des Service-Entgelts (e-card-gebühr) in Höhe von bzw. Nachholung mit der 10,55 für alle am 15. November beschäftigten und krankenversicherten Lohnabrechnung Dezember: Dienstnehmer 31. Dezember 2014: Anschaffung von Wirtschaftsgütern zur Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch Gestaltung der Zahlungen (Einnahmen und Ausgaben) das Jahresergebnis 2014 entsprechend beeinflussen. Bilanzierende Unternehmer können bei Bedarf noch Betriebsausgaben oder Investitionen tätigen.
2 Dienstnehmer können Werbungskosten wie z.b. Fortbildung und Arbeitsmittel im Jahr der Bezahlung von der Steuer absetzen. Sonderausgaben (Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und sanierung, Spenden, Kirchenbeitrag) wirken sich steuerlich in jenem Jahr aus, in dem sie bezahlt wurden. Für Planrechnungen und eine Vorschau auf das Jahresergebnis stehen wir gerne auch zwischen den Feiertagen zur Verfügung. Die Grenze für steuerfreie Geschenke an Dienstnehmer beträgt 186 pro Jahr und Person. Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist bis zu einem Jahresbetrag von 365 steuerfrei. Vergessen Sie bitte nicht die optimale Ausnutzung des Jahressechstels bei der Lohnabrechnung für Ihre Dienstnehmer. Bitte denken Sie daran, dass Arbeitnehmer jedenfalls VOR Aufnahme der Tätigkeit und VOR Beginn des Dienstverhältnisses bei der Gebietskrankenkasse anzumelden sind, da anderenfalls hohe Strafen drohen. Die Auflösungsabgabe für das Jahr 2015 beträgt 118. Der Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrag beträgt für überlassene Arbeiter ab 1. Jänner ,6 % der allgemeinen Beitragsgrundlage und der Sonderzahlungen bis zur jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage. Auch geringfügige Beschäftigungen unterliegen der Beitragspflicht. Die neuen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2015 betragen: Höchstbeitragsgrundlage monlich 4.650,00 Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen 9.300,00 Höchstbeitragsgrundlage täglich 155,00 Geringfügigkeitsgrenze täglich 31,17 Geringfügigkeitsgrenze monlich 405,98 Grenzwert für die pauschalierte Dienstgeberabgabe 608,97 Für rückständige Beiträge werden 2015 unverändert Verzugszinsen in Höhe von 7,88 % in Rechnung gestellt. Die Versicherungsgrenze für neue Selbständige beträgt wenn keine anderen Erwerbseinkünfte vorliegen für 2015 voraussichtlich 6.453,36 bzw ,76, sofern andere Erwerbseinkünfte erzielt werden. Seit heuer können GSVG-Nachzahlungen für die ersten drei Jahre der Selbständigkeit in zwölf Quartalsren bezahlt werden. Pensionisten, die vor oder mit dem 1. Jänner 2014 einen eigenen Pensionsanspruch haben, können bis Ende 2014 beantragen, dass sie keine Selbständigenvorsorgebeiträge (gemeinsam mit den GSVG-Beiträgen) mehr bezahlen. Lehrende an Einrichtungen, denen vom AMS die Erbringung von Dienstleistungen zur beruflichen Aus- und Fortbildung übertragen wird, können ab 2014 bis zur Höhe von
3 monlich 537,78 pauschalierte Aufwandsentschädigungen SV-frei erhalten, ebenso Lehrende an VHS, BFI und WIFI. Der Gewinnfreibetrag für nürliche Personen im Rahmen ihrer betrieblichen Einkünfte in Höhe von 13 % ist gedeckelt: Bis zu einem Gewinn von kann der Freibetrag OHNE Nachweis von Investitionen geltend gemacht werden. Für darüber hinausgehende Gewinne ist der Nachweis von Investitionen (körperliche Wirtschaftsgüter, Wohnbauanleihen) erforderlich. Der Gewinnfreibetrag beträgt höchstens Wird hingegen eine Betriebsausgabenpauschalierung in Anspruch genommen, steht nur der Grundfreibetrag zu. Liegt die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplz im besonderen Interesse des Dienstgebers und überlässt Letzterer dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine arbeitsplznahe Unterkunft, ist der Sachbezug ab 2014 wie folgt anzusetzen: Bei einer Unterkunft bis zu 30 m² beträgt der Sachbezugswert Null; Beträgt die Größe der Unterkunft über 30 m² bis maximal 40 m², ist der Sachbezugswert laut Verordnung vermindert um 35 % anzusetzen. Bei einer Unterkunft über 40 m² ist der Sachbezugswert laut Verordnung zu berücksichtigen. Ab 2015 gelten neue höhere Sachbezugswerte, unterschiedlich je nach Bundesland. Der Sachbezugswert für die Zinsenersparnis bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist für das Jahr 2015 (wie auch bereits für 2014) mit 1,5 % festgelegt; eine Freigrenze von kann dabei berücksichtigt werden. Der Vorsteuerberichtigungszeitraum für Grundstücke, die der Unternehmer nach dem 31. März 2012 erstmals in seinem Unternehmen als Anlagevermögen nutzt bzw. wenn bei der Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke der Mietvertrag nach dem 31. März 2012 erfolgt, verlängert sich auf 20 Jahre. Aufzeichnungen und Unterlagen, die derartige Grundstücke betreffen, sind 22 Jahre lang aufzubewahren! Die Umszgrenze für Kleinunternehmer liegt bei netto jährlich. Einmal innerhalb von fünf Jahren darf die Umszgrenze um bis zu 15 % überschritten werden. Sozialversicherungsbeiträge sind bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern im Jahr der Bezahlung grundsätzlich als Betriebsausgabe zu behandeln. Da aber freiwillige Vorauszahlungen zu einem Guthaben auf dem Beitragskonto führen und jederzeit ein Antrag auf Rückzahlung gestellt werden kann, sind Vorauszahlungen einer zu erwartenden Nachzahlung an GSVG-Pflichtbeiträgen nur unter der Voraussetzung absetzbar, dass sie sorgfältig geschätzt werden. Nicht nur für Urlaube, sondern auch für Zeitausgleichsguthaben der Dienstnehmer können Bilanzierer entsprechende Rückstellungen im Jahresabschluss bilden. Spenden sind bis zu 10 % des Gewinns des laufenden Jahres steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Ab dem Beitragsjahr 2012 führt eine rückwirkende Anmeldung eines neuen Selbständigen zur Sozialversicherung wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen nach Ende des jeweiligen Jahres jedenfalls zur Vorschreibung eines Beitragszuschlages von 9 %. Ab der Veranlagung 2014 können Verlustvorträge für nürliche Personen in voller Höhe bis zu 100 % mit den Einkünften ausgeglichen werden. Körperschaftsteuerpflichtige
4 Unternehmen haben weiterhin die 75% Verlustvortrags- bzw. verrechnungsgrenze zu beachten. Ab dem 1. Jänner 2015 sollen Arbeitsgemeinschaften für Auftragsvergaben mit einem Auftragswert von über auch dann einem eigenen ertragsteuerlichen Feststellungsverfahren unterliegen, wenn sie nur einen einzigen Werkauftrag ausführen. Für ab aufgewendete Zinsen und Lizenzgebühren, die an Konzerngesellschaften entrichtet werden und beim Empfänger bzw. Nutzungsberechtigten einer Besteuerung von unter 10 % unterliegen, gilt ein steuerliches Abzugsverbot. In den ersten 5 Jahren nach der Gesellschaftsgründung beträgt die Mindestkörperschaftsteuer unabhängig von der Höhe des Stammkapitals 500, in den nächsten 5 Jahren und ab dem elften Jahr jährlich. Die Geschäftsführung einer GmbH muss eine außerordentliche Generalversammlung einberufen, wenn das halbe Stammkapital verloren ist. Wenn die beiden URG-Kennzahlen (8 % Eigenkapitalquote, fiktive Schuldentilgungsdauer von 15 Jahren) auch unterjährig unterschritten werden, trifft die Geschäftsführung eine Informionspflicht entweder durch Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung oder durch Herbeiführen eines Umlaufbeschlusses. Werden Beschlüsse gefasst, müssen diese beim Firmenbuchgericht eingereicht werden. Der Hauptgesellschafter, der zu mehr als der Hälfte am Stammkapital beteiligt ist, ist verpflichtet, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen, sofern die Gesellschaft keinen Geschäftsführer h. Ab 2015 besteht die Möglichkeit der Aufnahme in die Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) für nürliche Personen ohne Dienstnehmer sowie die Möglichkeit der Anweisung des Haftungsbetrags auch für Unternehmen ohne Dienstgebernummer. Wenn ein Verstorbener kein Testament errichtet h, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies führt oft zu unerwünschten Folgen, z.b. wenn neben dem Ehepartner auch die Eltern erbberechtigt sind, sofern der Verstorbene keine Kinder h oder wenn Vermögenswerte aufgeteilt werden müssen oder wenn Minderjährige erbberechtigt sind. Es empfiehlt sich fast in jedem Fall, rechtzeitig ein Testament aufzusetzen bzw. ein bereits vorhandenes Testament immer wieder daraufhin zu prüfen, ob die Regelungen noch gewollt sind. Wenn ein Verstorbener vor seinem Tod in einem Heim untergebracht war, haften die Erben auch über den Wert des Erbes hinaus für jene Heimkosten, die nicht durch den Verstorbenen getragen wurden, wenn die Erben eine unbedingte Erbserklärung abgeben! Grundsätzlich unterlagen auch bisher schon Gewinnausschüttungen der Sozialversicherungspflicht nach GSVG beim Gesellschafter. Seit kurzem wird diese Bestimmung von der Sozialversicherungsbehörde auch exekutiert und entsprechende Anfragen gestellt, ob Gewinnausschüttungen vorgenommen wurden. Das Antidumpinggesetz wird verschärft, indem es in Zukunft strafbar sein wird, das kollektivvertragliche Entgelt inklusive Zulagen, Zuschlägen etc. nicht zu bezahlen. Der jeweils betroffene Dienstnehmer soll von der Gesetzesübertretung informiert werden.
5 Meine Mitarbeiter und ich wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und Gesundheit sowie Erfolg für das Jahr 2015!
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