Gemeinde Röhrmoos. Sachlicher Teilflächennutzungsplan Konzentrationsflächen "Windkraftanlagen" PLANZEICHNUNG, BEGRÜNDUNG, UMWELTBERICHT

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1 Gemeinde Röhrmoos Sachlicher Teilflächennutzungsplan Konzentrationsflächen "Windkraftanlagen" Übersicht unmaßstäblich (Geobasisdaten: Copyright Bayerische Vermessungsverwaltung, PLANZEICHNUNG, BEGRÜNDUNG, UMWELTBERICHT Fassung vom Gemeinde Röhrmoos Rathausplatz Röhrmoos Landkreis Dachau

2 Gemeinde Röhrmoos 1 INHALT TEIL A Allgemeiner Teil - Konzept im gemeindeübergreifenden Plangebiet 1. ANLASS UND ZIEL UNTERSUCHUNGSRAUM RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN VORGEHENSWEISE RESTRIKTIONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN HARTE TABUZONEN WEICHE TABUZONEN KONZENTRATIONSFLÄCHEN INNERHALB DER BETEILIGTEN GEMEINDEN 9 TEIL B Gemeinde Röhrmoos 1. VORGABEN DER REGIONALPLANUNG RESTRIKTIONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN IM GEMEINDEGEBIET HARTE TABUZONEN STÄDTEBAU IMMISSIONSSCHUTZ VERKEHRSWEGE UND INFRASTRUKTUR NATUR UND LANDSCHAFT WEICHE TABUZONEN SIEDLUNGSBEREICHE UND ORTSPLANUNG IMMISSIONSSCHUTZ NAHERHOLUNG UND FREIZEIT DENKMALSCHUTZ... 19

3 Gemeinde Röhrmoos 2 3. ERGEBNISSE LAGE UND GRÖßE DER KONZENTRATIONSFLÄCHEN DERZEITIGE FLÄCHENNUTZUNG EINGRIFF UND AUSGLEICH ERSCHLIEßUNG SONSTIGES... 27

4 Gemeinde Röhrmoos 3 A Allgemeiner Teil Konzept im gemeindeübergreifenden Plangebiet 1. ANLASS UND ZIEL Nach der Reaktorkatastrophe in Japan hat die Bundesrepublik Deutschland beschlossen, die Nutzung der zivilen Atomenergie zur Stromerzeugung bis zum Jahr 2022 zu beenden. Bereits das seit mehr als 10 Jahren eingeführte Erneuerbare Energien Gesetz EEG hatte zur Zielsetzung, die Energieversorgung in Deutschland verstärkt über regenerative Energien sicherzustellen, um den schädlichen Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren. Nach den aktuellen Entscheidungen der Bundesregierung zum Atomausstieg kommt dem Einsatz erneuerbarer Energien eine verstärkte Funktion in der Stromversorgung zu. Das Erneuerbare-Energien- Gesetz sieht vor, bis zum Jahr 2050 den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung der Bundesrepublik Deutschland auf 80 % zu erhöhen. Vor allem in der Nutzung der Windenergie liegen die größten Ausbaupotentiale bezüglich der Stromgewinnung aus regenerativen Quellen. Zusätzlich können die Anlagen relativ kurzfristig errichtet und das Energiepotential des Windes zeitnah erschlossen werden. Laut der Bay. Staatsregierung soll bis 2020 die Stromerzeugung aus Windenergie auf etwa 10% erhöht werden. Hierfür sollen in den nächsten Jahren bis zu Windenergieanlagen in Bayern entstehen. Durch die im EEG garantierte Einspeisevergütung und die kontinuierliche technische Weiterentwicklung der Anlagen gewinnt aber auch das bisher als relativ windarm eingestufte Binnenland eine verstärkte Bedeutung für die Windkraftnutzung. Die Errichtung von Windkraftanlagen ist als Außenbereichsnutzung gem. 35 Abs. 3 BauGB definiert und damit privilegiert. Die an dem gemeinsamen Planungskonzept teilnehmenden Gemeinden im Landkreis Dachau (siehe Kap. 2 Untersuchungsraum) beabsichtigen den Anteil regenerativer Energien zu erhöhen und gleichzeitig die Entstehung von Windenergieanlagen zu lenken. Um die grundsätzlich privilegierte Errichtung von Windkraftanlagen städtebaulich zu steuern, haben die meisten Gemeinden im Landkreis beschlossen, gemeindeübergreifende Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in einem gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan zu erarbeiten. Konfliktarme Bereiche, auf die sich die Nutzung der Windenergie in den nächsten Jahren konzentrieren soll, werden dabei in diesem Teilflächennutzungsplan dargestellt. Grundlage hierfür ist eine mehrstufige Analyse der Gemeinden mit einheitlichen Kriterien aus dem Jahr 2011 zur Ermittlung geeigneter Flächen. Die durch dieses Konzept entwickelten Konzentrationsflächen werden in einem sachlichen Teil-Flächennutzungsplan der jeweiligen Gemeinden dargestellt. Des Weiteren liegt eine Übersicht mit allen Konzentrationsflächen im gemeindeübergreifenden Plangebiet bei, um das einheitliche Planungskonzept und den räumlichen Zusammenhang zu verdeutlichen. Gemäß 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB steht die Errichtung von Windkraftanlagen öffentlichen Belangen auch dann entgegen, wenn durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung von Konzentrationsflächen an anderer Stelle erfolgt ist. Mit diesem so genannten Planvorbehalt soll erreicht werden, durch positive Standortzuweisungen für die Windnutzung an einer oder mehreren Stellen im Plangebiet die übrigen Gemeindeteile von einer Bebauung freizuhalten. Hierzu haben die beteiligten Gemeinden eine flächendeckende Untersuchung des Plangebietes veranlasst, um Konzentrationsflächen für die Nutzung der Windenergie mit geringem Konfliktpotential im jeweiligen Gemeindegebiet zu ermitteln. Damit wird einerseits Investoren Planungs- und Rechtssicherheit für die Errichtung von Windkraftanlagen innerhalb der abgegrenzten Konzentrationsflächen signalisiert und andererseits der Ausschluss von Windenergieanlagen im restlichen Plangebiet umfassend begründet.

5 Gemeinde Röhrmoos 4 Durch die bedarfsgerechte Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windkraftnutzung, sehen die Gemeinden die Möglichkeit, verstärkt auf künftige Bauvorhaben einwirken zu können, die Nutzung von Windenergie im Plangebiet zu fördern und gleichzeitig eine größtmögliche Akzeptanz der Bevölkerung herbeizuführen. Des Weiteren lässt sich das gemeindliche Entwicklungspotential dadurch sichern. Ein weiteres Ziel liegt auch darin, Konzentrationsflächen gemeindeübergreifend zu entwickeln und zu bündeln. Außerdem ist die jeweilige individuelle Gemeindestruktur zu berücksichtigen. Zudem soll der Windkraft substanzieller Raum im Plangebiet eingeräumt werden. Beabsichtigt wird damit vor allem Gemeinden, die über keine oder nur wenig geeignete Flächen für Windenergieanlagen verfügen, auch die Möglichkeiten einer Lenkung und der kommunalen Mitsprache bei der Standortwahl zu eröffnen. 2. UNTERSUCHUNGSRAUM Am gemeinsamen Konzept für gemeindeübergreifende Konzentrationsflächen sind folgende Gemeinden beteiligt: Markt Altomünster 75,76 km² Bergkirchen 59,96 km² Stadt Dachau 34,77 km² Erdweg 36,05 km² Haimhausen 26,95 km² Hilgertshausen-Tandern 28,64 km² Karlsfeld 15,61 km² Markt Indersdorf 68,60 km² Petershausen 32,77 km² Röhrmoos 31,73 km² Schwabhausen 30,20 km² Sulzemoos 19,04 km² Vierkirchen 19,42 km² Weichs 18,80 km² Die Fläche der beteiligten Kommunen summiert sich auf 498,30 km² (Landkreis: 579,20 km²). In den Gemeinden leben derzeit Einwohner (Landkreis: ) [Stand 2011]

6 Gemeinde Röhrmoos 5 3. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG Mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel der Förderung erneuerbarer Energien, um den Ausstoß von schädlichen Klimagasen zu reduzieren. Ziel des Gesetzes ist dabei, den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung schrittweise bis zum Jahr 2050 auf 80% und bis zu Jahr 2020 den Anteil am Bruttoenergieverbrauch auf mindestens 18 % zu erhöhen. Baugesetzbuch - BauGB Windkraftanlagen sind Energieerzeugungsanlagen, die im Wesentlichen nur im Außenbereich errichtet werden können. Sie stellen privilegierte Vorhaben dar. 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Im Außenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es [...] der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient. Für die Gemeinden besteht nur die Möglichkeit lenkend mit dem 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB einzugreifen: Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben [...] in der Regel auch dann entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raumordnung und Landesplanung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Dies bedeutet: hat die Gemeinde an einer oder auch mehreren Stellen im Plangebiet in begründeter Weise positive Standorte für Windenergieanlagen ausgewiesen, so ist der übrige Planungsraum von solchen Anlagen grundsätzlich freizuhalten. Im Rahmen der Umweltprüfung von Bauleitplänen ist ein Umweltbericht zu erstellen. Wesentliche Bestandteile der Umweltprüfung sind die Standortfrage und Standortalternativen, wodurch die Umweltverträglichkeit eines WK-Standortes als Kriterium an Bedeutung gewinnt. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG sieht vor, bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen 1. die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategische Umweltprüfung) frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden, 2. die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen a) bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben, b) bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen so früh wie möglich berücksichtigt werden. In der Anlage 1 des Gesetzes werden die "UVP-pflichtigen Vorhaben aufgezählt. Demnach gelten für die Errichtung von Windrädern ab einer Gesamthöhe von 50 m folgende Voraussetzungen: generelle UVP-Pflicht bei 20 oder mehr Windkraftanlagen allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls bei 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen standortbezogene Vorprüfung bei 3 bis weniger als 6 Windkraftanlagen

7 Gemeinde Röhrmoos 6 4. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 (LEP) BI Landschaftliches Leitbild (G) Es ist anzustreben, Natur und Landschaft bei Planungen und Maßnahmen möglichst so zu erhalten und weiter zu entwickeln, dass aufbauend auf natürlichen und kulturhistorischen Gegebenheiten jeweilig vorhandene naturräumliche Potenziale besondere Berücksichtigung finden. B VI Nachhaltige Siedlungsentwicklung, 1. Siedlungsstruktur (G) Der Erhaltung der gewachsenen Siedlungsstruktur und der nachhaltigen Weiterentwicklung unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft kommt besondere Bedeutung zu. Dabei sind die Bewahrung der bayerischen Kulturlandschaft und die Förderung der Baukultur anzustreben. Auf das charakteristische Orts- und Landschaftsbild ist möglichst zu achten. B V 3. Energieversorgung (G) Zur Wahrung nachhaltiger Lebensbedingungen heutiger und künftiger Generationen ist anzustreben, dass Energie stets in ausreichender Menge kostengünstig, sicher und umweltschonend in allen Landesteilen zur Verfügung steht (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass die bayerische Energieversorgung im Interesse der Nachhaltigkeit auch künftig auf einem ökologisch und ökonomisch ausgewogenen Energiemix aus den herkömmlichen Energieträgern Mineralöl, Kohle, Erdgas (und Kernenergie), verstärkt aber auch erneuerbare Energien beruht (G) Auch im europaweit liberalisierten Energiemarkt sind die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglichst so zu gestalten, dass der in Bayern benötigte Strom auch künftig möglichst verbrauchsnah im eigenen Land erzeugt werden kann (G) Es ist anzustreben, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten, weiter ausgebaut und die Einsatzmöglichkeiten energiewirtschaftlich sinnvoller und energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung ausgeschöpft werden. 3.6 (G) Es ist anzustreben, erneuerbare Energien Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie verstärkt zu erschließen und zu nutzen. Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (Regionalplan Region München ) Wirtschaftsstruktur 2.10 Energieversorgung (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass ein an die angestrebte wirtschaftliche Entwicklung, an die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und an die regionale Versorgungssicherheit angepasstes Energieangebot bereitgestellt wird. Auf sparsame und rationelle Energieverwendung ist hinzuwirken (Z) Umweltfreundlichen und erneuerbaren Formen der Energieversorgung soll möglichst der Vorrang eingeräumt werden (Z) Geeignete Standorte für Windenergieanlagen sollen nur ausgewiesen werden, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt nicht stören.

8 Gemeinde Röhrmoos 7 5. VORGEHENSWEISE Zur Ermittlung der Konzentrationsflächen für Windenergie innerhalb des gemeindeübergreifenden Plangebiets erfolgt im ersten Schritt eine Analyse der Flächen der beteiligten Gemeinden. Ziel ist es einerseits herauszufiltern, welche Areale sich grundsätzlich für die Errichtung von Windkraftanlagen eignen sowie deren Errichtung dort auch vertretbar ist und die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung findet. Im zweiten Schritt werden gemeindeübergreifend die ermittelten Potentialflächen im räumlichen Zusammenhang beurteilt und zu Konzentrationsflächen zusammengefasst. Dadurch ist zum einen der Windkraftnutzung substantieller Raum gegeben, zum anderen können durch die Bündelung der potentiellen Flächen sensiblere Landschaftsräume freigehalten werden. Im Rahmen der Analyse werden zunächst Kriterien verwendet, um harte Tabuzonen zu definieren. Diese umfassen Areale, welche aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht für Windenergieanlagen zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um Innenbereichs- und Außenbereichsflächen mit den absolut notwendigen Immissionsschutzabständen zur Einhaltung der durch die TA-Lärm vorgegebenen Lärm-Richtwerte bzgl. der einzelnen Gebietskategorien, um Verkehrswege und weitere Infrastrukturanlagen sowie um Schutzgebiete und -flächen (z. B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000, Wasserschutzgebiete etc.). Daraus resultieren großflächige Gebiete, die nicht für Windkraftanlagen in Anspruch genommen werden können. Die verbleibenden Bereiche, in denen die Errichtung von Windrädern grundsätzlich privilegiert wäre, werden ergänzend mit Kriterien abgeprüft, für welche den Gemeinden ein Abwägungsspielraum verbleibt (z. B. über die immissionsschutzrechtlich notwendigen Abstandsflächen hinausgehende Pufferbereiche, Grünzüge, Trenngrün, Bodendenkmäler, Biotopverbundstrukturen, Ökokontoflächen etc.). Diese Areale werden als weiche Tabuzonen definiert. 6. RESTRIKTIONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN 6.1 HARTE TABUZONEN Folgende Belange können der Errichtung von Windkraftanlagen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen entgegenstehen und werden in die Analyse mit eingestellt: Ortsplanung und Siedlungsentwicklung - reine Wohngebiete - allgemeine/ besondere Wohngebiete - Mischgebiete, Dorfgebiete, Außenbereichsbebauung - Gewerbegebiete - Sondergebiete Immissionsschutz - zur Einhaltung der Lärmschutz-Richtwerte der TA Lärm für Siedlungsbereiche mit einem Sicherheitsabschlag von 3 db(a), bzw. Berücksichtigung der optisch bedrängenden Wirkung (Abstand mindestens 2 x Anlagenhöhe zu Wohnbebauung) Der Abschlag von 3 db (A) berücksichtigt zum einen die potentiellen Siedlungsentwicklungen, zum anderen wird damit eine mögliche Impulshaltigkeit der Windräder von vornherein ausgeglichen m zu reinen Wohngebieten m zu allgemeinen/ besonderen Wohngebieten m, Misch- und Dorfgebieten, Außenbereichsflächen

9 Gemeinde Röhrmoos m zu Gewerbegebieten - vorhandene Sondergebiete werden individuell für jede Kommune einzeln betrachtet und eventuelle Abstände in der Begründung erläutert Verkehrswege und Versorgungsanlagen, durch Abstandsflächen von m beidseitig zu Autobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen Windkraftanlagen sind mit einem Abstand von 200 m zu Autobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zu errichten. Auf diese stark frequentierten Verkehrswege findet die BayBO Anwendung, die als Abstandsfläche 1xh (Gesamthöhe, ca. 200 m) zugrunde legt. Damit wird ein störungsfreier, sicherer Verkehrsfluss gewährleistet. In diesen Abständen sind die straßenrechtlichen Anbauverbote und Anbaubeschränkungen bereits abgedeckt. Diese sind von Windkraftanlagen einschließlich ihres Rotors freizuhalten und betragen bei Bundesautobahnen 100 m ab Fahrbahnrand, bei Bundes- und Staatsstraßen 40 m und bei Kreisstraßen 30 m m beidseitig zu Bahntrassen Elektrifizierten Bahntrassen muss ein zusätzlicher Schutz vor Verwirbelungen und Schneelast (DIN : ; 1,5 fache Gesamtanlagenhöhe) zugesichert werden, um die Verkehrssicherheit (v. a. im Personentransport) zu gewährleisten m beidseitig zu Hochspannungsleitungen (Schutz vor Verwirbelungen) m Richtfunktrassen- Korridor (Vermeidung von evtl. auftretenden Störungen im Funkverkehr durch Rotorrotationen) - Flächen für den Abbau von Bodenschätzen - Flächen für die Ver- bzw. Entsorgung Natur und Landschaft / Schutzgebiete, Ausschluss von - FFH- und Vogelschutzgebiete - Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler - geschützte Biotopflächen - Ausgleichs- und Ökokontoflächen - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete - Vorranggebiete für den Rohstoffabbau - Waldflächen mit Bedeutung für das Landschaftsbild - Waldflächen mit Bedeutung als Biotop - Waldflächen mit Bedeutung für den Klimaschutz - Waldflächen mit Bedeutung für den Bodenschutz - Waldflächen mit Bedeutung für den Immissionsschutz - Waldflächen mit Erholungsfunktion, Intensitätsstufe I - Bannwald Erläuterungen zu den jeweiligen Ausschlussgründen werden kommunenspezifisch aufgeführt

10 Gemeinde Röhrmoos WEICHE TABUZONEN Folgende Kriterien sind aus Sicht der Gemeinden zur Abwägung öffentlicher und privater Belange und zur Schaffung der Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung erforderlich und werden in die Analyse der weichen Tabuzonen mit eingestellt: Immissionsschutz - Einhaltung der Grenzwerte der TA Lärm mit 3 db (A) Abschlag zu reinen Wohngebieten (Entwicklungspotential dadurch in diesem Fall nicht wesentlich eingeschränkt an bestehende WR i. d. Regel lediglich Angrenzung von WA oder WR möglich) durch Abstandsflächen von m zu reinen Wohngebieten - Einhaltung der Grenzwerte der TA Lärm mit 6 db(a) Abschlag (der Abschlag gewährleistet die Irrelevanz des Immissionsbeitrags durch die Anlage am maßgeblichen Immissionsort) durch Abstandsflächen von m zu allgemeinen Wohngebieten, Misch- und Dorfgebieten, Außenbereichsflächen m zu Gewerbegebieten durch die Gleichbehandlung von WA, MD, MI und Außenbereich Außenbereich soll der gleiche Schutzstatus für alle Gebiete gesichert und die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung gefördert werden durch die Einhaltung von 6 db (A) Abschlag wird der kommunalen Entwicklung ausreichend Spielraum eingeräumt Natur und Landschaft - landschaftliche Vorbehaltsgebiete - Regionale Grünzüge - Vorbehaltsgebiete für den Rohstoffabbau - Waldflächen mit Erholungsfunktion, Intensitätsstufe II Denkmalschutz - Baudenkmäler und Wechselbeziehungen zum Orts- und Landschaftsbild - Bodendenkmäler

11 Gemeinde Röhrmoos KONZENTRATIONSFLÄCHEN INNERHALB DER BETEI- LIGTEN GEMEINDEN Gemeinde Nummerierung der Konzentrationsflächen Fläche in ha Markt Altomünster 1, 2 79,2 Bergkirchen ,3 Stadt Dachau - Erdweg 4.1, 4.2 4,8 Haimhausen 10 23,3 Hilgertshausen-Tandern 3 16,9 Karlsfeld - Markt Indersdorf 6.1, ,2 Markt Indersdorf 6.1, ,4 Petershausen 7, ,3 Röhrmoos 9.1, ,2 Schwabhausen 5.4, ,6 Sulzemoos 5.1, ,2 Vierkirchen ,9 Weichs - SUMME 465,9 465,9 ha entsprechen ca. 0,93 % des Plangebiets. Bei gemeindeübergreifenden Planungen im Sinne des 204 BauGB kann es bei aufeinander abgestimmten Gesamtplanungen vorkommen, dass im Gebiet einer oder mehrerer beteiligter Gemeinden keine Konzentrationsflächen dargestellt sind, weil es sachgerecht ist, entsprechenden Flächen nur in den übrigen beteiligten Gemeinden darzustellen. Dennoch wird der Windenergie "in substanzieller Weise Raum geschaffen" wenn im gesamten Plangebiet ausreichende Positivflächen dargestellt sind. Als Ergebnis der Standortanalyse im Plangebiet wird im gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplan ca. 1% der Gesamtfläche als Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen dargestellt. Bei diesen Flächen handelt es sich um konfliktarme Bereiche auf die sich die Nutzung der Windenergie in den nächsten Jahren konzentrieren kann und die ein einheitliches Planungskonzept mit räumlichem Zusammenhang darstellen. Des Weiteren wird den Gemeinden, die über keine oder nur wenig geeignete Flächen verfügen, dennoch die Möglichkeit gegeben bei der Lenkung und Standortwahl der Windkraftanlagen im Plangebiet mit zu entscheiden.

12 Gemeinde Röhrmoos 11 B Gemeinde Röhrmoos 1. VORGABEN DER REGIONALPLANUNG Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (Regionalplan Region München ) Natur und Landschaft 1.1 Landschaftliches Leitbild In der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München sollen die noch vorhandenen naturnahen Vegetationsflächen gesichert werden. 1.4 Erhaltung und Gestaltung der Landschaft (B) Großflächige Infrastrukturanlagen sollen besonders sorgfältig in die Landschaft eingebunden werden. Siedlungswesen 4.1 Siedlungsstruktur (Z) Hangkanten, Steilhänge, Waldränder, Feucht- und Überschwemmungsgebiete sollen in der Regel von Bebauung freigehalten werden. 4.2 Freiraumstruktur und Freiraumsicherung (Z) Regionale Grünzüge sollen - zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches - zur Gliederung der Siedlungsräume - zur Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen dienen. Die regionalen Grünzüge sollen über die in bestehenden Flächennutzungsplänen dargestellten Siedlungsgebiete hinaus nicht geschmälert und durch größere Infrastrukturmaßnahmen nicht unterbrochen werden. Planungen und Maßnahmen in regionalen Grünzügen sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion gemäß Absatz 1 nicht entgegensteht. Wirtschaftsstruktur 2.10 Energieversorgung (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass ein an die angestrebte wirtschaftliche Entwicklung, an die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und an die regionale Versorgungssicherheit angepasstes Energieangebot bereitgestellt wird. Auf sparsame und rationelle Energieverwendung ist hinzuwirken (Z) Umweltfreundlichen und erneuerbaren Formen der Energieversorgung soll möglichst der Vorrang eingeräumt werden (Z) Geeignete Standorte für Windenergieanlagen sollen nur ausgewiesen werden, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt nicht stören.

13 Gemeinde Röhrmoos 12 Ausschnitt aus der Karte 2 Siedlung und Versorgung und Karte 3 Landschaft und Erholung des Regionalplanes, Darstellung des Regionalen Grünzugs Ampertal 2. RESTRIKTIONEN FÜR WINDENERGIEANLAGEN IM GE- MEINDEGEBIET 2.1 HARTE TABUZONEN STÄDTEBAU Windkraftanlagen sind nicht innenbereichsverträglich und können ausschließlich außerhalb der Siedlungsbereiche errichtet werden. Sämtliche Siedlungsflächen sind daher den harten Tabuzonen zuzurechnen. Neben dem Hauptort Röhrmoos besteht die Gemeinde Röhrmoos aus 13 weiteren Ortsteilen: Arzbach, Biberbach, Durchsamsried, Großinzemoos, Kleininzemoos, Mariabrunn, Purtlhof, Riedenzhofen, Rudelzhofen, Schillhofen, Schönbrunn, Sigmertshausen und Ziegelberg. Diese Siedlungsflächen sind grundsätzlich auszuschließen.

14 Gemeinde Röhrmoos IMMISSIONSSCHUTZ Zum Schutz bestehender Siedlungen und deren Bewohner - im Gemeindegebiet sowie in den Siedlungsflächen der benachbarten Gemeinden - ist es erforderlich, Abstandsflächen zu definieren. Diese dienen zur Einhaltung der in den jeweiligen Siedlungsbereichen vorgeschriebenen Lärmpegel der DIN "Schallschutz im Städtebau" und der TA Lärm. Tags [db(a)] Nachts [db(a)] Industriegebiet Gewerbegebiet Dorfgebiet Wohngebiet Reines Wohngebiet Krankenhaus, Kurgebiet Immissionsrichtwerte der TA Lärm Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat 2006 und 2011 schalltechnische Planungshinweise für Windparks veröffentlicht. Demnach werden folgende Abstände zwischen einer Windfarm und Siedlungen schalltechnisch als unproblematisch erachtet: 800 m zu einem allgemeinen Wohngebiet, 500 m zu einem Mischgebiet und 300 m zu einer Wohnnutzung im Gewerbegebiet Auf Basis der Immissionsrichtwerte der TA Lärm und von einem angenommenen Lärmpegel von 103 db(a) an der Nabe eines Windrades - Grundlage sind hierfür die vorherrschenden Windgeschwindigkeiten an einem Referenzstandort in der Region - ergeben sich zu den einzelnen Gebietskategorien unter Berücksichtigung eines Abschlages von 3 db(a) folgende Mindestabstände, die unterhalb der Planungshinweise des LFU liegen: Art der baulichen Nutzung Abstand -3 db(a) Sondergebiet Alten-/Pflegeheim allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet, Mischgebiet Dorf, Außenbereich (MI) Gewerbe (G) m 650 m (350 m) 400 m* 200 m * Berücksichtigung der optisch bedrängenden Wirkung, mindestens 2 x Anlagenhöhe Zusammen mit den Innen- und bebauten Außenbereichsflächen fließen diese Abstände in die Abgrenzung der harten Tabuzonen mit ein. Die bestehenden Sondergebiete werden aufgrund ihrer vorhandenen Nutzung wie folgt behandelt: Schönbrunn ist großteils als Sondergebiet Alten-/Pflegeheim ausgewiesen. Die Abstände für das Sondergebiet Alten-/Pflegeheim richten sich nach den Maßgaben für Kurgebiete und Krankenhäuser. Diese werden wie reine Wohngebiete behandelt (Abstand m). Im Gemeindegebiet von Röhrmoos liegen keine reinen Wohngebiete vor.

15 Gemeinde Röhrmoos VERKEHRSWEGE UND INFRASTRUKTUR Die Gemeinde Röhrmoos wird von den Kreisstraßen DAH 3 (Markt Indersdorf Lotzbach), DAH 4 (Ampermoching - Giebing) und DAH 10 (Rumeltshausen Vierkirchen) erschlossen. Die Straße östlich der Kreisstraße DAH 10 entspricht dem Charakter nach einer Kreisstraße. Sie ist Vorfahrtsstraße, stellt die direkteste Verbindung zwischen der Kreisstraße DAH 3 bei Röhrmoos bzw. Schönbrunn und der Kreisstraße DAH 9 bei Vierkirchen her und dient zusätzlich als Umgehungsstraße des Hauptorts Röhrmoos. Sie ist dem entsprechend stark frequentiert. Analog dazu ist die in West-Ost-Richtung verlaufende Ortsverbindungsstraße die direkte Verbindung zwischen der Kreisstraße DAH 10 und der Kreisstraße DAH 4 bei Biberbach, so dass diese ebenfalls wie eine Kreisstraße behandelt wird. Des Weiteren führt Bahnverkehr durch das Gemeindegebiet. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sowie die Sicherung der übergeordneten Freileitungen darf durch städtebauliche Planungen nicht beeinträchtigt werden. Zum Schutz der beschriebenen Belange sieht es die Gemeinde Röhrmoos als erforderlich an, im unmittelbaren Umgriff zu Straßen, Schienen und Versorgungsleitungen eine Windkraftnutzung auszuschließen. Windkraftanlagen sind unter Berücksichtigung der Ablenkungs- und Eiswurfgefahr mit einem Abstand von 200 m zu Bundes-, Staats- und Kreisstraßen als stark frequentierte Verkehrswege zu errichten. Damit wird ein störungsfreier, sicherer Verkehrsfluss gewährleistet. Da sich Röhrmoos in der Äußeren Verdichtungszone des Großraums München befindet, werden die oben genannten wichtigen Ortsverbindungsstraßen genauso wie die Kreisstraßen mit einem Abstand von 200 m berücksichtigt. Im Abstand von ebenfalls 200 m zu Versorgungsleitungen soll keine Windkraftnutzung stattfinden, um so eventuellen Beeinträchtigungen entgegen zu wirken. Zu Bahnschienen ist ein Abstand von 300 m einzuhalten, um die Verkehrssicherheit zu garantieren (Schneelast, Verwirbelungen an Oberleitungen) NATUR UND LANDSCHAFT Das Gemeindegebiet ist gekennzeichnet von den Landschaftsräumen des tertiären Hügellandes zwischen Donau und Isar. Typisch für das Hügelland, das etwa 4/5 des Plangebiets überprägt, ist ein engmaschiges, fein verzweigtes Talnetz, mit sanft geschwungenen Hügelzügen, asymmetrischen Tälern und flachen süd- und südostexponierten Hängen. Das Gemeindegebiet von Röhrmoos wird in weiten Teilen intensiv landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzt. Es ist durchzogen von Nebengewässern der Glonn und Amper. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Röhrmoos weist hauptsächlich die Flächen entlang der Gewässer als Fläche(n) mit besonderer Bedeutung für Landschaftsökologie, Orts- und Landschaftsbild bzw. Vorranggebiete für die Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege aus. Niedermoorstandorte entlang der Gewässer zwischen Glonn und Amper sind nach dem ABSP Dachau Schwerpunktgebiete des Naturschutzes. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ABSP für den Landkreis Dachau schlägt für das Tertiärhügelland unter anderem folgende übergeordnete Maßnahmen vor: - Entwicklung der Bachtäler als Biotopverbundachsen, Verbesserung der Biotopfunktionen - Erhaltung und Verbesserung der Feuchtbiotope entlang der Hügellandbäche und im Umgriff der Niedermoorbereiche - Entwicklung der Niedermoorbereiche zu Biotopschwerpunkten und Etablierung einer standortgerechten Nutzung, insbesondere auf ackerbaulich genutzten Niedermoorböden

16 Gemeinde Röhrmoos 15 - Erhaltung und Verbesserung der Biotopfunktionen der meist kleinflächigen Hangsümpfe. Optimierung der Pflege, Behebung von Pflegedefiziten, Förderung einer extensiven Nutzung im Einzugsgebiet und Verminderung von Stoffeinträgen - Erhaltung und Verbesserung der Biotopfunktion von Abbaustellen: Verzicht auf Rekultivierung, Behebung von Pflegedefiziten, Förderung einer extensiven Nutzung auf angrenzenden Flächen und Verminderung von Stoffeinträgen, Integrierung naturschutzfachlicher Ziele bei der Abbauplanung, Regelung der Folgenutzung Naturschutz bereits im Genehmigungsverfahren - Verbesserung der Biotopqualität von Agrotopen, Behebung von Pflegedefiziten, Verminderung der Nährstoffbelastungen, Erhöhung des Anteils an Agrotopen - Etablierung einer standortheimischen Bestockung in Fichtenforsten, Entwicklung strukturreicher Waldränder und Erhöhung des Waldanteiles, insbesondere auf erosionsgefährdeten, ackerbaulich genutzten Flächen Als Ziele für das Schwerpunktgebiet Niedermoorbereiche im Tertiären Hügelland wurden z. B. festgelegt: - Verbesserung der Biotopfunktionen der Gewässer und Quellbereiche - Erhalt und Optimierung von Feuchtstandorten auf Niedermooren - Erhalt und Optimierung von Agrotopen (Ranken, Raine, Hohlwege) mit bedeutsamen Artvorkommen - Erhalt und Optimierung von Feuchtwäldern Naturschutzgebiete nach 23 BNatSchG, Landschaftsschutzgebiete nach 26 BNatSchG und geschützte Landschaftsbestandteile gemäß 29 BNatSchG sind im Gemeindegebiet von Röhrmoos nicht ausgewiesen. Schutzgebiete des Bundes-Naturschutzgesetzes finden sich im Gemeindegebiet in Form von gesetzlich geschützten Biotopen ( 30 BNatSchG, Art. 23 BayNatSchG). Im Gemeindegebiet sind mehrere kleinere Waldflächen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild gem. Waldfunktionskarte des Landkreises Dachau dargestellt. Dabei handelt es sich überwiegend um kleinflächige und durch die bewegte Topografie besonders wirksame Landschaftselemente. Ökokontoflächen (z. B. Uferrandstreifen, Feldhecken, Feuchtbiotopen und Obstbaumpflanzungen) ergänzen die erfassten Biotopstrukturen und sind Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die ökologische Funktionalität. Im südlichen Bereich der Gemeinde sind zwei Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Die beschriebenen Schutzgebiete werden in der Flächenanalyse der harten Tabuzone zugeordnet. Diese Flächen werden als besonders schutzwürdig erachtet und deshalb von der Windkraftnutzung ausgeschlossen. Darunter fällt der überwiegende Teil der Flächen mit der größten Naturnähe innerhalb des stark durch intensive land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägten Gemeindegebietes. Hier sind die Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes prioritär. Die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser und Landschaftsbild sollen in diesen Bereichen vor Beeinträchtigungen bewahrt werden.

17 Gemeinde Röhrmoos 16 Harte Tabuzone

18 Gemeinde Röhrmoos WEICHE TABUZONEN Folgende Kriterien sind aus Sicht der Gemeinde Röhrmoos zur Abwägung öffentlicher und privater Belange und zur Schaffung der Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung erforderlich und werden in die Analyse der weichen Tabuzonen mit eingestellt: Immissionsschutz - Einhaltung der Grenzwerte der TA Lärm mit 6 db(a) Abschlag durch Abstandsflächen von m zu allgemeinen Wohngebieten, Misch- und Dorfgebieten, Außenbereichsflächen m zu Gewerbegebieten Natur und Landschaft / Waldflächen - Regionale Grünzüge Denkmalschutz - Baudenkmäler und Wechselbeziehungen zum Orts- und Landschaftsbild - Bodendenkmäler Die Flächen des Gemeindegebietes, die nicht von den harten Tabuzonen belegt sind, betragen ca. 527 ha und entsprechen etwa 16,6 % des Gemeindegebietes (Gesamtfläche Gemeindegebiet 31,73 km²) SIEDLUNGSBEREICHE UND ORTSPLANUNG Der Flächennutzungsplan bildet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen einer Gemeinde ab. Als überschaubarer Horizont gelten dabei 15 Jahre. Der Betrieb von Windkraftanlagen ist für mehr als 20 Jahre ausgelegt, so dass Windräder die gemeindliche städtebauliche Entwicklung einschränken können. Um der Gemeinde Röhrmoos langfristige Entwicklungsoptionen zu gewährleisten, sind die Siedlungsschwerpunkte sowie bewohnte Außenbereiche in der Gemeinde Röhrmoos mit entsprechenden Pufferflächen zu Windkraftanlagen zu berücksichtigen IMMISSIONSSCHUTZ Zur Berücksichtigung bestehender Siedlungen und deren Bewohner - im Gemeindegebiet sowie in den Siedlungsflächen der benachbarten Gemeinden - ist es erforderlich, Abstandsflächen zu definieren. Diese dienen zum einen dazu, in den jeweiligen Siedlungsbereichen die in der DIN "Schallschutz im Städtebau" und der TA Lärm vorgeschriebenen Lärmpegel einzuhalten bzw. zu unterschreiten, zum anderen aber auch dazu, um die Siedlungsentwicklung der Gemeinde durch Windräder nicht einzuschränken. Auf Grundlage der TA Lärm erfolgt ein Abschlag von 6 db(a), um ggf. im Einwirkungsbereich vorliegende andere Anlagengeräusche und die daraus resultierenden kumulativen Wirkungen zu berücksichtigen.

19 Gemeinde Röhrmoos 18 Art der baulichen Nutzung 6 db(a) 1) 3 db(a) 2) Sondergebiet Alten-/Pflegeheim m m allgemeines Wohngebiet (WA) 900 m 650 m Mischgebiet, Mischgebiet Dorf, Außenbereich (M) 500 m 350 m Gewerbe (G) 300 m 200 m 1) 2) Abstände mit 6 db(a) Abschlag bezüglich der vorgeschriebenen Lärmpegel Alternative: mit 3 db(a) Abschlag: (erhöhter Spielraum für Gemeinden bzgl. WKA) Die aus fachtechnischer Sicht ausreichenden Abstandsempfehlungen des LFU oder gar die nach den Richtlinien erforderlichen Mindestabstände können nicht als alleiniges Kriterium zur Beachtung von Abständen zwischen Windkraftanlagen und Siedlungen dienen. Besonders in Mischgebieten und verstärkt auch in Dorfgebieten herrscht ebenfalls ein gewisses Gewicht an Wohnnutzung vor, so dass ein gleicher Schutzstatus alle gesichert werden sollte. Die Gemeinde Röhrmoos definiert den Abstand zwischen Windradstandorten und Bereichen mit vorherrschender Wohnnutzung deshalb mit einem einheitlichen Abstand von 900 m. Durch die Vereinheitlichung der Abstände ist zudem mit einer größeren Akzeptanz in der Bevölkerung zu rechnen. Diese Entfernung berücksichtigt dabei auch die von Menschen oft empfundene optische Bedrängung der Windkraftanlagen. Auf Basis der Immissionsrichtwerte der TA Lärm und von einem angenommenen Lärmpegel von 103 db(a) an der Nabe eines Windrades - Grundlage sind hierfür die vorherrschenden Windgeschwindigkeiten in der Region - setzt die Gemeinde Petershausen einen Abschlag von 3 db(a) bzw. 6 db(a) zu den einzelnen Gebietskategorien an und verwendet folgende Abstände: Art der baulichen Nutzung Sondergebiet Alten-/Pflegeheim allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet, Mischgebiet Dorf, Außenbereich (M) Gewerbe (G) Verwendete Abstände m 900 m 900 m 500 m Zum Schutz bestehender Siedlungen, zur Gleichbehandlung der Bevölkerung und um die Akzeptanz im Allgemeinen zu erhöhen sowie mehr Planungsspielraum zu haben, sieht es die Gemeinde Röhrmoos deshalb als erforderlich an, die Abstände um die einzelnen Siedlungsbereiche zu vereinheitlichen. Dabei hält die Gemeinde Röhrmoos es für praktikabel, statt der 6 db(a) Abschlag nur 3 db(a) weniger im Bezug auf das Sondergebiet Alten-/Pflegeheim anzuwenden, da dieses in der Regel nicht von vorliegenden anderen Emissionen belastet ist. Für die Ermittlung der Abstände wurden daher die Werte der obigen Tabelle verwendet. Reine Wohngebiete liegen in der Gemeinde Röhrmoos nicht vor. Für das Sondergebiet Alten- /Pflegeheim ergibt sich ein Abstand von m. Mischgebiete, Dorfgebiete und allgemeine Wohnbauflächen erhalten einheitlich einen Puffer von 900 m, um auch überwiegend wohnbaulich genutzten gemischten Bauflächen oder Dorfgebieten gerecht zu werden und eine hohe Wohnqualität in allen Gebietskategorien zu gewährleisten. Für gewerbliche Bauflächen wird der Abstand auf 500 m erhöht, um das Entwicklungspotential in diesen Bereichen möglichst wenig einzuschränken. Zusätzlich wird dadurch Einschränkungen für potentielle gewerbliche Nutzungen durch Immissionsschutzrelevante Vorbelastungen seitens der Windkraftanlagen vorsorglich begegnet.

20 Gemeinde Röhrmoos 19 Naherholung und Freizeit Das Gemeindegebiet besitzt aufgrund der bewegten Topographie einen erhöhten Grundwert an erlebniswirksamer Landschaft. Durch höheren Strukturreichtum zeichnen sich v. a. die Täler der Nebenbäche der Glonn und Amper aus. Im Süden reicht der Regionale Grünzug Ampertal bis ins Gemeindegebiet. Die Gemeinde Röhrmoos betrachtet Regionale Grünzüge als weiche Ausschlusskriterien. Die geplante Konzentrationsfläche liegt nach Anwendung der harten Ausschlusskriterien außerhalb des Regionalen Grünzugs DENKMALSCHUTZ Baudenkmäler im Gemeindegebiet liegen gem. bayernviewer-denkmal schwerpunktmäßig innerhalb der Siedlungsgebiete. Bodendenkmäler sind als weiche Ausschlusskriterien anzusehen und letztendlich bei einer konkreten Anlagenplanung im Detail zu beachten. In den vorliegenden Konzentrationsflächen sind derzeit keine Bodendenkmäler bekannt. Westlich der geplanten Konzentrationsflächen befindet sich laut Bayerischem Amt für Denkmalpflege eine Straße der römischen Kaiserzeit (Teilstrecke Augsburg Isartal) im Schlossholz bzw. im Esterhofer Holz.

21 Gemeinde Röhrmoos 20 Von der Gemeinde definierte Siedlungsabstände

22 Gemeinde Röhrmoos 21 Ausschlussgebiete Rohstoffe, Natur, Landschaftsbild, Schutzgebiete

23 Gemeinde Röhrmoos 22 Abstandbereiche von Bahn, Straßen und Fernleitungen; Richtfunktrassen

24 Gemeinde Röhrmoos 23 Weiche Ausschlusskriterien

25 Gemeinde Röhrmoos 24 Ergebnisse

26 Gemeinde Röhrmoos ERGEBNISSE Unter Berücksichtigung der vorher genannten Kriterien ergeben sich im Gemeindegebiet fünf Potentialflächen, die den o. g. Aspekten gerecht werden. Drei dieser Flächen, die für die Windkraftnutzung in Frage kommen, bleiben aufgrund der geringen Größe unberücksichtigt. Eine Ausweisung von vielen kleinen Windkraftstandorten würde dem Ziel widersprechen, die Windkraftnutzung auf bestimmte Konzentrationsflächen zu bündeln und dadurch mögliche Beeinträchtigungen gering zu halten. Deshalb legt die Gemeinde Röhrmoos nur die beiden flächenmäßig größeren potentiellen Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen im Norden des Gemeindegebietes als Konzentrationsflächen fest (vgl. Karte Ergebnisse). Die in der Karte Weiche Kriterien abgebildeten Bodendenkmäler und der Regionale Grünzug liegen überwiegend innerhalb der Ausschlussbereiche, die durch die harten Kriterien ermittelt wurden. Sie sind somit in der gemeindlichen Abwägung nicht gesondert zu berücksichtigen. Die Konzentrationsfläche gilt auch für nicht raumbedeutsame Windenergieanlagen, jedoch werden von der Konzentrationswirkung des Teilflächennutzungsplanes Windkraftanlagen nur Anlagen mit einer Höhe von mehr als 10 m erfasst. 3.1 LAGE UND GRÖßE DER KONZENTRATIONSFLÄCHEN Konzentrationsfläche 9.1 (an der nördlichen Gemeindegrenze) Der Umgriff der geplanten Konzentrationsfläche 9.1 umfasst ca. 46,7 ha. Die Fläche befindet sich an der nördlichen Gemeindegrenze im Vierkirchener Holz. Konzentrationsfläche 9.2 (nordöstlich Riedenzhofen) Der Umgriff der geplanten Konzentrationsfläche 9.2 umfasst eine Fläche von etwa 15,5 ha. Die Fläche befindet sich nordöstlich von Riedenzhofen im Schlossholz. In der Summe ergeben sich ca. 62,2 ha als Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen. Das entspricht ca. 1,96 % der Gesamtfläche des Gemeindegebietes von 31,73 km².

27 Gemeinde Röhrmoos DERZEITIGE FLÄCHENNUTZUNG Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit Abbildung der Konzentrationsfläche 9.1 Konzentrationsfläche 9.1 Die Konzentrationsfläche 9.1 befindet sich an der nördlichen Gemeindegrenze im Vierkirchener Holz. Sie besteht aus ca. 39,2 ha Waldfläche, der restliche Teil (ca. 7,5 ha) ist ackerbaulich genutztes Offenland. Die nördlich an die Waldfläche anschließende landwirtschaftliche Fläche wird vom Flächennutzungsplan der Gemeinde Röhrmoos als Fläche mit besonderer Bedeutung für Landschaftsökologie, Orts- und Landschaftsbild bzw. Vorranggebiet für die Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege dargestellt. Entlang des östlichen Waldrands fordert der FNP den Aufbau gestufter Waldränder. Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan mit Abbildung der Konzentrationsfläche 9.2 Konzentrationsfläche 9.2 Die Konzentrationsfläche 9.2 befindet sich nordöstlich von Riedenzhofen im Schlossholz. Sie besteht aus ca. 10,3 ha Waldfläche. Die restlichen etwa 5,2 ha umfassen ackerbaulich genutztes Offenland. Am östlichen Waldrand ist laut FNP der Aufbau eines gestuften Waldrandes erforderlich.

28 Gemeinde Röhrmoos EINGRIFF UND AUSGLEICH Die durch Windkraftanlagen verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft beruhen in der Inanspruchnahme von Grund und Boden sowie einer technischen Überprägung des Landschaftsbildes. Eine Einbindung der Anlagen in das Landschaftsbild ist mangels geeigneter Maßnahmen nicht möglich. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist daher grundsätzlich nicht ausgleichbar. Die Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch Windkraftanlagen erfolgen, können nur durch Ersatzmaßnahmen in dem vom Eingriff betroffenen Landschaftsraum kompensiert werden. Erfolgt der Eingriff auf ökologisch nicht wertvollen Flächen sind Kompensationsmaßnahmen in Form von Ersatzzahlungen zu leisten, auf ökologisch hochwertigen Flächen in Form von Flächenausgleich. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den vorgesehenen Standorten um Wald und Offenland. Waldflächen, die durch die Errichtung der Windräder sowie durch die erforderliche Erschließung beseitigt werden, sind gemäß Bayerischem Waldgesetz an anderer Stelle an Waldfläche angrenzend wieder herzustellen. Hier ergibt sich somit ein Kompensationsfaktor 1. Im Offenland sind die tatsächlich betroffenen Flächen relevant und werden nach dem Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft bewertet. Zusätzlich sind geeignete Maßnahmen für die unvermeidbaren und nicht ausgleichbaren Eingriffe ins Landschaftsbild zu erbringen. 5. ERSCHLIEßUNG Die gesicherte Erschließung kann aufgrund der fehlenden Konkretisierung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung noch nicht dargestellt werden. Jedoch befinden sich die Konzentrationsflächen 9.1 und 9.2 direkt im Anschluss an die Ortsverbindungsstraße zwischen den Kreisstraßen DAH 3 bei Röhrmoos bzw. Schönbrunn und DAH 9 bei Vierkirchen, die vom Charakter her einer Kreisstraße gleichgestellt werden kann. Die in West-Ost-Richtung verlaufende Ortsverbindungsstraße zwischen den Kreisstraßen DAH 10 und DAH 4 trennt die beiden Konzentrationsflächen voneinander. Außerdem werden die Flächen von Wirtschaftswegen durchzogen, so dass die Erschließung der Flächen möglich ist. 6. SONSTIGES Der sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraftanlagen für die Gemeinde Röhrmoos beinhaltet ausschließlich die Konzentrationsflächen für Windenergie. Neben dem Teilflächennutzungsplan gilt weiterhin der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Röhrmoos mit den bisher durchgeführten Änderungen.

29 Gemeinde Röhrmoos 28 VERFAHRENSVERMERKE Der Beschluss zur Neuaufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen wurde vom Rat der Gemeinde Röhrmoos am... gefasst und am... ortsüblich bekannt gemacht ( 2 Abs. 1 BauGB). Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen in der Fassung vom... hat in der Zeit vom... bis... stattgefunden ( 3 Abs. 2 BauGB). Die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen in der Fassung vom...hat in der Zeit vom... bis... stattgefunden ( 4 Abs. 2 BauGB). Der Feststellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen in der Fassung vom... wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos am... gefasst. Gemeinde Röhrmoos, den Hans Lingl, Erster Bürgermeister Die Genehmigung der Neuaufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen in der Fassung vom. wurde mit Bescheid des Landratsamtes Dachau vom..., Az.:... erteilt ( 6 Abs. 1-4 Bau GB). Gemeinde Röhrmoos, den Hans Lingl, Erster Bürgermeister Die ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung der Neuaufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen erfolgte am...; dabei wurde auf die Rechtsfolgen des 215 BauGB hingewiesen. Mit der Bekanntmachung wurde die Neuaufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Konzentrationsflächen Windkraftanlagen in der Fassung vom. wirksam ( 6 Abs. 5 BauGB). Gemeinde Röhrmoos, den Hans Lingl, Erster Bürgermeister

30 Gemeinde Röhrmoos 29 Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB INHALT 1. KURZDARSTELLUNG DER ZIELE DER FNP-ÄNDERUNG UMWELTSCHUTZZIELE ÜBERGEORDNETE VORGABEN METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT KONZENTRATIONSFLÄCHE 9.1 UND ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES, BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DES VORHABENS PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DES VORHABENS MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG UND MINIMIERUNG, AUSGLEICH STANDORTALTERNATIVEN HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER UNTERLAGEN ZUSAMMENFASSUNG LITERATUR... 38

31 Gemeinde Röhrmoos KURZDARSTELLUNG DER ZIELE DER FNP-ÄNDERUNG Die Nutzung regenerativer Energien gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Der Windenergie wird dabei ein sehr großes Potential zur Erzeugung von Strom auch in den windschwächeren Gebieten eingeräumt. Die Gemeinde Röhrmoos weist geeignete Standorte als Konzentrationsflächen für Windenergie im Gemeindegebiet aus und nutzt hierzu das Instrument des Teilflächennutzungsplanes. Damit lenkt die Gemeinde Röhrmoos die privilegierte Errichtung von Windkraftanlagen. Die Konzentrationsflächen gelten auch für nicht raumbedeutsame Windenergieanlagen. Als Ergebnis der durchgeführten Standortanalyse definiert die Gemeinde Röhrmoos zwei Bereiche des Gemeindegebietes als Konzentrationsfläche für Windenergie. Es ist planerischer Wille der Gemeinde, die Windenergieanlagen auf diese Fläche zu konzentrieren. Konzentrationsfläche 9.1 (an der nördlichen Gemeindegrenze) Der Umgriff der geplanten Konzentrationsfläche 9.1 umfasst etwa 46,7 ha und befindet sich an der nördlichen Gemeindegrenze im Vierkirchener Holz. Sie besteht aus ca. 39,2 ha Waldfläche, der restliche Teil (ca. 7,5 ha) ist ackerbaulich genutztes Offenland. Die nördlich an die Waldfläche anschließende landwirtschaftliche Fläche wird vom Flächennutzungsplan der Gemeinde Röhrmoos als Fläche mit besonderer Bedeutung für Landschaftsökologie, Orts- und Landschaftsbild bzw. Vorranggebiet für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Entlang des östlichen Waldrands fordert der FNP den Aufbau gestufter Waldränder. Konzentrationsfläche 9.2 (nordöstlich Riedenzhofen) Der Umgriff der geplanten Konzentrationsfläche 9.2 umfasst etwa 15,5 ha und befindet sich nordöstlich von Riedenzhofen im Schlossholz. Sie besteht aus ca. 10,3 ha Waldfläche. Die restlichen etwa 5,2 ha umfassen ackerbaulich genutztes Offenland. Am östlichen Waldrand ist laut FNP der Aufbau eines gestuften Waldrandes erforderlich. 2. UMWELTSCHUTZZIELE ÜBERGEORDNETE VORGABEN EEG 1 Zweck des Gesetzes (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern. (2) Um den Zweck des Absatzes 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent (Stand 2011, 35%) und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen. Landesentwicklungsprogramm B I 1 Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen 1.1 Naturhaushalt (G) Um die biologische Vielfalt in Natur und Landschaft zu erhalten und zu entwickeln, ist es von besonderer Bedeutung, dass die Naturgüter Boden, Wasser, Luft/Klima, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktion und ihrem dynamischen Zusammenwirken als natürliche Lebensgrundlagen dauerhaft gesichert und wo möglich wieder hergestellt werden. 1.3 Pflanzen und Tiere (G) Es ist von besonderer Bedeutung, die Lebens- bzw. Teillebensräume der wild lebenden Arten sowie deren Lebensgemeinschaften so zu sichern, dass das genetische Potenzial

32 Gemeinde Röhrmoos 31 der Arten erhalten wird. Der vorrangigen Sicherung und Weiterentwicklung der Lebensräume für gefährdete Arten kommt besondere Bedeutung zu. B V 3. Energieversorgung (G) Zur Wahrung nachhaltiger Lebensbedingungen heutiger und künftiger Generationen ist anzustreben, dass Energie stets in ausreichender Menge kostengünstig, sicher und umweltschonend in allen Landesteilen zur Verfügung steht (G) Es ist von besonderer Bedeutung, dass die bayerische Energieversorgung im Interesse der Nachhaltigkeit auch künftig auf einem ökologisch und ökonomisch ausgewogenen Energiemix aus den herkömmlichen Energieträgern Mineralöl, Kohle, Erdgas und Kernenergie, verstärkt aber auch erneuerbaren Energien, beruht (G) Auch im europaweit liberalisierten Energiemarkt sind die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglichst so zu gestalten, dass der in Bayern benötigte Strom auch künftig möglichst verbrauchsnah im eigenen Land erzeugt werden kann (G) Es ist anzustreben, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten und weiter ausgebaut und die Einsatzmöglichkeiten energiewirtschaftlich sinnvoller und energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung ausgeschöpft werden. 3.6 (G) Es ist anzustreben, erneuerbare Energien Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie verstärkt zu erschließen und zu nutzen. Ziele und Grundsätze der Regionalplanung (Regionalplan Region München 2011) Natur und Landschaft 1.1 Landschaftliches Leitbild In der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München sollen die noch vorhandenen naturnahen Vegetationsflächen gesichert werden. 1.4 Erhaltung und Gestaltung der Landschaft (B) Großflächige Infrastrukturanlagen sollen besonders sorgfältig in die Landschaft eingebunden werden. Siedlungswesen 4.1 Siedlungsstruktur (Z) Hangkanten, Steilhänge, Waldränder, Feucht- und Überschwemmungsgebiete sollen in der Regel von Bebauung freigehalten werden. 4.2 Freiraumstruktur und Freiraumsicherung (Z) Regionale Grünzüge sollen - zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches - zur Gliederung der Siedlungsräume - zur Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen dienen. Die regionalen Grünzüge sollen über die in bestehenden Flächennutzungsplänen dargestellten Siedlungsgebiete hinaus nicht geschmälert und durch größere Infrastrukturmaßnahmen nicht unterbrochen werden. Planungen und Maßnahmen in regionalen Grünzügen sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion gemäß Absatz 1 nicht entgegensteht.

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