Tagung: Für soziale Sicherheit und Altersvorsorge, 22. März 2013 (GBKZ)

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1 1 Tagung: Für soziale Sicherheit und Altersvorsorge, 22. März 2013 (GBKZ) Workshop Der Abbau bei der Invalidenversicherung (Christoph Lüthy, Leiter Rechtsdienst Pro Mente Sana, Schweiz. Stiftung, die sich für die Interessen von psychisch kranken Menschen einsetzt) Abbau in der IV I. Welcher Abbau hat bereits stattgefunden? A. Verschärfung der Praxis bei der Zusprechung von Renten 1. bei bestimmten Krankheiten leichte, mittlere Depressionen posttraumatische Belastungsstörungen Schmerzstörungen (+ Schleudertrauma, Fibromyalgie, dissoziative Empfindungs- oder Bewegungsstörungen, Tinitus, u.a.) Persönlichkeitsstörungen 2. Bevorzugung Position GutachterIn gegenüber behandelnder PsychiaterIn 3. Zu einem Teil härtere GutachterInnen B. Verschärfung per Gesetz 1. Prinzipieller Rentenausschluss bei Schmerzstörungen auch auf bisherige anwendbar 2. Streichung/Verminderung von Ansprüchen durch die letzten IV-Revisionen (Sparmassnahmen auf Kosten der Menschen mit Behinderung) Streichung Ehepaarzusatzrente Fr. 116 Mio/ Streichung sog. Karrierezuschlag 102 Streichung med. Leistungen für Erwachsene 30 Senkung Kinderzuschlag bei Taggeldern 20 Streichung Neurenten 221 Abbau laufende Renten Total Fr.700 Mio/ II. Über welchen Abbau wird noch gestritten 1. Ganze Rente bei fehlendem Erwerbseinkommen ab IV-Grad 70% oder 80%

2 2 Zusammenhang Invaliditätsgrad und Rentenhöhe Rentenhöhe Rentenhöhe geltende Regelung Variante 6b Version NR Invaliditätsgrad

3 3 Bestimmung des Invaliditätsgrades: (die Frankenbeträge sind ein Beispiel) VE Fr. 100'000.-/ = 100 % Erwerbsunfähigkeit bzw. Invaliditätsgrad VE - IE = Fr / In % im Vergleich mit VE ausgedrückt: 70% IE Fr. 30'000.-/J VE: Valideneinkommen, d.h. Einkommen, das ohne gesundheitliche Beeinträchtigung erzielt werden könnte; IE: Invalideneinkommen, d.h. Einkommen das trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung auf dem ausgeglichenen Arbeitsmarkt zumutbarerweise erzielt werden könnte Höhe der Invalidenrente in Fr.: Monatliche Vollrente (44 Beitragsjahre): Minimum: Fr (massgebendes durchschnittliches Einkommen bis Fr /J) Maximum: Fr ( mind. Fr /J) Durchschnittliche ganze Rente im Dezember 2011: Fr (entspricht nur 70% der max. ganzen Rente von Fr ) Rente bei 70% Invaliditätsgrad gemäss Version Bundesrat/Ständerat zu IVG-Revision 6b bei Verhältnisses die gemäss geltendem Recht eine solche durchschnittliche Rente von Fr ergeben: Noch Fr (Fr weniger!): (Fortsetzung: Über welchen Abbau wird noch gestritten) 2. Vorderhand aufs Eis gelegt: Erschwerter Zugang zur Rente während medizinischer Behandlung (trifft v.a. psychisch kranke Menschen) Spezifische Kürzung bei Kinderrenten von 40% auf 30 % (eine allg. Kürzung erfolgt schon über das neue Rentensystem von 6b ) Kürzungen bei Reise- und Verpflegungskosten bei beruflichen IV-Massnahmen

4 4 Finanzielle Verhältnisse bei der IV gemäss geltendem Recht 1, in Franken: Budget esrechnung Schuld bei AHV Mio 14,997 Mia Mio Mio steigend bis Mio Mio 9,893 Mia steigend bis Mio IV-Schuld bei AHV abgetragen: Gemäss geltendem Recht: Gemäss 6b, Botschaft Bundesrat: 2025 Einsparungen/J: 325 Mio Fr. Gemäss 6b, nur 1. Teil: Mio Fr. 4, bzw Gemäss NR: 40 Mio Fr. 6 Politische Fragen: Wieso sollen die IV- durch weitere Leistungskürzungen für Fehler der Politik (IV-Finanzhaushalt nicht rechtzeitig ins Lot gebracht; z.t. ältere ArbeitnehmerInnen in den 90er en in IV entsorgt ) aufkommen? Alternativen bzw. als Teilbeitrag: Teilübernahme der Schuld durch Bund; vorübergehende Erhöhung der IV-Beiträge) Wieso soll ein (teilweiser) Schuldenabbau durch zeitlich unbegrenzte statt vorübergehende Leistungskürzungen erfolgen? 1 wo nichts anderes angegeben: gemäss Finanzperspektiven der IV bis 2030, Szenario mittel, BSV, : > Invalidenversicherung IV > Kennzahlen/Statistiken > Weitere Informationen 2 Berset in Ständerat Gemäss BSV IV-Revision 6b, Teilung der Vorlage und finanzielle Konsequenzen, 4. Dezember Gemäss Anm. 3 5 Version SR gemäss NZZ vom Gemäss NZZ vom

5 5 Was hat die IV mit ArbeitnehmerInnen und gewerkschaftlichen Forderungen zu tun? Risiko, IV-RentnerIn zu werden / Anzahl IV- Anzahl IV- davon zufolge psychischer %-Satz IV- zufolge psychischer ,9 % ,4 % 5,30 % ,7 % 4,76 % Neue IV- davon zufolge psychischer % Satz IV- zufolge psychischer ,4 % 0,6 % ,7% 0,31 % Anteil IV- an versicherter Bevölkerung (ständige Wohnbevölkerung ab 18. Altersjahr bis AHV- Rentenalter) Reduktion NeurentnerInnen 2003/2011 : 44,3%, (bei NeurentnerInnen zufolge psychischer 38,1 %) Invaliditätsrisiko in versch. Branchen Beispiel: Anteil Männer, die im Alter Bezüger einer ganzen IV-Rente werden, im Kanton Genf, aufgeschlüsselt nach Branchen- oder Berufszugehörigkeit, publiziert 2000, u.a.: Büroangestellte 11,7% Drucker, Typographen 13,2% Kaufmann, Vertreter Verkäufer 15,5% Metallindustrie, Maschinenbau 18,6% SBB, PTT 22,2% Reinigungspersonal Abwarte und Strassenarbeiter 24,6% Fabrikarbeiter 31,3% Baugewerbe 40,0% Chance psychisch krank zu werden Rund die Hälfte der Bevölkerung leidet mindestens einmal in ihrem Leben an einer psychischen Störung (OBSAN Bulletin 1/2010 S. 1) Eine gute Absicherung des Risikos Invalidität ist für die ArbeitnehmerInnen und ihre Familien wichtig. IV- können in der Regel keine gute AHV-Rente aufbauen (tiefe AHV- Beiträge wegen (teilweiser) Invalidität). Erreichen IV- das AHV-Alter und ist ihre Invalidenrente in diesem Zeitpunkt höher als es die AHV-Rente wäre, besteht Anspruch auf eine AHV-Rente in der Höhe der IV-Rente. In vielen Fällen hängt die Höhe ihrer AHV-Rente also von der Höhe der Invalidenrente ab! Fühlen sich invalide Menschen und ihre Familien auch durch die Gewerkschaften vertreten, stellt dies ein bedeutendes Unterstützungspotential für Gewerkschaften dar.

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