Mein eigener Chef! (Geringfügige) Selbständige Beschäftigung im Studium
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- Alke Melsbach
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1 Mein eigener Chef! (Geringfügige) Selbständige Beschäftigung im Studium Arbeitsrechtliche Vortragsreihe - Wintersemester 2017/2018 Juko Marc Lucas Campus-Office Marburg Mittwoch, 6. Dezember 2017
2 Gliederung 1 Selbständigkeit erkennen Was ist Selbständigkeit? Gewerbe und Freiberuflichkeit Scheinselbständigkeit Ehrenämter 2 Sozialversicherung und Steuern Haupt- und nebenberufliche Selbständigkeit Sozialversicherung BAföG Steuern 3 Beratungsangebote Campus Office Darmstadt IG Metall
3 Typische Aussagen»Schreiben Sie mir einfach eine Rechnung!Wie Sie das erledigen, ist mir egal, aber der Projektbericht muss dann fertig sein!den Dienst übernehme ich nicht!für die Tätigkeit wird ein Honorar von... Euro vereinbart.der Auftragnehmer unterliegt keinen Weisungen des Auftraggebers in Bezug auf die Art und Weise der Erfüllung des Auftrags.Das erledige ich morgen.sie können hier als freie Mitarbeiterin anfangen«
4 Typische Merkmale der Selbständigkeit Freiheit bei der Auftragsannahme Freiheit bei der Auftragserfüllung Unterschiedliche Auftraggeber Keine soziale Absicherung durch den Auftraggeber Keine Absicherung bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Berufsunfähigkeit! Keine besondere Berücksichtigung von Behinderungen! Selbständige Erfüllung aller Meldepflichten Sozialversicherungen, Finanzamt, Gewerbeaufsicht Volle, unbegrenzte Haftung, wenn etwas schief geht
5 Beispiele Praxisbeispiel 1 Mark schreibt unregelmäßig für unterschiedliche Lokalzeitungen. Hin und wieder erledigt er auch Textaufträge für eine Werbeagentur. Erfüllte Kriterien Keine Regelmäßigkeit in Bezug auf die Auftraggeber, Freiheit bei Auftragsannahme, Freiheit bei der Auftragserfüllung, unterschiedliche Auftraggeber.
6 Beispiele Praxisbeispiel 2 Mathe-Studentin Karla gibt verschiedenen BWL-Kommilitonen Nachhilfe in Statistik. Erfüllte Kriterien Keine Regelmäßigkeit in Bezug auf die Auftraggeber, Freiheit bei Auftragsannahme, Freiheit bei der Auftragserfüllung, unterschiedliche Auftraggeber.
7 Was sind freie Berufe?»Katalogberufe«nach 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Definition Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
8 Vorteil freier Berufe Freie Berufe haben entweder eine besondere, höhere Qualifikation oder eine besondere schöpferische Leistung als Grundlage der Tätigkeit. Ein freier Beruf ist kein Gewerbe und unterliegt nicht der Gewerbeaufsicht unterliegt nicht der Gewerbesteuer profitiert von einer vereinfachten Gewinnermittlung (»Einnahmenüberschussrechnung«) muss in der Regel kein Mitglied einer Kammer werden
9 Gewerbe Alles Andere. Unterliegt der Gewerbeaufsicht - Anmeldepflicht! Gewerbesteuerpflicht Buchführungspflicht IHK- oder Handwerkskammerpflicht
10 Was ist Scheinselbständigkeit? Simulation einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zur Umgehung von Arbeitsrechts- und Sozialversicherungs-Vorschriften Warum? Kein Kündigungsschutz -»hire and fire«geringerer Verwaltungsaufwand (für Auftraggeber) Keine Verpflichtung zum Arbeitsschutz Abwälzung des Betriebsrisikos»Freiheit!«
11 Risiken der Scheinselbständigkeit Für den Auftraggeber: Risiko der Nachzahlung der Sozialversicherungsentgelte Strafrechtliches Risiko Risiko, dass es zu Nachforderungen von Arbeitsentgelt kommt Für den Auftragnehmer: Streit um Bezahlung Anderer Rechtsweg! Unannehmlichkeiten mit den Behörden Risiko bei Krankheit usw. Verzicht auf arbeitsrechtliche Mindeststandards Verzicht auf Mitbestimmung
12 Merkmale für Scheinselbständigkeit»Dass Sie kein echter Selbständiger, sondern nur scheinbar selbständig sind, dafür sprechen folgende Kriterien: Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind. Derartige Verpflichtungen eröffnen dem Auftraggeber Steuerungsund Kontrollmöglichkeiten, denen sich ein echter Selbständiger nicht unterwerfen muss.«(deutsche Rentenversicherung -
13 Was tun? Statusfeststellungsverfahren! Clearingstelle Deutsche Rentenversicherung Bund Clearingstelle für sozialversicherungsrechtliche Statusfragen Berlin Formularnummer V0027 und Vordruck C0031
14 Übungsleiterfreibetrag Definition Steuerfrei sind [...] Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen [für eine öffentliche Körperschaft oder einem gemeinnützigen Verein] bis zur Höhe von insgesamt Euro im Jahr. Warum? 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (EStG)
15 Ehrenamtspauschale Definition Steuerfrei sind [...] Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten [für eine öffentliche Körperschaft oder einem gemeinnützigen Verein] bis zur Höhe von insgesamt 720 Euro im Jahr. Warum? 3 Nr. 26a Einkommenssteuergesetz (EStG)
16 Aufwandsentschädigungen Definition Steuerfrei sind [...] aus einer Bundeskasse oder Landeskasse gezahlte Bezüge, die zum einen a) in einem Bundesgesetz oder Landesgesetz, b) auf Grundlage einer bundesgesetzlichen oder landesgesetzlichen Ermächtigung beruhenden Bestimmung oder c) von der Bundesregierung oder einer Landesregierung als Aufwandsentschädigung festgesetzt sind und die zum anderen jeweils auch als Aufwandsentschädigung im Haushaltsplan ausgewiesen werden. Warum? 3 Nr. 12 Einkommenssteuergesetz (EStG)
17 Haupt- und Nebenberuf - warum diese Unterscheidung? Auswirkungen im Bereich der Sozialversicherung Folgen für die Beitragspflicht und -höhe Ziel: In der Regel Beibehaltung des Studierendenstatus
18 Kniffliges Jeder Sozialversicherungsträger entscheidet selbständig nur für sich und oft leicht anders. Folge: Was tun? Krankenversicherung: Kein Problem! Für uns studieren Sie weiterhin. Rentenversicherung: Wir hätten gerne volle Beiträge von Ihnen, Zahlen Sie auf dieses Konto... Berufsgenossenschaft: Einen schönen Betrieb haben Sie da... Bei den Trägern erkundigen, was zu tun ist. Im Zweifel: Schriftliche Auskünfte einholen! Träger über den Betrieb informieren!
19 Wer spielt mit? Krankenversicherung und Pflegeversicherung (KV/PV): Immer Versicherungspflichtig Rentenversicherung (RV): Keine Versicherungspflicht (Aber es gibt Ausnahmen!) Arbeitslosenversicherung (AV): Keine Versicherungspflicht Unfallversicherung (UV): In der Regel keine Versicherungspflicht
20 Sonderfall Rentenversicherung Ausnahmen in der Rentenversicherung: Versicherungspflichtig sind selbständig tätige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes, Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Warum? 2 SGB VI
21 Nebenberufliche Selbständigkeit Bei einer»nur«nebenberuflichen Selbständigkeit ändert sich in der Versicherungspflicht nichts, das ist für Studierende meist von Vorteil. Unterscheidungsmerkmale zur hauptberuflichen Selbständigkeit: Zeitlicher Aufwand (»Geht die Arbeitskraft hauptsächlich ins Studium?«) Wirtschaftliche Bedeutung (»Wird der Lebensunterhalt überwiegend aus der Tätigkeit bestritten?«)
22 Studierst du noch? Ähnliche Anwendung der 20-Stunden-Regel/»Werkstudentenregel«Werden für die freiberufliche/selbständige Tätigkeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche aufgewendet, ist die Tätigkeit meist noch mit dem studentischen Status vereinbar. Achtung! Es zählt nicht nur die reine»arbeitszeit«, sondern auch die Zeit zur Auftragsakquise, Steuererklärung usw.! Deswegen kommen die einzelnen Träger teils zu deutlich geringeren Stunden!
23 Geringfügigkeitsgrenzen Es zählt immer der Gewinn, nicht der Umsatz! Geringfügig sind in der Regel Tätigkeiten, die bis zu 450 Euro/Monat nicht überschreiten Ebenso eine Tätigkeit, die nicht mehr als 70 Tage ausgeübt wird Achtung: Übersteigt das Einkommen 75 % der monatlichen Bezugsgröße - das sind in ,25 Euro - ist die Tätigkeit in keinem Fall mehr geringfügig! Achtung Krankenversicherung! Familienversicherung: 425 Euro (Stand 2017) maximaler Zuverdienst!
24 BAföG Grundsätzlicher Freibetrag von 290 Euro im Monat Sozialversicherungspauschale (21,3 %) und Steuern können vom Gewinn abgezogen werden Im Zweifel: Beratung aufsuchen. BAföG-Amt informieren!
25 Einkommenssteuer Keine Angst vor dem Finanzamt! Tätigkeiten vor Aufnahme melden! Einkommensteuererklärung machen! Für die Steuervorauszahlung Geld weglegen!
26 Umsatzsteuer Kleinunternehmer können wählen, ob sie Umsatzsteuer erheben oder nicht. Bedingung: Umsatz bis zu Euro Verbindliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt Besonderheiten bei der Rechnungsstellung Vorteil: Weniger Verwaltungsaufwand Nachteile: Beim Handel mit Umsatzsteuer zahlenden Geschäftspartnern bestehen Nachteile (»Vorsteuerabzugsverfahren«) Bei Fragen: Unbedingt Beratung aufsuchen, z.b. IHK, Steuerberater, Finanzamt!
27 Selbständigkeit erkennen Sozialversicherung und Steuern Beratungsangebote Campus Office Darmstadt Hochschule Darmstadt Dienstags 10:30 11:30 Uhr In den Räumen des AStAs, Schöfferstr. 3, Zwischengeschoss TU Darmstadt Montags 12:00 13:00 Uhr In den Räumen des AStAs, Hochschulstr. 1, S1 03, Raum 56 Martin Bauer, Verena Späth, Manuel Kieweg, Felix Scherrer (nicht im Bild) Fragen?
28 Die IG Metall Check von Arbeitsverträgen und Zeugnissen Überprüfung von Bezahlung und Eingruppierung Informationen/Kontakt zum tarifgebundenen Betrieben Tariferhöhungen Gerichtliche Vertretung Seminare und Weiterbildung
29 Die IG Metall Solidarität in Betrieb, Hochschule und Gesellschaft Demokratie in Betrieb und Gesellschaft Gleiche Bildungschancen Tarifverträge unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Glaube Entgeltgerechtigkeit Gleicher Lohn für gleiche Arbeit Existenzsichernde Beschäftigung Paritätische Finanzierung der Sozialversicherung
30 Noch Fragen?! Sonst: Ab in die Beratung
31 Tschüss!
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