Niederschrift. über die 36. Sitzung des Hauptausschusses

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1 Niederschrift über die 36. Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Mönchengladbach am Beginn: Ende: 17:15 Uhr 20:05 Uhr Anwesende: Vorsitzender Norbert Bude Mitglieder Lothar Beine Monika Berten Rolf Besten Ursula Brombeis Ulrich Elsen Thomas Fegers Hans-Henning Haupts Dr. Anno Jansen-Winkeln Burkhard Küpper Bernd Püllen Karl Sasserath Helmut Schaper Karl-Heinz Schiffer Dr. Hans Peter Schlegelmilch Horst - Peter Vennen Nicht anwesend Frank Boss Fred Hendricks Norbert Post Renate Zimmermanns Stellvertreter Herbert Backes Horst Hübsch Manuela Luhnen Martin Wierz 1

2 Verwaltung Stadtdirektor und -kämmerer Kuckels Beigeordneter Schnaß Beigeordneter Dr. Fischer Beigeordneter Dr. Schmitz Technischer Beigeordneter Wurff I/1, Fr. Langen I/3, Hr. Speen I/HSP, Hr. Heck II/B, Hr. Vossieg FB 11, Hr. Neuss FB 14, Hr. Baldysiak FB 20, Fr. Beckers FB 30, Hr. Hinz FB 30, Hr. Dr. Rhein FB 61, Hr. Stamm PR, Hr. Heller Schriftführung I/1, Hr. Essinger Tagesordnung: Öffentlicher Teil: I Niederschrift über die 30. Sitzung des Hauptausschusses am öffentlicher Teil- 2 Bericht zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes zum Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres Jahresbericht zur Abwasserbeseitigung 2013 der NEW AG 6 Einführung von Benutzungsentgelten für Sportstätten inklusive Bäder (HSP ) hier: Änderung des Ortsrechts 7 Sanierung des ehemaligen Kreuzherrenklosters Wickrath (Liegenschaft Klosterstr b) 2

3 8 Zustimmung zur Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht Münster für die Wahlperiode vom Zustimmung zur Vorschlagsliste der Stadt Mönchengladbach für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Amtszeit von ) 10 Zustimmung zur Vorschlagsliste der Stadt Mönchengladbach für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Sozialgericht Düsseldorf für die Wahlzeit vom Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Stadt Düsseldorf 12 Vertrag zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über die Finanzierung der Verbraucherberatungsstelle Mönchengladbach für die Jahre Jahresabschluss 2013 der Gebäudereinigung der Stadt Mönchengladbach (GSM) und Verwendung des Jahresüberschusses 14 Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet zwischen Breitenbachstraße und Kranzstraße, südlich der Bahntrasse) 15 Bebauungsplan Nr. 748/N, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Nord - Windberg, Gebiet zwischen Metzenweg, Lindenstraße und der Bezirkssportanlage Bergerfeld - Satzungsbeschluss - 16 Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet zwischen Breitenbachstraße und Kranzstraße, nördlich der Lürriper Straße) 17 Bebauungsplan Nr. 762/S - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Süd, Gebiet zwischen der Ottostraße, dem Stockholtweg, der Keplerstraße und der Römerstraße - Prüfung Stellungnahmen; Satzungsbeschluss - 18 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 671/S (ehemals 671/VII) der Stadt Mönchengladbach, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB - Stadtbezirk Süd - Rheydt, nördlich Gotzweg / westlich Maria-Kasper-Straße - Prüfung Stellungnahmen; Satzungsbeschluss - 19 Bebauungsplan Nr. 759/S, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a Bauge-setzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Süd - Rheydt - Gebiet zwischen Moses- Stern-Straße, Bahnhofstraße, beiderseits der Odenkirchener Straße - Satzungsbeschluss - 20 Konversion Joint Headquarters (JHQ) hier: Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber 3

4 21 Bebauungsplan Nr. 725/N, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Nord - Windberg, Gebiet zwischen Peter- Nonnenmühlen-Allee, Schürenweg, Rembrandtstraße und Zum Bunten Garten - Prüfung Stellungnahmen; Satzungsbeschluss Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach, vereinfachtes Verfahren gemäß 13 Baugesetzbuch (BauGB), Stadtbezirk West, Wanlo, Bereich westlich der Ortslage Wanlo, südlich der Autobahn A46, nördlich des Venrather Fließes (Segelflugplatz) - Prüfung Stellungnahmen; abschließende Beschlussfassung - 23 Ausgleichsflächenkataster im Bereich Grün der Stadt Mönchengladbach hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Mönchengladbach vom Veränderung der Baumschutzsatzung, hier: Fällung von Obstbäumen Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs in Mönchengladbach hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Überprüfung und Optimierung der Regelungen für zügigen Verkehrsfluss in Mönchengladbach (u.a. Grüne Welle) hier: Antrag der FDP - Ratsfraktion vom Zukunft der Offenen Ganztagsschulen; hier: Finanzierung der Träger hier: Antrag der Ratsfraktionen von CDU, SPD, FDP und UFG vom Anfragen und Mitteilungen Nichtöffentlicher Teil: 29 Niederschrift über die 30. Sitzung des Hauptausschusses am öffentlicher Teil- 30 Beteiligung an der GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbh hier: Erwerb der Anteile der EGN an der GEM durch die Stadt Mönchngladbach 31 Anfragen und Mitteilungen 4

5 Protokollierung: Öffentlicher Teil Oberbürgermeister Bude eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt fest, dass die Sitzungsunterlagen am Mittwoch, den form- und fristgerecht zugestellt worden sind. Hiergegen ergibt sich kein Widerspruch. Änderungswünsche zur Tagesordnung werden nicht geäußert. Sie gilt somit in der vorliegenden Form als festgestellt. Oberbürgermeister Bude erklärt sich zu Tagesordnungspunkt 27, Zukunft der Offenen Ganztagsschulen für befangen. Ratsherr Dr. Schlegelmilch, CDU, erklärt sich zu gleichem Punkt befangen. Ratsherr Dr. Jansen-Winkeln, FDP, erklärt sich zu Tagesordnungspunkt 8 Zustimmung zur Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim OVG Münster, und Ratsherr Küpper, FDP, zu Tagesordnungspunkt 9, Zustimmung zur Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim VG Düsseldorf als befangen. Zu Punkt I Niederschrift über die 30. Sitzung des Hauptausschusses am öffentlicher Teil- Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. Diese gilt somit als festgestellt. Zu Punkt 2 Bericht zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes zum Ratsherr Dr. Schlegelmilch, CDU Stadtdirektor und kämmerer Kuckels Ratsherr Schaper, DIE LINKE Ratsherr Dr. Jansen-Winkeln, FDP Ratsherr Beine, SPD Beigeordneter Schnaß Ratsherr Sasserath, Bündnis 90/Die Grünen Herr Heller, Personalrat Oberbürgermeister Bude Ratsfrau Brombeis, Bündnis 90/Die Grünen Techn. Beigeordneter Wurff Der Rat hat in seiner Sitzung am den Haushaltssanierungsplan beschlossen und diesen, mit Ratsbeschluss vom für das Jahr 2013 mit 193 Maßnahmen und einer Gesamtkonsolidierung von insgesamt Euro bis zum Jahr 2021, fortgeschrieben. 5

6 Im Rahmen der Umsetzung des Haushaltsanierungsplans ist der Oberbürgermeister gemäß 7 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz verpflichtet, der Bezirksregierung jährlich mit der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres, im laufenden Haushaltsjahr zum 30. Juni und zum 15. April des Folgejahres mit dem bestätigten Jahresabschluss jeweils einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltsanierungsplans vorzulegen. Mit dem Ausführungserlass des MIK NRW zur Haushaltskonsolidierung nach GO NRW und Stärkungspaktgesetz vom wurde die bestehende Berichtspflicht weitergehend konkretisiert. Der HSP-Umsetzungsbericht zum Stichtag gibt einen maßnahmenscharfen Überblick über Soll- und Ist-Zustand der Umsetzung des HSP 2013 und zeigt die aktuellen Entwicklungen in der Ergebnisrechnung 2013 des städtischen Haushaltes auf. Dargestellt werden im Maßnahmencontrolling das geplante Konsolidierungspotenzial je Maßnahme für 2013 und der Ist-Wert an Konsolidierung je Maßnahme zum Eine analoge Darstellung wurde für die städtische Ergebnisrechnung sowie fürs Personalcontrolling vorgelegt. Weiterhin wird, bezogen auf den Stichtag , zum aktuellen Stand der Umsetzung des HSP auf Basis der Fortschreibung zum Haushalt 2014 berichtet. Der Umsetzungsbericht wurde der Bezirksregierung Düsseldorf fristgerecht am einschließlich der geforderten Mustervordrucke - Ergebnisrechnung, HSP-Controlling, Personalcontrolling zugesandt. Dem Bericht sind der Entwurf des bestätigten Jahresabschlusses 2013 und der Entwurf des Lageberichtes 2013 beigefügt worden. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme Zu Punkt 3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2013 Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss und der Rat nehmen Kenntnis von den in der beigefügten Nachweisung 6 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2013 (Zeitraum vom bis ), zu deren Leistung der Kämmerer seine Zustimmung gemäß 83 Abs. 1 GO NRW erteilt hat. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme 6

7 Zu Punkt 4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 Ratsherr Dr. Schlegelmilch, CDU Stadtdirektor und kämmerer Kuckels Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss und der Rat nehmen Kenntnis von den in der beigefügten Nachweisung 1 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 (Zeitraum vom bis ), zu deren Leistung der Kämmerer seine Zustimmung gemäß 83 Abs. 1 GO NRW erteilt hat. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme Zu Punkt 5 Jahresbericht zur Abwasserbeseitigung 2013 der NEW AG Ratsfrau Brombeis, Bündnis 90/Die Grünen Stadtdirektor und kämmerer Kuckels Die Fachausschüsse und der Rat nehmen den Bericht zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme Zu Punkt 6 Einführung von Benutzungsentgelten für Sportstätten inklusive Bäder (HSP ) hier: Änderung des Ortsrechts Ratsherr Sasserath, Bündnis 90/Die Grünen Ratsherr Dr. Schlegelmilch, CDU Beigeordneter Dr. Fischer Ratsherr Dr. Jansen-Winkeln, FDP Ratsherr Beine, SPD Ratsherr Sasserath beantragt für seine Fraktion zu beschließen, dass der Hauptausschuss den Oberbürgermeister bittet, das Anliegen der DLRG im Rahmen einer positiven Ermessensausübung erneut zu überprüfen, da die DLRG Aufgaben ausübe, die weit über dem sportlichen Engagement anderer Vereine lägen. Oberbürgermeister Bude lässt über diesen Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt 7

8 Abstimmung über den Beschlussentwurf der Beratungsvorlage: Nach Anhörung der Bezirksvertretung Nord empfehlen der Freizeit-, Sport- und Bäderausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Hauptausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt: 1. den Tarif für die Benutzung von Sportanlagen und für die besondere Benutzung von Schulen der Stadt Mönchengladbach, 2. den Vierten Nachtrag zur Ordnung für die Benutzung von stadtbezirksbezogenen Einrichtungen, 3. den Ersten Nachtrag zum Tarif für die Hallenbäder der Stadt Mönchengladbach und 4. die Ordnung zur Aufhebung der Ordnung für die Benutzung der Schießstätte Rheindahlen der Stadt Mönchengladbach jeweils in der als Anlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen Zu Punkt 7 Sanierung des ehemaligen Kreuzherrenklosters Wickrath (Liegenschaft Klosterstr b) Nach Anhörung der Bezirksvertretung West empfehlen der Planungs- und Bauausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Hauptausschuss dem Rat, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt mit der Schleiff Denkmalentwicklung GmbH & Co KG, Erkelenz, eine Vereinbarung mit den in der Finanzwirksamkeit und der Begründung dieser Vorlage beschriebenen Eckpunkten abzuschließen. Zu Punkt 8 Zustimmung zur Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht Münster für die Wahlperiode vom Ratsherr Dr. Jansen-Winkeln, FDP, nimmt aus Gründen seiner persönlichen Befangenheit an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Mönchengladbach stimmt der umseitigen Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster für die Amtszeit vom zu 8

9 Zu Punkt 9 Zustimmung zur Vorschlagsliste der Stadt Mönchengladbach für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Düsseldorf (Amtszeit von ) Ratsherr Küpper, FDP, nimmt aus Gründen seiner persönlichen Befangenheit an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Mönchengladbach stimmt der anliegenden Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Düsseldorf zu. Zu Punkt 10 Zustimmung zur Vorschlagsliste der Stadt Mönchengladbach für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Sozialgericht Düsseldorf für die Wahlzeit vom Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Mönchengladbach stimmt der umseitigen Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Sozialgericht Düsseldorf zu Zu Punkt 11 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Stadt Düsseldorf Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf abzuschließen. 9

10 Zu Punkt 12 Vertrag zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über die Finanzierung der Verbraucherberatungsstelle Mönchengladbach für die Jahre Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: Die Verwaltung wird beauftragt, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen anzubieten, den zum auslaufenden Vertrag über die Finanzierung der Beratungsstelle in Mönchengladbach zu unveränderten Konditionen auf der Grundlage des anliegenden Entwurfes ab dem für weitere vier Jahre zu verlängern. Abstimmungsergebnis: ohne Beratung und Beschluss in die Sitzung des Rates verschoben Zu Punkt 13 Jahresabschluss 2013 der Gebäudereinigung der Stadt Mönchengladbach (GSM) und Verwendung des Jahresüberschusses Ratsherr Schaper, DIE LINKE Der Planungs- und Bauausschuss als Betriebsausschuss entlastet nach 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom (GV NRW S. 644, 671 ber S. 15) zuletzt geändert durch Verordnung vom (GV NRW S. 296) für das Geschäftsjahr 2013 die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung,,Gebäudereinigung der Stadt Mönchengladbach - GSM. Der Betriebsausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Jahresabschluss 2013 wird in der vorgelegten Form festgestellt. 2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von ,27 Euro wird in voller Höhe dem Haushalt gutgeschrieben, sodass eine Entlastung in dieser Höhe im Rechnungsjahr 2014 wirksam wird. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen Zu Punkt 14 Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet zwischen Breitenbachstraße und Kranzstraße, südlich der Bahntrasse) Ratsherr Dr. Jansen-Winkeln, FDP Oberbürgermeister Bude Ratsherr Ratsherr Dr. Schlegelmilch, CDU Ratsherr Sasserath, Bündnis 90/Die Grünen Ratsherr Fegers, SPD 10

11 Nach Anhörung der Bezirksvertretung Ost empfehlen der Planungs- und Bauausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Hauptausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet zwischen Breitenbachstraße und Kranzstraße, südlich der Bahntrasse) in der als Anlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: ohne Beschlussfassung in die Sitzung des Rates verschoben Zu Punkt 15 Bebauungsplan Nr. 748/N, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Nord - Windberg, Gebiet zwischen Metzenweg, Lindenstraße und der Bezirkssportanlage Bergerfeld - Satzungsbeschluss - Nach Anhörung der Bezirksvertretung Nord empfehlen der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss dem Rat: Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 564), und der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548): 1. Den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 748/N (Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. M Nr. 158) gemäß 10 BauGB als Satzung; 2. den Bebauungsplan M Nr. 158 aufzuheben, soweit dieser durch das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 748/N betroffen wird; 3. die vorliegende Begründung, die gemäß 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan Nr. 748/N beigefügt wird; 4. die Verwaltung zu beauftragen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Mönchengladbach gemäß 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. 11

12 Zu Punkt 16 Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet zwischen Breitenbachstraße und Kranzstraße, nördlich der Lürriper Straße) Nach Anhörung der Bezirksvertretung Ost empfehlen der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre in Mönchengladbach (Gebiet zwischen Breitenbachstraße und Kranzstraße, nördlich der Lürriper Straße) in der als Anlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: ohne Beratung und Beschluss in die Sitzung des Rates verschoben Zu Punkt 17 Bebauungsplan Nr. 762/S - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Süd, Gebiet zwischen der Ottostraße, dem Stockholtweg, der Keplerstraße und der Römerstraße - Prüfung Stellungnahmen; Satzungsbeschluss - Nach Anhörung der Bezirksvertretung Süd empfehlen der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss dem Rat: Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 564), und der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548): 1. Gemäß 4 Abs. 2 BauGB: Nach Prüfung die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen gemäß den Empfehlungen in der beigefügten Anlage Den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 762/S gemäß 10 BauGB als Satzung; 3. die vorliegende Begründung, die gemäß 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan Nr. 762/S beigefügt wird. 12

13 Zu Punkt 18 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 671/S (ehemals 671/VII) der Stadt Mönchengladbach, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB - Stadtbezirk Süd - Rheydt, nördlich Gotzweg / westlich Maria-Kasper-Straße - Prüfung Stellungnahmen; Satzungsbeschluss - Nach Anhörung der Bezirksvertretung Süd empfehlen der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss dem Rat: Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 564), und der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548): 1. Gemäß 4 Abs. 1 BauGB: Nach Prüfung die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen gemäß den Empfehlungen in der beigefügten Anlage Den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 671/S (Deckblatt zum Bebauungsplan R Nr. 1401) gemäß 10 BauGB als Satzung; 3. den Bebauungsplan R Nr aufzuheben, soweit dieser durch das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 671/S betroffen wird; 4. die vorliegende Begründung, die gemäß 9 Abs. 8 BauGB dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 671/S beigefügt wird. Zu Punkt 19 Bebauungsplan Nr. 759/S, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a Bauge-setzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Süd - Rheydt - Gebiet zwischen Moses-Stern-Straße, Bahnhofstraße, beiderseits der Odenkirchener Straße - Satzungsbeschluss - Nach Anhörung der Bezirksvertretung Süd empfehlen der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss dem Rat: Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 564), und der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbu- 13

14 ches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548): 1. Den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 759/S (Deckblatt zu den Durchführungsplänen R Nr und R Nr sowie zu den Bebauungsplänen R Nr. 1009a und Nr. 131/VII) gemäß 10 BauGB als Satzung; 2. die vorliegende Begründung, die gemäß 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan Nr. 759/S beigefügt wird; 3. die Durchführungspläne R Nr und R Nr sowie die Bebauungspläne R Nr. 1009a und Nr. 131/VII aufzuheben, soweit diese durch das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 759/S betroffen sind; 4. die Verwaltung zu beauftragen, den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Mönchengladbach gemäß 13a Absatz 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Zu Punkt 20 Konversion Joint Headquarters (JHQ) hier: Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Ratsherr Schaper, DIE LINKE Ratsfrau Brombeis, Bündnis 90/Die Grünen Ratsherr Sasserath, Bündnis 90/Die Grünen Oberbürgermeister Bude Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung an beschlossen, zu weiteren Rahmenbedingungen der Nachnutzung der Joint Headquarters (JHQ) im folgenden Ratszug einen vertiefenden Bericht vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme Zu Punkt 21 Bebauungsplan Nr. 725/N, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Stadtbezirk Nord - Windberg, Gebiet zwischen Peter-Nonnenmühlen-Allee, Schürenweg, Rembrandtstraße und Zum Bunten Garten - Prüfung Stellungnahmen; Satzungsbeschluss - Ratsherr Schaper, DIE LINKE Techn. Beigeordneter Wurff Ratsherr Dr. Schlegelmilch, CDU Ratsherr Vennen, SPD Oberbürgermeister Bude Ratsherr Sasserath, Bündnis 90/Die Grünen 14

15 Nach Anhörung der Bezirksvertretung Nord empfehlen der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss dem Rat: Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GV. NRW. S. 564), und der 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548): 1. Gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB: Nach Prüfung die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen gemäß den Empfehlungen in der beigefügten Anlage Gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB: Nach Prüfung die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen gemäß den Empfehlungen in der beigefügten Anlage Gemäß 4a Abs. 3 BauGB: Nach Prüfung die Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen gemäß den Empfehlungen in der beigefügten Anlage Den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 725/N (Deckblatt zum Fluchtlinienplan A 426) gemäß 10 BauGB als Satzung; 5. die vorliegende Begründung, die gemäß 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan Nr. 725/N beigefügt wird; 6. den Fluchtlinienplan A 426 aufzuheben, soweit dieser durch das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 725/N betroffen wird. 15

16 Zu Punkt Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach, vereinfachtes Verfahren gemäß 13 Baugesetzbuch (BauGB), Stadtbezirk West, Wanlo, Bereich westlich der Ortslage Wanlo, südlich der Autobahn A46, nördlich des Venrather Fließes (Segelflugplatz) - Prüfung Stellungnahmen; abschließende Beschlussfassung - Ratsherr Schaper, DIE LINKE Nach Anhörung der Bezirksvertretung West empfehlen der Planungs- und Bauausschuss sowie der Hauptausschuss dem Rat: Der Rat der Stadt beschließt gemäß 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548): 1. Gemäß 3 Abs. 2 Satz 4 und 4 Abs. 2 BauGB: Nach Prüfung die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen gemäß den Empfehlungen in der beigefügten Anlage Den vorliegenden Entwurf als 215. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach. 3. Die vorliegende Begründung, die gemäß 5 Abs. 5 BauGB der 215. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach beigefügt wird. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen Zu Punkt 23 Ausgleichsflächenkataster im Bereich Grün der Stadt Mönchengladbach hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Mönchengladbach vom Ratsherr Sasserath, Bündnis 90/Die Grünen Ratsherr Besten, CDU Ratsherr Schaper, DIE LINKE Ratsherr Elsen, SPD, übernimmt kurzfristig für Oberbürgermeister Bude die Sitzungsleitung während der Diskussion zu diesem Tagesordnungpunkt. Oberbürgermeister Bude lässt über den Beschlussentwurf abstimmen: Die Bezirksvertretung West/Süd/Nord/Ost, der Umweltausschuss, der Planungs- und Bauausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 16

17 Die Verwaltung wird gebeten, den genannten Gremien zeitnah ein Ausgleichsflächenkataster zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Ausgleichskataster (Kompensationsflächen) ist nach dem Prinzip zu entwickeln, dass nach einem ausgleichspflichtigen Eingriff in die Natur des jeweiligen Bezirkes, dessen Kompensation auch im jeweiligen Bezirk erfolgen soll. Im Rahmen des Katasters sollen auch zusammenhängende Flächen ausgewiesen werden, durch die großflächige Kompensationen, die die Grenzen des Bezirkes oder mehrere Bezirksgrenzen miteinschließen, möglich sind. Bei den Kompensationen soll sich die Stadt über das zu verabschiedende Kataster an den Grundsatz nur im gleichen Bezirk" als Selbstverpflichtung bei ihren städtischen Vorhaben halten. Die vom Rat entsandten Mitglieder in den Aufsichtsräten städtischer Beteiligungen, wie z.b. in Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und der NEW, sollen dort darauf hinwirken, dass auch dort für die Kompensationen das Kataster zur Grundlage genommen und die Umsetzung unter Wahrung des Grundsatzes nur im gleichen Bezirk erfolgt. Bei privaten Vorhaben soll die Stadtverwaltung darauf hinwirken, dass die Vorhabenträger die im Kataster vorgesehenen Ausgleichsflächen zur Kompensation nutzen. Die Vorlage sollte auch die Prüfung beinhalten, inwieweit nicht erforderliche Flächen von Friedhöfen im Bezirk bzw. Stadtgebiet als Kompensationsflächen ausgewiesen werden können. Die Kompensationsflächen sollen sich dabei im städtischen Eigentum befinden. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zu Punkt 24 Veränderung der Baumschutzsatzung, hier: Fällung von Obstbäumen Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Der Umweltausschuss, der Planungs- und Bauausschuss, der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Die Baumschutzsatzung soll so verändert werden, dass die Fällung von Obstbäumen ebenfalls den Kriterien der Baumschutzsatzung unterstellt wird. Der bei Obstbäumen übliche jährliche starke Rückschnitt der Kronen zur Pflege und Ertragssteigerung soll weiterhin ohne Einzelgenehmigung erlaubt sein. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Zu Punkt 25 Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs in Mönchengladbach hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Der Umweltausschuss, der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt zu veranlassen, dass die Stadt Mönchengladbach 2014 an der Aktion Stadtradeln des Klimabündnisses teilnimmt. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt 17

18 Zu Punkt 26 Überprüfung und Optimierung der Regelungen für zügigen Verkehrsfluss in Mönchengladbach (u.a. Grüne Welle) hier: Antrag der FDP - Ratsfraktion vom Ratsherr Dr. Jansen-Winkeln, FDP Ratsherr Beine, SPD Ratsherr Schaper, DIE LINKE Ratsherr Sasserath, Bündnis 90/Die Grünen Ratsherr Dr. Schlegelmilch, CDU Der Planungs- und Bauausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, gemäß dem Ratsbeschluss vom unverzüglich ein Gutachten mit dem Ziel einzuholen, den Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen flüssiger, effektiver und damit umweltverträglicher zu gestalten. Dieses Gutachten soll die Grundsätze der Steuerung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) überprüfen und hierzu Optimierungen vorschlagen. Unabhängig davon bittet der Rat die Verwaltung zu prüfen, ob auf Straßen, die Hauptverkehrsstraßen queren, die sogenannte Busvorrangschaltung aus der Steuerung herausgenommen und abgeschaltet werden kann, ohne einen Erstattungsanspruch des Fördergeldgebers des ÖPNV-Aktionsprogrammes auszulösen. Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Planungs- und Bauausschusses die entsprechenden Fördervoraussetzungen zu erläutern. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmengleichheit abgelehnt Zu Punkt 27 Zukunft der Offenen Ganztagsschulen; hier: Finanzierung der Träger hier: Antrag der Ratsfraktionen von CDU, SPD, FDP und UFG vom Ratsherr Sasserath, Bündnis 90/Die Grünen Ratsherr Schaper, DIE LINKE Ratsherr Dr. Jansen-Winkeln, FDP Beigeordneter Dr. Fischer Ratsherr Beine, SPD Ratsherr Püllen, UFG Ratsherr Besten, CDU Oberbürgermeister Bude und Ratsherr Dr. Schlegelmilch, CDU, nehmen aus Gründen der Befangenheit an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Die Leitung der Sitzung übernimmt Ratsherr Elsen, SPD. Ratsherr Schaper, DIE LINKE, stellt für seine Fraktion folgenden Ergänzungsantrag und bittet um Abstimmung hierüber: Der Rat der Stadt Mönchengladbach fordert die Verwaltung auf, auf den unterschiedlichsten Ebenen auf die Landesregierung einzuwirken, um eine entsprechende dem Konnexitätsprinzip gerechte Förderung zu erreichen. 18

19 Die Stadt vergibt keine Aufträge an Träger der Ogata, die keinen Tariflohn zahlen." Im Einvernehmen mit den Antragstellern des gemeinsamen Fraktionsantrages von CDU, SPD, FDP und UFG wird über den Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht separat abgestimmt, da die antragstellenden Fraktionen signalisieren, die Antragspunkte der Fraktion DIE LINKE auf die Aufnahmemöglichkeit in den gemeinsamen Fraktionsantrag zu prüfen und im Rat abschließend zu beraten und zu beschließen. Aus diesem Grund lässt Ratsherr Elsen nur über den gemeinsamen Fraktionsantrag abstimmen. 1. Die Verwaltung wird gebeten, zur o.a. Thematik über den Sachstand zu berichten. 2. Der Schul- und Bildungsausschuss empfiehlt / Der Finanz- und Beteiligungsausschuss empfiehlt / Der Hauptausschuss empfiehlt / Der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschussbedarf der Träger der Offenen Ganztagsschule für die Haushaltsjahre 2014 ff. vom Beginn des Schuljahres 2014/2015 an zu ermitteln und die entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2014 ggf. als überplanmäßige Ausgabe bereitzustellen bzw. zum Haushaltsjahr 2015 anzumelden. Zu Punkt 28 Anfragen und Mitteilungen Ratsherr Küpper, FDP, bittet die Verwaltung klarzustellen, wie weit die Überlegungen zur Sicherheit des Tierheim e.v. seien und er bittet aufzuzeigen, wie dem Verein geholfen werden könne, um nachhaltig und kostendeckend die von der Stadt an ihn übertragenen Aufgaben wahrnehmen zu können. Beigeordneter Schnaß führt aus, dass dem Verein Tierschutz Mönchengladbach e.v., als Betreiber des städtischen Tierheimes zur Sicherung der Wahrnehmung der Aufgaben des Tierschutzes, für das Jahr 2014 ein Zuschuss in Höhe von ,- Euro gezahlt worden sei. Ein Vertag aus dem Jahre 1999 sehe Steigerungen vor, die nach dem Preisindex vorzunehmen seien. Der Verwaltung liege ein Schreiben des Vereins vom vor, wonach der Zuschuss nicht auskömmlich sei. Daraufhin habe die Verwaltung die Berechnung geprüft und für den ein gemeinsamen Gesprächstermin mit dem Verein vereinbart. 19

20 Ratsherr Dr. Schlegelmilch, CDU, fragt hinsichtlich des Themas Baugenehmigung Kaufland in Holt, ob die Berichterstattung in der Tagespresse zutreffend sei, dass Oberbürgermeister Bude sich des Themas persönlich angenommen habe und erst nach der Kommunalwahl eine Entscheidung treffen wolle. Falls dies so zuträfe, wüsste Ratsherr Dr. Schlegelmilch gerne den Grund für diese Vorgehensweise. Oberbürgermeister Bude erklärt, den Vorgang nicht nach der in der Gemeindeordnung NRW vorgegebenen Art und Weise an sich gezogen zu haben und folglich auch keine Aussage zu einer abschließenden Entscheidung nach der Kommunalwahl getroffen zu haben. Dennoch sei bislang keine abschließende Entscheidung in der Angelegenheit getroffen. Ratsherr Schaper, DIE LINKE, bittet um Informationen hinsichtlich der Ausschüttung der Gelder bezüglich der Wohnumfeldverbesserung im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten. Oberbürgermeister Bude führt an, ohnehin im Anschluss an die Sitzung des Hauptausschusses mit den Fraktionsvorsitzenden zu diesem Thema zusammenkommen zu wollen. Ratsherr Sasserath, Bündnis 90/Die Grünen, bittet um Beantwortung der Frage, ob es richtig sei, dass die Bezirksregierung Düsseldorf in Bezug auf die Bauvoranfrage zu Kaufland die Stadt Mönchengladbach zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert habe und falls ja, wann dies geschehen sei. Weiterhin bittet er um Beantwortung, ob es in der Gemeindeordnung NRW unterschiedliche Informationsrechte zwischen Bezirksvorstehern und Fraktionsvorsitzenden gebe. Techn. Beigeordneter Wurff teilt mit, dass keine Aufforderung der Bezirksregierung NRW zur Abgabe einer Stellungnahme vorläge. Beigeordneter Dr. Schmitz erläutert, dass ein Unterschied zwischen Fraktionsvorsitzendem und Bezirksvorsteher dahin gehend bestehe, dass einem Fraktionsvorsitzenden die gleichen Rechte wie einem Ratsmitglied zustehen, es sei denn, er spricht für die Fraktion. Dem Bezirksvorsteher stehe gemäß 55 Abs. 2 GO NRW ein besonders Recht zu, wonach Bezirksvorsteher jederzeit Auskunft und Akteneinsicht in Angelegenheiten, die zu ihrer Bezirksvertretung gehören, vom Bürgermeister verlangen können. Ratsfrau Brombein, Bündnis 90/Die Grünen, führt an, dass sie in der Sitzung des Hauptausschusses vom zum Bericht des Rechtsdezernenten zum Thema Sportwetten eine Frage gestellt habe, die sie in der Sitzung des Hauptausschusses vom wiederholt habe und der Rechtsdezernent geantwortet habe, dass aktuell noch ein Verfahren beim Oberlandesgericht anhängig sei. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens könne ihre Frage beantwortet werden, ob die Stadt möglicherweise Schadensersatzansprüche, die gegen sie gerichtet würden, beim Land NRW geltend machen könne. Sie bittet um Beantwortung der Frage, ob das vorgenannte Verfahren inzwischen abgeschlossen sei und falls ja, mit welchem Ergebnis. Beigeordneter Dr. Schmitz teilt mit, dass das Verfahren weiterhin anhängig sei. 20

21 Ratsherr Dr. Jansen-Winkeln, FDP, trägt vor, dass Wohnbauförderungsmittel in Ihrer ursprünglichen Intention den Einkommensschwachen in der Gesellschaft erlauben sollen, guten Wohnraum zu finden. Deshalb lägen die Mieten für preisgebundene geförderte Mieten in der Regel deutlich unter dem Durchschnitt. Der Mietsatz, den der Investor nehmen müsse, werde jährlich neu vom Land festgesetzt und sei genau wie die Mieten in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Dieser liege laut Wohnbauförderungsbestimmungen für Mönchengladbach nun bei 5,25. Der Satz, den das Jobcenter für Mönchengladbach maximal zahlt, liege trotz steigender Mieten seit 20 Jahren unverändert bei 5,11 (ehemals 10 DM). Damit überstiegen die Miete für preisgebundene Wohnungen erstmals die Miete, die das Jobcenter maximal bewillige. Er bittet um Beantwortung der Fragen, ob die Verwaltung billigend in Kauf nehmen werde, dass in Zukunft Mieter, die auf die Mietförderung durch das Jobcenter angewiesen seien, keine neu erstellten preisgebundenen Wohnungen mehr anmieten können und zweitens, ob die Verwaltung nachdem sie es bislang nicht einmal für nötig befunden habe, das Problem dem zuständigen Ausschuss zu berichten es billigend in Kauf nehmen werde, dass unter solchen Rahmenbedingungen kaum ein Investor gefunden werden könne, der die Wohnbaufördermittel in Anspruch nehme und somit die Landesgelder verfallen lasse. Beigeordneter Dr. Schmitz führt aus, dass das in der Anfrage gestellte Problem der Verwaltung bekannt sei. Es sei aber kein Problem der Dimension, wie vom Vorredner dargestellt. Vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungspaktes sei die Sozialverwaltung stets bemüht gewesen, den Preis, den sie für angemessen hielt, so zu definieren, dass er das Notwendige nicht übersteige. Zum anderen würden die angemessenen Preise für Mietwohnungen ständig überprüft. Hierzu gebe es Rechtsprechungen. Die Sozialverwaltung habe hierzu erstmalig 2011 ein Konzept vorgestellt, das bisher vor den Gerichten Bestand gehabt habe. Die Verwaltung habe noch etwas Zeit in dieser Thematik, da diese Wohnungen erst einmal fertig gestellt werden müssten und dann wären zunächst nur einige wenige Wohnungen davon betroffen. Zum anderen bedeute es nicht automatisch, dass ein Hilfeempfänger solch eine Wohnung nicht anmieten dürfe. Die Sozialverwaltung wende seit vielen Jahren die von der Rechtsprechung gebildete Produkttheorie an, d.h., der Mietbetrag werde im Grunde genommen durch einen von der Größe her angemessenen Betrag geteilt. Das bedeute, dass jemand mit Anspruch auf eine 50 qm Wohnung durchaus eine etwas teurere 45 qm Wohnung anmieten könne. Sollte die Sozialverwaltung künftig zu dem Ergebnis kommen, dass man von 5,11 Euro abweichen müsse, würde der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren darüber beraten und gegebenenfalls Entsprechendes im Haushalt angemeldet, da dies erhebliche Konsequenzen beinhalte. In der zweiten Jahreshälfte könnte hierzu im vorgenannten Ausschuss eine Stellungnahme abgegeben werden. Ende des öffentlichen Teils 20:00 Uhr 21

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