Aufsichtsstatistik in der OeNB
|
|
- Artur Brahms
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aufsichtsstatistik in der OeNB AuMon - Abteilung für Aufsichts- und Monetärstatistik Gerhard Schmidt 7. Jänner 2009
2 Kurzbeschreibung OeNB Aufsichtsstatistik - Aufgaben - Inhalte - Entwicklungen, Ausblick Individuelles Aufgabengebiet Studium Beruf
3 Die OeNB (I) Die OeNB ist die Zentralbank aller Österreicherinnen und Österreicher. Ziel der OeNB ist die Mitwirkung an der Sicherung stabiler wirtschaftlicher Verhältnisse in Österreich und im Eurogebiet. Dr. Klaus Liebscher, ehem. Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank Die OeNB ist eine Aktiengesellschaft und hat mehrere Eigentümer. 70% des Grundkapitals stehen im Eigentum des Bundes, die restlichen Anteile werden von Interessenvertretungen der Arbeitgeber sowie von Banken und Versicherungen gehalten. Eine Übertragung der OeNB-Aktien ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Generalversammlung ( Namensaktien ) wirksam.
4 Die OeNB (II) Zahlen, Daten, Fakten zur Geschichte der Oesterreichischen Nationalbank 1816 Gründung der privilegierten oesterreichischen National-Bank durch kaiserliches Dekret 1878 Umwandlung der National-Bank zur Oesterreichischungarischen Bank 1919 Liquidation der Oesterreichisch-ungarischen Bank 1922 Gründung der heutigen Oesterreichischen Nationalbank 1925 Der Schilling ersetzt die Krone als gesetzliches Zahlungsmittel 1938 Auflösung der Nationalbank und Einführung der Reichsmark 1945 Die OeNB nimmt ihre Tätigkeit wieder auf, der Schilling wird erneut gesetzliches Zahlungsmittel 1955 Der Nationalrat beschließt das neue Nationalbankgesetz 1984 Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes über die Oesterreichische Nationalbank (Nationalbankgesetz 1984) 1999 Die OeNB wird Teil des ESZB und des Eurosystems
5 Die OeNB (III) Aufgaben der OeNB (Auszug): Stabilitätsorientierte Geldpolitik im Rahmen des Eurosystems Versorgung der österr. Bevölkerung/Wirtschaft mit qualitativ hochwertigem und sicherem Bargeld (OeBS, Münze, GSA) Sicherheit und Stabilität des Bankensystems Mitarbeit an der Umsetzung der Basel-II-Bestimmungen Veröffentlichung von Statistiken für Geldpolitik und Bankenaufsicht Halten und Verwalten von Währungsreserven (d.h. Gold und Fremdwährungsbestände) Erstellung von Wirtschaftsanalysen Mitwirken in internationalen Organisationen (IWF, OECD) Förderung der österreichischen Forschung Öffentlichkeitsarbeit (Presseaussendungen, Tagungen, Informationskampagnen, Geldmuseum, ) Bei der Verfolgung der Ziele und Aufgaben des Eurosystems orientiert sich die OeNB an den Leitlinien der Europäischen Zentralbank
6 Die OeNB (IV)
7 Aufsichtsstatistik (I) Was ist die Aufsichtsstatistik und wozu dient sie? Im Rahmen der Aufsichtsstatistik erhält die OeNB von den in Österreich tätigen Kreditinstituten regelmäßig Daten/Informationen über Geschäftstätigkeit wirtschaftliche Lage Risikosituation dieser Kreditinstitute. Aufgaben (Auszug): Automationsunterstützte Verarbeitung dieser Daten für die österreichische Bankenaufsicht Zur-Verfügung-Stellung von Daten über die Entwicklung des Bankwesens an Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie in der OeNB mit Banken- und Finanzmarktanalyse betraute Stellen Aufbereitung von Daten für die von der OeNB wahrzunehmende Zahlungssystemaufsicht (ZSA) Information der Öffentlichkeit über Entwicklungen im Bereich der Kreditinstitute
8 Aufsichtsstatistik (II) Rechtsgrundlage für die einzelnen Aufsichtsmeldungen Die gesetzliche Grundlage für die einzelnen Aufsichtsmeldungen ist primär das österreichische Bankwesengesetz (BWG) und darauf beruhende Meldeverordnungen (durch die FMA erlassen). Die OeNB erhält dabei aufgrund des BWG alle in diesem Gesetz vorgesehenen statistischen Meldungen der Kreditinstitute. Rechtsbasis für Statistiken, die die Zahlungssystemaufsicht betreffen, ist das Notenbankgesetz ( 44a NBG). Wie werden diese Meldungen verarbeitet? Die Verarbeitung der aufsichtsstatistischen Meldungen obliegt in der OeNB innerhalb der Hauptabteilung Statistik der Abteilung für Aufsichts- und Monetärstatistik. Die Daten werden auf Vollständigkeit, Konsistenz und Plausibilität überprüft und für Auswertungen und Analysen aufbereitet. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die Zusammenfassung der Daten zu Kreditinstitutssektoren.
9 Aufsichtsstatistik (III) Kunden von aufsichtsstatistischen Daten Aufsichtsstatistik national: FMA, OeNB/HA Finanzmarktstabilität und Bankenprüfung Zugriff auf Einzelkreditinstitutsdaten Aufsichtsstatistik international: IWF (Internationaler Währungsfonds) OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) BIZ (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich) sowie internationale Arbeitsgruppen Sonstige Daten-User: OeNB-Management, diverse OeNB-Abteilungen, Presse, Medien, Politik, Öffentlichkeit, Externe Veröffentlichungen auf Basis von Kreditinstitutssektoren Homepage der OeNB, Bereich Statistik und Melderservice
10 Aufsichtsstatistik (IV) Inhalt diverser aufsichtsstatistischer Meldungen Vermögens-/Erfolgs-/Risikoausweise (Bilanz/GuV/Zins-, Kredit-, Länder-, Aktienpositionsrisiko) Unkonsolidiert: Kreditinstitute nach BWG, Zweigstellen nach 9 BWG Konsolidiert Auslandstochterbanken Ordnungsnormenausweise (ONA) konsolidiert und unkonsolidiert Jahresabschlüsse konsolidiert und unkonsolidiert Verlustdatenmeldung Anlage zum Prüfungsbericht Stille Reserven Vorsorgekassen-Quartalsausweise Liquiditäts-Vorschau In Summe über 30 einzelne Primärerhebungen zu unterschiedlichen Periodizitäten (Jahr, Quartal, Monat, Woche) außerdem Unterscheidung von Einzelkreditinstituten, Konzernen, Auslandstochterbanken und Auslandsfilialen
11 Aufsichtsstatistik (V) D a t e n l i e f e r a n t e n Stand: Kreditinstitute nach BWG (Banken) 843 Zweigstellen von Kreditinstituten (v.a. nach 9 BWG) 31 Auslandstöchter von Kreditinstituten (voll konsolidiert) 91 Bankkonzerne (UGB und IFRS) 39 Kreditinstitutsgruppen nach 30 BWG 62 Wertpapierhandels, -clearing & Settlementsysteme 3 Zahlungssystembetreiber 10 Teilnehmer am Zahlungssystem nicht-österr. Rechts 15 Infrastrukturbetreiber (von Zahlungssystemen) 6 Versicherungen 60 Pensionskassen 19 Oesterreichische Nationalbank (OeNB) 1 Investmentfonds
12 Aufsichtsstatistik (VII) Prozessorientierung - Hauptprozesse in der AuMon Datenlieferanten Meldungen AuMon-Kernprozesse Methodologie & Implementierung Produkte Meldungsverarbeitung Publizierung Kunden
13 Aufsichtsstatistik (VIII) Kernprozess Methodologie und Implementierung Prozessqualität Mitwirkung bei der Schaffung neuer Berichtspflichten für Finanzinstitute (EZB Gremien, Aufsichtsgremien) Formulierung von Meldebestimmungen und Schaubildern Abstimmung mit Meldern und sonstigen Interessensparteien Veröffentlichung neuer Meldeanforderungen, Aktualisierung bestehender Meldebestimmungen Technische Implementierung (Neue Meldungen, Änderungen) Testen der neuen Meldungen im Meldeverarbeitungssystem Mitarbeiterschulung hinsichtlich Meldeinhalte, Verarbeitungsabläufe Organisatorische Vorbereitungsmaßnahmen für die laufende Verarbeitung der Meldungen (Verarbeitungskalender) und die Datenpublizierung Weiterentwicklung der Methodologie im Zuge der steten Verbesserung
14 Aufsichtsstatistik (IX) Kernprozess Meldungsverarbeitung Prozessqualität Abgabe der Meldung bei der OeNB Überprüfung der technischen Korrektheit Überprüfung der inhaltlichen Korrektheit (Formalprüfregeln) Klärung von Fehlern und Unplausibilitäten mit dem Berichtspflichtigen Durchführungen von Korrekturen in aktuellen Meldungen sowie Änderungen in historischen Daten Protokollierung von Spätmeldern, Formalfehlern und konzeptionellen Nichteinhaltungen Durchführung von Konsistenzprüfungen zwischen verschiedenen Meldungen Freigabe einer Meldung Übermittlung der Daten an externe Stellen Beantwortung von Anfragen der EZB/BIZ zu Daten-Unplausibilitäten
15 Kernprozess Publizierung Aufsichtsstatistik (X) Prozessqualität Festlegung der Inhalte, die publiziert werden sollen (statistische Daten bzw. Analysen) Erstellung und Veröffentlichung eines Releasekalenders für Publikationen, statistische Daten Datenaufbereitung und redaktionelle Aufbereitung von Berichten für Pressekonferenzen, Presseaussendungen und Veröffentlichungen Interne Approbation Publikation bzw. Datenveröffentlichung Beantwortung von Anfragen zu statistischen Daten und Publikationen, Mitarbeit bei der Statistik-Hotline (+43-1) Kundenbefragungen zwecks Verbesserung des Services
16 Aufsichtsstatistik (XI) Neuere Entwicklungen, Ausblick Plausibilitätsprüfungs-Konzept Datenfehler- und -veränderungsanalysereport als Input zur vertiefenden Einzelbankanalyse in der Abteilung für Bankenanalyse (Rechnungshofempfehlung) Melderqualitätsindex Prozessintegration wöchentliche Liquiditätsmeldung EU-weite Harmonisierung des aufsichtsrechtlichen Meldewesens (2012) Inhaltlich (FINREP - Segmentinfo, Derivate; COREP) Technisch Frequenz (Q), Abgabefristen (20/40), EUROfiling (Einheiten, Rundungen, ) XBRL (2009 vs. 2012)
17 Individuelles Aufgabengebiet (II) Plausibilitätsprüfungs-Konzept (historisch) Verschiedene Arten von Plausibilitätsprüfungen im Einsatz, vor allem Eine Prüfung, ob sich ein in der Vergleichsperiode gemeldeter Wert von 0 in der aktuellen Periode auf einen Wert ungleich 0 verändert, der größer als ein vorab definierter Schwellenwert ist oder umgekehrt. Eine Prozent- und Wertgrenzen-Prüfung, bei der der aktuelle Periodenwert gegenüber der Vergleichsperiode nur in einem bestimmten Bereich schwanken darf. Diese Bandbreite wird sowohl in Absolutwerten als auch in Prozentwerten im System angegeben. Nur bei der Überschreitung beider Kriterien (Überschreitung des absoluten und des relativen Schwellenwertes) wird die Veränderung vom Meldeverarbeitungssystem als unplausibel markiert und angezeigt. Nachteile dieser Methodik: Schwellenwerte müssen manuell definiert werden sind nicht dynamisch gelten für alle Melder
18 Individuelles Aufgabengebiet (III) Beispiel Quantil Plausibilitätsprüfungs-Konzept (neu) Klassifizierung der Melder pro Meldeposition nach ABC-Schema mittels Quantilen nach Volumen/Anzahl (auf Basis n historischer Perioden) Automatische Ermittlung gruppenspezifischer Schwellenwerte pro Meldeposition mittels Quantilen für die Plausibilitätsprüfung basierend auf Wertdifferenzen n historischer Meldungen Quantilsangabe erlaubt indirekte Steuerbarkeit des Prüfumfanges Melder Wert ============= Mittelwert = 56 Median = 49 50%-Quantil = 49 80%-Quantil = 86
19 Individuelles Aufgabengebiet (V) Melderqualitätsindex Die Abteilungen für Bankenanalyse/Bankenrevision benötigen eine globale qualitative Aussage über die Qualität der einzelnen Melder Mögliche Kriterien zur Berechnung des Index (Auszug): Einhaltung der Meldungslegungsfrist (Spätmeldetage) Prüfregelfehlerfreiheit (Anzahl der Prüfregelfehler) Anzahl der Wertkorrekturen Herausforderung: Unterschiedliche Anzahl an Meldepositionen und Belegen pro Melder Gewichtung zwischen den Kriterien
20 Studium Beruf (III) Meine Tätigkeit in der Aufsichtsstatistik erfordert neben fachlichem und universitärem Wissen u.a. logisches und analytisches Denken inhaltliche Flexibilität optimale Individual-Prozessorganisation in Hinblick auf rasche Analysetätigkeiten fehlerfreie Datenauswertungen mehrschichtige und übergeordnete Daten-Betrachtungsweisen Selbständigkeit Genauigkeit Verantwortungsbewusstsein den sogenannten gesunden Hausverstand
21
22
23 Aufsichtsstatistik in der OeNB AuMon - Abteilung für Aufsichts- und Monetärstatistik Gerhard Schmidt 7. Jänner 2009
OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM. HANDBUCH DER OeNB ZU GELD UND GELDPOLITIK. Kapitel 5: Nationalbank DIDAKTIK
OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM HANDBUCH DER OeNB ZU GELD UND GELDPOLITIK Kapitel 5: Nationalbank DIDAKTIK Wiederholungsfragen: 1. Wem gehört die Oesterreichische Nationalbank (OenB)? Wem gehört
Neues Meldeformat. OeNBSendungVn_n.xsd. Unterstützte Erhebungen
Neues Meldeformat OeNBSendungVn_n.xsd Unterstützte Erhebungen Version 1.3 Seite 1 I Unterstütze Erhebungen I.1 Liste der Erhebungen nur im neuen Meldeformat Für folgende Erhebungen muss die Meldung im
Regionaldaten Vorarlbergs und aktuelle Entwicklungen im bankenstatistischen Meldewesen
Regionaldaten Vorarlbergs und aktuelle Entwicklungen im bankenstatistischen Meldewesen Gerhard Kaltenbeck Bankenstatistik und Mindestreserve Bregenz, 21. September 2006 1 Verhältnis Einwohnerzahl und BIP
Inhaltverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XIII Kapitel 1 Einleitung Vergangenheit der Bundesbank... 1
Inhaltverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XIII Kapitel 1 Einleitung Vergangenheit der Bundesbank... 1 A. Die Entwicklung der Zentralbank vor dem zweiten Krieg... 1 B. Die Entwicklung der Notenbank nach
Kapitel 3 Zentralbanken und Europäische Zentralbank. Schaubild 3.1: Begründungen für eine staatliche Zentralbank
Kapitel 3 Zentralbanken und Europäische Zentralbank Schaubild 3.1: Begründungen für eine staatliche Zentralbank Tabelle 3.1: Mitglieder von Währungsunion und EU AUFGABE ORGAN EINHEIT Schaubild 3.2: Der
uro Was der Euro für Österreich bedeutet
Waltraud Langer Schilling uro 2UIHHH fc^ Was der Euro für Österreich bedeutet Wie Österreich umstellt Auswirkungen auf Löhne, Preise, Pensionen Weicher oder harter Euro Euro und Arbeitsplätze Spezialteil
Implementierung einer Prozesskostenrechnung am Beispiel eines Unternehmens
Wirtschaft Andreas Hirschfeld Implementierung einer Prozesskostenrechnung am Beispiel eines Unternehmens Masterarbeit Masterthesis im Fachgebiet Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Produktionswirtschaft
Aufbau und Aufgaben der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank. Andreas Matthes
Aufbau und Aufgaben der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank Angaben zum Referenten, Ordnungsmerkmal Ortsangabe Seite 7 Angaben zum Referenten, Ordnungsmerkmal Ortsangabe Seite 8 + Unabhängige
LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/
EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung
Artikel 1. Änderungen
L 14/36 DE LEITLINIE (EU) 2016/66 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 26. November 2015 zur Änderung der Leitlinie EZB/2013/24 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im
Bargeld- und Zahlungsverkehrsteuerung aus Notenbanksicht
Bargeld- und Zahlungsverkehrsteuerung aus Notenbanksicht Mag. Michaela Baldassari Workshop der OeNB in Kooperation mit der Wirtschaftsuniversität Wien 24.10.2016 Zahlungsverkehr betrifft jeden! Wirtschaftsblatt
Vorwort. Einführung Siekmann 1
Vorwort Seite V Einführung Siekmann 1 I. Vertrag über die Europäische Union Artikel 3 (ex-artikel 2 EUV) [Ziele und Aufgaben der Union] Siekmann 47 Artikel.13 EUV [Organe und Einrichtungen der Union] Siekmann
OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM. HANDBUCH DER OeNB ZU GELD UND GELDPOLITIK. Kapitel 3: Finanzwesen und Banken DIDAKTIK
OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM HANDBUCH DER OeNB ZU GELD UND GELDPOLITIK Kapitel 3: Finanzwesen und Banken DIDAKTIK Wiederholungsfragen: 1. Welche Aufgaben haben Banken? 2. Nennen Sie drei Spezialbanken.
G e s c h ä f t s b e r i c h t
G e s c h ä f t s b e r i c h t 2 0 0 5 E U R O S Y S T E M Unser Auftrag und unsere Aufgaben Auftrag Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ist die Zentralbank der Republik Österreich und integraler
Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 31. März 2016
Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 58 631 00 00 communications@snb.ch Zürich, 28. April 2016 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 31. März 2016 Die Schweizerische Nationalbank
B. Aktiva B.1. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind
BGBl. II - Ausgegeben am 7. Dezember 2016 - Nr. 372 1 von 8 Anlage A1a zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zum Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung
Der Transmissionsmechanismus in Krisenzeiten
Wirtschaft Jürgen Gmeiner Der Transmissionsmechanismus in Krisenzeiten Masterarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE): SE-VO Schwarz
Gelbe Erläuterungsbücher Verordnung (EG) Nr 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE): SE-VO ommentar von Prof Günter Christian Schwarz 1 Auflage Verordnung (EG) Nr 2157/2001
DIE BANK VON FINNLAND
DIE BANK VON FINNLAND Die Bank von Finnland Garant der Stabilität Die Bank von Finnland ist Finnlands Geldbehörde und nationale Zentralbank. Zugleich ist sie Mitglied im Eurosystem, das für die Geldpolitik
Martina Reutin / FIRI\Banken. Aufgaben der Kreditinstitute. Kreditinstitut. Transformation von: Fristen Beträgen Risiko
Kreditinstitut Martina Reutin / FIRI\Banken Aufgaben der Kreditinstitute Kredite Einlagen Zeit Zeit Transformation von: Fristen Beträgen Risiko 1 Bilanz eines Kreditinstitutes Aktiva Passiva Sach- Anlagevermögen
Was tun im Falle einer Insiderinformation? Neuerungen durch die Marktmissbrauchsverordnung CIRA Jahrestagung 2016
Was tun im Falle einer Insiderinformation? CIRA Jahrestagung 2016 19. Oktober 2016 Florian Khol Was tun im Falle einer Insiderinformation? Prüfung Liegt eine Insiderinformation vor? Liegt ein relevanter
Die Deutsche Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank Die Deutsche Bundesbank Seite 3 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, stabiles Geld und ein stabiles Finanzsystem sind wichtig für uns alle. Geldwertstabilität ist das Fundament
PRESSEMITTEILUNG GESUNKEN
16. Januar 2012 PRESSEMITTEILUNG ANZAHL DER MONETÄREN FINANZINSTITUTE IM EURO- WÄHRUNGSGEBIET UND IN DER EU IM JAHR 2011 WEITER GESUNKEN Am 1. Januar 2012 belief sich die Anzahl der im Euro-Währungsgebiet
Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. September 2016
Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 58 631 00 00 communications@snb.ch Zürich, 31. Oktober 2016 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. September 2016 Die Schweizerische
Erläuterungen. Allgemeiner Teil
350 der Beilagen XXV. GP - Regierungsvorlage - Erläuterungen 1 von 5 Erläuterungen Allgemeiner Teil Die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB), die derzeit die Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) errechnet,
Die Zahlungssystemstatistik als Instrument zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der OeNB Daten fu r das erste Halbjahr 2005
Daten fu r das erste Halbjahr 2005 Die Zahlungssystemstatistik wurde als Instrument zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der Oesterreichischen Nationalbank mit Beginn 2004 eingefu hrt. Im zweiten Quartal
BASEL II. Neue Herausforderungen für den Wirtschaftstreuhänder. WP/StB Mag. Johannes Mörtl
BASEL II Neue Herausforderungen für den Wirtschaftstreuhänder WP/StB Mag. Ausgangssituation für den Berater FINANZMARKT Banken, VC, Private, Förderstellen Informationen RATING Kredite UNTERNEHMEN Beratung
Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Finanzkonglomerategesetz geändert werden. Artikel x Änderung des Bankwesengesetzes
1 von 7 E n t wurf Stand: 25. Oktober 2012 Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und das Finanzkonglomerategesetz geändert werden Artikel x Änderung des Bankwesengesetzes Das Bankwesengesetz BWG, BGBl.
Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. Juni 2016
Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 58 631 00 00 communications@snb.ch Zürich, 29. Juli 2016 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 30. Juni 2016 Die Schweizerische Nationalbank
DAS BILDUNGS- ANGEBOT DER OeNB
DAS BILDUNGS- ANGEBOT DER OeNB Stabilität und Sicherheit. November 2016 Wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie das OeNB-Info-Center unter der Nummer +43 1 40420-6666, per E-Mail oenb.info@oenb.at
DIE OESTERREICHISCHE NATIONALBANK (OeNB)
WISSENSWELT GELD 5 DIE OESTERREICHISCHE NATIONALBANK (OeNB) Geschichte und Aufgaben EINLEITUNG Die OeNB ist. die Zentralbank der Republik Österreich eine Aktiengesellschaft 100% im Besitz des Bundes unabhängig
(Text von Bedeutung für den EWR)
21.12.2016 L 348/75 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/2358 R KOMMISSION vom 20. Dezember 2016 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/908/EU im Hinblick auf die Listen der Drittländer und Gebiete,
Wie benotet mich meine Bank? Der Ratingprozess aus Sicht einer Regionalbank. Dir. DI Martin Sachslehner
Herzlich Willkommen! Wie benotet mich meine Bank? Der Ratingprozess aus Sicht einer Regionalbank Dir. DI Martin Sachslehner Geschäftsleiter Raiffeisenbank Seewinkel Hansag egen Wien, 05.12.2016 Dir. DI
OESTERREICHISCHE NATIONALBANK E U R O S Y S T E M. Die Oesterreichische Nationalbank
OESTERREICHISCHE NATIONALBANK E U R O S Y S T E M Die Oesterreichische Nationalbank Inhalt Vorwort 5 Die Zentralbank der Organisationsform und Eigentumsverhältnisse 7 Republik Österreich Die Organe der
DIE BEDEUTUNG DES EURO FÜR WIRTSCHAFT UND BEVÖLKERUNG
THEMENBLATT 2 DIDAKTIK DIE BEDEUTUNG DES EURO FÜR WIRTSCHAFT UND BEVÖLKERUNG SchülerInnen Oberstufe Stand: 2016 THEMENBLATT-DIDAKTIK 2, DIE BEDEUTUNG DES EURO FÜR WIRTSCHAFT UND BEVÖLKERUNG 1 Aufgabe 1
EZB-Zinssatzstatistik (EZB-ZINSSTAT)
EZB-statistik EUR / Mai 24 / 14KI EZB-statistik (EZB-ZINSSTAT) Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates der Europäischen Union vom 23.11.1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank
LE 5: Die institutionelle Arbeitsteilung Deutsche Bundesbank / EZB
LE 5: Die institutionelle Arbeitsteilung Deutsche Bundesbank / EZB 5.1 Einführung 5.2 Die Umsetzung der Politik des ESZB 5.3 Die Rechtsstellung der DBbk 5.4 Die Aufgaben der Deutschen Bundesbank im ESZB
GRUNDZÜGE BANK-, VERSICHERUNGS-, WERTPAPIERRECHT
GRUNDZÜGE BANK-, VERSICHERUNGS-, WERTPAPIERRECHT Nadine WIEDERMANN-ONDREJ Peter MAERSCHALK Othmar HASSENBAUER 8/2016 Nr.: 134 Dr. Nadine Wiedermann-Ondrej 1 Mag. Dominik Freudenthaler 2 Dr. Othmar Hassenbauer
Gesellschaftsrecht in Estland, Lettland und Litauen
Gesellschaftsrecht in Estland, Lettland und Litauen Eine Einführung mit vergleichenden Tabellen von Theis Klauberg Rechtsanwalt in Riga und Hamburg 1. Auflage, 2004 ::rehm Vorwort Abkürzungsverzeichnis
Verantwortlichen Aktuars aus der Sicht
2. Tagung der Schweizerischen Aktuarvereinigung zum Verantwortlicher Aktuar am 30. Oktober 2007 Die Tätigkeit T des Verantwortlichen Aktuars aus der Sicht des Abschlussprüfers Referent: Martin Frei, Präsident
Mandat des Prüfungsausschusses
EZB ÖFFENTLICH Mandat des Prüfungsausschusses Ein vom EZB-Rat gemäß Artikel 9a der Geschäftsordnung der EZB eingesetzter hochrangiger Prüfungsausschuss stärkt die bereits vorhandenen internen und externen
Der Vergleich von EZB und Fed
Universität Ulm 89069 Ulm Germany Dipl.-Kfm. Philipp Buss Institut für Wirtschaftspolitik Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften Ludwig-Erhard-Stiftungsprofessur Wintersemester 2011/2012
Nadine Löw. Organisatorische Wandlungsfähigkeit als Wettbewerbsvorteil und Erfolgsfaktor. Eine empirische Untersuchung. WiKu
Nadine Löw Organisatorische Wandlungsfähigkeit als Wettbewerbsvorteil und Erfolgsfaktor Eine empirische Untersuchung WiKu IX Geleitwort Vorwort Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Pressekonferenz. Thema: Vorstellung des Geburtenbarometers - Eine neue Methode zur Messung der Geburtenentwicklung
Pressekonferenz mit Bundesministerin Ursula Haubner, Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und Prof. Dr. Wolfgang Lutz, Direktor des Instituts für Demographie der
Erweiterung der BIZ-Statistiken und damit erhöhte Attraktivität von Publikationen
Erweiterung der BIZ-Statistiken und damit erhöhte Attraktivität von Publikationen Bettina Lamatsch 1 Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) hat als Antwort auf die Finanzkrise Neuerungen
AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 343. Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.07.2015 Nr.: 343 Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18 65197 Wiesbaden Redaktion: Abteilung
Immobilienpreise quo vadis? Dr. Doris Ritzberger-Grünwald
16.30 bis 17.00 Uhr Immobilienpreise quo vadis? Dr. Doris Ritzberger-Grünwald Direktorin der Hauptabteilung Volkswirtschaft Oesterreichische Nationalbank Donnerstag, 3. April 2014 Design Center Linz Relevanz
Grundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI)
Grundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI) Stand: Juli 2016 Grundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI) Grundlagen der Identifizierung
Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 31. März 2015
Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 44 631 31 11 communications@snb.ch Zürich, 30. April 2015 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 31. März 2015 Die Schweizerische Nationalbank
ECB-PUBLIC STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK. vom 29. Juli zu Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen für die Hypo Group Alpe Adria
DE ECB-PUBLIC STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 29. Juli 2014 zu Sanierungs- und Abwicklungsmaßnahmen für die Hypo Group Alpe Adria (CON/2014/61) Einführung und Rechtsgrundlage Am 11. Juni
Deutscher Bundestag. Sachstand. Fragen zum System der Europäischen Zentralbanken. Wissenschaftliche Dienste WD /12
Deutscher Bundestag Fragen zum System der Europäischen Zentralbanken Seite 2 Verfasser: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 30. August 2012 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Telefon: Ausarbeitungen
Die rechtliche Ordnung von Geld, Währung und Banken
Georg Sandberger Die rechtliche Ordnung von Geld, Währung und Banken Erfahrungen aus der Euro- und Bankenkrise Metropolis-Verlag Marburg 2016 Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche
Rechtsetzungslehre. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Universität Zürich Redaktion und Überprüfung 8 Impuls Konzept Kernteam Verwaltung Öffentlichkeit Konkretisierung Rückmeldungen Rückmeldungen Redaktion Überprüfung
Praktikant (w/m) Controlling
Praktikant (w/m) Controlling Mitwirkung bei der Bereitstellung, Aufbereitung und Analyse von Eck- und Plandaten im Hinblick auf die Weiterentwicklung der betriebswirtschaftlichen Steuerinstrumente Prüfung
Die Europäische Genossenschaft
Die Europäische Genossenschaft von Thomas Fischer 1995 INSTITUT FÜR GENOSSENSCHAFTSWESEN DER WESTFÄLISCHEN WILHELMS-UNIVERSITÄT MÜNSTER Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 19 1.
D R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht
STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.
Freigabeantrag / Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 S.1 BayDSG
Der Kanzler Freigabeantrag / Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 S.1 BayDSG Seite 1 von 9 Freigabeantrag / Verfahrensbeschreibung nach Art. 26 Abs. 3 S.1 BayDSG Erstmalige Beschreibung eines automatisierten
PRESSEMITTEILUNG ERNEUTER RÜCKGANG DER ANZAHL MONETÄRER FINANZINSTITUTE IM EURO-WÄHRUNGSGEBIET UND IN DER EU IM JAHR
2. Januar 203 PRESSEMITTEILUNG ERNEUTER RÜCKGANG DER ANZAHL MONETÄRER FINANZINSTITUTE IM EURO-WÄHRUNGSGEBIET UND IN DER EU IM JAHR 202 Am. Januar 203 belief sich die Anzahl der im Euro-Währungsgebiet ansässigen
Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003
Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 3 2. Feststellungen
Flugmedizin Rechtliche Grundlagen in Österreich
Flugmedizin Rechtliche Grundlagen in Österreich Inhalt I. Rechtliche Bestimmmungen II. Flugmedizinische Stellen, Zuständigkeiten III. Der Weg zum Medical und danach IV. Ausblick Page 2 Rückblick Einführung
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 19. November 2013 Teil II
1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2013 Ausgegeben am 19. November 2013 Teil II 353. Verordnung: Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung BVK-FBlV 353. Verordnung der
Die neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes
Die neue Grundverordnung des europäischen Datenschutzes Was kommt auf die Unternehmen und deren IT-Verantwortliche zu? NIK - Nürnberg, 08. November 2016 Ulrich Neef in Zusammenarbeit mit ODN - INTERNET
IWF-Stabilisierungsprogramme und Financial Programming: Das Beispiel Thailand
IWF-Stabilisierungsprogramme und Financial Programming: Das Beispiel Thailand Bei der Technischen Universität Ilmenau zur Erlangung der Würde eines Doktors der Staatswissenschaften (Dr. rer. pol.) eingereichte
Statistik über Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder
Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Statistik über Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder Erscheinungsfolge: unregelmäßig Erschienen am 15/04/2014 Weitere Informationen zur
MFI-Zinsstatistik für das Euro-Währungsgebiet: April 2016
PRESSEMITTEILUNG 3. Juni 2016 MFI-Zinsstatistik für das Euro-Währungsgebiet: April 2016 Der zusammengesetzte Indikator der Kreditfinanzierungskosten für neue Kredite an Unternehmen 1 sank im April 2016
Statistisches Bundesamt. Qualitätsbericht. Statistik über die Empfänger von Pflegegeldleistungen. Stand: August 2007
Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Statistik über die Empfänger von Pflegegeldleistungen Stand: August 2007 Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen
QM-Handbuch. der. ReJo Personalberatung
QM-Handbuch der ReJo Personalberatung Version 2.00 vom 30.11.2012 Das QM-System der ReJo Personalberatung hat folgenden Geltungsbereich: Beratung der Unternehmen bei der Gewinnung von Personal Vermittlung
Teil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.
Teil 1: Neues Obligationenrecht Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. HSG Überblick Neue gesetzliche Bestimmungen Mögliche Auslegung
Universität Basel WWZ HS 14
Universität Basel WWZ HS 14 1 Dr. M. Jeger Wirtschaftsprüfung Inhalt 2 1. Die drei Dimensionen des COSO-Frameworks 2. PS 890: Prüfung der Existenz des IKS 1. Die drei Dimensionen des COSO-Frameworks (1)
Automatischer Informationsaustausch Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG)
Automatischer Informationsaustausch Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) 1 Inhalt Allgemein S. 3 Abwicklung S. 5 Auslandsdepots S. 10 2 Allgemein Common Reporting Standard Common Report Standard (CRS)
1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung
Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des
Überblick über die Arbeiten des ESMA Secondary Markets Standing Committee Carsten Ostermann, Team Leader, Secondary Markets ESMA
Überblick über die Arbeiten des ESMA Secondary Markets Standing Committee Carsten Ostermann, Team Leader, Secondary Markets ESMA Themenübersicht ESMA Markets Output 2017 Offene technische Standards MiFID
LEITLINIEN. gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 127 und 128,
2.6.2015 L 135/23 LEITLINIEN LEITLINIE (EU) 2015/855 R EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 12. März 2015 über die Festlegung von Grundsätzen eines Ethik-Rahmens für das Eurosystem und zur Aufhebung der Leitlinie
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 1. Nachtrag vom 13.01.2010 gemäß Art. 16 der Richtline 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 und 6 Kapitalmarktgesetz
Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV
833 Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV Vom 5. Februar 973 (Stand. Januar 06) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 63 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai
Europäisches Währungsrecht
Europäisches Währungsrecht Textausgabe mit Einführung Stand: 1. 2. 2013 Herausgegeben von Professor Dr. Christoph Herrmann, LL. M. Passau K Verlag C. H. Beck München 2013 Abkürzungsverzeichnis... IX Einführung
Meldepflichten von AIF-KVGen nach 35 KAGB
Meldepflichten von AIF-KVGen nach 35 KAGB Seminar zum KAGB 06.10.2014 Dr. Sascha Becker (Referat WA 41) Meldepflichten 30.09.2014 Seite 1 Inhalt Überblick gesetzliche Bestimmungen - KAGB/AIFM-RL - Delegierte
Basel III und Schnittstellen zu Solvency II. Mag. Bernhard Gruber 29. November 2011
Basel III und Schnittstellen zu Solvency II Mag. Bernhard Gruber 29. November 2011 Aktienrisiko und Beteiligungen Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituen QIS 5: Voller Abzug von den Eigenmitteln L2
I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government in NRW
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: 17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government
CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts
CA/28/13 Orig.: en München, den 01.03.2013 BETRIFFT: Änderung von Artikel 60 Statut VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts EMPFÄNGER: Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG
Brüll Kallmus Bank AG Burgring Graz. Austria T F
Brüll Kallmus Bank AG Bilanz zum 31.12.27 Brüll Kallmus Bank AG Burgring 16. 81 Graz. Austria T +43 316 9313. F +43 316 9313 279 office@bkbank.at www.bkbank.at 2 Umstrukturierungen der GRAWE Bankengruppe
Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa
An die zugelassenen Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaber Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa Informationen für Umweltgutachter 1/2010 Sehr geehrte Damen und Herren,
Bericht zur Überprüfung und ggf. Anpassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Wuppertal
Überprüfung und ggf. Anpassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Wuppertal Bericht zur Überprüfung und ggf. Anpassung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Wuppertal
MFI-Zinsstatistik für das Euro-Währungsgebiet: Februar 2016
PRESSEMITTEILUNG 4. April 2016 MFI-Zinsstatistik für das Euro-Währungsgebiet: Februar 2016 Der zusammengesetzte Indikator der Kreditfinanzierungskosten für neue Kredite an Unternehmen 1 verringerte sich
Europäisches Schadstofffreisetzungsund verbringungsregister PRTR
Referat 402 Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, UVP Europäisches Schadstofffreisetzungsund verbringungsregister PRTR Verwaltungstechnische Fragen aus Sicht des LVwA 2 PRTR Rechtsgrundlagen
Der Vergleich von EZB und Fed
Universität Ulm 89069 Ulm Germany Dipl.-WiWi Sabrina Böck Institut für Wirtschaftspolitik Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften Ludwig-Erhard-Stiftungsprofessur Wintersemester 2007/2008
Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XV
IX Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abbildungsverzeichnis... XIII Die Autoren... XV Teil I: Einordnung und Hintergründe... 1 1 Überblick... 2 2 Internationale Regulierungsinitiativen... 5 2.1 Regulierungsinitiativen
Kennzahlen in der Wissensbilanzierung: Konsequenzen für die strategische Steuerung und Bericht zum Status-quo
Kennzahlen in der Wissensbilanzierung: Konsequenzen für die strategische Steuerung und Bericht zum Status-quo Mag. Heidi Koller Produktmanagerin Wissensbilanz Jubiläumskonferenz 10 Jahre Wissensbilanz
Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand
23,5" www.nwb.de Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand Neue Anforderungen an die Lageberichterstattung Erläuterungen mit Beispielen Zahlreiche Formulierungshilfen Muster-Lageberichte Checkliste
Qualität in Unterricht und Management
Qualität in Unterricht und Management Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems Q-hum Q-hum QIBB = Qualitätsinitiative Berufsbildung Q-hum = Umsetzung von QIBB im Bereich der humanberuflichen Schulen
Umsetzung der Rili-BÄK 2008 Erfahrungen der Überwachungsbehörde in Sachsen
Umsetzung der Rili-BÄK 2008 Erfahrungen der Überwachungsbehörde in Sachsen 1 22. November 2011 Gabriele Schmidt Rechtliche Grundlagen In 4a MPBetreibV Verankerung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur
abcdefg Medienmitteilung
abcdefg Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 44 631 31 11 communications@snb.ch Zürich, 4. Januar 2012 SNB veröffentlicht internes Reglement über Eigengeschäfte und Prüfungsbericht von PWC
Vorstand, Präsidium und Referate. Geschäftsordnung für Vorstand, Präsidium und Referate des Hessischen Ringer-Verbandes e.v.
Vorstand, Präsidium und Referate Geschäftsordnung für Vorstand, Präsidium und Referate des Hessischen Ringer-Verbandes e.v. Präambel Die Satzung des Hessischen Ringer Verbandes e.v. (HRV) sieht in 6 (1m)
CMA32-OPC. hardwareunabhängiges Energiedatenmanagement. Wo andere schon mit Stromerfassung aufhören, da fangen wir erst richtig an!
Messdatenverarbeitung solutions for your process application CMA32-OPC hardwareunabhängiges Energiedatenmanagement Wo andere schon mit Stromerfassung aufhören, da fangen wir erst richtig an! Förderfähig
Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)
7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar
Zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen am Beispiel Nordrhein
Zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen am Beispiel Nordrhein Inhalte des Vortrags 1. Struktur des 106 a SGB V/ zentrale Regelungen 2. Ablauf am Beispiel Nordrhein/ aktuelle Themen 3. Ausblick 4.
DIE NEUE ZAHLUNGSBILANZ 2006
DIE NEUE ZAHLUNGSBILANZ 2006 Herausforderung für Statistik & Wirtschaft Liebe Mitglieder, als kleines Land ist Österreichs Wirtschaft in besonderem Maße international ausgerichtet. Insbesondere in den
Bankrecht
Prof. Dr. Rolf H. Weber/PD Dr. Christoph Bühler HS 2010 Bankrecht 04.01.2010 Dauer: 120 Minuten Kontrollieren Sie bitte sowohl bei Erhalt als auch bei Abgabe der Prüfung die Anzahl der Aufgabenblätter.
Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, Juristische Fakultät. Prof. Dr. Eva Kocher. Europäisches Arbeitsrecht. SoSe 2010
Ziele europäischer Gesetzgebung zu Unternehmenskrisen Förderung von Umstrukturierungen zu größeren transnationalen Wirtschaftseinheiten Abfederung der sozialen Folgen zur Herstellung von Akzeptanz 3 Unternehmenskrisen: