N u m m e r h. zwischen. Koordinationsstelle Hochschule Heilbronn Max-Planck-Straße Heilbronn. /Auftraggeber. und.

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1 Rahmenvertrag z u m B e z u g v o n z u s ä t z l i c h e m S u p p o r t für H a r d - u n d S o f t w a r e p r o d u k t e d e r F i r m a C i s c o N u m m e r h zwischen Koordinationsstelle Hochschule Heilbronn Max-Planck-Straße Heilbronn /Auftraggeber und dem Auftragnehmer 04-Rahmenvertrag Seite 1 von 11

2 1. Vertragsgegenstand und Ziel der Vergabe Gegenstand des Vertrags ist zusätzlichen Support ( Rent a technical Person ) für Hard- und Softwareprodukte des Herstellers Cisco. Dieser Rahmenvertrag beginnt am und endet am XX.XX (Das Datum ergibt sich aus dem Ende des Rahmenvertrags zum Bezug von Hard- und Softwareprodukten sowie Dienstleistungen der Firma Cisco, Nummer 16286h und wird entsprechend ergänzt sobald es fest steht.) Dieser Vertrag kann optional durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Verlängerung muss 3 Monate vor Ablauf des Hauptvertragszeitraumes durch den Auftraggeber erfolgen. Die Hochschule Heilbronn führt koordinierend als Vergabestelle für die Hochschulen in Baden- Württemberg die Ausschreibung durch, der Rahmenvertrag wird zu den nachfolgend genannten Bedingungen zwischen einem Handelspartner und der Vergabestelle geschlossen. Die in Ziffer 3 genannten Institutionen sind bezugsberechtigt und decken Ihren Bedarf eigenverantwortlich. Für jeden Einzelkauf gelten, insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Bedingungen dieses Rahmenvertrages. Die während der Vertragslaufzeit abgerufenen Mengen richten sich nach dem Bedarf der bezugsberechtigten Stellen. Mindest- oder Höchstabnahmemengen werden nicht festgelegt. 2. Vertragsbedingungen Für Ziel, Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die vertragliche Abwicklung sind die Dokumente in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge maßgebend, wobei die Regelungen des jeweils vorrangig geltenden Dokumentes die Regelungen der nachrangig geltenden Dokumente ersetzen, soweit sie den gleichen Regelungsgegenstand haben: die Vergabeunterlagen mit Anlagen inkl. dieses Rahmenvertrags, das Angebot des Auftragnehmers, für den jeweiligen Einzelabruf der für die Leistungserbringung maßgeblichen EVB-IT Vertrag mit den jeweils ergänzenden EVB-IT-Vertragsbedingungen (in aktueller Fassung), Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, die Regelungen der Vertragsordnung für Lieferungen und Leistungen, Teil B (VOL/B), die allgemein gesetzlichen Regelungen. Bei Widersprüchen gelten die vorgenannten Bedingungen in der angegebenen Reihenfolge. Erfüllungsorte sind die Standorte der bestellenden Institutionen gemäß Ziffer 3. Es gelten ausschließlich die in den Vergabeunterlagen und den Anlagen genannten Bedingungen zum Abschluss eines Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht anerkannt. Ihre Beifügung kann zum Ausschluss des Bieters führen. Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, Auftraggebers oder Berechtigten sind ausgeschlossen, soweit in diesem Rahmenvertrag nichts anderes vereinbart ist. Sie haben auch dann keine Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer, Auftraggeber oder Berechtigte auf diese in einem Einzelabruf verweist oder diese einbezieht. Eine im Einzelabruf abweichend angegebene Rangfolge der vorgenannten Dokumente ist immer unbeachtlich. Die vorgenannten Dokumente gelten unbeschadet ihrer vollständigen Nennung im jeweiligen Einzelabruf. Soweit individuelle Regelungspunkte (z.b. Abnahmen, Lieferzeitpunkte) nach diesem 04-Rahmenvertrag Seite 2 von 11

3 Rahmenvertrag festgelegt werden können, einschließlich Sicherheits- oder zutrittsrelevanter Regelungen, sind diese zu ihrer Wirksamkeit zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweils Berechtigten im Einzelabruf ergänzend schriftlich zu vereinbaren. Aus Gründen der Vergaberechtskonformität werden andere, individualvertragliche Abweichungen in Einzelabrufen nur wirksam, wenn die Abweichungen unter Nennung der geänderten Klausel des Rahmenvertrages explizit angegeben sind und die unterzeichnenden Parteien dieses Rahmenvertrages dem ausdrücklich schriftlich vorab zustimmen. Anderenfalls kommt der jeweilige Einzelabruf ohne die Abweichung, ausschließlich unter den Bedingungen dieses Rahmenvertrages zustande. Verkehrssprache in Wort und Schrift ist ausschließlich deutsch. 3. Beteiligte Institutionen/Bezugsberechtigte Die an diesem Rahmenvertrag bezugsberechtigten beteiligten Institutionen sind in der beigefügten Anlage 1 zu den Rahmenverträgen Nummer 16286h und 16287h aufgeführt. 4. Kontaktpersonen/Ansprechpartner Für diesen Rahmenvertrag sind die direkten Ansprechpartner für den Auftraggeber Hochschule Heilbronn Herr Matthias Bestenlehner Max-Planck-Straße Heilbronn Tel.: 07131/ Fax: 07131/ Matthias.Bestenlehner@hs-heilbronn.de Hochschule Heilbronn Sven Grunwald Max-Planck-Straße Heilbronn Tel.: 07131/ Fax: 07131/ sven.grunwald@hs-heilbronn.de Für diesen Rahmenvertrag sind die direkten Ansprechpartner für die beteiligten Institutionen (laut Anhang) beim Auftragnehmer Herr/Frau Position Tel.: Fax: Herr/Frau Position Tel.: Fax: 04-Rahmenvertrag Seite 3 von 11

4 5. Art des zusätzlichen Supports Consultant on Call (Hierunter ist telefonische Unterstützung bei der Lösung von Problemen zu verstehen) Spezialist vor Ort an der jeweiligen Einrichtung. Unter telefonisch ist jeweils eine Unterstützung bei Konfigurationsfragen und Fehlverhalten der Systeme zu verstehen. Bei größeren Problemen kann es auch zum Einsatz eines Spezialisten vor Ort kommen, jedoch versteht sich ein Vororteinsatz eher als Installation oder Unterstützung dabei. Beide (Consultant on Call und Spezialist vor Ort) müssen mindestens Skillevel Professional haben. 6. Bestellungen (Einzelabrufe) Bestellungen als Einzelabrufe können von jeder der in der Liste aufgeführten bezugsberechtigten Institutionen vorgenommen werden. Hierin sind mögliche weitere Standorte einer Institution einbezogen. Die Bestellungen erfolgen nach folgenden Vorgaben: Die jeweiligen Besteller der Institutionen fragen zu dem jeweiligen Projekt ein Angebot beim Auftragnehmer an. Von dort bekommen Sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ein Angebot auf dem der Listenpreis aufgeführt ist und der Rabattsatz des Rahmenvertrags abgezogen wird. Angebote haben einen Mindestgültigkeitszeitraum von 30 Tagen. Auf Basis dieses Angebots erfolgt dann die Bestellung. Ein wirksamer Einzelauftrag kommt erst mit Unterzeichnung des jeweiligen EVB IT Vertrages unter Bezugnahme auf diesen Rahmenvertrag zu Stande. Der Abruf aus diesem Rahmenvertrag erfolgt je nach Art der begehrten Leistung und des für den Einzelabruf verwendeten aktuell gültigen EVB-IT Vertragstyps auf Grundlage folgender EVB-IT Regelungen: a) für Service- und Wartungsleistungen der Standardsoftware die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Pflege von Standardsoftware EVB-IT Pflegevertrag S; b) für sonstige Service- und Wartungsleistungen die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware EVB-IT Instandhaltungsvertrag die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen EVB-IT Dienstvertrag. die ergänzenden Vertragsbedingungen für IT Service EVB-IT Servicevertrag Entsprechend aktuell gültige Unterlagen sind über folgende Link zu finden: IT/aktuelle_evb_it_node.html Die Übersendung des entsprechenden EVB-IT Vertrags erfolgt schriftlich in zweifacher Ausfertigung oder sofern die Vertragspartner dem zustimmen elektronisch-textlich (per Telefax oder per ) durch die jeweiligen bezugsberechtigten Institutionen. Der Auftragnehmer schickt den unterschrieben Vertrag innerhalb von 5 Arbeitstagen an den Besteller schriftlich oder sofern die Vertragspartner dem zustimmen elektronisch-textlich (per Telefax oder per ) zurück. Ein voraussichtlicher Liefertermin muss angegeben werden. Die Liefer- und Rechnungsabwicklung erfolgt direkt mit der abrufenden Stelle. Eine Kopie der unterschrieben Verträge wird vom Auftragnehmer an den Auftraggeber (zu Händen Herrn Bestenlehner) geschickt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Unterauftraggeber mit der Erbringung/Erfüllung für den jeweiligen Einzelabruf zu beauftragen. (siehe dazu auch Ziffer 13) 04-Rahmenvertrag Seite 4 von 11

5 Die Ausübung dieses Rechts wird dem jeweils Berechtigten in Textform unverzüglich mitgeteilt. 7. Preise und deren Vergütung Kosten in Euro (netto) je angefangene Stunde für Consultant on Call: Kosten in Euro (netto) je Tag für Spezialist vor Ort: Die Kosten für den Spezialisten vor Ort müssen inkl. aller Nebenkosten (z.b: Reisekosten, Übernachtungskosten, etc.) angegeben werden. Der jeweilige Berechtigte zahlt dem Auftragnehmer für die von ihm erbrachten Leistungen im Sinne des nach Ziffer 7 ausgeführten Einzelabrufs eine Vergütung. Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen, zu zahlenden Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Es gilt die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass es sich bei den vom Auftragnehmer im Angebot angebotenen Preisen um allgemeingültige und stetig angewandte Listenpreise, mithin um Marktpreise handelt. Der Auftraggeber behält sich aber das Recht vor, eine Preisprüfung nach Maßgabe der VO PR Nr. 30/53 durchführen zu lassen. Bestellungen werden mit dem jeweiligen Berechtigten einzeln abgerechnet. Rechnet der Berechtigte nicht selbst ab, so benennt er die abrechnende Dienststelle in der Bestellung. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung. 8. Kündigung Die Kündigung dieses Rahmenvertrages kann nur schriftlich erfolgen. Eine Kündigung ist aus wichtigen Gründen mit einer 3 Monatsfrist zum Monatsende möglich. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise extrem verzögerte Fristen bei Angebotsanfrage, EVB-IT Vertragsbestätigung und bei Lieferung (länger als 3 Monate) sein. Der Auftraggeber ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte insbesondere berechtigt, den Rahmenvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn auf Seiten des Auftragnehmers Handlungen im Sinne der 333, 334 StGB (Vorteilsgewährung, Bestechung) gegeben sind. Werden nach Vertragsabwicklung Gründe bekannt, welche die Annahme rechtfertigen, dass strafbare Handlungen im vorgenannten Sinne zum Vertragsabschluss geführt haben, so ist der Auftraggeber berechtigt, auch nachträglich vom Rahmenvertrag zurückzutreten. Bereits ausgeführte Einzelabrufe sind von der Kündigung und/oder dem Rücktritt von diesem Rahmenvertrag nicht berührt und behalten Ihre Gültigkeit. 9. Haftung Die Hochschule Heilbronn ist koordinierend als Vergabestelle für den Rahmenvertrag tätig und übernimmt für Handlungen der anderen bezugsberechtigten Institutionen bei der Abwicklung der Einzelaufträge keinerlei Haftung. 10. Geheimhaltung, Sicherheit Der Auftragnehmer hat die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit einzuhalten. Er hat ferner mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle 04-Rahmenvertrag Seite 5 von 11

6 Personen und Unternehmen, die von ihm mit der Erfüllung dieser Vereinbarung betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise verwertet werden. Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit dieser Rahmenvereinbarung zur Kenntnis gelangten Unterlagen, die von dem Auftraggeber als schutzbedürftig bezeichnet sind, gegen Kenntnisnahme durch Dritte zu sichern und von ihm zur Leistungserbringung beauftragte Unternehmen hierzu zu verpflichten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber inkl. Bezugsberechtigte die vom Auftragnehmer gekennzeichneten schutzbedürftigen Informationen bzw. Unterlagen vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber diese Unterlagen einschließlich etwaiger Kopien auf Verlangen jederzeit herauszugeben bzw. sie auf Verlangen dem Auftraggeber in eigener Zuständigkeit zu vernichten und dies zu bestätigen. Ein Informationsaustausch des Auftragnehmers mit den in Anlage 2 genannten Unterauftragnehmern ist, ohne dass eine dedizierte Zustimmung für jeden Einzelabruf erfolgen muss, zulässig. Der Auftragnehmer muss den/die Unterauftragnehmer auf die in dieser Ziffer 12. genannten Bedingungen hinweisen und ihn auf die Einhaltung verpflichten. Das diese Verpflichtung erfolgte ist nur auf besondere Aufforderung vorzulegen; hierzu kann der Auftraggeber insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers verlangen. Der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer verlangen, dass für Arbeiten auf dem Gelände bzw. in Gebäuden des Auftraggebers oder der Nutzer nur sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt wird. (einfache Sicherheitsüberprüfung ( Ü1 ) nach 8SÜG) Der Auftraggeber kann Personen, die von dem Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Leistungen eingeschaltet werden, den Zutritt zu dem Gelände des Auftraggebers oder der Nutzer verwehren, wenn gegen diese Personen begründete Sicherheitsbedenken bestehen. Der Auftragnehmer hat die sich für ihn daraus entstehenden Nachteile selbst zu tragen. Für jede Veröffentlichung von Aufträgen aufgrund dieser Rahmenvereinbarung oder jede Verwendung zu Werbezwecken bedarf der Auftragnehmer der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Zu diesem Zweck legt der Auftragnehmer den vollständigen Text der beabsichtigten Veröffentlichung dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. 11. Unterauftragnehmer Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Diese umfassen sowohl die Erfüllungsgehilfen im Sinne des 278 BGB als auch Subunternehmer / Erfüllungspartner. Werden Unterauftragnehmer in die Erfüllung des Rahmenvertrages eingebunden, sind diese in der Anlage 2 gesondert zu bezeichnen. Die namentliche Nennung der Unterauftragnehmer (inkl. der Kontaktdaten und der Nennung der gesetzlichen Vertreter), deren Fähigkeiten sich der Auftragnehmer im Auftragsfall bedienen wird, soll bereits im Angebot erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Spätestens vor der Auftragsdurchführung müssen die Daten vollständig vorliegen. Der Unterauftragnehmer muss - ebenso wie der Auftragnehmer selbst - über die für die zu vergebende Leistung erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügen und die im Einzelnen in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen ggf. auf Verlangen vorlegen. Des Weiteren muss der Auftragnehmer nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen bei Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist nur auf besondere Aufforderung vorzulegen; hierzu kann der Auftraggeber insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers verlangen. Art und Umfang der zu erbringenden (Teil-)Leistungen, die durch Unterauftragnehmer ausgeführt werden, sind anzugeben. Ändert/ändern sich der oder die Unterauftragnehmer während der Rahmenvertragslaufzeit ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 04-Rahmenvertrag Seite 6 von 11

7 Der Auftraggeber muss sich zu keiner Zeit mit dem Unterauftragnehmer in Verbindung setzen. Die Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleiben von der Einbindung von Unterauftragnehmern unberührt. Sofern ein Auftragnehmer Unterauftragnehmer einschaltet, bietet er als Generalunternehmer an. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Werden Einzelabrufe durch Unterauftragnehmer durchgeführt gehen die Zahlungsansprüche für den jeweiligen Einzelabruf damit auf den Unterauftragnehmer über. Der Unterauftragnehmer stellt die Rechnung in eigenem Namen. Der Auftraggeber kann mit befreiender Wirkung nur gegenüber dem rechnungsstellenden Unterauftragnehmer leisten. Der Auftragnehmer hat seine Unterauftragnehmer darüber zu informieren, dass die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen gilt. 12. Änderungen Im Falle von Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen diese der schriftlichen Bestätigung durch bevollmächtigte Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers. 13. Gerichtsstand Im Falle von Rechtsstreitigkeiten gilt Heilbronn als Gerichtsstand. 14. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. 04-Rahmenvertrag Seite 7 von 11

8 15. Unterschriften Der Rahmenvertrag wird in zweifacher Ausfertigung vom Auftraggeber und Auftragnehmer unterzeichnet, jede Partei erhält eine Ausfertigung des Vertrages. Auftragnehmer Hochschule Heilbronn/ Auftraggeber Unterschriften: Stempel: Name: Datum: 04-Rahmenvertrag Seite 8 von 11

9 Anlage 1 zum Rahmenvertrag Nummer 16286h und 16287h Beteiligte Einrichtungen 1. Universitäten a. Universität Heidelberg, Grabengasse 1, Heidelberg b. Universität Hohenheim, Schloss Hohenheim 1, Stuttgart c. Universität Mannheim, Schloss, Mannheim d. Universität Stuttgart, Keplerstraße 7, Stuttgart e. Universität Tübingen, Geschwister-Scholl-Platz, Tübingen f. Universität Ulm, Helmholtzstraße 16, Ulm g. Universität Karlsruhe (KIT,SCC), Kaiserstraße 12, Karlsruhe 2. Kunst- und Musikhochschule a. Staatliche Hochschule für Musik Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 3, Trossingen 3. Pädagogische Hochschule a. Pädagogische Hochschule Weingarten, Kirchplatz 2, Weingarten b. Pädagogische Hochschule Freiburg, Kunzenweg 21, Freiburg c. Pädagogische Hochschule Ludwigsburg,Reuteallee 46, Ludwigsburg d. Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd, oberbrettinger Straße 200, Schwäbisch Gmünd 4. Hochschulen für angewandte Wissenschaften a. Hochschule Aalen, Beethovenstraße 1, Aalen b. Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Anton-Günther-Straße 51, Sigmaringen c. Hochschule Biberach, Karlstraße 11, Biberach d. Hochschule Esslingen, Kanalstraße 33, Esslingen e. Hochschule Furtwangen, Robert-Gerwig-Platz 1, Furtwangen f. Hochschule Heilbronn, Max-Planck-Straße 39, Heilbronn g. Hochschule Karlsruhe, Moltkestraße 30, Karlsruhe h. Hochschule Kehl, Kinzigallee 1, Kehl i. Hochschule Konstanz, Brauneggerstraße 55, Konstanz j. Hochschule Ludwigsburg, Reuteallee 32, Ludwigsburg k. Hochschule Mannheim, Paul-Wittsack-Straße 10, Mannheim l. Hochschule Nürtingen Geislingen, Schelmenwasen 4-8, Nürtingen m. Hochschule Offenburg, Badstraße 24, Offenburg n. Hochschule Pforzheim, Tiefenbronnerstraße 65, Pforzheim o. Hochschule Ravensburg-Weingarten, Doggenriedstraße, Weingarten p. Hochschule Reutlingen, Alteburgstraße 10, Reutlingen q. Hochschule für Technik Stuttgart, Schellingstraße 24, Stuttgart 04-Rahmenvertrag Seite 9 von 11

10 r. Hochschule der Medien Stuttgart, Nobelstraße 10, Stuttgart s. Hochschule Ulm, Prittwitzstraße 10, Ulm 5. Duale Hochschule Baden-Württemberg a. Duale Hochschule Baden-Württemberg (einschließlich aller Studienakademien, Aller Campus, des Centers for advanced Studies (CAS sowie das Präsidium), Friedrichstraße 14, Stuttgart 6. Sonstige Einrichtungen a. Institut für Deutsche Sprache, R 5, 6-13, Mannheim b. Deutsches Literaturarchiv, Schillerhöhe 8-10, Marbach 04-Rahmenvertrag Seite 10 von 11

11 Anlage 2 zum Rahmenvertrag Nummer 16286h und 16287h Unterauftragnehmer 04-Rahmenvertrag Seite 11 von 11

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