Checkliste Tierschutzlabel Haltung von Milchkühen in der Einstiegsstufe entsprechend der Richtlinie Milchkühe (Version 1.1)

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1 Lfd. Nr. Kapitel Richtlinie Kriterium Erläuterung/ Durchführungshinweis Erfüllung Abweichungsart ja nein n.r. leicht schwer K.O. Abweichungs nummer = Nachweise / Anlagen erforderlich 1. Dokummentenprüfung - Grundvoraussetzungen Der Systemteilnehmer erkennt die Nutzungsbedingungen und Vorgaben der Zertifizierungsstelle und des Labelgebers an. Nachweis über einen gültigen Vertrag mit der Zertifizierungsstelle oder eine Teilnahme- und Vollmachtserklärung mit mindestens den Inhalten der ISO/EN 17065: und die Einwilligungserklärung zur Dateneinsicht durch den Deutschen Tierschutzbund. Liste mit Sammelunterschriften als Anlage an den Markenlizenzvertrag möglich. 1.2 Zertprogramm Die Betriebsbeschreibung ist vollständig und aktuell? Ausgefüllter Betriebsbeschreibungsbogen des DTSchB und Stallpläne. Alle Änderungen, die für die Betriebsbeschreibung relevant sind (und alle meldepflichtigen Vorkommnisse), wurden der Zertifizierungsstelle zeitnah mitgeteilt , 4.2, Sind die Mitarbeiter, die die entsprechenden Arbeiten auf dem Betrieb durchführen (Enthornung und Klauenpflege) qualifiziert und geschult? Dokumentation in der Unternehmensakte (z.b. Nachweis über Lehrgang zur Klauenpflege und Kälberenthornung). Wenn die landwirtschaftliche Ausbildung länger als 10 Jahre zurück liegt, muss für die Enthornung der Kälber und die betriebseigene Klauenpflege eine Schulung nachgewiesen werden Liegt ein gültiger Bestandsbetreuungsver-trag mit einem Tierarzt vor? Es wird auf dem Betrieb keine Milchkuhhaltung betrieben, die unterhalb der Standards der Premiumstufe liegen? Dokumentation in der Unternehmensakte Grundsätzlich ist pro Betrieb (Registriernummer) eine Parallelhaltung von Tieren der gleichen Nutzungsart (Milchkühe), die unterhalb des Tierschutzlabels der Premiumstufe liegt, verboten. Im Einzelfall können Ausnahemgenehmigungen erteilt werden. Diese Ausnahemgenehmigungen müssen auf Aktualität geprüft werden. 2. Administrative Prüfung- Verpflichtende Teilnahmen, Untersuchungen und Kontrollen Erfolgt zwei Mal jährlich eine betriebliche Eigenkontrolle und wird diese dokumentiert? Dokumentenprüfung: Überprüfung der zwei Mal jährlich durchgeführten betrieblichen Eigenkontrolle (1x Sommermonat/ 1x Wintermonat). Die betriebliche Eigenkontrolle bezieht sich auf Punkt 6 der Richtlinie. Die Dokumentation der tierbezogenen Kriterien kann anhand von eigenen Checklisten oder auf Grundlage bereits vorhandener Checklisten (z.b. KTBL-Leitfaden - Rind) erfolgen. Gültig ab von 11

2 Wurde beim Überschreiten von einem oder mehreren Grenzwerten innerhalb der betrieblichen Eigenkontrolle ein Tierarzt, landwirtschaftlicher Berater oder ein Berater des DTSchB zur Beratung hinzugezogen? Bei Feststellung von Abweichungen im Rahmen der betrieblichen Eigenkontrolle wurden Korrekturmaßnahmen ergriffen? Checkliste Tierschutzlabel Überprüfung der Beratungsdokumente. Überprüfung der durchgeführten Korrekturmaßnahmen Wurden die Korrekturmaßnahmen dokumentiert? Ist der Betrieb seit dem letzten Audit seinen Meldepflichten nachgekommen? Die Korrekturmaßnahmen sind anhand einer Kurzbeschreibung und / oder mit Fotos zu belegen. Dazu zählen: entzogene Zertifikate (z.b. QM-Milch), meldepflichtige Krankheiten, Änderungen, die die Haltung der Tiere betreffen (Umbauten, Neubauten), Einbrüche und Sabotagen Wird eine dokumentierte Wareneingangsprüfung zur Prüfung der Warenstromkontrolle hinsichtlich des Futters, der Tiere und der Milch durchgeführt? Alle notwendigen Aufzeichnungen und Dokumentationen der Tierbewegungen und des Warenflusses der Milch haben auf dem Betrieb und zum Transport der Tiere zur Einsicht bereit zu liegen Werden die Bestandsobergrenzen eingehalten? Wird eine tägliche Tierkontrolle im Stall durchgeführt? Grenzwert: In der Premiumstufe sind max. 350 Kuhplätze erlaubt. Dokumentenprüfung: Werden Abweichungen regelmäßig und plausibel dokumentiert? Zum Beispiel sind Ausdrucke aus der Herdenmanagementsoftware oder handschriftliche Aufzeichnungen möglich. Gültig ab von 11

3 Liegt ein, an die auf dem Betrieb vorliegende Haltungsform angepasster, Managementplan zum Umgang mit Endo-und Ektoparasiten vor? Dokumentenprüfung: Überprüfung der AUA-Belege oder der Tierarztrechnungen. Die diesem Managementplan entsprechend durchzuführenden Maßnahmen (prophylaktische Behandlungen, parasitologische Untersuchungen inkl. Ergebnis sowie die evtl. daraufhin durchgeführten Behandlungen) sind zu dokumentieren und vorzuhalten Wird ein Mal jährlich eine Wartung der Melkanlage durch eine extern zertifizierte Firma oder den Hersteller der Melkanlage durchgeführt? Wird ein Mal jährlich eine dokumentierte Klauenpflege im Bestand durchgeführt? Dokumentenprüfung: Prüfung der Abrechnungsbelege der beauftragten Firma oder des Servicevertrags. Dokumentenprüfung: Prüfung der Abrechnungsbelege sowie Prüfung der Dokumentation der Klauenpflege pro Tier (aus den Dokumenten sollen durchgeführte Behandlungen an den Klauen sowie die Klauenbefunde hervorgehen). Wenn die Klauenpflege durch betriebseigene Mitarbeiter durchgeführt wird, ist auch hier die Dokumentation der Klauenpflege (z.b. DLG-Vorlage) zu überprüfen Nimmt der Betrieb an der Milchleistungsprüfung (MLP) teil? Nimmt der Betrieb an einem Qualitätsmanagementprogramm teil? Wird auf den Einsatz von Antibiotika als Prophylxe oder Metaphylaxe verzichtet? Dokumentenprüfung: Überprüfung der Milchleistungsprüfung - Berichte oder des Vertrags mit dem LKV. Anerkannt werden auch Eigenkontrollsysteme, sofern sie zuverlässig alle Informationen liefern, die für die Erhebung der tierbezogenen Kriterien relevant sind. Dokumentenprüfung: Überprüfung z.b. der "QM-Milch" Zertifikate. Anerkannt sind auch gleichwertige Qualitätsmanagement-systeme. Dokumentenprüfung: Überprüfung der AUA-Belege oder der Tierarztrechnungen. Es muss die Indikation für die Antibiotikagabe für die zu behandelnde Kuh (Identifizierung über Ohrmarkennummer und Kuhnummer) angegeben sein. Hierzu zählt auch die Verwendung von antibiotischen Trockenstellern. Es muss auf dem Betrieb ein mit dem Tierarzt oder mit einer anderen Beratungsstelle ausgarbeiteter Managementplan vorliegen, aus dem hervor geht, wie auf dem Betrieb langfristig der Einsatz von antibiotischen Trockenstellern reduziert werden soll Werden Antibiotika nur nach tierärztlicher Untersuchung im Rahmen einer Therapie eingesetzt? Dokumentenprüfung: Überprüfung der AUA-Belege oder der Tierarztrechnungen. Es muss die Indikation für die Antibiotikagabe für die zu behandelnde Kuh (Identifizierung über Ohrmarkennummer und Kuhnummer) angegeben sein. Gültig ab von 11

4 Wurden Reserveantibiotika für die Humanmedizin (Cephalosporine der dritten und vierten Generation und Fluorchinoline) eingesetzt? Wird bei den Kühen eine Trächtigkeitsuntersuchung (TU) vor dem Transport zum Schlachthof durchgeführt und dokumentiert? Dokumentenprüfung: Überprüfung der AUA-Belege oder der Tierarztrechnungen. Es muss die Indikation für die Antibiotikagabe für die zu behandelnde Kuh (Identifizierung über Ohrmarkennummer und Kuhnummer) angegeben sein. Verweis auf Anhang 1 der Richtlinie. Dokumentenprüfung: Am Tag des Transports zum Schlachthof muss für jedes für die Schlachtung vorgesehene weibliche Rind, das älter als 18 Monate ist, das Ergebnis einer Trächtigkeitsuntersuchung vorliegen. Ausgenommen hiervon sind Kühe in den ersten 50 Tagen nach der Kalbung. Diese TU darf bezogen auf den Schlachttermin nicht weiter als zwei Wochen zurückliegen. Die TU muss dokumentiert werden (Ohrmarkennummer, Zeitpunkt nach Besamung und durchgeführte Art der TU sowie Schlachtbefund für jede geschlachtete Kuh) und von einer betriebsfremden Person (Besamungstechniker, Tierarzt) durchgeführt werden. Als TU anerkannt sind der Trächtigkeitstest in der Milch und im Blut ab dem 28. Tag nach Besamung, die rektale Untersuchung ab dem 35. Tag nach Besamung sowie die Ultraschall-Untersuchung ab dem 28. Tag nach Besamung. 3. Administrative Prüfung-Eingriffe an den Tieren Die Kälber werden innerhalb der Dokumentenprüfung: Überprüfung der AUA-Belege, der ersten sechs Lebenswochen nur Tierarztrechnungen oder des Bestandsbetreuungsvertrages, sofern mittels Sedation, dieser die regelmäßige Lokalanästhesie der Kälber zum Zweck der Lokalanästhesie und Enthornung beinhaltet. anschließender Schmerzmittelgabe enthornt? Die Lokalanästhesie wird von einem Tierarzt durchgeführt? Dokumentenprüfung: Überprüfung der AUA-Belege, der Tierarztrechnungen oder des Bestandsbetreuungsvertrages, sofern dieser die regelmäßige Lokalanästhesie der Kälber zum Zweck der Enthornung beinhaltet Die Enthornung wird von einer geschulten Person gurchgeführt? Dokumentenprüfung: Überprüfung der Schulungsunterlagen der Person, die auf dem Betrieb die Enthornungen durchführt. Gültig ab von 11

5 4. Administrative Prüfung-Fütterung Die hochträchtigen Färsen sowie die Kühe werden mit nachweislich GVO-freien Futtermitteln gefüttert? Dokumentenprüfung: Prüfung der Lieferscheine aller gelieferten Futtermittel sowie des verwendeten Saatguts. Die weibliche Nachzucht (tragende Färsen) müssen mindestens 3 Montate vor dem errechneten Kalbetermin mit GVO-freien Futtermitteln gefüttert werden. Nach der Kalbung sind die Kühe durchgegend mit GVOfreien Futtermitteln zu füttern (in allen Lakationsstadien). Wenn ein VLOG-Zertifikat vorliegt, kann auf die Prüfung der Lieferscheine verzichtet werden. 5. Administrative Prüfung-Tierbezogene Kriterien (nur Erfassen, keine Bewertung erforderlich) Liegt die Nutzungsdauer der Kühe in den letzten 12 Monaten innerhalb der vorgegebenen Empfehlungen bzw. Zielvorgaben? Dokumentenprüfung Berechnung aus den Kalbe-und Abgangsdaten in den MLP-Daten bzw. den Abgangsdaten der Tierverkehrsdatenbank HI-Tier (HI-T) oder eigene Berechnung jeweils als gleitender Mittelwert der letzten drei Jahre: Empfehlung > 36 Monate ab der ersten Laktation; Ziel:> 48 Monate. Die Lebensleistung der Milchkühe sollte mindestens 3,3 Laktationen betragen und 20% der Kühe sollten 5 Laktationen und mehr erreichen Liegt der Gehalt an somatischen Zellen innerhalb der letzten 12 Monate unter den angegeben Zielwerten? Dokumentenprüfung: Prüfung des Zellgehalts im MLP-Bericht; Zielwerte: > 75% der Kühe < Zellen/ ml; < 8% der Kühe > Zellen/ ml; < 15% der Erstlaktierenden > Zellen/ ml Liegt die Mastitisbehandlungshäufigkeit innerhalb der letzten 12 Monate unter den angegeben Zielwert? Dokumentenprüfung: Prüfung der AUA-Belege; Strichliste oder Auswertung eines entsprechenden Herdenmanagementprogramms). Jede Euterbehandlung innerhalb der letzten 12 Monate wird gezählt. Erneute Behandlungen nach 7 Tagen Behandlunsgpause zählen als neue Behandlung, auch wenn sie dasselbe Viertel betreffen. Es werden auch zum Zeitpunkt des Trockenstellens verabreichte Antibiotika mitgezählt. Anzahl Euterbehandlungen in den letzten 12 Monaten/ Gesamtanzahl Kühe x 100 = Anteil behandelter Kühe [%]; Zielwert < 30% Befindet sich der Fett-Eiweiß- Quotient (FEQ) unter der Grenzwerten sowie der Harnstoffgehalt innerhalb der Grenzwerte? Dokumentenprüfung: Prüfung der letzten 6 MLP-Berichte. Es werden alle Tiere innerhalb der ersten Laktationstage bewertet. Qptimaler FEQ = 1,0-1,5; FEQ > 1,5 = Grenwert: <2,5%; FEQ < 1 = Grenzwert: <5%. Harnstoffgehalt im Herdenmittel: untere Grenze = 150mg/l; obere Grenze = 300mg/l Milch. Bei Unterbzw.Überschreiten von Grenzwerten sind die letzten 12 MLP- Berichte zu prüfen. Gültig ab von 11

6 Liegen die Behandlungshäufigkeiten bei den Stoffwechselerkrankungen innerhalb der letzten 12 Monate unter den angegeben Grenzwerten?. Dokumentenprüfung: Prüfung der AUA-Belege; Strichliste oder Auswertung eines entsprechenden Herdenmanagementprogramms). Grenzwerte für Behandlungshäufigkeiten: Hypocalcämie <3%; Ketose <3%; Acidose <3% Bei der Überprüfung der Behandlungshäufigkeiten von Stoffwech-selerkrankungen ist darauf zu achten, dass nicht die prophylaktischen Maßnahmen (z.b. Calciumboli gegen Hypocalcemie) sondern die tatsächlich festliegenden Kühe (z.b aus der HI-T- Datenbank mit z.b. der Diagnose "festliegend" dokumentiert werden Liegen die Abgangsraten der Milchkühe innerhalb der letzten 12 Monate unter dem vorgegebenen Orientierungswert? Dokumentenprüfung: Überprüfung der HI-T-Datenbank, bzw. Auswertungen von Herdenmanagementsoftware oder LKV-Daten. Erfasst werden alle Milchkühe der gesamten Milchviehherde, die in den letzten zwölf Monaten auf dem Betrieb verendeten bzw. notgetötet oder euhanasiert wurden. Orientierungswert: <3%; Warnwert ab 2% Liegt die Schwergeburtenrate innerhalb der letzten 12 Monate unter dem vorgebebenen Warnwert? Dokumentenprüfung: Überprüfung der HI-T oder Auswertungen von Herdenmanagement-software. Erfasst wird die Anzahl an Schwergeburten, definiert als Kaiserschnitt, andere Tierärztliche Assisistenz, Einsatz eines mechanischen Zughelfers oder Zughilfe durch mehr als einer Person. Warnwert: >2,75%; Alarm > 5% Gültig ab von 11

7 6. Physische Prüfung im Stall- Haltung der Tiere Werden auf dem Betrieb die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung im Allgemeinen sowie im Besonderen der Abschnitt 2 "Verordnung zur Haltung von Kälbern" eingehalten? Im Stall liegt keine Anbindehaltung vor? Jedem Tier stehen im Stall 6,0 m 2 Platz zur Verfügung. Überprüfung der Tierhaltung auf dem gesamten Betrieb (Haltung der Milchkühe, Kälber, Jungtiere, Färsen, ggf. Bullen). Die Anbindehaltung von Tieren ist in allen Laktationsstadien verboten. Zugelassen sind Liegboxenlaufställe, Tretmistställe, Tiefstreuställe oder andere alternative Freilaufställe. Zur Stallfläche gehören alle Flächen, welche die Kuh regelmäßig und selbstständig aufsucht (Liegeboxen, Laufgänge, Fressplatz). Überprüfung der festgelegten Daten auf dem Betriebsspiegel , Die Laufgänge und Durchgänge verfügen über eine ausreichende Breite? Es müssen zwei Tiere problemlos aneinander vorbei passen. Empfohlen werden folgende Laufgangbreiten: Futtertisch: 350 cm, Laufgang zwischen den Liegeboxen: 250 cm. Durchgänge im Stall sind so zu gestalten, dass entweder zwei Tiere problemlos nebeneinander passieren können oder diese müssen so schmal sein, dass gewährleistet ist, dass nur eine Kuh den Durchgang passieren kann Sind die Lauffllächen sauber? Die Laufflächen im Stall müssen jederzeit sauber, sein. Das Management im Stall (z.b. Entmistungsroboter, Schieber, Abschieben per Hand) muss derart angepasst sein, z.b. über die Häufigkeit der Reinigungsintervalle (stündliches oder kontinuierliches Abschieben), dass ein höchstmöglicher Grad an Sauberkeit im Stall hergestellt wird Es sind keine Sackgassen im Stall vorhanden? Besteht ein Tier-Liegeboxen- Verhältnis von 1:1? Um Stress zu vermeiden, dürfen im Stall keine Sackgassen vorhanden sein. Als Sackgasse gelten Gänge, die nur von einer Seite zugänglich sind und eine Breite von weniger als 3,50 m aufweisen. Jedem Tier muss in allen Laktationsstadien (in allen Gruppen einer Herde) eine Liegebox zur Verfügung stehen. Gültig ab von 11

8 Ist die Liegefläche der Liegebox so gestaltet, dass ein hoher Liegekomfort gewährleistet werden kann? Ist die Liegefläche weich, verformbar und wärmeisolierend? Checkliste Tierschutzlabel Die Matte der Liegebox kann aus organischem Material oder aus Gummimatten mit Einstreu bestehen. Es darf keine Muldenbildung entstehen Sind die Liegeboxen mit organischem Material eingstreut? Die Oberfläche der Liegeboxen soll stets trocken, sauber und eingestreut sein. Als Einstreu kann Stroh, Strohhäcksel, Strohmehl oder anderes organisches Material verwendet werden Sind die Maße der Liegeboxen an die Herdengröße angepasst? Können die Kühe arttypisches Aufsteh-, Ablege- und Ruheverhalten ausüben? Empfehlungen für Liegeboxenmaße: Breite der Liegebox: mind. 115 cm, Länge der Liegefläche: mind.180 cm, Länge der Wandboxen: mind. 280 cm, Länge der gegenständigen Boxen: mind. 250 cm, Positionierung Nackenrohr-lichte Höhe zur Liegefläche: mind. 125 cm, Höhe des Nackerohrs = Wideristhöhe minus cm, Positionierung Nackenrohr-horizontaler Abstand zur Kotstufe: mind. 155 cm, Höhe der Bugschwelle: ~ 10 cm. Die Kühe müssen die Möglichkeit haben unterschiedliche Liegepositionen (Brustlage, gestrecktes Vorderbein, gestrecktes Hinterbein, totale Seitenlage, Schlafposition) einzunehmen. Für den Kopfschwung müssen bei wandständigen Boxen mind. 80 cm Freiraum vorhanden sein. Die Kühe müssen frei von Technopathien sein Werden kranke, schwache, verletzte oder Tiere, die sich um den Abkalbetermin befinden separiert und ggf. tierärztlich behandelt? Besonderes Augenmerk ist auf kranke, schwache, verletzte, bewegungsunlustige/-unfähige Tiere sowie Tiere um den Abkalbetermin zu richten. Kranke Tiere sind ggf. abzusondern und tierärztlich zu behandeln oder tierschutzgerecht zu töten Sind ein separates Krankenabteil sowie eine Abkalbebucht in vorgegebener Größe vorhanden? Kranke Tiere und Tiere vor und nach der Geburt müssen in gesonderte Buchten untergebracht werden können. Diese Buchten müssen immer zur Verfügung stehen. Mindestens 2 Buchten pro Bestand: 1 Abkalbebucht und 1 Krankenabteil. Im Krankenabteil und in der Abkalbebuchten müssen den Tieren mindestens 10 m 2 / Tier für die Unterbringung in der Kleingruppe und 15 m 2 / Tier im Einzelabteil zur Verfügung gestellt werden Ist die Futter- und Wassserversorgung sowie die Melkung der Tiere sowohl im Krankenabteil als auch in der Abkalbebucht sichergestellt? Die Futter- und Wasserversorgung sowie die Melkbarkeit der im Krankenabteil und in der Abkalbebucht aufgestallten Tiere muss sichergestellt sein. Gültig ab von 11

9 Sind die Kranken- und Abkalbebuchten mit Stroh eingestreut? Ist bei der Fütterung ein Tier- Fressplatz-Verhältnis von 1:1 vorhanden? Die Buchten müssen mit Stroh so eingestreut werden, dass eine weiche, trockene, verformbare und saubere Liegefläche entsteht. Der Verschmutzunggrad der Tiere muss regelmäßig überprüft werden, um Rückschlüsse auf die Einstreuqualität zu erhalten (siehe tierbezogene Kriterien unter Punkt 9.3). Die Anzahl der Fressplätze muss der Anzahl der Kühe entsprechen. Das Tier-Fressplatz-Verhältnis kann bei Automatischen Melksystemen (AMS) oder bei automatischer Fütterungstechnik, die gewährleistet, dass den Tieren stets Futter zur Verfügung steht (z.b. Futterroboter) auf 1,2:1 erhöht werden. Das Tier-Fressplatz- Verhältnis muss auf die Gesamtherde ausgerichtet sein. Im Betriebsbeschreibungsbogen ist eine entsprechende Planung schriftlich vorzuhalten, aus der plausibel hervorgeht, dass das vorgegebene Tier-Fressplatz-Verhältnis in allen Produktionszyklen in der Regel eingehalten werden kann Ist die Fressplatzweite an die Herdengröße angepasst? Die Fressplatzweite berechnet sich nach folgender Formel Mindestbreite = 1,3 x Schulterbreite in cm des Herdendurchschnitts Die Tränken sind sauber und funktionstüchtig? Stehen den Tieren Tränken in ausreichender Anzahl zur Verfügung? Die Tränken sind auf Sauberkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Der Bedarf an Tränkestellen verändert sich in Abhängigkeit zur Herdengröße: <20 Kühe = 2 Tränken; Kühe = 3 Tränken; Kühe = 4 Tränken; Kühe = 5 Tränken; Kühe = 6 Tränken; Ein Langtrog entspricht einer Tränkstelle. Ist ein Langtrog den Kühen von den beiden langen Seiten zugänglich, wird er als zwei Tränkstellen gezählt Der Wasserfluss in die Tränken wird dem Trinkverhalten der Kühe gerecht? 100% der Tränken sind zu kontrollieren. Erforderlicher Mindestdurchfluss: Schalentränke > 10 Liter/ min = 2,5 Liter in 15 sek Stehen den Kühen Scheuermöglichkeiten in Form von Bürsten zur Verfügung? Bürstenart: rotierende Bürsten, Scheuerbaum o.ä. Verplichtende Anzahl: bis 60 Kühe = 1 Bürste, ab 60 Kühe = 2 Bürsten, ab 100 Kühe = 3 Bürsten Sind die Bürsten funktionstüchtig? Gültig ab von 11

10 7. Physische Prüfung im Stall- Tierbezogene Kriterien Ist der Kuhbestand in einem überwiegend guten Pflege- und Gesundheitszustand? Befindet sich die Herde in einem guten Ernährungszustand? Treten in der Herde Lahmheiten über dem angegebenen Grenzwert auf? Ist der Klauenzustand der Herde gesund und gepflegt? Das Gesamterscheinungsbild der Milchkuhherde soll bewertet werden. Für alle tierbezogenen Kriterien gilt: Es werden je nach Herdengröße für die jeweiligen Gruppen (Früh- und Spätlaktierende, Trockensteher) eine vorgebene Anzahl an Tieren des Betriebes bewertet vgl. Richtlinie Punkt 6. Diese Anzahl ist auf alle tierbezogenen Kriterien anzuwenden. Aber mind. 20% der Tiere pro Gruppe sind zu bonitieren. Abgleich zwischen der jährlich 2x durchgeführten und dokumentierten Eigenkontrolle des Landwirts und dem Ist-Zustand beim Audit. Die subkutane Fettauflage wird an Schwanzgrube, Lende, Querfortsätze sowie Sitz- und Hüftbeinhöcker, Rippen und Dornfortsätzen bewertet. Weisen mehr als zwei Körperregionen übermäßige Fettablagerungen auf oder treten Knochenpunkte rasseuntypisch hervor, ist das Tier als zu mager oder zu fett einzustufen. Richtwerte: BCS-Wert zur Kalbung: 3,5; nach der Kalbung soll der BCS nicht <2 sein; optimal = BCS >2,75-3,0 Grenzwerte: Anteil unterkonditionierte Kühe <5%; Anteil überkonditionierter Kühe <5% Bei der Bewertung der Lahmheit wird das Gangbild jeweils einer Kuh von der Seite und einzeln in Bewegung beobachtet. Die Kuh muss dazu im Schritt gehen. Gezählt werden alle Tiere mit Lahmheiten. Nicht lahme Tiere laufen und stehen mit geraden Rücken, halten den Kopf erhoben (mind. Schulterhöhe) und setzen alle vier Gliedmaßen - ohne Zögern- gleichmäßig auf. Lahme Kühe zeigen -je nach Schweregrad- einen gekrümmten Rücken, unregelmäßige Schrittfolge, Entlastung eines oder mehrerer Beine sowie Hochziehen oder widerstrebendes Aufsetzen der betroffenen lahmen Beine. Grenzwert: Anteil lahmender Kühe < 15 % Der Zustand der Klauen wird dazu in gepflegt und ungepflegt/mangelhaft unterteilt. Betrachtet werden die Klauen aus max. 2 m Entfernung und werden darauf überprüft, ob die Klauenlänge stimmig ist, die Klauen Brüche, Läsionen oder Risse aufweisen, sie farbliche Veränderungen zeigen, oder die Wandoberfläche unregelmäßig ist. Immer wenn einer der beschriebenen Merkmale an einem Klauenpaar beobachtet wird, ist der Klauenzustand als mangelhaft zu beurteilen. Zielwert: Anteil klauengesunder Kühe > 85 % Gültig ab von 11

11 Ist die Herde in einem überwiegend sauberen Zustand? Treten in der Herde Integumetschäden auf? Dabei wird die Kuh an den Hinterbeinen sowie am Euter jeweils von der Seite und von hinten betrachtet. Alle Tiere die an jenen Stellen mehr als handtellergroße Kotauflagerungen haben, werden als verschmutzt bewertet. Grenzwert: Wenn 50 % der Kühe als verschmutzt bonitiert werden, gilt das Kriterium als nicht erfüllt. Je Tier wird eine Körperseite hinsichtlich Haarverlusten, Dekubitus und Umfangsvermehrungen betrachtet. Dabei wird die Kuh unterteilt in Vorne (Kopf und Nacken) Mitte (Vorderbeine, Bug und Schulter) und Hinten (Hinterbeine inkl. Hüfte, Schwanz und Euter). Alle Tiere mit Auffälligkeiten über 2 Zentimeter Größe (10 Cent Stück) werden erfasst. Grenzwert: Wenn 10 % der Kühe Integumentschäden aufweisen, gilt das Kriterium als nicht erfüllt Liegt zur Hauptruhezeit der Großteil der Tiere in den Liegeboxen? Können die Tiere ihre eigene Thermoregulation aufrechterhalten? Erhebung anhand der mitgeltenden Dokumente. Es weren alle Tiere zur Hauptruhezeit (ca. 3h nach Futtervorlage) beobachtet. Grenzwert: circa 70%der Kühe müssen liegen. Nur bonitierbar, bei festen Melkzeiten (Melkstandtechnick) und wenn das Audit zur entsprechenden Zeit durchgeführt wird. Bei hohen Außentemperaturen werden alle Kühe zur Mittagszeit beobachtet. Die Atemfrequenz sollte 80 Atemzüge/ Minute nicht überschreiten. Grenzwert: Anteil Kühe mit Atemfrequenz > 80/ Minute: <5%; Nur überprüfbar, wenn das Audit zur Mittagszeit durchgeführt wird. Gültig ab von 11

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